EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Wo die Probleme sind:

Gruppe 3 / E 200 Seite 1

l Das richtige Konto l Anlage EUÈR l Anpassung der BuchfuÈhrung l Anwendung ab 2005

Praxis-Wegweiser: ,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung:

ErloÈse 16 % USt Eigener Kontenplan

SKR 03 8400

IKR 5100 Kostenart

SKR 04 4400 Kostenstelle/ SchluÈssel

Praxis-Wegweiser: ,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung:

Wareneinkauf Eigener Kontenplan

SKR 03

IKR Kostenart

SKR 04 5100 Kostenstelle/ SchluÈssel

KA 3/2005

Nachdem der erste amtliche Vordruck Anfang Oktober 2004 von der Finanzverwaltung zuruÈckgezogen wurde, liegt nunmehr der neue Vordruck vor. Dieser ist erstmals fuÈr den Jahresabschluss 2005 zu verwenden. Wer also nicht bilanziert sondern eine EinnahmenuÈberschussrechnung erstellt, muss ab 2005 seiner EinkommensteuererklaÈÈ R`` beifuÈgen. rung eine ,,Anlage EU Ausnahme: Die Anlage EUÈR braucht nicht ausgefuÈllt zu werden, wenn die Einnahmen im Jahr nicht mehr als 17 500 e betragen. Die EinnahmenuÈberschussrechnung kann dann ± wie bisher ± formlos erstellt werden. Sie buchen Anschaffungen, Betriebsausgaben usw. wie auch alle ErloÈse entsprechend den Konten in Ihrem Kontenrahmen, z.B. ,,ErloÈse 16 % USt`` 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). Buchungssatz:

3000 6000

So kontieren Sie richtig!

Bank ÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐ an ErloÈse 16 % USt

Gruppe 3 / E 200 Seite 2

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Praxis-Beispiel fuÈr Ihre Buchhaltung: Herr Huber uÈbt eine freiberufliche TaÈtigkeit als Vermessungsingenieur aus. UnabhaÈngig von der HoÈhe seines Umsatzes ist er berechtigt, seinen Gewinn mit einer EinnahmenuÈberschussrechnung zu ermitteln. Mit Schreiben vom 10.2.2005 hat das BMF den neuen Vordruck zur EinÈ R`` bekannt gegeben und festgenahmenuÈberschussrechnung ,,Anlage EU È legt, dass diese Anlage EUR erstmals fuÈr den Jahresabschluss 2005 zu verwenden ist. Herr Huber moÈchte nunmehr seine BuchfuÈhrung so einrichten bzw. ergaÈnzen, dass er nach Ablauf des Jahres 2005 die Anlage EUÈR problemlos ausfuÈllen kann, indem er die Daten unmittelbar aus seiner BuchfuÈhrung uÈbernimmt. Herr Huber nimmt also die Anlage EUÈR (siehe Seiten 21±24) und kontrolliert, ob zu jeder Zeile auch das passende Konto in seiner BuchfuÈhrung vorhanden ist.

Anlage EUÈR fuÈr die EinnahmenuÈberschussrechnung Sie duÈrfen nur dann Ihren Gewinn mit einer EinnahmenuÈberschussrechnung ermitteln, wenn Sie nicht buchfuÈhrungs- und bilanzierungspflichtig sind. Sie sind buchfuÈhrungs- und bilanzierungspflichtig, wenn Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind. Kaufmann im Sinne des HGB ist l jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmaÈnnischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert (§ 1 HGB) und l jeder, dessen Betrieb im Handelsregister eingetragen ist (§ 2 HGB), auch wenn er kein Handelsgewerbe betreibt (§ 2 Satz 3 HGB). Die handelsrechtliche Verpflichtung zur Bilanzierung gilt gemaÈû § 141 AO und § 5 EStG automatisch auch fuÈr das Steuerrecht. Wer nicht nach dem HGB bilanzierungspflichtig ist, kann nach Steuerrecht bilanzierungspflichtig werden, wenn er einen der Grenzwerte des § 141 AO uÈberschreitet. Danach sind Gewerbetreibende bilanzierungspflichtig, wenn l

l

der Umsatz 350 000 e (netto ohne Umsatzsteuer einschlieûlich steuerfreier UmsaÈtze) oder der Gewinn 30 000 e

uÈbersteigt. Auf die HoÈhe des BetriebsvermoÈgens kommt es nicht an. Freiberufler sind unabhaÈngig von Umsatz- und GewinnhoÈhe nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Wer nicht bilanzieren muss, und seinen Gewinn mit einer EinnahmenuÈberschussrechnung ermittelt, muss fuÈr JahresabÈ R ausfuÈllen. Die Anlage EUÈR ist nur dann schluÈsse ab 2005 die Anlage EU

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 3

nicht auszufuÈllen, wenn die Einnahmen pro Jahr nicht mehr als 17 500 e betragen.

