Prignitz Ostprignitz Ruppin. Havelland. Brandenburg a. d. Havel. Potsdam. Potsdam Mittelmark. Bedarfsplan 2013

Uckermark Prignitz Ostprignitz‐ Ruppin Ober‐ havel Barnim Märkisch‐ Oderland Havelland Brandenburg a. d. Havel Potsdam Frankfurt (Oder) Oder‐Spr...
Author: Angelika Kaufer
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Uckermark

Prignitz Ostprignitz‐ Ruppin Ober‐ havel Barnim

Märkisch‐ Oderland

Havelland

Brandenburg a. d. Havel

Potsdam Frankfurt (Oder)

Oder‐Spree

Potsdam‐ Mittelmark Teltow‐ Fläming Dahme‐ Spreewald

Cottbus

Oberspree‐ wald‐Lausitz Elbe‐Elster

Spree‐ Neiße

Bedarfsplan 2013 für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Erstellt von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Brandenburg Potsdam, den 15.05.2013 In der zuletzt geänderten Fassung vom 01. Juli 2014

Inhalt A.

Präambel

4

B.

Allgemeiner Teil des Bedarfsplans 2013 der KVBB

5

1.

Rechtsgrundlagen zur Erstellung des Bedarfsplans

5

2.

Ziele der Bedarfsplanung

5

3.

Datengrundlagen

7

4.

Allgemeine Hinweise

7

C.

Regionale Versorgungssituation

8

1.

Ärztliche Versorgung

8

1.1.

Stand der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung

8

1.2.

Entwicklung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung

9

1.3.

Entwicklung der Form der Teilnahme an der ärztlichen Versorgung

12

1.4.

Fazit

13

2.

Einrichtungen der Krankenhausversorgung und sonstige medizinische Versorgung

14

3.

Demografie und soziodemografische Faktoren

15

4.

Geografische Struktur und Besonderheiten

17

D.

Bedarfsplanung

18

1.

Regionale Grundlagen der Bedarfsplanung

18

1.1.

Hausärztliche Versorgung gemäß § 11 Abs. 1 BPl‐Rl2012

18

1.2.

Allgemeine fachärztliche Versorgung gemäß § 12 Abs. 1 BPl‐Rl2012

19

1.3.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung gemäß § 13 Abs. 1 BPl‐Rl2012

20

1.4.

Gesonderte fachärztliche Versorgung gemäß § 14 Abs. 1 BPl‐Rl2012

21

2.

Systematische Abweichungen von der Bedarfsplanungs‐Richtlinie

22

E.

Anlagen

23

3

A. Präambel Der Bedarfsplan 2013 für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wurde gemäß § 99 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 12 der Zulassungsverordnung für Ärzte von der Kassenärztlichen Vereini‐ gung Brandenburg im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatz‐ kassen in Brandenburg nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‐BA) erlassenen Bedarfsplanungs‐Richtlinie vom 20.12.2012, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 31.12.2012, aufge‐ stellt. Der Bedarfsplan stellt, regional und nach Arztgruppen differenziert, den Stand der ambulant ärztlichen und ambulant psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung dar und legt verbind‐ lich die Grundsätze für die Berichterstattung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg über die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion fest. Er ist Grundlage für die Steue‐ rung einer ausgewogenen und den regionalen Bedürfnissen entsprechenden Versorgung. Der der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg obliegende Sicherstellungsauftrag nach § 72 Abs. 1 SGB V bemisst sich maßgeblich nach den Inhalten dieses Bedarfsplanes. Der Bedarfsplan für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wird für fünf Jahre bis zum 30.06.2018 festgelegt. Zwischenzeitliche Erkenntnisse in Anwendung des Bedarfsplanes 2013 sowie Sachlagen und Tatbestände, die regionale Besonderheiten gemäß § 2 Bedarfsplanungs‐ Richtlinie belastbar abbilden, können dazu führen, dass der Bedarfsplan bereits vorzeitig angepasst bzw. fortgeschrieben wird. Insbesondere sei hierbei auf Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V verwiesen, die nach dessen Konstituierung im Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Berücksichtigung finden können. Der im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen aufgestellte und am 13. Februar 2013 vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Brandenburg beratene Bedarfsplan für die bislang unbeplanten Arztgruppen wird Bestandteil des Bedarfsplanes 2013.

Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wurde der Bedarfsplan 2013 in der Fassung vom 15.05.2013 erstmals geändert für die Arztgruppe der Anästhesisten mit Wirkung zum 01.07.2014.

4

B. Allgemeiner Teil des Bedarfsplans 2013 der KVBB

B. Allgemeiner Teil des Bedarfsplans 2013 der KVBB 1. Rechtsgrundlagen zur Erstellung des Bedarfsplans Eine Steuerung ambulanter ärztlicher Diagnose‐ und Therapieangebote in einzelnen Facharztgrup‐ pen wurde mit Hilfe einer Bedarfsplanung erstmals 1993 bundesweit in Kraft gesetzt, um der damals von politischen Entscheidungsträgern erwarteten „Ärzteschwemme“ (begrenzend) zu begegnen. Durch die §§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 und 101 SGB V hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesaus‐ schuss (G‐BA) die Befugnis zur Normkonkretisierung im Bereich der vertragsärztlichen Bedarfspla‐ nung durch Erlass von Richtlinien übertragen. Nach mehrmaliger Modifikation der Bedarfsplanungs‐Richtlinie, unter anderem durch Einführung des sog. Demografiefaktors im Juli 2010, hat der G‐BA mit Wirkung zum 01.01.2013 eine neue Bedarfspla‐ nungs‐Richtlinie (BPl‐Rl2012) entwickelt, die einerseits weiterhin als Steuerungsinstrument für ambu‐ lante ärztliche und psychotherapeutische Versorgungsangebote einen bundesweit vergleichbaren, einheitlichen Rahmen darstellt, andererseits aber auch die Möglichkeit eröffnet ‐ in begründeten Fäl‐ len ‐ flexibel auf Anforderungen in der ambulanten Versorgung zu reagieren, um insbesondere regio‐ nalen Besonderheiten ausreichend Rechnung tragen zu können. Die Rechtsgrundlage für den Bedarfsplan ergibt sich aus § 99 SGB V, §§ 12 – 14 Zulassungsverordnung der Ärzte sowie § 4 in Verbindung mit Anlage 2 BPl‐Rl2012 und erstreckt sich auf die Definition und Zuordnung derjenigen Arztgruppen, die im Rahmen der Bedarfsplanung Berücksichtigung finden. Den Arztgruppen werden nach §§ 11 bis 14 BPl‐Rl2012 Planungsräume zugeordnet, in denen – gemes‐ sen am bundesweiten Durchschnitt – für den jeweiligen Planungsraumtyp die rechnerische Versor‐ gungssituation festgestellt wird. Gemäß § 63 Abs. 2 BPl‐Rl2012 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bis spätestens zum 30.06.2013 auf der Basis des durch die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie Ersatzkassen aufgestellten Bedarfsplanes (§ 99 Abs. 1 SGB V) Entscheidungen über Zulassungsbeschränkungen zu treffen. Nach § 63 Abs. 4 BPl‐Rl2012 war bis zum 15.02.2013 vorab für die bislang unbeplanten Fachgruppen ein Bedarfsplan aufzustellen, der in der Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Brandenburg am 13.02.2013 beraten wurde und Inhalt dieses Bedarfsplanes 2013 ist. 2. Ziele der Bedarfsplanung Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenkassen haben ein gleiches Interesse daran, den Stand der ambulanten ärztlichen Versorgung in Brandenburg aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern und die Versorgungsstruktur räumlich und in ihrer Fachspezifik ausgeglichen zu gestal‐ ten und an die regionalen Entwicklungen anzupassen. Mit dem Instrument der Bedarfsplanung soll eine Steuerung des ärztlichen und psychotherapeuti‐ schen Angebotes im Planungsraum angestrebt werden, mit dem Ziel der Sicherstellung eines flä‐ chendeckend gleichmäßigen Zugangs zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung für alle Versi‐ cherten im Land Brandenburg. So sollen die Einwohner auch in Zukunft einen Hausarzt in der Nähe ihres Wohnortes auffinden und Fachärzte in zumutbarer Entfernung aufsuchen können. Die BPl‐Rl2012 des G‐BA legt bundeseinheitlich verbindlich den Rahmen zur Bestimmung von Arztzah‐ len in den jeweiligen Arztgruppen fest, die für eine bedarfsgerechte Versorgung benötigt werden.

5

B. Allgemeiner Teil des Bedarfsplans 2013 der KVBB

Zugleich ermöglicht die Bedarfsplanung durch Auswertung statistischer Daten einen Vergleich der bestehenden Versorgungssituationen und macht kenntlich, ob und wo ein über‐ bzw. unterdurch‐ schnittliches Versorgungsniveau besteht. Die aufgrund der medizinischen Weiterentwicklung stärkere Ausdifferenzierung des ärztlichen Ver‐ sorgungsangebots findet durch die Gliederung der Facharztgruppen in Versorgungsebenen, einher‐ gehend mit der Zuordnung zu unterschiedlichen Raumbezügen, in der neuen Bedarfsplanungs‐ Richtlinie nun weit mehr Berücksichtigung, als der bislang geltende, für alle identische Planungs‐und Betrachtungsraum des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt . Während die Versorgung mit Hausärz‐ ten möglichst lokal erfolgen soll, verfügen Fachärzte mit zunehmender Spezialisierung über deutlich größere Einzugsgebiete. Die mit Einführung der neuen Bedarfsplanungs‐Richtlinie einhergehende Übernahme des Zentrale‐Orte‐Konzeptes als räumliche Grundlage trägt der Unterschiedlichkeit des Raumes nunmehr bundeseinheitlich mehr Rechnung. Diesen Ansatz verfolgte die gemeinsame Selbstverwaltung im Land Brandenburg bereits seit 2009 mit Anwendung der räumlichen Betrach‐ tungsebene der Mittelbereiche bei der Feststellung von unterversorgten Gebieten. Die rechnerischen Darstellungen der Versorgungssituation auf Basis der neuen Vorgaben können in dieser ersten Phase der Umsetzung der BPl‐Rl2012 im Vergleich zur vormaligen Rechtsnorm nun differenzierter und transparenter den allgemeinen Stand der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Land abbilden und stellen daher wiederum eine vergleichsweise verbesserte Basis für die Lenkung von ärztlichen Angeboten dar. Jedoch sollte im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung dieses Bedarfsplanes auf Grundlage weiterer, regionaler Analysen die Einbeziehung zusätzlicher Faktoren ‐ wie sie beispielsweise in den §§ 2 und 22 Abs. 2 BPl‐Rl2012 beschrieben sind ‐ geprüft werden. Für die Berücksichtigung dieser Versorgungsindikatoren fehlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsplanes 2013 deren genaue Spezifikation sowie belastbare überregionale Vergleichswerte. Sobald diese verfügbar sind und regionale Besonderheiten differenziert erkennen lassen, können Anpassungen im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes vorgenommen werden. Die Lenkung der ambulanten Versorgungsangebote sollte sich zukünftig auch am prospektiven Bedarf der Bevölkerung orientieren. Erste Bestrebungen, die diese Entwicklungen unterstützen, bil‐ den dabei Aktivitäten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), die u.a. vorsehen, Morbidität in Form von Prävalenz‐ oder Inzidenzraten regional differenziert zu erfas‐ sen und für die Bedarfsplanung nutzbar zu machen. Die demographische Entwicklung sowohl der Bevölkerung als auch der Ärzteschaft, die geänderten Rahmenbedingungen, die von Ärzten als Hindernisse gegen die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in eigener Niederlassung angesehen werden, bilden eine große Herausforderung für die mittel‐und langfristige Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und bedingen die Zusam‐ menarbeit aller an der medizinischen Versorgung Verantwortlicher. Die seit geraumer Zeit bestehenden Probleme bei der Nachbesetzung von hausärztlichen Praxen oder auch von Facharztpraxen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene (insbesondere Kin‐ derheilkunde; Gynäkologie; Augenheilkunde; Nervenheilkunde; Dermatologie) führten zur Entwick‐ lung von vielschichtigen Maßnahmen der KVBB als auch der gemeinsamen Selbstverwaltung, die mit Hilfe einer entwickelten Bedarfsplanung passgenauer eingesetzt werden könnten. Unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. § 12 Abs. 1 SGB V, nach dem Leistungen

