Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung dem Träger des Schulkindergartens und dem Staatlichen Schulamt Freiburg über die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Kindertageseinrichtung Sterntaler und des Schulkindergartens Wasserfloh Stand: Juli 2014
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"Inklusion einmal umgekehrt!" Wir leben gemeinsam unter einem Dach. Kinder mit und ohne Behinderung begegnen sich und lernen spielerisch mit- und voneinander.
Das Leitbild der Intensivkooperation vom Kindergarten Sterntaler & SKG Wasserfloh
„Gemeinsam“
Gemeinsam gestalten wir Lern- und Lebensräume, in denen sich alle Kinder wohlfühlen und entwickeln können.
Gemeinsam stärken wir die Spiel- und Lernfreude der Kinder. So entwickeln sie Vertrauen in ihre individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsam vermitteln wir grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die alle Kinder in ihrer Selbständigkeit und Verantwortung fördern.
Gemeinsam sind wir offen für Neues und verknüpfen es mit Bewährtem.
Gemeinsam legen wir Wert auf eine aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Dialog sichern und entwickeln wir die Qualität unserer Pädagogik.
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Zweck: Dieses Dokument regelt die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten in der Kooperation der Kindertageseinrichtung Sterntaler und des Schulkindergarten Wasserfloh in der Form der gemeinsamen Unterbringung beider Einrichtungen unter einem Dach mit Beginn im Kindergartenjahr/Schuljahr 2013/2014.
Rechtsgrundlage
Typ des Schulkindergartens bzw. Betriebsform der Kindertageseinrichtung
Schulkindergarten Wasserfloh In der Kohlgrube 9 79312 EmmendingenWasser Tel: 07641 - 54202 (AB) Fax: 07641 - 959298 Email:
[email protected] www.schulkindergartenwasserfloh.de
Kindergarten Sterntaler In der Kohlgrube 9 79312 Emmendingen-Wasser 07641 – 959297
[email protected] www.sterntaler-emmendingen.de
§ 20 Schulgesetz Öffentliche Schulkindergärten. Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984, IV-2-6007/ 123, K.u.U. 1984, S. 479, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.08.1991 (K. u. U. 1991, S. 399) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation (Organisationserlass) in der aktuell gültigen Fassung
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) in der aktuell gültigen Fassung Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO) in der aktuell gültigen Fassung
Schulkindergarten für Kinder mit geistiger Behinderung
Regelkindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten
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Intensivkooperation entsprechend der gemeinsamen Konzeption (ggf. siehe Anlage) Träger Landkreis Emmendingen
Evamaria Schüler
Katja Tavman, in Elternzeit Vertretendes Leitungsteam: Gaby Merkt - Hagenunger, Stefanie Habighorst
Evamaria Schüler
Eingesetztes Personal und jeweils Personalträger
Päd. Personal: 2 Fachlehrerinnen G; 1 Erzieherin (Personalträger: RP Freiburg) Betreuendes Personal: 3 Betreuungskräfte; 1 FSJ (Personalträger: LRA Emmendingen)
2 Erzieherinnen
Dienstaufsicht
Päd. Personal: Staatliches Schulamt Freiburg Betreuendes Personal: Landratsamt Emmendingen
Leitung
Elke Drischel-Hofheinz Evamaria Schüler
Evamaria Schüler
Fachaufsicht
Staatliches Schulamt Herr Wiedenbauer
KVJS Katrin Steinhilber/ Janusz-Korczak-Institut
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 bis 15.15 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13:30 Uhr Donnerstag und Freitag: 8.00 bis 11:55 Uhr
7.30-14.00 Uhr
Ggf.:
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Sonstige Betreuungszeiten
Mind. vier Wochen pro Jahr (Ostern, Pfingsten, Sommer)
Schließzeiten
Schulferien
40 Tage
Einzugsgebiet
Landkreis Emmendingen
Aufgenommene Kinder
Sonderpäd. Förderbedarf, Altersgruppe: 3-6
Stadt Emmendingen und umliegende Gemeinden Altersgruppe: Kinder ab 3 Jahren- Schuleintritt 4
Aufnahmegrundlagen
Kinder, die einen umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf haben und deren Eltern die Aufnahme wünschen; sofern ein Platz frei ist. Die Kinder können nach dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen werden. Das Staatliche Schulamt stellt den Förderbedarf aufgrund eines sonderpädagogischen Gutachtens fest. 6-8 Kinder
der Kindergarten steht allen Kindern offen. Willkommen sind auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Finanzierung
Päd. Personal: Landesamt für Besoldung BW Betreuendes Personal: LRA Emmendingen Sachkosten: LRA Emmendingen
Elternbeiträge FAG –Mittel Anschubfinanzierung der Stadt Emmendingen
Krankheitsstellvertretung
SKG Intern, sowie in Kooperation mit der Eduard-Spranger Schule
Anne Ganz
Kosten
für die Eltern keine
Gruppengröße/n
Mittagessen Räume Gemeinsam genutzte Räume
Raumkosten + Nebenkosten Beförderung zur Einrichtung Finanzierung der Beförderung
22-25 Kinder
Monatlicher Grundbeitrag 135,-€, zuzüglich Essens- und Materialkosten 10,-€ pro Essen 3,60 € Derzeit wird kein Mittagessen angeboten. 3 Gruppenräume, 2 Gruppenräume Malwerkstatt, Turnhalle, Therapieraum, Musikraum, Sekretariat, Lehrerzimmer, Garderobenbereiche, Waschraum mit Toiletten, Damen- und Herren WC, Putzkammer, Waschküche, Küche mit Kinderarbeitsplatte, Foyer, Dreiradkammer, Keller 700.-€ Beförderung mit Schülerbussen vom Landkreis
