Labor in der neugeordneten

Update Innovationsforum Bewertung, Regulierung, Erstattung Berlin 20. März 2012 Labor in der neugeordneten vertragsä vertragsärztlichen Vergü Vergütu...
Author: Bettina Winkler
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Update Innovationsforum Bewertung, Regulierung, Erstattung Berlin 20. März 2012

Labor in der neugeordneten vertragsä vertragsärztlichen Vergü Vergütung

Dr. Norbert Loskamp

AGENDA Stellung der Laboranalytik im EBM Vergütung von Laborleistungen Mengenentwicklung von Laborleistungen Ausblick für die Weiterentwicklung

Dr. Norbert Loskamp 2

AGENDA Stellung Stellung der Laboranalytik im EBM Vergütung von Laborleistungen Mengenentwicklung von Laborleistungen Ausblick für die Weiterentwicklung

Dr. Norbert Loskamp 3

Einheitlicher BewertungsMaßstab (EBM)  Rechtsgrundlage: SGB V § 87 Abs. 2, Satz 1 „Der einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander;“  Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband durch den Bewertungsausschuss Ärzte nach SGB V § 87 Abs. 1  EBM mit 2250 Gebührenordnungspositionen (GOP)  Davon 605 GOP im Kapitel 32 „Laboratoriumsmedizin, Molekulargenetik und Molekularpathologie“

Dr. Norbert Loskamp 4

Vergütung nach EBM  Ärztliche Leistungen werden in Punkten vergütet  Multiplikation mit einem Eurobetrag  Seit 1.1.2009 Vergütung mit dem sog. Orientierungswert (OW)  Höhe des OW derzeit bei 0,035048 Euro (d.h. rund 3,5 Cent)  Laboranalytik in Kapitel 32 wird seit der Laborreform 1999 mit festen Beträgen (DM bzw. Euro) vergütet  Zuständig für die Vereinbarung der Beträge sind die Partner der Bundesmantelverträge (KBV & GKV-SV)  Gleiche Partner wie zum EBM aber formal anderes Verfahren  Neben Analytik erhält der Laborarzt fallbezogene Grundpauschalen bzw. Konsiliarpauschalen aus Kapitel 12 in Punkten Dr. Norbert Loskamp 5

AGENDA Stellung der Laboranalytik im EBM

Verg Vergü Vergütung von Laborleistungen Mengenentwicklung von Laborleistungen Ausblick für die Weiterentwicklung

Dr. Norbert Loskamp 6

Laboranalytik und Gesamtvergütung  SGB V § 85 Gesamtvergü Gesamtvergütung  Die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung vereinbaren die Gesamtvergütung im Gesamtvertrag.  Die Gesamtvergütung wird mit befreiender Wirkung gezahlt. Sie ist das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragsärztlichen Leistungen.  Effekt: Mengensteuerung, d.h. ab einer zu bestimmenden Grenze werden ärztliche Leistungen nur mit Abschlag vergütet.  In Euro vergütetet Leistungen nehmen eine besondere Position ein  Laborkosten sind Teil der (morbiditätsbedingten) Gesamtvergütung (MGV)

Dr. Norbert Loskamp 7

„Vorwegabzug“  In Euro vergütete Leistungen (Sachkostenpauschalen und Laborleistungen Kapitel 32) werden vor Aufteilung der Gesamtvergütung auf die Fachgruppen finanziert.  Ab 1.1.2009 wurde der Vorwegabzug zwingend je Versorgungsbereich (Hausarzt/Facharzt) vorgesehen  Danach Aufteilung der „verbleibenden“ Gesamtvergütung auf die Fachgruppen  Folge: Laborbezug kann Haus-/fachärztliche Vergütung schmälern

Dr. Norbert Loskamp 8

Labor und MGV  Durch Beschluss des Bewertungsausschusses werden Laborleistungen seit 01.07.2010 in ihrem Vergütungsvolumen analog der MGV entwickelt  Damit Begrenzung der für Laborleistungen insgesamt verfügbaren Vergütung  seit 01.07.2010: Vorjahresbetrag + 1,66 %  Ab 1.1.2011 Vorjahresbetrag, der um die jeweils gültige Veränderungsrate je KV (in 2011: 1,25 % bis 4,73 %) erhöht wird  Konsequenzen bei Überschreitung regional zu klären (Festlegung von regional unterschiedlichen Abstaffelungsquoten)

