Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008
Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008 ______________________________ Informationsveranstaltung BDWS und IHK Frankfurt/Main...
Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008 ______________________________ Informationsveranstaltung BDWS und IHK Frankfurt/Main 30. April 2008
Dr. Franz Feuerstein Ehrenmitglied und Vorsitzender Fachausschuss Ausbildung des BDWS Geschäftsführer Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Dresden 1
Gliederung
1. Entwicklung der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ seit 2002 2. Rahmenbedingungen der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ 3. Weiterentwicklung der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ 4. Aus- und Fortbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008 – Gesamtübersicht
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Fachkraft für Schutz und Sicherheit Gesamtanzahl der bestehenden Ausbildungsverhältnisse Auszubildende gesamt davon weiblicheweiblich Auszubildende Auszubildende davon Auszubildende mit Abitur
2.281 2.167
1.713
1.282 1.369 (60%)
605 473 (22%)
25 (14%)
2002
345 (20%)
243 (19%)
175
485 (21%) 485 (21%)
111 (18%)
2003
2004
2005
2006
2007 3
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Prüfungsteilnehmer Prüfungsteiln. insgesamt davon bestanden
1.285
832 715 (56%)
495 (60%) 332 230 (70%)
9 2004
3 (33%) 2005
2006
2007
4
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Anzahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge
758
1.009
1.032
2006
2007
734
476
175
2002
2003
2004
2005
5
1. Entwicklung der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ seit 2002 Wertungen -Gesamtzahl Azubis stagniert -hohe Anzahl Abbrecher -hohe Anzahl Abiturienten -hoher Anteil Umschüler -hoher Anteil Durchfaller (davon ca. 75% Umschüler) -> Eignung für Umschüler fraglich -stark kaufmännisch orientiert -fast keine Nachfrage durch Kunden des Gewerbes -kein Massenberuf (~ 180.000 Beschäftigte in Deutschland)
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Schlussfolgerungen Fachkraft (Stand 2002) löst die Probleme einer gesunden und umfassenden Berufsnachfolge in Deutschland nicht. Erforderlich ist ein operativ orientierter, d. h. -praxisgeprägter, -bereinigter und -modifizierter Massenberuf ¨ neben 3-jähriger Ausbildung eine 2-jährige Ausbildung für die „normalen“ Sicherheitsmitarbeiter installieren
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2. Rahmenbedingungen der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ - Berufsausbildung der Sicherheitswirtschaft (d. h. nicht der Dienstleister allein!) - 2 von ca. 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen - „Wirtschaft- und Sozialkunde“ – bundesweit einheitlich in allen Berufen - System der dualen Berufsausbildung - gemeinsame Ausbildung im 1. und 2. Lehrjahr - einheitliches Anforderungsniveau (Taxonomie) und auch Inhalt im 1. und 2. Lehrjahr gleich - „gestreckte“ Abschlussprüfung * Teil 1: Ende 2. Lehrjahr * Teil 2: Ende 3. Lehrjahr - schlecht absolvierte Prüfung im Teil 1 Ende 2. Lehrjahr darf Berufsausbildung nicht in Frage stellen - Teil 1 der Abschlussprüfung darf kein Sperrfach enthalten - Anrechnungsmodell – erbrachte Prüfungsleistungen der 2-jährigen Ausbildung werden auf die 3-jährige Ausbildung angerechnet und damit nicht wiederholt - Übergang von der 2-jährigen auf die 3-jährige Ausbildung problemlos möglich 8
- Bei Abbruch 3-jähriger Ausbildung kann dennoch die 2-jährige Ausbildung abgeschlossen werden - Gewerkschaften erwiesen sich als entschiedene Gegner der 2-jährigen Ausbildung „Schutz und Sicherheit“ * verneinen den Bedarf * befürchten das Entstehen einer „Billiglohngruppe“ * sagen Verdrängung der 3-jährigen Ausbildung durch 2-jährigen Ausbildung voraus * vermuten die Unterwanderung der Meisterqualifikation durch die 3-jährige Ausbildung * verkennen, dass der Markt, der Kunde Inhalt und Anzahl der Qualifikation bestimmt Viele Festlegungen in der Ausbildungsordnung müssen als Kompromiss im Ergebnis komplizierter Verhandlungen verstanden werden Start des Antragsverfahrens 2-jährige Ausbildung 2004 – Start der neuen Berufausbildung 01.08.2008 -> relativ kurzer Zeitraum Gemeinsamer Erfolg des BDWS, der ASW mit ihren Landesverbänden, der Ausbildungsexperten der Sicherheitswirtschaft (Industrie z. B. BASF, Lauxess u. a.), des DIHK und der Ständigen Konferenz der Kultusminister sowie durch Unterstützung seitens der Bundesressorts „Wirtschaft“ sowie „Bildung und Forschung“. Großes Dankeschön an alle Beteiligen für die Bewältigung dieser sehr schwierigen aber am Ende doch erfolgreichen Arbeit.
