Projekt: Kinderschutz bei KiTa Bremen

Katharina Hanstein-Moldenhauer  Joachim Schuch  Projektleitung Projekt: Kinderschutz bei KiTa Bremen Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefähr...
Author: Fabian Krüger
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Katharina Hanstein-Moldenhauer  Joachim Schuch  Projektleitung

Projekt: Kinderschutz bei KiTa Bremen Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung oder dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Abschlussbericht Teil I und Teil II

KiTa Bremen –Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen– Bremens städtische Kinder-und Familienzentren

Katharina Hanstein-Moldenhauer  Joachim Schuch  Projektleitung

Projekt: Kinderschutz bei KiTa Bremen Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung oder dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abschlussbericht Teil I Das Projekt im Überblick – Arbeitsergebnisse – Empfehlungen Teil II Handreichungen Teil III Auswertung der Befragung (gesonderte Veröffentlichung)

Bremen  August 2012

KiTa Bremen –Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen– Bremens städtische Kinder- und Familienzentren

Projektziel Die Projektergebnisse sollen dazu beitragen, den Kinderschutz als Regelaufgabe mit höchster Priorität in jedem Kinder- und Familienzentrum ebenso wie beim Träger insgesamt zu verankern – eine Aufgabe, die unter Einbeziehung der Eltern und in Kooperation mit Partnern im Hilfesystem systematisch, kenntnisreich und mit angemessener Sensibilität durchgeführt wird.

Inhalt Teil I 4

Vorwort

1 2

Das Projekt im Überblick

6

Arbeitsergebnisse im Projektzeitraum Januar 2010 – März 2012

8

2.1 Teilprojekt 1

Qualifizierung

9

2.2 Teilprojekt 2 Durchführung einer Befragung in allen Einrichtungen von KiTa Bremen

2.3 Teilprojekt 3

Entwicklung der Prozessqualität

3

Konsequenzen und Empfehlungen für den Kinderschutz bei KiTa Bremen

10 11 13

Schwerpunkt 1 Konsequenzen und Empfehlungen für die trägerinterne Entwicklung eines Kinderschutzsystems

Schwerpunkt 2

Qualifizierung

Schwerpunkt 3

Empfehlungen für die Qualifizierung der Kinderschutzpraxis vor Ort

13 14 15

5

Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, liebe Leserinnen und Leser, KiTa Bremen hat sich in den letzten Jahren konzeptionell und im Alltag der Einrichtungen im Besonderen mit der Qualitätsentwicklung von Erziehung, Bildung und Betreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Treffs beschäftigt.

Weitere Themen rücken nun stärker in den Focus unserer fachlichen Debatte: yy der steigende Anteil der Kinder unter drei Jahren in unseren Einrichtungen stellt neue konzeptionelle und organisatorische Anforderungen an den Betrieb yy Die Bildung und Erziehung von Schulkindern wird künftig zunehmend in Ganztagsschulen stattfinden und nicht mehr in unseren Horten yy Tragfähige Kooperationsbeziehungen entwickeln sich in den Stadtteilen zwischen Kindertageseinrichtungen und anderen Trägern, Schulen und Sozialen Diensten yy Die Gestaltung von Übergängen zwischen Elternhaus, Kindertageseinrichtung und Schule hat einen hohen Stellenwert yy Alltagsintegrierte Sprachförderung wird in allen Einrichtungen eine zentrale Aufgabe yy Die Zusammenarbeit mit Eltern wandelt sich. Ziel ist es, die Entwicklung von Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu fördern yy Die Gewährleistung des Kindeswohls erhält erneut gesellschaftliche Relevanz. Die steigende Gefährdung von Kindern durch die Folgen von Armut in den Familien, durch falsche oder mangelnde Ernährung und nicht zuletzt aufgrund von Missbrauch durch häusliche und sexuelle Gewalt führen zu einer verstärkten Aufmerksamkeit für dieses Thema. Seit 2005 ist die Aufgabe des Kinderschutzes im Paragraph 8a SGB VIII festgeschrieben. Seit 2012 ist der Kinderschutz auch als Aufgabe von Kindergärten im neuen Bundeskinderschutzgesetz verankert. In Bremen wurden seit dem Jahr 2006 spezifische Handlungsorientierungen und Richtlinien entwickelt: so der „Bremer Qualitätsstandard – Zusammenarbeit im Kinderschutz“ (Amt für Soziale Dienste – Kronberger Kreis für Qualitätsentwicklung e.V. 2009) und das „Bremer Konzept