Wie die Anlage EUÈR aufgebaut ist Das Formular fuÈr die EinnahmenuÈberschussrechnung (Anlage EUÈR) sieht unterschiedliche Fallgestaltungen vor, die in der Praxis regelmaÈûig nicht gleichzeitig vorliegen bzw. nicht gleichzeitig vorliegen koÈnnen. AuszufuÈllen sind nur die weiûen Felder und zwar nur insoweit, es sich um Positionen handelt, die bei Ihnen vorliegen. Aufteilung der Betriebseinnahmen Ohne BeruÈcksichtigung der Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen muÈssen die Betriebseinnahmen fuÈr die neue Anlage EUÈR wie folgt untergliedert werden: l Betriebseinnahmen von Kleinunternehmern (Zeile 2) l Betriebseinnahmen von Land- und Forstwirten, die die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG anwenden (Zeile 3), l umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 4), l Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer (Zeile 5) l vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 6), l vom Finanzamt erstattete (ggf. verrechnet) Umsatzsteuer (Zeile 7) und l die VeraÈuûerung und Entnahme von AnlagevermoÈgen (Zeile 8). Sie muÈssen Ihre Betriebseinnahmen zwar nach diesen Vorgaben gliedern. Innerhalb Ihrer BuchfuÈhrung verwenden Sie jedoch wesentlich mehr Konten, weil Sie bereits nach § 22 UStG verpflichtet sind, Ihre UmsaÈtze nach SteuersaÈtzen zu trennen, was die Anlage EUÈR nicht vorsieht. l Kleinunternehmer (Zeile 2): Kleinunternehmer tragen Ihre UmsaÈtze in die Zeile 2 ein und ± soweit erforderlich ± in die Zeilen 8 ± 10. Wer Kleinunternehmer ist, bestimmt sich ausschlieûlich nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 19 Abs. 1 UStG). Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer und duÈrfen dafuÈr auch keine Vorsteuer geltend machen. Nach § 19 Abs. 1 UStG ist jemand Kleinunternehmer, wenn sein Gesamtumsatz l l

17 500 e im Vorjahr nicht uÈberschritten hat und 50 000 e im laufenden Jahr voraussichtlich nicht uÈberschreiten wird.

Sie sind nicht als Kleinunternehmer einzustufen, wenn Sie freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, auch wenn Sie die vorgenannten Grenzwerte nicht uÈberschreiten. KA 3/2005

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EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Sind in der Gesamtsumme Ihrer Betriebseinnahmen UmsaÈtze im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG enthalten, muÈssen Sie diese nachrichtlich in einem gesonderten Feld der Zeile 2 eintragen. Diese nachrichtliche Eintragung dient dazu festzustellen, ob der Unternehmer den Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG uÈberschreitet und somit (zumindest kuÈnftig) kein Kleinunternehmer mehr ist. Die UmsaÈtze im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG bei denen es sich um umsatzsteuerfreie UmsaÈtze handelt, die die Vorsteuerabzug ausschlieûen, gehoÈren nicht zum Gesamtumsatz. Praxis-Beispiel: Herr Huber ist Bausparkassen- und Versicherungsvertreter. Die Einnahmen aus dieser TaÈtigkeit in HoÈhe vom 150 200 e sind nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei. Neben diesen steuerfreien UmsaÈtzen vermittelt Herr Huber gelegentlich Eigentumswohnungen, die dem Erwerber als Kapitalanlage dienen sollen. Aus der Vermittlung dieser Eigentumswohnungen flieûen ihm Provisionseinnahmen in HoÈhe von 16 400 e zu. Herr Huber ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG, weil die 150 200 e nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG nicht zum Gesamtumsatz gehoÈren. Somit betraÈgt der Gesamtumsatz von Herrn Huber lediglich 16 400 e, so dass die Grenze von 17 500 e nicht uÈberschritten wird. Herr Huber weist in Zeile 2 seine gesamten Einnahmen in HoÈhe von 166 600 e aus. In das nachrichtlich auszufuÈllende Feld der Zeile 2 traÈgt er den Betrag von 150 200 e ein. l Nach DurchschnittssaÈtzen besteuerte Einnahmen der Land- und Forstwirte (Zeile 3) Land- und Forstwirte, die ihre Betriebseinnahmen nach den DurchschnittssaÈtzen des § 24 UStG besteuern, weisen ihre Nettoeinnahmen in der Zeile 3 aus. Das sind also Betriebseinnahmen, die gemaÈû § 24 UStG mit 5 %, 9 % und 16 % der Umsatzsteuer unterliegen und bei denen die Vorsteuer mit 5 % und 9 % pauschaliert wird. Die VeraÈuûerung oder Entnahme von AnlagevermoÈgen, z.B. die private Nutzung des Firmenwagens und die sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen sind nicht in der Zeile 3, sondern in den Zeilen 8 ± 10 einzutragen. l Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 4) In der Zeile 4 werden alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen mit ihrem Nettowert (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen. Hierunter fallen auch die UmsaÈtze von Kleinunternehmern, die zur Umsatzsteuer optiert haben.

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Es sind alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in einer Summe auszuweisen, weil es keine Rolle spielt, ob die Betriebseinnahmen mit 16 % oder 7 % der Umsatzsteuer unterliegen. Auszuweisen sind die UmsaÈtze, die in dem jeweiligen Jahr tatsaÈchlich zugeflossen sind. Maûgebend ist also das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Bei UÈberweisungen zaÈhlt das Datum der Gutschrift und nicht das Datum der Wertstellung. l Betriebseinnahmen, fuÈr die keine Umsatzsteuer zum zahlen ist (Zeile 5) In der Zeile 5 sind einzutragen die umsatzsteuerfreien und nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen sowie die Betriebseinnahmen, fuÈr die der LeistungsempfaÈnger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet. a) Steuerfreie Betriebseinnahmen Die steuerfreien UmsaÈtze sind in § 4 Nr. 1±28 UStG aufgefuÈhrt. Erzielen Sie ausschlieûlich umsatzsteuerfreie UmsaÈtze, z.B. als Arzt, Versicherungsmakler usw., tragen Sie Ihre Einnahmen ausschlieûlich in der Zeile 5 ein. Erzielen Sie Einnahmen, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei sind, muÈssen Sie die Einnahmen entsprechend aufteilen. Die Betriebseinnahmen, die der Umsatzsteuer unterliegen, weisen Sie in Zeile 4 aus und die umsatzsteuerfreien Einnahmen in Zeile 5. BetraÈgt der umsatzsteuerpflichtige Teil nicht mehr als 17 500 e, ist der Unternehmer als Kleinunternehmer einzustufen, der seine Betriebseinnahmen in Zeile 2 ausweist. b) Nicht steuerbare Betriebseinnahmen Nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen liegen vor, wenn eine der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 UStG nicht vorliegt. Denn nach § 1 UStG handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz, wenn l eine Lieferung oder sonstige Leistung l von einem Unternehmer l im Inland l gegen Entgelt l im Rahmen seines Unternehmens ausgefuÈhrt wird. Betriebseinnahmen sind nicht steuerbar, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nicht vorliegt, wenn also z.B. l kein Leistungsaustausch vorliegt, d.h. wenn eine Leistung ohne Gegenleistung erbracht wird, l eine Versicherung oder eine andere Person fuÈr einen verursachten Schaden eine EntschaÈdigung zahlt (Schadensersatz), KA 3/2005

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l

l

oÈffentliche ZuschuÈsse ohne Gegenleistung gezahlt werden; z.B. die Investitionszulage, der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung im Ausland liegt.

