Leistungsverzeichnis lang

Anlage F3 Leistungsbeschreibung lang Projekt 10/2017 - Hauswart/Reinigung/Winterdienst Leistungsverzeichnis lang 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. Hauswartdien...
Author: Hedwig Maus
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Anlage F3 Leistungsbeschreibung lang Projekt 10/2017 - Hauswart/Reinigung/Winterdienst

Leistungsverzeichnis lang 1 1.1.

1.2. 1.3. 1.4.

Hauswartdienstleistungen, allgemein (umlagefähig) Kontrolle der Ordnung und Sicherheit in den Wohnanlagen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des AG zum Brandschutz; im Fall der Feststellung von Mängeln sind erste Sicherungsmaßnahmen zu treffen und der AG sofort zu informieren. Durchführung von Begehungen und Dokumentation des Objektzustandes und der notwendigen/einzuleitenden Maßnahmen und Einteilung und Kontrolle der Fachkräfte wie Reiniger, Gärtner, Installateure und andere Sicherung der Wohnanlagen vor Sturm oder anderen Havariegefahren Winterfestmachung der Gebäude, insbesondere Kontrolle und Abdichtung von Kellerfenstern, Entleerung Außenleitungen Überprüfung auf Einhaltung der durch die Mieter auszuführende Hausordnung; Sauberhalten aller Gemeinschaftsflächen, insbesondere Keller- und Dachbodenbereiche von Sperrmüll und Gerümpel, ggf. sofortige Information an den AG über den Stützpunktleiter hinsichtlich notwendiger Entsorgung; wenn möglich, Dokumentation der/ des Verursacher/s. Sauberhalten und Verschließen der Hausanschlussräume und Elektroräume sowie Unterbindung von zweckfremden Nutzungen; Mitteilung von Unregelmäßigkeiten an den Stützpunktleiter

2 2.1 2.1.1 2.1.2

Haustechnik (umlagefähig) Kontrolle Begehung und Kontrolle aller technischen Anlagen sowie Filter- und Entkalkungsanlagen Durchführung von Sichtprüfungen zur Funktionsfähigkeit der Elektroanlagen wie Schalter, Klingelanlagen, Beleuchtung, Zeituhren, Sicherungen, Türsprechanlagen, Klingeltrafos, elektrische Türöffner, Hebeanlagen, Rauchabzugsanlagen, Dauer- und Nachtlicht und sofortige Meldung von Störungen an den AG; im Havariefall sind erste Sicherungsmaßnahmen zu treffen und der AG sofort zu informieren; zur Erfüllung seiner Aufgaben macht der AN sich insbesondere mit der örtlichen Lage der Sicherungskästen vertraut – der AG informiert den AN laufend über relevante technische Veränderungen an der Elektroanlage. Gewährleistung des Ein- und Ausschaltens der Dauer- und Nachtbeleuchtungen, einschließlich deren Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit 2.1.3 Durchführung von Sichtprüfungen zur Funktionsfähigkeit des Gasleitungssystems sowie des sanitären Bereichs und sofortige Meldung von Störungen an den AG; Undichtigkeiten im Rohrleitungssystem, tropfende Ventile, Oberteile, Stopfbuchsen, Mischer, Siphons, Anschlüsse, etc.; insbesondere bei Gasgeruch ist als erste Sicherungsmaßnahme die sofortige Sperrung des betroffenen Stranges vorzunehmen sowie der Gaslieferant und der AG sofort zu informieren. Zur Erfüllung seiner Aufgaben macht der AN sich mit dem Gasleitungssystem vertraut – der AG informiert den AN laufend über relevante technische Veränderungen am System 2.1.4 Überprüfung der mechanischen Einrichtungen, wie z. B. die Briefkastenanlagen und Gewährleistung der Verschließbarkeit der Wohnanlagen durch Kontrolle ggf. Herstellung der Funktionstüchtigkeit aller Schließeinrichtungen 2.1.5 Überprüfung der Aufzugsanlagen auf Laufruhe und Geräusche; Funktionsprobe der Notrufanlage und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten - Meldung an den AG 2.1.6 Überprüfung der Feuerlöschanlagen und der Feuerlöscher durch optische Überwachung auf Dichtigkeit, Überwachung der Prüftermine; Vandalismusschäden sind sofort an den AG zu melden und mit Fotos zu unterlegen 2.1.7 Überwachung der zum Anwesen gehörenden Regen- und Fallleitungen; Reinigung der Fangkörbe und Siebe soweit erreichbar 2.1.8 Durchführung von Sichtprüfungen zur Funktionsfähigkeit des Lüftungssystems, insbesondere hinsichtlich der Geräuschentwicklung von Lüftermotoren; auftretende Störungen sind unverzüglich dem AG zu melden 2.1.9 Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion und Bedienung von Absperreinrichtungen; zur Verhinderung von Inkrustationserscheinungen führt der AN zweimal jährlich eine Funktionsprobe durch vollständiges Schließen und anschließendes Öffnen aller Absperreinrichtungen durch 2.1.10 Kontrolle der durch andere Dienstleistungsunternehmen für den AG erbrachten Leistungen insbesondere betreffen die Wartung der Aufzüge, Brandschutzanlagen etc. Seite 1 von 7

