Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Montag, 14. August 2017 Ausgabe 153 ru.muenchen.de

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Umschau

Montag, 14. August 2017 Ausgabe 153 ru.muenchen.de

Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 2 Meldungen 3 ›› Neue E-Fahrzeuge für die Straßenreinigung 3 ›› Stadtmuseum: Führung durch die Kurt Eisner-Ausstellung 3 Baureferat in eigener Sache ›› Städtische Spielplätze für ALLE Kinder 4 Antworten auf Stadtratsanfragen 5 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus

Terminhinweise für Medien Donnerstag, 17. August, 10 Uhr, Heckenstallerpark, Pavillon an der Promenade auf Höhe des zentralen Spielplatzes Andreas Herrmann, stellvertretender Leiter der Abteilung Planung und Neubau in der Hauptabteilung Gartenbau des Baureferats, stellt gemeinsam mit Projektleiter Dietmar Bühler den neuen Heckenstallerpark vor. Der Park konnte im Zuge des Ausbaus des Mittleren Rings Südwest entstehen, nachdem der östliche Teil der Heckenstallerstraße zwischen Friedrich-Hebbel- und Höglwörther Straße in den neuen Tunnel verlegt wurde. Auf 570 Metern Länge und 40 bis 70 Metern Breite steht nun eine Fläche von rund 27.500 Quadratmetern für Spiel, Freizeit und Erholung zur Verfügung. Achtung Redaktionen: Der Termin ist auch für Fotografen geeignet.

Bürgerangelegenheiten Dienstag, 22. August, 19.30 Uhr, Gaststätte „Augustiner Bürgerheim“, Bergmannstraße 33 (nicht rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 8 (Schwanthalerhöhe). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit der Vorsitzenden Sibylle Stöhr statt. Dienstag, 22. August, 18.30 Uhr, Gaststätte „Goldener Hirsch“, Renatastraße 35 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 9 (Neuhausen – Nymphenburg). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit der Vorsitzenden Anna Hanusch statt.

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Meldungen Neue E-Fahrzeuge für die Straßenreinigung (14.8.2017) Das Baureferat hat für die Straßenreinigung zwei neue Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Dienst gestellt. Die beiden Transporter werden zum Entleeren von Abfallbehältern in der Fußgängerzone und benachbarten Straßen eingesetzt. Außerdem werden sie auch bei Sonderveranstaltungen wie dem Oktoberfest eingesetzt. Durch ihren elektrischen Antrieb sind die beiden mit 3,3 Metern Länge und 1,1 Metern Breite kompakten Fahrzeuge sehr leise. Um die Sicherheit für Passanten zu erhöhen, verfügen sie deshalb über ein akustisches Fahrsignal. Jedes der Fahrzeuge spart im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb zirka eine Tonne CO2-Ausstoß pro Jahr ein. Achtung Redaktionen: Fotos stellt die Pressestelle des Baureferates auf Anfrage zur Verfügung. Stadtmuseum: Führung durch die Kurt Eisner-Ausstellung (14.8.2017) Am Dienstag, 15. August, 11 Uhr, führt Anke Schupp im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, durch die Ausstellung „Revolutionär und Ministerpräsident – Kurt Eisner“. Im Fokus steht der publizistische und politische Werdegang einer charismatischen, von vielen Seiten vereinnahmten Persönlichkeit. So bereitet die Ausstellung den gesamten Lebensweg Eisners auf und macht nachvollziehbar, wie der Politiker vom „Gefühlssozialisten“ zur prägenden Persönlichkeit der Revolution vom November 1918 wurde. Der Eintritt ist frei, hinzu kommt die Führungsgebühr in Höhe von ermäßigt 4 Euro, da die Kurt Eisner-Ausstellung wegen einer Baumaßnahme nur teilweise geöffnet ist.

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Baureferat in eigener Sache Städtische Spielplätze für ALLE Kinder (14.8.2017) Unter dem Titel „Macht mal Platz, Jungs!“ hat die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom Samstag, 12. August, in äußerst einseitiger Weise kritisiert, wie städtische Spielplätze gestaltet werden. Behauptet wird, die Belange von Mädchen blieben auf der Strecke. Das Baureferat stellt dazu Folgendes klar: Städtische Spielplätze werden nicht am „grünen Tisch“ geplant, sondern in einem aufwendigen Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten. Dieses Verfahren wird seit Jahrzehnten ständig fortentwickelt und optimiert. Selbstverständlich werden speziell Kinder und Jugendliche, die den Platz künftig nutzen, mit einbezogen. Ziel ist es, die Bedürfnisse ALLER Kinder zu berücksichtigen: Alle Kinder, Mädchen wie Buben, mit oder ohne Handicap, sollen den öffentlichen Spielraum gemeinsam nutzen können. Das Baureferat achtet darauf, Spielmöglichkeiten so zu gestalten, dass sie jedes Kind entsprechend seines Alters und seiner persönlichen Entwicklung nutzen kann und das gemeinsame Spiel gefördert wird. Mädchen wie Buben nutzen beispielsweise gleichermaßen gerne eine Vogelnestschaukel, Wasserspielplätze und Kletterlandschaften mit Aussichtspunkten. Individuelle Wünsche, die bei den Planungsworkshops speziell von Mädchen geäußert werden, sind beispielsweise – je nach Alter unterschiedlich – Rückzugsmöglichkeiten, besonderes Sitzmobiliar oder Hängematten, Spielflächen für Rollenspiele, oder ähnliches. Diese Wünsche fließen selbstverständlich in das Planungsergebnis mit ein.

