Konzeption des Betreuten Wohnens

Konzeption des Betreuten Wohnens Vorwort 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 Betreutes Wohnen, Beschreibung für alle Zielgruppen Kurzbeschreibung und ...
Author: Monika Schulz
4 downloads 0 Views 158KB Size
Konzeption des Betreuten Wohnens

Vorwort 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8

Betreutes Wohnen, Beschreibung für alle Zielgruppen Kurzbeschreibung und Ziele Rechtlicher Rahmen Räumliche Ausstattung und Betreuungsformen Personelle Ausstattung, fachliche Rahmenbedingungen und Arbeitsorganisation Aufnahmemodalitäten Leistungen Kooperationsstrukturen Methodische Grundlage: Beziehungsarbeit

2 Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung 2.1 Zielgruppe 2.2 Störungs-/Krankheitsverständnis 2.2.1 Psychopharmaka 2.3 Arbeitsansatz und Zielsetzung 2.4 Grenzen 2.5 Besonderheiten des frauenspezifischen Angebotes 3 3.1 3.2 3.3 3.4

Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung Zielgruppe Störungs-/Krankheitsverständnis Arbeitsansatz und Zielsetzung Krisenarbeit: Der Rückfall

4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6

Betreutes Wohnen für Menschen mit Drogenabhängigkeit Zielgruppe Störungs-/Krankheitsverständnis Arbeitsansatz und Zielsetzung Grenzen und Krisenarbeit Besonderheiten des frauenspezifischen Angebotes in der Frielinger Straße Drogenabhängige Mütter mit Kindern

5 5.1 5.2 5.3 5.4

Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung Zielgruppe Behinderungsverständnis Arbeitsansatz und Zielsetzung Grenzen der Betreuung

Schlussbemerkung 1

„Man wird sich seinen eigenen gesunden Menschenverstand nicht dadurch beweisen können, dass man seinen Nachbarn einsperrt.“ Dostojewski Vorwort Die Initiative e.V. ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtspflege und als eingetragener Verein organisiert. Die Initiative e.V. hat sich im Zuge der Psychiatriereform im Jahre 1982 gegründet. Vorrangige Zielsetzung war die Auflösung der psychiatrischen Langzeitklinik, Kloster Blankenburg, und die kritische Auseinandersetzung mit der herkömmlichen medizinisch ausgerichteten Psychiatrie. Unser Leitbild greift diese Zielsetzung in folgenden Kernsätzen erneut auf: „Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Menschen in Anerkennung ihres Seins als gleichberechtigte BürgerInnen ein Leben in Gemeinschaft zu ermöglichen. Wir wollen das Bewusstsein dahingehend schärfen, dass Verrückt-Sein, Behindert-Sein, Süchtig-Sein sowie Eigenheiten und Anderssein, Anteile und Möglichkeiten eines jeden Menschen sind. In unserer Arbeit verpflichten wir uns dem Konzept der nutzerInnenorientierten, lebensweltlichen, stadtteilbezogenen Versorgung. Die Deinstitutionalisierung und die damit einhergehende Transformation der Psychiatrie und anderer Institutionen leiten uns.“ Diese Leitgedanken bewegen uns dazu, aktiv an der Weiterentwicklung und konstruktiven Gestaltung des Hilfesystems für Menschen mit psychischer Erkrankung, Suchterkrankung, Drogenabhängigkeit oder geistiger Behinderung mit zu arbeiten. Dabei verpflichten wir uns dem Gender Mainstreaming. Dies bedeutet, „...die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.“ (BMFSFJ 2003) Die Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind zentrale Zielsetzungen für das Betreute Wohnen. Wir gewährleisten eine geschlechtssensible Betreuung für unserer NutzerInnen. Die allgemeine Beschreibung des Betreuten Wohnens im Punkt 1 ist für alle Zielgruppen maßgeblich. Sie stellt den Rahmen unserer Arbeit im Betreuten Wohnen dar. Die speziellen Inhalte zu den einzelnen Zielgruppen Psychiatrie, Sucht, Drogenabhängigkeit und geistige Behinderung, sind den jeweiligen Punkten zu entnehmen.

1

Betreutes Wohnen, Beschreibung für alle Zielgruppen

Die in diesem Abschnitt dargestellten Inhalte sind auf alle Bereiche des Betreuten Wohnens anwendbar. Die speziellen Inhalte zu den Betreuungsbereichen Psychiatrie, Sucht, Drogenabhängigkeit und geistige Behinderung sind den jeweiligen Kapiteln zu entnehmen. 1.1

Kurzbeschreibung und Ziele

Das Betreute Wohnen ist ein dezentrales, ambulantes Angebot, welches lebenspraktische und soziale Unterstützung und Rehabilitation für psychisch kranke, suchtkranke und drogenkranke sowie geistig und mehrfach behinderte Menschen bietet. Die Betreuung kann sowohl eine kurzfristige Bearbeitung konkreter Schwierigkeiten auf dem Weg zur Selbstständigkeit beinhalten, als auch eine langfristige Begleitung sein, die ein Leben außerhalb von vollversorgenden Einrichtungen dauerhaft ermöglicht. Unser Angebot orientiert sich eng am Bedarf der NutzerInnen, der sich individuell wie 2

