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Author: Emil Fromm
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Tallinn – Riga – Vilnius Höhepunkte der Reise Routenbeschreibung für Tag Verfügbare Termine Im Reisepreis enthalten Reise - & Sicherheitshinweise

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Tallinn – Riga – Vilnius

Übersicht

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Preise & Termine

Sicher & Gesund

7 Tage für die drei baltischen Metropolen: Riga, Vilnius und zum Auftakt Tallinn. Estlands dynamische Hauptstadt ist wie das ganze Baltikum im Wandel. Das Internet ist per Verfassung für jeden kostenfrei. Riga in Lettland ist Jugendstilstadt und jung: modebewusste Menschen auf den Straßen. Und erfrischend gastfreundlich. Unsere letzte Station Vilnius trägt den Beinamen „Rom des Ostens“ - und das nicht nur wegen ihrer 200 Gotteshäuser, Türme und Kuppeln: Die mediterran anmutende Lebensfreude in der litauischen Metropole wird Sie anstecken. In zentral gelegenen Hotels sind Sie stets mittendrin.

Höhepunkte der Reise • Die Sehenswürdigkeiten von Tallinn, Riga und Vilnius mit StudiosusReiseleiter entdecken • Komfortable, zentral gelegene Hotels in allen drei Städten • Wahlweise Übernachtung mit Frühstück oder Halbpension • Auf Wunsch Ausflug in den Lahemaa-Nationalpark Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

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Tallinn – Riga – Vilnius

Route

Routenbeschreibung für Tag

1.

2.

3.

Individuelle Anreise nach Tallinn. Bereits anwesende Gäste können am Nachmittag von unserem zentral gelegenen Hotel aus einen ersten Spaziergang mit dem Studiosus-Reiseleiter durch die Altstadt (UNESCOKulturerbe) unternehmen. Zwei Übernachtungen in Tallinn.

Wir lassen vom Domberg den Blick über die Altstadt (UNESCO-Kulturerbe) zur Ostsee schweifen, schlendern durch die Gassen und bewundern Bürgerhäuser, Dom und Rathausplatz. Ihr Studiosus-Reiseleiter kann viele Geschichten zur Handelsstadt erzählen. Der mittelalterliche Anblick täuscht: Tallinn ist topmodern! Estland rangiert weltweit unter den Top-FünfLändern in Sachen Technik und nutzt - per Verfassung kostenlos - das Internet wie keine andere Nation. Kredite, Strafzettel, Wahlzettel: alles digital! Der Nachmittag gehört Ihnen! Oder folgen Sie Ihrem Reiseleiter auf einen Ausflug zu den wunderbar restaurierten Herrensitzen im LahemaaNationalpark (60 €). Auf Schloss Palmse erwartet uns die spannende Familiengeschichte derer von der Pahlen. 170 km.

Wir fahren Richtung Süden an die Rigaer Bucht und legen einen Zwischenstopp im estnischen Seebad Pärnu mit seinen bezaubernden Holzvillen ein. Dann heißt es: Adieu, Estland - hallo, Lettland! Was verbindet die Nachbarn, und was trennt sie? Ihr Reiseleiter hilft beim Orientieren. In Riga erkunden wir die Altstadt (UNESCO-Kulturerbe) bei einem ersten Rundgang. Fahrtstrecke 310 km. Zwei Übernachtungen in Riga. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

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Route

Routenbeschreibung für Tag

4.

5.

6.

Gemeinsam starten wir zu Fuß zum Rundgang durch Riga: Dom, Schwedentor, Ordensschloss und Kontore. Auffällig beim Spaziergang durch die Stadt: Um uns herum viele Sonnenbrillen, Miniröcke, junge Pärchen und Straßenmusikanten ... Riga ist die Stadt der Jugend! Und des Jugendstils wie wir in der Alberta iela feststellen können! Zum Mittagessen in einem Lokal serviert uns ein Politikwissenschaftler aktuelle Informationen und Hintergrundwissen zu den baltischen Staaten. Diskutieren Sie mit ihm über die Mitgliedschaft Lettlands in der EU und aktuelle Themen des Landes. Genießen Sie den Rest des Tages in Riga nach Herzenslust - was halten Sie von einem Einkaufsbummel? Oder wäre eine Bootsfahrt auf der Daugava eher nach Ihrem Geschmack?

