Untersuchungsbericht

22, rue Edmond Reuter L-5326 Contern B.P. 83 L-5201 Sandweiler Tél.: (+352) 26 43 14 44-1 Fax: (+352) 26 43 14 45 e-mail: [email protected] Untersuchung...
Author: Joseph Wagner
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22, rue Edmond Reuter L-5326 Contern B.P. 83 L-5201 Sandweiler

Tél.: (+352) 26 43 14 44-1 Fax: (+352) 26 43 14 45 e-mail: [email protected]

Untersuchungsbericht Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot der Administration des Ponts et Chaussées in der 20, rue de la Forêt, L-7227 Béreldange

Dokumentname:

ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx

Datum:

30.11.2015

Bauherr:

Administration des Bâtiments Publics 10, rue du St. Esprit L-1475 Luxembourg

Kontaktperson:

Herr Marc PETIT

Bearbeiter ENECO S.A. Ingénieurs-conseils:

Herr Helmut GRÖBER Herr Markus JONAS

Seitenanzahl:

13 + Anlagen

INHALTSVERZEICHNIS 1

VERANLASSUNG / AUFGABENSTELLUNG .............................................................. 4

2

ALLGEMEINE ANGABEN ............................................................................................ 4

3

ANGABEN ZUM STANDORT ....................................................................................... 5 3.1 Lage des Standorts ............................................................................................ 5 3.2 Angaben zum Standort ...................................................................................... 5

4

PROBENUMFANG UND PROBENAHME .................................................................... 5 4.1 Untersuchungsparameter und jeweilige Analysemethode ............................. 5 4.2 Probenahme ....................................................................................................... 5 4.3 Nicht zugängliche Bereiche/Räume .................................................................. 6

5

DARSTELLUNG DER BEFUNDE ................................................................................. 6 5.1 Analytik ............................................................................................................... 6 5.1.1 Asbest .........................................................................................................6 5.1.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) ..................................................................7 5.1.3 PCB (Polychlorierte Biphenyle) ...................................................................7 5.2 Organoleptische Ansprache.............................................................................. 7 5.2.1 Asbesthaltige Bauteile .................................................................................7 5.2.2 Weitere Schadstoffverdachtsmomente ........................................................8

6

BEWERTUNG DER BEFUNDE .................................................................................... 8 6.1 Asbest ................................................................................................................. 8 6.1.1 Gesundheitliche Gefährdung durch Asbest (allgemein) ...............................8 6.1.2 Asbesthaltige Anwendungen .......................................................................8 6.1.3 Gesundheitliche Gefährdung der vorliegenden asbesthaltigen Anwendungen .............................................................................................9 6.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) ........................................................................ 9 6.2.1 Gesundheitliche Gefährdung (allgemein) ....................................................9 6.2.2 KMF-haltige Anwendungen .........................................................................9 6.2.3 Gesundheitliche Bewertung der KMF-haltigen Anwendung .......................10 6.3 PCB ................................................................................................................... 10

7

EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WEITERE VORGEHENSWEISE ................................... 10 7.1 Asbest ............................................................................................................... 10 7.2 KMF ................................................................................................................... 11 7.3 Weitere Schadstoffverdachtsmomente .......................................................... 11 7.4 Abfalldeklaration und –massenschätzung ..................................................... 12

8

HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG ........................................................................ 13

9

ANLAGEN .................................................................................................................. 14

Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Inhaltsverzeichnis Seite 2

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Untersuchungsparameter und Analysenmethoden .......................................... 5 Tabelle 2: Analyseergebnisse der Asbestproben ............................................................. 6 Tabelle 3: Analyseergebnis der KMF-Probe ..................................................................... 7 Tabelle 4: Analyseergebnisse der PCB-Proben ............................................................... 7 Tabelle 5: Sanierungsbedarf und Abfallmassenschätzung für belastete Bauteile im Falle der Sanierung ....................................................................................... 12

ANLAGENVERZEICHNIS

PLANUNTERLAGEN: Anlage P:

ABAP1507-201 Übersichtslageplan des Standortes, Lage Probenahmepunkte und Belastungskartierung; Grundriss Halle Nebengebäude, Maßstab ca. 1:200, vom 30.11.2015

der und

CHEMISCHE ANALYTIK: Anlage C:

