Protokoll der 17. Generalversammlung des HC Luzern

Protokoll der 17. Generalversammlung des HC Luzern Datum Uhrzeit / Ort Anwesend 05.Juni 2014 19.41 Uhr Rest. Nice Eiszentrum Luzern 65 Stimmberechtig...
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Protokoll der 17. Generalversammlung des HC Luzern Datum Uhrzeit / Ort Anwesend

05.Juni 2014 19.41 Uhr Rest. Nice Eiszentrum Luzern 65 Stimmberechtigte, einfaches Mehr: 33

Traktanden 1. 2. 3. 4. 5. 6.

7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17.

Begrüssung Genehmigung des Protokolls der 16. Ordentlichen GV vom 23. Mai 2013 Geschäftsbericht 2013/2014 Jahresrechnung 01.05.2013 – 30.04.2014 Revisorenbericht Décharge Vorstand Vorstellung und Wahl des Vorstandes Saison 2014/2015 Wahl der Revisoren Statutenänderung Saisonplanung 2014/2015 Orientierung aus den Kommissionen Mitgliederbeiträge Saison 2014/2015 Budget Saison 2014/2015 Aktionen Geldbeschaffung Ehrungen Orientierung U-18 WM Zug/Luzern Diverses

1.

Begrüssung

Patrik Ziswiler begrüsst alle anwesenden Vereinsmitglieder um 19:41 Uhr zur Generalversammlung 2014 und erläutert die zu besprechenden Traktanden. Die Versammlung ist mit dem Inhalt und der Reihenfolge der Traktandenliste einverstanden. Speziell begrüsst wird: Roli Anker (Ehrenmitglied), Stefan Schlatter, Andrea Waser EHC Engelberg, Fritz Lanz Trainer 1.Team,Michael Wyss Pressechef. Wichtige Entschuldigungen: Markus Kälin, Sportförderung Kanton Luzern, Daniel Eichenberger, Präsident EKL, Roland Flückiger, Präsident KEHVL / Ehrenmitglied, Berta Voutopoulos, Ehrenmitglied. Alle Einladungen wurden termingerecht versandt und das Protokoll der letzten GV 2013 konnte auf der Homepage eingesehen werden. Anträge sind keine eingegangen. Als Stimmzähler wurden gewählt: Heini Trüb und Andreas Trinkler Den Vorsitz hat Patrik Ziswiler, das Protokoll wird von Doris Bachmann verfasst.

2.

Genehmigung des Protokolls der 16. GV vom 23. Mai 2013

Das Protokoll der 16. GV wird einstimmig genehmigt. Patrik Ziswiler bedankt sich bei Chantal Hebler für das Verfassen des Protokolls.

3.

Geschäftsbericht

Patrik Ziswiler macht noch einmal auf das Leitbild des HC Luzern aufmerksam: - den Eishockeysport in der Stadt und Agglomeration Luzern fördern - in jeder Altersklasse von den Jüngsten bis zu den Oldies mindestens 1 Mannschaft aus den eigenen Reihen stellen, welche zielgerichtet trainieren und Meisterschaften bestreiten. - das Schwergewicht auf die Nachwuchsförderung, Kameradschaft und Fairness legen - dass die 1. Mannschaft zur Amateurspitze vorstösst - durch die Zusammenarbeit mit geeigneten anderen Eishockeyclubs unseren Spielern bestmögliche Entwicklungschancen bieten - eine ausgeglichene Rechnung und mittelfristig keine Schulden haben 3.1 Gesamtverein: Schwergewichte 2013/14: - Finanzbeschaffung zur Deckung der höheren Eispreise - Steigern der Mitgliederzahlen, insbesondere bei den jungen Nachwuchsmannschaften durch Hockeyschule und Öffentlichkeitsarbeit - Kommissionen und Strukturen bilden (Abläufe und Verantwortlichkeiten) - Kommunikation und Informationen verbessern - Sponsoring und Marketing verbessern Positiv: - Bildung von Marketing-/ Sponsoringkommission - „Göttibazen“ - Wachsende Mitgliederzahlen im Nachwuchsbereich - Aktionen der Nachwuchskommission - Aufstieg der Senioren in die höchste Spielklasse - Leicht steigende Zuschauerzahlen - Neue Homepage und Facebookauftritt

Negativ: - Verpassen der Play-Off-Spiele 1. Mannschaft - Absage Fränklipoker - Leistungen Nachwuchsbereich eher schwach - Interne Kommunikation - Hohe Eismieten belastet Finanzen des Vereins stark Der Bericht wird einstimmig genehmigt. 3.2 1. Mannschaft / Nachwuchs

