KONZEPTION WOHNHEIM ST. ELISABETH

Konzeption WHE Organisationshandbuch des Heilpädagogischen Zentrum der Caritas Wohnheim St. Elisabeth, Lichtenfels 1 323 4 6 01 KONZEPTION WOHNHEIM...
Author: Leander Beltz
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Konzeption WHE

Organisationshandbuch des Heilpädagogischen Zentrum der Caritas Wohnheim St. Elisabeth, Lichtenfels

1 323 4 6 01

KONZEPTION WOHNHEIM ST. ELISABETH Wittelsbacher Straße 24 und 26 96215 Lichtenfels

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T.Geldner AL T.Geldner AL M.Wiehle GSL M. Wiehle GSL

Heilpädagogisches Zentrum der Caritas Gabelsbergerstraße 22 96215 Lichtenfels Tel: 09571/924410

Pädagogische und organisatorische Struktur des Wohnheimes St. Elisabeth

Präambel 1.

Personenkreis

2.

Standort

-4-

3.

Aufgaben und Ziele

-7-

4.

Leistungen

-7-

5.

Organisation

-8-

6.

Arbeitsweise

-9-

7.

Berufs- und Arbeitswelt

- 11 -

8.

Soziales Umfeld

- 11 -

9.

Mitwirkung des Bewohners / Wohnstättenordnung

- 12 -

10.

Personal

- 12 -

11.

Ehrenamtliche Tätigkeit im Heilpädagogischen Zentrum der Caritas

- 13 -

12.

Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten

- 14 -

13.

Qualitätsmanagement

- 15 -

14.

Ansprechpartner

- 15 -

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Präambel

Mit der Errichtung des Wohnheimes St. Elisabeth für geistig und mehrfach behinderte Männer und Frauen bietet der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. im Rahmen seiner Behindertenarbeit in Lichtenfels behindertengerechten Wohn- und Lebensraum an.

Grundlage dieser Arbeit ist die Erkenntnis, dass der Mensch mit einer geistigen Behinderung Geborgenheit und Heimat benötigt, um mit seinen Fähigkeiten sein Leben sinnvoll zu gestalten. Der Caritasverband ist sich dabei bewusst, dass die Ganzheit des Menschseins am besten dort verwirklicht werden kann, wo dem Menschen mit Behinderung Raum zu individuellem und gemeinschaftlichem Tun geboten wird. Die Personalität, die uneingeschränkte Würde und die Gottesebenbildlichkeit des Menschen mit Behinderung sind die wesentlichen christlichen Aspekte seiner Behindertenarbeit. Diesen Grundlagen wissen sich der Caritasverband und seine Mitarbeiter verpflichtet, gerade in der Ausgestaltung der Lebensbezüge der Wohngemeinschaften im Wohnheim St. Elisabeth. Auf dieser Grundlage entstand nachfolgende Konzeption.

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Pädagogische und organisatorische Struktur der Wohngruppen 1.

Personenkreis

Entsprechend seinen Aufgaben und seinen Zielsetzungen, bietet das Wohnheim St. Elisabeth geistig- und mehrfach behinderten Frauen und Männern in Wohngruppen eine eigene Lebens- und Wohnform, im Sinne einer Wohngemeinschaft an. Grundlage für das Gelingen eines solchen gemeinschaftlichen Lebens ist, dass die Bewohner von ihrer Persönlichkeitsstruktur weitestgehend zueinander passen und dass die gebotene Lebens- und Wohnform den tatsächlichen Bedürfnissen der behinderten Frauen und Männer entsprechen. Um dies festzustellen, müssen für die Aufnahme einige grundlegende Voraussetzungen gegeben sein. Aufnahme finden: 

Geistig- und mehrfach behinderte Frauen und Männer, welche einer entlohnten Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen nachgehen und als werkstattfähig anerkannt sind oder die Fördergruppe besuchen.



Menschen aller Konfessionen. Jedoch soll die religiöse Ausübung und Gepflogenheiten der jeweiligen Konfession der christlichen Haltung des Hauses nicht entgegenstehen.



