II.

Tierseuchenüberwachung / Task Force

75

76

Inhaltsverzeichnis Seite II.

Tierseuchenüberwachung, Task Force

79

1

Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit

79

2

Stand der BHV1-Sanierung

79

3

Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung

80

4

Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V)

80

5

Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE)

82

6

Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinder

83

7

Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher-Krankheit (AK) der Schweine

83

8

Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klassische Schweinepest (KSP)

84

9

Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbeständen

84

9.1

Rinder

84

9.2

Kleine Wiederkäuer

85

9.3

Hausschweine

85

10

Überwachung der Salmonellenfreiheit

86

10.1 10.2

Salmonellenfreiheit des Geflügels Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Hühnerherden) und sonstigen Tieren

86 87

11

Überwachung Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

88

12

Überwachung der Tollwutfreiheit

88

13

Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut

89

14

BSE-/TSE-/CWD-Überwachung

14.1 14.2 14.3 14.4

BSE-Untersuchungen bei Rindern TSE-Untersuchungen bei Schafen TSE-Untersuchungen bei Ziegen CWD-Untersuchungen bei Rotwild

90 90 90 90 90 77

Inhaltsverzeichnis Seite 15

Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fischseuchen

91

16

Blauzungenkrankheit / Bluetongue (BT)

91

17

Tierseuchenrechtliche Überprüfungen

91

18

Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienst

92

18.1 18.2 18.3 18.4 18.5

Rindergesundheitsdienst Schweinegesundheitsdienst Schafherdengesundheitsdienst Geflügelgesundheitsdienst Fischgesundheitsdienst

92 93 93 94 96

Anlagen

97

78

II.

Tierseuchenüberwachung, Task Force

1

Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit

Betriebe, deren Rinderbestände aus mindestens 30 % Milchkühen bestehen, haben gemäß Rinder-Leukose-Verordnung vom 13. März 1997 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des MLUV vom 06. Januar 2009 zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen die Leukoseunverdächtigkeit ihres Rinderbestandes durch eine zweimalige milchserologische Bestandsuntersuchung aller über 24 Monate alten Milchkühe im zweijährigen Rhythmus nachzuweisen. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2009 insgesamt 140.519 Einzelmilchproben aus 318 Milchkuhbeständen untersucht (Anhang, Tabelle 1). Aus verschiedenen Gründen (u. a. schlechte Probenqualität) konnten 172 Proben nicht untersucht werden bzw. waren im Ergebnis nicht auswertbar. Eine milchserologisch positive Einzelprobe wurde in der blutserologischen Nachuntersuchung negativ abgeklärt. Alle nicht durch eine Poolmilchuntersuchung überwachten Bestände haben ihre über 24 Monate alten Tiere im dreijährigen Rhythmus blutserologisch zu untersuchen. So wurden im Berichtsjahr 48.798 Blutproben aus 1.130 Beständen auf Leukose getestet und keine positiven Leukosebefunde festgestellt (Anhang, Tabelle 2). In Anbetracht der für das Jahr 2009 vorliegenden Untersuchungszahlen und -ergebnisse kann die Leukoseunverdächtigkeit der Rinderbestände des Landes Brandenburg erneut bestätigt werden. 2

Stand der BHV1-Sanierung

Die Auswertung der am 31.12.2009 dokumentierten Ergebnisse der BHV1-Bekämpfung stimmen insgesamt positiv. Ca. 97 % aller Betriebe sind amtlich anerkannt BHV1 frei und in ihnen stehen ca. 92 % aller Kühe Brandenburgs. In 59 Betrieben stehen noch ca. 1.500 BHV1-Reagenten. Die Sanierungserfolge sind im Anhang Tabelle 3 dargestellt. Die Ergebnisse der BHV1-Sanierung in den letzten 6 Jahren zeigt die folgende Grafik (Abbildung 1):

100 90

fr. Bes t.

Kü. i. fr. Bes t.

80 Angaben in %

70 60 50 40 30 20 10 0 2004

2005

2006

2007

2008

2009

Abbildung 1: Sanierungsfortschritt der BHV1-Sanierung Im Landkreis LOS stehen leider noch etliche (60 % des Landesbestandes) BHV1-Reagenten, da dort im Jahr 2008 ausgehend von einem noch nicht sanierten Betrieb in umliegenden Rinderhaltungen BHV1-Reinfektionen auftraten. 79

Die übrigen Landkreise Brandenburgs bringen die BHV1-Sanierung erfolgreich zum Abschluss bzw. haben sie schon erreicht. 3

Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung

Am Ende des Jahres 2009 wurden von den Veterinärämtern ca. 25 % aller Rinderbestände als BVD frei oder BVD unverdächtig gemeldet. Diese Zahlen basieren auf Untersuchungen, die entsprechend dem Brandenburger Programm zur Bekämpfung der BVD durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Anhang in Tabelle 4 dargestellt. Da seit dem Jahresende 2008 die BVD-Bundesverordnung als Text vorlag, wenn auch noch nicht rechtskräftig, orientieren sich viele Amtstierärzte bereits an den Formulierungen der BVD-Verordnung. Die Untersuchung von Gewebeproben (Ohrstanzen) zur BVDV-Diagnostik wurde in 2009 vorbereitet. Nach Auswertung der verschiedenen Firmenpräsentationen zur Einführung der Ohrstanzprobe wurde die Entscheidung für einen Ohrmarkenhersteller getroffen und im August mit den ersten Untersuchungen begonnen. Diese Art der Probenahme wird ab Februar 2010 flächendeckend eingeführt, da die Vorversuche äußerst erfolgreich abgeschlossen wurden. Von den untersuchten Proben waren lediglich 0,8 % der Behälter leer (ohne Material). Diese Zahl stimmt zuversichtlich und lässt auf eine reibungslose Einführung der neuen Probenahme (Ohrknorpelgewebe) hoffen. 4

Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V)

Von den 26 Zuchtschafbeständen aus neun Kreisen (= 2.599 Schafe), die sich gegenwärtig am Sanierungsverfahren des Landes beteiligen, besitzen 20 Bestände aus sieben Kreisen (Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Prignitz, Spree-Neiße, Uckermark) mit insgesamt 597 Tieren zum Ende des Jahres 2009 die Anerkennung als maedi-unverdächtiger Schafbestand. Vier Schafbestände mit 2.002 Tieren aus vier Landkreisen (Barnim, Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Spree-Neiße) befinden sich noch im Anerkennungsverfahren (Anhang, Tabelle 5). Die Veränderungen zum Vorjahr mit 27 angeschlossenen Herden (davon 21 anerkannt M/Vunverdächtig und sechs im Anerkennungsverfahren) resultieren aus Neuzugängen, Statusanerkennungen und Betriebsaufgaben. Die Entwicklung des Sanierungsverfahrens wird in den Abbildungen 2 und 3 dargestellt. Einschließlich der Untersuchungen, die unabhängig vom laufenden Sanierungsverfahren durchgeführt wurden, sind im Berichtsjahr insgesamt 1.230 Schafe aus 38 Beständen beprobt worden, davon waren 26 Proben (2,1 %) positiv (Anhang, Tabelle 6).

80

30 25

Anzahl

20 15

Anz. Bestände gesamt anerk. unverd. Bestände Anz. Sanierungsbestände

10 5 0 2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Abbildung 2: Entwicklung des M/V-Sanierungsverfahrens nach teilnehmenden Beständen

3000 2500

Anzahl

2000

Anz. Tiere gesamt

1500

Anz. Tiere in anerk. unverd. Beständen

1000

Anz. Tiere in San.beständen

500 0 2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Abbildung 3: Entwicklung des M/V-Sanierungsverfahrens nach Anzahl der betroffenen Zuchtschafe Nach einem starken Anstieg der positiven Befunde im Jahr 2008 auf 16,3 % (203 Proben) durch einen sich dem Sanierungsverfahren angeschlossenen großen Zuchtschafbestandes im Landkreis Oder-Spree, sank der Anteil im Jahr 2009 auf 2,1 %, positive Proben. Der Verlauf der Anzahl an Untersuchungen und der festgestellten positiven Befunde in den letzten 5 Jahren ist in Abbildung 4 dargestellt.

81

1400 1200

Anzahl

1000 800

Anz. Untersuchungen

600

davon positiv

400 200 0 2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Abbildung 4: Anteil M/V-positiver Befunde zur Anzahl untersuchter Schafe

5

Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE)

Das Interesse der Ziegenhalter an einem Status „CAE-unverdächtig“ ist ungebrochen hoch: 34 Ziegenbestände mit insgesamt 2.292 Tieren gehörten im Jahr 2009 dem Sanierungsprogramm an (Anhang, Tabelle 7). Die Entwicklung der letzten drei Jahre im CAE-Sanierungsverfahren des Landes Brandenburg ist in Abbildung 5 dargestellt. Im Berichtszeitraum haben sich vier neue Betriebe dem Verfahren angeschlossen. Es durchlaufen somit insgesamt acht Ziegenbestände aus folgenden sechs Landkreisen das Anerkennungsverfahren: Cottbus, Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als CAE-unverdächtiger Bestand erfüllen 26 Ziegenherden mit insgesamt 2.153 Tieren aus den Landkreisen Barnim, Dahme-Spree, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße, Uckermark).

82

2008

2009

35 30 25 Anzahl

2009

2007

2008

2007

20 15 2008

10

2009

2007

5 0 Anz. am Sanierungsverfahren angeschlossene Bestände

Anz. anerkannt CAEunverdächtige Bestände

Anz. CAE- Sanierungsbestände

Abbildung 5: Entwicklung CAE-Sanierungsverfahren der letzten drei Jahre Die Veränderungen zum Vorjahr mit 34 angeschlossenen Herden (davon 25 anerkannt CAEunverdächtig und neun im Anerkennungsverfahren) resultieren aus Neuzugängen, Statusanerkennungen und Betriebsaufgaben oder -umzügen innerhalb des Berichtszeitraumes. Insgesamt wurden im Jahr 2009 1.450 Blutproben aus 38 Ziegenbeständen auf CAE untersucht, wovon 14 Proben (1,0 %) positiv waren (Anhang, Tabelle 8).

6

Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinder

Die Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinderbestände erfolgt im Rahmen der Schlachttieruntersuchungen. Innerhalb des Berichtszeitraumes wurde in zwei Betrieben bei jeweils einem Tier Rindertuberkulose nachgewiesen. Bei dem einen Fall im Landkreis Märkisch-Oderland handelte es sich um ein Zirkusrind, welches bei der Schlachttieruntersuchung auffällig geworden war. Da sich dieser Bestand nur aus diesem einen Tier zusammensetzte, waren keine weiteren Bestandsuntersuchungen notwendig. Bei dem anderen Fall im Landkreis Prignitz wurde die Erkrankung durch den Zukauf eines Tieres aus einem Bestand, in dem Tuberkulose festgestellt wurde, eingeschleppt. Die Untersuchung des Gesamtbestandes mittels Tuberkulinprobe lieferte keine weiteren positiven Ergebnisse. Somit kann auch für das Berichtsjahr 2009 die Tuberkulosefreiheit für die Rinderbestände des Landes Brandenburg bestätigt werden.