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Antworten auf Stadtratsanfragen Montag, 14. August 2017 Wie ist es um die psychische Gesundheit der Münchner Schülerinnen und Schüler bestellt? Psychische Gesundheitsgefährdung ermitteln und darauf abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung entwickeln Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 26.10.2016 Wieder einmal: kostenintensive „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.3.2017 Problemzonen der Integration: Islamische Kindergärten Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 23.6.2017

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Wie ist es um die psychische Gesundheit der Münchner Schülerinnen und Schüler bestellt? Psychische Gesundheitsgefährdung ermitteln und darauf abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung entwickeln Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 26.10.2016 Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek: Aufgrund notwendiger Abstimmungen hat sich die Beantwortung verzögert. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass die Landeshauptstadt München die psychische Gesundheitssituation bzw. die psychische Gesundheitsgefährdung von Schülerinnen und Schülern ermittelt. In einem zweiten Schritt sollen dann Maßnahmen entwickelt werden, die von Seiten der Stadt bzw. im Rahmen der Schulen dazu beitragen können, die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu verbessern. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen nach Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit: Die psychische Gesundheit von Heranwachsenden ist ein Kernthema der Gesundheitsvorsorge und -versorgung im Referat für Gesundheit und Umwelt. Dabei sollen zunächst Begriffe definiert und die Datenlage aufgezeigt werden, bevor speziell auf das Thema „Psychische Gesundheit und Schule“ eingegangen wird sowie bereits bestehende Angebote und mögliche Maßnahmen vorgestellt werden. Definitionen Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen rückt zunehmend in das Interesse der Öffentlichkeit. Es ist allgemeiner Konsens, dass gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unabdingbar psychisches, d.h. seelisches Wohlbefinden und die Abwesenheit einer psychischen Störung (Krankheit) beinhaltet. Beides ist nicht identisch. Psychische Störungen entstehen durch ein Zusammenwirken von genetischer Disposition, Risikofaktoren und Belastungen, sofern kompensierende Ressourcen und die vorhandenen Resilienzfaktoren nicht ausreichen, um einer Erkrankung entgegenzuwirken. Das biopsychosoziale Krankheitsmodell geht davon aus, dass sich einzelne Faktoren sowohl gegenseitig verstärken, im positiven Fall auch reduzieren Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 6

können. Für das individuelle Krankheitsbild kann der Schwerpunkt auf einer bestimmten Ursache liegen, wird aber auch durch andere Faktoren moduliert. Die Diagnose einer psychischen Störung (Krankheit) muss bei Kindern und Jugendlichen fachärztlich gestellt werden und sollte sorgfältig nach der internationalen Klassifikation der WHO ICD 10 und dem multiaxialen Schema (MAS) erfolgen. Dabei wird die bestehende Symptomatik dahingehend überprüft, ob sie den spezifischen Kriterien einer psychischen Erkrankung entspricht. Umschriebene Entwicklungsstörungen (z.B. Sprachstörung, Leserechtschreibstörung u.a.) werden ebenfalls bei der Diagnosestellung nach dem multiaxialem Schema erfasst. Eine Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit ist wichtiger Bestandteil der Diagnostik. Sowohl körperliche Erkrankungen als auch psychosoziale Belastungsfaktoren werden erfasst und benannt ebenso wie das soziale Funktionsniveau. Diese sehr umfassende Untersuchung zum Vorliegen einer psychischen Störung bei Kindern und Jugendlichen, die in der Regel multiprofessionell durchgeführt wird, legt bei sorgfältiger Erhebung der genannten Parameter bereits einen guten Grundstein für die durchzuführenden medizinischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und eventuell erforderlichen Jugendhilfemaßnahmen. Von den psychischen Störungen (Krankheiten) abzugrenzen sind seelische Auffälligkeiten, die mit einfachen Screeninginstrumenten wie z.B. Fragebögen erfasst werden können. Seelische Auffälligkeiten können per se individuell belastend sein oder auch eine Vorstufe (Risikofaktor) für eine psychische Erkrankung darstellen. Des Weiteren können sie zu einer Beeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen führen – müssen es aber nicht. Datenlage Der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Auffälligkeiten, d.h. Auffälligkeiten des Erlebens und Verhaltens, schwankt in bevölkerungsrepräsentativen nationalen und internationalen Studien zwischen 10 und 20 %. Die Schwankungen sind unter anderem durch Anwendung unterschiedlicher Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebögen mit Selbst-/Fremdauskunft, psychodiagnostische Interviews oder Auswertung von Diagnosestatistiken) und damit durch unterschiedliche Zielsetzungen der Studien zu erklären. Die bundesweite KIGGS-Studie (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey) des Robert Koch Instituts stellte 20141 bei 20% der Kinder und Jugendlichen seelische Auffälligkeiten fest. Dabei blieb diese Zahl zu zwei Erhebungszeitpunkten (2003-2006 und 2009-2012) konstant. Erhoben wurden Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 7

diese Daten mittels Fragebogen Strengths and Difficulties Questionaire (SDQ) in Fremd- (Eltern) und zusätzlich Selbstauskunft (Altersgruppe 11 bis 17 J.). Die BELLA-Studie des RKI2 (eine Unterstudie der KIGGS-Studie) kommt zu folgenden Kernergebnissen: - „Psychische Auffälligkeiten können langfristig mit negativen Auswirkungen einhergehen: über mehrere Jahre bestehende psychische Auffälligkeiten hatten bei beiden Geschlechtern eine Verminderung der Lebensqualität und der schulischen Leistungen zur Folge.“ - „Insbesondere ein niedriger sozioökonomischer Status und Risiken in der Familie, wie zum Beispiel Familienkonflikte oder eine hohe elterliche Belastung, zeigten sich als Risikofaktoren für psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen.“ Zur Frage der Häufigkeit psychischer Erkrankungen werden im „Bericht zur psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege3 Daten der Kassenärztlichen Vereinigung herangezogen. Der Bericht weist aus, dass im Jahr 2014 im ambulanten Bereich bei etwa jedem vierten Kind/Jugendlichen unter 18 Jahren (25,7%) die Diagnose einer psychischen Störung nach ICD 10, d.h. einschließlich umschriebener Entwicklungsstörungen (s. oben), vorlag. Aktuelle Daten, die ausschließlich die Gruppe der Schülerinnen und Schüler in München betreffen, liegen derzeit nicht vor. Das Referat für Gesundheit und Umwelt erfasste im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung Daten für München und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Alter 0 bis 18 J.). Die Datenanalyse wurde vom Referat für Gesundheit und Umwelt in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Kolip von der Universität Bielefeld durchgeführt und Anfang 2017 vorgelegt. Der Bericht wurde am 01.03.2017 durch Frau Prof. Kolip im Arbeitskreis „Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ des Gesundheitsbeirats der Landeshauptstadt München vorgestellt (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/GUBE/Veroeffentlichungen.html). Zudem erhebt das Referat für Gesundheit und Umwelt im Bereich der Schulgesundheitspflege eigene Daten auch zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Im Rahmen des Konzeptes „Ärztin/ Arzt an der Schule“ werden aktuell acht Mittelschulen mit einer wöchentlichen schulärztlichen Sprechstunde Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 8