Ergebnisse der chemischen Analysen (Laborbefunde)

SONSTIGE UNTERLAGEN: Anlage S:

Fotodokumentation

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1 VERANLASSUNG / AUFGABENSTELLUNG Die Administration des Bâtiments Publics ist Eigentümer des ehem. Depots der Administration des Ponts et Chaussées in der 20, rue de la Forêt in L-7227 Béreldange und plant, den Standort zu veräußern. Da am Standort eine Betriebstankstelle und Werkstätten bestanden, wurde eine Altlastenerkundung durchgeführt und eine „cessation d’activités“ bei der Administration de l’Environnement beantragt. Die Administration de l’Environnement hat daraufhin zusätzlich eine Erkundung der Bausubstanz hinsichtlich Gebäudeschadstoffen angefragt. Die Administration des Bâtiments Publics hat in diesem Zusammenhang die ENECO S.A. Ingénieurs-conseils damit beauftragt, die nunmehr leerstehende Gebäudesubstanz an o.g. Standort auf Gebäudeschadstoffe mittels Probenahme und Laboranalyse zu untersuchen. Am 09.11.2015 wurde die orientierende Gebäudeschadstofferkundung durchgeführt. Hiermit wird der dazugehörige Untersuchungsbericht vorgelegt. 2

ALLGEMEINE ANGABEN

Bezug:

Angebot der ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Nr. O-ABAP-363-2015 vom 28.10.2015 und Beauftragung durch die Administration des Bâtiments Publics vom 02.12.2015 (réf. Intervention C223141, engagement 500671105 / F038-FER-Entretien E) Orientierende Gebäudeschadstofferkundung Ehem. Depot der Administration des Ponts et Chaussées in der 20, rue de la Forêt, L-7227 Béreldange

Gegenstand: Ort: Verteiler des Untersuchungsberichts: Durchführung der Probenahme:

Funktion Name der Gesellschaft bzw. Name - Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon Fax E-Mail Funktion Name der Gesellschaft bzw. Name - Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon Fax E-Mail

Administration des Bâtiments Publics (2-fach)

Probenahme am 09.11.2015 Probenehmer ENECO S.A. Ingénieurs-conseils: • Herr Markus Jonas (Dipl. Umweltwissenschaftler) • Herr Maxim Sluzkij (M.Sc. Env. Assessment and Management) Anzahl der Proben: • 7 Einzelproben Beteiligte Stellen Bauherr Ingenieurbüro Gebäudeschadstofferkundung Administration des Bâtiments ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Publics 10, rue du St. Esprit L-1475 Luxembourg Petit, Marc 46 19 19 224 46 19 19 5 224 [email protected] Ausführendes Labor (Analytik) AGROLAB GmbH

22, rue Edmond Reuter L-5326 Contern Jonas, Markus / Gröber, Helmut 26 43 14 44-1 26 43 14 45 [email protected]

Dr.-Pauling-Straße 3 D-84079 Bruckberg Vizoso, Jan +49 (87 65) 93 996-61 +49 (87 65) 93 996-28 [email protected]

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3

ANGABEN ZUM STANDORT

3.1 Lage des Standorts Der Standort befindet sich in der 20, rue de la Forêt in L-7227 Béreldange. Es handelt sich um die Parzelle 622/2683. 3.2 Angaben zum Standort Am Standort befindet sich das zurzeit leer stehende ehemalige Depot der Administration des Ponts et Chaussées. Das Hauptgebäude besteht aus einer Werkhalle mit Lager- und Sozialräumen sowie einer Wartungsgrube. Zusätzlich befinden sich nördlich und südlich des Hauptgebäudes zwei Lagerhallen entlang der westlichen Parzellengrenze. Das Hauptgebäude ist in Massivbauweise errichtet und nicht unterkellert. Die Bodenplatte ist befahrbar. Das Dach ist mit Falzblechen eingedeckt und nach innen durch Polystyrolplatten gedämmt, die wiederum mit Holzspanplatten bekleidet sind. Die Tragkonstruktion besteht aus einem Stahltragwerk. Die in der Halle befindlichen Sozial- und Lagerräume haben massive Seitenwände und eine Betondecke, die begehbar ist und als Lager- bzw. Speicherfläche genutzt wurde. Die beiden Nebengebäude (Lagerhallen) bestehen aus einem Stahltragwerk mit Querlattung aus Holz und sind mit Asbestzement-Wellplatten eingedeckt. Die Seitenwände bestehen ebenfalls aus Asbestzement-Wellplatten, die auf einer Holzlattung angebracht sind. Die südliche Lagerhalle N°1 ist ostseitig offen und wurde vermutlich als Fahrzeugunterstand genutzt. Die nördliche Lagerhalle N°2 besitzt Trennwände aus Spanplatten bzw. Mauerwerk, durch die verschiedene Raumzellen abgegrenzt wurden. 4

