Verbindliche Hinweise zu den

Verbindliche Hinweise zu den Praktikumsmodalitäten vor Praktikumsbeginn Im Folgenden erhalten Sie Informationen über: Praktikumsleitfaden Unterricht...
Author: Uwe Koenig
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Verbindliche Hinweise zu den Praktikumsmodalitäten vor Praktikumsbeginn Im Folgenden erhalten Sie Informationen über:

Praktikumsleitfaden

Unterrichtsreflexion

Maßnahmen vor bzw. zu Beginn der Praktika Rechtliche Hinweise zu den Praktika Prüfungsanmeldung Prüfungsleistung Auslandspraktika

Die Praktikumsanmeldung Wichtige Zeitpunkte im Semester: Bitte beachten Sie die Aushänge zu den Anmeldungen der Praktika (meist Dezember und Mai/Juni)

Das Praktikumsangebot finden Sie auf SB@Home unter „Veranstaltungen für Lehramtsstudierende“. Die Anmeldung besteht aus drei Teilen: 1. Anmeldezeitraum: Losverfahren 2. Anmeldezeitraum: Losverfahren 3. Anmeldezeitraum: Direktwahl

Nach der verbindlichen Zuteilung sind Wechsel bzw. Stornierungen nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich! Prüfen Sie während des gesamten Vergabezeitraums unbedingt Ihre Anmeldedaten!

Die Praktikumskarte Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen an der Julius-Maximilians Universität Würzburg

Die Praktika innerhalb Ihres Studiums können Sie erst mit Erhalt der gelben bzw. blauen Praktikumskarte absolvieren. Die Praktikumskarte erhalten Sie nach Besuch der Vorlesung „Einführung in die Praktika“ (Mi 10 -12 Uhr). Die Karte ist Nachweis für Ihre externen Prüfungsleistungen an den Praktikumsschulen.

Frau/Herr ....................................... .......................................................................................................................... ......... ´(Vorname, Familienname) geb. am ....................................................., hat gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 352) folgende Praktika erfolgreich abgeleistet:

1. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPO I)

Teil 1

vom .............................. 20… bis ....................... ….. 20… an der ........................................... .......................................................................................................................... ............. (Name und Ort der Schule) Der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministe-riums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 346) wurde vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums vorgelegt.

.......................................................................................... .........………………………………………………… Praktikumslehrerin/Praktikumslehrer/Schulstempel Praktikumsteilnehmerin/Praktikumsteilnehmer

Teil 2 vom .............................. 20… bis ....................... ….. 20… an der ........................................... .......................................................................................................................... ............. (Name und Ort der Schule)

Praktikumszeiten/ Fehltage während des Praktikums Das Praktikumsamt legt in Vereinbarung mit den Praktikumsschulen die Zeiträume für die Praktika fest. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es aufgrund der Zeitfensterregelung der Universität Würzburg zu einem Anstieg an Kursen während der vorlesungsfreien Zeit kommen kann. Helfen Sie durch eine vorausschauende Planung Ihres Studienverlaufs mit, Überschneidungen während der Blockpraktika zu vermeiden. Partikulare Anfragen über selbst gesetzte Praktikumszeiträume und –orte sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Einzelabsprachen mit Schulen und Lehrkräften haben keine Gültigkeit.

Krankmeldung während des Praktikums: Bis zwei Fehltage sprechen Sie Nachholtermine bitte direkt mit Ihrer Praktikumslehrkraft ab. Länger andauernde Krankheitsausfälle sind im Praktikumsamt zu melden. Bitte legen Sie hierfür ein ärztliches Attest vor.

Kann ich ein Praktikum selbst suchen? In der Regel nicht. Die vielen Einzelanfragen insbesondere an den Schulen in Würzburg können nur durch eine klare Organisation geregelt werden. Daher stellt das Praktikumsamt das Kontingent für alle Praktika zusammen, aus dem Sie auswählen können. Alle Praktikumslehrkräfte sind empfohlene Lehrerinnen und Lehrer, die Sie entsprechend betreuen. Es bestehen folgende Ausnahmen: •

Sonderpädagogikstudierende organisieren sich mit den genannten Organisationsschritten die beiden ersten Blockpraktika: (pädagogischdidaktisches Schulpraktikum). Bei Engpässen können sie sich auf Antrag im Praktikumsamt in höheren Semestern (meist 7. Semester) auch eines der sonderpädagogischen Praktika selbst suchen. (max. 1x Selbstsuche)



Härtefälle stellen vor Beginn des Anmeldezeitraums mit entsprechenden Nachweisen einen schriftlichen Antrag im Praktikumsamt



Auslandspraktika: Für ein Praktikum im Ausland kann im Praktikumsamt eine schriftliche Genehmigung einer Schule/Schulleiter vorgelegt werden, (keine E-Mail!) die das Stundenkontingent, die eigene Unterrichtstätigkeit und eine Betreuung an der Auslandsschule bestätigt.

