2006

L EISTUNGSMERKMALE B ETEILIGUNGEN

Q UALIFIZIERUNG

K ONZEPTION

1.

Einleitung

1.

Einleitung

Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten

2. 2.1

Definition

freien und öffentlichen Träger

2.2

Zielgruppe

der

.

Diese Konzeption ist Grundlage für die Vorbereitung und Qualifizierung

Arbeit der in der Trägerkonferenz zusammen-

von

gefassten Träger von Erziehungsstellen.

3.1

Auswahl von Erziehungsstellen

Für die Mitglieder der Trägerkonferenz ist die

3.2

Qualifikation von Erziehungsstellen

Anerkennung und Umsetzung der vorliegen-

3.3

Anforderungen an die aufnehmenden

den Konzeption verbindlich und verpflich-

Familien, Paare oder Alleinerziehende

tend. In schriftlicher Form unterzeichnen

Vermittlungsprozess

die Träger die Einhaltung der Konzeption.

3.

3.4

Die vorliegende Konzeption Erziehungsstellen 4.

Leistungsmerkmale der Beratung

hat sich seit den 70-er Jahren aus den Erfah-

4.1

Profil der Beratung durch

rungen im Auf- und Ausbau von Erziehungs-

die Erziehungsstellenberaterin

stellen der freien und öffentlichen Jugend-

Berufliche Qualifikation

hilfe und eines jahrelangen kontinuierlichen

4.2

Austausches der Erziehungsstellenbera1

terinnen im Rheinland entwickelt. 5.

Rahmenbedingungen

5.1

Absicherung der Beratungsleistung

Diese Rahmenkonzeption ersetzt nicht

5.1.1

Betreuungsschlüssel

die jeweilig auf eine Institution oder einen

5.1.2

Anzahl der Erziehungsstellenkinder

Träger zu beschreibende Konzeption.

und Pflegekinder

Sie gibt die grundsätzlichen Standards

5.1.3

Supervision

wieder, die von jedem der in der Träger-

5.1.4

Co-Beratung und kollegiale Beratung

konferenz zusammengeschlossenen Träger

5.2

Finanzielle Rahmenbedingungen

erfüllt werden müssen.

5.2.1

Aufwendungen für die Erziehungsstelle

5.2.2

Trägeraufwand

6.

Aufgabe und Beteiligung des Landesjugendamtes Nachwort Adressen der Träger Kontakt zur Trägerkonferenz Adressen und Ansprechpartner im Landesjugendamt

1

Zur sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich die weibliche Form verwendet

2.2

2. 2.1

Definition

sind eine Form der Familienpflege nach

Zielgruppe

3.1

Auswahl von Erziehungsstellen

Ausgelöst durch schwierige Bedingungen

Bei der Auswahl werden in Bewerberge-

in der Herkunftsfamilie können viele Kinder

sprächen verschiedene Aspekte überprüft,

traumatisiert, emotional und sozial entwick-

unter anderem:

lungsverzögert sein und Verhaltensauffällig-



§ 33 Satz 2 SGB VIII für in ihrer Entwicklung keiten zeigen. Sie bedürfen einer intensiven Betreuung im Rahmen eines familiären besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in der Regel langfristig

Systems und professionellen Settings.

außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben

Darüber hinaus können besondere Erforder-

müssen und die der Betreuung innerhalb

nisse, die sich aus der Herkunftsfamilie

eines dauerhaften familiären Bezugsrah-

ergeben, die Unterbringung in einer Erzie-

mens bedürfen.

hungsstelle notwendig machen.

Motivation für die Arbeit als Erziehungsstelle



pädagogische Ausbildung und Kompetenz



persönliche und soziale Qualifikationen der Bewerber



Bereitschaft und Fähigkeit zur kontinuierlichen Reflexion der pädagogischen Arbeit

Aufgrund der Geschichte der Erziehungs-

Die Kinder und Jugendlichen leben

und zur kontinuierlichen

stellenarbeit im Rheinland arbeiten einige

in der Regel bis zur Verselbstständigung

Zusammenarbeit mit der Erziehungs-

Träger der

in der Erziehungsstelle.

stellenberaterin •

im Übergang noch nach § 34 SGB VIII.

materielle Absicherung und aus-

Diese Modelle werden in den nächsten

Eine befristete Aufnahme von Kindern

Jahren in Maßnahmen ge-mäß § 33 Satz 2

und Jugendlichen kann unter bestimmten

SGB VIII umgewandelt oder auslaufen.