vor Ort in der Schule und dem Angebot einer kinder- und jugendärztlichen Untersuchung für die 5. Klassen betreut. Der Anteil von auffälligen psychischen Befunden in diesen Klassenuntersuchungen betrug im Schuljahr 2014/15 19 % (274 untersuchte Kinder). Eine weitere Differenzierung zur Art der Auffälligkeit, Vorhandensein einer bereits bekannten psychiatrischen Diagnose oder Anbindung zu einer geeigneten therapeutischen Maßnahme kann aus diesen Daten nicht abgelesen werden. Psychosoziale Auffälligkeiten aufgrund der Familien- und Sozialanamnese, d.h. gesundheitliche Risikofaktoren auch im Sinne von psychischer Belastung, wurden bei 21% der untersuchten Kinder aus 5. Klassen erhoben. Die schulärztliche Sprechstunde in den beteiligten Mittelschulen ist ein freiwilliges Angebot an alle Schülerinnen und Schülern und setzt das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Untersuchung durch die Schulärztin voraus. 610 Schülerinnen und Schüler stellten sich im Schuljahr 2014/15 in den Sprechstunden der Mittelschulen zur Beratung oder Untersuchung vor. Bei 22 % wurde im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung ein psychisch auffälliger Befund erhoben, bei 32 % ein psychosozial auffälliger Befund. Wie bei den Klassenuntersuchungen sind auch hier aufgrund der Art der Datenerhebung keine weiteren Differenzierungen möglich. Die Schülerinnen und Schüler, die sich in der schulärztlichen Sprechstunde der Mittelschule vorstellten, entsprechen nicht dem Durchschnitt der Mittelschülerinnen und -schüler an diesen Schulen. Die Zentrale Schulärztliche Sprechstunde des Referates für Gesundheit und Umwelt steht allen ca. 185.000 Münchner Schülerinnen und Schülern aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zur Verfügung. Dort erfolgen unter anderem schulärztliche Beratungen und Begutachtungen bei gesundheitlichen Problemen und Schulversäumnissen. Das häufige Vorkommen von psychischen und psychosomatischen Störungen im Zusammenhang mit hohen Fehlzeiten aus der Schule kann auch anhand der Daten aus der Zentralen Schulärztlichen Sprechstunde bestätigt werden45. Im Schuljahr 2014/15 wurden 134 minderjährige Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule zur schulärztlichen Begutachtung bei hohen Fehlzeiten aus der Schule vorgestellt. Der psychische Befund war bei 48%, der psychosoziale Befund bei 53% dieser Schülerinnen und Schüler auffällig. Psychische Gesundheit und Schule Schüler und Schülerinnen verbringen einen großen Teil ihrer Zeit neben Familie und Freizeit im Lebensraum Schule. In der Schule werden nicht nur Lernstoff, sondern auch soziale Fähigkeiten vermittelt. Beides stellt Kinder Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 9

und Jugendliche vor hohe Herausforderungen, denen die meisten, aber nicht alle, gut gewachsen sind. Wie gut es Schülerinnen und Schülern gelingt, die alterstypischen Herausforderungen zu bewältigen, hängt vom Zusammenspiel zwischen möglichen psycho-sozialen Belastungen (z.B. prekäre wirtschaftliche Situation der Familie, psychisch kranke Eltern, in ihrer Erziehungskompetenz eingeschränkte Eltern, Verlust von nahen Bezugspersonen, Fluchthintergrund) sowie individueller Bedingungen (z.B. unterdurchschnittliche Intelligenz, umschriebene Entwicklungsstörungen, geringe Frustrationstoleranz) auf der einen Seite und ihrer Ressourcen (familiäre Unterstützung, Selbstwirksamkeit) und einer wohlwollenden Umgebung auf der anderen Seite ab. Der Zusammenhang „Schule“ und „Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen“ ist auch Gegenstand der kinder- und jugendpsychiatrischen Forschung. 2016 stellt Prof. Dr. Schulte-Körne im Deutschen Ärzteblatt6 u.a. fest: - „Schulische Belastungsfaktoren wie eine wenig einfühlsame und förderliche Lehrer-Schüler-Beziehung, ein schlechtes Klassen- und Schulklima erhöhen das Risiko für Kinder und Jugendliche, psychisch zu erkranken.“ - „Psychische Störungen bei Heranwachsenden, zum Beispiel die hyperkinetische Störung, depressive Episoden und schulische Entwicklungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie), beeinträchtigen die schulischen Leistungen und erhöhen bedeutsam das Risiko für Schulabsentismus sowie Schulabbruch.“ Hohe Fehlzeiten aus der Schule gehen, wie erläutert, häufig mit psychischen und psycho-sozialen Belastungen und auch Störungen einher. Ein aus Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt sinnvoller Ansatz zur Identifizierung von Risikogruppen wäre daher zum Beispiel das Erheben einer Fehlzeitenstatistik mit Unterstützung des Statischen Amtes der Landeshauptstadt München. Dies könnte in ausgesuchten Stadtbezirken über einen definierten Zeitraum (z.B. ein Halbjahr) durchgeführt werden, um im Anschluss Schulen mit besonders hohem Bedarf für geeignete Interventionen identifizieren zu können. Ein mögliches Screening-Instrument zur Erfassung von Risikogruppen aufgrund einer erhöhten psychischen und/oder psychosozialen Belastung ist der Einsatz von KIDSCREEN-Fragebögen. Diese wurden entwickelt und normiert, um Kinder und Jugendliche mit erhöhten Risiken aufgrund ihrer subjektiven Gesundheit zu identifizieren und Vorschläge für geeignete InRathaus Umschau 14.8.2017, Seite 10

