Rundreisen Nordpolen Danzig, Ostsee & Masuren Glanzlichter des Nordens – ab/an Warschau 8 Tage /7 Nächte Auf dieser achttägigen Rundreise erwarten Sie neben der Hauptstadt Warschau zahlreiche nördlich gelegene Glanzlichter unseres Nachbarlandes! So erleben Sie Höhepunkte wie z.B. das bezaubernde gotische Thorn, die Kaschubische Schweiz und die „Dreistadt“ Danzig, Gdingen & Zoppot. Dazu genießen Sie auf der Fahrt in Ihrem modernen Reisebus die wunderschönen Naturlandschaften - die Masurischen Seen, die weiten Strände der Ostsee und zahlreiche Wälder in den Nationalparks. Lassen Sie sich auf dieser Reise von Polens Norden begeistern! Abgerundet wir Ihr großes Besichtigungsprogramm durch ein Orgelkonzert in Danzig und eine entspannende Stakbootfahrt auf dem Krutyniafluss in Masuren. Leistungen • 8 Übernachtungen/Frühstücksbuffet in guten Mittelklassehotels im DZ mit DU/WC (2xWarschau, 1xThorn, 2xDanzig, 2xMasuren) • Begrüßungsgetränk am 1. Tag • 7 x Abendessen, 1 x Mittagessen • Deutschsprachige Reiseleitung auf der gesamten Rundreise • Transfer- und Programmfahrten gemäß Reiseverlauf • Großes Besichtigungsprogramm inkl. Eintritt gemäß Reiseverlauf mit deutschsprachiger Führung

OST & FERN Reisedienst GmbH • 20099 Hamburg • An der Alster 40 • Telefon: 040 / 28 40 95 70 • Fax: 040 / 280 20 11 Email: [email protected] • Internet: www.ostundfern.de

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Rundreisen Nordpolen Danzig, Ostsee & Masuren Glanzlichter des Nordens – ab/an Warschau 8 Tage /7 Nächte Reiseverlauf 1. Tag Warschau Individuelle Anreise nach Warschau. Falls gebucht: Hoteltransfer. Abends Begrüßungsgetränk mit Ihrem Reiseleiter, Besprechung des Programms. Abendessen im Hotel. Übernachtung in Warschau. 2. Tag Warschau - Thorn (240 km) Nach dem Sie Ihr Frühstück entdecken Sie die Sehenswürdigkeiten der polnischen Hauptstadt, die sich dem Besucher mit seinen Glasfassaden und Bürohochhäusern modern und fortschrittlich präsentiert. Ein Spaziergang durch die Altstad endet mit einer Außenbesichtigung des Königsschlosses. Danach fahren Sie ab mit dem Bus entlang der Weichsel nach Thorn. Hier beziehen Sie Ihr Hotelzimmer und nehmen an einer Stadtführung teil. Der Zauber der roten Mauern in der gotischen Stadt wird noch verstärkt durch die Weichsel, in der sich die Bürgerhäuser spiegeln. Viele Häuser der Altstadt erfreuen den Besucher mit ihrer Schönheit und ein Besonderes unter ihnen ist das Geburtshaus des bekannten Arzt und Astronomen Nikolaus Kopernikus. Ein weiterer Touristenmagnet ist die gotische Stadtmauer, die bis zu den Ruinen des Kreuzritterschlosses führt. Die von den Kreuzrittern des Deutschen Ordens gegründete Stadt steht mit ihren 300 Baudenkmälern auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes. Ihr Abendessen nehmen Sie in einem gut-bürgerlichen Restaurant ein. Übernachtung in Thorn. 3. Tag Thorn – Marienburg – Danzig (210 km) Gleich nach dem Frühstück fahren Sie zur Marienburg, wo sich die gleichnamige Burg des Deutschen Kreuzritterordens befindet. Die Anlage war die ehemalige Residenz des Hochmeisters des Deutschen Kreuzritterordens und Europas größte backsteingotische Burg aus dem Mittelalter. Nach einer ausgiebigen Führung setzen Sie Ihre Fahrt durch die Kaschubische Schweiz fort und erreichen Danzig, wo Sie Ihr Hotel beziehen und auch das Abendessen einnehmen. Sie haben ausreichend Zeit, um Danzig auf eigene Faust zu erkunden. Übernachtung in Danzig. 4. Tag Danzig – Zoppot (90 km) Heute entdecken Sie im Rahmen einer Stadtführung die bedeutendsten Sehenswürdigkeiten von Danzig, das gemeinsam mit Gdingen und Zoppot die sogenannte „Dreistadt“ bildet. Die tausendjährige Hafenstadt Danzig spielte in der Geschichte Europas stets eine wichtige Rolle und beeindruckt seine Besucher mit ihren prachtvollen Patrizierhäusern, dem Rathaus und der Altstadt. Weltbekannt sind das Krantor im Hafen sowie der Neptunbrunnen und in der ganzen Altstadt befinden sich die für Danzig typischen Bernsteingeschäfte. In der Basilika zu Oliwa besuchen Sie ein beeindruckendes Orgelkonzert und flanieren anschließend im mondänen Kur- und Badeort Zoppot über Europas längste hölzerne Ostseemole. Zurück in der Danziger Altstadt haben Sie Freizeit zum Souvenirkauf oder den Besuch eines der vielen Gartenlokale.

