Sachstandsbericht BER Stand: 19.10.2016

Dr. Karsten Mühlenfeld Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Müller Vorsitzender der Geschäftsführung: Dr. Karsten Mühlenfeld Geschäftsführerin Finanzen: Heike Fölster Sitz der Gesellschaft: Schönefeld; Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB

Inhalt 1 Flughafen Berlin Brandenburg .......................................................................................... 3 1.1 Genehmigung 5. Nachtrag erteilt .................................................................................................. 3 1.2 Aktueller Sachstand Eröffnungstermin .......................................................................................... 3 1.3 BER-Barometer .............................................................................................................................. 4 1.4 Übersicht Fortschritt Planung und Bau .......................................................................................... 5 1.5 Regierungsflughafen .................................................................................................................... 10 1.6 Finanzierung und Notifizierung.................................................................................................... 10 2 Flughäfen Schönefeld und Tegel ..................................................................................... 12 2.1 Verkehrsbericht September ......................................................................................................... 12 2.2 Ausbau Schönefeld ...................................................................................................................... 14 2.3 Ausbau Flugbetriebsflächen......................................................................................................... 14 3 Schallschutzprogramm BER ............................................................................................ 15 3.1 Schallschutzprogramm BER (Monatsbericht September, Stand 30.09.2016) ............................. 18 4 Redaktioneller Hinweis ..................................................................................................... 23

19-10-2016

Sachstandsbericht

1 Flughafen Berlin Brandenburg

1.1

Genehmigung 5. Nachtrag erteilt

Am 6. Oktober 2016 hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH vom Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald die Genehmigung des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung des BER-Terminals entgegengenommen. Der 5. Nachtrag ist eine wesentliche Voraussetzung für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg. Die Flughafengesellschaft wird nun bewerten, wie schnell die Auflagen umgesetzt werden können. Auf dieser Grundlage wird der bereits eingereichte 6. Nachtrag angepasst.

1.2

Aktueller Sachstand Eröffnungstermin

Die Flughafengesellschaft kann einen verbindlichen Eröffnungstermin des BER erst festlegen, wenn auch der 6. Nachtrag genehmigt ist. Die Flughafengesellschaft arbeitet weiterhin konsequent an der Eröffnung 2017 und hat zur Terminsicherung zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Bei der Technischen Inbetriebnahme wurde die Personalkapazität erhöht, außerdem laufen die Inbetriebnahmen der Anlagen parallel in allen Bereichen des Terminals. Erste Prüfungen durch Sachverständige haben bereits begonnen. Die Organisation der Objektüberwachung wird fortlaufend an die Bedürfnisse des Projekts angepasst. Aktuell wird sie auf die Inbetriebnahmeprozesse ausgerichtet. Zudem erfolgt für die bauliche Ausführung und Technische Inbetriebnahme in Teilen eine Ausweitung auf eine Sechs-Tage-Woche im erweiterten Zwei-Schicht-Betrieb. Diese Maßnahmen und der Rahmenterminplan sind nunmehr parallel mit den ausführenden Firmen zu vereinbaren. Da die Firmen vertraglich aufgrund der Historie nicht auf die Einhaltung von Terminen verpflichtet werden konnten und diese Verantwortung derzeit auch nach eigenem Bekunden nicht übernehmen wollen, wird derzeit versucht, mit den Firmen entsprechende Gespräche zu führen und vertraglich bindendere Einigungen zu erzielen. Um die Risiken auf dem Weg zur Eröffnung besser beurteilen zu können, hatte die Flughafengesellschaft zwei externe Beratungsunternehmen um eine Einschätzung gebeten. Die Netherland Airport Consultants (NACO) halten einen Eröffnungstermin Oktober/November 2017 für technisch machbar. Laut NACO sei allerdings die Zahl der Genehmigungsunterlagen im Vergleich zu anderen internationalen Projekten deutlich höher. Auch die Unternehmensberatung Roland Berger hält die Wahrscheinlichkeit einer Eröffnung 2017 weiterhin für gegeben, mahnt aber an, dass alle Beteiligten wie FBB, Bauunternehmen, Genehmigungsbehörden und Politik gemeinsam an der Eröffnung arbeiten müssen.