1. Mannschaft Bambini / Piccolo Moskito A Mini A Novizen A Junioren A (mit EHC Engelberg)

Ziele

Ergebnisse

Playoff Freude am Eishockey Motivation, dabeizubleiben Rang 1-3 LKA Rang 1-3 LKA

6. Rang/Playoff klar verpasst Wie immer waren alle Kinder mit vollem Einsatz dabei 6. Rang LKA 8. Rang Qualifikation LKA

Aufstieg LK Top Rang 1-3 LKA

4. Rang LKA 4. Rang LKA

Saisonrückblick Nachwuchs: - Harmonische Zusammenarbeit zwischen Trainer- und Betreuerteam. - Zusammenarbeit mit dem EHC Engelberg hat noch nicht in allen Belangen geklappt und kann noch verbessert werden. - In Zusammenarbeit mit dem EHC Engelberg konnte erstmals wieder eine eigene Juniorenmannschaft gestellt werden. - Auf allen Stufen konnten die Jugendlichen dank B und A- Mannschaften leistungsgerecht gefördert werden. - Gegenüber der letzten Saison konnte nur eine leichte sportliche Steigerung erzielt werden, die gesetzten Ziele wurden nicht erreicht. - Zusammenarbeit Eltern, Trainer und Betreuer funktionierte gut. - Ein Highlight bildete das einmal mehr wieder durch Marco Ceresa vorbildlich organisierte Trainingslager in Scuol. - Mit der Durchführung der Hockeyschule und der Herbstsportwoche konnten wieder neue Jugendliche für den Hockeysport begeistert werden. Die Hockeyschule war super organisiert und wir konnten viele Übertritte zu den Bambini verbuchen. Herzlichen Dank an Bruno Galli Leiter der Hockeyschule. Der Bericht wird einstimmig genehmigt. 3.4 Aktivmannschaften

Senioren Division 50+ Frauen

Ziele

Ergebnisse

Ligaerhalt LKB Spass , Freude Spass, Freude

1.Rang LKB / Aufstieg LKA 2. Rang Spass und Freude/ keine MS

Erika Achermann verliest den Bericht der Aktivmannschaften. Bei den Senioren, Oldies und bei den Frauen wurde mit viel Freude und Spass Eishockey gespielt. Die Pflege der Kameradschaft stand dabei im Vordergrund. Herzliche Gratulation an die Senioren zum Aufstieg in die höchste Spielklasse. Der Bericht wird einstimmig genehmigt.

4.

Jahresrechnung

4.1 Anmerkungen Jahresabschluss: - Im Geschäftsjahr 2013/14 schlug die Preiserhöhung des REZ mit Mehraufwendungen von rund CHF 17'000.00 zu Buche - Bei den Sponsoring Einnahmen sind Einbussen zu verzeichnen, dafür wieder mehr Einnahmen im Bereich der Gastronomie (Kiosk Spiele 1. Mannschaft) - Grosser Debitorenbestand (Ausstehende Mitgliederbeiträge, ausstehende Zahlung Stadt Fr. 35‘000.-- und ausstehende Gutschrift REZ Fr. 65‘000.--) Judith Lang erörtert die Jahresrechnung: Die Gesamteinnahmen, aber auch die Gesamtausgaben sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Einnahmen: Bei den Jahresbeiträgen und dem Beitrag Sponsorenlauf konnte eine markante Steigerung erzielt werden. Die Förderbeiträge fielen leicht höher aus (Swisslos, Sportförderung Stadt Luzern) Das nicht Erreichen der Play-Off-Spiele führte zu Einbussen bei den Einnahmen. Die Erhöhung der Eispreise durch das REZ führte zu massiven Mehrausgaben. Durch das Führen einer eigenen Juniorenmannschaft haben sich die Entschädigungen für die Trainer erhöht.

Bei einem Aufwand von Fr. 368‘903.50 und Einnahmen in der Höhe von Fr. 369‘474.35 resultiert ein kleiner Jahresgewinn von Fr. 570.85 Durch den Jahresgewinn weist der Verein per 30.04.2014 einen negativen Vermögensstand von -Fr. 6‘134.45 auf. (Vorjahr - Fr. 6‘708.35) Ausblick: Der Verein weist einen hohen Debitorenbestand auf. Dieser gründet vor allem auf ausstehenden Mitgliederbeitragszahlungen. Die Zahlungsmoral muss zwingend verbessert werden, säumige Zahler sollen nicht mehr am Trainings- und Meisterschaftsbetrieb mitmachen dürfen. Die Eispreise bleiben hoch, der Verein muss zwingend neue Einnahmen generieren. Leider haben sich nicht alle Mannschaften an den vereinbarten Finanzaktionen beteiligt.

