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Raumplanung und Wasserwirtschaft
VO Raumordnung, Recht und Planungsinstrumente VO Spezielle Raumplanung Walter Seher Institut für Raumplanung u...
VO Raumordnung, Recht und Planungsinstrumente VO Spezielle Raumplanung Walter Seher Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Wasserwirtschaftliche Teilbereiche
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• Hochwasserschutz • Wasservorsorge und Wasserversorgung • Abwasserentsorgung und Gewässerreinhaltung
• Wasserkraftnutzung • Be- und Entwässerung
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(Hochwasser)Risiko IRUB
Risiko: Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Ereignisses und Konsequenzen des Auftretens
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Vulnerabilität Die Vulnerabilität (Verwundbarkeit) hängt ab von der Exposition einer Raumnutzung, ihrer Sensitivität gegenüber Gefahreneinwirkung sowie der Anpassungskapazität der RaumnutzerInnen Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Möglichkeiten der Beeinflussung von Hochwasserrisiken
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• Gefahrenvorsorge: Beeinflussung der Eintrittswahrscheinlichkeit (Ausmaß der Gefahr)
Technischer Hochwasserschutz Landnutzung im Einzugsgebiet Freihaltung von Rückhalteräumen Raumplanung
• Schadensvorsorge: Beeinflussung der Vulnerabilität (Schadenshöhe)
• Katastrophenschutz, Notfallmaßnahmen, Bewusstseinsbildung Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Aufgabe der Raumplanung im Hochwasserschutz
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• Verteilung von Raumansprüchen und
Raumnutzungen entsprechend den Eignungen der jeweiligen Standorte
• Abstimmung von Gefahren und Nutzungsinteressen • Besondere Relevanz der Flächenwidmungsplanung Gefahrenvorsorge durch schadensbegrenzende Nutzungszuordnung
Keine Baulandausweisung in hochwassergefährdeten Bereichen
Freihaltung von Flächen mit Schutzwirkung
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Schutzwasserwirtschaftliches Grundsatzkonzept
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• Aufzeigen des wasserwirtschaftlichen Bestandes und der aktuellen Flächennutzung
• Ausweisung der Hochwasserabflussräume • Darstellung von Hochwasserrückhaltemöglichkeiten • Grundlage für raumbezogene Planungen im gewässernahen Raum: Informationsinstrument und kein Raumplanungsinstrument
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Schutzwasserwirtschaftliches Grundsatzkonzept
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Gefahrenzonenpläne IRUB
• Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung
• Gefahrenzonenpläne der
Bundeswasserbauverwaltung
• Informationen über Gefährdung differenziert nach roten und gelben Gefahrenzonen
• Rote Gefahrenzone Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder schwere Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen möglich sind
Diese Zone ist zur Benützung für ständige Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht geeignet.
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Gefahrenzonenpläne IRUB
• Gelbe Gefahrenzone Abflussbereiche, in denen für Gebäude und
Verkehrsanlagen Gefahren geringeren Ausmaßes auftreten können. Beschädigungen von Gebäuden und Verkehrsanlagen sowie Verkehrsbehinderungen sind möglich.
Die Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist nach Maßgabe der Gefährdung beeinträchtigt
• Ausweisung von Retentionsflächen mit überörtlicher Bedeutung
• Informations- und kein Raumplanungsinstrument (gilt rechtlich als Gutachten)
• Einschränkung von Baulichkeiten im Hochwasserabflussbereich
• Zur Errichtung und Abänderung von Bauten an Ufern und im Abflussbereich des HQ30 ist eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen
• Ziel: Gewährleistung des Hochwasserabflusses • Nichtziel: Schadensvorsorge (bleibt der Raumplanung vorbehalten)
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Leitziele der Raumordnung nach NÖROG
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• § 1 Abs. 2 Z 1 lit. i: Berücksichtigung vorhersehbarer Naturgewalten bei der Standortwahl für Raumordnungsmaßnahmen
• § 1 Abs. 2 Z 3 lit. f: Sicherstellung der räumlichen
Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft, Sicherung von bestehenden Betriebsstandorten und Gebieten mit einer besonderen Standorteignung für die Ansiedlung von Betrieben …
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Schadensvorsorge in der Flächenwidmung
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• Ersichtlichmachung von Gefahrenzonen bzw.