krankheitsbedingt verändern kann, dementsprechend wird zu Beginn der Betreuung die Dauer nicht befristet. Wir unterstützen die NutzerInnen bei der Inanspruchnahme anderer ambulanter Angebote (z.B.: Tagesstätten, berufliche Rehabilitationseinrichtungen, Tagesklinik, Pflegedienste sowie nichtpsychiatrischer Hilfen), und kooperieren mit diesen Stellen. Mit dem Betreuten Wohnen wollen wir dazu beitragen, dass individuelle, soziale und gesellschaftliche Beeinträchtigungen psychiatrisierter, geistig behinderter und abhängigkeitserkrankter Menschen verhindert, verringert oder überwunden werden. Hierzu gehört vor allem die Integration in das Lebensfeld im Stadtteil und die Vermeidung von stationärer Langzeitunterbringungen. Die Entwicklung sozialer Grundlagen, auf denen die NutzerInnen eigene Entscheidungen treffen können und Wahlmöglichkeiten in der Lebensgestaltung haben, gehört zu den Zielen des Betreuten Wohnens. 1.2

Rechtlicher Rahmen

NutzerInnen des Betreuten Wohnens der Initiative...e.V. können all diejenigen erwachsenen Menschen sein, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII haben. Die Bewilligung entsprechender Hilfen durch das Amt für Soziale Dienste sowie deren zeitlicher Umfang erfolgt nach gutachterlicher Stellungnahme, Inhalt und Umfang der Betreuung richten sich nach dem Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII. Das Amt für Soziale Dienste prüft, ob der/die Nutzer/in Eigenanteile leisten muss, bzw. ob die Kosten vollständig oder anteilig übernommen werden. Zwischen der Initiative...e.V. und den NutzerInnen wird ein Betreuungsvertrag und ggf. ein Mietvertrag abgeschlossen, die Verträge sind voneinander unabhängig. Die Leistungen des Betreuten Wohnens werden gemäß § 54 SGB XII erbracht. Für NutzerInnen, die vor Aufnahme ihren Wohnsitz außerhalb Bremens hatten, gelten die mit dem Land Bremen vereinbarten Grundsätze zur Leistungserbringung. Dazu gehört auch das vereinbarte Leistungsentgelt. Näheres teilen wir auf Anfrage gerne mit. 1.3

Räumliche Ausstattung und Betreuungsformen

Das Betreute Wohnen umfasst : ●

Betreuung in einer Wohngemeinschaft



Einzelbetreuungen

Die Initiative...e.V. vermietet Wohnraum an die NutzerInnen der Wohngemeinschaften und an einzelbetreute Personen, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Zu fast allen Häusern gehört ein kleiner Garten. Die persönlichen Zimmer werden von den NutzerInnen selbst, die Gemeinschaftsräume, wie Küche, Wohnzimmer, Bäder etc. werden von der Initiative...e.V. eingerichtet und ausgestattet. In unseren Büros werden Räume für Beratungen, Einzelgespräche sowie Treffen von BewohnerInnen genutzt. 1.4

Personelle Ausstattung, fachliche Rahmenbedingungen & Arbeitsorganisation

Die personelle Ausstattung orientiert sich sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht an den erforderlichen Betreuungsleistungen. Grundlage für die quantitative Personalausstattung sind die begutachteten Betreuungsschlüssel. Ab dem Zeitpunkt der geplanten Einführung von Hilfebedarfsgruppen werden diese zur Grundlage. Basis der qualitativen Personalausstattung ist die Beschäftigung von Fachpersonal.

3

Folgende Fachbereiche sind vertreten: Sozialarbeit/Sozialpädagogik Psychologie Ergotherapie Heilerziehungspflege Krankenpflege sowie vergleichbare Qualifikationen Die verstärkte Einbeziehung der Betroffenensicht in das professionelle Handeln verfolgen wir über die Einstellung von ExpertInnen durch Erfahrung (EdE). Voraussetzung für die Einstellung ist der Abschluss einer EX-IN Fortbildung. Die kontinuierliche Fortbildung der MitarbeiterInnen sowie die regelmäßige externe Supervision sind wesentliche Qualitätsmerkmale der personellen Ausstattung. Die Initiative...e.V. hat ein eigenes Fortbildungskonzept erstellt, welches einheitliche Standards, Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Fortbildung von MitarbeiterInnen beschreibt. Alle MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, an internen wie externen Fortbildungen und Tagungen teilzunehmen. Die Teamarbeit ist ein wesentlicher methodisch relevanter Ansatz unserer Arbeit im Betreuten Wohnen. Wir arbeiten mit multiprofessionell besetzten Teams, die sich in der Regel aus 4 – 6 BetreuerInnen zusammensetzen. Die Hilfeplanung erfolgt mit Unterstützung standardisierter Instrumente (BHP, HMBW). Die Erstellung ist stets Anlass zu einer Ergebnisüberprüfung der Betreuungsarbeit. Gemeinsam mit der/dem NutzerIn und der/dem jeweils zuständigen GutachterIn werden die Betreuungsziele reflektiert, aktuell angepasst sowie deren Umsetzung für das nächste Jahr geplant. Unterschiedliche Auffassungen, insbesondere zu Inhalt und Umfang der Betreuungsarbeit können in einer Fallkonferenz, an der die beteiligten Personen und Einrichtungen teilnehmen, geklärt werden. 1.5