Was können/sollen Sie vor bzw. zu Beginn der Praktika bedenken Rechtzeitige – und nicht zu frühe (!) – Kontaktaufnahme mit Schulleitung und Praktikumslehrkraft Sichtung des Praktikumsbegleiters Pünktliche Anwesenheit Frühzeitige Klärung von Fragen bezüglich Organisation und Terminen Frühzeitige Terminabsprache zu den Unterrichtsversuchen Teilnahme an Elterngesprächen, Beratungsgesprächen, etc. LehramtsanwärterInnen an der Schule

Hinweise zum pädagogisch-didaktischen Praktikum 1. Schaubild: ECTS-Punkte

a.) 1 ECTS: vorbereitende Vorlesung 2-stündige Veranstaltung: „Einführung in die Praktika“ (Praktikumsmodul)

c.) 1 ECTS b.) 2 x 3 ECTS zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss: Prüfungsanmeldung

schriftliche Praktikumsreflexion zu Teil I und Unterrichtsreflexion zu Teil II

Praktikumsanalyse (Prüfungsleistung) Der Praktikumsleitfaden (s. Homepage) unterstützt Sie bei der Reflexion der Praktika. Insbesondere in den beiden Blockpraktika des pädagogischdidaktischen Praktikums Teil I und II dient er als Grundlage der Schul- und Unterrichtsbeobachtung. Die Praktikumsanalyse zum päd-didaktischen Praktikum besteht aus zwei Teilbereichen (entsprechend der zwei Blockpraktika): a) Eine Praktikumsreflexion zu Schule, Unterricht und Lehrkraft im päd.did. Praktikum Teil I (Praktikumsleitfaden)* b) Eine Unterrichtsreflexion einer von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde im päd.-didaktischen Praktikum Teil II**: Beides ist nach Beendigung des päd.-didaktischen Praktikums Teil II abzugeben. (15. April oder 31. Oktober) Sie erhalten die Praktikumsreflexion (a.) zurück, die Unterrichtsreflexion (b.) wird als Prüfungsnachweis einbehalten. Bitte legen Sie den Unterlagen die unterschriebene Praktikumskarte bei! *a.) als Heft oder in einem Hefter (erhalten Sie später wieder zurück) **b.) als Loseblatt geheftet und gelocht einschl. Angaben über Schule/Klasse, Person, Anschrift,

mit P-karte in das Heft legen

Hinweise zur Praktikumsreflexion Teil a) (den Praktikumsleitfaden) finden Sie unter: http://www.schulpaedagogik.uni-wuerzburg.de/praktikumsamt/

Wie lege ich die Praktikumsreflexion (Teil a) an? Bearbeiten Sie die Aufgaben aus dem Leitfaden, die für Ihre Schule/Lehrkraft/Praktikumsklasse relevant sind. Nutzen sie auch die Möglichkeit des Selbsteinschätzungsbogens!

Wie viel Seiten muss die Unterrichtsreflexion (Teil b) umfassen? 1-4 Seiten Artikulation, 2-4 Seiten Reflexion 1-2 Seiten persönliches Resümé _____________________________ = ca. 4-10 Seiten

Unterrichtsreflexion

Artikulationsschema

Reflexion

Teil b)

• • • • • • • •

Reflexion über: Einzelne Phasen Organisation allgemein Lehrersprache Arbeitsanweisungen Medieneinsatz Zeitplanung u.v.m.

Jeweils konkrete Alternativvorschläge zur gehaltenen Unterrichtsstunde

In der Vorlesung wurde auf etliche Einzelaspekte eingegangen, nun können Sie sich ausprobieren!

Bitte verwenden Sie das Deckblatt zur Abgabe von Praktikums- und Unterrichtsreflexion (s. Homepage) Praktikumsbericht Teil I: Winter-/Sommersemester 20 ____ Teil II: Winter-/Sommersemester 20____ Abgabedatum: Angaben zur Verfasserin/ zum Verfasser Name: Matrikelnr.: Studiengang: Adresse: E-Mail: Geburtstag:

3. Prüfungsanmeldung •

Prüfungsanmeldung: Das pädagogisch-didaktische Praktikum besteht aus zwei Modulen (06-Schul-PDPrakt-So/GS/HS-2V = 6 ECTS und 06Schul-PDPrakt-So/GS/HS-BV 2 = 2 ECTS). Die Anmeldung für beide Module liegt zur besseren Erinnerung etwa zeitgleich mit dem Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Sie müssen sich nur 1x für beide Module anmelden: Bitte denken Sie aber am Ende des 2. Blockpraktikums daran, sich für das gesamte 8-ECTS-Modul „Pädagogisch-Didaktisches Schulpraktikum“ anzumelden (Feb./März oder Sep./Okt.)



