Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

Einvernahmetechnik; Trichtermodell und Validität SKG Instruktionstagung, 4. November 2016 Leitender Staatsanwalt, lic. iur. Christoph ILL

SJD

1. Einleitung Ein paar Fragen die uns beschäftigen • Was macht den Wert einer Aussage aus? • Was hat der Wahrheitsbegriff in der ganzen Diskussion verloren? • Wie erkennen wir den Wert einer Aussage während der Aussage? • Wie reagieren wir auf diese Erkenntnis? • Lassen sich diese Fragen in einer Systematik beatworten? • Taugt vielleicht der Einvernahmetrichter dazu? 3. November 2016 Seite 2

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

Inhalt

1.

Einleitung

2.

Das Problem mit der Wahrheit

3.

Aussagenvalidität statt Wahrheit

4.

Wie erreichen wir Aussagen, die einer Validitätsprüfung zugänglich sind?

5.

Trichtermodell und Validität

6.

Befragungstrichter und StPO

7.

Einsatz des Befragungstrichters

8.

Einsatz des Befragungstrichters; modifiziert

3. November 2016 Seite 3

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

2. Vorab: Das Problem mit der Wahrheit Fiktiver Dialog

Was ist das Ziel der Einvernahme? Ich möchte die Wahrheit herausfinden. Was ist denn die Wahrheit? So, wie es sich in der Realität abgespielt hat. Und wie finden wir die Wahrheit, wenn wir die Realität nicht kennen?

3. November 2016 Seite 4

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

2. Vorab: Das Problem mit der Wahrheit

Wenn wir nicht benennen können, was die Wahrheit ist, wie können wir da auf die Suche nach ihr gehen? • „Wahrheit“ als Begriff ist wissenschaftlich nicht haltbar, denn keine Theorie kann je positiv bestätigt werden, man kann höchstens ihre Antithese widerlegen (Karl Popper). • „Wahr-unwahr“ soll ersetzt werden durch präzise und klar definierte Anforderungen, die wir an Aussagen stellen, damit wir sie als realitätsbasiert annehmen können.

3. November 2016 Seite 5

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

3. Aussagen-Validität statt „Wahrheit“ Die klar definierten Anforderungen formulieren wir wie folgt: Aussagen-Validität bezeichnet die Gültigkeit und Belastbarkeit einer Aussage. Es lassen sich 4 Dimensionen unterscheiden: • Interne Validität ist die Widerspruchsfreiheit/Stimmigkeit der Aussage in sich selbst. • Normative Validität bezeichnet die Glaubhaftigkeit i.S. der Realkennzeichen (Vergleich mit erlebnisbasierten Aussagen im Labor) • Formelle Validität bezeichnet die Deskriptivität und die theoretische Widerlegbarkeit der Aussage. • Externe Validität bezeichnet die Belastbarkeit der Aussagen im Lichte aller Beweismittel.

Kanton St.Gallen

3. Aussagen-Validität statt „Wahrheit“ Wahrheitstheorien

Externe Validität

Korrespondenztheorie: Wahrheit ist die Übereinstimmung von erkennendem Verstand und Sache. Dialektisch-materialistische Widerspruchstheorie: Übereinstimmung zwischen Bewusstsein und objektiver Realität. Logisch-empiristische Bildtheorie: Übereinstimmung der logischen Struktur des Satzes mit der des von ihm abgebildeten Sachverhalts. Redundanztheorie: Der Begriff der Wahrheit wird nur aus stilistischen Gründen verwendet, oder um der eigenen Behauptung Nachdruck zu verleihen. Kohärenztheorie: Widerspruchsfreiheit / Ableitungsbeziehungen einer Aussage zum System akzeptierter Aussagen. Interne Validität 3. November 2016 Seite 7

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

4. Wie erreichen wir Aussagen-Validität? A. Interne Validität lässt sich nur erschliessen, wenn wir zur Aussageeigenleistung motivieren und diese auch zulassen. Fehlerquellen: • Wir motivieren nicht zum Erzählen. • Wir sagen nicht was wir wollen. • Wir hören nicht zu.

Belastbarkeit der Aussage ohne Beizug von anderen Beweisen

Glaubhaftigkeit i.S. der Realkennzeichen

B. Auch die normative Validität lässt sich nur bei Aussageneigenleistung erschliessen. Fehlerquellen: • Aus Unkenntnis verhindern wir, dass sich Realkriterien in Aussagen abbilden lassen. C. Externe Validität lässt sich nur erschliessen, wenn wir die korrekten Handlungsmodelle von den unkorrekten unterscheiden können und im Detail wissen, was wir an Beweisergebnissen haben. Belastbarkeit der Fehlerquellen: Aussagen im Lichte aller Beweismittel • Wir kennen das korrekte Handlungsmodell nicht. • Wir kennen im Moment der Befragung die Beweisergebnisse und deren Aussagekraft nicht.