Aufnahmemodalitäten

BewerberInnen für das Betreute Wohnen werden zu einem Informations- und Beratungsgespräch eingeladen. Außerdem findet ein erstes Gespräch mit der/dem GutachterIn statt. Dieses ist Voraussetzung für die Erteilung einer Kostenübernahme durch das Amt für Soziale Dienste. Für die Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft kommt es zu einem weiteren Gespräch mit den zuständigen BetreuerInnen und der Wohngemeinschaft. Nach diesem Treffen entscheiden die drei beteiligten Parteien (BetreuerInnen, BewohnerInnen und BewerberIn), ob ein Einzug in die WG gewünscht wird. Nach Übernahme der Kosten durch das AfSD kann die Aufnahme in das Betreute Wohnen erfolgen. Beim Beginn einer Einzelbetreuung setzt sich das zuständige Betreuungsteam direkt mit dem/der BewerberIn in Verbindung, um die Aufnahme einzuleiten. 1.6

Leistungen

Unsere Leistungen richten sich an einer personenzentrierten Rehabilitation aus und werden als Komplexleistung erbracht: ●

Vermietung von Wohnraum, Ausstattung gemeinschaftlich genutzter Räume



motivierende und beratende Unterstützung



Förderung und Aktivierung von Selbsthilfepotentialen



lebenspraktische und pflegerische Begleitung im Alltag



Vermittlung von nichtpsychiatrischen Hilfen, die die Dienste des Betreuten Wohnens in der Zukunft ersetzen können. 4

Betreuungsarbeit ist wohnfeldbezogen und findet in der Regel auch hier statt. Fähigkeiten der einzelnen Person werden in dieser Alltagswelt und deren entsprechendem Umfeld erkannt und entwickelt. Probleme können hier in geeigneter Form abgemildert und/oder abgewendet werden. In diesem Sinne beinhalten unsere Angebote folgendes: 1. Mithilfe bei der Wohnungssuche und -einrichtung, sowie dem Wohnraumerhalt, wie z.B. Hilfen zur regelmäßigen Mietzahlung, Nebenkostenabrechnungen etc.. 2. Strukturierungshilfen bei der Gestaltung des Tagesablaufes in den Bereichen: ●

Arbeit, Beschäftigung



Haushaltsführung



Freizeit



Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben durch Beratung, unterstützende Begleitung und/ oder eigene Angebote.

3. Befähigung zu weitestgehend selbständiger Übernahme: ●

von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten, z.B. durch Kooperation mit der Rechtsbetreuung, schrittweise Anleitung zur Geldeinteilung etc.



von Körperpflege und Gesundheitsvorsorge, z.B. durch Kooperation mit Pflegediensten, aktive, begleitende Anleitung oder regelmäßige Hinweise.

4. Unterstützung bei der Bewältigung krankheitsbedingter Auswirkungen auf die Lebensführung: ●

Milderung gesellschaftlicher Ausgrenzung durch Gemeinwesenarbeit



Begleitung und Beratung bei der Wahrnehmung ärztlicher und medikamentöser Versorgung



Gespräche zur biographischen Integration der geistigen Behinderung, psychischen Erkrankung, der Abhängigkeitserkrankung



Beratung von Angehörigen und FreundInnen

5. Beratung bei dem Aufbau, Erhalt und Abbruch sozialer Beziehungen: ●

in Einzelgesprächen und Gruppengesprächen



mittels Moderation von Angehörigen/FreundInnen - NutzerInnen Gesprächen

6. Krisenintervention durch ●

telefonische Erreichbarkeit



persönliche Anwesenheit der BetreuerInnen in der Krise

Bei den aufgeführten Leistungen ist die Koordination und Kooperation mit allen Beteiligten ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. 1.7

Kooperationsstrukturen

Wir verstehen unsere Angebote als Teil eines auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichteten Versorgungssystems. In diesem Sinne kooperieren wir mit allen beteiligten Diensten und Einrichtungen. Die Zusammenarbeit ist darauf gerichtet, im Rahmen unseres ganzheitlichen Betreuungsansatzes die Hilfen klientenzentriert zu gestalten. Über den Einzelfall hinaus ist es Ziel unserer Kooperation, gemeinsam mit den PartnerInnen daran zu arbeiten die Versorgungsstrukturen zu erhalten und in Anpassung an sich verändernde Bedarfe und Bedingungen weiter zu entwickeln. 5

1.8

Methodische Grundlage des Betreuten Wohnens: Beziehungsarbeit

Grundlage und leitendes Element unserer Arbeit ist das Angebot und die Gestaltung einer Beziehung zwischen den professionellen HelferInnen und den NutzerInnen. Am Anfang einer Betreuung bieten sich ein bis zwei BetreuerInnen als Bezugspersonen an. Die daraus entstehenden Beziehungen bieten den Beteiligten eine Plattform, um unterschiedliche, oft widersprüchliche Seiten einer Person zu erkennen und zu erleben. Ziel der Betreuungsarbeit ist es, diese Seiten aus den individuellen Blickwinkeln in einem Team zusammen zu tragen. Das entstehende Bild der Person dient dem besseren Verständnis und bildet die Grundlage für die Entwicklung von Handlungsstrategien. Wir sind in diesem Prozess um eine ganzheitliche Sicht der NutzerInnen bemüht, wobei die Arbeit im Teamzusammenhang dieses Bemühen unterstützt. Diagnosen und entsprechende therapeutische Empfehlungen sind darin ein Baustein. In der Wohngemeinschaft bietet sich darüber hinaus für die NutzerInnen ein vielfältiges Erfahrungs- und Entwicklungspotenzial. Die Isolation wird aufgebrochen. Die Erfahrung der gegenseitigen Unterstützung von NutzerInnen führt zu positiver Selbsteinschätzung. Die Möglichkeit eigene Positionen innerhalb der Gruppe zu finden und zu vertreten, ohne dabei aus den sozialen Bezügen heraus zu fallen, fördert die Stabilisierung der eigenen Rolle im Kontext der Wohngemeinschaft. Die Leitungsrolle der BetreuerInnen unterstützt diesen Prozess und bezieht dabei die erarbeiteten Handlungsstrategien mit ein. Die BetreuerInnen motivieren und unterstützen die Gruppe bei dem Erarbeiten und Erreichen von Gruppenzielen, wie z.B. Erhalt des Wohnraums, Förderung der Gemeinschaft etc. Zur Betreuungsarbeit in Gruppen gehören auch die Freizeitaktivitäten sowie die sozialen Gruppenfahrten.