Menschen mit einer Behinderung, -

für die sich das Leben in Gemeinschaft positiv (auf Geist und Körper) auswirkt

-

die freiwillig dieser Aufnahme zustimmen

-

die gruppenfähig sind

-

die ein Mindestmaß an Fertigkeiten und Kenntnissen besitzen, um im Rahmen der Selbstversorgung mitarbeiten zu können

-

deren Gesundheitszustand es ermöglicht, an der Mehrzahl der Aktionen des täglichen Lebens aktiv teilzunehmen und nicht einer ständigen pflegerischen, medizinischen Betreuung bedürfen.

2

Standort

Das Wohnheim St. Elisabeth bietet in fünf Wohngruppen und zusätzlich in zwei Außenwohngruppen dauerhafte Wohnmöglichkeiten. Das Wohnheim liegt in einem Neubaugebiet am Stadtrand, die Außenwohngruppen liegen autonom und zentrumsnah an der Hauptstraße von Lichtenfels. In direkt erreichbarer Nähe sind die öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen, sowie das Stadtzentrum mit allen DiCV-BA, OHB HPZ-LIF WHE 1 323 4 6 01 Konzeption WHE - Version 1.0

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Möglichkeiten der Versorgung. Ohne verkehrstechnischen Aufwand ist somit die Teilnahme am öffentlichen und kirchlichen Gemeindeleben möglich. Gebäude allgemein Bei der Erstellung des Gebäudes wurde der Charakter des Wohngebietes in baulicher Hinsicht berücksichtigt. Die fünf Gruppen stellen je für sich einen geschlossenen Wohn- und Lebensbereich dar. Die Anbindung untereinander und die Möglichkeit der Begegnung ergeben sich über einen großen Eingangsbereich und einem Verbindungsgang. Hier sind auch die Verwaltungsräume angeschlossen. Beide Außenwohngruppen sind in je einem Mietshaus untergebracht. Die Anbindung an das Wohnheim wird durch engen Kontakt der Bewohner untereinander gewährleistet. Die Mitarbeiter der Außenwohngruppen sind Bestandteil des kollektiven Teams des Wohnheims St. Elisabeth. Außenanlage am Wohnheim St. Elisabeth Ein genügend großer Geländeumriss lässt vielfältige aktive Freizeitgestaltung zu. Gruppenbereich In den Gruppen leben Frauen und Männer gemeinsam. Entsprechend der Konzeption der Wohnanlage bilden die Gruppen eine in sich geschlossene Lebens-, Wohn- und Versorgungseinheit. Um diese Konzeption zu ermöglichen, sind komplett ausgestattete Küchen- und Hauswirtschafträume vorhanden. Dem Bewohner stehen Einzel- und Gruppenräume zur Verfügung. Ein Hauptmerkmal der Wohngruppe als alternative Lebensform ist das "Miteinanderleben“ der Bewohner. Um aber den Bewohnern eine Rückzugsmöglichkeit und Privatsphäre bieten zu können, steht ein Wohn-Schlafzimmer zur Verfügung. Alle persönlichen Räume sind einheitlich möbliert und können individuell gestaltet werden. Hier kann der Bewohner Besucher empfangen, persönliche Feste feiern und Hobbys nachgehen. Jedes Zimmer im Gebäude des Wohnheims St. Elisabeth verfügt über eine Notrufanlage, Telefon- und Fernsehanschluss. Der Bewohner hätte die Möglichkeit über seinen Zimmerund Haustürschlüssel selbst zu verfügen. Entsprechend

dem

Grundgedanken

der

Wohn-

und

Lebensgemeinschaft

ist

ein

gemeinsames Wohn- und Esszimmer vorhanden. Dieser Raum wird von den Bewohnern bei der Einnahme der gemeinsamen Mahlzeiten und zum gemütlichen Beisammensein genutzt. In einer voll ausgestatteten Küche bereiten die Bewohner die Mahlzeiten, entsprechend der Selbstversorgung, zu.