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1.3

BER-Barometer

Bei Planung und Bau des Fluggastterminals wurden mit Stand Ende September 73 Prozent der Meilensteine für Genehmigung, Planung und Bauen erreicht. In den allermeisten Bereichen konnte bereits eine Fertigstellung von ca. 90 Prozent erreichet werden, aber da die Meilensteine erst freigemeldet werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, spiegelt sich dies noch nicht in der Statistik wider. Mit den noch ausstehenden Genehmigungen und dem Abschluss der baulichen Ausführung im Main Pier Nord und Main Pier Süd wird auch die Kurve steil ansteigen. Die Sanierung der Kabeltrassen steht weiterhin bei 99 Prozent, da die finalen Sachverständigenbegehungen (auch auf Basis der fehlenden Baugenehmigung) noch folgen. Die Abarbeitung der Mängel im baulichen Brandschutz liegt bei 89 Prozent (88 Prozent im August). Bei den Feststellungen sind derzeit 87 Prozent abgearbeitet (86 Prozent im August). In den letzten Monaten konnten im Main Pier Nord und Main Pier Süd die Entrauchungsanlagen baulich fertiggestellt werden. Im Main Pier Nord wurden zudem zehn von elf maschinellen Entrauchungsanlagen erfolgreich in Betrieb gesetzt. Auch im Main Pier Süd und im mittleren Bereich des Fluggastterminals werden derzeit erste technische Anlagen in Betrieb genommen. Im Main Pier Nord und Süd wurden die vorgesehenen Flächen der Bundespolizei übergeben.

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1.4

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Übersicht Fortschritt Planung und Bau

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1.5

Regierungsflughafen

Die Arbeiten für den Interimsstandort des Regierungsflughafens auf der Ramp 1 am Flughafen Schönefeld sind weiter fortgeschritten. Der Abbruch der Bestandsgebäude und der dazugehörigen Infrastruktur wurde abgeschlossen. Den Mietern und Nutzern der bisherigen Gebäude wurde ein Ersatz zur Verfügung gestellt. Das von der Flughafengesellschaft vorgeschlagene Vorfeldlayout der Flugbetriebsflächen wurde durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bestätigt und zur Genehmigung bei der Oberen Luftfahrtbehörde BerlinBrandenburg eingereicht. Details zum Nutzervertrag befinden sich noch in der Abstimmung zwischen FBB und Bund. Im Dezember 2016 soll der Bau des Abfertigungsgebäudes und der landseitigen Flächen starten. Geplant ist, mit den Arbeiten an den Flugbetriebsflächen im März 2017 zu beginnen. Ziel ist es, den Interimsstandort im Sommer 2018 an den Bund zu übergeben.

1.6

Finanzierung und Notifizierung

Die Europäische Kommission hat Anfang August 2016 grünes Licht für das Finanzierungspaket der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gegeben. Nach detaillierter wirtschaftlicher Analyse bescheinigte die Kommission, dass das Handeln der Eigentümer der Flughafengesellschaft, der Bundesländer Berlin, Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland, mit dem eines privatwirtschaftlichen Investors mit dem Ziel langfristiger Gewinne vergleichbar ist. Außerdem hat die Kommission den Businessplan der FBB geprüft, in dem dargelegt wird, dass das staatliche Finanzengagement – auch unter Berücksichtigung verschiedener Risiken – profitabel ausfallen wird. Darüber hinaus seien auch die von den Eigentümern zu gewährenden Bürgschaften marktkonform. Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs in Höhe von 2,2 Milliarden Euro für die Fertigstellung und den mittelfristigen Ausbau des Flughafens BER hat die Flughafengesellschaft ein neues Finanzierungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Dieses besteht zum einen aus einem Gesellschafterdarlehen über 1,107 Milliarden Euro, welches zu aktuell günstigen Marktkonditionen mit den Gesellschaftern abgeschlossen wurde und innerhalb einer Laufzeit von 20 Jahren komplett getilgt wird. Weitere 1,1 Milliarden Euro nimmt die FBB am freien Kapitalmarkt auf und refinanziert in diesem Zusammenhang außerdem vorzeitig 1,4 Milliarden Euro des ursprünglich bis 2019 laufenden bestehenden Kredites aus dem Jahr 2009. Der neue Kredit wird – wie auch bereits der bestehende Konsortialkredit – zu 100 Prozent durch die Gesellschafter Berlin, Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland verbürgt.

