2006
L EISTUNGSMERKMALE B ETEILIGUNGEN
Q UALIFIZIERUNG
K ONZEPTION
1.
Einleitung
1.
Einleitung
Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten
2. 2.1
Definition
freien und öffentlichen Träger
2.2
Zielgruppe
der
.
Diese Konzeption ist Grundlage für die Vorbereitung und Qualifizierung
Arbeit der in der Trägerkonferenz zusammen-
von
gefassten Träger von Erziehungsstellen.
3.1
Auswahl von Erziehungsstellen
Für die Mitglieder der Trägerkonferenz ist die
3.2
Qualifikation von Erziehungsstellen
Anerkennung und Umsetzung der vorliegen-
3.3
Anforderungen an die aufnehmenden
den Konzeption verbindlich und verpflich-
Familien, Paare oder Alleinerziehende
tend. In schriftlicher Form unterzeichnen
Vermittlungsprozess
die Träger die Einhaltung der Konzeption.
3.
3.4
Die vorliegende Konzeption Erziehungsstellen 4.
Leistungsmerkmale der Beratung
hat sich seit den 70-er Jahren aus den Erfah-
4.1
Profil der Beratung durch
rungen im Auf- und Ausbau von Erziehungs-
die Erziehungsstellenberaterin
stellen der freien und öffentlichen Jugend-
Berufliche Qualifikation
hilfe und eines jahrelangen kontinuierlichen
4.2
Austausches der Erziehungsstellenbera1
terinnen im Rheinland entwickelt. 5.
Rahmenbedingungen
5.1
Absicherung der Beratungsleistung
Diese Rahmenkonzeption ersetzt nicht
5.1.1
Betreuungsschlüssel
die jeweilig auf eine Institution oder einen
5.1.2
Anzahl der Erziehungsstellenkinder
Träger zu beschreibende Konzeption.
und Pflegekinder
Sie gibt die grundsätzlichen Standards
5.1.3
Supervision
wieder, die von jedem der in der Träger-
5.1.4
Co-Beratung und kollegiale Beratung
konferenz zusammengeschlossenen Träger
5.2
Finanzielle Rahmenbedingungen
erfüllt werden müssen.
5.2.1
Aufwendungen für die Erziehungsstelle
5.2.2
Trägeraufwand
6.
Aufgabe und Beteiligung des Landesjugendamtes Nachwort Adressen der Träger Kontakt zur Trägerkonferenz Adressen und Ansprechpartner im Landesjugendamt
1
Zur sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich die weibliche Form verwendet
2.2
2. 2.1
Definition
sind eine Form der Familienpflege nach
Zielgruppe
3.1
Auswahl von Erziehungsstellen
Ausgelöst durch schwierige Bedingungen
Bei der Auswahl werden in Bewerberge-
in der Herkunftsfamilie können viele Kinder
sprächen verschiedene Aspekte überprüft,
traumatisiert, emotional und sozial entwick-
unter anderem:
lungsverzögert sein und Verhaltensauffällig-
•
§ 33 Satz 2 SGB VIII für in ihrer Entwicklung keiten zeigen. Sie bedürfen einer intensiven Betreuung im Rahmen eines familiären besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in der Regel langfristig
Systems und professionellen Settings.
außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben
Darüber hinaus können besondere Erforder-
müssen und die der Betreuung innerhalb
nisse, die sich aus der Herkunftsfamilie
eines dauerhaften familiären Bezugsrah-
ergeben, die Unterbringung in einer Erzie-
mens bedürfen.
hungsstelle notwendig machen.