terventionen zu formulieren. Sie wurden bereits in mehreren europäischen Ländern im Rahmen von nationalen Gesundheitssurveys eingesetzt, darunter auch die KIGGS-Studie des RKI. Der KIDSCREEN 10 misst die generelle gesundheitsbezogene Lebensqualität (HRQoL) und umfasst 10 Fragen, die innerhalb weniger Minuten von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8-18 Jahren selbstständig beantwortet werden können. Maßnahmen und Angebote Das Referat für Gesundheit und Umwelt befasst sich in mehrfacher Hinsicht bereits mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Altersgruppe von Schülern und Schülerinnen eingeschlossen. - Die Beratungsstelle Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bietet täglich telefonische Beratung für Betroffene, deren Bezugspersonen und Fachkräfte an. Bedarfsweise kann ebenfalls eine persönliche Beratung erfolgen, gegebenenfalls ausführliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik. - Zur Eingliederungshilfe bei Vorliegen einer seelischen Behinderung nach SGB VIII §35a werden gutachterliche Stellungnahmen erstellt. - Multiplikatorenschulungen zum Thema psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen beim Pädagogischen Institut und anderen Einrichtungen (z.B. MIMI, Bildungslokalen etc.). - Jährlich wird mindestens ein Fachtag zu Themen der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen veranstaltet. (2016 „Schulabsentismus – eine interdis-ziplinäre Herausforderung“) - Einrichtung des AK „Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ des Gesundheitsbeirates der LHM mit dem Ziel der Vernetzung und Kooperation relevanter Akteure aus den verschiedenen Systemen - Schulsprechstunde des Schulärztlichen Dienstes bei Schulfehlzeiten in Kooperation mit den Kinder- und Jugendpsychiaterinnen des RGU - Offene Schulsprechstunden im Rahmen des Konzeptes „Ärztin an der Schule“ in 8 ausgewählten Mittelschulen in München Für pädagogisch/schulpsychologisch zu entwickelnde Maßnahmen im Lebensraum Schule steht das Referat für Gesundheit und Umwelt gerne beratend und unterstützend zur Verfügung. Daneben ist dem Referat für Bildung und Sport eine Optimierung des Schulumfeldes ein besonderes Anliegen. Sowohl dezentral an den Schulen wie auch zentral durch das Pädagogische Institut gibt es dementsprechende Unterstützungsangebote.

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Die schulpsychologische Beratung vor Ort an den Schulen (jede städtische Realschule bzw. Gymnasium hat eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen) bietet Unterstützung und Hilfen bei psychischen Problemen sowie bei Leistungs- und Schulschwierigkeiten aller Art an, die oft als frühe Anzeichen ungünstiger Entwicklungen auftreten. Neben der Einzelfallberatung bietet die Schulpsychologie vielfältige Maßnahmen an, wie z.B. - Präventionsprogramme z.B. gegen Essstörungen, Alkoholmissbrauch - Präventionsprogramme in Zusammenarbeit mit externen Stellen, z.B. der Bayerischen Polizei („Zammgrauft“) oder Condrobs - themenbezogene Elternabende, z.B. zum Thema Depression bei Kindern und Jugendlichen - Therapievermittlung Zudem bietet der Zentrale Schulpsychologische Dienst (ZSPD) folgende Beratung an: -

psychologische Informationen, Diagnostik und Beratung bei - Veränderungen im Lern- und Leistungsbereich - Umgang mit Schul- und Prüfungsangst - Entwicklung von Perspektiven bei schwierigen Schullaufbahnentscheidungen, - bei Schul- und Ausbildungsabbruch - Veränderung bzgl. Konzentration und Motivation - Klärung von Konflikten, Unterstützung bei Mobbing oder Stalking - Unterstützung bei Gewalt bzw. sexueller Gewalt - Unterstützung bei weiteren psychischen und psychosozialen Proble men

- Informationen und Beratungen für Eltern - Der ZSPD unterstützt die Krisenintervention an Münchner Schulen: Zur Prävention von Traumafolgestörungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Angststörungen, Substanzmissbrauch) bietet der ZSPD Unterstützung und Beratung bei Krisenfällen in Schulen wie z.B. Todesfällen, Suiziden oder Suizidandrohungen, gewalttätigen Übergriffen oder Gewaltandrohungen, Unfällen oder anderen potenziell traumatisierenden Ereignissen, und stellt ein Krisenhandbuch für die Schulen zur Verfügung. Der ZSPD schult Beratungsfachkräfte an den Schulen, damit diese im schulischen Krisenteam fachlich gut aufgestellt sind und Krisen bewältigen können.

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- Fortbildungen für Beratungsfachkräfte und Schulsozialarbeit Zur Sensibilisierung und verbesserten Früherkennung von psychischen Problemen bietet der ZSPD Fortbildungen z.B. zu den folgenden Themen: - Depressionen bei Kindern und Jugendlichen - Psychische Auffälligkeiten - Schulvermeidendes Verhalten - Kindeswohlgefährdung - Sexuelle Gewalt - Mobbing und Cyberbullying - Prüfungsangst - Vernetzung mit externen Einrichtungen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind vielfach mit externen Stellen vernetzt, um ggf. notwendige weitere Schritte möglichst schnell und effizient einleiten zu können, z.B.