Wir machen uns auf den Weg zur Grenze nach Litauen. Kleine Bauernhöfe, Felder und unberührte Wälder sehen wir unterwegs. Aber auch viel Brachland - nach dem Wegfall des sowjetischen Markts tun sich die baltischen Länder schwer, neue Absatzmärkte für Agrarprodukte zu finden. Mittendrin: das Barockschloss von Rundale mit all seiner Pracht. 350 km. Zwei Übernachtungen in Vilnius.

Hauptstadt zum Dritten - und auch diese ist einmalig! Neben dem Gotischen Winkel rund um die Annenkirche sehen wir die Universität (von außen) und genießen den Ausblick vom Gediminas-Turm. Am Nachmittag erwartet uns inmitten einer idyllischen Seenplatte die Wasserfestung Trakai. Wir besichtigen das mächtige Bollwerk und widmen uns der Geschichte der Karäer, die von der Krim kommend bis heute ihre eigenen Traditionen bewahrt haben. 60 km. Beim gemeinsamen Farewell-Dinner in einem typischen Restaurant lassen wir die Reise deftig-litauisch mit Cepelinai & Co. ausklingen. Danach tut ein Krupnikas, ein Honig-KräuterWodka, besonders gut. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

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Tallinn – Riga – Vilnius

Route

Routenbeschreibung für Tag

Je nach Abflugzeit haben Sie noch Gelegenheit zu einem letzten Bummel. Im Laufe des Tages individueller Rückflug.

7.

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Preise & Termine

Tallinn – Riga – Vilnius Verfügbare Termine Datum

Tag

Reisetage

23.05.2016 - 29.05.2016

1.035,00 €

23.05.2016 - 29.05.2016

1.290,00 €

06.06.2016 - 12.06.2016

1.035,00 €

06.06.2016 - 12.06.2016

1.290,00 €

06.06.2016 - 12.06.2016

1.035,00 €

13.06.2016 - 19.06.2016

1.035,00 €

13.06.2016 - 19.06.2016

1.290,00 €

27.06.2016 - 03.07.2016

1.035,00 €

27.06.2016 - 03.07.2016

1.290,00 €

27.06.2016 - 03.07.2016

1.035,00 €

04.07.2016 - 10.07.2016

1.035,00 €

04.07.2016 - 10.07.2016

1.290,00 €

08.08.2016 - 14.08.2016

1.035,00 €

08.08.2016 - 14.08.2016

1.290,00 €

08.08.2016 - 14.08.2016

1.035,00 €

15.08.2016 - 21.08.2016

1.035,00 €

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Reisetage

15.08.2016 - 21.08.2016

1.290,00 €

15.08.2016 - 21.08.2016

1.035,00 €

29.08.2016 - 04.09.2016

1.035,00 €

29.08.2016 - 04.09.2016

1.290,00 €

29.08.2016 - 04.09.2016

1.035,00 €

05.09.2016 - 11.09.2016

1.035,00 €

05.09.2016 - 11.09.2016

1.290,00 €

05.09.2016 - 11.09.2016

1.035,00 €

Im Reisepreis enthalten / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

Tallinn – Riga – Vilnius Im Reisepreis enthalten Stadtrundfahrten und Rundreise in bequemem Reisebus 6 Übernachtungen in guten Hotels Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC Halbpension (Abendessen, Frühstücksbuffet), am 4. Tag Vollpension Speziell qualifizierte Studiosus-Reiseleiter Örtliche Führer Farewell-Dinner in einem typischen Restaurant Mittagessen in einem typischen Restaurant am 4. Tag Welcome-Drink Eintrittsgelder Einsatz des Studiosus-Audiosets Trinkgelder im Hotel Reiseliteratur (ca. 15 €) Klimaneutrale Bus- und Bahnfahrten durch CO2-Ausgleich Tallinn – Riga – Vilnius / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