Teil I

Abschlussbericht

Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

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Qualitätssicherung und Risikomanagement in der Kinderschutzarbeit“ (Amt für Soziale Dienste und Kronberger Kreis für Qualitätsentwicklung e.V. 2010). Zur Umsetzung der Vereinbarung zur „Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste – Jugendamt der Stadtgemeinde Bremen und den Freien Trägern der Jugendhilfe/Leistungsanbietern für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der Stadtgemeinde Bremen“ wurde bei KiTa Bremen im Oktober 2010 eine Projektgruppe „Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung“ initiiert. Sie wurde von einem Regionalleiter und zwei Fachberaterinnen geführt. Aus fast allen Regionen arbeiteten Leitungskräfte und pädagogische Fachkräfte in der Projektgruppe mit. Der Abschlussbericht der Projektgruppe liegt nun vor und soll durch zwei Broschüren 1. Arbeitsergebnisse der Projektgruppe, Empfehlungen und Handreichungen sowie 2. Auswertung der Befragung gewürdigt und allen Kinder-und Familienzentren und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Handreichungen stellen eine verbindliche Grundlage für alle Einrichtungen und die Zentrale im Umgang mit dem Kinderschutz bei KiTa Bremen dar. Für KiTa Bremen besteht die Herausforderung, die pädagogischen Fach- und Leitungskräfte für die neue Tätigkeit zu qualifizieren, sie aufmerksam zu begleiten und zu beobachten, wie sich ihr professioneller Alltag verändert, wenn Eltern einerseits als Partner auf der Basis gegenseitigen Vertrauens und gemeinsamer Verantwortung für kindliche Bildungs- und Erziehungsprozesse angesprochen werden (sollen) und sie andererseits als potentielle Verdächtige erscheinen (müssen).

Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern und Führungskräften der Projektgruppe für die Entwicklung wichtiger Grundlagen für den Umgang mit dem Thema Kinderschutz bei KiTa Bremen. Mein besonderer Dank gilt der Fachberaterin Katharina Hanstein-Moldenhauer und dem Regionalleiter Joachim Schuch für die Erstellung des Projektberichtes. Der Grafikerin Andrea Künzel von formathoch2 herzlichen Dank für die gelungene Gestaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Rosi Fein Geschäftsführerin/pädagogische Leiterin

Bremen  August 2012

Abschlussbericht

Teil I

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Projekt

1 1

§§

Kinderschutz bei KiTa Bremen

Das Projekt im Überblick

Durch die Einführung des § 8a SGB VIII – Kick im Jahre 20051 ergaben sich für die Träger der Kindertagesbetreuung und deren Einrichtungen zusätzliche Anforderungen in einem Arbeitsfeld, das zuvor als originäre Aufgabe des Jugendamtes und der freien Träger ambulanter und stationärer Jugendhilfe verstanden wurde. In der Stadtgemeinde Bremen wurden vor allem auch infolge des tragischen Todes des fünfjährigen Kevin für den Kinderschutz spezifische Handlungsorientierungen und Richtlinien entwickelt, die vor allem die Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualitätssicherung und das Risikomanagement konzeptionell und organisatorisch in den verschiedenen Institutionen des gesamtstädtischen und der sozialräumlichen Kinderschutznetzwerke verankern sollen.2 Kindertagesstätten haben in diesem Netzwerk einen besonderen Stellenwert ebenso wie Schulen und das Gesundheitssystem. Sie sind Bestandteile eines „sozialen Frühwarnsystems, um riskante Lebenssituationen ... frühzeitig zu erkennen.“3 Im Frühjahr 2010 erfolgte bei KiTa Bremen eine Einführung in das Thema Kinderschutz in Bremen. Während einer erweiterten LeiterInnenbesprechung wurde durch den zukünftigen Projektleiter das Bremer Konzept mit seinen Empfehlungen zum Risikomanagement und zur Qualitätssicherung in der Kinderschutzarbeit vorgestellt. Im Oktober 2010 konstituierte sich die Steuergruppe des geplanten Projektes (mit dem Regionalleiter Joachim Schuch als Projektleiter, der Fachberaterin Katharina Hanstein-Moldenhauer als Projektpatin und der Fachberaterin Sabine Buhk. Im weiteren Verlauf übernahm K. Hanstein-Moldenhauer zusammen mit J. Schuch die Projektleitung, S. Buhk übernahm die Patenschaft für das Projekt). Von der Steuergruppe wurden Projektsteckbrief, Projektstrukturplan und Mitgliedersuche vorbereitet. In der Projektgruppe sollten insbesondere die verschiedenen Regionen und Einrichtungstypen vertreten sein. Das Projekt wurde zunächst bis November 2011 terminiert. Am 12.1.2011 konstituierte sich die Projektgruppe im Auftrag der Geschäftsführerin Rosi Fein. Die Projektgruppe setzte sich wie folgt zusammen Jessica Brands

Leiterin des Kinder- und Familienzentrums Thedinghauserstr.