PROBENUMFANG UND PROBENAHME

4.1 Untersuchungsparameter und jeweilige Analysemethode Die nachfolgende Tabelle 1 listet die entsprechenden Analysemethoden für die am Standort verwendeten chemischen und physikalischen Untersuchungsparameter auf. ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange Untersuchungsparameter Asbest KI Künstliche Mineralfaser (KMF) WHO Fasern Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Tabelle 1:

Analysemethode VDI 3866, BI.5 (2004/10), REM/EDXA BR_143: 2008-02 REM/EDXA TRGS 905 VDI 3866, BI.5 (2004/10), REM/EDXA ISO 10382 / EN 15308

Untersuchungsparameter und Analysenmethoden

4.2 Probenahme Die Probenahme vor Ort wurde am 09.11.2015 durchgeführt. Es wurden insgesamt 7 Proben vor Ort entnommen. Davon wurden 7 Proben zur Analytik zur AGROLAB GmbH, Bruckberg versendet. Anhand der Pläne (Anlage P) sowie der Fotodokumentation (Anlage S) kann die Lage der Probenahmestellen nachvollzogen werden. Die Probenahme wurde unter Tragen der persönlichen Schutzausrüstung

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durchgeführt. Die Probenahmestellen wurden zur Vermeidung Schadstofffreisetzungen im Zuge der Probenahme temporär versiegelt.

von

weiteren

4.3 Nicht zugängliche Bereiche/Räume Sämtliche Bereiche bzw. Räume der beiden Gebäude waren im Rahmen der orientierenden Gebäudeschadstofferkundung zugänglich. 5

DARSTELLUNG DER BEFUNDE

5.1 Analytik Die chemischen und physikalischen Analysen wurden von der AGROLAB GmbH, Bruckberg durchgeführt. Die Analysenberichte zu den einzelnen Materialproben sind der Anlage C I zu entnehmen. Die Darstellungen der aufgefundenen Belastungen ist der Belastungskartierung (Anlage P) zu entnehmen. 5.1.1 Asbest Die Ergebnisse der Asbestanalytik sind in folgender Tabelle 2 zusammengefasst. ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange Probenbezeichnung

Entnahmestelle

Beprobte Anwendung

Einfachverglaste Hallenfenster Lager auf Decke über Sozialraum Treppenaufgang Decke Sozialraum Wand hinter Heizkessel

Rohrleitungsummantelung Rohrleitungsummantelung Rohrleitungsummantelung

151109 E06 – BER

Heizkessel

Dichtung Feuerraum

151109 E07 - BER

Lagerhalle N°1

Anstrich Stahltragwerk

151109 E01 – BER 151109 E02 – BER 151109 E04 – BER 151109 E05 – BER

% (m/m): Nachweisgrenze: n.n.

Tabelle 2:

Fensterkitt

Schadstoffbefund

Analyseergebnisse [% (m/m)]

Amphibol Chrysotil Amphibol Chrysotil Amphibol Chrysotil Amphibol Chrysotil Amphibol Chrysotil Amphibol Chrysotil

n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. > 40 15-40 n.n. n.n.

Masseprozent 1 % (m/m) Nicht nachweisbar bei oben stehender Nachweisgrenze

Analyseergebnisse der Asbestproben

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5.1.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) Die Ergebnisse der KMF-Analytik sind in folgender Tabelle 3 zusammengefasst. ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange Probenbezeichnung

Entnahmestelle

Beprobtes Medium

Schadstoffbefund

151109 E03 – BER

Lager auf Decke über Sozialraum

Rohrleitungsdämmung

WHO-Faser, Glaswolle

*KI (Kanzerogenitätsindex):

n.n.

