Kreisrechtssammlung

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung Teil II Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Landkreis Stade und der Kulturstiftung Schloss Agathenbu...
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Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Teil II

Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Landkreis Stade und der Kulturstiftung Schloss Agathenburg (Schloss Agathenburg Geschäftsbesorgungsvertrag)

4-SchlossGbV

Zuständig: Amt 61 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.06.2004 nachstehendem Geschäftsversorgungsvertrag zugestimmt. Die Anlagen 2 und 3 sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt.

Zwischen dem Landkreis Stade, im Folgenden „Landkreis“ genannt, vertreten durch den Landrat, und der Kulturstiftung Schloss Agathenburg, im Folgenden „Stiftung“ genannt, vertreten durch den Vorstand wird folgender Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen:

Präambel Der Landkreis hat mit dem 1985 erfolgten Erwerb des Schlosses Agathenburg die Verpflichtung übernommen, das Schloss unter Berücksichtigung des Willens der Erblasserin, Frau Sophie zum Felde, gemeinnützigen kulturellen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat er im Jahre 1992 die gemeinnützige „Kulturstiftung Schloss Agathenburg“ ins Leben gerufen mit dem Stiftungszweck (im Schwerpunkt) der Planung, Durchführung und Förderung kultureller Veranstaltungen in den Bereichen bildende Künste, Musik, Literatur, Sozial- und Kulturgeschichte. Hierfür hat der Kreis bisher eigenes Personal zur Verfügung gestellt. Um den Bestand der Stiftung weiterhin dauerhaft zu sichern und ihr weitergehende Selbständigkeit einzuräumen, hat der Landkreis mit Änderung der Stiftungssatzung sich verpflichtet, ihr den Nießbrauch an der gesamten Liegenschaft zu gewähren, das Eigentum an den vorhandenen Sammlungen und Einrichtungsgegenständen (Archäologische Sammlung und Magazin ausgenommen) zu übertragen und hat für die Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken und für die Verwaltung des Stiftungsvermögens eine jährliche Pauschale von 135.100 Euro (Stand Anfang 2004) zugesichert. Darüber hinaus soll die Stiftung die ihr vom Landkreis mit diesem Vertrag zu übertragenden Aufgaben in Zukunft möglichst mit eigenem Personal wahrnehmen. Die hierfür und für den Veranstaltungsbetrieb notwendigen Kosten werden ihr zur Erlangung größtmöglicher wirtschaftlicher Flexibilität vom Landkreis ebenfalls als jährliche Pauschale nach Maßgabe dieses Vertrages zur Verfügung gestellt. Soweit und solange das bisher vom Kreis zur Verfügung gestellte Personal nicht zur Stiftung als dem neuen Anstellungsträger überwechselt, wird der Landkreis mit Zustimmung der Stiftung und der jeweiligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Gestellung Sorge tragen.

§1 Beauftragung der Stiftung Der Landkreis überträgt die Durchführung der in der Stiftungssatzung als „Zweck der Stiftung“ festgelegten Aufgaben:

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Zuständig: Amt 61 - Betrieb und Erhaltung von Schloss Agathenburg und der gesamten Anlage - Planung, Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Schloss Agathenburg, insbesondere in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur und Sozial- und Kulturgeschichte - Erhaltung und Sicherung der Kulturgüter und Kunstgegenstände für Schloss Agathenburg, die für den Landkreis Stade von Bedeutung sind der Stiftung zur Erledigung in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Das mit Schreiben vom 08.06.1990 gegenüber der Stiftung Niedersachsen festgelegte Konzept (als Anlage 1 beigefügt) ist dabei verbindlich. Der Veranstaltungsbetrieb kann dabei auch andere Veranstaltungen umfassen oder durch Dritte zulassen, soweit sie der Wirtschaftlichkeit des Betriebes dienen und die Erfüllung des kulturellen Auftrages nicht stören.

§2 Personal Die zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung nach § 1 mit der Erledigung der Aufgaben befassten Mitarbeiter/innen sind in der Anlage 2 zu diesem Vertrag benannt, ebenso die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die mit Aufgaben nach § 4 Abs. 5 der Stiftungssatzung betraut sind. Die Kulturstiftung bietet den in der Anlage 2 aufgeführten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern den Abschluss von Arbeitsverträgen an. Wird dieses Angebot nicht angenommen, werden die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vom Landkreis weiterbeschäftigt und mit ihrem Einverständnis der Kulturstiftung zur Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird neben dem zwischen dem Landkreis und der Kulturstiftung zu schließenden Gestellungsvertrag eine Dienstvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Personalrat geschlossen werden. Dienstvereinbarung und Gestellungsvertrag enden, sobald keine in der Anlage 2 aufgeführte Person mehr für die Stiftung tätig ist.