Brigitte Gisch

Pädagogische Fachkraft im KuFZ Thedinghauserstraße

Sabine Hoborn

Leiterin des KuFZ Mühlheimerstraße

Petra Lossau

Leiterin des KuFZ An der Höhpost

Danae Eugenia Papageorgiou

Leiterin des KuFZ Carl-Friedrich-Gaußstraße

Hildegard Vogelsang

Leiterin des KuFZ Waller Park

Ilona Weier-Mindermann

Leiterin des KuFZ Regenbogenhaus

1 Die Neufassung des § 8a durch das am 1.1.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz-BkiSchG)“ konnte in der Projektarbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Sie ist bei den „Handreichungen“ Teil II des Abschlussberichtes aufgeführt.

Teil I

2

Deren zusammenfassende Darstellung ist zu entnehmen: KiTa Bremen (2011), Trägerkonzeption, S. 101 ff.

3

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 18. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2011–2015 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Bremen Juni 2011, S. 57

Abschlussbericht

Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

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die Mitglieder der Steuergruppe Aus Gründen von Arbeitsüberlastung nahmen leider die Leiterin des KuFZ Haus Windeck aus Bremen Nord, Magdalena Höffmann, und die Leiterin des Treffs Friesenstraße, Kerstin Buricke, ihre Zusage zur Mitarbeit zurück. Es gelang uns nicht, aus der Region Nord und von den Treffs/ Spielhäusern eine/n KollegIn für die Projektgruppe zu gewinnen. Die Projektgruppe traf sich monatlich (mit Ausnahme der Ferienzeiten) zu halbtägigen oder auch ganztägigen Sitzungen. Die Sitzungen wurden jeweils von der Steuergruppe vor- und nachbereitet. Zwischen den Treffen erarbeiteten die Projektmitglieder Diskussionsvorlagen in den verschiedenen Teilprojekten und deren Arbeitspaketen. Protokolle, Zeitplanung und erarbeitete Materialien kamen zur Information für alle MitarbeiterInnen ans elektronische „Schwarze Brett“ von KiTa Bremen. Von Beginn an hatte sich die Projektgruppe auf drei arbeitsteilig zu bearbeitende Teilprojekte geeinigt:

Teilprojekt 1

Qualifizierung

Teilprojekt 2

Durchführung einer Befragung in allen Einrichtungen von KiTa Bremen

Teilprojekt 3

Entwicklung der Prozessqualität

Die Ergebnisse der Teilprojekte wurden jeweils intensiv in den Projektgruppensitzungen diskutiert. Sie sind weiter unten im einzelnen aufgeführt bzw. ist dem Teilprojekt 2 der Auswertungsbericht gewidmet (Teil III des Abschlussberichts). Während der Projektlaufzeit erfolgten immer wieder Abstimmungsgespräche der Projektleitung mit der Geschäftsführung. Ebenso wurde in den Führungs- und Beratungsgremien von KiTa Bremen Bericht erstattet. In einer erweiterten Leitungssitzung im Frühjahr 2011 wurden die Projektinhalte vorgestellt und die geplante Befragung eingeführt. Während des gesamten Projektzeitraumes unterstützte Cornelius Kopf-Finke (Fachcontrolling, Planung, Grundsatzfragen bei KiTa Bremen) die fachliche Arbeit im Projekt mit Antworten auf viele Fragen, speziell auch in den Fortbildungs- und Entwicklungsforen. Ohne seine zuverlässige und kompetente Hilfe wäre eine Auswertung unserer Befragung nicht möglich gewesen. Außerdem entwickelte sich eine hilfreiche Kooperationsbeziehung mit der Kinderschutzkoordinatorin des Amtes für Soziale Dienste, Gabriele Schoppe. Während der Betriebsversammlung von KiTa Bremen am 16.11.2011 erfolgte eine Einführung in den Kinderschutz und eine Berichterstattung über das Projekt. In zeitlicher Parallelität zur Projektarbeit entwickelte der Eigenbetrieb KiTa Bremen seine Trägerkonzeption. Die fachlichen Erkenntnisse und Ausarbeitungen der Projektgruppe konnten für die Konzeptionserstellung genutzt werden. Im Laufe der Projektarbeit wurde deutlich, dass der Zeitraum für die notwendig zu erledigenden Arbeitspakete für den beabsichtigten Aufbau eines Kinderschutzsystems bei KiTa Bremen entschieden zu kurz war. In Absprache mit der Geschäftsführerin wurde daher die Projektlaufzeit bis Ende des Kitajahres 2011/12 erweitert.