- mit psychotherapeutischen, universitären und Klinikambulanzen - mit dem psychiatrischen Krisenzentrum Atriumhaus - mit den Sozialbürgerhäusern, Jugendämtern und Erziehungsberatungsstellen - mit dem Kriseninterventionteam (KIT) des Arbeiter-SamariterBundes



Der ZSPD arbeitet zudem mit im Arbeitskreis seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen des Gesundheitsbeirates unter Leitung des RGU.

Weitere Fortbildungangebote Neben den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen obliegt es allen Lehrkräften, die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Auge zu haben. Um die Lehrkräfte für diese Aufgabe zu qualifizieren und zu sensibilisieren, veranstaltet das Pädagogische Institut jährlich mehrere Fortbildungsveranstaltungen, die einerseits Symptome psychischer Auffälligkeiten darlegen und andererseits zu einer verständnisvollen und unterstützenden Haltung des pädagogischen Personals beitragen sollen. In diesem Rahmen werden auch Formen wertschätzender und sensibler Kommunikation mit emotional belasteten Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern vorgestellt. Angebote an Schulen An etlichen Realschulen und Gymnasien finden mittlerweile fest institutionalisierte Lernbegleitgespräche statt. Dabei führen meist Lehrkräfte, die Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 13

am Pädagogischen Institut eine Weiterbildung in systemischer bzw. lösungs- und ressourcenorientierter Gesprächsführung erhalten, mindestens zwei bis drei verbindliche Gespräche mit ihren Schülerinnen und Schülern im Lauf eines Schuljahres. Diese Gespräche dienen neben dem Lernfortschritt auch der Wahrnehmung der Schülerinnen- und Schülerpersönlichkeiten. Die gleiche Funktion erfüllt das systemische Coaching von Schülerinnen und Schülern als niederschwelliges Beratungsangebot. Im Sinne der Bindungstheorie (siehe John Bowlby, Karl Heinz Brisch) tragen diese Angebote dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler in der Schule emotional gut gebunden fühlen und die Schule als einen sicheren Raum erleben, in dem sie sich entfalten können. Diese Angebote wirken präventiv und können helfen, emotionale Belastungen bei Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und diese bei Bedarf mit den weiteren Professionen an den Schulen, wie der Schulpsychologie, in Kontakt zu bringen. Ziel ist es, in Schule und Unterricht alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertund Selbstwirksamkeitsgefühl zu stärken und in ihrer Entwicklung zu stabilen Persönlichkeiten zu unterstützen. Dieser Aspekt und die dazugehörige wertschätzende Haltung werden in den Fortbildungen des Pädagogischen Instituts vermittelt. Damit leisten die städtischen Schulen und das Pädagogische Institut einen wesentlichen Beitrag zur Resilienz sowie psychischen Gesunderhaltung und damit zur Prävention. Schulklimabefragung 2018 Wie bereits die Schulklimabefragung 2014, bei der im Auftrag des Münchner Stadtrats alle Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen zum Themenfeld Schulklima befragt wurden, wird auch die Wiederholungsbefragung im Frühjahr 2018 Daten zum Themenfeld „Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern“ zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Schulentwicklung für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Schülerinnen und Schüler genutzt werden können (www.muenchen.de/ schulklimabefragung). Fazit: Sowohl das Referat für Gesundheit und Umwelt wie auch das Referat für Bildung und Sport haben zahlreiche Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung die Verbesserung der psychischen Gesundheit der Münchner Schülerinnen und Schüler unterstützt. Während diese Maßnahmen selbstverständlich qualitativ weiterentwickelt und ständig angepasst werden, sind darüber hinausgehende Maßnahmen derzeit nicht vorgesehen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt befürwortet in Übereinstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport die Entwicklung eines Modellprojektes zur Erfassung der „psychischen Gesundheitssituation von Schülerinnen Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 14

und Schülern verschiedener Altersgruppen und Schularten...“ (s. Antragstext). Es wird von Seiten des RGU jedoch unter Berücksichtigung des oben Dargestellten angeregt, Risikogruppen mit vermehrten Belastungen besonders in den Fokus zu nehmen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen weist darauf hin, dass in diesem Modellprojekt die psychische Gesundheitssituation sowohl von Schülerinnen als auch von Schülern sowie die daraus erfolgenden geschlechtsbezogenen Wirkungen und Auswirkungen tatsächlich, auch in Bezug auf Risikogruppen, geschlechtsbezogen analysiert und dokumentiert werden müssen. Für eine wissenschaftliche Begleitung eines Modellprojektes könnte Herr Prof. Dr. Schulte Körne, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik der LMU angefragt werden, zu dessen Forschungsschwerpunkten Zusammenhänge von psychischer Gesundheit und Schule gehören (siehe auch Stadtratshearing „Mobbing an Schulen“ am 6.4.2017). Die auf die Ergebnisse abgestimmten Maßnahmen sollten aus Sicht des Referates für Gesundheit und Umwelt und des Referates für Bildung und Sport multiprofessionell unter Einbezug der pädagogischen, ärztlichen, psychologischen, schulpolitischen Fachleute sowie Vertreter der Jugendhilfe entwickelt werden. Bei Umsetzung eines wie oben skizzierten Modellprojektes müssen im Rahmen eines Stadtratsantrags die Federführung für das Projekt und die notwendigen Ressourcen geklärt sowie die Finanzierung des Modellprojektes und daraus resultierender umzusetzender Maßnahmen sichergestellt werden. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. „Psychische Auffälligkeiten und psychosoziale Beeinträchtigungen...“ Hölling,

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H. et al, Bundesgesundheitsblatt 2014, 57:807-819 www.bella-study.org

2

www.stmgp.bayern.de Juni 2016

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Knollmann M, Knoll S, Reissner V, Metzelaars J, Hebebrand J (2010) Schulvermeidendes

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Verhalten aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht. Dt Ärztebl 107(4): 43-49 Goblirsch M, Kunert D (2013) Schulabsentismus und psychosomatische Störungen.