§3 Kostenpauschale für den Betrieb (1)

Für die Aufgabenerfüllung nach § 1 dieses Vertrages erhält die Stiftung vom Landkreis eine Kostenpauschale, die sich in ihren Bestandteilen aus den Personalkosten und den Sachkosten zum Jahresbeginn 2004 wie aus Anlage 3 ersichtlich zusammensetzt. Nach diesem Stand beträgt die Kostenpauschale 285.900 Euro jährlich.

(2)

Soweit und solange der Landkreis im Rahmen des § 2 für die Gestellung des Personals Sorge trägt, erfolgt die Dynamisierung der Kostenpauschale gemäß Abs. 1 entsprechend den Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der zugewiesenen Beschäftigten und den tariflichen Lohnkosten. Soweit und solange der Landkreis in diesem Rahmen Kosten trägt, wird die jährliche Kostenpauschale gleichzeitig um diesen Betrag gemindert. Sobald der Landkreis in diesem Rahmen weniger oder kein Personal mehr zur Verfügung stellt, ist der insoweit frei werdende Betrag im Rahmen der Kostenpauschale der

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Zuständig: Amt 61 Stiftung nunmehr zur Verfügung zu stellen; die Dynamisierung erfolgt von diesem Zeitpunkt an entsprechend Abs. 3 wie bei den Sachaufwendungen. (3)

Die jährliche Kostenpauschale wird hinsichtlich der Sachaufwendungen dynamisiert entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex) des Statistischen Bundesamtes. Dabei soll eine Erhöhung immer erst dann vorgenommen werden, wenn dieser Index mehr als 5 % gestiegen ist, ausgehend vom Jahr 2004.

§4 Wirtschaftsplan (1)

Für jedes Geschäftsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

(2)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3)

Die Tätigkeit der Stiftung wird dem Landkreis Stade jährlich durch den Vorstand mit dem Wirtschaftsplan, dem Jahresabschluss und dem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorgestellt und erläutert.

(4)

Die Stiftung unterwirft sich der jährlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade.

§5 Vertragsänderungen, salvatorische Klausel Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Falls Bestimmungen dieses Vertrags nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.

§6 Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag wird für die Dauer von zunächst 15 Jahren vom Zeitpunkt des Aufgabenübergangs an abgeschlossen. Er kann mit Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich um jeweils fünf Jahre.

§7 Aufgabenübergang, Inkrafttreten Der Aufgabenübergang findet statt am 1. des Monats, der auf die Genehmigung der Änderung der Stiftungssatzung durch die Stiftungsaufsicht folgt.

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Zuständig: Amt 61 Anlage 1

- Abschrift Amt für Kultur und Archäologie Große Schmiedestraße 5 Herr Sick 564 7

Stiftung Niedersachsen z. H. Herrn Kauffmann Ferdinandstr. 4 3000 Hannover 1

ab 8/6. 08.06.1990

41. si-bo

Antrag auf Bezuschussung der Restaurierungsarbeiten am Schloss Agathenburg

Sehr geehrter Herr Kauffmann, mit Schreiben vom 05.03.1990 haben Sie mir mitgeteilt, dass der Senat der Stiftung Niedersachsen dem Zuschussantrag des Landkreises Stade vom 16.01.1990 unter dem Vorbehalt zugestimmt hat, dass die dauerhafte Sicherung der Folgekosten für die Agathenburg nachgewiesen wird. Der Landkreis Stade als Träger von Schloss Agathenburg wird die anfallenden Kosten für den Betrieb des Schlosses entsprechend dem nachfolgenden Nutzungskonzept übernehmen. Darüber hinaus wird eine Stiftung „Kultur im Schloss Agathenburg“ gegründet, die mit ihren Stiftungserlösen zum Kulturbetrieb beitragen wird. Aus Kostengründen wird ein stufenweiser Ausbau der Schlossanlage vorgenommen. Aus diesem Grund wird zunächst auf den Ausbau des Schlosskellers und des Pferdestalles verzichtet und für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Das nachfolgende Nutzungskonzept wird nunmehr verwirklicht: Erdgeschoss Das Erdgeschoss fungiert als eigentlicher Veranstaltungsbereich, in dem folgende Veranstaltungen vorgesehen sind: - Ausstellungen, u. a. - von Werken neuerer und experimenteller Kunst. Dabei sollen sowohl einheimische als auch auswärtige Künstler beteiligt werden. - Konzerte, u. a. - ein Zyklus „Agathenburger Schlosskonzerte“ mit international bedeutender Kammermusik. Der Ankauf eines Flügels ist vorgesehen. - Konzerte mit Schülern der Kreisjugendmusikschule, die im Schloss ein ausgezeichnetes Forum für ihre ersten Auftritte haben.

