Große Kreisstadt Eichstätt

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 62 „Weinleite West“

Umweltbericht nach § 2a BauGB Stand: Vorentwurf vom 28.02.2013 Entwurf vom 22.07.2013 Planfassung zum Satzungsbeschluss vom 24.10.2012

Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH Parkstraße 10 85051 Ingolstadt Tel. 0841 96641-0 Fax 0841 96641-25 [email protected] www.weinzierl-la.de

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Inhaltsverzeichnis

1. 1.1 1.2

Einleitung............................................................................................................. 2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ............... 2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Begründung ................................................. 2

2.

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung .......................... 2

3. 3.1

Eingriffsregelung .............................................................................................. 12 Rechtliche Grundlagen und Methodik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ................................................................................................. 12 Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung .................................. 12

3.2 4.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ...................................................................... 15

5. 5.1 5.2

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachhaltigen Auswirkungen ...................................................................... 15 Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 15 Ausgleich ............................................................................................................ 16

6.

Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................................ 17

7.

Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken .......................................................................................... 17

8.

Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................. 18

9.

Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................. 18

Lageplan zum Umweltbericht – M 1 : 5.000 Eingriffsermittlung Beiplan zum Umweltbericht – M 1 : 2.500 Maßnahmenplan Ausgleichsflächen/Baumkonzept - M 1:1.000 Maßnahmenplan Ausgleichsfläche A2 - M 1:1.000

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Einleitung

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Die Große Kreisstadt Eichstätt beabsichtigt, aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung in der Baugebietsfläche „Weinleite West“, am westlichen Ortsrand des Stadtteils Rebdorf südlich der Kinderdorfstraße, zu schaffen. Das geplante Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,3 ha. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eichstätt in seiner Sitzung vom 19.07.2012 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsund Grünordnungsplan Nr. 62 „Weinleite West“ gefasst. Das Plangebiet befindet sich im Naturpark Altmühltal, und grenzt direkt an den westlichen Rand des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Rebdorf. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Kinderdorfstraße, sowie darüber hinaus an landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen in Hanglage. Im Süden und Westen ist das Vorhabengebiet von bewaldeten Flurstücken umgeben, welche als EU-Vogelschutzgebiet, als FFH-Gebiet, sowie als Landschaftsschutzgebiet „Schutzzone im Naturpark Altmühltal“ ausgewiesen sind. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt, und wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. 1.2

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Begründung Im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Grundlagen sind das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Wassergesetzgebung, das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Immissionsschutzgesetzgebung und die Denkmalpflege zu berücksichtigen. Im gültigen Flächennutzungsplan (2006) der Großen Kreisstadt Eichstätt ist das Planungsgebiet bereits als Wohnbaufläche, mit randlich dargestellten Grünflächen ausgewiesen.

2.

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden alle Schutzgüter nach UVPG in ihrem Bestand und ihrer Wertigkeit beschrieben sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter analysiert und bewertet. Für die Beschreibung und Bewertung der Umwelt sowie der Auswirkungen des Vorhabens wird ein verbal-argumentativer Methodenansatz gewählt. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Auf eine numerisch gestufte Bewertungsmatrix zu den einzelnen Schutzgütern wird verzichtet.

Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung: Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes grenzt im Osten an den westlich der Stadt Eichstätt liegenden Stadtteil Rebdorf an. Durch die im Norden angrenzende Kinderdorfstraße ist das Plangebiet an das öffentliche Straßennetz angebunden. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich von landwirtschaftlicher Flur und Wald, als auch von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet „Schutzzone im Naturpark Altmühltal“, EUVogelschutzgebiet, FFH-Schutzgebiet) umgeben.  24. Oktober 2013

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Das Orts- und Landschaftsbild ist geprägt durch die östlich angrenzende Bebauung (Bebauungsplan „Weinleite“ – II-geschossige Einzelhausbebauung in offener Bauweise mit Flachdächern. Die Erschließung des Gebietes findet über eine „Schleife“, angepasst an die Topografie statt. Von der Erschließungsschleife zweigen Stichstraßen mit einzelnen Wohnhöfen. Der öffentliche Personennahverkehr fährt innerhalb des Wohngebietes drei Haltestellen an) durch die im Süden tangierende, bewaldete Hangkante der Altmühl, welche zugleich gemäß lfu.bayern.de Fachinformationssystem Naturschutz, als EU-Vogel-, FFH-, und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, sowie durch die nördlich befindliche landwirtschaftlich genutzte Ackerflur in Hanglage als auch durch die nordöstliche Blickbeziehung zur Willibaldsburg. Am Fuße der Weinleite verläuft die Staatsstraße 2230, durch das Landschaftsschutzgebiet „Schutzzone im Naturpark Altmühltal“, mit dem AltmühltalRadweg. Der Altmühltal-Radweg ist von überregionaler Bedeutung, und wird sowohl von Touristen als auch von der einheimischen Bevölkerung für die naturnahe Erholung genutzt. Der TÜV Süd wurde beauftrag, eine schalltechnische Untersuchung bzgl. der Immissionen ausgelöst durch die Kinderdorfstraße, die Staatsstraße, die Bahntrasse Eichstätt Bahnhof – Eistätt Stadt, sowie die Stammstrecke Treuchtlingen – Eichstätt zu untersuchen. Die gutachterliche Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die o.g. Emissionsherde keine wesentliche Beeinträchtigung des Plangebiets besteht. Baubedingte Auswirkungen: Durch den bauzeitlich bedingten Verkehr und den Baubetrieb kommt es vorübergehend zu einer zusätzlichen Lärm- und Staubbelastung. Anlagebedingte Auswirkungen: Der Bau neuer Wohnstraßen und Gebäude führt zu Gunsten der dargestellten Wohnbauflächen zu einer Reduzierung der Flächen für die Landwirtschaft und zu einer Veränderung des Landschaftsbildes am westlichen Ortsrand des Stadtteils Rebdorf. Im Zuge dessen kommt es zu einer veränderten Wahrnehmung der freien Landschaft in der unmittelbaren Ortsrandnähe. Das vorhandene Straßennetz bleibt weitestgehend unverändert erhalten, lediglich am nordwestlichen Gebietsrand wird als Baumaßnahme der Kinderdorfstraße ein Fahrbahnteiler zur Temporeduzierung hergestellt. Betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die vorgesehene Errichtung der neuen Gebäude entstehen nur sehr geringfügige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Diese geringfügigen Auswirkungen werden im Wesentlichen durch die Lärmemissionen des zusätzlichen Anwohnerverkehrs hervorgerufen. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind sowohl bau- und betriebsbedingt als auch anlagebedingt nur Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten. Schutzgut Pflanzen und Tiere Bestandsbeschreibung: Entsprechend den naturräumlichen Vorbedingungen (Boden, Wasser, Klima) bilden der Seggen-Buchenwald; örtlich Blaugras- oder Graslilien-Ausbildung sowie Vegetation waldfreier Trockenstandorte 1 die potentielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung weicht die reale Vegetation jedoch stark von der potentiellnatürlichen Vegetation ab. So bildet im Bestand eine intensiv genutzte Ackerflächen sowie in kleinen Teilen, am südöstlichen Gebietsrand, das FFH- und Landschaftsschutzgebiet (Teilfläche Flur-Nr. 214) den Umgriff des Bebauungsplanes. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks Altmühltal, und grenzt im Süden an ein EU-Vogel-, FFH- und Landschaftsschutzgebiet. 1