Praxis-Beispiel: Ein deutscher Steuerberater beraÈt einen belgischen Unternehmer, der in Deutschland keine BetriebsstaÈtte und keinen Sitz hat. Der Ort dieser Beratungsleistung liegt nach § 3 a Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 4 UStG in Belgien, auch wenn der deutsche Steuerberater die Beratungsleistung in seinem deutschen BuÈro erbracht hat. Der deutsche Steuerberater stellt dem belgischen Unternehmer 2 000 e in Rechnung. Umsatzsteuer darf er nicht ausweisen. Buchungsvorschlag: SKR 03: 1200

Bank

2 000

an

8339

ErloÈse aus im anderen EG-Land 2 000 steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare UmsaÈtze

Bank

2 000

an

4339

ErloÈse aus im anderen EG-Land 2 000 steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare UmsaÈtze

SKR 04: 1800

c) Betriebseinnahmen, bei denen der LeistungsempfaÈnger Schuldner der Umsatzsteuer ist Ist der LeistungsempfaÈnger nach § 13 b UStG Schuldner der Umsatzsteuer darf der leistende Unternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Diese Regelung ist seit dem 1.4.2004 erheblich erweitert worden, so dass seit dem insbesondere Subunternehmer in der Baubranche davon betroffen sind. Einzelheiten zu dieser Regelung finden Sie in den BeitraÈgen der Gruppe 3/ U 104 und U 105. Innerhalb der Kontenrahmen koÈnnen Sie eine Vielzahl unterschiedlicher ErloÈskonten verwenden. Sie koÈnnen beschriftete Konten uÈbernehmen und bei Bedarf Konten neu beschriften, so dass fuÈr alle FaÈlle eine LoÈsung vorhanden ist. Nachfolgend sind nur einige der gaÈngigen Konten aufgefuÈhrt. Bezeichnung des Kontos

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

ErloÈse als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG

8195

4185

2

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 7

Bezeichnung des Kontos

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen

2747

4982

3

ErloÈse

8200

4200

5

ErloÈse 16 % USt

8400

4400

4

ErloÈse 7 % USt

8300

4300

4

ProvisionserloÈse 16 % USt

8508

4508

4

ProvisionserloÈse 7 % USt

8506

4506

4

Steuerfreie UmsaÈtze § 4 Nr. 8 ff UStG

8100

4100

5

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG

8125

4125

5

Sonstige steuerfreie UmsaÈtze Inland

8110

4110

5

Vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (Zeile 6) Sie erfassen die Betriebseinnahmen mit dem Nettobetrag. Die entsprechende Umsatzsteuer gehoÈrt insgesamt in die Zeile 6. Erfasst wird nur die Umsatzsteuer, die vom Unternehmer im entsprechenden Jahr tatsaÈchlich vereinnahmt worden ist. Auch die Umsatzsteuer fuÈr die private Kfz-Nutzung, fuÈr andere Privatnutzungen und fuÈr Sachentnahmen gehoÈrt zu den Einnahmen. Sie weisen diese UmsatzsteuerbetraÈge zusammen mit der tatsaÈchlich vereinnahmten Umsatzsteuer in Zeile 6 aus. Kontierungs-Praxis-Tipp: Wenn Sie Automatikkonten verwenden, wird die Umsatzsteuer automatisch innerhalb der BuchfuÈhrung auf das Umsatzsteuerkonto gebucht.

Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt (Zeile 7)

!

Ergibt sich ein Vorsteuerguthaben, z.B. auf Grund Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder JahreserklaÈrung, zahlt Ihnen das Finanzamt diese GuthaKA 3/2005

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ben aus. Diese Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt weisen Sie als Betriebseinnahme aus. Der Erstattung gleichgestellt ist eine Verrechnung durch das Finanzamt, z.B. mit der privaten Einkommensteuer. Praxis-Beispiel: Herr Huber uÈbermittelt seine Umsatzsteuer-Voranmeldung, die ein Vorsteuerguthaben von 1 250 e ausweist, elektronische an sein Finanzamt. Das Finanzamt verrechnet dieses Guthaben mit einer faÈlligen Einkommensteuer-Nachzahlung. Damit wird das betriebliche Umsatzsteuerguthaben mit einer privaten Steuerschuld verrechnet, was einer Erstattung gleichzusetzen ist. Buchungsvorschlag: SKR 03: 1810

