Legal online Marketplaces & Professional Legal Products

Legal online Marketplaces & Professional Legal Products Fachreferat/Workshop Donnerstag, 15. Juni 2017, 11.30-12.15 9. Anwaltskongress 2017 Kultur- un...
Author: Dirk Pfaff
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Legal online Marketplaces & Professional Legal Products Fachreferat/Workshop Donnerstag, 15. Juni 2017, 11.30-12.15 9. Anwaltskongress 2017 Kultur- und Kongresszentrum Luzern „KKL“

Online Marktplätze • • • • • • • • • • •

Bookbuilding (Ricardo) Immobilien (Homegate) Nahrungsmittel (Le Shop) Kleider (Zalando) Auto (Autoscout 24) Drogerie (dm) HR (Jobs) Handwerker (Renovero) Private Equity (Investiere) Ärzte/Gesundheit (Docapp) Kredite (loanboox)

Christoph Küng

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Marktplätze im Rechtsbereich

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Definition von online Marktplätzen Marktplätze sind Plattformen, die technologische Infrastruktur (Services) zur Verfügung stellen, um Angebot und Nachfrage zusammen zu bringen.

Christoph Küng

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Typische Services von Marktplätzen im Rechtsbereich Expertenverzeichnis

Dokumentenablage

Kontaktaufnahme Experten

Insourcing von Experten

Feedback- und Rating-Funktionen

Suchmaschinenoptimierung

Artikel schreiben

Glossar/Wissensvermittlung

Produkte anbieten

Social-Media-Integration

Formulare/Dokumente Online Beratung Arbeiten ausschreiben/Offerten abgeben Workflow Management Christoph Küng

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Ausprägungen von Marktplätzen im Rechtsbereich • Interdisziplinäre Marktplätze (mehrere Beratungsbereiche) • Eindisziplinäre Marktplätze (ein Beratungsbereich, z.B. Recht) • Thematische Marktplätze (problem- oder branchenbezogen)

Christoph Küng

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Faktoren für die Etablierung von Marktplätzen • Vertrauen aufbauen • Anzahl Besucher • Technologie

Christoph Küng

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Gründe für die Etablierung von Marktplätzen • Alte Welt: Reputation, Ansehen und Empfehlungen führen dazu, dass spezifische Experten für Beratungsbedürfnisse kontaktiert werden. • Channels: Telefon, Gespräch, Firmenwebsite • Neue Welt: Produktisierung von Beratungsleistungen führt dazu, dass die Produktausprägung und die Attraktivität des Produkts im Vordergrund stehen. • Channels: Marktplätze und branchenfremde Point-of-Sales

Christoph Küng

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Alte Welt Klienten

Kanzleiwebsite

Anwälte

Christoph Küng

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Neue Welt Kunden

Marktplatz

Smart Contract

Anwälte

Christoph Küng

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Vorteile von Marktplätzen • In der neuen online-Welt sind sie das Tor zum Berater bzw. Produkt. • Dank Marktplätzen haben einzelne Kanzleien oder Experten eine bessere Visibilität auf den gigantischen Suchdiensten (wie z.B. Google). • Marktplätze sind Wissensvermittler und helfen dem Kunden, eine erste Selbsteinschätzung vorzunehmen. • Sie fördern das Branding und „Thought Leadership“ von Kanzleien und Experten (z.B. durch Publikationen oder Blogs) • Je nach Services fördern sie die Effizienz und richtig Allokation Christoph Küng

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Professionalität der Adressaten

Adressaten-Service Relation von Marktplätzen Legal/Tax/Compliance von Unternehmen

Grosskanzleien

KMU

Nischenplayer

Mittelgrosse Kanzleien / Boutiquen

Privatpersonen

Solo-Praktiker / Kleinkanzleien

Komplexität der Services Christoph Küng

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Angebot Services

Interdisziplinär

Recht

Verzeichnis Experten

x

Kontaktaufnahme Experten

x

Thematisch

Artikel Produkte

x

Formulare/Dokumente

xxx

Online Beratung

xx

Offerten Insourcing Experten Glossar

x

Workflow Management Dokumentenablage Rating/Bewertung Christoph Küng

x Legal online Marketplaces & Professional Legal Products

13

Angebot Services

Interdisziplinär

Recht

Thematisch

Verzeichnis Experten Kontaktaufnahme Experten Artikel Produkte

x xxx

Formulare/Dokumente Online Beratung

xxx

Offerten Insourcing Experten Glossar Workflow Mgmt Dokumentenablage Rating/Bewertung Christoph Küng

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Angebot Services

Interdisziplinär

Recht

Thematisch

Verzeichnis Experten Kontaktaufnahme Experten Artikel Produkte

xx

Formulare/Dokumente

xx

Online Beratung Offerten/Proposals

xxx

Insourcing Experten Glossar Workflow Mgmt

x

Dokumentenablage

x

Rating/Bewertung

xx

Christoph Küng

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Angebot Services

Interdisziplinär

Recht

Thematisch

Verzeichnis Experten Kontaktaufnahme Experten

xx

Artikel Produkte Formulare/Dokumente Online Beratung Offerten/Proposals

xx

Insourcing Experten Glossar Workflow Mgmt

xxx

Dokumentenablage Rating/Bewertung Christoph Küng

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Definition Rechtsprodukt • Konkretes Beratungsangebot (Was) • Individualisierter Erfüllungsexperte (durch Wen) • Klar definiertes Leistungsversprechen (Wieviel) • Preis teilweise im Voraus definiert (Kosten) • Zeitrahmen für die Erfüllung (Wann)

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Ausprägungen • Dokumentvorlagen • Mit Automatisierungsabläufen versehen, entstehen auch aus Dokumentvorlagen “Produkte“. Die Automatisierungsquote ist meist 100%.