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Tallinn – Riga – Vilnius

Estland: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Estland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Kriminalität Reisende mit Pkw sollten sich einer erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein und die üblichen Vorsichtsmaßregeln beachten (möglichst bewachte Parkplätze benutzen, nichts im Auto zurücklassen etc.). Die Kleinkriminalität (Handtaschendiebstahl etc.) konzentriert sich insbesondere auf Tallinn. Nicht benötigte Ausweisdokumente sollten gegebenenfalls im Hotelsafe zurückgelassen werden, um Diebstahl vorzubeugen und etwaige weitere Reisepläne nicht zu gefährden, siehe auch „Hinweise für die Ausreise nach Russland“. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (u. a. Sperrnotruf +49 116 116) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf. Reisen im Land Die Republik Estland ist der nördlichste und kleinste der drei baltischen Staaten. Estland grenzt im Norden und Westen an die Ostsee, im Süden an Lettland und im Osten an Russland. Von den ca. 1,4 Millionen Einwohnern lebt etwa ein Drittel im Großraum der Hauptstadt Tallinn. Die Bevölkerung ist zu etwa zwei Dritteln estnischsprachig und zu etwa einem Drittel russischsprachig; Estnisch ist jedoch die alleinige Amtssprache. Viele Esten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse

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Tallinn – Riga – Vilnius der englischen, oft auch der deutschen Sprache. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Städten wie Tallinn, Pärnu und Tartu sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend. Reisen mit dem Pkw Der am 1. Januar 1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Wer in Estland mit dem Pkw unterwegs ist, muss bei Polizeikontrollen neben der gültigen Fahrerlaubnis auch den Versicherungsschutz durch eineGrüne Karte,in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachweisen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorlegen, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe. In Estland ist während des ganzen Jahres und zu jeder Tageszeit das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische 0,0-Promille-Grenze; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet. Mit dem am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen neuen estnischen Verkehrsgesetz ist es einem Autofahrer verboten, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten, d.h. am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur mit Freisprechanlage erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Von Mai bis Oktober sind auf einigen mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern gekennzeichneten Streckenabschnitten 100 km/h, 110 km/h oder 120 km/h zulässig (z.B. auf 4-spurigen Landstraßen). Die höhere Geschwindigkeit gilt bei Regen automatisch nicht. Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen. Hinweis für Motorradfahrer: In Estland besteht ebenfalls uneingeschränkte Helmpflicht für Motorradfahrer. Es kann im Sommer vorkommen, dass der Teerbelag aufweicht. Abseits dieser Straßen gibt es gut befahrbare, ebene (geschobene) Schotterstraßen.

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Tallinn – Riga – Vilnius Mit dem seit 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Verkehrsgesetz sind Fußgänger und Rollstuhlfahrer verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen; beim Rollstuhl muss sich an der hinteren linken Seite ein rotstrahlender Reflektor oder rotes Licht befinden. Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch (z. B. bis zu 200 Euro für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts). Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände (z.B. erheblich überhöhter Blutalkoholgehalt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass : Ja Vorläufiger Reisepass : Ja Personalausweis : Ja Vorläufiger Personalausweis : Ja Kinderreisepass : Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Passfoto zwingend vorgeschrieben. Anmerkungen: Reisedokumente müssen gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Estland ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland

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Tallinn – Riga – Vilnius und den anderen Schengenstaaten eingestellt worden. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern, da Reisende gesetzlich verpflichtet sind, sich bei Reisen in Estland ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800 Euro geahndet werden. Sollten während Ihres Estland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gehen oder gestohlen werden, wird daher dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Hinweise für die Ausreise nach Russland Reisende, die von Estland aus nach Russland ausreisen möchten, sollten Folgendes beachten: Die russische Botschaft in Tallinn stellt Deutschen ein Visum nur aus, wenn sie in Estland wohnhaft sind oder sich längere Zeit im Lande aufhalten. Die Bearbeitung nimmt etwa zwei Wochen in Anspruch. Reisende, die von Russland aus nach Estland einreisen und anschließend nach Russland zurückreisen möchten (z.B. St. Petersburg - Tallinn - St. Petersburg), sollten unbedingt darauf achten, im Besitz eines Visums für zwei bzw. mehrere Einreisen zu sein. Entsprechendes gilt z.B. für Reisen über das Kaliningrader Gebiet und die baltischen Staaten nach St. Petersburg. Bei Reisen mit Kfz muss die „Grüne Versicherungskarte“ ausdrücklich auch Russland einschließen. Zum 1. August 2011 wurde an den drei estnischen Grenzübergängen nach Russland in Narva, Koidula und Luhamaa eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen eingeführt. Auf der estnisch-, russisch- und englischsprachigen Internetseitehttp://www.estonianborder.eukann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kann es jedoch zu Wartezeiten an der Grenze kommen. Ohne vorherige Online-Registrierung muss aber mit sehr langen Wartezeiten an der Grenze gerechnet werden. Die Registrierung kostet derzeit 1,30 Euro. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von derzeit 1 Euro für ein Motorrad, 3 Euro für einen Pkw und 14 Euro für einen Lkw. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin

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Tallinn – Riga – Vilnius bestehen. Informationen auf Estnisch, Russisch und Englisch hierzu sind unterhttp://www.narvatransiit.ee/zu erhalten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Aus NichtEU-Staaten (Achtung bei Einreise aus Russland!) dürfen 40 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 50g loser Tabak eingeführt werden. Beachten Sie auch bei Reisen nach Finnland die dortigen Beschränkungen für die Einfuhr von Tabakwaren (s. Webseite des dortigen Zollamtes: www.tulli.fi). Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind in englischer Sprache der Webseite der estnischen Zollverwaltungwww.emta.eezu entnehmen. Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Einfuhr von Tieren Bei der Einfuhr von Haustieren sind die EU-Verordnung 576/2013 und die Durchführungsverordnung 577/2013 zu beachten. Demnach müssen Haustiere mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis, aus dem sich ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut ergibt, mitgeführt werden. Die Erstschutzimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage und die

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Tallinn – Riga – Vilnius letzte Tollwutimpfung darf höchstens zwölf Monate vor der Einfuhr nach Estland liegen. Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt), bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat. Detaillierte Informationen sind auf den Webseiten des estnischen Veterinäramteswww.vet.agri.eeund des estnischen Landwirtschaftsministeriumswww.agri.eeverfügbar. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen max. 1.200,- Euro Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Ordnungshaft. In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau – auch Cannabis und Schlafmohn -, Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf, usw.) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 800,- Euro oder mit Ordnungshaft geahndet.

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Tallinn – Riga – Vilnius Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.

Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Instituteswww.rki.defür Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard. Krankenversicherung Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite der Deutschen

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Tallinn – Riga – Vilnius Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter dem Linkhttp://www.dvka.de/. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende

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Tallinn – Riga – Vilnius Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Lettland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch besonders beliebten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten. In Rigaer Nachtclubs und Bars können Sie mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug). Auch bei Taxifahrten