Privatsteuern

1 250

an

1780

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

1 250

SKR 04: 2150

Privatsteuer

1 250

an

3820

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

1 250

VeraÈuûerung und/oder Entnahme von AnlagevermoÈgen (Zeile 8) Die Betriebseinnahmen aus der VeraÈuûerung und/oder den Teilwert bei der Entnahme von AnlagevermoÈgen weisen Sie getrennt von den anderen Betriebseinnahmen mit dem Nettobetrag aus, z.B. bei der VeraÈuûerung des Firmenwagens. Die Umsatzsteuer wird zusammen mit den anderen UmsatzsteuerbetraÈgen in der Zeile 6 erfasst. Praxis-Beispiel: Herr Huber entnimmt seinen Firmenwagen ins PrivatvermoÈgen. Als Entnahmewert muss Herr Huber den Teilwert ansetzen. Hat Herr Huber bei der Anschaffung einen Vorsteuerabzug geltend gemacht, unterliegt die die Entnahme der Umsatzsteuer. Ohne Vorsteuerabzug bei der Anschaffung unterliegt die Entnahme jedoch nicht der Umsatzsteuer. Bezeichnung des Kontos ErloÈse aus VerkaÈufen von Sachanlagen SachanlagevermoÈgen (bei Buchverlust)

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

8800

6889

8

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

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SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

ErloÈse aus VerkaÈufen von Sachanlagen SachanlagevermoÈgen (bei Buchgewinn)

8829

4849

8

ErloÈse aus VerkaÈufen von Sachanlagen SachanlagevermoÈgen 16 % USt (bei Buchverlust)

8801

6885

8

ErloÈse aus VerkaÈufen von Sachanlagen SachanlagevermoÈgen 16 % (bei Buchgewinn)

8820

4845

8

ErloÈse aus VerkaÈufen immaterieller VermoÈgensgegenstaÈnde (bei Buchverlust)

8817

6890

8

ErloÈse aus VerkaÈufen immaterieller VermoÈgensgegenstaÈnde (bei Buchgewinn)

8837

4850

8

Bezeichnung des Kontos

Private Nutzung Kfz (Zeile 9) Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens setzen Sie entweder die anteiligen tatsaÈchlichen Kosten an, die Sie mit einem Fahrtenbuch ermitteln, oder Sie ermitteln die private Nutzung mit der 1 %-Methode. Es ist fuÈr beide FaÈlle eine Zeile vorgesehen. Das heiût, Sie weisen die private Nutzung mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer aus. Ob und in welcher HoÈhe Umsatzsteuer anfaÈllt, muÈssen Sie auûerhalb der Anlage EUÈR ermitteln, buchen und dann ins Formular uÈbernehmen. Bei der 1 %-Methode ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage fuÈr die Umsatzsteuer, indem Sie 20 % vom pauschalen Wert abziehen. Praxis-Beispiel: Herr Huber nutzt seinen Firmenwagen auch fuÈr Privatfahrten. Der Bruttolistenpreis hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 29 000 e betragen. Herr Huber fuÈhrt kein Fahrtenbuch und ermittelt deshalb die private Nutzung wie folgt: Bruttolistenpreis 29 000 e x 1 % = 290 e x 12 Monate = 3 480 e umsatzsteuerpflichtiger Anteil (80 %) = 2 784 e 2 784 e x 16 % Umsatzsteuer = 445,44 e Herr Huber weist die private Kfz-Nutzung in Zeile 9 mit 3 480 e aus. Die Umsatzsteuer von 445,44 e gehoÈrt zusammen mit allen andern UmsatzsteuerbetraÈgen in die Zeile 6. KA 3/2005

Gruppe 3 / E 200 Seite 10

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (Zeile 10) Nur fuÈr die private Kfz-Nutzung gibt es eine eigene Zeile. Alle anderen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen erfassen Sie in Zeile 10. Bei den uÈbrigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen muÈssen Sie innerhalb der BuchfuÈhrung wie folgt unterscheiden: l In Zeile 10 werden als Sachentnahmen nur die Entnahmen von UmlaufvermoÈgen erfasst, weil Sie die Entnahme von GegenstaÈnden des AnlagevermoÈgens in Zeile 8 ausweisen muÈssen. l Ebenfalls in Zeile 10 tragen Sie die private Telefonnutzung ein. Sie ermitteln den privaten Anteil der Telefonkosten entweder anhand eines EinzelgespraÈchnachweises, oder Sie schaÈtzen den privaten Anteil. l Unter die sonstigen Nutzungs- und Leistungsentnahmen fallen alle anderen Positionen, wie z.B. der Einsatz betrieblicher ArbeitskraÈfte fuÈr den privaten Bereich, der mit den Kosten anzusetzen ist, die auf den privaten Einsatz entfallen Um die private Nutzung in Ihrer BuchfuÈhrung zu erfassen, stehen Ihnen einige Konten zur VerfuÈgung. FuÈr die private PKW-Nutzung verwenden Sie z.B. die folgenden Konten: SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Verwendung von GegenstaÈnden fuÈr Zwecke auûerhalb des Unternehmens ohne USt, z.B. Kfz-Nutzung

8924

4639

9

Verwendung von GegenstaÈnden fuÈr Zwecke auûerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung)

8921

4645

9

Verwendung von GegenstaÈnden fuÈr Zwecke auûerhalb des Unternehmens 16 % USt (Telefon-Nutzung)

8922

4646

9

Bezeichnung des Kontos

AufloÈsung von steuerfreien RuÈcklagen als Einnahmen (Zeile 11) Steuerfreie RuÈcklagen muÈssen nach einer bestimmten Zeit wieder Gewinn erhoÈhend aufgeloÈst werden. Bei einer EinnahmenuÈberschussrechnung ist der AufloÈsungsbetrag (ggf. mit Zinszuschlag) als Betriebseinnahme auszuweisen. Zur Bildung und AufloÈsung der Ansparabschreibung und von anderen steuerfreien RuÈcklagen muÈssen Sie in den Zeilen 59 ± 63 der Anlage EUÈR ergaÈnzende Angaben machen. Das Finanzamt erwartet von Ihnen, dass Sie erlaÈutern, wie sich die BetraÈge zusammensetzen. Sie muÈssen unterscheiden zwischen

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

l

l

l

Gruppe 3 / E 200 Seite 11

steuerfreien ReinvestitionsruÈcklagen und RuÈcklagen fuÈr Ersatzbeschaffung (Zeile 59), der Ansparabschreibung, die nicht fuÈr ExistenzgruÈnder gilt und spaÈtestens nach zwei Jahren aufzuloÈsen ist (Zeile 60) und der Ansparabschreibung fuÈr ExistenzgruÈnder (Zeile 61). Kontierungs-Praxis-Tipp: Bildung und AufloÈsung der Ansparabschreibung sollten Sie im Einzelnen festhalten, weil Sie mit einer Kontrolle durch das Finanzamt rechnen muÈssen. Beachten Sie auch immer die formellen Voraussetzungen fuÈr die Ansparabschreibung.

