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Gerichtsnahe Mediation – Ein Alternativer Weg der Streitbeilegung aus Anwaltssicht RA Dr. Alexander Schneehain Vockenberg Schneehain Melz, Rechtsanwälte Göttingen und Kassel

Themen 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Was ist Mediation? Ursprünge der Mediation Vorteile gegenüber einem gerichtlichen Verfahren Phasen der Mediation Rechtsanwälte in Schlichtungsverhandlungen Statistik Waage Hannover e.V. 6.1. Fallzahlen 6.2. Zufriedenheit 7. Zusammenfassung Slide Nr. 2

„ Ein Problem kann nicht auf der gleichen Ebene gelöst werden, auf der es entstanden ist“ Albert Einstein

1. Was ist Mediation? - Streitparteien lösen ihren Konflikt mit Unterstützung des richterlichen Mediators selbständig - fairer Umgang der Parteien untereinander - strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung - Entwicklung in den USA - Wörtliche Übersetzung „Vermittlung“ Slide Nr. 4

Partei

Partei

Vorwürfe Beschuldigun gen Beschimpfung etc.

Partei

Partei

Gemeinsamkeiten

2. Ursprünge der Mediation - Interkulturelle Tradition von ca. 2500 Jahren - Wurzeln in China, Japan sowie im antiken Griechenland - 1964 Gründung der „Community Realations Service“ durch das amerikanische Justizministerium - Lösung von Konflikten und Überwindung der Diskriminierungen ethnischer Art durch Mediation - 70 er –Jahre kostenlose oder preiswerte Mediationsdienste für Mieter-Vermieter- Konflikte, Ehe- und Familienstreitigkeiten sowie Nachbarschaftsprobleme des „Neighborhood Justice Centers“

3. Vorteile gegenüber dem gerichtlichen Verfahren - mehr Zeit - bessere Herausarbeitung der Hintergründe des Konflikts und der Interessen der Beteiligten - im Mittelpunkt stehen die Parteien - Lösung des Konflikts bestimmen die Beteiligten selbst - Mediation ist nicht öffentlich und wird vertraulich behandelt

3. Phasen der Mediation 1. Phase: Auftragsklärung - Information der Parteien über das Mediationsverfahren, die Rolle und Haltung des Mediators - Abschließen einer Mediationsvereinbarung für die Konfliktvermittlung - Abstimmung des weiteren Vorgehens miteinander

2. Phase: Themensammlung - zu Beginn der zweiten Phase Darstellung der Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang der Parteien - Sammlung von Themen und Konfliktfeldern

3. Phase: Positionen und Interessen und Hintergrunderkundung - Problembearbeitung mit der Entscheidung über das erste zu behandelnde Thema - umfassende Darstellung der Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt der Beteiligten - Austausch von Informationen, Daten und Wahrnehmungen - Eingehen auf gemeinsame Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien - Übergang von Positionen zu dahinter liegenden Interessen

4. Phase: Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen - Sammlung von Lösungsoptionen im Wege des Brainstormings - Verhandlung der Lösungsoptionen - Bewertung durch die Medianten - Prüfung der Umsetzung der Lösungsoptionen in die Realität

5. Phase: Abschlussvereinbarung -

schriftliche Festhaltung der Ergebnisse

-

Festlegung der konkreten Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall.

5. Rechtsanwälte in Schlichtungsverhandlungen Überlegungen des Rechtsanwalts: -

Welcher Anspruch kommt in Betracht? Welcher Teil des Sachverhaltes ist rechtsrelevant? Wie kann ich den Anspruch begründen? Für welche Tatsachen trage ich die Beweislast? Wir überzeuge ich den Richter? Wie kann ich einen eventuellen Anspruch der Gegenpartei entkräften? Wie erläutere ich dem Mandanten ein eventuelles Unterliegen?

Reaktion der Anwaltschaft: Gerichtliche Mediation

seltene grundsätzliche Ablehnung

dankbare Entgegennahme

5. Statistik 5.1. Fallzahlen, Stand 2009, Gütestelle Hannover (außergerichtlich): - seit 1992: 8.500 Fälle mit über 18.500 beteiligten Personen - im Jahr 2009 allein 553 Fälle - in etwa der Hälfte dieser Fälle kam es zum Versuch einer Konfliktschlichtung - wenn sich beide Seiten zu einem Einigungsversuch bereit erklärt hatten, scheiterten lediglich 183 Fälle - Vermittlung mit einer abschließenden und einvernehmlichen Regelung in 2.848 Fällen Statistik Waage Hannover e.V. - Gemeinnützige Schlichtungs- und Mediationsstelle Staatlich anerkannte Gütestelle und Ausgleichsstelle

5.2. Zufriedenheit - Förderung des Dialoges zwischen den Konfliktpartnern, um eine einvernehmliche Regelung oder Lösung zu finden, bei der beide gewinnen können - nachhaltige Zufriedenheit der Parteien - über 80% der Mediationsverfahren enden mit einer einvernehmlichen Regelung

Statistik Waage Hannover e.V. - Gemeinnützige Schlichtungs- und Mediationsstelle Staatlich anerkannte Gütestelle und Ausgleichsstelle

7. Zusammenfassung -

Gerichtliche Mediation ist kein Allheilmittel bei der Bewältigung von Konflikten.

-

Großer Schritt auf dem Weg zur Modernisierung der Justiz und zu einer weiteren Vertrauensbildung der Bürger in den Rechtsstaat

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Parteien und Anwälte haben diese Leistung anerkannt und mit Zufriedenheit quittiert

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! RA Dr. Alexander Schneehain

VSM Vockenberg Schneehain Melz, Rechtsanwälte Göttingen und Kassel Zentrale in Göttingen: 0551 – 634 101 20 Zentraler Faxeingang: 0551 – 3634 101 29 E-Mail: info@vsm–rae.de Slide Nr. 19