7

Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit (AK) der Schweine

Zum Nachweis der AK-freiheit sind die Hausschweinebestände gemäß Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit vom 20. Dezember 2005 jährlich nach einem vorgegebenen Stichprobenschlüssel zu untersuchen. Im Land Brandenburg wurden in diesem Zusammenhang im Berichtsjahr 52 Schweinebestände verschiedner Produktionsrichtungen 83

und Betriebsgrößenklassen mit insgesamt 632 beprobten Schweinen risikoorientiert untersucht. Damit wurden die Vorgaben des Stichprobenplanes zahlenmäßig übererfüllt (Anhang, Tabelle 9). Dennoch muss auch für das Jahr 2009 festgestellt werden, dass die im Stichprobenplan festgelegten zu beprobenden Bestandsgrößenklassen und auch die damit verbundenen und in der AK-Verordnung festgelegten zu beprobenden Tiere in Einzelfällen aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten. Einschließlich Handelsuntersuchungen und anderen Untersuchungsgründen wurden im Jahr 2009 insgesamt 2.158 Blutproben aus 115 Betrieben auf AK untersucht (Anhang, Tabelle 10). Es wurden keine positiven Befunde festgestellt, womit die Freiheit der brandenburgischen Hausschweinbestände von Aujeszkyscher Krankheit erneut nachgewiesen wurde. Seit einigen Jahren werden bei Wildschweinen nur noch Fallwild und Wildschweine mit verdächtigen klinischen Symptomen auf Aujeszkysche Krankheit untersucht. Bei den im Jahr 2009 untersuchten 42 Wildschweinen wurden 2 serologisch positive Befunde erhoben. Das Virus der Aujeszkyschen Krankheit wurde nicht nachgewiesen. 8

Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klassische Schweinepest (KSP)

Im Rahmen der EU-Anerkennung Brandenburgs als schweinepestfreies Gebiet erfolgt die seuchenprophylaktische Überwachung der Hausschweinebestände durch die labordiagnostische Abklärung KSP-ähnlicher Symptome (fieberhafte Erkrankungen, gehäufte Todesfälle bei Jungtieren, Aborte). In diesem Zusammenhang wurden 539 Proben aus 50 Beständen untersucht. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1.902 Proben aus 109 Hausschweinebeständen auf KSP untersucht. Davon waren 1.266 amtlich angewiesene Untersuchungen (Anhang, Tabelle 11). Sämtliche Untersuchungen auf KSP verliefen mit negativem Ergebnis. Zur Überwachung des Schwarzwildbestandes auf KSP-Freiheit hat jeder Kreis des Landes Brandenburg im Rahmen eines Monitoringprogrammes die Auflage, pro Jahr mindestens 60 erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine untersuchen zu lassen. Mit 1.410 im Berichtsjahr serologisch beprobten Wildschweinen wurde die im Land Brandenburg zu erbringende Zahl von 1.080 weit übererfüllt (Anhang, Tabelle 12). Auf Grund des relativen Anteils serologisch positiver Befunde von 0,77 % (Toleranzgrenze liegt bei max. 0,5 %) der untersuchten Proben im Jahr 2008 wurde für das Jagdjahr 2009/10 eine flächendeckende Doppelbeprobung der Wildschweine (Serum- und EDTA-Probe) im KSP-Monitoring des Landes angewiesen, um jedes Tier zeitgleich serologisch und virologisch zu untersuchen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Blutproben (LK Ostprignitz-Ruppin und PotsdamMittelmark) im Antikörper-ELISA positiv befundet (= 0,14 % der untersuchten Tiere). Diese Proben waren virologisch negativ. Klinische Symptome oder pathologisch-anatomische Anzeichen der KSP konnten im Schwarzwildbestand nicht festgestellt werden. Ebenso erbrachten die zur weiteren Abklärung durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den jeweiligen Wildeinstandsgebieten keine weiteren positiven Befunde. 9

Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbeständen

9.1

Rinder

Zur Überwachung der Aufrechterhaltung des Status „amtlich anerkannt brucellosefrei“ der Rinderbestände des Landes waren auch im Jahr 2009 Bestandsmilchuntersuchungen (jeweils im Abstand von zwei Jahren) bzw. blutserologische Untersuchungen (im Abstand von drei Jahren) bei allen über 24 Monate alten Rindern entsprechend der BrucelloseVerordnung vom 20. Dezember 2005 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des MLUV 84

vom 06. Januar 2009 zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen durchzuführen. Dabei konnte die Brucellosefreiheit der brandenburgischen Rinderbestände erneut nachgewiesen werden. Es wurden im Berichtsjahr insgesamt 140.785 Milchproben in 318 Betrieben auf Brucellose untersucht (Anhang, Tabelle 13). Davon waren 290 Proben positiv, welche jedoch durch blutserologische Nachuntersuchungen im Endergebnis mit negativem Befund abgeklärt wurden. Aus verschiedenen Gründen (u. a. schlechte Probenqualität) konnten 416 Proben nicht untersucht werden bzw. waren im Ergebnis nicht auswertbar. Darüber hinaus erfolgte in 1.227 Rinderbeständen die Überwachung der Brucellosefreiheit über eine serologische Untersuchung von 51.720 Blutproben, die alle mit negativem Ergebnis verliefen (Anhang, Tabelle 14). 9.2

Kleine Wiederkäuer

Deutschland ist seit Jahren amtlich anerkannt frei von Brucella melitensis und hat diesen Status jährlich durch Überwachungsuntersuchungen in Schaf- und Ziegenbeständen nach einem vorgegebenen Stichprobenplan nachzuweisen. Im Land Brandenburg waren dazu im Berichtsjahr 2.796 bis 3.711 Schafe und Ziegen aus 47 Beständen zu untersuchen. Mit insgesamt 3.607 beprobten Tieren aus 61 Beständen wurde der Plan übererfüllt. In den Bestandsgrößenklassen 100-199 und 200-499 Tiere entsprach jedoch die Gesamtanzahl der zu untersuchenden Tiere nicht der Mindestvorgabe des Stichprobenplanes. Zudem wurden in der Kategorie 200-499 Tiere weniger Bestände als vorgegeben untersucht (Anhang, Tabelle 15). Da die statistische Sicherheit des Ergebnisses der Bestandsuntersuchungen von der entsprechend der Größenklasse erhobenen Probengröße abhängig ist, kann diese Sicherheit in den beiden o. g. Kategorien nicht gewährleistet werden und stellt somit auch die Gesamtaussage der Untersuchungen (Freiheit von Brucella melitensis ) in Frage. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.794 Blutproben von Schafen und Ziegen, einschließlich Handelsuntersuchungen, auf Brucellose untersucht und keine positiven Befunde erhoben. Somit konnte die Brucellosefreiheit bei kleinen Wiederkäuern im Land Brandenburg wiederum nachgewiesen werden (Anhang, Tabelle 16). 9.3

Hausschweine

Zur Überwachung der Brucellosefreiheit in Freilandbeständen sind gemäß Verwaltungsvorschrift zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen (Erlass des MLUV vom 06. Januar 2009) die in Freiland gehaltenen Hausschweine einmal jährlich blutserologisch auf Brucellose zu untersuchen. Von den im Land Brandenburg gemeldeten 88 Schweine-Freilandhaltungen wurden 68 (= 77,3 %) blutserologisch auf Brucellose untersucht (Anhang, Tabelle 17). Damit wurde auch im Jahr 2009 die Vorgabe der Verwaltungsvorschrift, alle Schweine-Freilandhaltungen auf Brucellose zu untersuchen, nicht erfüllt. Die Untersuchungsrate liegt sogar unter der des Jahres 2008 (Abbildung 6). Größere Defizite liegen in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Teltow-Fläming vor, in denen einige Betriebe aus unterschiedlichen Gründen nicht untersucht wurden oder werden konnten. Eine lückenlose Überwachung der Brucellosefreiheit bei den im Freiland gehaltenen Hausschweinen ist wegen der permanenten Gefahr der Einschleppung von Brucellose durch infiziertes Schwarzwild unerlässlich. Dass diese Gefahr trotz baulicher Absicherung der Gehege ernst zu nehmen ist, beweist der Brucelloseausbruch in einer Schweinefreilandhaltung des Kreises Teltow-Fläming im Jahr 2009. Der Verdacht wurde im Rahmen der serologischen Routineuntersuchung erhoben. Klinische Verdachtsmomente ergaben sich aus den epidemiologischen Ermittlungen. Ein Erregernachweis gelang nicht. Umgebungsuntersuchungen bei Wildschweinen waren jedoch bakteriologisch positiv (Brucella suis Biotyp 2). In den letzten 10 Jahren waren drei Brucello85

seausbrüche im Land Brandenburg zu verzeichnen. Bei allen Beständen handelte es sich um Freilandhaltungen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr aus unterschiedlichen Untersuchungsanlässen bei Hausschweinen (Überwachung der Freilandhaltungen, Handelsuntersuchungen, Abklärung von Aborten u.a) 2.041 Schweine aus 148 Beständen auf Brucellose untersucht und bis auf die 6 Tiere (= 8 Befunde) aus den o. g. Freilandhaltungen des Kreises Teltow-Fläming keine positiven Befunde erhoben (Anhang, Tabelle 18).