Abschlussbericht

Teil I

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Projekt

2 2

Kinderschutz bei KiTa Bremen

Arbeitsergebnisse im Projektzeitraum Januar 2010 – März 2012

Bevor die Projektgruppe die Arbeit in einzelnen Teilprojekten beginnen konnte, mussten wir uns zunächst mit den für Bremen entwickelten konzeptionellen Orientierungen auseinander setzen. Ein gemeinsames Textstudium und die „Übersetzung“ dieser Orientierungen in der Diskussion eigener Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden zu einer guten Grundlage für die Projektarbeit. Dabei muss berücksichtigt werden, dass wir es nicht mit einem zumindest in der Fachdiskussion bereits aufgearbeiteten, geklärten Arbeitsbereich, sondern mit einem für die Kindertagesbetreuung in Bremen weitgehend konzeptionslosen und nicht mit den nötigen Ressourcen unterstützten Handeln zu tun hatten. Für die Projektmitglieder bedeutete dieser Umstand, im Verlauf des Projektes immer wieder auf neue, grundsätzliche Fragestellungen zu stoßen und mit der Aufgabe konfrontiert zu sein, ein komplexes und unstrukturiertes Arbeitsfeld zu konzeptionieren. Inwieweit uns dies gelingen konnte, soll im folgenden anhand der Arbeitsergebnisse und der noch für den Träger zu bewältigenden Aufgaben verdeutlicht und zur Diskussion gestellt werden. Ein Ergebnis möchten wir jedoch vorweg als einen aus unserer Sicht wesentlichen Erfolg zur Diskussion stellen: Wir behaupten, dass durch yy die Existenz des Projektes yy die Durchführung der Befragung yy die Übernahme des Projektziels „Aufbau eines Kinderschutzsystems bei KiTa Bremen“ in die Trägerziele bis 2014 yy die verschiedenen vom Projekt organisierten/durchgeführten Veranstaltungen yy die Teilnahme an Zusatzqualifizierungskursen yy die Berichterstattung in den Führungsgremien und Fachberatungstreffen von KiTa Bremen yy die Multiplikatorinnentätigkeit der Projektmitglieder in ihren Einrichtungen und darüber hinaus yy die Erweiterung der Beratungstätigkeit in Kinderschutzfällen alle Leitungs- und pädagogischen Fachkräfte ebenso wie die in Beratung und Fortbildung tätigen MitarbeiterInnen das Thema Kindeswohlgefährdung und die Aufgabe Kinderschutz in ihrer Bedeutung mit höherer Priorität als bisher wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Nutzung der durch das Projekt erarbeiteten Handreichungen und die Umsetzung seiner Empfehlungen zwingend – zum einen vom gesetzlichen Auftrag und der Not gefährdeter Kinder her, zum anderen aber auch, um die im Lauf des Projektzeitraums erwachten Interessen und Arbeitsmotivationen nicht zu enttäuschen.

Teil I

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2.1 Teilprojekt 1 Qualifizierung

1.1 Planung der Qualifizierung der Leitungskräfte in der Zentrale, der Fachberatungen, der Leitungs- und pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen 1.2 Durchführung und Dokumentation von Qualifizierungsmaßnahmen 1.3 Organisation von Zusatzqualifizierungen für Leitungskräfte, FachberaterInnen und pädagogische Fachkräfte zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach SGB VIII § 8a

§§

Mit verschiedenen Informationsveranstaltungen, vier Fortbildungs- und Entwicklungsforen, einem Regionalforum, den Beiträgen der Projektgruppe zur Fortbildungsplanung von KiTa Bremen in den Jahren 2011/2012 und der Organisation mehrerer Durchläufe der unter 1.3 genannten Zusatzqualifikation konnte die Projektgruppe ihre Ziele im Teilprojekt 1 weitgehend ver wirklichen: 1.

Durchführung einer ganztägigen Einführungsveranstaltung zur „Zusammenarbeit im Kinderschutz auf der Grundlage des Bremer Konzepts (Kronberger Kreis)“4 mit Dr. Remi Storck (Münster) als Referenten für den pädagogischen Führungskreis von KiTa Bremen sowie für die Projektgruppe (22 TeilnehmerInnen), organisiert und moderiert vom Projektleiter Joachim Schuch.

2.

Durchführung von vier Fortbildungs- und Entwicklungsforen zu unterschiedlichen Themen für MitarbeiterInnen der Kinder- und Familienzentren, der Zentrale von KiTa Bremen, des Amtes für Soziale Dienste und interessierte Eltern (mit jeweils 30 bis über 40 TeilnehmerInnen). Alle TeilnehmerInnen bekamen eine Mappe ausgehändigt mit Projektsteckbrief, -strukturplan, Ablauf des jeweiligen Forums und themenbezogenen Materialien ebenso wie der Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse unserer Befragung als Kopien einer PPP bzw. deren für das jeweilige Thema relevanten Teilen. Als ReferentInnen waren überwiegend Projektgruppenmitglieder (Projektleitung, Danae Papageorgiou, Jessica Brands, Hildegard Vogelsang) tätig, zusätzlich die Kinderschutzkoordinatorin Gabriele Schoppe. Die Themen der vier Foren waren: yy Ergebnisse der Befragung in allen Kinder- und Familienzentren und Treffs – erster Überblick/Erste Schlussfolgerungen für die Kinderschutzarbeit bei KiTa Bremen/Erste Klärung von Unterstützungsmöglichkeiten yy Umgang mit Ablaufplänen und Einschätzbögen yy Gemeinsamer Kinderschutz – Unterschiedliche Blickwinkel? Zusammenarbeit mit dem AfSD yy Aus Fehlern lernen – Aus Erfolgen lernen! Reflektion aus Eltern - und Einrichtungssicht

4

s. Literaturempfehlungen

Abschlussbericht

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Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

3.

