Umweltzone Berlin Erste Erfahrungen und Ausblick
Dr. Annette Rauterberg-Wulff Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin
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Umweltzone: Ziel und Anwendungskriterien Ziel: schnellere Einführung abgasärmerer Fahrzeuge Anwendungskriterien: hoher Beitrag des innerstädtischen Verkehrs zur Luftbelastung Grenzwertüberschreitungen in großen Teilen des Straßennetzes hoher Anteil von Quell- und Zielverkehr fehlende Ausweichstrecken für Durchgangsverkehr
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Umweltzone: Vorteil und Nachteil Vorteil: trifft gezielt nur die Fahrzeuge mit den höchsten Emissionen belohnt Fahrzeughalter, die bereits in saubere Fahrzeuge investiert haben Reduziert die Gesamtemission der Fahrzeugflotte und damit auch die Hintergrundkonzentration Nachteil: hohe wirtschaftliche Belastung für die betroffenen Fahrzeughalter Kennzeichnung aller emissionsarmer Fahrzeuge notwendig hoher Verwaltungsaufwand für die Einführung, z.B. für Ausnahmen
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Umweltzone Berlin seit 1.1.2008 mind. Euro 2 für Dieselfahrzeuge ab 1.1.2010 Partikelgrenzwert Euro 4: Fläche: circa 88 km² (der 892 km² Berliner Stadtfläche) Einwohner: circa 1 Millionen (von 3,4 gesamt)
für Pkw mind. Euro 3 + Partikelfilter für Lkw auch Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 4Partikel Voraussetzung: verfügbare Nachrüsttechnik für Euro 3 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat III D
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45,000
90.0
40,000
80.0
35,000
70.0
30,000
60.0
25,000
50.0
20,000
40.0
15,000
30.0
10,000
20.0
5,000
10.0
Länge in km
Anzahl Betroffene
Was bringt die Umweltzone für die Anwohner?
0.0
0
Trendszenario 2010
Umweltzone 2010
Umweltzone 2010 und StEP Verkehr Anwohner an Straßen mit Überschreitungen des 24h-PM10-Grenzwert Länge der Straßen mit Überschreitungen des 24h-PM10-Grenzwerts
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Starker Rückgang im Vergleich zum erwarteten Trend Umweltzone Stufe 1 (mind. rote Plakette) Zulassungszahlen Schadstoffgruppe 1 zum 1.1.2008 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000
29.000
29.000
-56 % 12.728
10.000 5.000 0 Otto-Pkw
21.000
-32 % 19.751
-60 % 8.452
Diesel-Pkw Trendprognose ohne UZ
NFZ akt. Zulassung
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Ausnahmen von den Umweltzone Generelle Ausnahmen gemäß 35. BImSchV ¾ Problem: Nachweis im ruhenden Verkehr für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H“: bekommen keinen Parkausweis Æ eigener Nachweis
Ausnahmen per Allgemeinverfügung in Berlin ¾ rote Wechselkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Diplomatenkennzeichen, Versuchsfahrzeuge
Befristete Einzelausnahmen auf Antrag zur Vermeidung besonderer Härten: Wichtigste Kriterien gemäß Leitfaden „Ausnahmegenehmigungen“: ¾ Fahrzeug wurde vor dem 1.03.2007 erstmals auf den Antragsteller zugelassen ¾ fehlende Nachrüstbarkeit ¾ Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ¾ Verkehr in der Umweltzone mit dem ungenügenden Fahrzeug aus unaufschiebbaren Interessen des Einzelnen oder im öffentlichen Interesse notwendig ¾ weitere Möglichkeiten: Sonderfahrzeug, Fuhrparkregelung Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat III D
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Ausnahmeanträge nach Fahrzeug-Kategorie 4000
Genehmigte Ausnahmen: gesamt: 6233 (Stand 6.6.2008)
3500 3000 2500 2000 1500 1000 500
abgelehnt
aufgehoben
genehmigt
in Bearbeitung
ug
us B
So nd er fa hr ze
> W LK
PK
W
LK
W
7, 5t
7, 5t 3, 5t -
3. 5t < W LK
(g ew
Pr iv at -K fz
er bl ic h)
0
zurückgezogen
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Alles unter Kontrolle? Kontrolle fließender Verkehr: Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung
Umwelt
Kontrolle im ruhenden Verkehr:
) zulässig, da Verkehr den fließenden und ruhenden Verkehr umfasst ) Kontrolle überwiegend durch Ordnungsämter
Sanktion: Bußgeldkatalog Nr. 153: Führen eines Kfz trotz Verkehrsverbot mit Zeichen 270: 40 € + 1 Punkt in Flensburg
) Berlin: Sanktionen seit Februar 2008 (1 Monat Kulanz) ) seither ca. 12.000 Knöllchen, überwiegend im ruhenden Verkehr ! auch bei fehlender Plakette & Erfüllung der SG2
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offene Fragen/Probleme Gegenseitige Anerkennung von Einzelausnahmen / Unterschiedliche Behandlung von Anwohnern, ausländischen Fahrzeugen, Wirtschaftsverkehr, älteren Otto-Fahrzeugen G-Kat, Biodiesel, Sonder-Fz... verschiedene Rahmenbedingungen, z.B. Vorlaufzeit ) unterschiedliche Verhältnismäßigkeit Berliner Ausnahmen anderswo anwendbar ) umgekehrt nur begrenzt Unwirksamkeit nachgerüsteter Filtersysteme / keine Frist zum Austausch, zu wenig Druck auf Hersteller (noch) eingeschränktes Angebot für Nachrüstung von Lkw / zu wenig bundesweite finanzielle Anreize für kleinere Lkw / Anpassung Maut erst Ende 2008 / Langsame/zeitraubende Erteilung ABE für Nfz-Filtersysteme / fehlende europaweit einheitliche Zertifizierung von Partikelfiltern Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat III D
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Aktuelle zur Umweltzone Berlin im Internet/Intranet unter: http://www.berlin.de/umweltzone
Vielen Dank!
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