Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau 23. Januar 2017 DEPARTEMENT BAU, VER...
Author: Kornelius Amsel
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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau 23. Januar 2017

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

Referent Hans Ruedi Rihs dipl. Ing. ETH Leiter Sektion öffentlicher Verkehr Kanton Aargau Sektion: 9 Vollzeitstellen Berufserfahrung > seit 7 Jahren im Amt > 10 Jahre privates Beratungsbüro (Angebotsplanung, Nachfrage, Logistik) > 8 Jahre privates Beratungsbüro (allg. Verkehrs- und Raumplanung) Vereinigungen > Ko-Präsident der eidgenössischen Delegierten des öffentlichen Verkehrs > Mitglied Schweizerische Verkehrsingenieure (SVI) [email protected] www.ag.ch/verkehr

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Mindestbedienstandard: Inhalte

1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse

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3

Kennzahlen zur Bevölkerung Basel

Zürich Bern

Schweiz

Aargau

8'400'000

660'000

7,8 %

41'285

1'403

3,3 %

Dichte (EW/km2)

200

470

Anz. Gemeinden

2’300

213

Einwohnende Fläche (km2)

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9,2 %

4

Kennzahlen öffentlicher Verkehr Werte für 2016

CH

Aargau

Orts- und Regionalverkehr

760

Mio. Pkm

- Bahn Regionalverkehr

7'160

530

Mio. Pkm (7,4 %)

- Bus Regionalverkehr

1'630

160

Mio. Pkm (9,8 %)

- Bus Ortsverkehr

70

Mio. Pkm

Einsteiger total*)

97

Mio.

Abgeltungen total*) Betrieb Linienlänge Normalspur Linienlänge Meterspur Linienlänge Bus Kurskilometer*)

177

Mio. CHF

Aargau

Anteil innerkantonale und grenzüberschreitende Linien

440 km

1'370 km 33 Mio. km

*)

ohne Fernverkehr Pkm = Personenkilometer

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2

27

49 km 21

6

Bus

Bahn 98

nur Aargau 14 mehrere Kantone Nachtlinien 5

Grosse und stark wachsende Pendelströme Zurzach/ Klingnau-Döttingen

RheinfeldenMöhlin

BS

Frick / Stein / Laufenburg

BL

BruggWindisch

Limmattal und Stadt Zürich

BadenWettinge n

Glatttal und Furttal Limmattal

Olten-Gösgen-Gäu

Stadt Zürich

Lenzburg Wohlen

Aarau

Bremgarten Zofingen

ReinachMenziken

Muri

LU

1'000 Pendelnde

ZG

5'000 Pendelnde 10'000 Pendelnde Pendlerströme zw. Arbeitsmarkt-Regionen, Volkszählung 2000 (> 1000 Pendelnde)

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Mindestbedienstandard: Inhalte

1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse

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7

Finanzierung öffentlicher Verkehr Betrieb

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Infrastruktur

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Zuständigkeiten und finanzielle Verantwortungen im öffentlichen Verkehr Bereich

Zuständigkeit

finanzielle Verantwortung

Fernverkehr

Bund und SBB AG

SBB AG

Leistungsvereinbarung Bund

marktwirtschaftlicher Bereich

Bund und Kanton Aargau

Transportunternehmungen

gemeinsame Bestellungen

Nettoangebote

Kanton Aargau und Gemeinden

Transportunternehmungen

Bestellung Kanton

Nettoangebote

Regionalverkehr

Ortsverkehr

Gesamtaufwendungen 2016: mehr als ~ 350 Mio. Franken pro Jahr Kostendeckung ~ 50 % über alle Aargauer Bahn- und Buslinien DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

9

Erträge/ Kundschaft

Regionalverkehr

50 %

50 %

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60 % 60% Kanton

40% Gemeinden

Bund

40 %

Kanton + Kanton + Gemeinden Gemeinden

Ortsverk.