120 100

Anzahl

80 60 Anz. vorh. Bestände

40 Anz. unters. Bestände

20 0 2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Abbildung 6: Entwicklung der Untersuchungsfrequenz auf Brucellose in den SchweineFreilandhaltungen

10

Überwachung der Salmonellenfreiheit

10.1

Salmonellenfreiheit des Geflügels

Zur Bekämpfung zoonotischer Salmonellen beim Geflügel wurden EU-weit auf der Grundlage in den Jahren 2004-2008 durchgeführter Prävalenzuntersuchungen Gemeinschaftsziele festgelegt und nationale Bekämpfungsprogramme erarbeitet. In Umsetzung der jeweiligen EU-Verordnungen und einzelnen Bekämpfungsprogramme Deutschlands trat im April 2009 die neue Hühner-Salmonellen-Verordnung in Kraft. Danach erfolgt der Nachweis der Salmonellenfreiheit in Hühnerherden durch die Beprobung in den Haltungsbetrieben. Zu erfassen sind alle nachgewiesenen Salmonellen-Serotypen. Bekämpfungsrelevant sind derzeit die Serotypen S. Typhimurium und S. Enteritidis (=Salmonellen der Kategorie 1) bei Zuchthühner-, Legehennen- und Masthähnchenherden sowie zusätzlich S. Hadar, S. Virchow und S. Infantis (= Salmonellen der Kategorie 2) bei Zuchthühnern. Im Berichtsjahr waren im Land Brandenburg 42 erwachsene Zuchthühnerherden vorhanden und zu untersuchen. In den 42 Herden fanden insgesamt 115 amtliche Kontrollen statt, bei denen 240 Proben zur Untersuchung eingesandt wurden. Es wurden keine positiven Befunde auf Salmonellen erhoben (Anhang, Tabelle 19). Aus der Tabelle geht hervor, dass die in der o. g. Verordnung vorgeschriebene Untersuchungshäufigkeit von 3 Untersuchungen pro Herde im Landesdurchschnitt mit 2,7 je Herde nicht ganz erreicht wurden, was auch in der statistischen Erfassung (Zählweise der Herden) begründet sein kann. 86

Die Realisierung der amtlichen Kontrollen ist jedoch wichtig für die Gewährung der von der EU bereitgestellten Kofinanzierungen für die Salmonellenuntersuchungen und -bekämpfungsmaßnahmen. Die erforderliche Anzahl an Proben (als 2 Pools) je Kontrolle wurde untersucht. Bei den Legehennen für die Konsumeierproduktion ist je Betrieb mit mehr als 1.000 Legehennen jährlich eine Herde amtlich auf Salmonellen zu untersuchen. Im Jahr 2009 waren im Land Brandenburg 57 Betriebe in dieser Größenkategorie gemeldet. Amtlich zu untersuchen waren im Berichtszeitraum 55 Herden, 41 davon wurden nur untersucht. Insgesamt fanden 59 amtliche Kontrollen statt, bei denen 231 Proben genommen wurden (Anhang, Tabelle 20). Nach den rechtlichen Vorschriften ist je Betrieb einmal jährlich eine Herde amtlich zu untersuchen. Die Differenz zwischen 41 untersuchten Herden und 59 durchgeführten Kontrollen ergibt sich aus zusätzlichen Untersuchungen zu Abklärung bzw. Verifizierung aufgetretener positiver Befunde. Bei 14 Proben von 3 Herden aus 3 Betrieben (LK LDS und SPN) wurden positive Befunde von S. Enteritidis festgestellt. Es wurden in allen 3 Betrieben entsprechend den Vorgaben der Hühnersalmonellen-Verordnung Verfolgs- und Verifizierungsuntersuchungen durchgeführt sowie Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (Siehe auch unter Pkt. 18 „Geflügelgesundheitsdienst“) In einem weiteren Betrieb (LK OSL) wurde bei einer Probe in einer Herde S. Enteritica Gruppe D ermittelt. Nach den Vorschriften der Hühnersalmonellen-Verordnung ist jährlich mindestens eine Masthähnchenherde in 10 % der Betriebe mit ≥ 5.000 Tieren amtlich auf Salmonellen der Kategorie 1 zu untersuchen. Da im Land Brandenburg alle Kreise weit weniger als 10 Betriebe in dieser Größenordnung haben, lässt sich die vorgegebene Kontrollquote nicht auf Kreisebene realisieren. Unter Zugrundelegung der auf Landesebene existierenden Betriebe mit über 5.000 Masthähnchen, werden jährlich 4 zu untersuchende Betriebe durch das MUGV vorgegeben. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2009 in den Kreisen Barnim, Dahme-Spreewald, OberspreewaldLausitz und Oder-Spree je eine Masthähnchenherde amtlich untersucht. Auf Grund positiver Befunde bei betriebseigenen Kontrollen wurden darüber hinaus 6 weitere Herden zur amtlichen Abklärung untersucht (Anhang, Tabelle 21). In den Masthähnchenherden des Landes Brandenburg wurden im Berichtszeitraum keine Salmonellen amtlich festgestellt. 10.2

Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Hühnerherden) und sonstigen Tieren

Neben den Hühnerherden wurden weitere Tierarten auf Salmonellen untersucht und dabei 98 positive Befunde erhoben (Anhang, Tabelle 22). Mit 67 Salmonellennachweisen entfiel der Hauptanteil auf Geflügel (ausgenommen Hühner). Davon wurde 33-mal S. Enteritidis bei Enten und 20-mal S. Typhimurium var. Copenhagen bei Tauben isoliert. Bei Schweinen wurden 16 positive Salmonellenbefunde ermittelt. In 7 Fällen handelte es sich um S. Typhimurium und in 4 Fällen um S. Typhimurium var. Copenhagen. Letzteres steht meist im Zusammenhang mit dem Eintrag durch Tauben in die Schweinebestände. In den Rinderbeständen des Landes wurden im Berichtsjahr 10 Salmonellenbefunde erhoben. Hierbei konzentrierten sich die Befunde nicht auf bestimmte Salmonellen-Subtypen, sondern wiesen allgemein ein breites Spektrum auf.

87

11

Überwachung Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Das Jahr 2009 war ein Jahr mit geringem bis mäßigem Einschleppungsrisiko des hochpathogenen Virus der Aviären Influenza. Auf der Grundlage der Entscheidung 2007/268/EG (Aviäre Inluenza, EU-Monitoring) erarbeitete das FLI Insel Riems für die Bundesrepublik Deutschland ein Untersuchungsprogramm zur Durchführung von Erhebungen über das Vorkommen von Geflügelpestviren in Haus- und Wildgeflügelbeständen im Jahr 2009. Derartige Untersuchungsprogramme laufen bereits seit Jahren in den Mitgliedsstaaten. Die Tabelle 23 (im Anhang) gibt einen Überblick über die im Rahmen des EU-Monitorings der vergangenen Jahre im Land Brandenburg zu untersuchenden Hausgeflügelbestände. Im Berichtsjahr waren im Land 47 Wirtschaftsgeflügelbestände mit insgesamt 1.550 Blutproben zu untersuchen. Es wurden insgesamt 1.804 Blutproben aus 57 Beständen im Rahmen des EU-Monitorings am Landeslabor Brandenburg auf AI-Antikörper (H5 und H7) untersucht. Die Beprobung erfolgte im Bestand oder auf dem Schlachthof. Alle Proben wurden AI (H5, H7) negativ bewertet. Auch Wildvögel waren im Punkt- bzw. Flächenmonitoring nach einem vorgegebenen Stichprobenplan zu untersuchen. Insgesamt wurden 1.296 Proben (Organe, Tupfer) am Landeslabor virologisch auf AI untersucht. In einigen Fällen wurden verschiedene, ausschließlich niedrigpathogene, AIV-Subtypen festgestellt. Über weitere gesetzliche Regelungen (Geflügelpest-VO, Verwaltungsvorschrift des MLUV) wurde eine AI-Überwachung der Geflügelbestände koordiniert. Bei Wirtschaftsgeflügel wurden so 76 serologische und 3.116 virologische Untersuchungen (davon 2.586 Tupferproben aus Monitoring-Untersuchungen und 530 Proben aus Sektionstieren) am Landeslabor Brandenburg auf AI der Subtypen H5 und H7 mit negativem Ergebnis durchgeführt. 12

Überwachung der Tollwutfreiheit

Laut Tollwut-Verordnung sind zur Überwachung der Tollwutfreiheit pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt jeweils acht Füchse pro 100 km2 zu untersuchen. Die sich daraus ergebende Gesamtzahl im Land Brandenburg zu untersuchender Füchse von 2.395 Stück wurden mit 2.606 Stück (108,8 %) übererfüllt. Darüber hinaus wurden 6 Landkreise beauftragt, 30 bzw. 45 Marderhunde zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden. Die im Land insgesamt zu untersuchenden 240 Marderhunde konnten mit nur 199 Stück nicht erreicht werden (82,5 %). Die Gesamtzahl zu untersuchender Kontrolltiere (Füchse und Marderhunde) wurde im Berichtsjahr in 5 Kreisen (Frankfurt (Oder), Havelland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin) nicht erfüllt, wobei in den Kreisen Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin größere Differenzen zu verzeichnen waren. Die Abbildung 7 stellt den Plan an Untersuchungen im Tollwutmonitoring, das Ist der Monitoringuntersuchungen und die erreichte Anzahl an Gesamtuntersuchungen (Monitoring und nicht geplante Einsendungen durch Forstbedienstete und andere Personen) im Vergleich der letzten Jahre dar.

88

3.500 3.000

Anzahl

2.500 2.000 1.500

Plan Anz. Monitoringunters.

1.000

Ist Monitoringunters.

500

Ist Gesamtunters.

0 2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Abbildung 7: Jahresvergleich der Untersuchung von Füchsen und Marderhunden auf Tollwut Wie aus Tabelle 24 (s. Anhang) ersichtlich, wurden die für das Tollwutmonitoring bewilligten finanziellen Mittel nur zu 96,2 % in Anspruch genommen. Dies hängt zum einen mit dem nicht Erreichen der geplanten Untersuchungen zusammen, zum anderen wurden durch einzelne Kreise als Grund die falsche oder unvollständige Angabe von Bankverbindungen durch Jäger oder Forstbedienstete sowie die durch die Änderung des Auszahlungsmodus nicht ausreichende überwiesene Geldsumme an den Kreis angegeben. So fehlten z.B. im Landkreis Potsdam-Mittelmark die finanziellen Mittel für 11 Füchse. Im Berichtsjahr wurden im Landeslabor insgesamt 3.026 Tiere verschiedener Tierarten auf Tollwut untersucht und kein Tollwutvirus nachgewiesen (Anhang, Tabelle 25). Damit konnte die Tollwutfreiheit des Landes Brandenburg im Jahr 2009 erneut bestätigt werden. 13

Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut

Zur Früherkennung einer Gefährdung der Bienenbestände durch Amerikanische Faulbrut (AF) wird im Land Brandenburg seit vielen Jahren ein jährliches Monitoring auf Peanibacillus larvae spp. larvae durchgeführt. Im Jahr 2009 wurden in diesem Zusammenhang 688 Proben von 484 Bienenbeständen aus allen 18 Kreisen untersucht. Der Erreger bzw. dessen Sporen wurden in 6 Beständen, verteilt auf 5 Kreise (Barnim, Elbe-Elster, PotsdamMittelmark, Spree-Neiße und Uckermark), isoliert. Das sind 1,2 % der untersuchten Bestände (Anhang, Tabelle 26) Bei Verdachts-, Verfolgs- und Sperrgebietsuntersuchungen wurden in 13 Kreisen insgesamt 114 Bienenbestände untersucht, wovon 12 Bestände, verteilt auf 8 Kreise, positive Befunde aufwiesen (= 10,5 %). In 2009 kam es in 5 Kreisen zu insgesamt 6 Neuausbrüchen von Amerikanischer Faulbrut. In 2 Beständen konnten die Sperrmaßnahmen im Berichtsjahr bereits wieder aufgehoben werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr am LLBB 3.798 Proben auf Paenibacillus larvae spp. larvae untersucht. In 15 Bienenbeständen aus 3 Kreisen kam es zu mindestens einem positiven Nachweis. In 6 Beständen (4 Imker) aus 4 Kreisen wurde Paenibacillus larvae, Genotyp ERIC II nachgewiesen. Dieser Genotyp spielt in den Bienenbeständen des Landes zunehmend eine Rolle, ist jedoch durch den von ihm verursachten Krankheitsverlauf und das Sozialverhalten der Bienen besonders im Anfangsstadium klinisch schwer feststellbar und bleibt 89

von den Imkern oft unentdeckt. Hier sind Erkrankungen der Bienenvölker nur durch bakteriologische Untersuchungen frühzeitig erkennbar. Auf Grund der erneuten Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut im Jahr 2009 (Neuausbrüche in 5 Kreisen gegenüber einem Kreis in 2008), der ständigen Gefahr der Einschleppung des Erregers durch das Verbringen von Bienenvölkern in AF-freie Gebiete und zur Früherkennung des Genotyps ERIC II wird die Weiterführung des AF-Monitorings auch für die nächsten Jahre erforderlich sein. Das wachsende Interesse der brandenburgischen Imker, ihre Bienenbestände im Monitoring zur Früherkennung des Faulbruterregers untersuchen zu lassen, geht aus der zunehmenden Teilnahme am Monitoring in den vergangenen Jahren hervor (Anhang, Tabelle 27). 14