Motivation für die Arbeit als Erziehungsstelle
•
pädagogische Ausbildung und Kompetenz
•
persönliche und soziale Qualifikationen der Bewerber
•
Bereitschaft und Fähigkeit zur kontinuierlichen Reflexion der pädagogischen Arbeit
Aufgrund der Geschichte der Erziehungs-
Die Kinder und Jugendlichen leben
und zur kontinuierlichen
stellenarbeit im Rheinland arbeiten einige
in der Regel bis zur Verselbstständigung
Zusammenarbeit mit der Erziehungs-
Träger der
in der Erziehungsstelle.
stellenberaterin •
im Übergang noch nach § 34 SGB VIII.
materielle Absicherung und aus-
Diese Modelle werden in den nächsten
Eine befristete Aufnahme von Kindern
Jahren in Maßnahmen ge-mäß § 33 Satz 2
und Jugendlichen kann unter bestimmten
SGB VIII umgewandelt oder auslaufen.
Vorraussetzungen erfolgen und sollte
Es erfolgt ein individueller Entscheidungs-
die Ausnahme bleiben.
und Auswahlprozess unter Berücksichtigung
reichende räumliche Gegebenheiten
Die „besondere Entwicklungsbeeinträch-
der unter Punkt 4 genannten Qualifikations-
tigung“ der Erziehungsstellenkinder erfordert
kriterien für
.
eine besondere und erhöhte Erziehungsund Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle. In ihrer Arbeit werden
3.
Vorbereitung und Qualifizierung
Neben der Vorlage der polizeilichen Füh-
von
rungszeugnisse sowie einer gesundheitlichen Unbedenklichkeitserklärung ist es notwendig,
individuell, intensiv und kontinuierlich durch Erziehungs- Eine sorgfältige und oft auch sehr langwierige Auswahl und Vorbereitung ist notwendig, stellenberaterinnen begleitet. weil dadurch eine gezielte Zuordnung von sind somit
das Jugendamt am Wohnsitz der Bewerber über die Absicht der Einrichtung einer Erziehungsstelle zu informieren.
Kindern mit gravierenden Auffälligkeiten
keine ausgelagerte Heimgruppe, pädagogi-
möglich ist und Abbrüche eher vermieden
Die Entscheidung zur Eignung der Familie
sche Lebensgemeinschaft oder Kleinstheim,
werden können. Schon in der Vorbereitungs-
findet in einem Gesamtprozess von Infor-
sondern exklusiv eine Differenzierungsform
phase werden potentielle in die laufende
mation, Diskussion und gegenseitigem
der Hilfen zur Erziehung in einer besonders
Beratungsarbeit mit einbezogen. Die Vorbe-
Kennen lernen statt. Sie ist immer nur als
belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie.
reitung von Erziehungsstellen erfolgt durch
individuelle Entscheidung möglich, die
Einzel-, Paar- und Familiengespräche sowie
die Zustimmung aller Beteiligten beinhaltet.
gegebenenfalls durch Gruppenarbeit in
Die Beraterin stellt mit dem positiven
Vorbereitungsseminaren und Fortbildungen.
Abschluss des Auswahlverfahrens die prin-
verfügen über eine pädagogische Ausbildung und arbeiten in professionellem Beratungssetting.
zipielle Eignung fest, übernimmt die Vorbereitung und gegebenenfalls die Vermittlung eines Kindes.
3.2
Qualifikation von Erziehungsstellen
Die
Bei der Bewertung der Erziehungsstelle
überneh- ist nicht nur die pädagogische Qualifikation
Der Vermittlungsprozess erfolgt individuell in mehreren Phasen und zielt darauf ab,
men eine außergewöhnlich verantwortungs-
von Bedeutung; die Wirksamkeit des gesam-
die Passung zu überprüfen. Hierzu gehören
volle Aufgabe der öffentlichen Erziehung
ten familiären Systems muss in die Über-
die Kontaktaufnahme zwischen Kind und
in ihrem privaten Familiensystem und unter-
legungen miteinbezogen werden.
Erziehungsstelle, Besuchskontakte ohne und
liegen damit besonderen Anforderungen.