vgl. FIS-Natur Online (FIN-Web) (2012) http://gisportal-umwelt2.bayern.de

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EU-Vogelschutzgebiet 7132-471.10 ´Felsen und Hangwälder im Altmühltal und Wellheimer Trockental´. FFH-Schutzgebiet Schambachtal´

7132-371.01

´Mittleres

Altmühltal

mit

Wellheimer

Trockental

und

Für diese beiden Schutzgebiete wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine FFHVerträglichkeitsabschätzung durchgeführt. (vgl. beiliegende Verträglichkeitsabschätzungen von NATURA 2000 Gebieten nach BayLfU, 2010) Zwischen der zukünftigen Bebauung und der südlichen Schutzgebiete wird ein Schutzabstand von 15 m freigehalten. Landschaftsschutzgebiet 00565.01 ´Schutzzone im Naturpark Altmühltal´ Innerhalb des Geltungsbereiches liegt am südlichen Gebietsrand die Biotopfläche Nr. 71320074-017 der amtlichen Biotopkartierung des Landkreises Eichstätt innerhalb des Geltungsbereiches. Biotop 7132-0074-017, am südöstlichen Rand des Plangebietes, angrenzend an das bestehende Wohngebiet Weinleite – Biotoptyp: naturnahe Hecke ´Hecken und Feldgehölze am Blumberg westlich von Rebdorf´. Die dort vorkommenden Arten sind gleichlautend des Biotops 7132-0774-16. Gemäß Bestandsüberprüfung von November 2012 ist die Hecke zwar vorhanden, unterliegt aber einem Nutzungsdruck aus der nördlich angrenzenden Ackerfläche und der direkt südlich angrenzenden Gartennutzung. Weitere Biotopflächen, davon ein geschützt nach §30 BNatschG, Biotopkartierung schließen unmittelbar an den Geltungsbereich an:

der

amtlichen

Biotop 7132-0074-016, westlich an den Geltungsbereich angrenzend – Biotoptyp: naturnahe Hecken, ´Hecken und Feldgehölze am Blumberg westlich von Rebdorf´. Zu den dort vorkommenden Arten gehören: Feld-Ahorn, Weißdorn, Rotbuche, Artengruppe Schlehe, WaldKiefer, Gewöhnliche Esche, Vogel-Kirsche, Einfachgezähnte Hunds-Rose, Schwarzer Holunder, Große Brennessel. Biotop 7132-0079-001, südlich des Geltungsbereiches, innerhalb der dort befindlichen Schutzgebiete – Biotoptypen: naturnahes mesophiles Gebüsch (90%), Magerer Altgrasbestand und Grünlandbrache (7%), wärmeliebender Saum (3%) `Verbuschender Halbtrockenrasen nördlich von Wasserzell´. 3% dieser Biotopfläche sind durch den §30 BNatschG gesetzlich geschützt. Fünf der dort vorkommenden Arten sind in der Roten Liste Bayern genannt, und stehen daher unter einem besonderen Schutz. Dazu gehören; Karthäuser-Nelke, HügelErdbeere, Strahlenloser Alant, Artengruppe Großes Schillergras, Schmalblättrige WiesenFlockenblume. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises Eichstätt ist das Vorhabengebiet als Schwerpunktgebiet dargestellt. Für das Plangebiet sind folgende Ziele und Maßnahmen formuliert. Sicherung und Stärkung des Altmühltals als bayernweit bedeutsame Biotopverbundachse, v. a. für Trockenlebensräume und naturnahe Laubwälder (s. a. Angaben zum Biotopverbund in Absatz E) Erhaltung und Optimierung der großen Trockenlebensraumkomplexe, insbesondere Sicherstellung der Pflege/Nutzung von Magerrasenflächen und Durchführung von Pflegemaßnahmen Vernetzung der Trockenstandorte durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung der ehemals zusammenhängenden Triebwegesysteme  24. Oktober 2013

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Fortführung, Überwachung und ggf. Anpassung der Kletterregelungen zum Schutz der wertvollen Vegetation und Artvorkommen auf den Felsen Erhaltung der hochwertigen Hangwälder, Waldränder und Säume; Optimierung der Hänge des Altmühltales und der Seitentäler als zusammenhängendes Band naturnaher Laubwaldbestände, Erhaltung von offenen Felsbereichen oder Lichtungen in den Wäldern Erhaltung, Neuschaffung und Vernetzung von Feuchtlebensräumen im Altmühltal und in den Seitentälern Renaturierung der Altmühl und verbauter Abschnitte der Seitengewässer, insbesondere Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit und Förderung gewässerdynamischer Entwicklungen Erhaltung und Optimierung der Quellbereiche Erhaltung und Förderung von Heckenkomplexen, Säumen und Extensivwiesen an den Unterhängen Fortsetzung und Ausweitung der Schutzmaßnahmen für stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten.

