Lebensmittelsicherheit

DIE EUROPÄISCHE UNION ERKLÄRT Vom Erzeuger zum Verbraucher: sichere Lebensmittel für alle Lebensmittel­ sicherheit H ö c hs t er S c hut z f ür Ges...
Author: Katrin Franke
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DIE EUROPÄISCHE UNION ERKLÄRT

Vom Erzeuger zum Verbraucher: sichere Lebensmittel für alle

Lebensmittel­ sicherheit

H ö c hs t er S c hut z f ür Ges und heit und  Ver b r auc her in t er es s en

INHALT Warum braucht Europa eine gemeinsame Politik für Lebensmittelsicherheit? . . . . . . . 3

DIE EUROPÄISCHE UNION ERKLÄRT Diese Veröffentlichung ist Teil einer Schriftenreihe, in deren Rahmen die Aktivitäten der EU in unterschiedlichen Politikfeldern, die Gründe und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit erläutert werden.

Wie sieht die Umsetzung in der EU aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Was sind die Eckpunkte der gemeinsamen Politik für Lebensmittelsicherheit? . . . . . . . 6 Zukunftsperspektiven . . . . . . . . . . . 15 Weitere Informationen . . . . . . . . . . . 16

Sie können die Veröffentlichungen der Reihe hier herunterladen:

http://europa.eu/pol/index_de.htm http://europa.eu/!qf86pN

Wie funktioniert die EU? Europa in 12 Lektionen Europa 2020: Europas Wachstumsstrategie Die Gründerväter der EU Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Außen- und Sicherheitspolitik Banken und Finanzen Beschäftigung und Soziales Betrugsbekämpfung Binnenmarkt Digitale Agenda Energie Erweiterung Forschung und Innovation Gesundheitswesen Grenzen und Sicherheit Handel Haushalt Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Justiz, Grundrechte und Gleichstellung Klimaschutz Kultur und audiovisuelle Medien Landwirtschaft Lebensmittelsicherheit Meerespolitik und Fischerei Migrations- und Asylpolitik Regionalpolitik Steuern Umwelt Unternehmen Verbraucher Verkehr Wettbewerb Wirtschafts- und Währungsunion und der Euro Zoll

Die Europäische Union erklärt: Lebensmittelsicherheit

Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Bürgerinformation 1049 Brüssel BELGIEN Letzte Aktualisierung: November 2014 Deckblatt und Bild auf Seite 2: © iStockphoto.com/Oliver Hoffmann

16 S. – 21 × 29,7 cm ISBN 978-92-79-42437-3 doi:10.2775/77465 Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2014 © Europäische Union, 2014 Nachdruck gestattet. Für die Verwendung oder Reproduktion einzelner Fotos muss die Genehmigung direkt beim Urheberrechtsinhaber eingeholt werden.

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L E B E N S M I T T E L S I C H E R H E I T

Warum braucht Europa eine gemeinsame Politik für Lebensmittelsicherheit? Der Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in jedem Stadium der Lebensmittelproduktion steht im Mittelpunkt des öffentlichen und wirtschaftlichen Interesses. Ziel der europäischen Politik zur Lebensmittelsicherheit ist es sicherzustellen, dass die Bürger der Europäischen Union Zugang zu sicheren und gesunden Lebensmitteln haben, die aus gesunden Pflanzen und Tieren erzeugt werden. Gleichzeitig sollen für die Lebensmittelindustrie als Europas größtem Produktionsund Beschäftigungszweig optimale Bedingungen geschaffen werden. Die EU‑Politik sichert die Gesundheit entlang der gesamten „Lebensmittelkette“, also bei jedem Schritt des Produktionsprozesses vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhindern von Kontaminationen, die Verbesserung der Lebensmittelhygiene, Lebensmittelkennzeichnung, Pflanzenschutz sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Sie hat drei Kernziele: • sicheres Tierfutter sowie sichere und gesunde Lebensmittel, • hohes Niveau der Tiergesundheit – sowie des Tier- und Pflanzenschutzes, • angemessene, transparente Angaben zu Herkunft, Inhalt/ Kennzeichnung und Verwendung von Lebensmitteln. Lebensmittelsicherheit ist eine grenzüberschreitende Aufgabe, denn die meisten Lebensmittel werden über Ländergrenzen hinweg vertrieben. Die Europäische Union

ist ein Binnenmarkt, in dem Waren grenzüberschreitend frei verkauft werden können. Das gilt auch für Lebensmittel. Der EU‑weite Verkauf von Lebensmitteln erhöht den Wettbewerb, was für den Verbraucher mehr Auswahl und günstigere Preise bedeutet. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass die wichtigsten Vorgaben für Qualität und Sicherheit in europäischen Rechtsvorschriften festgeschrieben werden müssen. Freier Handel wäre nicht möglich, wenn jedes Land für die Überprüfung der Produkte eigene Vorgaben anwenden würde. Unterschiedliche Vorgaben würden außerdem dazu führen, dass die Produzenten in einigen Ländern unlautere Wettbewerbsvorteile genießen würden. Außerdem gehört die Agrarpolitik zu den Kernkompetenzbereichen der EU. Die EU kann also Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln anhand von Vorschriften und finanzieller Unterstützung für Landwirte beeinflussen. Dank dieser EU‑Vorschriften gehören die Lebensmittel in der europäischen Union zu den sichersten Lebensmitteln der Welt. In der gesamten Lebensmittelkette sorgen obligatorische Überprüfungen für optimale Pflanzen- und Tiergesundheit und stellen sicher, dass Lebensmittel und Tierfutter sicher und von höchster Qualität sind, korrekt gekennzeichnet werden und die strengen EU‑Normen erfüllen. Doch auf dem heutigen globalisierten Markt müssen bei der Einhaltung dieser Normen viele Herausforderungen gemeistert werden. Dazu gehören: • Das Eindringen und Ausbrechen von Tier- und Pflanzenkrankheiten in der EU muss verhindert werden.

©iStockphoto/morganl

EU‑Vorschriften garantieren Lebensmittelsicherheit.