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2.2 Heizung 2.2.1 Bedienung und Überwachung der Heizungsanlagen nach Übergabeprotokoll und technischen Vorschriften des Herstellers; zur Erfüllung seiner Aufgaben macht der AN sich insbesondere mit der örtlichen Lage der Heizungen und den Heizungsanlagen als solches vertraut und meldet Unregelmäßigkeiten, insbesondere in der kalten Jahreszeit, sofort an den AG; Führen eines Kontrollbuches mit Nachweisen für Heizungsvor- und –rücklauftemperatur und Boilertemperatur 2.2.2 monatliche Funktionskontrollen von sämtlichen Ventilen, Messeinrichtungen, Ausläufen, Kesselthermostaten, Stauscheiben, Fotozellen, Zündtrafos, Brennermotoren etc.; Brenner auf Funktion halten, Überwachung auf Verrußung; Dauerwasserfilter sind regelmäßig zu spülen 2.2.3 Beobachtung und Sicherstellung des Kesseldruckes sowie der Kesseltemperaturen der Heizanlagen, ggf. Auffüllen von Wasser ggf. Entlüftung, Einregulierung; Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Heizungs- und Warmwasserversorgung im Bereich jeder Hausanschlussstation (Sichtkontrolle der – Vor- und Rücklauf) sowie Meldung aller Havarien und nennenswerten Abweichungen an den Leitungsdienst des AG und an den Wartungsdienst; im Fall einer Havarie Verschließen der Hauseingangsventile, Heizungsvor- und -rücklaufleitungen sowie der Kaltwasserzuleitungen an der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage, Schalthandlungen und Reparaturen außerhalb von Havarien sind untersagt 2.2.4 Überprüfung der Heizölstände und ggf. Veranlassung der Nachbestellung über die Verwaltung 2.2.5 Annahme der Heizöllieferung, An- und Abschaltung der Heizung sowie Betreuung aller vorher und nachher notwendigen Maßnahmen, insbesondere Informationen an die Mieter 3 Reinigungsdienst innen 3.1 Hausreinigung komplett 3.1.1 Kehren/Schmutzaufnahme und feuchtes Wischen der Bodenbeläge, Treppen und Podeste (Treppenhaus) 3.1.2 Reinigen aller Abstreifroste, Schmutzfangmatten 3.1.3 Staubsaugen der Textilbeläge 3.1.4 feuchtes Reinigen der Schalter, Türgriffe, Handläufe, und freistehenden Fensterbänke 3.1.5 feuchtes Reinigen der Geländer, Heizkörper, Leuchten, Scheuerleisten und Briefkästen 3.1.6 Hauseingangstüren (Vorder- und Hintertüren) und Kellertüren feucht abwischen 3.1.7 Aufzugskabinen und deren Türen von innen und außen reinigen 3.1.8 Treppenhausfenster und Glasbausteine allseitig, soweit ohne Gefahr erreichbar, durch Einwaschen und Abziehen reinigen 3.1.9 Kellergänge und gemeinschaftliche Flächen wie Fahrradkeller, Heizung- und sonstige Technikräume kehren und falls möglich, feucht wischen 3.1.10 Gemeinschaftliche Dachbodenflächen und Gänge kehren und falls möglich feucht wischen 3.1.11 Gemeinschaftliche Waschküchen sind zu kehren und feucht zu wischen 3.2 Hausreinigung einzelner vermieteter Wohnungen i.S. des Mietvertrages 3.2.1 Die kleine Hausordnung beinhaltet Punkt 3.1.1 und 3.1.3 sowie bei Bedarf Winterdienst im wöchentlichen Rhythmus. Aufgrund von bestandsgeschützten Mietverträgen wird ein Großteil der kleinen und großen Hausordnungen noch durch Mieter der SWVG mbH in Eigenleistung ausgeführt. Ziel ist es, den Gesamtbestand der SWVG mbH auf einen Reinigungsservice (umlegbare Betriebskosten) umzustellen. Jeder Neumieter muss die Reinigung durch die beauftragte Firma den der SWVG mbH erledigen lassen. Dies hat zur Folge, dass ein Teil des Bestandes durch den Mieter und der andere Teil durch einen Dienstleister gereinigt werden (variiert pro Hausaufgang/Etage/Wohnung). Die Mieter auf einer Etage wechseln sich wöchentlich ab. Je nach Gebäudetyp befinden sich 1 bis 3 Wohnungen auf einer Etage; wonach sich der Turnus ergibt. Für unsere Mieter ist auf den individuellen Rhythmus der Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen; insbesondere hat sich der AN an den Reinigungsturnus der Mieter anzupassen. Dieser kann vor allem bei der großen Hausordnung je nach Plan der Hausgemeinschaft variieren. Insgesamt fordert die Treppenhausreinigung ein akkurates Reinigungsmanagement. 3.2.2 Die große Hausordnung beinhaltet die Punkte 3.1.2, 3.1.4 bis 3.1.11 entsprechend dem Turnus der Leistungsbeschreibung. Die große Hausordnung ist außerdem bei Bedarf (Mieter im Haus, die die