Tabelle 3:

Analyseergebnisse KI [1/1]* 22,0

Summe der Massengehalte der Oxide von Bor, Natrium, Magnesium, Kalium, Kalzium und Barium abzüglich des doppelten Massengehaltes von Aluminiumoxid der zu bewertenden Faser gem. TRGS 905 Nicht nachweisbar

Analyseergebnis der KMF-Probe

5.1.3 PCB (Polychlorierte Biphenyle) Die Ergebnisse der PCB-Analytik sind in folgender Tabelle 4 zusammengefasst. ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange Probenbezeichnung

Entnahmestelle

Beprobtes Medium

Schadstoffbefund

Analyseergebnisse [mg/kg]

151109 E07 – BER

Nebengebäude

Anstrich Stahltragwerk

PCB

n.b.

PCB:

Summe 6 BALLSCHMITTER-Kongenere (PCB 28, 52, 101, 138, 153, 180) multipliziert mit 5 (Berechnung gemäß LAGA)

n.b.

Stoff nicht quantifizierbar bei einer Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/kg

Tabelle 4:

5.2

Analyseergebnisse der PCB-Proben

Organoleptische Ansprache

5.2.1 Asbesthaltige Bauteile Visuell konnten folgende Bauteile aus Asbestzement am Standort eindeutig nachgewiesen werden: • • • •

Dacheindeckung der südlichen Lagerhalle N°1 sowie Seiten- und Rückwände aus Asbestzement-Wellplatten, ca. 100 m², Dacheindeckung der nördlichen Lagerhalle N°2 sowie Giebel-, Rückwand und Teile der Front aus Asbestzement-Wellplatten, ca. 340 m², an der Giebelwand der nördlichen Lagerhalle N°2 im Außenbereich gelagerte Asbestzement-Wellplatten, ca. 10 m² und Bekleidung des Kamins auf dem Dach des Hauptgebäude aus Asbestzementplatten, ca. 4 m².

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5.2.2 Weitere Schadstoffverdachtsmomente Hinsichtlich der Holzverlattung auf dem Stahltragwerk der beiden Lagerhallen, auf denen die Asbestzement-Wellplatten der Dacheindeckung bzw. der Seitenwände angebracht sind, besteht ein Verdacht der Belastung mit Holzschutzmitteln. Da es sich insgesamt hierbei aber nur um Kleinmengen handelt, wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf eine umfangreiche Analytik hinsichtlich Holzschutzmitteln verzichtet. Sollten die Konstruktionshölzer jedoch im Zuge der Nachnutzung des Standortes rückgebaut werden, so ist vorsorglich eine Aufbereitung des Altholzes zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen auszuschließen. Das Altholz ist daher gem. Anhang III AltholzV in die Kategorie IV einzuordnen. 6

BEWERTUNG DER BEFUNDE

6.1

Asbest

6.1.1 Gesundheitliche Gefährdung durch Asbest (allgemein) Asbest gehört zu den besonders gefährlichen faserförmigen Stäuben. Die größte gesundheitliche Gefährdung durch Asbest besteht beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Der hohen Biopersistenz wegen bleiben Asbestfasern jahrelang im Gewebe und können krankhafte Veränderungen hervorrufen; wie z. B. Asbestose und Lungenkrebs. Weitere gesundheitsschädigende Wirkungen von Asbeststaub betreffen z.B. das Brust- und Bauchfell (Mesotheliom, Krebs des Brust- oder Bauchfells). Asbest ist gemäß der europäischen Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie, Anhang I, Stoffliste), als Gefahrstoff der Kategorie 1, d.h. „Stoff, der auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirkt“, eingestuft (Einstufungsleitfaden, siehe Anhang VI, Absatz 4.2.1, der Richtlinie 67/548/EWG). Bei krebserzeugenden Stoffen - und so auch bei Asbest - wird von Seiten der Arbeitsmediziner, sicherheitshalber eine Wirkungsweise ohne Schwellenwert unterstellt. Dies bedeutet, dass auch bereits sehr niedrige Konzentrationen eines krebserzeugenden Stoffes ihre schädigende Wirkung entfalten können, wobei die Wahrscheinlichkeit der Wirkung mit der Konzentration abnimmt. Auch bei Einhaltung der gesetzlich zulässigen Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz besteht daher noch ein Krebsrisiko. Ein sicherer Grenzwert oberhalb von 0 F/m³ ist demnach nicht ableitbar. 6.1.2 Asbesthaltige Anwendungen Bei den nachfolgend aufgelisteten Bauteilen handelt es sich um schwach gebundene Asbestanwendungen: •