2

Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung

2.1

Zielgruppe

Dieses Betreuungsangebot richtet sich an erwachsene Personen, bei denen die psychische Beeinträchtigung der wesentliche Grund für die „Hilfe zur Eingliederung“ ist, häufig handelt es sich um Menschen mit sogenannten „frühen Störungsbildern“ (Psychosen, Persönlichkeitsstörungen). In der Regel haben diese Menschen bereits Erfahrungen mit der stationären und/oder ambulanten psychiatrischen Versorgung gemacht. 2.2

Störungs-/Krankheitsverständnis

Wir gehen von der Erkenntnis aus, dass psychische Erkrankungen multifaktoriell bedingt sind, sich innerhalb zwischenmenschlicher Interaktionen entwickeln und verfestigen und über gesellschaftliche Ausgrenzung zusätzlich individualisiert werden, was weiteres Leiden schafft. Grundsätzlich verstehen wir eine psychische Erkrankung als Teil einer Lebenskonstruktion, die auch strukturierenden und schützenden Charakter hat und nicht ausschließlich aus Leiden und Behinderung besteht. So sehen wir psychisch beeinträchtigte Menschen als integere Persönlichkeiten, deren Wahrnehmungen und Wahrheiten wir achten. Mit dieser Haltung wollen wir dazu beitragen, dass Selbstachtung und Würde gestärkt, gewahrt und behauptet werden können. 2.2.1 Psychopharmaka Den Einsatz von Psychopharmaka halten wir nur dann für angebracht, wenn eine psychische Dynamik derzeit nicht beeinflussbar ist und ein Zuviel an individuellem Leiden bedeutet, oder das soziale Umfeld auf Dauer überlastet ist. Wir setzen uns für eine ausführliche Information der 6

Betroffenen über den Nutzen und die Risiken (unerwünschte Wirkungen, Spätfolgen) der Medikation ein. In Absprache mit FachärztInnen unterstützen wir Reduktions- und Absetzversuche der NutzerInnen. 2.3

Arbeitsansatz und Zielsetzung

Menschen mit psychischen Erkrankungen werden häufig von ihrer sozialen Umgebung als belastend wahrgenommen. Die Toleranz der Umgebung und der Grad der sozialen Nichtangepasstheit sowie das Maß des individuellen Leidens sind die Kriterien dafür, ob und wie lange die/der Betroffene in ihrer/seiner ursprünglichen Umgebung verbleibt. Häufig kommt es im Verlauf einer Erkrankung zu Klinikaufenthalten und bei zunehmender Chronifizierung zu längeren Aufenthalten in Einrichtungen der Psychiatrie, die einerseits einen Schutz bieten, andererseits soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung bedeuten. Mit unserer Arbeit im Betreuten Wohnen wollen wir den NutzerInnen soviel Schutz wie nötig geben und ihnen die Möglichkeit bieten am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen bzw. sie in ihren Bemühungen um diese Teilnahme unterstützen. Das Leben in kleinen Gruppen oder in der eigenen Wohnung im Stadtteil ist die wesentliche Voraussetzung für unsere Arbeit. Dieses Umfeld bietet die Möglichkeit, sozial angemessene Bewältigungsformen für emotionalen Stress zu erproben. Wir verstehen unsere Arbeit als unterstützende Begleitung, die die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt stellt. Grenzen zeigen sich im Spannungsfeld zwischen diesem Arbeitsansatz und der Verantwortung als professionelle HelferIn insbesondere dann, wenn selbst- und fremdgefährdendes Verhalten den Handlungsspielraum einengt. 2.4

Grenzen

Wir beenden die Betreuung, wenn die im Betreuungsvertrag vertraglich festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere: ●

Bedrohung, körperliche Gewalt, Übergriffe gegenüber NutzerInnen oder MitarbeiterInnen



fortgesetzter Missbrauch oder akute Abhängigkeit von einem Suchtstoff, durch den das Erreichen der Betreuungsziele unmöglich wird



Entscheidung einer Fallkonferenz, die Betreuung zu beenden.