6

B. Allgemeiner Teil des Bedarfsplans 2013 der KVBB

ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht über‐ schreiten dürfen, impliziert dies auch das Ziel der Planungssicherheit von Ärzten und der Sicherstel‐ lung der Wirtschaftlichkeit ihrer Arztpraxen. Vor dem Hintergrund, dass sich mit den Vorgaben der neuen Bedarfsplanungs‐Richtlinie für den KV‐ Bereich Brandenburg insbesondere im fachärztlichen Bereich neue Zulassungsmöglichkeiten erge‐ ben, ist aufgrund der besonderen Spezifik der acht unmittelbar an die Metropole Berlin angrenzen‐ den Landkreise (zukünftig) zu prüfen, ob bezüglich einer ausgeglichenen, flächendeckenden, wohn‐ ortnahen und dem realen Versorgungsbedarf der Bevölkerung entgegenkommenden Steuerung von Ärzten in diesen Landkreisen periphere, berlinferne bzw. berlinnahe Teilbereiche der Landkreise einen jeweils eigenen Analyse‐ und Strukturraum bilden können. In diesem Zusammenhang soll eine strategische Niederlassungsberatung der Kassenärztlichen Verei‐ nigung Brandenburg eine den Versorgungsbedarf der Bevölkerung berücksichtigende Lenkung der Besetzung von Arztsitzen gewährleisten. Des Weiteren ermöglicht § 26 Abs. 4 Nr. 3 BPl‐Rl2012 nunmehr auch die explizite Berücksichtigung regionaler Versorgungsgesichtspunkte bei der Zulassung von Ärzten, wodurch die Zielstellung einer besseren räumlichen Feinjustierung der Niederlassung von Ärzten innerhalb einer Planungsregion unterstützt werden kann. Ziel der Bedarfsplanung ist es auch, den besonderen Bedürfnissen und Erfordernissen der Versor‐ gung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und psychisch Kranker ausreichend Rechnung zu tragen (§ 4 Abs. 1 BPl‐Rl2012). Insbesondere im Rahmen der Niederlassungsberatung und im Auswahlverfahren bei der Bewerbung um Vertragsarztsitze sollen die Vorgaben zur gleichbe‐ rechtigten Teilhabe behinderter Menschen an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Beach‐ tung finden, um diesen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe den möglichst wohnortnahen Zugang zu Angeboten der ambulanten Versorgung möglich und nutz‐ bar zu machen. Es muss zudem ein mittelfristig zu erreichendes Ziel sein, zur Sicherstellung der ver‐ tragsärztlichen Versorgung behinderter Menschen bei der Bedarfsplanung v. a. in Hinblick auf Neuzu‐ lassungen die Barrierefreiheit besonders zu beachten. 3. Datengrundlagen Grundlage der in der Anlage 1 dieses Bedarfsplanes 2013 anliegenden Planungsblätter sind die Arzt‐ zahlen des Arztregisters der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg mit Stand zum 28.02.2013. Für die Angaben zur Bevölkerung wurden statistische Informationen des Amtes für Statistik Berlin‐ Brandenburg (AfS), des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg sowie des Statisti‐ schen Bundesamtes genutzt. Angaben zum stationären Bereich wurden dem Krankenhausplan des Landes Brandenburg in seiner aktuellen Version entnommen. 4. Allgemeine Hinweise Soweit in diesem Bedarfsplan die Bezeichnung „Ärzte“, „Vertragsärzte“ oder „Psychotherapeuten“ verwendet werden, sind hiervon sowohl weibliche und männliche Mediziner als auch weibliche und männliche Psychologische Psychotherapeuten gemeint. Einzelne Abweichungen in der Gesamtzahl der Ärzte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sind darauf zurückzuführen, dass einzelne Ärzte zum Teil im Status der Zulassung und der Anstellung oder unter mehreren Fachgebietsbezeichnungen tätig sind.

7

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

C. Regionale Versorgungssituation 1. Ärztliche Versorgung 1.1. Stand der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung1 Gegenwärtig nehmen 3.468 Vertragsärzte2 an der ambulanten medizinischen Versorgung im Land Brandenburg teil. Davon sind 2.825 Ärzte in eigener Niederlassung, 471 als angestellte Ärzte in zuge‐ lassenen Einrichtungen (d.h. in Medizinischen Versorgungszentren und in Einrichtungen nach § 311 SGB V) und 172 als Angestellte in Arztpraxen tätig. Die ambulante medizinische Versorgung gliedert sich derzeit in einen hausärztlichen und einen fach‐ ärztlichen Versorgungsbereich. Im Land Brandenburg sichern 1.555 Hausärzte (Fachärzte für Allge‐ meinmedizin, hausärztlich tätige Internisten und Praktische Ärzte) sowie 1.913 Fachärzte die ambu‐ lante ärztliche Versorgung (Stand: 31.12.2012)3.

Thüringen

Sachsen

Bremen

800

820 1.093 1.108

Brandenburg

Nordrhein‐Westfalen

Brandenburg

Niedersachsen

Rheinland‐Pfalz

Baden‐Württemberg

Thüringen

Sachsen

Nordhein‐Westfalen

Schleswig‐Holstein

Hessen

Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland 1.155 Einwohner je Facharzt (2011) EW‐Stand: 81.843.743 per 31.12.2011

Sachsen‐Anhalt

Quellen: Arztzahlen: KBV, Statistische Informationen Bundesarztregister, Stand 31.12.2011 Einwohner: Statistische Ämter Bund und Länder

Facharztdichte in Deutschland Einwohner je Facharzt, Abb. 2

770

Sachsen‐Anhalt

Hessen

Rheinland‐Pfalz

1.616 1.619 1.631 1.645 1.658 1.685 1.712 1.722

Mecklenburg‐Vorpommern

Schleswig.Holstein

Meck‐Vorpommern

Hamburg

Bayern

Berlin

1.465 1.499 1.518 1.521 1.563 1.571 1.602 1.604

Saarland

Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland 1.611 Einwohner je Hausarzt (2011) EW‐Stand: 81.843.743 per 31.12.2011 Einwohner je Vertragsarzt

Baden‐Würtemberg

Hausarztdichte in Deutschland Einwohner je Hausarzt, Abb. 1

Niedersachsen

Die beiden nachstehenden Grafiken zeigen, dass damit in beiden Versorgungsbereichen im Bundes‐ vergleich die geringste Arztdichte im Land Brandenburg besteht (Stand: 31.12.2011).

8

Hamburg

Berlin

Bremen

Bayern

Saarland

1.157 1.202 1.207 1.221 1.224 1.264 1.270 1.271 1.302 1.304 1.416

Quellen: Arztzahlen: KBV, Statistische Informationen Bundesarztregister, Stand 31.12.2011 Einwohner: Statistische Ämter Bund und Länder

1 2 3

Bislang beplante Arztgruppen Stand: 31.12.2012; personen‐ bezogene Zählung Bezüglich der fachspezifischen Angaben von Arztzahlen nach Planungsbereichen sei auf die im Anhang als Anlage 1 veröffent‐ lichten Planungsblätter verwie‐ sen (jeweils Spalten 6 bis 9), die auch die in der Bedarfsplanung berücksichtigten ermächtigten Ärzte enthalten.

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Zudem nehmen an der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung 218 Psychologische Psychotherapeuten und 65 Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten teil. Schließlich ergänzen 293 in stationären Einrichtungen tätige Fachärzte die ambulante Versorgung im Rahmen von Ermächtigungen für spezielle Untersuchungen und Behandlungen in begrenztem Umfang. 1.2. Entwicklung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung Die nachstehende Abbildung 3 zeigt eine Zunahme der Vertragsärzte insgesamt um 9,3% im Vergleich zum Stand 2001, wobei diese Entwicklung stets vor dem Hintergrund der unter 1.1. skizzierten bun‐ desweit schlechtesten Arzt‐Einwohner‐Relation in Brandenburg zu bewerten ist. Die Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren zugelassener und angestellter Ärzte für Branden‐ burg zeigt daher ein verändertes Bild der Entwicklung, nach der lediglich eine Zunahme von rund 98,75 Vollzeitstellen zu verzeichnen ist. Sowohl bei den Haus‐ als auch bei den Fachärzten ist aufgrund (nur) hälftiger Zulassungen bzw. Anstellungen mit reduziertem Versorgungsauftrag die Differenz zur jeweils vollen Arztstelle nicht unerheblich, wie die Zahlen der Abbildung 4 zeigen.

Entwicklung der Haus‐ und Fachärzte in Brandenburg 2001‐2012, Abb. 4

Entwicklung der Vertragsärzte in Brandenburg 2001‐2012 insgesamt, Abb.3 3.500

3.413

3.468

1.913

1.875

1.900

3.100 1.700

3.100 3.100

1.608

1.594

3.269,50 3.271,75

3.173 3.115

1.757,5 1.555

1.538 1.500

1.565

3.100 3.000

1.762,25

1.521

1.507,25

1.514,25

2005

2010

2012

1.300 2001

2005

Vertragsärzte nach Anrechnungsfaktoren

2010

2012

Vertragsärzte nach Personen

(separate Darstellung ab 2008 unter Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren)

2001

Fachärzte nach Anrechnungsfaktoren Fachärzte nach Personen Hausärzte nach Anrechnungsfaktoren Hausärzte nach Personen (separate Darstellung ab 2008 unter Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren)

Der tatsächliche versorgungsrelevante Zuwachs fällt seit 2001 für den fachärztlichen Bereich mit 192,5 Ärzten deutlich niedriger, der Rückgang im Hausarztbereich mit 93,75 Ärzten allerdings deutlich höher aus.

9

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Die Entwicklung der Arztzahlen sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Versorgungs‐ bereich findet ihre Begründung im Wesentlichen in der durch das Vertragsarztrechtsänderungsge‐ setz (VÄndG) eingeführten Flexibilisierung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit. So teilen sich häufig in MVZ drei oder vier Ärzte eine Zulassungsstelle. Demnach entspricht die Arztzahl im Facharztbe‐ reich von 1.913 lediglich einem Arztbestand im Jahr 2012 von 1.757,5 Vollzeitstellen. Die sich geänderten Möglichkeiten der Teilnahme an der ambulanten Versorgung können jedoch auch nicht die sich seit Jahren abzeichnende rückläufige Tendenz hausärztlicher Versorgungsange‐ bote umkehren, sondern lediglich mildern. Eine Vielzahl von nachzubesetzenden Hausarztpraxen bleibt infolge fehlender Nachfrage von jungen Allgemeinmedizinern unbesetzt. Unterstützung erfährt der Versorgungsbereich der Hausärzte zunehmend durch Fachärzte für Innere Medizin, die sich nach einer längeren Krankenhaustätigkeit für eine ambulante hausärztliche Tätig‐ keit entscheiden, wie die nachfolgende Übersicht unterstreicht:

Entwicklung Hausärzte in Brandenburg von 2001 bis 2012, Abb. 5 1.608 246

1.362

2001

1.592 253

1.339

2002

1.564

1.547

1.521

1.522

1.526

1.535

1.535

1.538

1.547

1.555

257

267

280

303

330

350

363

368

385

396

1.196

1.185

1.172

1.170

1.162

1.159

2007

2008

2009

2010

2011

2012

1.307

2003

1.280

2004

Allgemeinmediziner

1.241

2005

1.219

2006

Internisten

(Die dargestellten Arztzahlen beziehen sich auf tatsächliche Personen, Anrechnungsfaktoren bleiben unberücksichtigt)

Die Zunahme bei den Fachärzten auf 1.913 Ärzte im Vergleich zu 2001 (1.565) kann neben einer zuneh‐ menden Zahl von Ärzten, die nur in einem geringen zeitlichen Umfang an der ambulanten Versor‐ gung teilnehmen, auch zurückgeführt werden auf eine Diversifizierung der medizinischen Versor‐ gungsangebote, gerade im spezialisierten internistischen Bereich. Dabei ist zu beachten, dass zuneh‐ mend bislang im Krankenhaus erfolgte diagnostische und therapeutische Eingriffe inzwischen aus‐ schließlich ambulant durchgeführt werden. Zudem erfordern die Behandlung früher unbekannter Krankheiten (z.B. HIV) und neue therapeutische Ansätze (Endoprothetik, Kataraktchirurgie, Links‐ herzkatheterdiagnostik, invasive Kardiologie) weitaus mehr Ärzte als noch Jahre zuvor. Die nachstehende Übersicht gibt die Entwicklung in den jeweiligen bislang der Bedarfsplanung unter‐ worfenen Arztgruppen wieder, wobei der Fokus auf die Facharztgruppen der allgemeinen fachärztli‐ chen Versorgungsebene stets in Zusammenhang mit der steigenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch die Bevölkerung im Land infolge der Entwicklung von Demografie und Morbidität zu setzen ist.