BSE- / TSE- / CWD-Überwachung

14.1

BSE-Untersuchungen bei Rindern

Im Jahr 2009 wurden im Landeslabor 10.274 BSE-Untersuchungen bei Rindern durchgeführt (Anhang, Tabelle 28). Davon fanden 1.658 an gesundgeschlachteten, 8.373 an verendeten und 243 Untersuchungen an notgeschlachteten Tieren statt. Im Vergleich zum Vorjahr fielen 5.872 verendete, 97 notgeschlachtete und 1.324 gesundgeschlachtete Rinder weniger zur Untersuchung an, womit insgesamt im Jahr 2009 über 7.000 Rinder weniger untersucht wurden. Bei brandenburgischen Rindern wurden im Berichtsjahr keine positiven BSE-Befunde ermittelt. 14.2

TSE-Untersuchungen bei Schafen

Im Berichtsjahr wurden 808 Proben von brandenburgischen Schafen auf TSE (Scrapie) untersucht (Anhang, Tabelle 29) und keine positiven Befunde erhoben. 14.3

TSE-Untersuchungen bei Ziegen

Bei den 107 auf TSE untersuchten Ziegen wurde keine positiven Befunde nachgewiesen (Anhang, Tabelle 30). 14.4

CWD-Untersuchungen bei Rotwild

Zum Vorkommen der Chronic Wasting Disease (CWD), einer Form der TSE bei Hirschartigen, sind nach Entscheidung 2007/182/EG vom 19.03.2007 in den EU-Mitgliedsstaaten Untersuchungen bei über 18 Monate alten wild lebenden und gezüchteten Rothirschen nach einem vorgegebenen Stichprobenplan durchzuführen. Entsprechend der jährlichen Jagdstrecke bei wild lebendem Rotwild und der gemeldeten Anzahl in Gatterhaltungen vorhandenen Rotwildes waren im Jahr 2009 im Land Brandenburg 80 Stück erlegte oder verendete wild lebende und 15 Stück aus Gatterhaltungen geschlachtete Rothirsche auf CWD zu untersuchen. Die Untersuchungszahlen sind im Anhang in Tabelle 31 erfasst. Der vorgegebene Stichprobenumfang bei wild lebenden Rothirschen konnte mit 77 untersuchten Tieren nicht erreicht werden, da ein sehr hoher Anteil der erlegten Tiere unter 18 Monate alt war und bei älteren Tieren die Köpfe von Trophäenträgern häufig nicht zur Untersuchung abgegeben wurden. Bei Gatterhirschen wurden die Vorgaben mit 12 untersuchten Tieren ebenfalls nicht erreicht, was seine Ursache u. a. auch darin hat, dass zahlreiche Gehege nur Schauzwecken dienen und keine Tiere geschlachtet werden. Bei allen in 2009 auf CWD untersuchten Rothirschen wurden keine positiven Befunde festgestellt.

90

15

Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fischseuchen

Im Jahr 2009 wurden die meisten Aquakulturbetriebe bereits entsprechend den Vorgaben der neuen Fischseuchen-Verordnung kontrolliert und wie in Tabelle 32 des Anhangs aufgeführt labordiagnostisch untersucht. Die Salmonidenbestände wurden virologisch auf VHS, IHN, ISA und IPN, sowie die Karpfenbestände auf KHV und SVC untersucht (Anhang, Tabelle 33). IPN-Virus wurde mehrfach nachgewiesen. Im Focus der Untersuchungen stand im Rahmen der Erfüllung der Gesetzesvorgaben auch die Überwachung der Karpfenbestände hinsichtlich der KHV-Infektion. Bisher wurde eine KHV-Infektion in Brandenburg nur in einem Nutzkarpfenbestand 2007 amtlich festgestellt. Da es sich bei dem betroffenen Betrieb um eine geschlossene Anlage ohne Kontaktbetriebe in Brandenburg handelt, konnte die Seuche getilgt werden. Somit gelten alle Karpfenbetriebe in Brandenburg als KHV-frei bzw. entsprechend der geltenden Rechtsetzung als „unverdächtig, keine Seuche bekannt“ (Kategorie III nach RL 2006/88/EG). Allerdings wurde KHV in drei Koi-Karpfen-Hobbyhaltungen in Brandenburg amtlich festgestellt.

16

Blauzungenkrankheit / Bluetongue (BT)

Nach der Verwaltungsvorschrift des MLUV zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen vom 6. Januar 2009 waren in Umsetzung der EU-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung und des bundesdeutschen Programmes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 in allen Landkreisen im Zeitraum August bis Oktober monatlich 11 Jungtiere empfänglicher Tierarten unmittelbar vor der Impfung auf das Vorhandensein des BTV-Genoms zu untersuchen. Im Berichtsjahr wurden daraufhin 315 Tiere aus 42 Beständen untersucht und in zwei Beständen bei jeweils einem Tier ein positiver Befund festgestellt. Klinische Symptome traten nicht auf. Auf Grund der flächendeckenden Fortsetzung der BTV- Impfung im Jahr 2009 blieben die brandenburger Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit verschont. 17

Tierseuchenrechtliche Überprüfungen

Durch viele gesetzliche Regelungen sind in einer Reihe von Tierhaltungen und Einrichtungen regelmäßige tierseuchenrechtliche Überprüfungen vorgeschrieben. Auch im Berichtsjahr 2009 sind die VLÜÄ den erforderlichen Kontrollen umfangreich nachgekommen (Anhang, Tabelle 34). Im Land Brandenburg waren insgesamt 10.643 tierseuchenrechtlich kontrollpflichtige Betriebe in den Veterinärämtern registriert, wovon 2.088 überprüft wurden. Dabei wurden insgesamt 3.302 Kontrollen durchgeführt. Zum Vorjahr wurden 641 Betriebe mehr überprüft und 823 Kontrollen mehr durchgeführt. Der Vergleich der Anzahl überprüfter Betriebe und durchgeführter Kontrollen zeigt, dass eine ganze Reihe von Betrieben entsprechend des vorgeschriebenen Kontrollrhythmus mehrmals kontrolliert wurde bzw. sich auch in verschiedenen Betrieben auf Grund festgestellter Beanstandungen und zur Kontrolle erteilter Auflagen Nachkontrollen erforderlich machten. Bei den Kontrollen kam es zu 119 Beanstandungen, die in 105 Fällen entsprechende behördliche Maßnahmen nach sich zogen. Schwerpunkte der Überprüfungen waren Schlachtstätten, Geflügel- und Schweinehaltungen. Bei den Beanstandungen standen auch in 2009 Fehler und Versäumnisse in der betrieblichen Dokumentation, Mängel bei der allgemeinen Betriebshygiene und Tierseuchenprophylaxe sowie bauliche Mängel im Vordergrund. Die häufigsten behördlichen Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln waren Belehrungen, die Erteilung von Auflagen, der Erlass tierseuchenrechtlicher Verfügungen. Jeweils einmal wurde von Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Anordnung des Ruhens einer Zulassung Gebrauch gemacht. 91

18

Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienst

Im Land Brandenburg sind auch im Jahr 2009 keine wirtschaftlich relevanten Tierseuchen aufgetreten. Dies führte wiederum dazu, dass die Arbeitsschwerpunkte der Task Force insbesondere im tiergesundheitlichen bzw. tierseuchenprophylaktischen Bereich lagen, wobei die Schwerpunkte der tiergesundheitlichen Tätigkeit in den einzelnen Tierartenberichten behandelt werden. Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung waren auch im Jahr 2009 sehr vielschichtig. Insbesondere wären hier zu nennen: 1. Konsequente Begleitung der Fortführung von landesweiten Bekämpfungsmaßnahmen auf der Grundlage von Bekämpfungsprogrammen (z.B. BHV1, BVD, Paratuberkulose). 2. Planung, Verwaltung und Distribution des Blauzungenimpfstoffes im Rahmen der verpflichtenden Impfung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. 3. Unterstützung bei der Erarbeitung bzw. Einführung einer neuen diagnostischen Variante zur BVD-Bekämpfung. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, dass die Untersuchung von Gewebeproben (Ohrstanzen) zur BVDV Diagnostik bereits im Jahr 2009 soweit vorbereitet wurde, dass ab 2010 eine landesweite Einführung dieser Methode problemlos erfolgen kann. 4. Nachdem in den letzten zwei Jahren in Deutschland bislang 1.600 Fälle (europaweit rund 2.000 Fälle) des so genannten Blutschwitzens der Kälber (BNP) aufgetreten sind, wird auf den verschiedensten Ebenen nach der Ursache dieser Krankheit geforscht, ohne das die genaue Ursache der Erkrankung bislang geklärt werden konnte. Es wird aber inzwischen davon ausgegangen, dass es sich um ein multifaktorielles Geschehen handelt. Da es auch bereits frühzeitig in Brandenburg zum Auftreten der BNP kam, rückte dieses Krankheitsbild sehr schnell in den Fokus des Rindergesundheitsdienstes. Inzwischen wird gemeinsam mit dem Bereich Veterinärmedizin der FU an der Ursachenermittlung gearbeitet. 5. Mitwirkung bei der konkreten Bekämpfung von Tierseuchen: a. In einer Freilandhaltung im Landkreis Teltow/Fläming kam es zum Ausbruch der Brucellose. Die zuständigen Kollegen waren intensiv in den epidemiologischen Ermittlungen eingebunden. b. Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens aus Thüringen wurde durch 2 Mitarbeiter der Task Force bei einem Ausbruch der niedrigpathogen aviären Influenza die Tötung des betroffenen Bestandes mittels der Mobilen Elektrotötungsanlage durchgeführt. 18.1

Rindergesundheitsdienst (RGD)