Ein weiterer Grund die Betreuung zu beenden besteht dann, wenn der Betreuungsbedarf den angebotenen Rahmen übersteigt oder unterschreitet. Beim Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung kann ggf. die weitere Betreuung im Betreuten Wohnen für Suchtkranke erfolgen. 2.5

Besonderheiten des frauenspezifischen Angebotes

Für die Betreuung von Frauen, die ausschließlich von Frauen betreut werden wollen, arbeitet ein Betreuungsteam, welches für diese Arbeit fortgebildet ist. Die dort lebenden Frauen haben häufig Gewalterfahrungen machen müssen. Dieser Arbeitsbereich berücksichtigt besonders die frauenspezifischen Bedingungen zur Entstehung und Entwicklung psychischer Erkrankungen. In der Zielsetzung dieser Arbeit geht es zusätzlich zu den bereits erwähnten Zielen darum, gemeinsam Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Gewalterfahrungen zu entwickeln. Dem gemäß bieten wir hier einen gewaltfreien Schutzraum für Frauen sowie frauenspezifische Gruppenangebote. 7

3

Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung

3.1

Zielgruppe

Dieser Projektteil richtet sich insbesondere an Abhängigkeitserkrankte, die im Laufe ihres Leidens die Erfahrung gemacht haben, dass sie ohne fremde Unterstützung ihren Alltag nicht in angemessener Weise bewältigen können. Häufig sind die angesprochenen Menschen von sozialer Desintegration und somatischen sowie psychischen Suchtfolgeschäden betroffen. Personen, die sich um die Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft bewerben, müssen zum Zeitpunkt des Einzuges abstinent sein und darüber hinaus die Bereitschaft zu einer suchtmittelfreien Lebensweise haben. Die Wohngemeinschaften sind suchtmittelfreie Zonen. Mit NutzerInnen, die nicht in einer Wohngemeinschaft, sondern in ihrer eigenen Wohnung betreut werden, treffen wir individuelle Vereinbarungen, die insbesondere ihre Abstinenzfähigkeit berücksichtigen, wobei Abstinenz keine Voraussetzung ist. 3.2

Störungs-/Krankheitsverständnis

Wenn in diesem Konzeptionsteil von Sucht oder Abhängigkeit gesprochen wird, dann ist damit die Abhängigkeit von mindestens einem Suchtstoff und hier vorwiegend Alkohol gemeint (s.a. Kapitel Zielgruppe). Wir gehen davon aus, dass eine Abhängigkeitserkrankung somatische, psychische und soziale Ursachen hat. Wir verstehen unsere Arbeit als Teil einer Behandlung, die im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise diesen Ursachenkomplex berücksichtigt. Ein besonderes Aufgabengebiet sehen wir in der Betreuung von Menschen, die zusätzlich zu einer Abhängigkeitserkrankung an weiteren psychischen Störung leiden (Comorbidität, Doppeldiagnosen). Die Gruppe dieser Menschen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Als Gründe für diese Entwicklung kann man die Auflösung von langfristig geschlossenen Einrichtungen, die den Zugang zu Suchtstoffen erschwerten, sowie eine differenziertere Diagnostik annehmen. Die Art des Zusammenhangs zwischen psychischen bzw. psychotischen Störungen und Missbrauch/Sucht kann vielfältig sein. Bei PatientInnen mit Persönlichkeitsstörungen dürfte häufig ein ungeeigneter Selbstheilungsversuch von unerträglich erlebten, inneren Spannungen und Leeregefühlen vorliegen. Bei PatientInnen mit einer psychotischen Symptomatik und einer zusätzlichen Suchtproblematik kann jene durch Suchtmittel (z.B. Alkohol oder Halluzinogene) ausgelöst worden sein. Es kann aber auch eine bestehende psychotische Erkrankung ihrerseits zu süchtigem Verhalten disponieren, wobei Missbrauch oder Abhängigkeit die psychotische Erkrankung verschleiern können. Auch in diesem Zusammenhang wird von einem ungeeigneten Selbstbehandlungsversuch zur Dämpfung von z.B. psychotischen Ängsten ausgegangen. Insbesondere bei längeren Krankheitsverläufen ist häufig nicht mehr herauszufinden, welche Erkrankung primär vorhanden war. In unserer Arbeit gehen wir davon aus, dass beide Störungen sich in ihrem Zusammenspiel negativ beeinflussen. Deshalb stellen wir nicht einzelne Symptome in den Vordergrund, sondern sind um eine ganzheitliche Sichtweise des Menschen mit seinen Störungen bemüht. 3.3

Arbeitsansatz und Zielsetzung

Neben den bereits in Punkt 2.3 der Konzeption dargestellten Zielen kommen in der Betreuung von suchtkranken Menschen weitere Zielsetzungen hinzu. Diese orientieren sich an den individuellen Ressourcen der NutzerInnen. Die Ziele bei Personen, die weiterhin Suchtmittel konsumieren, liegen in der Stabilisierung ihrer 8

sozialen und psychischen Situation sowie in der Verhinderung von Verwahrlosung und Verelendung. Bei Personen, die hinsichtlich ihrer Abstinenz gering motiviert sind, liegen die Ziele der Betreuungsarbeit in der Verlängerung von Abstinenzphasen. In Zeiten des Suchtmittelkonsums bieten wir Hilfen zur Beendigung dieser Phase, um ein Abrutschen in die Verwahrlosung zu verhindern. Das auf einen längeren Zeitraum angelegte Wohnen in einer betreuten Wohngemeinschaft ist für einige NutzerInnen eine wesentliche Unterstützung in ihrem Bemühen um eine abstinente Lebensweise. Nicht selten kommt es für diese eher älteren Menschen zu einer Beheimatung in der Wohngemeinschaft. Eine weitere Gruppe von Suchtkranken nutzt unser Betreuungsangebot als Begleitung für den Übergang von einem Klinik- oder Wohnheimaufenthalt in eine eigene Wohnung mit dem Ziel, ohne regelmäßige Betreuung zu leben. Die Zuordnung zu einer der genannten Personengruppen und die damit verbundenen Ziele der Betreuungsarbeit sind nicht statisch. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gruppen dient dem Ziel, die NutzerInnen in ihren jeweiligen Entwicklungspotenzialen angemessen begleiten und unterstützen zu können. 3.4

