Produkt- und Preisübersicht – gültig ab 1. Januar 2017 (für Haushalts- und Geschäftskunden)

StrelaGas regio m-v 3 online Das preisgünstige Erdgas für Haushalts- und Geschäftskunden bis zu einem Jahresverbrauch von 120.000 kWh. Dieses Produkt ist zum Kochen, Backen, Braten, Heizen oder zur Warmwasserbereitung im Netzgebiet der EWE Netz GmbH innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns geeignet. Sie können gegenüber dem herkömmlichen Produkt »StrelaGas regio m-v 3« sparen, wenn Sie sich für den Abschluss im Internet entscheiden und Ihre Rechnung per Mail erhalten.

Jahresverbrauch ab 5.000 – 120.000 kWh

Preise nach Jahresabnahme Arbeitspreis 4,19 Cent/kWh netto 4,99 Cent/kWh brutto

Grundpreis 109,92 Euro/Jahr netto 130,80 Euro/Jahr brutto

Sonderregelungen: Bei Kunden mit erhöhtem Erdgasbedarf können Sonderregelungen vereinbart werden, und zwar für folgende Verwendungszwecke: 1. Wohnraumheizung und sonstiger Haushaltsverbrauch, 2. Gewerbliche Heizung bzw. sonstiger gewerblicher Verbrauch. Neukunden werden nach einem prognostizierten Jahresverbrauch eingestuft. Unsere Bestpreisabrechnung garantiert Ihnen die Abrechnung der Jahresverbrauchswerte nach der jeweils günstigsten Preisstufe innerhalb dieses Produktes. In den Nettopreisen ist der Anteil der Konzessionsabgabe, der Netzentgelte sowie der Energiesteuer enthalten. Neben den Nettopreisen sind auch die gerundeten Bruttopreise, die die Umsatzsteuer von zur Zeit 19% enthalten, angegeben. Anmerkung: Für die Überschlagskalkulation kann mit einem Brennwert von 11 kWh/m3 Erdgas gerechnet werden. Bedingungen für den Abschluss von Online-Erdgasprodukten: Die Lieferung von Erdgas durch die SWS Energie GmbH erfolgt nach den ergänzenden Bedingungen für die Lieferung von Erdgas außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung und den nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen. Der Vertragsabschluss ist ausschließlich über das Online-Portal der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH unter www.stadtwerke-stralsund.de möglich. Der Vertrag kommt mit dem Absenden der Vertragsbestätigung zustande. Lieferbeginn ist der in der Vertragsbestätigung bezeichnete Termin. Die Vertragspartner vereinbaren, ausschließlich über das Online-Portal oder per E-Mail zu kommunizieren. Änderungen von Abschlagszahlungen und Kundendaten erfolgen über das Online-Portal. Der Kunde verpflichtet sich, die im Online-Portal gespeicherte E-Mail Adresse immer auf den aktuellen Stand zu halten und regelmäßig abzurufen. Die Vertragspartner vereinbaren den Zugang der Rechnung nach § 17 Abs. 1 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) mit Versand der E-Mail und dem Hinweis, dass die Rechnung im Online-Portal zum Download bereitgestellt ist. Änderungen der Preise und der Vertragsbedingungen werden nach der Bekanntgabe per E-Mail oder im Online-Portal wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgt. Die SWS Energie GmbH ist berechtigt, die Rechnungen und Kundeninformationen auch brieflich zu versenden.

Weitere Informationen zur Energieeffizienz und Energiedienstleistungen, zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, zum Netzbetreiber sowie zur Schlichtungsstelle Energie erhalten Sie auf unserem Sonderblatt „Hinweise und Informationen zum Bezug von Elektrizität und Erdgas”. Diese Preise gelten im Netzgebiet der EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg, innerhalb MecklenburgVorpommerns.

SWS Energie GmbH Frankendamm 7_18439 Stralsund_Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Koos_Aufsichtsratsvorsitzender Peter Paul_Telefon 03831/241-0_Telefax 03831/241-1545 E-Mail [email protected]_Internet www.energie-stralsund.de_Handelsregister Amtsgericht Stralsund_HRB 2209_Steuernummer 079 / 133 / 30832_Konzern 079 / 133 / 30824 (UStl. Organschaft)_USt.-Ident-Nr. DE 162140905_Bankverbindung Deutsche Bank AG_IBAN DE27 1307 0000 0542 0054 00_BIC-Code DEUTDEBRXXX Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund Seehafen_Wasserversorgung_Abwasserbehandlung_Energienetze_Kommunikationsnetze_Stromversorgung_Erdgasversorgung_Wärmeversorgung_Energieerzeugung