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Anlage F3 Leistungsbeschreibung lang Projekt 10/2017 - Hauswart/Reinigung/Winterdienst Treppenhausreinigung in Eigenleistung vornehmen) mit den Mietern im Haus abzustimmen und zu berücksichtigen (siehe Punkt 3.2.1 ausführliche Erläuterung) 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Reinigungsdienst außen (umlagefähig) Hauszugänge und Eingangsbereiche sowie Durchfahrten reinigen und von Spinnweben befreien Wassereinläufe und Gullys von Schmutz (Laub, Papier, Unrat) befreien Papierkörbe im Außenbereich kontrollieren und entleeren Auskehren der Müllboxen sowie Kehren und Sauberhalten der Müllplätze Ausfegen und Entleeren der Fußroste Reinigen der Außenbeleuchtung feuchtes Abwischen der Klingeltableaus und Briefkastenanlagen halbjährliche Reinigung der Hauseingangsvordächer einschließlich Seitenelementen (zwingend am Ende des III. Quartals) und bedarfsorientierte Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Vordachentwässerung; die Reinigung der Vordächer beinhaltet u.a. die Befreiung von Laub/Moos und Unrat des Daches sowie der Regenrinnen bzw. des Ablaufs

5 5.1

Reinigung der Außenanlagen (umlagefähig) Durchführung der Reinigung der Außenanlagen: Beseitigung von Verunreinigungen, insbesondere das Absammeln von Unrat, Papier und Müll 2 mal wöchentlich, bei Bedarf öfter; wöchentliches Reinigen der Außenflächen, einschließlich der Wege, Schnittgerinne und zugehörigen Flächen wie Zufahrten, Pkw-Plätze und Hofflächen. Grundsätzlich ist auf einen gepflegten Gesamtzustand zu achten. Überschüssiges Schnitt- und Hackgut wird zum Kompostieren, Steine und nicht kompostierbares Material als Schutt auf Kosten des AN abgefahren. Die Abfuhr wird umgehend, spätestens bis zum folgenden Wochenende vorgenommen. Entsorgung des Laubes auf Wegen, Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und Hofflächen; das Laub ist nach Bedarf, soweit notwendig auch in mehreren Arbeitsgängen, aufzunehmen und auf Kosten des AN zur Entsorgung abzufahren. Die Entsorgungsbehältnisse sind generell an nicht störenden Standorten zu platzieren und bis zum jeweiligen Wochenende, bei auftretender Geruchsbelästigung umgehend, zu Lasten des AN zu entfernen Wildwuchs und Unkraut sind an den Zuwegungen, insbesondere zum Eingangsbereich zu entfernen, ebenso an Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Stellplätze, Wegen und sonstigen Flächen. Sollten Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, ist hierfür die Genehmigung zur Anwendung dieser beim Sächsischen Landesamt Referat Pflanzenschutz vom Anwender einzuholen und dem AG vorzulegen regelmäßige Ameisen- und Rattenbekämpfung wie das Auslegen von Köderboxen u.ä.; die Qualifizierung ist nachzuweisen; entsprechende Informationen an die Mieter gemäß Vorschrift

5.2

5.3

5.4

6 6.1

6.2 6.3 6.4

6.5

Grünanlagenpflege (umlagefähig) Der Rasen wird regelmäßig und so oft wie erforderlich gemäht. Die Schnitte erfolgen bei einer Wuchshöhe von mindestens 4 cm und höchstens 10 cm. Die Schnitthöhe in Böschungsbereichen wird besonders beachtet. Bei Trockenheit bzw. in den Monaten Juni bis August werden die Rasenmäher entsprechend höher eingestellt. Grundsätzlich liegt dann die Schnitthöhe nicht unter 6 cm. Entstehen bei Nichtbeachtung der Schnitthöhen Schäden an den Rasenflächen, nimmt der Auftragnehmer eine unentgeltliche Düngung und Bewässerung bzw. eine kostenlose Neuansaat des Rasens vor. Pflegeleistungen der Rasenflächen beinhalten u.a. im Frühjahr Vertikutierung und nach Bedarf das Düngen Ausgewiesene Biotope werden nach Rücksprache mit dem AG nur einmal im Jahr gemäht Rasenkanten sind regelmäßig abzustechen. Pflanzflächen und Baumscheiben werden wenigstens viermal im Jahr in den laubfreien, verfestigten oder verunkrauteten Bereichen gegrubbert, geschuffelt oder gehackt. Hierbei wird das Wurzelwerk geschont und das Laub sowie das Unkraut nach dem Hacken soweit wie möglich innerhalb der Pflanzungen entfernt. Angelegte Gießmulden oder Böschungen werden erhalten und gegebenenfalls nachgearbeitet