Krisenarbeit: Der Rückfall

Einen Rückfall verstehen wir als Ausdruck eines krisenhaften Zustandes. Die Hilfen zur Überwindung dieser Krise bieten den NutzerInnen die Möglichkeit, die eigenen Verhaltensweisen zu reflektieren und geben Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung alternativer Handlungsmuster. Wenn eine körperliche Entgiftung erforderlich ist, sollte dies unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, ob dafür eine Klinikeinweisung sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Weder die Tatsache eines Rückfalls noch die Entscheidung einer/eines NutzerIn für eine stationäre Therapie führt zur Kündigung des Miet- und Betreuungsverhältnisses. Häufen sich jedoch die Rückfälle oder gelingt es nicht, an das abstinente Leben anzuknüpfen, wodurch die Gemeinschaft dauerhaft gefährdet wird, werden die Verträge gekündigt. In diesem Fall erhält die/der NutzerIn Hilfe bei der Suche nach einer anderen Wohnung oder Unterkunft.

4

Betreutes Wohnen für Menschen mit Drogenabhängigkeit

4.1

Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Männer und Frauen, die drogenabhängig sind und/oder substituiert werden und/oder aktuell Drogen konsumieren. In der Regel konsumieren die NutzerInnen dieses Angebotes bereits seit vielen Jahren Drogen und haben bereits mehrere Anläufe zur Überwindung ihrer Drogenabhängigkeit unternommen. 4.2

Störungs-/Krankheitsverständnis

Wir gehen davon aus, dass Drogenabhängigkeit somatische, psychische und soziale Ursachen hat. Wir verstehen unserer Arbeit als Teil einer Behandlung, die im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise diesen Ursachenkomplex berücksichtigt. Die Überwindung der Drogenabhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Hilfsangebote. Dem zu folge halten wir es auch für unsere Aufgabe, die NutzerInnen bei der Bewältigung des Alltags unabhängig von ihrem Drogenkonsum zu unterstützen. Langfristig ist jedoch die Aufnahme einer Beschäftigung und eine Substitutionsbehandlung bzw. ein kontrollierter Drogengebrauch ein wichtiger Baustein zum Verbleib in der WG. 9

4.3

Arbeitsansatz und Zielsetzung

Zusätzlich zu den in Punkt 1.1 genannten Zielsetzungen geht es in diesem Angebot insbesondere um folgende Ziele: ●

Bearbeitung ungeklärter Wohnverhältnisse



Normalisierung und Beruhigung der Lebensverhältnisse



Physische und psychische Stabilisierung

Grundlage unserer Arbeit ist die Akzeptanz des Drogenkonsums. Mindestvoraussetzung für die Betreuung ist jedoch die Bereitschaft zur Beendigung eines vollkommen unkontrollierten Drogenkonsums und die Mitwirkung bei der Regelung notwendiger, persönlicher Angelegenheiten. Alle NutzerInnen in der betreuten Wohngemeinschaft Roonstraße verfügen über ein eigenes Zimmer, das Haus Roonstraße bietet acht Einzelzimmer, drei Bäder, zwei Gemeinschaftsküchen und einen Gemeinschaftsraum. Für Mahlzeiten, Möblierung der Zimmer sowie die Reinhaltung der Zimmer und Gemeinschaftseinrichtungen sind die NutzerInnen selbst verantwortlich. Darüber hinaus gibt es das Angebot einer Einzelbetreuung in einer eigenen Wohnung. 4.4

Krisenarbeit und Grenzen

Außerhalb der üblichen Bürozeiten sind die MitarbeiterInnen am Wochenende über Telefon erreichbar. Ebenso findet dann eine regelmäßige Begehung des Hauses statt. Zusätzlich kann in begründeten Ausnahmefällen eine Erreichbarkeit auch außerhalb dieser Zeiten eingerichtet werden. Bei einem völlig unkontrollierten Konsumverhalten wird den NutzerInnen eine stationäre Teilentwöhnungsbehandlung nahe gelegt. Der Wohnplatz kann während dieser Behandlung aufrecht erhalten werden. NutzerInnen, die auf Grund ihres Drogenkonsums nicht in der Lage sind, ein Mindestmaß an sozialer Kommunikation und Kooperation mit den übrigen NutzerInnen des Hauses Roonstraße sowie den MitarbeiterInnen aufrecht zu erhalten, sind dauerhaft nicht in diesem Angebot zu halten. Ebenso können die Begleitumstände des Konsums, wie beispielsweise massive Störungen, Gewaltandrohung/-ausübung, Handeln mit Betäubungsmitteln und Prostitution, zur Kündigung des Wohnplatzes und/oder der Betreuung führen. Näheres regelt die Hausordnung. 4.5

Besonderheiten des frauenspezifischen Angebotes in der Frielinger Straße

Für diesen Arbeitsbereich wurde die Konzeption im Jahr 2012 überarbeitet:

1.

