Verfassungsauftrag Gleichberechtigung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz Auftrag an Kommunen; bedeutsame Akteurinnen für die Geschlechterpolitik (geschlechtergerechte Gesellschaft), aktive Rolle bei der Herstellung von Gleichberechtigung. In allen Bundesländern gibt es Gleichberechtigungs- (Gleichstellungs-) gesetze. In Hessen: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG *1994), ist Arbeitsgrundlage der Frauenbeauftragten im öffentlichen Dienst.
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Frauenbeauftragte im Gleichberechtigungsbüro
Unsere Themen • Chancengleichheit von Frauen und Männern • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen (Führungspositionen) • Frauen in Führungspositionen bringen und etablieren • Geschlechtergerechte, lebenslauforientierte Personalpolitik • Sexuelle Selbstbestimmung 3
Unsere Handlungsfelder im Überblick: Personalauswahlverfahren Fortbildungen
Vereinbarkeit von Beruf + Familie
Beratung
Telearbeit Teilzeit Mentoring Comeback
Karriere, berufliche Weiterentwicklung
Konflikte, sexuelle Übergriffe
Beurteilungen
Personalentwicklung
Gremien
Projektgruppen
(AL-Konferenz)
(OE-Prozesse)
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Arbeitskreise (altersgerechtes Arbeiten)
Personalauswahl Qualität der Auswahlverfahren • Ausschreibungstext • Vorauswahl • Fragen- und Aufgabenkataloge, AC‘s ( Genderkompetenz) • Beobachtungsgremium Aufzeigen von Kompetenzen, die Frauen in der Sorgearbeit erwerben Führungskompetenzen stärker gewichten Teilzeit
ACHTUNG: Karrierehemmnis
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Fortbildung für Frauen • Grundlagen der Kommunikation • Erfolgreich kommunizieren
• Stichwort „Stimme“ • Selbstbehauptung – grenzen setzen • Berufliche Veränderung – wie kann ich aktiv werden?
• Die Bewerbung und das Vorstellungsgespräch • Lust auf Leitung !? • Frauen in Führung
• Führungstraining - Workshop 6
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitarbeit bei der Erarbeitung von Programmen und deren Umsetzung Leitfaden Comeback Richtlinie Telearbeit Mentoring für Rückkehrerinnen aus der Beurlaubung
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Stadt Frankfurt am Main
Mentoring – DOSB 14.03.2014
Mentoring-Programm für Führungskräfte-Nachwuchs
Potenzialförderung nach Rückkehr aus der Elternzeit oder
der Beurlaubung zur Betreuung oder Pflege von Angehörigen
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Zielgruppe des Mentoring-Programms:
Rückkehrerinnen (Rückkehrer),
die eine Führungsposition anstreben, und dieses mit familiären Aufgaben verbinden wollen.
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Voraussetzung für Teilnahme / Mentee: mindestens 4 Jahre Berufserfahrung
mindestens 1 zusammenhängendes Jahr Elternzeit/Beurlaubung im Sinne von Familienzeit
seit der Rückkehr mindestens 1 Jahr wieder im Beruf tätig Bewerbung / Auswahl
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Voraussetzungen für Teilnahme Mentorin / Mentor: Offenheit und Interessen gegenüber dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehrjährige Berufserfahrung Beratungskompetenz Interesse an der Entwicklung von Führungskräftenachwuchs
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Programm-Vorlauf Aufruf / Programmdarstellung im Intranet und Ausschreibung in stadtinterner Stellenausschreibung