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Sanitäre Anlagen Für die Bewohner stehen ausreichend Toiletten, Duschen und Bäder, darunter auch zwei behindertengerechte Bäder, zur Verfügung. Jeweils zwei Zimmern ist ein WC oder eine Nasszelle zugeordnet. Für Frauen und Männer getrennt stehen Duschanlagen zur Verfügung. Weiterhin sind entsprechend ausgestattete Sanitärräume mit Badewanne, WC und Dusche für körperbehinderte Frauen und Männer vorhanden. Personalzimmer In jeder Gruppe gibt es für planerische Arbeiten, Aufbewahrung der Bewohnerakten, für Gespräche mit dem Bewohner und Besuchern ein Personalzimmer. In diesem Raum befindet sich auch die jeweilige zentrale Notrufanlage (nur Wohnheim St. Elisabeth). Ein Personalzimmer dient als Übernachtungsmöglichkeit für die jeweiligen Nachtbereitschaft. Leitungsbereich In der Organisationsstruktur des Heilpädagogischen Zentrums ist das Wohnheim St. Elisabeth eine eigenständige Abteilung. Somit

wird das Wohnheim von einer eigenen

Abteilungsleitung geführt. Um die Leitungsaufgaben sachgerecht erledigen zu können, ist ein Büro und Besprechungszimmer eingerichtet. Diese Räume sind für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher über das Foyer zu erreichen. Foyer - Eingangsbereich im Gebäude Wohnheim St. Elisabeth Um gemeinsame, gruppenübergreifende Aktivitäten zu ermöglichen, ist das Foyer vorgesehen.

Außerdem

bietet

es

sich

als

Versammlungsraum

für

Feste

und

Veranstaltungen des Hauses an. Somit ist das Foyer eine Stätte der Begegnung und führt Bewohner und Besucher durch besondere Veranstaltungen zusammen. Freizeit / Hobby Das vorhandene Außengelände, einschließlich der den Gruppen zugeordneten Terrassen und Innenhöfe, lässt die Nutzung durch die Bewohner in ihrer freien Zeit zu. Sowohl Entspannung und Ruhe, aber auch körperliche Aktivitäten sind möglich. Für

Freizeitbeschäftigungen stehen entsprechend ausgestaltet

Räume (Werkraum,

Ergotherapie, Räume mit Snoezelenelementen) zur Verfügung.

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Als Ausgleich zum Alltag und zur Arbeit wird den Bewohnern die Möglichkeit zur Ausübung eines Hobbys oder Teilnahme an einer Interessengruppe angeboten. Neigungen und kreative Anlagen können durch das Ausüben eines Hobbys in hohem Maße zur Zufriedenheit der Bewohner beitragen. Die Mitarbeiter motivieren die Bewohner zur Pflege eines „Steckenpferdes“ (Hobbys). 3.

Aufgaben und Ziele

Viele geistig behinderte Frauen und Männer können oder wollen nicht im Elternhaus wohnen. In der Gemeinschaft finden behinderte Frauen und Männer eine Heimat und können in Geborgenheit und Sicherheit ein Leben in persönlicher Würde führen. Das Leben in einer Wohngruppe soll die Bewohner dazu befähigen, ihre Sozialkompetenz zu entwickeln und zu fördern. Sie werden zu größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebenstüchtigkeit geführt. In einer ausgeglichenen und auf die persönlichen Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Einzelnen ausgerichteten Atmosphäre, wird ihnen die Perspektive gegeben, in Zufriedenheit ein sinnerfülltes Leben zu gestalten. Wir stärken die Selbstbestimmung der Bewohner und unterstützen durch Hilfe zur Selbsthilfe. Maßstab und Grundlage ist hierbei die christliche Weltanschauung, welche sich in allen Lebensvollzügen zeigt. 4.