10

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Entwicklung der Vertragsärzte in Brandenburg von 2005 bis 2012, Abb. 6

fachärztlich tätige Internisten

36,8%

Radiologen

35,1%

Anästhesisten

32,8% Orthopäden Nervenärzte

21,6%

20,6%

Augenärzte Urologen

16,4% 16,4%

Chirurgen

10,4%

Frauenärzte

6,6%

Hausärzte

2,5%

HNO-Ärzte

0% Kinderärzte

-6,5%

Hautärzte

-13,6%

Eine negative Entwicklung der Angebote auf dem Gebiet der Dermatologie ist landesweit zu ver‐ zeichnen und begründet sich durch Schließung von Praxen sowie dem fehlenden ärztlichen Nach‐ wuchs für dieses Fachgebiet. Die dargestellten generellen Entwicklungen auf Landesebene kaschie‐ ren lokale Versorgungsmängel, die sich heute bereits auf dem Gebiet der Kinderheilkunde, der HNO‐ Heilkunde, der Frauenheilkunde sowie der Augen‐ und Nervenheilkunde zeigen. Insbesondere für das Fachgebiet der Nervenheilkunde ist zwar insgesamt eine Zunahme der Arztzahl zu konstatieren, allerdings ergeben sich örtliche Versorgungsdefizite dadurch, dass infolge der Tren‐ nung des Fachgebietes in einerseits den Facharzt für Neurologie und andererseits den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie entweder kein weitergebildeter Facharzt für Nervenheilkunde (Aner‐ kennung in diesem Fachgebiet nur noch in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Bran‐ denburgs enthalten) für eine Nachbesetzung zur Verfügung stand oder aber nur ein Teilbereich des Fachgebiets nachbesetzt werden konnte. Die dadurch entstandenen Lücken im Versorgungsangebot mussten dann durch die Sonderbedarfs‐Zulassung eines weiteren Arztes des jeweils anderen Teilbe‐ reichs geschlossen werden. Eine deutliche Zunahme des psychotherapeutischen Angebotes zeigt die nachstehende Grafik.

Entwicklung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten in Brandenburg 2001‐2012, Abb. 7 300

256,25 229,25

250 200 150 100 50

164 189,5

123

193,5

150 122

62,75

Betreffs der weiter erhöhten Aus‐ weisung an psychotherapeutisch tätigen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder‐ und Jugendlichenpsychothera‐ peuten sei an dieser Stelle auf die Übersichten der Planungsblätter im Anhang dieses Bedarfsplanes (Anlage 1) verwiesen.

39,75 1

14

0 2001 gesamt

2005 PPT

2010

2012

KJPT

(ab 2008 unter Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren)

11

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

1.3. Entwicklung der Form der Teilnahme an der ärztlichen Versorgung Die unter 1.2. dargestellte Zunahme von Vertragsärzten im Land Brandenburg insgesamt zeigt eine gegenläufige Entwicklung bei den zugelassenen Ärzten.

Entwicklung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in Brandenburg von 1995 bis 2012, Abb. 8 3.724

3.761

307

293

380 142

566

643

3.023

2.973

2.847

2.825

2000

2005

2010

2012

3.485

3.534

3.495

373 176

363 148

2.936

1995

Zugelassene Ärzte

Angestellte Ärzte

Ermächtigte Ärzte

(Bei den dargestellten Arztzahlen bleiben Versorgungsanteile unberücksichtigt)

Seit Jahren nimmt die Zahl zugelassener Ärzte kontinuierlich ab, wohingegen die Zahl der Ärzte in einem Anstellungsverhältnis zwischenzeitlich überproportional stark angestiegen ist. Hintergrund ist das vor allem in Medizinischen Versorgungseinrichtungen praktizierte Aufteilen einer Vollzeitstelle unter mehreren Ärzten sowie die Übernahme von vormals ermächtigten Ärzten in MVZ in Träger‐ schaften von Krankenhäusern. Auch die Zahl der in Einzelpraxen tätigen Ärzte ist seit Jahren, wenn auch moderat, rückläufig, wäh‐ rend Ärzte, die die Kooperationsform der Gemeinschaftspraxis wählen, stetig zunehmen.

Entwicklung der Organisationsstrukturen zugelassener Ärzte in Brandenburg von 2008 ‐ 2012, Abb. 9 2008

2012

2.323 Einzelpraxis

2.264 Einzelpraxis

2.221 Einzelpraxis

insgesamt 2.903 zugelassene Ärzte

insgesamt 2.847 zugelassene Ärzte

insgesamt 2.825 zugelassene Ärzte

564 BAG

567 BAG

16 MVZ

12

2010

590 BAG

16 MVZ

14 MVZ

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Neben einer Zunahme Medizinischer Versorgungszentren seit 2005 hat zusätzlich eine Diversifizie‐ rung der Trägerschaften eingesetzt, wie folgende Abbildung zeigt:

Entwicklung MVZ‐Trägerschaften in Brandenburg von 2005 ‐ 2012, Abb. 10 Stand per 31.12.2005

Stand per 31.12.2010

3 Krankenhaus

36 Krankenhaus

1 Vertragsarzt

11 Vertragsärzte 3

8 andere MVZGründer Einrichtungen nach § 311 SGB V

Stand per 31.12.2012 41 Krankenhaus

10 Vertragsärzte 3

10 andere MVZGründer Einrichtungen nach § 311 SGB V

Die Mehrzahl der zugelassenen Einrichtungen in Trägerschaft von Krankenhäusern ist weiterhin stei‐ gend. Die von Vertragsärzten gegründeten Einrichtungen haben ein konstantes Niveau erreicht. Zusätzlich bestehen in Brandenburg 23 Einrichtungen nach § 311 SGB V mit insgesamt 146 Ärzten (Stand: 31.12.2012), das gegenüber 80 Einrichtungen mit 396 Ärzten im Jahr 1991 eine deutliche Redu‐ zierung des Umfangs darstellt. Hinsichtlich der Standorte der zugelassenen Einrichtungen (Medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen nach § 311 SGB V) im Land Brandenburg sei an dieser Stelle auf eine Übersichtskarte im Anhang dieses Bedarfsplanes 2013 verwiesen (Anlage 2). 1.4. Fazit Insgesamt kann die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg als derzeit zwar noch gewährleistet gelten, dies jedoch nur aufgrund eines weit über dem Bundesdurchschnitt liegenden Tätigkeitsauf‐ wandes bezogen auf jeden einzelnen Arzt in Brandenburg. Die bundesweit geringste Arztdichte bei gleichzeitig hoher Inanspruchnahme der ambulanten medizinischen Versorgung ‐ u.a. infolge Demo‐ grafie‐ und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung ‐ stellt als Konstellation eine der wesentlichen Herausforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg bei der Anwerbung potentieller Nachfolger von Arztpraxen im Land dar. Können aufgrund besserer Rahmenbedingungen u.a. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ärzte noch eher für die Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit in den urbanen Zentren gewonnen werden, müssen in den ländlich und strukturschwach geprägten Gebieten große Anstrengungen zur Auf‐ rechterhaltung des Versorgungsniveaus unternommen werden. Besonders deutlich wird diese Pro‐ blemlage in peripheren Regionen wie der Prignitz oder der Uckermark und Spree‐Neiße, ebenso in Gemeinden entlang der Oder‐Neiße‐Grenze zu Polen. Anzumerken bleibt an dieser Stelle, dass selbst wenn in berlinnahen Gebieten eine höhere Arztdichte und weniger Probleme der Nachbesetzung zu verzeichnen sind, dies im Umkehrschluss nicht die

13

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Annahme zulässt, dass hier ein Überangebot an ärztlicher Versorgung besteht bzw. aufgebaut wird (siehe hierzu Kapitel C. 3. Demografie). Um den sich bereits seit Jahren abzeichnenden Versorgungsdefiziten in ländlichen und struktur‐ schwachen Regionen Brandenburgs gezielt begegnen zu können, hat die KVBB bereits vor 2004 öffentlich auf die Situation aufmerksam gemacht und zugleich verschiedene Maßnahmen zur Sicher‐ stellung ergriffen. Dabei reicht das Spektrum des Maßnahmenpakets (Sicherstellungsstatut) von der aktiven Bewer‐ bung der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit unter Medizinstudenten über Etablierung von Eigen‐ einrichtungen der KV bis hin zu finanziellen Unterstützungen von Niederlassungsvorhaben von Ärzten. Auch im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Landesausschuss wurde auf der Grundlage der Bedarfsplanungs‐Richtlinie bereits 2007 für mehrere Mittelbereiche eine drohende bzw. bestehende Unterversorgung in der haus‐ und fachärztlichen Versorgung festgestellt, für die finanzielle Zuschüsse die Aufnahme einer ambulanten ärztlichen Tätigkeit begünstigen sollen. Derzeit ist für nachstehende Mittelbereiche Brandenburgs drohende oder bestehende Unterver‐ sorgung festgestellt worden:

Hausarztbereich

Mittelbereiche Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Kyritz, Schwedt/Oder, Bad Freienwalde, Guben, Forst (Lausitz), Spremberg, Lauchhammer‐ Schwarzheide, Finsterwalde

Gynäkologie

Mittelbereich Lauchhammer‐Schwarzheide

Kinderheilkunde

Mittelbereiche Pritzwalk – Wittstock/Dosse, Eisenhüttenstadt, Spremberg

Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung wurde auf Grundlage des mit dem VStG neu eingeführten § 105 Abs. 1a SGB V ein Strukturfonds eingerichtet. Hierdurch werden Förder‐ maßnahmen in Gebieten, für die Beschlüsse nach § 100 Abs. 1 und 3 SGB V getroffen wurden, umge‐ setzt. Ergänzend kann die Förderung regionaler Projekte zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung im Land Brandenburg – wie sie auch dem RegioMed‐Konzept der KVBB entsprechen – vereinbart werden. 2. Einrichtungen der Krankenhausversorgung und sonstige medizinische Versorgung Laut zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsplanes 2013 aktuellem Krankenhausplan übernehmen 50 Krankenhäuser mit insgesamt 15.860 aufgestellten Betten (inkl. Tagesklinikplätze) die stationäre Versorgung der Bevölkerung, was einer Relation von 622,5 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner entspricht. Eine kartographische Darstellung im Anhang dieses Bedarfsplanes gibt eine Übersicht über die Krankenhausstandorte des Landes (Anlage 3). Auf weitergehende Ausführungen zur Versor‐ gung des stationären Bereichs sei an dieser Stelle auf den Krankenhausplan des Landes Branden‐ burg, aufgestellt durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), ver‐ wiesen (Anlage 4), dessen dritte Fortschreibung sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Bedarfs‐ plans 2013 in der Umsetzung befindet. Im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gibt es sektorenübergreifende

