Eggiwil, 29. November 2007

NACHRICHTEN Informationen des Gemeinderates Sehr geehrte Stimmbürgerin Sehr geehrter Stimmbürger Am

Freitag, 7. Dezember 2007, 20.15 Uhr findet in der Schulanlage Dorf (Turnhallengebäude) eine

Versammlung der Einwohnergemeinde Eggiwil statt, zu der wir Sie freundlich einladen. Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die folgenden Geschäfte zur Behandlung: 1.

Reglement über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund Dorf - Teilrevision

2.

Beratung und Genehmigung des Voranschlages , Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe für 2008

3.

Abrechnung von Verpflichtungskrediten

4.

Verschiedenes und Umfrage

In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Wir möchten Sie mit diesen NACHRICHTEN auf die Gemeindeversammlung vorbereiten.

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007

1. Reglement über die Spezialfinanzierung Wärmeverbund Dorf Das Rechnungsprüfungsorgan der Einwohnergemeinde Eggiwil, die Fankhauser und Partner AG, Huttwil, hat berechnet, dass sich mit der notwendigen Abschreibungsmethode und der gesetzlich vorgeschriebenen Äufnung der „Spezialfinanzierung Werterhalt Wärmeverbund Dorf“ das jährliche Manko bei gleichbleibenden Kosten in der Rechnung der Spezialfinanzierung Wärmeverbund Dorf auf rund Fr. 22'000.00 pro Jahr belaufen könnte. Dieses Defizit könnte mit einer Erhöhung des kW/h-Preises von heute 11 Rappen auf 13.04 Rappen, dh. einer Erhöhung des Energiepreises um 18,5% praktisch ausgeglichen werden. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Betrieb des Wärmeverbundes Eggiwil grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu erfolgen hat. Der Wärmeenergiepreis für die Bezüger hat sich ebenfalls nach den Energieerwerbs- und Betriebskosten der Anlage sowie der Preisgestaltung anderer Anlagen in der Region zu richten. Der Gemeinderat schlägt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor, dass wenn die Betriebskosten nicht vollständig selbst finanziert werden können, die Gemeinde aus ökologischen und regionalpolitischen Gründen in Zukunft aber die Möglichkeit erhalten soll, bei Bedarf, jährlich einen Betrag von max. Fr. 15'000.00 aus dem Steuerhaushalt an die Betriebskosten beizutragen. Der Energiepreis pro kW/h soll auf den 1. Mai 2008 von heute 11 Rappen auf 12 Rappen pro kW/h erhöht werden.

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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 Der Gemeinderat schlägt vor, die Artikel 2 und 3 im Reglement für die Spezialfinanzierung Wärmeverbund Dorf wie folgt anzupassen:

Heutige Situation Art. 2 Einlagen und Entnahmen Über die Einlage und die Entnahme aus der Spezialfinanzierung entscheidet das für die Genehmigung der Gemeinderechung zuständige Organ.

Neuer Art. 2 Finanzierung/Eigenwirtschaftlichkeit Die Erstellung und der Betrieb des Wärmeverbundes erfolgt grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Der Wärmeenergiepreis für die Bezüger richtet sich nach den Energieerwerbs- und Betriebskosten der Anlage sowie der Preisgestaltung anderer Anlagen in der Region. Können die Betriebskosten nicht vollständig selbst finanziert werden, kann die Gemeinde aus ökologischen und regionalpolitischen Gründen bei Bedarf mit jährlich max. Fr. 15'000.-- aus dem Steuerhaushalt an die Betriebskosten beitragen.

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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 Heutige Situation Art. 3 Rechnungsführung Die Spezialfinanzierung wird über die Laufende Rechnung geäufnet, und zwar durch Ertragsüberschüsse. Die Aufwendungen zu Lasten der Spezialfinanzierung sind jeweils der Laufenden Rechung zu belasten und dieser durch eine Entnahme im gleichen Ausmass aus dem Spezialfinanzierungskonto wieder gutzuschreiben.

Neuer Art. 3 Einlagen und Entnahmen Spezialfinanzierung Auf der Passivseite der Bestandesrechnung finanzierungen zu führen, um

sind

zwei

Spezial-

a) die Rechnung auszugleichen (Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich und b) die Mittel für die Unterhalts- und Erneuerungskosten (Spezialfinanzierung Werterhalt) zu äufnen. Die Äufnung der Spezialfinanzierung Werterhalt ist im Rahmen der errechneten Wiederbeschaffung, bezogen auf die Nutzungsjahre der Anlageteile, vorzunehmen. Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt entspricht dem Saldo des Kontos 862.314.01 (Baulicher Unterhalt) nach Abzug der weiterverrechenbaren Kosten, soweit der Bestand dafür ausreicht. Werden Renovationsarbeiten über die Investitionsrechnung gebucht, so wird auf Beschluss des Gemeinderates der werterhaltende Teil davon Ende Jahr über das Konto 862.392 abgeschrieben und zum Ausgleich der gleiche Betrag der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen, soweit der Bestand dafür ausreicht.

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung: Genehmigung der Teilrevision des Reglementes Spezialfinanzierung Wärmeverbund Dorf mit den angepassten Artikeln 2 und 3. Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007

2. Voranschlag 2008, Steueranlage, Liegenschaftssteuer und Hundetaxe Der Voranschlag der Einwohnergemeinde Eggiwil für das Jahr 2008 lautet wie folgt: Voranschlag 2008 Bezeichnung Allgemeine 0 Verwaltung