Vorraussetzungen erfolgen und sollte

Es erfolgt ein individueller Entscheidungs-

die Ausnahme bleiben.

und Auswahlprozess unter Berücksichtigung

reichende räumliche Gegebenheiten

Die „besondere Entwicklungsbeeinträch-

der unter Punkt 4 genannten Qualifikations-

tigung“ der Erziehungsstellenkinder erfordert

kriterien für

.

eine besondere und erhöhte Erziehungsund Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle. In ihrer Arbeit werden

3.

Vorbereitung und Qualifizierung

Neben der Vorlage der polizeilichen Füh-

von

rungszeugnisse sowie einer gesundheitlichen Unbedenklichkeitserklärung ist es notwendig,

individuell, intensiv und kontinuierlich durch Erziehungs- Eine sorgfältige und oft auch sehr langwierige Auswahl und Vorbereitung ist notwendig, stellenberaterinnen begleitet. weil dadurch eine gezielte Zuordnung von sind somit

das Jugendamt am Wohnsitz der Bewerber über die Absicht der Einrichtung einer Erziehungsstelle zu informieren.

Kindern mit gravierenden Auffälligkeiten

keine ausgelagerte Heimgruppe, pädagogi-

möglich ist und Abbrüche eher vermieden

Die Entscheidung zur Eignung der Familie

sche Lebensgemeinschaft oder Kleinstheim,

werden können. Schon in der Vorbereitungs-

findet in einem Gesamtprozess von Infor-

sondern exklusiv eine Differenzierungsform

phase werden potentielle in die laufende

mation, Diskussion und gegenseitigem

der Hilfen zur Erziehung in einer besonders

Beratungsarbeit mit einbezogen. Die Vorbe-

Kennen lernen statt. Sie ist immer nur als

belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie.

reitung von Erziehungsstellen erfolgt durch

individuelle Entscheidung möglich, die

Einzel-, Paar- und Familiengespräche sowie

die Zustimmung aller Beteiligten beinhaltet.

gegebenenfalls durch Gruppenarbeit in

Die Beraterin stellt mit dem positiven

Vorbereitungsseminaren und Fortbildungen.

Abschluss des Auswahlverfahrens die prin-

verfügen über eine pädagogische Ausbildung und arbeiten in professionellem Beratungssetting.

zipielle Eignung fest, übernimmt die Vorbereitung und gegebenenfalls die Vermittlung eines Kindes.

3.2

Qualifikation von Erziehungsstellen

Die

Bei der Bewertung der Erziehungsstelle

überneh- ist nicht nur die pädagogische Qualifikation

Der Vermittlungsprozess erfolgt individuell in mehreren Phasen und zielt darauf ab,

men eine außergewöhnlich verantwortungs-

von Bedeutung; die Wirksamkeit des gesam-

die Passung zu überprüfen. Hierzu gehören

volle Aufgabe der öffentlichen Erziehung

ten familiären Systems muss in die Über-

die Kontaktaufnahme zwischen Kind und

in ihrem privaten Familiensystem und unter-

legungen miteinbezogen werden.

Erziehungsstelle, Besuchskontakte ohne und

liegen damit besonderen Anforderungen.

Die gesamte Familie muss diese Aufgabe

mit Übernachtungen und die Entscheidung

Erziehungsstelleneltern/-paare oder Allein-

bejahen und mittragen.

über die Aufnahme des Kindes durch alle

erziehende verfügen über eine pädagogische Ausbildung, die sie im besonderen Maße

Beteiligten. Die Erziehungsstellenberaterin Geeignete räumliche und zeitliche Ressour-

sorgt für einen ausreichenden Zeitrahmen

befähigt, beeinträchtigte Kinder und Jugend- cen sowie die notwendige Belastbarkeit

und koordiniert den Verlauf der Vermittlung.

liche in ihr familiäres Leben aufzunehmen,

und Flexibilität werden für die Aufnahme

Im Fall der Aufnahme werden vertragliche

sie zu begleiten und zu fördern. Sie sind

des Kindes in die Erziehungsstelle voraus-

Vereinbarungen zwischen Personensorgebe-

in der Lage zur Selbstreflexion und bringen

gesetzt.

rechtigten, der Erziehungsstelle, dem Jugend-

Toleranz gegenüber den Herkunftseltern mit.

amt und dem Träger abgeschlossen. 3.4

3.3

Vermittlungsprozess

Anforderungen

Aufnahmeanfragen für Kinder und Jugend-

an die aufnehmenden Familien,

liche erfolgen auf der Grundlage eines

Paare oder Alleinerziehende

Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII.

4.

