GEMEINDE

BURGISTEIN

Mitteilungsblatt November 2016

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Übersicht Namens des Gemeinderates ......................................................................................................... 4 Mitteilungsblatt 2017 ..................................................................................................................... 4 Traktandenliste Gemeindeversammlung ....................................................................................... 5 Stille Wahl Gemeinderat ................................................................................................................ 5 Budget 2017 .................................................................................................................................. 6 Neubau Werkhof / Feuerwehrmagazin ........................................................................................ 17 Begräbnisgemeindeverband ........................................................................................................ 17 Weihnachts-/ Neujahrsbrücke...................................................................................................... 19 Mitglieder Bau- und Tiefbaukommission ...................................................................................... 19 Energie........................................................................................................................................ 19 Tages- Eltern und Kinder im Thuner Westamt gemeinsam unterwegs ........................................ 21 Jungbürgeranlass ........................................................................................................................ 22 Dankeschön an Abstimmungsausschuss .................................................................................... 23

Impressum Ausgabe Nr. 148 / Auflage 520 Exemplare Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3664 Burgistein, www.burgistein.ch [email protected] / Tel. 033 359 30 40 Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe Nächste Auflage Mitteilungsblatt

21.03.2017 April 2017 3

Namens des Gemeinderates Liebe Burgisteinerinnen und Burgisteiner Wir heissen Sie heute schon herzlich willkommen an der Gemeindeversammlung von Samstag, 10. Dezember 2016, um 13:30 Uhr, im Schulhaus Burgiwil. Die Dezember-Gemeindeversammlung findet immer an einem Samstagnachmittag statt, um möglichst vielen Stimmberechtigten die Möglichkeit zu bieten, daran teilnehmen zu können. Das traditionelle Apéro im Anschluss an die Versammlung bietet Ihnen und uns die Gelegenheit für einen aktiven Austausch untereinander. Nutzen Sie diesen Augenblick und kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie! Besonders freuen würde es uns auch, wenn die Neuzugezogenen von Burgistein die Gelegenheit wahrnehmen, ihre neue Gemeinde so vertiefter kennenzulernen. Und wir finden es wunderbar, Sie auch in diesem Rahmen kennenlernen zu dürfen. Ganz speziell begrüssen wir die Jungbürgerinnen und Jungbürger an ihrer ersten Gemeindeversammlung mit der Überreichung des Bürgerbriefes. Geniesst das Mitbestimmungsrecht und das anschliessende Beisammensein.

Mitteilungsblatt 2017 Das Mitteilungsblatt erscheint im kommenden Jahr voraussichtlich vier Mal: Erscheinungsdaten April 2016 Juni 2016 September 2016 Dezember 2016

Redaktionsschluss an Gemeindeverwaltung 21. März 2017 12. Mai 2017 22. August 2017 07. November 2017 4

Traktandenliste Gemeindeversammlung Am Samstag, 10. Dezember 2016, findet um 13:30 Uhr die Gemeindeversammlung im Schulhaus Burgiwil statt. Folgende Traktanden werden behandelt: 1. Ueberreichung der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger 2. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 3. Wahlen: a) Wahl des Gemeindevizepräsidenten b) Wahl eines neuen Mitgliedes in die Schulkommission 4. Reglemente: a) Genehmigung der Totalrevision der Gemeindeordnung b) Genehmigung der Teilrevision des Baureglements c) Genehmigung der Totalrevision des Personalreglements 5. Budget 2017: a) Genehmigung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer b) Genehmigung des Budgets 2017 c) Kenntnisnahme des Finanzplanes 6. Informationen durch den Gemeinderat 7. Verschiedenes

Stille Wahl Gemeinderat Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat Burgistein Legislatur 2017-2020 Da nicht mehr Kandidaten vorhanden als Sitze zu vergeben sind, erfolgt die Wahl gemäss Reglement über die Urnenwahl der Gemeinde im stillen Wahlverfahren. Die angekündigten Gemeinderatswahlen vom 27. November finden nicht statt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Oktober die eingereichten Kandidaten als gewählt erklärt: Gemeinderat 

Franceschina Martin (parteilos/portiert durch SP, bisher)



Fuhrer Regina (SP, bisher)



Grünig Fritz jun. (SVP, bisher)



Schmid André (parteilos/portiert durch SVP, bisher)



Aebischer Beat (SVP, neu)