Eine Bestandserhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – saP wurde im Frühjahr sowie im Sommer 2013 durchgeführt. Gemäß saP-Gutachten vom 22.07.2013 ist für das benachbarte Wohngebiet sowie für die angrenzende Hangleite ein Fledermausvorkommen den ASK-Daten zu entnehmen. Da vom Vorhaben selbst jedoch nur Ackerflächen betroffen sind, ist eine Beeinträchtigung von Fledermausquartieren auszuschließen. Weiter ist dem Gutachten zu entnehmen, dass sich durch die Pufferzone zum FFH-Gebiet (Ausgleichsfläche) ein möglichweise günstiges Nahrungsangebot als auf den Ackerflächen entstehen kann. Die gutachterliche Beurteilung zu Lebensräumen für Reptilien, hier Zauneidechsen, lässt auf ein mögliches Vorkommen entlang der Straßenböschung der Kinderdorfstraße schließen. Bei allen fünf Besichtigungsterminen konnte jedoch kein Artennachweis erbracht werden. Ebenso wurden bei den Begehungen im Frühjahr sowie im Sommer 2013 nur weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten nachgewiesen, deren Wirkungsempfindlichkeit projektspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden. Zur Anbindung an den bestehenden Abwasserkanal (Schacht M2442 am südöstlichen Gebietsrand) wird ein Teil des geplanten Kanals durch geringe Teile des FFH- und Vogelschutzgebietes sowie Landschaftsschutzgebietes geführt. Zusammenfassend hat die Untersuchung ergeben, dass Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 „Weinleite Weste“ für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt sind. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist daher nicht erforderlich.

Die Artenschutzkartierung des LfU enthält für den Umgriff des Geltungsbereichs keine Nachweise, jedoch für den direkten Nachbarschaftsbereich folgende Angaben (siehe auch Lageplan zum Umweltbericht): ASK-Nr.

Artenvorkommen, Fundort, Kartiert

71320652 -

Uhuvorkommen im angrenzenden Wald, Weinleite (Erfasst 2003)

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71320350 -

Vorkommen im Südosten Obereichstätts von Feld-Steinquendel, BergSteinkraut i.w.S., Rispige Graslilie, Behaarte Gänsekresse, Färber-Meier, Kalk-Aster, Weidenblättriges Ochsenauge, Pfirsichblättrige Glockenblume, Erd-Segge, Vogelfuß-Segge, Silberdistel, Artengruppe Golddistel, Weißes Waldvögelein, Berg-Kronwicke, Blasser Schaf-Schwingel, Blaugrünes Labkraut, Gewöhnliche Kugelblume, Echter Wiesenhafer, Türkenbund-Lilie, Minzenblättriges Immenblatt, Steppen-Lieschgras, Buchsblättriges Kreuzblümchen, Gewöhnliche Küchenschelle i.w.S., Artengruppe Hain-Hahnenfuß, Donau-Mehlbeere, Eichstätter Mehlbeere, Elsbeere, Aufrechter Ziest, Schwielen-Löwenzähne Trauben-Gamander, Edel-Gamander, Berg-Gamander, Berg-Hellerkraut, Hügel-Klee, Berg-Ulme (Erfasst 1982)

71321031 -

Vorkommen von Ringelnatter, Schlingnatter sowie Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) am Waldrand nordwestlich Wasserzell (Erfasst 2011 und 2012)

71320058 -

Vorkommen von Gebänderte Prachtlibelle, Grasfrosch, Ringelnatter, Teichfrosch sowie Teichmolch in den Flachteichen des Wasserwirtschaftamts im Zwickel zwischen Altmühl und östlichem Sperberslohe-Altwasser (Erfasst 1990)

71330501 -

Fledermausvorkommen unbestimmter Art im benachbarten Wohngebiet. Quartier in der Kilian-Laib-Straße einem Spalt zwischen zwei Gebäuden. (Erfasst 2005)

71330500 -

Vorkommen von Zwergfledermäusen (Gatt. Pipistrellus) im benachbarten Wohngebiet, Kilian-Laib-Straße (Erfasst: 2005)

71330493 -

Bartfledermausvorkommen im benachbarten Wohnquartier, Kilian-LaibStraße (Erfasst 1997)

71320136 -

Vorkommen von Blaugrüne Mosaikjungfer, Grosse Königslibelle, Bergmolch, Gebänderte Prachtlibelle, Hufeisen-Azurjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Becher-Azurjungfer, Erdkröte, Grosses Granatauge, Kleines Granat Auge, Grasfrosch, Grosse Pechlibelle, Gemeine Binsenjungfer, Plattbauch, Vierfleck, Grosser Blaupfeil, Gemeine Federlibelle, Ringelnatter, Glänzende Smaragdlibelle, Blutrote Heidellibelle, Gemeine Heidellibelle, Teichfrosch, Teichmolch im Bereich Sperberslohe südlicher Abschnitt der östliches Altmühl-Altarmes (Erfasst: 1988, 1990,1996)

71320522 -

Grosse Königslibelle, Kleine Mosaikjungfer, Gebänderte Prachtlibelle, Hufeisen-Azurjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Grosses Granatauge, Kleines Granatauge, Grosse Pechlibelle, Weidenjungfern, Vierfleck, Röseles Beissschrecke, Grosser Blaupfeil, Gewöhnliche Strauchschrecke, Gemeine Federlibelle, Glänzende Smaragdlibelle, Blutrote Heidelibelle. Vorkommen am Ufersaum des Altmühl-Altarmes ca. 900 m nordwestlich Wasserzell; nörlicher Abschnitt des östlichen Altmühl-Altarmes. (Erfasst: 1996)

71320526 -

Vorkommen der Gebänderten Prachtlibelle, Hufeisen-Azurjungfer, PokalAzurjungfer, Grosse Pechlibelle, sowie der Gemeinen Federlibelle, im Bereich der Altmühl, ca. 1 km nordwestlich Wasserzell. (Erfasst: 1996)

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Graureihervokommen am Südexponierten Hang „Weinleite“ (Erfasst: 1985, 2004, Bestand erloschen 2010)

