LEISTUNGSKONZEPT DES ESBK

LEISTUNGSKONZEPT DES ESBK TEIL A: Juristische Vorgaben Seite 2 A.1. Regelungen des Schulgesetzes § 48: Grundsätze der Leistungsbewertung § 49: Zeugn...
Author: Johann Fürst
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LEISTUNGSKONZEPT DES ESBK TEIL A: Juristische Vorgaben

Seite 2

A.1. Regelungen des Schulgesetzes § 48: Grundsätze der Leistungsbewertung § 49: Zeugnisse § 50: Versetzung, Förderangebote

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A.2. Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO BK) § 8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise § 9: Zeugnisse § 10: Versetzung, Leistungsanforderungen §§ 12 und 26: Nachprüfungen

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TEIL B: Bildungsgangübergreifende Regelungen

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B.1. Mögliche Beurteilungsaspekte B.2. Klausuren/Klassenarbeiten und sonstige Leistungen B.3. Konzept zur Qualitätssicherung bei Klausuren B.4. Vergleichsarbeiten B.5. Berücksichtigung der sprachlichen Richtigkeit B.6. Versäumen schriftlicher Arbeiten/ Nachschreiben B.7. Verfahrensweisen bei No0ten zum Arbeits- und Sozialverhalten B.8. Hilfestellung für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit B.9.Beurteilung der Leistungen im Zusammenhang mit außerschulischen Praktika

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TEIL C: Bildungsgangspezifische Regelungen

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C.1

Regelungen für die Bildungsgänge der Berufsschule nach Anlage A der APO BK

13

C.1.0. Regelungen für alle Bildungsgänge der Berufsschule C.1.0.1. Bewertung der Sonstigen Leistungen C.1.0.2. Förderung der deutschen Sprache C.1.0.3. Dokumentation der Leistungen

13 13 13 14

C.1.1

14 14 18 22 25 28 31 36 38 42 44

Regelungen für die einzelnen Bildungsgänge C.1.1.1 Bildungsgang Einzelhandel C.1.1.2 Bildungsgang Industriekaufleute C.1.1.3. Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement C.1.1.4. Bildungsgang Medizinische Fachangestellte C.1.1.5. Bildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte C.1.1.6. Bildungsgang Steuerfachangestellte C.1.1.7. Bildungsgang Verwaltungsfachangestellte C.1.1.8. Bildungsgang Zahnmedizinische Fachangestellte C.1.1.9. Bildungsgang Bankkaufleute C.1.1.10. Bildungsgang Großhandelskaufleute

C.1.2. Weiter Beurteilungsaspekte für die Bildungsgänge der Berufsschule C.1.2.1. Kriterienkatalog für die Bewertung der Sonstigen Leistungen C.1.2.2. Kriterien für die mündliche Mitarbeit C.1.2.3. Beispiele für ein Bewertungsschema für Referate und Präsentationen C.1.2.4. Bewertungskriterien für die Präsentation C.1.2.5. Bewertung bei Arbeitsteams C.2. Regelungen für die vollzeitschulischen Bildungsgänge C.2.1. Berufsfachschule nach Anlage B 2 der APO BK C.2.2. Höhere Handelsschule nach Anlage C 5 der APO BK C.2.3. Wirtschaftsgymnasium nach Anlage D 27 der APO BK

46 46 47 49 51 52 59 59 68 85

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A

Juristische Vorgaben

A 1: Auszug aus dem Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung

(1)

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.

(2)

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, F ähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt: 1.

sehr gut (1) Die Note „sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

2.

gut (2) Die Note „gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3.

befriedigend (3) Die Note „befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

4.

ausreichend (4) Die Note „ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5.

mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6.

ungenügend (6) Die Note „ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden. (5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet. (6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.

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§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn (1)

Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten 1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde, 2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird, 3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.

(2)

Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.

(3)

Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.

(4) Zeugnisse, die zerstört oder abhanden gekommen sind, können durch eine Bescheinigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ersetzt werden, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunter-lagen vorhanden sind. Die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung sind von einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnach-weises Kenntnis hat, durch Versicherung an Eides Statt vor der oberen Schulaufsichtsbehörde zu bestätigen. Die Voraussetzungen können auch durch Versicherung an Eides Statt vor der oberen Schulaufsichtsbehörde von zwei Personen bestätigt werden, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben. § 50 Versetzung, Förderangebote (1)

Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind. Eine Vorversetzung ist möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der höheren Klasse oder Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann vorsehen, dass Übergänge in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe auch ohne Versetzung möglich sind.

(2)

Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler im zweiten Halbjahr unterrichtet haben. In der Versetzungskonferenz über-nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung

(3)

Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.

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(4)

Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten angemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.

(5) Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die bisher besuchte Klasse oder Jahrgangs-stufe. Eine zweite Wiederholung ist in der Regel nicht zulässig. A 2: Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK) vom 26.05.1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2011 (SGV. NRW. 223) §8 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise (1) (2) (3)

(4) (5)

Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG, soweit in den Anlagen nichts anderes bestimmt ist. Anzahl und Umfang der Leistungsnachweise regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschriften, soweit diese Verordnung keine Regelung trifft. Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten. § 8 Abs. 4 der Anlage D bleibt unberührt. … Bei einer Täuschungshandlung finden die Vorschriften des § 20 entsprechende Anwendung.

VV zu § 8 8.1 zu Abs. 1 8.11 Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" sollen die durch die Ausbildungs- und Prüfungs-ordnung vorgeschriebenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden. 8.12 Hausaufgaben, die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand der Leistungsbewertung. 8.13 Gegen Einzelnoten, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von drei Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein Mitglied der Fachkonferenz. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer schriftlich über die Entscheidung und begründet sie. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, entscheidet auf Verlangen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers die oberer Schulaufsichtsbehörde. Unberührt bleibt die Befugnis der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Notengebung einer Lehrkraft zu beanstanden (§ 21 Absatz 4 ADO).

VV zu § 8.2 zu Abs. 2 8.21 In den schriftlichen Prüfungsfächern sind schriftliche Arbeiten anzufertigen. Sie sollen zu den Prüfungsbedingungen hinführen. In den übrigen Fächern können schriftliche Arbeiten gefertigt werden. 8.22 In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten in der Regel gleichgewichtig aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" und dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" gebildet.

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8.23 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden. Fächerübergreifende schriftliche Arbeiten sind möglich. Bei diesen Arbeiten kann die Höchstdauer überschritten werden. Für jedes der beteiligten Fächer ist eine Leistungsnote auszuweisen. 8.24 In den Fächern ohne schriftliche Arbeiten, insbesondere in dem Fach Projektarbeit, bildet der Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" die Grundlage der Bewertung. Zum Beurteilungs-bereich „sonstige Leistungen" gehören z. B. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen, Referate. 8.25 Leistungen, die im Zusammenhang mit Gemeinschaftsleistungen erbracht werden, können ein-bezogen werden, wenn sie der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler als eigene Leistung zuzuordnen sind. 8.26 Verschiedenartige Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der „Liste der Leistungsnoten" zu dokumentieren. Im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" führt jede schriftliche Arbeit zu einer eigenständigen Leistungsnote. Für die Feststellung einer Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnoten erforderlich. 8.27 Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen. 8.27 Fächer des Differenzierungsbereichs mit einem Stundenvolumen von mindestens 40 Jahresstunden werden benotet. Stützunterricht wird nicht benotet. Die Möglichkeit der Zertifizierung gemäß § 9 Abs. 3 Erster Teil APO-BK sowie ergänzende und abweichende Regelungen in den Anlagen bleiben hiervon unberührt. 8.28 Die Bildungsgangkonferenz trifft die Festlegungen (insbesondere die Benennung der Fächer mit schriftlichen Arbeiten sowie Festlegungen über Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnach-weise sowie Kriterien der Leistungsbewertung), die der Eigenart des Bildungsganges und der Organisationsform des Unterrichts entsprechen. Soweit Fachkonferenzen Festlegungen getroffen haben, sind diese angemessen zu berücksichtigen. 8.29 Zu Beginn eines Schuljahres informieren die in dem Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen". Etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes unterrichten die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über den bisher erreichten Leistungsstand und machen die Unter-richtung aktenkundig. Die jederzeitige Auskunftspflicht über den Leistungsstand bleibt unberührt. § 9 Zeugnisse, Laufbahnbescheinigungen, Zertifikate (1)

(2)

(3)

Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende jedes Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes oder zum Ende jedes Schuljahres Zeugnisse oder Laufbahnbescheinigungen. Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht erhalten das Zeugnis am Ende des letzten Unterrichtsblockes im Schuljahr. Wer einen Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Wer einen Bildungsgang des Berufskollegs ohne Erfolg besucht hat oder das Berufskolleg vorzeitig verlässt, erhält ein Abgangszeugnis. Soweit in den Anlagen A bis E keine anders lautende Regelung getroffen wird, tragen die Zeugnisse das Datum der Aushändigung. Das Schulverhältnis endet mit der Aushändigung des Zeugnisses, gegebenenfalls mit seiner Zustellung. Über berufliche Qualifikationen, die nicht im Abschlusszeugnis bescheinigt werden, und über Zusatzqualifikationen werden Zertifikate erteilt, auf Antrag auch über nicht weitergeführte Ausbildungsabschnitte.

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(4)

Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.

(VV dazu weggelassen)

§ 1 0 Versetzung, Leistungsanforderungen (1)

(2)

(3)

(4)

Soweit in den besonderen Bestimmungen des Zweiten Teils (Anlagen A bis E) nichts anderes bestimmt ist, wer-den Schülerinnen oder Schüler nach Ablauf eines Schuljahres in die folgende Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie die Leistungsanforderungen gemäß Absatz 2 erfüllen. Das Versetzungsverfahren richtet sich nach § 50 SchulG. Die Versetzungskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Versetzungskonferenz ist ein Protokoll zu führen. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungs-konferenz. Die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu berücksichtigen. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Leistungsanforderungen einer Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt, wenn die Leistungen am Ende der besuchten Klasse oder Jahrgangs-stufe in allen Fächern mindestens „ausreichend" oder nur in einem Fach „mangelhaft" sind. Die Versetzungskonferenz kann im Einzelfall bei der Versetzungsentscheidung von der festgelegten Regel abweichen, wenn Minderleistungen auf besondere nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretende Umstände, zum Beispiel längere Krankheit, zurückzuführen sind und erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klassemöglich ist. Das Berufskolleg informiert die Eltern gemäß § 50 Abs. 4 SchulG in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnis-ausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist.

§ 12 Nachprüfung bei Nichtversetzung, verfehltem Abschluss und abgeschlossenen Fächern (1)

Eine nichtversetzte Schülerin oder ein nichtversetzter Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn im Falle der Verbesserung der Note in einem einzigen Fach von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. Nach Maßgabe der Anlagen kann in bestimmten Fächern eine Nachprüfung ausgeschlossen werden. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.

(2)

In Bildungsgängen ohne Versetzung können Schülerinnen und Schüler, die in einem Schuljahr in zwei Fächern die Note „mangelhaft“ haben, ebenfalls eine Nachprüfung ablegen, wenn ein Fach oder beide Fächer nicht weitergeführt werden; die Nachprüfung ist in einem nicht weitergeführten Fach abzulegen. In Teilzeitbildungsgängen der Fachschule kann eine Nachprüfung auch abgelegt werden, wenn durch die Note „mangelhaft“ in einem nicht weitergeführten Fach ein Bestehen der Abschlussprüfung ausgeschlossen wäre.

(3)

Eine Nachprüfung kann auch abgelegt werden, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erlangen. Die Zulassung zur Nachprüfung ist auszusprechen, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in einem einzigen Fach oder bei fächerübergreifenden Prüfungen in einer

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Prüfungsarbeit, in dem oder der eine mangelhafte oder bessere Note erteilt wurde, ausreicht, um den Abschluss oder die Berechtigung zu erlangen. Eine Nachprüfung ist nicht zulässig, um einen Ausgleich zu erreichen. (4)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter bildet für die Nachprüfung einen Prüfungsausschuss und übernimmt den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung. Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die bisherige Fachlehrerin oder der Fachlehrer als prüfendes Mitglied und eine weitere Fachlehrkraft für die Protokollführung. Das prüfende Mitglied stellt die Aufgaben für die mündliche und gegebenenfalls die schriftliche Prüfung.

(5)

Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit einer besseren Note als der Ausgangsnote bewertet wird. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde.

(6)

Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt, ist versetzt. Wer die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt, hat damit den Abschluss oder die Berechtigung erworben.

(7)

Versäumt der Prüfling aus einem von ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kann der Prüfling aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der gesamten Prüfung oder an dem noch fehlenden Teil der Prüfung nicht teilnehmen, muss dies unverzüglich nachgewiesen werden; krankheitsbedingte Abwesenheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen VV dazu weggelassen

§ 26

Nachprüfung bei nicht bestandener Prüfung

(1)

Für Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, stellt der allgemeine Prüfungsausschuss fest, ob sie sich einer Nachprüfung unterziehen können. Ein Prüfling wird zur Nachprüfung zu-gelassen, wenn zum Bestehen der Prüfung eine Verbesserung um nicht mehr als eine Note in einem Fach ausreicht, in dem er die Abschlussnote „mangelhaft“ erhalten hat. Bei einer ungenügenden Prüfungsteilleistung entfällt die Möglichkeit einer Nachprüfung. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt der Prüfling das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.

(2)

Bei nicht bestandener praktischer Prüfung und in der Abiturprüfung ist die Nachprüfung ausgeschlossen.

(3)

Wer die Prüfung nach §§ 19, 20 nicht bestanden hat, kann nicht zur Nachprüfung zugelassen werden.

(4)

Die Nachprüfung findet in der Regel sechs Wochen nach der Abschlusskonferenz statt und muss spätestens zehn Wochen nach der Abschlusskonferenz abgeschlossen sein. Die Meldung zur Nachprüfung hat spätestens drei Wochen vor dem Nachprüfungstermin zu erfolgen.

(5)

Auf die Nachprüfung finden die Bestimmungen über die Prüfung entsprechende Anwendung. Die Schulleitern oder der Schulleiter legt der oberen Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig die Prüfungsaufgaben für die Nachprüfung zur Genehmigung vor.

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B

BILDUNGSGANGÜBERGREIFENDE REGELUNGEN ZUR LEISTUNGSBEWERTUNG

1.

Mögliche Beurteilungsaspekte für schulische Leistungen

Nachfolgend eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) möglicher Beurteilungsaspekte:  Klausuren/Klassenarbeiten  Fach- und Projektarbeiten  schriftliche Übungen,  Protokolle/Berichte  Thesenpapiere  Fragebögen  Referate u. Ä. m.  mündliche Mitarbeit  Präsentationen  Fachgespräche  Gemeinschaftsleistungen mit individueller Zuordnung  Praktikumsberichte  Hausarbeiten  Portfolios Die kooperative Arbeit in Lernsituationen erfordert besondere Formen der Leistungsbewertung. Die Beteiligung der Lernenden an der Bewertung erhöht hierbei die Transparenz und Akzeptanz des gesamten Bewertungsverfahrens. Lehrkräfte werden ermuntert, neue Formen der Leistungsbewertung zu erproben und darüber zu berichten. Leistungsbewertungskriterien können z. B. sein:               

die Fähigkeit und Bereitschaft, Arbeits- und Lernprozesse zu planen, kreativ und eigeninitiativ zu sein, selbstständig Informationen zu suchen, Lösungsstrategien zu entwickeln eine Entscheidung begründet zu treffen und zielorientiert auszuführen, unterschiedliche Interessenlagen bei den Entscheidungen zu berücksichtigen sich neuen Problemen und Fragestellungen zu öffnen, in System- und Prozesszusammenhängen zu denken, kompromiss- und durchsetzungsfähig zu sein, differenziert zu argumentieren, mit anderen schriftlich und mündlich zu kommunizieren, mit anderen zu kooperieren und im Team zusammenzuarbeiten, zwischenmenschliche Konflikte zu lösen bzw. zu bewältigen, den Unterricht mitzugestalten und zielstrebig, ausdauernd, konzentriert, sorgfältig sowie zeitlich und fachlich angemessen zu arbeiten

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2.

Klausuren/Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen

Soweit in Richtlinien/Lehrplänen/Bildungsplänen keine speziellen Regelungen getroffen sind, gilt für Fächer mit schriftlichen Arbeiten: a) Seit der letzten schriftlichen Leistungsüberprüfung sollten mindestens 15 Unterrichtsstunden, höchstens aber 35 Unterrichtsstunden vergangen sein. Begründete bildungs- und/oder fachspezifische Ausnahmen sind mit Genehmigung der Schulleitung möglich. Über Anzahl und Dauer der Klausuren/Klassenarbeiten entscheiden auf dieser Basis die Bildungsgangkonferenzen. b) Die Termine der Klausuren/Klassenarbeiten sollten zu Beginn des Schulhalbjahres festgelegt werden; die Koordination obliegt der/dem Klassenlehrer(in). (s. VV 8.11) c) Nach jeder Klausur/Klassenarbeit wird eine Note für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, die sich aus mehreren Bereichen zusammensetzen muss.

3.

Konzept zur Qualitätssicherung bei Klausuren/Klassenarbeiten

a) Die Aufgabenstellung für schriftliche Arbeiten muss maschinenschriftlich erfolgen; dabei ist neben der Lesbarkeit der Texte und Aufgaben auf eine ansprechende Gestaltung zu achten. b) Die Schwerpunkte der Bewertung (z. B. Punkte je Teilaufgabe oder Prozentwerte) sind mit der Aufgabenstellung anzugeben. c) Die Förderung und die Überprüfung der Schriftsprachkompetenz ist schon bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen; dies verbietet einen mehr als 50 %igen An-teil an multiple-choice-Aufgaben. d) Die Bewertung der Aufgaben muss für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Dritte klar nachvollziehbar sein (z. B. erreichte Punkte/erreichbare Punkte). e) Die Notengebung muss für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Dritte klar nachvollziehbar sein (z. B. IHK-Schema). f) Damit die Klausur/Klassenarbeit als Diagnose im Hinblick auf Individuelle Förderung genutzt werden kann, ist eine detaillierte Ergebnisübersicht anzufertigen. Diese ist auf Verlangen Schulleitungsmitgliedern auszuhändigen. g) Die beurteilten Klausuren/Klassenarbeiten müssen zeitnah zurückgegeben und besprochen werden. h) Es ist für jede Klausur/Klassenarbeit eine Notenübersicht mit der erzielten Durchschnittsnote der Lerngruppe anzufertigen. i) Von jeder Klausur/Klassenarbeit ist ein Exemplar der Aufgabenstellung zusammen mit Notenspiegel und Durchschnittsnote unaufgefordert und zeitnah dem/ der zuständigen Bildungsgangleiter(in) abzugeben. Auf Verlangen müssen auch bewertete, noch nicht zurückgegebene Arbeiten Schulleitungsmitgliedern ausgehändigt werden.

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Vergleichsarbeiten

Zur Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen in mehrzügigen Bildungsgängen bieten sich Vergleichsarbeiten an. Entscheidungen darüber treffen die Fach/Bildungsgangkonferenzen. In vollzeitschulischen Bildungsgängen ist mindestens die letzte Klausur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und BWR/GPR vor der Zulassung zur Prüfung bzw. vor dem Abschluss eine Vergleichsklausur unter Prüfungsbedingungen. 9

5.

Berücksichtigung der sprachlichen Richtigkeit (APO BK § 8.3)

Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sind in allen Klausuren nach folgender Art zu kennzeichnen: R

inkorrekte Rechtschreibung

Gr

Grammatikfehler, auch Satzbaufehler (es zählen dazu nicht Modusfehler (z. B. Fehlen des Konjunktivs) und Tempusfehler (z. B. falsche Zeitstufe), die gehören zur sprachlichen Darstellung)

Z

Zeichensetzungsfehler

Über die Konsequenzen von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit entscheiden die Fach- und Bildungsgangkonferenzen.

6.

Versäumen schriftlicher Arbeiten/ Nachschreiben

Versäumen Schülerinnen/Schüler schriftliche Leistungsüberprüfungen, darf ihnen nur dann Gelegenheit zum Nachholen des Leistungsnachweises gegeben werden, wenn unverzüglich und unaufgefordert eine Entschuldigung in der jeweils erforderlichen Art vorgelegt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Leistung mit „ungenügend“ bewertet. Bei entschuldigtem Fehlen muss sich die Schülerin/der Schüler nach der Rückkehr in die Schule selber unaufgefordert und unverzüglich bei der Fachlehrkraft melden; in diesem Fall kann ihnen zeitnah die Gelegenheit zum Nachschreiben oder einer Prüfung zur Notenfeststellung gegeben werden. Über den Termin entscheidet alleine die Lehrkraft unter Berücksichtigung der Dauer der Fehlzeit. Krankheitsbedingtes Fehlen bei Nachschreibterminen muss stets durch ein ärztliches Attest belegt werden, anderenfalls gilt das Fehlen als unentschuldigt. Es ist nicht zulässig, Schüler(innen) im Unterrichtsraum bei laufendem Unterricht nachschreiben zu lassen, ebenso wenig in einem Nebenraum unter Aufsicht der Lehr-person, während die Klasse „beschäftigt“ wird. Ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft dürfen Schüler(innen) zwecks Nachschreiben auch nicht aus dem Unterricht anderer Lehrpersonen abgezogen werden. Zulässig ist hingegen das Nachschreiben nach dem regulären Unterricht der Klasse oder an zentralen Nachschreibterminen, auch am Samstag. Es wird angestrebt, schulintern regelmäßige zentrale Nachschreibtermine außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu organisieren. Nachschreibklausuren zählen bei der Beachtung der maximalen Zahl der Leistungsüberprüfungen pro Tag/Woche nicht mit.

7.