Gilgen Ueli (parteilos/portiert durch SVP, neu)



Kernen Christian (parteilos/portiert durch SVP, neu)

als Gemeinderatspräsident wurde gewählt:



Franceschina Martin (parteilos/portiert durch SP) 5

Budget 2017

Vorbericht Budget 2017 Nach HRM2 (gemäss Art. 29 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511])

Auf einen Blick Das Budget 2017 rechnet unverändert mit der Steueranlage von 1.95. Die geplanten Investitionen im Budgetjahr sind vor allem im spezialfinanzierten Bereich zu finden. Eine Strassensanierung wird dem Allgemeinen Haushalt belastet. Die Verschuldung wird sich nicht verändern. Der Aufwandüberschuss kann mit dem Eigenkapital gedeckt werden.

Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2017 wurde nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz, erstellt.

Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 1 GV) Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Das bestehende Verwaltungsvermögen von Fr. 502‘062.25 wird innert 16 Jahren das heisst ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2031 linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 6,25 % oder Fr. 31‘378.90. Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 2 GV) - Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung 6

Neues Verwaltungsvermögen Auf neuen Vermögenswerten, das heisst nach Einführung von HRM2, werden die planmässigen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer (Anhang 2 GV) berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von Fr. 10‘000.00 der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis.

Erläuterungen Allgemeines Ausgangslage Die Jahresrechnung 2015 schloss mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 24‘602.02 ab. Vor allem die Einkommenssteuern fielen höher aus als budgetiert, wobei teilweise Herabsetzungen im Rechnungsjahr 2016 zu erwarten sind. Steueranlage Die Steueranlage wurde per 1.1.2015 von 1.9 auf 1.95 erhöht. Das Budget 2017 rechnet mit dieser Anlage. Die übrigen Steuer- und Gebührenansätze bleiben gleich. Besonderes Das Verwaltungsteam hat einige Veränderungen erlebt. Neu sind folgende Personen auf der Verwaltung tätig: AHV-Zweigstelle Gemeindeschreiberei Silvia Reusser Erna Schweizer Yannik Leuenberger (bis 30.11.2016) Bauverwaltung Marcana Thomann (ab 1.1.2017) Silvia Reusser Lernende Finanzverwaltung Tamara Heger Gisela Roth Nadine Wälchli Susanna Hofer Investitionen Im Allgemeinen Haushalt ist die Investition Hangsicherung Strasse Neuer Weg vorgesehen. Im Bereich Wasser wird einen GWP Generelle Wasserversorgungsplanung angestrebt. Im Bereich Abwasser werden GEP (Generelle Abwasserentsorgungsplanung) Massnahmen umgesetzt, die voraussichtlichen Kosten betragen Fr. 290‘000.00. Erfolgsrechnung 7

Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand Personalaufwand Sachgruppe 30 Budget 2017

Budget 2016

Rechnung 2015

767 500.00

716 400.00

695 572.70

Im Budgetjahr 2016 sind Taggeldrückerstattungen von Fr. 45‘000.00 als Minusaufwände eingestellt. Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand Sachaufwand Sachgruppe 31 Budget 2017

Budget 2016

Rechnung 2015

1 005 150.00

829 900.00

899 459.51

Bei den Anschaffungen ist zusätzlich ein Salzstreuer für den Winterdienst berechnet. Dem Strassenunterhalt wird mehr Beachtung geschenkt, Flick- und Unterhaltsarbeiten von rund Fr. 100‘000.00 sind budgetiert. Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag Fiskalertrag Sachgruppe 40 Budget 2017

Budget 2016

Rechnung 2015

2 479 000.00

2 179 300.00

2 479 474.10

Durch Einzonung neuer Baugebiete, kann mit mehr Steuerpflichtigen gerechnet werden, was höhere Steuereinnahmen generiert. Die Anlehnung an den Jahresertrag 2015 ist gegeben. Investitionen Die geplanten Investitionen sind die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Der Abschreibungsaufwand ist pro Jahr ersichtlich. Investition

Hangsicherung Strasse Neuer Weg GWP Planung GEP Massnahmen IR Beiträge Ara Grübetal

IR Budget 2017

Nutzungsdauer

Abschreibung

50'000 20'000 290'000 34'000

40 10 10 33

1'250 2'000 29'000 1'030

8

Ergebnis Allgemeine Übersicht Budget 2017

Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900) -97'300 Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen (SG 901) -63'850 Steuerertrag natürliche Personen (SG 400) 2'142'000 Steuerertrag juristische Personen (SG 401) 58'000 Liegenschaftssteuer (SG 4021) 185'000 Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6) 394'000