5. Revisionsbericht Peter Häfliger verliest den Revisorenbericht, welchen er mit Marcel Felder verfasst hat. Die Beiden haben die Rechnung und die Belege nach den Regeln der eingeschränkten Revision geprüft. Die Buchhaltung ist korrekt geführt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Peter Häfliger erwähnt, dass der Vorstand vorsichtig budgetiert hat und die Ausgaben unter Kontrolle hatte. Die Sanierungsmassnahmen müssen weiter verfolgt werden trotz eines kleinen Gewinns. Peter Häfliger weist aber darauf hin dass der Verein finanziell noch nicht über den Berg ist und zu den Finanzen Sorge tragen muss. Peter Häfliger bedankt sich bei Judith Lang für die gut geführte Rechnung. Peter Häfliger empfiehlt der Versammlung die Jahresrechnung 2013/2014 zu genehmigen. Die Jahresrechnung und der Revisorenbericht werden einstimmig genehmigt.

6.

Décharge Vorstand

Peter Häfliger dankt dem Vorstand für die grosse Arbeit und empfiehlt diesem Décharge zu erteilen. Mit grossem Applaus wird dem Vorstand die Décharge erteilt.

7.

Vorstand Saison 2014/15

7.1 Aktueller Vorstand: -

Patrik Ziswiler, Präsident Roland Fischer, Nachwuchsobmann Erika Achermann, Aktive Chantal Hebler, Administration Sämi Achermann, Organisation Lorenz Trüb, Sportchef

Es ist niemand zurückgetreten

7.2 Wahl des neuen Vorstandes: Die folgenden Personen stellen sich zur Wiederwahl für die Saison 2014/2015 - Präsident: Patrik Ziswiler - Nachwuchsobmann: Roland Fischer - Aktive Erika Achermann - Administration Chantal Hebler - Organisation Sämi Achermann - Sportchef Lorenz Trüb Alle werden mit Applaus für ein weiteres Amtsjahr wiedergewählt. Neu zu wählen: Vice-Präsident

Stefan Unternährer

-Verheiratet mit Melanie, Vater von Aliyah 11 Jahre und Jannis 9 Jahre (Piccolo) -Geboren und aufgewachsen in Zug, seit 4 Jahren wohnhaft in Luzern -Aktiv Fussball gespielt, seit über 40 Jahren regelmässiger Zuschauer der Spiele des EVZ -Ausbildung zum Bankkaufmann -Senior Partner bei Helvetic Trust AG Das neue Vorstandsmitglied wird von der Versammlung einstimmig gewählt. Vakant bleibt: Chef Marketing-/Sponsoring

8.

Wahl der Revisioren

8.1 Die bisherigen Revisoren, Peter Häfliger und Marcel Felder stellen sich für eine weitere Saison zur Verfügung und werden mit Applaus bestätigt. Der Präsident bedankt sich bei den Beiden für ihre Arbeit.

9.

Statutenänderung

Die Art.1, Art. 6 und Art.8 sollen geändert, resp. angepasst werden. Die Änderungen sind rot markiert. Patrik Ziswiler erläutert die anstehenden Änderungen und stellt diese der Versammlung zur Diskussion. Es wird keine Diskussion gewünscht. Stand: 05.06.2014

STATUTEN des

HC Luzern

I. Name, Zweck und Sitz Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen "HC Luzern" besteht mit Sitz in Luzern ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. HC Luzern, Postfach 3335, 6002 Luzern. Er wurde am 25.03.1998 gegründet. Der Name HC Luzern Young Dragons steht für den gesamten Nachwuchs. Der Name HC Luzern Blue Dragons steht für alle Aktiv-Mannschaften. Art. 2 Zweck, Ziel Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports im Allgemeinen und des Hockey-Sports im Besonderen durch Organisation und Teilnahme an Meisterschafts-, Freundschafts- und Cupspielen sowie Turnieren. Der Club ist politisch und konfessionell neutral. Art. 3 Verbandsmitgliedschaft Der Club ist Mitglied des Swiss Ice Hockey Association (SIHA) und der Eishockey Vereinigung Innerschweiz (EVI); er ist diesen unterstellt. Der Club hat sich nach den Statuten und Reglement dieser Verbände zu richten.

II. Mitgliedschaft Art. 4 Clubmitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Vereinsmitglieder sind während der Dauer ihrer Mitgliedschaft stimmberechtigt. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Mitgliedschaft: a.) Aktivmitglieder Die Aktivmitgliedschaft kann durch jedermann, welcher nicht als Aktiv- oder Vorstandsmitglied einem anderen, dem SIHA angeschlossenen Eishockeyclub angehört, erworben werden. Die definitive Aufnahme eines Aktiv-mitgliedes erfolgt durch den Vorstand. Die Aufnahme kann auch auf dem Zirkularweg erfolgen, wobei bei Ablehnung eine Einspruchsfrist gewährt werden muss. Ist die Einsprache erhoben worden, so kann die Aufnahme nur durch die GV mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen. Jedes Aktivmitglied ist gehalten, den Eishockeysport aktiv zu betreiben. aa) Aktivspieler/in kann werden, wer sich im Eishockeysport aktiv betätigen will, den Altersbestimmungen des SIHA entspricht.