Verfahrensweisen bei Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf den Zeugnissen sind mit Ausnahme der Abschluss- und Abgangszeugnisse möglich. Der Ausweis auf den Zeugnissen erfolgt unter Bemerkungen mit jeweils einem Satz in vier Abstufungen: „Der Schüler/Die Schülerin NN zeigte im Berichtszeitraum ein sehr gutes/gutes/zufriedenstellendes/nicht zufriedenstellendes Arbeitsverhalten/Sozialverhalten. Schülerinnen und Schüler, die diesen Ausweis wünschen, beantragen dies zu Schuljahresbeginn schriftlich, ggf. mit Unterschrift der Eltern. Der Antrag gilt für ein Schuljahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Klassenlehrer/Innen informieren die Schülerinnen und Schüler zum Jahresanfang. Ein Eintrag im Klassenbuch dokumentiert die Information. Die einzelnen Bildungsgänge können abweichende Regelungen treffen, die nach Genehmigung durch die Schulkonferenz in Kraft treten. 10

8.

Hilfestellung für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit

Im Rahmen der Bewertung der Sonstigen Leistungen fällt besonders der Beurteilung der sogenannten mündlichen Mitarbeit eine besondere Rolle in der Quantifizierbarkeit zu. Hier muss auch beachtet werden, dass für jede Stunde, in der die/der Schüler(in) unentschuldigt fehlt, die Note 6 gegeben werden muss. Im Folgenden wird ein möglicher Vorschlag zur Bewertung der Mitarbeit dargestellt: Situation Unentschuldigtes Fehlen; keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung werden verweigert oder sind falsch. Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.

Fazit Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.

Note/Punkte Note: 6 Punkte: 0

Die Leistung entspricht den Anforderungen Note: 5 nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch Punkte: 1-3 vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar.

Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Unterricht. Äußerungen im Ganzen aber noch den Anforderungen. beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.

Note: 4 Punkte: 4-6

Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Unterricht. Im Wesentlichen richtige Anforderungen. Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe.

Note: 3 Punkte: 7-9

Verständnis schwieriger Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Sachverhalte und deren Anforderungen. Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen.

Note: 2 Punkte: 10-12

Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung.

Note: 1 Punkte: 13-15

Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße.

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9.

Beurteilung der Leistungen im Zusammenhang mit außerschulischen Praktika

Betriebspraktika in den Bildungsgängen Berufsfachschule und Höhere Handelsschule sind verpflichtende Bestandteile der schulischen Ausbildung. Sie werden von den Lehrkräften der Schule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Diesbezüglich anzufertigende Praktikumsberichte unterliegen der Leistungsbeurteilung. Spezielle Regelungen dazu finden sich in Teil C.

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C. Bildungsgangspezifische Regelungen C.1. Regelungen für die Berufsschule nach Anlage A der APO BK C.1.0. Regelungen für alle Bildungsgänge der Berufsschule Allgemein wird für die Leistungsbewertung in den Bildungsgängen der Anlage A (Duales System) folgendes einheitliches Vorgehen festgelegt. Bildungsgangspezifische Regelungen befinden sich im Anhang I der Anlage.

C.1.0.1. Bewertung der Sonstigen Leistung Projektarbeiten, Mappen als schriftliche Ausarbeitung zu einem fachlichen Thema und Präsentationen können anhand von vorgegebenen Bewertungsschemata benotet werden. Diese enthalten den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld bekannt gegebene Kriterien und Gewichtungen. So ist z. B. in Gruppenarbeitsphasen anhand der Bewertungskriterien sichergestellt, dass zum einen die Gruppenarbeit zum anderen aber auch die individuelle Schülerleistung bewertet werden. Im Anhang II werden exemplarisch Empfehlungen gegeben, die zur Bewertung der unterschiedlichen Aspekte, die in die Sonstige Leistungsnote mit einfließen, herangezogen werden können.

C.1.0.2. Förderung der deutschen Sprache in den Bildungsgängen Empfehlung für alle Fächer Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Die Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben danach die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Sie machen grundsätzlich auch außerhalb des Deutschunterrichts auf Fehler aufmerksam, geben regelmäßig schriftliche und mündliche Rückmeldungen über Leistungen in der deutschen Sprache und korrigieren Fehler. In der Berufsschule ist der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren stark angestiegen. Jedoch sind diese Schülerinnen und Schüler zumeist schon in Deutschland geboren und haben deutsche Schulen besucht. Die sprachliche Leistung dieser Schülerinnen und Schüler weist dennoch sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Gebrauch erhebliche Mängel auf. Es ist grundsätzlich möglich, die inhaltliche Benotung abzuwerten, wenn bei der Erbringung eines Leistungsnachweises, der vornehmlich auf der Erstellung von Texten beruht, die sprachliche Gestaltung unzureichend ist, so dass die Inhalte zum größten Teil nicht erfassbar sind. Hierbei sollte jedoch Berücksichtigung finden, wie lange diese Schülerinnen und Schüler schon in Deutschland zur Schule gegangen sind und ob in der häuslichen Umgebung Deutsch als Sprache der Verständigung benutzt wird. Sind Schülerinnen und Schüler erst eine kurze Zeit in Deutschland, sollte vom maximalen Spielraum der Absenkung einer Note kein Gebrauch gemacht werden. Schülerinnen und Schülern, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes noch gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu einer halben Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schülern, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes nicht gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu einer ganzen Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die diese erheblichen Mängel vorweisen, sollen dort, wo es angeboten werden kann, im Rahmen der Differenzierungskurse einem Deutschförderkurs zugewiesen werden. Des Weiteren kann in allen Bildungsgängen des Dualen Systems eine Empfehlung für die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) ausgesprochen werden. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen verstärkt eine LeseRechtschreibschwäche festgestellt wurde, ist in Absprache mit dem Deutschlehrer zu klären -wenn Deutschunterricht erteilt wird-, ob in den letzten Jahren etwas dagegen unternommen worden ist. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollten dazu angehalten werden, weiterhin Kurse zu besuchen, die speziell auf ihr Problem ausgerichtet sind. Diejenigen, denen dieses nicht bewusst ist, sollten aufgefordert

13

werden, ihre Lese-Rechtschreibschwäche bei entsprechenden Institutionen testen zu lassen und Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Angestrebt sind bildungsgangübergreifende Fördermaßnahmen zur Verbesserung der LeseRechtschreibkompetenz.

C.1.0.3. Dokumentation der Leistungen Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist zu Beginn des Schuljahres für die Anlage der grünen Notenliste sowie die Datensicherung verantwortlich. Die Fachkolleginnen und –kollegen haben dann eine „Bringpflicht“ zur unmittelbaren Eintragung, nach Leistungserbringung bzw. nach Leistungsfeststellung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Tendenznoten (mit + /- bzw. %-Angaben) notiert werden. Dabei werden Klassenarbeiten in rot, S/L-Noten in schwarz oder blau und Zeugnisnoten in grün mit der jeweiligen Datumsangabe dokumentiert. Durch die regelmäßige Aktualisierung der schriftlichen und sonstigen Leistungsbewertungen ist gewährleistet, dass ein aussagekräftiges Gesamtbild der Schülerin/des Schülers für eine Beratung bzw. eine Förderempfehlung jederzeit zur Verfügung steht. In der Anlage 2 werden Vorschläge und Hilfestellungen zur Bewertung der sonstigen Leistungen vorgestellt.

C.1.1. Regelungen für die einzelnen Bildungsgänge C.1.1.1. Bildungsgang Einzelhandelskaufleute/ Verkäufer(innen)

14

Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg Berufsschule Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel / Verkäufer / Verkäuferin Unterstufe (1. und 2. Halbjahr) Leistungsbewertung und Notengebung gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

Wochenstunden

Lernbereiche / Fächer BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH

Kundenkommunikation und -service Warenbezogene Prozesse

3

Wirtschafts- und Sozialprozesse Datenverarbeitung Fremdsprache

2

Anzahl der Anzahl der Gewichtung Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. Dauer der Leist.-noten Leistung Kl.-arbeiten anderer (KA) (SL) sonst. Leistungen) Anz. KA = Anz. SL

rechn. Notenermittlung

3

angemessen

50/50

3

angemessen

50/50

3

angemessen

50/50

1

2

angemessen

50/50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH T/L-Warenverkaufskunde BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH

1

2 / 45 Min.

2

angemessen

50/50

Deutsch/Kommunikationslehre Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre

1 1 1 1

2 / 45 Min. 0 0 2 /45 Min.

2 2 2 2

angemessen angemessen angemessen angemessen

50/50 0/100 0/100 50/50

- Einzelhandel-

Zeugnisnote

KA : SL

3 max 90 Min. 3 max 90 Min. 3 max 90 Min. 2 / 45 Min.

2

Jahres-

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den "schriftlichen Arbeiten" und den "sonstigen Leistungen" gebildet.

Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg

Berufsschule

Kfm. / Kfr. im Einzelhandel und Verkäufer/in

Mittelstufe 1. Halbjahr

Mittelstufe 2. Halbjahr

Leistungsbewertung und Anzahl der Notengebung gemäß Wochen- Kl.-arbeiten Bildungsgangbeschluss stunden Dauer der vom 11.08.2015 Kl.-arbeiten (KA)

Anzahl der Gewichtung Anzahl der Anzahl der Gewichtung Sonst. (mündl. rechn. Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Leist.-noten Leistung Noten- stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Notenanderer ermittlung Kl.-arbeiten anderer ermittlung (SL) sonst. KA : SL (KA) (SL) sonst. KA : SL Leistungen) Leistungen) Anz. KA = Anz. SL Anz. KA = Anz. SL

Lernbereiche / Fächer BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH

Kundenkommunikation und -service Warenbezogene Prozesse Wirtschafts- und Sozialprozesse Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

2

Fremdsprache DIFFERENZIERUNGSBEREICH T/L-Warenverkaufskunde BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH

Deutsch/Kommunikationslehre Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre

1 max 90 Min. 2 max 90 Min. 1 max 90 Min. 2 max 90 Min.

1

angemessen

50/50

2

2

angemessen

50/50

3

1

angemessen

50/50

1

2

angemessen

50/50

2

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

3 1 2

1 max 90 Min. 1 max 90 Min. 1 max 90 Min. 1 max 90 Min.

1

angemessen

50/50

1

angemessen

50/50

1

angemessen

50/50

1

angemessen

50/50

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

50/50

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

50/50

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

- Einzelhandel-

Jahreszeugnisnote

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den "schriftlichen Arbeiten" und den "sonstigen Leistungen" gebildet.

Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg

Berufsschule

Oberstufe 1. Halbjahr

Kfm. / Kfr. im Einzelhandel Oberstufe 2. Halbjahr

Leistungsbewertung und Anzahl der Anzahl der Gewichtung Anzahl der Anzahl der Gewichtung Notengebung gemäß Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Wochen- Klausuren Sonst. (mündl. rechn. JahresBildungsgangbeschluss stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Notenstunden bzw. Leist.-noten Leistung Notenvom 11.08.2015 Kl.-arbeiten anderer ermittlung Kl.-arbeiten andere ermittlung zeugnisnote (KA) (SL) sonst. KA : SL (KA) (SL) sonst. KA : SL

Leistungen) Anz. KA = Anz. SL

Lernbereiche / Fächer BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH

Kundenkommunikation und -service Wirtschafts- und Sozialprozesse Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Leistungen)

2 4 2

2 max 90 Min. 2 max 90 Min. 2 max 90 Min.

Anz. KA = Anz. SL

2

angemessen

2

angemessen

2

angemessen

50/50 50/50 50/50

2 3 2

1 max 90 Min. 1 max 90 Min. 1 max 90 Min.

1

angemessen

1

angemessen

1

angemessen

Fremdsprache DIFFERENZIERUNGSBEREICH

50/50 Gesamtnote 50/50 wird gleichgewichtig aus den 50/50 "schriftlichen Arbeiten" und den "sonstigen Leistungen" gebildet.

BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH

Deutsch/Kommunikationslehre Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

- Einzelhandel-

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50 / 50

1

1 / 45 Min.

1

angemessen

50/50

C.1.1.2.Bildungsgang Industriekaufleute

Eugen-Schalenbach- Berufskolleg

Berufsschule - Unterstufe 1.

Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlun

noten

andere

noten

anderer

g

Bildungsgangbeschluss vom 17.09.2015

sonstige (Min).

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min..)

Leistungen (KL:SL)

Lernbereiche/Fächer

Anzahl KL = Anzahl SL

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Wirtschafts- und

2

1

60

1

angemessen

50:50

2

1

60

1

angemessen

50:50

Vgl. KL

Sozialprozesse (WSP) Geschäftsprozesse (GPR)

4

1*

90

1

angemessen

50:50

4

2

90

2

angemessen

50:50

Gesamtnote wird

Steuerung und Kontrolle (SUK)

3

1

90

1

angemessen

50:50

3

2

90

2

angemessen

50:50

gleichgewichtig

Englisch

1

1

45-90

1

**

50:50

1

1

45-90

1

**

50.50

aus den

50:50

„schriftlichen

Datenverarbeitung (WIO)

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

Arbeiten“ und den

BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH

„sonstigen Leistungen“

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

gebildet. Summe:

11

11

(*) Aufgrund der in der Unterstufe in der Didaktischen Jahresplanung vorgesehenen edv- gestützten virtuellen Betriebserkundung (A&S GmbH) sowie den schülerindividuellen Unternehmenspräsentationen und den damit häufig verbundenen sinnvollen Betriebsbesichtigungen wird hier von der im Leistungskonzept verabschiedeten Regelung abgewichen. **Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.

Eugen-Schalenbach- Berufskolleg

Berufsschule - Mittelstufe 1.

Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

noten

anderer

Bildungsgangbeschluss vom 17.09.2015

sonstige (Min.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min..)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Wirtschafts- und

2

1

60

1

angemessen

50:50

2

1

60

1

angemessen

50:50

4

2

90

2

angemessen

50:50

4

2

90

2

angemessen

50:50

90.

2

angemessen

50:50

Sozialprozesse (WSP) Geschäftsprozesse (GPR)

Vgl. Kl vor ZP*

Steuerung und Kontrolle (SUK)

Englisch

2

1

90.

1

angemessen

50:50

2

2

evtl.als Vgl-

davon evtl.

KL.**

1 Vgl. KL**

1

1

45-90

1

***

50:50

1

1

Gesamtnote

gleichgewichtig 45-90

1

**:

50:50

1

aus den „schriftlichen

BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH Politik/Gesellschaftslehre (Pol)

wird

1

mind. 30

1

angemessen

50:50

1

1

mind. 30

1

angemessen

50:50

Arbeiten“ und den „sonstigen

DIFFERENZIERUNGSBEREICH Englisch („Proficiency“ )

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Englisch („Advanced“ )

2

1

60

1

angemessen

50:50

2

1

60

1

angemessen

50:50

Spanisch (A/F)

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Steuern und Finanzen

2

1

45-90

1

angemessen

50:50

2

1

45-90

1

angemessen

50:50

Arbeiten am PC

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Summe:

12

12

*Vgl. KL nur in den 3 jährigen Klassen ** Die Fachlehrer stimmen sich in den 3 jährigen Klassen ab ***Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.

Leistungen“ gebildet. .

Eugen-Schalenbach- Berufskolleg

Berufsschule - Oberstufe (3-jährig) 1.

Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

noten

anderer

Bildungsgangbeschluss vom 17.09.2015

sonstige (Min.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Wirtschafts- und

2

1

60

1

angemessen

50:50

2

1

60

1

angemessen

50:50

Gesamtnote wird

Sozialprozesse (WSP) Geschäftsprozesse (GPR)

3

2

90- 135

2

angemessen

50:50

3

1

90- 135

1

angemessen

50:50

gleichgewichtig

Steuerung und Kontrolle (SUK)

3

2

90

2

angemessen

50:50

3

1

90

1

angemessen

50:50

aus den „schriftlichen Arbeiten“ und

BERUFSFELDÜBER-GREIFENDER LERNBEREICH Politik/Gesellschaftslehre(POL)

1

1

mind. 30

1

angemessen

50:50

1

1

mind. 30

1

angemessen

50:50

den „sonstigen Leistungen“

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

gebildet. Summe:

9

9

Eugen-Schalenbach- Berufskolleg 1.

Leistungsbewertung und

Berufsschule Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) - Oberstufe (2,5-jährig) Stand: Schuljahr 2015/16 Halbjahr ( 2. Halbjahr entfällt)

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

noten

andere

Notengebung gemäß Bildungsgangbeschluss vom 17.09.2015

Jahreszeugnisnote

sonstige (Min.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Wirtschafts- und

2

1

mind. 60

1

angemessen

50:50

Geschäftsprozesse (GPR)

3

1

90- 135

1

angemessen

50:50

Gesamtnote wird als Jahresnote aus den Halbjahresnoten

Steuerung und Kontrolle (SUK)

3

1

90

1

angemessen

50:50

2. Halbjahr /MSt und 1.Halbjahr/OSt

Sozialprozesse (WSP)

sowie gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“

BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH Politik/Gesellschaftslehre

1

(POL) DIFFERENZIERUNGSBEREICH

Summe:

9

1

mind. 30

1

angemessen

50:50

gebildet.

C.1.1.3. Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement

Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg

Berufsschule -Unterstufe1.

Kaufleute für Büromanagement (KBM) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

noten

anderer

Bildungsgangbeschluss vom 24.09.2015

sonstige (Min.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min..)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Geschäftsprozesse (GPR)

4

2

60-100

2

angemessen

50:50

4

2

60-100

2

angemessen

50:50

Gesamtnote

Büroprozesse (BPR)

3

1

90

1

angemessen

50:50

3

2

90

2

angemessen

50:50

wird gleichge-

Steuerung und Kontrolle (SUK)

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

wichtig aus den

Englische Kommunikation

1

1

45-90

1

*

50:50

1

1

45-90

1

*

50:50

„schriftlichen Arbeiten“ und

BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH Deutsch Kommunikation

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

den „sonstigen

Politik Gesellschaftslehre

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

Leistungen“ gebildet.

DIFFERENZIERUNGS-BEREICH WIO Summe:

1 12

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45.

1

angemessen

50:50

12

*Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.

Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg

Berufsschule -Mittelstufe1.

Kaufleute für Büromanagement (KBM) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

noten

anderer

Bildungsgangbeschluss vom 24.09.2015

sonstige (Min.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Geschäftsprozesse (GPR) +

3+1

2+1

Deutsch* Büroprozesse (BPR) Steuerung und Kontrolle (SUK)

45-100

2+1

angemessen

50:50

3+1

1+1

D:45 2 2

1 1

90 90

45-100

1+1

angemessen

50:50 Gesamtnote

D:45 1 1

angemessen angemessen

50:50 50:50

2 2

2 2

90 90

2 2

angemessen angemessen

50:50

wird gleichge-

50:50

wichtig aus den „schrift-lichen

BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH Politik/Gesellschaftslehre Reli

1 0

1 0

45 0

1

angemessen

50:50

0

1 1

1 0

45 ./.

1 2

angemessen angemessen

50:50

Arbeiten“ und

./.

den „sonstigen Leistungen“

DIFFERENZIERUNGS-BEREICH

gebildet.

WIO

1

1

45 Min.

1

angemessen

50:50

0

./.

./.

./.

Englisch („Proficiency“ )

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Englisch („Advanced“ )

2

1

60

1

angemessen

50:50

2

1

60

1

angemessen

50:50

Spanisch (A/F)

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Steuern und Finanzen

2

1

45-90

1

angemessen

50:50

2

1

45-90

1

angemessen

50:50

Arbeiten am PC

2

1

90

1

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Summe:

12

*Zusammensetzung der Zeugnisnote nach Stundenanzahlverhältnis

12

Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg

Berufsschule -Oberstufe1.

Kaufleute für Büromanagement (KBM) Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung und

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Notengebung gemäß

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

noten

anderer

Bildungsgangbeschluss vom 24.09.2015

sonstige (Min.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

sonstiger (KL:SL)

(Min.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Geschäftsprozesse (GPR)

2

1

45 -100

1

angemessen

50:50

2

1

45 -100

1

angemessen

50:50

Büroprozesse (BPR)

2

2

90

2

angemessen

50:50

2

1

90

1

angemessen

50:50

Gesamtnote

Steuerung und Kontrolle (SUK)

4

2

90

2

angemessen

50:50

4

2

90.

2

angemessen

50:50

wird gleichgewichtig aus den

BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH Deutsch

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

„schriftlichen

Politik/Gesellschaftslehre/

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

Arbeiten“ und

Reli

2

0

./.

2

angemessen

./.

0

0

./.

0

Sport*

0

2

./.

./.

2 (50:50)

Leistungen“ gebildet.

DIFFERENZIERUNGS-BEREICH

Summe:

den „sonstigen

12

*Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die

12

sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt

C.1.1.4. Bildungsgang Medizinische Fachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA) (Unterstufe) 1.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Meda

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

PBA/

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

Abrechnung

1

1

1

1

1

1

1

1

WSP

2

2

2

2

angemessen

50:50

2

1

2

1

angemessen

50:50

PMG

2

1

1

1

angemessen

50:50

2

2

1

2

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

30 % Test

50:50

Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

1

-

1 Test

1

Sport

2

-

1 Test

1

-

2

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

QM1

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

Summe:

14

Religion

30% Test

1

-

1 Test

1

1 Test

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

angemessen

50:50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

12

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA) (Mittelstufe) 1.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

sonstigen

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

Bildungsgangbeschluss

Leistungs-

andere

Leistungs-

anderer

vom 11.08.2015

noten

sonstige

noten

sonstiger

gemäß

(U-

Leistungen

Std.) Lernbereiche/Fächer

(KL:SL)

(U-Std.)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

(SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Meda

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

PBA/

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

Abrechnung

1

1

1

1

1

1

1

1

WSP

2

2

2

2

angemessen

50:50

2

1

2

1

angemessen

50:50

PMG

2

1

1

1

angemessen

50:50

2

2

1

2

angemessen

50:50

Englisch

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

QM2

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50 (Prüfungsnote kann entscheiden.)