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6.7 6.8 6.9

7 7.1

7.2 7.3

8 8.1

Die Hecken werden fachmännisch mit beidseitiger gleichmäßiger Verjüngung nach oben um mindestens 15 % zweimal im Jahr geschnitten. Bei Bedarf und unter Beachtung der besonderen Wuchseigenschaften kann sich ein mehrmaliger Pflegeschnitt notwendig machen; insbesondere ist die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Eine gleiche Schnitthöhe bei zusammenhängenden Gebäudekomplexen wird beachtet. Die in vg. Pkt. genannte Vorgehensweise ist auch im Sichtbereich am Boden der Hecken zu gewährleisten. Büsche und kleine Bäume sind regelmäßig zu beschneiden; die Entsorgung ist inklusive Pflanzen sind vom Wildwuchs zu befreien, Beete aufzuhacken und aufzubereiten Trockene und beschädigte Pflanzenteile werden zweimal jährlich abgeschnitten und entfernt. Der Unterhaltungsschnitt wird unter Rücksichtnahme auf die arteigene Wuchsform und Regenerationsfähigkeit der einzelnen Gehölze ausgeführt. In sich gut eingewachsene Pflanzungen werden geschont und Zugangswege freigeschnitten. Der notwendige Rückschnitt der Gehölze und deren Auslichtung erfolgen im Winter. Soweit wie erforderlich, werden die Bäume mit Pfählen nachgebunden und die Wege von störenden, überhängenden Zweigen freigehalten. Im Fall von Rosen werden im Herbst ein Anhäufeln der Pflanzen und ein Rückschnitt der abgeblühten und abgestorbenen Pflanzenteile durchgeführt. Im Frühjahr erfolgen das Abhäufeln und ein fachgerechter Frühjahrsschnitt. Die Entfernung von Wildtrieben und vertrockneten Blüten bei Rosen wird während des ganzen Jahres vorgenommen Reinigung von Spielplätzen (umlagefähig) Durchführung der regelmäßigen Inspektion und Wartung nach DIN EN 1176, insbesondere:  visuelle Routine-Inspektion (Sichtkontrolle); 1 x wöchentlich, dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzungs- oder Witterungseinflüssen ergeben können  operative Inspektion (Verschleißkontrolle); 1 x monatlich; detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß  Veranlassung der TÜV-Hauptinspektion (Sicherheitskontrolle); 1 x jährlich; Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Anlage, Fundamente und Oberflächen  die Veranlassung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Spielgeräten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, wobei die tatsächlichen Kosten der Arbeiten insbesondere auch der benötigten Ersatzteile – mit Ausnahme von Kleinstreparaturen vom Auftraggeber zu tragen sind  Führung eines Nachweisheftes über die durchgeführten Kontrollen sofortige Meldung von Gefahrenquellen an den AG Säubern der Kinderspielplätze; Durchharken des Spielsandes und höhenmäßige Regulierung unterhalb der Spielgeräte; Entfernung von Unkraut; Aufnehmen und Entsorgung von Abfällen und Unrat; Rückbeförderung ausgeworfenen Sandes