ab) Nachwuchs-, Senioren- und Veteranenspieler kann werden, wer sich im Eishockeysport aktiv betätigen will und den Altersbestimmungen des SIHA entspricht. b.) Passivmitglieder Passivmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich mit einem jährlichen Bei-trag, der an der Generalversammlung festgelegt wird, verpflichten, den HC Luzern zu unterstützen. Die Passivmitgliedschaft ist unverbindlich und erlischt mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Club. c.) Schiedsrichtern Schiedsrichter sind Mitglieder, die sich im Namen des HC Luzern dem SIHA als Spielleiter zur Verfügung stellen und vom Vorstand als solche bestätigt werden. d.) Ehren- und Freimitgliedern Ehrenmitglieder oder Freimitglieder sind natürliche Personen, die auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung als solche ernannt werden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes und muss von 2/3 der an der Generalversammlung anwesenden Stimmberechtigten bestätigt werden. Als Ehrenmitglied kann vom Vorstand empfohlen werden, wer sich für den Club besonders verdient gemacht hat. e.) Vorstandsmitgliedern Vorstandsmitglieder sind natürliche Personen, die von der Generalversammlung als solche ernannt werden. Die Mitgliedschaft erlischt, sobald das Amt als Vorstand nicht mehr ausgeübt wird. f.) Kommissionsmitglieder (z.B. SK) Kommissionsmitglieder sind natürliche Personen, die vom Vorstand gewählt sind. g.) Mannschaftsbetreuer Mannschaftsbetreuer sind natürliche Personen, die sich verpflichten eine Nachwuchs- oder Aktivmannschaft für mindestens ein Jahr zu betreuen und vom Vorstand als solche bezeichnet werden.

h.) Trainer und Assistenztrainer

Trainer und Assistenztrainer sind natürliche Personen, die vom Vorstand vertraglich für mindestens die Dauer eines Jahres verpflichtet werden. i) Funktionäre Funktionäre sind natürliche Personen, die vom Vorstand eingesetzt sind. Für die Dauer ihres Amtes erwerben Funktionäre die Vereinsmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft erlischt, sobald das Amt als Funktionär nicht mehr ausgeübt wird. Art. 5 Eintritt Jeder kann Mitglied des HC Luzern werden. Der Eintritt ist jederzeit möglich und erfolgt mit der schriftlichen Beitragserklärung oder der Lizenzierung durch den SIHA. Nachwuchsspieler bedürfen ausserdem der Zu-stimmung des Inhabers der elterlichen Gewalt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Art. 6 Austritt Austrittserklärungen sind schriftlich bis Ende Vereinsjahr, spätestens auf die GV dem Vorstand einzureichen. Der Austritt wird erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen sowie nach Rückgabe des Leihmaterials gegenüber dem Verein rechtswirksam. Mitgliederbeiträge sowie Unkosten (Lizenzen

usw.), die dem Club durch einen verspäteten Austritt erwachsen, gehen voll zu Lasten des austretenden Aktivmitgliedes. Zu spät eingereichte Austrittserklärungen verpflichten zur vollständigen Beitragszahlung für das folgende Vereinsjahr. Art. 7 Ausschluss Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn: a) die Aufnahme in den HC Luzern unter Verschweigung von belastenden Tatsachen erfolgte; b) das Mitglied sich wiederholt weigert, die Statuten und Beschlüsse des Clubs oder Anordnungen der Cluborgane zu befolgen; c) dem Club in irgendeiner Weise Schaden zugefügt wurde; d) die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Der Ausschluss kann ohne Angabe der Gründe gemäss Art. 72 Abs. 1 ZGB erfolgen. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand (absolutes Mehr) und ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Vor dem Entscheid ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Weder durch den Austritt noch durch den Ausschluss werden die fälligen und laufenden finanziellen Verpflichtungen des Mitglieds dem Club gegenüber aufgehoben. Art. 8 Rechte und Pflichten a.) Rechte Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und den Versammlungen schriftliche Anträge einzureichen b.) Pflichten Die Aktivmitglieder sind verpflichtet: - Statuten, Reglement und Beschlüsse des SIHA und des Clubs zu befolgen - den Aufgeboten zu Wett- und Freundschaftsspielen, zum Training und zu den Club Veranstaltungen Folge zu leisten - zugewiesenen Arbeiten für den Club nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen - sie dürfen ohne Einwilligung des Vorstandes nicht gleichzeitig als Aktivmitglied oder Vorstand angehören. Jedes Aktivmitglied und dessen gesetzlicher Vertreter können vom Verein für zwei (2) Arbeitseinsätze pro Saison aufgeboten werden. (z.B. Billet Verkauf, Sicherheit, allgemeine Helferarbeiten) Sollte der Aufgebotene aus irgendwelchen Gründen an dem vorgeschlagenen Termin verhindert sein ist es seine Aufgabe einen Ersatz zu stellen. Wird dem Aufgebot keine Folge geleistet, respektive keinen Ersatz gestellt zieht dies einen Penalty in Form von CHF 100.00 nach sich. Sollte der gestellte Ersatz ein Aktivmitglied sein so kann dieses Mitglied in der laufenden Saison gesamthaft nicht mehr als zwei Mal aufgeboten werden. Hingegen kann der Aufgebotene welcher verhindert war wieder aufgeboten werden bis dieser seinen Einsatz geleistet hat respektive seinen Penalty bezahlt hat. Art. 9 Beendigung der Mitgliedschaftsrechte und -pflichten Mit dem Austritt oder Ausschluss hören sämtliche Mitgliedschaftsrechte auf. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche hinsichtlich des Clubvermögens. Art. 10 Stimmrecht Wahl- und stimmberechtigt sind: - Aktivmitglieder - Ehren- und Freimitglieder - Vorstandsmitglieder Das Stimmrecht minderjähriger Mitglieder wird durch einen Inhaber der elterlichen Gewalt ausgeübt. (Pro Familie eine Stimme) Art. 11 Versicherung Der Club unterhält für seine Mitglieder keine Versicherung. Versicherungen sind Angelegenheit jedes einzelnen Spielers; der Club lehnt jede Haftung ab