14

C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Angebote des ambulanten und stationären Bereichs. Im Wesentlichen sind das spezialisierte fachärzt‐ liche Diagnostik und Therapie durch Krankenhausärzte im Rahmen von persönlichen Ermächtigungen. Ebenso beteiligen sich Krankenhäuser auf dem Gebiet der hochspezialisierten fachärztlichen Versor‐ gung im Rahmen von Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten oder Erkrankungen mit schweren Verlaufsformen und seltenen Erkrankungen (ambulante spezialärztliche Versorgung nach § 116b SGB V; Übersicht der Standorte siehe Anlage 5). Ambulante Operationen in Kliniken wie auch die Versorgung von Patienten in Tageskliniken stellen Beteiligungen stationärer Einrichtungen an der ambulanten Versorgung dar. Auch Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V sowie Hochschulambulanzen und Ausbil‐ dungsinstitute nach § 117 SGB V in geringem Umfang nehmen an der ambulanten medizinischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Brandenburg teil. Der Gesetzgeber ermöglicht auch geriatri‐ schen Institutsambulanzen i. S. v. § 118 a SGB V eine Bereitstellung ambulanter Versorgungsangebo‐ te. Diese vorgenannten institutionell ermächtigten Einrichtungen sind hinsichtlich der Fachgruppen‐ zugehörigkeit der darin wirkenden Ärzte und Psychotherapeuten zukünftig separat zu erfassen. Darauf basierend kann die KVBB gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen in geeig‐ neter Weise eine Bedarfs‐Anrechnung i.S.v. § 22 BPl‐Rl2012 festlegen. Gleichermaßen sind Vertragsärzte im stationären Bereich tätig, bspw. nutzen sie als Belegärzte die Ausstattung stationärer Einrichtungen. Darüber hinaus unterstützten sie die stationäre Versorgung von Patienten durch deren vor‐ bzw. nachstationäre Betreuung. Schließlich sind niedergelassene Ärzte im Rahmen von Konsultations‐ oder Honorartätigkeiten in stationäre Betreuungskonzepte ein‐ gebunden. 3. Demografie und soziodemografische Faktoren In Brandenburg leben gegenwärtig 2.492.092 Einwohner (30.11.2012). Im Vergleich zu 1990 (2.589.371 Einwohner) hat sich die Bevölkerungszahl in Brandenburg um mehr als 97.000 Personen (‐3,8%) ver‐ ringert, was nahezu der aktuellen Einwohnerzahl der Stadt Cottbus bzw. der des gesamten Landkrei‐ ses Ostprignitz‐Ruppin entspricht. Der Bevölkerungsverlust zeigte keinen kontinuierlichen Verlauf. Vielmehr folgte einer Phase des jähr‐ lichen Rückgangs der Bevölkerung bis 1994 um insgesamt rund 50.000 Menschen auf 2,590 Millionen Einwohner (‐2%) eine Phase des Bevölkerungswachstums bis zu einem zwischenzeitlichen Höchst‐ wert von 2,602 Millionen Einwohnern im Jahr 2000. Dieser wurde insbesondere getragen durch die umfangreiche Stadt‐Umland‐(Zu‐)Wanderung aus Berlin in Gemeinden des Berliner Umlandes. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Einwohner in Brandenburg wieder rückläufig und schrumpft konti‐ nuierlich pro Jahr um etwa 0,4% im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Insbesondere die ehedem gerin‐ ger besiedelten ländlichen Gebiete Brandenburgs sind vom Bevölkerungsverlust gekennzeichnet, währenddessen sich die Bevölkerungsproportionen auch weiterhin zugunsten der dichterbesiedel‐ ten berlinnahen Regionen verschieben. Durch Zuzug der Berliner Bevölkerung wie auch von Men‐ schen aus den peripheren Gemeinden des Landes, aus anderen Bundesländern und dem Ausland vor‐ zugsweise in die unmittelbar an Berlin angrenzenden Umlandgemeinden der Landkreise Oberhavel, Barnim, Potsdam‐Mittelmark, Havelland, Märkisch‐Oderland und in die kreisfreie Stadt Potsdam ver‐ zeichnen diese ein deutliches Bevölkerungswachstum. Nach der Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg des Amtes für Statistik Berlin‐Brandenburg wird der Anteil der im Umland Berlins woh‐ nenden Brandenburger bis 2030 von 36% auf etwa 43% ansteigen, bei einem Anteil des Berliner Umlands von 15% an der Gesamtfläche des Landes.

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C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Der bestimmende Faktor der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg wird die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung sein. Laut Bevölkerungsvorausschätzung für das Land Brandenburg des Landesamtes für Bauen und Verkehr ist bis 2030 von einem weiteren Bevölkerungs‐ rückgang um 10,1% gegenüber dem Jahr 2010 auszugehen, der nahezu ausschließlich aus der negati‐ ven natürlichen Entwicklung auf Grund des Geburtendefizits resultierten wird. 2010 (Ist)

2030 (Prognose)

Entwickl. 2030 zu 2010

in %

2.503.273

2.250.659

‐252.614

‐10,1%

Unter 15 Jahre

290.577

216.414

‐74.163

‐25,5%

65 Jahre und älter

563.173

844.223

281.050

49,9%

Gesamt

Auszug aus der Bevölkerungsvorausschätzung 2010 – 2030 für das Land Brandenburg (Quelle: LBV Brandenburg; eigene Darstellung) Regional betrachtet können lediglich wenige Gemeinden des Berliner Umlandes die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung durch Wanderungsgewinne noch mehr als ausgleichen (vgl. Karte „Bevölke‐ rungsvorausschätzung 2030 gegenüber 2010 für die Ämter und amtsfreien Gemeinden“, Anlage 6). Bezogen auf die für die Bedarfsplanung wesentliche Raumkategorie der Mittelbereiche werden nur sechs unmittelbar an Berlin angrenzende Mittelbereiche eine im Jahr 2030 höhere Einwohnerzahl als 2010 aufweisen: Falkensee, Ludwigsfelde, Neuenhagen bei Berlin, Potsdam, Schönefeld‐Wildau, Tel‐ tow. Für 90% der Mittelbereiche Brandenburgs wird ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert, der bei 21 von 46 Mittelbereichen höher als 20% ausfallen wird (Karte „Bevölkerungsvorausschätzung 2030 gegenüber 2010 für die Mittelbereiche“, Anlage 7). Die Folgen dieser Entwicklung sind weitreichend, auch für die Sicherstellung der ambulanten medizi‐ nischen Versorgung im Land. Einerseits bedeutet das zukünftige Fehlen junger Frauen (weiterhin) niedrige Geburtenraten und rückläufige Kinderzahlen. Diese, verbunden mit der starken Zunahme der älteren Jahrgänge bei einer generell steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung u.a. aufgrund verbesserter medizinischer Versorgung, führt zu einem deutlichen Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung, mithin zu einer starken Überalterung, insbesondere in peripheren Regionen des Landes Brandenburg. Durch die landesweite Verschiebung der Altersproportionen in der Bevölke‐ rung wird perspektivisch ab 2027 bereits jeder dritte Brandenburger älter als 65 Jahre sein. Diese Entwicklungen bedeuten eine besondere Herausforderung für den ambulanten Sektor gerade in den ländlich geprägten Regionen des Landes, nämlich die im Kapitel „Ziele des Bedarfsplanes“ for‐ mulierte Sicherstellung eines flächendeckend gleichmäßigen Zuganges zur ambulanten vertragsärzt‐ lichen Versorgung für alle Versicherten im Land Brandenburg. Auch in peripheren Gebieten müssen Einwohner zukünftig einen Hausarzt in der Nähe ihres Wohnortes auffinden sowie Fachärzte in zumutbarer Entfernung aufsuchen können. Gleichsam geben die skizzierten Zahlen und Entwicklun‐ gen aber auch eine Begründung für die heterogene Verteilung der Vertragsärzte über den Branden‐ burger Raum. Nicht allein dem Kalkül eines vermeintlich attraktiveren Raums ist die höhere Nieder‐ lassungsaktivität der Brandenburger Ärzte und Psychotherapeuten im Berliner Umland geschuldet, sondern vielmehr auch der Notwendigkeit einer höheren ambulanten Versorgungsdichte durch die höhere Wohnbevölkerungsdichte im Umland Berlins.

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C. REGIONALE VERSORGUNGSSITUATION

Deutlich wird dies auch am Beispiel der ausgewiesenen Daten im anhängenden Planungsblatt für die hausärztlichen Versorgung, bei der in Anwendung der neuen Vorgaben der Bedarfsplan‐Richtlinie 2012 die Mittelbereiche, die die Gemeinden des Berliner Umlandes erfassen – mit Ausnahme des Mittelbe‐ reichs Potsdam –, in Teilen eine deutlich höhere Zahl von möglichen Zulassungen bis zur Überversor‐ gungsgrenze aufweisen als in Mittelbereichen des übrigen Raumes. Für die Berücksichtigung soziodemografischer Faktoren im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung fehlen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Bedarfsplanes valide, für alle Regionen spezifizierbare Daten sowie deren operationalisierbar anwendbare Methodik. 4. Geografische Struktur und Besonderheiten Mit einer Fläche von 29.500 km² ist das Land Brandenburg flächenmäßig das fünftgrößte Bundesland und mit 2.495.635 Einwohnern (84,6 Einwohner pro km²) im Bundesdurchschnitt (229,2 Einwohner pro km²) allerdings relativ dünn besiedelt. Brandenburg grenzt im Norden an das Bundesland Meck‐ lenburg‐Vorpommern, im Nordwesten an Niedersachsen, im Westen an Sachsen‐Anhalt und im Süden an Sachsen. Zudem umschließt das Land Brandenburg die Bundeshauptstadt Berlin. Im Osten bildet Brandenburg entlang der Flüsse Neiße und Oder mit einer Länge von rund 250 km die Grenze zur Republik Polen. Administrativ gliedert sich Brandenburg in 14 Landkreise sowie mit Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg a.d. Havel in vier kreisfreie Städte. Administrative Einheiten auf Ebene der Gemeinden sind neben den vier kreisfreien Städten 148 amtsfreie und 271 amtsangehörige Gemein‐ den in 53 Ämtern. Geografische Besonderheiten mit einem nennenswerten Einfluss auf die Erreichbarkeit ambulanter ärztlicher Versorgungsangebote bestehen mit Ausnahme des Spreewaldgebiets in Brandenburg nicht. Die Mittelbereichsstruktur Brandenburg bietet die Gewährleistung, dass von jeder Region der 46 Mittelbereiche im Land in höchstens 30‐45 Minuten das jeweils zugeordnete Mittelzentrum erreicht werden kann (Individualverkehr). Eine Übersicht des regionalen Verkehrsnetzes und die ver‐ kehrliche Anbindung zentraler Orte des Landes Brandenburg über Straße und Schiene sind der Kar‐ tendarstellung in Anlage 8 zu entnehmen.

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D. BEDARFSPLANUNG

D. Bedarfsplanung Der aufgestellte Bedarfsplan folgt den Vorgaben der Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 vom 20.12.2012, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 31.12.2012 und in Kraft getreten zum 01.01.2013. 1. Regionale Grundlagen der Bedarfsplanung Die regionalen Grundlagen der Bedarfsplanung ergeben sich aus den Vorgaben der Bedarfsplanungs‐ Richtlinie 2012 sowie den räumlichen Zuordnungen des Bundesinstituts für Bau‐, Stadt‐ und Raumfor‐ schung (BBSR). Um die Alterung der Bevölkerung und die damit einhergehende generelle Zunahme des Leistungs‐ bedarfs dieser Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen, wurde durch den Gemeinsamen Bundesaus‐ schuss der Demografiefaktor in der Bedarfsplanungs‐Richtlinie aufgenommen resp. mit der neuen Richtlinie an aktuelle Altersstrukturen der Bevölkerung angepasst. Mit Ausnahme der Kinderärzte sowie den bislang unbeplanten Facharztgruppen kommt der Demografiefaktor bei allen Arztgruppen zur Anwendung, indem die allgemeine Verhältniszahl mit dem regional ermittelten Demografiefaktor modifiziert wird. Gemäß § 9 Abs. 7 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 hat die Anpassung der Verhältniszahl der Arzt‐ gruppen weiterhin jährlich jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erfolgen. 1.1. Hausärztliche Versorgung gemäß § 11 Abs. 1 BPl‐Rl2012

Die 46 Mittelbereiche des Landes Brandenburg; eigene Darstellung, Abb. 11

Gemäß § 11 Abs. 1 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 gehören zur Arztgruppe der Hausärzte die in § 101 Abs. 5 SGB V genannten Arztgruppen. Bezüglich der Einzelheiten der Zuordnung in Abgrenzung zu anderen Arztgrup‐ pen wird auf § 11 Abs. 2 der Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 verwiesen. Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung ist gem. § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 der Mittelbereich in Abgrenzung des Bundesins‐ tituts für Bau‐, Stadt‐ und Raumforschung vom 31. Dezember 2009. Demnach sind für die Bezugsregion der KVBB 46 Mittelbereiche maßgeblich (vgl. Anlage 3.1 Bedarfsplanungs‐ Richtlinie 2012). Eine Übersicht über die 46 Mittelbereiche Brandenburg zeigt Abbildung 11.

KVBB/UB4/Versorgungsplanung Kartengrundlage: © Lutum+Tappert

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Als allgemeine Verhältniszahl ist nach § 11 Abs. 4 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 die Zahl von einem Hausarzt zu 1.671 Ein‐ wohnern festgelegt, die gemäß § 9 Abs. 1 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 durch den Demografiefaktor zu modifizieren ist.