!

Normale Ansparabschreibungen muÈssen Sie spaÈtestens nach zwei Jahren aufloÈsen. Haben Sie die erforderliche Investition nicht bzw. nicht in der geplanten HoÈhe vorgenommen, muÈssen Sie den Gewinn um 6 % pro Jahr vom (uÈberhoÈhten) RuÈcklagebetrag erhoÈhen. Diesen Betrag weisen Sie in Zeile 62 der Anlage EUÈR aus. ExistenzgruÈnder muÈssen die Ansparabschreibungen spaÈtestens nach 5 Jahren aufloÈsen und brauchen keinen Gewinnzuschlag versteuern. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

ErtraÈge aus der AufloÈsung von Sonderposten mit RuÈcklageanteil (Ansparabschreibungen)

2739

4936

11/60

ErtraÈge aus der AufloÈsung von Sonderposten mit RuÈcklageanteil (ExistenzgruÈnderruÈcklage)

2733

4934

Zeile 11/61

Bezeichnung des Kontos

l Untergliederung der Betriebsausgaben Sie untergliedern die Betriebsausgaben so, wie es die amtliche Anlage EUÈR vorsieht. Sie fuÈllen natuÈrlich nur die Zeilen aus, die fuÈr Sie in Frage kommen. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, setzen Sie die Betriebsausgaben netto (also ohne VorsteuerbetraÈge) an. Die Vorsteuer aus Investitionen und Betriebsausgaben sind in einer Summe in der Zeile 50 auszuweisen. Sind Sie, z.B. als Kleinunternehmer, Versicherungsmakler oder Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weisen Sie die Betriebsausgaben mit den Bruttowerten aus. KA 3/2005

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EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Pauschaler Betriebsausgaben (Zeile 14) Ein pauschaler Betriebsausgabenabzug ist nur bei bestimmte Berufsgruppen bzw. TaÈtigkeiten moÈglich. UÈber den pauschalen Betrag hinaus, koÈnnen keine zusaÈtzlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nach H 143 EStR und § 3 Nr. 26 EStG koÈnnen Sie die folgenden BetraÈge pauschal als Betriebsausgaben abziehen: l 30 % der Einnahmen, hoÈchstens 2 455 e, bei einer hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen HaupttaÈtigkeit l 25 % der Einnahmen, hoÈchstens jedoch 614 e, bei einer wissenschaftlichen, kuÈnstlerischen und schriftstellerischen NebentaÈtigkeit l 25 % der Einnahmen, hoÈchstens jedoch 614 e, bei einer nebenamtlichen Lehr- und PruÈfungstaÈtigkeit l 1 848 e, maximal bis zur HoÈhe der Einnahmen, bei einer nebenberuflichen TaÈtigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe (Zeile 16) Ihre Aufwendungen fuÈr Waren, Roh- und Hilfsstoffe tragen Sie in Zeile 16 ein. Dabei greifen Sie z.B. auf die folgenden Konten zuruÈck: Bezeichnung des Kontos

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Wareneingang 7 % Vorsteuer

3300

5300

16

Wareneingang 16 % Vorsteuer

3400

5400

16

Wareneingang 5 % Vorsteuer

3500

5500

16

Wareneingang 9 % Vorsteuer

3530

5530

16

Bezogene Leistungen (Zeile 17) / Personalkosten (Zeile 18) Bei den bezogenen Leistungen handelt es sich z.B. um Fremdarbeiten, Fremdleistungen, Leiharbeit, Fertigungslizenzen und aÈhnliche Positionen. FuÈr GehaÈlter, LoÈhne und verschiedene Arten von Lohnnebenkosten gibt es eine Reihe von Konten, die Sie alle in Zeile 18 zusammenfassen.

Abschreibungen auf unbewegliche WirtschaftsguÈter (Zeile 19) Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Abschreibung betrieblich genutzter GebaÈude bzw. GebaÈudeteile, fuÈr die Sie z.B. folgende Konten verwenden koÈnnen:

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 13

Bezeichnung des Kontos

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Abschreibungen auf GebaÈude

4831

6221

19

Absetzung fuÈr auûergewoÈhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der GebaÈude

4841

6231

19

In Zeile 19 beziehen Sie nicht die AfA ein, die auf das haÈusliche Arbeitszimmer entfaÈllt. Die GebaÈude-AfA wird zusammen mit anderen Kosten fuÈr das haÈusliche Arbeitszimmer in Zeile 31 ausgewiesen. Abschreibung auf immaterielle WirtschaftsguÈter (Zeile 20) Zu den immateriellen WirtschaftsguÈtern gehoÈren z.B. der GeschaÈfts- oder Firmenwert, der uÈber 15 Jahre abzuschreiben ist, der Praxiswert, der uÈber 3 bis 5 Jahre abgeschrieben werden kann, und Softwareprogramme, die nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 16.1.2003, (Az. 10 K 82/99) in der Regel uÈber 3 Jahre abgeschrieben werden koÈnnen. Die Abschreibungsdauer bei Lizenzen, Patenten, Nutzungsrechten und aÈhnlichen immateriellen WirtschaftsguÈtern richtet sich nach der individuellen Nutzbarkeit. Ihnen stehen z.B. folgende Konten zur VerfuÈgung: SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Abschreibungen auf immaterielle VermoÈgensgegenstaÈnde