Dr. Norbert Loskamp 9

VStG, Honorarverteilung und Labor  Ab 1.1.2012 neu im SGB V: § 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)  Abs. 1: Erfolgt grundsätzlich durch die KV! im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen  Abs. 4: Vorgaben der KBV:  Trennung HÄ / FÄ im Einvernehmen mit GKV-SV  KBV sieht Regelungen zu Abs. 2 Satz 1-3 vor: „Regelungen, die verhindern, dass die Tätigkeit des Leistungserbringers über seinen Versorgungsauftrag nach § 95 Absatz 3 … hinaus übermäßig ausgedehnt wird;“

Dr. Norbert Loskamp 10

Regelungsentwurf der KBV  Zum 1.4.2012  Bestimmung einer bundesweiten Abstaffelungsquote  Quotierung betrifft Leistungen aus 32.3  Verhinderung eines Versands von Laborproben in die bestzahlende KV

Dr. Norbert Loskamp 11

AGENDA Stellung der Laboranalytik im EBM Vergütung von Laborleistungen

Mengenentwicklung Mengenentwicklung von Laborleistungen Ausblick für die Weiterentwicklung

Dr. Norbert Loskamp 12

Entwicklung Laboranalytik Abschnitt 32.2 und 32.3 in Euro Euro

20112

20111

20104

20103

20102

20101

20094

20093

20092

20091

20084

20083

20082

20081

20074

20073

20072

20071

20064

20063

20062

20061

20054

20053

Quartal

20052

480.000.000 460.000.000 440.000.000 420.000.000 400.000.000 380.000.000 360.000.000 340.000.000 320.000.000 300.000.000 280.000.000 260.000.000 240.000.000 220.000.000 200.000.000

Dr. Norbert Loskamp 13

Entwicklung Laboranalytik Abschnitt 32.2 und 32.3 in Euro Euro 500.000.000 450.000.000

32.2

32.3

400.000.000 350.000.000 300.000.000 250.000.000 200.000.000 150.000.000 100.000.000 50.000.000

Quartal

20 05 2 20 05 3 20 05 4 20 06 1 20 06 2 20 06 3 20 06 4 20 07 1 20 07 2 20 07 3 20 07 4 20 08 1 20 08 2 20 08 3 20 08 4 20 09 1 20 09 2 20 09 3 20 09 4 20 10 1 20 10 2 20 10 3 20 10 4 20 11 1 20 11 2

0

Dr. Norbert Loskamp 14

Entwicklung Laboranalytik Abschnitt 32.2 und 32.3 als Anzahl 220.000.000

32.2

44.000.000

32.3

Laborreform 200.000.000

42.000.000 40.000.000 38.000.000

180.000.000

36.000.000 34.000.000

160.000.000

32.000.000 30.000.000

140.000.000

28.000.000 26.000.000

120.000.000

24.000.000 22.000.000

20

Quartal

20.000.000

05 20 2 05 20 3 05 20 4 06 20 1 06 20 2 06 20 3 06 20 4 07 20 1 07 20 2 07 20 3 07 20 4 08 20 1 08 20 2 08 20 3 08 20 4 09 20 1 09 20 2 09 20 3 09 20 4 10 20 1 10 20 2 10 20 3 10 20 4 11 20 1 11 2

100.000.000

Dr. Norbert Loskamp 15

Ähnliche Untersuchungen Was und Warum?  Bereitstellung von 24 Gebührenordnungspositionen nach Beschreibung eines analytischen Verfahrens und unter Bezug auf vergleichbare Untersuchungen  Ähnliche Untersuchung (GOP) selber nennt keinen zu untersuchenden Parameter  Weit über 1000 verschiedene Untersuchungen mit uneinheitlicher Kennzeichnung  Welche Studien liegen zu diesen Untersuchungen vor?  Aus welchem Grunde werden diese Untersuchungen durchgeführt?  Erfolgen zu den Ähnlichen Untersuchungen Ringversuche?

Dr. Norbert Loskamp 16

20 2 05 20 3 05 20 4 06 20 1 06 20 2 06 20 3 06 20 4 07 20 1 07 20 2 07 20 3 07 20 4 08 20 1 08 20 2 08 20 3 08 20 4 09 20 1 09 20 2 09 20 3 09 20 4 10 20 1 10 20 2 10 20 3 10 20 4 11 20 1 11 2