III. Organisation Art. 12 Cluborgane Die Organe des Vereins sind: Die Generalversammlung (GV) Der Vorstand Die Rechnungsrevisoren

IV. Generalversammlung (GV) Art. 13 Einberufung Die Generalversammlung wird ordentlicher Weise einmal jährlich durch schriftliche Einladung (inkl. email), die mindestens 20 Tage vorher zu erfolgen hat, einberufen. Die Traktanden sind mit der Einladung schriftlich bekannt zu geben. Der Besuch der Generalversammlung ist für Aktivmitglieder ab Altersstufe Junioren obligatorisch. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen durch Beschluss des Vorstandes oder wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies an begehrt. Anträge an die Generalversammlung, die dem Vorstand bis spätestens 10 Tage vor der GV (Datum Post-stempel) zugesandt werden, sind an der Generalversammlung zu traktandieren, in wichtigen Fällen nötigenfalls mittels Nachtrag zur Einladung. Treffen Anträge später ein oder handelt es sich um blosse Anfragen, so sind sie an der Generalversammlung zu besprechen, eine Beschlussfassung ist aber erst an einer späteren Generalversammlung möglich. Art. 14 Vorsitz und Protokoll Der Vorsitz führt der Präsident oder, in dessen Abwesenheit der Vizepräsident; das Protokoll führt der Aktuar oder dessen Stellvertreter. Art. 15 Befugnisse Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu: Wahl des Vorstandes, eingeschlossen des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren auf die Dauer eines Jahres; Abnahme des Tätigkeitsberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets; Festsetzung der Mitglieder-beiträge; Entscheid gemäss Art. 7 Erlass von Reglement Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins. Art. 16 Beschlussfassung Jedes Mitglied, welches das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, hat eine Stimme. Bei Mitgliedern, welche das 16. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, steht das Stimmrecht einem Elternteil zu. Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Wahlen erfolgen offen, sofern nicht ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Durchführung verlangen. Schriftliche Beschlussfassungen sind zulässig, sofern mehr als die Hälfte der stimm-berechtigten Mitglieder zustimmt oder ablehnt. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

V. Vorstand Art. 17 Zusammensetzung und Organisation Der Vorstand besteht aus höchstens 9 Mitgliedern. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und bestimmt die für den Clubbetrieb notwendigen Kommissionen.

Art. 18 Pflichten Der Vorstand führt die Angelegenheiten des Vereins, vertritt ihn nach aussen und erledigt alle Geschäfte, sofern sie nicht der Generalversammlung zugewiesen sind. Die Vorstandsmitglieder zeichnen kollektiv zu zweien. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Art. 19 Beschlüsse des Vorstandes Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Art. 20 Ersatzwahlen in den Vorstand Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so ist der Vorstand berechtigt, bis zur nächsten GV einen Ersatz zu bestimmen. Zur Abberufung von einzelnen, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern vor Ablauf der Amtsdauer ist eine 2/3 Mehrheit der im Moment der a.o. GV anwesenden Stimmberechtigten erforderlich

VI: Revisoren Art. 21 Rechnungsrevisoren Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für eine Amtsdauer von einem Jahr. Die Revisoren prüfen die vom Kassier erstellte Jahresrechnung und erstatten an der Generalversammlung Bericht und Antrag. Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht zugleich dem Vorstand angehören, sie können wiedergewählt werden.