Dichtung des Brennraums des Ölheizkessels (Probe 151109 E06 – BER).

Aufgrund des Alters des Heizkessels war keine typgenaue Herstellerrecherche mehr möglich. Basierend auf der Erfahrung des Verfassers mit ähnlichen Heizkesseln der Marke Buderus ist davon auszugehen, dass weitere, umfangreiche und schwachgebundene Asbestanwendungen im Heizkessel vorliegen (Kammer- bzw. Rippendichtungendichtungen, Packungen und Dichtungen an Anschlüssen). Es wurden folgende Produkte aus fest gebundenem Asbest (Asbestzement) angetroffen: •

Dacheindeckung der südlichen Lagerhalle N°1 sowie Seiten- und Rückwände aus Asbestzement-Wellplatten, ca. 100 m²,

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• • •

Dacheindeckung der nördlichen Lagerhalle N°2 sowie Giebel-, Rückwand und Teile der Front aus Asbestzement-Wellplatten, ca. 340 m², an der Giebelwand der nördlichen Lagerhalle N°2 im Außenbereich gelagerte Asbestzement-Wellplatten, ca. 10 m² und Bekleidung des Kamins auf dem Dach des Hauptgebäude aus Asbestzementplatten, ca. 4 m².

Die Lage der o.g. Belastungen ist der Belastungskartierung (Anlage P) zu entnehmen. 6.1.3 Gesundheitliche Gefährdung der vorliegenden asbesthaltigen Anwendungen Von den schwachgebundenen asbesthaltigen Anwendungen im Heizkessel der Werkhalle geht im derzeitigen eingebauten Zustand und unter der Voraussetzung, dass daran keinerlei Manipulationen stattfinden, keine unzulässige gesundheitliche Gefährdung für den Menschen und die Umwelt aus. Die Bauteile befinden sich weitestgehend geschützt im Inneren des Metallgehäuses des Heizkessels. Von den Asbestzementplatten der Dacheindeckungen sowie der Seitenwände der Lagerhallen sollte im derzeitigen, eingebauten Zustand und unter der Voraussetzung, dass daran keinerlei Manipulationen stattfinden, keine unzulässige Gefährdung für den Menschen und die Umwelt ausgehen, da die Fasern in diesen Produkten fest in einer Zementmatrix gebunden vorliegen, die Platten überwiegend in einem guten baulichen Zustand sind und das Gelände zurzeit nicht genutzt wird. Der Standort ist gegen den Zutritt Unbefugter gesichert. Die vorgenannten asbesthaltigen Bauteile dürfen nicht durch nicht sachkundige Personen manipuliert werden. Bei einer Beschädigung der Bauteile kann es zu gesundheitsgefährlichen Asbestfaserfreisetzungen kommen. Eine Verschleppung von Asbestfasern kann zu enormen Folgekosten führen. 6.2

Künstliche Mineralfasern (KMF)