Leistungen

Die nachfolgend aufgelisteten Leistungen werden durch den Heimvertrag - die Konzeption ist ein Teil des Heimvertrages - rechtsverbindlich vereinbart. Die Leistungen im Einzelnen sind individuell unterschiedliche Hilfen: -

bei der individuellen Lebensführung

-

im Bereich der Nahrungsaufnahme und der allgemein üblichen Tischmanieren

-

beim Einkauf der persönlichen Kleidung, Wäsche und Gegenständen aus dem persönlichen Bereich

-

beim An- und Auskleiden und Anbahnung einer situationsbezogenen, geschmacksbildenden Kleiderauswahl

-

bei der Körperhygiene und Sauberkeitserziehung

-

beim Erlernen, Verbessern und Erhalt der Beweglichkeit und Motorik, u. a. auch durch den gezielten Einsatz von Hilfsmitteln

-

Internes ergotherapeutisches Angebot durch einen angestellten Therapeuten

-

beim Erlernen, Verbessern und Erhalt der motorischen, optischen, akustischen und taktilen Fähigkeiten

-

beim Erlernen und Verbessern der verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeit

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-

bei der Verminderung des Fehlverhaltens und Aufbau eines sozialen Verhaltens mit der Verbesserung der Gruppenfähigkeit und Verhaltens in der Öffentlichkeit

-

bei der Verausgabung, dem Einteilen und dem Ansparen des Taschengeldes

-

beim Erlernen der selbstständigen Gestaltung des Tagesablaufes und der Freizeit

-

bei der Aufnahme von Freundschaften innerhalb der Gruppe, des Hauses und außerhalb des Hauses

-

beim Bemühen, Wünsche und Anliegen zu äußern und eine Bedürfnisspanne auszuhalten

-

bei der Teilnahme am öffentlichen und kirchlichen Gemeindeleben

-

im Bereich der Selbstversorgung, Zubereitung von kleinen Mahlzeiten, Wäschepflege, der Gestaltung und Reinigung des Zimmers

-

bei der Bewältigung der sexuellen Bedürfnisse im Rahmen der Gegebenheiten des Hauses

-

Versorgung bei Krankheiten, Einhaltung der ärztlichen Kontrollbesuche

-

Erhalt und Erlernen der weitgehendsten Selbstständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen

-

Aktivierung und Vertiefung vorhandener intellektueller Fähigkeiten

-

Erhalt der Gruppenfähigkeit

-

Individuelle Integration in die bestehende Umwelt

-

Erlernen der Fähigkeit, sich in veränderte soziale Beziehungen und Situationen anzupassen

-

Elternarbeit

-

Werkstatt für behinderte Menschen / flankierende Leistungen

-

Anamnesearbeit, Vorgeschichte

-

Förderplan

Das Erreichen der o. g. Ziele ist abhängig vom Grad der Behinderung des einzelnen Bewohners. 5.

Organisation

Das Wohnheim St. Elisabeth ist eine eigenständige Abteilung des Heilpädagogischen Zentrums der Caritas mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V. als Träger. Das Wohnheim wird organisatorisch und pädagogisch von einer Abteilungsleitung geführt. Ihr unterstellt sind die jeweiligen Gruppenleitungen, denen wiederum die Gruppenmitarbeiter unterstellt sind. Die Organisationsform entspricht dem Leitungsprinzip durch Delegation der Aufgaben, der Kompetenz und Verantwortung. Die entsprechenden Kompetenzbereiche, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in den jeweiligen Stellenbeschreibungen geregelt. DiCV-BA, OHB HPZ-LIF WHE 1 323 4 6 01 Konzeption WHE - Version 1.0

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6.

