DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau 23. Januar 2017
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Referent Hans Ruedi Rihs dipl. Ing. ETH Leiter Sektion öffentlicher Verkehr Kanton Aargau Sektion: 9 Vollzeitstellen Berufserfahrung > seit 7 Jahren im Amt > 10 Jahre privates Beratungsbüro (Angebotsplanung, Nachfrage, Logistik) > 8 Jahre privates Beratungsbüro (allg. Verkehrs- und Raumplanung) Vereinigungen > Ko-Präsident der eidgenössischen Delegierten des öffentlichen Verkehrs > Mitglied Schweizerische Verkehrsingenieure (SVI)
[email protected] www.ag.ch/verkehr
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Mindestbedienstandard: Inhalte
1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse
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Kennzahlen zur Bevölkerung Basel
Zürich Bern
Schweiz
Aargau
8'400'000
660'000
7,8 %
41'285
1'403
3,3 %
Dichte (EW/km2)
200
470
Anz. Gemeinden
2’300
213
Einwohnende Fläche (km2)
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9,2 %
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Kennzahlen öffentlicher Verkehr Werte für 2016
CH
Aargau
Orts- und Regionalverkehr
760
Mio. Pkm
- Bahn Regionalverkehr
7'160
530
Mio. Pkm (7,4 %)
- Bus Regionalverkehr
1'630
160
Mio. Pkm (9,8 %)
- Bus Ortsverkehr
70
Mio. Pkm
Einsteiger total*)
97
Mio.
Abgeltungen total*) Betrieb Linienlänge Normalspur Linienlänge Meterspur Linienlänge Bus Kurskilometer*)
177
Mio. CHF
Aargau
Anteil innerkantonale und grenzüberschreitende Linien
440 km
1'370 km 33 Mio. km
*)
ohne Fernverkehr Pkm = Personenkilometer
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2
27
49 km 21
6
Bus
Bahn 98
nur Aargau 14 mehrere Kantone Nachtlinien 5
Grosse und stark wachsende Pendelströme Zurzach/ Klingnau-Döttingen
RheinfeldenMöhlin
BS
Frick / Stein / Laufenburg
BL
BruggWindisch
Limmattal und Stadt Zürich
BadenWettinge n
Glatttal und Furttal Limmattal
Olten-Gösgen-Gäu
Stadt Zürich
Lenzburg Wohlen
Aarau
Bremgarten Zofingen
ReinachMenziken
Muri
LU
1'000 Pendelnde
ZG
5'000 Pendelnde 10'000 Pendelnde Pendlerströme zw. Arbeitsmarkt-Regionen, Volkszählung 2000 (> 1000 Pendelnde)
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Mindestbedienstandard: Inhalte
1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse
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Finanzierung öffentlicher Verkehr Betrieb
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Infrastruktur
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Zuständigkeiten und finanzielle Verantwortungen im öffentlichen Verkehr Bereich
Zuständigkeit
finanzielle Verantwortung
Fernverkehr
Bund und SBB AG
SBB AG
Leistungsvereinbarung Bund
marktwirtschaftlicher Bereich
Bund und Kanton Aargau
Transportunternehmungen
gemeinsame Bestellungen
Nettoangebote
Kanton Aargau und Gemeinden
Transportunternehmungen
Bestellung Kanton
Nettoangebote
Regionalverkehr
Ortsverkehr
Gesamtaufwendungen 2016: mehr als ~ 350 Mio. Franken pro Jahr Kostendeckung ~ 50 % über alle Aargauer Bahn- und Buslinien DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
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Erträge/ Kundschaft
Regionalverkehr
50 %
50 %
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60 % 60% Kanton
40% Gemeinden
Bund
40 %
Kanton + Kanton + Gemeinden Gemeinden
Ortsverk.