Baubedingte Auswirkungen: Durch den Baubetrieb zur Herstellung des neuen Wohngebietes „Weinleite West“ kann es zu temporären Störungen mit mittelbaren Belastungen (Verlärmung, Staubemission) randlich angrenzender Habitate kommen. Durch das Anbinden des Plangebiets an den Kanalschacht M2442 wird in diesem Bereich eine Abwasserleitung hergestellt. Hierbei ist jedoch aufgrund des nur temporären Eingriffes von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. Anlagebedingte Auswirkungen: Da größtenteils keine Biotopflächen bzw. Schutzgebiete direkt in Anspruch genommen werden, entsteht über die reine Flächeninanspruchnahme der landwirtschaftlichen Ackerfläche hinaus, nur geringe Beeinträchtigungen wertvoller Elemente und Objekte des Naturhaushaltes. Am südöstlichen Gebietsrand befinden sich gemäß der lfu Schutzgebietskartierung das angrenzende FFH- sowie das Landschaftsschutzgebiet „Schutzzone im Altmlühltal“ teilweise innerhalb des Geltungsbereiches. Betriebsbedingte Auswirkungen: Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches ist als Wohnbaufläche festgesetzt, störende Betriebe sind demnach nicht zulässig. Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere die durch den zusätzlichen Anwohnerverkehr ausgelöst werden, sind als gering anzusehen, da die Schutzgebiete zwischen bestehender Wohnbebauung „Weinleite“ und der Staatsstraße im Süden, sowie der Kinderdorfstaße im Norden liegen und demnach bereits lärmbelastet sind. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere sind unter Berücksichtigung ausreichender Abstandsflächen zu den Schutzgebieten im Süden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen als gering einzustufen.

Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung: Die Böden im Geltungsbereich werden als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Nach der Bodenkarte M = 1:100.000 Planungsraum Ingolstadt kommen in einem Großteil des Geltungsbereiches ‚vorherrschend Rendzinen, Braunerde-Rendzinen und flache Braunerden über Terrae fuscae aus Kalksteinschutt und Dolomitverwitterung des Malm´ vor. Am südlichen Rand des Plangebietes findet sich ein Bodenkomplex: Pararendzinen, Braunerden und Braunerde-Terrae fuscae aus Kalksteinhangschutt, Terrassensand und –schotter Die Karte Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden stuft die Ertragsfähigkeit der Fläche als gering ein. Die Bodenschätzungskarte M 1:25.000 weist den Geltungsbereich als Ackerstandort mit sehr flachgründigen Gesteinsverwitterungsböden mit Lehm als vorherrschende Bodenart schlechterer Zustandsstufe (L6Vg) aus. Die Standortpotentiale des Bodens für den Lebensraum natürlicher Vegetation zeigen, dass es sich innerhalb des Geltungsbereiches um Carbonhaltige bis carbonreiche Standorte, mit geringem Wasserspeichervermögen, handelt. Das Rückhaltevermögen des Bodens für Schwermetalle ist als hoch eingestuft.2 Laut Aussagen von Herrn Günther, Sachgebietsleiter Kunst- und Kulturpflege, Abteilung Bauamt gab es zu Zeiten des Klosters Rebdorf einen Gebäudebestand (Stallungen) auf den Flächen der Weinleite. Jedoch standen diese Gebäude auf dem Gebiet des jetztigen Wohngebietes „Weinleite“ (Klein-Jerusalem). Die KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und 2

vgl. GeoFachdatenAtlas (Bodeninformationssystem Bayern) www.bis.bayern.de

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Boden mbH wurde damit beauftragt die Bodenverhältnisse auf Altlasten sowie auf die Versickerungsfähigkeit zu untersuchen. Im Rahmen der Untersuchung wurden an mehreren Stellen Bohrungen sowie Schürfen vorgenommen. Gemäß gutachterlicher Bewertung sind im Bereich der Schürfe 3 (mittig des Geltungsbereiches) erhöhte Chrom, Nickel, und Thalium Werte nachgewiesen. Die RW 1 Werte hinsichtlich des Einbaus und Aushubs als Recyclingbaustoff in technischen Bauwerken wird jedoch nicht überschritten. Im Weiteren wurde die Sickerfähigkeit des Bodens untersucht, hier kommt die gutachterliche Beurteilung zu dem Ergebnis, dass nur an zwei Stellen, südöstlich, innerhalb des Geltungsbereiches eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. Baubedingte Auswirkungen: Die baubedingten Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden während des Baubetriebes werden als mittel eingestuft, da die wechselnden Untergrundverhältnisse umfangreiche Maßnahmen zur Bauvorbereitung und –durchführung erwarten lassen. Anlagebedingte Auswirkungen: Die vorhandene Bodenstruktur wird durch die geplanten Erschließungs- und Bauflächen dauerhaft verändert. In den zusätzlich versiegelten Bereichen (Bauflächen) kommt es zu einer Änderung des gewachsenen Bodengefüges und im Zuge dessen zu einer Veränderung der Leistungsfähigkeit des Bodens (Filtervermögen, Austauschkapazität). Betriebsbedingte Auswirkungen: Durch den Betrieb des Allgemeinen Wohngebietes entstehen an sich keine nachhaltigen betriebsbedingten Auswirkungen in Form von Schadstoffeinträgen auf das Schutzgut Boden. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Boden sind bau- und anlagebedingt mittlere Beeinträchtigungen zu erwarten. Betriebsbedingt ist jedoch nur mit geringen Auswirkungen zu rechnen. Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung: Im Planungsgebiet selbst sind weder Oberflächengewässer noch Wasserschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers als menschliche Lebensgrundlage vorhanden. Gemäß dem GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayern (2012) ist der Untergrund hydrogeologisch als (Kluft-)Karst-Grundwasserleiter mit hoher, bei fortgeschrittener Verkarstung sehr hoher Trennfugendurchlässigkeit; bedeutendes Grundwasservorkommen mit in der Regel sehr geringem bis geringem Filtervermögen zu bezeichnen. Der Grundwasserspiegel liegt zwischen 385 m ü NN und 390 m ü NN; d.h. mindestens 40 m unter Gok Die Ableitung des Oberflächenwassers wird aufgrund der Bodenverhältnisse als problematisch angesehen, da neben dem Plangebiet auch der nördlich liegende Hang entwässert werden muss. Für die Hangentwässerung wurde bereits eine Machbarkeitsstudie ´Oberflächenwasserableitung Rebdorf´ (Mai 2012, Ergänzung Oktober 2012) durch das Büro Goldbrunner Ingenieure GmbH, Gaimersheim, erarbeitet. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, den nordwestlichen Hang (rund 19,6 ha) über eine erforderliche Ableitung Richtung Altmühl mit einer Unterquerung der Staatsstraße 2230 zu entwässern. Der nordöstliche Hang (ca. 7,8 ha) soll über die Vorgabe der Topographie, in einem östlich des Hangs zu errichtenden Rückhaltebeckens, entwässert werden. Die Entwässerung des nördlichen Hangs kann außerhalb der vorliegenden Bauleitplanung bewältigt werden und wird in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt weiter verfolgt.  24. Oktober 2013