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Tallinn – Riga – Vilnius kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu überhöhten Rechnungen. Es sollten insbesondere die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachten werden: Lassen Sie bei der Auswahl der von Ihnen besuchten Lokalitäten Vorsicht walten. Informieren Sie sich im Voraus über die Lokalitäten, die Sie besuchen möchten (Informationen können Sie beispielsweise bei der lettischen Tourismus-Hotline 24-Stunden unter 11 88 in Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch erfragen. Bedenken Sie, dass sich die Namen, Adressen und Eigentümerstrukturen von gastronomischen Betrieben schnell ändern können.) Seien Sie vorsichtig, wenn Sie von Fremden spontan zum gemeinsamen Besuch von z.B. Bars und Diskotheken aufgefordert werden. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „touristfriendly“ gekennzeichnet. Bei abendlichen Club-Besuchen achten Sie bitte auf Ihre Getränke. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen. Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken, sollten Sie vor der Bestellung die Getränkekarte einsehen. Prüfen Sie die Preise vor der Bestellung und zahlen Sie möglichst direkt nach Erhalt jedes Getränks. Kontrollieren Sie die Rechnung! Es ist üblich, dass konsumierte Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe abgerechnet werden. Achten Sie daher darauf, dass Fremde nicht in Ihre Rechnung einbezogen werden. Versuchen Sie möglichst in Gesellschaft von Freunden auszugehen. Beachten Sie die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten. Kontrollieren Sie die Kreditkatenbelege und bewahren Sie die Zahlungsbelege für während Ihrer Reise beglichene Rechnungen einige Monate auf. Benutzen Sie lediglich Taxis, die mit einem beleuchteten Taxischild auf dem Dach und speziellen gelben Nummernschildern beginnend mit den Buchstaben „TX“ ausgestattet sind. Taxis sollten ein Taxometer haben und Sie sollten sich vergewissern, dass dieses auch zu Fahrtbeginn angestellt wird. Erbitten Sie eine Quittung über den gezahlten

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Tallinn – Riga – Vilnius Betrag. Die Touristenhotline 11 88 kann Ihnen weitere Informationen zur Taxibenutzung zur Verfügung stellen. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (zu erfragen bei Ihrer Bank) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf. Währung Zahlungsmittel in Lettland ist seit Anfang 2014 der Euro. Alkohol Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc. Notfallrufnummern In allen Notfällen kann die kostenlose Telefonnummer 112 gewählt werden. Die Rigaer Polizei hat eine spezielle Einheit eingerichtet, die sich um Touristen in Schwierigkeiten kümmert. Dort erhalten Sie rund um die Uhr englischsprachige Auskünfte und gegebenenfalls notwendige Hilfestellung. Sie erreichen die Touristen-Polizei unter +371 67 18 18 18 Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen weiterhin eine Notfall-Hotline an. Unter der Rufnummer 11 88 erhalten Sie rund um die Uhr auf Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch Hilfe für mögliche Notfälle. Der Preis pro Anruf wird entsprechend den Tarifen des jeweiligen Telefonanbieters berechnet. Die Dienstleistung ist überall in Lettland für Kunden aller Telekommunikationsnetzwerke und für Kunden ausländischer Mobilfunkfirmen über die Telefonnummer 11 88 zugänglich. Außerhalb des Territoriums von Lettland ist sie nur mit der internationalen Vorwahl: +371 6700 1188 erreichbar

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Tallinn – Riga – Vilnius Die Deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet +371 29 46 64 56. Führerscheine Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass : Ja Vorläufiger Reisepass : Ja Personalausweis : Ja Vorläufiger Personalausweis : Ja Kinderreisepass : Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto Anmerkungen : Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Passpflicht Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der

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Tallinn – Riga – Vilnius Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Einreise mit demPkw Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen. Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: +371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können.

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Tallinn – Riga – Vilnius Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich: - 800 Zigaretten - 400 Zigarillos - 200 Zigarren - 1 kg Tabak - 10 l hochprozentiger Alkohol - 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.) - 90 l Wein - 110 l Bier Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv. Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU–Verordnung (Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

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Tallinn – Riga – Vilnius Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet. Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.

Medizinische Hinweise Hepatitis Die Hepatitis A ist in Lettland rückläufig. Laut staatlicher Gesundheitsstatistik gab es 2009 3.907, im Jahr 2010 1.566 nachgewiesene Hepatitis -Erkrankungsfälle. Hepatitis B tritt ebenfalls deutlich öfter auf als in Deutschland. Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz Sorge zu tragen. Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.