4822

6200

20

Abschreibungen auf den GeschaÈfts- oder Firmenwert

4824

6205

20

AuûerplanmaÈûige Abschreibungen auf immaterielle VermoÈgensgegenstaÈnde

4826

6210

20

Bezeichnung des Kontos

Abschreibung auf bewegliche WirtschaftsguÈter (Zeile 21) FuÈr die Abschreibung beweglicher WirtschaftsguÈter stehen Ihnen verschiedene Konten zur VerfuÈgung. Obwohl die Anlage EUÈR keine Abgrenzung der Abschreibung fuÈr Kfz vorsieht, ist es zweckmaÈûig, wenn Sie in Ihrer BuchfuÈhrung eine Trennung vornehmen. Zur Unterteilung koÈnnen Sie z.B. die folgenden Konten verwenden: KA 3/2005

Gruppe 3 / E 200 Seite 14

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und GebaÈude)

4830

6220

21

Absetzungen fuÈr auûergewoÈhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sonstiger WirtschaftsguÈter

4843

6233

21

Abschreibungen auf Kfz

4832

6222

21

Absetzung fuÈr auûergewoÈhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung des Kfz

4842

6232

21

Bezeichnung des Kontos

Ermitteln Sie die private Nutzung mit Hilfe eines Fahrtenbuchs, benoÈtigen Sie die Abschreibung sowohl bei der privaten Nutzung (Zeile 9) als auch bei der Abgrenzung von Kosten fuÈr Fahren zwischen Wohnung und Betrieb (Zeile 27). Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG (Zeile 22) Die Anlage EUÈR sieht fuÈr die Sonderabschreibung gemaÈû § 7g Abs. 1 und 2 EStG fuÈr kleine und mittlere Betriebe in Zeile 22 eine gesonderte Zeile vor. Was bei der Sonderabschreibung zu beachten ist, koÈnnen Sie in Fach 3 / S 470 nachzulesen. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG (ohne Kfz)

4851

6241

21

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG (fuÈr Kfz)

4852

6242

21

Bezeichnung des Kontos

Aufwendungen fuÈr geringwertige WirtschaftsguÈter (Zeile 23) Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten fuÈr ein selbststaÈndig nutzbares bewegliches Wirtschaftsgut nicht mehr als 410 e ohne Umsatzsteuer, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Preisminderungen, wie z.B. Rabatte und Skonti, mindern die Anschaffungskosten. Softwareprogramme, die nicht mehr als 410 e netto kosten, werden ebenfalls zu den geringwertigen WirtschaftsguÈtern gerechnet. Geringwertige WirtschaftsguÈter koÈnnen Sie uÈber ihre Nutzungsdauer abschreiben oder im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort zu 100 % abschreiben.

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 15

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Sofortabschreibung geringwertiger WirtschaftsguÈter

4855

6260

23

Abschreibung auf aktivierte, geringwertige WirtschaftsguÈter

4860

6262

23

AuûerplanmaÈûige Abschreibung auf aktivierte, geringwertige WirtschaftsguÈter

4865

6266

23

Bezeichnung des Kontos

Restbuchwert ausgeschiedener AnlageguÈter (Zeile 24) Bei WirtschaftsguÈtern, die aus dem BetriebsvermoÈgen durch Verkauf, Entnahme oder Verschleiû bzw. ZerstoÈrung ausscheiden, buchen Sie den Restbuchwert als Betriebsausgabe. Vergleichen Sie hierzu die AusfuÈhrungen auf Seite 8. Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten (Zeile 26) In dieser Zeile der Anlage EUÈR werden alle Fahrtkosten erfasst. Das sind sowohl die Kfz-Kosten von Fahrzeugen die zum BetriebsvermoÈgen gehoÈren, als auch die Kfz-Kosten von Fahrzeugen, die zum PrivatvermoÈgen gehoÈren. Kosten fuÈr Leasingfahrzeuge sind ebenfalls in dieser Zeile zu erfassen. Zu den Fahrtkosten gehoÈren auch die Kosten fuÈr oÈffentliche Verkehrsmittel, fuÈr die Nutzung eines Leihwagens oder die Nutzung des Fahrzeugs eines FamilienangehoÈrigen. Bezeichnung des Kontos

KA 3/2005

SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Fahrzeugkosten

4500

6500

26

Kfz-Steuer

4510

7685

26

Kfz-Versicherungen

4520

6520

26

Laufende Kfz-Betriebskosten

4530

6530

26

Kfz-Reparaturen

4540

6540

26

Garagenmiete

4550

6550

26

MautgebuÈhren

4560

6580

26

Leasingfahrzeugkosten

4570

6560

26

Sonstige Kfz-Kosten

4580

6570

26

Gruppe 3 / E 200 Seite 16

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Nicht erfasst werden an dieser Stelle die Abschreibungen und die Zinsen, die fuÈr ein Darlehen zu zahlen sind, mit dem der Fahrzeugkauf finanziert wurde. Die Abschreibung ist in Zeile 21 und der Zinsaufwand in Zeile 37 einzutragen. Fahrten zwischen Wohnung und BetriebsstaÈtte (Zeilen 27 und 29) Die tatsaÈchlichen Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung Betrieb entfallen, tragen Sie in Zeile 27 ein, wenn Sie ein Fahrtenbuch fuÈhren. Wenn Sie die private PKW-Nutzung pauschal (mit der 1 %-Methode) ermitteln, muÈssen Sie die Kosten, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfallen, ebenfalls pauschal wie folgt ermitteln: 0,03 % vom Bruttolistenpreis x Monate der Nutzung fuÈr Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb x Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betrieb = Betrag, den Sie in Zeile 27 eintragen