Summe:

13

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation Religion Sport Politik/Gesellschaftslehre DIFFERENZIERUNGSBEREICH

12

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA) (Oberstufe) 1.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

sonstige

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

(U-Std.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Meda

3

3

1-2

3

angemessen

50:50

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

PBA/

1

1

1-2

1

angemessen

50:50

1

1

1-2

1

angemessen

50:50

Abrechnung

1

1

1

1

1

1

1

1

WSP

3

2

2

2

angemessen

50:50

3

1

2

1

angemessen

50:50

PMG

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

Englisch

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

1

-

2 Tests

2

30% Test

1

-

1 Test

1

30 % Test

1:1:1

Religion

1

-

2 Tests

2

angemessen

1

-

1 Test

1

angemessen

1:1:1

1

1

1

1

angemessen

1

1

1

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

Sport Politik/Gesellschaftslehre

50:50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH 50:50 Summe:

12

12

Das IHK-Schema wird in allen Fächern zur Notenermittlung angewandt. Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schüler(inne)n bekanntgegeben und erklärt.

C.1.1.5. Bildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Unterstufe: neue Richtlinien) 3.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

4.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Betriebsprozesse

3

3

1

2

angemessen

50:50

3

3

1

2

angemessen

50:50

Wirtschafts- und Sozial-

5

3

1-2

3

angemessen

50:50

5

3

1-2

3

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

prozesse Anwaltliche Geschäftsprozesse Notarielle Geschäftsprozesse Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

1

-

-

1

Religion

1

-

-

1

15-35%

1

1

1

1

angemessen

TVT

1

1

1

1

angemessen

Summe:

12

Sport (nur ein Halbjahr) Politik/Gesellschaftslehre

1

-

-

1

1

-

-

1

15-35%

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

50:50

50:50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

12

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Mittelstufe: alte Richtlinien) 5.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

6.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

sonstige

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

(U-Std.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Allg. Wirtschaftslehre

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

Rechnungswesen

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

Recht

5

2

1-2

2

angemessen

50:50

5

3

1-2

3

angemessen

50:50

angemessen

50:50

1

1

1

1

1

1

1

1

angemessen

50:50

Datenverarbeitung Englisch

angemessen

50:50

angemessen

50:50

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

50:50

50:50

Religion

50:50

50:50

Sport (nur ein Halbjahr)

50:50

50:50

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

TVT

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

Summe:

10

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

10

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Oberstufe: alte Richtlinien) 1. Halbjahr Anzahl der Gewichtung

Stand: Schuljahr 2015/16 2. Halbjahr Anzahl Gewichtung

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

sonstige

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

(U-Std.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

rechn. Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Allg. Wirtschaftslehre

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

Rechnungswesen

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

1

1

1-2

1-2

angemessen

50:50

Recht

5

2

1-2

2

angemessen

50:50

5

2

1-2

2

angemessen

50:50

Datenverarbeitung

angemessen

50:50

angemessen

50:50

Englisch

angemessen

50:50

angemessen

50:50

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

50:50

50:50

Religion

50:50

50:50

Sport (nur ein Halbjahr) Politik/Gesellschaftslehre

50:50

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

TVT

2

2

1

2

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

Stützkurs Rewe

1

angemessen

50:50

1

angemessen

50:50

Summe:

11

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

10

Betriebsprozesse in der Unterstufe: Die Zeugnisnote ermittelt sich im Verhältnis 1:1:1 . Wirtschafts- und Sozialprozesse in der Unterstufe: Die Zeugnisnote ermittelt sich im Verhältnis 8:2. In allen Fächern wird das IHK-Schema zur Notenermittlung angewandt. Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.

C .1.1.6. Bildungsgang Steuerfachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA) (Unterstufe) 7.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

8.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Steuerlehre

4

2

60

2

angemessen

50:50

4

2

60

2

angemessen

50:50

Rechnungswesen

3

2

60

2

angemessen

50:50

3

2

60

2

angemessen

50:50

Allgemeine Wirtschafts-

2

2

45

2

angemessen

50:50

2

2

45

2

angemessen

50:50

angemessen

50:50

2

2

45

2

angemessen

50:50

lehre Datenverarbeitung Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

50:50

50:50

Religion

50:50

50:50

Sport Politik/Gesellschaftslehre

50:50 1

1

45

1

ZKS

2

2

45

2

Summe:

12

50:50

50:50 1

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

12

1

45

1

50:50

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA) (Mittelstufe) 1.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

sonstige

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

(U-Std.) Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Steuerlehre

3

2

60

2

angemessen

50:50

3

2

60

2

angemessen

50:50

Rechnungswesen

3

2

60

2

angemessen

50:50

3

2

60

2

angemessen

50:50

Allgemeine Wirtschafts-

2

2

60

2

angemessen

50:50

2

1

60

2

angemessen

50:50

angemessen

50:50

1

1

1

1

1

1

1

1

angemessen

50:50

lehre Datenverarbeitung Englisch

angemessen

50:50

angemessen

50:50

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation Religion

50:50 1

1

Sport Politik/Gesellschaftslehre

50:50

50:50 1

1

50:50 1

1

45

1

ZKS

1

1

45

1

Summe:

12

50:50

50:50 50:50

1

1

45

1

1

1

45

1

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

12

50:50

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA) (Oberstufe bis Jahrgang 2013) 1.

Halbjahr

Stand: Schuljahr 2015/16 2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Steuerlehre

4

2

60

2

angemessen

50:50

4

1

150

1

angemessen

50:50

Rechnungswesen

4

2

60

2

angemessen

50:50

4

1

120

1

angemessen

50:50

Allgemeine Wirtschafts-

1

1

60

1

angemessen

50:50

1

1

90

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

lehre Datenverarbeitung Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

50:50

50:50

Religion

50:50

50:50

Sport

50:50

-

-

-

-

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

ZKS

1

1

45

1

angemessen

50:50

1

1

45

1

angemessen

50:50

Summe:

11

Politik/Gesellschaftslehre

50:50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

11

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA) (Oberstufe ab Jahrgang 2014) 1.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

2.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH Steuerlehre

4

2

60

2

angemessen

50:50

4

1

150

1

angemessen

50:50

Rechnungswesen

4

2

60

2

angemessen

50:50

4

1

120

1

angemessen

50:50

Allgemeine Wirtschafts-

1

1

60

1

angemessen

50:50

1

1

90

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

lehre Datenverarbeitung Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

50:50

50:50

Religion

50:50

50:50

Sport

2

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

45

2

50:50

-

-

-

-

50:50

1

50:50

1

1

45

1

50:50

2

1

45

1

50:50

DIFFERENZIERUNGSBEREICH ZKS Summe:

12

12

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Alle SL-Noten bestehen aus einem mündlichen Teil und einem weiteren Teil (z.B. Referat, Text, Präsentationen, selbst erstellte Unterlagen) Folgender Schlüssel wird angewandt: Prozentsatz: 100-92 Note 1 91-81 2 80-67 3 66-50 4 49-30 5 29-0 6 Klausuren im zweiten Halbjahr der Oberstufe in den Kernfächern werden unter Prüfungsbedingungen geschrieben, daher weichen die Zeitumfänge ab. Berücksichtigung der deutschen Sprache: Folgende Aspekte fließen in die Beurteilung der sprachlichen Komponente ein: Strukturierte Darstellung, Einhaltung formaler Regeln, Stilistische Qualität und Wortwahl, Verwendung von Fachsprache, Diese Aspekte sollen mit insgesamt 5% auf volle Punkte aufgerundet berücksichtigt werden. Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.

C.1.1.7. Bildungsgang Verwaltungsfachangestellte Berufsschule: Verwaltungsfachangestellte Unterricht im 3-Blocksystem (je 13 Wochen pro Block) Leistungsbewertung und Notengebung gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

Eingesetzte Lehrpersonen

Anzahl der KL

Dauer der KL

Anzahl der sonstigen Leistungsnoten (SL)

(U-Std.) Lernbereiche/Fächer BERUFSBEZOGENER LERNBREICH AWL

Gewichtung mündl. Leistung: andere sonstige Leistungen

rechn. Notenermittlung

(KL:SL)

2

2

angemessen

50:50

2 2

2 Mind. 45 Min.

2 2

angemessen

50:50

Frau Würfel im 1. Block, im 2. Block im 3. Block

2 2 1

45 Min. 45. Min. 45 Min.

2 2 1

2

Diff.kurs Englisch

Herr Koch im 1. u. 2. Block je (Frau Lang stellt jeweils für die 2. Klausur zwei Aufgaben) Frau Lang im 1. u. 2. Block je im 3. Block: Herr Baumhus: alle Blöcke Herr Quast: alle Blöcke

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

Frau Lang im 1. Block:

Orga

Politik Religion

Block):

Anzahl KL = Anzahl SL

2

VRH

Std. (JE

Block 1, 2 und 3: Frau Peterssen Im 3. Block : Herr Koch Herr Nietzke in allen 3 Blöcken je

VBL (s. Legende)

Wo.-

im 2. u. 3. Block je Frau Würfel im 1. Und 2. Block je Herr Schreiber in allen Blöcken

2-stündig

3

3 2

2-std. Mind. 45 Min.

3 2

2

ProjektArbeit 1 2

1,6 1

0,6 1 0,6 1,6

2 (Frau Lang ermittelt eine eigene SLNote, die Herr Koch angemessen berücksichtigt.)

3

1

angemessen

50:50

2,3 2,6

angemessen

50:50

0,6

50:50

0,3

angemessen

50:50

O,3

2 (im 3. Block 1 Klassenarbeit; 1Referat)

angemessen

50:50

0,6

1

angemessen

50:50

0,3

2

10 Wochen 1

1

1-stdg. Mind. 1stündig 1-stündig

DIFFERENZIERUNGSBEREICH Grundlagen des Rechts

Frau Würfel im 1. Block

1

1-stündig

1

angemessen

50:50

0,3

BGB

Frau Würfel im 3. Block

3

1-stündig

3

angemessen

50:50

1

Im Fach VBL setzt sich die Gesamtnote wie folgt zusammen:  Im ersten Block: Herr Koch (50%), Herr Nietzke (30%), Frau Würfel (20%)  Im zweiten Block: Herr Koch (50%), Herr Nietzke (25 %), Frau Würfel (25 %)  Im dritten Block: Herr Nietzke (60%), Frau Würfel (40 %) Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.

C.1.1.8. Bildungsgang Zahnmedizinische Fachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA) (Unterstufe) 9.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

10. Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 30.09.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH ZMA

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

Leistungsabrechnung

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

2

2

1

2

angemessen

50:50

Praxismanagement

RUW

2

2

1-2

2

Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

1

-

-

1

30 %

1

-

-

1

30 %

Religion

1

-

-

1

angemessen

1

-

-

1

angemessen

Sport

2

-

-

2

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

1

1

1

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

angemessen

DIFFERENZIERUNGSBEREICH QM1 EgLa Summe:

13

13

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA) (Mittelstufe) 3.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

4.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

sonstigen

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

Leistungs-

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstige

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

(U-

Leistungen

Std.) Lernbereiche/Fächer

(KL:SL)

(U-Std.)

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

(SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH ZFA

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

Leistungsabrechnung

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

RUW

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

3

2

1-2

2

angemessen

50:50

PMG

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

50:50

1

1

1

1

angemessen

50:50

1

50:50 (Prüfungsnote kann entscheiden.) Zertifikat

Englisch BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation Religion Sport Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

QM2

2

1

1-2

1

EgLA

1

Summe:

13

DIFFERENZIERUNGSBEREICH

angemessen

13

angemessen

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA) (Oberstufe) 3.

Stand: Schuljahr 2015/16

Halbjahr

4.

Halbjahr

Leistungsbewertung

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl der

Gewichtung

rechn.

Wo.-

Anzahl

Dauer

Anzahl

Gewichtung

rechn.

und Notengebung

Std.

der

der

sonstigen

mündl.

Noten-

Std.

der

der

der

mündl.

Noten-

KL

KL

Leistungs-

Leistung:

ermittlung

KL

KL

sonstigen

Leistung:

Ermittlung

noten

andere

Leistungs-

anderer

noten

sonstiger

gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015

sonstige (U-Std.)

Lernbereiche/Fächer

(SL)

Leistungen

(KL:SL)

(U-Std.)

Anzahl KL = Anzahl SL

Leistungen

Jahreszeugnisnote

(KL:SL)

Anzahl KL = Anzahl SL

BERUFSBEZOGENER LERNBREICH ZMA Leistungsabrechnung

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

2+1

2

1-2

2

angemessen

50:50

Förd.

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

2+1

1

1-2

1

angemessen

50:50

Förd.

RUW

2

1

1-2

1

angemessen

PMG

2

1

1-2

2

Englisch

50:50

2

1

1-2

1

angemessen

50:50

angemessen

50:50

2

2

1-2

2

angemessen

50:50

angemessen

50:50

angemessen

50:50

BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH Deutsch/Kommunikation

1

Religion

-

-

2

30 %

1

angemessen

-

-

1

30 % angemessen

Sport Politik/Gesellschaftslehre DIFFERENZIERUNGSBEREICH EgLa

2

Summe:

12

angemessen

50:50

2 12

Zertifikat

Gesamtnote wird gleichgewichtig aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“ gebildet.

Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.

C.1.1.9. Bildungsgang Bankkaufleute Beurteilung der Schriftliche Leistungen a) Als grundsätzlicher Bewertungsmaßstab für die Notenfindung soll in der Regel nachfolgender Notenschlüssel (in Anlehnung an das „IHK“-Schema) dienen: Note: Erreichte Prozentzahl von der zu erreichenden Leistung: sehr gut 100-92 gut 91-81 befriedigend 80-67 ausreichend 66-50 mangelhaft 49-30 ungenügend 29-0 b) Die Anzahl der Klausuren stellt sich in den einzelnen Fächern wie folgt dar:

Allgemeine Wirtschaftslehre Bankbetriebslehre Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Politik Deutsch Wirtschafts- englisch Religion

Sport

1. Block (Unterstufe) 2 (je 45 Min.) 2 (je 90 Min.) 2 (je 45 Min.

1 (45 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) Fach wird aktuell nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt

2. Block (Unterstufe) 2 (je 45 Min.) 2 (je 90 Min.) 2 (je 45 Min.) 1 (60-80 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) Fach wird aktuell nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt

3. Block (Mittelstufe) 2 (je 45 Min.) 2 (je 90 Min.) 2 (je 45 Min.)

1 (45 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) Fach wird aktuell nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt

4. Block (Mittelstufe) 2 (je 45 Min. 2 (je 90 Min.) 2 (je Min. 45) 1 (60-80 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) 1 (45 Min.) Fach wird aktuell nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt

5. Block (Oberstufe) 2 (je 45 Min.) 2 (je 90 Min.) 2 (je 45 Min.) Fach wird nicht erteilt 1 (45 Min.) Fach wird nicht erteilt Fach wird nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt Fach wird aktuell nicht erteilt

Im Bildungsgang Banken am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg werden alle Klassenarbeiten in der Regel als Parallelarbeiten gestellt und geschrieben. Beurteilung der Sonstigen Leistungen Sonstige Leistungen werden im Bildungsgang Banken durch Tests bzw. schriftliche Übungen, durch mündliche Mitarbeit, durch Referate, Präsentationen und der Simulation von Kunden-gesprächen erbracht, auf die aufgrund des Ausbildungsprofils am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg besonders Wert gelegt wird. Im zweiten Teilblock der Unterstufe werden von den Lernenden im Fach Bankbetriebslehre zum Thema Allfinanz Referate erstellt. Diese Leistung wird mit einem Viertel der SL-Note gewichtet.

C.1.1.10 Bildungsgang Großhandelskaufleute Unterrichtsfach

Erteilte Unterrichtsstunden in der Unterstufe

Anzahl Klasssenarbeiten in der Unterstufe

Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten

GAP

3

3 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten

3 SL – Noten mdl. Mitarbeit, Tests, Präsentationen

SUK

2

2 – 3 Klassenarbeiten wischen 45 und 60 Minuten

entsprechend 2 – 3 SL-Noten (ansonsten wie oben)

WSP

2

2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten

2 SL – Noten es erfolgt eine stärkere Gewichtung der Präsentationen, ansonsten wie oben

Politik

1

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL – Noten ansonsten wie oben

Englisch

1

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL – Noten ansonsten wie oben

WIO

1

2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten

4 SL – Noten (pro Halbjahr 2)

Religionslehre

1

...

2 SL-Noten

Sport

1

...

2 SL-Noten

Unterrichtsfach

Erteilte Unterrichtsstunden in der Mittelstufe

Anzahl Klasssenarbeiten in der Mittelstufe

Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten

GAP

3

3 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten, zwei Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr

3 SL – Noten; zwei SL – Noten im zweiten Halbjahr ansonsten wie oben

SUK

4

4 Klassenarbeiten zwischen 45 und 60 Minuten, zwei Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr

4 SL – Noten zwei SL – Noten im zweiten Halbjahr

WSP

2

2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten

2 SL – Noten

Politik

1

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL - Noten

Englisch

1

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL - Noten

Unterrichtsfach

Erteilte Unterrichtsstunden in der Oberstufe

Erteilte Unterrichtsstunden in der Oberstufe

Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten

GAP

2

2 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten

2 SL – Noten

SUK

2

2 Klassenarbeiten zwischen 45 und 60 Minuten,

2 SL - Noten

WSP

2

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL - Noten

Politik

1

2 Klassenarbeiten von 45 Minuten

2 SL - Noten

C.1.2. Weitere Beurteilungsaspekte für die Bildungsgänge der Berufsschule C.1.2.1. Kriterienkatalog zur Bewertung der Sonstigen Leistungen im Unterricht1 Note

1

2

Klassengespräch  wirkt maßgeblich an der Lösung schwieriger Sachverhalte mit  bringt immer wieder eigenständige gedankliche Leistungen zu komplexen Sachverhalten ein  ·überträgt früher Gelerntes auf neue Sachverhalte und gelangt so zu neuen Fragestellungen und vertiefenden Einsichten  gestaltet das Unterrichtsgespräch durch eigene Ideen auch bei anspruchsvollen Problemstellungen mit  versteht schwierige Sachverhalte und kann sie richtig erklären  stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem her  beteiligt sich regelmäßig gehaltvoll

3

4

5

6

 bringt zu grundlegenden Fragestellungen Lösungsansätze ein  ordnet den Stoff in die Unterrichtsreihe ein  beteiligt sich selten am Unterricht  Beiträge sind überwiegend Antworten auf einfache oder reproduktive Fragen  kann (auf Anfrage) i.d.R. grundlegende Inhalte/Zusammenhänge der letzten Stunde(n) wiedergeben  beteiligt sich so gut wie nie und ist oft über lange Zeit hinweg unaufmerksam  beschäftigt sich oft mit anderen Dingen  kann auf Anfrage grundlegende Inhalte nicht oder nur falsch wiedergeben  folgt dem Unterricht nicht  verweigert jegliche Mitarbeit  Äußerungen auf Anfrage sind immer falsch

Gruppenarbeit  wirkt maßgeblich an der Planung und Durchführung mit  bringt besondere Kenntnisse und zielführende Ideen ein  stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit umfassend, strukturiert und überzeugend dar  wirkt aktiv an der Planung und Durchführung mit  gestaltet die Arbeit aufgrund seiner Kenntnisse mit  stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit vollständig, richtig und verständlich dar  beteiligt sich an der Planung und Durchführung  bringt Kenntnisse ein, die die Arbeit voranbringen  stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit in den wesentlichen Punkten richtig und nachvollziehbar dar  beteiligt sich an den Arbeiten  bringt Kenntnisse ein  kann den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit in Grundzügen richtig darstellen  beteiligt sich nur wenig an den Arbeiten  bringt keine Kenntnisse ein  kann den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit nur unzureichend erklären  beteiligt sich überhaupt nicht an den Arbeiten  kann keinerlei Fragen über den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit beantworten

Referate, Protokolle, Schriftliche Übungen, die Führung eines Heftes sowie fachspezifische mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen fließen auch in die Note für die Sonstigen Leistungen ein.