Aufwand 804'700.00

Nettoaufwand

Ertrag 120'000.00

Voranschlag 2007 Aufwand 780'700.00

684'700.00

Rechnung 2006

Ertrag 129'000.00

Aufwand 741'472.64

651'700.00

Ertrag 134'072.30 607'400.34

Nettoertrag 1 Öffentliche Sicherheit

287'000.00

Nettoaufwand

225'200.00

239'500.00

61'800.00

213'000.00

285'736.20

26'500.00

245'113.85 40'622.35

Nettoertrag 2 Bildung

1'907'900.00

Nettoaufwand

146'000.00

1'842'700.00

1'761'900.00

136'000.00

1'774'720.20

1'706'700.00

139'620.95 1'635'099.25

Nettoertrag 3 Kultur und Freizeit

41'400.00

Nettoaufwand

3'000.00

35'400.00

38'400.00

3'000.00

43'264.40

32'400.00

3'300.00 39'964.40

Nettoertrag 4 Gesundheit

18'800.00

Nettoaufwand

100.00

20'800.00

18'700.00

100.00

394'520.50

20'700.00

279.00 394'241.50

Nettoertrag 5 Soziale Wohlfahrt

3'475'300.00

Nettoaufwand

1'925'600.00

3'326'200.00

1'549'700.00

1'865'700.00

3'077'949.45

1'460'500.00

2'165'482.05 912'467.40

Nettoertrag 6 Verkehr

707'500.00

Nettoaufwand

363'500.00

676'000.00

344'000.00

356'000.00

665'992.30

320'000.00

376'139.40 289'852.90

Nettoertrag 7 Umwelt/Raumordnung

956'400.00

Nettoaufwand

678'200.00

880'000.00

278'200.00

655'800.00

829'520.25

224'200.00

621'283.05 208'237.20

Nettoertrag 8 Volkswirtschaft

182'820.00

222'000.00

130'100.00

6'021'000.00

1'370'000.00

194'000.00

131'653.00

5'760'400.00

1'814'933.42

193'971.75

Nettoaufwand Nettoertrag 9 Finanzen und Steuern

39'180.00 1'307'000.00

63'900.00

62'318.75 6'104'384.70

Nettoaufwand Nettoertrag

4'714'000.00

Total Aufwand/Ertrag

9'688'820.00

Ertragsüberschuss

4'390'400.00 9'704'600.00

15'780.00

9'301'400.00

4'289'451.28 9'313'000.00

11'600.00

9'759'762.36

9'983'647.05

223'884.69

Aufwandüberschuss TOTAL

9'704'600.00

9'704'600.00

9'313'000.00

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9'313'000.00

9'983'647.05

9'983'647’.05

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 Der Investitionsvoranschlag 2008 rechnet mit Nettoinvestitionen von - Strassenbau - Schulanlagen - Freudiseybrücke - Ersatz EDV Anlage Gemeinde - Altersheim Eggiwil / Erweiterung

netto netto netto netto netto

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

810’000.00 58’000.00 50'000.00 70'000.00 1'340'000.00

- Wasserversorgung Siehen - Digitaler Wasserplan

netto netto

Fr. Fr.

50’000.00 30'000.00

- Abwasseranlage Siehen - Digitaler Abwasserplan

netto netto

Fr. Fr.

100'000.00 30'000.00

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Genehmigung des Voranschlages 2008: • Gesamtaufwand Fr. 9'688’820.00 • Gesamtertrag Fr. 9'704’600.00 • Ertragsüberschuss

Fr.

15'780.00

Festsetzung • der Steueranlage auf das 1,94-fache des Einheitsansatzes (wie bisher) • der Liegenschaftssteuer auf 1,5 ‰ des Amtlichen Wertes (wie bisher) • der Hundetaxe auf Fr. 30.-- für jeden Hund (wie bisher)

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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007

3. Abrechnung von Verpflichtungskrediten (Kenntnisnahme) Objekt

Kreditbewilligung

Bewilligter Brutto-Kredit

Richtplan Wasserversorgung GWP

22.05.1992

60'000.00

Entwässerungsplanung GEP

07.12.2001

ARA Dieboldsbach

Ausgaben

Mehr- / Minderausgaben

Einnahmen Subventionen

53'105.85

-6'894.15

26'006.00

70'000.00

78'100.60

+8'100.60

77'910.00

03.12.2004

170'000.00

142'611.95

-27’388.05

32'998.10

Güter- und Hoferschliessung WG Knubel, 4. Etappe

05.12.1998

133'380.00

133'966.00

-586.00

0.00

Güter- und Hoferschliessung WG Neuenschwand, 6. Etappe

18.05.2001

140'400.00

125'788.00

-14'612.00

0.00

4. Verschiedenes und Umfrage

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Mitteilungen des Gemeinderates

Mitteilungen Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr 2007/2008 Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 24. Dezember 2007 und Montag, 31. Dezember 2007 jeweils den ganzen Tag geschlossen. Am 27. und 28. Dezember 2007 sowie 3. und 4. Januar 2008 gelten die normalen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Wochentag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Vormittag 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00

Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 – 18.15 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30

Öffnungszeit des Abstimmungslokales Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist wie folgt möglich: am Abstimmungssonntag Stimmlokal Dorf (Gemeindehaus), von 10.00 - 11.00 Uhr am Freitag des Abstimmungswochenendes in der Gemeindeverwaltung, während der normalen Büroöffnungszeit von 08.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr Briefliche Stimmabgabe: Der Briefkasten der Gemeindeverwaltung wird am Sonntagvormittag letztmals um 10.00 Uhr geleert. Wir bitten Sie, die Stimmcouverts möglichst früh, bereits während der Woche vor der Abstimmung abzugeben.

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Mitteilungen des Gemeinderates

Agenda



Freitag

18.01.2008

Donnerstag Freitag Donnerstag Freitag Freitag

17.04.2008 23.05.2008 25.09.2008 07.11.2008 05.12.2008

Ehrungen im Bereich Sport und Kultur

20.00 Uhr

Märit Gemeindeversammlung Märit und Alpabfahrt Jungbürgerabend Gemeindeversammlung

20.15 Uhr 20.00 Uhr 20.15 Uhr

Tarife im Jahr 2008 Wasser Anschlussgebühr pro Belastungswert Fr. 180.00 Minimum pro Liegenschaft 20 BW Fr. 3'600.00 einmalige Löschgebühr für nicht an die WVE angeschlossene Liegenschaften Fr. 4.00 - für die ersten 1'000 m3 uR, pro m3 - für die weiteren 2'000 m3 uR pro m3 Fr. 1.00 - für jeden weiteren m3 uR pro m3 Fr. 0.50 jährliche Gebühren - Grundgebühr pro Belastungswert Minimum pro Liegenschaft 20 BW - Verbrauchsgebühr pro m3 - Löschgebühren für nicht an angeschlossene Liegenschaften - für die ersten 1'000 m3 uR - bis 2'000 m3 uR - ab 2'000 m3 uR pro 100 m3 uR

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Fr. 6.00 Fr. 120.00 Fr. 1.70 die

WVE Fr. Fr. Fr.

