Volksschule Schulnachrichten. Zusammengestellt von Silvia HABERLER und Walter DONNER

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Author: Silke Gärtner
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Jänner 2012 www.fcg-wien-aps.at

Volksschule Schulnachrichten

Zusammengestellt von Silvia HABERLER und Walter DONNER Ein Service der Fraktion christlicher Gewerkschafter in der Bundesvertretung PflichtschullehrerInnen Stand: Jänner 2012

Vorrang für LehrerInnen!

fcg - wiener lehrerInnen in der Gewerkschaft PflichtschullehrerInnen Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien

VOLKSSCHULE SCHULNACHRICHTEN Stand Jänner 2012 1. Jeder Schüler erhält eine Schulnachricht (auch außerordentliche Schüler). Ausgenommen sind Schüler der Vorschulklasse. Es besteht jedoch kein Einwand, wenn aus pädagogischen Überlegungen diesen Schüler/innen eine verbale Beschreibung ausgehändigt wird. Achtung bei der Vielfalt der Formulare! 2. Die Schulnachricht kann entweder mit der Hand (dokumentenechte Tinte bzw. Kugelschreiber), mit Maschine oder mit Computer ausgefüllt werden. Auch Stempel sind zulässig. Die Unterschrift des Lehrers muss aber handschriftlich eingesetzt werden. Ausnahme: Bei Computerdruck kann auch der Name des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin ausgedruckt werden. 3. Keine Ausbesserungen vornehmen  neue Schulnachricht anfertigen! 4. In arabischen Ziffern: a) in Grundstufe I: Lernjahr, Lerngruppe/Klasse in Grundstufe II: Klasse, Schulstufe b) Noten 5. In Worten: a) 1. Schulstufe: Gesamtnote mit großem Anfangsbuchstaben Der Gegenstand Werken ist in die Gesamtnote einzubeziehen. Bei außerordentlichen Schüler/innen werden nicht beurteilte Gegenstände gestrichen und im Kästchen „Lehrpläne“ Folgendes eingetragen: Er/Sie wurde in folgendem Gegenstand/folgenden Gegenständen nicht beurteilt: … b) „Verbale Beschreibung in Ergänzung zur Schulnachricht“ zur Ziffernbeurteilung c) Alternative Formen der Leistungsbeschreibung  Verbale Beurteilung  Kommentierte Direkte Leistungsvorlage (KDL)  Pensenbuch (Pb) bzw. Studienbuch (Stb)  Lernfortschrittsdokumentation (LFD) Bei KDL, Pb, LFD kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung in den Gegenständen Religion und Werkerziehung gewählt werden. Bei der Verbalen Beurteilung kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung nur im Gegenstand Religion gewählt werden. d) Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk - befreit - . e) Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z.B. außerordentliche oder mit langen Absenzen), erhalten in der jeweiligen Spalte den Vermerk - nicht beurteilt - . Volksschule Schulnachrichten / Stand Jänner 2012 Ein Service der Fraktion christlicher Gewerkschafter in der Bundesvertretung PflichtschullehrerInnen

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6. Religion a) gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Katholische Kirche römisch-katholisch maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch Griechisch-orientalische Kirche in Österreich griechisch-orthodox serbisch-orthodox rumänisch-orthodox russisch-orthodox bulgarisch-orthodox Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Altkatholische Kirche Österreichs Evangelische Kirche A.B. Evangelische Kirche H.B. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich Israelitische Religionsgesellschaft Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage Neuapostolische Kirche in Österreich Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft

röm.-kath.

armen.-kath.

griech.-kath.

griech.-orth. serb.-orth. rumän.-orth. russ.-orth. bulg.-orth. kopt.-orth. armen.-apostol. altkath. evang. A.B. evang. H.B. syr.-orth. israel. islam. EmK Kirche Jesu Christi HLT neuapostol. buddhist.

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Jehovas Zeugen in Österreich Jehovas Zeugen (Jehovas Zeugen) b) staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften Bahá’í- Religionsgemeinschaft Österreich Bund der Baptistengemeinden in Österreich Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich Die ChristengemeinschaftBewegung für religiöse Erneuerung in Österreich Elaia Christengemeinschaft Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Mennonitische Freikirche Österreich Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich

Bahai Bapt. evangelikal Christengemeinschaft ECG freie Christengem. hinduistisch alevi S.T.Advent. MFÖ PfK Gem. Gottes iÖ

Seit Februar 2000 ist im Jahreszeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten und einer diesbezüglichen Bestätigung des betreffenden Religionslehrers ist folgender Vermerk anzubringen: Der/die Schüler/in hat den Religionsunterricht der/des ..... (siehe 6b) besucht. (eine Beurteilung ist unzulässig) ER 220 vom 30.03.2007 c) Bei Teilnahme von Schüler/innen, die ohne religiöses Bekenntnis sind bzw. solche, die einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft angehören, am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft gilt der Besuch als Teilnahme an einem Freigegenstand gemäß § 8 lit. g des SCHOG. In analoger Anwendung der Zeugnisformularverordnung ist in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis unter der Rubrik Freigegenstände Religion aufzunehmen und mit der entsprechenden Beurteilung zu versehen. Sofern im Jahreszeugnis bzw. in der Schulnachricht keine Spalte für Freigegenstände vorgesehen ist, soll der Besuch des Freigegenstandes unter der Angabe der entsprechenden Bezeichnung des Religionsunterrichtes unmittelbar vor dem Ausstellungsdatum vermerkt werden. d) Schüler/innen ohne religiösem Bekenntnis erhalten in der Zeile Religionsbekenntnis und bei der Note einen Strich. e) Schüler/innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Note für Religion einen Strich! Volksschule Schulnachrichten / Stand Jänner 2012 Ein Service der Fraktion christlicher Gewerkschafter in der Bundesvertretung PflichtschullehrerInnen

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HINWEIS: Bei Unklarheiten Erlass ( ER I 220) vom 30.03.07 lesen !!! 7. Vordrucke (wie z.B. verbindliche und unverbindliche Übungen) sind individuell auszufüllen oder zu entwerten. 8. Vergessen Sie nicht, die unverbindlichen Übungen einzutragen a) Chorgesang Spielmusik Bewegung und Sport Darstellendes Spiel Musikalisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Lebende Fremdsprache Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Achtung: Besonderer Förderunterricht in Deutsch wird nicht eingetragen! (aber Vermerk im Stammblatt) b) Vermehrtes musikalisches, bildnerisches ...... Angebot und Projekt „Bewegtes Lernen“ 9. Hinweis auf Lehrpläne/Schulversuche Schüler/innen, die in einzelnen Unterrichtsgegenständen nach einem anderen Lehrplan unterrichtet werden, erhalten einen entsprechenden Vermerk: „Die Beurteilung erfolgte im Unterrichtsgegenstand .......... nach dem Lehrplan der .........., ....... Schulstufe.“ 10. Ausstellungsdatum der Schulnachricht: 3. Februar 2012 11. Die Schulnachrichten sind unbedingt zu kollationieren! Dies ist mit der Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen.

Neu überarbeitet von Haberler Silvia und Walter Donner Stand Jänner 2012

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