Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Haftbares Subjekt

Die Ordnung der Rechtsberatung der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner auf dem elektronischen Wege sowie die Ordnung der Service „Szulikowski On...
Author: Linda Gerstle
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Die Ordnung der Rechtsberatung der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner auf dem elektronischen Wege sowie die Ordnung der Service „Szulikowski Online“ (Die Ordnung der Dienstleistungserbringung auf dem elektronischen Wege) vom 29. Juni 2010 r.

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §1 Haftbares Subjekt 1.

Die Ordnung der Erbringung der Rechtsberatung durch die Anwaltskanzlei „M. Szulikowski und Partner“ auf dem elektronischen Wege sowie die Ordnung der Service „Szulikowski Online” (Ordnung der Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem

Wege),

Reklamationsverfahren,

im

folgenden

Bedingungen

des

„Ordnung“

genannt,

Vertragsabschlusses

bestimmt und

der

Vertragsauflösung, sowie die Bedingungen, die Art und den Umfang der Dienstleistungen, die durch Anwaltskanzlei „M. Szulikowski und Partner“ mit Sitz in Warschau (PL 00-252), ul. Podwale 3/13, Polnischer Steuernummer (NIP) 522-112-29-74, die wirtschaftliche Tätigkeit ist in Wirtschaftstätigkeitregister unter der Nummer 432768, die vom Präsidenten der Stadt Warschau geführt wird, die vom Rechtsanwalt Maciej Szulikowski, der in die Liste der Rechtsberater unter der Nummer WA – 5355 eingetragen worden ist, geführt wird, erbracht werden, im folgenden „Kanzlei“ genannt. 2.

Die in der Ordnung enthaltenen Bestimmungen stellen die Ordnung der Erbringung der Dienstleistungen auf dem elektronischen Wege gemäß dem Gesetz vom 18. Juni 2002 über Erbringung der Dienstleistungen auf dem elektronischen Wege (Polnisches Gesetzblatt vom 2002 Nr. 144, Pos. 1204 mit späteren Änderungen) dar.

3.

Die Lieferung von Inhalten mit rechtswidrigen Charakter vom Mandanten im Rahmen der Rechtsberatung ist verboten.

Die in dieser Ordnung enthaltenen Lösungen stellen Gegenstand des Urheberrechtsschutzes der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner dar.

4.

Die Ordnung findet Anwendung im ganzen auf die von der Kanzlei geleistete Rechtsberatung per Webseite unter Anwendung des Anmeldungsformulars, das sich auf dieser Webseite befindet.

5.

Außer der Dienstleistungsart, von der im Absatz 4 die Rede ist, ist auch möglich, dass sich die Mandanten mit individualisierten Anfragen hinsichtlich der Möglichkeit der Dienstleistungen der Kanzlei ohne dabei den Anmeldungsformular zu verwenden, wenden, sondern in Form des Kontaktes mit der Kanzlei per E-Mail-Adressen, auf die die Webseite hinweist. Im Falle, von dem im vorangehenden Satz die Rede ist, kommt es zum Vertragsschluss im Wege der individuellen Vereinbarungen per E-Mail bzw. mittels anderer Kommunikationsmitteln, dagegen findet die Ordnung entsprechende Anwendung ausschließlich in den § 3, § 4, § 5 (mit Ausnahme des Absatzes 4), § 7 Abs. 2 hinsichtlich der Einverständniserklärung auf die Verarbeitung der Personaldaten, die der Kanzlei mitgeteilt wurden, § 8 Abs. 5, § 14 Abs. 3 hinsichtlich des Ausschlusses des Rechts des Verbrauchers vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Dienstleistungsausführung vor Ablauf von 10 Tagen ab Vertragsschluss begonnen hat, wenn der Mandant damit einverstanden war, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2-7, § 16, § 17, § 18, der seine Anwendung im Rahmen der Art und Wirkungen der Änderung der Ordnung, unter Vorbehalt, dass die Änderung der Ordnung während der Vertragsdauer auf die E-Mail-Adresse dem Mandanten mitgeteilt wird, sowie § 19, § 20.

6.

In dem Falle, der im Absatz 5 geregelt ist, finden die Ordnungsbestimmungen ihre Anwendung auf die Verträge, die in dem im Absatz 5 geregelten Wege geschlossen werden, wenn die Ordnung dem Mandanten vor Vertragsschluss zugestellt wurde.