3. November 2016 Seite 8

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

4. Wie erreichen wir Aussagen-Validität? Deskriptivität und theoretische Widerlegbarkeit

D. Formelle Validitäten lässt sich nur erreichen, wenn das Thema präzise in die Befragung eingebracht wird und die Aussagen bzw. Antworten auf ihre Relevanz in Bezug auf das abzuklärende Thema gerastert werden. Fehlerquellen: • Wir verlangen die Verbindlichkeit nicht oder nicht hartnäckig genug. • D.h. wir geben uns mit Scheinantworten zufrieden. Grundsätze • Die externe Validität ist der normativen Validität vorzuziehen. • Die formelle Validität geniesst im Rahmen der externen Validität einen sehr hohen Stellenwert. Der Befragungstrichter gibt uns eine Struktur, in welcher die verschiedenen Techniken zur Ergründung der verschiedenen Validitäten angeknüpft werden.

3. November 2016 Seite 9

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität (©Haas/ILL)

Kanton St.Gallen

5. Trichtermodell und Validität Phase 1: Personalisierung • Empfang und Begrüssung • Information und Rechtsbelehrung

Das Ziel besteht darin, die Formalien so zu erledigen, dass die Gesprächsatmosphäre nicht schon in den Ansätzen zerstört wird. Lösungsansatz: Versetzen Sie sich in die Rolle der befragten Person und überlegen Sie sich, wie sie gerne belehrt würden (dann würden Sie wohl kaum je eine Person so belehren, wie Sie es wahrscheinlich machen)

. Und über die Protokollierung habe wir dann noch

nicht gesprochen. 3. November 2016 Seite 11

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität Glaubhaftigkeit i.S. der Realkennzeichen

Phase 2 (offener Bericht); Ziel: Deskriptivität und Detailreichtum durch freien Bericht ermöglichen (interne, formelle und normative Validität) Das Ziel besteht darin, die befragte Person so zu beeinflussen, dass sie möglichst viele Informationen in Aussageneigenleistung von sich gibt. Deskriptivität und Belastbarkeit der Aussage ohne Beizug von anderen Beweisen

theoretische Widerlegbarkeit

Lösungsansätze • Erklären, was wir wollen; • Aussagemotivation erstellen, u.a. indem wir informieren; • Technik des geduldig Zuhörens; • Technik des genau Zuhörens. 3. November 2016 Seite 12

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität

Phase 2; Ziel: Deskriptivität und Detailreichtum durch freien Bericht ermöglichen (Voraussetzung für die Prüfung der internen, formellen und normativen Validität) Oft gehört und gesehen: «Dann erzählen Sie einmal kurz, was Sie so vor der Schussabgabe gemacht haben.» «Sie können nicht sagen, was Sie am Freitag um 18:00 Uhr gemacht haben?» «Schildern Sie einmal in einem groben Abspann, was sich da so zugetragen hat.» All das wollen wir nicht!!! Wir wollen: • So viele Informationen wie möglich; • So detaillierte Informationen wie möglich; • So präzise Informationen wie möglich • und alles zum fraglichen Sachverhalt. 3. November 2016 Seite 13

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität

„Gehen Sie sich bitte in Gedanken an den Ort zurück, wo die Schiesserei stattgefunden hat, d.h. in den Eingangsbereich der Bar. Versetzen Sie sich in aller Ruhe in den Moment zurück, als Sie dort gestanden haben. Sie stehen nun dort und nehmen mit allen Sinnen war. Was haben Sie vor, während und nach der Schussabgabe alles wahrgenommen? Bitte schildern Sie mir alles, was Ihnen in den Sinn kommt, so detailliert wie möglich. Ich nehme mir gerne die Zeit, alles genau zu notieren, denn es ist mir alles wichtig, was Ihnen in Erinnerung kommt. Und sollten Sie in Ihrer Erinnerung in gewissen Punkten unsicher sein, so sagen Sie das bitte. Das ist kein Problem.“ 3. November 2016 Seite 14

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität Phase 3; Ziel: Erlebnisechtheit durch offenes Nachfragen prüfen (1. Prüfung der internen, der formellen und Elementen der normativen Validität) • Interventionen und Fragen in offener Form • innere Widersprüche klären Belastbarkeit der Aussage ohne Beizug von anderen Beweisen