Die gesamte Familie muss diese Aufgabe
mit Übernachtungen und die Entscheidung
Erziehungsstelleneltern/-paare oder Allein-
bejahen und mittragen.
über die Aufnahme des Kindes durch alle
erziehende verfügen über eine pädagogische Ausbildung, die sie im besonderen Maße
Beteiligten. Die Erziehungsstellenberaterin Geeignete räumliche und zeitliche Ressour-
sorgt für einen ausreichenden Zeitrahmen
befähigt, beeinträchtigte Kinder und Jugend- cen sowie die notwendige Belastbarkeit
und koordiniert den Verlauf der Vermittlung.
liche in ihr familiäres Leben aufzunehmen,
und Flexibilität werden für die Aufnahme
Im Fall der Aufnahme werden vertragliche
sie zu begleiten und zu fördern. Sie sind
des Kindes in die Erziehungsstelle voraus-
Vereinbarungen zwischen Personensorgebe-
in der Lage zur Selbstreflexion und bringen
gesetzt.
rechtigten, der Erziehungsstelle, dem Jugend-
Toleranz gegenüber den Herkunftseltern mit.
amt und dem Träger abgeschlossen. 3.4
3.3
Vermittlungsprozess
Anforderungen
Aufnahmeanfragen für Kinder und Jugend-
an die aufnehmenden Familien,
liche erfolgen auf der Grundlage eines
Paare oder Alleinerziehende
Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII.
4.
Leistungsmerkmale der Beratung
4.1
Profil der Beratung durch
Die wichtigsten Kriterien sind:
Dabei wird die gesamte Situation des Kindes
•
die Einzelperson oder mindestens
erfasst. Hierzu zählt die Betrachtung
einer der Partner verfügen über eine
des biographischen Hintergrundes hinsicht-
pädagogische Ausbildung; Aus-
lich der Ausgangssituation der Fremdunter-
Aufgaben und Leistungen
nahmen bedürfen einer Begründung
bringung, der individuellen Entwicklung
Das Aufgabenspektrum der Erziehungs-
Fähigkeit, auf die Problematik
des Kindes und der Beziehungen zur Her-
stellenberaterinnen umfasst:
der Kinder und Jugendlichen
kunftsfamilie. Bei Bedarf erfolgt eine psycho-
angemessen einzugehen
logische und/oder medizinische Diagnostik.
•
•
• • •
•
Toleranz gegenüber der Herkunfts-
die Erziehungsstellenberaterin
a) Auswahl der Erziehungsstellenfamilie und Vermittlung
familie, um den Kindern Loyalitäts-
Die Erziehungsstellenberaterin trifft eine
des Kindes oder Jugendlichen
konflikte zu ersparen; Kontakte zur
Vorauswahl. Diese steht unter der Fragestel-
•
Herkunftsfamilie sind entsprechend
lung der Passung zwischen Kind und Erzie-
der fallführenden Stelle im Rahmen
den Vorgaben des Hilfeplans
hungsstelle, das heißt „Was braucht das
des Hilfeplanverfahrens
zu gestalten
Kind?“ und „Was kann die Erziehungsstelle
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
leisten?“. Die konkrete Entscheidung nach
Zusammenarbeit mit der Herkunfts-
mit der Erziehungsstellenberaterin
eingehender Prüfung treffen dann die Erzie-
familie des Kindes
Reflexion des eigenen Verhaltens
hungsstelle und ggf. das Kind gemeinsam
und Empfindens
mit den Personensorgeberechtigten,
mit ambulanten Hilfsdiensten bzw.
Teilnahme an Angeboten zu Weiter-
der Fallführung und der Erziehungsstellen-
Therapeuten
bildung und Supervision sowie
beraterin. Die Herkunftsfamilie wird durch
•
•
Zusammenarbeit mit
Kontaktherstellung und weitere
Kooperation mit Schule und
Gruppenarbeit seitens des Erziehungs- die Erziehungsstellenberaterin im Vorfeld
b) Prozessbegleitende Beratung
stellenträgers
der Erziehungsstellenfamilie
des Vermittlungsprozesses mit einbezogen.