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Voraussetzung für die Wirksamkeit der Bürgschaft ist insbesondere die nun erfolgte Bestätigung durch die Europäische Kommission. Der Kick-off der Fremdfinanzierung begann mit der Ansprache von rund 20 Banken aus dem bestehenden Konsortium sowie weiteren nationalen und internationalen Kreditinstituten. Letztlich gaben mehr als die Hälfte der angefragten Banken verbindliche Angebote unter der Maßgabe einer 100-prozentigen Verbürgung durch die Gesellschafter ab. Damit kam es im Rahmen der Ausschreibung im Wettbewerbsverfahren zu einer deutlichen Überzeichnung. Als optimale Lösung für das Finanzierungskonzept hat sich ein Festsatzkredit zur Ablösung des Konsortialkredites sowie eine variable Tranche ergeben, die bis 2020 flexibel in Anspruch genommen werden kann. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Nach Abschluss der Vertragsverhandlung unter Führung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale konnte der neue Kreditvertrag nun unterzeichnet werden. Folgende sieben Banken bilden das Konsortium: Norddeutsche Landesbank Girozentrale, KfW IPEX-Bank GmbH, Investitionsbank Berlin, Investitionsbank des Landes Brandenburg, Berliner Volksbank eG, Berliner Sparkasse Niederlassung der Landesbank Berlin AG, Mittelbrandenburgische Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit der Neuordnung der Finanzierung des Flughafenbaus konnte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die aktuell sehr günstigen Kreditkonditionen der Banken nutzen und Planungssicherheit für die Folgejahre schaffen sowie erhebliche Einsparungen beim Kapitaldienst generieren.

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2 Flughäfen Schönefeld und Tegel

2.1

Verkehrsbericht September

Im September starteten und landeten 3.242.171 Passagiere an den Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel. Das ist ein Zuwachs von 15,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden im September 1.131.122 Passagiere registriert (+44,4 Prozent), in Tegel waren es 2.111.049 Fluggäste (+4,5 Prozent). Die Zahl der Flugbewegungen lag im September bei insgesamt 26.091 Starts und Landungen, eine Zunahme von 10,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld betrug die Zahl der Flugbewegungen 9.251. Das entspricht einem Plus von 37,5 Prozent im Vorjahresvergleich. In Tegel stagnierte die Zahl der Flugbewegungen (-0,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr leicht. Insgesamt wurden in Tegel im September 16.840 Flugbewegungen registriert. Von Januar bis September nutzten insgesamt 24.537.131 Passagiere die Flughäfen Schönefeld und Tegel, ein Plus von 11,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Am Flughafen Schönefeld wurden 8.490.331 Passagiere abgefertigt, das sind 40,7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2015. Gleichzeitig wurden in Tegel von Januar bis September 16.046.800 Fluggäste gezählt, das sind 1,0 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Flugbewegungen stieg von Januar bis September auf insgesamt 211.236 Starts und Landungen, eine Zunahme um 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 71.008. Das entspricht einem Anstieg von 30,1 Prozent im Vorjahresvergleich. In Tegel gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 1,0 Prozent. Insgesamt wurden in Tegel von Januar bis September 140.228 Flugbewegungen registriert. An den Flughäfen Schönefeld und Tegel wurden im September mehr als 4.246 Tonnen Luftfracht befördert. Das sind 13,7 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Von Januar bis September 2016 wurden etwa 33.728 Tonnen Luftfracht befördert, das sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Verkehrsstatistik finden Sie online unter: http://www.berlinairport.de/de/presse/basisinformationen/verkehrsstatistik/index.php

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2.2

Ausbau Schönefeld

Der Ausbau des Flughafens Schönefeld liegt im Zeitplan. Der Rohbau des Terminal D2 ist seit Anfang September 2016 abgeschlossen. Gegenwärtig werden die Gepäckausgabebänder eingebaut. Geplant ist die Nutzung des Terminals zum Jahresende. Das Terminal B wurde bereits deutlich vergrößert, damit verbessert sich die Situation an der Sicherheitskontrolle und am Check-in. Im Jahr 2017 werden zudem die Terminals A und D umgebaut. Das Terminal D wird zum reinen Abflugterminal, der erste Stock des Terminal A wird zum Wartebereich auf der Luftseite umfunktioniert. Gleichzeitig wird das Gastronomie- und Shoppingangebot in beiden Terminals verbessert. Die Aufenthaltsqualität insgesamt erhöht sich, zudem wird die Anzahl der Sitzplätze deutlich aufgestockt.