Arbeitsweise

Grundsätzlich sollen alle anfallenden Arbeiten und Aufgabenstellungen in der Wohngruppe gemeinsam, oder nach einer entsprechenden Aufgabenteilung durch die Bewohner bewältigt werden. Das Ziel ist somit eine weitestgehende Autonomie und Selbstversorgung. Inwieweit eine solche Autonomie in der Praxis zu verwirklichen ist, ist vom Grad der Behinderung der Bewohner abhängig. Die Bewohner der Wohngruppe erstellen gemeinsam unter Anleitung des Personals einen Speiseplan. Hierbei werden die Wünsche des Einzelnen und ernährungsphysiologische Grundsätze, sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen Mahlzeiten haben die Bewohner die Möglichkeit, Nahrungs- und Genussmittel einzukaufen, wobei alkoholische Genussmittel grundsätzlich untersagt sind. Soweit nicht spezielle,

krankheitsbedingte Diätkost

notwendig

ist,

wird eine allgemein übliche

ausgewogene Ernährung angeboten. Die benötigten Nahrungsmittel werden von den Bewohnern eingekauft und besorgt und hier assistieren bzw. begleiten die Mitarbeiter, je nach Bedarf diesen Vorgang. Bewohner werden entsprechend ihrer Fähigkeiten bei der Essenszubereitung eingebunden und beteiligt. Die Bewohner sind für die Reinigung ihres eigenen Wohnbereiches, soweit es ihnen möglich ist, selbst verantwortlich. Die von allen Gruppenmitgliedern benutzten Räumlichkeiten und das Außengelände werden zusammen mit der hauswirtschaftlichen Hilfe gereinigt. Der Bewohner hilft nach seinen Möglichkeiten bei der Wäschepflege mit. Der heilpädagogische Ansatz in der Arbeitsweise Die heilpädagogische Orientierung aller Fördermaßnahmen zeigt sich vor allem dadurch, dass der Bewohner in seiner ganzen Persönlichkeit angesprochen werden soll. Sämtliche pädagogische Interaktion berücksichtigt ausdrücklich die Würde des Menschen mit Behinderung mit all seinen Stärken und Ressourcen. Die Hilfe des Mitarbeiters ist stets individuell präsent. Sie umschließt selbstverständlich den psychisch, emotionalen Bereich und setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Weiterhin hilft das Betreuungspersonal dem Bewohner bei der Bewältigung und Verarbeitung von persönlichen Frustrationsgefühlen, die er auf Grund seiner Behinderung erlebt und erleidet. Die Mitarbeiter regen die Bewohner an, an seelsorgerischen Angeboten teilzunehmen. Sie helfen ihnen direkt dabei und vertiefen die Angebote durch begleitende Gespräche.

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Probleme, die im Alltag auftreten, werden aus einer christlichen Grundhaltung heraus zu lösen versucht. Das Leben in einer Wohngruppe ist für den einzelnen Bewohner eine eigene alternative Lebensform. In der Gruppe, im Zusammensein mit den übrigen Mitgliedern erlebt er die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse, wie sie sonst in einer Familie vermittelt werden können. So helfen ihm bei Frustrationen durch die Umwelt die Gruppenmitglieder und das Betreuungspersonal bei der Verarbeitung. Durch die Auseinandersetzung mit den anderen Gruppenmitgliedern stellt die Gruppe für den Einzelnen auch ein überschaubares Lernfeld für seine soziale Kompetenz dar. In der Gruppe werden die Fähigkeiten der einzelnen Individuen erweitert, gestärkt und ein Gefühl der Gemeinschaft geschaffen. Hobby und Freizeit Freizeit dient dem einzelnen Bewohner zur Entspannung und Ausgleich gegenüber dem Arbeitsalltag. Dies kann zum einen durch gemeinsame Gruppenaktionen und zum anderen in individueller Form geschehen. Bei der Gestaltung der Freizeit assistieren und betreuen die Mitarbeiter bei der Planung und Durchführung. Somit werden vielfältige Interessen bei den behinderten Frauen und Männern geweckt. Hobbys werden unterstützt und gefördert. Die Mitgliedschaft in einem Verein, wird im Zuge der Inklusion von den Mitarbeitern gefördert und forciert. Planerische Arbeiten Grundlage aller pädagogischen und organisatorischen Arbeiten in der Wohngruppe ist eine intensive planerische Vorbereitung. Dies geschieht durch die Erstellung von schriftlich fixierten Plänen und Konzepten: Ein strukturiertes Arbeiten wird durch die Erstellung von Gruppenjahreszielen, individueller Förderplanung, Monats-, Wochen-, Wochenend- und Speiseplänen sichergestellt. Dabei werden aktuelle Trends und Wünsche der Bewohner berücksichtigt. Für jeden Bewohner wird ein Förderplan auf Grundlage gezielter Beobachtung der verschiedenen Lebensbereiche erstellt. Dem Förderplan gehen individuelle Gespräche mit dem Bewohner bezüglich seiner Lebensplanung und von ihm gewünschte und geplante Zielerreichung voraus.

