Rundreisen Baltikum Exklusiv Baltikum Exklusiv - Burgen, Schlösser und Herrenhäuser - ab/bis Riga 9 Tage / 8 Nächte Malerische Ordensburgen, prunkvolle Schlösser und Herrenhäuser der Deutschbalten mitten in wildromantischer Landschaft laden zu dieser hochwertigen Zeitreise durch alle drei beschaulichen baltischen Länder ein. Dabei bestaunen Sie die schönsten Architekturdenkmäler und übernachten in den Hauptstädten in gewählten 4-Sterne-Hotels und auf dem Lande in märchenhaften Herrenhäusern mit historischem Ambiente. Gehobene Gastronomie und eine hochqualifizierte Reiseleitung runden diese exklusive Reise ab. Leistungen • Flughafentransfers • 8 Übernachtungen/Frühstück im Doppelzimmer/DU/WC in 4-Sterne-Hotels mit historischem Ambiente (Architekturdenkmäler, Schlösser u.ä.) • 6 x Abendessen in Hotel- bzw. gehobenen Stadtrestaurants (3-Gang-Menü inkl. Kaffee/Tee) • Willkommenstrunk am 1. Tag • Durchgehende deutschsprachige Reiseleitung ab 2.-7.Tag • Besichtigungen, Eintritt (E) und deutschsprachige Führung laut Reiseverlauf: Bernsteinmuseum in Palanga, Wasserburg Trakai, Schloss Rundale, Gut Palmses mit deutschsprachiger Führung • Naturschutzgebühr und Fährüberfahrt zum Nationalpark Kurische Nehrung • Bustransfers für die Besichtigungen laut Reiseverlauf und Programm Nicht im Reisepreis enthalten • Anreise – wir buchen für Sie den tagesaktuell günstigsten Flug! Gute Verbindungen ab Deutschland bieten z.B. Air Baltic, Air Berlin und LUFTHANSA. • Zusatzübernachtungen in Riga vor/nach der Rundreise

OST & FERN Reisedienst GmbH • 20099 Hamburg • An der Alster 40 • Telefon: 040 / 28 40 95 70 • Fax: 040 / 280 20 11 Email: [email protected] • Internet: www.ostundfern.de

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Rundreisen Baltikum Exklusiv Baltikum Exklusiv - Burgen, Schlösser und Herrenhäuser - ab/bis Riga 9 Tage / 8 Nächte Reiseverlauf 1.Tag Ankunft in Riga Individueller Flug nach Riga, Transfer zum Hotel. Vor dem Abendessen Vorstellung des Reiseprogramms inkl. bei einem Willkommenstrunk. Übernachtung in Riga. 2. Tag: Riga-Siauliai-Klaipeda (ca. 300 km) Nach dem Frühstück geht es zur Stadtbesichtigung der 1201 gegründeten Hauptstadt Lettlands. Riga beeindruckt durch imposante Jugendstilviertel und die mittelalterliche Altstadt. Anschließend Weiterfahrt nach Klaipeda mit einem kurzen Halt am Berg der Kreuze, eine einmaligen Pilgerstätte mit Tausenden von Kreuzen in allen denkbaren Größen. Abendessen und Übernachtung in Klaipeda. 3. Ta: Klaipeda-Palanga-Kurische Nehrung (ca. 160 km) Vormittags geht die Fahrt nach Palanga. Das gepflegte Städtchen mit seinem endlosen Strand und dem Schloss des Grafen Tiszkiewicz, das heute ein Bernsteinmuseum beherbergt, gehört zum größten Ferienort Litauens an der Ostseeküste. Nachmittags folgen Besichtigungen auf der Kurischen Nehrung. Die frische Meeresluft und Ruhe der Natur macht diesen Teil der Erde zu einer Perle, die ihresgleichen sucht. Individuelles Abendessen und Übernachtung in Klaipeda.

7. Tag: Lahemaa-Talinn (ca. 100 km) Vormittags stehen Besichtigungen im Nationalpark Lahemaa auf dem Programm. Seine Landschaft mit weit ins Meer reichenden Halbinseln und restaurierten Gutshäusern, wie z. B. Gut Palmse, zählt zu den schönsten in Estland. Anschließend Weiterfahrt nach Tallinn, Hotelbezug. Abendessen in Eigenregie in zahlreichen Cafes und Restaurants der Altstadt. Übernachtung in Tallinn. 8. Tag: Tallinn-Riga (ca. 300 km) Vormittags geht es auf einen Altstadtrundgang in Tallinn, der mittelalterlich geprägten estnischen Hauptstadt. Das historische Zentrum Tallinns konnte sein mittelalterliches Gesicht unverändert erhalten und ist deshalb eine wahre Perle von kulturhistorischem Rang. Nachmittags erfolgt die Abfahrt nach Riga, gemeinsames Abschiedsabendessen und Übernachtung in Riga. 9. Tag: Rückflug von Riga Die Zeit vor dem Rückflug steht Ihnen zur freien Verfügung. Transfer zum Flughafen. Individueller Rückflug nach Deutschland.