1

Quelle: http://www.ikg-dortmund.de/index.php/das-ikg/leistungsbewertung/kriterienkatalog-zurbewertung-der-sonstigen-mitarbeit

C.1.2.2. Kriterien für die mündliche Mitarbeit (Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen") ++ Fachkompetenz Beiträge sind themenbezogen und sachlich Beiträge sind strukturiert und schlüssig Zusammenhänge werden hergestellt Weiterführende Gedanken werden entwickelt Weiterführende Fragen und/oder Transferfragen werden gestellt Probleme werden aufgezeigt Methodenkompetenz Andere Schülerbeiträge werden berücksichtigt und aufgegriffen Sprechdauer wird berücksichtigt Feedback wird gegeben Offenheit gegenüber der Anwendung von Unterrichtsregeln und neuer Methoden ist vorhanden Personal-/Sozialkompetenz Teilnahme am Unterricht ist zuverlässig (Pünktlichkeit und Anwesenheit) Unterrichtsmaterial wird selbst verantwortlich bereit gehalten und ist vollständig Unterricht wird regelmäßig vorbereitet Regelmäßige Beiträge im Unterricht werden geleistet Toleranz und Wertschätzung gegenüber den anderen SuS wird gezeigt Die Regeln des Schulvertrages werden eingehalten Individuelle Sonderleistungen

+

0

-

- - Bemerkungen

Zur einheitlichen Bewertung werden unten erläuterte Symbole (++; +; 0; -,- - ) herangezogen: ++ + 0 A, E, U, B

Gestaltet das Unterrichtsgeschehen maßgeblich mit sehr guten Beiträgen und hat Arbeitsmaterial dabei Beteiligt sich häufig, ist bemüht am Unterrichtsgeschehen und hat Arbeitsmaterial dabei Beteiligt sich häufig bis gar nicht am Unterrichtsgeschehen und hat Arbeitsmaterial teilweise dabei Beteiligt sich gar nicht am Unterrichtsgeschehen und stört dieses maßgeblich und hat Arbeitsmaterial nicht dabei Nicht anwesend (Attest, entschuldigt, unentschuldigt, betrieblich bedingt)

Auswertung der Symbole zur Notenfindung: Zu jeder Schülerin/jedem Schüler werden die beiden Symbole mit der größten Häufigkeit ermittelt. In einem Fach gemeinsam unterrichtende Kollegen einigen sich auf eine gemeinsame Note. Folgende Konstellationen führen zu den nebenstehenden Noten: Häufigstes Symbol

Zweithäufigstes Symbol

Note

++

+

1

++

0

2

++

-

3

+

++

2

+

0

3

+

-

4

0

++

3

0

+

4

0

-

5

-

++

4

-

+

5

-

0

6

C.1.2.3. Beispiele für ein Bewertungsschema für Referate und Präsentationen Fach: ____________________________________ Klasse:_____________________________ Name: ___________________________________ Datum der Abgabe: ___________________ Thema: ______________________________________________________________________

Bewertung des Referats und der Präsentation Bewertungsbereiche Bewertungskriterien Präsentation der Person / Moderation

Mögliche Erreichte Punkte Punkte

1. Sprache (Verständlichkeit, Fachsprache, Phonetik, Artikulation, Tempo . . . )

10

2. Körpersprache

10

3. Führung durch die Präsentation

5

(Transparenz des“roten Fadens“) Vermittlung von Inhalten (Stimmigkeit von Inhalt/ Thema) und Präsentationsform

1. Gliederung der Inhalte

10

2. Reduktion auf wesentliche Inhalte (Sachkompetenz, Fachkompetenz)

10

Gestaltung / Visualisierung

Auswahl, Gestaltung, Einsatz von Medien (themenbezogen, anschaulich)

10

Zeitstruktur

1. Zeitrahmen einhalten

10

2. Zeitliche Gewichtung der Präsentationsteile (Zeitplanung, Medieneinsatz)

10

1. Eröffnung (Begrüßung …)

5

2. Interesse wecken, Spannung aufbauen

10

3. Handout

10

Datum:

Gesamtpunkte:

100

Unterschrift

Note:

Einbeziehung der anderen SchülerInnen

Fach: ____________________________________ Klasse:______________________________ Name: ___________________________________ Datum der Abgabe: ___________________ Thema: _______________________________________________________________________ _

Bewertung des Referats und der Präsentation Bewertungsbereiche Bewertungskriterien Präsentation der Person / Moderation

1. Sprache (Verständlichkeit, Fachsprache, Phonetik, Artikulation, Tempo . . . ) 2. Körpersprache 3. Führung durch die Präsentation (Transparenz des“roten Fadens“)

Vermittlung von Inhalten (Stimmigkeit von Inhalt/ Thema) und Präsentationsform

1. Gliederung der Inhalte

Gestaltung / Visualisierung

Auswahl, Gestaltung, Einsatz von Medien (themenbezogen, anschaulich)

Zeitstruktur

1. Zeitrahmen einhalten

2. Reduktion auf wesentliche Inhalte (Sachkompetenz, Fachkompetenz)

2. Zeitliche Gewichtung der Präsentationsteile (Zeitplanung, Medieneinsatz) Einbeziehung der anderen SchülerInnen

1. Eröffnung (Begrüßung …) 2. Interesse wecken, Spannung aufbauen 3. Handout

Datum:

Gesamtpunkte:

Unterschrift

Note:

++ +

0

-

--

C.1.2.4. Bewertungskriterien für die Präsentation Schüler/in: _____________________________________________________________________ Thema: _____________________________________________________________________ Dauer: _________ Minuten Gesamtnote: _______________ Inhalt / Substanz / Qualität

++

+

0

-

--

Aufbau / Gliederung

logisch, klar erkennbar systematisch folgerichtig

sprunghaft unsystematisch zusammenhanglos

Qualität

wesentliche Informationen und Zusammenhänge

wenig Substanz zusammenhanglos

Quantität

angemessen

Referat zu kurz – zu lang zu viele – zu wenig Informationen

Sachwissen

souveräner Vortrag, bei Nachfragen flexible Reaktion möglich, kompetente Antworten

Vortrag meist abgelesen, bei Nachfragen schnell aus dem Konzept zu bringen, unsicher

Auswahl / Quellen Materialien / Textstellen

informativ ansprechend funktional

wenig informativ unübersichtlich kompliziert

Thesenpapier / Inhaltsübersicht für die Zuhörer

angemessene Länge sinnvolle Informationen

nicht vorhanden unvollständig zu unübersichtlich

Sprachliche Qualität

++

+

0

-

--

Redefluss

zusammenhängende Sätze angemessene Pausen

unvollständig, stockend nicht zusammenhängende Sätze

Ausdrucksvermögen

variationsreich differenziert

eingeschränkt wenig differenziert missverständlich

Sprachrichtigkeit Fachsprache

richtiger Einsatz

Nichtgebrauch fehlerhafter Gebrauch

Die Vermittlung / Einhalten von Vorgaben

++

+

0

-

--

Blickkontakt Mimik

ansprechend

wenig ansprechend ausweichend verschlossen

Gestik Auftreten

überzeugend unterstreicht die Aussagen natürlich

unsicher übertrieben gekünstelt

Sprechweise Sprechtempo

frei gesprochen verständlich lebendig

zu monoton / langweilig meist nur abgelesen komplizierter Satzbau zu schnell

Medieneinsatz

sinnvolle Verwendung aussagekräftige Medien übersichtliche und ansprechende Gestaltung abwechslungsreich

zu viel – zu wenig Medien nicht aussagekräftig Folien bzw. Plakate zu unübersichtlich oder nicht lesbar

Einhalten von Vorgaben

Termine

unpünktliche Abgabe Termine nicht eingehalten

C.1.2.5. Bewertung bei Arbeitsteams a)

Teamleistung

Thema Gruppenmitglieder Gesamtnote (Gewichtung der Teilbereiche ist variabel)

Ausprägung

--

-

Zusammenarbeit im Team

0

+

++

(Teilnote:

)

(Teilnote:

)

(Teilnote:

)

Einhaltung von Terminen und Verpflichtungen Faire Zusammenarbeit (z. B. gerechte Verteilung der Arbeit) Konfliktmanagement

Ablauf der Präsentation Gelungener Einstieg Angemessene Darstellung der Einzelergebnisse Gelungenes Ende Durchdachter Aufbau Angemessene Aufgabenverteilung Reibungsloser Verlauf Kreative Darstellung Veranschaulichung Geeignete Medienauswahl und Präsentationsmethoden Eingehaltener Zeitrahmen

Inhaltliche Gestaltung Themenbezug Darstellung der Schwerpunkte Inhaltliche Richtigkeit Übersichtlichkeit Sinnvolle und inhaltlich richtige Materialien

Bewertung der Einzelleistung Schüler/-in Thema Persönlicher Arbeitsbereich Gesamtnote (Gewichtung der Teilbereiche ist variabel)

Ausprägung

-Inhaltliche Kriterien

-

0

+

++ (Teilnote:

)

(Teilnote:

)

Korrekter Inhalt Inhaltliche Durchdringung Sinnvolle Informationsauswahl Richtige Beantwortung von Rückfragen

Präsentationskriterien Eigenständige, souveräne Darstellung Verständliche Sprache Freier Vortrag, Kontakt zu Zuhörern Angemessene Körpersprache Durchdachter Aufbau Interessante, abwechslungsreiche Darbietung Treffende Veranschaulichung Geeignete Medienauswahl und Präsentationsmethode Reagieren auf Unvorhergesehenes

Arbeitsverhalten und Teamfähigkeit Faire Zusammenarbeit (z. B. Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft) Ausdauer und Engagement Einhaltung von Absprachen Beitrag zur Materialsammlung und Gruppenplanung

(Teilnote:

)

b) Bewertung der Einzelleistung bei der Gruppenarbeit – Mögliches Bewertungsblatt für jede Arbeitsgruppe – 1. Verteilen Sie die Gesamtpunktzahl gerecht – je nach Leistung der einzelnen Gruppenmitglieder – auf die einzelnen Gruppenmitglieder. Die Summe der Punkte aller Gruppenmitglieder muss wieder die Ausgangspunktzahl ergeben! 2. Geben Sie den Bewertungszettel wieder zurück an die Lehrkraft.

Gruppenthema Gruppenbewertung des Lehrers

Anzahl der Gruppenmitglieder

x

Gesamtpunktzahl

=

Namen der Gruppenmitglieder

++ + 0 - -- ++ + 0 - -Wie engagiert hat das GM mitgearbeitet?

Wie stark hat das GM die Gruppe fachlich und methodisch bereichert? Wie groß war der Anteil an der Materialsammlung und Gruppenplanung? Hielt sich das GM an Termine und Absprachen?

War das GM rücksichtsvoll und hilfsbereit?

Punktzahl pro Mitglied

++ + 0 - --

++ + 0 - --

++ + 0 - --

d) Vorschlag zur Bewertung von Gruppenleistungen2 Das Problem der Bewertung von Gruppenleistungen besteht darin, dass den einzelnen Mitgliedern einer Gruppe Noten gegeben werden sollten, die ihre spezifische Leistung bei der Bearbeitung des Themas annähernd korrekt würdigt. Der folgende Vorschlag bietet Kriterien zur Bewertung von Gruppenleistungen an, beansprucht aber nicht Vollständigkeit. Je nach Fach können andere oder zusätzliche Kriterien notwendig sein. Ebenso steht es natürlich jeder Lehrerin und jedem Lehrer frei, die jeweiligen Anteile an der Endnote anders zu gewichten. Prozessbeurteilung (Daten gewonnen durch Beobachtung durch Lehrer/in, Anteil 15% - 20%): Unterrichtsleistung in der Planungsphase :

- Eigeninitiative - Rollenübernahme - Teamwork

Beurteilung während der Teamarbeit :

- eigene Meinung - gegenseitige Akzeptanz - Verantwortlichkeit/Kooperation

Beurteilung der Ergebnisse (Daten gewonnen durch Beobachtung durch Lehrer/in, Anteil 40% - 60% ): Schriftlich (Dokumentation):

- Strukturierung, Teilschritte, vorbereitende Ausarbeitungen (Handout) - Teilbereiche individuell abgrenzbar ? - sachlicher Ertrag - Richtigkeit - (Fach-)Sprache - Übersichtlichkeit/Anschaulichkeit - Gliederung - Layout

mündlich (Präsentation) :

- Struktur, Klarheit, Aufbau - Sprache (Verständlichkeit) - Auftreten - Medieneinsatz - Kontakt zu Zuhörern

Selbstbeurteilung (Daten gewonnen aus Befragung des Schülers oder der Schülerin und gegebenenfalls der Gruppe, Anteil 20% - 30%): - Beiträge durch Ideen - Beteiligung/Kooperation - Organisationsleistung - Regeleinhaltung - Ergebnisse

2

Quelle: Heiner Hoffmeister http://schulen-foerdern-begabungen.eu/?page_id=223

Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -

e)

Gruppenarbeit – Bewertung : Notenskala3

Die folgenden Kriterien beziehen sich auf die individuellen Leistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in Gruppenprozessen. Sie dienen vorwiegend der Selbstbeurteilung. Note 1 (sehr gut, 92 – 100 Prozent)  Eigene Ideen, fehlerloses, übersichtliches Skript, das termingerecht abgeliefert wurde  Eigenständiges Arbeiten; Hohe Verständlichkeit der Inhalte für die Mitschülerinnen und Mitschüler  Klare sprachliche Formulierungen, die das Wesentliche des Themas erfassen  Sachlogische Reihenfolge der Darstellungen  Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsmaterialien rechtzeitig; Inhalt und Visualisierung aller Materialien sind optimal aufeinander abgestimmt  Die Arbeit in der Gruppe wird durch die individuell geprägte Mitarbeit sehr beeinflusst. Note 2 (gut, 81 – 91 Prozent)  Skript/Vortrag fehlerfrei, allerdings ohne wesentliche eigene Ideen; Termine eingehalten  Eigenständiges Arbeiten, das nur weniger Hilfestellung bedarf  Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten die zum Verständnis notwendigen Arbeitsmaterialien rechtzeitig  Gute Verständlichkeit der Inhalte in klarer Sprache und Erfassen des Wesentlichen  Themenschwerpunkte richtig gesetzt, passende Visualisierungen  Die Arbeit in der Gruppe wird durch die individuell geprägte Mitarbeit positiv beeinflusst. Note 3 (befriedigend, 67 – 80 Prozent)  Skript/Vortrag mit kleineren Fehlern, keine erkennbaren eigenen Ideen; Themenschwerpunkte sind weitgehend richtig erkannt und umgesetzt; Termine wurden eingehalten  Die Darstellung weist in der äußeren Form Schwächen auf (Rand nicht eingehalten, Schrift etc.)  Die Sprache hat kleinere Schwächen; die Visualisierungen sind befriedigend; Hilfestellungen waren häufiger erforderlich  Arbeitsmaterialien für die Mitschülerinnen und Mitschüler liegen rechtzeitig vor  Die Arbeit in der Gruppe ist durch Interesse gekennzeichnet und fördert die Zusammenarbeit weitgehend. Note 4 (ausreichend, 50 – 66 Prozent)  Skript/Vortrag mit erkennbaren Fehlern, keine eigenständigen Ideen, Themenschwerpunkte nicht richtig erkannt, lückenhaft und unklar gegliederte Darstellung; unpassend gewählte Visualisierungen; Arbeitsmaterialien für die Mitschülerinnen und Mitschüler werden nicht termingerecht zur Verfügung gestellt, liegen aber vor wichtigen Terminen, z.B. vor der Klausur vor  Relativ unselbständiges Arbeiten; Termine werden nur schleppend eingehalten  Die Arbeit in der Gruppe wird nicht unterstützt Note 5 (mangelhaft, 30 -49 Prozent)  Skript/Vortrag enthält wesentliche Fehler, das Thema wird teilweise verfehlt, wesentliche Inhalte fehlen, keine erkennbare Gliederung, keine oder falsch gewählte Visualisierungen  Unselbständiges oder nicht erkennbares Arbeiten; Termine werden nicht eingehalten  Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten vor wichtigen Terminen (z.B. Klausur) keinerlei Arbeitsmaterial  Die Arbeit in der Gruppe wird gestört. Note 6 (ungenügend, 0-29 Prozent)  Leistungsverweigerung; Termin nicht eingehalten, unentschuldigtes Fehlen bei der Gruppenarbeit; Thema völlig verfehlt; Form und Inhalt ungenügend.

3

Quelle: Heiner Hoffmeister http://schulen-foerdern-begabungen.eu/?page_id=223

Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -



Schüler 1 Schüler 2

....

Erarbeitungsphase

Kriterium

Ausprägungsgrad

Indikatoren ++

Kooperation in der Gruppe

+

0

-

Ausprägungsgrad --

++

+

0

-

....

--

gegenseitige Hilfe und Unterstützung Einhalten von Absprachen; Einhalten der Regeln für Gruppenarbeit ...

Aktivität bei Gruppenarbeit

ruhige und konzentrierte Arbeit am Thema Voranbringen der Gruppe durch eigene Beiträge anstrengungsbereit ...

Kommunikation in der Gruppe

leises Sprechen und nur mit den Gruppenmitgliedern Ausreden lassen anderen aufmerksam zuhören ...

Selbstständigkeit

eigenverantwortliche Planung und Durchführung der Arbeitsschritte unabhängig von der Hilfe anderer geht Probleme an und steuert Aufgabenerledigung selbstständige Wissensaneignung ...

Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -

Präsentation

Kriterium

Ausprägungsgrad

Indikatoren ++

sprachliche Verständlichkeit

+

0

-

Ausprägungsgrad --

++

+

0

-

... --

freies Sprechen vollständige Sätze angemessener Gebrauch von Fachbegriffen

fachlicher Inhalt

vollständig sachlich richtig verständlich dargelegt fachliche Sicherheit

Struktur und Visualisierung

strukturiert hohe Informationsdichte sinnvoller Medieneinsatz reibungsloser Ablauf

Körpersprache

Blickkontakt zum Publikum offen entspannt ...

Dokumentation fachlicher Inhalt

vollständig übersichtlich sachlich richtig

Gestaltung und Form

sauber übersichtlich kreativ gestaltet

58

C.2. Regelungen für die vollzeitschulischen Bildungsgänge C.2.1. Bildungsgang Berufsfachschule nach Anlage B 2 der APO BK C.2.1.1. Fächerübergreifender Teil Grundlagen für die Bewertung von Schülerleistungen in der Berufsfachschule finden sich im Schulgesetz § 48 und in der APO-BK § 8. Teilweise geben auch die Lehrpläne Hinweise zur Leistungsbewertung. C.2.1.1.1. Leistungsbewertung Es gibt die Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen. Die Anzahl der Schriftlichen Leistungsnoten darf die der Sonstigen Leistungsnoten nicht übersteigen. Schriftliche und Sonstige Leistungsnoten werden im Verhältnis 50:50 zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Halbjahresnote setzt sich aus den Leistungsnoten des Halbjahres zusammen. Die Jahresnote setzt sich zu gleichen Teilen aus allen Leistungsnoten (schriftliche und sonstige Leistungen) des Schuljahres zusammen. Dies bedeutet, dass alle Leistungsnoten des ersten und zweiten Halbjahres gleich gewichtet werden. Eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Note ist möglich, wenn dies unter Würdigung der Gesamtleistung geboten erscheint. C.2.1.1.2. Information der Schülerinnen und Schüler a) Zur Leistungsbewertung Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres über die Prinzipien der Leistungsbewertung informiert werden. Dazu gehören die fächerübergreifenden und auch die fachspezifischen Vereinbarungen. Laut VV zu APO-BK § 8 muss diese Information aktenkundig (Eintragung Klassenbuch) gemacht werden. b) zum Leistungsstand Laut VV zu APO-BK § 8 sind die Schülerinnen und Schüler in der Mitte des Beurteilungszeitraumes über den bisher erreichten Leistungsstand zu informieren (Quartalsnoten). Natürlich bleibt die jederzeitige Auskunftspflicht des Lehrers über den Leistungsstand bestehen. C.2.1.1.3. Dokumentation des Leistungsstandes Die Leistungsnoten aus den Beurteilungsbereichen Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen sind im Klassenbuch Teil II getrennt zu dokumentieren (VV zu § 8 APO-BK). Weitere Einzelbestandteile der Noten gehören nicht in das Klassenbuch. C.2.1.1.4. Bewertung der schriftlichen Arbeiten Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird folgendes Bewertungsschema verwendet: Note 1 2 3 4 5 6

Prozent ab 92% ab 81% ab 67% ab 50% ab 30% bis 30%

Dabei fließt die Darstellungsleistung mit 10 Prozent ein. Ausgenommen hiervon sind die rein

59

sprachlichen Fächer Deutsch und Englisch, die fachspezifische Kriterien für die Darstellungsleistung haben. Bei erheblichen Rechtschreibmängeln kann die sich aus dem Bewertungsschema ergebende Gesamtnote um eine 2/3 Note herabgesetzt werden (vgl. APO-BK § 8). Kriterien für die Feststellung erheblicher Rechtschreibmängel sind fächerspezifisch geregelt. C.2.1.1.5. Bewertung mündlicher Leistungen Notenbereich sehr gut

Qualitative Aspekte sehr gut Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeit auch bei komplexen Sachverhalten eigenständig zu problematisieren und zusammenzufass en

gut

gute Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeiten zu strukturieren und zusammenzufass en

Befriedigend

befriedigende Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeit im Rahmen teilweise vorgegebener Lösungswege zu arbeiten

Ausreichend

Teilweise lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Kann in einer vorgegebenen Struktur arbeiten

Mangel -haft

stark lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte Minimale Kenntnisse

Ist auch unter Anleitung nicht fähig Beiträge zu strukturieren

Kaum Beiträge, wenn, dann meist als unstrukturierte Teilergebnisse

Keine Mitarbeit

Keine Beiträge

Ungenü -gend

Häufiges Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Gelegentliches Einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Wenige Beiträge, oft reproduktiv aus abgegrenztem Gebiet in gelerntem Zusammenhang

Verständlich e, sichere, flüssige Formulierun gen, fast fehlerfrei

Quantitative Aspekte Konstante, permanente, überragende Mitarbeit während aller Stunden

Meistens verständlich e, sichere, flüssige Formulierun gen, überwiegen d fehlerfrei

Konstante, permanente, gute Mitarbeit während fast aller Stunden

Verständlich e, überwiegen d sichere Formulierun gen

Grundsätzlich e Mitarbeit in allen Stunden

Verständlich e, aber knappe, kurze Formulierun gen, u. U. in unvollständi gen Sätzen. Häufig unpräzise Formulierun gen

Unregelmäßig e Mitarbeit, nicht in allen Stunden, oft nur nach Aufforderung

Gelegentliche, äußerst seltene Mitarbeit, nur nach Aufforderung Keine Mitarbeit

60

C.2.1.1.6. Übersicht der Leistungsbewertung Auf den folgenden Seiten befindet sich die Übersicht der Leistungsbewertung nach Fächern sortiert. Genauere fachspezifische Erläuterungen finden sich in den folgenden Kapiteln. Leistungsbewertung und Notengebung - Einjährige Berufsfachschule

1. Halbjahr Fächer

Wochenstunden

Anzahl Klausuren

Anzahl SL

Gewichtung mündliche Leistung andere SL

rechnerische Notenermittlung KL : SL

GPU

8

4

4

50 : 50

50 : 50

GPU

5

2

2

50 : 50

50 : 50

PBP

3

2

2

50 : 50

50: 50

GWP

4

2

2

50 : 50

50 : 50

VK

1

1

1

50 : 50

50 : 50

MAT

3

2

2

50 : 50

50 : 50

ENG

3

2

2

50 : 50

50 : 50

DEU

2

1

1

50 : 50

50 : 50

FKD

1

RELIGION

1

2 Tests

2

SPORT

2

POLITIK

1

50 : 50

50 : 50

IBB

1

2 1

1

61

2. Halbjahr Fächer

Wochenstunden

Anzahl Klausuren

Anzahl SL

Gewichtung mündliche Leistung andere SL

rechnerische Notenermitt-lung KL : SL

GPU

8

4

4

50 : 50

50 : 50

GPU

5

3

3

50 : 50

50 : 50

PBP

3

2

2

50 : 50

50: 50

GWP

4

2

2

50 : 50

50 : 50

VK

1

1

1

50 : 50

50 : 50

MAT

3

2

2

50 : 50

50 : 50

ENG

3

2

2

50 : 50

50 : 50

DEU

2

2

2

50 : 50

50 : 50

FKD

1

RELIGION

1

2 Tests

2

SPORT

2

POLITIK

1

50 : 50

50 : 50

IBB

1

2 1

1

C.2.1.2. Fachspezifischer Teil C.2.1.2.1. Geschäftsprozesse im Unternehmen (GPU) Anzahl der Klausuren (GPU 8 Wochenstunden) Im ersten und zweiten Halbjahr werden jeweils 4 Klausuren geschrieben. Die Dauer kann zwischen 45 Minuten und 90 Minuten betragen. Anzahl der Klausuren (GPU 5 Wochenstunden) Im ersten Halbjahr werden 2 und im zweiten Halbjahr 3 Klausuren geschrieben. Die Dauer kann zwischen 45 Minuten und 90 Minuten betragen. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, BWR verwendet.