Deskriptivität und theoretische Widerlegbarkeit

Glaubhaftigkeit i.S. der Realkennzeichen

Lösungsansätze: • Sehr genau zuhören, was gesagt wird. • Befragte Person aussprechen lassen. • Widersprüche ansprechen, aber erst, wenn sie verankert sind. • Kritische Passagen mit offenen Fragen vertiefen. • Unverstandenes mit «WIESO» hinterfragen. • Aussagen laufend auf Widersprüche, Logikbrüche und Auslassungen rastern. • Darauf achten, ob effektiv relevante Inhalte vermittelt werden. • Blick auf gewisse Realkriterien gelenkt. 3. November 2016 Seite 15

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität Exkurs Anker d. Definition Anker sind Angaben der befragten Person, die losgelöst von ihr durch andere Beweiserhebungen zuverlässig geprüft werden können. Verhalten der befragten Person Ehrlich aussagende Personen versuchen grundsätzlich Anker zu liefern, da sie wissen, dass die Beweiserhebungen zu den Ankern ihre Version stützen wird. Bewusst tatsachenwidrig aussagende Personen vermeiden Anker zu liefern, weil deren Überprüfung aufdecken würden, dass ihre Aussagen nicht den realen Abläufen entsprechen. Liefern sie trotzdem Anker, dann sind es entweder Personen- oder Sachbeweise, die mit Blick auf das Strafverfahren vorbereitet sind, oder es sind Pseudoanker (de facto keine Möglichkeit der Überprüfung; z.B. nicht erreichbare Zeugen; nicht zu erhebende Sachbeweise etc.) Kanton St.Gallen

5. Trichtermodell und Validität Exkurs Anker Erhebung von Ankern • Die Suche nach Ankern kann unter Umständen offen angesprochen werden. Ehrlich aussagende Personen werden darum bemüht sein, Möglichkeiten zur Beschaffung entlastender Beweise zu liefern, die anderen hingegen nicht. • Grundsätzlich kann gesagt werden, dass je ausführlicher und detaillierter der offene Bericht ist, desto grösser ist die Chance, dass sich Anker finden lassen. Detailliertes Nachfragen und Vertiefen der Aussagen führt allenfalls – gewollt oder ungewollt - auch weitere Anker zu Tage. • Das Erheben von Ankern setzt die Fähigkeit voraus zu wissen, was alles abgeklärt werden kann (z.B. Spuren, Datenerhebung, Rückverfolgungen von Abläufen etc.) Kanton St.Gallen

5. Trichtermodell und Validität Deskriptivität und theoretische Widerlegbarkeit

Belastbarkeit der Aussagen im Lichte aller Beweismittel

Phase 4; Ziel: Prüfung bzw. Hinterfragen der Validität durch Befragung und Vorhalte (Dient der Klärung der externen und formellen Validität) • Vorhalt der verschiedenen Beweismittel und Befragung dazu • Detailbefragung zu allen Punkten des Befragungsprogramms • Klärung von Widersprüchen zwischen Beweismittel und Aussagen • Vorwürfe nochmals zusammengefasst auf den Punkt bringen Befragungstechnik im engeren Sinne

Lösungsansätze:

• Wir kennen im Moment der Befragung die Beweisergebnisse und deren Aussagekraft. • Wir kennen das korrekte Handlungsmodell. • Wir beherrschen die Befragungstechnik i.e.S (Die gute Frage enthält nur eine Frage, hat ein bestimmtes Ziel, ist klar und unmissverständlich und wird vom Empfänger verstanden). 3. November 2016 Seite 18

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

5. Trichtermodell und Validität Exkurs Modellkenntnis a. Modell Wie sieht ein vergleichbarer Ablauf in einem korrekten Geschäft oder Vorgang aus? Korrekter Ablauf

betrügerische Ablauf

Darlehensvermittlung

Kapitalbeschaffung Bezug von Sozialleistungen Submission Liegenschaftenhandel Handel mit bestimmten Produkten Kreditvermittlung

Darlehen in der Familie Kanton St.Gallen

Gewinnspiel

5. Trichtermodell und Validität Exkurs Modellkenntnis a. Modell Wie sieht ein vergleichbarer Ablauf in einem korrekten Geschäft oder Vorgang aus? Korrekter Ablauf