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Das Plangebiet selbst wird über das bestehende, benachbarte Mischwassersystem entwässert. Eine Teilableitung des Brauch- und Regenwassers kann in einem unterirdischen Regenrückhaltebauwerk, am südöstlichen Gebietsrand, innerhalb der öffentlichen Grünfläche zurückgehalten werden, bevor es dem Abwasserkanal des Mischwassersystems (Schacht M242) zugeführt wird.

Baubedingte Auswirkungen: Da vom Vorhaben keine Oberflächengewässer betroffen sind, ist davon auszugehen, dass die baubedingten Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser bei Berücksichtigung entsprechender Schutzmaßnahmen für das Grundwasser während des Baubetriebes als gering eingestuft werden können. Anlagebedingte Auswirkungen: Die aufgrund der Untergrundverhältnisse nur sehr eingeschränkt gegebene Versickerungsmöglichkeit wird durch die geplante zusätzliche Überbauung weiter verringert. Mit der Versiegelung sind ein erhöhter Oberflächenabfluss und eine Verringerung der Versickerungsfähigkeit der Geländeoberfläche verbunden, was sich in einer verminderten Grundwasserneubildungsrate äußern kann. Der Oberflächenwasserabfluss über versiegelte Flächen verschärft zudem die bereits bestehende Problematik der Hangentwässerung. Anlagenbedingt ist daher von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen. Betriebsbedingte Auswirkungen: Im Zuge des Betriebs des Baugebiets ist mit keinen wassergefährdenden Einträgen zu rechnen. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser wird es bau- und betriebsbedingt zu geringen Beeinträchtigungen kommen. Die anlagebedingten Auswirkungen sind als mittel einzustufen. Schutzgut Klima/Luft Bestandsbeschreibung: Das Vorhabengebiet liegt im Klimabezirk „südliche Frankenalb“ im warmgemäßigten Bereich. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 7-8 °C. Der Jahresniederschlag beträgt ca. 650-750 mm/a.3 Die vorhandenen Freiflächen am Rand der bebauten Bereiche von Rebdorf besitzen die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet, die entstehende Kaltluft fließt nach Süden in die Niederung der Altmühl ab, wird dabei aber von den bewaldeten Hangleiten gebremst. Aufgrund der vorhandenen Topografie sammelt sich die von Norden abfließende Kaltluft in der Geländemulde innerhalb des Geltungsbereiches und strömt der östlich angrenzenden Bebauung zu. Gemäß dem Landschaftsentwicklungskonzept der Region Ingolstadt Karte 1.3 Potentialkarte Luft und Klima, kommt dem Vorhabengebiet eine hohe Bedeutung der Wärmeausgleichsfunktion zu. Baubedingte Auswirkungen: Baubedingt kann es zu geringen Beeinträchtigungen des lokalen Kleinklimas (Staubentwicklung) kommen. Anlagebedingte Auswirkungen: Durch die geplante Bebauung im Geltungsbereich geht deren Grundfläche als siedlungsnahe Fläche für den Wärmeaustausch verloren. Das Schutzgut Klima/Luft wird nur gering beeinträchtigt, da das betroffene Kaltluftentstehungsgebiet nur von lokal begrenzter Bedeutung

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Vgl. Klimaatlas von Bayern, Bayerischer Klimaforschungsverbund (1996)

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ist und mit der geplanten Nutzung keine erheblichen Schadstoffemissionen in die Luft entstehen. Behinderung des Kaltluftstroms durch Bebauung der Geländemulde. Betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die zusätzliche Bebauung an sich kommt es zu keinen betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft ist bau - und betriebsbedingt nur mit geringen Auswirkungen zu rechnen. Anlagebedingt ist durch den Verlust der Fläche mit Wärmeausgleichsfunktion und die Behinderung des vorhandenen Luftstroms mit mittleren Beeinträchtigungen zu rechnen.

Schutzgut Landschaft Bestandsbeschreibung: Das Orts- und Landschaftsbild wird überwiegend geprägt durch die vorhandene, belebte Topographie. Das Plangebiet kann als ausgeräumte und strukturarme landwirtschaftliche Agrarfläche, ohne besondere Bedeutung, bezeichnet werden. Durch die Ein- und Durchgrüngung des benachbarten Wohngebietes „Weinleite“ (KleinJerusalem), fügt sich dieses gut in die freie Landschaft ein. So ist im Plangebiet, als Weiterentwicklung des angrenzenden Wohngebietes, auf eine sich in die Landschaft einfügende Ein- und Durchgrünung zu achten. Direkt an den Geltungsbereich angrenzend liegen “ein EU-Vogel-, FFH-, und Landschaftsschutzgebiet, wovon das FFH-Schutzgebiet, sowie das Landschaftsschutzgebiet teilweise in den südöstlichen Geltungsbereich hineinragen. Der außerhalb des Geltungsbereiches angrenzende, bewaldete Südhang ist gemäß der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt als ´Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild´ ausgewiesen. Das Vorhabengebiet liegt oberhalb des Altmültals in Hanglage zwischen 426 m ü. NN im Südosten und 463 m ü. NN im Nordwesten. Baubedingte Auswirkungen: Das gewohnte Landschaftsbild wird während der Bauzeit durch Baustelleneinrichtungen, Materiallagerflächen, Baumaschinen und Geräte verändert. Diese Beeinträchtigungen sind temporär und nur als gering erheblich einzustufen. Anlagebedingte Auswirkungen: Mit der geplanten Überbauung der landwirtschaftlich genutzten Fläche kommt es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Durch die Randeingrünung, die Gebietsdurchgrünung sowie aufgrund der Bebauung, welche ebenso wie die zu errichtenden Erschließungsstraßen auf die belebte Topografie angepasst ist, fügt sich diese harmonisch in das Landschaftsbild ein. Betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die zusätzliche Bebauung an sich kommt es zu keinen betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft ist bau-, anlage- und betriebsbedingt von einer geringen Auswirkung auszugehen. Kultur- und sonstige Sachgüter Bestandsbeschreibung:  24. Oktober 2013