D. BEDARFSPLANUNG

1.2. Allgemeine fachärztliche Versorgung gemäß § 12 Abs. 1 BPl‐Rl2012 Gemäß § 12 Abs. 1 BPl‐Rl2012 sind Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung: 1. Augenärzte 2. Chirurgen 3. Frauenärzte 4. Hautärzte 5. HNO‐Ärzte 6. Nervenärzte 7. Orthopäden 8. Psychotherapeuten 9. Urologen 10. Kinderärzte. Für die weitere Abgrenzung in der Zuordnung zu diesen Arztgruppen für die fachärztliche Versor‐ gung wird auf § 12 Abs. 2 BPl‐Rl2012 Bezug genommen. Planungsbereich für die allgemein fachärztliche Versorgung ist gemäß § 12 Abs. 3 BPl‐Rl2012 der Land‐ kreis, die kreisfreie Stadt oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Zusammenfassungen in der Zuord‐ nung des Bundesinstituts für Bau‐, Stadt‐ und Raumforschung (BBSR). Für die Feststellung der Allge‐ meinen Verhältniszahlen und die Überversorgung werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung fünf raumordnungsspezifischen Planungskategorien zugeordnet. Die Typi‐ sierung erfolgt auf Basis des Konzepts der Großstadtregionen des BBSR und berücksichtigt insbeson‐ dere den Grad der Mitversorgung in den Kreistypen 1 bis 4 sowie den Großstädten (über 100.000 Einwohner). Die Methodik zur Bestimmung der Kreistypen ist in Anlage 6 der Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 beschrieben. Entsprechend Anlage 3.2 BPl‐Rl2012 werden die Arztgruppen der allge‐ meinen fachärztlichen Versorgung in Brandenburg für vierzehn Landkreise und zwei Kreisregionen beplant: Landkreise bzw. Kreisregionen Land Brandenburg, typisiert auf Basis des BBSR‐Großstadtregionenkonzeptes; eigene Darstellung, Abb. 12

KVBB/UB4/Versorgungsplanung Kartengrundlage: © Lutum+Tappert

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D. BEDARFSPLANUNG

Nach § 9 Abs. 2 BPl‐Rl2012 sind die Verhältniszahlen der einzelnen Arztgruppen der allgemeinen fach‐ ärztlichen Versorgung – bis auf die Kinderärzte ‐ durch die Anwendung des Demografiefaktors zu regionalisieren. Die derart modifizierten Verhältniszahlen sind aus Spalte 5 der als Anlage 1 anliegen‐ den Planungsblätter der entsprechenden Fachgruppen zu entnehmen. Für die Fachgruppe der Kinder‐ und Jugendärzte bezieht sich die allgemeine Verhältniszahl nur auf die Bevölkerungsgruppe der unter 18‐Jährigen, für die Fachgruppe der Frauenärzte nur auf die weib‐ liche Bevölkerung. 1.3. Spezialisierte fachärztliche Versorgung gemäß § 13 Abs. 1 BPl‐Rl2012 Nach § 13 Abs. 1 BPl‐Rl2012 gehören die Arztgruppen der Anästhesisten, der Fachinternisten, der Radiologen und der Kinder‐ und Jugendpsychiater der spezialisierten fachärztlichen Versorgung an. Bezüglich der Definition der dieser Versorgungsebene zugeordneten Arztgruppen in Abgrenzung zu den anderen Arztgruppen wird auf § 13 Abs. 2 BPl‐Rl2012 verwiesen.

Raumordnungsregionen des Land Brandenburg; eigene Darstellung, Abb. 13

KVBB/UB4/Versorgungsplanung Kartengrundlage: © Lutum+Tappert

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D. BEDARFSPLANUNG

Gemäß § 13 Abs. 3 BPl‐Rl2012 ist der Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion in der Zuordnung des Bundesinstituts für Bau, Stadt‐ und Raumforschung. Für das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sind demnach fünf Raumordnungsre‐ gionen maßgeblich, wie sie Abbildung 13 ausweist. Diese Planungsbereiche entsprechen den räumli‐ chen Grundlagen für die Krankenhausplanung im Land Brandenburg. Die Anwendung des Demografiefaktors nach § 9 Abs. 1 BPl‐Rl2012 führt auch bei den Arztgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung mit Ausnahme der Kinder‐ und Jugendpsychiater zu einer Modifizierung der allgemeinen Verhältniszahl. Diese können den in Anlage 1 anliegenden Pla‐ nungsblättern der entsprechenden Fachgruppen aus Spalte 4 und 5 entnommen werden. Bei den Kinder‐ und Jugendpsychiatern bezieht sich die allgemeine Verhältniszahl nur auf den Bevöl‐ kerungsanteil der unter 18‐Jährigen Bevölkerung. 1.4. Gesonderte fachärztliche Versorgung gemäß § 14 Abs. 1 BPl‐Rl201 Für die Fachgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung gemäß § 14 Abs. 1 BPl‐Rl2012 wie auch für die unter 1.3. aufgeführte Fachgruppe der Kinder‐ und Jugendpsychiater ist von der Kassen‐ ärztlichen Vereinigung Brandenburg im Einvernehmen mit dem Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Brandenburg ein Bedarfsplan aufgestellt und am 13. Februar 2013 im Landes‐ ausschuss der Ärzte und Krankenkassen beraten worden. Bezüglich der Definition der Arztgruppen in Abgrenzung zu anderen Arztgruppen wird auf § 14 Abs. 2 BPl‐Rl2012 Bezug genommen. Die Ver‐ hältniszahlen der Fachgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung gemäß § 14 Abs. 4 BPl‐ Rl2012 sind gemäß § 9 Abs. 2 BPl‐Rl2012 nicht durch einen Demografiefaktor zu modifizieren. Der am 13. Februar 2013 im Landesauschuss der Ärzte und Krankenkassen beratene Bedarfsplan in Form der Planungsblätter wird Bestandteil dieses Bedarfsplanes 2013. 2. Systematische Abweichungen von der Bedarfsplanungs‐Richtlinie Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V sowie § 2 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 sind Abweichungen von die‐ ser Richtlinie nur zulässig, wenn diese durch regionale Besonderheiten, beispielsweise Demografie, Morbidität, sozioökonomische Faktoren, gerechtfertigt sind. Diese wiederum sollen im Kontext mit der Bedarfsplanung und damit verknüpft eines gleichmäßig guten Zugangs der Bevölkerung zur ambulant ärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund des Erstrebens gleichwertiger Lebensverhält‐ nisse im gesamten Bundesgebiet eine nach regionalen Aspekten zielgenauere, den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechenden Steuerung der Versorgung der Bevölkerung ermöglichen. Allerdings liegen zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Bedarfsplanes für die Arztgruppen gemäß §§ 11 ‐ 14 BPl‐Rl2012 – mit Ausnahme der Anästhesisten (vgl. Abschnitt D 1.3.) ‐ keine ausreichend belastbaren Daten zu den einzelnen Kriterien vor, die geeignet sind, regionale Besonderheiten zu erkennen, um von den Vorgaben der Bedarfsplanungs‐Richtlinie systematisch abzuweichen. Sofern bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung, insbesondere für die Versorgung mit Angeboten aus dem Bereich der Morbidität, der Epidemiologie, der Demografie und sozioökonomischer Fakto‐ ren belastbare Daten verfügbar sind, die auf eine bedarfsgerechtere, regional differenziertere Ver‐ sorgung der Bevölkerung und damit Erweiterung der Versorgungssteuerung abzielen kann, werden diese Daten bezüglich einer Abweichung gemäß § 2 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 analysiert und ggf. im Rahmen der Fortschreibung dieses Bedarfsplanes berücksichtigt.

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D. BEDARFSPLANUNG

Lediglich in der Arztgruppe der Anästhesisten wurde eine Abweichung vorgenommen. Die Facharzt‐ gruppe ist maßgeblich dadurch gekennzeichnet, dass sie als einzige Arztgruppe ohne Sprechstun‐ denbindung am Praxissitz fungiert, da sie in der Regel auf Anforderung von anderen Kollegen an deren Praxissitz außerhalb der Planungsräume tätig werden. So werden rund 85% der in Branden‐ burg zugelassenen und angestellten Anästhesisten außerhalb ihres Vertragsarztsitzes tätig. Dem‐ nach ist eine Bedarfsplanung für die Anästhesisten (in Brandenburg) auf Ebene des KV‐Bereichs bedarfs‐ und damit sachgerecht. Neben der im vorgenannten Absatz dargestellten Abweichung wird die Verhältniszahl für die Arzt‐ gruppe der Anästhesisten aufgrund von Mitversorgungseffekten durch bereichsfremde Anästhesis‐ ten modifiziert. Die Analyse der Abrechnungsdaten der KVBB hinsichtlich Ambulanter Operationen gemäß Kapitel 31.2. EBM und einer zugehörigen Anästhesie gemäß Kapitel 31.5. EBM mit Behand‐ lungsort im Land Brandenburg ergab einen Anteil bereichsfremder Anästhesisten von 11,3%. Dies ist im Wesentlichen auf die gewachsenen Kooperationsbeziehungen zwischen Brandenburger Opera‐ teuren und Berliner Anästhesisten infolge der geografischen Lage von Berlin im Zentrum des Landes Brandenburg zurückzuführen. Mit dieser regionalen Besonderheit wird auf der Grundlage von § 99 Abs 1 S. 3 i.V.m. § 2 Bedarfsplanungs‐Richtlinie eine Abweichung von den Vorgaben der Bedarfspla‐ nungs‐Richtlinie in § 13 Abs. 4 für die Arztgruppe der Anästhesisten begründet. Aufgrund dieser erheblichen Mitversorgung durch Anästhesisten aus anderen KV‐Bereichen wird die Anzahl der benötigten brandenburgischen Anästhesisten je 100.000 Einwohner von 2,13 (gemäß der in § 13 Abs. 4 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 vorgegebenen Verhältniszahl von 46.917 Einwohnern pro Anästhesist) auf 1,89 modifiziert, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Brandenburger Bevölkerung abzubilden. Die Verhältniszahl wird entsprechend auf 52.910 Einwohner je Anästhesist angepasst. An dieser Stelle soll Erwähnung finden, dass für die Fachgruppe der Kinderärzte eine unter den Betei‐ ligten intensiv geführte Diskussion um die räumliche Zuordnung der Fachgruppe zur Raumkategorie Landkreis bzw. Mittelbereich geführt worden ist. Der Mittelbereichsbezug würde die Bedeutung der Kinderärzte als die „Hausärzte der Kinder“, also die wohnortnahe Versorgung, unterstreichen. Da allerdings aktuell bereits Mittelbereiche existieren, deren Bevölkerungszahl bei den Kindern und Jugendlichen nicht mehr bzw. gerade noch die Verhältniszahl erreicht und sich prospektiv die Ent‐ wicklung, vor allem in peripheren Gebieten, noch weiter verschärfen wird, wird von den Vorgaben der Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 nicht abgewichen.

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E. ANLAGEN

E. Anlagen 24

1. Planungsblätter Die Planungsblätter sind gemäß § 4 Abs. 3 Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 Bestandteil des Bedarfsplanes 2013 und entsprechen dem Planungsblatt der Anlage 2.2 der Bedarfspla‐ nungs‐Richtlinie 2012. Für die Dokumentation der Quotenregelungen bei der Arztgruppe der Psychotherapeuten finden laut Bedarfsplanungs‐Richtlinie 2012 die Planungsblätter der Anlage 2.4 der Bedarfs‐ planungs‐Richtlinie 2007 in leicht modifizierter Form Anwendung. Die Planungsblätter für die verschiedenen Fachgruppen sind im Folgenden aufgeführt nach ihrer Zuordnung zu den einzelnen Versorgungsebenen gemäß §§ 11 – 14 Bedarfsplanungs‐ Richtlinie 2012: 1. Hausärzte 2. Augenärzte 3. Chirurgen 4. Frauenärzte 5. Hautärzte 6. HNO‐Ärzte 7. Nervenärzte 8. Orthopäden 9. Psychotherapeuten 10. Urologen 11. Kinderärzte 12. Anästhesisten

13. Fachinternisten 14. Kinder‐ und Jugendpsychiater 15. Radiologen 16. Humangenetiker 17. Laborärzte 18. Neurochirurgen 19. Nuklearmediziner 20. Pathologen 21. Physikalische‐ und Rehabilitations‐Mediziner 22. Strahlentherapeuten 23. Transfusionsmediziner

2. Übersicht über die Standorte zugelassener Einrichtungen (MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V) im Land Brandenburg

40

3. Standortübersicht der Krankenhäuser im Land Brandenburg zum 01.01.2008

41

4. Link zum Dritten Krankenhausplan des Landes Brandenburg (Abruf 14.04.13)

42

5. Übersicht der an der Versorgung gemäß 116b SGB V teilnehmenden Einrichtungen im Land Brandenburg

43

6. Land Brandenburg: Bevölkerungsvorausschätzung 2030 gegenüber 2010 für die Ämter und amtsfreien Gemeinden

44

7. Land Brandenburg: Bevölkerungsvorausschätzung 2030 gegenüber 2010 für die Mittelbereiche

45

8. Verkehrsnetz Hauptstadtregion Berlin‐Brandenburg

46

23

ANLAGE 1.1 – HAUSÄRZTE

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.) 9

Name des Planungsbereiches

Verhältniszahl im Planungsbereich

angepasste Verhältniszahl

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

Bad Belzig Bad Freienwalde Beeskow Bernau bei Berlin Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Eisenhüttenstadt Elsterwerda/B. Liebenwerda Erkner Falkensee Finsterwalde Forst (Lausitz) Frankfurt (Oder) Fürstenwalde/Spree Guben Hennigsdorf Herzberg (Elster) Jüterbog Königs Wusterhausen Kyritz Lauchhammer/Schwarzheide Luckenwalde Ludwigsfelde Lübben Lübbenau Nauen Neuenhagen bei Berlin Neuruppin Oranienburg Perleberg/Wittenberge Potsdam Prenzlau Pritzwalk/Wittstock Rathenow Schönefeld/Wildau Schwedt/Oder Seelow Senftenberg/Großräschen Spremberg Strausberg Teltow Templin Werder (Havel)/Beelitz Zehdenick/Gransee Zossen