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Kinderärztliche Praxis 84(3): 160-164 Schulte-Körne, DÄB 113 Heft 11 März 2016

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Wieder einmal: kostenintensive „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.3.2017 Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy: In Ihrer Anfrage vom 16.03.2017 führen Sie Folgendes aus: „Sogenannte ,unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ (umF‘s) sind eine besonders kosten- und betreuungsintensive Gruppe im Zuwandererspektrum. Dabei bleibt der breiteren Öffentlichkeit normalerweise verborgen, welche Einzel- und Folgekosten mit der Betreuung ,unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge‘ im Regelfall verbunden sind. Der Philosoph, Theologe und frühere Volkskammer-SPD-Fraktionschef Richard Schröder rief erst vor wenigen Wochen, am 03.01.2017, in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung ,Die Welt‘ die explodierenden Kosten in Erinnerung: ,Ein UMF kostet pro Monat etwa 5.000 Euro, denn er muss ja rundum betreut werden, eben weil er unmündig und charakterlich noch ungefestigt ist. Das macht im Jahr 60.000 Euro. Für die 50.000 UMF des letzten Jahres werden wir also schlicht drei Milliarden aufbringen müssen.‘ (Quelle: https://welt.de/ debatte/kommentare/article160790706/Guete-wird-nur-respektiert-wennsie-sich-mit-Strenge-verbindet.html; zul. aufgerufen: 15.03.2017, 22.59 Uhr; KR). Einen besonderen Kostenfaktor stellen ,unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ auch für die Justiz dar. Nach Mitteilung des Amtsgerichts München vom April 2015 nahmen Verfahren im Zusammenhang mit dieser Personengruppe bereits 2014 signifikant zu. Dabei handelt es sich in der Regel um Verfahren um eine Inobhutnahme, die vom Amtsgericht als aufwendig und personalintensiv geschildert werden: ,Im Durchschnitt dauert es ein Vierteljahr von der Einleitung eines Verfahrens bis zur Bestellung des Vormundes.‘ Die Zahl der Vormundschaftsverfahren allein im Bereich des Amtsgerichts München ist 2014 ,sprunghaft um 51 Prozent angestiegen auf 1063 Verfahren. (Im Jahr 2012 waren es 527 und im Jahr 2013 542 Verfahren.). Das bedeutet, dass durchschnittlich an jedem Arbeitstag für 4,3 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Vormundschaften angeordnet wurden!‘ - Wegen Zweifeln an den von den vorgeblichen ,Minderjährigen‘ gemachten Angaben zum Alter wurden 2014 außerdem vom zuständigen Jugendamt 88 medizinische Altersfeststellungsverfahren beim Amtsgericht beantragt und beim Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. 2014 beliefen sich die Kosten für erstellte Altersfeststellungsgutachten insgesamt auf ca. 7.000 Euro (alles nach: https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 16

gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2015/pm_150416.pdf; zuletzt aufgerufen: 15.03.2017, 23.15 Uhr; KR) – Es stellen sich Fragen.“ Zu Ihrer Anfrage vom 16.03.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Im Zuge der „Flüchtlings“krise ab Sommer 2015 stieg die Zahl der in München untergebrachten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ neuerlich explosionsartig an. Wie viele „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ betreffende Vormundschaftsverfahren wurden 2015 und 2016 im Bereich des Amtsgerichts München geführt (bitte jahrweise angeben!)? Antwort: Das Stadtjugendamt kann keine verlässliche Gesamtzahl der vom Amtsgericht München eingerichteten Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige im Stadtgebiet München für die Jahre 2015 und 2016 benennen, da neben den vormundschaftsführenden Vereinen und dem städtischen Träger bzw. dem Stadtjugendamt (Abteilung Beistandschaft-Vormundschaft-Unterhaltsvorschuss Sachgebiet: Vormundschaften, Pflegschaften) auch Berufsvormünder und ehrenamtliche Vormünder für unbegleitete Minderjährige durch das Amtsgericht bestellt wurden. Das Amtsgericht führt hierzu allerdings keine Statistik. Frage 2: Wie viele Altersfeststellungsverfahren bei vorgeblich minderjährigen „Flüchtlingen“ wurden vom städtischen Jugendamt 2015 und 2016 beim Amtsgericht München beantragt? Antwort: Im Jahr 2015 und 2016 wurden keine Altersfeststellungsverfahren vom städtischen Jugendamt beantragt. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden dabei falsche Altersangaben der untersuchten „Jugendlichen“ festgestellt? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2.

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Frage 4: Warum wurde – gemessen an der großen Gesamtzahl an Fällen – offenbar in der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle auf ein medizinisches Altersfeststellungsverfahren verzichtet, obwohl sich ausweislich vieler inzwischen dokumentierter Erfahrungen aus dem In- und Ausland ein erheblicher Teil der vermeintlichen „Jugendlichen“ fälschlicherweise als minderjährig ausgibt? Antwort: Der Stadtrat der Landeshauptstadt München bzw. das Stadtjugendamt sehen bislang routinemäßige radiologische Untersuchungen ohne medizinische Indikation als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen an (vgl. auch Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00429 sowie §23 Röntgenverordnung).

