Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung dem Träger des Schulkindergartens und dem Staatlichen Schulamt Freiburg über die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Kindertageseinrichtung Sterntaler und des Schulkindergartens Wasserfloh Stand: Juli 2014

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"Inklusion einmal umgekehrt!" Wir leben gemeinsam unter einem Dach. Kinder mit und ohne Behinderung begegnen sich und lernen spielerisch mit- und voneinander.

Das Leitbild der Intensivkooperation vom Kindergarten Sterntaler & SKG Wasserfloh

„Gemeinsam“

Gemeinsam gestalten wir Lern- und Lebensräume, in denen sich alle Kinder wohlfühlen und entwickeln können.

Gemeinsam stärken wir die Spiel- und Lernfreude der Kinder. So entwickeln sie Vertrauen in ihre individuellen Möglichkeiten.

Gemeinsam vermitteln wir grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die alle Kinder in ihrer Selbständigkeit und Verantwortung fördern.

Gemeinsam sind wir offen für Neues und verknüpfen es mit Bewährtem.

Gemeinsam legen wir Wert auf eine aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Dialog sichern und entwickeln wir die Qualität unserer Pädagogik.

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Zweck: Dieses Dokument regelt die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten in der Kooperation der Kindertageseinrichtung Sterntaler und des Schulkindergarten Wasserfloh in der Form der gemeinsamen Unterbringung beider Einrichtungen unter einem Dach mit Beginn im Kindergartenjahr/Schuljahr 2013/2014.

Rechtsgrundlage

Typ des Schulkindergartens bzw. Betriebsform der Kindertageseinrichtung

Schulkindergarten Wasserfloh In der Kohlgrube 9 79312 EmmendingenWasser Tel: 07641 - 54202 (AB) Fax: 07641 - 959298 Email: [email protected] www.schulkindergartenwasserfloh.de

Kindergarten Sterntaler In der Kohlgrube 9 79312 Emmendingen-Wasser 07641 – 959297 [email protected] www.sterntaler-emmendingen.de

§ 20 Schulgesetz Öffentliche Schulkindergärten. Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984, IV-2-6007/ 123, K.u.U. 1984, S. 479, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.08.1991 (K. u. U. 1991, S. 399) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation (Organisationserlass) in der aktuell gültigen Fassung

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) in der aktuell gültigen Fassung Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO) in der aktuell gültigen Fassung

Schulkindergarten für Kinder mit geistiger Behinderung

Regelkindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten

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Intensivkooperation entsprechend der gemeinsamen Konzeption (ggf. siehe Anlage) Träger Landkreis Emmendingen

Evamaria Schüler

Katja Tavman, in Elternzeit Vertretendes Leitungsteam: Gaby Merkt - Hagenunger, Stefanie Habighorst

Evamaria Schüler

Eingesetztes Personal und jeweils Personalträger

Päd. Personal: 2 Fachlehrerinnen G; 1 Erzieherin (Personalträger: RP Freiburg) Betreuendes Personal: 3 Betreuungskräfte; 1 FSJ (Personalträger: LRA Emmendingen)

2 Erzieherinnen

Dienstaufsicht

Päd. Personal: Staatliches Schulamt Freiburg Betreuendes Personal: Landratsamt Emmendingen

Leitung

Elke Drischel-Hofheinz Evamaria Schüler

Evamaria Schüler

Fachaufsicht

Staatliches Schulamt Herr Wiedenbauer

KVJS Katrin Steinhilber/ Janusz-Korczak-Institut

Öffnungszeiten

 Montag und Dienstag: 8:00 bis 15.15 Uhr  Mittwoch: 8.00 bis 13:30 Uhr  Donnerstag und Freitag: 8.00 bis 11:55 Uhr

7.30-14.00 Uhr

Ggf.:

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Sonstige Betreuungszeiten

Mind. vier Wochen pro Jahr (Ostern, Pfingsten, Sommer)

Schließzeiten

Schulferien

40 Tage

Einzugsgebiet

Landkreis Emmendingen

Aufgenommene Kinder

Sonderpäd. Förderbedarf, Altersgruppe: 3-6

Stadt Emmendingen und umliegende Gemeinden Altersgruppe: Kinder ab 3 Jahren- Schuleintritt 4

Aufnahmegrundlagen

Kinder, die einen umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf haben und deren Eltern die Aufnahme wünschen; sofern ein Platz frei ist. Die Kinder können nach dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen werden. Das Staatliche Schulamt stellt den Förderbedarf aufgrund eines sonderpädagogischen Gutachtens fest. 6-8 Kinder

der Kindergarten steht allen Kindern offen. Willkommen sind auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Finanzierung

Päd. Personal: Landesamt für Besoldung BW Betreuendes Personal: LRA Emmendingen Sachkosten: LRA Emmendingen

Elternbeiträge FAG –Mittel Anschubfinanzierung der Stadt Emmendingen

Krankheitsstellvertretung

SKG Intern, sowie in Kooperation mit der Eduard-Spranger Schule

Anne Ganz

Kosten

für die Eltern keine

Gruppengröße/n

Mittagessen Räume Gemeinsam genutzte Räume

Raumkosten + Nebenkosten Beförderung zur Einrichtung Finanzierung der Beförderung

22-25 Kinder

Monatlicher Grundbeitrag 135,-€, zuzüglich Essens- und Materialkosten 10,-€ pro Essen 3,60 € Derzeit wird kein Mittagessen angeboten. 3 Gruppenräume, 2 Gruppenräume Malwerkstatt, Turnhalle, Therapieraum, Musikraum, Sekretariat, Lehrerzimmer, Garderobenbereiche, Waschraum mit Toiletten, Damen- und Herren WC, Putzkammer, Waschküche, Küche mit Kinderarbeitsplatte, Foyer, Dreiradkammer, Keller 700.-€ Beförderung mit Schülerbussen vom Landkreis