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Gemäß dem Bayernviewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (2012) ist im Geltungsbereich kein Bodendenkmal vorhanden. In der Vergangenheit gab es laut Aussagen von Herrn Günther, Sachgebietsleiter Kunst- und Kulturpflege, Abteilung Bauamt der Stadt Eichstätt bereits mehrfach Begehungen sowie Luftbildauswertungen des Plangebietes. Diese Begehungen sowie die Luftbildauswertungen blieben ergebnislos. Die nächstgelegenen bekannten Bodendenkmäler befinden sich rund 0,8 km östlich und ca, 1,0 km nördlich des Plangebiets. Nr. D-1-7133-0185; Kloster des Mittelalters und der Neuzeit. Verfahrensstand: Benehmen nicht hergestellt, nachqualifiziert. Nr. D-1-7132-0023; Siedlung frühgeschichtlicher oder mittelalterlichen Zeitstellung. Verfahrensstand: Benehmen nicht hergestellt, nachqualifiziert. Baudenkmäler und sonstige Kulturdenkmäler sind im Geltungsbereich nicht bekannt. Die nächstgelegenen Baudenkmäler liegen östlich und nördlich des Vorhabengebiets Nr. D-1-76-123-330; Ehem. Augustiner-Chorherrenstift Rebdorf, begründet 1156, Verfahrensstand: Benehmen hergestellt. Nr. D-1-76-123-440; Feldscheune, stattlicher, streng symmetrischer Kalksteinquaderbau mit flach geneigtem Satteldach Mitteldurchfahrt und gekuppelten schlitzartigen Lüftungsöffnungen, um 1860. Verfahrensstand: Benehmen nicht hergestellt, nachqualifiziert Bau- und anlagebedingte Auswirkungen: Aufgrund der fehlenden Nachweise gibt es bau- und anlagebedingt keine Auswirkungen. Betriebsbedingte Auswirkungen: Kultur- und Sachgüter sind betriebsbedingt nicht betroffen. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter gibt es anlagen-, bau - und betriebsbedingt keine Auswirkungen.

Quelle: GeoFachdatenAtlas (Geoinformationssystem Bayern) Stand November 2012

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Eingriffsregelung

3.1 Rechtliche Grundlagen und Methodik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Mit der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.1998 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in das Bauplanungsrecht aufgenommen. In der gemeindlichen Bauleitplanung ist demnach auf der Grundlage von § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (n. F. vom 01.03.2010) Regelung in Verbindung mit § 1a des Baugesetzbuches für notwendige Eingriffe in Natur und Landschaft die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden. Nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist die naturschutzfachliche Eingriffsregelung mit Ermittlung der möglichen Vermeidung und Minimierung von Eingriffen und Ableitung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Gemeinde in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. 3.2 Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung wird der vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung herausgegebene Leitfaden 'Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft' in der ergänzten Fassung vom Januar 2003 angewandt. Entsprechend dieses Leitfadens wird die Behandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in vier Arbeitsschritten durchgeführt (Leitfaden S. 8):

Schritt 1

Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme)

Schritt 2

Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

Schritt 3

Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen

Schritt 4

Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die Abwägung Abwägen mit allen öffentlichen und privaten Belangen (§ 1 Abs. 6 BauGB)

Schritt 1: Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme) Nach den Bedeutungen der Schutzgüter ist der Zustand des Plangebietes entsprechend den Festlegungen im 'Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung' in

 Gebiete geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Kategorie I)  Gebiete mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Kategorie II)  Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Kategorie III) zuzuordnen, wobei in Kategorie I und II je nach Wertigkeit der einzelnen Faktoren ein unterer und oberer Beurteilungswert festgelegt werden kann (Leitfaden S. 28 - 30).  24. Oktober 2013

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Für das Plangebiet ergibt schutzgutbezogene Bewertung:

Arten und Lebensräume Boden

Wasser

Klima und Luft

Landschaftsbild

sich

aus

der

 Seite

Bestandserhebung

demnach

13

folgende

Acker, intensiv genutzt Ackerfläche = Kategorie I, oberer Wert anthropogen überprägter Boden mit geringer Wertigkeit der Ertragsfähigkeit. Für die Entwicklung von besonderen Biotopen ungeeignet = Kategorie I, oberer Wert Gebiet mit hohem intaktem Grundwasserflurabstand = Kategorie II, unterer Wert Lage außerhalb klimarelevanter Luftaustauschbahnen; überörtliche Klimawirksame Abflußbahn der Altmühl ist nicht betroffen = Kategorie I oberer Wert ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaft = Kategorie I oberer Wert

Ergebnis der Bestandsaufnahme In der Summe der Bewertung nach den Bedeutungen der Schutzgüter wird für das Plangebiet festgelegt: Kategorie I, oberer Wert Schritt 2: Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung (Ermittlung der Eingriffsschwere) Als wesentlicher Bearbeitungsfaktor für die Ermittlung des Ausgleichsumfanges sind Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung festzulegen. Entsprechend dem 'Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung' sind dabei 'Flächen mit hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad (Grundflächenzahl GRZ > 0,35) und Flächen mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- und Nutzungsgrad (GRZ ≤ 0,35)' zu unterscheiden und voneinander abzugrenzen. Flächen die keiner Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung unterliegen, werden in die Betrachtung grundsätzlich nicht mit einbezogen. Für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich daraus folgende Zuordnung: Flächen mit hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad (GRZ > 0,35) = Typ A Schritt 3: Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen (Bilanzierung) Aus der Überlagerung der 'Gebiete unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild' mit 'Gebieten unterschiedlicher Eingriffsschwere' ergibt sich die differenzierte Beeinträchtigungsintensität entsprechend der abgegrenzten Flächen. Im 'Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung' ist zu dieser Überlagerung eine 'Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren' dargestellt (Leitfaden S. 13 verkürzt dargestellt).