Abgeltungen
Kostenteilung Regional- und Ortsverkehr
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Mindestbedienstandard: Inhalte
1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse
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Personenbeförderungsgesetz Bund Verordnung über die Personenbeförderung (SR 745.11)
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Kantonale Regelung Gesetz über den öffentlichen Verkehr
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Öffentlicher Verkehr im Richtplan (behördenverbindliche Festlegung)
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mobilitätAARGAU = Strategie-Bericht
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Angebotsgrundsätze gemäss Richtplan Basisangebot Raumtyp
Angebotsstufe
Kurspaare 6–20 Uhr
ländlicher Entwicklungsraum
Basisangebot Stunden-Takt
10–11
ländliche Entwicklungsachse
Stunden-Takt Halbstunden-Takt
14–16/ 27–32
ländliches Zentrum
Halbstunden-Takt
27–32
kleinere Kernstädte und Umland Halbstunden-Takt
27–32
urbaner Entwicklungsraum
Viertelstunden-Takt
53–64
Baden und Aarau
Viertelstunden-Takt
53–64
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Basisangebot (ländlicher Raum)
Berufspendelnde
6-7
7-8
1
1
Schülerschaft
1
8-9
1 1
Einkauf, Freizeit
total
1
1
9-10 10-11 11-12 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 18-19 19-20
1
1
1
(1)
(1)
(1)
(1)
1
1
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1
1
total 5
1
5
(1)
(1)
(5)
(1)
1
1
1
1
9-11
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Angebotsdichte im Busverkehr Hauptverkehrszeit (HVZ) und Nebenverkehrszeit (NVZ)
Bustakt HVZ
Bustakt NVZ
Basisangebot (< 60 Min.-Takt) DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
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Angebotsplanung im ländlichen Raum Überprüfung des Angebots auf Grund Kostendruck durch Kanton >
Linien mit tiefem Kostendeckungsgrad
>
Paralellverkehre
>
Abend-Angebot
>
Wochenend-Angebot
>
Ziel: Angebot für Pendelnde und Schülerschaft
Begehren der Gemeinden oder Regionen >
Sonderleistungen; Kanton kann sich bis max. 25% der Kosten beteiligen.
>
3 Jahre Versuchsbetrieb
>
Erfüllung der Mindestkriterien: Übernahme ins allgemeine Angebot
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Mindestwert Nachfrage und Kostendeckung Grenzwerte bei der Prüfung vom Basisangebot < 16 Kurspaare Kleinbus
übrige Busse
Bahn
Mindestwert Nachfrage*)
2
5
-
Zielwert Nachfrage*)
3
7
-
Mindestwert Kostendeckung
20 %
20 %
-
Zielwert Kostendeckung
30 %
30 %
-
Grenzwerte bei der Prüfung vom Stundentakt 16–25 Kurspaare Kleinbus
übrige Busse
Bahn
Mindestwert Nachfrage*)
3
8
20
Zielwert Nachfrage*)
5
14
20
Mindestwert Kostendeckung
20 %
20 %
30 %
Zielwert Kostendeckung
30 %
30 %
40 %
*)
Nachfrage pro Kurs am stärksten Querschnitt (Montag–Freitag)
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Kostendeckung Buslinien in der Übersicht Kostendeckung Bus 2015: 44,9 % 100% 90% 80%
Kostendeckung
70% 60% 50% 40%
Zielwert
30%
Mindestwert
20% 10% 0%
0
10
20
30
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40 50 60 Kurspaare pro Werktag
70
80
90
100
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Regelung des Bundes für Mitfinanzierung
Nachfrage im stärksten Querschnitt einer Linie
3000
Achtung: Nachfrage steigt exponentiell Übergang Bus Bahn
2500
Toleranzbereich
kein Überangebot 2000
Überangebot
1500
1000
Nachfrage
KP
Nachfrage
KP
32
4
1000
25
110
8
2000
35
230
12
4000
48
500
0 5
15
25
35
45
55
65
75
85
Anzahl Kursepaare (Montag bis Freitag)
Abgeltungsberechtigte Kurse mit Toleranz
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Abgeltungsberechtigte Kurse ohne Toleranz
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Nicht erschlossene Gebiete Als nicht mit öV erschlossen gelten Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnenden, die weiter als 1 km von der nächsten Haltestelle entfernt sind. Davon sind etwa 2000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton betroffen. Zusätzlich wohnen rund 1'100 Personen in zusammenhängenden Siedlungsgebieten mit 100 bis 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht als erschlossen gelten. Nicht berücksichtigt sind Einzelhöfe und Streusiedlungen.
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Andere Kantone: Zürich (Angebotsverordnung des Kantons Zürich 740.3) § 4 Erschliessung Grundsatz >
Zusammenhängende Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen werden mit mindestens einer Haltestelle erschlossen.
>
Als erschlossen gelten Siedlungsgebiete, die 400 Meter Luftlinienentfernung zu einer Haltestelle der Feinerschliessung oder 750 Meter zu einer Haltestelle der Groberschliessung aufweisen
§ 8 Betriebszeit >
Betriebszeit dauert von 6.00 bis 24.00 Uhr.