30.00 20.00 1.00

Mitteilungen des Gemeinderates Abwasser Anschlussgebühr pro Belastungswert Minimum pro Liegenschaft 20 BW

Fr. 180.00 Fr. 3'600.00

jährliche Gebühren - Grundgebühr pro Belastungswert Minimum pro Liegenschaft 20 BW - Verbrauchsgebühr pro m3

Fr. 6.00 Fr. 120.00 Fr. 1.70

Kehricht Grundgebühr pro Wohnung Grundgebühr Gewerbe Grundgebühr Kleingewerbe Grundgebühr Nebengewerbe Grundgebühr «Landwirtschaft» pro GVE Sackgebühr 35 Liter Sackgebühr 60 Liter Sperrgutmarke Containermarke 800 Liter

Fr. 100.00 Fr. 180.00 Fr. 80.00 Fr. 50.00 Fr. 3.00 Fr. 1.90 Fr 3.20 Fr. 7.00 Fr. 20.00

Feuerwehrersatzabgabe 5,5 % des Kantonssteuerbetrages, mind.Fr. 30.00, max. Fr. 400.00

PET-Sammelstelle beim Gemeindehaus Die Ver- und Entsorgungskommission weist darauf hin, dass die öffentliche PET-Sammelstelle beim Gemeindehaus KEIN ABFALLBEHÄLTER ist. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger nur Flaschen mit dem Signet PET in diesem speziell dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Bitte KEINE MILCHBEUTEL und MILCHFLASCHEN). Damit ersichtlich ist, welche Flaschen nicht in der PET-Sammelstelle entsorgt werden können, hat die Ver- und Entsorgungskommission entsprechende Bilder angebracht. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger dies zu berücksichtigen. Besten Dank.

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Mitteilungen des Gemeinderates

Militärische Einquartierungen im Jahr 2008 Gemäss heutigem Stand sind folgende militärische Einquartierungen in der Gemeinde Eggiwil vorgesehen (ohne Gewähr): Kalenderwochen 11/08 - 14/08 Kalenderwochen 22/08 - 25/08 Kalenderwochen 26/08 - 28/08 Kalenderwochen 38/08 - 41/08

10.03.08 - 04.04.08 26.05.08 - 20.06.08 23.06.08 - 11.07.08 15.09.08 - 10.10.08

Wir danken der betroffenen Bevölkerung rund um die Militärunterkunft und dem Schulhaus für das Verständnis betreffend dem Mehrlärm.

Behördenverzeichnis Das aktuelle Behördenverzeichnis kann auf unserer Homepage unter www.eggiwil.ch, Dienstleistungen / Downloads unter dem Register „Behördenverzeichnis der Gemeinde Eggiwil“ abgerufen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Behördenverzeichnis auch gerne per Post zu.

Ehrungen in Sport, Kultur, Beruf und Militär Der Gemeinderat und der Verkehrsverein Eggiwil organisieren die Ehrungen für ortsansässige oder in einem hiesigen Verein aktive Personen, welche sich im Bereich Sport, Kultur, Beruf oder Militär verdienstvoll gemacht haben. Sport, Kultur oder Militär • Erfolg an kantonalen, nationalen oder internationalen Meisterschaften oder Festen • Erfolg bei einem Regionalen Wettbewerb mit hohem Leistungsniveau • Ausserordentliche Leistung im Dienste der Kultur • Militärische Beförderungen ab dem Grad eines Hauptmannes

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Mitteilungen des Gemeinderates Beruf Ortsansässige oder in einem hiesigen Betrieb angestellte Berufsleute mit

- Abschluss der Berufslehre oder Berufsmaturität ab 5,0 - Abschluss Maturität / Gymnasium ab 5,0 - Abschluss einer höheren Berufsausbildung mit Fachausweis ab 5,0 - Abschluss einer Meisterprüfung mit Diplom - Abschluss einer Fachhochschule mit Diplom - Abschluss Universität / ETH - 1.-3. Rang an einem Lehrlingswettbewerb Alle Vereine und Firmen der Gemeinde Eggiwil sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten mit verdienstvollen Leistungen zu melden. Ortsansässige Einzelpersonen können sich direkt anmelden oder können durch von ihnen bekannten Personen gemeldet werden. Die Anmeldungen sind auf dem offiziellen Anmeldeformular jeweils bis am 15. Dezember (Poststempel) beim Verkehrsverein Eggiwil, 3537 Eggiwil, einzureichen. Nachmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Formular ist im Internet www.eggiwil.ch/dienstleistungen/ dienstleistungen_download.php (Ehrungen in Sport, Kultur, Beruf und Militär) abrufbar oder kann beim Verkehrsverein Eggiwil, Ruth Ruch, Heidbühl, 3537 Eggiwil (Tel. 034 491 22 79, E-Mail [email protected]) angefordert werden. Die nächsten Ehrungen finden am 18. Januar 2008 um 20.00 Uhr im Dorfschulhaus Eggiwil statt.

Feuerwehr Eggiwil Die Feuerwehr Eggiwil sucht weiterhin interessierte Frauen und Männer, welche die Aufgabe bei Einsätzen als Journalführer ausüben möchten. Bevorzugt werden Personen, welche auch tagsüber in der Gemeinde Eggiwil anwesend sind und diese unregelmässige Verpflichtung wahrnehmen wollen. Interessierte Personen melden sich beim Kdt der FW Eggiwil, Hansueli Wüthrich, Ober Neuhaus, 3537 Eggiwil, 034 491 18 10. Seite 12

Mitteilungen des Gemeinderates

Wasserversorgung WVE / Wasserqualität Die Ergebnisse der Wasseruntersuchungen können auf unserer Homepage www.eggiwil.ch, Dienstleistungen/Downloads unter dem Register Wasserqualität nachgeschlagen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Das Ergebnis der letzten Wasseruntersuchung vom 02.07.2007 durch den Kantonschemiker: Netzname Bezeichnung Herkunft des Wassers Wasserbehandlung

Gemeindeversorgung Eggiwil Einlauf Neuhaus und Fallgrat Quellwasser unbehandelt und UV-behandelt

Physikalische und chemische Untersuchung Aussehen Trübung (90 Grad) Gesamthärte Gesamthärte Calcium (Ca) Magnesium (Mg) Natrium (Na) Kalium (K) Chlorid (Cl) Nitrat (NO3) Sulfat (SO4) Fluorid (F) Nitrit (NO2) Ammonium (NH4)

in Ordnung 0.16TE/F 2.47 mmol/l 24.7 of 88.9 mg/l 6.1 mg/l 2.4 mg/l 0.7 mg/l 1 mg/l 5 mg/l 4 mg/l 0.05 mg/l nicht nachweisbar nicht nachweisbar

bakteriologische Qualität alle andern untersuchten Werte

einwandfrei entsprechen der Hygieneverordnung

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Mitteilungen des Gemeinderates Kollektivwasserversorgungen in der Gemeinde Eggiwil Gemäss Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005 ist es Pflicht, dass die entsprechenden Vorstände von Kollektivwasserversorgungen in der Gemeinde Eggiwil ihre Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger umfassend über die Wasserqualität ihrer Versorgung orientieren. Kollektivwasserversorgungen müssen auf die gleiche Art und Weise kontrolliert und geprüft werden wie die gemeindeeigene Wasserversorgung. Wir machen die Verantwortlichen der Kollektivwasserversorgungen in der Gemeinde Eggiwil auf den nachfolgenden Artikel aufmerksam.

Auflösung der Funktion „Lebensmittelkontrolleur“ per 31. Dezember 2007 in der Gemeinde Eggiwil Bern gehört zu den drei letzten Kantonen in der Schweiz, die für die Lebensmittelkontrolle noch eine Milizorganisation haben. Die rund 200 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sind heute noch personell den Gemeinden und fachlich dem Kantonalen Laboratorium unterstellt. Das ändert am 1. Januar 2008. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung dem revidierten eidgenössischen Lebensmittelrecht angepasst, in dem auf Grund der bilateralen Verträge seit Anfang 2006 die Lebensmittelhygienevorschriften der Europäischen Union verankert sind. Eine der wichtigen Forderungen dieser übergeordneten Rechtsbestimmungen ist die Professionalisierung der Lebensmittelkontrolle auf kantonaler Ebene. Als Voraussetzung für die Anerkennung der Lebensmittelkontrolle müssen die mit der amtlichen Kontrolle betrauten Behörden namentlich die Unparteilichkeit, die Qualität und die Einheitlichkeit der Kontrollen sicherstellen. Zudem müssen die Kontrollbehörden von den Betrieben, die sie inspizieren, unabhängig sein. Künftig werden somit im Kanton Bern 15 professionelle Kontrolleure und Kontrolleurinnen die Lebensmittelbetriebe unter die Lupe nehmen.

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Mitteilungen des Gemeinderates Nach den neuen rechtlichen Bestimmungen müssen die Laboratorien und die Inspektionsstellen akkreditiert sein. Bei der letzten Überprüfung des Kantonalen Laboratoriums durch die schweizerische Akkreditierungsstelle ist das Milizsystem bei der Lebensmittelkontrolle bemängelt worden. Insbesondere ist mit diesem System die vollständige Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure nicht gewährleistet. Um die erhöhten Anforderungen den neuen rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, ist eine Kantonalisierung unabdingbar. Aus diesen Gründen werden die Lebensmittelkontrolleurinnen und kontrolleure ab 1. Januar 2008 vom Kantonalen Laboratorium angestellt und geführt. Die 15 Personen werden auf die fünf Kontrollkreise Stadt und Agglomeration Bern, Oberland, Thun/Aaretal/Schwarzenburgerland, Oberaargau/Emmental und Berner Jura/Biel/Seeland verteilt und ihre Büros in Bern, Burgdorf, Thun und im Berner Jura haben. Der Gemeinderat Eggiwil bedankt sich an dieser Stelle bei Frau Katharina Niederhauser, Horben und Herrn Urs Born, Ausserzimmerzei für die geleistete Arbeit im Bereich der Lebensmittelkontrolle in der Gemeinde Eggiwil.

Generalabonnemente / GA-Flexicard Die Tageskarten können weiterhin von allen Interessierten während der normalen Büroöffnungszeiten (Mo-Fr 08.00-12.00/14.00-16.30, Di 08.00-12.00/14.00-18.15) am Schalter der Gemeindeverwaltung Eggiwil bezogen oder unter der Nummer 034 491 93 93 reserviert werden. Wir danken allen Gewerbebetrieben und Institutionen, die mit ihrer Werbung die Abgabe der Generalabonnemente unterstützen.

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Bachufer sind keine Deponieplätze Abfälle wie Bauschutt, Abbruchmaterial, Gartenabfälle oder Schnittgut dürfen nicht im Uferbereich (Bachbord) entsorgt werden. Wilde Deponien gefährden den Hochwasserschutz und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Die Schwellenkorporation Eggiwil und die Ver- und Entsorgungskommission ersuchen um Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften. Fehlbares Verhalten kann gemäss Umweltschutzgesetzgebung mit Busse bestraft werden. Nutzen Sie unsere wöchentliche Grünabfuhr. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Eggiwil unter 034 491 93 93.

Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt Feuerverbot bei der Waldbewirtschaftung - Ausnahmen bewilligen die Waldabteilungen In den Wäldern des Kantons Bern ist es grundsätzlich verboten, Rückstände von Holzschlägen (Schlagabraum) zu verbrennen. Seit Oktober 2007 erteilen die Waldabteilungen jedoch in begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen. Schlagabraum darf ausnahmsweise unter Auflagen verbrannt werden, wenn: • •

• •

er von Forstschädlingen befallen ist, die eine unmittelbare Gefahr für den Wald darstellen er nicht mit vertretbarem Aufwand gesammelt und weggetragen werden kann, insbesondere in Bacheinhängen und Bachbetten (Verklausungsgefahr) und auf sehr steilen Landwirtschaftsflächen es die Arbeitssicherheit erfordert es zur Pflege von Wytweiden notwendig ist

Die Ausnahmebewilligung kann beim zuständigen Revierförster beantragt werden. Sie muss vorliegen, bevor mit dem Verbrennen begonnen wird. Auch mit einer Bewilligung darf nur gefeuert werden, wenn wenig Rauch entsteht. Mottfeuer sind verboten. Grill- und Lagerfeuer sind von der Regelung nicht betroffen, wenn an geeigneten Orten und mit trockenem Holz gefeuert wird. Detailinformationen und ein Merkblatt sind unter www.be.ch/wald verfügbar.

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Arbeitssicherheit im Privatwald Alljährlich ereignen sich bei Motorsäge- und Holzerntearbeiten zahlreiche Unfälle, zum Teil mit tödlichen Folgen. Die meisten Fälle sind auf Unkenntnis, Fahrlässigkeit und mangelnde Erfahrung zurückzuführen. Eine Mehrzahl der Todesopfer der letzten Jahre waren Personen ohne forstliche Berufsausbildung, die in ihrer Freizeit oder als Landwirt im Nebenerwerb im Wald gearbeitet haben. Neben schwer heilbaren Verletzungen sowie bleibenden Körper- und Sachschäden haben Unfälle stets auch finanzielle Folgen. Indirekte Unfallkosten machen oft ein Vielfaches der eigentlichen direkten Unfallkosten aus, wenn beispielsweise ein Stellvertreter Sie an Ihrem Arbeitsplatz im Landwirtschaftsbetrieb oder im Geschäft ersetzten muss. Bäume fälle muss gelernt sein – verlassen Sie sich nicht auf Ihren Schutzengel. Lernen Sie, Motorsäge- und Holzerntearbeiten sicher und effizient auszuführen und Unfälle vermeiden. Besuchen Sie einen Kurs, der Ihnen Kompetenzen verleiht. Auf www.holzerkurse.ch erhalten Sie eine Auswahl geeigneter Kurse.

Feuern mit Holz Der Regierungsstatthalter, die Kaminfegermeister und die Feuerwehren des Amtes Signau erlassen weiterhin folgenden

Aufruf So helfen Sie Russbrände vermeiden:  nur trockenes, 2 - 3-jähriges, Holz verfeuern  Stückholzgrösse der Heizungsanlage anpassen, Rundholz ist aufzuspalten  das Holz muss mit leuchtender Flamme verbrennen  Raucherzeugung verursacht Glanzruss, der zu einem Kaminbrand führen kann

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Mitteilungen des Gemeinderates  die Brennstoffmenge ist dem Wärmebedarf anzupassen  keine Abfälle verbrennen  die Verbrennungsluft sowie die Rauchschieber/Fallen nicht zu stark drosseln, sie dürfen erst bei Glutbildung reduziert werden  Umwälzpumpe erst bei 65° Celsius einschalten und Mischventil nicht ganz öffnen  Heizung fachgerecht bedienen und professionell warten lassen Wenn der Kamin brennt: 1. Feuerwehr alarmieren (Telefon Nr. 118 oder 112) 2. Kaminfeger benachrichtigen 3. Bei Kaminbrand Schieber und Fallen 2/3 schliessen, nie ganz! 4. Personen in Sicherheit bringen Reinigung: Der Kaminfeger ist verpflichtet, die Reinigungsfristen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) einzuhalten. Holzfeuerungen sind mind. 2-mal jährlich durch den Kaminfeger zu reinigen. Beanstandungen sind im Wiederholungsfall in einem schriftlichen Rapport festzuhalten. Bei erhöhter Gefahr kann der Kaminfegermeister bzw. der Regierungsstatthalter ein Feuerungsverbot verfügen. Weitere Hinweise zu den Reinigungsfristen unter www.kaminfeger-be.ch. Wir danken für Ihr Verständnis im Interesse eines vorbeugenden Brandschutzes. Regierungsstatthalter Amt Signau, Kaminfegermeister Amt Signau und Feuerwehrinspektor des Amtes Signau

Spendenbeitrag der Glückskette an Unwetter 2005 Gemäss Medienmitteilung vom Oktober 2007 hat die Glückskette den bernischen Gemeinden einen Betrag in der Höhe von 10,5 Millionen Franken an die ungedeckten Kosten aus dem Unwetter vom August 2005 zugesprochen. Die Gemeinde Eggiwil hat einen Anteil von Fr. 9’109.75 erhalten. Seite 18

Mitteilungen des Gemeinderates

Aufruf an die Bevölkerung bei Hochwassergefahren In letzter Zeit sind bei Hochwasserereignissen zunehmend Personen festgestellt worden, die sich an exponierten Stellen (Brücken oder in unmittelbarer Ufernähe) aufgehalten haben, um den gewaltigen Naturgefahren zuzuschauen. Dankbar dürfen wir feststellen, dass sich bisher keine Unfälle ereignet haben. Doch werden die Gefahren vielfach unterschätzt. Der Schutz vor Gefährdung von Leib und Leben gehört zu den zentralen Aufgaben der Sicherheitspolizei. Gemeinden, Feuerwehrkommandanten, Kantonspolizei und der Regierungsstatthalter sind besorgt über das teilweise fahrlässige Verhalten von Einzelpersonen, die sich vielfach einer grossen Gefahr aussetzen. Zudem behindern Schaulustige die Arbeit der Hilfskräfte. Die Bevölkerung wird hiermit dringend aufgerufen, bei künftigen Hochwasserereignissen die Gefahrenstellen (Brücken, Uferwege usw.) nicht zu betreten. Die Weisungen der Polizeiorgane und der Feuerwehren im Hinblick auf Absperrungen und Wegweisungen sind strikte zu befolgen. Grundsätzlich appelliere ich an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Allen, die sich zum Schutz unserer Bevölkerung engagieren, danke ich für den gemeinnützigen Einsatz bestens. 3550 Langnau, 27.08.2007

Regierungsstatthalter: Simon Bichsel

Hydrantenanlagen in der Gemeinde Eggiwil Die Ver- und Entsorgungskommission bittet die Grundeigentümer Hydranten und Schieber vor Beschädigungen zu bewahren oder mit einfachen Massnahmen (Auszäunen) zu schützen. Hydranten welche durch Jaucheaustrag verschmutz werden, sind vom Verursacher zu reinigen.

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Mitteilungen des Gemeinderates

«schweiz.bewegt - Fit für die Euro» Sind Sie fit für die Euro? «schweiz.bewegt – Fit für die Euro» ist ein Sportförderungsprogramm des Bundes für Gemeinden und Städte im Fussballjahr 2008. Einen Monat vor Anpfiff der UEFA Euro 2008 kann das Bewegungsfest in Eggiwil starten. Während der Schweizer Sportwoche vom 3. bis am 11. Mai 2008 bewegen sich in über 250 Gemeinden und Städten rund 300 000 Schweizerinnen und Schweizer im Rahmen dieses Projekts. Gross und Klein, Alt und Jung, Sportler und Nichtsportler – Eggiwil ist fit für die EURO! Die Challenge auf dem «Euro-Parcours Wetten, dass die Eggiwilerinnen und Eggiwiler besser in Form sind als die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger in unserer noch zu findenden Challenger-Gemeinde? Bei «schweiz.bewegt – Fit für die Euro» fordern sich jeweils zwei Gemeinden zum sportlichen Duell heraus. Wer sammelt mehr Bewegungszeit? Wer mehr Menschen länger zur Aktivität auf dem «EuroParcours» bewegt, gewinnt das Duell und darf den gemeinsamen Wetteinsatz einlösen. Zudem werden unter allen Teilnehmenden Tickets für die Spiele der UEFA EURO 2008 verlost. Der «Euro-Parcours» kann eine Rundstrecke, ein Sportplatz oder ein anderes Gelände sein, auf der wir versuchen, so viel Aktivitätszeit wie möglich zu sammeln. Unsere noch zu bestimmende Challenger-Gemeinde versucht das gleiche auf dem eigenen «Euro-Parcours». Der «Euro-Parcours» ist in der Gemeinde Eggiwil noch nicht definitiv festgelegt worden. Wir werden zu gegebener Zeit die Bevölkerung und die Vereine wieder orientieren. Machen Sie mit, motivieren Sie Freunde und Bekannte und helfen Sie uns, in der Schweizer Sportwoche vom 3. bis 11. Mai 2008 ein Volksfest der besonderen Art zu lancieren! Weitere Infos unter: www.schweizbewegt.ch Seite 20

Mitteilungen des Gemeinderates Die ganze Schweiz in Bewegung «schweiz.bewegt – Fit für die Euro» in Zahlen  Mehr als 200 Gemeinden und Städte  Mehr als 300'000 Teilnehmende  Mehr als 1000 Verein, Schulen, Firmen und Private  Mehr als 20 verschiedene Sportarten  Mehr als Fussball  Mehr als 15 nationale Sponsoren und Partner  «schweiz.bewegt – Fit für die Euro» - der grösste Breitensportanlass in der Schweiz im Jahr 2008 Regelmässige körperliche Aktivität reduziert das Risiko für weit verbreitete Krankheiten wie Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes II, Knochenschwund (Osteoporose), Rückenschmerzen sowie vor Darm- und Brustkrebs. Bewegung wirkt zudem antidepressiv und hellt die Stimmung auf. Körperlich Aktive leben länger und sind im Alter weniger pflegebedürftig. Bei Erwachsenen reicht eine halbe Stunde körperliche Aktivität pro Tag aus, um Gesundheit, Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Intensität der Bewegung sollte dabei zügigem Gehen entsprechen. Wer bereits aktiv ist, kann mit einem gezielten Training von Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit einen zusätzlichen Nutzen erzielen. Auch ältere Menschen, die sich bisher kaum bewegt haben, können viel von regelmässiger Bewegung profitieren. Jugendliche sollten sich eine Stunde pro Tag bewegen, jüngere Kinder deutlich mehr. Darüber hinaus sollten junge Menschen mehrmals pro Woche Aktivitäten durchführen, welche die Knochen stärken, Herz und Kreislauf anregen, die Muskeln kräftigen, die Beweglichkeit erhalten und die Geschicklichkeit verbessern. Die schädlichen Auswirkungen von körperlicher Aktivität sind deutlich geringer als diejenigen von Bewegungsmangel.

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Mitteilungen des Gemeinderates

Hofdüngeraustrag im Winter - die Regeln für die Saison 2007/2008 Durch eine korrekte und konsequente Anwendung gewisser Spielregeln können Nährstoffabschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen im Winter weitgehend vermieden werden. Die Landwirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer. Der Entscheid, ob in Perioden ausserhalb der Vegetationszeit die Bedingungen für einen Hofdüngeraustrag gegeben sind oder nicht, liegt allein in der Verantwortung des Bewirtschafters und der Bewirtschafterin. Das GSA empfiehlt, jeden Hofdüngeraustrag während der Wintermonate vorgängig der Gemeinde bzw. der von dieser bezeichneten Kontaktperson zu melden. *) Grundsätzlich ist der Hofdüngeraustrag ausserhalb der Vegetationszeit nur dann erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

• •

der Boden ist befahrbar sowie saug- und aufnahmefähig, es steht kein Wetterumbruch mit viel Regen, Schneefall oder Frost bevor, Ackerböden sind so abgetrocknet oder wenigstens so weit entwässert, dass nach dem Austrag bei Bedarf eine Bodenbearbeitung möglich ist, für die betroffene Fläche ist aus Sicht des Pflanzen- und Futterbaus ein besonderes Bedürfnis für einen Hofdüngeraustrag ausserhalb der Vegetationszeit gegeben und begründbar. (Beispiele: Umbruch im Winter mit Einarbeitung von Hofdünger, Mistgabe im Winter vor Kartoffeln, frühe Nutzung von Wiesen und Weiden).

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Mitteilungen des Gemeinderates Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und zeichnet sich wegen fehlendem Güllenvolumen oder unkontrollierten Wasserzuflüssen eine Notsituation ab, ist vorerst abzuklären, ob ausserhalb des eigenen Betriebs Zwischenlagermöglichkeiten genutzt werden können. Ein notfallmässiger Austrag ist unbedingt mit der Gemeinde abzusprechen. *). Die maximale Güllengabe pro Hektare beträgt 20m³. Der Sicherheitsabstand zu Oberflächengewässern und Einlaufschächten beträgt mindestens 20m. Der Austrag soll auf möglichst ebene und bewachsene Flächen erfolgen. Das GSA macht zudem darauf aufmerksam, dass bestimmte Flächen auch im Notfall nicht mit Hofdüngern gedüngt werden dürfen (S-Zonen, entlang von Oberflächengewässern, Parzellen mit hoch liegenden Drainagen, exponierte Hanglagen usw.). *) Kontaktperson in der Gemeinde Eggiwil Gemeinderat Niklaus Rüegsegger, Freudisey, 3537 Eggiwil  034 402 83 36 / 079 478 95 23

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Mitteilungen des Gemeinderates Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) Caisse de compensation du canton de Berne (CCB)

Seit 2005 Rentenalter 64 für Frauen Rentenvorbezug mit Rentenkürzung 2008 können Frauen mit Jahrgang 1945 ihre Altersrente um ein Jahr vorbeziehen, Frauen mit Jahrgang 1946 um 2 Jahre. Dabei wird die vorbezogene Rente lebenslang nur um den halben Kürzungssatz gekürzt (3,4 Prozent bei einjährigem, 6,8 Prozent bei zweijährigem Vorbezug). Diese reduzierte Rentenkürzung gilt nur für Frauen bis Jahrgang 1947 (Ende der Übergangsregelung 2009). Für Frauen der Jahrgänge 1948 und jünger gilt ab 2010 wie bei den Männern der volle Kürzungssatz von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr (d.h. beim höchstmöglichen Vorbezug von zwei Jahren 13,6 Prozent).

Keine Rente ohne rechtzeitige Anmeldung Wer seine Altersrente beziehen oder vorbeziehen möchte, muss den Anspruch mit amtlichem Formular anmelden. Das Anmeldeformular für eine Altersrente ist 3 Monate vor Beginn des Rentenanspruchs bei der zuletzt für den Beitragsbezug zuständigen Ausgleichskasse einzureichen, damit Rentenfestsetzung und -auszahlung fristgerecht erfolgen können. Der Rentenvorbezug muss zum Voraus geltend gemacht werden, die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das 62. bzw. 63. Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Trifft die Anmeldung zu spät ein, so kann die Altersrente erst bei Erreichen des 63. bzw. 64. Altersjahrs ausbezahlt werden. Eine rückwirkende Anmeldung zum Rentenvorbezug ist in jedem Fall ausgeschlossen. Anlaufstelle für die Leistungsanmeldungen ist die für den Wohnort der versicherten Person zuständige AHV-Zweigstelle.

Beitragspflicht während des Vorbezuges Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV-Beitragspflicht. Die während des Vorbezugs bezahlten Beiträge sind jedoch nicht mehr rentenbildend. Seite 24

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Auskünfte und weitere Informationen www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben. Diese Hinweise vermitteln nur eine grobe Übersicht, für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich Gesetzgebung und Rechtsprechung massgebend. AHV-Zweigstelle Eggiwil – Telefon 034 491 93 95

Infos aus dem Alterszentrum Eggiwil Die Erweiterung der Altersheimplätze von bisher 22 auf neu 31 Pflegeplätze ist nun in der Umsetzungsphase und wird im Jahre 2008 abgeschlossen sein. Die Heimleitung mit ihrem Team wie die Altersheimkommission freuen sich sehr über diese positive Entwicklung. Damit wird der grossen Nachfrage nach Pflegeplätzen im AltersheimEggiwil doch Rechnung getragen. Gerne benützen wir die Gelegenheit, uns bei allen ehrenamtlichen Mitwirkenden ganz herzlich zu bedanken. Einen besonderen Dank richten wir an die Heimleitung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die verantwortungsvollen Leistungen. Für allfällige Fragen betreffend Alterszentrum geben ihnen die Heimleiterin die Präsidentin

Frau Sigrid Schwendner Tel. 034 491 91 91 oder Frau Ruth Stettler Tel. 034 491 18 01

sehr gerne Auskunft. Unter www.alterszentrum-eggiwil.ch können sie sich jederzeit über das Alterszentrum informieren. Altersheimkommission

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Für das Alter EMMENTAL−OBERAARGAU

Ob Sie Ihre Muskeln kräftigen, Ihre Geschicklichkeit oder Ausdauer verbessern möchten – im vielfältigen Sportangebot von Pro Senectute für Frauen und Männer ab 60 finden Bewegungsbegeisterte genauso wie Sportneulinge zweifellos etwas, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Palette reicht von Turnen-FitGym, Nordic Walking, Wandern über Tanzen, Soft-Tennis, Rückentraining bis Schwimmen und Aqua Fitness. Sämtliche Aktivitäten werden von ausgebildeten Seniorensportleiter oder Seniorensportleiterinnen geleitet. Pro Senectute Emmental−Oberaargau Chisenmattweg 12A 3510 Konolfingen Telefon 031 790 00 10 E-Mail: [email protected]

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Jugend- und Volksbibliothek Eggiwil

Öffnungszeiten Montag Mittwoch Donnerstag Samstag

16.45 bis 17.45 Uhr 13.30 bis 15.00 Uhr 19.30 bis 20.30 Uhr 13.30 bis 15.00 Uhr

während der Schulferien nur Samstag 13.30 bis 15.00 Uhr

Neu im Angebot

Hörbücher für jedes Alter

Für Fragen wenden Sie sich an: Jugend- und Volksbibliothek Eggiwil Schulhaus Dorf 3537 Eggiwil [email protected] oder schauen Sie unter http://www.eggiwil.ch/bildung/bibliothek.html

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Aus der Baukommission Bauen ist bewilligungspflichtig, das heisst Voraussetzung des Bauens ist eine Baubewilligung. Nur die wenigsten Bauten und Anlagen können bewilligungsfrei erstellt werden. Im Bewilligungsdekret Art. 5 sind alle bewilligungsfreien Bauvorhaben aufgelistet. Die Ausübung der Baupolizei für die Überwachung des Bauwesens ist Sache der Gemeinde. Gegen Ende Jahr führt der Bausekretär bei allen bewilligten Baugesuchen jeweils eine Baukontrolle durch. Diese Kontrolle dient in erster Linie dafür, dass der Stand der Bauarbeiten festgehalten werden kann. Falls die Bauarbeiten bereits beendet sind, wird gleichzeitig auch die Schlusskontrolle durchgeführt. In Art. 46 Baugesetz sind die Aufgaben der Gemeindebaupolizei im Falle von Missachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften umschrieben, und in Art. 50 Baugesetz sind die vorgesehenen Strafen für die Verantwortlichen festgelegt. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Anruf beim Bausekretär (jeweils am Donnerstag anwesend) oder an die Gemeindeverwaltung Tel. 034 491 93 90 um abzuklären, ob ein Bauvorhaben bewilligungsfrei ausgeführt werden kann.

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Mitteilungen des Gemeinderates Nachfolgend eine Liste aller im Jahr 2007 (Stand bis 31.10.2007) bewilligten oder hängigen Bauvorhaben in der Gemeinde Eggiwil: Name Rüegsegger Liechti Röthlisberger-Bieri BKW FMB Energie AG BKW FMB Energie AG Haldemann Hertig Schenk Wüthrich Rosmarie Gerber Stettler Hiltbrunner Zürcher Bichsel Oberli Brechbühl Amt für Grundstücke und Gebäude Gerber Bärtschi Schär Arm Bichsel Brunner Schenk Bigler Stettler

Vorname Peter Manfred Christian+Susanne

Bauvorhaben

Bauobjekt

Marianne+Ueli Hans Christian Heinz André Stettler Christian Hans Gottfried Christian Christian+Christine Martin

Standort Horben Heidbühl Bichseli Dieboldswil Dieboldsbach Vorder Geissbach Untere Schwelle Knubel Hinter Neuhaus Dorf Schmiede Obere Sonnhalde Säge Pfaffenmoosalp Stürlernweidli Gerbestöckli Post

Dacheinbau Flachkollektoren Verschieben auf gemeinsame Marche Veränderungen im bewilligten Umbau Neubau Neubau Ausbau Stall Balkonerweiterung Neubau Umbau Ausbau Wohnung Wohnungssanierung Anbau Balkon Wohnungserweiterung ins DG Überdachung Sagiplatz Neubau nach Brandfall Überdachung Fahrradabstellplatz

Kleinbauernhaus Einstellgarage Kleinbauernhaus Transformatorenstation Transformatorenstation Bauernhaus Wohnhaus Einstellraum Wohnhaus Wohn- und Geschäftshaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Sägeschopf Wohnhaus Wohnhaus

Christian Annarös+Ulrich Fritz Hans+Jolanda Simon Christian+Natalie

Pfarrhaus Untere Knubelhütte Leber Inner Innenberg Sägematte Unter Gysenberg Hellhaus

Pfarrhaus Einstellraum Wohnhaus Bauernhaus Sägereigebäude Bauernhaus Wohnhaus

Hans+Jakob Christian Fritz

Geissschwand Neuenschwandhubel Hinter Gustiweid

Renovation Neubau nach Brandfall Anbau Gartenhaus Neubau Futtersilo Umnutzung in Wohnhaus Renovation Wohnteil Renovation Stallerweiterung, Einbau Heizung und Nassraum Erstellen Kellerraum mit Heizung Neubau Jauchegrube

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Bauernhaus Einstellraum Bauernhaus

Mitteilungen des Gemeinderates Ramseier Arm Strahm Gerber Fankhauser Käsereigen. Heidbühl Santschi Stämpfli Wüthrich Käsereigen. Siehen Schüpbach Bürgin-Brechbühler Krebs Oberli Strahm Verkehrsverein Zysset Guggisberg Röthlisberger Beer Eggiwil Naturschutzinspektorat Gasser Zürcher Zaugg AG Eggiwil O. Wyss AG

Bendicht Daniel Hanspeter Otto Christian Ernst Leuenberger Bruno+Marianna Michael+Romilda Walter Peter Fankhauser Andreas Elisabeth+Hermann Andreas Christian+Christine Daniel Eggiwil Hans Markus+Therese Christian Peter Einwohnergemeinde Pro Natura Bernhard Helen+Paul

Schenk Hiltbrunner Leuenberger

Hans+Jakob Hans Ernst

Senggen Sorbachschächli Ludern Ober Hürlisegg Obere Winterhalden Käserei Heidbühl Leber Suttenweidli Brambach Unter Stähli Aeschau Horben Schulstrasse 515L Gerbestöckli Harzhütte Dorfstrasse Schönerlen Heidbühl 482H Badschwand Siehen Dorf Steinmöösli Grosstannen Ausserkapf Holzmatt Schächlihubel Geissschwand Aeschausäge Heidbühl

Einbau Wohnung im Dachgeschoss Anbau offener Weideunterstand Anbau Autounterstand Einbau Wohnung im Dachgeschoss Aufstellen 2 Grünfuttersilos Überdachung Milchabladeplatz Abbruch und Wiederaufbau Autounterstand Anbau Wintergarten beheizt Anbau Holz- und Einstellraum Wohnungserweiterung in den Estrich Wohnungseinbau im DG Wohnungseinbau Neubau Container- und Autounterstand Anbau Autounterstand Anbau Holzschopf Neubau Neueindeckung und Erweiterung Anbau Hobbyraum im Untergeschoss Einbau Stückholzheizung Einbau Pelletsheizung Erweiterung Altersheim Verbesserung der Wasserverhältnisse Einbau Stückholzheizung Einbau Zweitwohnung im Dachgeschoss Kiesplatz für Maschinen und Geräte Neue Schulräume aus Containerelementen Einbau Betriebsleiterwohnung und Schnitzelheizung Anbau Unterstand für Lastwagenanhänger Anbau Unterstand und Wintergarten

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Einstellraum Einstellraum Wohnhaus Bauernhaus Bauernhaus Wohn- und Geschäftshaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Bauernhaus 2 Schaukasten Einstellraum Wohnhaus Bauernhaus Bauernhaus Altersheim Hochmoor Steinmöösli Bauernhaus Wohnhaus Schächlihubel Bauernhaus Ladenschopf Wohnhaus

Der Gemeinderat Eggiwil wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr