Stadt Frankfurt am Main

DOSB 14.03.2014

Verfassungsauftrag Gleichberechtigung  „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz  Auftrag an Kommunen; bedeutsame Akteurinnen für die Geschlechterpolitik (geschlechtergerechte Gesellschaft), aktive Rolle bei der Herstellung von Gleichberechtigung.  In allen Bundesländern gibt es Gleichberechtigungs- (Gleichstellungs-) gesetze. In Hessen: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG *1994), ist Arbeitsgrundlage der Frauenbeauftragten im öffentlichen Dienst.

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Frauenbeauftragte im Gleichberechtigungsbüro

Unsere Themen • Chancengleichheit von Frauen und Männern • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen (Führungspositionen) • Frauen in Führungspositionen bringen und etablieren • Geschlechtergerechte, lebenslauforientierte Personalpolitik • Sexuelle Selbstbestimmung 3

Unsere Handlungsfelder im Überblick:  Personalauswahlverfahren  Fortbildungen

 Vereinbarkeit von Beruf + Familie

 Beratung

   

Telearbeit Teilzeit Mentoring Comeback



Karriere, berufliche Weiterentwicklung



Konflikte, sexuelle Übergriffe



Beurteilungen

Personalentwicklung

Gremien

Projektgruppen

(AL-Konferenz)

(OE-Prozesse)

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Arbeitskreise (altersgerechtes Arbeiten)

Personalauswahl  Qualität der Auswahlverfahren • Ausschreibungstext • Vorauswahl • Fragen- und Aufgabenkataloge, AC‘s ( Genderkompetenz) • Beobachtungsgremium  Aufzeigen von Kompetenzen, die Frauen in der Sorgearbeit erwerben  Führungskompetenzen stärker gewichten  Teilzeit

ACHTUNG: Karrierehemmnis

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Fortbildung für Frauen • Grundlagen der Kommunikation • Erfolgreich kommunizieren

• Stichwort „Stimme“ • Selbstbehauptung – grenzen setzen • Berufliche Veränderung – wie kann ich aktiv werden?

• Die Bewerbung und das Vorstellungsgespräch • Lust auf Leitung !? • Frauen in Führung

• Führungstraining - Workshop 6

Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitarbeit bei der Erarbeitung von Programmen und deren Umsetzung  Leitfaden Comeback  Richtlinie Telearbeit  Mentoring für Rückkehrerinnen aus der Beurlaubung

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Stadt Frankfurt am Main

Mentoring – DOSB 14.03.2014

Mentoring-Programm für Führungskräfte-Nachwuchs

Potenzialförderung nach Rückkehr aus der  Elternzeit oder

 der Beurlaubung zur Betreuung oder Pflege von Angehörigen

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Zielgruppe des Mentoring-Programms:

Rückkehrerinnen (Rückkehrer),

die eine Führungsposition anstreben, und dieses mit familiären Aufgaben verbinden wollen.

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Voraussetzung für Teilnahme / Mentee:  mindestens 4 Jahre Berufserfahrung

 mindestens 1 zusammenhängendes Jahr Elternzeit/Beurlaubung im Sinne von Familienzeit

 seit der Rückkehr mindestens 1 Jahr wieder im Beruf tätig  Bewerbung / Auswahl

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Voraussetzungen für Teilnahme Mentorin / Mentor:  Offenheit und Interessen gegenüber dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf  mehrjährige Berufserfahrung  Beratungskompetenz  Interesse an der Entwicklung von Führungskräftenachwuchs

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Programm-Vorlauf Aufruf / Programmdarstellung im Intranet und Ausschreibung in stadtinterner Stellenausschreibung

Mentees

MentorInnen

 Profilbogen und Referenzschreiben / Vorgesetzte ↓  Einverständniserklärung / zeitliche Freistellung ↓  Sichtung Unterlagen Bewerbungsgespräche / Auswahl

 Persönliche Ansprache  Interessensbekundung  Profilbogen

MATCHING 13

Verlauf Programm 2013 / 2015: o Start:

März 2013

o Dauer:

24 Monate / berücksichtigt Familienpflichten und Teilzeit

o Halbzeitaustausch

Wann?  März 2014 Wer?  Mentees, MentorInnen, Begleitgruppe (PE, GBB, PR)

o Ende

März 2015 _____________

o Teilnahme:

10 Mentees / Frauen

o kontinuierlich

Qualifizierungsangebote, Netzwerktreffen, Workshops, Shadowing

o Evaluation

Was?  Programmverlauf, Programmstruktur und – bestandteile Wer?  Begleitgruppe

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- 9 Mentorinnen, 1 Mentor

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