in den Sandkasten; Ausführung jede zweite Woche Winterdienst (umlagefähig) Durchführung komplexer maschineller und manueller Winterdienstleistungen entsprechend den maßgeblichen gesetzlichen/satzungsgemäßen Bestimmungen, insbesondere:  Schnee- und Eisbeseitigung  Bekämpfung der Winterglätte, laufende Bestückung der Streugutbehälter (diese und das Streugut sind vom AN zu stellen)  Abtransport der die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Schneemassen  die Beräumung des ausgebrachten Streugutes Die Ausführung der Arbeiten richten sich hinsichtlich Art, Weise und Umfang nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Satzung der Stadt Schkeuditz.  Innerhalb des vorgenannten Zeitraumes wird die gesamte winterdienstliche Betreuung abgesichert. Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Seite 4 von 7

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8.2 8.3 8.4

9 9.1 9.2 9.3 9.4

Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr; Die Schneeberäumung und Glättebekämpfung hat auf Fußwegen in einer solchen Breite zu erfolgen, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gesichert ist. Die Mindestbreite beträgt 1 m.  Die Anhäufung der beräumten Schnee- und Eismengen hat grundsätzlich seitlich des Gehweges bzw. am Fahrbahnrand zu erfolgen  Hydranten und Absperrschieber sind eisfrei zu halten  Schnittgerinne, Straßeneinläufe, Standorte für Abfallbehälter, Hydranten und Absperrschieber sind von Schneeanhäufungen frei zu halten bzw. abzustumpfen  Im Fall von Haltestellen sind Durchgänge durch den abgelagerten Schnee in angemessener Breite zu schaffen Schnee- und Glättebeseitigung auf Privatstraßen, Park- und Hofflächen, Garagenzufahrten, Hauszugangswegen, Behindertenrampen Bei an Gehwegen angrenzenden Gebäuden sind Schneeüberhänge oder Eiszapfen an Dächern, Dachrinnen, Simsen o. ä. Fassadenteilen zu beseitigen Ausgebrachtes Streugut ist nach Wegfall der Winterglätte unverzüglich, im Bedarfsfall auf Anweisung des AG auch während der Wintersaison zu beräumen. Die endgültige Beräumung des Streugutes hat bis zum 31. März eines jeden Jahres zu erfolgen. Sollte Ende März noch Winterwetter herrschen, verschiebt sich die Frist zur Beräumung des Streugutes um zwei Wochen. Müllentsorgung (umlagefähig) Bereitstellung von Entsorgungstonnen bzw. Containern nach Bedarf ggf. bis an die Grundstücksgrenze (gelb, blau ggf. grau) entsprechend dem öffentlichen Abfuhrkalender (Leerungstermin) Einrücken der Behälter insbesondere an den Tagen der Abholung; regelmäßige Reinigung der Containerklappen, insbesondere von innen Kontrolle der gelben und blauen Tonnen, bei Falschentsorgung entsprechende Sortierung in die dafür vorgesehenen Behältnisse Verpackungsmaterialien und sonstigen Müll zerkleinern und in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgen

10 Havariedienst (nicht umlagefähig) 10.1 Vorhalten eines 24-Stunden-täglich-erreichbaren Havariedienstes; Bereitstellung einer ganzjährig erreichbaren Notrufnummer 10.2 Einleitung und Koordinierung der in Notfällen notwendigen Maßnahmen 10.3 sofortige Ausführung von Notreparaturen bei Gefahr in Verzug; Notreparaturen werden gesondert vergütet, entsprechend der aufgewandten Arbeitszeiten; Erstattung der Materialkosten nur gegen Nachweis 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 11.7

Unterstützung der Verwaltung (nicht umlagefähig) Ablesen von Messeinrichtungen auf Anforderung durch den AG Kontrolle der durch andere Fachfirmen für den AG erbrachten Leistungen, z.B. Instandsetzungen Behebung von kleineren Mängeln, max. je Vorgang eine halbe Stunde z.B. Einstellen von Obertürschließern, Ölen von Scharnieren und Schlössern, Fensterwartung, Gangbarmachen mechanischer Einrichtungen etc. wochentags tägliche Leerung (außer an Feiertagen) des Hauswartbriefkastens und ggf. Weiterleitung der Post an die Verwaltung eigenständige Erstkontrolle auf grundsätzliche Berechtigung der von den Mietern angezeigten Mängel Schreiben von Reparaturmeldungen zur Auftragserteilung selbstständige Beschriftung (nach Bedarf) von Briefkastenanlagen, Klingelanlagen etc.