7.

In dem im Absatz 5 geregelten Falle finden die Ordnungsbestimmungen ihre Anwendung auch auf die festen Verträge der juristischen Dienstleistungen, die von der Kanzlei schriftlich abgeschlossen wurden, wobei wenn die Ordnungsbestimmungen an diese Vertrage während der Vertragsdauer angeschlossen werden, finden die allgemeinen Grundsätze die Anwendung. §2 Definitionen

Die Definitionen der Begriffe, die in der Ordnung verwendet werden:

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1) Rechtliches Audit – Überprüfung der Vereinbarkeit der vorgenommenen Tätigkeiten und Verfahren sowie der bestehenden inneren Regelungen mit den allgemein geltenden Vorschriften aufgrund der durch den Mandanten gesendeten Informationen und Dokumente; 2) Preisliste der Dienstleistungen – die Preisliste der Rechtsberatung, die die Höhe der Vergütung für die durch Kanzlei erbrachten Dienstleistungen bestimmt, und die sich auf der Webseite befindet; 3) Anmeldungsformular – das Formular auf der Webseite, das zur Erteilung eines Auftrags dient; 4) Mandant – eine natürliche Person, eine juristische Person bzw. eine nicht rechtsfähige Organisationseinheit, die einen Auftrag eingereicht hat; 5) Verbraucher – eine natürliche Person, die den Vertrag abschließt, der direkt mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht verbunden ist; 6) Antwort – die durch die Kanzlei als Antwort auf Anfrage des Mandanten gesendete E-Mail 7) Rechtliches Gutachten – das rechtliche Gutachten, das zum komplexen durch einen Mandanten im Anmeldungsformular vorgestellten Thema angefertigt wird; 8) Rechtliche Beratung – eine kurze Antwort (ca. die Hälfte einer Seite DIN A4), die durch Kanzlei auf eine einzelne und präzise im Anmeldungsformular formulierte rechtliche Frage erteilt wird; 9) Schreibenentwurf – der Entwurf des Prozessschreibens bzw. des anderen Schreibens, der aufgrund den durch den Mandanten im Anmeldungsformular gesendeten Informationen mit der Darstellung des Sachverhalts, der durch die Kanzlei angefertigt wird; 10) Vertragsentwurf – der Entwurf des Vertrags bzw. die Ergänzung des Vertrages aufgrund

der

durch

den

Mandanten

im

Anmeldungsformular

gesendeten

Informationen mit der Darstellung des Sachverhalts, durch die Kanzlei angefertigt wird; 11) Bankkonto der Kanzlei – Bankrechnung der Kanzlei Nr. 78 1140 2004 0000 3502 3266 3108 (mBank) 12) Registrierung von Subjekten – die Tätigkeiten, die auf der faktischen Vervollständigung notwendigen Dokumente oder Hinweisung, aufgrund der im Anmeldungsformular

dargestellten

Information,

die

zur

Registrierung

einer

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Handelsgesellschaft, eines Vereins bzw. einer Stiftung, beruhen. Abhängig von dem Inhalt des Auftrags beruht die Registrierung von Subjekten auf: a) Erteilung der Kanzlei einer Vollmacht durch den Mandanten, die aufgrund der Vollmacht alle faktischen materiellrechtlichen und prozessualen Tätigkeiten vornehmen wird, die zur Registrierung notwendig sind, einschließlich dem Einreichen des Antrags an das Landesgerichtsregister bzw. b) Vorbereitung durch die Kanzlei einer Information über das Verfahren, dass zur Registrierung eines Subjektes erforderlich ist; 13) Webseite



die

Webseite

der

Kanzlei,

die

sich

unter

der

Adresse

www.szulikowski.pl/szulikowski-online.html befindet; 14) Vertrag – ein Vertrag mit einem Mandanten, dessen Gegenstand die Ausfuhrung der Rechtsberatung durch Kanzlei gemäß der in der Ordnung bestimmten Bedingungen und Grundsätze, ist; 15) Rechtliche Beratung– die Tätigkeit, die auf der Vornahme der Schätzung beruht sowie: a) Durchführung eines rechtlichen Audits bzw. b) Anfertigung eines rechtlichen Beratung bzw. c) Anfertigung eines Gutachtens bzw. d) Anfertigung eines Vertragsentwurfs bzw. e) Anfertigung eines Schreibenentwurfs bzw. f) Registrierung von einem Subjekt bzw. g) Vertretung. 16) Schätzung – Voranalyse des Auftrags und Bestimmung der Höhe der Vergütung für die Ausführung des übriggeblieben Teils des Auftrags von der Kanzlei; 17) Vertretung – Auftreten vor den ordentlichen Gerichten, vor dem Obersten Gericht, vor den Verwaltungsgerichten und Behörden; 18) Auftrag – Willenserklärung eines Mandanten, die auf der Sendung des ordnungsmäßig ausgefüllten Anmeldungsformular an die Kanzlei beruht, das die Bestellung der Rechtsberatung enthält.

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§3 Technische Mindestanforderungen Die technische Mindestanforderung, um von der Rechtsberatung Gebrauch zu machen, ist Internetzugang sowie Zugang zur elektronischen Post (E-Mail). §4 Umfang der Dienstleistungen Die Kanzlei erbringt die Rechtsberatung insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten: 1)

Zivilrecht;

2)

Wirtschafts- und Handelsrecht;

3)

Verwaltungsrecht;

4)

Hilfe bei der Gründung von Gesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offener

Gesellschaft,

Partnerschafts-,

Kommanditgesellschaft,

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. Aktiengesellschaft); 5)

Hilfe bei Gründung eines Vereins oder einer Stiftung;

6)

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht;

7)

Familien- und Betreuungsrecht;

8)

Sachenrecht;

9)

Baurecht;

10)

Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht;

11)

Bank- und Finanzrecht (mit Ausnahme der Steuerberatung);

12)

Hilfe bei Gesellschaftsangelegenheiten und bei der laufender Tätigkeit der Unternehmer;

13)

Recht der öffentlicher Aufträge;

14)

Wettbewerbsrecht;

15)

Recht des geistigen Eigentums;

16)

Europarecht;

17)

Pharmarecht.

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Kapitel 2 Erklärungen §5 Erklärungen der Kanzlei 1.

Die Kanzlei erbringt Rechtsberatung gemäß der Ordnung, den allgemein geltenden Vorschriften und dem Standesrecht der Rechtsberater, der auf der Webseite der Landeskammer der Rechtsberater zugänglich ist.

2.

Die Kanzlei erteilt keine Einwilligung die von der Kanzlei erbrachte Rechtsberatung zu rechtswidrigen Zwecken auszunutzen.

3.

Die Kanzlei verpflichtet sich hinsichtlich den erlangten Informationen die berufliche Schweigepflicht zu wahren und diese Informationen ausschließlich zum Zwecke der Rechtsberatung auszunutzen.

4.

Der Kontakt des Mandanten mit der Kanzlei im Rahmen der Ausführung eines rechtlichen Audits, der Anfertigung eines Gutachtens, einer Beratung, eines Schreibenentwurfs, eines Vertragsentwurfs, einer Registrierung von Subjekten bzw. einer Vertretung erfolgt per elektronische Post und Anmeldungsformular. In den begründeten Fällen der Rechtsberatung, sowie in den Fällen der Registrierung von Subjekten und Vertretung ist telefonischer bzw. persönlicher Kontakt eines Mandanten mir der Kanzlei möglich, insbesondere im Falle der Notwendigkeit die vertraulichen Informationen des Mandanten zu schützen.

5.

Die Ordnung ist der integrale Bestandteil eines zwischen der Kanzlei und dem Mandanten geschlossenen Vertrages.

6.

Die Kanzlei darf die durch die Ordnung umfasste Rechtsberatung leisten, indem sich der Dritten, die die ordnungsgemäße Ausführung gewährleisten, bedient. §6 Erklärungen eines Mandanten

1.

Der Mandant erklärt, dass er im Falle eines Auftrags, der eine Registrierung von Subjekten oder eine Vertretung umfasst, alle notwendigen mit der Ausführung der

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Rechtsberatung verbundenen Gebühren und Aufwendungen, unabhängig von der Vergütung gemäß der Preisliste decken wird. 2.