12 0505 12 0306 12 0304 12 0205 12 0503 12 0405 12 0204 12 0305 12 0412 12 0308 12 0509 12 0408 12 0406 12 0302 12 0303 12 0403 12 0107 12 0407 12 0508 12 0401 12 0106 12 0411 12 0507 12 0513 12 0402 12 0404 12 0502 12 0309 12 0104 12 0105 12 0103 12 0504 12 0201 12 0101 12 0501 12 0413 12 0203 12 0307 12 0410 12 0409 12 0301 12 0510 12 0202 12 0512 12 0108 12 0511

45.100 31.777 37.136 98.594 96.233 131.963 78.359 37.162 38.239 31.704 77.608 40.587 32.899 89.894 53.227 34.254 48.628 31.465 28.566 64.687 27.195 36.623 36.423 57.688 49.049 33.824 29.721 60.546 58.826 125.757 51.204 179.611 39.453 45.755 47.897 47.820 60.503 31.684 49.576 27.675 59.343 57.601 28.218 57.569 29.123 38.869

1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671

1.620 1.633 1.613 1.690 1.585 1.640 1.620 1.559 1.583 1.596 1.735 1.578 1.601 1.642 1.663 1.573 1.650 1.611 1.583 1.627 1.623 1.575 1.626 1.720 1.616 1.553 1.654 1.676 1.640 1.682 1.548 1.697 1.632 1.643 1.569 1.640 1.602 1.646 1.578 1.589 1.641 1.707 1.611 1.676 1.597 1.672

26,0 18,0 24,0 48,0 53,0 78,5 44,0 25,0 26,0 19,0 29,5 24,0 18,0 50,0 30,0 15,5 26,5 19,0 17,0 33,0 16,5 13,0 19,0 20,0 34,0 13,0 13,0 23,5 28,0 65,5 32,5 105,5 25,0 26,0 28,5 19,0 29,0 19,0 23,0 15,0 30,5 30,0 16,0 26,0 14,0 19,0

5,75 1,75 3 6 6,25 11,25 4 0 3,5 0,5 7,0 3,75 1 13,25 1,5 2 3,25 0 2 4,5 1 10,5 3,25 6 1 6 4 3,5 9 6,75 2,25 17,25 1 1 1 4 3 1,25 5,5 0 4,25 7,0 2 1,5 2,25 2,25

24

11

12

13

(Sp. 6+ 7+8)

0 31,75 0 19,75 0 27,00 0 54,00 0 59,25 0 89,75 0 48,00 0 25,00 0 29,50 0 19,50 0 36,50 0 27,75 0 19,00 0 63,25 0 31,50 0 17,50 0 29,75 1,0 20,00 0 19,00 0 37,50 0 17,50 1 24,50 0 22,25 0 26,00 0 35,00 0 19,00 0 17,00 0 27,00 0 36,50 0 72,25 2,0 36,75 0 122,75 0 26,00 0 27,00 0 29,50 0 23,00 0 32,00 0 20,25 0 28,50 0 15,00 0 34,75 0 37,00 0 18,00 0 27,50 0 16,25 0 21,25

4,0 0,0 4,0 13,0 14,0 18,0 6,0 3,0 10,0 4,0 6,0 3,0 0,0 13,0 4,0 2,0 8,0 2,0 3,0 2,0 6,0 2,0 0,0 4,0 4,0 2,0 0,0 3,0 2,0 17,0 5,0 21,0 4,0 7,0 6,0 2,0 3,0 3,0 2,0 2,0 2,0 6,0 4,0 1,0 6,0 4,0

Gesamtzahl Ärzte

10

114,0 101,5 117,3 92,6 97,6 111,5 99,3 104,9 122,1 98,2 81,6 107,9 92,5 115,5 98,4 80,4 101,0 102,4 105,3 94,3 104,4 105,4 99,3 77,5 115,3 87,2 94,6 74,8 101,7 96,7 111,1 115,9 107,5 97,0 96,7 78,9 84,7 105,2 90,7 86,1 96,1 109,6 102,8 80,1 89,1 91,4

14

15

(1=ja/ 2=nein)

1 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

0 2 0 10,5 8 0 5,5 1,5 0 2,5 13 1 4 0 4 6,5 3 1,5 1 6,5 1 1,5 2,5 11 0 5 3 13 3 10 0 0 1 4 4,5 9,5 10 1 6,5 4,5 5,5 0,5 1,5 10,5 4 4,5

-1,1 0,0 -1,7 0,0 0,0 -1,2 0,0 0,0 -2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 -3,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,4 -6,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

8

drohende Unterversorgung

7

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

6

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

5

Versorgungsgrad im Vorjahr

4

Versorgungsgrad (%)

3

BPL-RiLi

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Hausärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Planungsbereich gesperrt

KV-Gebiet

ANLAGE 1.2 – AUGENÄRZTE

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

15

(1=ja/ 2=nein)

13.793 12.705 24.435

13,0 11,0 10,0

2,0 1,0 2,0

0 0 0

15,0 12,0 12,0

4,0 4,0 0,0

130,2 149,3 144,1

1 1 1

0 0 0

-2,3 -3,2 -2,8

277.212 22.151 21.362

12,5

3,5

0

16,0

2,0

123,3

1

0

-1,7

21.782 20.908 21.984 21.654 20.349 21.865 18.537

9,0 9,0 8,0 9,0 4,0 7,0 6,0

0,5 0,0 1,0 2,0 2,0 2,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

9,5 9,0 9,0 11,0 6,0 9,0 6,0

0,0 4,0 2,0 5,0 0,0 1,0 0,0

116,9 116,5 127,5 125,6 97,9 121,8 100,8

1 1 1 1 2 1 2

0 0 0 0 1 0 1

-0,6 -0,5 -1,2 -1,4 0,0 -0,9 0,0

242.800 20.664 19.339

15,0

1,0

0

16,0

5,0

127,4

1

0

-2,2

4,0 5,0 5,0 8,0

3,0 1,0 2,0 1,0

0 0 0 0

7,0 6,0 7,0 9,0

0,0 2,0 0,0 0,0

105,4 116,1 158,5 134,4

2 1 1 1

0,5 0 0 0

0,0 -0,3 -2,1 -1,6

158.902 13.399 102.129 13.399 203.508 24.729

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

120.023 102.108 80.872 128.174

22.151 22.151 22.151 22.151 22.151 22.151 20.664

20.664 20.664 20.664 20.664

18.075 19.764 18.312 19.142

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

25

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

14

drohende Unterversorgung

13

Unterversorgung

12

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

11

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

9

Versorgungsgrad (%)

8

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

7

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

6

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

5

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

angepasste Verhältniszahl

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Augenärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.3 – CHIRURGEN

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

26

13

14

15

(1=ja/ 2=nein)

26.350 26.004 47.388

9,0 8,0 6,0

3,0 0,0 4,0

0 0 0

12,0 8,0 10,0

7,0 5,0 2,0

199,0 203,7 232,9

1 1 1

0 0 0

-5,4 -3,7 -5,3

277.212 42.318 42.070

9,0

2,0

0

11,0

2,0

166,9

1

0

-3,8

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

158.902 26.230 102.129 26.230 203.508 47.479

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

42.318 42.318 42.318 42.318 42.318 42.318 39.711

42.204 41.921 42.267 42.164 41.729 42.230 38.998

6,5 4,0 4,0 8,0 1,0 2,0 4,0

1,0 1,0 2,0 3,0 3,0 3,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

7,5 5,0 6,0 11,0 4,0 5,0 4,0

2,0 1,0 2,0 4,0 0,0 0,0 0,0

178,9 129,7 163,4 244,5 133,9 130,7 141,4

1 1 1 1 1 1 1

0 0 0 0 0 0 0

-2,9 -0,8 -2,0 -6,1 -0,7 -0,8 -0,9

242.800 39.711

39.282

13,0

3,0

0

16,0

0,0

258,9

1

0

-9,2

120.023 102.108 80.872 128.174

38.824 39.425 38.914 39.214

5,0 4,0 2,0 4,0

3,75 1,0 2,0 2,0

0 0 0 0

8,75 5,0 4,0 6,0

0,0 2,0 0,0 0,0

283,0 193,1 192,5 183,6

1 1 1 1

0 0 0 0

-5,3 -2,2 -1,7 -2,4

39.711 39.711 39.711 39.711

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

12

drohende Unterversorgung

11

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

angepasste Verhältniszahl

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

9

Versorgungsgrad im Vorjahr

8

Versorgungsgrad (%)

7

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

6

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

5

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Chirurgen

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.4 – FRAUENÄRZTE

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

15

(1=ja/ 2=nein)

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

81.828 51.791 102.807

3.733 3.733 6.606

3.707 3.820 6.620

23,0 20,0 16,0

3,0 0,0 1,0

0 0 0

26,0 20,0 17,0

8,0 8,0 2,0

117,8 147,5 109,5

1 1 2

0 0 0,5

-1,7 -5,1 0,0

140.073

6.371

6.444

22,0

3,0

0

25,0

3,5

115,0

1

0

-1,1

89.044 81.403 78.442 94.975 62.306 80.963 55.510

6.371 6.371 6.371 6.371 6.371 6.371 6.042

6.396 6.486 6.383 6.423 6.599 6.415 6.321

15,0 14,0 13,0 18,0 9,0 13,0 9,0

1,0 0,0 0,0 4,0 1,0 1,0 2,0

0 0 0 0 0 0 0

16,0 14,0 13,0 22,0 10,0 14,0 11,0

0,0 3,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

114,9 111,5 105,8 148,8 105,9 110,9 125,3

1 1 2 1 2 1 1

0 0 1,0 0 0,5 0 0

-0,7 -0,2 0,0 -5,7 0,0 -0,1 -1,3

122.690

6.042

6.191

26,0

3,75

0

29,75

2,0

150,1

1

0

-8,0

60.782 51.018 40.965 64.291

6.042 6.042 6.042 6.042

6.393 6.164 6.346 6.226

8,0 7,0 8,0 10,0

3,0 3,0 1,0 3,0

0 0 0 0

11,0 10,0 9,0 13,0

0,0 0,0 0,0 0,0

115,7 120,8 139,4 125,9

1 1 1 1

0 0 0 0

-0,5 -0,9 -1,9 -1,6

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

*Weibliche Bevölkerung

27

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

14

drohende Unterversorgung

13

Unterversorgung

12

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

11

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

9

Versorgungsgrad (%)

8

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

7

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

6

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

5

angepasste Verhältniszahl

4

Verhältniszahl im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

EW im Planungsbereich* (31.12.2011)

Name des Planungsbereiches

2

BPL-RiLi

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

28.02.2013 1

Frauenärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.5 – HAUTÄRZTE

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

28

13

14

15

(1=ja/ 2=nein)

158.902 21.703 102.129 21.703 203.508 42.820

21.877 21.378 42.677

8,0 7,0 5,0

1,0 0,0 0,0

0 0 0

9,0 7,0 5,0

0,0 0,0 0,0

123,9 146,5 104,9

1 1 2

0 0 0,5

-1,0 -1,7 0,0

277.212 41.924

41.497

8,0

0,5

0

8,5

0,0

127,2

1

0

-1,2

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

41.924 41.924 41.924 41.924 41.924 41.924 40.042

41.727 41.241 41.836 41.658 40.916 41.772 38.803

3,0 4,0 2,0 5,0 2,0 6,0 2,0

1,0 0,0 2,0 1,0 0,0 0,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

4,0 4,0 4,0 6,0 2,0 6,0 2,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

94,3 102,1 107,8 131,8 65,6 155,1 70,4

2 2 2 1 2 1 2

1,0 0,5 0,5 0 1,5 0 2,0

0,0 0,0 0,0 -1,0 0,0 -1,7 0,0

242.800 40.042

39.293

9,0

1,0

0

10,0

0,0

161,8

1

0

-3,2

120.023 102.108 80.872 128.174

38.507 39.541 38.660 39.175

1,0 3,0 1,0 3,0

2,0 0,0 0,0 1,0

0 0 0 0

3,0 3,0 1,0 4,0

0,0 0,0 0,0 0,0

96,2 116,2 47,8 122,3

2 1 2 1

0,5 0 1,5 0

0,0 -0,2 0,0 -0,4

40.042 40.042 40.042 40.042

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

12

drohende Unterversorgung

11

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

angepasste Verhältniszahl

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

9

Versorgungsgrad im Vorjahr

8

Versorgungsgrad (%)