6.2.1 Gesundheitliche Gefährdung (allgemein) KMF, bei denen es sich um lungengängige Fasern (WHO-Fasern) handelt und die einen Kanzerogenitätsindex (KI) ≤ 30 aufweisen, sind nach den einschlägig bekannten Regelwerken als potentiell gesundheitsgefährlich einzustufen. Siehe hierzu auch die Allgemeinen Empfehlungen - Mineralwolle-Dämmstoffe - 1.6.33. „alte Dämmstoffe“ (Stand vom 10/2012) der Association d’assurance contre les accidents (AAA). Gemäß den früheren Sicherheitshinweisen der AAA Ziffer D 169 (Stand 06/2012) handelt es sich bei diesen Fasern um „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten“. Diese Einstufung ist mit der Kategorie 2 nach Richtlinie 67/548/EWG gleichzusetzen. Bei der Sanierung von künstlichen Mineralfasern können Haut,- Augen- und Atemwegreizungen auftreten. Dünne Fasern können in die Lunge gelangen. Bestimmte Fasern gelten als krebsverdächtig oder krebserzeugend. In der gutachterlichen Bewertung hat der Begriff „gefährliche Fasern“ (in Anlehnung an das EU-Abfallrecht „gefährliche Stoffe / Abfälle“) Einzug gehalten. Im weiteren Text werden KMF, bei denen es sich um WHO-Fasern handelt und die einen ki ≤ 30 aufweisen, daher als „gefährliche Fasern“ bzw. „gefährliche KMF“ bezeichnet. 6.2.2 KMF-haltige Anwendungen In der folgenden untersuchten Anwendung wurden gefährliche KMF nachgewiesen: •

Rohrleitungsdämmung 151109 E03 - BER).

der

Heizungsrohrleitung

in

der

Werkhalle

(Probe

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Des Weiteren wurden folgende Anwendungen aus KMF organoleptisch bestimmt: •

Dämmung des Heizkessels in der Werkhalle (auf eine Beprobung und Analyse dieser KMF wurde verzichtet, da der Heizkessel umfangreiche, schwachgebundene Asbestanwendungen enthält, die analytisch bestimmt wurden und die das primäre Gefährdungspotential bedingen).

6.2.3 Gesundheitliche Bewertung der KMF-haltigen Anwendung Bei der vorgefundenen und beprobten Rohrleitungsdämmung der Heizungsrohrleitung in der Werkhalle wurden lungengängige Fasern nach WHO mit einem Länge-zu-DurchmesserVerhältnis von über 3 : 1 nachgewiesen. Zudem handelt es sich um KMF, die einen Kanzerogenitätsindex ki ≤ 30 aufweisen. Daher sind die KMF als „gefährliche Fasern“ zu bezeichnen. Von der vorgenannten KMF-haltigen Anwendung im Gebäude geht im aktuellen Zustand und unter der Voraussetzung, dass daran keinerlei Manipulationen stattfinden, keine Gefährdung für den Menschen und die Umwelt aus. Bei einem unsachgemäßen Entfernen der v.g. KMF-Anwendungen ist davon auszugehen, dass gesundheitsgefährdende KMF-Faserkonzentrationen freigesetzt werden. 6.3 PCB In der auf den Parameter PCB hin analysierten Probe 151109 E07 – BER konnten keine PCB nachgewiesen werden. 7

EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WEITERE VORGEHENSWEISE

7.1 Asbest Im gegenwärtigen baulichen Zustand besteht ein Handlungsbedarf hinsichtlich der vorgefundenen asbesthaltigen Anwendungen und Bauteile ausschließlich im Falle der an der Giebelwand der nördlichen Lagerhalle N°2 im Außenbereich gelagerten AsbestzementWellplatten. Diese sind fachgerecht aufzunehmen, zu verpacken und zu entsorgen. Diese Sanierungsmaßnahme ist der ITM anzuzeigen, eine Begleitung durch ein organisme de contrôle ist nicht erforderlich. Aus Sicht des Verfassers ergeben sich potentiell weitere Sanierungsempfehlungen, die jedoch von der Art der Nachnutzung und Umfang evtl. vorbereitender Umbau- und Instandsetzungstätigkeiten abhängen. Daher ist zu empfehlen, eine Neubewertung hinsichtlich des Sanierungsbedarfs nach Vorliegen des Nachnutzungskonzepts vorzunehmen. Zur Abschätzung des Umfangs dieser möglichen Sanierungsmaßnahmen werden diese im Folgenden kurz beschrieben. Um eine Schadstofffreisetzung bzw. eine Sekundärkontamination von anderen unbelasteten Baustoffen zu vermeiden, ist noch vor Eingriff in die Bausubstanz, eine Asbestsanierung gemäß den Schutzbestimmungen des « RGD-Asbest 2007 A – N° 149 » (Règlement grandducal du 4 juillet 2007 portant modification du règlement grand-ducal modifié du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail) durchzuführen. Die Durchführung dieser Asbestsanierungsmaßnahme hat durch ein erfahrenes Fachunternehmen zu erfolgen, welches für die Asbestsanierungstätigkeiten nachweislich ausgebildet und qualifiziert ist. Vor Aufnahme der Tätigkeiten ist durch den Unternehmer ein Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Seite 10

