Sozialministeriumservice eine Einrichtung des Sozialministeriums

Sozialministeriumservice – eine Einrichtung des Sozialministeriums Dr. Karin Klocker Leiterin der Landesstelle Tirol Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straß...
Author: Karin Heinrich
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Sozialministeriumservice – eine Einrichtung des Sozialministeriums Dr. Karin Klocker Leiterin der Landesstelle Tirol Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 3 T 0512-563101-7078 M 0664-8377288 E [email protected] 09. Oktober 2015 Seite 1

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Überblick

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09. Oktober 2015 Seite 2

Was ist Behinderung? Unsere Kundengruppen Behindertenpass, Parkausweis Arbeit und Behinderung Neues aus dem Sozialministeriumservice

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Seit 1. Juni 2014:

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen 09. Oktober 2015 Seite 3

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Was ist Behinderung? Bundesbehindertengesetz BBG § 1, Abs. 2 „Unter Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“ Daraus abgeleitet ergeben sich folgende Arten von Behinderung: • Mobilitätseinschränkungen • Sinnesbeeinträchtigungen (hören, sehen) • Kognitive Beeinträchtigungen • Schwere/chronische Erkrankungen (zB Tumorerkrankungen, Diabetes) • Psychische Beeinträchtigungen

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Unsere Kundengruppen

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Unsere Kundengruppen Personen

Dienstleistung/Produkt

Menschen mit Behinderung (MmB): GdB > 50 %

Behindertenpass, Förderungen aus dem Unterstützungsfonds Diskriminierungsschutz

Menschen mit Behinderung: GdB > 50 % + Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel“

Parkausweis, Vignette, motorbezogene Versicherungssteuer

Menschen mit Behinderung, die am Erwerbsleben teilnehmen: GdB > 50 %

Status „begünstigt behindert“ mittels Bescheid; Förderungen für die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt (Arbeitsplatzsicherung, Adaptierung, PAA, so. Assistenz, Ausbildungsbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe, Projekte für die Integration in den AM); Kündigungsschutz

Betriebe, die MmB beschäftigen bzw. dies beabsichtigen

Beratung; Förderungen für die Eingliederung auf den AM – siehe oben!

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Unsere Kundengruppen Personen

Dienstleistung/Produkt

Jugendliche mit Behinderung bzw. SPF (GdB 30 %)

Projekte zur Heranführung an den AM; Berufsausbildungsassistenz, Nachhilfe (Berufsschule)

Jugendliche mit Einschränkungen am Übergang von der Schule in den Beruf

Jugendcoaching, Produktionsschule

Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes Gefahr laufen, den Arbeitsplatz zu verlieren oder ihn bereits verloren haben

fit2work

09. Oktober 2015 Seite 7

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Unsere Kundengruppen Personen

Dienstleistung/Produkt

PflegerInnen, die nahe Angehörige mit mind. Pflegestufe 3 (Kinder und Demenzerkrankte ab Pflegestufe 1) zu Hause pflegen

Unterstützung für pflegende Angehörige

Zu pflegende Personen ab Pflegestufe 3, die eine 24Stunden-Betreuung zu Hause benötigen

Unterstützung für die 24-StundenBetreuung

Personen, die eine Pflegekarenz vereinbart haben

Pflegekarenzgeld

Opfer von Verbrechen

Entschädigung, Kosten für Psychotherapie

Kriegsopfer, Heeresbeschädigte, Impfgeschädigte, Hinterbliebene

Versorgung, Renten

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Behindertenpass, Parkausweis

Behindertenpass

09. Oktober 2015 Seite 9

Parkausweis sozialministeriumservice.at

Behindertenpass, Parkausweis Behindertenpass und Parkausweis werden auf Antrag durch das Sozialministeriumservice ausgestellt. Für die Erlangung eines Behindertenpasses gelten die im Bundesbehindertengesetz beschriebenen Voraussetzungen: • Grad der Behinderung mind. 50 % (eingeschätzt wird die Funktionseinschränkung nach der Einschätzungsverordnung durch ärztliche Sachverständige) • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich Der Parkausweis ist in der Straßenverkehrsordnung § 29 b geregelt. Das Sozialministeriumservice stellt fest, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn dies nicht der Fall ist, so gebührt der Parkausweis. Mit der Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Autobahnvignette beim Sozialministeriumservice sowie die Befreiung von der motorbezogene Versicherungssteuer beim Finanzamt über die KfzVersicherung beantragt werden. 09. Oktober 2015 Seite 10