Budget 2016 Rechnung 2015

0 -74'300 1'837'200 57'300 173'000 150'000

24'602 84'165 2'175'880 45'495 173'245 112'763

Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

4'333'991.00 4'091'241.00 -242'750.00

Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung

36'800.00 173'600.00 136'800.00

Operatives Ergebnis

-105'950.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

58'200.00 3'000.00 -55'200.00 -161'150.00

Investitionsrechnung Investitionsausgaben Investitionseinnahmen

394'000.00 0.00

Ergebnis Investitionsrechnung

-394'000.00

9

Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Ergebnis Gesamthaushalt Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen WB Darlehen VV WB Beteiligungen VV Abschreibungen Investitionsbeiträge Einlagen in das Eigenkapital Aufwertung Finanzvermögen Entnahmen aus dem Eigenkapital Selbstfinanzierung

90 33 35 45 364 365 366 389 4490 489

-161'150.00 168'141.00 216'000.00 -101'641.00 0.00 0.00 0.00 58'200.00 0.00 -3'000.00 176'550.00

Nettoinvestitionen

394'000.00

Finanzierungsergebnis + Finazierungsüberschuss / - Finanzierungsfehlbetrag

-217'450.00

Ergebnis allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

3'682'800.00 3'505'600.00 -177'200.00

Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung

36'100.00 171'200.00 135'100.00

Operatives Ergebnis

-42'100.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis

58'200.00 3'000.00 -55'200.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

-97'300.00

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Ergebnis Spezialfinanzierung Wasserversorgung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

287'191.00 240'241.00 -46'950.00 700.00 0.00 -700.00 -47'650.00 0.00 0.00 0.00 -47'650.00

Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

275'400.00 252'400.00 -23'000.00 0.00 2'200.00 2'200.00 -20'800.00 0.00 0.00 0.00 -20'800.00

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Ergebnis Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

88'600.00 93'000.00 4'400.00 0.00 200.00 200.00 4'600.00 0.00 0.00 0.00 4'600.00

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Erfolgsrechnung Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung 3 Aufwand

Budget 2017 4 456 991

Budget 2016 4 269 900

30 31 33 34 35 36 38 39

767 500 1 003 650 168 141 36 800 216 000 2 178 700 58 200 28 000

716 400 829 900 172 300 106 800 124 900 2 164 600 115 900 39 100

Personalaufwand Sach- und Betriebsaufwand Abschreibungen VV Finanzaufwand Einlagen Fonds und SF Transferaufwand Ausserordentlicher Aufwand Interne Verrechnungen

4 Ertrag

4 295 841

4 195 600

40 41 42 43 44 45 46 48 49

2 479 000 55 000 702 000

2 179 300 53 900 611 900

173 600 101 641 753 600 3 000 28 000

183 700 124 600 955 100 48 000 39 100

Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Finanzertrag Entnahmen Fonds und SF Transferertrag Ausserordentlicher Ertrag Interne Verrechnungen

9 Abschlusskonten

4 600

165 750

2 200

76 500

90 Abschluss ER SF 90 Abschluss ER Allgem Haushalt

4 600

68 450 97 300

2 200

76 500 0

4 461 591

4 461 591

4 272 100

4 272 100

Gesamttotal

13

Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Budget 2017

Budget 2016 Aufwand Ertrag

0 Allgemeine Verwaltung Netto Aufwand

573'750

72'500 501'250

503'400

86'400 417'000

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Netto Aufwand

223'400

110'000 113'400

199'500

112'700 86'800

1'155'600

306'500 849'100

1'111'400

304'400 807'000

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Netto Aufwand

7'800

0 7'800

31'500

7'000 24'500

4 Gesundheit Netto Aufwand

3'700

0 3'700

4'700

0 4'700

5 Soziale Sicherheit Netto Aufwand

828'600

2'500 826'100

777'500

1'800 775'700

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Aufwand

507'000

50'000 457'000

389'600

82'800 306'800

7 Umweltschutz und Raumordnung Netto Aufwand

832'991

760'291 72'700

775'600

712'900 62'700

8 Volkswirtschaft Netto Ertrag

3'000 52'000

55'000

6'100 48'300

54'400

325'750 2'681'750

3'007'500

472'800 2'436'900

2'909'700

2 Bildung Netto Aufwand

9 Finanzen und Steuern Netto Ertrag

Investitionsrechnung Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung Budget 2017 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Netto Aufwand 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Aufwand 7 Umweltschutz und Raumordnung Netto Aufwand Nettoinvestitionen Gesamttotal

