Soziale Teilhabe und berufliche Integration

1 „Soziale Teilhabe und berufliche Integration“ Cornelia Koch, Geschäftsführerin des Instituts für Bildung und Personalberatung Manfred Koch GmbH; …...
Author: Anke Krämer
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„Soziale Teilhabe und berufliche Integration“ Cornelia Koch, Geschäftsführerin des Instituts für Bildung und Personalberatung Manfred Koch GmbH;

….Im Jahr 2010 beteiligten wir uns an der Ausschreibung zum Landesarbeitsmarktprogramm und haben für das „Regionale Integrationsprojekt Ilmkreis“ den Zuschlag bekommen. Im Projekt arbeiten vier Bildungsträger ( BWG e.V. , ibp, IKL und ABW ) gemeinsam mit dem Jobcenter Ilmkreis, mit sozialen Einrichtungen und anderen Institutionen im Netzwerk mit guten Ergebnissen zusammen. Wir betreuen sowohl Jugendliche unter 25( bei IKL und ABW), als auch Arbeitslose über 25 Jahre (bei BWG und ibp) an den Standorten Arnstadt und Ilmenau. Hier sind insgesamt 6 Mitarbeiter, davon 2 Vollzeit und 4 in Teilzeit tätig. In Übereinstimmung mit der inhaltlichen Zielsetzung des Programmteils „Arbeit für Thüringen“ im Landesarbeitsmarktprogramm sehen wir die Integrationsarbeit in den 1. Arbeitsmarkt, also die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in Ausbildung als Hauptziel an, auf das alle anderen Aktivitäten und Teilziele strategisch ausgerichtet werden. Dies wollen wir erreichen durch:  

eine zielgruppenspezifische, individuelle und bedarfsgerechte Einzelfallbetreuung Vermittlungsaktivitäten zur Wiederherstellung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Sowie  durch eine enge Koppelung des Projektes an den Standorten Ilmenau und Arnstadt und den Angeboten anderer Projekte der Region sowie die Bündelung der Kompetenzen im Netzwerk und darüber hinaus Es erfolgt eine Eingliederung der Teilnehmer aus unterschiedlichen Profillagen in das Projekt durch die Zuweisung des ortsansässigen Bedarfsträgers, was allerdings auch einen sogenannten offenen Zugang nicht ausschließt. Dieser offene Zugang wie z.B. für Arbeitslosengeld I-Bezieher oder Nichtleistungsempfänger wird aus meiner Sicht noch zu wenig genutzt. Hier kann man sagen, dass es nicht immer eine passgenaue Zuweisung der Teilnehmer ist. Sie haben teilweise mehr als nur multiple Vermittlungshemmnisse und auf dem ersten Blick als sehr schwer integrierbar anzusehen 1

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Eine Zuweisung aus anderen Projekten, wie z.B. Tizian, in das Regionale Integrationsprojekt erfolgt in Einzelfällen, aus meiner Sicht zu wenig. Voraussetzungen für die Form der Teilnehmerzugänge sind in der guten Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger des Ilmkreises , die regelmäßige Kommunikation sowie eindeutige Information aller Akteure über Erwartungen und Befugnisse gegeben . Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine angestrebte Freiwilligkeit bei den Teilnehmern, die durchaus Effekte auf die Teil- und Hauptziele hat. Unser Projekt sieht eine zwischen 9- und 12 Monaten dauernde Zuweisungszeit des einzelnen Teilnehmers vor. Allerdings möchten wir ein tatsächliches Ende der Teilnahme offen halten, da bei einer Realisierung von Betreuung-oder Förderketten die Dauer der Teilnahme von der individuellen Vorgehensweise innerhalb der Zusammenarbeit abhängig ist und bei integrationsfernen Personen stark von der persönlichen Problemlage abhängt.

Ich möchte Ihnen nun zur konkreten Durchführung des Regionalen Integrationsprojektes Ilmkreis einige Ausführungen machen. Im Ilmkreis wird dieses Projekt an zwei Standorten, Ilmenau und Arnstadt, durchgeführt. Das Regionale Integrationsprojekt im Ilmkreis am Standort Ilmenau konnte am 01.07.2010 dank einer sehr engen, regelmäßigen und zügigen Arbeit von Anfang an mit den Verantwortlichen der vor Ort zuständigen Grundsicherungsstelle mit ca. 60 TN, die auch geplant waren, beginnen. Am Standort Arnstadt gab es einige Startprobleme, die aber im Laufe der ersten zwei Monate gut gelöst wurden. So dass im August die Teilnehmerzahl von ca. 160 erreicht wurde.