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Behindertenpass, Parkausweis Beispiele für Zusatzeintragungen: Der Inhaber/die Inhaberin des Passes … • ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen. • ist blind. • ist hochgradig sehbehindert. • ist gehörlos. • bedarf einer Begleitperson. • kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen. • Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs. 1 erster/zweiter/dritter Teilstrich VO 303/1966 liegt vor (Krankendiätverpflegung) • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung

09. Oktober 2015 Seite 11

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Behindertenpass, Parkausweis Finanzielle Vorteile: Steuerliche Vorteile • Pauschaler Freibetrag – abhängig vom Grad der Behinderung (ab 25 % GdB) • Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen durch Zusatzeintragungen – zB Krankendiätverpflegung • Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt – zB Kurund Krankheitskosten Fahrpreisermäßigungen Leistungen aus dem Unterstützungsfonds

09. Oktober 2015 Seite 12

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Behindertenpass, Parkausweis Ablauf des Verfahrens nach dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AVG): • Antrag (inkl. Beilagen – aktuelle Befunde, Passfotos) • Erhebung der Voraussetzung durch das Sozialministeriumservice (vor allem Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Bestimmung des GdB) im sog. Ermittlungsverfahren • Ausstellung des Behindertenpasses bzw. Parkausweis • Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.sozialministeriumservice.at

09. Oktober 2015 Seite 13

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Arbeit und Behinderung

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Arbeit und Behinderung Erlangung des Status „begünstigte/r Behinderte/r“ nach BEinstG Der Status „begünstigte/r Behinderte/r“ wird auf Antrag durch das Sozialministeriumservice festgestellt und mittels Bescheid erteilt. Dabei gelten die im Behinderteneinstellungsgesetz beschriebenen Voraussetzungen – zum Beispiel: • Grad der Behinderung mind. 50 % (eingeschätzt wird die Funktionseinschränkung nach der Einschätzungsverordnung) • Österr. Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Personen • Erwerbsfähiges Alter (15 bis 65 Jahre) • Nicht in (Schul-)Ausbildung – ausgenommen Lehre usw. • Fähigkeit, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können (mind. geschützter Arbeitsplatz)

09. Oktober 2015 Seite 15

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Arbeit und Behinderung Rechtliche Grundlagen – Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG • • • •

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Beschäftigungspflicht; Berechnung und Erfüllung Begünstigte Behinderte; Feststellung der Begünstigung Angemessene Vorkehrungen und Förderungsmaßnahmen Diskriminierung: Definition, Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt, Diskriminierungsverbot, Diskriminierung durch Belästigung Rechtsfolgen – Schadenersatz Erhöhter Kündigungsschutz Ausgleichstaxe und Prämie, Ausgleichstaxfonds, Verwendung der Mittel des Ausgleichstaxfonds; Eintreibung der Ausgleichstaxe Behindertenausschuss Arbeitsvermittlung durch AMS; Überwachung der Beschäftigung durch SMS Behindertenvertrauenspersonen

09. Oktober 2015 Seite 16

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Arbeit und Behinderung Erlangung des Status „begünstigte/r Behinderte/r“ Ablauf des Verfahrens nach dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AVG): • Antrag • Erhebung der Voraussetzung durch das Sozialministeriumservice (vor allem Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Bestimmung des GdB) im sog. Ermittlungsverfahren • Bescheiderstellung • Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.sozialministeriumservice.at

09. Oktober 2015 Seite 17

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www.neba.at/jugendcoaching www.jugendcoaching-tirol.at

www.neba.at/produktionsschule

09. Oktober 2015 www.fit2work.at Seite 18

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Auszeichnung „Wir sind inklusiv“

09. Oktober 2015 Seite 19

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Auszeichnung „Wir sind inklusiv“

09. Oktober 2015 Seite 20

Aristos Druckzentrum, Hall in Tirol Bäckerei-Konditorei-Café Pristauz, Niederndorf BauMax, Vomp Cammerlanders GmbH, Innsbruck Dinkhauser Kartonagen GmbH, Hall in Tirol Gärtnerei Pfeifer, Innsbruck Haus zum Guten Hirten, Hall in Tirol Lintner Metallbau, Alpbach McDonald’s Restaurant Heinritzi GmbH Kufstein/Kitzbühel/Rum/Schönberg Österreichische Blechwarenfabrik Pirlo, Kufstein Reha-Zentrum, Münster Seifen Walde, Innsbruck Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck Tiroler Landestheater, Innsbruck Trofana, Mils Viking, Langkampfen sozialministeriumservice.at

Unsere Beratungszeiten sind: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr nachmittags nach Vereinbarung

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