4 • Die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen muss verhindert werden. Derzeit sind mehr als 200 Krankheiten bekannt, die über die Nahrungskette vom Tier auf den Menschen gelangen können. Salmonellen sind dabei nur ein Beispiel. • Es muss sichergestellt werden, dass die Vorschriften EU‑weit eingehalten werden, um Verbraucher zu schützen und unlautere Wettbewerbsvorteile zu verhindern. • Die Anforderungen an den Tierschutz müssen eingehalten werden. • Verbraucher haben das Recht auf klare, eindeutige Informationen über Inhalt und Ursprung von Lebensmitteln. • Auch weltweit muss für Lebensmittelsicherheit gesorgt werden, um Menschen ausreichend mit sicheren, hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen: Prognosen besagen, dass im Jahr 2030 8 Milliarden Menschen ernährt werden müssen und dass dabei die Nachfrage nach Fleisch immer weiter steigen wird. Um diesen Bedarf zu decken, muss die Lebensmittelproduktion um mindestens 40 % steigen. 80 % dieses Wachstums entfallen dabei auf einen intensiveren Pflanzenanbau.

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Fünf Fakten zur EU‑Lebensmittelpolitik —— Der Lebensmittelsektor ist der zweitgrößte Wirtschaftssektor in der EU. Hier sorgen mehr als 48 Millionen Menschen jährlich für etwa 750 Milliarden € Umsatz. —— Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln müssen zunächst wissenschaftlich nachgewiesen und von der Europäischen Kommission genehmigt werden. —— Dank der EU‑Politik zur Ausrottung von Tierkrankheiten konnte die Zahl der BSE‑Fälle (bovine spongiforme Rinderenzephalopathie) in den letzten zehn Jahren von 2 124 auf 18 gesenkt werden. —— Durch die Einführung eines EU‑weiten Programms zur Bekämpfung von Salmonellen in Geflügelbeständen konnte die Infizierung von Menschen durch Salmonella enteritidis von 2007 bis 2011 um 60 % gesenkt werden. —— Die EU ist weltweit einer der größten Saatgutproduzenten: 60 % des Exports von Saatgut und pflanzlichen Vermehrungsmaterials auf der Welt stammen aus der EU.

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Wie sieht die Umsetzung in der EU aus? Die Grundsätze der gemeinsamen Politik für Lebensmittelsicherheit wurden im Allgemeinen Lebensmittelrecht der EU aus dem Jahr 2002 festgehalten. Hauptziel ist die Förderung des freien Handels mit Lebensmitteln innerhalb der EU, wobei in allen Mitgliedstaaten derselbe hohe Verbraucherschutz garantiert werden soll. Das Lebensmittelrecht der EU befasst sich mit einer ganzen Reihe allgemeiner lebensmittelbezogener Fragen sowie der Lebensmittelsicherheit, darunter Lebensmittelkennzeichnung und Tierschutz. Dabei wird die gesamte Lebensmittelkette abgedeckt, angefangen bei der Tierfutter- und Lebensmittelproduktion über Verarbeitung, Lagerung, Transport, Import und Export bis hin zum Verkauf im Einzelhandel. Durch diesen integrierten Ansatz ist es möglich, sämtliches Tierfutter und alle Lebensmittel, die in der EU produziert und verkauft werden, lückenlos vom Erzeuger bis zum Verbraucher zu verfolgen und den Verbraucher umfassend über den Inhalt von Lebensmitteln zu informieren. Im Lebensmittelrecht der EU werden außerdem die Grundsätze für die Risikoanalyse festgelegt. Dabei wird vorgegeben, wie, wann und von wem wissenschaftliche und technische Bewertungen durchgeführt werden sollen, um den bestmöglichen Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt sicherzustellen. Dieser gemeinsame Ansatz sichert die EU‑weiten Mindeststandards. Diese Mindeststandards helfen den EU‑Mitgliedstaaten, Krankheiten zu verhindern und unter Kontrolle zu bringen und Risiken im Hinblick auf die Lebensmittel- und Tierfuttersicherheit koordiniert, effizient und kosteneffizient zu begegnen.

Die Grundsätze Das EU‑Lebensmittelrecht basiert auf den folgenden gemeinsamen Grundsätzen, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen: —— Schutz von öffentlicher Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tiergesundheit sowie Einhaltung des Tierschutzes; —— Risikoanalyse und unabhängige wissenschaftliche Beratung; —— Vorsichtsmaßnahmen; —— Rückverfolgbarkeit der Herkunft aller Produkte; —— Transparenz und klare, eindeutige Angaben auf Lebensmitteln und Tierfutter; —— klar definierte Zuständigkeiten aller an der Lebensmittelkette Beteiligten. Deren wichtigste Aufgabe ist die Bereitstellung sicherer Lebensmittel; —— strenge Kontrollen und regelmäßige Überprüfungen; —— Schulung und Ausbildung.

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Was sind die Eckpunkte der gemeinsamen Politik für Lebensmittelsicherheit? Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Lebensmittel, die in Europa auf den Markt kommen, sicher sind. Die ersten EU‑Rechtsvorschriften zur Lebensmittelhygiene wurden 1964 eingeführt. Seither haben sie sich zu einem proaktiven, kohärenten und umfassenden Werkzeug entwickelt, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu garantieren und die Umwelt zu schützen. Außerdem gewährleisten sie einen reibungslosen Handel mit Lebensmitteln und Tierfutter.

Vorsichtsmaßnahmen und wissenschaftliche Beratung Die Politik zur Lebensmittelsicherheit in der EU basiert auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer gründlichen Risikobewertung. Die EU‑Institutionen werden dabei von Wissenschaftsausschüssen und Behörden wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) beraten, die unabhängige wissenschaftlich Untersuchungen in Auftrag geben. Die EFSA wurde im Jahr 2002 gegründet und hat Ihren Sitz in Parma (Italien). Sie ist verantwortlich für die Risikobewertung im Vorfeld der Genehmigung von Lebensmitteln für den Verkauf in der EU. Die Europäische Kommission und die EU‑Mitgliedstaaten erhalten von der EFSA wissenschaftliche Beratung, um im Hinblick auf den Verbraucherschutz effektive Entscheidungen treffen zu können. Außerdem spielt die EFSA eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die EU in die Lage zu versetzen, schnell auf Krisensituationen im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu reagieren.