Im Jahr 2009 wurde die Impfung der für das BT-Virus empfänglichen Tierarten im Land Brandenburg fortgesetzt. Die Verteilung der Impfstoffe im Land wurde organisiert und logistisch überwacht. so dass es wiederum möglich war, die Impfung möglichst schnelle und flächendeckend durchzuführen. Die Tierseuchenkasse finanzierte in 2009 sowohl den Blauzungenimpfstoff als auch die Impfgebühr, damit eine möglichst große BTV - Impfdecke erreicht werden konnte. Dieses Ziel wurde mit 85 % aller Rinder sehr gut erreicht. Die Einzeltierdokumentation der BTVImpfungen in das HIT wurde von allen Veterinärämtern pflichtgemäß nur bis zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung durchgeführt. Erst in 2010 wird die Eingabe der Impfungen in HIT, da sie an die Refinanzierung des Impfstoffs durch die Tierseuchenkasse gekoppelt wurde, wieder in vollem Umfang erfolgen. Der RGD war in 2009 maßgeblich beteiligt an der Einführung der Gewebeprobenuntersuchung (Ohrstanze) zur BVDV-Diagnostik, angefangen von der Beurteilung der Firmenpräsentationen für die Auswahl der Ohrmarken und des Probenahmeverfahrens über die Anpassung an die Untersuchungstechnik im Labor bis hin zur Organisation und Auswertung eines Testlaufes an 5.000 Rindern ausgewählter Landwirtschaftsbetriebe. Auch die flächen92

deckende Einführung des Verfahrens ab 2010 im Land Brandenburg gemeinsam mit dem Landeslabor wird durch den RGD begleitet. Das Syndrom des „Blutschwitzens“ der Kälber wurde anlässlich eines europäischen Symposiums mit der neuen Bezeichnung „Bovine Neonatale Panzytopenie“ versehen. Das Auftreten dieser Symptome in Brandenburger Betrieben stieg in 2009 weiter an und es wird gemeinsam mit der FU - Veterinärmedizin an der Ursachenermittlung gearbeitet. 18.2

Schweinegesundheitsdienst

In Umsetzung der Schweinesalmonellenverordnung müssen alle Endmastbestände über 50 Mastplätze auf Salmonellenantikörper untersucht und kategorisiert sein. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wurden insgesamt 9 Bestände in die Kategorie 3 (hohe Belastung) und 28 in die Kategorie 2 (mittlere Belastung) eingestuft. In allen belasteten Beständen erfolgten 2009 nach Abstimmung mit den zuständigen Veterinärämtern und gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten Untersuchungen zu den Eintragsquellen und zur Verbreitung der Salmonellen im Bestand. Im Ergebnis wurden allgemeine und spezielle Prophylaxe- und Bekämpfungsprogramme in Abhängigkeit von der konkreten betrieblichen Situation erarbeitet. Bei bakteriologisch positiven Einstallungsuntersuchungen wurden die Ferkel erzeugenden Betriebe in die Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen. Diese beinhalten vor allem die Reinigung und Desinfektion der Stallabteile, Schadnagerbekämpfung sowie fütterungshygienische Aspekte. 2009 erfolgten 15 Beratungen in 8 Betrieben der oberen Zuchtebene des Hybridschweinezuchtverband Nord/ Ost e.V. (HSZV), des Mitteldeutschen Zuchtverbandes, einem Betrieb der PIC und einem Betrieb der Zuchtvereinigung Hermitage unter besonderer Berücksichtigung der Kontrolle und Bewertung des Rhinitis atrophicans Situation sowie des PRRS Status. Die Bewertungsmodalitäten entsprechen bundesweit der Vorgehensweise anderer Schweinegesundheitsdienste. Zwei Besamungsstationen des Landes gelten im Sinne der bundesweiten SGD- Richtlinien als „PRRS unverdächtig“. Im Mittelpunkt der Außendienstbesuche standen wie in den Vorjahren bei Ferkel erzeugenden Betrieben Fruchtbarkeitsprobleme und die Objektivierung von prophylaktischen Impfungen (insbesondere porcine Circovirus 2), bei Mastbeständen Atemwegs- (APP) und Durchfallerkrankungen sowie die Durchführung von Organchecks zur Objektivierung von Erkrankungen der oberen Luftwege von Mastschweinen. Gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten und den landwirtschaftlichen Spezialberatern wurden die Probleme in Form von Komplexberatungen analysiert und betriebsspezifische Immun- und Prophylaxemaßnahmen empfohlen. Ein Mitarbeiter ist Mitglied in der Arbeitsgruppe des Bundes zur Erarbeitung des KSP/ASPBekämpfungsplans und arbeitet in der Expertengruppe Epidemiologie mit. 18.3

Schafherdengesundheitsdienst

Die Impfung gegen das Blauzungenvirus hatte sich im Jahr 2008 als sehr erfolgreich erwiesen und wurde 2009 ebenso erfolgreich fortgesetzt. So konnte die Krankheit auch 2009 bei den kleinen Wiederkäuern in Brandenburg verhindert werden. Einer der Gründe für die gute Annahme der staatlich angeordneten Impfung war die Kostenübernahme durch die Tierseuchenkasse und das Land. Obwohl davon auszugehen ist, dass der Erreger noch nicht getilgt ist, ist die Impfung in Deutschland im nächsten Jahr nicht mehr verpflichtend. Leider kann in Brandenburg auch die großzügige Finanzierung in dem Maße nicht weiter gewährt werden. Von nun an liegt es in der Hand der Tierhalter, ihre Herden durch die fortgesetzte Impfung vor der u. U. sehr schmerzhaften Erkrankung, Leistungseinbußen und Tierverlusten zu schützen. In zwei Landkreisen konnten betroffene Tierhalter und ihre Veterinärämter insgesamt drei der brandenburger Scrapiefälle zu den Akten legen. Während der mehrjährigen Überwa-

93

chung gab es in diesen Beständen keine Hinweise auf ein Fortbestehen oder eine Ausbreitung der Krankheit. Zurzeit werden noch zwei Betriebe, in denen 2007 bzw. 2008 Scrapie auftrat, amtlich überwacht. Diese beiden Fälle können voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Die Zucht auf Scrapie-Resistenz fand wieder sehr guten Zuspruch: 187 Böcke und 280 junge weibliche Tiere wurden auf ihre genetische Veranlagung, an Scrapie zu erkranken, untersucht. Dabei wurden sowohl Wirtschaftsrassen wie z. B. Schwarzkopf, Suffolk und Ostfriesisches Milchschaf, als auch Landschafrassen, hier besonders viele Merinos, Skudden und Rauwollige Pommersche Landschafe, einbezogen. Die Nachzucht bietet durchweg eine gute genetische Grundlage. Weit über 80 % der untersuchten Tiere tragen das resistenzversprechende Allel „ARR“ und können es an ihre Nachkommen vererben. Besonders effektiv wird es natürlich durch den Einsatz von sogenannten G1-Böcken verbreitet, die dieses Merkmal in doppelter Ausführung besitzen und so an jedes ihrer Lämmer weitergeben. Das als empfänglich eingestufte Allel „VRQ“ wurde nur bei zwei Tieren festgestellt. Böcke mit dieser Genvariante dürfen in vielen Rassen nicht zur Zucht eingesetzt werden. 18.4

Geflügelgesundheitsdienst

Unterstützung der Geflügelbetriebe und Veterinärämter wurde bei der Realisierung der Bekämpfungsprogramme zur Senkung der Salmonellenprävalenz in Gallus Gallus Zuchtherden, Legehennenherden und Masthähnchenherden gegeben. Die Maßnahmen zur Beprobung wurden fortgesetzt und begleitet. Nachdem bereits ab 2007 in Zuchtherden, ab 2008 in Legehennenherden Salmonellen- Untersuchungen verbindlich vorgeschrieben waren, galt dies ab 01.01.2009 zudem auch für Salmonellenkontrollen in den Masthähnchenbetrieben. Es fanden in diesem Zusammenhang Bestandsbesuche mit dem Ziel der Beratung und Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen zur Beprobung sowie zum Betriebsmanagement statt. In Zucht- und Masthähnchenbetrieben waren 2009 bekämpfungspflichtige Salmonellen weder in Eigenkontrollen noch bei amtlichen Untersuchungen nachweisbar. In Legehennenhaltungen wurde in drei Fällen Salmonella Enteritidis bei betriebseigenen Kontrollen bzw. amtlichen Beprobungen festgestellt. In zwei Betrieben erfolgte die Räumung der Bestände durch Schlachtung bzw. Tötung und unschädliche Beseitigung, in einem Betrieb wurde durch eine Verifikationsuntersuchung von 4.000 Eiern eine Salmonellenuntersuchung mit negativem Ergebnis abgeschlossen, so dass sich die Salmonelleninfektion nicht bestätigen ließ und Restriktionen nicht notwendig wurden. In den Salmonellen-positiven Betrieben haben spezielle Beratungen stattgefunden, um Eintragsquellen der Salmonellen zu ermitteln und Maßnahmen aufzuzeigen, die den Eintrag der Salmonellen in den Bestand reduzieren bzw. die vorhandenen Salmonellen konsequent beseitigen können. Schwerpunkte stellten dabei die Futtermittelhygiene und das Betriebsmanagement (sogenannte „Biosicherheitsmaßnahmen“) dar. Ergänzend wurde für die Geflügelhalter ein gemeinsam vom LVLF und MUGV erarbeitetes Merkblatt zur Verfügung gestellt. Bezüglich der nach geltender Hühnersalmonellen-Verordnung vorgeschriebenen Salmonellenimpfungen wurde gemeinsam mit der Tierseuchenkasse ein Konzept zur finanziellen Unterstützung der impfenden Betriebe entwickelt und umgesetzt. Perspektivisch ist es notwendig, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Salmonellen in Geflügelbeständen konsequent weiter zu verfolgen, um die von der EU gesetzten Ziele zur Prävalenzsenkung bestimmter Salmonellen in Gallus Gallus Zuchtherden, Legehennenherden, Masthähnchenherden und Putenherden in Brandenburg zu erreichen. Überwachung und Monitoring Aviäre Influenza Insgesamt wurde für das Jahr 2009 das Risiko der Einschleppung von hochpathogenem AIVirus durch Wildvögel in Haus- und Wildgeflügelbestände als gering bis mäßig eingeschätzt. Das Risiko über den legalen Handel nach Deutschland wurde als vernachlässigbar eingestuft. Auf Grund von subklinischen Verläufen der Infektion mit hochpathogenem AI-Virus bei Mastenten hat das FLI jedoch das Risiko für das Verbringen von Wassergeflügel als mäßig 94

bewertet. Besonders problematisch (hohes Risiko) wird die illegale Einfuhr aus Ausbruchsländern insbesondere des asiatischen Raumes bewertet. Zur Ermittlung der Verbreitung der aviären Influenza-Viren wurde ergänzend zum Wildvogelmonitoring im Landkreis Uckermark am Felchowsee eine Sentinelanlage mit 10 Stockenten weitergeführt, betreut sowie im Abstand von 4 bzw. 2 Wochen serologisch bzw. virologisch beprobt. Insgesamt fanden sich in einigen Fällen, auch bei den Sentineltieren, verschiedene, ausschließlich niedrigpathogene Typen des AI-Virus, in je einem Fall bei einer Stockente des Subtyps H5Nnicht differenzierbar bzw. H7N7.