Mitarbeit bei der Erstellung und
•
regelmäßige Beratungsgespräche
Fortschreibung des Hilfeplans gemäß
•
Hausbesuche
§ 36 SGB VIII und bei der Umsetzung
•
Einzel- und Familiengespräche
fachlich methodischer Vorgehensweisen
•
Telefonkontakte
•
Konfliktmanagement
c) Begleitung des jungen Menschen •
Umgang
•
Biografiearbeit
•
Freizeiten bei Bedarf
•
Gruppenangebote
d) Fallübergreifende Aufgaben
5.
Rahmenbedingungen
Für die pädagogische Leistung erhält die Erziehungsstelle eine Aufwandsentschä-
5.1
Absicherung der Beratungsleistung
digung einschließlich eines Alterssicherungsbeitrages entsprechend der Empfehlung
5.1.1 Betreuungsschlüssel
des Landesjugendamtes im Rheinland.
Der Betreuungsschlüssel der Erziehungsstel-
Die Familie sollte nicht existenziell von
lenberater liegt bei 1:10 bis1:12 Kindern.
den finanziellen Leistungen aus der Erzie-
•
Elternarbeitskreise
hungsstellenarbeit abhängig sein, um somit
•
Fortbildungen
die Dauer des Pflegeverhältnisses nicht
•
Werbung von Erziehungsstelleneltern
•
Bewerberarbeit
5.1.2 Anzahl der Erziehungsstellen-
durch wirtschaftliche Kriterien zu bestimmen.
kinder und Pflegekinder Von den Rahmenbedingungen können maxi-
5.2.2 Trägeraufwand
Die Beratung der Erziehungsstelle ist die zen- mal zwei junge Menschen in einer Erziehungs- Der Träger erhält für seine Aufwendungen trale Aufgabe der Erziehungsstellenberaterin
stelle untergebracht werden. Weiterhin lässt
einen Ausgleich für Personal-, Sach- und
und soll das Wohl des Kindes in Zusammen- die Besonderheit dieser Differenzierungsform Verwaltungskosten. arbeit mit der fallführenden Stelle sichern.
der Hilfen zur Erziehung nicht zu, neben der
Die Frequenz der Beratungsgespräche vari-
Erziehungsstelle und den möglichen eigenen Die Finanzierung der Erziehungsstellenarbeit
iert entsprechend dem Einzelfall von mehre-
Kindern zusätzlich noch weitere Pflegekinder
ren Kontakten pro Woche bis hin zu monat-
von einem anderen Träger aufzunehmen.
erfolgt über entsprechende Vereinbarungen.
lichen Besuchen. In der Regel finden wöchent- Die unterschiedlichen Beratungssysteme lich telefonische Kontakte und mindestens
und Unterhaltsleistungen erschweren
ein Beratungsgespräch pro Monat statt.
oder blockieren die langfristig angelegte
In Krisenzeiten ist die Erziehungsstellenbera-
Erziehungsstellenarbeit.
terin auch außerhalb der üblichen Bürozeiten von den Erziehungsstellen ansprechbar. 4.2
Berufliche Qualifikation
Die Arbeit mit dem jungen Menschen, mit
6.