Kontrollen

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Im Rahmen der EU‑Vorschriften werden strenge Kontrollen durchgeführt. Sie stellen sicher, dass alle Produkte, die in die Lebensmittelkette gelangen, den geforderten Standards entsprechen. Dabei werden die Produkte beispielsweise auf

EU‑Verordnungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen.

schädliche Rückstände aus Tiermedikamenten oder Pestiziden oder auf Kontaminationen (z. B. Dioxin) untersucht. EU‑Inspekteure besuchen außerdem Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen aus dem Bereich der Lebensmittelproduktion. Die Behörden der Mitgliedstaaten führen Kontrollen an den Außengrenzen der EU durch, um sicherzustellen, dass auch Lebensmittel und Tiere, die aus anderen Ländern in die EU importiert werden, den europäischen Standards entsprechen.

Zusatzstoffe und Aromastoffe Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe sind chemische Substanzen, die Lebensmitteln beigemischt werden, um deren Geschmack, Struktur und Aussehen zu verbessern oder sie länger haltbar zu machen. Solche Produkte unterliegen strengen Kontrollen, um sicherzustellen, dass sie keinerlei Gesundheitsgefährdung darstellen. Alle in der EU verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe, darunter Konservierungsstoffe, Farben und Süßungsmittel, werden wissenschaftlich untersucht. Bevor sie verwendet werden dürfen, muss garantiert sein, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Dies erfolgt auf Einzelfallbasis. Auch nach ihrer Genehmigung dürfen solche Zusatzstoffe meist nur in festgelegten Mengen und für bestimmte Lebensmittel verwendet werden. Laut den EU‑Vorschriften müssen außerdem alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe klar auf der Produktverpackung gekennzeichnet werden. Aromastoffe dürfen nur verwendet werden, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit wissenschaftlich erwiesen ist. In der EU sind mehr als 2 100 Aromastoffe genehmigt. Weitere 400 werden derzeit von der EFSA untersucht.

Grenzwerte für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen Zu den Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gehören beispielsweise Verpackungen, verarbeitende Maschinen, Schneidwaren und Geschirr. EU‑Vorschriften legen die grundlegenden Anforderungen für die Lebensmittelsicherheit dieser Materialien fest. So müssen zum Beispiel alle Substanzen, die bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen für Lebensmittel verwendet werden, von der EFSA überprüft werden, bevor sie in der EU genehmigt werden können. Nach geltendem EU‑Recht dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine chemischen Reaktionen auslösen, die den Geschmack, das

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Einschränkungen für Futterzusatzstoffe sowie Rückstände von veterinärmedizinischen Produkten und Pflanzenschutzmitteln

Verbesserte Lebensmittelhygiene Bakterien, Viren und Parasiten können ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, falls die strengen Vorgaben zur Lebensmittelhygiene nicht eingehalten werden. Bekannte Beispiele hierfür sind Infektionen durch Salmonellen in Geflügel, Listerien in Milch-, Fleisch- und Fischprodukten oder BSE in Rindfleisch.

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Um die Bürgerinnen und Bürger der EU vor solchen Risiken zu schützen, werden in EU‑Vorschriften umfassende und koordinierte Konzepte für die Lebensmittelhygiene festgelegt, die die gesamte Lebensmittelkette in allen EU‑Mitgliedstaaten betreffen. Die Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Unternehmen und Menschen, die Lebensmittel herstellen und verkaufen. Sie müssen obligatorische Eigenkontrollprogramme durchführen. So führte die EU im Jahr 2003 in allen Mitgliedstaaten Programme zur Bekämpfung von Salmonellen in Geflügelbeständen ein. Diese Programme stellen sicher, dass sachdienliche und effektive Maßnahmen getroffen werden, um einen Befall durch Salmonellen und andere zoonotische Bakterien in allen Phasen der Produktionskette zu erkennen und zu bekämpfen. Vorbeugende Maßnahmen erfolgen dabei hauptsächlich

EU‑Vorschriften legen umfassende und koordinierte Konzepte für die Lebensmittelhygiene fest.

ANZAHL DER SALMONELLENERKRANKUNGEN IN DER EU 25

500 Erkrankungen an S. enteritidis pro 100 000

20

Erkrankungen an Salmonella spp., verursacht durch Eier und Eiprodukte

15

400

300

10

200

5

100

0

2007

2008

2009 Jahr

2010

2011

Anzahl Erkrankungen

EU‑Vorschriften besagen, dass Tierfutterzusatzstoffe, veterinärmedizinische Produkte und Pflanzenschutzmittel vor ihrer Genehmigung umfassend wissenschaftlich überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie keinerlei Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt darstellen. Bestehen Zweifel an ihrer Sicherheit, werden sie verboten. In bestimmten Fällen gibt es Grenzwerte für Rückstände in Tierfutter.

auf der ersten Produktionsstufe, um eine Verbreitung zu verhindern und das Risiko für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren. Zusätzlich zu diesen Kontrollprogrammen gibt es entlang der Lebensmittelkette (Schlachtung, Verarbeitung, Vertrieb, Verkauf und Zubereitung) noch weitere Maßnahmen. Dank dieser Programme sind die Fälle von Salmonellose bei Menschen von 2007 bis 2011 um 60,5 % gesunken. Der Befall von Eiern und Eiprodukten sank im gleichen Zeitraum um 42,3 % (von 248 auf 143 Fälle).

Erkrankungen an S. enteritidis pro 100 000 Einwohner

Aussehen, die Struktur oder den Geruch von Lebensmitteln beeinflussen oder deren chemische Zusammensetzung verändern.

0

Kontamination von Lebensmitteln eindämmen Die EU‑Vorschriften hinsichtlich der Kontamination von Lebensmitteln besagen, dass die Kontamination so gering gehalten werden soll wie unter sachgerechten Arbeitsmethoden möglich. Für bestimmte Kontaminationen (z. B. durch Dioxine, Schwermetalle oder Nitrate) wurden zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auf wissenschaftlicher Grundlage Grenzwerte erlassen.