Hinweise und Informationen zum Bezug von Elektrizität und Erdgas Elektrizität Grund- und Ersatzversorgung: Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der SWS Netze GmbH, Teilnetz Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden. Energielieferung: Die für Haushalts- und Geschäftskunden angebotenen Stromprodukte bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh, beziehen sich auf die Lieferung elektrischer Energie ohne Leistungsmessung. Energiedienstleistungen: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste im Internet unter www.bfee-online.de. Energieeffizienz: Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch, Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Service- und Energiesparangebote erhalten Sie im Internet unter www.energie-stralsund.de oder unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Stromkennzeichnung – Energiemix und Umweltauswirkungen 2015 gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert 2014

Energieträgermix in Prozent Kernkraft

Unternehmensportfolio – Gesamtstromlieferungen

Produkt StrelaStrom natur *

Unternehmensportfolio – Verbleibender Energiemix

Stromerzeugung ** in Deutschland – Durchschnittswerte zum Vergleich

Kohle Erdgas 10,8 %

10,2%

15,4 %

Sonstige fossile Energieträger Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen bzw. sonstige Erneuerbare Energien Strom aus Erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG

28,7 % 45,5 %

26,2 %

45,5 %

54,5 %

45,5 %

28,0 %

14,0 %

13,2 %

3,1% 2,5%

43,8 %

6,5 % 3,7 %

0,4 %

1,2 %

Quelle: SWS Energie GmbH

Quelle: SWS Energie GmbH

1,3 %

Quelle: SWS Energie GmbH

Quelle: BDEW

Umweltauswirkungen je Kilowattstunde Radioaktiver Abfall

0,0003 g/kWh

0 g/kWh

0,0003 g/kWh

0,0004 g/kWh

CO2-Emissionen

320 g/kWh

0 g/kWh

341 g/kWh

476 g/kWh

Hinweis: Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.stadtwerke-stralsund.de/stromkennzeichnung, per Telefon: 03831/241- 0 oder im Service-Center der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, Frankendamm 8, 18439 Stralsund – Stand der Information: 1. November 2016 * Das von Ihnen gewählte Ökostromprodukt StrelaStrom natur ist Bestandteil des Anteils für Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen. ** allgemeine Versorgung und private Einspeiser

SWS Energie GmbH Frankendamm 7_18439 Stralsund_Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Koos_Aufsichtsratsvorsitzender Peter Paul_Telefon 03831/241-0_Telefax 03831/241-1545 E-Mail [email protected]_Internet www.energie-stralsund.de_Handelsregister Amtsgericht Stralsund_HRB 2209_Steuernummer 079 / 133 / 30832_Konzern 079 / 133 / 30824 (UStl. Organschaft)_USt.-Ident-Nr. DE 162140905_Bankverbindung Deutsche Bank AG_IBAN DE27 1307 0000 0542 0054 00_BIC-Code DEUTDEBRXXX Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund Seehafen_Wasserversorgung_Abwasserbehandlung_Energienetze_Kommunikationsnetze_Stromversorgung_Erdgasversorgung_Wärmeversorgung_Energieerzeugung

Erdgas Grund- und Ersatzversorgung: Die SWS Energie GmbH ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet der SWS Netze GmbH, Teilnetz Stralsund. Die Grund- und Ersatzversorgung der SWS Energie GmbH erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung von Gas in der Grund- und Ersatzversorgung an Haushaltskunden. Erdgaslieferungen: Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Allgemeine Informationen Informationen zu Fragen oder Beschwerden: Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice gerichtet werden. SWS Energie GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund Telefon: 03831 / 241-0 (3 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) Telefax: 03831 / 241-15 45 _ E-Mail: [email protected] Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Strom und Erdgas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon: Montag – Freitag, 09:00 – 15:00 Uhr, 030 / 2 24 80-500 oder 01805 / 10 10 00 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent / Min.; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent / Min.) Telefax: 030 / 2 24 80-323 _ E-Mail: [email protected] Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufrieden stellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin Telefon: 030 / 2 75 72 40-0 _ Telefax: 030 / 2 75 72 40-69 _ E-Mail: [email protected] Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung mit Elektrizität oder Gas endet entsprechend § 38 Abs. 2 EnWG mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch den Kunden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung. Grundversorgung: Die Grundversorgung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann nach § 20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sonderverträge: Die Belieferung von Elektrizität oder Erdgas über Sonderverträge erfolgt, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, ab Vertragsbeginn ein Jahr. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Wochen vor dem Ablauf des Vertragsjahres gekündigt werden. Für die Strom- und Gasprodukte »classic« gilt eine Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Angaben zum Netzbetreiber Netzbetreiber im Netzgebiet der Hansestadt Stralsund ist die: SWS Netze GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund Telefon: 03831 / 241- 0 _ Telefax: 03831 / 241-5202 _ E-Mail: [email protected] Internet: www.netze-stralsund.de _ BDEW-Codenummer: 9900915000007 Steuernummer: 079 / 133 / 30875 _ Amtsgericht: Stralsund HRB Nr. 7309