Aufgabe und Beteiligung des LJA
Das Landesjugendamt Rheinland begleitet und unterstützt
5.1.3 Supervision
die
Supervision der Erziehungsstellenberate-
•
Beratung
rinnen ist notwendiger Bestandteil
•
Durchführung und Koordination
der Qualitätssicherung der Beratungsleistung.
durch:
des Arbeitskreises der Erziehungs-
der Erziehungsstellenfamilie und familien-
stellenberaterinnen
analogen Systemen, der Herkunftsfamilie
5.1.4 Co – Beratung und kollegiale Beratung •
Mitarbeit in Trägerkonferenz
sowie die Kooperation mit den verschie-
Als weitere Option der Qualitäts-
und Fachausschusssitzung
denen Professionen erfordern fundiertes
sicherung kann Co – Beratung und kollegiale •
Fortbildung (regelm. Angebot für Fach-
Fachwissen. Die Erziehungsstellenberaterin
Beratung installiert werden.
kräfte und Erziehungsstelleneltern)
verfügt über ein abgeschlossenes Studium
•
der (Fach-)Hochschule im Bereich Sozialwesen. 5.2
Finanzielle Rahmenbedingungen
Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation ist eine mehrjährige Berufserfahrung mit beraterischen Anteilen erforderlich; ebenso
Empfehlungen
Nachwort 5.2.1 Aufwendungen für die Erziehungsstelle
Die vorliegende Konzeption wurde von der
eine Zusatzausbildung oder Weiterbildung,
Die Erziehungsstelle erhält für das Kind oder
z.B. in systemischer Familienberatung
den Jugendlichen altersgestaffeltes Pflege-
erarbeitet und wird kontinuierlich weiterent-
oder Familientherapie.
geld (materielle Aufwendungen) für den
wickelt. Mit dieser Konzeption werden
Lebensunterhalt gem. § 39 (5) SGB VIII.
im Sinne einer transparenten Zusammen-
Zur Eignung der Beraterin gehören weiterhin: Grundlage ist der jeweilige Erlass des zustän- arbeit mit den belegenden Jugendämtern •
Team- und Kooperationsfähigkeit
digen Ministeriums NW. Einzelbeihilfen
einheitliche Kriterien und Qualitätsstandards
•
Moderationskenntnisse
können beim zuständigen Kostenträger
im Bereich des Landesjugendamtes Rheinland
•
Kenntnisse zu diagnostischen Verfahren
beantragt werden.
für die
•
Entscheidungsfähigkeit (z.B. Bewerberauswahl, Matching).
beschrieben und festgelegt.
Die nachstehend aufgeführten Träger verpflichten sich zur Einhaltung der beschriebenen Standards: Löwenzahn Erziehungshilfe e.V. Falkensteinstraße 84 • 46047 Oberhausen Tel.: 02 08 / 88 46 16 • Fax: 02 08 / 88 46 17 @:
[email protected] SkF Essen-Mitte e.V. Dammannstr. 32 - 38 • 45138 Essen Tel.: 02 01 / 27 50 81 50 • Fax: 02 01 / 27 59 55 @:
[email protected] Herrmann-Josef-Haus-Urft Urfttal Straße 41 • 53925 Kall Tel.: 0 24 41 / 88 50 @:
[email protected] CJG Kinderheim St. Josef Am Portzenacker 1 a • 51069 Köln Tel.: 02 21 / 96 03 61-0 • Fax: 02 21 / 60 68 80 @:
[email protected] Mutabor Mensch & Entwicklung gGmbH Asbacher Str. 33 • 53783 Eitorf Tel.: 0 22 43 - 84 50 10 • Fax: 0 22 43 / 84 56 23 @:
[email protected] Raphaelshaus Jugendhilfezentrum Krefelder Str. 122 • 41539 Dormagen Tel.: 0 21 33 / 5 05-0 • Fax: 0 21 33 / 5 05-29 @:
[email protected]
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Q UALIFIZIERUNG
Jugend- u. Sozialwerk Gotteshütte e.V. Wilhelm-Blankertz-Str. 1 • 42499 Hückeswagen Tel.: 0 21 92 / 9 20 00 • Fax: 0 21 92 / 69 14 @:
[email protected] SkM Leverkusen e.V. Gartenstraße 5 • 51379 Leverkusen Tel.: 0 21 71 / 4 56 11• Fax: 0 21 71 / 4 56 19 @:
[email protected] Neukirchener Erziehungsverein Andreas-Bräm-Str. 18 -20 • 47496 Neukirchen-Vluyn Tel.: 0 28 45 / 39 20• Fax: 0 28 45 / 39 23 92 @:
[email protected] Ev. Jugend- u. Familienhilfe Essen gGbmH Imhoffweg 44 • 45309 Essen Tel.: 02 01 / 55 83 06 • Fax: 02 01 / 5 57 94 30 @:
[email protected] Jugendhilfeverbund Adopt.-u. Pflegekinderdienst Stephanienstraße 34 • 40211 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 60 10 11-00 • Fax: 02 11 / 60 10 11-10 @:
[email protected] Caritas DU Schifferkinderheim Nikolausburg Fürst-Bismarck-Str. 42 • 47119 Duisburg Tel.: 02 03 / 8 09 96-0 • Fax: 02 03 / 8 09 96-30 @:
[email protected] SKFM Düsseldorf e.V. Ulmenstraße 67 • 40476 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 46 96-0 • Fax: 02 11 / 46 96-230 @:
[email protected]
Sozialdienst katholischer Frauen Stolberg e.V. Postfach 18 08 • 52205 Stolberg Tel.: 0 24 02 / 95 16-40 • Fax: 0 24 02 / 95 16-65 @:
[email protected] Kinderzukunft Niederrhein e.V. Emmericher Str. 109 • 47533 Kleve Tel.: 0 28 21 / 58 15 81 • Fax: 0 28 21 / 58 19 69 @:
[email protected] Die Gute Hand Jahnstraße 31 • 51515 Kürten Tel.: 0 22 07 / 7 08 40 • Fax: 0 22 07 / 7 08 65 @:
[email protected] Rheinische Erziehungsgruppen Bahnhofstraße 33 • 41747 Viersen Tel.: 0 21 62 / 1 02 06-0 • Fax: 0 21 62 / 1 02 06-20 @:
[email protected] Düsseldorfer Erziehungsstellen e.V. Zur Lindung 29 • 40489 Düsseldorf Tel.: 0 28 31 / 97 77-534 • Fax: 0 28 31 / 97 77-53 Evangelisches Kinderheim Wesel e.V. Sophienweg 14 • 46483 Wesel Tel.: 02 81 / 1 55-0 • Fax: 02 81 / 1 55-80 @:
[email protected] Erziehungsbüro Rheinland Christophstr. 50 - 52 • 50670 Köln Tel.: 02 21 / 1 39 39-10 o.11• Fax: 02 21 / 1 39 39-13 @:
[email protected] Stadt Köln Kinderheime Sülzgürtel 47 • 50937 Köln Tel.: 02 21 / 22 12 96-13 • Fax: 02 21 / 22 12 96-15 @:
[email protected]
Beratung durch: LVR - Dez. 4 - Landesjugendamt Herrmann-Pünder-Str. 1 • 50663 Köln Tel.: 02 21 / 809 6313
[email protected] Prof. Dr. Klaus Wolf Adolf-Reichwein-Str. 2 • 57068 Siegen Tel.: 02 71 / 7 40 29 12
[email protected] Stadt Oberhausen/Bereich Jugend Schwarzstr. 72 • 46045 Oberhausen Tel.: 02 08 / 8 25 93 57
[email protected] Erziehungsstellenberaterin: B. Mörsch-Müller Herrmann-Pünder-Str. 1 • 50663 Köln Tel.: 02 21 / 809 6322
[email protected] Erziehungsstellenberaterin: V. Schmithuesen Am Portzenacker 1 a • 51069 Köln Tel.: 02 21 / 96 03 61-35 • Fax: 02 21 / 60 68 80 @:
[email protected] Erziehungsstelle: Marita Selke Eindhovener Str. 74 • 50171 Kerken Tel.: 0 22 37 / 39 43
[email protected] Stand: Februar 2006