2.3

Ausbau Flugbetriebsflächen

Wie bereits im September 2015 angekündigt, wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Flugbetriebsflächen ertüchtigen und ausbauen, um mit der Eröffnung des BER beide Standorte parallel betreiben zu können. Der Aufsichtsrat hatte im Juli 2016 dem notwendigen Budget zugestimmt. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten wird es nötig sein, die Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld vorübergehend zu schließen. Ab Mitte Juli 2017 soll der Flugverkehr von Schönefeld deswegen für rund drei Monate über die zukünftige südliche Start- und Landebahn des BER abgewickelt werden. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat dies Anfang Oktober bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde BerlinBrandenburg (LuBB) offiziell beantragt. Die bauliche Erweiterung der Flugbetriebsflächen gliedert sich in mehrere Teilprojekte. Da die Flugzeuge nach der BER-Eröffnung von beiden Start- und Landebahnen sowohl zum BER-Terminal als auch zu den Terminals in Schönefeld rollen müssen, ohne sich gegenseitig zu behindern, ist geplant, infrastrukturelle Anpassungen vorzunehmen, zusätzliche Taxiways zu bauen bzw. vorhandene zu sanieren. Zudem müssen weitere Vorfelder, etwa vor dem geplanten Terminal T1-E errichtet werden, um kurz- und mittelfristig die notwendigen Abfertigungspositionen bereitzustellen. Seit Oktober 2016 laufen die Bauarbeiten für die Komplettierung des Taxiways Charlie. Für die dort bisher ansässigen Wartungsbetriebe wird ein alternativer Standort in der Maintenance Area errichtet. Der Großteil der restlichen Bauarbeiten startet im Juli 2017. Derzeit laufen dafür die Vorbereitungen. Analog zur Sanierung der Nordbahn im Jahr 2015 wird die FBB wieder auf eine intensive Kommunikation mit den Anwohnern setzen und zum Beispiel eine per E-Mail und Telefon erreichbare Anwohnerinfo einrichten.

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3 Schallschutzprogramm BER Die Kernthemen in Kürze 

87 Prozent der Anträge bearbeitet: Mit Stand 30. September 2016 liegen der FBB für 20.282 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 17.691 Wohneinheiten hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet (also rund 87 Prozent). Das heißt, dass die Anspruchsermittlungen verschickt sind. Die Eigentümer kennen ihre individuellen Ansprüche und können Schallschutz einbauen lassen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht. Rund 1.900 Wohneinheiten können derzeit nicht bearbeitet werden, u.a. weil Anwohner nicht erreichbar sind oder um eine spätere Bearbeitung ihrer Anträge gebeten haben. Daraus ergibt sich eine Auflagenerfüllung von derzeit 96 Prozent. Zum Stand der Bearbeitung ist anzumerken, dass zahlreiche bereits bearbeitete Anträge, die im Zuge der Erweiterung der Anspruchsgebiete aus dem Nachtschutzgebiet in das Tagschutzgebiet fielen, nun neu zu bearbeiten sind und daher nicht länger als abgearbeitet gemeldet werden.



95 Prozent der Anträge für den Nachtschutz bearbeitet: Im reinen Nachtschutzgebiet liegen für 7.716 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor, 7.367 Anträge sind bearbeitet (also 95 Prozent). Die Anwohner haben die erforderlichen Unterlagen erhalten und können Schallschutzmaßnahmen beauftragen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht.



Schallschutz umsetzen: Für knapp 46 Prozent der bearbeiteten Schallschutzanträge im Tagschutzgebiet konnte die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden (sogenannte ASE-B). Die Anwohner erhalten damit die Zusage auf Schallschutzmaßnahmen und keine reine Entschädigungszahlung. o

Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die Schallschutzmaßnahmen realisieren lässt. Bei der Wahl einer Baufirma bietet die Schallschutzliste der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (ABSt) eine gute Orientierung. Die Schallschutzliste führt aktuell 49 Baufirmen, die im Rahmen des Schallschutzprogramms BER Maßnahmen umsetzen. Die