VII: Finanzen Art. 22 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr beginnt am 01.Mai eines jeden Jahres und endet am 30.April eines jeden Jahres. Art. 23 Clubvermögen Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen, unter Ausschluss jeder persönlichen Haftbarkeit der Mitglieder. Das Clubvermögen wird gebildet aus den Jahresbeiträgen (Aktiv-, Ehren- und Passivmitglieder), Bussen, Vergabungen, Kapitalerträgnissen und anderen Einnahmen sowie allen Vermögenswerten, Sachen und Rechten, die dem Club zustehen. Art. 24. Mitgliederbeiträge Die ordentlichen Mitgliederbeiträge bestehen aus Beiträgen von Aktiv- und Passiv-Mitgliedern deren Höhe alljährlich durch die ordentliche GV für das nächste Club Jahr festgesetzt wird. Der Jahresbeitrag darf CHF 550.- nicht übersteigen. Die Jahresbeiträge werden per 30. Juni fällig. a) Der Sponsorenlauf ist für alle Spieler/innen obligatorisch und die Höhe des Betrages welcher durch die Mitglieder einzulaufen ist, wird alljährlich durch die ordentliche GV für das nächste Club Jahr festgelegt. b) Die persönliche Lizenzgebühr, wird jedem Spieler/in zusätzlich zum Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt. Art. 25. Mitgliederbeiträge Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind der Beitragspflicht enthoben. Art. 26. Bussen und Disziplinarmassnahmen Der Vorstand ist berechtigt, für Verstösse gegen die Statuten oder Reglement sowie Zuwiderhandlung gegen Interessen des Clubs (Beispiele: Unentschuldigtes Wegbleiben eines Spielers von Training oder Spielen) Bussen bis zu Fr. 200.- auszusprechen. Der Entscheid ist endgültig und der gesprochene Betrag ist sofort zur Bezahlung fällig. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstössen gegen Disziplin und

Anstand Nachwuchsspieler bis zu einer Dauer von 2 Monaten vom Trainings- und Spielbetrieb auszuschliessen. Vergehen, welche Aktivmitglieder während den Spielen begehen, durch die Schiedsrichter geahndet werden (Beispiel Matchstrafe, Spieldauer- oder Schwere Disziplinarstrafe usw.) und dadurch mit einer Verbandsbusse belegt werden, müssen durch das entsprechende Aktivmitglied selber bezahlt werden. Der Vorstand kann jedoch finanzielle Unter-stützung gewähren, sollte es sich um einen zweifelhaften Entscheid handeln. Der Entscheid um finanzielle Unterstützung liegt beim Vorstand.

VIII. Auflösung und Liquidation Art. 27 Auflösung Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen. Sofern die Generalversammlung nichts anderes beschliesst, wird die Liquidation durch den Vorstand durchgeführt. Im Falle der Auflösung des Vereins entscheidet die Auflösungs-versammlung über die Weiterverwendung des Vereinsvermögens.

IX. Schlussbestimmungen Art. 28 Schlussbestimmungen Für alle, in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fälle, gelten die Statuten des SIHA oder das OR. Entsprechen auch diese nicht, hat die GV zu beschliessen. Diese Statuten werden an der ordentlichen Generalversammlung vom 05. Juni 2014 genehmigt und ersetzen die Statuten der ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Dezember 2009. Sie treten sofort in Kraft.

Luzern, 05. Juni 2014 Hockey Club Luzern Der Präsident Patrik Ziswiler

Die Statutenänderungen werden einstimmig angenommen und genehmigt.

10. Saisonplanung 2014/15 Patrik Ziswiler erläutert die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des Vereins für die nächste Saison. Schwergewichte Vorstand: - Finanzbeschaffung zur Deckung der höheren Eispreise - Steigern der Mitgliederzahlen, insbesondere bei den jungen Nachwuchsmannschaften durch Hockeyschule und Öffentlichkeitsarbeit - Strukturen + Organisation im Verein optimieren (Abläufe + Verantwortlichkeiten) - Kommunikation + Information verbessern - Sponsoring- + Marketingmassnahmen steigern

Ziele Aktivmannschaften: 1. Mannschaft: Erreichen 4.Rang Qualifikation und Qualifikation für die Play-Off-Spiele Senioren LKA: Ligaerhalt Division 50+: Spass haben Frauen LK C: Mannschaft aufbauen, Breite Basis schaffen, Förderung Frauenhockey Ziele Nachwuchs: Bambini/Piccolo: Freude am Hockey, Motivation dabei zu bleiben Moskito: Rang 1-3 LKA Mini A: Obere Tabellenhälfte Novizen A: Obere Tabellenhälfte Junioren A: Erreichen Aufstiegsspiele 10.1