0 0 50 000

Budget 2016 Ausgaben Einnahmen -325 000 -325 000 330 000

50 000 344 000

394 000

330 000 145 000

344 000

145 000

394 000 394 000

150 000 592 000

592 000

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Eigenkapitalnachweis Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderung des Eigenkapitals. Aus der Neubewertung des Finanzvermögens können sich BewertungsreservenVeränderungen ergeben. Auswertungen Nachweis über das voraussichtliche Eigenkapital in Tausend CHF Eigenkapital per 01.01.2016

29

Eigenkapital

290

Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen SF Wasserversorgung SF Abwasserentsorgung SF Abfall Vorfinanzierungen Allgemeiner Haushalt Wasserversorgung Werterhalt Abwasserentsorgung Werterhalt

29001 29002 29003 293 29300 29301 29302 294 29400 296

CHF 3 500

Veränderungsnachweis aus Budget laufendes Jahr (+/-) aus Budgetjahr (+/-) CHF -6

Voraussichtliches Eigenkapital per 31.12.2017 CHF 9 29

958

-74

-64 290

370 530 58 1 204 804 0 400

-35 -41 2 -15 -15 0 0

-48 -21 5 170 55 61 54

29001 29002 29003 293 29300 29301 29302

0 0 462

83 83 0

0 294 0 29400 0 296

29600

Reserven Zusätzliche Abschreibungen Neubewertungsreserve Finanzvermögen Neubewertungsreserve FV

462

0

0 29600

29601 299

Schwankungsreserve Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag

0 876 2990

0

29601 -97 299

Jahresergebnis Überschuss (+) Defizit (-)

Jahresergebnis Überschuss (+) Defizit (-)

CHF 3 503

Eigenkapital Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen SF Wasserversorgung SF Abwasserentsorgung SF Abfall Vorfinanzierungen Allgemeiner Haushalt Wasserversorgung Werterhalt Abwasserentsorgung Werterhalt

820

287 468 65 1 359 844 61 454

Reserven Zusätzliche Abschreibungen Neubewertungsreserve Finanzvermögen Neubewertungsreserve FV

83 83 462

Schwankungsreserve Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag

0 779

462

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Kommentare zu den Auswertungen Spezialfinanzierungen ( SG 290) Das Eigenkapital der SF Wasser und Abwasser ist zu hoch, hingegen sind die Vorfinanzierungen Werterhalt zu tief. Dem wird mit einer Erhöhung der Einlage Werterhalt entgegengewirkt. Reserven (zusätzliche Abschreibungen, SG 294) Das Budget 2016 sieht zusätzliche, zwingende Abschreibungen vor. Neubewertungsreserve Finanzvermögen (SG 296) Die Neubewertungsreserve entstand durch die Einführung HRM2. Weitere Einlagen sind nicht zulässig. Entnahmen sind im Umfang eines Verlustes bei periodischen Neubewertungen (alle 5 Jahre) möglich. Bilanzüberschuss/-fehlbetrag (SG 299) Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet.

Antrag des Gemeinderates a) b) c) d)

Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von unverändert 1.95 Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von unverändert 1.2%0 Genehmigung Steueranlage für die Feuerwehrpflichtersatz von unverändert 14% der einfachen Steuer, maximal Fr. 450.00 Genehmigung Budget 2017 bestehend aus: Aufwand 3 777 100.00

Ertrag 3 679 800.00 -97 300.00

SF Wasserversorgung Aufwandüberschuss

287 891.00

240 241.00 -47 650.00

SF Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss

275 400.00

254 600.00 -20 800.00

88 600.00 4 600.00

93 200.00

4 428 991.00

4 267 841.00 -161 150.00

Allgemeiner Haushalt Ergebnis

SF Abfallentsorgung Aufwandüberschuss Gesamthaushalt Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