Die Eltern übernehmen die Beförderung selbst
Landkreis
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Vereinbarungen zur Zusammenarbeit: 1. Gesetzliche und planerische Vorgaben für die gemeinsame frühkindliche Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung. • Kindertagesbetreuungsgesetz § 2 Abs. (2): Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. • Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in badenwürttembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen (i. d. Fassung vom 15.3.2011) „Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion.“ (Kap. 1.6 Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Gemeinsamkeit, S. 14) • § 20 Schulgesetz • Öffentliche Schulkindergärten. Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 1984, IV-2-6007/123, K.u.U. 1984, S. 479, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.08.1991 (K. u. U. 1991, S. 399) Arbeitspapier des Kultusministerium: „Gemeinsame Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Vorschulalter durch intensivierte Kooperation zwischen Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten": "Feste und institutionalisierte Formen der gemeinsamen Erziehung durch Kooperation finden sich vor allem dann, wenn die gemeinsame räumliche Unterbringung unter einem Dach nicht nur rein organisatorischer Art ist, sondern als Basis für ein Konzept zur gemeinsamen Erziehung und gemeinsamer Planung verstanden wird." (U. Espenhain, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)
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2. Leitgedanken der Zusammenarbeit • Leitbild der Intensivkooperation Kiga Sterntaler & SKG Wasserfloh „Gemeinsam“
Gemeinsam gestalten wir Lern- und Lebensräume, in denen sich alle Kinder wohlfühlen und entwickeln können. Gemeinsam stärken wir die Spiel- und Lernfreude der Kinder. So entwickeln sie Vertrauen in ihre individuellen Möglichkeiten. Gemeinsam vermitteln wir grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die alle Kinder in ihrer Selbstständigkeit und Verantwortung fördern. Gemeinsam sind wir offen für Neues und verknüpfen es mit Bewährtem. Gemeinsam legen wir Wert auf eine aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Dialog sichern und entwickeln wir die Qualität unserer Pädagogik.
3. Gemeinsame pädagogische Grundlagen und Zielsetzungen
Wir begreifen unsere unterschiedliche pädagogische Arbeitsweise als Potenzial, um im Austausch voneinander zu lernen. In der Darstellung der eigenen Praxis und deren Hintergrund liegt der Schlüssel für eine größtmögliche Transparenz, als Voraussetzung gegenseitigen Verständnisses und Respekt. Neugierige Fragen, Freude im Alltag miteinander, das Teilen gemeinsamer Erlebnisse und Erfahrungen, die gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung und die Lust neues zu erproben sind der Boden auf welchem die Verwirklichung dieser Ideale/Ziele gelingen kann.
4. Gemeinsame Aktivitäten der Kinder
wöchentlicher Waldtag Schwimmbad alle 14 Tage gemeinsame Hofspielzeit regelmäßige Bewegungsstunde gegenseitige Besuche in den Gruppen zufällige Begegnungen im Flur und Bad gemeinsame Feste im Jahreslauf
5. Zusammenarbeit mit Eltern, gemeinsame Aktivitäten mit Eltern Elternvertretung Sterntaler: Miriam Schlotter, Tobias Küchen Elternvertretung Wasserfloh: Alexander Onnasch, Christian Hipke, Michael Lubiz 7
Gemeinsame Aktivitäten mit Eltern Adventsmarkt Flohmarkt Jahresfeste Gemeinsame Aktivitäten z.B. Gartenprojekt 6. Zusammenarbeit der Fachkräfte
Teamstrukturen: 14-tägig gemeinsame Teamsitzung Gegenseitige Information: Blitzteam am Morgen, schwarzes Brett
7. Personalangelegenheiten Krankheitsstellvertretung kurzfristig und langfristig regelt jede Kindergarteneinrichtung für sich selbst. 8. Aufsicht und Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht unterliegt stets der pädagogischen Fachkraft, welcher das Kind durch die Anmeldung in den jeweiligen Kindergarten zugehörig ist. Darüber hinaus ist diejenige Fachkraft aufsichtspflichtig, bei der sich das Kind aktuell befindet. 9. Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie, …) und Anleitung dazu Ist ein Kind mit entsprechender Diagnose in einem der beiden Kindergärten angemeldet, so wird der Handlungsplan im individuellen Fall, in einer gemeinsamen Teamsitzung vorgestellt und für alle Mitarbeiter sichtbar ausgehängt. 10. (Gemeinsame) Nutzung von Räumen, Ausstattung und Materialien
Mietvertrag, Finanzierung
Eingebrachte Materialien und Ausstattung
Gemeinsam genutzte Räume, Ausstattung und Materialien
11. Zusammenarbeit mit Partnern
Lebenshilfe Breisgau
Sonderpädagogischer Dienst der Eduard-Spranger Schule 8
Esther-Weber-Schule
SPZ, Kinderärzte, externe Therapeuten, pädagogische Beratungszentren
Vereine, Gemeinde
12. Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen Grundsätzlich führt dies jede Einrichtung eigenständig aus. Bei Themen die beide Einrichtungen betreffen, wird die Genehmigung vor Veröffentlichung vom jeweiligen Träger eingeholt. 13. Vereinbarungen zu Datenschutz und Einwilligungserklärung werden zwischen den Eltern und dem jeweiligen Kindergarten schriftlich eingeholt. 14. Kündigung Siehe Mietvertrag. Ort, Datum
Träger des Schulkindergarten Wasserfloh
Träger der Kindertageseinrichtung Sterntaler
Schulamt
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