Die Übernahme der Teilnehmer vom Jobcenter verhält sich in der Regel wie folgt: -

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Die Arbeitsvermittler des Jobcenters wählen selbstständig die Teilnehmer aus, dazu haben sie im Vorfeld an Hand unseres Flyers Informationen zum Inhalt, Umfang, Klientel und Dauer des Projektes RIP von uns erhalten. Nach der Auswahl der Teilnehmer werden diese durch den Grundsicherungsträger zur Teilnahme am Projekt und gleichzeitig zur Teilnahme an einer Infoveranstaltung zu uns eingeladen.

Während der Teilnahme an der Infoveranstaltung erhalten die Teilnehmer einen ersten Überblick zu Inhalten, Zielen und Durchführung des Projektes. 2

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Der Tag der Infoverstaltung gilt bei Aufnahme der Teilnehmer dann als erster Maßnahmetag. Im Anschluss erfolgen in Einzelterminen die Kontaktaufnahme durch den Integrationsbegleiter oder Sozialpädagoge und die Erstellung eines Erstprofilings. Hier werden die individuelle Zielstellung für den jeweiligen TN besprochen sowie die ersten Vorgehensweisen und evtl. Förderungsmöglichkeiten sowie individuelle Maßnahmen anhand der Ausgangsituation des TN besprochen. Abstimmungen zwischen den Arbeitsvermittlern des Jobcenters sowie den Integrationsbegleitern bezüglich der Teilnehmer erfolgen außerdem fortwährend über den gesamten Zeitraum des Projektes. Hierbei werden Integrationsschritte geplant, Fördermöglichkeiten besprochen und erreichte oder nicht erreichte Ziele ausgewertet. Des Weiteren erfolgen individuelle Absprachen zu Zuweisungen von TN mit einzelnen Vermittlern, die im Vorfeld über das Projekt von Seiten des Jobcenter informiert sind. Hier haben die Arbeitsvermittler, insofern Kapazitäten vorhanden sind, jederzeit die Möglichkeit TN zu individuell mit uns vereinbarten Terminen zuzuweisen. Dies wird mittlerweile von einigen Vermittlern regelmäßig in Anspruch genommen. Diese Form der Zuweisung erweist sich als sehr effektiv, da hier noch vor dem ersten Kontakt mit dem TN eine Abstimmung mit dem zuständigen AV erfolgen kann. Als Integrationsbegleiter hat man so bereits im ersten Gespräch mit dem TN die Möglichkeit die Ausgangsituation in die gewünschte oder besprochene Richtung zu lenken bzw. unerwünschten Reaktionen des TN vorzugreifen. Es können in dieser vorherigen Abstimmung mit dem AV über die jeweiligen TN auch gleich TN erkannt werden für die die Zuweisung ins RIP nicht die geeignete Strategie ist und unnötige Abbrüche von vornherein vermieden werden. Das erstellt Profiling bildet gemeinsam mit der Eingliederungsvereinbarung, in welcher der AV im Regelfall ebenfalls eine Zielstellung zur Maßnahme vorgibt, die Grundlage zur Gemeinsamen Arbeit. Natürlich ist hier auch im Verlauf immer eine Anpassung an aktuell veränderte Gegebenheiten möglich. Im Verlauf der Maßnahme ergibt sich für jeden TN ein ganz persönlicher „Fahrplan“ je nach Ausgangsituation. Es erfolgen grundsätzlich wöchentliche Einzelgespräche bei den Integrationsbegleitern. Je nach Ausganglage des TN, das heißt wie viel Stabilisierung oder Grundlagenarbeit zur beruflichen Orientierung nötig ist, erfolgen diese vorwiegend beim Integrationsbegleiter oder Sozialpädagogen, wobei ein Wechsel nicht ausgeschlossen ist, nach Verbesserung oder Verschlechterung der Situation. Außerdem stehen der Sozialpädagoge und seine Kontakte in sozialen Netzwerken grundsätzlich jedem TN zur Verfügung.