Bessere Ernährung Die fünf wichtigsten Ursachen für frühes Ableben in der EU sind auf unsere Ernährung zurückzuführen: Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte und hohes Übergewicht, zu wenig Obst und Gemüse sowie zu viel Alkohol. Für die Bekämpfung dieser Gefahren für die öffentliche Gesundheit sind die einzelnen EU‑Mitgliedstaaten verantwortlich, nicht die EU. Allerdings werden auf EU‑Ebene bestimmte Initiativen koordiniert, beispielsweise im Rahmen der Aktionsplattform für Ernährung, Bewegung und Gesundheit sowie der hochrangigen Gruppe für Ernährung und körperliche Bewegung. In beiden Fällen arbeiten Vertreter aus ganz Europa daran, ernährungsbedingte Probleme wie Fettleibigkeit oder Diabetes effektiv zu bekämpfen.

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Genaue gesundheitsbezogene Angaben

Bessere Ernährung reduziert Gesundheitsrisiken.

Innovative Lebensmittel Innovative oder „neuartige“ Lebensmittel sind Lebensmittel oder Inhaltsstoffe, die bisher noch nicht oder nur in geringem Maß für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Laut EU‑Definition dürfen sie nicht vor 1997 verwendet worden sein. Ein Beispiel hierfür sind Sucromalt, eine Mischung verschiedener maltosehaltiger Saccharide (Süßstoffe), sowie Guarkernmehl, eine mehlähnliche Substanz aus Guarkernen. Beide wurden in der EU im Jahr 2010 zugelassen. Alle in der EU genehmigten neuartigen Lebensmittel oder Inhaltsstoffe wurden zunächst einer wissenschaftlichen Beurteilung der Produktsicherheit unterzogen. Bei der Genehmigung neuartiger Lebensmittel werden ihre Kennzeichnung sowie die genauen Bedingungen festgelegt, unter denen diese Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Deutliche Kennzeichnung

Hochwertige und traditionelle Lebensmittel Durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht können Verbraucher auch leicht erkennen, ob es sich um Produkte aus biologischem Anbau, um hochwertige Produkte oder um Lebensmittel handelt, die mit einem speziellen Verfahren hergestellt wurden. Produkte aus bestimmten Regionen sind an speziellen EU‑Logos zu erkennen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U., Protected Designation of Origin) und geschützte geografische Angaben (g.g.A., Protected Geographical Indication). Außerdem gibt es Hinweise für Produkte, die auf traditionelle Weise hergestellt oder zubereitet wurden: garantiert traditionelle Spezialität (GTS., Traditional Speciality Guaranteed). Das EU‑Logo für biologischen Anbau kann für alle vorverpackten, in der EU hergestellten Lebensmittel aus biologischem Anbau verwendet werden. Es garantiert, dass die Produkte unter Einhaltung der EU‑Standards für den biologischen Anbau hergestellt wurden. Ende 2012 waren 1 138 Produkte als g.U.-, g.g.A.- oder GTS‑Produkte eingetragen, darunter beispielsweise Champagner (g.U.), Parmaschinken (g.g.A.) oder Gueuze‑Bier (GTS.).

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Die EU‑Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung besagen, dass Verbraucher ein Recht auf umfassende und genaue Informationen zu Inhalt und Zusammensetzung von Lebensmitteln haben, um fundiert entscheiden zu können, was sie zu sich nehmen. Lebensmittel müssen klar gekennzeichnet sein. Dazu gehören wichtige Angaben zu allergieauslösenden Stoffen sowie Nährwerten (Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine, Salz). Außerdem müssen Angaben zu Hersteller, Verkäufer, Importeur, Lagerung und Zubereitung bestimmter Lebensmittel gemacht werden. Es darf nicht möglich sein, die Etiketten zu entfernen, und sie müssen leicht sichtbar, lesbar und verständlich sein.

EU‑Vorschriften zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich auf Fälle, in denen Hersteller Lebensmittel als besonders gesund darstellen möchten, beispielsweise auf Etiketten oder in der Werbung. Beispiele für solche Angaben sind „unterstützt die normale Herzfunktion“ oder „senkt den Cholesterinspiegel“. Sie sind nur zulässig, wenn ihre Aussage wissenschaftlich nachweisbar ist, was durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt werden muss. Zusätzlich zu den 31 zulässigen Nährwertangaben hat die EU im Mai 2012 aus 4 600 Anträgen 222 gesundheitsbezogene Angaben genehmigt.

Lebensmittel für bestimmte Bevölkerungsgruppen Lebensmittel für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Babys und Kleinkinder unterliegen strengeren Vorgaben hinsichtlich der Nährstoffzusammensetzung und der Verbraucherinformation.

Lebensmittel müssen in der EU mit Angaben zu Nährwerten, Inhalt und Produktion versehen sein.

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Tiergesundheit und Bekämpfung von Tierseuchen EU‑Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit basieren auf dem Prinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Beim Ausbruch von Tierseuchen greifen Notfallpläne, die die Ausbreitung der Krankheit verhindern, Tiere schützen und die Auswirkungen der Krise auf Landwirte, Wirtschaft und Gesellschaft begrenzen sollen. Jedes Jahr leistet die EU finanzielle Unterstützung für Prävention, Kontrolle und Überwachung der unterschiedlichsten Tierkrankheiten. Dazu zählen Impfprogramme, Untersuchungen von Tieren, Behandlungen und Entschädigungszahlungen bei notwendiger Keulung. Diese Programme haben dazu beigetragen, dass viele Krankheiten in der EU erfolgreich eingedämmt werden konnten, darunter Tollwut, BSE und Salmonellose. Außerdem gab die EU im Jahr 2012 Untersuchungen zum Bienensterben sowie zum Schmallenberg‑Virus in Auftrag, einer immer häufiger auftretenden Infektion, die vor allem Rinder, Schafe und Ziegen betrifft und zum ersten Mal 2011 offiziell diagnostiziert wurde. Bei einem vermuteten Ausbruch einer Tierseuche müssen obligatorische EU‑Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören Verbringungsbeschränkungen, Impfungen und das zwangsweise Keulen von Tieren, um eine Ausweitung der Seuche zu verhindern. Die EU hat außerdem ein Impfstofflager für bestimmte schwerwiegende Tierkrankheiten aufgebaut. ANZAHL DER BSE‑FÄLLE IN DER EU 2 500 2 000

ANZAHL DER SALMONELLENERKRANKUNGEN IN DER EU 250 000

200 000

150 000

100 000

50 000

0

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Kampf gegen die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen Zoonosen sind von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten, beispielsweise Salmonellen oder Tuberkulose. Sie stellen ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit dar. EU‑Vorschriften regeln die Kontrolle von Tierkrankheiten und stellen sicher, dass nur gesunde Tiere bzw. Tierprodukte in die Lebensmittelkette gelangen. Außerdem finanziert die EU Forschungsarbeiten in Bezug auf Zoonosen.