05

Quartal 20

Entwicklung Anzahl Ähnliche Untersuchungen

1.800.000

1.600.000

1.400.000

1.200.000

1.000.000

800.000

600.000

400.000

Dr. Norbert Loskamp 17

40100 Entwicklung nach Anzahl 18.000.000 16.000.000 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 20 11 2

20 10 2 20 10 4

20 09 2 20 09 4

20 08 2 20 08 4

20 07 2 20 07 4

20 06 2 20 06 4

20 05 2 20 05 4

-

Dr. Norbert Loskamp 18

Molekulargenetik Abschnitte 11.3 und 32.13 450.000 11320 + 32855

400.000

11321 + 32856

350.000

11322 + 32857

300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000

20 11 2

20 10 2 20 10 4

20 09 2 20 09 4

20 08 2 20 08 4

20 07 2 20 07 4

20 06 2 20 06 4

20 05 2 20 05 4

-

Dr. Norbert Loskamp 19

Laboranalytik Kostenentwicklung in Euro Abschnitt 32.2

32.3

32 ges.

Jahr

Ähnliche Untersuchungen

2006*

-0,31%

0,68%

0,38%

5,52%

2007

4,26%

8,50%

7,21%

16,83%

2008

3,54%

8,25%

6,86%

10,53%

2009

0,66%

-0,69%

-0,30%

11,71%

2010

5,32%

4,37%

4,65%

2,58%

2011**

8,51%

6,68%

7,22%

4,62%

*2006 gegen 2005 jeweils Quartale 2 bis 4 **2011 gegen 2010 jeweils Quartale 1 und 2

Laborreform

Dr. Norbert Loskamp 20

Entwicklung andere Diagnostik Anzahl GOP 15.000.000

14.000.000

13.000.000

12.000.000

Kap 34

11.000.000

Kap 33

20112

20111

20104

20103

20102

20101

20094

20093

20092

20091

20084

20083

20082

20081

20074

20073

20072

20071

20064

20063

20062

20061

20054

20053

Quartal

20052

10.000.000

Kapitel 33 Ultraschalldiagnostik Kapitel 34 Diagnostische und interventionelle Radiologie, Computertomographie und Magnetfeld-Resonanz-Tomographie Dr. Norbert Loskamp 21

AGENDA Stellung der Laboranalytik im EBM Vergütung von Laborleistungen Mengenentwicklung von Laborleistungen

Ausblick Ausblick fü für die Weiterentwicklung

Dr. Norbert Loskamp 22

Probleme der Anforderungen von Labor-GOP  Anforderung der Analytik kann vom Laborarzt schwer gesteuert werden  Keine Eingrenzung der Anforderung auf definierte Facharztgruppen  Moderne Analyseverfahren werden immer komplexer  Kennt der anfordernde Arzt die Spezifika der Untersuchung?  Kann der anfordernde Arzt die korrekte Indikation zur Veranlassung der Untersuchung stellen?  Wird im Laborbereich eine zielgerichtete Stufendiagnostik durchgeführt?

Dr. Norbert Loskamp 23

Bereitstellung von Laboruntersuchungen 32670

Quantitative Bestimmung einer in-vitro Interferon-gamma Freisetzung

Quantitative Bestimmung einer inin-vitro InterferonInterferon-gamma Freisetzung nach exex-vivo Stimulation mit Antigenen (mindestens ESAT-6 und CFP-10) spezifisch für Mycobacterium tuberculosiscomplex (außer BCG) bei Patienten •vor Einleitung einer Behandlung mit einem Arzneimittel, für das der Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose in der Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels / Summary of Product Characteristics) des Herstellers gefordert wird •mit einer HI-Virus Infektion nur vor einer Therapieentscheidung einer behandlungsbedürftigen Infektion mit Mycobacterium-tuberculosis-complex (außer BCG) •vor Einleitung einer Dialysebehandlung bei chronischer Niereninsuffizienz •vor Durchführung einer Organtransplantation (Niere, Herz, Lunge, Leber, Pankreas) Anmerkung: Die Gebührenordnungsposition 32670 ist auf die genannten Indikationen beschränkt und dient weder als Screeninguntersuchung noch zur Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen. Die Berechnung als "Ähnliche Untersuchung" für die genannten und andere Indikationen ist unzulässig.

Dr. Norbert Loskamp 24

FAZIT Notwendigkeit von mengensteuernden Elementen  Als allgemeine Beschränkung der Menge von Laboranalytik?  Als stringente Beschreibung der GOP?  Als Mengensteuerung je GOP?  Als Diagnostische Pfade für labormedizinischen Untersuchungen? (Initiative der DGKL von 2006, Buchveröffentlichung angekündigt für April 2012)  Als Prüfung einer Stufendiagnostik?

Dr. Norbert Loskamp 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. Norbert Loskamp 26