Merkblatt: Franchising Allgemeines: Die Franchise-Wirtschaft in Deutschland befindet sich seit Jahren auf einem kontinuierlichen Wachstumskurs. Laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Franchise Verband e. V. (DFV), konnte die Franchise-Branche in 2010 im Vergleich zum Vorjahr eine UmsatzSteigerung von 15 % verbuchen. Dabei stammen 46 % der Franchise-Systeme aus dem Dienstleistungsbereich, 32 % aus dem Handel, 15 % aus dem Gastgewerbe und 7 % aus dem Handwerk. In Deutschland sind 980 Franchise-Geber tätig, die mit 65.500 Franchise-Partnern und 463.000 Beschäftigten einen Umsatz von 55 Milliarden Euro erwirtschaften. Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht jedes Franchise-Konzept dazu geeignet ist, um von einer breiten Masse am Markt übernommen und umgesetzt zu werden! Aus diesem Grund soll Ihnen dieses Merkblatt als Anregung dienen, sich über die ins Auge gefassten Konzepte genau zu informieren. Was genau ist Franchising? Franchising bezeichnet die partnerschaftliche Beziehung zwischen einem Franchise-Geber und einem Franchise-Nehmer auf Basis eines beider Seiten verpflichtenden Vertrages. Der Franchise-Geber gewährt hierbei dem Franchise-Nehmer Nutzungsrechte, Starthilfen, Marketingkonzepte sowie weitere Leistungen zur Umsetzung einer bereits am Markt etablierten Geschäftsidee, gegen Zahlung einer Franchise-Gebühr. Übliches Leistungsprogramm eines Franchise-Gebers: • •

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Franchisepaket: Geschäftskonzept (Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept), Marketingmaßnahmen, Managementunterstützung, Nutzung von Schutzrechten, Schulungen, Standortanalysen, Marktstudien und Statistiken, Betriebsplanung und Einrichtung des Betriebes, Public Relations Sortimentsfestlegung, Rentabilitätsberechnung Gewährung eines Gebietsschutzes Erfahrungs- und Ideenaustausch Betriebswirtschaftliche Beratung und Erfolgskontrolle

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Übliche Pflichten eines Franchise-Nehmers: • • • •

Warenbezug vom Franchise-Geber oder von vorgeschriebenen Dritten Einhaltung der vertraglichen Vorgaben und Duldung von Kontrollen Übertragung des Know-hows durch Aus- und Weiterbildung ständige Lieferung von Informationen an den Franchise-Geber

Formen des Franchising: Man unterscheidet folgende drei Formen des Franchising: 1. Vertriebsfranchising: • Der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt, bspw. Baumärkte. 2. Dienstleistungsfranchising: • Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, bspw. Hotelketten, Musikschulen. 3. Produktions-Franchising: • nach Anweisung des Franchise-Gebers stellt der Franchise-Nehmer eine bestimmte Ware selbst her; er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise Gebers, bspw. Getränkeabfüllbetriebe.

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Checkliste Hierauf sollten Sie beim Einstieg in ein Franchise-System achten: 1.

Ist das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer bekannt? Ist es im Handelsregister eingetragen? Welchen Ruf hat es? Wie lange existiert das Unternehmen bereits? Wie viele Partner hat das Franchise-System, wie viele sind davon bereits ausgeschieden und warum? Um ein franchisefähiges Konzept anbieten zu können, muss der Franchise-Geber über eine langjährige und weitreichende Erfahrung verfügen und sein Konzept an mindestens einem Testbetrieb erfolgreich umgesetzt haben!

2.

Ist das Unternehmen Mitglied im Deutschen Franchise-Verband e.V.?

3.

Wodurch zeichnet sich das Produkt oder die Dienstleistung aus? Worin bestehen die Wettbewerbsvorteile und liegen diese in der Spezialisierung des Angebotes, in der Exklusivität oder in der besonderen Wirkung durch partnerschaftliche Zusammenarbeit?

4.

Wie tragfähig ist das Franchise-Konzept und wie sehen die Zukunftsperspektiven aus? Ist ein langfristiger Bedarf gesichert? Bietet der Markt genügend Absatzchancen oder ist das Franchise-Konzept an einen aktuellen Trend gebunden? Wer an einem eher trendabhängigen Produkt interessiert ist, sollte sich darüber informieren, ob der FranchiseGeber technisch, personell und finanziell in der Lage ist, diesem Wandel gerecht zu werden.

5.

Kann der Franchise-Geber Umsatz- und Gewinnprognosen liefern? Sind diese realistisch? Und kann er Bilanzen eigener Pilotbetriebe vorlegen?

6.

Wie hoch sind die Anfangsinvestitionen? Handelt es sich hierbei um branchenübliche Angaben?

7.

Welche Leistungen werden seitens des Franchise-Gebers angeboten? Gehören dazu auch gezielte Trainings- und Schulungsmaßnahmen?

8.

Ist die Franchise-Zentrale qualifiziert genug, um eine hohe Qualität der Leistung zu garantieren?

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9.

Welche Gebühren fallen wann und wofür an? Handelt es sich hierbei um brachenübliche Gebühren? Stimmt das Verhältnis der Franchise-Gebühren mit den angebotenen Leistungen überein?

10.

Bilden Sie sich in aller Ruhe ein Urteil über das Franchise-Handbuch! In diesem wird detailliert das gesamte System (Kooperation der Zentrale mit den Partnern, die Rechten und Pflichten, Kontrollmodule, unterstützende Maßnahmen etc.) sowie das Know-how, welches der Franchise-Geber für den Aufbau und die Ausgestaltung seines Systems zur Verfügung stellt, beschrieben.