7

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

6

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

5

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Hautärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.6 – HNO‐ÄRZTE

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

14

15

(1=ja/ 2=nein)

158.902 17.675 102.129 17.675 203.508 34.470

17.738 17.555 34.418

7,0 8,0 5,0

4,0 0,0 1,5

0 0 0

11,0 8,0 6,5

1,0 2,0 0,0

122,8 137,5 109,9

1 1 2

0 0 0,5

-1,1 -1,6 0,0

277.212 33.071

32.919

8,0

2,0

0

10,0

0,0

118,7

1

0

-0,7

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

33.071 33.071 33.071 33.071 33.071 33.071 31.768

33.001 32.827 33.040 32.976 32.709 33.017 31.318

5,0 6,0 4,0 6,0 3,0 6,0 3,0

1,0 0,0 1,0 1,0 2,0 0,0 1,0

0 0 0 0 0 0 0

6,0 6,0 5,0 7,0 5,0 6,0 4,0

2,0 0,0 0,0 3,0 0,0 0,0 0,0

111,9 121,9 106,4 121,7 131,2 122,6 113,6

1 1 2 1 1 1 1

0 0 0,5 0 0 0 0

-0,1 -0,6 0,0 -0,7 -0,8 -0,6 -0,1

242.800 31.768

31.498

13,0

1,0

0

14,0

0,0

181,6

1

0

-5,5

120.023 102.108 80.872 128.174

31.209 31.588 31.266 31.455

3,0 4,0 3,0 5,5

1,0 1,0 0,0 1,0

0 0 0 0

4,0 5,0 3,0 6,5

0,0 0,0 0,0 0,0

104,0 154,7 116,0 159,5

2 1 1 1

0,5 0 0 0

0,0 -1,4 -0,2 -2,0

31.768 31.768 31.768 31.768

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

29

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

13

drohende Unterversorgung

12

Unterversorgung

11

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

angepasste Verhältniszahl

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

9

Versorgungsgrad im Vorjahr

8

Versorgungsgrad (%)

7

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

6

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

5

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

HNO-Ärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.7 – NERVENÄRZTE

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

30

14

15

(1=ja/ 2=nein)

158.902 13.745 102.129 13.745 203.508 33.102

13.843 13.561 33.003

12,5 10,3 3,0

2,5 0,0 3,0

0 0 0

15,0 10,3 6,0

2,0 0,0 0,0

130,7 136,8 97,3

1 1 2

0 0 1,0

-2,4 -2,0 0,0

277.212 31.938

31.647

7,0

2,5

0

9,5

2,0

108,5

2

0,5

0,0

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

31.938 31.938 31.938 31.938 31.938 31.938 31.183

31.804 31.472 31.878 31.756 31.249 31.834 30.317

4,0 8,0 3,5 8,0 4,0 5,0 3,0

2,5 0,0 2,0 1,0 0,0 0,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

6,5 8,0 5,5 9,0 4,0 5,0 3,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

116,8 155,8 112,9 150,7 100,3 98,5 82,5

1 1 1 1 2 2 2

0 0 0 0 0,5 1,0 2,0

-0,4 -2,4 -0,1 -2,4 0,0 0,0 0,0

242.800 31.183

30.660

10,0

0,5

0

10,5

0,0

132,6

1

0

-1,8

120.023 102.108 80.872 128.174

30.109 30.834 30.217 30.578

2,0 3,5 3,0 6,0

2,0 1,0 0,0 0,0

0 0 0 0

4,0 4,5 3,0 6,0

0,0 0,0 0,0 0,0

100,3 135,9 112,1 143,1

2 1 1 1

0,5 0 0 0

0,0 -0,9 -0,1 -1,4

31.183 31.183 31.183 31.183

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

13

drohende Unterversorgung

12

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

11

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

9

Versorgungsgrad (%)

8

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

7

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

6

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

5

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

angepasste Verhältniszahl

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Nervenärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.8 – ORTHOPÄDEN

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

15

(1=ja/ 2=nein)

158.902 14.101 102.129 14.101 203.508 26.712

14.232 13.857 26.609

11,0 9,0 8,0

4,0 1,0 2,0

0 0 0

15,0 10,0 10,0

6,0 7,0 2,0

134,3 135,7 130,7

1 1 1

0 0 0

-2,7 -1,9 -1,6

277.212 26.281

25.971

9,0

3,0

0

12,0

3,0

112,4

1

0

-0,3

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

26.281 26.281 26.281 26.281 26.281 26.281 23.813

26.138 25.786 26.217 26.087 25.550 26.170 22.962

7,0 6,0 6,0 4,0 5,0 7,0 4,0

1,0 1,0 0,0 4,0 1,0 1,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

8,0 7,0 6,0 8,0 6,0 8,0 4,0

3,0 1,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0

118,2 111,7 101,3 110,0 123,0 129,6 83,3

1 1 2 1 1 1 2

0 0 1,0 0 0 0 2,0

-0,6 -0,1 0,0 0,0 -0,6 -1,2 0,0

242.800 23.813

23.297

9,5

1,0

0

10,5

0,0

100,8

2

1,0

0,0

120.023 102.108 80.872 128.174

22.760 23.468 22.864 23.217

4,0 2,0 5,0 5,5

1,0 3,0 0,0 1,0

0 0 0 0

5,0 5,0 5,0 6,5

0,0 0,0 4,0 0,0

94,8 114,9 141,4 117,7

2 1 1 1

1,0 0 0 0

0,0 -0,2 -1,1 -0,4

23.813 23.813 23.813 23.813

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

17

16

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

31

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

14

drohende Unterversorgung

13

Unterversorgung

12

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

11

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

9

Versorgungsgrad (%)

8

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

7

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

6

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

5

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

angepasste Verhältniszahl

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Orthopäden

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

Potsdam, Stadt Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Cottbus, Stadt Frankfurt (Oder)/Oder-Spree Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark

32

9

10

11

12

13

14

15

nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten – Anzahl

8

Ärztliche Psychotherapeuten – Anzahl

7

korrigierter Versorgungsgrad bei Anwendung des Demografiefaktors – in Prozent

6

nicht nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychologische Psychotherapeuten (Spalte 9) – Anzahl nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychologische Psychotherapeuten – Anzahl

5

16

17

18

19

1

3.044 158.902

52,5 57,5

13,5

10,5

22,5

0,0

40,5

4

8.716 277.212

32,0 35,0

8,0

6,5

8,0

0,0

13,5

6,0

86,5 8,0

13,5

6,5

28,0

88,0

1 5 4 4 5 4 4 3 5 5 5 4 4 5

3.148 6.121 8.646 8.796 6.239 8.613 8.667 9.147 6.315 6.063 6.276 8.902 8.632 6.149

32,5 40,0 20,5 18,5 18,0 18,5 22,0 22,5 19,5 17,0 13,0 14,5 19,0 21,0

8,2 10,0 5,5 5,0 4,5 5,0 5,5 6,0 5,0 4,5 3,5 4,0 5,0 5,5

6,5 8,0 4,5 4,0 4,0 4,0 4,5 4,5 4,0 3,5 3,0 3,0 4,0 4,5

7,7 5,0 5,0 5,0 2,0 3,0 2,5 4,0 2,0 2,5 1,0 0,75 5,0 1,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

28,0 17,0 10,0 9,0 5,0 9,5 10,0 12,5 6,0 7,0 4,0 8,0 8,0 8,0

7,0 42,7 131,6 8,2 6,0 28,0 70,6 10,0 3,0 18,0 87,9 5,5 3,0 17,0 92,6 5,0 2,0 9,0 50,9 4,5 5,0 17,5 97,1 5,0 4,0 16,5 75,4 5,5 3,0 20,5 92,1 6,0 2,0 10,0 52,6 5,0 2,0 11,5 68,3 4,5 1,0 6,0 46,6 3,5 2,0 10,75 76,8 4,0 3,5 16,5 88,2 5,0 2,0 11,0 52,8 5,5

28,0 17,0 10,0 9,0 5,0 9,5 10,0 12,5 6,0 7,0 4,0 8,0 8,0 8,0

7,0 8,0 4,5 4,0 4,0 5,0 4,5 4,5 4,0 3,5 3,0 3,0 4,0 4,5

43,2 35,0 20,0 18,0 13,5 19,5 20,0 23,0 15,0 15,0 10,5 15,0 17,0 18,0

133,0 88,2 97,7 98,0 76,4 108,2 91,4 103,4 78,9 89,1 81,5 107,1 90,8 86,3

102.129 242.800 176.953 161.556 110.291 155.226 189.673 203.508 120.023 102.108 80.872 124.662 161.546 128.174

36,0 44,0 23,0 20,5 19,5 20,0 24,5 24,5 21,0 19,0 14,5 15,5 21,0 23,0

13,25 76,25 146,1 22,5 27,5

40,5 13,25

Planungsbereich gesperrt – noch mögliche Zulassung

Summe Psychotherapeuten (Spalte 13+14+15) – Anzahl

4b

Ärztliche Psychotherapeuten – Anzahl

4a

Für die Berechnung des Versorgungsgrades verwendet

Faktischer Versorgungsgrad – in Prozent

3

ohne nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten – Anzahl nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten – Anzahl ohne nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten – Anzahl nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten – Anzahl Summe Psychotherapeuten (Spalte 7+8+9+10) – Anzahl

2

nur Kinder und Jugendliche betr. Psychotherapeuten – Anzahl

1

Tatsächlich im Planungsbereich Mindestversorgungsanteil (§ 101 Abs. 4 Satz 5 Ärztliche Psycho- Psycholog. PsySGB V) chotherapeuten therapeuten

Ärztliche Psychotherapeuten – Anzahl

Einwohner im Planungsbereich 31. 12. 2011 – Anzahl

0

Modifizierte Verhältniszahl für Psychotherapeuten (Einwohner je Psychotherapeut)

Planungsbereich

Kreistyp

KVBB Stand: 28.02.2013

Versorgungsgrad 100% – Anzahl Grenze zur Überversorgung rechn. Soll + 10 % – Anzahl

ANLAGE 1.9 – PSYCHOTHERAPEUTEN

76,25 146,1

0,0

0,0

nicht gesperrt nicht gesperrt

0,5

0,0

nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt nicht gesperrt

ANLAGE 1.10 – UROLOGEN

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

14

15

(1=ja/ 2=nein)

158.902 28.476 102.129 28.476 203.508 52.845

29.232 27.134 52.275

6,0 6,0 5,0

2,0 0,0 0,0

0 0 0

8,0 6,0 5,0

2,0 0,0 4,0

147,2 159,4 128,4

1 1 1

0 0 0

-2,0 -1,9 -0,7

277.212 49.573

47.967

7,0

0,0

0

7,0

3,0

121,1

1

0

-0,6

176.953 161.556 155.226 189.673 124.662 161.546 110.291

49.573 49.573 49.573 49.573 49.573 49.573 47.189

48.823 47.039 49.234 48.562 45.891 48.992 42.746

5,0 4,0 4,0 5,0 3,0 4,0 3,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

5,0 4,0 4,0 5,0 3,0 4,0 3,0

0,0 0,0 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0

138,0 116,5 126,9 128,0 110,4 121,3 116,3

1 1 1 1 1 1 1

0 0 0 0 0 0 0

-1,0 -0,2 -0,5 -0,7 0,0 -0,4 -0,2

242.800 47.189

44.431

8,0

0,0

0

8,0

0,0

146,4

1

0

-2,0

120.023 102.108 80.872 128.174

41.768 45.320 42.270 44.018

3,0 3,0 3,0 3,0

0,0 0,0 0,0 1,0

0 0 0 0

3,0 3,0 3,0 4,0

1,0 0,0 0,0 0,0

104,4 133,2 156,8 137,4

2 1 1 1

0,5 0 0 0

0,0 -0,5 -0,9 -0,8

47.189 47.189 47.189 47.189

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

33

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

13

drohende Unterversorgung

12

Unterversorgung

11

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

angepasste Verhältniszahl

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

10

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

9

Versorgungsgrad im Vorjahr

8

Versorgungsgrad (%)

7

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

6

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

5

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

4

BPL-RiLi

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Name des Planungsbereiches

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Urologen

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 1.11 – KINDERÄRZTE

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

15

(1=ja/ 2=nein)