Hochwasserabflussgebieten in den ROGs verankert (Ausnahmen OÖ und Vorarlberg)
• Widmungsverbote für Bauland NÖ: Abflussbereich des HQ100 (Ausnahme: geschlossenes Ortsgebiet)
OÖ: Abflussbereich des HQ30, HQ100 mit Einschränkungen Unbestimmte Bezeichnung in den anderen ROGs (z.B. Flächen im Gefährdungsbereich von Hochwasser…)
Planungspraxis: zumindest die roten Gefahrenzonen werden nicht als Bauland gewidmet
• Bausperre und Rückwidmungsgebot im NÖROG Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
• Konzentration des
Siedlungsgeschehens und der Gewerbeund Industriestandorte in Talräumen
• Bauboom in einer
Zeitspanne ohne größere Hochwasserereignisse
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
• Mangelnde zeitliche
Harmonisierung der Planungsinstrumente
• Beschränkter
Spielraum für eine vorsorgeorientierte Flächenwidmung
• Maßnahmen der
Raumplanung werden den technischen Hochwasserschutz nicht gänzlich ersetzen können
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
• Informationsdefizite in der Flächenwidmung - Wo liegt der hochwassergefährdete Bereich?
• Schutzwasserwirtschaftliche Informationen oft nicht in die relevanten überörtlichen und örtlichen Raumplanungsinstrumente integriert
• Größtes Konfliktpotenzial in der Flächenwidmung mit unbebauten als Bauland – Gewerbegebiet und Bauland – Industriegebiet gewidmeten Flächen im HQ100 –Abflussbereich (Erweiterungsflächen) Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
Quelle: Bednar, Meyer-Cech, 2003 Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
• Die Gemeinde als unzureichende Planungsebene Hochwässer gehen in der Regel über den örtlichen Wirkungsbereich einer Gemeinde hinaus
Es gibt kaum Beispiele für interkommunale Kooperationen in der Gefahrens- und Schadensvorsorge
Konkurrenz der Gemeinden um Einnahmen aus Gemeindesteuern und dem Finanzausgleich
Übermäßige Betroffenheit von einzelnen Gemeinden, fehlende Modelle für Ausgleichsmaßnahmen
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Problembereiche IRUB
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Raumplanung und Hochwasserschutz - Empfehlungen
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• Ausweitung der Informationsgrundlagen zur
Beurteilung der Hochwassergefährdung und zur Berücksichtigung der Standorteignung
• Verankerung und laufende Aktualisierung von
Hochwasserabflussflächen in den Instrumenten der überörtlichen und örtlichen Raumplanung
• Mehr Gewicht für die überörtliche Planungsebene in der Gefahrens- und Schadensvorsorge. Hochwasserschutz ist ein überörtliches Interesse.
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Regionales Entwicklungsprogramm Graz/Graz-Umland
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• Berücksichtigung von
Hochwasseranschlaglinien bei der Ausweisung regionaler bzw. überörtlicher Grünzonen (oder auch Siedlungsgrenzen)
• Empfehlung: Freihaltung
überörtlich bedeutsamer Retentions- und Abflussflächen durch spezifische Widmungskategorien
Amt der Stmk. Landesregierung 2005 Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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Sachprogramm Hochwasserschutz Steiermark
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Amt der Stmk. Landesregierung 2005 Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
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EU - Wasserrahmenrichtlinie IRUB
• Ziel: Vermeidung einer weiteren Verschlechterung
sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete in Hinblick auf deren Wasserhaushalt.
• Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verankerung von Umweltzielen für Oberflächengewässer und Grundwasser
Umfassende Analyse der Flussgebiete („guter Zustand“) Erstellung von flussgebietsbezogenen (Einzugsgebiet) Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
• Zielerreichung bis 2015 Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung
Retentionsflächen als Naherholungsgebiete Grundzusammenlegung
• Sicherung durch Agrar-Umwelt-
Förderungsprogramme (z.B. ÖPUL) und Bewirtschaftungsverträge
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Sicherung von Retentionsflächen durch Flächenankauf
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Aufrechterhaltung des Gefahrenbewusstseins
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„Um ehrlich zu sein, es gibt für diese (hochwassergefährdeten) Liegenschaften derzeit überhaupt keinen Markt. Käufer sind jetzt nur an absolut hochwassersicheren Lagen interessiert. Selbst ein Teich in der Nähe ist zu viel.“ Ein Immobilienmakler (Der Standard, 21.8.2002) Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung