N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759

Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Radtyp: C4 757 Stand: 30....
Author: Willi Kalb
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Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH

Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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Fahrzeughersteller

: AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Raddaten: Radgröße nach Norm

: 7 1/2 J X 17 H2

Einpreßtiefe (mm)

: 37

Lochkreis (mm)/Lochzahl

: 112/5

Zentrierart

: Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad C4 757 CMS448/14 C4 757 CMS448/14 C4 757 CMS448/14

C4 757 37 91S C4 757 37 91S C4 757 37 91S

Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne ohne

Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 66,6

zul. Radlast (kg) 675 695 720

zul. Abroll umf. (mm) 2251 2178 2105

gültig ab Fertig datum 04/12 04/12 04/12

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller

: AUDI

Befestigungsteile

: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B8; 4G1; B81; 4G; 4G2

Zubehör

: Serienschrauben

Befestigungsteile

: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 8R1; 8R; 8R2

Zubehör

: Z 92 OR

Anzugsmoment der Befestigungsteile

: 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2 165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment

AUDI A5,S5,A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 B8 235/45R17 94 245/45R17 95

B8

e1*2001/116*0430*..

88 - 195 225/50R17 94 235/45R17 94 245/45R17 95

B8 B81

e1*2001/116*0430*.. e13*2007/46*1084*..

100 - 195 225/50R17 94 235/45R17 94 245/45R17 95

Auflagen zu Reifen

Auflagen AUDI A4; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S AUDI A4; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S AUDI A4; Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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AUDI A5,S5,A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 B8 e13*2007/46*1084*.. B81 235/45R17 94 245/45R17 95

Auflagen zu Reifen

Auflagen AUDI A4; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S

AUDI A7,A6,S7,S6 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 4G e13*2007/46*1147*.. 100 - 230 225/50R17 98 4G1 225/55R17 235/50R17 96 235/55R17 99 245/50R17 99

Auflagen zu Reifen 12I; 5HI; 52J 12I; 52J 12T; 51G; 52J 12A; 52J 12A; 52J 11A; 12A; 270; 52J

Auflagen Nur A6; nicht A6 allroad quattro; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S; 76Z

AUDI Q5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17 8R

Auflagen zu Reifen 51G; 52J

Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76S; 76Z

8R1

e13*2007/46*1083*.. e13*2007/46*1083*..

255/60R17 106

AUDI Q5 HYBRID Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 8R2 255/60R17 106

24N; 24O; 52J

Auflagen zu Reifen 51G; 52J 24N; 24O; 52J

A6 LIMOUSINE HYBRID Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e13*2007/46*1175*.. 155 4G2 225/55R17 M+S 51G; 52J

Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76S; 76Z

Auflagen nur Limousine Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller

: DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Befestigungsteile

: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm

Zubehör

: Z 92 OR

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH

Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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Anzugsmoment der Befestigungsteile

: 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 207; 212; 212K; 245; 245 G; 246 150 Nm für Typ : 204 X

A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 169 60 - 142 205/45R17 84W 205/45R17 88 215/45R17 87 225/45R17 90 176

e1*2007/46*0928*..

66 - 155 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 235/45R17 94

B-Klasse Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0751*.. 80 - 155 205/50R17 93 246 215/45R17 91 225/45R17 91 235/45R17 94

B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 245 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 90

Auflagen zu Reifen 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 11A; 248; 26P 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H

Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A

nur A-Klasse; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S

Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248; 26B; 26N 11A; 248; 26N; 26P 11A; 24J; 248; 26B; 26N 11A; 24J; 248; 26B; 26N

Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S

Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M

Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A

B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 245 G 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 215/45R17 91 11A; 248; 26P 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27H 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 205/50R17 93 245 G 11A; 24J; 248; 26B; 26N 215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; 26P 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 26N

Auflagen nur A-Klasse; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S nur CLA; nicht AMG; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH

Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91 204 235/45R17 94

204

e1*2001/116*0431*..

115 - 225 225/45R17 91 235/45R17 94

204

e1*2001/116*0431*..

88 - 200 225/45R17 91 235/45R17 94

CLA-Klasse Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*1007*.. 117 90 - 155 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 235/45R17 94

E-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 212 235/45R17 94W 100 - 215 225/50R17 94Y 235/45R17 94Y 245/45R17 95W 212K

e1*2007/46*0200*..

Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M

Auflagen Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb; 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S 11A; 24J; 24M Limousine; 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S

Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248; 26B; 26N 11A; 246; 248; 26N; 26P 11A; 24J; 248; 26B; 26N 11A; 24J; 244; 26B; 26N

Auflagen nicht AMG; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S

Auflagen zu Reifen 11A; 21P 51J 11A; 21P 57E; 57W 11A; 21P

Auflagen Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76T Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76S; 76T

100 - 150 235/45R17 97Y 100 - 215 225/50R17 98Y 235/45R17 97 57E; 57W 245/45R17 99

E-KLASSE COUPE, CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0502*.. 207 125 - 215 205/50R17 93 215/45R17 91 215/50R17 91 225/45R17 91 235/45R17 94

Auflagen zu Reifen 51J 51J 51J 51J 575; 68A

Auflagen Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH

Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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E-KLASSE COUPE, CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94 207

Auflagen zu Reifen 575

Auflagen Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S

GLK-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 204 X 235/60R17 102 245/55R17 102 255/50R17 101 255/55R17 104

Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D; 575

Auflagen Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O

Auflagen zu Reifen

Auflagen Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S

SLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2007/46*0548*.. 172

kW Reifen 135 - 225 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 91 235/45R17 94

11A; 26P

Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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Radtyp: C4 757 Stand: 30.08.2013

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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I)

Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I)

Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung

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Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759 ANLAGE: 5 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH

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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/ReifenKombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der

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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/ReifenKombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I)

Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße

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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I)

Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

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Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.:

DAIMLER 176 e1*2007/46*0928*.. A-KLASSE

Variante(n):

Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B 27I 27B

Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 200 y = 310 x = 250 y = 350 x = 240 y = 315 x = 290 y = 350

Achse VA VA HA HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F

Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 250 y = 350 x = 250 y = 350 x = 290 y = 350 x = 290 y = 350

Aufweiten um [mm] 8 20 8 22,5

Achse VA VA HA HA

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Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.:

DAIMLER 117 e1*2007/46*1007*.. CLA-Klasse

Variante(n):

Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B

Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 305 y = 335 x = 355 y = 385

Achse VA VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F

Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 355 y = 385 x = 355 y = 385 x = 310 y = 295 x = 310 y = 295

Aufweiten um [mm] 8 18 8 13

Achse VA VA HA HA

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Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.:

DAIMLER 246 e1*2007/46*0751*.. B-Klasse

Variante(n):

Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B

Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 305 y = 335 x = 355 y = 385

Achse VA VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F

Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 355 y = 385 x = 355 y = 385 x = 310 y = 295 x = 310 y = 295

Aufweiten um [mm] 8 18 8 13

Achse VA VA HA HA

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Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.:

DAIMLER 204 e1*2001/116*0431*.. C-KLASSE

Variante(n):

Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I

Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 350 x = 195 y = 300 x = 340 y = 260 x = 290 y = 210

Achse VA VA HA HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F

Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 350 x = 245 y = 350 x = 340 y = 260 x = 340 y = 260

Aufweiten um [mm] 8 17 8 28

Achse VA VA HA HA

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Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.:

MERCEDES 172 e1*2007/46*0548*.. SLK

Variante(n):

Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B

Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 250 y = 250 x = 300 y = 300

Achse VA VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F

Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 280 y = 300 x = 280 y = 300

Aufweiten um [mm] 8 18 8 30

Achse VA VA HA HA

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.