EU investiert in sichere Lebensmittel In den letzten zehn Jahren hat die EU 3,3 Milliarden € in die Lebensmittelsicherheit investiert. Davon entfielen 2,2 Milliarden € auf die Ausrottung von Tierkrankheiten. Das geplante Budget der EU für Lebensmittelsicherheit von 2014 bis 2020 beträgt 2,2 Milliarden € und wird auf die folgenden Bereiche aufgeteilt:

1 500

—— Ausrottung von Tierkrankheiten,

1 000 500 0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

2011

—— Dringlichkeitsfonds der EU für den  Veterinärbereich, darunter Referenzlabore, Schulungsprogramme und Impfstoffbanken.

©iStockphoto/lillisphotography

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„nicht ausgestaltete“ Käfigbatterien verboten, in denen es nicht genügend Platz für Nester und Sitzstangen gibt.

Effiziente Rückverfolgung für lebende Tiere sowie Lebensmittel und Futter tierischen Ursprungs In der EU werden jeden Tag Tiere und Produkte tierischen Ursprungs importiert oder verkauft. Für deren sichere Verbringung müssen strenge Vorgaben eingehalten werden.

Die Lebensbedingungen von Legehennen werden von EU‑Tierschutzgesetzen geregelt.

Hohe Ansprüche an den Tierschutz Der Tierschutz in der EU basiert auf einem im EU‑Vertrag festgeschriebenen Grundsatz, dem zufolge Tiere fühlende Wesen sind – Wesen mit Bewusstsein. Er besagt: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechtsund Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“ (Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Die Tierschutzstandards in der EU gehören zu den besten der Welt. Sie beruhen auf den folgenden Grundfreiheiten: Freiheit von Unbehagen, von Hunger und Durst, von Angst und Leiden, von Schmerz, Verletzung und Krankheit sowie Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen. Seit der Verabschiedung der Vorschriften zum Wohlbefinden von Tieren im Jahr 1974 wurde die Tierschutzpolitik in der EU laufend weiterentwickelt, um eine Reihe von Problemen zu lösen.

TRACES (Trade Control and Expert System) ist ein System zur Rückverfolgung von lebenden Tieren sowie von Lebensmitteln und Futter tierischen Ursprungs, die in die EU eingeführt und/oder dort verkauft werden. Das System verbindet verterinärmedizinische Behörden der EU‑Mitgliedstaaten und anderer Länder und ermöglicht eine schnelle Reaktion von Veterinärdiensten und Unternehmen im Krisenfall. Produkte werden bei Bedarf schnellstmöglich aus dem Handel genommen. Im Rahmen der Rückverfolgbarkeitsanforderungen der EU müssen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen mit einer lebenslang gültigen Identifikationsnummer gekennzeichnet werden. So können Behörden und Veterinärdienste im Falle eines Krankheitsausbruchs die Aufenthaltsorte von Tieren lückenlos nachverfolgen. Alle lebenden Tiere sowie ein Großteil der Produkte tierischen Ursprungs, die in die EU eingeführt werden, benötigen eine von einem Amtstierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung, die bestätigt, dass die in der EU geltenden grundlegenden Anforderungen an die Tiergesundheit eingehalten wurden.

Reisen mit Haustieren EU‑Vorschriften sorgen dafür, dass als Haustiere gehaltene Katzen, Hunde und Frettchen sicher und problemlos von einem EU‑Mitgliedstaat in einen anderen gebracht werden können. Im Jahr 2004 führte die EU

Das Wohlbefinden von Tieren ist einer der Kernpunkte der „guten landwirtschaftlichen Praxis“. Landwirte müssen Mindeststandards einhalten, um Unterstützung im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Für bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gelten weitere Anforderungen hinsichtlich des Tierschutzes. Dies betrifft beispielsweise Legehennen. So hat die EU sogenannte

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Dazu gehört das Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und kosmetische Mittel sowie Vorschriften zur Behandlung von Schlachttieren. Außerdem gibt es strenge Vorschriften für den Tiertransport, beispielsweise für Transporte von mehr als acht Stunden. Diese dürfen nur in offiziell genehmigten Fahrzeugen mit Temperaturkontrolle und Tränkesystemen durchgeführt werden.

Lebende Nutztiere in der EU benötigen für die Ursprungsrückverfolgung eine Kennzeichnung.

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den sogenannten Heimtierausweis ein. Er enthält alle notwendigen Informationen zur Identität des Tieres sowie zu seinem Gesundheitsstatus, etwa Impfungen, Tests und/ oder Behandlungen gegen Parasitenbefall. Er hilft, die Ausbreitung bestimmter Krankheiten wie zum Beispiel Tollwut einzudämmen. Das System bezieht auch die Länder Andorra, Monaco, Norwegen und die Schweiz mit ein.

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Verbesserung internationaler Tierschutzstandards Die EU arbeitet eng mit internationalen Verbänden wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zusammen, um das Bewusstsein für den Tierschutz zu stärken und international anerkannte Standards für den Tierschutz zu etablieren. Außerdem berücksichtigt die EU beim Abschluss von Handelsabkommen mit anderen Ländern auch Tierschutzaspekte und macht den Tierschutz bei neuen Verträgen zu einem wichtigen Verhandlungspunkt.

Kampf gegen Pflanzenschädlinge

Pflanzengesundheit ist für die Lebensmittelsicherheit in der EU von großer Bedeutung.

Der Wert der pflanzlichen Erzeugung in der EU beläuft sich auf 205 Milliarden € pro Jahr. Investitionen in die Pflanzengesundheit sind also von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Agrarwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft zu sichern.

Nahrungs- und Futtermittelkette hat dieses Material große Auswirkungen auf Vielfalt, Qualität und Gesundheit im Pflanzenanbau. Im Jahr 2012 waren in der EU 19 580 Sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen und 18 450 Sorten Gemüsepflanzen für den Verkauf gemeldet.

Ohne den Schutz durch EU‑Vorschriften zur Pflanzengesundheit wären Agrarwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft in der EU durch eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzenkrankheiten wirtschaftlich stark bedroht. So würde beispielsweise das Übergreifen des Zitrusbrands auf die EU schwere Schäden für die Zitrusproduktion in der EU (Wert 4 Milliarden €) bedeuten. Dieser Pflanzenschädling wurde kürzlich in den USA entdeckt und verursachte dort mehr als 800 Milliarden € Kosten für Entschädigungszahlungen und Programme zur Ausrottung. EU‑Vorschriften umfassen strenge Importbeschränkungen und Bedingungen für die Verbringung innerhalb der EU und schützen so vor neuen Pflanzenschädlingen. Außerdem werden während der Vegetationsperiode und unmittelbar nach der Ernte regelmäßige Inspektionen durchgeführt. Im Rahmen der EU‑Vorschriften wird außerdem sichergestellt, dass Pflanzenschutzmittel weder gesundheits- noch umweltschädlich sind.

Im gleichen Jahr wurde der Wert des kommerziellen Saatgutmarkts in der EU auf 6,8 Milliarden € geschätzt. Das sind mehr als 20 % des weltweiten Markts für kommerzielles Saatgut. 60 % des weltweiten Saatgutexports stammen aus der EU. Außerdem ist die Entwicklung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial ein hochinnovativer Bereich, in dem große Summen in die Forschung investiert werden. Die EU hat mit der Verordnung zum gemeinschaftlichen Sortenschutz (Community Plant Variety Right, CPVR) ein System eingerichtet, das bei der Entwicklung neuer Pflanzensorten die Vergabe von Urheberrechten regelt.

Schutz von pflanzlichem Vermehrungsmaterial Pflanzliches Vermehrungsmaterial (Saatgut und Jungpflanzen) ist einer der Grundpfeiler der Agrar-, Gartenbau- und Forstwirtschaft. Als Ausgangspunkt der

Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft bildet den globalen Rahmen für die Bereitstellung von genetischen Ressourcen landwirtschaftlicher Pflanzen. Er wurde von der EU und allen Mitgliedstaaten ratifiziert. Ein wichtiger Bestandteil dieses Vertrags ist die standardisierte Materialübertragungsvereinbarung (Standard Material Transfer Agreement, SMTA). Dabei handelt es sich um eine Vorlage für einen Vertrag zwischen zwei Parteien, wobei die erste Partei der zweiten Partei das Recht überträgt, bestimmte genetische Ressourcen zu nutzen, und beide Parteien die bei der Kommerzialisierung von Produkten aus diesem Material entstehenden Gewinne und Vorteile teilen. Der Vertrag umfasst mehr als 1,5 Millionen Muster. Jedes Jahr erfolgen auf Grundlage des SMTA 444 000 Transfers.

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Striktes System zur Autorisierung und Vermarktung von genetisch veränderten Organismen Genetisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetische Eigenschaften künstlich verändert wurden, um ihnen neue Eigenschaften zu verleihen. Dazu gehören beispielsweise Pflanzen mit besonderer Resistenz gegen Dürre, Herbizide oder bestimmte Insekten oder Pflanzen mit einem verbesserten Nährstoffgehalt. Die Markteinführung solcher GVO wird in der EU streng kontrolliert. GVO dürfen in der EU nur nach vorheriger Genehmigung eingesetzt werden. Diese Genehmigung erfolgt erst, wenn ihre Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und die Umwelt sichergestellt ist. Und auch nach der Genehmigung müssen sie angemessen überwacht werden, um unvorhergesehene Effekte frühzeitig zu erkennen. GVO können für die Verwendung als Nahrungs- und Futtermittel und/oder für den Anbau genehmigt werden. Ihr Einsatz wird auf EU‑Ebene entsprechend der in der relevanten EU‑Gesetzgebung festgelegten Weise verwaltet. Dazu gehört die Bewertung ihres Einsatzes durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie durch die Behörden der EU‑Mitgliedstaaten. Die Kommission kann einen GVO nur nach positiver Risikobewertung durch die EFSA zur Genehmigung vorschlagen. Die Mitgliedstaaten stimmen in einem Regelungsausschuss über die von der Kommission vorgeschlagene Genehmigung ab. Nach der Genehmigung eines GVO auf EU‑Ebene können die Mitgliedstaaten jedoch eigene Schutzklauseln erlassen, wenn eine ernsthafte Gefährdung für Gesundheit oder Umwelt vorliegt. Produkte, die GVO enthalten, aus diesen bestehen oder aus ihnen produziert wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Der nicht kennzeichnungspflichtige Anteil unvermeidlicher und unbeabsichtigter GVO liegt bei 0,9 %. Die Kennzeichnungsverordnung bezieht sich nicht auf Produkte aus Tieren, die mit GVO gefüttert wurden. Die Kommission führt derzeit eine Sondierungsstudie zu Kennzeichnungssystemen mit der Aussage „Ohne Gentechnik“ durch, um einen eventuellen Harmonisierungsbedarf in diesem Bereich zu ermitteln. Eine Liste der in der EU genehmigten GVO finden Sie auf dieser Website: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/ index_en.cfm

Sichere Verwendung von Pestiziden Pflanzenschutzprodukte, allgemein auch Pestizide genannt, werden vor allem eingesetzt, um Nutzpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Ihre Verwendung ist in der EU streng geregelt, um unerwünschte

Die EU setzt zulässige Grenzwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln und Tierfutter fest.

Nebeneffekte der enthaltenen Chemikalien auf Menschen und Umwelt zu verhindern. Pflanzenschutzprodukte dürfen in EU‑Mitgliedsländern erst dann eingesetzt oder verkauft werden, wenn ihre Sicherheit unter den angegebenen Nutzungsbedingungen gründlich überprüft wurde. Die aktiven Substanzen in Pflanzenschutzmitteln werden einem strengen Genehmigungsprozess unterzogen, bei dem die EFSA deren Wirkung auf Menschen, Tiere und die Umwelt bewertet. Basierend auf dieser Bewertung entscheidet die Europäische Kommission, ob eine Substanz auf EU‑Ebene für die Verwendung genehmigt werden kann. Aufgrund der vielfältigen agrarwirtschaftlichen Bedürfnisse sowie klimatischen Gegebenheiten und Umweltbedingungen innerhalb der EU obliegt es abschließend den einzelnen Mitgliedsländern, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit zugelassenen aktiven Substanzen zu genehmigen und zu kontrollieren. Unter bestimmten Umständen kann die Europäische Kommission den möglichen Einsatzbereich aktiver Substanzen deutlich einschränken, wenn dies notwendig erscheint, um ein hohes Schutzniveau von Menschen, Tieren und Umwelt aufrecht zu erhalten. In den EU‑Vorschriften zu Pestiziden wurden auch Rückstandshöchstwerte festgelegt. Dies sind Grenzwerte für die maximal zulässige Menge an Pestizidrückständen in Lebensmitteln und Tierfutter.

Effektive und schnelle Warnsysteme Das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) wurde 1979 ins Leben gerufen und ermöglicht die schnelle und effiziente Weitergabe von Informationen über Lebensmittel und Futtermittel zwischen allen relevanten Behörden auf nationaler und EU‑Ebene. So können Regierungen schnell und koordiniert handeln, um auf Risiken im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit zu reagieren, bevor sie Verbraucher gefährden können, beispielsweise indem Produkte zurückgerufen werden. Im Jahr 2012 wurden 3 424 Meldungen über das RASSF übermittelt. Mehr als die Hälfte dieser Meldungen bezogen sich auf Importstopps an

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den Außengrenzen der EU, da Produkte die EU‑Standards zur Lebensmittelsicherheit nicht erfüllten. Das RASSF ermöglicht es der EU, zum Schutz von Verbrauchern schnell zu reagieren. Beispiele hierfür sind die EHEC‑Krise im Jahr 2011 und der Pferdefleischskandal im Jahr 2013. Die Rückverfolgungsüberprüfung begann noch am selben Tag und die EU hat seither einen neuen Aktionsplan im Kampf gegen den Betrug mit Lebensmitteln entwickelt. Dazu gehören die Überprüfung von Kontrollen und höhere Geldstrafen. Ein ähnliches System ist Europhyt, das Melde- und Schnellwarnsystem der EU für Pflanzenprodukte, die in die EU eingeführt oder auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Es soll verhindern, dass Pflanzenkrankheiten und Schädlinge in die EU gelangen und sich dort verbreiten.

Einhaltung von Normen: regelmäßige Kontrollen in der EU Primär sind die Unternehmen für die Sicherheit der von ihnen vertriebenen Lebensmittel verantwortlich. Die Behörden der EU‑Mitgliedstaaten führen dazu regelmäßig strenge Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die hohen Lebens- und Futtermittelstandards in der EU eingehalten werden. Diese offiziellen Kontrollen dienen dazu, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Kontrollen werden regelmäßig bei allen Akteuren der Lebensmittelkette von unabhängigen, unparteiischen und hochqualifizierten Behörden durchgeführt. Dabei müssen modernste Technologien und Methoden verwendet werden. Für die Tests und Analysen, die zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind, steht ein großes Netz von offiziellen Labors zur Verfügung. In der EU werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, damit unsere Lebensmittel sicher sind.

Die EU‑Inspekteure des Lebensmittel- und Veterinäramts der Kommission (Food and Veterinary Office, FVO) wiederum prüfen die nationalen Behörden und stellen sicher, dass die EU‑Vorschriften in der gesamten Union umgesetzt werden. Diese Inspekteure werden außerdem in Ländern aktiv, die der EU beitreten möchten sowie in Ländern, die Tiere, Pflanzen, Lebensmittel und Tierfutter in die EU exportieren.

Amtliche Kontrollen an den Außengrenzen der EU An den Grenzen der EU werden für den Import bestimmte Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Tierfutter kontrolliert. Diese Kontrollen sind wichtig, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen und um sicherzustellen, dass alle Importe die EU‑Standards erfüllen und keine Gefährdung darstellen, wenn sie auf den EU‑Markt gebracht werden. Die Kontrollen an den Grenzen werden individuell im Hinblick auf die verschiedenen Produkte und Waren sowie auf die möglichen Gesundheitsgefährdungen durchgeführt. So können lebende Tiere und Pflanzen nur an besonderen Grenzübergangsstellen und nach speziellen Überprüfungen in die EU eingeführt werden. Auch für bestimmte Lebens- und Futtermittel sowie für Tierprodukte (z. B. Wolle, Leder, Embryos, tierische Nebenprodukte) gelten strenge Einfuhrwege und Kontrollen. Die meisten dieser Waren benötigen besondere Garantien hinsichtlich des Gesundheitsstatus (beispielsweise tierärztliche oder pflanzengesundheitliche Bescheinigungen).

Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel Hierbei handelt es sich um eine Weiterbildungsstrategie der EU, die dazu dient, für Lebensmittelsicherheit, Pflanzenund Tiergesundheit sowie Pflanzen- und Tierschutzgesetze zu sensibilisieren und das diesbezügliche Wissen zu vertiefen. Diese Fortbildung richtet sich an Menschen, die für die amtlichen Kontrollen in der Lebensmittelkette innerhalb und außerhalb der EU zuständig sind. Seit der Einführung im Jahr 2006 wurden im Rahmen dieses Programms 30 000 offizielle Kontrolleure aus 180 verschiedenen Ländern in über 30 Themenbereichen weitergebildet.

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Forschung Seit 2002 engagiert sich die EU stark in der Forschung zu Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit. Dabei wurde ein großes Themengebiet abgedeckt, angefangen von Lebensmittelallergien bis hin zu den Auswirkungen von Tierfutter auf die menschliche Gesundheit und dem Einfluss bestimmter Produktionsmethoden auf die Umwelt.

14 Weltweite Kooperation Die EU arbeitet eng mit den wichtigsten Handelspartnern und internationalen Organisationen zusammen, um die Politik zur Lebensmittelsicherheit erfolgreich umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Importe aus Nicht‑EU‑Ländern die geforderten Standards erfüllen. So arbeitet die EU beispielsweise im Rahmen des Warnsystems „International Food Safety Authorities Network“ (Infosan) mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen. Dieses Netz besteht aus nationalen Kontaktstellen in über 160 Ländern, die auf Einzelfallbasis von der WHO Informationen zu Problemen bei der Lebensmittelsicherheit erhalten, die sie dann in ihren Ländern veröffentlichen.