Betreutes Wohnen für Frauen mit einer Drogenabhängigkeit Konzeption für das Haus Frielinger Straße 55 Vorwort – Einleitung

Die Betreute Wohngemeinschaft Frielinger Straße 55 ist ein Wohn- und Betreuungsangebot für drogenabhängige, erwachsene Frauen. Die Leistungen werden nach §§ 53, 54 SGB XII erbracht. Die Initiative....e.V. unterhält als Träger der Freien Wohlfahrtspflege dieses Angebot seit 2004. Unsere Absicht ist es, drogenabhängigen Frauen, die substituiert werden und/oder Drogen konsumieren, einen Lebensraum im Stadtteil zu bieten, Hilfen zu erbringen, die an den Fähigkeiten und Bedürfnissen jeder einzelnen orientiert sind und dabei einen unter ambulanten Bedingungen weitest möglichen Schutz- und Rückzugsort zu etablieren. Die Betreute Wohngemeinschaft bildet ein Umfeld, in dem es für die Frauen möglich wird, Gemeinschaft zu erfahren, soziale Verantwortung zu übernehmen und sich dabei als Individuum in der Gruppe zu erleben. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Sucht multifaktoriell begründet ist, richten wir unsere Hilfen an den somatischen, psychischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen aus. Die Doppeldiagnose aus Sucht und einer weiteren psych. Erkrankung ist kein Ausschlusskriterium.

10

2.

Personenkreis/Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an erwachsene, drogenabhängige Frauen. In der Regel konsumieren sie seit vielen Jahren Drogen und/oder werden substituiert. Zusätzlich leiden viele der Nutzerinnen an einer psychischen Störung, die oftmals auf sexualisierte Gewalterfahrung zurückzuführen ist. Zur Überwindung der Drogenabhängigkeit und auch der psychischen Belastungen wurden oftmals bereits mehrere Behandlungen aufgenommen. Die Überwindung der Drogenabhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. 3.

Ziele

Unser Angebot ist darauf gerichtet, die somatische, psychische und soziale Lebenslage der Klientinnen zu verbessern. Die Vermeidung weiterer Gewalterfahrungen bildet eine wesentliche Voraussetzung zur Beruhigung und Stabilisierung der Klientinnen. Das Drogenproblem stellt in der Regel eine starke Belastung dar. Ein wichtiges Ziel ist es deshalb, individuelle Bewältigungsstrategien in Bezug auf das Suchtverhalten zu entwickeln, ohne dabei die oftmals wirklichkeitsferne Abstinenzerwartung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Lage der WG in einem Bremer Stadtteil impliziert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Gruppenangebote im Freizeit- und Beschäftigungsbereich tragen wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Die Vermeidung von Haftaufenthalten ist die Voraussetzung zur Verhinderung weiterer Restriktionserfahrungen und deshalb als Ziel zu verfolgen. Obdachlosigkeit ist eine Erfahrung, die viele Klientinnen bereits gemacht haben. Unsere Hilfen sind darauf gerichtet, den Erhalt der Wohnung zu sichern und damit erneute Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit zu vermeiden. 4.

Angebote/Leistungen

Unser Angebot orientiert sich an den individuellen Zielsetzungen und Ressourcen der Frauen sowie an der Hilfeplanung für das Betreute Wohnen. Folgende Leistungen werden von uns schwerpunktmäßig erbracht: •

Alltagspraktische Hilfen (Ernährung, Haushaltsführung, Hygiene)



Beratung und Begleitung bei der gesundheitlichen Stabilisierung



Substitutionsbegleitung



Begleitung in Krisen



Unterstützung bei rechtlichen und finanziellen sowie beruflichen Angelegenheiten



Unterstützung im Bereich der Tagesgestaltung und Beschäftigung



Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen



Vermittlung in ausstiegsorientierte Angebote

Um Vielstimmigkeit in der Reflexion zu ermöglichen und Einseitigkeit bzw. Abhängigkeit zu vermeiden, sind für jede Nutzerin zwei MitarbeiterInnen zuständig. In diesem ausschließlich Frauen zur Verfügung stehenden Angebot arbeiten sowohl Frauen als auch Männer. Diese Struktur hat sich in der Praxis außerordentlich bewährt. Dabei ist es uns sehr wichtig, die „Leitlinien für eine geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung in Bremen“ in der Praxis umzusetzen. 5.

Grenzen des Angebotes

Nutzerinnen, die z.B. aufgrund ihres Drogenkonsums ein Mindestmaß an sozialer Kommunikation und Kooperation mit den übrigen Nutzerinnen des Hauses sowie den MitarbeiterInnen nicht aufrecht erhalten können, sind dauerhaft nicht in diesem Angebot zu halten. Die Hausordnung dient dazu, die Bedingungen für das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu regeln und damit zur Stabilität beizutragen. Das Einhalten der Hausordnung ist eine wichtige Voraussetzung für das Wohnen in der Betreuten Wohngemeinschaft. Verstöße gegen diese Ordnung können zur Kündigung führen. 6.

Kooperationen

Wir verstehen unser Angebot als Teil des Drogenhilfesystems, welches in seiner Gesamtheit darauf

11

ausgerichtet ist, die Lebenslagen drogenabhängiger Menschen zu verbessern. Nach unserer Auffassung ist die gute Zusammenarbeit und Vernetzung von Hilfen eine wichtige Voraussetzung für deren Wirksamkeit. Über den Einzelfall hinaus engagieren wir uns in Arbeitskreisen und Ausschüssen, die zur Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems tätig werden. 7.