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Problemzonen der Integration: Islamische Kindergärten Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 23.6.2017 Antwort Referat für Bildung und Sport: In Ihrer Anfrage vom 23.06.2017 führen Sie zum Sachverhalt einleitend aus: „Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), der auch Integrationsminister ist, sprach sich jetzt für eine Schließung der islamischen Kindergärten in Wien aus. In einem Interview erklärte Kurz wörtlich: ‚Es soll keine islamischen Kindergärten geben.‘ Diese seien ‚sprachlich und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abgeschottet‘ und leisteten dem Entstehen von Parallelgesellschaften Vorschub. Dies sei ‚ein massives Problem für die Integration‘, sagte Kurz (Quelle: http:// www.krone.at/oesterreich/kurz-fordert-schluss-mit-islamischen-kindergaerten-nach-skandalen-story-575239; zul. aufgerufen; 23.06.2017, 02.50 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen nach der Vergleichssituation in der LHM, die sich auf ihre breitangelegten Integrationsleistungen viel zugutehält.“ Zu Ihren hierzu im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Frage 1: Wie viele islamische Kindergärten gibt es in München? Um welche handelt es sich? (Bitte einzeln aufführen) Antwort: Das Referat für Bildung und Sport ist Aufsichtsbehörde für alle gemäß §§ 45 ff SGB VIII erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen in München im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). In der Zuständigkeit des Referats für Bildung und Sport wird kein islamischer Kindergarten geführt. Frage 2: Wie viele Kinder werden dort nach aktuellem Stand betreut? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Inwieweit bzw. mit welchen Fördermitteln werden diese Kindergärten ggf. von der LHM unterstützt? Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 19

Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4. Wie versucht die LHM an diesen Einrichtungen dem Entstehen islamisch geprägter Parallelgesellschaften und einer sprachlichen und kulturellen Abschottung der betreuten Kinder von der Mehrheitsgesellschaft vorzubeugen? Mit welchem Erfolg? Siehe Antwort zu Frage 1. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Rathaus Umschau 14.8.2017, Seite 20

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Inhaltsverzeichnis Montag, 14. August 2017 Für eine zukunftsfähige Förderung der freien Tanzund Theaterszene München Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger, Thomas Niederbühl und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.8.2017 E-Mobilität und die Folgen – Förderung von CO2Belastung und Kinderarbeit? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 11.8.2017 Migranten lernen Deutsch: Zahlen, Erfolge, Mißerfolge Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.8.2017

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, den 11.08.2017

ANTRAG

Für eine zukunftsfähige Förderung der freien Tanz- und Theaterszene München Das Kulturreferat entwickelt ein Konzept, in dem dargestellt wird, wie durch Erhöhung und strukturelle Anpassung der Fördermittel für die darstellende Kunst in München gewährleistet wird, dass  Kunstschaffende angemessen bezahlt werden, (Selbst-)Ausbeutung vermieden und eine breite Vielfalt von Projekten und Einrichtungen gefördert wird (dabei wäre eine Orientierung an der vom Bundesverband Freie Darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze – angepasst an die Lebenshaltungskosten in München – sinnvoll);  Vielfalt und Potential der freien Szene bestmöglich entwickelt wird und auch über die Stadtgrenzen hinaus anerkannte freie Theaterhäuser wie das Metropoltheater finanziell angemessen ausgestattet sind für eine weitere qualitativ hochstehende Arbeit (etwa durch Erhöhung der Höchstfördersummen und des Gesamtförderetats). In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine Studie zum Potential dieser Szene wie in Hamburg in Auftrag gegeben wird. Außerdem tritt die Stadt München in Gespräche mit dem Freistaat Bayern ein, damit die absurde Praxis beendet wird, dass die freie Szene in den Großstädten München und Nürnberg von der staatlichen Förderung ausgenommen ist.

Begründung: München zeichnet sich auch im Bereich der darstellenden Kunst durch renommierte und finanziell gut ausgestattete städtische und staatliche Theater aus. Die freie Szene jedoch wird vom Freistaat nicht gefördert und die städtischen Fördermittel sind inzwischen nicht mehr ausreichend. Dies hat mehrere Gründe: Bundesweit hat sich ein Diskurs über faire Entlohnung im Bereich der freien (darstellenden) Kunst entwickelt. Schon 2009 stellte der "Report Darstellende Künste" fest, dass das durchschnittliche jährliche künstlerische Nettoeinkommen der Freien Theaterschaffenden bei 11.500 Euro lag – also weniger als 1.000 € pro Monat. International hat sich unter dem Namen art but fair eine Bewegung gebildet, die für faire Arbeitsbedingungen und angemessene Gagen in darstellender Kunst und Musik eintritt (1). Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat in diesem Zusammenhang eine Honoraruntergrenze gefordert, die für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, [email protected]

mindestens 2.300 Euro im Monat sowie für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist, mindestens 2.660 Euro im Monat betragen soll (2). Hinzu kommt, dass in München die Lebenshaltungskosten gerade im Bereich Wohnen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Um nun Selbstausbeutung zu verhindern, wäre es sinnvoll, eine an die Münchner Lebenshaltungskosten angepasste Untergrenze für Förderanträge verpflichtend zu machen. Um jedoch zu vermeiden, dass dadurch deutlich weniger Anträge positiv beschieden werden können, muss die Gesamtfördersumme deutlich steigen. Momentan beträgt der Förderrahmen für die freie Tanz- und Theaterszene insgesamt 1,7 Mio. Euro. Neben der Frage fairer Künstlerhonorare muss insgesamt auch die Entwicklung des künstlerischen Potentials außerhalb der großen städtischen und staatlichen Häuser in den Blick genommen werden. Hier hat sich in den letzten Jahren einiges entwickelt, was jedoch aufgrund des Rahmens der Fördermittel an finanzielle Grenzen stößt. Immer wieder wird ja als Perspektive das Kreativquartier mit der Jutier- und Tonnenhalle genannt; bis hier jedoch real der künstlerische Betriebe beginnt, werden noch einige Jahre durchs Land ziehen. In den letzten Monaten hat sich die freie Szene selbst organisiert und ist mit Thesen wie im Positionspapier des Netzwerkes Freie Szene in München e.V. (3) und in der Petition „20 Jahre sind genug! Ein Appell an die politisch Verantwortlichen in Stadt und Land“ ´(4) des bundesweit immer wieder ausgezeichneten Metropoltheaters an die Öffentlichkeit gegangen. Zu den Forderungen dieser Texte sollte das Kulturreferat dringend einen öffentlichen Diskurs unter Beteiligung von Kunstschaffenden und Politik starten. Schließlich könnte man sich für die mittel- und langfristige Perspektive am Vorbild Hamburgs orientieren, wo von der Stadt eine Potentialanalyse der freien Szene in Auftrag gegeben wurde (5). Dr. Florian Roth Sabine Krieger Thomas Niederbühl