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7.

Berufs- und Arbeitswelt

Der Bewohner erhält, sollte er dies wünschen, Einblicke in seine finanzielle Situation. Es werden ihm die für seine Lebenshaltung notwendigen Kosten dargestellt und wie er zu deren Deckung mit beiträgt. Die Verausgabung von Arbeitsentgelt oder sonstigen Zuwendungen erfolgen mit ihm, dem Betreuer oder dem gesetzlichen Betreuer gemeinsam. Hierbei soll der Bewohner durch personelle Unterstützung dazu geführt werden, realistisch und sachgerecht die finanziellen Mittel anzulegen, um sich auch größere Wünsche leisten zu können. Seine persönlichen und notwendigen Bedürfnisse, die Finanzierung und den Einkauf sollte er selbst tätigen. Er kann hierdurch erkennen lernen, dass die Möglichkeit, notwendige Dinge auszuschaffen oder größere Wünsche zu realisieren, auch von Arbeitseinkommen oder monatlichen Taschengeld abhängig ist. Diese Erfahrungen tragen zum

Aufbau

seiner

Persönlichkeit

bei.

Der

behinderte

Mensch

erkennt

seine

Leistungsfähigkeit auch in einer Fördergruppe und so seine Möglichkeit, auch wenn diese nur begrenzt ist, mit zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Die Mitarbeiter der Wohngruppe, vor allem die Gruppenleitung, vertreten die Interessen des Bewohners, soweit er dies nicht alleine kann und es wünscht, gegenüber dem Arbeitgeber und der Förderstätten. Ebenso bieten sie ihre Hilfe bei Lösungen von Konflikten an. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern aus dem Werkstatt- oder Förderstättenbereich und der Wohngruppe, wobei auch der betreffende Bewohner mit hinzugezogen wird, ist überaus wichtig. Das Betreuungspersonal der Wohngruppe motiviert den Bewohner zur Leistungsbereitschaft und Freude an der Arbeit oder zur Teilnahme an Tagesstrukturierenden Maßnahmen im Wohnheim als einen wichtigen Bereich zur persönlichen Selbstverwirklichung. 8.

Soziales Umfeld

Das Wohnheim St. Elisabeth sieht sich gleichberechtigt eingebunden in die sie umgebende Umwelt. Die Bewohner sind Anwohner unter anderen Anwohnern mit gleichen Rechten und Pflichten. Nachbarschaftliche Kontakte sollen durch Einladungen und gegenseitige Besuche gepflegt werden. Aber auch die Interessen und Bedürfnisse der Anwohner und Nachbarn werden durch die Bewohner der Wohngruppe berücksichtigt. Die Dazugehörigkeit zum Gemeinwesen zeigt sich an der aktiven Teilnahme bei Festen und Veranstaltungen in der Gemeinde und Pfarrei. Der Besuch von gottesdienstlichen, religiösen Feiern und Aktionen der Pfarrgemeinde wird unterstützt

und

angeregt.

Die aktive Mitgliedschaft

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bei Vereinen und sonstigen

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Interessensgruppen, und hierbei die Übernahme von Aufgaben, tragen zur Normalisierung der Außenkontakte bei. 9.