Leistungsmerkmale der Beratung

4.1

Profil der Beratung durch

Die wichtigsten Kriterien sind:

Dabei wird die gesamte Situation des Kindes



die Einzelperson oder mindestens

erfasst. Hierzu zählt die Betrachtung

einer der Partner verfügen über eine

des biographischen Hintergrundes hinsicht-

pädagogische Ausbildung; Aus-

lich der Ausgangssituation der Fremdunter-

Aufgaben und Leistungen

nahmen bedürfen einer Begründung

bringung, der individuellen Entwicklung

Das Aufgabenspektrum der Erziehungs-

Fähigkeit, auf die Problematik

des Kindes und der Beziehungen zur Her-

stellenberaterinnen umfasst:

der Kinder und Jugendlichen

kunftsfamilie. Bei Bedarf erfolgt eine psycho-

angemessen einzugehen

logische und/oder medizinische Diagnostik.





• • •



Toleranz gegenüber der Herkunfts-

die Erziehungsstellenberaterin

a) Auswahl der Erziehungsstellenfamilie und Vermittlung

familie, um den Kindern Loyalitäts-

Die Erziehungsstellenberaterin trifft eine

des Kindes oder Jugendlichen

konflikte zu ersparen; Kontakte zur

Vorauswahl. Diese steht unter der Fragestel-



Herkunftsfamilie sind entsprechend

lung der Passung zwischen Kind und Erzie-

der fallführenden Stelle im Rahmen

den Vorgaben des Hilfeplans

hungsstelle, das heißt „Was braucht das

des Hilfeplanverfahrens

zu gestalten

Kind?“ und „Was kann die Erziehungsstelle

Bereitschaft zur Zusammenarbeit

leisten?“. Die konkrete Entscheidung nach

Zusammenarbeit mit der Herkunfts-

mit der Erziehungsstellenberaterin

eingehender Prüfung treffen dann die Erzie-

familie des Kindes

Reflexion des eigenen Verhaltens

hungsstelle und ggf. das Kind gemeinsam

und Empfindens

mit den Personensorgeberechtigten,

mit ambulanten Hilfsdiensten bzw.

Teilnahme an Angeboten zu Weiter-

der Fallführung und der Erziehungsstellen-

Therapeuten

bildung und Supervision sowie

beraterin. Die Herkunftsfamilie wird durch





Zusammenarbeit mit

Kontaktherstellung und weitere

Kooperation mit Schule und

Gruppenarbeit seitens des Erziehungs- die Erziehungsstellenberaterin im Vorfeld

b) Prozessbegleitende Beratung

stellenträgers

der Erziehungsstellenfamilie

des Vermittlungsprozesses mit einbezogen.

Mitarbeit bei der Erstellung und



regelmäßige Beratungsgespräche

Fortschreibung des Hilfeplans gemäß



Hausbesuche

§ 36 SGB VIII und bei der Umsetzung



Einzel- und Familiengespräche

fachlich methodischer Vorgehensweisen



Telefonkontakte



Konfliktmanagement

c) Begleitung des jungen Menschen •

Umgang



Biografiearbeit



Freizeiten bei Bedarf



Gruppenangebote

d) Fallübergreifende Aufgaben

5.

Rahmenbedingungen

Für die pädagogische Leistung erhält die Erziehungsstelle eine Aufwandsentschä-

5.1

Absicherung der Beratungsleistung

digung einschließlich eines Alterssicherungsbeitrages entsprechend der Empfehlung

5.1.1 Betreuungsschlüssel

des Landesjugendamtes im Rheinland.

Der Betreuungsschlüssel der Erziehungsstel-

Die Familie sollte nicht existenziell von

lenberater liegt bei 1:10 bis1:12 Kindern.

den finanziellen Leistungen aus der Erzie-



Elternarbeitskreise

hungsstellenarbeit abhängig sein, um somit



Fortbildungen

die Dauer des Pflegeverhältnisses nicht



Werbung von Erziehungsstelleneltern



Bewerberarbeit

5.1.2 Anzahl der Erziehungsstellen-

durch wirtschaftliche Kriterien zu bestimmen.

kinder und Pflegekinder Von den Rahmenbedingungen können maxi-

5.2.2 Trägeraufwand

Die Beratung der Erziehungsstelle ist die zen- mal zwei junge Menschen in einer Erziehungs- Der Träger erhält für seine Aufwendungen trale Aufgabe der Erziehungsstellenberaterin

stelle untergebracht werden. Weiterhin lässt

einen Ausgleich für Personal-, Sach- und

und soll das Wohl des Kindes in Zusammen- die Besonderheit dieser Differenzierungsform Verwaltungskosten. arbeit mit der fallführenden Stelle sichern.