11.

Stellt Ihnen der Franchise-Geber einen detaillierten Fahrplan für die Eröffnung Ihres Betriebes zur Verfügung?

12.

Wurde Ihnen Ihr Betreuer persönlich vorgestellt?

13.

Reichen die Kapazitäten des Lieferanten auch bei zunehmender Expansion der Franchise-Kette aus?

14.

Hat das Franchise-Unternehmen ein einheitliches Erscheinungsbild und wie sieht dessen Markenauftritt aus?

15.

Wie umfangreich sind Ihre Mitspracherechte?

16.

Auf welchen Zeitraum erstreckt sich die Vertragsdauer und wie sehen die Kündigungsmodalitäten aus?

17.

Der Vertrag sollte eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben und in jedem Falle eine Verlängerungsoption beinhalten, so dass sich eine Gesamtlaufzeit von 20 Jahren oder mehr ergibt. Allgemein kann man sagen: Je höher die Investition, desto länger sollte die Laufzeit sein.

18.

Steht einer Förderung durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) nichts im Wege?

19.

Müssen im Einkauf sämtliche Waren vom Franchise-Geber bezogen werden?

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20.

Schreibt der Franchise-Geber Verkaufspreise vor? Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht!

21.

Dürfen Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln? Besitzen Sie Personalhoheit?

22.

Wie hoch ist die Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen bzgl. Der Geheimhaltungspflicht?

23.

Wenden Sie sich an bestehende Franchise-Nehmer-Betriebe, die mit dem favorisierten Franchise-Geber bereits zusammenarbeiten und holen Sie dort folgende Informationen ein: - Höhe der gesamten Investitionen - Richtigkeit der Prognosen seitens des Franchise-Gebers - Akzeptanz des Produktes am Markt - Qualität der Schulung und Einarbeitung durch den Franchise-Geber - Qualität der laufenden Unterstützung durch die Zentrale - Vorhandensein von Ansprechpartnern, gerade in Notfällen - Existenz eines einheitliches Marketing- und Werbekonzept - Pünktlichkeit der Lieferungen - Funktionsfähigkeit des Warenwirtschaftssystems

Vergleichen Sie Ihre gesammelten Informationen mit denen anderer FranchiseNehmer und lassen Sie diese durch einen unabhängigen Experten – bspw. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer – überprüfen!

Kontakte: Deutscher Franchise-Verband e. V., Luisenstraße 41, D-10117 Berlin Tel.: +49 (0)30/ 278 902-0, Fax: +49 (0)30/ 278 902-15 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dfv-franchise.de/ Österreichischer Franchise-Verband, Bayerhamerstraße 12, A 5020 Salzburg Telefon: +43 (0) 662 - 87 42 36 – 0, Telefax: +43 (0) 662 - 87 42 36 - 5 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.franchise.at/

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Schweizer Franchise Verband, Stockerstrasse 38, CH-8002 Zürich Tel: +41 1 208 25 55, Fax: +41 1 208 25 26 Internet: http://www.franchiseverband.ch/ franchise-net GmbH, Gesellschaft für Marketing und Vertrieb, Velsstrasse 127 44803 Bochum Tel. +49 (0)234/9048989, Fax +49 (0)234/9048988 Internet: http://www.franchise-net.de/de/index.html Franchise-Portal Fachverlag U. Kessler, Ulrich Kessler, Heidestr. 30 a, D-53797 Lohmar, Tel. + 49 - (0)2241 - 38 84 40, Fax + 49 - (0)2241 - 91 70 53 E-Mail: [email protected], Internet: www.franchiseportal.at, DFI Deutsches Franchise Institut GmbH, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg Tel: +49-911-32003-0, Fax: +49-911-32003-20 E-Mail: [email protected],Internet: http://www.dfi-online.de/ Internationales Centrum für Franchising und Cooperation, Am Stadtgraben 13-15, D-48143 Münster Tel. +49 (0) 251 / 83-22034; +49 (0) 251 / 83-22808 Fax +49 (0) 251 / 83-22071 E-Mail: [email protected], Internet: www.franchising-und-cooperation.de goFranchise! Zur Waldesruh 45, 42329 Wuppertal Tel. 0202 / 69 55 777, Telefax : 0202 / 69 55 769 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.gofranchise.de/ Franchising.network, MMVg Management Medien Verlagsgesellschaft mbH, Methweg 22, 50823 Köln Internet: http://www.franchising-network.de/ Unternehmerverlag, Bonner Strasse 16, 53424 Remagen-Rolandseck Tel. (0 22 28) 912 912-0, Fax: (0 22 28) 912 912-10 E-Mail: [email protected]

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Deutscher Franchise-Nehmer-Verband, Celsiusstr. 43, 53125 Bonn, Tel.: 0228 256466, Fax: 0228 250586 Verlag Norman Rentrop, Theodor-Heuß-Str. 4, 53095 Bonn, Tel.: 0228 82050, Buch "Franchise-Chancen", Verzeichnis von 438 Franchise-Systemen (98 DM) Infobörse mit 700 Adressen von Franchise-Gebern: http://www.franchise-net.de Umfangreichster Franchise-Katalog Europas: http://www.franchise-euro.com Focus-Online-Datenbank: 400 erprobten Franchise-Konzepten: http://focus.de/D/DB/DBG/dbg.htm

Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Trier für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

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