Planung und Organisation eines Regionalforums zum Kinderschutz in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kinder Tenever und dem Mütterzentrum Tenever (ca. 90 TeilnehmerInnen). Von Seiten der Projektgruppe wurde dieses Forum vor allem von Ilona Weier-Mindermann, Sabine Hoborn, Hildegard Vogelsang und Petra Lossau vorbereitet.

4.

Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen für pädagogische Fach- und Leitungskräfte aus der Arbeit mit Kindern, die unter drei Jahre alt sind im Rahmen der von der Fachberaterin Uschi Wede organisierten Gesprächskreise für diesen TeilnehmerInnen-Kreis (Referentinnen: Katharina Hanstein-Moldenhauer, Danae Papageorgiou). Diese Veranstaltungen wurden im Mai 2012 durch D. Papageorgiou während zweier weiterer Treffen fortgeführt.

5.

Auswahl geeignet erscheinender Zertifikatskurse, Sicherung eines TeilnehmerInnenkontingents für KiTa Bremen und Organisation der Teilnahme von zwölf Mitarbeiterinnen aus Kinder- und Familienzentren und Fachberatung in drei Durchläufen (Realisierung: Joachim Schuch) (siehe dazu auch den Teil II.6.: Aufgaben der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach SGB VIII § 8a). Träger der Kurse sind das ISA Münster, das ISS Frankfurt und BIS Wuppertal als Kooperationsverbund. Von der Projektgruppe nahmen Sabine Buhk, Brigitte Gisch, Sabine Hoborn, Danae Papageorgiou und Ilona Weier-Mindermann teil.

2.2 Teilprojekt 2 Durchführung einer Befragung in allen Einrichtungen von KiTa Bremen Thema der Befragung: Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung bzw. beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den Einrichtungen von KiTa Bremen Die Befragung umfasste dreizehn Fragestellungen (sowohl geschlossene als auch offene, nachträglich zu codierende Fragen). Dem Auswertungsbericht als Teil III dieses Projektabschlussberichts sind alle Ergebnisse und deren Kommentierung zu entnehmen ebenso auch die Aussagen zu Charakter und Reichweite der Befragung und ihrer Ergebnisse und zur zugrundeliegenden Begrifflichkeit. Deshalb soll an dieser Stelle nicht weiter auf Teilprojekt 2 eingegangen werden. Leider ist es uns in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gelungen, die ursprünglich vorgesehenen vertiefenden Interviews durchzuführen. Es blieb bei den im Auswertungsbericht genannten ca. zwanzig Telefongesprächen zur Klärung z. B. von unzureichenden Differenzierungen in Fragestellungen und dementsprechend auch in manchen Antworten. Als hilfreich für die jeweilige Einführung in Fragen der Kooperation im Kinderschutz und deren Diskussion in den Fortbildungs- und Entwicklungsforen erwies sich die Nutzung verschiedener Abschnitte des Auswertungsberichts, die den TeilnehmerInnen auch schriftlich vorlagen. Anregend für die Überarbeitung des Auswertungsberichts waren auch die Diskussion und die von der Geschäftsführerin von KiTa Bremen formulierten kritischen Fragen an den Bericht während einer Dienstbesprechung des Führungsteams. Die geplante Übersicht über die sozialräumlich vorhandenen Netzwerke zum Kinderschutz konnte nicht mehr erstellt werden.

Teil I

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2.3 Teilprojekt 3

Entwicklung der Prozessqualität

Generell lässt sich zur Arbeit in diesem Teilprojekt und zu ihren Ergebnissen folgendes feststellen. yy Hier wurden die Unstrukturiertheit und Konzeptionslosigkeit des Kinderschutzes als Praxisfeld im Rahmen von Kindertagesbetreuung besonders deutlich und erschwerten eine stringente Projektplanung. Auch die noch nicht hinreichende Qualifizierung der Projektgruppe als ganzer zum Thema Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz mussten wir in der abschließenden Einschätzung unserer Arbeit als nicht zu leugnenden Einflussfaktor im Hinblick auf die Qualität unserer Handreichungen erkennen. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass die Empfehlungen, Instrumente und sonstigen Handreichungen, die wir bei KiTa Bremen und darüber hinaus zur Diskussion stellen wollen, zu guten Grundlagen für eine systematische, kenntnisreiche und feinfühlige Kinderschutzarbeit beitragen können. yy Mit der großen Zahl an notwendig zu erledigenden Aufgaben zur Erhöhung der Prozessqualität hatten wir uns für den ursprünglich vorgesehenen Projektzeitraum übernommen. Aufgrund dessen vereinbarten wir mit der Geschäftsführung von KiTa Bremen eine Verlängerung von November 2011 bis August 2012. Dadurch wäre uns auch die Erarbeitung von Qualitätsansprüchen, -kriterien und -standards ebenso wie die eines Evaluationsinstruments möglich gewesen. In einer Klausurtagung zur Zwischenauswertung der bisherigen Arbeit im November 2011 stellten wir eine detaillierte Arbeits- und Zeitplanung auf, deren Schwerpunkte in der Präzisierung und Erledigung der Arbeitspakete des Teilprojekts 3 lagen. yy Durch die vorzeitige Beendigung des Projekts zum Beginn des März 2012 von Seiten der Geschäftsführerin konnten wir verschiedene Projektschritte nicht mehr gehen, haben aber für alle Punkte Empfehlungen formuliert bzw. vorhandene Materialien vorgeschlagen. yy Auf der Projektabschlusstagung wurde mit der Geschäftsführerin vereinbart, dass die noch ausstehenden Vorhaben (vor allem die Entwicklung von Qualitätsansprüchen, -kriterien, -standards und Evaluationskriterien) von einer Kinderschutzbeauftragten beim Träger bzw. von einer dazu qualifizierten Fachberaterin in Zusammenarbeit mit den bisher zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII qualifizierten KollegInnen erledigt werden. Als Ergebnisse/Handreichungen liegen vor und werden von uns zur Kenntnis gegeben/zur Diskussion gestellt: yy die Neufassung des § 8a SGB VIII yy Ablaufplan yy Einschätzbogen Kindeswohlgefährdung

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yy Hinweise zum „Gefährdungs- und Beobachtungsbogen“ des Amtes für Soziale Dienste, Bremen yy Anregungen für Elterngespräche im Fall von Kindeswohlgefährdung bzw. eines entsprechenden Verdachts yy Liste der bisher bei KiTa Bremen ausgebildeten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ nach SGB VIII § 8a yy Aufgaben der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach SGB VIII § 8a yy Vorschlag für die Aufgaben einer Kinderschutzbeauftragten bei KiTa Bremen yy Literaturempfehlungen

§§

Zur Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen verweisen wir auf den entsprechenden Abschnitt in der Trägerkonzeption von KiTa Bremen, die Auflistung in der „Vereinbarung ...“5 und auf die Neuformulierung des § 8a SGB VIII durch das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BkiSchG)“ in den Handreichungen II. 1 dieses Berichts.

5

Teil I

Amt für soziale Dienste Bremen (2007), Vereinbarung zur „Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste – Jugendamt der Stadtgemeinde Bremen – und den freien Trägern der Jugendhilfe/Leistungsanbietern für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der Stadtgemeinde Bremen“, S. 17 ff (liegt in allen Einrichtungen als Broschüre vor)

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und Empfehlungen für 3 Konsequenzen den Kinderschutz bei KiTa Bremen 3

Die Konsequenzen und Empfehlungen haben wir auf der Grundlage der Fachdiskussion, der Praxiserfahrungen in den Einrichtungen und vor allem der Auswertungsergebnisse unserer Befragung formuliert und wollen sie hier zur Diskussion stellen. In den Antworten zu unserer Befragung wird eine genaue Kenntnis dessen, was für den Kinderschutz als Regelaufgabe bei KiTa Bremen von Nöten ist, deutlich. Die alltäglichen Erfahrungen mit den vielen dort genannten Schwierigkeiten erschweren die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, zu deren Verwirklichung die Projektgruppe beitragen möchte. Zu vieles ist ungeklärt, unbekannt, personenabhängig. Es fehlen für diese den Alltag häufig bestimmende, aber immer wieder als zusätzliche Belastung empfundene Aufgabe die dafür notwendigen Ressourcen an Zeit, Raum und speziell qualifiziertem Personal. Inner- und interinstitutionell divergieren Engagement, Belastbarkeit, Haltungen, Einschätzungen, Durchhaltevermögen und Unterstützung gegenüber den beteiligten pädagogischen Fachkräften und Einrichtungsleitungen. Gleichzeitig finden wir eine große Bereitschaft bei allen Beteiligten, sich für das Wohl des Kindes einzusetzen. In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben, der Koalitionsvereinbarung 2011-2014 und unserer Auswertungsergebnisse hat die Projektgruppe der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Aufbau eines Kinderschutzsystems bei KiTa Bremen in die Trägerziele 2011–2014 mit hoher Priorität aufzunehmen und 2014 abzuschließen. Dieser Vorschlag wurde in der Führungsklausur Ende September 2011 akzeptiert. In einem derartigen System können die Anforderungen der Einrichtungen in den Bereichen yy Ablaufpläne/standardisierte Bögen yy Klare Verbindlichkeiten und geregelte Wege yy AnsprechpartnerInnen bei KiTa Bremen yy Vorgesetztenhandeln yy Zeitliche Ressourcen yy Personelle Ressourcen yy Qualifizierung und Beratung am besten realisiert werden.

Schwerpunkt 1

Konsequenzen und Empfehlungen für die trägerinterne Entwicklung eines Kinderschutzsystems 1.1

Der Träger stellt sicher, dass der Kinderschutz in den Einrichtungen den (neuen) gesetzlichen Grundlagen entsprechend wahrgenommen werden kann.

1.2

KiTa Bremen realisiert die Funktion eines/r Kinderschutzbeauftragte/n als Stabsstelle bei der Geschäftsführung, die/der die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in der Zentrale und in den Einrichtungen koordiniert und begleitet. Die Wahrnehmung dieser Funktion hat die erfolgreiche Absolvierung einer Weiterbildung zur „insoweit erfahre-

Abschlussbericht

Teil I

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Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

nen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII zur Voraussetzung. Ein Vorschlag zur Konkretisierung der Aufgaben einer/s Kinderschutzbeauftragten ist unter II. 8 zu finden. 1.3

Die Regionalleitungen sorgen für die Einhaltung des vorgeschriebenen Ablaufs innerhalb des Kinderschutzsystems in den Einrichtungen. Sie qualifizieren sich zu bedeutsamen Themen des Kinderschutzes.

1.4

In der Fachberatung qualifizieren sich MitarbeiterInnen durch Teilnahme an einer Weiterbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, die Beratung im Einzelfall und Fortbildung in Absprache mit dem/der Kinderschutzbeauftragten durchführen. Die Fachberatungsstellen werden nicht weiter reduziert.

1.5

Auf der Grundlage der „Vereinbarung ...“ mit dem Amt für Soziale Dienste werden Ablaufplan, Instrumente zur Risikoeinschätzung und zur Dokumentation bei KiTa Bremen durch die Projektgruppe zur Verfügung gestellt, die von den Einrichtungen als Hilfestellung zu nutzen sind (s. Handreichungen, Abschlussbericht Teil II). Der im Anhang der „Vereinbarung ...“ befindliche „Gefährdungs- und Beobachtungsbogen“ wird verbindlich zur Meldung nach § 8a SGB VIII genutzt. Hinweise dazu sind in den Handreichungen aufgeführt.

1.6

Für die Kinderschutzarbeit werden Qualitätsansprüche, -kriterien und -standards und die geeigneten Evaluationsunterlagen entwickelt.

Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags, vor allem des ab 1.1.2012 gültigen Bundeskinderschutzgesetzes, der sozialpolitischen Schwerpunktsetzung in Bremen und der ermittelten Ausgangslage bei KiTa Bremen empfehlen wir der Geschäftsführung, gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung darauf zu dringen, Ressourcen beizubehalten bzw. zusätzliche zeitliche und personelle Ressourcen für den Kinderschutz vor Ort (Prävention und Intervention), für eine/n Kinderschutzbeauftragte/n, für die notwendige Fortbildung und fachliche Beratung zur Verfügung zu stellen. Zeitkontingente für den Kinderschutz vor Ort werden vor allem benötigt für yy Fallbesprechungen/Fallberatung/Fallsupervision yy Risikoeinschätzung/Dokumentation yy Netzwerkarbeit yy Kooperation mit dem ambulanten Sozialdienst, den Erziehungsberatungsstellen und den eingesetzten FamilienhelferInnen yy Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Familien

Schwerpunkt 2 Qualifizierung

Teil I

2.1

Vordringlich soll die Weiterbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ organisiert und fortgeführt werden. Ausführungen zu deren Aufgaben und eine Liste der bereits bei KiTa Bremen tätigen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ sind unter Teil II. 6/7 zu finden.

2.2

Informationsveranstaltungen für Einrichtungen und Zentrale zur Einführung in gesetzliche Grundlagen, Verfahrensabläufe und Dokumentationsinstrumente.

Abschlussbericht

Projekt

2.3

Kinderschutz bei KiTa Bremen

16

Für das jeweilige Kindergartenjahr wird eine Bedarfsermittlung für die Fortbildung zu ausgewählten Themen von Kindeswohlgefährdung/Kinderschutz durchgeführt, z. B. yy Gewährleistung der Rechtsförmigkeit in der Wahrung des Kindeswohls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen an Träger und Einrichtungen yy Bedeutung von Signalen/Symptomausbildung beim Kind yy Erläuterung des Vorgehens anhand ausgewählter anonymisierter Fälle yy Aufgaben von CasemanagerInnen, pädagogischen Fach- und Leitungskräften yy Zusammenarbeit mit Eltern und im Hilfesystem yy Gelingens- und Störfaktoren für die Kinderschutzarbeit in den Einrichtungen und in der Zentrale

2.4

In den Einrichtungen wird entsprechend der jeweiligen Situation von (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdungen sichergestellt, dass mindestens eine pädagogische Fach-/ Leitungskraft pro Kindergartenjahr an einer Fortbildung zu einem Kinderschutzthema teilnimmt. Bei Bedarf wird der/die Kinderschutzbeauftragte, der/die Vorgesetzte oder Fachberatung zur Planung hinzugezogen.

2.5

Alle TeilnehmerInnen und besuchten Veranstaltungen werden dem/r Kinderschutzbeauftragten mitgeteilt.

2.6

Regionale Foren zur Qualifizierung der Zusammenarbeit im Kinderschutznetzwerk werden vom Kinderschutzbeauftragten in Absprache mit den Beteiligten vor Ort organisiert und begleitet.

Schwerpunkt 3

Empfehlungen für die Qualifizierung der Kinderschutzpraxis vor Ort mit folgender Prioritätensetzung: 1.

Kinder- und Familienzentren mit mehr als 20 Fällen von (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung pro Jahr

2.

Kinder- und Familienzentren mit Kindern, die jünger als drei Jahre sind

3.

Schwerpunkt- und Indexeinrichtungen

Diese Einrichtungen sollen bei zusätzlicher Ressourcenausstattung und Qualifizierung primär berücksichtigt werden. 3.1

Es werden regelmäßige Fallbesprechungen (mit oder ohne interne/externe Beratung) durchgeführt z. B. während eines dafür reservierten Zeitraums bei Mitarbeiterbesprechungen. Mitteilungen und Erörterungsbedarf bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung haben Vorrang vor allen anderen Besprechungsthemen. Das gleiche gilt bei Bedarf für Besprechungen der Abt. 2 und der Fachberatung.

Abschlussbericht

Teil I

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Projekt

Kinderschutz bei KiTa Bremen

3.2.

In Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und nach einem Klärungsprozess mit dem Amt für Soziale Dienste können SozialarbeiterInnen und MitarbeiterInnen der Erziehungsberatungsstellen vermehrt Sprechstunden für Familien in den Einrichtungen anbieten.

3.3

Die pädagogischen Fach- und Leitungskräfte beantragen bei Bedarf die Einberufung von und Teilnahme an einer „Werkstatt für dialogische Familienarbeit“ beim Amt für Soziale Dienste.

3.4

Die pädagogischen Fach- und Leitungskräfte werden bei Bedarf vor allem in der Zusammenarbeit mit Eltern, den CasemanagerInnen und im Hilfesystem durch Beratung und Begleitung in der Praxis unterstützt (durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, Fachberatung, Kinderschutzbeauftragte/n).

3.5

Die örtlichen MitarbeiterInnen des Hilfesystems stellen sich und ihre Arbeit vor bzw. suchen die pädagogischen Fachkräfte die Institutionen in ihrem örtlichen Netzwerk auf. Wechselseitige Hospitationen zum vertieften Kennenlernen und zum Perspektivenwechsel können sich anschließen.

3.6

In durch Kindeswohlgefährdung hoch belasteten Sozialräumen finden regelmäßige Treffen zwischen Einrichtungsleitungen, CasemanagerInnen und anderen VertreterInnen des Hilfesystems statt. Dort können aktuelle Entwicklungen, Verfahrensfragen, Erreichbarkeit, Terminabsprachen, anonymisierte schwierige Fälle von Kindeswohlgefährdung und Koordination von Hilfen etc. erörtert werden (Runde Tische zur Prävention und Intervention)

3.7 Eine Übersicht der sozialräumlichen Netzwerke soll beim Träger in Kooperation mit den Sozialzentren des AfSD erstellt werden. 3.8

Einrichtungen, in deren Familien vermehrt FamilienhelferInnen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden, tauschen sich mit den CasemanagerInnen und den FamilienhelferInnen über Erfahrungen, Erfolge und ggf. Scheitern dieser Maßnahme aus.

Nach Umsetzung aller Maßnahmen wird zu einem noch zu klärenden Zeitpunkt eine weitere Befragung durchgeführt, die sich auch an Eltern und CasemanagerInnen richtet (Ermittlung unterschiedlicher Sichtweisen zur Qualität der Zusammenarbeit) und mit deren Hilfe auf der Grundlage fachlich begründeter Hypothesen Korrelationen zwischen Antworten auf verschiedene Fragen ermittelt werden sollen. Damit lägen bei KiTa Bremen noch differenziertere Aussagen für die Gestaltung von Prävention und Intervention im Kinderschutz vor als sie mit dem in Teil III formulierten Auswertungsbericht geliefert werden konnten.

Teil I

Abschlussbericht