Das Abendessen nehmen Sie in einem berühmten Danziger Lokal ein. Übernachtung in Danzig. 5. Tag Danzig-Masuren (275 km) Mit dem Oberländer Kanal entdecken Sie heute eine ganz besondere Attraktion, die weltweit ihres gleichen sucht und im Jahre 2010 ihr 150-jähriges Bestehen feierte. Da der Kanal einen Höhenunterschied von ca. 100 Metern überwinden muss, werden die Schiffe an mehreren „schiefen Ebenen“ auf Schienen über Land transportiert. Unsere Schiffe verkehren auf der landschaftlich schönsten Teilstrecke, auf der mehrere „schiefe Ebenen“ passiert werden. Im ostpreußischen Allenstein nehmen Sie an einer Stadtführung teil und fahren weiter in die Masuren. Nachdem Sie Ihr gemütliches Hotel bezogen haben, spaziert unser Reiseleiter mit Ihnen entlang des Sensburger Stadtsees und nach dem Abendessen können Sie einen interessanten Programmtag gemütlich an der Hotelbar ausklingen lassen. Übernachtung in Masuren. 6. Tag Masurische Seenplatte (220 km) Auf der heutigen ganztägigen Masuren-Rundfahrt sammeln Sie unvergessliche Eindrücke! Die erste Station befindet sich tief versteckt in den masurischen Wäldern. Dabei handelt es sich um die Wolfsschanze, das berühmt-berüchtigte Führerhauptquartier, in dem Graf Schenk von Stauffenberg das missglückte Attentat auf Hitler unternahm. Nach einer Führung geht es weiter zu einer Besichtigung der Wallfahrtskirche „Heilige Linde“, wo Sie den lieblichen Klängen eines unter die Haut gehenden Orgelkonzertes lauschen. Im Fischerdörfchen Krutyn ist es Zeit für eine Pause und Sie genießen ein Mittagessen in einem direkt am Fluss gelegenen Restaurant. Aufgrund der exponierten Lage hat sich die Küche natürlich auf die Zubereitung fangfrischen Fisches spezialisiert aber alternativ werden auch leckere Fleischgerichte im Angebot. Das Restaurant „Zacisze“ ist dann auch Ausgangspunkt für die im Anschluss stattfindende Stakbootfahrt auf dem Krutyniafluss, die Ruhe und Entspannung garantiert und Ihnen die Masurenlandschaft in ihrem ursprünglichen Zustand zeigt. Kurz hinter dem Dorfausgang bestaunen Sie das einsam und idyllisch gelegene Philipponenkloster, welches der Gemeinschaft der Altgläubigen als Gotteshaus dient. Zum Abschluss flanieren Sie über die belebte Hafenpromenade der „polnischen Sommerhauptstadt“ Nikolaiken und nehmen Ihr Abendessen in einem urigen Masurenrestaurant ein, bevor es zurück zum Hotel geht. Übernachtung in Masuren. 7. Tag Warschau (280 km) Heute heißt es Abschied nehmen von der Masurischen Seenplatte und Sie fahren zurück ins quicklebendige Warschau, wo Sie ein letztes Mal durch die verwinkelten Gassen der Altstadt bummeln. Ein würdiger Abschluss Ihrer Polenreise ist das Abendessen in einem traditionsreichen, hauptstädtischen Altstadtrestaurant. Zurück im Hotel verabschiedet sich Ihr Reiseleiter von Ihnen. Übernachtung in Warschau. 8. Tag Heimreise Letztes Frühstück im Hotel und Check-out. Falls nicht gebucht, erfolgt der Transfer zum Flughafen oder Bahnhof in Eigenregie. Individuelle Heimreise

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Termin

Preis

EZZ*

PWD-050-17

30.04.-07.05.17

€ 749,-

€ 139,-

PWD-051-17

21.05.-28.05.17

€ 759,-

€ 148,-

PWD-052-17

04.06.-11.06.17

€ 767,-

€ 156,-

PWD-060-17

25.06.-02.07.17

€ 767,-

€ 156,-

PWD-070-17

30.07.-06.08.17

€ 767,-

€ 156,-

PWD-080-17

20.08.-27.08.17

€ 767,-

€ 156,-

PWD-090-17

10.09.-17.09.17

€ 759,-

€ 148,-

*EZZ= Einzelzimmerzuschlag Garantierte Durchführung! Änderungen vorbehalten. Ermäßigungen 5 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis 31.01.17 Sonstige Ermäßigungen • • • •

