Kooperationsvereinbarung

zwischen IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn vertreten durch: die Direktorin, Frau Marie-Luise Dreber, sowie dem Verein „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.“, Mühlendamm 3, 10178 Berlin vertreten durch: den Geschäftsführer, Herrn Peter Klausch, als gemeinschaftlichen Trägern des Projektes „Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe“

- im Folgenden Kooperationspartner A genannt und

__________________________________________________ (ggf. Stempel)

- im Folgenden Kooperationspartner B genannt

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1. Das Fachkräfteportal Das Projekt „Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe“ zielt auf den Betrieb und den Ausbau einer internetbasierten Informations-, Kommunikations- und Kooperationsplattform der Fachkräfte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe – im Weiteren Fachkräfteportal genannt – soll einen komfortablen und strukturierten Zugriff auf kinderund jugendhilfespezifische Informationsressourcen des Internets ermöglichen, der Förderung des fachlichen Informations- und Erfahrungsaustauschs dienen, träger- und handlungsfeldübergreifend Kooperationen und Vernetzungen befördern, fachliche und jugendpolitische Diskurse anregen und begleiten sowie spezifische Serviceleistungen anbieten. Im Sinne dieser Zielsetzung sollen technische Mittel nutzbar gemacht werden, um eine breit angesiedelte kooperative Teilhabe der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten.

2. Kooperation Mit Abschluss dieser Vereinbarung gehen die unterzeichnenden Parteien eine Kooperationspartnerschaft im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe“ ein. Die Kernidee dieser kooperativen Partnerschaft beruht auf dem Prinzip der verteilten Informationsgewinnung. Die beteiligten Partner steuern hier einem zentralen Informationspool Fachinformationen bzw. Verweise auf solche Informationen bei. Das Ziel dieser Partnerschaft liegt in der Schaffung eines kinder- und jugendhilfebezogenen Gesamtdatenbestandes, dessen fachlicher Nutzwert für alle Seiten einen Gewinn bedeutet. Ein Wechselspiel von Geben und Nehmen bildet demnach den zentralen Aspekt dieser Form kooperativer Beteiligung.

2.1 Beitrag von Kooperationspartner A Kooperationspartner A stellt die organisatorisch-technische Infrastruktur zum Betrieb des Fachkräfteportals unter der Domain www.jugendhilfeportal.de bereit. Dies beinhaltet ein benutzerfreundliches Redaktionssystem. Weiterhin betreibt Kooperationspartner A in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe Öffentlichkeitsarbeit für das Fachkräfteportal mit dem Ziel einer Erweiterung des Kreises kooperierender Institutionen sowie einer Vergrößerung der Gruppe der Portalnutzenden insgesamt. Darüber hinaus leistet er eine evaluationsgestützte Weiterentwicklung der konzeptionellen und technischen Grundstruktur des Portals sowie seiner inhaltlichen Angebote. Der Kooperationspartner A erhebt für die Bereitstellung und den Betrieb des Portals vom Kooperationspartner B keine Vergütung oder Gebühren. Entgelte für die Bereitstellung von Texten oder sonstigen Inhalten werden vom Kooperationspartner A nicht gezahlt, es sei denn, dass für den Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im Hinblick u. a. auf die Unentgeltlichkeit und die Menge der unterschiedlichen transferierten Inhalte und Materialien besteht keine AufbewahSeite 2