Foto: LVLF

Abbildung 8: Sentinelanlage Felchowsee

Foto: LVLF

Abbildung 9: Probennahme Sentinelstockenten

Technik zur Tötung von Geflügel im Seuchenfall Die landeseigene am Standort der Task Force in Teltow, OT Ruhlsdorf, vorhandene Technik zur Tötung von Geflügel mit Strom (mobile Elektrotötungsanlage) wurde umgebaut und dadurch sowohl verkehrsfähiger als auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz sicherer gestaltet. Zur Überprüfung fand eine Testung der Anlage mit Pekingenten in einem Elterntierbestand mit vor der Schlachtung zu merzenden Tieren statt. Die volle Funktionsfähigkeit konnte bestätigt werden.

Foto: LVLF

Foto: LVLF

Abbildung 10: Mobile Elektrotötungsanlage (MEA)

Abbildung 11: MEA: Tötung von Pekingenten

95

Geflügelpestbekämpfung Grundsätzlich ist auch ein länderübergreifender Einsatz im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung zur Bereitstellung von Technik und Personal sinnvoll und notwendig. In diesem Zusammenhang wurde in einem Bestand mit 2.305 Stück Geflügel (1.393 Enten, 877 Gänse, 35 Hühner) aus dem Landkreis Nordhausen, nach dem vom FLI bestätigten Nachweis von niedrigpathogenem aviären Influenzavirus des Subtyps H5, im November 2009 zwecks Bestandsräumung und Tötung vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit um Amtshilfe gebeten. Drei Mitarbeiter der Task Force unterstützten die Kollegen vor Ort mit der mobilen Elektrotötungsanlage des Landes Brandenburg, die in den zu räumenden Bestand verbracht wurde. Die Tötung aller Tiere des Bestandes verlief reibungslos. Es wurden die ersten Erfahrungen bei der Tötung von Gänsen mit der landeseigenen mobilen Elektrotötungsanlage gemacht. Auch hier gab es keine nennenswerten Probleme. Insgesamt wurde jedoch festgestellt, dass es zum zügigen Ablauf der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zwingend erforderliche Voraussetzungen am Seuchenstandort bedarf. Um dies zu gewährleisten, wurde eine Übersicht aller notwendigen Parameter erstellt, die dem zuständigen Veterinäramt unmittelbar vor dem Einsatz bereitgestellt werden kann. 18.5

Fischgesundheitsdienst

Bereits seit November 2008 ist die neue Fischseuchenverordnung (FSVO) in Kraft. Gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Amtstierarzt wurden die Anträge der Aquakulturbetriebe auf Genehmigung nach § 3 der FSVO oder § 6 der FSVO geprüft. Die genehmigten Betriebe wurden hinsichtlich ihres Gesundheitsstatus in eine Seuchenkategorie eingestuft und ein Risikoniveau ermittelt. Bei der Risikobewertung kam es darauf an, zu prüfen wie hoch die Gefahr der Seucheneinschleppung in einen Betrieb über das Wasser oder über Fische ist. Aber auch wie hoch die Gefahr der Seuchenverbreitung im Falle eines Ausbruchs über Wasser oder Fische ist. Im Ergebnis wurde für den Betrieb ein hohes, mittleres oder niedriges Risikoniveau ermittelt, woraus sich die Kontrollhäufigkeit durch den Amtstierarzt und durch die Tierseuchenüberwachung/ Fischgesundheitsdienst ergeben. Mit Stand 31.12.2009 sind in Brandenburg 33 Aquakulturbetriebe bzw. Betriebsteile nach FSVO genehmigt worden und 27 weitere waren registrierungspflichtig. Alle genehmigten Aquakulturbetriebe, die Salmoniden halten, wurden hinsichtlich der VHS und IHN in Kategorie III (keine Infektion bekannt, fällt nicht unter ein Überwachungsprogramm zur Erreichung des Seuchenfreiheitsstatus) eingestuft. Hinsichtlich der Infektiösen Anämie der Lachse (ISA) gilt Deutschland als seuchenfrei, also Kategorie I. Die Karpfen haltenden genehmigten Aquakulturbetriebe wurden hinsichtlich der KHV in Kategorie III eingestuft. Ein Programm zur Erreichung der Kategorie I (nach EU RL 2006/88/EG seuchenfrei) hinsichtlich einer oder mehrerer in der FSVO aufgelisteten nichtexotischen Fischseuchen gibt es derzeit in Brandenburg nicht. Die meisten genehmigungspflichtigen Aquakulturbetriebe wurden bereits 2009 entsprechend den Vorgaben der FSVO kontrolliert und labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Überwachung der Karpfenbestände hinsichtlich der KHV-Infektion trugen umfassende Informationsmaßnahmen für die Betriebe bei verschiedensten Veranstaltungen sowie ein Hinweisblatt trugen dazu bei, Fischern, Karpfen haltende und züchtende Betriebe zu motivieren und ihnen das fachliche Hintergrundwissen zu KHV zu vermitteln. Damit wurden sie besser in die Lage versetzt, fischseuchenhygienische Grundsätze praktisch umzusetzen und einzuhalten. Ein wichtiger Bestandteil war die klinische und labordiagnostische Überwachung der Karpfenbestände. In diesem Zusammenhang wurden alle K1- und K2-Bestände und besonders die zum Verkauf bestimmten Satzfischbestände klinisch und virologisch untersucht. Zusätzlich wurden auch Laichkarpfen, Karpfenbrut und Speisefische untersucht, um einen möglichst guten Überblick über die Seuchensituation in den Brandenburger Karpfenbeständen zu gewinnen.

96

Anhang Tabellen Tierseuchenüberwachung / Task Force

97

Tabelle 1:

Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinderleukose

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Bestände

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB

1 1 3 16 44 24 40 19 4 17 21 20 45 14 20 29 318 580

2008

Proben

negativ

fraglich

279 246 2358 9478 21044 9268 16821 4016 1491 10572 11210 6174 14927 7862 15103 9670 140519 124475

273 246 2358 9471 21034 9264 16815 3985 1491 10568 11209 6167 14923 7860 15097 9585 140346 124392

0 0

Ergebnis n. u. bzw. n. auswertbar 6 7 10 4 6 31 4 1 7 3 2 6 85 172 83

positiv 1 0 0

Quelle: BALVI iP

Tabelle 2:

Ergebnisse der blutserologischen Untersuchungen auf Rinderleukose Blutproben

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

302 93 851 409 1639 4609 5310 4239 1389 1716 2101 2133 7024 5329 4392 1754 732 4776 48798 56845

Anzahl Bestände 2 9 5 12 52 207 73 56 47 89 64 36 118 55 102 82 31 90 1130 1131

Kostentragung

davon positiv 0 0

% 0 0

Tierhalter 10 8 24 87 2 1797 58 9 2 1 34 2224 388 30 64 4712 6169

öffentlich 302 83 843 385 1552 4607 3513 4181 1389 1707 2099 2132 6990 3105 4004 1724 732 4712 44060 50676

% öffentlich 100,0 89,2 99,1 94,1 94,7 100,0 66,2 98,6 100,0 99,5 99,9 100,0 99,5 58,3 91,2 98,3 100,0 98,7 90,3 89,1 Quelle: BALVI iP

98

Tabelle 3: Kreisfreie Stadt / Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe

Übersicht BHV1-freie Bestände 2009 Anzahl Bestände 12 18 25 17 153 291 386 248 168 281 208 171 546 299 619 234 185 262 4123

% freie Bestände

Anzahl Kühe

100 94 100 100 100 97 99 98 90 97 99 85 99 97 96 99 98 91 97

646 799 2361 941 10479 18701 22978 19344 12903 14383 7574 14973 33595 22693 37584 11571 16412 25562 273499

% Kühe in freien Beständen 100 99 100 100 100 95 100 94 83 96 99 61 100 92 92 92 96 85 92

Anzahl Bestände mit Reagenten (HIT) 0 0 0 0 0 8 0 4 7 4 0 14 1 3 4 0 3 6 54

Anzahl Reagenten laut HIT 0 0 0 0 0 88 0 27 78 85 0 848 1 9 129 0 57 107 1429 Quelle: BALVI iP

Tabelle 4: Auswertung BVD-Diagnostik 2002-2009 2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

n Ag - Untersuchungen davon positiv n Ak - Untersuchungen

72.094 0,40 % 18.070

59.465 0,40 % 12.397

46.842 0,63 % 9.950

148.702 0,34 % 11.345

120.645 0,37 % 11.307

93.577 0,39 % 10.558

91.483 1,10 % 11.939

75.297 1,00 % 10.847

davon positiv

23 %

24 %

23 %

22 %

20 %

12 %

16 %

12 %

Quelle: BALVI iP

Tabelle 5: Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Stand der Maedi / Visna-Sanierung in Zuchtschafbeständen

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

anerkannter M/V unverdächtiger Bestand Anzahl Bestände

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe 2008

13 1 2 1 2 2 1 2 2 26 27

260 7 22 19 102 1972 82 127 8 2599 1706

11 2 1 2 1 1 2 20 21

M/V Sanierungsbestand Anzahl

Tiere

unters. Bestände

244 22 19 102 82 120 8 597 565

10 2 1 2 1 1 2 19 17

Bestände 2 1 2 1 6 6

Tiere 16 7 1972 7 2002 1141

Quelle: BALVI iP

99

Tabelle 6:

Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Maedi / Visna (M/V) Blutproben

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

1 131 8 17 41 12 101 792 9 11 31 60 1 15 1230 1247

1 11 1 3 4 3 2 2 1 3 1 2 1 3 38 29

Kostentragung

davon positiv 1 2 18 3 2 26 203

%

Tierhalter

öffentlich

100,0 1,5 43,9 25,0

8 2 25 12 1 9 11 6 1 15 90 62

1 131 15 16 101 791 31 54 1140 1185

0,3 2,1 16,3

% öffentlich 100,0 100,0 88,2 39,0 100,0 99,9 100,0 90,0 92,7 95,0 Quelle: BALVI iP

Tabelle 7: Kreisfreie Stadt/ Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe 2008

Stand der CAE-Sanierung in Zuchtziegenbeständen

Anzahl Bestände 1 9 5 3 2 1 1 3 1 5 3 34 34

anerkannter CAE unverdächtiger Bestand

Anzahl Tiere 4 761 227 559 299 60 1 20 49 96 216 2292 2031

CAE Sanierungsbestand

Anzahl Bestände

Tiere

8 5 2 2 1 1 4 3 26 25

752 227 545 299 60 2 52 216 2153 1743

Anzahl unters. Bestände 7 4 2 1 4 3 21 23

Bestände

Tiere

1 1 1 1 2 1 1 8 9

4 9 14 1 18 49 44 139 288 Quelle: BALVI iP

100

Tabelle 8: Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf CAE Blutproben Anzahl Untersuchungen