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Anlage F3 Leistungsbeschreibung lang Projekt 10/2017 - Hauswart/Reinigung/Winterdienst 11.8 Schlossausbau bei Leerwerden einer Wohnung und Einbau eines LeerwohnungsGeneralschlosses, so dass möglichst alle Leerwohnungen mit einem Schlüssel begehbar sind. Diese Maßnahme soll vor allem den Punkt 11.9 vereinfachen 11.9 Durchführung monatlicher Kontrolle (gemäß Kontrollplan) der Leerwohnungen; Grundreinigungen gem. Punkt 11.16 werden separat vergütet 11.10 bedarfsorientierte Kontrolle zur Vorbereitung von Wohnungsbesichtigungen 11.11 Waschmünzenverkauf, Leerung von Münzautomaten und Abrechnung derer beim AG 11.12 Meldung aller Sachverhalte, die zu einer Schädigung des AG, dessen Mietern oder des AN führen können sowie aller sonstigen Gefahren und Vorkommnisse an den Stützpunktleiter 11.13 kostenfreie Verteilung der Post der Verwaltung an Mieter oder Partner im vertragsrelevanten Gebiet des AN im Zuge der täglichen Arbeiten (z.B. Betriebskostenabrechnungen, Mahnungen, Hausaushänge, Informationsschreiben etc.) 11.14 Sperrmüllabfuhr nach Bedarf gegen gesonderte Berechnung nach Aufwand und den Entsorgungssowie Rechnungsnachweisen des Abnehmers 11.15 Schnittarbeiten an Bäumen von mind. 3 m Wuchshöhe bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung 11.16 Hausreinigung Leerwohnungen ist analog der kleinen Hausordnung Punkt 3.2.1 Die kleine Hausordnung beinhaltet Punkt 3.1.1 und 3.1.3 sowie bei Bedarf Winterdienst im wöchentlichen Rhythmus. Aufgrund von bestandsgeschützten Mietverträgen wird ein Großteil der kleinen und großen Hausordnungen noch durch Mieter der SWVG mbH in Eigenleistung ausgeführt. Die Mieter auf einer Etage wechseln sich wöchentlich ab. Je nach Gebäudetyp befinden sich 1 bis 3 Wohnungen auf einer Etage; wonach sich der Turnus ergibt. Für die durch den AG zu benennenden Leerwohnungen ist die Hausreinigung durch einen Dienstleister auszuführen. Dies hat zur Folge, dass ein Teil des Bestandes durch den Mieter und der andere Teil durch einen Dienstleister gereinigt werden (variiert pro Hausaufgang/Etage/Wohnung). Für unsere Mieter ist auf den individuellen Rhythmus der Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen; insbesondere hat sich der AN an den Reinigungsturnus der Mieter anzupassen. 11.17 Grundreinigung einer Wohnung; das Aufnehmen von Verschmutzungen und feuchtes Wischen des Fußbodens, der Bodenleisten, grobes Abwischen des Fliesenspiegels, der Heizkörper, der Sanitäranlagen inkl. Polieren verchromter Teile/Spiegel, Fenster, Türen sowie etwaig vorhandene Lüfter 11.18 Feinreinigung einer Wohnung; das Aufnehmen von Verschmutzungen und feuchtes Wischen des Fußbodens, der Bodenleisten, Feinreinigung des Fliesenspiegels, Lüfter, der Heizkörper innen wie außen, der Türen inkl. Rahmen, der Sanitäranlagen innen wie außen; insbesondere Duschabtrennungen und Laufschienen sowie Polieren verchromter Teile/Spiegel und Fenster samt Rahmen (innen/außen) und Fensterbrettern 11.19 Reinigung der Gästezimmer nach Vermietung. Aufnehmen von Verschmutzungen und feuchtes Wischen der Bodenbeläge, der Küchenteile, Schränke und Regale, Komplettreinigung Bad und Sanitär inkl. Polieren verchromter Teile, bei Bedarf Herrichten der Betten, Handtücher, etc. und eigenständiges Nachfüllen von Verbrauchsgütern, Reinigen und Entstauben der Möbel, insbesondere der Polstermöbel, Entsorgung von Müll, Führen einer Inventarliste und Meldung bei Unregelmäßigkeiten an die zuständige Sachbearbeiterin der SWVG mbH. Bedarfsmäßiges Fensterputzen sowie Gardinenwaschen inkl. Ab- und Aufhängen sowie Waschen und Aufbereiten der Bettwäsche und Handtücher; ggf. über eine Textilreinigung inkl. Fahrtkosten 11.20 Reinigung Bürogebäude SWVG mbH Schillerstr. 44 am Dienstende (Freitag nach 14:00 Uhr und Montag vor 07:30 Uhr) und Toilettenreinigung, Papierkörbe sowie Leeren der Papierkörbe und Schredderbehälter nach Sprechtag (Dienstag nach 18:00 Uhr und vor Dienstbeginn 07:30 Uhr am Mittwoch). Feuchtes Wischen aller Bodenbeläge, Treppen und Podeste sowie die Reinigung von Bildern, Regalen, Türen, Geländer und Schränken, Wöchentliches ggf. in kürzere Abständen Entleeren aller Papierkörbe sowie der Schredderbehälter; bedarfsmäßiges Reinigung der Fenster, Fensterrahmen und –brettern, Versiegelung der Kunststoffböden bzw. Shampoonierung der Teppichböden; Reinigung der Schreibtische, soweit angezeigt; bedarfsmäßiges Entstauben und Grundreinigen der Lager im SWV-Komplex

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Anlage F3 Leistungsbeschreibung lang Projekt 10/2017 - Hauswart/Reinigung/Winterdienst Sonstiges  Aufgewandte Materialkosten (Material und Ersatzteile für die Behebung von Schäden, Leuchtmitteln etc.) werden nach vorheriger Absprache im Einzelfall gegen Nachweis erstattet  Handwerkerarbeiten werden von eingetragenen und von der Verwaltung bekannten Fachfirmen ausgeführt

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