Abgeltungen

Kostenteilung Regional- und Ortsverkehr

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Mindestbedienstandard: Inhalte

1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse

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Personenbeförderungsgesetz Bund Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11)

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Kantonale Regelung Gesetz über den öffentlichen Verkehr

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Öffentlicher Verkehr im Richtplan (behördenverbindliche Festlegung)

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14

mobilitätAARGAU = Strategie-Bericht

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Angebotsgrundsätze gemäss Richtplan Basisangebot Raumtyp

Angebotsstufe

Kurspaare 6–20 Uhr

ländlicher Entwicklungsraum

Basisangebot Stunden-Takt

10–11

ländliche Entwicklungsachse

Stunden-Takt Halbstunden-Takt

14–16/ 27–32

ländliches Zentrum

Halbstunden-Takt

27–32

kleinere Kernstädte und Umland Halbstunden-Takt

27–32

urbaner Entwicklungsraum

Viertelstunden-Takt

53–64

Baden und Aarau

Viertelstunden-Takt

53–64

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Basisangebot (ländlicher Raum)

Berufspendelnde

6-7

7-8

1

1

Schülerschaft

1

8-9

1 1

Einkauf, Freizeit

total

1

1

9-10 10-11 11-12 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20

1

1

1

(1)

(1)

(1)

(1)

1

1

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1

1

total 5

1

5

(1)

(1)

(5)

(1)

1

1

1

1

9-11

17

Angebotsdichte im Busverkehr Hauptverkehrszeit (HVZ) und Nebenverkehrszeit (NVZ)

Bustakt HVZ

Bustakt NVZ

Basisangebot (< 60 Min.-Takt) DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

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Angebotsplanung im ländlichen Raum Überprüfung des Angebots auf Grund Kostendruck durch Kanton >

Linien mit tiefem Kostendeckungsgrad

>

Paralellverkehre

>

Abend-Angebot

>

Wochenend-Angebot

>

Ziel: Angebot für Pendelnde und Schülerschaft

Begehren der Gemeinden oder Regionen >

Sonderleistungen; Kanton kann sich bis max. 25% der Kosten beteiligen.

>

3 Jahre Versuchsbetrieb

>

Erfüllung der Mindestkriterien: Übernahme ins allgemeine Angebot

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Mindestwert Nachfrage und Kostendeckung Grenzwerte bei der Prüfung vom Basisangebot < 16 Kurspaare Kleinbus

übrige Busse

Bahn

Mindestwert Nachfrage*)

2

5

-

Zielwert Nachfrage*)

3

7

-

Mindestwert Kostendeckung

20 %

20 %

-

Zielwert Kostendeckung

30 %

30 %

-

Grenzwerte bei der Prüfung vom Stundentakt 16–25 Kurspaare Kleinbus

übrige Busse

Bahn

Mindestwert Nachfrage*)

3

8

20

Zielwert Nachfrage*)

5

14

20

Mindestwert Kostendeckung

20 %

20 %

30 %

Zielwert Kostendeckung

30 %

30 %

40 %

*)

Nachfrage pro Kurs am stärksten Querschnitt (Montag–Freitag)

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Kostendeckung Buslinien in der Übersicht Kostendeckung Bus 2015: 44,9 % 100% 90% 80%

Kostendeckung

70% 60% 50% 40%

Zielwert

30%

Mindestwert

20% 10% 0%

0

10

20

30

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40 50 60 Kurspaare pro Werktag

70

80

90

100

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Regelung des Bundes für Mitfinanzierung

Nachfrage im stärksten Querschnitt einer Linie

3000

Achtung: Nachfrage steigt exponentiell Übergang Bus  Bahn

2500

Toleranzbereich

kein Überangebot 2000

Überangebot

1500

1000

Nachfrage

KP

Nachfrage

KP

32

4

1000

25

110

8

2000

35

230

12

4000

48

500

0 5

15

25

35

45

55

65

75

85

Anzahl Kursepaare (Montag bis Freitag)

Abgeltungsberechtigte Kurse mit Toleranz

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Abgeltungsberechtigte Kurse ohne Toleranz

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Nicht erschlossene Gebiete Als nicht mit öV erschlossen gelten Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnenden, die weiter als 1 km von der nächsten Haltestelle entfernt sind. Davon sind etwa 2000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton betroffen. Zusätzlich wohnen rund 1'100 Personen in zusammenhängenden Siedlungsgebieten mit 100 bis 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht als erschlossen gelten. Nicht berücksichtigt sind Einzelhöfe und Streusiedlungen.

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Andere Kantone: Zürich (Angebotsverordnung des Kantons Zürich 740.3) § 4 Erschliessung Grundsatz >

Zusammenhängende Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen werden mit mindestens einer Haltestelle erschlossen.