Arbeitsplan gemäß (RGD Asbest 2007 A – N° 149) zu erstellen. Der Arbeitsplan ist bei der ITM einzureichen. Nach den einschlägigen Erfahrungen des Verfassers ist dem Bauherrn zu empfehlen, die Asbestsanierungsplanung und damit auch die Planunterlagen der Arbeitspläne durch ein Fachbüro erstellen zu lassen und dem Asbestsanierungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Auch der Textteil des Arbeitsplans, erstellt vom Sanierungsunternehmer, sollte durch das Fachbüro vor Einreichung bei dem organisme de contrôle und der ITM überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Es ist unter Umständen davon auszugehen, dass die bestehende Heizungsanlage in der Halle durch einen evtl. Käufer erneuert wird. In diesem Falle besteht ein Asbestsanierungsbedarf hinsichtlich der asbesthaltigen Anwendungen im Heizkessel. Diese Sanierung muss im Rahmen einer sog. „chantier normal“ gem. RGD-Asbest 2007 A – N° 149, Annexe III erfolgen und ist durch ein organisme de contrôle zu begleiten. Hinsichtlich der Dacheindeckung und der Seitenwände der beiden Nebengebäude aus Asbestzement-Wellplatten besteht im aktuellen, ungenutzten Zustand der Gebäude kein Sanierungsbedarf. Bei einer Reaktivierung des Standortes (z.B. nach Verkauf) kann sich jedoch – je nach geplanter Nutzung – ein Sanierungsbedarf zumindest hinsichtlich der z.T. beschädigten Seitenwände der Nebengebäude ergeben. Dies aufgrund der möglichen Nutzung der Nebengebäude als Lager, Unterstand oder Außenwerkstatt, infolge der eine weitere Beschädigung der Seitenwände aus Asbestzement-Wellplatten möglich ist. Eine solche, auch versehentliche, Beschädigung würde Asbestfasern freisetzen und eine entsprechende Gefährdung darstellen. Aus den v.g. Gründen empfehlen wir, den Sanierungsbedarf diesbezüglich bei Vorliegen des Nachnutzungskonzepts erneut zu überprüfen. Eine evtl. erforderliche Sanierung würde gem. RGD-Asbest 2007 A – N° 149, Annexe V (Asbestzement im Außenbereich) erfolgen und ist der ITM anzeigepflichtig. Die Begleitung der Sanierungsmaßnahme durch ein organisme de contrôle wäre in diesem Fall nicht erforderlich. 7.2 KMF Sollten die existierenden Heizungsrohrleitungen inkl. Dämmung aus KMF im aktuellen baulichen Zustand für die Nachnutzung des Gebäudes unverändert bestehen bleiben, so ergibt sich hier kein Sanierungsbedarf. Falls die Heizungsanlagentechnik inkl. der Rohrleitungen im Zuge einer Nachnutzung des Gebäudes jedoch erneuert wird, ergibt sich ein Sanierungsbedarf hinsichtlich der vorgefundenen Rohrleitungsdämmungen aus künstlichen Mineralfasern. Diese sind dann gemäß den Sicherheitshinweisen der AAA (Association d’assurance contre les accidents) Ziffer D 169 (Stand Juni 2012) zu entfernen (Befeuchtung mit entspanntem Wasser, Abgrenzung der Räumlichkeiten etc.). Bei der ordnungsgemäßen Sanierung von KMF-Anwendungen mit einem Kanzerogenitätsindex ki ≤ 30 durch ein Sanierungsfachunternehmen geht bei der Durchführung gemäß den vorgenannten Sicherheitshinweisen keine Beeinträchtigung der Umwelt sowie auch keine Gefährdung von Personen aus. 7.3 Weitere Schadstoffverdachtsmomente Hinsichtlich der Holzverlattung auf dem Stahltragwerk der beiden Lagerhallen, auf denen die Asbestzement-Wellplatten der Dacheindeckung bzw. der Seitenwände angebracht sind, besteht ein Verdacht der Belastung mit Holzschutzmitteln. Ein unmittelbarer Sanierungsbedarf besteht hier nicht. Sollten die Konstruktionshölzer jedoch im Zuge der Nachnutzung des Standortes rückgebaut werden, so ist vorsorglich eine Aufbereitung des Altholzes zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen auszuschließen. Das Altholz ist daher vorsorglich gem. Anhang III Altholzverordnung in die Kategorie IV einzuordnen.