62

Operator beschreiben/ darstellen/ skizzieren

definieren ermitteln/ berechnen nennen zusammenfassen analysieren anwenden/ überprüfen auswerten buchen erläutern/ erklären

erstellen herausarbeiten

Erläuterung Wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes werden im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergegeben. Die Antwort kann in Textform (beschreiben) oder in Form eines Schaubildes (darstellen, skizzieren) wiedergegeben werden. Den Inhalt eines Begriffes festlegen. Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form (z. B. aufzählend) unkommentiert wiedergeben Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen wirtschaftliche Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspektorientiert beschreiben und erklären grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen Finanzbuchhalterische Zusammenhänge auf Konten darstellen. Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten; ggf. durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen

nachweisen vergleichen

Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten beurteilen/ bewerten den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen diskutieren auf Grundlage einer kurzen Sachdarstellung zu einer ökonomischen Problemstellung eine Pro- und Contra-Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt entscheiden auf Grundlage vorhandener Informationen eine sich daraus ergebene unternehmerisch sinnvolle Entscheidung treffen Stellung nehmen ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen prüfen/ überprüfen Die Gültigkeit einer Aussage verifizieren bzw. falsifizieren Vorschlag entwickeln/ zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Vorschlag unterbreiten/ Lösungsmodell, eine Gegenposition, einen Verbesserungsvorschlag oder Bericht erstellen einen Regelungsentwurf begründet entfalten Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de Regelungen für die SL-Noten - Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. - Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben. - Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträge (siehe Anhang), Gruppenarbeitsnoten, Referate etc. findet angemessen statt. - Tendenzen bei SL-Noten werden in die Notenlisten eingetragen. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung - Fehler in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sind zu kennzeichnen. - Ansprache der Schülerin oder des Schülers auf die Fehler. (Gibt es bereits Fördermaßnahmen? Absprache mit Deutschlehrer, Förderkurs Deutsch bzw. IBB-Kolleg(inn)en

63

C.2.1.2.2. Personalbezogene Prozesse (PBP) Anzahl der Klausuren Im Fach PBP werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer beträgt mindestens 60 Minuten, höchstens 90 Minuten. Regelungen für die SL-Noten Im Fach PBP werden pro Halbjahr 2 SL-Noten vergeben. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Dies wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Die deutsche Sprache wird in Anlehnung an das Leistungskonzept des ESBK Teil B im Fach PBP bei der Korrektur von Klassenarbeiten angemessen berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Fehler hingewiesen. Ihnen werden Hilfen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Anfangs wirken sich die Fehler nicht auf die Note aus. Erst wenn nach geeigneten Fördermaßnahmen die Fehlerquote bestehen bleibt, kann die Note um 1/3 herabgesetzt werden.

C.2.1.2.3.Gesamtwirtschaftliche Prozesse (GWP) Anzahl der Klausuren Die Anzahl der schriftlichen Leistungen wurde von der Bildungsgangkonferenz für die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung auf jeweils zwei pro Halbjahr festgelegt. Die Dauer einer Klassenarbeit sollte zwischen 45 und 90 Minuten liegen. Ausnahmen sind möglich. Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird das IHK-Schema als Bewer-tungsschema verwendet. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, BWR verwendet. (Siehe Fach GPU) Regelungen für die SL-Noten Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, d. h. 2 SL-Noten pro Halbjahr. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichts-beiträge, Gruppenarbeitsnoten, Referate etc. findet angemessen statt und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Im Rahmen der Bewertung findet der Gebrauch der deutschen Sprache Berücksich-tigung. Vor dem Hintergrund differenter Zahlen von Schülern mit spätem Migrations-hintergrund und damit verbundenen unterschiedlichen Deutschkenntnissen wird über das Maß einer denkbaren Herabsetzung der Note im konkreten Einzelfall der Klas-sen von der Fachkonferenz entschieden.

C.2.1.2.4.Verkaufskommunikation Anzahl der Klausuren Pro Halbjahr wird in diesem Fach eine Klausur geschrieben, deren Dauer 45 Minuten beträgt. Regelungen für die SL-Noten Pro Halbjahr wird eine Note für Sonstige Leistungen gegeben.

64

Präsentationen, Beobachtungsbögen und Rollenspiele können anhand von vorgegebenen Bewertungsschemata benotet werden. Diese enthalten den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld bekannt gegebene Kriterien und Gewichtungen. In Gruppenarbeitsphasen ist z. B. anhand der Bewertungskriterien sichergestellt, dass zum einen die Gruppenarbeit, zum anderen aber auch die individuelle Schülerleistung bewertet werden. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Es ist grundsätzlich möglich, die inhaltliche Benotung abzuwerten, wenn bei der Erbringung eines Leistungsnachweises, der vornehmlich auf der Erstellung von Texten beruht, die sprachliche Gestaltung unzureichend ist, so dass die Inhalte zum größten Teil nicht erfassbar sind. Hierbei sollte jedoch Berücksichtigung finden, wie lange diese Schülerinnen und Schüler schon in Deutschland zur Schule gegangen sind und ob in der häuslichen Umgebung Deutsch als Sprache der Verständigung benutzt wird. Sind Schülerinnen und Schüler erst eine kurze Zeit in Deutschland, sollte vom maximalen Spielraum der Absenkung einer Note kein Gebrauch gemacht werden. Schülerinnen und Schüler, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes noch gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu 1/3 Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schüler, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes nicht gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu 2/3 Notenstufe erfolgen. C.2.1.2.5. Mathematik Anzahl der Klausuren Im Fach Mathematik werden 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 60 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. Parallelarbeiten werden angestrebt. Am Standort Halver werden beide Berufsfach-schulklassen von derselben Kollegin unterrichtet, hier werden standardmäßig Paral-lelarbeiten geschrieben. Nach Erprobung des neuen Bildungsplans wird dies stand-ortübergreifend angestrebt. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D verwendet. Operator definieren ermitteln/ berechnen nennen analysieren anwenden/ überprüfen auswerten erläutern/ erklären

Erläuterung Kontextabhängige, eigenständige Begriffe bzw. Darstellungen festlegen Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form (z. B. aufzählend) unkommentiert wiedergeben rechnerische Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspekt-orientiert beschreiben und erklären grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang einordnen und deuten; ggf. durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen

nachweisen vergleichen

Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten entscheiden auf Grundlage vorhandener Informationen eine sich daraus ergebende (unternehmerisch) sinnvolle Entscheidung treffen Stellung nehmen ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen prüfen/ überprüfen Die Gültigkeit einer Aussage verifizieren bzw. falsifizieren Stark gekürzt aus Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de

65

Regelungen für die SL-Noten -

Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, d. h. 2 SL-Noten pro Halbjahr. Die Zusammensetzung der SL-Note legt die/der Fachlehrer/-in fest und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres transparent gemacht. Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträgen, Gruppenarbeits-noten etc. findet angemessen statt.

Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung -

Fehler werden gekennzeichnet. In der Regel haben die Schülerinnen und Schüler einen vollständig ausformulierten Antwortsatz zu jeder Aufgabe zu schreiben, dies wird auch bepunktet. Die Schülerinnen und Schüler werden im individuellen Gespräch auf ihre Fehler hingewiesen (Verweise auf Fördermöglichkeiten/ Absprachen mit der/dem Deutschkollegen/-in oder ggf. Förderkurs-Deutschkollegen/-in).

C.2.1.2.6. Englisch Anzahl der Klausuren Im Fach Englisch werden 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. Regelungen für die SL-Noten In jedem Halbjahr werden 2 SL-Noten vergeben. Alle Leistungen, die nicht Klassenarbeiten oder Klausuren sind, werden den sonstigen Leistungen zugeordnet. Zu diesen zählen z.B. mündliche Mitarbeit im Unterricht, Mitarbeit bei Gruppenarbeiten bzw. Partnerarbeiten, kurze schriftliche Übungen („Tests“), Fachgespräche, Protokolle, Präsentationen, Referate und Diskussionsbeiträge, die angemessen berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung der SL-Note wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

C.2.1.2.7. Deutsch/Kommunikation Anzahl der Klausuren Die Anzahl der schriftlichen Leistungen wurde von der Bildungsgangkonferenz für die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung auf drei festgelegt, wobei eine Klausur im 1. Halbjahr und 2 Klausuren im 2. Halbjahr geschrieben werden. Die Dauer einer Klausur soll zwischen 45 und 90 Minuten liegen. Ausnahmen sind möglich. Bei der Bewertung Schriftlicher Arbeiten findet der IHK-Schlüssel Anwendung. Darüber hinaus wird das 70/30-Schema verwendet, d.h. dass das Textverständnis mit 70/100 und die sprachliche Darstellung mit 30/100 in die Bewertung miteinfließt. Bei einem Fehlerquotienten von >8% wird um ein Drittel abgewertet, bei einem Fehlerquotienten von >11% wird um zwei Drittel abgewertet, bei einem Fehlerquotienten von >14% erfolgt eine Abwertung um eine ganze Note. Gezählt werden Fehler im Bereich Rechtschreibung (1), Grammatik (1), Satzbau (1) und Zeichensetzung (1/2). Regelungen für die SL-Noten Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträge, Gruppen-arbeitsnoten, Referate etc. findet

66

angemessen statt und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.

C.2.1.2.8. Religion Pro Halbjahr werden 2 SL-Noten gegeben. Zusätzlich werden pro Halbjahr 2 Tests geschrieben, die bei der SL-Note berücksichtigt werden.

C.2.1.2.9. Sport/Gesundheitsförderung Regelungen für die SL-Noten Der Sportunterricht findet im ersten Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die Vergabe von SL-Noten spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben und erklärt.

C.2.1.2.10. Politik/Gesellschaftslehre Anzahl der Klausuren Da das Fach Politik/Gesellschaftslehre einstündig unterrichtet wird, wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben. Regelungen für die SL-Noten Pro Halbjahr gibt es eine SL-Note. SL- und Klausurnoten werden gleich gewichtet und zur Endnote zusammengefasst. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Die Förderung der deutschen Sprache ist auch Aufgabe des Politikunterrichts. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit werden bei der Festlegung der Note wie folgt berücksichtigt: Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Bedeutung der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form wiederholt hingewiesen. In schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden alle Verstöße angestrichen und deren Art mit Korrekturzeichen gekennzeichnet. Die Sprache soll nicht grundsätzlich in die Bewertung einer Arbeit einfließen, nur wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind, erfolgt eine entsprechende Abwertung: Die Verständlichkeit und/oder Korrigierbarkeit der schriftlichen Arbeit ist aufgrund von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit und/oder die äußere Form an einigen Stellen eingeschränkt. Folge: Abwertung um 1/3 Note. Die Verständlichkeit und/oder Korrigierbarkeit der schriftlichen Arbeit ist aufgrund von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit und/oder die äußere Form in weiten Teilen eingeschränkt. Folge: Abwertung um 2/3 Note Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

67

C.2.2. Bildungsgang Höhere Handelsschule nach Anlage C 5 der APO BK C.2.2.1. Fächerübergreifender Teil C.2.2.1.1. Allgemeines Die Bezeichnung für Schülerinnen und Schüler wird in vielen Teilen des Textes durch die Abkürzung „SuS“ ersetzt. Grundlagen für die Bewertung von Schülerleistungen in der Höheren Berufsfachschule (Höhere Handelsschule C5) finden sich im Schulgesetz §48 und in der APO-BK §8. Regelungen zur Bewertung der Prüfungen finden sich in der Anlage C der APO-BK. Teilweise geben auch die Lehrpläne Hinweise zur Leistungsbewertung. Die Bezirksregierung Arnsberg verlangt für die Fachhochschulreifeprüfung eine angemessene Berücksichtigung von Anforderungsbereichen. Von der Bezirkregierung werden folgende Formulierungen beispielhaft vorgegeben (Quelle: http://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/b/berufskollegs_pruefungsangelegenheiten/07_wirtschaft_verwaltung/03_fac hhochschulreifepruefung/handreichung_2015.doc): Anforderungsbereich I

Anforderungsbereich II

Anforderungsbereich III

Dabei umfasst der Anforderungsbereich I die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Darstellung erlernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang. Im Anforderungsbereich II geht es um selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Sachverhalte erklären, unter bestimmten Fragestellungen verarbeiten und ordnen und das Gelernte auf andere, auch fächerübergreifend bedeutsame Sachverhalte übertragen können. Der Anforderungsbereich III fordert von den Schülerinnen und Schülern problemlösendes Denken, Urteilen und Begründen. Dabei sollen erworbene Kenntnisse und erlangte Einsichten in die Begründung eines selbstständigen Urteil einbezogen werden.

Die Anforderungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen. Für eine sinnvolle Verteilung der Anforderungsbereiche (für die Fachhochschulreifeprüfung) gilt die folgende Reihenfolge: AF II ˃ AF I ˃ AF III

C.2.2.1.2. Leistungsbewertung Es gibt die Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen. Die Anzahl der Schriftlichen Leistungsnoten darf die der Sonstigen Leistungsnoten nicht übersteigen. Schriftliche und Sonstige Leistungsnoten werden im Verhältnis 50:50 zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Halbjahresnote setzt sich aus den Leistungsnoten des Halbjahres zusammen. Die Jahresnote der Unterstufe setzt sich zu 80 Prozent aus den Leistungsnoten des zweiten Halbjahres und zu 20 Prozent aus den Leistungsnoten des ersten Halbjahres zusammen. Die Jahresnote für Abgangszeugnisse bzw. die Vornote für die Abschlussprüfung der Oberstufe setzt sich zu gleichen Teilen aus allen Leistungsnoten (schriftliche und sonstige Leistungen) des Schuljahres zusammen. Dies bedeutet, dass alle Leistungsnoten des ersten und zweiten Halbjahres gleich gewichtet werden. „Eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Note ist möglich, wenn dies unter Würdigung der Gesamtleistung geboten erscheint.“ (§18 APO-BK Anlage C)

C.2.2.1.3. Information der Schülerinnen und Schüler zur Leistungsbewertung Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres über die Prinzipien der Leistungsbewertung informiert werden. Dazu gehören die fächerübergreifenden, wie auch die fachspezifischen Vereinbarungen. Laut VV zu APO-BK §8 muss diese Information aktenkundig (Eintragung Klassenbuch) gemacht werden.

C.2.2.1.4. Information der Schülerinnen und Schüler zum Leistungsstand Laut VV zu APO-BK §8 sind die Schülerinnen und Schüler in der Mitte des Beurteilungszeitraumes über den bisher erreichten Leistungsstand zu informieren (Quartalsnoten). Natürlich bleibt die jederzeitige Auskunftspflicht des Lehrers über den Leistungsstand bestehen.

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C.2.2.1.5. Dokumentation des Leistungsstandes Die Leistungsnoten aus den Beurteilungsbereichen Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen sind im Klassenbuch Teil II getrennt zu dokumentieren (VV zu §8 APO-BK). Weitere Einzelbestandteile der Noten gehören nicht in das Klassenbuch. Die Vornoten der Abschlussprüfung sind mit Tendenzen im Klassenbuch Teil 2 und in die Notenlisten für den ersten allgemeinen Prüfungsausschuss einzutragen.

C.2.2.1.6. Bewertung von schriftlichen Arbeiten Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird folgendes Bewertungsschema verwendet: Note Punkte ab % 6

0

0

5-

1

20

5

2

30

5+

3

40

4-

4

50

4

5

55

4+

6

60

3-

7

65

3

8

69

3+

9

73

2-

10

77

2

11

81

2+

12

85

1-

13

89

1

14

93

1+

15

97

Dabei fließt die Darstellungsleistung mit 10 Prozent ein. Ausgenommen hiervon sind die rein sprachlichen Fächer Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch, die fachspezifische Kriterien für die Darstellungsleistung haben. Bei erheblichen Rechtschreibmängeln kann die sich aus dem Bewertungsschema ergebende Gesamtnote um eine 2/3 Note (2 Punkte auf der Punkteskala) herabgesetzt werden (vgl. APO-BK §8). Kriterien für die Feststellung erheblicher Rechtschreibmängel sind fächerspezifisch geregelt.

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C.2.2.1.7. Bewertung mündlicher Leistungen Notenbereich

Qualitative Aspekte

sehr gut

sehr gut Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeit auch bei komplexen Sachverhalten eigenständig zu problematisieren und zusammenzufassen

gut

gute Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeiten zu strukturieren und zusammenzufassen

befriedigend

befriedigende Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Fähigkeit im Rahmen teilweise vorgegebener Lösungswege zu arbeiten

ausreichend

Teilweise lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte

Kann in einer vorgegebenen Struktur arbeiten

mangelhaft

Häufiges Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Gelegentliches einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen Wenige Beiträge, oft reproduktiv aus abgegrenztem Gebiet in gelerntem Zusammenhang

stark lückenhafte Ist auch unter Kaum Beiträge, Kenntnisse über Anleitung nicht fähig wenn dann meist als die bisherigen Beiträge zu unstrukturierte Kompetenzen und strukturieren Teilergebnisse Inhalte ungenügend Minimale Keine Mitarbeit Keine Beiträge Kenntnisse Quelle, mit kleinen Änderungen: Leistungskonzept Wirtschaftgymnasium

Verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, fast fehlerfrei

Quantitative Aspekte Konstante, permanente, überragende Mitarbeit während aller Stunden

Meistens verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, überwiegend fehlerfrei

Konstante, permanente, gute Mitarbeit während fast aller Stunden

Verständliche, überwiegend sichere Formulierungen

Grundsätzliche Mitarbeit in allen Stunden

Verständliche, aber knappe, kurze Formulierungen, u. U. in unvollständigen Sätzen. Häufig unpräzise Formulierungen

Unregelmäßige Mitarbeit, nicht in allen Stunden, oft nur nach Aufforderung

Gelegentliche, äußerst seltene Mitarbeit, nur nach Aufforderung Keine Mitarbeit

C.2.2.1.8. Facharbeiten schriftlicher Teil Die Bewertungskriterien zum schriftlichen Teil der Facharbeit finden sich in den fachspezifischen Beschreibungen. Facharbeit, Kolloquium Im Rahmen des Prüfungsverfahrens können die SuS in einem der Prüfungsfächer eine Facharbeit anstelle einer Abschlussklausur anfertigen. (APO-BK, Anlage C §14, Abs. 3) Die Note der Facharbeit setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zu gleichen Teilen aus der schriftlichen Arbeit und dem Kolloquium. Die Bewertungskriterien für den schriftlichen Teil der Facharbeit sind unten im fachspezifischen Teil des Leistungskonzeptes für die Fächer Mathematik, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Englisch und Deutsch angegeben. Das Kolloquium soll dem Prüfling die Möglichkeit bieten seine im schriftlichen Teil der Facharbeit entwickelten Thesen, Inhalte, Beweise, Strategien, etc. zu präsentieren und diese in einem Gespräch „unter Gleichen / auf Augenhöhe“ zu verteidigen. Der Termin für das Kolloquium wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung zwischen dem Prüfer (Fachkollege oder Fachkollegin, die die schriftliche Arbeit betreuten) und dem Prüfling vereinbart. Der Prüfer hat dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Termin auch ein Schriftführer und ein Vorsitzender anwesend sind. Diese drei Personen bilden den Fachprüfungsausschuss. Zwischen dem Fachprüfungsausschuss und dem Prüfling findet das Kolloquiumsgespräch statt. Es besteht die Möglichkeit weitere Personen als Zuhörer zum Kolloquiumstermin zuzulassen, wenn der Prüfling diesem Vorgehen zustimmt. Ferner trägt der Prüfer in Absprache mit dem Prüfling Sorge für einen

70

angemessenen Raum und vom Prüfling benötigte Präsentationstechnik, sofern diese in der Schule verfügbar ist. Das Kolloquium dauert ca. 45 Minuten und teilt sich in 2 Phasen: 1. Der Präsentationsphase (ca. 20 Minuten) und 2. der Gesprächsphase (ca 25 Minuten). Während der Präsentationsphase soll der Prüfling seine Medien-, Vortrags- und Präsentationskompetenzen zeigen. Während der Gesprächsphase soll der Prüfling seine Argumentations-, Interaktions- und Analysekompetenzen zeigen, sowie inhaltssicher auf Rückfragen zur schriftlichen Arbeit antworten können. Kriterien zur Bewertung des Kolloquiums

Aufbau, Inhalt, Gliederung des Vortrages

15 %

attraktiver Einstieg fachlich fundierte Darstellungsweise einsichtiger, logischer Aufbau Auswahl sinnvoller, prägnanter und informativer Ergebnisse sach- und themengerechter Einsatz von Medien

Note Kommunikationsleistung, Vortragsstil

25 %

sinnvolle Pausen, Sprechgeschwindigkeit Körpersprache, Auftreten, Gestik, Blickkontakt deutliche Artikulation lebendiger Vortrag sprachlicher Ausdruck, Gebrauch der Fachtermini freies Reden

Note Diskussion, Befragung und Hintergrundwissen

60 %

souveräne Problemsicht und Umgang mit Nachfragen differenzierte Detailkenntnisse, begründete Einschätzungen eigene Wertung Verständnis bestimmter Fachtermini Fähigkeit zum Aufzeigen und Verarbeiten weiterführender Fragestellungen

Note Quelle: Mit Veränderungen: http://www.albert-schweitzer.alsfeld.schule.hessen.de

C.2.2.2. Übersicht der Leistungsbewertung Auf den beiden folgenden Seiten befinden sich Übersichten der Leistungsbewertung nach Fächern sortiert. Genauere fachspezifische Erläuterungen finden sich in den folgenden Kapiteln.

71

72

73

C.2.2.3. Fachspezifischer Teil Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Klausuren, Anzahl der Klassenarbeiten in BWR In der Unterstufe im ersten und zweiten Halbjahr sowie in der Oberstufe im ersten Halbjahr werden drei Klausuren á 45 -90 Minuten (drei im ersten und drei im zweiten Halbjahr) geschrieben. Im zweiten Halbjahr der Oberstufe werden zwei Klausuren geschrieben, wobei die letzte eine 180-minütige Vorklausur ist. Die Vorklausur wird als Vergleichsklausur geschrieben. Regelungen für die SL-Noten - Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. - Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. - Die Gewichtung von Anteilen wie Tests, Unterrichtsbeiträge, Gruppenarbeitsnoten, Referaten, etc. finden angemessen statt. - Tendenzen bei SL-Noten werden in die Zeugnislisten eingetragen. Sprachliche Richtigkeit, Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel Noten herabgesetzt. Facharbeit

7.

Angaben zum Thema:

Es wird ein Vorwort (Angaben zur Wahl der Aufgabenstellung) und ein Schlusswort (Beurteilung des Themas) erwartet. Es gibt unterschiedlich schwierige Themen für eine Facharbeit. Trotzdem ist bei jedem Thema sowohl die Note sehr gut als auch die Note ungenügend möglich. Allerdings wird z.B. ein fachlicher Fehler bei einem sehr schwierigen Thema anders gewichtet als bei einem leichten Thema. Wird das Thema sinngemäß bearbeitet oder wird gar das Thema verfehlt? 8.

Umfang und Form

Die Facharbeit wird nicht mit der Hand, sondern mit dem Computer geschrieben. Sie sollte im Textteil einen Umfang von ungefähr 20 bis 25 Seiten auf DIN A4 Format betragen. Eine geringfügige Unteroder Überschreitung dieser Seitenzahl ist nicht notenmindernd. Die Schrittgröße sollte 11 Punkte Arial) oder 12 Punkte (Times New Roman) betragen. Es ist auf eine entsprechende Form zu achten. Diagramme, Funktionsgraphen oder Bilder müssen nicht zwingend vorhanden sein, könnten jedoch manchmal das Verständnis erleichtern. 9.

Sprachlicher Aspekt

Es wird auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Durchschnittlich mehr als ein Rechtschreib-, Zeichensetzungs- oder Grammatikfehler pro Seite führt unweigerlich zu einer Absenkung der Note. Insgesamt ist aus diesem Grund eine Absenkung um eine ganze Note möglich. Schreibt der Schüler leicht verständlich und kann er den Sachverhalt gut erklären? Oder ist seine Darstellung des Themas zwar betriebswirtschaftlich richtig, aber nur sehr schwer nachzuvollziehen? 10.

Inhaltlicher Aspekt

Die Facharbeit hat wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Sie beruht im Wesentlichen auf der erreichbaren fachwissenschaftlichen Literatur (Ausnahme: empirische Arbeit). Bei dem 74

vorgeschriebenen Umfang der Facharbeit sollten ca. 15 bis 20 verwertbare Literaturquellen verarbeitet werden. Die Quellen müssen wissenschaftlichen Ursprungs sein. Tageszeitungen, Publikumszeitschriften oder auch die freie Enzyklopädie Wikipedia genügen diesen Ansprüchen nicht. Sie eignen sich allenfalls im Vorfeld der eigentlichen Facharbeit für einen ersten allgemeinen Einstieg in die Thematik, sind aber selbst nicht zitierfähig. Die benutzte Literatur muss vollständig und exakt in Fußnoten nachgewiesen werden. Entscheidend ist die betriebswirtschaftliche Korrektheit der Aussagen in der Facharbeit. Auch bei einer schönen äußeren Form und einer eloquenten sprachlichen Gewandtheit werden gehäufte fachliche Fehler höchstens noch die Note mangelhaft zulassen! 11.

Beherrschung der Fachsprache:

Neue Fachbegriffe, die im Zusammenhang mit dem Thema der Facharbeit auftreten und der Lerngruppe noch nicht bekannt sind, müssen per Definition angegeben werden. 12.

Angabe der Quellen

Selbstverständlich dürfen fremde Quellen benutzt werden. Es wird nicht erwartet, dass ein Schüler eine betriebswirtschaftliche Fragestellung als erster Mensch auf der Welt bearbeitet. Allerdings wird eine präzise Quellenangabe erwartet, damit der Lehrer entscheiden kann, welcher Teil der Facharbeit vom Schüler selbst stammt. (siehe inhaltlicher Aspekt) Quellen aus dem Internet müssen ausgedruckt der Facharbeit angefügt werden. Begründung: Häufig sind Internetseiten nach einigen Tagen oder Wochen nicht mehr online, d.h. verfügbar. (siehe inhaltlicher Aspekt) Fehlt eine Quellenangabe und kann nachgewiesen werden, dass diese Quelle benutzt wurde, so wird dieser Teil der Facharbeit mit ungenügend bewertet. Zur Gewichtung der einzelnen Aspekte: Angaben zum Thema

5%

Umfang und Form

10%

Sprachlicher Aspekt

15%

Inhaltlicher Aspekt

55%

Beherrschung der Fachsprache

10%

Angabe der Quellen

5%

Die Benotung der Facharbeit soll sich an oberem Gewichtungsschema orientieren. Natürlich sind in begründeten Fällen auch Abweichungen davon möglich.

Informationswirtschaft Das Fach Informationswirtschaft wird i.d.R. mit fünf Wochenstunden unterrichtet Klausuren, Dauer und Anzahl Unterstufe: 1. Halbjahr: 2 2. Halbjahr: 3 (2) Oberstufe: 1. Halbjahr: 2 2. Halbjahr: 2 (1) (Zusatz) Nach Absprache der Lehrkraft mit der Klasse kann je eine Klausur im zweiten Halbjahr durch eine Projektarbeit ersetzt werden. Dies bietet sich bei längeren Lernsituationen wie z.B. 2.3 IT-

75

Beschaffung, 4.22 Datenbankimplementierung mit 4.23 Benutzersteuerung oder 5.22 Erstellen einer automatischen Entgeltabrechnung im Tabellenkalkulationsprogramm Excel an. Die Beurteilungskriterien der Projektarbeit wie z.B. Planung, Durchführung, Ergebnisstufen sind den SuS vorher bekannt zu geben. Projektarbeiten sind geeignet, den Kompetenzbereich Selbstständigkeit zu fördern. Dauer der Klassenarbeiten: 1-2 UStd. Bewertung von schriftlichen Arbeiten s. fächerübergreifender Teil Die Notenabstufung wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit liegt im vorgegebenen Rahmen im Ermessen der Lehrkraft. SL- Noten

Zu den Leistungen, die in die SL-Noten einfließen, zählen u.a. (elektronische) Handlungsprodukte, Mitarbeit, Selbstständigkeit. Die Lehrkraft gibt die Beurteilungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt.

Volkswirtschaftslehre Klausuren Anzahl, Dauer und Inhalt siehe Übersichten Seiten 72 und 73 Bewertung der deutschen Sprache anhand formaler Kriterien

Bis zu 10% der Leistungspunkte im Rahmen der Darstellungsleistung können zum Abzug kommen. Folgende Kriterien werden berücksichtigt: Rechtschreibung, Grammatik und die Darstellungsleitung (z.B. Übersichtlichkeit/gut lesbar, ein Rand ist vorhanden, Verwendung von Einheiten etc.) Die Gewichtung der 3 Kriterien wird von den KollegenInnen individuell vorgenommen. Vergleichsarbeiten

Vergleichsarbeiten sollen nach individuellen Absprachen durchgeführt werden. Sonstige Leistungen

die SL-Note beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen: mündliche Mitarbeit, Gruppenarbeitsnoten, Referate, Hausaufgaben, Tests Tendenzen bei SL-Noten werden in die Zeugnisliste eingetragen.

Mathematik Klausuren Anzahl, Dauer und Inhalt Im Fach Mathematik werden in der Unterstufe 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. In der Oberstufe werden im 1. Halbjahr 2 Klausuren mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten und im 2. Halbjahr 1 Klausur mit einer Dauer von 180 Minuten geschrieben. Diese dritte Klausur der Oberstufe findet unter Abschlussprüfungsbedingungen statt. Die Inhalte richten sich nach den erarbeiteten Kompetenzen der didaktischen Jahresplanung. Vergleichsklausuren In der Unterstufe wird die 4. Klausur und in der Oberstufe die 3. Klausur als Vergleichsklausuren geschrieben. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, Mathematik verwendet.

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Liste der Operatoren Operator analysieren angeben nennen

Erläuterung Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen genauer untersuchen und strukturieren Objekte, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne nähere Erläuterungen, Begründungen und ohne Darstellung von Lösungsansätzen oder Lösungswegen aufzählen Einen bekannten Sachverhalt, eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen Daten nutzen, um sie in einem mathematischen Modell darzustellen Sachverhalte auf Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge zurückführen – hierbei sind Regeln und mathematische Beziehungen zu nutzen Ergebnisse von einem Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen Strukturen, Sachverhalte, Verfahren unter Verwendung der Fachsprache angemessen wiedergeben

Beispiel Analysieren Sie für a = 0,5 die folgende Entscheidung der Unternehmensleitung. Nennen Sie die verwendete Ableitungsregel.

Wenden Sie das Newtonverfahren zur Bestimmung der Gewinnschwelle an. Stellen Sie aus den gegebenen Daten eine aufstellen bilden Matrix auf. Begründen Sie, dass die zweite Ableitung als begründen Maß für die Krümmung eines Graphen nicht ausreichend ist. Berechnen Sie die Produktionsmenge, bei berechnen der der maximale Gewinn erzielt wird. Beschreiben Sie das Verfahren des Gauß beschreiben Algorithmus. Bestätigen Sie, dass das Marktgleichgewicht bestätigen Aussagen oder Sachverhalte mathematisch verifizieren bei 4 ME erreicht ist. Bestimmen Sie die Koordinaten des Marktgleichgewichts. Zusammenhänge bzw. Lösungswege finden und die bestimmen ermitteln Ergebnisse formulieren Ermitteln Sie die Nachfrage und Angebotselastizität im Marktgleichgewicht. Zu einem Sachverhalt ein eigenständiges Urteil unter Beurteilen Sie die Qualität des beurteilen Stellung Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden vorgeschlagenen nehmen formulieren und begründen Testverfahrens. Die Ergebnisse einer mathematischen Überlegung Bewerten Sie die Ergebnisse aus Sicht des bewerten deuten rückübersetzen auf das ursprüngliche Problem. Umdeuten in Unternehmens und der Kunden. eine andere Sichtweise Deuten Sie das Ergebnis ökonomisch. Beweise im mathematischen Sinne unter Verwendung von Beweisen Sie, dass im Betriebsminimum x0 gilt: K’(x0) = kv(x0). beweisen widerlegen bekannten mathematischen Sätzen, logischen Schlüssen nachweisen und Äquivalenzumformungen, ggf. unter Verwendung von Beweisen oder widerlegen Sie: Wenn f’(x0) = Gegenbeispielen und Analogien, führen 0, dann folgt, x0 ist eine Extremstelle. Kontextabhängige, eigenständige Begriffe bzw. Definieren Sie zum Sachverhalt eine definieren Darstellungen festlegen geeignete Treppenfunktion. dokumentieren Gedankengang bzw. Herleitung der Problemlösung darlegen Dokumentieren Sie Ihren Lösungsweg. darstellen Entscheiden Sie, ob das Unternehmen mit Sich bei Alternativen eindeutig und begründet auf eine einem Gewinn von mehr als x Euro rechnen entscheiden Möglichkeit festlegen kann. Sachverhalte und Methoden zielgerichtet in einen Entwickeln Sie einen Test zur Überprüfung entwickeln entwerfen Zusammenhang bringen, also eine Hypothese, eine Skizze der folgenden Hypothese. oder ein Modell weiterführen und ausbauen Eine vorgegebene Rechnung, Grafik oder Tabelle Ergänzen Sie die fehlenden Werte in der ergänzen vervollständigen Tabelle. Sachverhalte mit Hilfe eigener Kenntnisse verständlich und Erklären Sie den Unterschied zwischen erklären nachvollziehbar machen und in Zusammenhänge einordnen notweniger und hinreichender Bedingung. Strukturen und Zusammenhänge erfassen, in Einzelheiten Erläutern Sie die Bedeutung des verdeutlichen und durch zusätzliche Informationen erläutern Cournot’schen Punktes. verständlich machen Einen Sachverhalt in übersichtlicher, fachlich angemessener Erstellen Sie eine Wertetabelle für die erstellen Form ausdrücken Funktion f. Leiten Sie die Gleichung der Kostenfunktion her. Eine Formel oder einen Zusammenhang aus bekannten herleiten formulieren Formulieren Sie für den Kunden auf der Basis Sachverhalten nachvollziehbar entwickeln eines Hypothesentests eine Entscheidungsregel. Zusammenhänge bzw. Ergebnisse begründet auf gegebene Interpretieren Sie das Integral aus interpretieren Fragestellungen beziehen ökonomischer Sicht. Klassifizieren Sie die Graphen der Eine Menge von Objekten nach vorgegebenen oder sinnvoll Funktionenschar nach der Anzahl der klassifizieren selbstständig zu wählenden Kriterien in Klassen einteilen Nullstellen. Die Gültigkeit einer Aussage, z. B. einer Hypothese oder Prüfen Sie die Aussage des prüfen überprüfen einer Modellvorstellung, verifizieren, falsifizieren Produktionsleiters. Wesentliche Eigenschaften von Sachverhalten oder skizzieren graphisch Skizzieren Sie auf der Basis Ihrer Ergebnisse Objekten graphisch darstellen – auch Freihandskizzen dar- stellen den Verlauf der Gewinnfunktion. möglich Einen untersuchten Sachverhalt bzw. allgemeingültige übertragen Übertragen Sie den Lösungsansatz auf ... Aussagen auf ähnliche Sachverhalte anwenden untersuchen Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen nach bestimmten, Untersuchen Sie das Verhalten des anwenden

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Funktionsgraphen an den Definitionslücken. Veranschaulichen Sie das Betriebsoptimum graphisch. Vereinfachen Sie den Ausdruck so weit wie möglich. Vergleichen Sie die unterschiedlichen vergleichen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln Lösungsansätze zur Bestimmung des Betriebsminimums. Hinreichend exakte graphische Darstellungen von Objekten Zeichnen Sie den zugehörigen zeichnen oder Daten anfertigen Gozintographen. Zeigen Sie, dass für eine Maschinenzeit der Aussagen oder Sachverhalte unter Nutzung von gültigen zeigen Maschine A von 20 Stunden der Erlös Schlussregeln, Berechnungen bestätigen optimiert wird. Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-bk/getfile.php?file=2662 veranschaulichen verdeutlichen vereinfachen, umformen

fachlich üblichen bzw. sinnvollen Kriterien bearbeiten Einen Sachverhalt mit verbalen oder graphischen Erläuterungen versehen Terme, Aussagen, Formeln mittels geeigneter Strategien an den jeweiligen Sachverhalt anpassen

Darstellungsleistung Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Der Prüfling 1 stellt den Lösungsweg in strukturierter Form dar. 2 beachtet die Qualität der äußeren Form und hält formale Regeln ein. 3 verwendet Fachsprache und Fachsymbolik 4 fertigt Zeichnungen, Grafiken und Tabellen in angemessener Qualität an. Quelle: MSW

Sprachliche Richtigkeit Die sprachliche Richtigkeit wird anhand der folgenden Kriterien ermittelt: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel Noten herabgesetzt. SL-Noten Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteile wie „Test“, Unterrichtsbeiträge, Regelhefte, etc. ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben. Facharbeit Anstelle der Abschlussprüfung im Fach Mathematik können die Schülerinnen und Schüler sich nach den rechtlichen Vorgaben für eine Facharbeit entscheiden. Für diese Facharbeit gelten die folgenden Bewertungsmaßstäbe:

Bewertungskriterien für Facharbeiten im Fach Mathematik Grundsätzlich gilt der Leitfaden zur Facharbeit. (Formalia zur Facharbeit.pdf) Speziell für das Fach Mathematik werden zusätzlich im Folgenden die Beurteilungskriterien konkretisiert.

Angaben zum Thema: Ein persönlicher Bezug zum Thema ist herzustellen. Es wird ein Vorwort (Angaben zur Wahl der Aufgabenstellung) und ein Schlusswort (Beurteilung des Themas) erwartet. Es gibt unterschiedlich schwierige Themen für eine Facharbeit. Trotzdem ist bei jedem Thema sowohl die Note sehr gut als auch die Note ungenügend möglich. Allerdings wird z.B. ein mathematischer Fehler bei einem sehr schwierigen Thema anders gewichtet als bei einem mathematisch leichten Thema. Wird das Thema sinngemäß bearbeitet oder wird gar das Thema verfehlt?

Umfang und Form Die Facharbeit wird nicht mit der Hand, sondern mit dem Computer geschrieben. Sie sollte im Textteil einen Umfang von ungefähr 20 bis 25 Seiten auf DIN A4 Format betragen. Eine geringfügige Unter78

oder Überschreitung dieser Seitenzahl ist nicht notenmindernd. Die Schriftgröße sollte 11 Punkte betragen. Es ist auf eine entsprechende Form zu achten. Beispiel: statt A= Pi*r^2/√(6x-1 )wird selbstverständlich so etwas wie A

  r2 6x 1

erwartet.

Die heute verbreiteten Textverarbeitungsprogramme sind alle in der Lage, mathematische Formeln derartig darzustellen. 

Enthält die Facharbeit Diagramme, Funktionsgraphen oder Bilder? Diese müssen nicht zwingend vorhanden sein, könnten jedoch manchmal das Verständnis erleichtern.

Sprachlicher Aspekt Es wird auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Durchschnittlich mehr als ein Rechtschreib-, Zeichensetzungs- oder Grammatikfehler pro Seite führt unweigerlich zu einer Absenkung der Note. Insgesamt ist aus diesem Grund eine Absenkung um eine ganze Note möglich. Schreibt der Schüler leicht verständlich? Kann er den Sachverhalt gut erklären oder ist seine Darstellung des Themas zwar mathematisch richtig, aber nur sehr schwer nachzuvollziehen?

Inhaltlicher Aspekt Entscheidend ist selbstverständlich die mathematische Korrektheit der Aussagen in der Facharbeit. Selbst bei der allerschönsten äußeren Form und der eloquentesten sprachlichen Gewandtheit werden gehäufte mathematische Fehler höchstens noch die Note mangelhaft zulassen! Wird das Thema ausführlich genug bearbeitet (soweit man dieses Thema überhaupt innerhalb einer Facharbeit ausführlich bearbeiten kann) oder fehlen wichtige Aspekte?

Beherrschung der Fachsprache: Neue Fachbegriffe, die im Zusammenhang mit dem Thema der Facharbeit auftreten und der Lerngruppe noch nicht bekannt sind, müssen per Definition angegeben werden. Mathematische Sätze, die für die Facharbeit wichtig, aber der Lerngruppe nicht bekannt sind, müssen hergeleitet werden (eventuell als Anhang). Natürlich müssen alle Aussagen im Zusammenhang mit Fachbegriffen mathematisch richtig sein.

Angabe der Quellen Selbstverständlich dürfen fremde Quellen benutzt werden. Es wird kaum erwartet, dass ein Schüler ein mathematisches Problem als erster Mensch auf der Welt bearbeitet. Allerdings wird eine präzise Quellenangabe erwartet, damit der Lehrer entscheiden kann, welcher Teil der Facharbeit eigentlich vom Schüler selbst stammt. Quellen aus dem Internet müssen ausgedruckt der Facharbeit angefügt werden. Begründung: Häufig sind Internetseiten nach einigen Tagen oder Wochen nicht mehr online, d.h. verfügbar. Fehlt eine Quellenangabe und kann nachgewiesen werden, dass diese Quelle benutzt wurde, so wird dieser Teil der Facharbeit mit ungenügend bewertet.

79

Zur Gewichtung der einzelnen Aspekte: Angaben zum Thema

5%

Umfang und Form

10%

Sprachlicher Aspekt

15%

Inhaltlicher Aspekt

55%

Beherrschung der Fachsprache

10%

Angabe der Quellen

5%

Die Benotung der Facharbeit soll sich an oberem Gewichtungsschema orientieren. Natürlich sind in begründeten Fällen auch Abweichungen davon möglich: Wenn z.B. ein Schüler eine Facharbeit über das Newtonsche Näherungsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen abliefern soll, stattdessen aber eine Arbeit über den Einfluss des Süd-West-Windes auf das Liebesleben der Blattlaus abliefert, so kann man diese Facharbeit trotz exzellenter Form, Umfang, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten durchaus als ungenügend bewerten.