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Im Rahmen des persönlichen „Fahrplans“ des TN s stehen zur Realisierung der Erreichung der Ziele außerdem individuell geplant folgende Möglichkeiten zur Verfügung: o o o o o o o

Praktika bzw. berufliche Erprobung im Vorfeld einer Arbeitsaufnahme von einem Tag bis max. 2 Wochen Praktika zur beruflichen Orientierung von max. 2 Wochen Kurzqualifizierungen im Rahmen der Maßnahme z.B. EDV Auffrischung, Erwerb Staplerschein Die Vermittlung in weitere Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Intensive Nutzung Stellensuche und Erstellung von Bewerbungsunterlagen Nach Absprache Nutzung des PC Kabinetts (Internetzugang) zur Online Stellensuche sowie Onlinebewerbung unter Anleitung Intensive sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung der TN, systemische Betrachtung der Lebenswelt, Ressourcenorientierte soziale Arbeit an den jeweils vorhandenen Hemmnissen des TN, unter Beachtung der Zielstellung Integration 1.AM bzw. denWeg dorthin

- Weitere Integrationsfördernden Maßnahmen werden neben der intensiven Einzelbetreuung individuell auf die TN abgestimmt und gemeinsam mit dem Jobcenter umgesetzt. Hierzu zählen zum Beispiel auch Fälle bei denen zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Stabilisierung des Teilnehmers sowie seines Tagesablaufes die Integration in Projekte des 2. Arbeitsmarktes/AGH realisiert wurde, um danach mit anschließender Wiedereingliederung ins Projekt weiter zu arbeiten. Mit Hilfe des Jobcenters haben wir außerdem folgende Maßnahmen für die TN z.B. realisieren können: *die Übernahme von Arbeitsbekleidung sowie der Pendelfahrten bei Arbeitsaufnahme. *Einige der Teilnehmer durchlaufen zu Beginn des RIP am Standort Arnstadt ein vom Jobcenter finanziertes Bewerbercenter im Umfang von 2 Wochen, um Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren oder gerade bei den TN welche schon über 10 Jahre arbeitslos sind, überhaupt erst anzufertigen. *Bei einigen TN konnten wir mit Hilfe eines Bildungsgutscheins vom Jobcenter eine FbW ermöglichen, welche die Ausgangsituation der TN auf dem 1.AM deutlich verbesserte. * Im Fall einer TN konnten wir einen Zuschuss von 1500,00€ beim Jobcenter verhandeln, mit diesem sie ein Auto, welches sie dringend zur Arbeitsaufnahme benötigt, finanzieren konnte. Diese integrationsfördernden Maßnahmen und dazugehörige Kostenübernahmen im Rahmen des Projektes RIP werden grundsätzlich mit dem 4

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einzelnen Arbeitsvermittler individuell abgestimmt. Grundsätzlich wird durch den Arbeitsvermittler abgeprüft was im Rahmen des Vermittlungsbudgets finanziert werden kann und gemeinsam das optimale Erfordernis (z.B. Brillenglas, Gesundheitspass, TÜV für PKW zur Erreichung der Arbeitsstelle, Arbeits- und Arbeitsschutzbekleidung für die Durchführung einer betrieblichen Eignungserprobung u.ä.) besprochen. Im Rahmen der Kostenorientierung von 150€ besteht die Möglichkeit diese Kosten auch aus dem LAP Projekt dann abzudecken. Hierfür erstellt der betreuende Vermittler eine so genannte Negativerklärung zur Kostenübernahme. Bezüglich vorzeitigem Abbruch wird ohnehin bei jedem einzelnen Fall vorher mit den betreuenden Arbeitsvermittlern eine individuelle Rücksprache gehalten. Vorzeitige Abbrüche der Maßnahme, die nicht mit Arbeitsaufnahme in Verbindung stehen können, folgende unterschiedliche Gründe haben: o Gesundheitliche Einschränkungen, die die Vermittlungsfähigkeit auf dem 1.AM nicht gewährleisten (hier auch akute Suchtproblematiken ohne Problembewußtsein, ansonsten erfolgt soz.päd. Stabilisierung oder Vermittlung in weitere therapeutische Maßnahmen) o Nichterscheinen oder mangelnde Mitwirkungsbereitschaft des TN o

Zielstellung unter gegebenem persönlichem Umfeld nicht erreichbar, z.B. bei Alleinerziehenden ohne soziales Netzwerk, bei Älteren TN Betreuung der Enkelkinder, Betreuung/ Pflege eines Angehörigen

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Mangelnde Mobilität, bei TN welche verkehrstechnisch ungünstig wohnen, ohne FS / PKW, mit sehr schlechter Anbindung an ÖVM (teilweise fahren hier in der Schulzeit Früh und Nachmittag je ein Schulbus, das ist auf den Dörfern im nördlichen Ilm-Kreis leider die Regel)

