Rechtsgrundlage: 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI

 Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI  Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Sechs Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Bes...
Author: Heidi Martin
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Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI



Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Sechs Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung in den letzen Zwei Jahren vor Antragstellung



Persönliche Voraussetzung: Die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme sind erfüllt, wenn der Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweist, die zwar an sich noch keinen Krankheitswert haben, aber die individuelle Beschäftigungsfähigkeit, eventuell auch unter Einwirkung weiterer negativer Einflussfaktoren, ungünstig beeinflussen können. Als erste gesundheitliche Beeinträchtigungen gelten:  Beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane  Beginnende Funktionsstörungen innerer Organe  Psychische Beeinträchtigungen ohne Krankheitswert

Präventionsleistungen der Rentenversicherung in der Region Ost sind wie folgt aufgebaut: Initialphase: 3 Tage ganztägig ambulant (nach Möglichkeit von Donnerstag bis Samstag) oder bis zu 5 Tage stationär Trainingsphase: 1 bis 2-mal wöchentlich berufsbegleitend (24 x 90 Minuten oder 18 x 120 Minuten) mit einer Zeitdauer von 3 bis 6 Monaten Refresher: 1 Tag ganztägig ambulant (Wochenende) In Berlin sind von der Rentenversicherung 4 Reha-Einrichtungen für die Erbringung von Präventionsleistungen zugelassen. Weitere 2 Anbieter haben die Zulassung beantragt.

Verfahrensablauf:

Unterstützung der Betriebe durch den im März 2015 gestarteten Firmenservice der DRV:  Einführungsberatungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)  Generationenmanagement im Arbeitsleben (GeniAL)

 "Betsi" - Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern (Präventionsleistungen)  Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

Beantragung von Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung in Berlin:  Antrag G180 und Anlage G185 für den Interessenten  Antrag G190 (ärztl. Befundbericht) kann ausgefüllt werden vom Werks- und Betriebsarzt, niedergelassen Arzt oder Reha-Arzt (Honorarabrechung über Formular 600)  Gesammelten Unterlagen werden an den ausgewählten Anbieter von Präventionsleistungen gesendet  Anbieter von Präventionsleistungen stellt Sammelantrag für die von Ihm zusammengestellte Gruppen an den federführenden Rentenversicherer  Mindestens vier Wochen Vorlaufzeit zwischen Übersendung des Antrages an den Anbieter und Start der Initialphase

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Die Präventionsleistung der DRV bietet eine „Win-Win-Win“-Strategie  Jeder investiert:  Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer in der Impulsphase frei  Arbeitnehmer übernimmt die zusätzliche Belastung in der Trainingsphase  Rentenversicherung übernimmt die Kosten der Reha-Einrichtung  Jeder profitiert:  Arbeitnehmer verbessert nachhaltig seinen Gesundheitszustand  Arbeitgeber hat einen leistungsfähigeren Mitarbeiter  Rentenversicherung profitiert durch eine reduzierte Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Berentung Quelle: IfR Norderney, Betsi – Machbarkeitsstudie und Evaluation, 2012, S. 100

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Forschungsprojekt: Unser Forschungsprojekt

Berufsbegleitende Präventionsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen

Geschichte der Charité Förderer Deutsche Rentenversicherung Bund Forschungszentrum

Charité Universitätsmedizin Berlin Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft, Abt. Rehabilitationsforschung

Fragestellung

Welche Faktoren tragen zu einer nachhaltigen Umsetzung des Präventionsangebotes in KMU in Berlin und Brandenburg bei?

Ziel:

 Identifizierung von hemmenden und fördernden Faktoren bei der Umsetzung/Inanspruchnahme von Präventionsleistungen in KMU  Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren Implementierung von Präventionsleistungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI

Projektzeitraum

03/2015 bis 03/2017

Studiendesign

Qualitativ-explorative Studie (Leitfadeninterviews mit Betriebsärzten, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Fokusgruppen, Workshops)

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