Trinkwasserverordnung in der Fassung vom

Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 01.11.2011 Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention-Diplom-Pflegepädagoge- www....
Author: Karola Dresdner
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Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 01.11.2011 Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention-Diplom-Pflegepädagoge-

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Trinkwasserverordnung  2010/2011 gab es eine Novellierung der bis dahin gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).  Die geänderten Regelungen zur TrinkwV wurden am 11.05.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind seit dem 01.11.2011 gültig.  Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen.  Dies bedeutet, dass die Regelungen ohne Verzug umzusetzen sind.

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Trinkwasser ist .....  ..... alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

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Trinkwasser ist.....  ..... alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:  Körperpflege und Körperreinigung  Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln Kontakt haben  Reinigung von Gegenständen, die Kontakt mit dem menschlichen Körper haben www.die-vhd.de

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Ziel der TrinkwV  Ziel der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.  Dies bedeutet: keine gesundheitsschädlichen mikrobiologischen Erreger und keine gesundheitsschädlichen chemische Stoffe im Trinkwasser! www.die-vhd.de

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Ziel der TrinkwV  Dieses Ziel war bereits mit der alten Fassung der TrinkwV verbunden, allerdings sind in der neuen Verordnung wesentliche Angaben zur Qualität des Trinkwasser genauer definiert.  Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert, die bei Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle nicht überschritten werden dürfen.

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Adressaten der TrinkwV  Adressaten dieser Verordnung sind alle Betreiber von „Wasserversorgungsanlagen“.  Was sind „Wasserversorgungsanlagen“?  Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen und auf festen Leitungswegen an den Verbraucher geliefert wird oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.

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Adressaten der TrinwV  Was sind „Wasserversorgungsanlagen“?  Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben wird oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.

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Erläuterungen  Zwei Begriffe der Verordnung bedürfen einer Erläuterung:  Gewerblichkeit: damit ist aus rechtlicher Sicht eine Gewinnerzielung gemeint.  Öffentlichkeit: sie liegt aus rechtlicher Sicht vor, wenn die Versorgung einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis betrifft, mit dem der Inhaber der Anlage nicht persönlich verbunden ist.

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Adressaten der TrinkwV  Was sind „Wasserversorgungsanlagen“?  Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installationen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.  Dabei handelt es sich um Kleinanlagen zur Eigenversorgung.  Dazu gehört auch der eigene Brunnen! www.die-vhd.de

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Adressaten der TrinkwV  Was sind „Wasserversorgungsanlagen“?  Anlagen an Bord von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen und anderen mobilen Versorgungsanlagen einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate sowie der Trinkwasservorratsbehälter.

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Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt  Eine Anzeigenpflicht besteht, wenn eine Wasserversorgungsanlage  erstmalig in Betrieb genommen wird,  wieder in Betrieb genommen wird,  stillgelegt oder baulich so verändert wird, dass dies Einfluss auf die Wasserqualität haben kann,  ein Eigentums- oder Nutzungsübergang auf eine andere Person erfolgt. www.die-vhd.de

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Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt  Jeder Inhaber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, wenn die festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten werden.  Ebenso sind grobsinnliche wahrnehmbare Veränderungen oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sofort anzuzeigen. www.die-vhd.de

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Änderungen in der TrinkwV • Der Grenzwert für Uran im Trinkwasser ist festgelegt. • Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser ist der Uran-Grenzwert in Deutschland der weltweit schärfste Grenzwert. • Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt. • Ab Dezember 2013 gilt der verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Wasser. www.die-vhd.de

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Änderungen in der TrinkwV  Ein wichtiger Faktor der mikrobiologischen Untersuchung des Trinkwassers ist der Bakterium Legionella spec..  Es gilt ein Grenzwert von 100 Legionella spec. pro 100 Milliliter Trinkwasser.  Die Untersuchung des Wassers auf Legionella spec. ist einmal jährlich durchzuführen.  Die Keimzahlbestimmung darf nur durch zertifizierte Labore erfolgen.

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Änderungen in der TrinkwV  Das Ergebnis der Analyse muss spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.  Alle Untersuchungsergebnisse sind lückenlos 10 Jahre zu dokumentieren.  Das Gesundheitsamt kann das jährliche Untersuchungsintervall verlängern auf drei Jahre.  Allerdings sind dafür bestimmte Bedingungen Voraussetzung. www.die-vhd.de

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Änderungen in der TrinkwV  Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn  mindestens drei aufeinander folgende jährliche Untersuchungen keine Beanstandungen ergeben haben,  die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Bau, Umbau und Betrieb des Gesamtsystems der Installation eingehalten wurden und werden und  wenn die Anlage seit der letzten jährlichen Untersuchung nicht wesentlich verändert worden ist. www.die-vhd.de

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Änderungen in der TrinkwV  Aber Achtung: diese Verlängerung ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit einem höheren Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen oder Entbindungseinrichtungen! www.die-vhd.de

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Pflichten der Gebäudeeigentümer  Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind betroffen, wenn  eine Trinkwasserverteilungsanlage mit Trinkwassererwärmer und einem Inhalt von > 400 Litern vorhanden ist oder  mit einem Inhalt von > 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der jeweiligen Wasserentnahmestelle zu rechnen ist.  Entscheidend ist weiterhin, dass sich Duschen in der Einrichtung befinden. (Vernebelung von Wasser/Wasserdampf) www.die-vhd.de

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Beispiel  Sie haben vor einer Woche eine Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten von Ihrer Großmutter geerbt.  Egal, ob......

...... so, oder ..... www.die-vhd.de

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...... so 20

Beispiel  Die Wasserversorgung in der Wohnanlage erfolgt zentral über eine Trinkwasserverteilungsanlage, die im Keller installiert ist.  Es ist ein Trinkwassererwärmer eingebaut, der 800 Liter Trinkwasser fasst.  Das Rohrleitungsnetz bis zur entferntesten Wohnung beträgt ca. 200 Meter. Dies bedeutet, dass sicherlich mehr als 3 Liter Wasser im Warmwasserleitungsnetz stehen. www.die-vhd.de

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Beispiel  Was haben Sie jetzt zu tun?  Es ist ein Eigentums- oder Nutzungsübergang auf eine andere Person eingetreten – ja, Sie haben richtig mitgedacht – Sie sind der neue Eigentümer.  Sie haben das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen nach Eigentumswechsel schriftlich über den Wechsel in Kenntnis zu setzen.

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Beispiel  Sie haben nach definierten Kriterien mehrere Wasserproben an repräsentativen Entnahmestellen zu entnehmen, die mikrobiologisch und chemisch untersucht werden müssen.  Die Untersuchungen müssen von einem zertifizierten Labor durchgeführt werden.  Je nach Befund haben Sie dann unverzüglich zu reagieren.  Wenn Sie Reparaturen an der Anlage vornehmen, ist auch dies anzuzeigen. www.die-vhd.de

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Beispiel  Sie haben spätestens 14 Tage nach Befunderhebung das Gesundheitsamt über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren.  Sie müssen die Untersuchung zunächst jährlich wiederholen und alle Befunde 10 Jahre lückenlos dokumentieren.  Die entstandenen Kosten von ca. 200 Euro tragen zunächst Sie selbst, können dann aber auf die Mieter umgelegt werden. www.die-vhd.de

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Beispiel  Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.  Trotzdem – ich würde sagen, erben lohnt sich in jedem Fall. Manchmal sind aber gewisse Unannehmlichkeiten beim Erben in Kauf zu nehmen.

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Vielen Herzlichen Dank

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