Aufnahme

Für die Aufnahme sind eine Hilfeplanung und ein Gesamtplan nach §58 SGB XII erforderlich, auf deren Grundlage die Kostenübernahmeentscheidung getroffen wird.

4.6

Betreutes Wohnen für drogenabhängige Mütter/Eltern

Dieses Angebot richtet sich speziell an drogenabhängige Mütter/Eltern und Schwangere, die substituiert werden und für sich und ihr Kind die Voraussetzungen für eine gemeinsame Zukunft schaffen wollen. Unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls ist es ein Ziel dieses Angebotes, den Verbleib des Kindes bei der Mutter zu ermöglichen. Damit dies gelingen kann, ist die aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mütter/Eltern mit den BetreuerInnen und ggf. mit anderen beteiligten Diensten eine grundlegende Voraussetzung. Die Leitlinien und Weisungen des Amtes für Soziale Dienste für die Betreuung von drogenabhängigen Müttern sind verbindliche Grundlage des Angebotes. Eine besondere Anforderung dieser Arbeit besteht darin, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern und dabei den Kontrollaspekt nicht zu vernachlässigen. Fortgesetzter Konsum von Drogen ist mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar.

5

Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung

5.1

Zielgruppe

Unser Betreuungsangebot richtet sich an erwachsene Personen, bei denen die geistige Behinderung der wesentliche Grund für die Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist der Wunsch und die Fähigkeit ●

außerhalb von stationären Einrichtungen zu leben



sich auf eine Betreuungsbeziehung einzulassen



sich zu verselbständigen



mehr Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.

Körperliche und psychische Beeinträchtigungen können bei Menschen mit geistiger Behinderung eine Folge- oder Begleiterscheinung sein, sollten jedoch nicht im Vordergrund stehen. 5.2

Behinderungsverständnis

In der Betreuungsarbeit orientieren wir uns am „Krankheitsfolgenmodell“ der WHO (1980). Hier wird unterschieden nach (somatischen oder psychischen) Schädigungen („impairment“), Fähigkeitsbeeinträchtigungen („disabilities“) und Benachteiligungen („handicap“). So könnte z.B. jemand mit einer hirnorganischen Schädigung Probleme im Umgang mit seinen Finanzen haben, weil er keine Mengenvorstellung hat, oder weil er zeitlich und räumlich nicht orientiert ist und selten eine geöffnete Bank vorfindet - das sind Fähigkeitsbeeinträchtigungen, „disabilities“ die individuell unterschiedlich sind und die mit individuell angemessenen Übungen gemildert werden können. Gleichzeitig sind geistig behinderte Menschen jedoch auch „gehandicapt“, weil sie, sobald dies erkannt wird, kein eigenes Bankkonto eröffnen dürfen. Auf dieser Ebene wird ihnen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verweigert, sie werden behindert. 12

5.3

Arbeitsansatz und Zielsetzung

Die BetreuerInnen unterstützen die geistig behinderten Menschen darin, ihre individuellen Entwicklungsmöglichkeiten weitestgehend zu entfalten und einen Lebensstil zu finden, der ihren Wünschen und Möglichkeiten entspricht. Ziel ist die größtmögliche Verselbstständigung und eine angemessene Verantwortungsübernahme für die eigene Lebensgestaltung. 5.4

Grenzen der Betreuung

Wir beenden die Betreuung, wenn die vertraglich festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden können (siehe Betreuungsvertrag der Initiative...e.V.) oder der Betreuungsbedarf den von uns angebotenen Rahmen übersteigt, bzw. unterschreitet. So wird z.B. die Betreuungsarbeit beendet, wenn eine akute Abhängigkeitserkrankung in den Vordergrund rückt und die vereinbarten Betreuungsziele nicht eingehalten werden können und/oder MitbewohnerInnen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.

Schlussbemerkung Die vorliegende Konzeption steht in engem Zusammenhang mit dem Leitbild und den Leitlinien der Initiative...e.V.. Das Leitbild beschreibt die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung des Vereins und bezieht die gesamtgesellschaftliche Relevanz in sein Verständnis von Rehabilitation und Integration mit ein. Die Leitlinien befassen sich mit der inhaltlichen Ausrichtung der MitarbeiterInnen der Initiative...e.V.. Sie enthalten Leitsätze, die in der Alltagsarbeit Berücksichtigung finden und beantworten Fragen nach dem „Was“ und „Wie“ in der Zusammenarbeit. Die Konzeption ist somit als konkretisierte Plattform und Werkzeug zur Umsetzung des Leitbildes und der Leitlinien zu sehen. Dabei orientiert sie sich ebenso an den eigenen Vorgaben, wie an den Vorgaben unserer KundInnen. Dazu gehören vor allem die NutzerInnen unserer Angebote und die Leistungsträger. Eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft stellt angesichts immer knapper werdender finanzieller Mittel die Sicherung adäquater nutzerInnenorientierter Hilfen dar. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Wünsche und Interessen unserer KundInnen differenzierter zu erfragen, sie mit den eigenen Zielen abzugleichen und sie dann vor allem in der Praxis aber auch in konzeptioneller Form zu beantworten. Die erforderliche Anpassung an den Alltag macht die Konzeption zu einer lebendigen, dynamischen Grundlage unserer Arbeit. Insoweit ist die vorliegende Fassung als vorläufig zu betrachten und wir freuen uns über Anregungen zur Weiterentwicklung dieser Konzeption.

13