rungs- oder sonstige Sicherungspflicht des Kooperationspartners A hinsichtlich übersandter und/oder eingestellter Materialien und Inhalte sowie hinsichtlich der Integrität übermittelter Daten und Dateien. Dem Kooperationspartner B wird angeraten, für alle übersandten oder eingestellten Daten oder Inhalte eine eigene Datensicherung außerhalb des Portals durchzuführen. Der Kooperationspartner A ist bestrebt, das kostenlose Portal während der Vereinbarungszeit permanent erreichbar zu halten, mindestens jedoch eine Erreichbarkeit im Jahresdurchschnitt von insgesamt 95 % herzustellen. Eine Verpflichtung des Kooperationspartners A zur Herstellung einer dementsprechenden Erreichbarkeit besteht nicht. Unterbrechungen der Erreichbarkeit insbesondere wegen technischer oder redaktioneller Erfordernisse bleiben vorbehalten. Insbesondere wird keine Gewähr für Unterbrechungen übernommen, die nicht im Einflussbereich des Kooperationspartners A liegen, also z. B. auf technische Ausfallprobleme zurückgehen. Das Fachkräfteportal soll zunächst auf unbestimmte Zeit betrieben werden. Unabhängig hiervon besteht keine Verpflichtung zum Betrieb des Portals. Der Kooperationspartner A bleibt berechtigt, den Betrieb des Portals jederzeit nach eigener Entscheidung einzustellen.

2.2 Beitrag von Kooperationspartner B Kooperationspartner B erklärt sich bereit, in eigener Verantwortung ihm aus fachlicher Sicht geeignet erscheinende inhaltliche Beiträge bzw. Datenbestände in das Internet-Angebot des Fachkräfteportals einzubringen. Kooperationspartner

B

trägt

auf

dem

Onlineweg

über

das

unter

der

Adresse

www.jugendhilfeportal.de/startseite/redaktionslogin/ zugängliche Redaktionssystem Informationen zum Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe bei. Der Zugang gestattet es Kooperationspartner B, eigene Einträge in den Datenbanken Terminkalender, Materialien, Projekte, Institutionen sowie Stellenangebote anzulegen und zu verwalten. Darüber hinaus erhält Kooperationspartner B die Möglichkeit, über seinen Zugang eigene Artikel im Fachkräfteportal zu veröffentlichen. Artikel des Kooperationspartners B bedürfen vor Veröffentlichung jeweils einer Freischaltung durch Kooperationspartner A. Im Zuge dieser Freischaltung behält sich Kooperationspartner A eine Überarbeitung der strukturellen Zuordnung innerhalb des Portals sowie eine redaktionelle Anpassungen des Artikels an das Portal-Layout vor. Grundlage für den Beitrag des Kooperationspartners B bilden – neben den Maßgaben dieser Vereinbarung – die in der Anlage beigefügten verbindlichen Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGN) des Portals. Bei der Erstellung aller Beiträge sind die Arbeitshilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Gender Mainstreaming zu beachten. 1

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vgl. http://www.gender-mainstreaming.net/bmfsfj/generator/gm/arbeitshilfen.html

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Eine inhaltliche oder rechtliche Überprüfung der vom Kooperationspartner B in das Fachkräfteportal eingestellten oder an das Fachkräfteportal übersandten Daten und Inhalte durch den Kooperationspartner A erfolgt nicht. Kooperationspartner B ist verpflichtet, nur solche Materialien einzustellen und/oder zu übersenden, die nicht mit Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte usw.) belastet sind. Weiterhin verpflichtet er sich, in das Fachkräfteportal keinerlei Inhalte einzustellen, die gegen Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen. Insoweit dürfen insbesondere keine Inhalte eingestellt werden, die unwahre Tatsachen, Verleumdungen oder Schmähungen oder rassistische, sexistische oder extremistische Äußerungen o. ä. enthalten. Soweit entsprechende Ansprüche gegenüber dem Kooperationspartner A geltend gemacht werden sollten, wird der Kooperationspartner B den Kooperationspartner A vollumfänglich freistellen. Die Nutzung des Portals zu nicht vertraglichen Zwecken ist generell untersagt.

3. Zugangsrechte Kooperationspartner A erteilt dem Kooperationspartner B für die Dauer der Partnerschaft Zugangsrechte für die direkte Mitarbeit am Inhalt des Fachkräfteportals nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Kooperationspartner B erhält pro erteilter Einzellizenz jeweils eine individuelle Zugangskennung inklusive eines zugehörigen Passworts. Diese Daten dienen der Identifizierung und Authentifizierung gegenüber dem Redaktionssystem des Fachkräfteportals und ermöglichen so den Rechtsnachweis. Folgende Lizenzform wird vereinbart:

Einzellizenz Lizenzpaket bestehend aus ____ Einzellizenzen für eine Vergabe an Mitarbeitende der eigenen Organisation bzw. Einrichtung Die Kooperationspartner A und B sichern sich wechselseitig zu, dass die vergebenen Kennungen und Passwörter nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Inhaltliche Verantwortlichkeit 4.1 Inhaltliche Rechtmäßigkeit Für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Aussagen der von Kooperationspartner B in das Fachkräfteportal eingebrachten Inhalte übernimmt Kooperationspartner A keine Haftung. Ein Rückgriff auf Kooperationspartner A ist insoweit ausgeschlossen. Kooperationspartner B sichert diesbezüglich gegenüber Kooperationspartner A insbesondere zu, dass keiner der von ihm zur Verfügung gestellten bzw. ins Fachkräfteportal eingestellten Inhalte mit Rechten Dritter (Urheberrechte usw.) belasSeite 4

tet ist oder gegen Rechte Dritter oder sonstige Rechte verstößt. Umgekehrt sichert Kooperationspartner A zu, dass keiner der genuin von ihm selbst im Rahmen dieser Kooperationspartnerschaft in das Fachkräfteportal eingebrachten Inhalte mit Rechten Dritter (Urheberrechte usw.) belastet ist.

4.2 Modifikationsrechte Kooperationspartner B kann ohne Angabe von Gründen jeden einzelnen der von ihm eingestellten Inhalte jederzeit selbst verändern oder aus dem Fachkräfteportal herausnehmen. Kooperationspartner A behält es sich vor, im Falle der Kenntniserlangung von einer Verletzung der AGN bzw. der Maßgaben dieser Vereinbarung durch eingebrachte Inhalte des Kooperationspartners B die entsprechenden Beiträge im Sinne dieser Vereinbarung und der AGN zu ändern oder aus dem Fachkräfteportal zu entfernen. Kooperationspartner B wird über derartige Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Redaktionelle Änderungen erfolgen nur nach Absprache mit Kooperationspartner B.

4.3 Inhaltsnutzungsrechte Die Darstellung der im Rahmen dieser Vereinbarung vom Kooperationspartner B zur Verfügung gestellten Inhalte erfolgt jeweils unter seiner üblichen Nennung. Kooperationspartner B räumt dem Kooperationspartner A die Nutzung von eingebrachten Inhalten für Zwecke des Fachkräfteportals außerhalb des Portals in anderer Weise und in anderer Nutzungsart (z.B. Abdruck in Begleitmaterialien, Newsletter, Dokumentation) (bitte ankreuzen) ein. nicht ein.

5. Repräsentationsrechte Kooperationspartner A wird Kooperationspartner B während der gesamten Vereinbarungslaufzeit in der auf der Portalseite publizierten Kooperationspartnerliste namentlich aufführen und – soweit vorhanden – per Link auf dessen Web-Angebot verweisen. Soweit in nutzbarer Form überlassen, wird dabei auch ein entsprechendes Logo des Kooperationspartners mit aufgenommen. Während der Vereinbarungslaufzeit ist Kooperationspartner B berechtigt, auf seine Beteiligung am Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe und auf seine Eigenschaft als Kooperationspartner auch unter Verwendung des Logos des Fachkräfteportals hinzuweisen.

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6. Laufzeit der Vereinbarung Die Kooperationsvereinbarung wird zunächst auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Seite schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt vorbehalten.

7. Sonstige Regelungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Im Falle der Unwirksamkeit oder des Unwirksamwerdens einer Regelung oder eines Teils der Vereinbarung hat dies auf die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung keine Auswirkung. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die Regelung als vereinbart, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Hiermit bestätigen wir die oben genannten Vereinbarungen und erklären uns zu einer kooperativen Zusammenarbeit nach Maßgabe dieser Vereinbarung und der AGN bereit.

Kooperationspartner A

Kooperationspartner B

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Ort, Datum / Marie-Luise Dreber (Direktorin)

Ort, Datum / Kooperationspartner B

____________________________________ Ort, Datum / Peter Klausch (Geschäftsführer)

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