Mitwirkung des Bewohners / Bewohnervertretung

Jeder Bewohner einer Wohngruppe hat ein Mitspracherecht in allen Angelegenheiten, die seine persönlichen Interessen berühren. Soweit er in der Lage ist, die Folgen einer Entscheidung zu übersehen und hierfür die entsprechende Verantwortung zu übernehmen, hat er ein Entscheidungsrecht. Auftretenden Problemen allgemeiner Art und spezielle Konfliktsituationen, welche die Gruppe oder den Einzelnen

betreffen,

werden

intern

bei

Wohnstättenversammlungen

oder

Einzelbesprechungen behandelt. Der Bewohner hat die Möglichkeit, sich jederzeit an die Bewohnervertretung, an seinen gesetzlichen Betreuer oder an eine Person seines Vertrauens zu wenden und diese zur Lösung hinzuzuziehen. Nach

der

derzeitigen

Heimmitwirkungsverordnung

und

dem

Pflege-

und

Wohnqualitätsgesetz besteht eine Bewohnervertretung. 10.

Personal

Die Personalmesszahl des pädagogischen Personales wird auf Grund des individuellen Hilfebedarfes des einzelnen Bewohners ermittelt und beim Kostenträger beantragt. Die Mitarbeiter/innen im Gruppendienst haben entsprechend der AVPfleWoqG eine entsprechende pädagogische Fachausbildung. Jede Wohngruppe wird von einer Gruppenleitung geführt. Die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen sind in den Stellenbeschreibungen festgelegt. Der Einsatz aller Mitarbeiter der Wohngruppe ist im Dienstplan geregelt. Grundsätzlich trägt jeder Mitarbeiter, entsprechend seiner Stellenbeschreibung, die Verantwortung für die bestmögliche Betreuung und Förderung der Bewohner. Die Mitarbeiter sind den christlichen Grundeinstellungen, den Werten und Zielsetzungen, die im Leitbild des Caritasverbandes festgeschrieben sind, verpflichtet. In Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe werden alle anfallenden Aufgaben und Probleme bewältigt.

Hierzu finden regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen statt, bei welchen

allgemeine Themen, Fragen zur Organisation, planerische und konzeptionelle Aufgaben bezüglich des einzelnen Bewohners oder der Gruppe, behandelt werden. Die Mitarbeiter der Wohngruppe sind für die Bewohner die ständigen und verlässlichen Bezugspersonen. Im Zusammenleben sind sie der vertraute Ansprechpartner, an welche DiCV-BA, OHB HPZ-LIF WHE 1 323 4 6 01 Konzeption WHE - Version 1.0

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sich die behinderten Frauen und Männer mit all seinen Sorgen, Nöten und auch Freuden wenden können. Das Gruppengeschehen wird maßgeblich von der persönlichen Einstellung und dem vorbildhaften Tun der Mitarbeiter geprägt. Um hierbei für die Bewohner eine Kontinuität zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter der pädagogischen Konzeption der Einrichtung und der Zielsetzung des Trägers verpflichtet. 11. Ehrenamtliche Tätigkeit im Heilpädagogischen Zentrum der Caritas Der ehrenamtliche Dienst ist ein Einsatz für eine solidarische Gemeinschaft, der freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Freiwilligkeit bedeutet, dass niemand genötigt werden kann einen Dienst zu übernehmen, so wie auch niemand daran gehindert werden darf, ihn vorbehaltlich der

Einhaltung

bereits

eingegangener

Verpflichtungen

jederzeit

zu

beenden.

Unentgeltlichkeit heißt, dass - unbeschadet der Erstattung entstehender Auslagen - der für den ehrenamtlichen Dienst geleistete Zeitaufwand nicht vergütet wird. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit kennzeichnen den ehrenamtlichen Dienst.

Auch in unserer Einrichtung sind wir auf die Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die ihr Wissen und ihre Kompetenzen uns und unseren Bewohnern zur Verfügung stellen. Persönliche Erfahrungen im privaten Bereich, im Umgang mit Menschen erleichtern das Engagement und damit die Arbeit.