Ergänzende Bedingungen für die Lieferung von Erdgas außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung – gültig ab 1. Mai 2015

1. Gegenstand der Vereinbarung 1.1 Die SWS Energie GmbH (SWSE) liefert an Haushalts- und Gewerbekunden Erdgas nach Maßgabe dieses Vertrages zu den nachstehend abgedruckten Bedingungen. Bestandteil des Vertrages sind die § 4, § 6 Abs. 3 und § 7 bis § 22 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Kunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl I 2006, Nr. 50, S. 2396, vom 7. November 2006) mit den ergänzenden Bedingungen der SWSE, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt. 1.2 Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisherigen Vertragsverhältnisses für die Abnahmestelle des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Übertragung der bereits geleisteten Abschlagszahlung einverstanden. 1.3 Änderungen dieser Ergänzenden Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit der SWSE im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die SWSE bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die SWSE absenden. 1.4 Der Kunde erteilt der SWSE die Vollmacht zur Abgabe der für das Vertragsverhältnis erforderlichen Erklärungen und zur Entgegennahme technischer, kundenspezifischer Informationen.

3.5. Ändert die SWSE die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird die SWSE den Kunden ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die SWSE bestätigt die Kündigung unverzüglich nach Eingang. 3.6 Abweichend von vorstehenden Ziffern werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.7 Die vorstehenden Ziffern gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. 3.8 Für die Dauer der Vertragslaufzeit eines fest vereinbarten Preises (Fix-Produkte) ist eine Preisanpassung ausgeschlossen. Für alle anderen Produkte und nach Ablauf des Festpreises ist die SWSE zur Preisänderung nach den vorstehenden Regelungen berechtigt. 4. Laufzeit und Kündigung 4.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald die SWSE dem Kunden den Vertragsbeginn bestätigt und ihm den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde. 4.2 Ein außerordentliches Kündigungsrecht für beide Vertragspartner besteht, wenn der Kunde seinen Wohnsitz außerhalb des in der Produkt- und Preisübersicht bezeichneten Netzgebietes verlegt.

1.5 Der Kunde beauftragt hiermit die SWSE mit dem Messstellenbetrieb und der Messung nach § 3 Nr. 26b und 26c Energiewirtschaftsgesetz.

4.3 Die SWSE ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung von 2 Abschlägen oder einem über 100 Euro liegenden Rechnungsbetrag in Verzug ist.

1.6 Die Tarifbedingungen und Preisbestandteile sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

4.4 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

2. Zahlungsweise und Abrechnung 2.1 Der Kunde kann zwischen zwei Zahlungsweisen wählen. 2.2 Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zieht die SWSE die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstermin ein, wobei der Kunde eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos sicherzustellen hat. 2.3 Bei Überweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem der Überweisungsbetrag dem Bankkonto der SWSE gutgeschrieben wird. 2.4 Der Erdgasverbrauch wird durch die SWSE im Abstand von 12 Monaten (Abrechnungsjahr) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Durch die jährliche Ablesung und Abrechnung des Erdgasverbrauches erhebt die SWSE dem Kunden gegenüber monatliche Abschlagsbeträge. Die endgültige Abrechnung erfolgt aufgrund einer Ablesung am Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres unter Berücksichtigung der für den Erdgasverbrauch in diesem Zeitraum gezahlten Beträge. Ein eventuell gegebener Vorauszahlungsanspruch bleibt unberührt. 2.5 Der Kunde kann zwischen einer jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Abrechnung wählen. Die Kosten für die jährliche Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Die weiteren Abrechnungen kann der Kunde zu den jeweils gültigen Preisen beauftragen. 3. Preise 3.1 Für die Lieferung von Erdgas, die erforderlichen Dienstleistungen und die Messung zahlt der Kunde einen Gaspreis, der aus der Produkt- und Preisübersicht für den jeweils gültigen Tarif in der jeweils gültigen Fassung ersichtlich ist. Dieser besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis oder nur aus einem Arbeitspreis. Im Erdgaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Energiekosten, die Energiesteuer, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Kosten der Abrechnung inklusive der Messung und dem Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer. 3.2 Preisänderungen durch die SWSE erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die SWSE sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 3.1 maßgeblich sind. Die SWSE ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die SWSE verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.3 Die SWSE nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die SWSE bestimmt den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen und dass Kostensenkungen nicht später weitergegeben werden als Kostensteigerungen. 3.4 Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, sofern mit dem Kunden keine besondere Zugangsvereinbarung geschlossen wurde. Die Mitteilung erfolgt mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung. Die SWSE wird diese Änderungen zeitgleich auf Ihrer Internetseite veröffentlichen.