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Vorzeitige Beendigung aufgrund Teilnahme an einer anderen Maßnahme zur Stabilisierung oder Integration hinsichtlich 1. AM

Grundsätzlich bleibt zu betonen, alle vorzeitigen Abbrüche IMMER mit jedem Vermittler besprochen werden, es wird abgewogen inwiefern eine Erreichung des Ziels oder zumindest eines Teilziels unter dem Gesichtspunkt Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Erst wenn klar ist, das eine zielführende Durchführung nicht gewährleistet werden kann, wird ein Abbruch entschieden. Die Entscheidung muss IMMER vom zuständigen AV befürwortet werden und kann nicht allein vom Integrationsbegleiter getroffen werden. Wenn möglich wird versucht dem Arbeitsvermittler bei Entscheidung Abbruch eine Handreichung zu geben, wie mit dem TN weiter gearbeitet werden kann, um das evtl. bereits erreichte nicht verpuffen zu lassen. Gerade bei Sozialpädagogisch stark betreuten TN sollte hier eine Übergabe in ein anderes geeignetes Hilfesystem erfolgen. 5

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Grundsätzliches Bei der Umsetzung des Projektes wird neben einer gründlichen und immer individuellen Planung mit den TN und der alltäglichen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auch auf Nachhaltigkeit des Projektes geachtet. Für jeden TN wird eine Abschlusseinschätzung erstellt, welche die bisher geleistete Arbeit im Verlauf des Projektes, erreichte Teilziele sowie noch zu erreichende Ziele enthält. Besonders wichtig ist dies bei jenen Teilnehmern, welche die Maßnahme vorzeitig oder nach Ablauf der Zuweisung verlassen und damit zurück in die Betreuung des Jobcenters fallen. Bei einer stetig wechselnden Anzahl von Teilnehmern erfolgt außerdem die Durchführung einer Nachbetreuung. Nachbetreuung heißt in regelmäßigen Abständen besteht zum Kontakt zum Teilnehmer um seine bereits erreichten Integrationsfortschritte zu begleiten und etwaige auftretende Probleme schon in der Entstehung abzufedern. Die Nachbetreuung führen wir insbesondere bei Teilnehmern, welche durch das LAP Teil B integriert wurden, sowie bei Teilnehmern, welche während der Teilnahme am regionalen Integrationsprojekt in eine AGH integriert wurden, um beispielsweise die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers zu überprüfen. Damit soll gewährleistet sein, das die Teilnehmer immer einen festen Ansprechpartner haben sowie die Ergebnisse der Integration bei einer AGH z.B. nicht verpuffen, sondern im Sinne der Weiterentwicklung des Teilnehmers genutzt werden können. Eine Nachbetreuung bei TN, die in der ersten Arbeitsmarkt integriert wurden, jedoch noch nicht völlig selbstständig sind, wird im Rahmen der noch möglichen Kapazitäten durch die Integrationsgebleiter durchgeführt. Wobei dieser Sachverhalt sehr schwierig bei einem Betreuungsschlüssel von 1:40 zu händeln ist. Hiermit soll bei auftretenden Fragen oder Unsicherheiten ein Ansprechpartner vorgehalten werden, um einen Abbruch des Arbeitsverhältnisse zu unterbinden. Die Nachbetreuung wird grundsätzlich mit dem zuständigen Arbeitsvermittler abgesprochen. Trotz der bisher gelungen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gibt es einzelne Bedingungen, die die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt erschweren:, wie z.B. die Zuweisungen von TN mit einem Altersdurchschnitt von Ü50 teilweise auch über 60 Zuweisungen von TN , die mehr als 15 Jahre, teilweise 20 Jahre (eigentlich Fälle des Fallmangement) ohne Beschäftigung auf dem 1. AM sind, hier ist die Leistungsfähigkeit nicht gegeben Zuweisung von TN, deren Zielstellung durch die Vermittler hauptsächlich Stabilisierung und/oder Aufnahme einer Nebentätigkeit ist Vereinzelte Zuweisung von TN ohne jegliche Zielstellung durch den Vermittler sowie ohne vorherige Vorbereitung des TN auf Projekt (Einladung des TN durch Einladung von AV, ohne persönliches Gespräch) 6