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Tallinn – Riga – Vilnius Krankenversicherung Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung wird empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise und Sicherheitshinweise / bitte weiter blättern

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Tallinn – Riga – Vilnius

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften

Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Litauen besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

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Tallinn – Riga – Vilnius www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen Kriminalität Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch frequentierten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) zu achten. Insbesondere in den Altstädten der größeren Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen sollte man zu allen Tagesund Nachtzeiten besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen. Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (Sperrnotruf +49 116 116) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf. Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts zahlreicher Diebstähle vor allem in größeren Städten möglichst nur bewachte Parkplätze genutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto (auch nicht im Kofferraum) bzw. am Motorrad zurückgelassen werden. Campingreisenden wird die Nutzung bewachter Campingplätze empfohlen. Die Zahl der Verkehrstoten in Litauen war im Jahr 2014 im Verhältnis mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland. Entsprechende Vorsicht im Straßenverkehr ist geboten. Informationen für Bus- und LKW-Fahrer Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes haben Bus- und LKWFahrer eine Vignette zu erwerben und mitzuführen. Nähere Angaben zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr finden Sie auf der englischsprachigen Website der Litauischen Straßenverkehrsbehörde unter www.lra.lt Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird auf der Kurischen Nehrung eine Straßenbenutzungsgebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.

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Tallinn – Riga – Vilnius Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet LitauenRussland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto Anmerkungen: Reisedokumente müssen gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Am 21.12.2007 ist Litauen dem Schengener Abkommen beigetreten. Somit finden zwar keine regulären Personenkontrollen mehr an den EUBinnengrenzen statt, dennoch ist weiterhin auch für EU-Bürger das

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Tallinn – Riga – Vilnius Mitführen eines Identitätsdokumentes, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht, obligatorisch. Andernfalls muss bei einer Kontrolle (egal wo im Land) mit zeitraubenden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch ohne stationäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen, muss im ganzen Land mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden. Einreise mit Kraftfahrzeugen Es empfiehlt sich, den einheitlichen europäischen Unfallbericht als Vordruck mitzuführen, da er im Schadenfall die Abwicklung erleichtern kann. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch. Auch tagsüber ist mit Abblendlicht zu fahren. Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 1. November und dem 1. April. Für Motorradfahrer besteht uneingeschränkte Helmpflicht. Einreise mit Haustieren Bei der Einfuhr von Haustieren ist die EU-Verordnung 998/2003 zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss ein Pass nach EU-einheitlichem Muster (sogenannter EU-Heimtierausweis) mitgeführt werden, aus dem sich ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut – gegebenenfalls nach einer Auffrischungsimpfung – ergibt. Es muss ein inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm verwendet worden sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

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Tallinn – Riga – Vilnius Das Verbringen folgender Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zum persönlichen Verbrauch im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich: 800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1 kg Tabak 10 Liter hochprozentige Alkoholika 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften Handel, Besitz und Konsum von Drogen sind in Litauen nicht gestattet und werden strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Litauen gilt die 0,4-Promille-Grenze. Für Fahrer von Bussen, LKW, von Fahrzeugen mit mehr als acht Plätzen, Taxis, Motorrädern, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins geahndet. Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen

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Tallinn – Riga – Vilnius nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden. Gleichfalls strafbar ist die sexuelle Nötigung. Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, insbesondere ist auf einen ausreichenden Schutz gegen Masern zu achten. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Masern - Infektionen stetig zugenommen. Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie gegen Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden. Medizinische Versorgung Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet. Krankenversicherung Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor der Abreise nach Litauen die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei ihrer Krankenkasse zu beschaffen. Die staatliche Krankenkasse in Litauen

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Tallinn – Riga – Vilnius tritt für medizinische Leistungen der Ärzte und für Arzneien in Vorlage. Voraussetzung ist, dass die Patienten den behandelnden Ärzten den Nachweis zum Versicherungsschutz (Krankenversicherungskarte EHIC) vorlegen können. Es kann allerdings noch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses neue Verfahren bereits überall im Land bekannt ist und ein vertragsgemäßes Eintreten der Krankenkasse in jedem Fall sichergestellt ist. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine AuslandsreiseKrankenversicherung abzuschließen, welche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen

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Tallinn – Riga – Vilnius Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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