der Hilfen zur Erziehung nicht zu, neben der

Die Frequenz der Beratungsgespräche vari-

Erziehungsstelle und den möglichen eigenen Die Finanzierung der Erziehungsstellenarbeit

iert entsprechend dem Einzelfall von mehre-

Kindern zusätzlich noch weitere Pflegekinder

ren Kontakten pro Woche bis hin zu monat-

von einem anderen Träger aufzunehmen.

erfolgt über entsprechende Vereinbarungen.

lichen Besuchen. In der Regel finden wöchent- Die unterschiedlichen Beratungssysteme lich telefonische Kontakte und mindestens

und Unterhaltsleistungen erschweren

ein Beratungsgespräch pro Monat statt.

oder blockieren die langfristig angelegte

In Krisenzeiten ist die Erziehungsstellenbera-

Erziehungsstellenarbeit.

terin auch außerhalb der üblichen Bürozeiten von den Erziehungsstellen ansprechbar. 4.2

Berufliche Qualifikation

Die Arbeit mit dem jungen Menschen, mit

6.

Aufgabe und Beteiligung des LJA

Das Landesjugendamt Rheinland begleitet und unterstützt

5.1.3 Supervision

die

Supervision der Erziehungsstellenberate-



Beratung

rinnen ist notwendiger Bestandteil



Durchführung und Koordination

der Qualitätssicherung der Beratungsleistung.

durch:

des Arbeitskreises der Erziehungs-

der Erziehungsstellenfamilie und familien-

stellenberaterinnen

analogen Systemen, der Herkunftsfamilie

5.1.4 Co – Beratung und kollegiale Beratung •

Mitarbeit in Trägerkonferenz

sowie die Kooperation mit den verschie-

Als weitere Option der Qualitäts-

und Fachausschusssitzung

denen Professionen erfordern fundiertes

sicherung kann Co – Beratung und kollegiale •

Fortbildung (regelm. Angebot für Fach-

Fachwissen. Die Erziehungsstellenberaterin

Beratung installiert werden.

kräfte und Erziehungsstelleneltern)

verfügt über ein abgeschlossenes Studium



der (Fach-)Hochschule im Bereich Sozialwesen. 5.2

Finanzielle Rahmenbedingungen

Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation ist eine mehrjährige Berufserfahrung mit beraterischen Anteilen erforderlich; ebenso

Empfehlungen

Nachwort 5.2.1 Aufwendungen für die Erziehungsstelle

Die vorliegende Konzeption wurde von der

eine Zusatzausbildung oder Weiterbildung,

Die Erziehungsstelle erhält für das Kind oder

z.B. in systemischer Familienberatung

den Jugendlichen altersgestaffeltes Pflege-

erarbeitet und wird kontinuierlich weiterent-

oder Familientherapie.

geld (materielle Aufwendungen) für den

wickelt. Mit dieser Konzeption werden

Lebensunterhalt gem. § 39 (5) SGB VIII.

im Sinne einer transparenten Zusammen-

Zur Eignung der Beraterin gehören weiterhin: Grundlage ist der jeweilige Erlass des zustän- arbeit mit den belegenden Jugendämtern •

Team- und Kooperationsfähigkeit

digen Ministeriums NW. Einzelbeihilfen

einheitliche Kriterien und Qualitätsstandards



Moderationskenntnisse

können beim zuständigen Kostenträger

im Bereich des Landesjugendamtes Rheinland



Kenntnisse zu diagnostischen Verfahren

beantragt werden.

für die



Entscheidungsfähigkeit (z.B. Bewerberauswahl, Matching).

beschrieben und festgelegt.

Die nachstehend aufgeführten Träger verpflichten sich zur Einhaltung der beschriebenen Standards: Löwenzahn Erziehungshilfe e.V. Falkensteinstraße 84 • 46047 Oberhausen Tel.: 02 08 / 88 46 16 • Fax: 02 08 / 88 46 17 @: [email protected] SkF Essen-Mitte e.V. Dammannstr. 32 - 38 • 45138 Essen Tel.: 02 01 / 27 50 81 50 • Fax: 02 01 / 27 59 55 @: [email protected] Herrmann-Josef-Haus-Urft Urfttal Straße 41 • 53925 Kall Tel.: 0 24 41 / 88 50 @: [email protected] CJG Kinderheim St. Josef Am Portzenacker 1 a • 51069 Köln Tel.: 02 21 / 96 03 61-0 • Fax: 02 21 / 60 68 80 @: [email protected] Mutabor Mensch & Entwicklung gGmbH Asbacher Str. 33 • 53783 Eitorf Tel.: 0 22 43 - 84 50 10 • Fax: 0 22 43 / 84 56 23 @: [email protected] Raphaelshaus Jugendhilfezentrum Krefelder Str. 122 • 41539 Dormagen Tel.: 0 21 33 / 5 05-0 • Fax: 0 21 33 / 5 05-29 @: [email protected]