24.208 12.034 31.106

2.405 2.405 4.372

2.405 2.405 4.372

14,0 12,0 9,0

3,0 0,0 1,0

0 0 0

17,0 12,0 10,0

6,0 6,0 0,0

168,9 239,8 140,6

1 1 1

0 0 0

-5,9 -6,5 -2,2

40.985

3.990

3.990

21,0

2,0

0

23,0

4,0

223,9

1

0

-11,7

24.623 22.663 24.359 25.917 15.129 23.760 13.686

3.990 3.990 3.990 3.990 3.990 3.990 3.859

3.990 3.990 3.990 3.990 3.990 3.990 3.859

8,0 9,0 7,0 12,0 6,0 7,0 5,0

1,0 0,0 1,0 1,0 0,0 4,0 0,0

0 0 0 0 0 0 0

9,0 9,0 8,0 13,0 6,0 11,0 5,0

0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 2,0 2,0

145,8 158,5 131,0 200,1 158,2 184,7 141,0

1 1 1 1 1 1 1

0 0 0 0 0 0 0

-2,2 -2,8 -1,3 -5,9 -1,8 -4,4 -1,1

31.512

3.859

3.859

20,0

1,0

0

21,0

0,0

257,2

1

0

-12,0

14.263 13.330 9.845 16.509

3.859 3.859 3.859 3.859

3.859 3.859 3.859 3.859

6,0 6,0 3,5 5,0

2,0 0,0 1,0 2,0

0 0 0 0

8,0 6,0 4,5 7,0

0,0 2,0 0,0 0,0

216,4 173,7 176,4 163,6

1 1 1 1

0 0 0 0

-3,9 -2,2 -1,7 -2,3

Planungsbereich gesperrt

12 0 54 000 12 0 52 000 12 0 65 000 12 0 51 000/ 12 0 69 000 12 0 60 000 12 0 61 000 12 0 63 000 12 0 64 000 12 0 71 000 12 0 72 000 12 0 62 000 12 0 53 000/ 12 0 67 000 12 0 66 000 12 0 68 000 12 0 70 000 12 0 73 000

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

14

drohende Unterversorgung

13

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

12

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

11

(Sp. 6+ 7+8)

*Bevölkerung bis unter 18 Jahre

34

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

9

Versorgungsgrad (%)

8

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

7

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

6

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

5

angepasste Verhältniszahl

4

Verhältniszahl im Planungsbereich

Potsdam, Stadt Cottbus, Stadt Oberhavel Brandenburg/ Potsdam-Mittelmark Barnim Dahme-Spreewald Havelland Märkisch-Oderland Spree-Neiße Teltow-Fläming Elbe-Elster Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Ostprignitz-Ruppin Prignitz Uckermark

3

EW im Planungsbereich* (31.12.2011)

Name des Planungsbereiches

2

BPL-RiLi

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

28.02.2013 1

Kinderärzte

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

6 7 8 9

Name des Planungsbereiches

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

1

KV-Gebiet Brandenburg 12000000 2.449.565 52.910 52.271 40,5 10,0

11 12 13

(Sp. 6+ 7+8)

0,0 50,5 15,0

15

(1=ja/ 2=nein)

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

2 1,5 0,0

16 17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

2 2

35

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

drohende Unterversorgung

Arztgruppe

Unterversorgung

14

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

107,8

Planungsbereich gesperrt

Gesamtzahl Ärzte

10

Versorgungsgrad im Vorjahr

5

angepasste Verhältniszahl

01.07.2014

Versorgungsgrad (%)

4

Verhältniszahl im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

3

EW im Planungsbereich* (30.11.2013)

KV-Gebiet

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

2

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

ANLAGE 1.12 – ANÄSTHESISTEN

Anästhesisten BPL-RiLi 18

ANLAGE 1.13 – FACHINTERNISTEN

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

Name des Planungsbereiches

Verhältniszahl im Planungsbereich

angepasste Verhältniszahl

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

Havelland-Fläming Lausitz-Spreewald Oderland-Spree Prignitz-Oberhavel Uckermark-Barnim

1201 1202 1203 1204 1205

752.886 618.661 432.473 386.488 305.127

21.508 21.508 21.508 21.508 21.508

21.322 20.175 20.773 20.822 20.851

55,00 39,50 33,50 21,50 27,00

14,00 10,00 11,25 6,00 4,00

36

11

12

13

(Sp. 6+ 7+8)

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

69,0 49,5 44,75 27,5 31,0

21,0 17,0 15,0 10,5 10,0

Gesamtzahl Ärzte

10

195,4 161,4 214,9 148,2 211,8

14

15

(1=ja/ 2=nein)

1 1 1 1 1

0 0 0 0 0

-30,2 -15,8 -21,8 -7,1 -14,9

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

9

drohende Unterversorgung

8

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

7

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

6

Versorgungsgrad im Vorjahr

5

Versorgungsgrad (%)

4

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

3

BPL-RiLi

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

2

EW im Planungsbereich (31.12.2011)

28.02.2013 1

Fachinternisten

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Planungsbereich gesperrt

KV-Gebiet

ANLAGE 1.14 – KINDER‐ UND JUGENDPSYCHIATER

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

Verhältniszahl im Planungsbereich

angepasste Verhältniszahl

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

Havelland-Fläming Lausitz-Spreewald Oderland-Spree Prignitz-Oberhavel Uckermark-Barnim

1201 1202 1203 1204 1205

113.312 77.775 57.429 54.281 41.132

16.909 16.909 16.909 16.909 16.909

16.909 16.909 16.909 16.909 16.909

7,0 5,0 3,0 1,5 1,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

12

13

(Sp. 6+ 7+8)

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

7,0 5,0 3,0 1,5 1,0

1,5 0,0 1,0 0,0 0,0

Gesamtzahl Ärzte

11

104,5 108,7 88,3 46,7 41,1

14

15

16

(1=ja/ 2=nein)

2 2 2 2 2

0,5 0,5 1 2,5 2

0 0 0 0 0

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

*Bevölkerung bis unter 18 Jahre

37

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

Name des Planungsbereiches

10

drohende Unterversorgung

9

Unterversorgung

8

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

7

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

6

Versorgungsgrad im Vorjahr

5

Versorgungsgrad (%)

4

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

3

BPL-RiLi

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

2

EW im Planungsbereich* (31.12.2011)

28.02.2013 1

Kinder- und Jugendpsychiater

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Planungsbereich gesperrt

KV-Gebiet

ANLAGE 1.15 – RADIOLOGEN

Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

Name des Planungsbereiches

Verhältniszahl im Planungsbereich

angepasste Verhältniszahl

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

Havelland-Fläming Lausitz-Spreewald Oderland-Spree Prignitz-Oberhavel Uckermark-Barnim

1201 1202 1203 1204 1205

752.886 618.661 432.473 386.488 305.127

49.095 49.095 49.095 49.095 49.095

48.956 48.064 48.537 48.575 48.598

18,5 15,0 13,0 7,0 4,0

7,25 3,75 2,5 3,75 3,0

*Bevölkerung bis unter 18 Jahre

38

11

12

13

(Sp. 6+ 7+8)

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

25,75 18,75 15,5 10,75 7,0

13,5 8,0 11,0 3,0 2,0

Gesamtzahl Ärzte

10

167,4 145,7 174,0 135,1 111,5

14

15

(1=ja/ 2=nein)

1 1 1 1 1

0 0 0 0 0

-8,8 -4,6 -5,7 -2,0 -0,1

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

9

drohende Unterversorgung

8

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

7

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

6

Versorgungsgrad im Vorjahr

5

Versorgungsgrad (%)

4

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

3

BPL-RiLi

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

2

EW im Planungsbereich* (31.12.2011)

28.02.2013 1

Radiologen

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Arztgruppe

Unterversorgung

Brandenburg

Planungsbereich gesperrt

KV-Gebiet

ANLAGE 1.16‐1.23

Arztgruppe Kriterien für die Zuordnung zu dieser Arztgruppe (z. B. BPL-RiLi, WBO, Abrechnung etc.)

13

14

15

(1=ja/ 2=nein)

606.384 102.001 161.207 118.468 120.910

606.384 102.001 161.207 118.468 120.910

3,0 0 4,5 13,75 7,0 5,5 12,5 5,0 16,0 7,25

0,0 7,0 0,0 0,0 2,0

3,0 25,25 12,5 17,5 25,25

0 0 0 8,5 13,0

73,0 103,3 80,8 83,2 122,5

2 2 2 2 1

2,0 2,0 5,0 6,0 0

0 0 0 0 -2,6

170.542

170.542

11,5

8,0

0,0

19,5

2,0

133,4

1

0

-3,4

173.576 173.576 1.322.452 1.322.452

5,0 0,5

9,5 3,0

0,0 0,0

14,5 3,5

5,0 0

101,0 185,7

2 1

1,5 0

0 -1,4

Planungsbereich gesperrt

(Sp. 6+ 7+8)

16

17

(1=ja/ (1=ja/ 2=nein) 2=nein)

*Fachwissenschaftler der Medizin sind berücksichtigt

39

18

Anzahl der Behandlungsfälle auf ein Jahr je Arzt

12

drohende Unterversorgung

Zahl der Vertragsärzte im Planungsbereich

11

Unterversorgung

angepasste Verhältniszahl

12000000 2.492.761

10

Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze

9

Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrung

8

Versorgungsgrad im Vorjahr

7

Versorgungsgrad (%)

6

Darunter: Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften

5

Zahl der ermächtigten Ärzte im Planungsbereich, die in der Bedarfsplanung zählen

4

BPL-RiLi

Zahl der angestellten Ärzte im Planungsbereich

Humangenetik Laboratoriumsmedizin Neurochirurgie Nuklearmedizin Pathologie Physik- und Rehabilitationsmediziner Strahlentherapie Transfusionsmedizin

3

Verhältniszahl im Planungsbereich

Artzgruppe

2

EW im Planungsbereich* (31.12.2011)

28.02.2013 1

Arztgruppen gem. § 14 BPI-RI

Gemeindekennziffern der Gemeinden im Planungsbereich

Datum:

Brandenburg

Gesamtzahl Ärzte

KV-Gebiet

ANLAGE 2 – ÜBERSICHT ÜBER DIE STANDORTE ZUGELASSENER EINRICHTUNGEN (MVZ UND EINRICHTUNGEN NACH § 311 SGB V) IM LAND BRANDENBURG

40

ANLAGE 3 – STANDORTÜBERSICHT DER KRANKENHÄUSER IM LAND BRANDENBURG ZUM 01.01.2008

Schwerpunktversorgung Regelversorgung Grundversorgung Schwerpunktversorgung

Quelle: Dritter Krankenhausplan des Landes Brandenburg im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 27 vom 09.07.2008 (19. Jahrgang), Seite 1.619

41

ANLAGE 4 – LINK ZUM DRITTEN KRANKENHAUSPLAN DES LANDES BRANDENBURG (ABRUF 14.04.13)

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46976.de

42

ANLAGE 5 – ÜBERSICHT DER AN DER VERSORGUNG GEMÄß 116B SGB V TEILNEHMENDEN EINRICHTUNGEN IM LAND BRANDENBURG

43

ANLAGE 6 – LAND BRANDENBURG: BEVÖLKERUNGSVORAUSSCHÄTZUNG 2030 GEGENÜBER 2010 FÜR DIE ÄMTER UND AMTSFREIEN GEMEINDEN

Quelle: LBV Brandenburg, Berichte zur Raumbeobachtung – Bevölkerungsvorausschätzung von 2011 bis 2030, S. 22

44

ANLAGE 7 – LAND BRANDENBURG: BEVÖLKERUNGSVORAUSSCHÄTZUNG 2030 GEGENÜBER 2010 FÜR DIE MITTELBEREICHE

Quelle: LBV Brandenburg, Berichte zur Raumbeobachtung – Bevölkerungsvorausschätzung von 2011 bis 2030, S. 23

45

ANLAGE 8 – VERKEHRSNETZ HAUPTSTADTREGION BERLIN‐BRANDENBURG

Quelle: LBV Brandenburg, Raumbeobachtung/Kartografie/GIS

46

Impressum Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Gregor‐Mendel‐Straße 10/11 14469 Potsdam Internet www.kvbb.de E‐Mail [email protected] Inhalt Erstellt von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Brandenburg, Potsdam den 15.05.2013 In der zuletzt geänderten Fassung vom 01. Juli 2014 Gestaltung UB 5, Fachbereich Marketing/Service Redaktionsschluss August 2014

47

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Landesgeschäftsstelle Gregor‐Mendel‐Straße 10‐11 14469 Potsdam www.kvbb.de

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