• Standardisierte Rechtsprodukte • Mit Automatisierungsabläufen versehen, entstehen aus individuellen Rechtsprodukten standardisierte Rechtsprodukte. Die Automatisierungsquote kann zwischen 5 und 90 Prozent liegen.

• Individuelle Rechtsprodukte • Individuell-konkrete Beratungsleistungen ohne einen Automatisierungsablauf.

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Standardisiertes Rechtsprodukt • Die Automatisierung von individuellen Rechtsprodukten ist nur sinnvoll, sofern • eine Automatisierung technisch möglich ist; • das standardisierte Rechtsprodukt ein gewisses Mengengerüst aufweist; und • der Kunde bereit ist, systematisch vorzugehen.

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Markt für standardisierte Rechtsprodukte Spezialist

Generalist Automatisiert

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Individuell

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Potential für standardisierte Rechtsprodukte • Automatisierte Abläufe erhöhen die Effizienz • Automatisierte Abläufe reduzieren die Fehlerquote • Automatisierte Abläufe erhöhen die Fungibilität von Beratungsleistungen • Automatisierte Abläufe erweitern das Beratungsdienstleistungsangebots

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Erweiterung des Beratungsangebots • Strafbefehl im Strassenverkehrsrecht - Einsprache erheben • Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sind aber nicht einverstanden damit und möchten mehr Zeit gewinnen und Akteneinsicht erhalten? Auf Wunsch unterstützt Sie ein spezialisierter Anwalt persönlich bei der Einschätzung der Rechtslage und der Abwägung der Erfolgsaussichten.

Anzahl potentielle Kunden

• Ist die Einsprachefrist von 10 Tagen noch nicht verstrichen, dann unterstützen wir Sie gerne dabei. 60 50 40 30 20 10 0 0

100

200

300

400

500

600

Preis pro Produkt

Christoph Küng

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Automatisierung B2B Darlehensvertrag

a

GmbH-Gründung Schlichtungsgesuch a

Arbeitsvertrag Inhouse

B2C

a=Automatisierungsgrad Christoph Küng

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Darlehensvertrag B2C - vollautomatisiert

1. Der Kunde wird mit einem Editor durch den Darlehensvertrag geführt. 2. Der Kunde kann den finalen Darlehensvertrag ortsunabhängig ausdrucken und sofort einsetzen.

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GmbH Gründung B2C – teilautomatisiert 80% 1. Der Kunde wird mit einem Editor durch die Gründungsfragen geführt. 2. (Alternativ: Der Kunde unterhält sich mit dem Anwalt und Anwalt gibt Antworten in Editor ein) 3. Die Gründungsdokumentation inkl. aller Beilagen wird nach Abschluss einem Vertrauensanwalt zugestellt. Dieser prüft die Gründungsdokumentation und nimmt Rücksprache mit dem Kunden (z.B. Original-Einzahlungsbeleg der Bank oder Passkopien) 4. Der Vertrauensanwalt organisiert das Treffen mit dem Notar und dieser beurkundet die Gründung.

Christoph Küng

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Schlichtungsgesuch B2B – teilautomatisiert 20% 1. Der Anwalt erstellt ein Schlichtungsgesuch mit Hilfe eines Editors. 2. Er wird strukturiert durch den Erfassungsprozess geführt und kann dabei gleichzeitig Beweismittel erfassen, strukturieren und wenn nötig abändern. 3. Der Anwalt verfügt am Ende des Prozesses über ein perfekt strukturiertes Dokument inkl. Beweismittelverzeichnis und Beweismitteldokumentation.

Christoph Küng

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Arbeitsvertrag B2B- vollautomatisiert 1. Der Arbeitgeber wird mit einem Editor durch den Arbeitsvertrag geführt. 2. Der Arbeitsvertrag inkl. aller Beilagen wird nach Abschluss in einem Datenraum abgelegt und kann ortsunabhängig von dort wieder geöffnet, angepasst und ausgedruckt werden. 3. Der unterzeichnete Vertrag inkl. Aller Beilagen wird als PDF in den Datenraum hochgeladen und kann dort jederzeit vom Arbeitnehmer oder vom HR aufgerufen werden.

Christoph Küng

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen oder Diskussionen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Christoph Küng Bleicherweg 66 8002 Zürich [email protected] SKUANI AG, ein Unternehmen der TechOne Group, www.techone.ch

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