>

Als erschlossen gelten Siedlungsgebiete, die 400 Meter Luftlinienentfernung zu einer Haltestelle der Feinerschliessung oder 750 Meter zu einer Haltestelle der Groberschliessung aufweisen

§ 8 Betriebszeit >

Betriebszeit dauert von 6.00 bis 24.00 Uhr.

§ 11 Kursangebot Angebotsbereich 1 >

Grundversorgung bei genügender Nachfrage = Stunden-Takt

>

bei mangelnder Nachfrage mindestens 12 Kurspaare oder prüfen anderer Betriebsformen

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Gemeinde Kallern: Ruftaxi >

kleine Gemeinde mit 320 Personen

>

keine öV-Erschliessung mit einem regulären Linienbetrieb

>

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde können jederzeit ein Taxi zum nächsten Bahnhof beanspruchen: Pauschalbetrag 8 Franken (telefonische Bestellung).

>

Fahrt ist nicht integriert in Tarifverbund.

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Ruftaxi >

verbleibende Kosten von rund 30 Franken/Fahrt

>

Pro Monat rund 50 Fahrten

>

Kosten für Kanton rund 20'000 Franken

Fazit: sehr günstige Lösung im Vergleich mit einem "normalen" Linienbetrieb

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Förderung kombinierte Mobilität § 2 öVG Kanton Aargau >

Der Kanton kann Beiträge an Umsteigeinfrastrukturen ausrichten, die den Wechsel vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr fördern.

Fahrrad-Abstellanlagen >

bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton bis 33% mitfinanzieren

Park+Ride >

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bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton mitfinanzieren

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Rufbus/Bürgerbus In der französischen Schweiz, im Appenzell und im Graubünden gibt es verschiedene Rufbusse (häufig durch PostAuto oder lokale Taxiunternehmen betrieben).

Im Kanton Bern gibt es zurzeit 5 Bürgerbusse (Finanzierung via Fahrgeld, Sponsoren, Gemeinde-Beiträge).

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Taxito: Pilotversuch im Kanton Luzern >

An fünf Punkten stehen Tafeln, die per Handy-App angesteuert werden. Der Fahrtwunsch leuchtet auf Tafel auf.

>

Vorbeifahrender Autos können Fahrgäste gegen kleines Entgeld mitnehmen.

>

Stand nach einem Jahr: durchschnittlich 2 Personen pro Tag

>

Preis: 2 Franken pro Fahrt

>

Sicherheit via Erfassung des Kontrollschilds per App durch Fahrgäste gewährleistet

>

weitere Infos: www.taxito.com und www.vvl.ch/taxito

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Konventioneller öffentlicher Verkehr im ländlichen Raum Was spricht dafür? >

service public / Mobilitätsvorsorge

>

Erhaltung der Siedlungsstrukturen (Verhindern der Abwanderung)

>

gesamte Transportkette per öffentlichen Verkehr

>

saisonale Freizeitverkehre (Toursimus, Wanderinnen und Wanderer)

Was spricht dagegen? >

hohe Kosten pro einsteigende Person / Pkm

>

Ressourcenverbrauch (40 Liter Diesel pro 100 km bedeutet bei unter 8 Personen pro Kurs mehr Verbrauch als ein Auto!)

>

Soll mit Geldern des öffentlichem Verkehr Regionalförderung betrieben werden?

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Verschwinden die öV-Grenzen? Neue Technologien im öffentlichen Verkehr stehen an. E-Bike >

Radius von Fahrrädern vergrössert sich, Höhenunterschiede werden überwindbar.

Möbilitäts-Lösungen per App >

kombinierte Mobilität, Mitfahr-Gelegenheiten

Selbstfahrende Fahrzeuge >

Fahrerin oder Fahrer müssen nicht mehr selber im Besitz von Fahrzeug und Fahrerlaubnis sein.

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Betrachtung der Gesamtmobilität: Stärken fördern mobilitätAARGAU (Strategie-Bericht) >

Öffentlicher Verkehr ist ein Massentransportmittel.

>

Stärkung der kombinierten Mobilität als Zugang zu den Achsen des öffentlichen Verkehrs

>

>

Zweirad-Abstellanlagen (auch hochwertige für E-Bikes) und Park+Ride-Anlagen bei wichtigen Bahnhöfen

>

App-Lösungen für gesamte Transportkette über alle Verkehrsmittel

individuelle Lösungen für Einzelfälle (bisher war einzig Ruftaxi erfolgreich)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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