Englisch Klausuren, HH-Unterstufe 4 Klassenarbeiten (je Halbjahr 2 Klassenarbeiten), Länge jeweils: 45 – 90 Minuten Oberstufe, erstes Halbjahr 2 Klassenarbeiten, Länge jeweils 45 – 90 Minuten Oberstufe, zweites Halbjahr 1 Klassenarbeit als Vorklausur (drei Zeitstunden), dies ist eine gemeinsam vom Team der EnglischlehrerInnen der Oberstufe konzipierte und terminierte Klausur. 1 Abschlussklausur über drei Zeitstunden Sonstige Leistungen Unterstufe 4 SL-Noten (je Halbjahr 2 SL-Noten) Die SL-Note ergibt sich aus den nachfolgenden Elementen, zum Beispiel Tests (für das Erreichen einer ausreichenden Note müssen bei eindimensionalen Tests, beispielsweise reinen Vokabel- oder Grammatiktests, 60% der zu lösenden Aufgaben richtig sein, bei mehrdimensionalen Tests müssen entsprechend 50% richtig sein); die frühere Regelung, dass für das Festlegen einer SL-Note zumindest ein Test geschrieben werden muss, entfällt; mündliche Mitarbeit; Leistungen in Gruppenarbeiten bzw. Partnerarbeiten; Präsentationen; Referate; Bearbeitung der Hausaufgaben nach den von dem Lehrer zur Beginn der Ausbildung vorgegebenen Regularien. Die in der Jahrgangsstufe 11.1 erbrachten Leistungen fließen mit einem Anteil von 20% in die Jahresendnote ein. Individuelle Entwicklungen des Schülers bzw. der Schülerin sind angemessen zu würdigen. Oberstufe, erstes Halbjahr:

zweites Halbjahr

2 SL-Noten, Komponenten wie oben

1 SL-Note, Komponenten wie oben

80

Abschlussprüfung, Vornote Die Vornote für die Abschlussprüfung ergibt sich damit aus den drei in der Oberstufe geschriebenen Klassenarbeiten und den drei in der Oberstufe vergebenen SL-Noten. Individuelle Entwicklungen der Schülerin bzw. des Schülers sind wiederum angemessen zu würdigen und fließen in die Festlegung der Vornote ein.

Spanisch (Anfänger) Klausuren, Anzahl, Dauer und Inhalt: In jedem Halbjahr werden zwei zweistündige Klausuren geschrieben. Inhaltlich, methodisch und thematisch sind die Klausuren an den Unterricht angebunden. Sie richten sich nach den Kompetenzen, die in der didaktischen Jahresplanung festgelegt sind. Schon in der Unterstufe sollen die Schüler an das freie Schreiben herangeführt werden, wobei anfänglich die Eigenproduktionen relativ kurz sein können. Eine schriftliche Klausur kann durch eine mündliche Prüfung in Form einer Einzel-, Partner- und/ oder Gruppenprüfung ersetzt werden. Die Anforderungen/ Kompetenzerwartungen müssen mit denen einer Schriftlichen Arbeit vergleichbar sein. Leistungen einzelner Schüler müssen individuell feststellbar sein.

Sonstige Leistungen Die Schüler bekommen pro Halbjahr zwei SL-Noten, die im Verhältnis 50:50 mit den beiden Klausurnoten stehen. Die SL Note setzt sich aus Qualität, Quantität und Kontinuität von mündlichen Beiträgen, Vokabeltests, Grammatiktests, Einzel-, Gruppen- und Projektarbeiten, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens und Hausaufgaben und in der Oberstufe zusätzlich aus kleineren Präsentationen zusammen. Die Gewichtung der Bewertung wird den Schülern zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bekannt gegeben.

Französisch (fortgeschrittene) KlausurenAnzahl, Dauer und Inhalt:

In jedem Halbjahr werden zwei zweistündige Klausuren geschrieben. Inhaltlich, methodisch und thematisch sind die Klausuren an den Unterricht angebunden. Sie richten sich nach den Kompetenzen, die in der didaktischen Jahresplanung festgelegt sind. Nur im ersten Jahr sind Lückentexte zulässig. Die Schüler sollen in der Oberstufe möglichst an freie Textproduktion herangeführt werden. Das freie Schreiben ist aber Bestandteil jeder schriftlichen Arbeit. Bei Textklausuren liegt die Gewichtung auf 60% Sprachrichtigkeit (Grammatik, Lexik, Syntax) und 40% Inhalt. Bei Textklausuren ist der Gebrauch eines ein- oder zweisprachigen Wörterbuches erlaubt. Eine schriftliche Klausur kann durch eine mündliche Prüfung in Form einer Einzel-, Partner- und/ oder Gruppenprüfung ersetzt werden, oder durch eine Projektpräsentation mit angefügter schriftlicher Ausarbeitung. Die Anforderungen/ Kompetenzerwartungen müssen mit denen einer Schriftlichen Arbeit vergleichbar sein. Leistungen einzelner Schüler müssen individuell feststellbar sein. SL Noten

Die Schüler bekommen pro Halbjahr zwei SL Noten, die im Verhältnis 50:50 mit den beiden Klausurnoten stehen.Die SL Note setzt sich aus Qualität, Quantität und Kontinuität von mündlichen Beiträgen, Vokabeltests, Grammatiktests, Einzel-, Gruppen- und Projektarbeiten, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens und Hausaufgaben und aus kleineren Präsentationen zusammen. Die Gewichtung der Bewertung wird den Schülern zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bekannt gegeben. 81

Physik Klausuren Anzahl, Dauer und Inhalt

Im Fach Physik werden in der Oberstufe im ersten Halbjahr zwei Klausuren, im zweiten Halbjahr eine Klausur mit einer Dauer von 30 bis 90 Minuten geschrieben. Die Inhalte richten sich nach den erarbeiteten Kompetenzen der didaktischen Jahresplanung. Darstellungsleistung

Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit höchstens 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Sprachliche Richtigkeit

Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel der Notenspannweite herabgesetzt. SL- Noten

Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Gewichtung von Anteilen wie Tests, Unterrichtsbeiträge, Regelhefte, etc. ist den SuS zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.

Deutsch Klausuren

Es werden in der Unterstufe 4 Klausuren (2 pro Halbjahr), in der Oberstufe 3 Klausuren (2 im ersten Halbjahr, 1 im zweiten Halbjahr) geschrieben. Die dritte Klausur der Unterstufe soll weiterhin die Praktikumsmappe sein. Die letzte Klausur der Oberstufe soll eine Vergleichsklausur sein. Sie wird vierstündig (vier Schulstunden) ohne Auswahlzeit sein, im Anschluss soll kein Unterricht stattfinden. Darstellungsleistung Die Darstellungsleistung in Klausuren soll mit 30%, die inhaltliche Leistung mit 70% bewertet werden. Der Fehlerquotient orientiert sich am Leistungskonzept des Wirtschaftsgymnasiums. Bei einem FQ von >2,5% wird um eine drittel Teilnote abgewertet. Bei einem FQ von >5% wird um zwei Drittel abgewertet. Bei einem FQ von >8% erfolgt eine Abwertung um eine ganze Note. Gezählt werden Fehler im Bereich R (1), Gr(1), Z(1/2). Nicht gezählt werden Wdh, A, T, Mod Fehler.

Religion Bei 2 wöchentlichen Stunden: pro Quartal eine SL-Note (in jedem Quartal ist ein Test zu schreiben, dessen Note mit in die SL-Note einfließt).

Politik und Gesellschaftslehre Klausuren HH Unterstufe: Die Anzahl der Klausuren richten sich nach den Wochenstunden. Im Regelfall bedeutet dies 2 Klausuren pro Halbjahr. Die Dauer der Klausuren beträgt eine Unterrichtsstunde.

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HH Oberstufe: 12.1. Die Anzahl der Klausuren richten sich nach den Wochenstunden (1 Klausur bei 1 Wochenstunde; 2 Klausuren bei 2 Wochenstunden). Die Dauer der Klausuren beträgt eine Unterrichtsstunde. 12.2. Die Anzahl der Klausuren wird auf eine Klausur reduziert. Die Dauer der Klausur beträgt eine Unterrichtsstunde. Operatoren In Klausuren werden die Operatoren benutzt. Liste der Operatoren

Übersicht über die Operatoren Übergeordnete Operatoren, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangen: interpretieren

Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht

erörtern

Eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Für-und-Wider- bzw. Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln. Die Erörterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse voraus.

darstellen

historische Entwicklungszusammenhänge und Zustände mit Hilfe von Quellenkenntnissen und Deutungen be- schreiben, erklären und beurteilen

Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) verlangen: nennen, aufzählen zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren bezeichnen, schildern, historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen er- kennen und skizzieren zutreffend formulieren Aufzeigen, beschreiben, historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches zusammenfassen, reduzieren wiedergeben Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) verlangen: analysieren, Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet untersuchen erschließen begründen, Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf nachweisen historischen Beispielen und anderen Be- legen gründen charakterisieren historische Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen einordnen einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen erklären historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen erläutern wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen herausarbeiten aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen gegenüberstellen wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten widerlegen Argumente dafür anführen, dass eine Behauptung zu Un- recht aufgestellt wird Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich III (Reflexion und Problemlösung) verlangen: beurteilen den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen bewerten, Stellung nehmen wie Operator „beurteilen", aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität ein- schließen und

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zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren, um zu einer eigenen Deutung zu gelangen zu einer historischen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an historischen Sachverhalten auf ihre Angemessenheit hin untersuchen auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberzustellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze zu beurteilen

entwickeln sich auseinander setzen, diskutieren prüfen, überprüfen vergleichen

Quelle: MSW Rechtschreiberegelung Fehler sind aber in jedem Fall zu kennzeichnen (R/Gr/Z). SL-Noten Die Anzahl der SL-Noten richtet sich nach der Anzahl der Klausuren. Die Gewichtung der mündlichen Leistung und anderer sonstigen Leistungen findet angemessen statt.

Sport und Gesundheitslehre Der Sportunterricht findet im zweiten Halbjahr der Unterstufe sowie im ersten Halbjahr der Oberstufe als Doppelstunde statt. Es werden pro Halbjahr 2 SL-Noten ermittelt, die im Verhältnis 50:50 gewertet, die Zeugnisnote ergeben. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Dabei geht es sowohl um eine ergebnisorientierte Bewertung als auch um prozessorientierte Bewertung. Die Kriterien für die Bewertung beziehen sich auf die Kompetenzen die in der jeweiligen Anforderungssituation bearbeitet werden. Den Schülerinnen und Schülern werden die Kriterien genannt und erklärt.

Recht siehe Übersicht

Berufsorientierung Klasse 11 (Unterstufe)

Erstes Halbjahr Schriftliche Arbeiten -

Sonstige Leistungen (SL) Mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Kurzreferate

Zweites Halbjahr Schriftliche Arbeiten -

Sonstige Leistungen (SL) Mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Kurzreferate

Im Fach BOU werden pro Halbjahr zwei SL-Noten gegeben (Quartalsnoten), die sich aus der Leistung in der mündlichen Mitarbeit und mindestens einer weiteren Leistung (z.B. einer kurzen schriftlichen Übung) zusammensetzen. Das Gewichtungsverhältnis zwischen der mündlichen Mitarbeit und einer weiteren Leistung (z.B. Test) beträgt 70% : 30%.

Soziologie siehe Übersicht

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C.2.3. Bildungsgang Wirtschaftsgymnasium nach Anlage D 27 der APO BK C.2.3.1. Bildungsgangspezifische Besonderheiten des Wirtschaftsgymnasiums laut Anlage D APO BK C.2.3.1.1. Besondere rechtliche Rahmenbedingungen Im Wirtschaftsgymnasium gelten teilweise besondere Regelungen zur Ermittlung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Regelungen orientieren sich weitgehend an den Bestimmungen, wie sie auch in der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder der Gesamtschule gelten. Der Text der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Wirtschaftsgymnasium ist im Folgenden zitiert. Textstellen, die für das Wirtschaftsgymnasium keine Bedeutung haben, sind durch [ … ] als Auslassung gekennzeichnet:

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg –APO-BK) vom 26. Mai 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Mai 2014 Anlage D Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule, Klasse 13 2. Unterabschnitt Leistungsbewertung §8 Grundsätze der Leistungsbewertung (1) In den Jahrgangsstufen 11 bis 14 ergibt sich die jeweilige Abschlussnote in einem Halbjahreskurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren" (§ 9) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" (§ 10). Die Abschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet: eine rein rechnerische Bildung der Note Ist unzulässig. Bei Halbjahreskursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" die Abschlussnote. (2) Die Schülerin oder der Schüler kann in einem Leistungskursfach des berufsbezogenen Lernbereichs eine Facharbeit erstellen. Diese wird mit Punkten (§ 11) bewertet und kann in doppelter Gewichtung In den Block I eingebracht werden. (3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Halbjahreskurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und die Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" zu informieren. Etwa in der Mitte des Halbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Abschlussnote in Halbjahreskursen der Jahrgangsstufe 13.2 wird vor der ersten Sitzung des allgemeinen Prüfungsausschusses bekannt gegeben. (4) Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit In der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufen 11 und 14 sowie um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 11 in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Verwaltungsvorschriften zu § 8 8.1 zu Abs. 1 8.11 Bei der Bildung der Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche zur Kursabschlussnote bleibt der Lehrerin oder dem Lehrer ein Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der beiden Bereiche begrenzt wird. Die aus beiden Teilnoten gebildete Kursabschlussnote muss erkennen lassen, dass beide Beurteilungsbereiche angemessen berücksichtigt worden sind. 8.12 Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Praktikum erbringt, können in die Leistungsbewertung der an der Vor- und Nachbereitung des Praktikums beteiligten Fächer eingehen.

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8.2 zu Abs. 2 Die Facharbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung mit abschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums. Die Facharbeit hat wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Die Schülerinnen und Schüler bestätigen die eigenständige Leistung durch eine schriftliche Erklärung. 8.22 Die Präsentation findet vor den betreuenden Fachlehrkräften statt. Die Präsentation ist zu benoten. Eine nicht ausreichende Benotung der Präsentation hat die nicht ausreichende Gesamtbewertung der Facharbeit zur Folge. 8.23 Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 anzufertigen. Die Leistungskurslehrerin oder der Leistungskurslehrer informiert zuvor die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über die formalen und inhaltlichen Anforderungen zur Erstellung der Facharbeit. 8.24 Den Termin für die Themenstellung und für die Abgabe der Facharbeit bestimmt die Schulleitung. Für die Themenstellung, die Betreuung und die abschließende Beurteilung ist die Leistungskurslehrerin oder der Leistungskurslehrer zuständig; gegebenenfalls bestimmt die Schulleitung fachkundige Lehrkräfte, die die Leistungskurslehrer unterstützen. 8.25 Hinsichtlich der Beurteilung der Facharbeit gelten im Übrigen die Vorschriften des § 19 Anlage D. Die Korrektur und die Beurteilung der Facharbeit ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Abgabe abzuschließen. 8.4 zu Abs. 4 Die Bildungsgangkonferenz legt Verfahrensweisen fest, inwieweit gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form zur Absenkung der Leistungsbewertung führen. 8.21

§9 Beurteilungsbereich „Klausuren“ (1) In der Jahrgangsstufe 11 sind mindestens in vier Fächern Klausuren zu schreiben. Unter den Fächern mit Klausuren müssen sein: 1. die Fächer, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 als Leistungskursfächer fortgesetzt werden, 2. Deutsch, 3. Mathematik, 4. die Fremdsprachen. Die Schülerin oder der Schüler kann weitere Fächer als Fächer mit Klausuren wählen. Die Anzahl der Klausuren beträgt im ersten Halbjahr ein bis zwei, im zweiten Halbjahr zwei Klausuren. Die Klausurdauer beträgt zwei bis drei Unterrichtsstunden. (2) In der Jahrgangsstufe 12 sind in den Leistungskursfächern sowie in mindestens zwei Grundkursfächern in jedem Halbjahr jeweils zwei Klausuren zu schreiben. Unter den Fächern mit Klausuren müssen Deutsch, Mathematik, die Fremdsprachen sowie die Fächer der schriftlichen Berufsabschlussprüfung sein. Die Dauer der Klausuren in Grundkursfächern beträgt zwei bis drei, in Leistungskursfächern vier bis fünf Unterrichtsstunden. (3) In der Jahrgangsstufe 13 sind im ersten Halbjahr in den beiden Leistungskursen, in dem dritten Fach der Abiturprüfung und in den Fremdsprachen je zwei Klausuren zu schreiben. Die Dauer der Klausuren beträgt in den Grundkursfächern jeweils drei Unterrichtsstunden, in den Leistungskursfächern jeweils vier bis fünf Unterrichtsstunden. Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 ist in den beiden Leistungskursfächern, dem dritten Fach der Abiturprüfung und in der in Jahrgangsstufe 11 neu begonnenen Fremdsprache jeweils eine Klausur zu schreiben. Die Dauer der Klausur beträgt in den Grundkursfächern jeweils drei Zeitstunden und in den Leistungskursfächern jeweils vier bis fünf Unterrichtsstunden. (4) [ … ] (5) Die Klausuren sind so zu verteilen, dass in jedem Kursabschnitt eine Klausur geschrieben wird. In einer Woche dürfen für die Schülerin oder den Schüler nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Schultag darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht mehr als eine Klausur schreiben. Die Termine für die Klausuren sind frühzeitig bekannt zu geben. (6) In den Fächern Sport und Sport/Gesundheitsförderung sind keine Klausuren zu schreiben, sofern sie nicht als Leistungskursfach belegt werden. Verwaltungsvorschriften zu § 9 9.1 zu Absatz 1 bis Absatz 3 In den modernen Fremdsprachen kann sowohl in der Jahrgangsstufe 11.2 als auch in einer der Jahrgangsstufen 12.1 bis 13.1 jeweils eine Klausur durch eine Sprechprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch muss in einer der Jahrgangsstufen 12.1 bis 13.1 eine Klausur durch eine Sprechprüfung ersetzt werden.

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9.3 zu Abs. 3 […] 9.5 zu Abs. 5 Vor der Rückgabe und Besprechung oder am Tage der Rückgabe einer Klausur darf in demselben Fach keine neue Klausur geschrieben werden § 10 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Unterrichtsleistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 8 Abs. 2. Im Übrigen gelten die Richtlinien und Lehrpläne (Bildungspläne) für den jeweiligen Bildungsgang.

10.1 10.2

10.3

Verwaltungsvorschriften zu § 10 Pro Halbjahr sind je Fach zwei schriftliche Übungen zulässig; in der Jahrgangsstufe 13.2 soll nur eine schriftliche Übung angefertigt werden. Die Aufgabenstellung für die schriftliche Übung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben; die schriftliche Übung muss den zeitlichen Umfang von Klassenarbeiten deutlich unterschreiten. Eine schriftliche Übung, die benotet werden soll, darf nur an einem Tag angesetzt werden, an dem von den betroffenen Schülerinnen und Schülern keine Klausuren zu schreiben sind. Die schriftliche Übung soll rechtzeitig angekündigt werden. Sind an einer Schule generell bestimmte Zeitabschnitte für Klausuren vorgesehen, sind schriftliche Übungen dieser Art innerhalb dieser Zeitabschnitte nicht zulässig.

§ 11 Notenstufen und Punkte Die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 erteilten Kursabschlussnoten und die in der Abiturprüfung erteilten Noten, die gegebenenfalls eine Notentendenz enthalten können, werden in Punkte übertragen. Dafür gilt folgender Schlüssel: Note Punkte nach Notendefinition Notentendenz sehr gut 15 – 13 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. gut 12 – 10 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen voll. befriedigend 9 – 7 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen im Allgemeinen. ausreichend 6 – 5 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. schwach 4 Punkte Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen *) ausreichend den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. mangelhaft 3 – 1 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 0 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. *) Eine oder mehrere schwach ausreichende Leistungen können dazu führen, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß §§ 15, 25 nicht erreicht werden. § 12 Besondere Lernleistung (1) Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, eine Jahres- oder Seminararbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können, gelten. Voraussetzung für die Einbringung ist, dass wesentliche Bestandteile der besonderen Lernleistung noch nicht anderweitig eingebracht wurden.

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(2) Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 bei der Schule angezeigt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die die Arbeit korrigieren soll, in welchem Grundkursfach die besondere Lernleistung zugelassen wird. Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein. In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Die Endnote wird auf Grund der insgesamt in der besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistung gebildet; eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt. (3) Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein. (4) In der besonderen Lernleistung, die im Block II in vierfacher Gewichtung als zusätzliches fünftes Prüfungselement eingebracht werden kann, sind maximal 15 Punkte erreichbar.

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C.2.3.1.2. Erläuterungen und Festlegungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen laut APO BK Anlage D27 C.2.3.1.2.1 Übersicht über die Anzahl und Dauer der in den einzelnen Jahrgangsstufen vorgeschriebenen bzw. wählbaren Klausuren

C.2.3.1.2.2. Festlegen der Klausurtermine Wegen der Vorgaben der APO BK, Anlage D, dass in einer Woche nicht mehr als höchstens 3 Klausuren geschrieben werden dürfen, müssen die Klausurtermine geplant und koordiniert festgelegt werden. In der Jahrgangsstufe 11 werden die Klausurtermine von den Kurslehrkräften direkt mit den Schülerinnen und Schülern abgestimmt und in eine Übersicht, die sich entweder im Klassenbuch oder als Klausurplan im Klassenraum ausgehängt befindet, eingetragen. Diese Klausurübersicht ist nach Eintrag der verbindliche Klausurplan.