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

13 145 199 347 296 2 82 22 77 81 186 1450 1465

Anzahl Bestände 1 7 6 3 2 2 5 1 6 2 3 38 37

Kostentragung

davon positiv

%

Tierhalter

öffentlich

2 1 8 2 1 14 7

15,4 0,3 9,8 9,1 1,3 1,0 0,5

17 23 1 58 33 31 163 332

13 145 182 324 296 1 24 22 44 50 186 1287 1133

% öffentlich 100,0 100,0 91,5 93,4 100,0 50,0 29,3 100,0 57,1 61,7 100,0 88,8 77,3 Quelle: BALVI iP

Tabelle 9:

Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen Anzahl der

Bestandscharakteristik Zucht-/gemischte Bestände Mastbestände Summe 2008

Bestände gesamt

beprobte Bestände

beprobte Schweine

Schweine gesamt

Soll

Ist

Soll

Ist

davon positiv

851

502108

21

35

405-500

488

0

2840 3691

323300 825408

14 35

17 52

137-158 542-658

144 632

0 0

3701

819132

35

52

542-658

665

0 Quelle: BALVI iP

101

Tabelle 10: Kreisfreie Stadt / Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Aujeszkysche Krankheit Blutproben Anzahl Untersuchungen 2 12 37 63 184 64 202 149 74 101 524 312 144 82 120 88 2158 2275

Anzahl Bestände 1 2 5 3 15 5 10 8 4 9 12 9 8 7 9 8 115 123

Kostentragung davon positiv % 0 0

Tierhalter öffentlich

0 0

4 38 122 7 164 151 75 30 1 592 628

2 12 33 63 184 64 164 27 74 94 360 161 69 52 119 88 1566 1647

% öffentlich 100,0 100,0 89,2 100,0 100,0 100,0 81,2 18,1 100,0 93,1 68,7 51,6 47,9 63,4 99,2 100,0 72,6 72,4 Quelle: BALVI iP

Tabelle 11: Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Überwachung der KSP-Freiheit bei Hausschweinen zur Abklärung KSP-ähnlicher Symptome

Anzahl Bestände BRB CB FF P BAR 3 LDS EE 13 HVL 2 MOL 4 OHV 3 OSL LOS 5 OPR 2 PM 2 PR 3 SPN TF 9 UM 4 Summe 50 2008 47

Anzahl Proben 5 185 41 50 11 52 6 32 20 111 26 539 513

dav. Anzahl pos. 0 0

Anzahl Bestände 3 2 19 2 9 4 1 7 13 9 15 9 9 7 109 113

Kostentragung Anzahl Unterpositiv suchungen Tierhalter öffentlich 6 10 278 33 123 135 10 55 516 304 203 91 113 25 1902 1816

0 0

10 3 45 122 5 166 158 75 44 8 636 676

6 278 30 78 13 10 50 350 146 128 47 105 25 1266 1140 Quelle: BALVI iP

102

Tabelle 12: Kreisfreie Stadt/ Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe 2008

Überwachung KSP-Freiheit bei Wildschweinen Anzahl untersuchter Proben

Anzahl unters. Proben

serologisch

130 55 71 38 175 99 178 88 111 147 112 169 155 246 125 234 97 225 2455 1686

81 29 44 21 101 53 89 59 64 75 65 85 100 136 79 142 57 130 1410 1555

dav. im Endergebnis positiv

virologisch

Organe

serologisch

virologisch

47 26 27 17 76 48 119 38 49 74 47 93 58 111 46 91 39 100 1106 133

2 2 30 9 2 2 9 3 1 5 65 45

1 1 2 12

0 0 Quelle: BALVI iP

Tabelle 13: Kreisfreie Stadt / Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinderbrucellose Anzahl Bestände

Proben

negativ

1 1 3 16 44 24 40 19 4 17 21 20 45 14 20 29 318 580

279 246 2358 9473 21046 9268 16821 4016 1491 10572 11210 6174 14927 7862 15103 9934 140785 124475

264 246 2356 9471 20633 9240 16812 3985 1491 10568 11209 6081 14924 7859 15097 9843 140079 124378

Ergebnis n. u. bzw. fraglich n. auswertbar 15 2 7 206 28 6 31 4 1 20 3 2 6 85 0 416 0 78

positiv 207 3 73 1 6 290 19 Quelle: BALVI iP

103

Tabelle 14: Kreisfreie Stadt / Landkreis

Ergebnisse der blutserologischen Untersuchungen auf Rinderbrucellose Blutproben Anzahl Untersuchungen

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

Anzahl Bestände

311 96 854 409 1654 4618 5878 4362 1393 1725 2112 2145 7061 5438 3206 1763 3598 5097 51720 56127

3 10 6 12 55 209 96 63 49 90 69 37 122 60 115 86 45 100 1227 1235

Kostentragung

davon positiv

%

0 0

Tierhalter

öffentlich

10 8 24 87 4 1797 152 9 2 1 64 2007 390 30 2822 64 7541 5992

311 86 846 385 1567 4614 4081 4210 1393 1716 2110 2144 6997 3361 2816 1733 776 5033 44179 50135

0 0

% öffentlich 100,0 89,6 99,1 94,1 94,7 99,9 69,4 96,5 100,0 99,5 99,9 100,0 99,1 61,8 87,8 98,3 21,6 98,7 85,4 89,3 Quelle: BALVI iP

Tabelle 15:

Bestandsgrößenklassen 1-9 10 -19 20 - 49 50 - 99 100 -199 200 -499 500 - 999 > 1000 Insgesamt

Erfüllung des Stichprobenplanes für blutserologische Untersuchungen auf Brucellose bei Schafen und Ziegen nach Bestandsgrößenklassen unters. Bestände Plan 14 8 9 5 3 3 3 2 47

Ist 09 15 12 13 7 3 2 4 5 61

Ist 08 16 8 18 2 7 2 4 4 61

unters. Tiere Ist 07 22 12 13 8 3 3 5 5 71

Plan 14 - 126 80 - 152 180 - 441 250 - 480 300 - 465 600 - 675 774 598 2796 - 3711

Ist 09 67 143 229 281 273 424 848 1342 3607

Ist 08 89 91 399 27 481 126 869 815 2897

Ist 07 133 135 319 299 172 291 1183 1532 4064

Vorgabe Anz. Proben je Bestand alle Tiere alle Tiere alle Tiere alle bis 96 alle bis 155 alle bis 225 258 299 Quelle: LVLF

104

Tabelle 16:

Überwachung der Brucellosefreiheit bei Schafen und Ziegen Blutproben

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

29 9 122 22 107 283 254 338 438 177 67 329 230 146 505 134 279 325 3794 3253

Anzahl Bestände

Kostentragung

davon positiv

%

Tierhalter

öffentlich

0 0

0 0

1 3 1 29 5 2 1 4 12 2 3 63 203

29 9 122 21 104 282 254 309 433 175 67 328 226 134 503 131 279 325 3731 3050

2 2 3 3 8 6 3 8 6 3 4 5 4 8 5 7 3 5 85 98

% öffentlich 100,0 100,0 100,0 95,5 97,2 99,6 100,0 91,4 98,9 98,9 100,0 99,7 98,3 91,8 99,6 97,8 100,0 100,0 98,3 93,8 Quelle: BALVI iP

Tabelle 17:

Kreisfreie Stadt / Landkreis BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe 2008

Überwachung der Brucellosefreiheit in Schweine-Freilandhaltungen

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Anzahl unters. Bestände

2 1 11 2 9 5 1 12 2 11 3 8 8 8 5 88 101

3 2 231 479 147 66 24 111 62 502 160 224 98 179 68 2356 2840

11 2 7 4 1 12 2 5 2 8 4 5 5 68 82

Anzahl neg. Befunde 84 26 97 25 12 35 24 51 30 64 22 36 20 526 458

Anzahl pos. Befunde

% unters. Bestände

% unters. Bestände 2008

6 6 -

100,0 100,0 77,8 80,0 100,0 100,0 100,0 45,5 66,7 100,0 50,0 62,5 100,0 77,3 81,2

100,0 33,3 91,7 100,0 85,7 60,0 50,0 94,4 100,0 56,3 75,0 100,0 90,9 75,0 100,0 Quelle: BALVI iP

105

Tabelle 18:

Überwachung der Freiheit von Schweinebrucellose Kostentragung

Blutproben

Kreisfreie Stadt / Landkreis

davon

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände

positiv

%

3 110 36 290 52 89 49 64 60 512 300 135 107 190 44 2041 1671

1 15 4 20 7 9 16 3 5 14 8 12 9 15 10 148 152

8 8 0

4,2 0,4 0

BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Land BB 2008

Tierhalter

öffentlich

4

3 106 36 285 52 50 49 24 58 346 135 92 49 182 44 1511 1303

5 39 40 2 166 165 43 58 8 530 368

% öffentlich 100,0 96,4 100,0 98,3 100,0 56,2 100,0 37,5 96,7 67,6 45,0 68,1 45,8 95,8 100,0 74,0 78,0 Quelle: BALVI iP

Tabelle 19:

Kreis

LDS HVL LOS BB

Untersuchungen auf Salmonellen in erwachsenen Zuchthühnerherden

Anzahl Zuchtherden 12 16 14 42

Anzahl amtl. zu unters. Zuchtherden

Anzahl amtl. unters. Zuchtherden

12 16 14 42

12 16 14 42

Anzahl amtl. Unters. in den Herden 33 48 34 115

Anzahl amtl. Untersuchungen von Zuchtherden Anzahl Proben

davon positiv

Anzahl pos. Zuchtherden

88 84 68 240

0 0 0 0

0 0 0 0 Quelle: VLÜÄ

106

Tabelle 20:

Untersuchungen auf Salmonellen in Betrieben mit über 1000 Legehennen für die Konsumeierproduktion

Anzahl Anzahl Anzahl amtl. erwachs. Kreis Legeh.zu unLegeh.ters. betr. herden Legeh.herden LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM BB

18 2 1 4 3 1 9 4 6 2 3 1 3 57

56 3 1 24 7 3 9 8 11 7 12 3 3 147

18 2 1 4 3 1 9 2 6 2 3 1 3 55

Anzahl Anzahl amtl. amtl. Unters. unters. in den Legeh.Herden herden 8 1 1 4 3 1 6 2 6 2 3 1 3 41

8 1 1 4 3 1 17 2 8 2 6 3 3 59

Anzahl amtl. Untersuchungen von Legehennenherden

Anzahl pos. davon Verdavon RouAnzahl davon tine unters. dachts- u. Ver- Legeh.Proben folgsunters. herden pos. ges. ges. pos. ges. pos. 24 1 18 6 1 1 2 2 3 3 5 4 6 6 3 1 3 1 1 20 20 4 4 24 24 6 6 128 13 6 3 122 10 2 3 3 3 3 231 15 102 4 128 11 4 Quelle: VLÜÄ

Tabelle 21:

Kreis

BAR LDS EE HVL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM BB

Untersuchungen auf Salmonellen in Betrieben mit über 5000 Masthähnchen

Anzahl Mast-hähn.betriebe

Anzahl amtl. zu unters. Masthähn.herden

Anzahl amtl. unters. Masthähn.herden

1 2 1 1 1 1 6 5 1 4 2 1 3 29

1 1 1 1 4

4 1 1 3 1 10

Anzahl amtlicher Unters. von Masthähn.-herden Anz. Proben gesamt

davon pos.