Sollte eine doppelte HaushaltsfuÈhrung vorliegen, setzen Sie zusaÈtzlich noch den folgenden Wert an: 0,002 % vom Bruttolistenpreis x Anzahl der Familienheimfahrten x Entfernungskilometer zwischen BeschaÈftigungsort und Ort des eigenen Hausstandes = zusaÈtzlicher Betrag fuÈr Zeile 27

Die Entfernungspauschale (= 0,30 e je Entfernungskilometer x Anzahl der Tage, an denen Sie zu Ihrem Betrieb fahren) tragen Sie in voller HoÈhe in Zeile 29 ein. Von den Kfz-Kosten, die Sie in Zeile 26 eingetragen haben, wird der Betrag aus Zeile 27 abgezogen. Den verbleibenden Betrag tragen Sie Zeile 28 ein. Sie ziehen in Zeile 27 den gesamten Betrag ab, der auf Fahren zwischen Wohnung und Betrieb entfaÈllt, ohne dass Sie die abziehbaren Aufwendungen gegen rechnen. Raumkosten und sonstige GrundstuÈcksaufwendungen (Zeile 30 bis 33) Nach der Anlage EUÈR sind die Raumkosten und sonstigen GrundstuÈcksaufwendungen wie folgt aufzuteilen: a) HaÈusliches Arbeitszimmer Wann es sich um ein haÈusliches Arbeitszimmer handelt, und welche Kosten Sie abziehen koÈnnen, ist in Gruppe 3 / A 1040 ausfuÈhrlich dargestellt. In

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 17

Zeile 31 sind nur die abziehbaren Aufwendungen einschlieûlich Abschreibung und Schuldzinsen einzutragen. Bezeichnung des Kontos

SKR 03:

SKR 04:

Anlage È R Zeile EU

Aufwendungen fuÈr ein haÈusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)

4288

6348

31

Aufwendungen fuÈr ein haÈusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)

4289

6349

Ð

Soweit es sich bei der Ausstattung des Arbeitszimmers um Arbeitsmittel handelt, sind diese nicht in Zeile 31 einzutragen. Z.B. Schreibtische, BuÈcherschraÈnke, StuÈhle und andere MoÈbelstuÈcke ziehen Sie uneingeschraÈnkt in voller HoÈhe oder im Rahmen der Abschreibung als Betriebsausgaben ab. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob Sie die Kosten fuÈr das Arbeitszimmer in voller HoÈhe, nur bis zu 1 250 e oder uÈberhaupt nicht abziehen duÈrfen. b) Miete/Pacht Die Miete oder Pacht fuÈr betrieblich genutzte RaÈume oder GrundstuÈcke ziehen Sie uneingeschraÈnkt als Betriebsausgaben ab. Miet- und Pachtaufwendungen tragen Sie in Zeile 32 ein. Eine Ausnahme bildet lediglich die Miete fuÈr ein haÈusliches Arbeitszimmer. c) Aufwendungen fuÈr betrieblich genutzte GrundstuÈcke Bei den Aufwendungen fuÈr betrieblich genutzte GrundstuÈcke, die in Zeile 33 des Vordrucks EUÈR einzutragen sind, werden die BetraÈge fuÈr die Abschreibung und die Schuldzinsen nicht einbezogen. Das gilt selbst dann, wenn der betrieblich genutzte GebaÈudeteil von untergeordneter Bedeutung ist und nicht als BetriebsvermoÈgen behandelt wird. Ein GrundstuÈcksteil ist gemaÈû § 8 EStDV von untergeordnetem Wert, wenn er 1/5 des Verkehrswerts und 20 500 e nicht uÈberschreitet. Wird dieser Grenzwert nicht uÈberschritten, braucht dieser GrundstuÈcksteil nicht dem BetriebsvermoÈgen zugeordnet zu werden. Die GrundstuÈcksaufwendungen fuÈr den betrieblich genutzten GrundstuÈcksteil gehoÈren dennoch zu den Betriebsausgaben. Diese Aufwendungen sollten jedoch in der Zeile 49 unter den uÈbrigen Betriebsausgaben eingetragen werden. Schuldzinsen (Zeilen 37 bis 38) Beim Abzug von betrieblichen Schuldzinsen ist § 4 Abs. 4a EStG zu beachten. GemaÈû § 4 Abs. 4a EStG muÈssen Sie zwischen zwei Arten von Schuldzinsen unterscheiden. KA 3/2005

Gruppe 3 / E 200 Seite 18

l

l

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Zinsen fuÈr ein Investitionsdarlehen (zur unmittelbaren Finanzierung) duÈrfen uneingeschraÈnkt abgezogen werden und sind in Zeile 37 einzutragen. Zinsen fuÈr einen Kontokorrentkredit bzw. zum Ausgleich fuÈr einen Kontokorrentkredit oder fuÈr einen Betriebsmittelkredit sind in Zeile 38 einzutragen. Diese Schuldzinsen sind nur teilweise abziehbar, wenn UÈberentnahmen vorliegen. Wie Sie die abziehbaren Zinsen ermitteln, ist unter Gruppe 3/ Z 205 dargestellt. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Nicht abzugsfaÈhige Schuldzinsen (langfristig) gemaÈû § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

2113

7313

38

Nicht abzugsfaÈhige Schuldzinsen (kurzfristig) gemaÈû § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