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3. Weiterentwicklung der Berufsausbildung „Schutz und Sicherheit“ Servicekraft für Schutz und Sicherheit 1. und 2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
1.
Rechtsgrundlagen
2.
Sicherheitsdienste
3.
Kommunikation und Kooperation
4.
Schutz und Sicherheit
5.
Verhalten und Handeln bei Sicherheitsmaßnahmen
6.
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel 7.
Ermittlung, Aufklärung, Dokumentation
8.
Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen - Markt- u. Kundenorientierung - Risikomanagement - Angebotserstellung - Auftragsbearbeitung - Teamgestaltung
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Wegfall der „Einsatzbereiche“
alte Ausbildungsordnung: „…Ausbildung in …. mindestens einem der folgenden Einsatzbereiche 1. Objekt- und Anlagenschutz 2. Veranstaltungsdienst 3. Verkehrsdienst
→ Serviceaufgabe des Werkschutzes!
4. Personen- und Werteschutz“
→ Safety und Security sind Permanentaufgaben der Objektsicherung, Inhalt jeder Sicherungsdienstleistung → Schutz von Personen und Werten ist kein „Personenschutz“ und kein „Geld- und Werttransport“ → keine Schmalspurausbildung, z.B. nur im Veranstaltungsdienst 11
Kernkompetenzen (Ausbildungsplan)
Revierdienst
!
Objektsicherung
Objektschutzdienst Interventionsdienst
Veranstaltungsdienst Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum Dienst in Einsatzzentralen / Notruf- und Serviceleitstellen
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Wertigkeit des Prüfungsbereichs „Rechtsgrundlagen“ deutlich erhöht
Servicekraft: „Rechtsgrundlagen“ ist Sperrfach (keine 5 gestattet) Fachkraft:
„Prozesse von Schutz und Sicherheit“ (Sperrfach) ist „… unter Anwendung der Rechtsgrundlagen“ zu prüfen
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Verschärfung der Prüfungsbedingungen
- nur noch 1 x Note 5 (statt 3 x Note 5) gestattet - zentrale Prüfungsaufgaben aus allen Haupttätigkeitsfeldern im profilbestimmenden Prüfungsbereich „Schutz und Sicherheit“ der beiden Berufe - “Steuerung“ des Prüfungsausschusses durch selbstgewählte Themen für Konzeption seitens der Prüflinge nicht mehr möglich
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4. Aus- und Fortbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008 – Gesamtübersicht Akademische Ausbildung (verschiedene Varianten) Altenholz (FH) – Berlin (FH) – Hamburg – Lüneburg (Uni)
Betriebswirt IHK
Technischer Betriebswirt (IHK)
Betriebswirt FH/VWA
IHK - Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (Nachfolger des IHK-geprüften Werkschutzmeisters) Berufspraxis
Berufspraxis (mind. 2 Jahre)
mind. 4 ½ Jahre
Externenprüfung
Externenprüfung
mind.3 Jahre
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre)
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre)
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Sachkundeprüfung
(Nachfolger der IHK-geprüften Werkschutzfachkraft)
- Fortbildung bzw. Umschulung -
Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO
abgeschl. Berufsausbildung + mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder mind. 5 Jahre Berufspraxis ohne abgeschl. Berufsausbildung
SEITENEINSTEIGER
BERUFSAUSBILDUNG
mind. 6 Jahre
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, verbunden mit dem Wunsch der Schaffung viele neuer Ausbildungsverhältnisse!