Prüfungsverbuchung: Nachdem wir Ihren Praktikumsbericht, einschließlich der Unterrichtsreflexion und der 2x unterschriebenen und gestempelten Praktikumskarte erhalten haben, verbuchen wir 8-ECTSPunkte für das pädagogisch-didaktische Praktikum Die Praktikumskarte und der -bericht können nach entsprechendem Aushang zu den Öffnungszeiten im Praktikumsamt abgeholt werden!

Zeitliche Zusammenfassung für die ersten beiden Blockpraktika am Beispiel Wintersemester Sie besuchen in einem Wintersemester die Vorlesung „Einführung in die Praktika“: 1.

Anmeldung zum 1. Blockpraktikum auf SB@Home ca. Dez./Jan. (So-päd = Selbstsuche an Fö-Sch.)

2.

Endgültige Zuteilung ca. Jan./Feb. (Listen sichten!)

3.

Blockpraktikum (3 od. 4-wöchig, je nach Möglichkeit der Lehrkraft) ca. Feb./März Praktikumsleitfaden bearbeiten

4.

Unterschrift und Stempel auf Praktikumskarte

5.

Anmeldung zum 2. Blockpraktikum auf SB@Home ca. Mai/Jun (So-päd=Antrag f. Selbstsuche GS/HS)

6.

Zuteilung + Stornierungsfrist ca. Juni/Juli (Listen sichten!)

7.

Blockpraktikum (3 oder 4-wöchig, s.o.) September/Oktober Unterrichtsstunde erstellen

8.

Unterschrift und Stempel auf Praktikumskarte

9.

Zu Ende des 2. Blockpraktikums melden Sie sich zu beiden Prüfungen an: - Vorlesung zum päd.-did. Schulpraktikum (06-Schul-PDPrakt-So/GS/HS-2V) - Begleitveranstaltung (06-Schul-PDPrakt-So/GS/HS-BV 2) = im Monat Oktober

währenddessen

der 1. Teil = abgeschlossen

währenddessen Reflexion zu einer

der 2. Teil (das päd.-did. Praktikum = abgeschlossen)

10. Am 31. Oktober geben Sie folgendes im Praktikumsamt ab: - Praktikumsreflexion (Praktikumsleitfaden z.B. als Heft) zum 1. Blockpraktikum - Unterrichtsreflexion (geklammert) zu einer von Ihnen gehaltenen Stunde im 2. Blockpraktikum - Praktikumskarte 2x von der Praktikumslehrkraft unterschrieben + gestempelt

Sie können und sollen Ihr Praktikumsheft in den weiteren Praktika nutzen, die Praktikumskarte benötigen Sie für weitere Unterschriften – Daher können Sie beides nach Ankündigung wieder zu den Öffnungszeiten im Praktikumsamt abholen!

Allgemeine Hinweise auf rechtliche Bestimmungen 1. Schulleiter und Praktikumslehrkraft sind weisungsbefugt. 2. Ereignisse unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. 3. Kenntnis von § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), Personen mit bestimmten Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach, Diphtherie,…) dürfen nicht in die Schule kommen. Informationen sind über die Gesundheitsämter oder über das Robert Koch Institut im Netz erhältlich.

4. Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist ratsam. 5. Die Blockpraktika sind ohne Unterbrechung durchzuführen. 6. Die Praktikumskarte bitte genau ausfüllen Unterschrift der Praktikumslehrkraft und Schulstempel nicht vergessen.

Studierende LA/SO a. An der Universität Würzburg dürfen Sie sich die beiden ersten Blockpraktika des pädagogisch-didaktischen Praktikums selbst suchen – Tragen Sie den Schulort und Name der betreuenden Lehrkraft unter SB@Home ein. b. Falls Sie das päd-didaktische Praktikum in Mittelfranken machen möchten, nennen Sie bitte die Wunschschule in SB@Home mit Namen, freie Plätze nach dem 3. Vergabezeitraum geben wir gerne an Sie weiter. c. Ein Praktikum an Schulen in Unterfranken kann nur mit Härtefallantrag bewilligt werden! Schriftlichen Antrag mit Beilagen im Praktikumsamt einreichen. d. Für das päd-did. Praktikum II an der Regelschule benötigen Sie einen Antrag, der fristgerecht im Praktikumsamt abgeholt werden muss, um von den jeweiligen Schulämtern der bayerischen Regierungsbezirke genehmigt werden zu können. e. Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum Teil I sollte vor den anderen so-päd. Praktika abgeleistet werden! f. Die Verteilungen der sonderpädgogischen Praktika werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen vorgenommen. Es kann vorkommen, dass Sie für mind. eines dieser Praktika auch eine längere Anfahrtszeit in Kauf nehmen müssen. Das Praktikumsamt kann hierfür leider keine Kosten erstatten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes und erfolgreiches Praktikum!

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