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In der Jahrgangsstufe 12 geben die Kurslehrkräfte jeweils zu Beginn der Kurshalbjahre ihre gewünschten Klausurtermine ab. Die KlassenlehrerInnen sammeln und sichten zunächst die Wunschtermine und legen daraufhin den Klausurplan in einer Übersicht, die am Schwarzen Brett ausgehängt wird, fest. Die Reihenfolge der zu planenden Klausurtermine ist für die KlassenlehrerInnen folgende:  Zuerst stimmen sie die Termine für die LK’s ab und tragen sie in eine Übersicht ein.  Im nächsten Schritt legen die Klassenlehrer/innen mit den Fachlehrern der möglicherweise parallel liegenden Grundkurse fest, wann diese schreiben wollen.  Danach berücksichtigen die Klassenlehrer die Klausurwünsche der übrigen GK-Lehrer und koordinieren sie. Damit die Klassenlehrer einfacher planen können, nennen die GK-Lehrer mehrere Alternativen zur Auswahl. Die Entgegennahme der Klausurwünsche ist am zu einem jeweils durch die Bildungsgangleitung festgelegten Termin abgeschlossen. In der Jahrgangsstufe 13 werden die Termine zentral und standortübergreifend von der Bildungsgangleitung gesetzt. In Fächern wie z. B. BWR, die standortübergreifend Vergleichsklausuren schreiben, finden diese Klausuren an beiden Standorten am gleichen Tag und zur gleichen Zeit statt.

C.2.3.1.2.3. Bildungsgangspezifische Festlegungen zur Ermittlung der Noten bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen Die Schemata zeigen die Zuordnung der erreichten Prozentzahlen der Maximalleistung zu den Leistungsnoten. Notenschema in der Jahrgangsstufe 11

In diesem Notenschema ist der Unterschied zwischen einer defizitären und einer nicht-defizitären Note bei 49 bzw. 50 % festgelegt. Die Leistungsnote „schwach ausreichend (4-)“ beginnt ab 50 % der erreichbaren Maximalleistung. Weil in der Jahrgangsstufe 11 noch keine Kursnoten nach Punkten vergeben werden, zählt die Note „schwach ausreichend (4-)“ noch nicht als defizitäre Leistung. Als Zeugnisnote müsste hier ein „ausreichend“ vergeben werden. Denn in der Einführungsphase werden Noten ohne Angabe der Tendenz in die Zeugnisse eingetragen. Nur ein „mangelhaft“ würde die Versetzung gefährden.

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Notenschema der Jahrgangsstufen 12 und 13

Auch hier beginnt der nicht-defizitäre Leistungsbereich bei 50 % der erreichbaren Maximalleistung. Das entspricht 05 Punkten als Kursabschlussnote, also einem glatten „ausreichend“. 04 Punkte und weniger wären eine defizitäre Leistung, die dazu führen kann, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß §§ 15, 25 nicht erreicht werden. Dadurch könnte die Zulassung im Block I der Gesamtqualifikation u. U. gefährdet sein. Dementsprechend liegt die Zuordnung der Noten nach erreichbarer Maximalleistung hier bei 49 % oder weniger. In der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) kann also durch das Punktesystem der Note eine positive oder negative Tendenz beigefügt werden. Die Zuordnung zu Punkten erfolgt bei den Kursabschlussnoten nach folgendem Schlüssel:

Der umrahmte Bereich zeigt die als defizitär anzusehenden Leistungsnoten nach Punkten. Gewichtung der Halbjahresnoten der Jahrgangsstufe 11 für die Versetzung nach 12 Bei der Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 sind die Bestimmungen des § 5 der Anlage D der APO BK anzuwenden: (1) Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung nach § 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge voraus. (2) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 11.2 in allen Fächern erbracht hat. Die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen. Zu den versetzungswirksamen Leistungen gehört auch die Leistung in der neu einsetzenden Fremdsprache; im Unterricht des Differenzierungsbereichs erbrachte Leistungen sind nicht versetzungswirksam. Grundlage für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 sind demnach schwerpunktmäßig die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 erbracht haben. Die Zeugnisnote im ersten Halbjahr wird im Wirtschaftsgymnasium dadurch berücksichtigt, dass sie zu 10 % in die für die Versetzung entscheidende Note des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 eingerechnet wird.

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C.2.3.1.3. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ Im Wirtschaftsgymnasium muss die Kursabschlussnote gleichgewichtig aus den Endnoten der Bereiche „Klausuren“ und „Sonstige Leistungen“ gebildet werden. Bei Kursen ohne Klausuren bzw. wenn Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 und 12 im Kurs nicht freiwillig die Klausuroption gewählt haben, ist die Endnote im Bereich „Sonstige Leistungen“ gleichzeitig die Abschlussnote. In diesen Kursen erfasst der Begriff „Sonstige Leistungen" die Gesamtheit aller kontinuierlich erbrachten Leistungen, durch die der Schüler die Qualität seiner Mitarbeit nachweist. Diese Leistungen sind mündlicher, praktischer und schriftlicher Art. Die Formen der „Sonstigen Leistungen" umfassen ein breites Spektrum in jeweils fachspezifischer Ausprägung. Dies sind u. a. mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Protokolle, Referate, Aufarbeitung von Materialien, praktische Arbeiten, Versuchsanordnungen und Versuchsdurchführungen in Physik, aber auch Hausaufgaben. Mündliche Mitarbeit Kernbereich ist stets die mündliche Mitarbeit des Schülers im Unterricht in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgespräch. Beurteilungskriterien sind dabei die Kontinuität, der Umfang und die Qualität der Gesprächsbeiträge. Nach zunehmendem Anspruch geordnet, lassen sich folgende Elemente von Beiträgen zum Unterrichtsgespräch benennen: • Wiedergabe von Teil-, Einzel- und Gesamtergebnissen, • Zuordnung von Fakten und Ergebnissen unter vorgegebenen Gesichtspunkten, • Anwendung von Ergebnissen und Methoden, • Konkretisierungen von abstrakten Sachverhalten, • Erkennen von sachlogischen Zusammenhängen, • Beurteilung von Thesen und Ansätzen, • Darlegung von Lösungsvorschlägen zu vorgegebenen Problemen, • Aufnahme von Denkanstößen und selbstständige gedankliche Weiterführung, • begründete Stellungnahme, • Problematisierung von Sachverhalten, Lösungen und Methoden Die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit beruht auf längerer und genauer Beobachtung. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Unterrichtsabschnitte, z.B. Planungs-, Erarbeitungs-, Anwendungsphasen in der Kursarbeit, ebenso wie die verschiedenartigen Möglichkeiten, zur Lernprogression in der einzelnen Unterrichtsstunde beizutragen, z. B. durch Vortrag der Hausaufgaben, Formulierung von Problemstellungen, Einbringung von Lösungsvorschlägen, Transfer von Ergebnissen. Die Beurteilung der Schülerleistung in diesem Bereich berücksichtigt ebenso den Intensitätsgrad der Schülerbeiträge, z. B. Umfang und Genauigkeit von Kenntnissen, Beherrschung der Fachsprache, Problembewusstsein und Reflexionsniveau. Eigenständigkeit der Mitarbeit im Unterricht und Fähigkeit zur Einstellung auf die jeweilige Aufgabenstellung sowie die Lerngruppe (partnerbezogene Argumentation) können Beiträge von Schülern zum Unterrichtsgespräch zu Elementen selbstständiger Mitgestaltung von Unterricht machen. Der Fachlehrer oder die Fachlehrerin integriert aber auch die auf wenig aktive Mitwirkung ausgerichteten Schüler in den Lernprozess. Schülern mit begrenzter Leistungsfähigkeit wird planmäßig Gelegenheit zu Beiträgen zum Unterrichtsgespräch gegeben. Jeweils nach einem Quartal wird den Schülerinnen und Schülern der augenblickliche Leistungsstand dargelegt. Dabei werden durch die Lehrkraft auch die Noten für die mündliche Mitarbeit bekannt gegeben und erläutert. Dabei kann auch der folgende Bogen zur Selbstevaluation eingesetzt werden, auf dessen Rückseite die Kriterien für die Zuordnung der mündlichen Mitarbeit zu einer Leistungsnote transparent dargestellt werden.

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Bogen zur Selbstevaluation als Grundlage zur Festlegung der mündlichen Noten Vorderseite:

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Rückseite:

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Schriftliche Übungen („Tests“) Eine wichtige Form der „Sonstigen Leistungen“ ist die schriftliche Übung, häufig einfach als „Test“ bezeichnet. Gemäß VV 10.1 der Anlage D der APO BK sind pro Halbjahr „je Fach zwei schriftliche Übungen zulässig; in der Jahrgangsstufe 13.2 soll nur eine schriftliche Übung angefertigt werden“. Die schriftliche Übung gibt dem Schüler Gelegenheit, eine begrenzte, aus dem Unterricht erwachsene Fragestellung schriftlich zu beantworten. Zugleich ist sie für die Lehrkraft eine Hilfe zur Sicherung des Unterrichtserfolges, weil sie im Unterschied zum Unterrichtsgespräch allen Schülern des Kurses gleichzeitig die Möglichkeit bietet, dieselben Aufgaben zu bearbeiten. Diese Form der „Sonstigen Leistungen" hat deshalb in Kursen ohne Klausuren einen besonderen Stellenwert. Die schriftliche Übung bezieht sich nur auf begrenzte Stoffbereiche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht. Die schriftliche Übung ist also kein Klausurersatz in Kursen ohne Klausuren. Sie soll maximal die letzten 6 Stunden des Unterrichts abdecken. Die Zeitdauer der schriftlichen Übung ist auf 20 bis 30 Minuten begrenzt. Eine Ankündigung der Übung soll laut VV 10.3 der Anlage D der APO BK rechtzeitig erfolgen. Die Zugehörigkeit schriftlicher Übungen zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" bedeutet, dass sie in Kursen mit Klausuren für alle Schüler verpflichtend sind und nicht nur für diejenigen, die das Fach nicht schriftlich belegt haben. Die Aufgabenstellung ist nicht auf Abruf einer rein reproduktiven Leistung beschränkt. Sie kann in der Erhebung der These oder des Gedankengangs aus einem kürzeren Text bestehen, die Wiedergabe von Ergebnissen und deren Einordnung in Zusammenhänge fordern, gegebenenfalls auch die Anwendung von Ergebnissen und Methoden auf vergleichbare Sachverhalte verlangen. Die benoteten Übungen werden den Schülern nach der Korrektur zurückgegeben und besprochen. Referate und Protokolle Im Blick auf die Hinführung zu studienvorbereitenden Arbeitstechniken nehmen Protokolle und Referate zumindest in einzelnen Phasen der Jahrgangsstufen in den Kursen breiteren Raum ein. Die in der mündlichen Abiturprüfung von jedem Schüler geforderte Qualifikation der Darstellung eines Sachverhalts in zusammenhängendem Vortrag macht erforderlich, ihm Möglichkeit zu geben, dies im Wirtschaftsgymnasium, speziell in den Jahrgangsstufen 12 und 13, einzuüben. Ein im Wirtschaftsgymnasium eingesetzter Bewertungsbogen für Präsentationen/Referate mit Vorderund Rückseite, der die Bewertung transparent und offen darlegt, ist im Folgenden dargestellt:

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Vorderseite:

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Rückseite:

Hausaufgaben Die Hausaufgabe hat in der gymnasialen Oberstufe schon aus Gründen der Zeitökonomie des Unterrichts eine wichtige Funktion: Als vorbereitende Hausarbeit ermöglicht sie die Konzentration des Unterrichtsprozesses auf die vertiefende Aneignung des Stoffes und seine Problematisierung. Hausaufgaben dienen ebenso zur Festigung der Arbeitsergebnisse und zu ihrer Verknüpfung.

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C.2.3.2. Besondere Festlegungen einzelner Fächer In einigen Fächern sind abweichende bzw. ergänzende Vorgehensweisen zum allgemeinen Leistungsbeurteilungskonzept des Wirtschaftsgymnasiums innerhalb der Fachkonferenzen vereinbart worden. Zum Teil müssen aber auch besondere rechtliche Vorgaben für einzelne Fächer berücksichtigt werden. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling (BWR) BWL mit Rechnungswesen und Controlling ist zweites Leistungskursfach im Abitur und in jeder Jahrgangsstufe ein Fach mit Klausurverpflichtung. Die Klausuren werden in der Jahrgangsstufe 11 von der jeweiligen Fachlehrkraft für ihre Klasse gestellt. In der Jahrgangsstufe 12 werden standortbezogen Vergleichsklausuren geschrieben, d. h. die Altenaer und Ostendorfer Lehrkräfte stellen für die beiden Klassen jeweils eine gemeinsam konzipierte Klausur. In der Jahrgangsstufe 13 werden dann die Klausuren als Vergleichsklausuren standortübergreifend gemeinsam für die ganze Jahrgangsstufe gestellt. Die Klausur in 13.2 ist zur Vorbereitung auf das schriftliche Zentralabitur vom Stoffumfang und zeitlich fast wie eine Abiturklausur abgefasst. In jeder Klausur wird die Darstellungsleistung aufgabenübergreifend mit insgesamt 10 % in die Gesamtleistung einbezogen. Dafür wird bei der Korrektur die folgende Aufstellung verwendet:

Ergänzend zur allgemeinen Beurteilung von Referaten findet in BWR noch folgendes Formular Verwendung, wenn im Bereich „Sonstige Leistungen“ eine Präsentation mit einer Präsentationssoftware zu einem fachlichen Thema anzufertigen ist, die aber nicht mündlich vorgetragen wird, sondern als eine Art Hausarbeit abgegeben wird.

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Englisch Die Leistungsbewertung richtet sich nach dem aktuellen Fachlehrplan Englisch, Kapitel „4 Lernerfolgsüberprüfung“ sowie den „Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums in der jeweils aktuellen und Kurs-relevanten Fassung.

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Die Bewertung der sprachlichen Leistung in Klausuren erfolgt anhand des vom Ministerium vorgegebenen „Bewertungsbogen für Englischklausuren an beruflichen Gymnasien“.

Für die inhaltliche Leistung wird für jede Klausur ein Erwartungshorizont mit Punkteschema erstellt, das sich an den Erwartungshorizonten des Ministeriums für die Klausuren des Zentralabiturs orientiert. Bewertung Mediation: Laut Konferenzbeschluss vom 28.03.2011 wird die Punktevergabe bei Mediationsaufgaben dem Inhalt zugerechnet, ein Viertel von der jeweiligen Punktzahl entfällt auf die Sprache. Die Schülerinnen und Schüler werden von jeder Lehrkraft in Eigenverantwortung auf die möglichen Klausurarten (insbesondere Textaufgabe, themenorientierte Textproduktion, audiovisuelle Aufgabe, berufliche Kommunikationsaufgabe, Mediation) vorbereitet. Als Parallelklausur wird nach Möglichkeit die zentrale Probeklausur genommen, alternativ wird standortbezogen die letzte Klausur in 12.2 parallel geschrieben. In der Jahrgangsstufe 13 ist die Durchführung einer Klausur unter Abiturbedingungen vorzusehen

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(Aufgabenarten, Auswahlmöglichkeit, Bewertungsraster; eine halbjahresübergreifende Thematik ist noch nicht erforderlich). Die Gewichtung der Note 11.1 für die Schuljahresnote soll 20% betragen, mit der Begründung, dass Englisch ein fortgeführtes Fach ist, dessen Leistungsbewertung in 11.2 mit der Sprechprüfung zudem einer Sonderheit unterliegt. In 11.2 und 12.2 wird eine Sprechprüfung nach der Handreichung des Ministeriums zu Sprechprüfungen in den modernen Fremdsprachen durchgeführt und bewertet.

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Handreichung zu Sprechprüfungen in den modernen Fremdsprachen

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Spanisch Bzgl. Anzahl, Umfang sowie Themenbereichen der Klausuren orientiert sich das Fach Spanisch (WG) an den Vorgaben der Bildungspläne sowie den Vorgaben der APO-BK, Anlage D, § 9. Die Bewertung von Klausuren erfolgt in Anlehnung an die Kriterien der Bewertungsbögen für EnglischKlausuren an beruflichen Gymnasien. Die sprachliche Leistung wird mit 60 %, die inhaltliche Leistung mit 40 % gewichtet.

Mathematik Die Fachkonferenz beschließt die Übernahme des Notenschemas für die Jgst.11 (2.2.1) aus dem übergeordneten Teil. Die Fachkonferenz beschließt, in der Jahrgangsstufe. 12 und 13 das Notenschema aus den Abiturvorgaben zu übernehmen. Darstellungsleistung Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Der Prüfling 1

stellt den Lösungsweg in strukturierter Form dar.

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beachtet die Qualität der äußeren Form und hält formale Regeln ein.

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verwendet Fachsprache und Fachsymbolik

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fertigt Zeichnungen, Grafiken und Tabellen in angemessener Qualität an.

Quelle: MSW Sprachliche Richtigkeit Die sprachliche Richtigkeit wird anhand der folgenden Kriterien ermittelt: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zwei-Drittel Noten herabgesetzt.

Physik Das Notenschemata aus dem Leistungsbeurteilungskonzept Wirtschaftsgymnasium wird für die schriftlichen Arbeiten in Physik übernommen. Außerdem wurde beschlossen, dass auch die Darstellungsleistung und die sprachliche Richtigkeit wie folgt in die Bewertung der schriftlichen Arbeiten eingehen. Darstellungsleistung: Die Darstellungsleistung (z. B. Einheiten bei den Berechnungen, Größe des Koordinatensystems, Beschriftung der Achsen beim Koordinatensystem, eventueller Korrekturrand, usw.) einer Klausur wird mit höchstens 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Sprachliche Richtigkeit: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel der Notenspannweite herabgesetzt.

Deutsch Bei den Klassenarbeiten in Klasse 11 und den Klausuren in den Klassen 12 und 13 ist neben der Verstehensleistung auch die Darstellungsleistung zu bewerten.

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Der Anteil der Darstellungsleistung an der Note beträgt 30%. Bei der Bewertung der Darstellungsleistung ist eine Orientierung an den Bewertungsbögen der Abiturklausuren empfohlen. Beispiel für ein Bewertungsschema der Darstellungsleistung

Die erbrachten Leistungen im Bereich der sprachlichen Richtigkeit sind gesondert zu bewerten. Nach § 8 APO-BK, Anlage D führen gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der Jahrgangsstufe 11 zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu einer Notenstufe, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkten.

Aus der Zahl der Fehler im Bereich der Sprachrichtigkeit ist ein Fehlerquotient (FQ) zu ermitteln. Der Fehlerquotient wird auf folgende Art berechnet: Die Absenkung der Note erfolgt gemäß folgender Tabelle: Höhe des Klasse 11 Fehlerquotienten

Klasse 12/13

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> 2,5

Absenkung der Note um der Notenstufe

Absenkung der Note um der Notenstufe

> 5,0

Absenkung der Note um der Notenstufe

Absenkung der Note um der Notenstufe

> 8,0

Absenkung der Note um eine ganze Notenstufe

- entfällt -

Sport Übereinkünfte zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und der Bewertung im Sport A. Generell – unabhängig von Inhaltsbereich und Kompetenzbereich 1. Der Schüler soll sein Bewegungskönnen demonstrieren können und wollen 2. Er soll seine motorische Grundeigenschaften erweitern wollen 3. Er soll sein sportliches Können gegenüber seinem Ausgangswert verbessern 4. Er soll Anstrengungsbereitschaft und Beharrlichkeit aber auch Fairness und Kreativität zeigen 5. Er soll im Team arbeiten können 6. Er soll sich auf den Sportunterricht mit all seinen Elementen einlassen wollen 7. Er soll Beiträge zur gemeinsamen Planung und Gestaltung einbringen 8. Er soll Erfahrungen und Kenntnisse strukturiert darlegen können 9. Er soll bereit sein, Tipps und Fehlerkorrekturen selbst anzunehmen und bei anderen vornehmen zu können 10. Er soll in jeder Sportstunde seine (funktionelle) Sportkleidung dabei haben Die Gewichtung der Bausteine bleibt in der Verantwortung jedes einzelnen Sportkollegen. B Konkret 1. Es sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten bewertet werden, die einem Inhaltsbereich bzw. einem Kompetenzbereich zugehörig sind. 2. Es sollten pro Halbjahr mehrere Arten von praktischer Überprüfung berücksichtigt werden 3. Es sollten Schlüsselqualifikationen wie Beharrlichkeit, Kreativität, Hilfsbereitschaft, Teamarbeit Eingang in die Note haben 4. Fachliche Kenntnisse und Unterrichtsbeiträge 5. Beobachtbares Verhalten im Sportspiel 6. In unseren gemischten Kursen ist mindestens 1-mal in der Qualifikationsphase der Umgang mit geschlechtsspezifischen Leistungsunterschieden reflektiert zu thematisieren und in einer Überprüfung zu berücksichtigen. 7. Jeder Schüler sollte mindestens 1-mal pro Qualifikationsphase jeweils Kenntnisse über Methoden der Erwärmung, des Trainierens sowie des Bewegungslernens nachweisen. 8. Jeder Schüler sollte zu kooperativer Hilfeleistung in Form von Helfen und Sichern sowie zur Bewegungskorrektur und Schiedsrichtertätigkeit herangezogen werden 9. Jeder Schüler sollte 1-mal in der Qualifikationsphase einen Teil einer Sportstunde eigenverantwortlichgeplant und geleitet haben 10. Jeder Schüler sollte 1-mal in der Qualifikationsphase an einer Evaluation über ein UV des SU teilgenommen haben. Ergänzend zu den unter oben angegebenen Aspekten wird folgendes im Rahmen der Bewertung beschlossen:  In der Jahrgangsstufe 11.1 und 11.2 finden Bestandsaufnahmen und Angleichungsprozesse in sämtlichen Inhaltsbereichen des Schulsports statt. Die Bewertung findet jeweils zu gleichen Anteilen statt.  Die beiden gewählten profilbildenden Bereiche werden in jedem Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 und 13 unterrichtet und finden zu jeweils gleichem Teil in der Note Berücksichtigung.

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