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Zuständig: Amt 61 - Konzerte der „Neuen Musik“. Kurze Workshops, die einen Einstieg in die neuere Musik ermöglichen sollen. - Lesungen, u. a. - schwedische Literatur - niederdeutsche Literatur - Vorträge, u. a. sind folgende Vortragsreihen möglich: - allgemeinverständliche Einführung in die Ästhetik, Kunst- und Musiktheorie - Deutsch-Schwedische Kulturbeziehungen mit Referenten aus dem bundesdeutschen osteuropäischen und skandinavischen Raum - historische Vorträge zur Geschichte des Landkreises Stade - wissenschaftliche Vorträge mit bestimmten adäquaten Scherpunktthemen in Zusammenarbeit mit den benachbarten Universitäten. Die Vorträge sollen durch Arbeitsgruppen oder Seminare begleitet werden. - Versammlungen, Tagungen, Seminare und Kurse, die überwiegend von im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich tätigen Vereinen und Verbänden angeboten werden sollen. Hierbei wird insbesondere an die Folgenden gedacht: - Volkshochschule Stade und Buxtehude - Arbeitsgruppe Kunsthandwerk - Bund Bildender Künstler - Kunstverein Stade - Heimatvereine - Sängerkreis Stade - Arbeitskreis Literatur Stade/Wingst Daneben soll aber auch Wirtschaftsunternehmen, Banken und Sparkassen eine Nutzungsmöglichkeit eingeräumt werden. - kleine historische Wechselausstellungen in Verbindung mit der Dauerausstellung im 1. Obergeschoss Die vorgesehenen Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Vorträge sollen nicht ausschließlich in der Trägerschaft des Landkreises Stade oder der geplanten Stiftung Schloss Agathenburg stehen. Es soll gerade regionalen Vereinen und Verbänden die Möglichkeit gegeben werden, zu günstigen Konditionen eigene kleine Veranstaltungen durchzuführen. 1. Obergeschoss Im 1. Obergeschoss wird eine historische Dauerausstellung gezeigt werden, die auf gezielte Forschung zur Geschichte des Schlosses, zur Familiengeschichte der Bewohner und zur Sozialgeschichte des Agathenburger Raums vom 17. Jahrhundert beruht. Neben grundlegenden Textinformationen sollen aussagekräftige Originaldokumente, Gemälde, Gegenstände aus dem ländlichen Bereich sowie ausgewählte Stücke des vorhandenen, zum Teil wertvollen Schlossmobiliars präsentiert werden. Die Ausstellung wird außerdem die Ereignisse einer archäologischen Ausgrabung im und am Schloss einbeziehen. Neben den Ausstellungsräumen ist noch ein Archiv- und Büroraum vorgesehen.

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Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Landkreis Stade und der Kulturstiftung Schloss Agathenburg (Schloss Agathenburg Geschäftsbesorgungsvertrag)

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Zuständig: Amt 61 2. Obergeschoss Es werden Büroräume geschaffen, die durch das Amt für Kultur und Archäologie des Landkreises Stade genutzt werden. Dadurch ist u. a. eine direkte Betreuung des Kulturbetriebes im Schloss Agathenburg gewährleistet. Keller und Dachgeschoss Es ist kein Ausbau vorgesehen. Die Räume können als Lagerräume genutzt werden. Die Gesamtbaukosten für das oben erläuterte Nutzungskonzept betragen 2.650.000 DM. Hinzu kommen noch Einrichtungskosten von 800.000 DM. Die Gesamtkosten betragen somit 3.450.000 DM. Ich hoffe, dass die o. a. Ausführungen ausreichend sind, damit eine Bewilligung des Zuschussbetrages von 1,7 Millionen DM durch den Verwaltungsrat der Stiftung Niedersachsen erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Ebel

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