§ 11 Kursangebot Angebotsbereich 1 >
Grundversorgung bei genügender Nachfrage = Stunden-Takt
>
bei mangelnder Nachfrage mindestens 12 Kurspaare oder prüfen anderer Betriebsformen
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1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse
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Gemeinde Kallern: Ruftaxi >
kleine Gemeinde mit 320 Personen
>
keine öV-Erschliessung mit einem regulären Linienbetrieb
>
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde können jederzeit ein Taxi zum nächsten Bahnhof beanspruchen: Pauschalbetrag 8 Franken (telefonische Bestellung).
>
Fahrt ist nicht integriert in Tarifverbund.
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Ruftaxi >
verbleibende Kosten von rund 30 Franken/Fahrt
>
Pro Monat rund 50 Fahrten
>
Kosten für Kanton rund 20'000 Franken
Fazit: sehr günstige Lösung im Vergleich mit einem "normalen" Linienbetrieb
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Förderung kombinierte Mobilität § 2 öVG Kanton Aargau >
Der Kanton kann Beiträge an Umsteigeinfrastrukturen ausrichten, die den Wechsel vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr fördern.
Fahrrad-Abstellanlagen >
bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton bis 33% mitfinanzieren
Park+Ride >
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bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton mitfinanzieren
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Rufbus/Bürgerbus In der französischen Schweiz, im Appenzell und im Graubünden gibt es verschiedene Rufbusse (häufig durch PostAuto oder lokale Taxiunternehmen betrieben).
Im Kanton Bern gibt es zurzeit 5 Bürgerbusse (Finanzierung via Fahrgeld, Sponsoren, Gemeinde-Beiträge).
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Taxito: Pilotversuch im Kanton Luzern >
An fünf Punkten stehen Tafeln, die per Handy-App angesteuert werden. Der Fahrtwunsch leuchtet auf Tafel auf.
>
Vorbeifahrender Autos können Fahrgäste gegen kleines Entgeld mitnehmen.
>
Stand nach einem Jahr: durchschnittlich 2 Personen pro Tag
>
Preis: 2 Franken pro Fahrt
>
Sicherheit via Erfassung des Kontrollschilds per App durch Fahrgäste gewährleistet
>
weitere Infos: www.taxito.com und www.vvl.ch/taxito
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Mindestbedienstandard: Inhalte
1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse
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Konventioneller öffentlicher Verkehr im ländlichen Raum Was spricht dafür? >
service public / Mobilitätsvorsorge
>
Erhaltung der Siedlungsstrukturen (Verhindern der Abwanderung)
>
gesamte Transportkette per öffentlichen Verkehr
>
saisonale Freizeitverkehre (Toursimus, Wanderinnen und Wanderer)
Was spricht dagegen? >
hohe Kosten pro einsteigende Person / Pkm
>
Ressourcenverbrauch (40 Liter Diesel pro 100 km bedeutet bei unter 8 Personen pro Kurs mehr Verbrauch als ein Auto!)
>
Soll mit Geldern des öffentlichem Verkehr Regionalförderung betrieben werden?
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Verschwinden die öV-Grenzen? Neue Technologien im öffentlichen Verkehr stehen an. E-Bike >
Radius von Fahrrädern vergrössert sich, Höhenunterschiede werden überwindbar.
Möbilitäts-Lösungen per App >
kombinierte Mobilität, Mitfahr-Gelegenheiten
Selbstfahrende Fahrzeuge >
Fahrerin oder Fahrer müssen nicht mehr selber im Besitz von Fahrzeug und Fahrerlaubnis sein.
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Betrachtung der Gesamtmobilität: Stärken fördern mobilitätAARGAU (Strategie-Bericht) >
Öffentlicher Verkehr ist ein Massentransportmittel.
>
Stärkung der kombinierten Mobilität als Zugang zu den Achsen des öffentlichen Verkehrs
>
>
Zweirad-Abstellanlagen (auch hochwertige für E-Bikes) und Park+Ride-Anlagen bei wichtigen Bahnhöfen
>
App-Lösungen für gesamte Transportkette über alle Verkehrsmittel
individuelle Lösungen für Einzelfälle (bisher war einzig Ruftaxi erfolgreich)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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