4. Tag: Klaipeda-Trakai-Vilnius (ca. 320 km) Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Trakai. Die Inselstadt ist für ihre imposante, gotische Wasserburg berühmt, die inmitten wunderschöner Landschaft liegt und über 2 Holzbrücken zu erreichen ist. Nachmittags Stadtführung in Vilnius, der barocken Hauptstadt Litauens. Die Altstadt von Vilnius wurde 1994 von der UNESCO unter ihren besonderen Schutz gestellt. Abendessen und Übernachtung in Vilnius. 5. Tag: Vilnius-Schloss Rundale-Dikli (ca. 440 km) Weiter führt die Reise heute nach Lettland, unterwegs mit Besichtigung im eindrucksvollen Schloss Rundale, das sich der Herzog von Kurland im 18. Jh. als seine Sommerresidenz errichten ließ. Heutzutage sind hier restaurierte Mittel- und Ostflügel und eine französische Parkanlage zu besichtigen. Abendessen und Übernachtung im Herrenhaus Dikli. 6. Tag: Dikli-Tartu-Sagadi (ca. 310 km) Nach dem Frühstück geht die Weiterfahrt nach Nordestland, zum Nationalpark Lahemaa. Auf dem Weg Besichtigung in Tartu, der traditionsbewussten Universitätsstadt Estlands. Abendessen und Übernachtung im restaurierten Herrenhaus Sagadi.

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Rundreisen Baltikum Exklusiv Baltikum Exklusiv - Burgen, Schlösser und Herrenhäuser - ab/bis Riga 9 Tage / 8 Nächte Reise-Nr.

Reisetermin

BL-06-16

03.06.-11.06.16

BL-07-16

08.07.-16.07.16

BL-08-16

05.08.-13.08.16

Grundpreis € 1.095,- / Einzelzimmerzuschlag: € 275,Garantierte Durchführung ab zwei Personen. Maximale Gruppengröße: 25 Personen. Änderungen vorbehalten.

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REISEANMELDUNG Anschrift der / des Reisenden (Rechnungsanschrift) Nachname Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Fax Geb. Datum Reisepass-Nr.

Email Staatsbürgerschaft

Weitere Reisende Nr. Nachname 1 2 3 4

Vorname

Geb. Datum

Reisepass-Nr.

Staatsbürgerschaft

Pauschalreise Reiseziel Reise-Nr. Abflugort Zimmerart Doppelzimmer Einzelzimmer halbes Doppelzimmer (auf Anfrage)

Reisetermin ggf. Alternativtermin Grundpreis pro Person Einzelzimmerzuschlag Programmpaket

Individualreise Flug Reiseziel Reisedatum

Fähre Hotelkategorie / -wunsch Sonstiges



eigene Anreise

Bemerkungen

Versicherung

Visum

Ich möchte eine Versicherung abschließen Ja (siehe Rückseite) Nein

Visumbesorgung durch OST & FERN Ja Nein

Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden hiermit anerkannt. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für mich bindend.

Ort / Datum

Unterschrift

Bitte senden an: OST & FERN Reisedienst GmbH An der Alster 40 Fax: 040 - 280 2011 20099 Hamburg Email: [email protected] Telefon: 040 / 2840 9570 Internet: www.ostundfern.de











Reisebedingungen für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltunder OST & FERN Reisedienst GmbH, im folgen- gen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseden genannt OST & FERN. leitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt. 5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt 1. Anmeldung und Reisebestätigung. und Kündigung durch OST & FERN. Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot Änderungen oder Abweichungen einzelner Reisedes Kunden auf Abschluss eines Reisevertrags leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reizu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. severtrages, die nach Vertragsabschluss notwenDie Reiseverträge kommen durch die Annahme dig werden und die von OST & FERN nicht wider der Anmeldung durch OST & FERN zustande. Die Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Annahme erfolgt in der Regel durch eine schrift- gestattet, soweit die Änderungen oder Abweiliche Bestätigung von OST & FERN bei oder chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuunverzüglich nach Vertragsabschluss. Weicht schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der An- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben meldung ab oder fehlt die Bestätigung von Son- unberührt, soweit die geänderten Leistungen derwünschen des Kunden, so ist dies ein neues mit Mängeln behaftet sind. OST & FERN ist verAngebot von OST & FERN gegenüber dem Rei- pflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen sekunden, an welches OST & FERN zehn Tage oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich in gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OST & dieses Angebots zustande, wenn der Kunde die FERN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OST und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksam- & FERN kann vor Antritt der Reise vom Reisekeit der ausdrücklichen Bestätigung durch OST vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise & FERN. den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung 2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen. einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüha) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in rung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, die auf stört oder wenn er sich in einem solchen Maße den Reisepreis angerechnet wird. Der Siche- vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufherungsschein i.S. von § 651k Abs. IV BGB wird mit bung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt OST der Buchungsbestätigung verschickt. b) Die Rest- & FERN , so behält OST & FERN den Anspruch zahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert den in Ziffer 5b) genannten Gründen abgesagt der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Rei- Vorteile anrechnen Vorteile anrechnen lassen, die seantritt. c) Ohne vollständige Zahlung des Rei- aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in sepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbrin- einschließlich der von den Leistungsträgern gutgung der Reiseleistungen seitens OST & FERN. gebrachten Beträge. d) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreisofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind chen einer mit der Reiseausschreibung und Reigrundsätzlich die von OST & FERN zuletzt be- sebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerkannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Ne- zahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt benleistungen, z.B. Besorgen von Visa, Devisen der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung sowie bei kurzfristigen Buchungen oder telefoni- der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ersche Reservierungen oder Anfragen, gehen zu hält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, Lasten des Reisekunden und werden gesondert sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Anin Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nicht anders gebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. Programms von OST & FERN annimmt. OST & 3. Versicherungen. FERN behält sich vor, die ausgeschriebenen und a) Insolvenzversicherung: Sicherungsscheinge- mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der ber für OST & FERN ist: R + V Allgemeine Versi- Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abcherung AG, Taunusstrasse 1, 65193 Wiesbaden gabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserück- Flughafengebühren oder einer Änderung der für trittskostenversicherung sowie einer Rückfüh- die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in rungsversicherung bei Krankheit oder Unfall im dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung Rahmen einer Reisekrankenversicherung. Den der Beförderungskosten oder der Abgaben für beAbschluss vermitteln wir Ihnen gern. Das gilt auch stimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz für Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaft- auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen pflichtversicherungen. Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reise4. Inhalt des Reisevertrages. termin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach nachträglichen Änderung des Reisepreises oder dem Reiseprospekt und der Buchungsbestäti- einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leis- hat OST & FERN den Kunden unverzüglich, spätungsstörungen im Zusammenhang mit Leistun- testens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbe- diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen suche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reise- die Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises oder ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentligekennzeichnet werden. OST & FERN haftet nicht chen Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt,

ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OST & FERN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OST & FERN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber OST & FERN geltend zu machen. 6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. OST & FERN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber OST & FERN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber OST & FERN vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei OST & FERN. OST & FERN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrag unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. § 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OST & FERN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OST & FERN durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. OST & FERN kann diesen Entschädigungsanspruch gem. § 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den vollen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Die Rücktrittsgebühren betragen: 6.1. Gruppenreisen (Katalogreisen sowie geschlossene Gruppen mit individuell vereinbarten Terminen und Leistungen) bis 36 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, 35 - 25 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, 24 - 15 Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises, 14 - 7 Tage 75 % des Reisepreises, 6 - 0 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises 6.2. Individualreisen Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.3. Rundreisen mit individueller Fluganreise / Armenien + Georgien, Baltikum + Polen: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.4. City Trips in die Ukraine: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden. 6.5. Vermittlung von Flügen und Fähren, auch in Zusammenhang mit 6.2. bis 6.4.: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei, die bei Buchung mitgeteilt werden.

Das Recht des Kunden, OST & FERN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Fall unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von OST & FERN zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Reise ausgeschlossen werden, so steht OST & FERN das Recht zu, alternativ die individuellen Stornokosten oder 80% des Reisepreises als pauschale Entschädigung zu verlangen oder den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen oder zu berechnen. Auch hier steht dem Reisenden der Nachweis offen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Eventuell OST & FERN entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzufördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch OST & FERN von den Leitungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von OST & FERN zu vertreten ist. Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 7. Verspätung / außergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OST & FERN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OST & FERN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OST & FERN ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen. Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OST & FERN nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei OST & FERN anzuzeigen. OST & FERN ist zu erreichen: Telefon: 040/ 2840 9570, Fax: 040/ 280 20 11. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist OST & FERN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OST & FERN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein

besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei OST & FERN geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §651g II BGB in 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OST & FERN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung von OST & FERN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b ) soweit OST & FERN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OST & FERN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt OST & FERN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montraler Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Sofern OST & FERN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10. Abtretungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen OST & FERN an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen. OST & FERN informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes.

Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. OST & FERN übernimmt bei Reisen in Länder mit Visumpflicht für alle Teilnehmer die Beantragung der Visa, informiert über die geforderte Gültigkeit der Pässe sowie die Fristen, bis wann die notwendigen Unterlagen bei OST & FERN einzureichen sind. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung eines Visums kann OST & FERN nicht übernehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OST & FERN bedingt sind. Für die ausgeschriebenen Reiseziele sind derzeit keine Gesundheitsvorsorgemaßnahmen vorgeschrieben. 12. Gültigkeit der Prospektangaben. Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von OST & FERN über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch OST & FERN bis zur Aushändigung der Reisebestätigung jederzeit möglich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters Hamburg.

Reiseveranstalter OST & FERN Reisedienst GmbH Geschäftsführerinnen: Christine Kuhn, Birgit Preschel An der Alster 40, 20099 Hamburg. Telefon: 040/2840 9570, Fax: 040/280 2011 Amtsgericht Hamburg HRG 26667. USt-ID-Nr.: 118 700 511 IBAN: DE90 2003 0000 0000 154963 SWIFT ( BIC ): HY VED EMM 300 Stand November 2013.