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Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere

Gebiete unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild

Typ A hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad

Typ B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad

Festgesetzte GRZ > 0,35 Festgesetzte GRZ < 0,35 od. entspr. od. entspr. Eingriffsschwere Eingriffsschwere

Kategorie I Gebiete geringer Bedeutung

Feld A I 0,3 - 0,6

Feld B I 0,2 - 0,5

Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung

Feld A II 0,8 - 1,0

Feld B II 0,5 - 0,8

Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung

Feld A III (1,0) - 3,0

Feld B III 1,0 - (3,0)

Zur Festlegung des anzusetzenden Kompensationsfaktors innerhalb der vorgegebenen Spannen sind die im jeweiligen Planungsfall möglichen Vermeidungsmaßnahmen aufzuzeigen. Für das geplante allgemeine Wohngebiet sind als Grundlage des Bebauungsplanes unter Ziffer 5.1 anrechenbare Vermeidungsmaßnahmen geplant, die zur Verwendung eines niedrigeren Kompensationsfaktors aus dem zutreffenden Matrixfeld führen (angelehnt an Leitfaden S. 31/32). Festlegung des Kompensationsbedarfs Der Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Verschneidung der Eingriffsschwere durch die geplanten Maßnahmen mit der Bedeutung der Fläche für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Durch die festgesetzten Vermeidungs- und Grünordnungsmaßnahmen können die dabei entsprechend der oben dargestellten Matrix festgeschriebenen Kompensationsfaktoren reduziert werden. Insgesamt entsteht somit bezogen auf die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere folgender Kompensationsbedarf:

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Typ

AI

xI

kein Eingriff

kein Eingriff

Entsiegelung

Beschreibung des Standortes Bestand: Acker / intensiv genutzt Planung: Verkehrsflächen und bebaubare Fläche mit GRZ < 0,35 Bestand: Acker / intensiv genutzt Planung: Kompensationsfläche innerhalb des Geltungsbereiches, Schutzzone zu FFH-Gebiet Bestand: Kinderdorfstraße, Weg versiegelt Planung: Verkehrsflächen und bebaubare Fläche mit GRZ > 0,35 Bestand: Acker/intensiv genutzt Planung: Öffentliche Grünfläche, Flächen die von Bebauung freizuhalten sind. Bestand: Asphaltierter Stichwewg am Ostrand des Plangebietes Planung: Öffentliche Grünfläche

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Fläche in m²

Faktor

Kompensationsbedarf in m²

53.403

0,4

21.361

6.085

-1,0

-6.085

1.270

0

0

11.407

0

0

310

-1,0

-310

Summe

14.966

Schritt 4: Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen Ein Teil des Ausgleichsbedarfs (6.085 m²) wird innerhalb des Geltungsbereiches auf den öffentlichen Grünflächen, als Schutzzone gegenüber des FFH- und Vogelschutzgebietes, erbracht. Der restliche Kompensationsbedarf von 14.966 m² wird außerhalb des Umgriffs, auf der Gemarkung Wasserzell ausgeglichen. Die Ausgleichsflächen wurden bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

4.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Durchführung der Planung geht die landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerfläche mit den unter Kapitel 2 beschriebenen Funktionen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verloren. Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe demgegenüber die bisherige Nutzung als landwirtschaftlich genutzte Fläche erhalten. Die mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die südlich angrenzenden Schutzgebiete würden vermieden.

5.

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachhaltigen Auswirkungen

5.1

Vermeidung und Verringerung

Tiere und Pflanzen  insgesamt 21 m breite Abstandsfläche gegenüber den angrenzenden Schutzgebieten (z.T. als Ausgleichsfläche anrechenbar (10 m breite Schutzzone))  weitestgehende Erhaltung der Straßenböschung entlang der Kinderdorfstraße (gem. saP) Grünordnerische Maßnahmen  Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen innerhalb des Gebietes.  24. Oktober 2013

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Schutzgut Landschaftsbild  Rücksichtnahme auf die Topografie durch eine der Höhenlinien folgende Erschließung, sowie durch Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, bezogen auf das örtliche Gelände. Schutzgut Mensch  Abrücken der Bebauung von der Kinderdorfstraße durch Entwicklung einer öffentlichen Erschließungszone zur Minderung der Lärmwirkung  Entwicklung einer Abstandsfläche zum bestehenden Wohngebiet im Osten als öffentliche Grünfläche.

5.2 Ausgleich Insgesamt sind 21.361 m² naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erbringen. Dem stehen 310 m² Entsiegelung des asphaltierten Weges am Ostrand des Geltungsbereiches gegenüber. Ein Teil des Kompensationsbedarf, 6.085 m² kann innerhalb des Geltungsbereiches auf den öffentlichen Grünflächen, als Schutzzone gegenüber den Schutzgebieten erbracht werden. Der darüberhinausgehende Ausgleichsbedarf von 14.966 m² wird außerhalb des Geltungsbereiches auf der Gemarkung Wasserzell, Flurnummer 216 erbracht. Ausgleichsfläche A1: Flurnummer 214, Gemarkung Marienstein, anteiliger Ausgleich 6.085 m² Schutzzone zum FFH- und Vogelschutzgebiet. Ausgleichsmaßnahmen (Siehe auch Maßnahmenplan Ausgleichsfläche A1): - Entwicklung eines extensiven Grünlandes mit Ansaat von Ökotypensaatgut ´Waldsaum´ (z.B. RSM 8.1.4, für Halb- und Teilschatten, aus regionaler Herkunft.) - entlang des Waldrandes 3 m Sukzession mit jährlicher Mahd im Frühjahr des Folgejahres. - Auf der Ausgleichsfläche dürfen keine Ablagerungen von Kompost, Holz etc. stattfinden, bzw. keine Hütten oder ähnliches errichtet werden. Ausgleichsfläche A2: Flurnummer 216, Gemarkung Wasserzell, anteilig 14.966 m². Ausgleichsmaßnahmen (Siehe auch Maßnahmenplan Ausgleichsfläche A2): Entwicklung eines Offenlandbiotops Maßnahmen: - Entwicklung von feuchtgeprägten Lebensräumen - Entwicklung eines Gewässerrandbereiches durch Anlage einer 5,00 bis 8,00 m breiten Uferzone aus Schilf- und Hochstaudenflur. - Vereinzelte Pflanzung von Auengehölz (z.B. Erle, Ulme, Esche etc.) - Entwicklung eines Heckenrain mit Feldgehölz am nordwestlichen Grundstücksrand. - Entwicklung von feuchtem Extensivgrünland, mit Ausbildung einer Geländesenke (50 cm unter GOK, Rohbodenstandort)  24. Oktober 2013