Termine Training

Team

Beginn

Ort

Start Sommertraining Start Eistraining Sponsorenlauf Werbetag HC Luzern Trainingslager Intensivwoche Eishockeyschule Swiss Hokey Day Pilatuscup Wasserturmcup GV HC Luzern

Alle Alle Alle Nachwuchs Nachwuchs Bambini Anfänger Alle 8 Teams Bambini 8 Teams Piccolo Alle Mitglieder

12.05.2014 18.08.2014 22.08.2014, 18:15 Uhr 20.09.2014 27.09.14 – 02.10.14 06.10.14 – 10-10.14 15.10.14-17.12.2014 02.11.2014 11.01.15, 12-18.00 Uhr 25.01.15, 11-18.00 Uhr 28.Mai 2015 19.30 Uhr

Diverse TH SLA Luzern SLA Luzern Stadt Luzern Scuol SLA Luzern SLA Luzern SLA Luzern SLA Luzern SLA Luzern SLA Luzern Rest.Nice

11. Orientierung aus den Kommissionen 11.1 Nachwuchskommission Kompetenzen und Aufgaben: - Unterstützung des Nachwuchsobmanns - Strategische und operative Aufgaben - Schnittstelle zwischen Vorstand (Nachwuchsobmann), Trainer und Mannschaften (Eltern) Echoraum Mitglieder: - Roland Fischer, Nachwuchsobmann, VS-Mitglied - Marco Tambini, Trainer - Stefan Frey, Eltern Piccolo - Bruno Galli, Eltern Piccolo/Mini - Marco Ceresa, Eltern Bambini/Moskito Ziele: - Erhöhung der Anzahl Nachwuchsspieler - Der HCL leistet wichtige Jugendarbeite – Sozialer Aspekt ist sehr wichtig - Humane Jahresbeiträge - Chance Hockey zu spielen auch für Kinder aus Familien mit finanziell engen Verhältnissen ermöglichen. „Göttibatzen“ (Dank dem „Göttibatzen“ konnten 2013-14 3 Familien unterstützt werden.

Umsetzung: - Werbetag HCL in der Stadt Luzern 20.09.2014 - Swiss Hockey Day in der SLA 02.11.2014 - Herbstsportwoche – Hockeyschule - Optimierung des Übertritts von der Hockeyschule zum Club-Beitritt - Werbung der Hockeyschule über diverse Kanäle Fazit: - Nachwuchsförderung in der Stadt Luzern und Agglomeration muss besser ausgeschöpft werden (grosses Potential vorhanden) - Viele kleine Massnahmen nötig, strukturiert, langfristig und nachhaltig - Rekrutierungsarbeit lebt hauptsächlich vom Engagement, Herzblut und der Hingabe der Trainer und BetreuerInnen des Vereins - Kreativität und Mut auf Neues (Synergien suchen) - Förderung des Nachwuchs garantiert das HCL-Leben 11.2 Sportkommission Lorenz Trüb informiert über die Sportkommission, welche auf die neue Saison ins Leben gerufen wurde. Idee: - Teamwork - Arbeitsteilung - Erfolg Leiter: - Lorenz Trüb, Sportchef Mitglieder: - Doris Bachmann, Spielplanung Es werden noch Mitglieder für die Sportkommission gesucht. Erfolgindikatoren: - Sportliche Leistung - Organisation + Strukturen - Finanzielle Mittel - Infrastruktur - Politische Unterstützung - Image Im Weiteren orientiert Lorenz Trüb über die Umfrage zum Verein welche über das Internet gemacht werden soll.

10.3 Sponsoring- / Marketingkommission Der Bereich Sponsoring-/Marketing ist für den Verein sehr wichtig um neue Finanzquellen zu erschliessen und wurde in den letzten Jahren etwas vernachlässigt. Mitglieder: - Roger Thöni, Sponsoring, Donatorenverin Powerplay 99 - Roland Leibundgut, Sponsoring, Koordination - Rolf Leu, Sponsoring, Gönner - Peter Gmünder, Sponsoring - Heini Trüb, Sponsoring, Plakate - Jaqueline Moser, Grafik + Marketing - Antonia Theiler, Administration - Marlene Spiller, Fanartikel - Richard Amstutz, Druck Kontakt: Roland Leibundgut 079 301 81 26 Roger Thöny 079 340 44 04 Patrik Ziswiler macht auf die Gönneraktion und die Mitgliedschaft Donatoren Powerplay 99 aufmerksam.