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Schallschutzliste ist im Internet unter dem folgenden Link zu finden: www.abst-brandenburg.de o

Für das Schallschutzprogramm BER gilt ein in der Bundesrepublik Deutschland einmalig hohes Schutzniveau (0,005 x 55 dB(A) im Tagschutzgebiet). Daher kommt es bei der Realisierung von Schallschutzmaßnahmen oft zu weitreichenden Eingriffen in die Haussubstanz (z.B. Einbau von Innendämmungen, besonders dicken Kastenfenstern). Die FBB bietet Anwohnern verschiedene Module an: Modul Kastendoppelfenster, Modul Schritt für Schritt, Modul Finanzierung, Modul Wanddämmung, Modul Küche, Modul Differenzzahlung, Modul niedrige Raumhöhe, Modul Wintergarten. So können Eigentümer etwa auf die Doppelkastenfenster verzichten und erhalten stattdessen die besten einfachen Schallschutzfenster. Die Module können einzeln oder in Kombination miteinander beantragt werden und sollen dabei helfen, Komplexität und Eingriffe in die Bausubstanz zu minimieren.

o

Damit auch jene Eigentümer, die eine finanzielle Entschädigung erhalten (sogenannte ASE-E), das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen, bietet die Flughafengesellschaft eine individuelle und kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Alle Anwohner, die Interesse an dieser Beratung haben, können sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schallschutzteams über das Anwohnertelefon (Tel. 030 6091-73500) melden.



Derzeit liegen für 5.120 Objekte Anträge auf Erstattung der Außenwohnbereichsentschädigung vor. 3.845 Eigentümer, also 75 Prozent der Antragssteller, haben die Entschädigung bisher erhalten.



Erweiterung Anspruchsgebiete: Die FBB hat die Anspruchsgebiete für die neuen Flugrouten dem Prognosehorizont 2023 angepasst. Demnach erweitert sich das Nachtschutzgebiet im Südosten des Flughafens um Teile von Rotberg, Kiekebusch und Karlshof und im Südwesten um Teile von Dahlewitz und Jühnsdorf. Anspruchsberechtigt sind damit 11.750 Haushalte (bislang 11.500). Das Tagschutzgebiet erweitert sich um Teile von Kiekebusch und Dahlewitz. Anspruchsberechtigt sind damit 14.250 Haushalte (bislang 14.000). Insgesamt steigt die Zahl derjenigen, die Anspruch auf Schallschutz haben, von 25.500 Haushalten auf 26.000. Bis Ende August sind bereits rund 420 Anträge auf Schallschutzmaßnahmen aus diesen Gebieten bei der FBB eingegangen. Die Anträge sind in den allermeisten Fällen unvollständig, die fehlenden Unterlagen werden bei den Anwohnern angefragt.

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Sobald Anträge vervollständigt wurden, können diese zur weiteren Bearbeitung an ein beauftragtes Ingenieurbüro übergeben werden. 

Urteil des OVG Berlin Brandenburg vom 3. Mai 2016: Nach Prüfung des Urteils zur Abluftplanung für die Lüftung von Wohnungen wurde entschieden, die dort aufgestellten Anforderungen an das Schallschutzprogramm umzusetzen. Die FBB hat keine Rechtsmittel eingelegt. Derzeit erfolgt eine Abstimmung mit der Klägerseite zu den technischen Modalitäten der geforderten Lüftungsplanung. Sobald hier Einvernehmen erzielt wurde, werden die Anforderungen aus dem Urteil auf alle anderen Fälle angewendet. Die Kostenprognose von 730 Mio. EUR wird hierdurch voraussichtlich nicht überschritten.