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Pflegemaßnahmen: - Der Gewässerrandbereich sollt sich in seiner Entwicklung weitestgehend sich selbst überlassen werden. Mahd alle 5-7 Jahre in drei Abschnitten, um eine zu starke Ausbreitung von Gehölzen einzudämmen. - Extensives Grünland und Rohbodenstandort mit 2 maliger Mahd pro Jahr; erste Mahd nach dem 1.7. (Die Fläche sollte gut mit einem Schleppmäher gemäht werden können).

6.

Alternative Planungsmöglichkeiten

Die geplante Bebauung im direkten Anschluss an das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist insgesamt mit geringen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes verbunden. Die verkehrliche Erschließung des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt über die bestehende Kinderdorfstraße, sowie über, innerhalb des Gebietes neu zu errichtende Wohnstraßen, welche als Sticherschießung ausgebildet sind und der Topografie folgen. Im Planungsprozess wurden dabei 5 verschiedene Varianten der Anbindung an die Kinderdorfstraße untersucht, die in der Begründung Ziff. 5.6 dargestellt und beschrieben sind. Neben der vorliegenden Planungsvariante wurde im Planungsprozess ein weiteres städtebauliches Konzept erarbeitet und näher betrachtet. Aufgrund dessen, dass die Planungsvariante B die Topografie negiert, und sich der Ausbau der technischen Infrastruktur dadurch äußerst schwierig gestalten würde, sowie nur mit einem erhöhten Kostenaufwand möglich wäre, wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2013 die nun vorliegende Planungsvariante weiterverfolgt.

7.

Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Der vorliegende Umweltbericht orientiert sich an dem ’Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung’ ergänzte Fassung vom Januar 2007 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren sowie des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Für die Beurteilung der Eingriffsregelung sowie die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde der Bayerische Leitfaden ’Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft’ ergänzte Fassung von Januar 2003 des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen angewandt.  24. Oktober 2013

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Es lagen die Daten der Artenschutz- und Biotopkartierung Bayern des LfU vor. Die saP der artenschutzrechtlichen Belange zur Klärung inwieweit europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden, wurde im Frühjahr sowie im Sommer 2013 erarbeitet. Die Ergebnisse liegen den Planunterlagen bei. Die gutachterliche Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme, die Entlang der Kinderdorfstraße verlaufende Straßenböschung weitestgehend zu erhalten, Verbotstatbestände nicht erfüllt sind. Die FFH-Verträglichkeitsabschätzung für das betroffene FFH-Gebiet und das Vogelschutzgebiet erfolgt auf dem Formblatt des Bay. LfU, 2010. Zur Beurteilung des Baugrundes wurde im Frühjahr 2013 eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bereits in die Planung eingeflossen und liegen den Planunterlagen bei. Gemäß gutachterlicher Bewertung besteht nur im südöstlichen Planbereich die Möglichkeit Oberflächenwasser über den belebten Oberboden zu versickern, so dass die Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers in das bestehende Mischwassersystem des benachbarten Baugebietes eingeleitet wird. Im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mehrfach, durch die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange, darauf hingewiesen dass durch die Kinderdorfstraße, durch die Staatsstraße, sowie durch die am gegenüberliegenden Hang verlaufende Bahntrasse Immissionen auf den Vorhabenstandort einwirken können. Diesen Hinweisen wurde durch eine durch den TÜV Süd durchgeführte schalltechnische Untersuchung nachgekommen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung liegen den Planunterlagen bei.

8.

Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Die Umsetzung und dauerhafte Sicherung der erforderlichen Ausgleichsfläche wird von der Unteren Naturschutzbehörde überwacht (gemeinsame Abnahme nach Erstellung der Ausgleichsflächen). Die Große Kreisstadt Eichstätt meldet abschließend die vorgesehenen Ausgleichsflächen dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz – Außenstelle Nordbayern zur Erfassung im Ökoflächenkataster. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung angeschnitten werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt sind diese Flächen im Vorfeld mit geeigneten Methoden zu erkunden und zu untersuchen und für die weitere Bauabwicklung geeignete Maßnahmen festzulegen. Für den Bereich Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt Eichstätt zu beteiligen. Es dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen.

9.

Allgemein verständliche Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 62 „Weinleite West“ Eichstätt hat eine Geltungsbereichsgröße von 7,3 ha und behandelt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches wurden schutzgutbezogen die Auswirkungen des Vorhabens geprüft.

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Die Festsetzungen als Bau- und Verkehrsflächen führen zu Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Als schwerwiegend ist hierbei vor allem der anlagebedingte Eingriff in das Schutzgut Boden zu betrachten. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen. Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter

Baubedingte Auswirkungen gering gering mittel gering gering gering keine

Anlagebedingte Auswirkungen gering gering mittel mittel mittel gering keine

Betriebsbedingte Auswirkungen gering gering gering gering gering gering keine

Ergebnis gering gering mittel mittel mittel gering keine

Unter Anwendung des Leitfadens 'Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft' (Herausgeber: Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Stand Januar 2003) wurde der Eingriff bewertet und ein Gesamtkompensationsbedarf von 2,1 ha Ausgleichsfläche ermittelt. Der naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf sowie die auf den Ausgleichsflächen zu erbringenden Maßnahmen wurden bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Ingolstadt, 28.02.2013, 22.07.2013, 24.10.2013

Iris Haas B. Eng. (FH) Stadtplanung

L:\A259_BP Weinleite West Eichstätt\Text\Berichte\Umweltbericht BP\Genehmigungsfassung_Umweltbericht_20131024.docx

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