12. Mitgliederbeiträge Saison 2014/15 Der Vorstand schlägt der Versammlung vor die Jahresbeiträge auf dem Niveau der Saison 2013/2014 zu belassen. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft aller Mannschaften und Mitglieder des HC Luzern bei den Sonderaktionen und den Finanzbeschaffungsaktionen aktiv mit zu machen. Der Vorstand informiert über die Preiserhöhung bei den Eispreisen und die daraus resultierenden Konsequenzen. Preiserhöhung REZ: - Preiserhöhung von 10% auf Bruttopreis - Entscheid VR REZ - Begründung: Teuerung der letzten 10 Jahre - Total Mehrbelastung: CHF 20'000.00 Konsequenzen: Mehreinnahmen müssen generiert werden Entscheid VS HCL: Keine Jahresbeitragserhöhungen Finanzierung über Sonderaktionen des Vereins und der einzelnen Mannschaften Die Versammlung beschliesst einstimmig die Höhe der Jahresbeiträge auf dem Niveau der Saison 2013/2014 zu belassen.

13. Budget Saison 2014/2015 Judith Lang erläutert das Budget für die Saison 2014/2015. Der Vorstand hat bewusst vorsichtig budgetiert. Da eine zusätzliche Mannschaft neu vollumfänglich in Luzern trainiert, steigen die Eiskosten. Die restlichen Aufwände bewegen sich im Rahmen des Vorjahres. Um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen sind zwingend zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Mannschaften bestimmen selbst wie sie das Geld beschaffen wollen. (Sponsoren, Verkauf von Schoggi, Autowaschaktion etc.) Auf Stufe Verein ist ein Anlass geplant (Fränklipoker), welcher Geld in die Kasse bringen und es möglich machen soll die zusätzlichen Kosten für das Eis zu begleichen. Das Budget ist ausgeglichen gestaltet und rechnet mit Aufwendungen und Einnahmen in der Höhe von Fr. 400‘000.--. Um dieses Ziel zu erreichen müssen alle Mitglieder mithelfen.

14. Aktionen Geldbeschaffung -

Anwerbung von Sponsoren durch alle Mitglieder des Vereins Verkauf von Banden- und Buswerbung Anwerbung von Neumitgliedern Anwerbung von Gönnern + Neumitgliedern Donatorenverein Fränklipoker Eisverkauf Matchpuck/Spielpatronat/Spielergötti Verkaufsaktion Gesamtverein(Döösli, Schoggi) Mitarbeit IIHF Ice Hockey World Championship Zug-Luzern 16. – 26. April 2015

15. Ehrungen Patrik Ziswiler nimmt die Ehrungen vor Ehrenmitglied Bea Pistor Ehrung durch Judith Lang Bea Pistor war Gründungspräsidentin des HC Luzern und hat sich in den Anfangsjahren sehr stark für den Verein engagiert. Ehrenmitglied Ernst Parietti Ehrung durch Patrik Ziswiler Ernst Parietti hat sich seit der Gründung des HC Luzern 1998 bis heute in diversen Funktionen für den Verein engagiert. Er war bereits beim Vorgängerverein SCL in diversen Funktionen tätig. Beide werden von der GV mit grossem Applaus zu Ehrenmitgliedern ernannt. Ehrung Lara Stalder Lara Stalder stammt aus dem Nachwuchs des HC Luzern und hat an der Olympiade in Sotschi mit der Fraueneishockeynationalmannschaft sensationell Silber gewonnen. Dragon of the year 2014: Marco Ceresa Ehrung durch Patrik Ziswiler Marco Ceresa engagiert sich in der Nachwuchskommission und hat mehrere Jahre erfolgreich das Nachwuchslager organisiert und durchgeführt.

16. Orientierung U-18 WM Zug/Luzern Scholl Urs orientiert über die WM U-18 die vom 16.04.15-26.04.15 in Zug und Luzern stattfinden wird. Die Mitglieder des HC Luzern haben die Gelegenheit sich als Volunteers zu melden und so die WM hautnah mit zu erleben. Die Anmeldunterlagen werden voraussichtlich Ende 2014 verschickt. Mit dem Stellen von möglichst vielen Helfern kann ein Zustupf in die Kasse des HC Luzern verdient werden.

17. Diverses Stefan Schlatter, CEO REZ Luzern informiert über die Sanierungsarbeiten an der Kälteanlage. Die Arbeiten laufen nach Plan und sollen termingerecht abgeschlossen werden, so dass pünktlich am 18. August mit den Eistrainings gestartet werden kann. Für die U-18 Eishockey-WM wurden neue moderne Banden beschafft, welche den neuesten Sicherheitsansprüchen genügen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird auch noch die Beleuchtung ersetzt und Fernsehtauglich gemacht. So wird die Infrastruktur des REZ wieder auf dem neuesten Stand sein und auch die Eishockeyaner des HC Luzern können davon profitieren. Es folgt noch eine Information über Zahnschütze, deren Notwendigkeit und die diversen Modelle. Es sind keine Anträge eingegangen und es wünscht auch niemand aus der Versammlung das Wort. Unser Präsident Patrik Ziswiler schliesst die GV um 21.45 Uhr.

Für das Protokoll: Doris Bachmann