betrügerische Ablauf

Darlehensvermittlung

Betrügerisches Darlehensgeschäft

Kapitalbeschaffung

Kapitalanlagebetrug

Bezug von Sozialleistungen

Sozialleistungsbetrug

Submission

Submissionsbetrug

Liegenschaftenhandel

Betrug mit gehandelten Liegenschaften

Handel mit bestimmten Produkten

Betrügerischer Produktehandel

Kreditvermittlung

Betrügerische Kreditvermittlung

Darlehen in der Familie

Enkeltrick Kanton St.Gallen

Gewinnspiel

Betrügerisches Gewinnversprechen

5. Trichtermodell und Validität Phase 5; Ziel: Geständnis oder Zugeständnis oder Widerspruch • Bestätigung des konkreten und detaillierten Vorhalts (Geständnis). Falls in Abweichung zu den ursprünglichen Aussagen: zurück zu Phase 2 (offener Bericht); • Bei Zugeständnis in Abweichung zu den ursprünglichen Aussagen: zurück zu Phase 2 (offener Bericht). Bsp. Geständnis nach längerem Bestreiten: «OK, es trifft zu. Ich habe geschossen.» Dieses OK bestätigt lediglich einen äusseren Vorgang. Ob eine fahrlässige Tötung oder ein Mord vorliegt, entscheidet sich weitestgehend über innere Vorgänge. Die Schilderung der Vorgänge durch Aussageeigenleistung ist gerade auch mit Blick auf täterspezifisches Wissen von grösster Bedeutung. Diese Aussageeigenleitung müssen wir auch an diesem Punkt einfordern (interne und externe Validität). In der Einvernahme müssen nicht wir dem Beschuldigten erklären, was er gemacht hat, sondern er uns! 3. November 2016 Seite 21

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

6. Befragungstrichter und StPO Art. 143 StPO Durchführung der Einvernahme 4 Sie (die Strafbehörde)

fordert die einzuvernehmende Person auf, sich zum Gegenstand der Einvernahme zu äussern. 5 Sie strebt durch

klar formulierte Fragen und Vorhalte die Vollständigkeit der Aussagen und die Klärung von Widersprüchen an. 6

Die einzuvernehmende Person macht ihre Aussagen aufgrund ihrer Erinnerung. Sie kann mit Zustimmung der Verfahrensleitung schriftliche Unterlagen verwenden; diese werden nach Abschluss der Einvernahme zu den Akten genommen.

offene Phase

geschlossene Phase

Kanton St.Gallen

7. Einsatz des Befragungstrichters (unverändert)

Der Befragungstrichter ist ein Modell und wie jedes Modell hat er lediglich eine darstellende und nicht abbildende Funktion. D.h., der Befragungstrichter kann in seiner reinen Form auf das ganze Verfahrensthema nur in bestimmten Einzelfällen eingesetzt werden: •

Zeugenbefragungen grundsätzlich;



Opfer- und Täterbefragungen von Gewalt- und Sexualdelikten, wenn nur eine Tathandlung vorliegt;



Täter- und Opferbefragungen, wenn ein räumlich und zeitlich klar überblickbarer und eng zusammenhängender Sachverhalt abgeklärt werden muss.

3. November 2016 Seite 23

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

7. Einsatz des Befragungstrichters (situativ)

Situativer Einsatz des Befragungstrichters in seiner modellhaften Form: Abklären konkreter Sequenzen in einem grösseren Ablauf, die vertieft beleuchtete werden müssen, z.B.: •

Entstehen eines Vertrages



Absprache in einer Gruppe



Alibi für eine bestimmte Zeitspanne



Aufenthalt in einem bestimmten Restaurant



Übergabe von Drogen etc.

Der situative Trichter wird regelmässig im Verlaufe der Einvernahme eingesetzt. Dies kann und muss je nachdem mehrfach erfolgen. 3. November 2016 Seite 24

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft

Vorläufiges Ende • • • •

• •

• •

Haas, H. (Artikel in submission). Aussagenvalidität - eine Begriffsklärung, Kriminalistik. Peirce, Ch. (1931-1958). In Ch. Hartshorne, P. Weiss, P. & A. W. Burks (Eds.), Collected Papers, Band I–VIII. Cambridge: Harvard University Press [abgekürzt im Text mit CP; zitiert wird nach Band und Abschnitt]. Russel, B., (1930) Wahrheit und Falschheit. 1930 Tarski, (1977). "Die semantische Konzeption der Wahrheit und die Grundlagen der Semantik". Wahrheitstheorien. Gunnar Skirbekk, Hg., Suhrkamp, Frankfurt am Main 1977, 140-188 Tarski, (1977) "Die semantische Konzeption der Wahrheit und die Grundlagen der Semantik". Wahrheitstheorien. Gunnar Skirbekk, Hg., Suhrkamp, Frankfurt am Main, 140188 von Aquin, Th., (1986). Von der Wahrheit (De veritate, Quaestio I), Lateinisch – Deutsch, ausgewählt, übersetzt und herausgegeben von Albert Zimmermann, Hamburg, online (besucht am 24.12.2012): http://www.corpusthomisticum.org/qdv01.html Walder H. & Hansjakob, Th. Kriminalistisches Denken, 9. Aufl., Heidelberg 2012, 228 Ill, Ch. (Artikel forthcoming). Aussagen, die einer Validitätsprüfung zugänglich sind .

3. November 2016 Seite 25

Kanton St.Gallen Staatsanwaltschaft