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Q UALIFIZIERUNG

Jugend- u. Sozialwerk Gotteshütte e.V. Wilhelm-Blankertz-Str. 1 • 42499 Hückeswagen Tel.: 0 21 92 / 9 20 00 • Fax: 0 21 92 / 69 14 @: [email protected] SkM Leverkusen e.V. Gartenstraße 5 • 51379 Leverkusen Tel.: 0 21 71 / 4 56 11• Fax: 0 21 71 / 4 56 19 @: [email protected] Neukirchener Erziehungsverein Andreas-Bräm-Str. 18 -20 • 47496 Neukirchen-Vluyn Tel.: 0 28 45 / 39 20• Fax: 0 28 45 / 39 23 92 @: [email protected] Ev. Jugend- u. Familienhilfe Essen gGbmH Imhoffweg 44 • 45309 Essen Tel.: 02 01 / 55 83 06 • Fax: 02 01 / 5 57 94 30 @: [email protected] Jugendhilfeverbund Adopt.-u. Pflegekinderdienst Stephanienstraße 34 • 40211 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 60 10 11-00 • Fax: 02 11 / 60 10 11-10 @: [email protected] Caritas DU Schifferkinderheim Nikolausburg Fürst-Bismarck-Str. 42 • 47119 Duisburg Tel.: 02 03 / 8 09 96-0 • Fax: 02 03 / 8 09 96-30 @: [email protected] SKFM Düsseldorf e.V. Ulmenstraße 67 • 40476 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 46 96-0 • Fax: 02 11 / 46 96-230 @: [email protected]

Sozialdienst katholischer Frauen Stolberg e.V. Postfach 18 08 • 52205 Stolberg Tel.: 0 24 02 / 95 16-40 • Fax: 0 24 02 / 95 16-65 @: [email protected] Kinderzukunft Niederrhein e.V. Emmericher Str. 109 • 47533 Kleve Tel.: 0 28 21 / 58 15 81 • Fax: 0 28 21 / 58 19 69 @: [email protected] Die Gute Hand Jahnstraße 31 • 51515 Kürten Tel.: 0 22 07 / 7 08 40 • Fax: 0 22 07 / 7 08 65 @: [email protected] Rheinische Erziehungsgruppen Bahnhofstraße 33 • 41747 Viersen Tel.: 0 21 62 / 1 02 06-0 • Fax: 0 21 62 / 1 02 06-20 @: [email protected] Düsseldorfer Erziehungsstellen e.V. Zur Lindung 29 • 40489 Düsseldorf Tel.: 0 28 31 / 97 77-534 • Fax: 0 28 31 / 97 77-53 Evangelisches Kinderheim Wesel e.V. Sophienweg 14 • 46483 Wesel Tel.: 02 81 / 1 55-0 • Fax: 02 81 / 1 55-80 @: [email protected] Erziehungsbüro Rheinland Christophstr. 50 - 52 • 50670 Köln Tel.: 02 21 / 1 39 39-10 o.11• Fax: 02 21 / 1 39 39-13 @: [email protected] Stadt Köln Kinderheime Sülzgürtel 47 • 50937 Köln Tel.: 02 21 / 22 12 96-13 • Fax: 02 21 / 22 12 96-15 @: [email protected]

Beratung durch: LVR - Dez. 4 - Landesjugendamt Herrmann-Pünder-Str. 1 • 50663 Köln Tel.: 02 21 / 809 6313 [email protected] Prof. Dr. Klaus Wolf Adolf-Reichwein-Str. 2 • 57068 Siegen Tel.: 02 71 / 7 40 29 12 [email protected] Stadt Oberhausen/Bereich Jugend Schwarzstr. 72 • 46045 Oberhausen Tel.: 02 08 / 8 25 93 57 [email protected] Erziehungsstellenberaterin: B. Mörsch-Müller Herrmann-Pünder-Str. 1 • 50663 Köln Tel.: 02 21 / 809 6322 [email protected] Erziehungsstellenberaterin: V. Schmithuesen Am Portzenacker 1 a • 51069 Köln Tel.: 02 21 / 96 03 61-35 • Fax: 02 21 / 60 68 80 @: [email protected] Erziehungsstelle: Marita Selke Eindhovener Str. 74 • 50171 Kerken Tel.: 0 22 37 / 39 43 [email protected] Stand: Februar 2006