Die Eltern übernehmen die Beförderung selbst

Landkreis

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Vereinbarungen zur Zusammenarbeit: 1. Gesetzliche und planerische Vorgaben für die gemeinsame frühkindliche Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung. • Kindertagesbetreuungsgesetz § 2 Abs. (2): Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. • Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in badenwürttembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen (i. d. Fassung vom 15.3.2011) „Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion.“ (Kap. 1.6 Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Gemeinsamkeit, S. 14) • § 20 Schulgesetz • Öffentliche Schulkindergärten. Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984, IV-2-6007/123, K.u.U. 1984, S. 479, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.08.1991 (K. u. U. 1991, S. 399) Arbeitspapier des Kultusministerium: „Gemeinsame Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vorschulalter durch intensivierte Kooperation zwischen Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten": "Feste und institutionalisierte Formen der gemeinsamen Erziehung durch Kooperation finden sich vor allem dann, wenn die gemeinsame räumliche Unterbringung unter einem Dach nicht nur rein organisatorischer Art ist, sondern als Basis für ein Konzept zur gemeinsamen Erziehung und gemeinsamer Planung verstanden wird." (U. Espenhain, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)

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2. Leitgedanken der Zusammenarbeit • Leitbild der Intensivkooperation Kiga Sterntaler & SKG Wasserfloh  „Gemeinsam“     

Gemeinsam gestalten wir Lern- und Lebensräume, in denen sich alle Kinder wohlfühlen und entwickeln können. Gemeinsam stärken wir die Spiel- und Lernfreude der Kinder. So entwickeln sie Vertrauen in ihre individuellen Möglichkeiten. Gemeinsam vermitteln wir grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die alle Kinder in ihrer Selbstständigkeit und Verantwortung fördern. Gemeinsam sind wir offen für Neues und verknüpfen es mit Bewährtem. Gemeinsam legen wir Wert auf eine aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Dialog sichern und entwickeln wir die Qualität unserer Pädagogik.

3. Gemeinsame pädagogische Grundlagen und Zielsetzungen   

Wir begreifen unsere unterschiedliche pädagogische Arbeitsweise als Potenzial, um im Austausch voneinander zu lernen. In der Darstellung der eigenen Praxis und deren Hintergrund liegt der Schlüssel für eine größtmögliche Transparenz, als Voraussetzung gegenseitigen Verständnisses und Respekt. Neugierige Fragen, Freude im Alltag miteinander, das Teilen gemeinsamer Erlebnisse und Erfahrungen, die gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung und die Lust neues zu erproben sind der Boden auf welchem die Verwirklichung dieser Ideale/Ziele gelingen kann.

4. Gemeinsame Aktivitäten der Kinder       

wöchentlicher Waldtag Schwimmbad alle 14 Tage gemeinsame Hofspielzeit regelmäßige Bewegungsstunde gegenseitige Besuche in den Gruppen zufällige Begegnungen im Flur und Bad gemeinsame Feste im Jahreslauf

5. Zusammenarbeit mit Eltern, gemeinsame Aktivitäten mit Eltern Elternvertretung Sterntaler: Miriam Schlotter, Tobias Küchen Elternvertretung Wasserfloh: Alexander Onnasch, Christian Hipke, Michael Lubiz 7

Gemeinsame Aktivitäten mit Eltern  Adventsmarkt  Flohmarkt  Jahresfeste  Gemeinsame Aktivitäten z.B. Gartenprojekt 6. Zusammenarbeit der Fachkräfte  

Teamstrukturen: 14-tägig gemeinsame Teamsitzung Gegenseitige Information: Blitzteam am Morgen, schwarzes Brett

7. Personalangelegenheiten Krankheitsstellvertretung kurzfristig und langfristig regelt jede Kindergarteneinrichtung für sich selbst. 8. Aufsicht und Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht unterliegt stets der pädagogischen Fachkraft, welcher das Kind durch die Anmeldung in den jeweiligen Kindergarten zugehörig ist. Darüber hinaus ist diejenige Fachkraft aufsichtspflichtig, bei der sich das Kind aktuell befindet. 9. Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie, …) und Anleitung dazu Ist ein Kind mit entsprechender Diagnose in einem der beiden Kindergärten angemeldet, so wird der Handlungsplan im individuellen Fall, in einer gemeinsamen Teamsitzung vorgestellt und für alle Mitarbeiter sichtbar ausgehängt. 10. (Gemeinsame) Nutzung von Räumen, Ausstattung und Materialien 

Mietvertrag, Finanzierung



Eingebrachte Materialien und Ausstattung



Gemeinsam genutzte Räume, Ausstattung und Materialien

11. Zusammenarbeit mit Partnern 

Lebenshilfe Breisgau



Sonderpädagogischer Dienst der Eduard-Spranger Schule 8



Esther-Weber-Schule



SPZ, Kinderärzte, externe Therapeuten, pädagogische Beratungszentren



Vereine, Gemeinde

12. Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen Grundsätzlich führt dies jede Einrichtung eigenständig aus. Bei Themen die beide Einrichtungen betreffen, wird die Genehmigung vor Veröffentlichung vom jeweiligen Träger eingeholt. 13. Vereinbarungen zu Datenschutz und Einwilligungserklärung werden zwischen den Eltern und dem jeweiligen Kindergarten schriftlich eingeholt. 14. Kündigung Siehe Mietvertrag. Ort, Datum

Träger des Schulkindergarten Wasserfloh

Träger der Kindertageseinrichtung Sterntaler

Schulamt

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