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Neubau Werkhof / Feuerwehrmagazin Nun ist es so weit! Der Neubau Werkhof / Feuerwehrmagazin im Weierboden ist fertig erstellt. Der Bau ist gut und zügig vorangeschritten und die letzten Arbeiten konnten im Oktober abgeschlossen werden. Die Gemeinde Burgistein verfügt nun über gute und funktionsfähige Räume sowohl für die Wegmeister wie auch für die Feuerwehr. Die Gemeindearbeiter konnten ab Anfang November in den neuen Werkhof einziehen und verfügen endlich über zeitgemässe Arbeitsbedingungen. Die Feuerwehr hatte im Rahmen ihrer Gesamtübung vom Samstag, 5. November, den Umzug aus den drei im Dorf verstreuten alten Feuerwehrmagazinen vorgenommen und das neue Feuerwehrmagazin eingerichtet. Diesen schönen, wichtigen Neubau für unsere Gemeinde wollen wir gemeinsam feiern. Schon jetzt können Sie sich das Datum, Samstag, 18. März 2017, zur Einweihung des Werkhofs / Feuerwehrmagazins mit vielen Attraktionen, reservieren.

Tag der offenen Tür Samstag 18. März 2017 10 bis 16 Uhr Begräbnisgemeindeverband Werte Bürgerinnen und Bürger des Begräbnisgemeindeverbandes Thurnen Es ist das erste Mal in meiner elfjährigen Amtszeit, dass ich mich auf diesem Weg an Sie wende. Der Begräbnisgemeinde ist es wichtig, dass Sie über die Friedhöfe Burgistein und Kirchenthurnen informiert werden.

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Friedhof Burgistein Auf dem Friedhof Burgistein wurde gemäss Reglement nach mindestens 20 Jahren ein Grabfeld aufgehoben. Zu diesem Anlass hat die Begräbnisgemeinde aus Pietätsgründen beschlossen, eine Grabaufhebungsfeier mit Absprache des Kirchgemeinderates zu veranlassen. Es betraf 26 Gräber und die Feier wurde von ca. 70 Personen besucht. Wir waren überwältigt von den vielen Leuten und merkten, dass das Bedürfnis für einen solchen Anlass stark vorhanden ist. Wir haben beschlossen, in Zukunft bei jeder Grabaufhebung eine kleine Feier abzuhalten. Die nächste Aufhebung von Grabstätten auf dem Friedhof Burgistein ist im Juni 2017 vorgesehen. Nächstes Jahr wird ein neues Urnengrabfeld angelegt. Die Begräbnisgemeinde hat per 30. April die Arbeitsvereinbarung als Friedhofpfleger und Totengräber mit Herrn Michel Menge, Michel Menge Gärten, beendet. An dieser Stelle danken wir Herrn Menge für die geleisteten Arbeiten, die er mit seinem Team auf dem Friedhof verrichtet hat. Im Auftrag als Totengräber stellt sich Herr Stefan Röthlisberger aus Gurzelen zur Verfügung. Er ist auch auf dem Friedhof Gurzelen-Seftigen als Friedhofpfleger und Totengräber tätig. Als Friedhofpfleger fanden wir in Hermann Lüthi eine kompetente Person. Er bekommt Hilfe beim Rasenmähen, Jäten und Büsche Schneiden von seiner Frau Beatrice. Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Psalm 23 Wer kennt ihn nicht, diesen Psalm. Nun ist es soweit, aus dem (komisch) zu hoch abgesägten Baumstrumpf ist nun ein Hirte, der über dem Friedhof wacht, entstanden. Forstwart Andreas Wenger aus Wattenwil hat im Auftrag der Begräbnisgemeinde seine Motorsäge geschwungen und aus dem Jubiläumsbaum, der gesetzt wurde als die Kirche 1959 fertig gebaut war, einen Hirten mit Stab und Laterne geschnitzt. Friedhof Kirchenthurnen Auf dem Friedhof Kirchenthurnen wurde anfangs September 2016 ein Grabfeld von 104 Gräber, gemäss Reglement nach mindestens 20 Jahren, anlässlich einer kleinen Feier mit den Hinterbliebenen aufgehoben. Schätzungsweise wurde diese Feier von ca. 100 Leuten besucht. Nun sind wir definitiv überzeugt, dass dieser Anlass wichtig ist. Auch hier wird im nächsten Frühling ein neues Urnengrabfeld angelegt. Die Friedhofpfleger auf beiden Friedhöfen haben den Auftrag, abgestandene Sträucher, verwelkte Blumen und Kränze oder zerbrochene Gefässe von den Gräbern zu entfernen. Dies betrifft insbesondere den Unterhalt beim Gemeinschaftsgrab. Es sind auch schon Füchse auf dem Friedhof beobachtet worden, die mit Kugeln und Kerzen spielen. Auch ein heftiger Windstoss kann eine Unordnung auf dem Friedhof hinterlassen. Die Gärtner geben sich alle Mühe, den Friedhof in Ordnung zu halten. Dafür danken wir ihnen bestens. Begräbnisgemeindeverband Thurnen Präsidentin, Gabriela Zurbuchen 18

Bei einem Todesfall für Bestattungen Auch am Wochenende und an Feiertagen Bestattungen Paul Burri 3127 Lohnstorf

Bei Abwesenheit: Benjamin Tschäppeler, Kirchenthurnen

079 780 04 90 / 031 809 26 59

079 232 20 14

für Leidzirkulare und Danksagungen Auch an Wochenenden und an Feiertagen Edelmann PaPrint GmbH Bahnweg 2, 3125 Toffen 031 809 30 60 / 079 660 06 14 [email protected]

Privat: Adlermatte 14, 3127 Mühlethurnen 031 809 17 26 / 079 660 06 14 [email protected]

Für Blumen und Grabschmuck: Blumen Tschäppeler, Hellgasse 2, 3128 Kirchenthurnen 031 809 04 23 [email protected] Gärtnerei Stefan Röthlisberger, Mattacker 48, 3663 Gurzelen 033 345 35 50 [email protected]

Weihnachts-/ Neujahrsbrücke Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Freitag, 23. Dezember 2016, bis am Montag, 2. Januar 2016, durchgehend geschlossen. Ab Dienstag, 3. Januar 2016 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Mitglieder Bau- und Tiefbaukommission Wer möchte sich für unsere Gemeinde engagieren? Die Gemeinde Burgistein sucht per 1.1.2017 neue Mitglieder für die Bau- und Tiefbaukommission. Interessenten melden sich bitte ab sofort bei der Gemeindeverwaltung.

Energie Mit der Gebäudethermografie können potenzielle Schwachstellen in der Gebäudehülle sehr anschaulich aufgezeigt werden. Dadurch werden Eigentümer motiviert, eine Sanierung anzupacken. Um aussagekräftige Bilder zu erhalten und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, braucht es aber nebst einer guten Wärmebildkamera viel Know-how und geeignete Messbedingungen.

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Die Wärmestrahlung ist für das menschliche Auge unsichtbar Wie warm eine Oberfläche ist, können wir nicht sehen. Eine Wärmebildkamera kann die Oberflächentemperaturen jedoch messen und in ein farbiges Wärmebild (Infrarotbild, IR-Bild) umwandeln. Dabei bedeutet rot höhere und blau tiefere Temperaturen. Eine gute Wärmebildkamera ist nur die halbe Miete Die Aufnahme von qualitativ hochstehenden Wärmebildern und deren Interpretation sind anspruchsvoll und erfordern Erfahrung. Da die Wärmeabstrahlung von Oberflächen gemessen wird, müssen Störeinflüsse beispielsweise durch Sonneneinstrahlung oder Reflexionen vermieden werden. Deshalb erfolgen die Aufnahmen meist am frühen Morgen einer kalten Winternacht. Gebäude mit hinterlüfteten Fassaden, Glas- oder Metallfassaden sind für die Thermografie ungeeignet. Es empfielt sich, Gebäudethermografieaufnahmen durch eine ausgewiesene Fachperson ausführen zu lassen. GEAK® Plus als verlässliche Entscheidungsgrundlage Potenzielle Schwachstellen wie Wärmebrücken, Undichtigkeiten oder Feuchtigkeitsprobleme können mit der Gebäudethermografie rasch qualitativ sichtbar gemacht werden. Wird eine Sanierung ins Auge gefasst, sind jedoch meist quantitative Aussagen zum energetischen IstZustand einer Liegenschaft sowie zum energetischen Einsparpotenzial bei Gebäudehülle und Gebäudetechnik gefragt. In diesem Fall ist die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises GEAK® Plus zu empfehlen. Dieser enthält für bis zu drei Sanierungsvarianten eine Abschätzung der Investitions- und Unterhaltskosten, der Einsparungen sowie von möglichen Förderbeiträgen. → www.geak.ch theCH – Thermografie und Blower-Door Verband Schweiz Der Verband hat Qualitätsstandards und Richtlinien für eine professionell durchgeführte Thermografie entwickelt. Thermografen sollten nach Einhaltung dieser Standards gefragt werden. Weitere Informationen: www.thech.ch

