Vertragsrecht im Projekt Erweiterte Selbstständigkeit Stand: September 2010

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9. Juni 2009

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ALLGEMEINES Am Projekt PES nehmen zwischenzeitlich ca. 730 Schulen von ungefähr 800 möglichen Schulen teil. Viele davon sind auch zugleich GTS.

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Projekt Erweiterte Selbstständigkeit

PL(IFB – Boppard) - Vertretungskonzept - Schulungen - Beraterinnen und Berater

PL(LMZ) EDV-technische Beratung

PES-Portal - Bewerberdatenbank - Vertragsabschlüsse - Statistik - Vertretungskonzept - Informations Informations-materialien

MBWJK - Statistik

Schule ADD - Ref. 31 - Freischaltungen - Eingruppierung - Einstufung - Rechtsrahmen - Verträge

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Zuständige Schulaufsicht - Beratung und Unterstützung - Budget

OFD / ZBV - Abrechnung

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Voraussetzung - Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung, Mutterschutz/Elternzeit etc. - bis zu 8 Wochen über Kapitel und Titel von PES, Ausnahme Mutterschutz/Elternzeit: immer Kapitel und Titel ADD - ab 8 Wochen über Kapitel und Titel der ADD

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Folie 4

Grundfragen zum Vertragsnehmer

Personal der Schule? - Beamte oder Beschäftigte (LiB) Mehrarbeit (Beamte o. Vollzeitangestellte); Änderungsvertrag (Angestellte, Teilzeit) Personal von außen? Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag Dateiname

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Arbeitsvertrag

Vertrag ohne Sachgrund §14 Abs.2 TzBfG KAPOVAZ Vertrag mit Sachgrund § 14 Abs. 1 Nr.3 TzBfG Verträge konkret zur Vertretung einer Person

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KOPOVAZ

Vereinbarung der Arbeitsleistung auf Abruf Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (ansonsten gelten die Fiktionen des § 12 Abs. 1 S. 3 und 4 TzBfG), Laufzeit: mind. 6 Monate Dateiname

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-mit Grund zur Einzelpersonenvertretung

als Zeitbefristung (z.B. bis zum 30.11.) oder als kombinierte Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung: ... bis zur Rückkehr von X, längstens jedoch bis zum 30.11.)

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Mutterschutz/Elternzeit

richtet sich nach § 21 BEEG ist immer aus Kapitel und Titel der ADD zu bezahlen Bedarf an Schule A muss auch an Schule A geregelt werden, kein Verschieben der Gründe

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Änderungsvertrag

Zur Erhöhung der Stundenzahl eines Beschäftigten während der Laufzeit des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich auf einen bestehenden Vertrag im Rahmen von PES oder GTS, aber auch auf bestehenden ADD-Vertrag wird bislang auf Kapitel, Titel PES gebucht, kann aber mit Zustimmung Schulaufsicht auch auf ADD umgebucht werden Dateiname

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Mehrarbeit für Beamte oder Vollzeitbeschäftigte über das persönliche Regelstundenmaß geleisteter Unterricht wird bezahlt ab der 4. gehaltenen Stunde Beamte in Teilzeit werden bis zum Erreichen der vollen Stelle anteilig Planstelle bezahlt. (www.zbv-rlp.de), „fachliche Themen“, „Beamte – aktiver Dienst“, „Mehrarbeitsvergütung“ Quartalsabrechnung Dateiname

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Honorarvertrag keine Vertretung im Unterricht!!! Abgrenzung selbstständige / unselbstständige Tätigkeit - rein projektbezogener Einsatz - nicht weisungsgebunden - bestimmt den Inhalt und die Durchführung seiner Tätigkeit allein - ist nicht abhängig von Vorgaben der Fachlehrer Dateiname

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Honorarvertrag

 es ist wichtig, dass bei Vertragsabschlüssen rechtlich klar zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen unterschieden wird (Achtung: Vertragsnehmer muss sich für die Tätigkeit selber versichern)

 wird ein Honorarvertrag abgeschlossen, der kein Honorarverhältnis im Rechtssinne ist, handelt es sich um Scheinselbstständigkeit Folge: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verfahren (auch rückwirkend) mit entsprechenden Geldforderungen

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Projekt Erweiterte Selbstständigkeit

Honorarverträge

Arbeitsverträge

 selbstständige Leistung

 unselbstständige Leistung  Unterricht erfolgt nach den Vorgaben im Lehrplan  Leistungserbringung entsprechend Stundenplan  den Weisungen der Schulleitung unterworfen

 Gestaltungsspielraum des Vertragsnehmers (hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Leistung) nicht in den Schulbetrieb eingegliedert Schulleitung ist nicht weisungsbefugt

 trägt selbst die unternehmerische Verantwortung (muss sich selbst versichern)

 abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Land RLP

 Beschränkung auf einzelne Projekte

 Vertretung v. Unterrichtsausfall

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Personalvertretung

§ 78 Abs. 2 LPersVG - Einstellung, Eingruppierung, Zeit- oder Zweckbefristung, Höher- und Rückgruppierung, Abmahnung wenn beantragt, Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit §18 LGG Schwerbehindertenvertretung Dateiname

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Eingruppierung

Erfolgt auf der Grundlage der alten Entgeltordnung BAT, TdL TdL ist strukturiert nach A für Erfüller = alle Personen, die das zweite Staatsexamen haben und B = Personen anderer Ausbildung B ist untergliedert in römisch I-VII, je nach Schulart

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Einstufung

innerhalb der Eingruppierung erfolgt die Einstufung - E2 bis E8 = Stufe 1 bis Stufe 6 - E9 bis E 15 = Stufe 1 bis Stufe 5 Einschlägige Berufserfahrung Förderliche Zeiten Dateiname

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Freischaltung von Arbeitsverträgen  Schule bittet Sachbearbeitung um Freischaltung einer Person für den Abschluss eines Arbeitsvertrages (i.d.R. per EpOS-Mitteilung) erforderliche Unterlagen sind beizufügen: beizufügen  Zeugnis des höchsten Bildungsabschlusses (z.B. Staatsexamen, Diplomurkunde)

 Mitteilung des Fächereinsatzes

Sachbearbeitung nimmt die Eingruppierung vor, trägt diese ins Portal ein und schaltet die Person frei.

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Folie 18

 Bitte lesen Sie sich die hilfreichen Informationen im Downloadbereich der Portale durch!!!

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Schnittstelle der Zusammenarbeit

Personalverwaltung (TR)

Schulaufsicht

Referat 31

Fachreferat in

Für GS und BBS die jeweils zuständigen SB der Schulen

KO, NW oder TR

Schule

Andere Schularten: Gruppe PES/GTS Schößler und Wunderlich für KO+TR Lück und Prümm für NW

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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