(1) artbutfair.org (2) darstellende-kuenste.de/de/themen/soziale-lage/diskurs/honoraruntergrenze.html (3) www.freieszenemuc.de/positionspapier.pdf (4) www.petitionen24.com/20_jahre_sind_genug (5) www.hamburg.de/contentblob/3425334/data/potentialanalyse-freie-szene.pdf

Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, [email protected]

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 11.08.2017 ANFRAGE E-Mobilität und die Folgen – Förderung von CO2- Belastung und Kinderarbeit? Die Landeshauptstadt München setzt sich mit viel Geld und einem großen Maßnahmenpaket für die Förderung von batteriebetriebenen Elektroautos ein. Die Gewinnung der Rohstoffe (Lithium, Nickel, Kobalt) und die Produktion der dafür nötigen Akkus erfolgen oft unter schlimmsten Bedingungen bis hin zur Kinderarbeit und hinterlassen massive Umweltschäden in den Abbaugebieten (z.B. Erzminen in Ostkongo) – dies wird derzeit u.a. von Amnesty International angeprangert. Auch die CO2-Werte der vermeintlichen Öko-Autos sind mehr als fragwürdig. Ein moderner Diesel kann bis zu 150.000 km weit fahren, bevor das E-Auto eine bessere CO2-Bilanz aufweist. Wir fragen daher den Oberbürgermeister: 1. Wie steht die Landeshauptstadt zur Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbänden an der E-Mobilität? 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Lebensdauer und Laufleistung städtischer Fahrzeuge? 3. Gibt es bereits Erfahrungswerte bezüglich der Lebensdauer und Laufleistung eingesetzter E-Fahrzeuge? Wie fällt hier die CO2-Bilanz aus? 4. Gibt es bereits Überlegungen und Erkenntnisse zur umweltgerechten Entsorgung / Recycling der Akkus?

Initiative: Richard Progl weitere Fraktionsmitglieder: Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Mario Schmidbauer

BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion Rathaus, Marienplatz 8 ● Geschäftsstelle: Zimmer 116 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 – 20 798 ● Fax: 089 / 233 – 20 770 ● [email protected]

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Marienplatz 8 80331 München Anfrage 14.08.2017 Migranten lernen Deutsch: Zahlen, Erfolge, Mißerfolge Aus der österreichischen Hauptstadt Wien, die bei zentralen Themen wie Zuwanderung und Integration ähnliche Rahmendaten aufweist wie die LHM, kommen ernüchternde Nachrichten, was die Fähigkeiten und die Bereitschaft vieler „Flüchtlinge“ zur Integration angeht. Jetzt mußte die Wiener Stadtverwaltung der auflagenstarken „Kronen“-Zeitung gegenüber einräumen, daß stattliche 30 Prozent der Asylwerber – also fast jeder Dritte – selbst einfache Deutschkurse nicht erfolgreich abschließen. Bei aktuell 10.000 Kursplätzen lernen demnach mindestens 3000 Migranten nicht im vorgesehenen Maße Deutsch. Wie die Wiener Stadtverwaltung mitteilt, sind auch bei einem Mißerfolg „keine Sanktionen vorgesehen“. Die „Kronen”-Zeitung erhielt auf eine diesbezügliche Anfrage an die Wiener Stadtverwaltung eine ernüchternde Stellungnahme des städtischen Fonds Soziales Wien. Wörtlich wird dort festgestellt, daß die „Quote der erfolgreichen Abschlüsse bei bisherigen Deutschkursen” für Asylwerber bei lediglich „70 Prozent” lag. 30 Prozent der Wiener Migranten schaffen demzufolge auch einfache Deutschkurse nicht. Weiter bestätigt das Wiener Sozialressort, daß die Vorgaben an die Kursorganisatoren (VHS etc.) dabei noch großzügig formuliert sind: „In der Ausschreibung wurde eine Erfolgsquote von 60 Prozent festgelegt.” Erst wenn diese unterschritten wird, „muß der Kursorganisator mit Abzügen [an Erstattungen durch die öffentliche Hand; KR] rechnen” (alle Informationen und Zitate: http://www.krone.at/oesterreich/jeder-3-asylwerber-faellt-bei-deutschkurs-durch-stadtwien-bestaetigt-story-583217; zuletzt aufgerufen: 14.08.2017, 01.35 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen nach der Vergleichssituation in der LHM. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Wie viele Migranten nahmen 2016 im Bereich der LHM an einem mit öffentlichen MItteln geförderten Deutschkurs teil? 2. Wie viele und welche öffentlichen und freien Träger bieten derzeit (bitte möglichst aktuellen Stand angeben!) ausweislich der Zuschußnehmerdatei des Sozialreferats Deutschkurse für Migranten an? Wie viele Kursplätze werden dabei insgesamt angeboten? b.w. Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: [email protected] l www.auslaenderstopp-muenchen.de

3. Welche Informationen liegen der Stadt über die Quote an erfolgreichen Abschlüssen im Jahr 2016 vor? Entspricht welchem Prozentsatz der Gesamt-Teilnehmerzahl? 4. Mit Zuschüssen in welcher Höhe (ausweislich der Zuschußnehmerdatei des Sozialreferats) wurden 2016 die unter 2. erfragten öffentlichen und freien Träger, die Deutschkurse für Migranten anbieten, aus städtischen MItteln gefördert? 5. Inwieweit ist Mitarbeit und regelmäßiger Besuch der Deutschkurse bei den Münchner öffentlichen und freien Trägern für die Teilnehmer obligatorisch? Inwieweit sind Sanktionen bei (wiederholtem) Mißerfolg, mangelhafter Teilnahme und/oder fehlendem Engagement vonseiten der Teilnehmenden üblich? Welche?

Karl Richter Stadtrat

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