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7.4 Abfalldeklaration und –massenschätzung Für den Abtransport der schadstoffhaltigen Materialien sind die nationalen und internationalen Notifikationsbestimmungen für den Transport von Abfällen zu beachten. Die belasteten Materialien sind im Falle einer Sanierung nach dem Europäischen Abfallkatalog (CED-2) den in der folgenden Tabelle genannten Abfallarten zuzuordnen. Die Tabelle enthält des Weiteren eine grobe Schätzung der zu erwartenden Abfallmassen, die im Falle einer Sanierung zu entsorgen wären. ENECO S.A. Ingénieurs-conseils Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange

Bauteile/ Anwendungen

Schadstoff

Abfallschlüssel

Sanierungsempfehlung

Abfallmasse [Mg]

Dichtungen und Packungen des Heizkessels

Asbest, schwach gebunden

17 06 01* – Dämmmaterial, das Asbest enthält

Neubewertung nach Konzept der Nachnutzung

ca. 0,05

Rohrleitungsdämmungen aus KMF

Künstliche Mineralfasern (KMF)

17 06 03* –anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

Neubewertung nach Konzept der Nachnutzung

ca. 0,4

Gelagerte AZWellplatten am Giebel der Lagerhalle N°2

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

ja

ca. 0,05

Seitenwände aus AZWellplatten der Lagerhalle N°1

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

Seitenwände aus AZWellplatten der Lagerhalle N°2

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

Dacheindeckung aus AZ-Wellplatten der Lagerhalle N°1

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

nur im Falle des Rückbaus

ca.1,0

Dacheindeckung aus AZ-Wellplatten der Lagerhalle N°2

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

nur im Falle des Rückbaus

ca. 4,0

Kaminbekleidung aus Asbestzementplatten am Hauptgebäude

Asbestzement

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

nur im Falle des Rückbaus

ca. 0,1

Holzschutzmittel

17 02 04* – Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Neubewertung nach Konzept der Nachnutzung

ca. 0,5

Querlattung aus Holz auf Stahltrag-werk der Lagerhallen N°1+2

Tabelle 5:

Neubewertung nach Konzept der Nachnutzung Neubewertung nach Konzept der Nachnutzung

ca. 1,5

ca. 4,0

Sanierungsbedarf und Abfallmassenschätzung für belastete Bauteile im Falle der Sanierung

Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Seite 12

9

ANLAGEN

Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Anlagen Seite 14

Anlage P

Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Anlage C

Anlage C Ergebnisse der chemischen Analysen (Laborbefunde)

Orientierende Gebäudeschadstofferkundung im ehem. Depot PCH, 20, rue de la Forêt, Béreldange ENECO-151130ABAP1507D-Untersuchungsbericht.docx Anlage C

AGROLAB Labor GmbH Dr.-Pauling-Str. 3, 84079 Bruckberg, Germany Fax: +49 (08765) 93996-28 www.agrolab.de

[@ANALYNR_START=679842] [@BARCODE= | |R]

AGROLAB Labor GmbH, Dr-Pauling-Str.3, 84079 Bruckberg

ENECO S.A. 22, RUE EDMOND REUTER LUXEMBOURG 5326 CONTERN LUXEMBURG Datum Kundennr.

17.11.2015 27011999

PRÜFBERICHT 1713797 - 679842 1713797 ABAP1507 679842 11.11.2015 09.11.2015 Auftraggeber 151109-E01-BER

Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer Kunden-Probenbezeichnung Einheit

Wert i.d.OS

Best.-Gr.

Methode

Materialprobe nicht nachweisbar

Asbest

VDI 3866, Bl.5 (2004-10), REM/EDXA

Asbestart Asbest Amphibol

% (m/m)