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Erreichte Ergebnisse: Insgesamt haben wir im Projekt mit Stand 30.11.2011 509 Teilnehmer aufgenommen, wovon 145 TN aus dem Bereich U25 kommen, die restlichen TN aus dem Bereich Ü25. Es befinden/befanden sich konstant zwischen 150 und 160 TN, verteilt auf vier Standorte, in Betreuung des Netzwerkes unter Leitung des Bildungswerk Großbreitenbach e.V.. Alle Teilnehmer wurden uns durch das Jobcenter aus dem ALG2 Bereich zugewiesen, mit Ausnahme eines Teilnehmers welcher über den freiwilligen Zugang aus dem ALG1 Bereich im Altersbereich Ü25 teilnahm, sowie 2 TN aus dem Bereich Nichtleistungsbezieher/ Agentur im Altersbereich U25. Von den derzeit zu betreuenden Teilnehmern sind 258 weiblich und 245 männlich. Per 30.11.2011 wurden insgesamt im Rahmen des Projekt RIP 145 TN in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. 17 TN im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes in Form einer AGH 25 TN konnten sich im Rahmen einer Ausbildung/ Weiterbildung qualifizieren und somit Ihre Ausgangsituation hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme verbessern. Diese Integrationen haben wir gemeinsam mit dem Jobcenetr Ilmkreis realisiert. Insgesamt konnten rund 37 % der Teilnehmer des Integrationsprojektes wieder am ersten sowie am zweiten Arbeitsmarkt teilnehmen. Dieses Ergebnis ist vor Ort auf eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten und einer kontinuierlichen Arbeit zurückzuführen. An dieser Stelle möchte ich mich für die gemeinsame Arbeit bei den Netzwerkpartnern und bei den Verantwortlichen des Jobcenters bedanken. Ich denke, dass das Landesarbeitsmarktprogramm eine wichtige und notwendige Ergänzung zu den bestehenden Fördermittelinstrumenten darstellt. Es sollte auch in Zukunft weiter bestehen und qualifiziert werden, um die begonnene kontinuierliche Arbeit auszubauen. In den einleitenden Worten habe ich von der Realisierung von Betreuungs- und Förderketten gesprochen. 7

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Da zeigt sich in der Praxis eigentlich ein enormer Handlungsbedarf aller beteiligten Akteure am Integrationsprozess. Die Integrationsbegleiter / Sozialpädagogen übergeben, wie schon dargestellt, den Arbeitsvermittler der Grundsicherungsstelle eine Abschlußbeurteilung, in der die mögliche weitere berufliche, aber auch soziale Entwicklung aus unserer Sicht dargestellt wird. Es liegt dann nicht mehr in der Hand der Mitarbeiter des Projektes, den Teilnehmer weiter zu betreuen und zu begleieten. Wir wissen, dass aus unterschiedlichen Gründen die vorgeschlagene Strategie für den Teilnehmer nicht mehr erfolgreich fortgesetzt wird bzw. werden kann.

Einige Beispiel hierfür sind: • Die Aufnahme einer beruflichen Fortbildung, um integriert zu werden, scheitert, an der Ausgabe des Bildungsgutscheines, da zum Zeitpunkt keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen • Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit oder zur Stabilisierung des Teilnehmers incl. seines Tagesablaufes sind Maßnahmen im 2. Arbeitsmarkt wie eine Arbeitsgelegenheit angedacht. Auch da standen zu jeweiligen Zeitpunkt keine finanziellen Mittel zur Verfügung • Der Teilnehmer wird nach Ende des Projektes dem Arbeitsvermittler übergeben, er erhält einen Termin und wird in die „laufende Bearbeitung“ mit eingetaktet, das heißt automatisch verringert sich die Kontaktdichte beim Arbeitsvermittler des Jobcenters Die aufgebaute Motivation , die Nachhaltigkeit der Persönlichkeitsentwicklung, aber auch die Kontrolle der Eigeninitiative des Teilnehmers wird unterbrochen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig es ist dieses Potential an Arbeitskräften, auch unter dem Aspekt des Fachkräftemangels in Thüringen, zu aktivieren, eine kontinuierliche Arbeitsweise zu gestalten und bestehende Förderinstrumente aufeinander abzustimmen. Es sollte nicht sein, auf Grund Geldmangels Arbeitsmarktförderinstrumente zu streichen und diesem Clientel keine Chance zur sozialen Teilhabe und an der Integration am ersten Arbeitsmarkt zu geben. Es wird immer wichtig sein, sich diesen sozial benachteiligten Menschen zu widmen und diese auch zu fördern, wobei das Fordern ein ganz wesentlicher Punkt in der Arbeit miteinander einnehmen wird.

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