Kinderermäßigung bis 12 Jahre (Unterbringung des Kindes im Zimmer der Eltern) 30 % Ermäßigung bis 18 Jahre (Unterbringung des Jugendlichen im Zimmer der Eltern) 20 % Ermäßigung bei Unterbringung im Dreibettzimmer 10 % Kleingruppenrabatt ab der 5. Personenbuchung für einen Reisetermin 5 %

Nicht im Reisepreis enthalten: • Anreise - Wir buchen gern den tagesaktuell günstigsten Flug für Sie. • Hoteltransfer pro Strecke ab/an Flughafen / Bahnhof pro Strecke bis zu 3 Personen: Warschau € 45,- / € 40,• Getränke • Trinkgelder Zusatzübernachtung / Frühstückbuffet: • Warschau: € 60,- p.P./Nacht im DZ (EZZ € 48,-)

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REISEANMELDUNG Anschrift der / des Reisenden (Rechnungsanschrift) Nachname Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Fax Geb. Datum Reisepass-Nr.

Email Staatsbürgerschaft

Weitere Reisende Nr. Nachname 1 2 3 4

Vorname

Geb. Datum

Reisepass-Nr.

Staatsbürgerschaft

Pauschalreise Reiseziel Reise-Nr. Abflugort Zimmerart Doppelzimmer Einzelzimmer halbes Doppelzimmer (auf Anfrage)

Reisetermin ggf. Alternativtermin Grundpreis pro Person Einzelzimmerzuschlag Programmpaket

Individualreise Flug Reiseziel Reisedatum

Fähre Hotelkategorie / -wunsch Sonstiges



eigene Anreise

Bemerkungen

Versicherung

Visum

Ich möchte eine Versicherung abschließen Ja (siehe Rückseite) Nein

Visumbesorgung durch OST & FERN Ja Nein

Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden hiermit anerkannt. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für mich bindend.

Ort / Datum

Unterschrift

Bitte senden an: OST & FERN Reisedienst GmbH An der Alster 40 Fax: 040 - 280 2011 20099 Hamburg Email: [email protected] Telefon: 040 / 2840 9570 Internet: www.ostundfern.de



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für Leistungsstörungen bei solchen VeranstaltunReisebedingungen der OST & FERN Reisedienst GmbH, im folgen- gen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt. den genannt OST & FERN. 5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch OST & FERN. 1. Anmeldung und Reisebestätigung. Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot Änderungen oder Abweichungen einzelner Reisedes Kunden auf Abschluss eines Reisevertrags leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reizu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. severtrages, die nach Vertragsabschluss notwenDie Reiseverträge kommen durch die Annahme dig werden und die von OST & FERN nicht wider der Anmeldung durch OST & FERN zustande. Die Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Annahme erfolgt in der Regel durch eine schrift- gestattet, soweit die Änderungen oder Abweiliche Bestätigung von OST & FERN bei oder chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuunverzüglich nach Vertragsabschluss. Weicht schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der An- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben meldung ab oder fehlt die Bestätigung von Son- unberührt, soweit die geänderten Leistungen derwünschen des Kunden, so ist dies ein neues mit Mängeln behaftet sind. OST & FERN ist verAngebot von OST & FERN gegenüber dem Rei- pflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen sekunden, an welches OST & FERN zehn Tage oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich in gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OST & dieses Angebots zustande, wenn der Kunde die FERN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OST und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksam- & FERN kann vor Antritt der Reise vom Reisekeit der ausdrücklichen Bestätigung durch OST vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung & FERN. einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüh2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen. a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in rung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, die auf stört oder wenn er sich in einem solchen Maße den Reisepreis angerechnet wird. Der Siche- vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufherungsschein i.S. von § 651k Abs. IV BGB wird mit bung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt OST der Buchungsbestätigung verschickt. b) Die Rest- & FERN , so behält OST & FERN den Anspruch zahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert den in Ziffer 5b) genannten Gründen abgesagt der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Rei- Vorteile anrechnen Vorteile anrechnen lassen, die seantritt. c) Ohne vollständige Zahlung des Rei- aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in sepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbrin- einschließlich der von den Leistungsträgern gutgung der Reiseleistungen seitens OST & FERN. gebrachten Beträge. d) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreisofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind chen einer mit der Reiseausschreibung und Reigrundsätzlich die von OST & FERN zuletzt be- sebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerkannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Ne- zahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt benleistungen, z.B. Besorgen von Visa, Devisen der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung sowie bei kurzfristigen Buchungen oder telefoni- der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ersche Reservierungen oder Anfragen, gehen zu hält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, Lasten des Reisekunden und werden gesondert sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Anin Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nicht anders gebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. Programms von OST & FERN annimmt. OST & 3. Versicherungen. FERN behält sich vor, die ausgeschriebenen und a) Insolvenzversicherung: Sicherungsscheinge- mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der ber für OST & FERN ist: R + V Allgemeine Versi- Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abcherung AG, Taunusstrasse 1, 65193 Wiesbaden gabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserück- Flughafengebühren oder einer Änderung der für trittskostenversicherung sowie einer Rückfüh- die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in rungsversicherung bei Krankheit oder Unfall im dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung Rahmen einer Reisekrankenversicherung. Den der Beförderungskosten oder der Abgaben für beAbschluss vermitteln wir Ihnen gern. Das gilt auch stimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz für Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaft- auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen pflichtversicherungen. Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reise4. Inhalt des Reisevertrages. termin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach nachträglichen Änderung des Reisepreises oder dem Reiseprospekt und der Buchungsbestäti- einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leis- hat OST & FERN den Kunden unverzüglich, spätungsstörungen im Zusammenhang mit Leistun- testens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbe- diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen suche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reise- die Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises oder ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentligekennzeichnet werden. OST & FERN haftet nicht chen Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt,

ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OST & FERN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OST & FERN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber OST & FERN geltend zu machen. 6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. OST & FERN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber OST & FERN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber OST & FERN vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei OST & FERN. OST & FERN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrag unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. § 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OST & FERN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OST & FERN durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. OST & FERN kann diesen Entschädigungsanspruch gem. § 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den vollen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Die Rücktrittsgebühren betragen: 6.1. Gruppenreisen (Katalogreisen sowie geschlossene Gruppen mit individuell vereinbarten Terminen und Leistungen) bis 36 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, 35 - 25 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, 24 - 15 Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises, 14 - 7 Tage 75 % des Reisepreises, 6 - 0 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises 6.2. Individualreisen Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.3. Rundreisen mit individueller Fluganreise / Armenien + Georgien, Baltikum + Polen: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.4. City Trips in die Ukraine: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.5. Vermittlung von Flügen und Fähren, auch in Zusammenhang mit 6.2. bis 6.4.: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei, die bei Buchung mitgeteilt werden.

Das Recht des Kunden, OST & FERN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Fall unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von OST & FERN zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Reise ausgeschlossen werden, so steht OST & FERN das Recht zu, alternativ die individuellen Stornokosten oder 80% des Reisepreises als pauschale Entschädigung zu verlangen oder den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen oder zu berechnen. Auch hier steht dem Reisenden der Nachweis offen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Eventuell OST & FERN entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzufördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch OST & FERN von den Leitungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von OST & FERN zu vertreten ist. Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 7. Verspätung / außergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OST & FERN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OST & FERN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OST & FERN ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen. Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OST & FERN nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei OST & FERN anzuzeigen. OST & FERN ist zu erreichen: Telefon: 040/ 2840 9570, Fax: 040/ 280 20 11. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist OST & FERN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OST & FERN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein

besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei OST & FERN geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §651g II BGB in 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OST & FERN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung von OST & FERN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b ) soweit OST & FERN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OST & FERN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt OST & FERN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montraler Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Sofern OST & FERN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10. Abtretungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen OST & FERN an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen. OST & FERN informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes.

Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. OST & FERN übernimmt bei Reisen in Länder mit Visumpflicht für alle Teilnehmer die Beantragung der Visa, informiert über die geforderte Gültigkeit der Pässe sowie die Fristen, bis wann die notwendigen Unterlagen bei OST & FERN einzureichen sind. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung eines Visums kann OST & FERN nicht übernehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OST & FERN bedingt sind. Für die ausgeschriebenen Reiseziele sind derzeit keine Gesundheitsvorsorgemaßnahmen vorgeschrieben. 12. Gültigkeit der Prospektangaben. Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von OST & FERN über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch OST & FERN bis zur Aushändigung der Reisebestätigung jederzeit möglich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters Hamburg.

Reiseveranstalter OST & FERN Reisedienst GmbH Geschäftsführerinnen: Christine Kuhn, Birgit Preschel An der Alster 40, 20099 Hamburg. Telefon: 040/2840 9570, Fax: 040/280 2011 Amtsgericht Hamburg HRG 26667. USt-ID-Nr.: 118 700 511 IBAN: DE90 2003 0000 0000 154963 SWIFT ( BIC ): HY VED EMM 300 Stand April 2016.