2114

7314

38

Zinsaufwendungen fuÈr kurzfristige Verbindlichkeiten

2110

7310

37/38

Zinsaufwendungen fuÈr langfristige Verbindlichkeiten

2120

7320

37/38

Zinsen zur Finanzierung des AnlagevermoÈgens

2126

7326

37

Bezeichnung des Kontos

ErgaÈnzende Angaben zum Schuldzinsenabzug in den Zeilen 66 und 67: Der Zinsabzug kann eingeschraÈnkt sein, wenn UÈberentnahmen vorliegen, also wenn Ihre Entnahmen hoÈher sind als die Summe aus Einlagen und Gewinn. In die Zeilen 66 und 67 der Anlage EUÈR tragen Sie die Entnahmen und Einlagen des laufenden Jahres ein. Damit werden die Daten festgehalten, die fuÈr die Beurteilung des Zinsabzugs jetzt und/oder in spaÈteren Jahren erforderlich sind. Bei der Beurteilung werden auch die UÈber- und Unterentnahmen der Vorjahre einbezogen. Unterentnahmen stellen somit ein Guthaben dar, das Sie spaÈter beim Zinsabzug einloÈsen koÈnnen. È brige beschraÈnkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeilen 40 ± 43) U a) Geschenke (Zeile 40) Geschenke an Personen, die nicht Ihre Arbeitnehmer sind, koÈnnen Sie als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Zuwendung pro Person im Jahr 35 e nicht uÈberschreitet. In der BuchfuÈhrung sind fuÈr Geschenke ohnehin zwei verschiedene Konten vorgesehen.

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

Gruppe 3 / E 200 Seite 19

b) Bewirtungen (Zeile 41) Bei den Bewirtungskosten muÈssen Sie die abziehbaren (70 %) und nicht abziehbaren (30 %) Aufwendungen getrennt buchen. Nur so koÈnnen Sie die BetraÈge entsprechend den Vorgaben der Zeile 41 in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufteilen. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Bewirtungskosten

4650

6640

41

Nicht abzugsfaÈhige Bewirtungskosten

4654

6644

41

Bezeichnung des Kontos

c) Reisekosten und Kosten fuÈr doppelte HaushaltsfuÈhrung (Zeile 42) FuÈr die Reisekosten sind mehrere Konten vorgesehen. Sie buchen auf diese Konten nur die abzugsfaÈhigen BetraÈge, die Sie in die Zeile 42 der Anlage EUÈR uÈbernehmen. Nicht abziehbare Kosten, z.B. beim Verpflegungsaufwand, buchen Sie auf das Konto ,,Sonstige eingeschraÈnkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abziehbarer Anteil)``. d) Sonstige beschraÈnkt abziehbaren Aufwendungen (Zeile 43) Geldbuûen, z.B. fuÈr falsches Parken, duÈrfen Sie ± auch wenn sie betrieblich veranlasst sind ± nicht als Betriebsausgaben abziehen. RepraÈsentationskosten dagegen koÈnnen ± je nach Situation ± abziehbar oder nicht abziehbar sein. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Sonstige eingeschraÈnkt abziehbare Betriebsausgaben (abziehbarer Anteil)

4651

6641

56

Sonstige eingeschraÈnkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abziehbarer Anteil)

4652

6642

56

Bezeichnung des Kontos

Sonstige unbeschraÈnkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeilen 46 bis 49) Die verbleibenden Betriebsausgaben, die bisher noch nicht in der Anlage EUÈR erfasst worden sind, tragen Sie wie folgt ein: l l l l

KA 3/2005

Porto, Telefon, BuÈromaterial (Zeile 46) Fortbildung, Fachliteratur (Zeile 47) Rechts- und Steuerberatung, BuchfuÈhrung (Zeile 48) UÈbrige Betriebsausgaben (Zeile 49)

Gruppe 3 / E 200 Seite 20

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

In der Zeile 49 werden alle uÈbrigen Betriebsausgaben ausgewiesen, die in der Anlage EUÈR nicht einzeln aufgefuÈhrt sind (= Zusammenfassung der uÈbrigen Betriebsausgaben). Gezahlte VorsteuerbetraÈge (Zeile 50); ans Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 51) Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, weisen die VorsteuerbetraÈge, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben, in Zeile 50 aus. Das heiût, Sie duÈrfen nur die VorsteuerbetraÈge ausweisen, die Sie tatsaÈchlich gezahlt haben. Der Betrag kann somit von der Vorsteuer abweichen, die Sie in Ihrer UmsatzsteuererklaÈrung ausweisen. Die Umsatzsteuer, die Sie ans Finanzamt zahlen, ziehen Sie als Betriebsausgaben ab. Es kommt auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Soweit Sie eine Umsatzsteuerschuld durch eine Verrechnung des Finanzamts ausgeglichen haben, gehoÈrt dieser Betrag auch zu den Betriebsausgaben. Bildung von RuÈcklagen und Ansparabschreibungen (Zeilen 52, 59 bis 63) Die BetraÈge entnehmen Sie den entsprechenden Konten in Ihrer BuchfuÈhrung. SKR 03:

SKR 04:

ÈR Anlage EU Zeile

Einstellungen in Sonderposten mit RuÈcklageanteil (Ansparabschreibungen)

2341

6926

Zeile 60/52

Einstellungen in Sonderposten mit RuÈcklageanteil (ExistenzgruÈnderruÈcklage)

2342

6928

Zeile 61/52

Bezeichnung des Kontos

Um die nachfolgend abgedruckte Anlage EUÈR auszufuÈllen, koÈnnen Sie wie folgt vorgehen: l

l

l

Sie drucken sich ± wie bisher ± eine formlose EinnahmenuÈberschussrechnung aus. Hinter jeder Position schreiben Sie die Nummer der Zeile, in die diese Kostenposition gehoÈrt, dann uÈbertragen Sie die BetraÈge in die Anlage EUÈR. Stimmt der Gewinn dann uÈberein, haben Sie nichts vergessen.

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

KA 3/2005

Gruppe 3 / E 200 Seite 21

Gruppe 3 / E 200 Seite 22

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR

KA 3/2005

Gruppe 3 / E 200 Seite 23

Gruppe 3 / E 200 Seite 24

EinnahmenuÈberschussrechnung, Anlage EUÈR