4.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Kunde durch den Grundversorger zu den Bedingungen der Grundversorgung versorgt, sofern er keinen Liefervertrag abschließt. 5. Haftung 5.1 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Der Geschädigte hat der SWSE einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. 5.2 Darüber hinaus ist die Haftung der SWSE sowie Ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). 5.3 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der SWSE und ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren Schaden. 6. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzuges, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden in Höhe der auf dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen ausgewiesenen Kosten zu ersetzen, das wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. 7. Datenschutz, Datenschutzrechtliche Einwilligung 7.1 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden der SWSE und die bedarfsgerechte Produktgestaltung und Werbung per Post oder in elektronischer Form sowie zum Zweck der Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies umfasst auch das Vorhalten von Daten über das Zahlungsverhalten, um das Mahnwesen, die Sperrung und eine eventuelle Beendigung des Vertrages durchführen zu können. Falls erforderlich, werden personenbezogene Daten an die an der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Konzernunternehmen oder externe Dienstleister (z.B. zur Durchleitung und Abrechnung – sowie IT-Dienstleister) im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung weitergegeben. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber/ -dienstleister sind insbesondere berechtigt, alle zur Belieferung und Abrechnung der Energielieferung erforderlichen Kundendaten an SWSE und die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen handelt. Der Weitergabe kann durch schriftliche Mitteilung an die SWSE, Frankendamm 7, 18439 Stralsund widersprochen werden. 7.2 Die SWSE darf sich zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter bedienen. 7.3 Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Dieses darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen muss sich der Kunde selbständig an das zuständige Hauptzollamt wenden. 7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

SWS Energie GmbH Frankendamm 7_18439 Stralsund_Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Koos_Aufsichtsratsvorsitzender Peter Paul_Telefon 03831/241-0_Telefax 03831/241-1545 E-Mail [email protected]_Internet www.energie-stralsund.de_Handelsregister Amtsgericht Stralsund_HRB 2209_Steuernummer 079 / 133 / 30832_Konzern 079 / 133 / 30824 (UStl. Organschaft)_USt.-Ident-Nr. DE 162140905_Bankverbindung Deutsche Bank AG_IBAN DE27 1307 0000 0542 0054 00_BIC-Code DEUTDEBRXXX Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund Seehafen_Wasserversorgung_Abwasserbehandlung_Energienetze_Kommunikationsnetze_Stromversorgung_Erdgasversorgung_Wärmeversorgung_Energieerzeugung

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen für die Lieferung von Erdgas – gültig ab 1. Mai 2015

1. Kosten für die Abrechnung der Versorgung monatliche Abrechnung

(netto) 45,50 Euro /Jahr

(brutto) 54,15 Euro /Jahr

vierteljährliche Abrechnung

(netto) 25,46 Euro /Jahr

(brutto) 30,30 Euro /Jahr

halbjährliche Abrechnung

(netto) 16,78 Euro /Jahr

(brutto) 19,97 Euro /Jahr

2. Kosten für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung Kosten für jede Mahnung

7,50 Euro

Kosten für jede Bankrücklast

15,00 Euro

Kosten für jeden Versuch der Einziehung eines fälligen Betrages

34,00 Euro

Einstellungen der Versorgung je Sperrung der kundeneigenen Trennvorrichtung am Zählerplatz innerhalb der Geschäftszeit je kundenverursachter physischer, zwangsweiser Trennung des Netzanschlusses

34,00 Euro

nach Aufwand

Wiederaufnahme der Versorgung am Zählerplatz innerhalb der Geschäftszeit und innerhalb von 24 Stunden nach der Trennung

(netto) 34,00 Euro

(brutto) 40,46 Euro

am Zählerplatz innerhalb der Geschäftszeit und nach 24 Stunden der Trennung

(netto) 89,00 Euro

(brutto) 105,91 Euro

nach physischer, zwangsweiser Trennung des Netzanschlusses

nach Aufwand

3. Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SWS Energie GmbH c/o SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax unter 03831/ 241-1545 oder E-Mail an [email protected]) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser /Gas /Strom /Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund Seehafen_Wasserversorgung_Abwasserbehandlung_Energienetze_Kommunikationsnetze_Stromversorgung_Erdgasversorgung_Wärmeversorgung_Energieerzeugung

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An SWS Energie GmbH c/o SWS Stadtwerke Stralsund GmbH Frankendamm 7 18439 Stralsund per Telefax an 03831/241-1545 oder E-Mail an [email protected]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Strom/Erdgas*.

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