Neuer Flugzeugmix: Allen Berechnungen im Rahmen des Schallschutzprogrammes BER lag bisher ein Szenario aus den 1990er Jahren zugrunde, in dem von einem bestimmten Anteil größerer und damit lauterer Flugzeuge ausgegangen wird. Dieses Szenario enthält zum Beispiel über 13.000 Flugbewegungen pro Jahr von Flugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 300 Tonnen und vier Strahltriebwerken. Das sind Riesenflieger wie die Frachtmaschine Antonov AN 124 oder der Jumbo-Jet Boeing 747. Im Jahr 2015 gab es an den beiden Berliner Flughäfen insgesamt aber nur acht Flugbewegungen dieser großen und schweren Vierstrahler. Im Szenario aus den 1990er Jahren sind zudem Flugzeuge mit einer Lärmzertifizierung nach dem ICAO-Chapter 3 ohne sog. Bonusliste vorhanden. Diese Flugzeuge sind inzwischen weitestgehend aus dem Markt verschwunden. Um auf der sicheren Seite zu liegen, gehen neuere Verkehrsprognosen von ca. 1.000 jährlichen Flugbewegungen der genannten Riesenflieger aus. Diese sind im neuen Flugzeugmix berücksichtigt. Im Umfeld des Flughafens werden die bisher prognostizierten Lärmpegel also nicht eintreten. Die neuen Berechnungen spiegeln die tatsächlich zu erwartende Lärmbelastung viel realistischer wider als Berechnungen nach dem alten Mix. Die FBB hat sich deshalb entschieden, für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen künftig den neuen Flugzeugmix zu berücksichtigen. Alle Anträge auf Schallschutz, die nach dem 30.09.2016 bei der FBB eingehen, werden demnach nach neuem Flugzeugmix bearbeitet. An der Größe der aktuellen Anspruchsgebiete ändert sich dadurch nichts, genauso wenig wird das Schutzziel in den Häusern verändert.



Alle Anwohner, die Fragen zum Schallschutzprogramm oder zum Stand ihrer Antragsbearbeitung haben, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams am Anwohnertelefon erreichen und bei Bedarf Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams sind Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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unter der Telefonnummer 030 6091-73500 zu erreichen. Ausführliche Informationen sind auch im Nachbarschaftsportal der Flughafengesellschaft zu finden: http://nachbarn.berlin-airport.de. 

Flughafenanwohner können sich zudem im Dialogforum in der Mittelstraße 11 in Schönefeld über das Schallschutzprogram der FBB informieren. Anhand einer elf Meter breiten Karte können sich die Besucher einen Überblick über die Anspruchsgebiete rund um den Flughafen BER verschaffen. Außerdem sind in einem Musterhaus Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter und Schalldämmungen verbaut. Kurze Infofilme zeigen zudem, wie diese Maßnahmen eingebaut werden.

3.1

Schallschutzprogramm BER (Monatsbericht September, Stand 30.09.2016)

Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden, sowie der Entschädigung Außenwohnbereich im Rahmen des Schallschutzprogramms BER 

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (PFB), in der aktuellen Fassung (mit Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms, Ausweisung der Schutzund Entschädigungsgebiete)



Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 (PFBerg) (Neuausweisung Nachtschutzgebiet und Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich)



Prozesserklärung des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg vom 21.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in den Klageverfahren BVerwG 4 A 4000.09, 4 A 40000.10, 4 A 4001.10 (Berücksichtigung Flugbetrieb in Richtung Westen und Ost, 100 : 100-Betrachtung für den Maximalpegel Nacht, berechnet nach AzB-DLR)



Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 15.06.2012 in Verbindung mit dem Bescheid der Genehmigungsbehörde (MIL) vom 02.07.2012 in Verbindung mit den Vollzugshinweisen vom 15.08.2012 und 13.12.2012



Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25.04.2013 (OVG 11 A 15.13)

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Anzahl der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten1 Anspruchsberechtigte (Tag- und Nachtschutz)

ca. 26.000 Wohneinheiten (WE)

Tagschutzgebiet

ca. 14.250 WE

(beinhaltet auch Nachtschutz)

Nachtschutzgebiet

ca. 11.750 WE

(ausschließlich Nachtschutz)

Entschädigung Außenwohnbereich

ca. 10.000 Objekte

Besondere Einrichtungen

ca. 50 Objekte

Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten in Prozent

Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Reines Nachtschutzgebiet Gesamt

1

Vorliegende Anträge

Abgearbeitete Anträge

Abarbeitung in Prozent

12.566 WE

10.324 WE

82%

7.716 WE

7.367 WE

95%

20.282 WE

17.691 WE

87%

Grundlage ist eine Schätzung der in den Anspruchsgebieten befindlichen Wohneinheiten bzw. Objekte.