Weltweit sichere Lebensmittelversorgung, Entwicklung und humanitäre Hilfe Die EU trägt außerdem maßgeblich zur Lebensmittelsicherheit auf der ganzen Welt bei. Vor allem bemüht sie sich darum, dass die Ernährung Teil der Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundheitspolitik wird. Die EU arbeitet mit Entwicklungsländern am Aufbau effektiver Lebensmittelmanagementsysteme, die dazu beitragen können, die sichere Lebensmittelversorgung für die ärmsten und am meisten gefährdeten Menschen auf der Welt zu verbessern. Fachkundige tierärztliche Beratung, Schulungsprogramme und die Finanzierung von Seuchenkontroll- und -bekämpfungsprogrammen sind weitere Beispiele für das Engagement der EU in der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe. Die Kommission hat außerdem das Fortbildungsprogramm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ ins Leben gerufen, das sich auch an Nicht‑EU‑Länder richtet. Derzeit soll das 8-Millionen‑Euro‑Projekt „BTSF World“ in Entwicklungsländern das Verständnis für gesundheitshygienische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen verbessern, um so den regionalen und internationalen Handel in diesen Ländern zu verbessern.

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Die Sicherheit von Lebensmitteln, die aus Nicht‑EU‑Ländern importiert werden, muss streng kontrolliert werden.

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Was passiert bei einer Krise in der Lebensmittelsicherheit in der EU? Der Fall EHEC Von Mai bis Juli 2011 gab es eine starke Häufung von Erkrankungen, die durch einen sehr virulenten Stamm von E.-coli‑Bakterien verursacht wurden. Dabei starben in der EU 55 Menschen, 850 erkrankten schwer und weitere 3 000 zeigten deutliche Symptome. E.-coli‑Bakterien finden sich im Verdauungssystem von Menschen und Tieren. So reagierte die EU auf diese Krise: —— Der Ausbruch begann in Deutschland. Die deutschen Behörden informierten die Europäische Kommission umgehend über das Frühwarnsystem RASFF. —— Die EU‑weiten Frühwarnsysteme und Reaktionsnetze wurden aktiviert. —— Wissenschaftler entdeckten schnell den für den Ausbruch verantwortlichen E.-coli‑Erreger. —— Nachdem die Quelle gefunden war – aus Ägypten für die Sprossenzucht importierte Bockshornkleesamen –, ordnete die EU die Vernichtung aller von einem Exporteur eingeführten Bockshornkleesamen sowie ein vorläufiges Einfuhrverbot für weitere risikobehaftete Produkte an. —— Die Europäische Kommission hielt tägliche Treffen mit Vertretern nationaler Gesundheitsbehörden und Lebensmittelsicherheitsbehörden ab, um den Ausbruch zu beobachten und die Reaktionen darauf zu koordinieren. Sie veröffentlichte auf ihrer Website tägliche Statusmeldungen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger informieren konnten. —— Die EU ermittelte in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Bereiche, in welchen in Zukunft eine verstärkte Zusammenarbeit und weitere Verbesserungen stattfinden sollten, und zog Konsequenzen aus dieser großen Lebensmittelkrise (http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/ index_en.htm).

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Zukunftsperspektiven Die Lebensmittelsicherheit steht für die europäischen Behörden auch in Zukunft im Mittelpunkt. Zusätzlich zu den Qualitätskontrollen hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, um die derzeitigen EU‑Vorschriften zu Tier- und Pflanzengesundheit sowie zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial zu erweitern, zu modernisieren und zu vereinfachen. Diese Vorschläge wurden im Mai 2013 von der Europäischen Kommission vorgelegt und betreffen auch die offiziellen Kontrollen, die eine effektive Umsetzung der Vorschriften sicherstellen sollen. Ziel ist eine Verbesserung hinsichtlich der Prävention und Reduzierung von Tier- und Pflanzenkrankheiten sowie der Reaktionsrate auf Gesundheitsbedrohungen in der EU. Neue Technologien sollen eingeführt und die Einhaltung der Vorschriften soll verbessert werden.

Weniger Lebensmittelabfälle

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis 2020 im Rahmen der Ressourceneffizienzstrategie zu halbieren. Eine der sofort umgesetzten Initiativen dient dazu, das Bewusstsein der Verbraucher für Lebensmittelabfälle zu schärfen. In diesem Zusammenhang hat die EU im Jahr 2012 eine Informationskampagne gestartet (http://ec.europa.eu/food/food/sustainability/index_en.htm). Sie beinhaltet Tipps, wie sich Lebensmittelabfälle reduzieren lassen, sowie eine Erklärung der Bezeichnungen „Mindesthaltbarkeitsdatum“ und „Verfallsdatum“ auf Lebensmitteletiketten. Gleichzeitig arbeiten alle Beteiligten daran, in Ergänzung zu den vielen nationalen und regionalen Initiativen EU‑weite Programme zu entwickeln, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren, ohne die Lebensmittelsicherheit zu beeinträchtigen.

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Jedes Jahr werden in Europa mehr als 100 Millionen  Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Dabei sind die Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft und der Rückwurf von Fischen noch nicht mit berücksichtigt. Dieses Problem betrifft die gesamte Lebensmittelkette: Primärproduktion, Lebensmittelherstellung, Einzel-/ Großhandel, Catering und Endverbraucher. Das hat Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft.

Die gemeinsame Politik zur Lebensmittelsicherheit entwickelt sich weiter, um Gesundheit und Verbraucherinteressen optimal zu schützen.

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Weitere Informationen XX Auf dieser Webseite der Europäischen Kommission finden Sie Informationen zur Lebensmittelsicherheit: http://ec.europa.eu/food/food/index_de.htm XX Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): http://www.efsa.europa.eu/ XX Fragen zur Europäischen Union? Europe Direct hilft Ihnen weiter: 00 800 6 7 8 9 10 11 – http://europedirect.europa.eu

ISBN 978-92-79-42437-3 doi:10.2775/77465

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