Durch ehrenamtliche Bereitschaft haben Mitwirkende die Möglichkeit, erwachsene Menschen mit Behinderung in ihrer Einzigartigkeit zu erleben und können so auch für sich wertvolle Erfahrung sammeln. Die Fähigkeit des ehrenamtlichen Mitarbeiters muss nach dessen Wunsch in Art und Umfang seines Einsatzes berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Wer mitarbeitet, übernimmt Verantwortung für sich und für andere. Die hauptberuflichen Mitarbeiter sind zur guten Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern bereit. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in ihr Tätigkeitsfeld eingeführt. Ihre Dienste werden durch die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt und begleitet.

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Einsatzbereiche für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Wohnheim St. Elisabeth



Unterstützung der Gruppenmitarbeiter/innen bei Ausflügen Begleitung bei Spaziergängen z. B. Rollstuhl schieben, bei Ganztagsausflügen (Schwimmbad, Kinobesuch,...) und Ferienaktionen



Mithilfe auf Festen und Veranstaltungen Auf- und Abbau von Verkaufsständen, Ausgabe von Kaffee und Kuchen



Gartenarbeit evtl. auch mit Klienten Rasen mähen, Kehren



Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Wäsche bügeln und instand halten, Fenster putzen, Kehren



Freizeitgestaltung Interessensgruppen



Mithilfe in der Betreuung Begleitung bei Einkäufen der Bewohner/innen, Individuelle Freizeitgestaltung (emotional oder praktisch), Einzelbetreuung

Richtlinien,

Verträge

und

Merkblatt

dazu

sind

im

Organisationshandbuch

des

Heilpädagogischen Zentrums der Caritas aufgeführt.

12.

Zusammenarbeit mit den Angehörigen und Betreuern

Der Bewohner soll im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten seine Familie und Verwandte besuchen oder sonstige Formen von Kontakten zu ihnen unterhalten. Hierbei unterstützt ihn die Einrichtung bei der Durchführung. Weiterhin kann er ihm nahe stehende Personen in seine Wohngruppe zu Besuchen einladen. Bei auftretenden Konflikten zwischen dem Bewohner und Eltern / Verwandten oder dem gesetzlichen Betreuer, bieten sich die Mitarbeiter als Vermittler an. Um den Eltern, Verwandten oder Betreuer des Bewohners einen Einblick in die Arbeit und das Leben des Bewohners zu ermöglichen, sind regelmäßige Einzel- oder gemeinsame Gesprächsrunden, zusammen mit den betreuenden Bezugspersonen, notwendig. Teilnahme am Gruppenalltag ist nach Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

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Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Mitarbeitern der Einrichtung ist ein gutes, offenes, vertrauensvolles Verhältnis. Die Personensorgeberechtigten unterstützen den von der Einrichtung für notwendig erachteten Umfang an Betreuung und Förderung des Bewohners. Neben dieser fachlichen Zusammenarbeit bietet die Einrichtung Veranstaltungen und Aktionen, wie Feste und Feiern, den genannten Personen an. 13.

Qualitätsmanagement

In der Einrichtung ist ein Qualitätsmanagement nach dem Konzept des „DICV QuM“ des Caritasverbandes Bamberg e. V. eingeführt, an dem sich das Wohnheim St. Elisabeth, mit der Fördergruppe und den beiden Außenwohngruppen, als Abteilung des Heilpädagogischen Zentrums beteiligt. Dieses Qualitätsmanagementsystem wird durch die Zertifizierungsgesellschaft proCum Cert geprüft und das DiCV-QuM-Siegel erteilt.

14.

Ansprechpartner

Frau Maria Wiehle, Gesamtleitung Heilpädagogisches Zentrum der Caritas Verwaltung und Gesamtleitung Gabelsbergerstraße 22 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/924410 Fax: 09571/924444 E-Mail: [email protected]

Herr Thomas Geldner, Abteilungsleitung Heilpädagogisches Zentrum der Caritas Wohnheim St. Elisabeth Wittelsbacher Straße 24 und 26 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/9220010 E-Mail: [email protected]

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