19-10-2016

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Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im gesamten Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz)

Gesamt

Eingegangene Anträge

12.566 WE

Anspruch in Ermittlung

2.242 WE

Anspruch ermittelt

10.324 WE

Versand ASE-B

2

4.730 WE

-

Versand ASE-E

3

5.197 WE

-

Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen

-

397 WE

4

Schallschutzmaßnahmen umgesetzt5 Maßnahmen komplett umgesetzt -

Kosten nach kompletter baulicher Umsetzung erstattet

-

Entschädigung ausgezahlt

Bauliche Teilumsetzung

4.508 WE 6

7

117 WE 4.391 WE 420 WE

2

Die ASE-B ist die Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Auf Grundlage der ASE-B beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 3

Die ASE-E ist die Anspruchsermittlung Entschädigung. Auf Grundlage der ASE-E erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. Der Eigentümer kann frei darüber entscheiden, wie er das Geld verwendet. Die FBB empfiehlt jedoch, das Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden und bietet dafür eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. 4

Keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich, kein Anspruch oder Verzicht des Eigentümers

5

Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen bedarf der Mitwirkung des Eigentümers. Diese Mitwirkung bedeutet im Falle der ASE-B eine Beauftragung der ermittelten Maßnahmen. Um die Entschädigungszahlung gemäß ASE-E durchführen zu können, benötigt die FBB die aktuellen Kontodaten des Eigentümers. 6

Alle baulichen Schallschutzmaßnahmen wurden komplett umgesetzt und erstattet (gilt auch bei Teilverzicht auf einzelne Maßnahmen). 7

Liegt z.B. bei Rückstellungen einzelner Schallschutzmaßnahmen oder gewerkeweiser Teilumsetzung vor.

19-10-2016

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Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im Nachtschutzgebiet außerhalb des Tagschutzgebietes (ausschließlich Nachtschutz) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz)

Gesamt

Eingegangene Anträge

7.716 WE

Anspruch in Ermittlung

349 WE

Anspruch ermittelt

7.367 WE 8

-

Versand ASE-B / KEV

7.100 WE

-

Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen

9

267 WE

Schallschutzmaßnahmen umgesetzt10 Maßnahmen komplett umgesetzt Bauliche Teilumsetzung

12

11

1.685 WE 413 WE

8

Die FBB konnte im Nachtschutzgebiet in allen versendeten Anspruchsermittlungen bzw. Kostenerstattungsvereinbarungen die Erstattung baulicher Maßnahmen zusagen. Dementsprechend wurden im Nachschutzgebiet keine Entschädigungszahlungen vorgenommen. Das Schallschutzziel im Nachtschutzgebiet hat sich durch das OVG-Urteil nicht geändert, die Berechnungen der Kostenerstattungsvereinbarungen behalten hier demnach ihre Gültigkeit. Auf Grundlage der ASE-B bzw. KEV beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 9

Vgl. Fußnote 4

10

Vgl. Fußnote 5

11

Vgl. Fußnote 6

12

Vgl. Fußnote 7

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Sachstandsbericht

Bearbeitungsstand Entschädigung Außenwohnbereich Entschädigung Außenwohnbereich

Gesamt

Eingegangene Anträge

5.120 Objekte

Anträge in Bearbeitung

1.275 Objekte

Bearbeitung abgeschlossen (Entschädigung ausgezahlt)

3.845 Objekte

Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Besonderen Einrichtungen 

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004, in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse (Anspruchsberechtigung für Schulen, Kindertagesstätten wie Hort, Kinderkrippe, Kindergarten, sowie Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser)



Änderung vom 21.02.2006 zum PFB (Nebenbestimmung A II 5.1.4 Ziff.1 und A II 5.1.4 Ziff. 2 Satz 1) (Einhaltung des Schutzziels im Rauminnern bei der Betrachtung des energieäquivalenten Dauerschallpegels bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung)

Bearbeitungsstand Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen

Gesamt

Eingegangene Anträge

47 Objekte

Anträge in Bearbeitung

15 Objekte

Bearbeitung abgeschlossen

32 Objekte

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Sachstandsbericht

4 Redaktioneller Hinweis Die Inhalte dieses Sachstandsberichts geben den Informationsstand vom 19. Oktober 2016 wieder. Die Flughafengesellschaft informiert für die Dauer der Realisierung des BER in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand. Die Sachstandsberichte BER finden Sie im Internet unter: http://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/aktuellenachrichten/sachstandsberichte/index.php Mit Nachfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an: [email protected].

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Sachstandsbericht