4 1 3 6 4 18

0

Anzahl pos. Herden

0 Quelle: VLÜÄ

107

Tabelle 22:

Salmonellenbefunde bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Hühner) und sonstigen Tierarten davon

SalmonellenSerotyp

gesamt

S. typhimurium var. Cop. S. typhimurium S. derby S. indiana S. enteritidis S. livingston S. dublin S. goldcoast S. abony S. brandenburg S. sonstige Summe 2008

Schwein

25 12 3 2 35 3 2 1 1 1 13 98 88

Geflügel (außer Hühner)

Rind

4 7 2 1 2 16 39

1 1 2 1 1 4 10 6

andere Tierarten

20 4 2 33 3 5 67 34

1 2 2 5 8 Quelle: BALVI iP

Tabelle 23:

Im Rahmen des EU-Monitoring im Land Brandenburg auf AIV zu untersuchende Hausgeflügelbestände 2004-2009

untersuchte Bestände

Puten

Hühner

Gänse

Enten

Zoo, Heimattiergarten

2004 2005 2006 2007 2008 2009

9 8 8 7 7 7

9 4 4 4 4 4

7 5 5 6 6 6

21 28 28 30 30 30

10 0 0 0 0 0 Quelle: LVLF

Tabelle 24:

Überwachung der Tollwutfreiheit bei Füchsen und Marderhunden Verausgabte Bewilligte Mittel finanzielle bis 31.12.09 in Mittel EURO % EURO

Kontrolltiere durch zusätzlich Plan Ist Forstohne Stück Stück bed. Finanz.

insges.

%

2008 %

Füchse

43110,00

42066,00

97,6

2395

2351

10

245

2606

108,8

112,4

Marderhunde Gesamt

4320,00 47430,00

3564,00 45630,00

82,0 96,2

240 2635

199 2550

0 10

0 245

199 2805

82,9 106,5

129,6 114,0

Quelle: VLÜÄ

108

Tabelle 25: Tierart Rotfuchs Marderhund Waschbär Hauskatze Rehe Haushund Eichhörnchen Marder Wildschwein Nutria Wanderratte Fledermäuse Igel Dachs Rinder Hirsche sonstige Gesamt

Tollwutuntersuchungen nach Tierarten Anzahl 2684 233 31 18 13 8 7 7 4 3 3 3 2 2 2 2 4 3026

pos. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

2008 2824 388 24 27 14 10 11 11 12 0 0 15 0 4 1 3 3 3347 Quelle: BALVI/ LLBB

109

Tabelle 26:

Untersuchungen auf Paenibacillus larvae spp. larvae im LLBB

Untersuchungsgrund

Kreis

Monitoring

Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Laus. Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Brandenburg/Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam 18 17 Barnim Cottbus Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark 5 5 Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Laus. Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam 17 17

gesamt 2008 klinischer Verdacht/ Verfolgsuntersuchung/ Sperrbezirksuntersuchung

gesamt 2008 andere Untersuchungsgründe (Wanderung, Zukauf, etc.)

gesamt 2008

Proben Gemeinden Bestände 64 23 53 65 21 72 4 17 16 74 2 40 138 35 25 5 18 16 688 549 71 115 44 267 1 11 5 1 69 164 222 393 300 1663 1090 35 67 157 19 160 8 10 14 12 55 16 7 423 43 7 370 44 1447 1348

9 5 23 6 4 10 2 7 8 12 1 17 15 14 1 1 1 1 137 99 4 1 2 4 1 4 2 1 3 5 4 3 5 39 7 6 7 7 4 9 4 3 6 2 14 5 3 10 4 1 1 1 87 79

33 7 53 29 15 44 2 11 12 63 1 32 102 35 14 5 18 8 484 373 29 9 5 11 1 6 2 1 4 9 13 17 7 114 30 6 9 10 11 15 7 4 8 2 18 5 3 22 4 4 21 6 155 139

Bestände positiv

in %

1 0 1 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 1 0 0 0 0 6 1,2 4 1,1 0 1 0 3 0 1 0 0 1 2 1 2 1 12 10,5 10 33,3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 0 3 1,9 0 0 Quelle: LLBB

110

Tabelle 27:

Anz. Kreise unters. Bestände pos. Befunde %

Teilnahme am Faulbrutmonitoring und Ergebnisse 2001 – 2009 2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Plan 2010

6

7

9

12

13

15

18

17

18

17

142

230

240

288

340

393

330

373

484

566

4

10

0

2

4

6

8

4

6

2,8

4,3

0

0,7

1,2

1,5

2,4

1,1

1,2 Quelle: LVLF

Tabelle 28:

Anzahl BSE-Untersuchungen bei Rindern Anzahl Unters.

Zielgruppe verendete Tiere notgeschlachtete Tiere krankgeschlachtete Tiere Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen gesundgeschlachtete Tiere getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen Gesamt

positive Befunde

2009 8373 243 -

2008 14245 340 -

1658

%

2009 -

2008 -

2009 -

2008 -

.982

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

10274

17567

0

0

0

0 Quelle: MUGV

Tabelle 29:

Anzahl TSE-Untersuchungen bei Schafen (Scrapie) über 18 Monate

Zielgruppe verendete Tiere notgeschlachtete Tiere krankgeschlachtete Tiere Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen gesundgeschlachtete Tiere getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen Gesamt

Anzahl Unters.

positive Befunde

%

2009 514 1 -

2008 568 -

2009 -

2008 1 -

2009 -

2008 0,18 -

293

271

-

-

-

-

-

103

-

-

-

-

808

942

0

1

0

0,11 Quelle: MUGV

111

Tabelle 30:

Anzahl TSE-Untersuchungen bei Ziegen über 18 Monate Anzahl Unters.

Zielgruppe verendete Tiere notgeschlachtete Tiere krankgeschlachtete Tiere Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen gesundgeschlachtete Tiere getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen Gesamt

positive Befunde

%

2009 55 -

2008 131 -

2009 -

2008 -

2009 -

2008 -

52

32

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

107

163

0

0

0

0 Quelle: MUGV

Tabelle 31:

Anzahl CWD-Untersuchungen bei Rotwild über 18 Monate

Rotwild

Mindestanzahl zu untersuchenden verendeten oder getöteten Rotwildes

Anzahl untersuchtes Rotwild

Anzahl vorhandenes Gatterrotwild

Mindestanzahl zu untersuchenden geschlachteten Gatterrotwildes

8423

80

77

413

15

Anzahl untersuchtes Gatterrotwild 12 Quelle: MUGV

Tabelle 32:

Anzahl der Bestandskontrollen in Aquakulturbetrieben 2009

gehaltene Fischart

Anzahl Bestandskontrollen

Karpfen haltende Betriebe Salmoniden haltende Betriebe

51 25

Anzahl beprobter Bestände zur labordiagnostischen Untersuchung 46 22 Quelle: LVLF

Tabelle 33: Erreger IPN-V IHN-V VHS-V ISA-V SVC-V KHV*

*

Ergebnisse der virologischen Untersuchungen (Bezugsbasis Pool) Gesamtuntersuchungszahl 76 79 78 49 119 206

davon positiv 20 0 0 0 0 0

in Betrieben 6 0 0 0 0 0 Quelle: LVLF

Nutzkarpfen und nur aus Deutschland

112

Tabelle 34:

Tierseuchenrechtliche Überprüfungen 2009

Betriebsart

Viehmärkte TierSG § 16 Viehhöfe TierSG § 16 Schlachthöfe TierSG § 16 gew. Schlachtstätten TierSG § 16 Viehhandelsbetriebe TierSG § 16 Tierschauen/-verkaufsver. TierSG § 16 Rinder (>500 Tiere) TierSG § 16 (3) Geflügel TierSG § 16 (3) (>20.000 Legeh.) (>30.000 Mastgefl.) Schwein SchHaltHygV § 10 AUSFÜHRUNGSHINWEISE SchHaltHygV Anhang 6 Anhang 7 u. 8 Anhang 5 Anhang 4 SchHaltHygV § 11 Psittaciden -Züchter mit Genehmigung und -Händler (Psittakose VO) Kontrolle des Verfütterungsverbot von Speiseabfällen gem. Art. 22 Abs. 1b der VO Nr. 1774/2002 i.V. m. § 12 des TierNebG zugelassene Betriebe und Anlagen nach VO (EG) Nr. 1774/2002 Honig- und Seuchenwachsbetriebe Bienenseuchen-VO § 2 zugelassene Betriebe: BmTierSSchV §§ 13, 13a, 15 - nicht-öffentl. Schlachthäuser - Nutz- und Zuchtgeflügel - Brütereien - Rinderbesamungstationen - Schweinebesamungsstation - Pferdebesamungsstation - Schafe- / Ziegenbesamungsstation - ET-Einrichtungen - Viehhandelsunternehmen - Händlerstall - Sammelstelle - Fischereibetriebe - Affen und Halbaffen Gesamt 2009 Gesamt 2008

Anz. d. Betr./ Einrichtungen

Anzahl Anzahl überprüfte Kontrollen Betriebe

Anzahl Beanstandungen, die zur Amtshandlung geführt haben 2009 2008

Anzahl behördliche Maßnahmen 2009

2008

6

4

4

1

2

1

2

0

0

0

0

0

0

0

13

12

46

0

2

0

2

169

132

329

8

17

2

15

46

31

45

5

1

5

2

428

170

205

10

9

8

8

324

159

170

14

15

14

26

23 35

23 35

142 198

1 0

6 0

1 0

6 0

212 102 243 3078 1

111 62 75 86 1

232 69 65 91 1

13 19 9 16 0

8 13 10 23 0

13 14 8 16 0

7 12 9 17 0

2141

164

173

10

15

12

12

3520

924

1290

0

1

0

1

72

21

39

4

8

4

8

150

14

16

0

0

0

0

6 9 4 2 2 4 0 2 21 3 21 2 4 10643 13038

4 9 4 2 2 3 0 2 15 3 14 2 4 2088 1447

17 14 8 4 2 3 0 2 28 36 63 2 8 3302 2479

0 0 0 0 0 2 0 0 3 0 4 0 0 119 -

0 2 0 0 0 1 0 0 2 0 2 0 0 137

0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 3 0 0 105 -

0 2 0 0 0 1 0 0 2 0 2 0 0 134

Quelle: VLÜÄ

113