Regionale Energieberatung Markus May / Marco Girardi / Roland Joss Industriestrasse 6, 3607 Thun 033 225 22 90 [email protected] www.regionale-energieberatung.ch

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Tages- Eltern und Kinder im Thuner Westamt gemeinsam unterwegs Leolea,Tageseltern Thuner Westamt bildet erstmals in der Region aus Zurzeit findet erstmals die Basisausbildung für Tageseltern mit 9 Teilnehmerinnen im Westamt Thun statt. Verschiedene Themen wie zum Beispiel 

Welche Rahmenbedingungen braucht es, um Tageskinder in die eigene Familie aufzunehmen?



Zusammenarbeit zwischen Tageseltern und Eltern



Wichtige Entwicklungsschritte des Kindes erkennen

werden gemeinsam erarbeitet und thematisiert. Die angehenden und zum Teil erfahrenen Betreuungspersonen beschäftigen sich gestützt auf das gesamtschweizerische Referenzdokument „Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ mit weiteren interessanten Themen. Durch verschiedene Arbeitsformen wie gemeinsamer Austausch, diverse Inputs oder Gruppenarbeiten werden die Themen theoretisch vermittelt und anschliessend praktisch erprobt.

So konnten die Teilnehmerinnen durch das Verknüpfen einer Seilsonne erfahren, dass das Spiel zu den elementaren Grundbedürfnissen eines jeden Menschen gehört. Aber auch, dass durch die Tätigkeit als Tageseltern ihre eigene Familie zu einer vergrösserten Form erweitertet wird und sie gemeinsam mit anderen Menschen unterwegs sein werden. Erfreulicherweise sind weitere Gemeinden, namentlich Uttigen, Stocken-Höfen und Amsoldingen zum Betreuungsangebot Tageseltern Thuner Westamt gestossen. So werden laufend neue Verhältnisse vermittelt und für die Kinder geeignete Betreuungsplätze ausgesucht. Weitere Bewerbungsgespräche mit interessierten Personen finden laufend statt, die erfreulicherweise zu weiteren Anstellungen führen. So sind verschiedenen Vernetzungen im ganzen Thuner Westamt im Gang und die eingehenden Anmeldungen von Kindern können vorwiegend erfolgreich vermittelt werden. Als Trägerschaft leolea schauen wir gespannt aufs kommende Jahr 2017 und freuen uns über die vielen gelungenen Tageseltern–Kind und Eltern–Verhältnisse, in der ländlichen Region.

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Jungbürgeranlass Die Jungbürgerinnen und Jungbürger der Gemeinden Blumenstein und Burgistein waren am Freitag, 21. Oktober 2016 zur Schlossbesichtigung in Burgistein eingeladen:

Schön, dass sich fünf des Jahrganges 1998 (zwei aus Blumenstein und drei aus Burgistein) Zeit nahmen für diesen Anlass. Zudem nahmen noch Behördenvertreter beider Gemeinden teil. Es war ein sonniger Herbstabend mit stimmungsvoller Fernsicht: Trotz voller Wahl-Agenda führte Herr Alec von Graffenried persönlich durch sein Schloss, welches seit 1690 im Besitz seiner Familie ist. Beeindruckend die wunderbaren Räume, die herrlichen Holzdecken, die vielen Bücher und und und - wir kamen kaum aus dem Staunen. An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2016 werden die anwesenden Jüngbürgerinnen und Jungbürger den Bürgerbrief erhalten.

von links nach rechts:

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Melanie Gilgen, Marina Oswald, Alec von Graffenried, Sara Franceschina 22

Dankeschön an Abstimmungsausschuss Hier einmal ein herzliches Dankeschön den Abstimmungshelfern, die unter der Leitung von Martin Fankhauser, Präsident Abstimmungsausschuss, und Rita Gilgen, Vizepräsidentin Abstimmungsausschuss, den Vormittag des Abstimmungssonntags mit der Urnenbetreuung und dem Zählen der Abstimmungszetteln verbringen. Das Foto stammt vom 25. September 2016 - ein aufgestelltes, seriös rechnendes Team.

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