Der Mandant erklärt durch Sendung des ausgefüllten Anmeldungsformulars, dass ihn kein Rechtsberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Patentanwalt in derselben Angelegenheit vertritt.

3.

Der Mandant erklärt durch Sendung des ausgefüllten Anmeldungsformulars, dass er sich mit der Bestimmungen der Ordnung vertraut gemacht hat und mit diesen Bestimmungen einverstanden ist.

Kapitel 3 Vertrag §7 Vertragsabschluss 1.

Zum Zwecke des Vertragsabschlusses sollte der Mandant das sich auf der Webseite befindende Anmeldungsformular ausfüllen und senden.

2.

Im Anmeldungsformular sollte der Mandant seine eigene und richtige E-Mail-Adresse angeben und seine Einwilligung erklären, dass er mit allen Bestimmungen der Ordnung sowie mit Verarbeitung der Personaldaten durch Kanzlei zum Zwecke der Erbringung der Rechtsberatung gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über Personaldatenschutz (Polnisches Gesetzblatt vom 2002, Nr. 101, Pos. 926) einverstanden ist.

3.

Die Kanzlei verpflichtet sich die Antwort auf den Auftrag vor dem Ablauf von 2 Stunden ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Auftrags, in der Frist, die im § 12 Absatz 6 der Ordnung geregelt ist, zu senden. Falls der Auftrag nach 15.30 Uhr am Arbeitstag (Montag – Freitag) eingereicht wird, hat sich die Kanzlei das Recht vorbehalten, die Antwort am nächsten Arbeitstag zu senden.

4.

Die Antwort sollte die Nummer des Auftrags, Art der Rechtsberatung nach der durch Kanzlei vorgenommenen Klassifikation, die Schätzung der Vergütung, die Ausführungsfrist der Dienstleistung umfassen, darüber hinaus sollte auch zusätzliche Bedingungen der Ausführung der Rechtsberatung bestimmen bzw. Bitte, von der im

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Abs. 5 die Rede ist, sowie den Vorbehalt, dass die Schätzung sowie die Ausführungsfrist der Rechtsberatung bestimmt werden, wenn zusätzliche im Absatz 5 geregelten Informationen und Unterlagen, im Rahmen der Bestätigung bestimmt werden. 5.

In der Antwort kann die Kanzlei bitten, zusätzliche Informationen bzw. Unterlagen, die die Angelegenheit betreffen, zu senden. Die Kanzlei wird den Erhalt der Informationen und Unterlagen in der analogen Frist zur Frist, in der die Antwort gesandt wurde, die im Absatz 3 geregelt ist, bestätigen.

6.

Wird die Kanzlei die im Absatz 5 geregelten Informationen bzw. Unterlagen nicht erhalten, hat sich die Kanzlei das Recht vorbehalten den Auftrag nicht auszuführen.

7.

Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Mandant den Auftrag erteilt sowie wenn die Kanzlei eine Antwort gibt bzw. wenn eine zusätzliche Bestätigung, die im Absatz 5 geregelt ist, in dem Zeitpunkt, in dem die Kanzlei von dem Mandanten die Bestätigung der Ausführungsbedingungen, auf die in der Antwort bzw. in der zusätzlichen Bestätigung, die im Absatz 5 geregelt ist, hingewiesen wird. Die Bestätigung beruht auf Sendung einer Nachricht per E-Mail von dem Mandanten mit dem Inhalt „Ich bestätige die Ausführungsbedingungen der Rechtsberatung im Rahmen des Auftrags Nummer (hier sollte es auf die im § 7 Absatz 4 der Ordnung geregelte Auftragsnummer hingewiesen werden)“, wobei in dem Falle, wenn sich die Kanzlei um Sendung zusätzlicher Informationen bzw. Unterlagen wendet, erfolgt die oben genannte Bestätigung der Auftragsbedingungen durch den Mandanten erst nach dem von der Kanzlei eine Endbestätigung aller zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen, die im Absatz 5 geregelt ist. Der Mandant ist verpflichtet diese Bestätigung in der Frist von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, in dem er die Antwort bzw. die zusätzliche Neubestätigung, die im Absatz 5 geregelt ist, erhält, sonst darf die Kanzlei die Ausführung des Auftrags auf den früher bestimmten Bedingungen verweigern.

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Kapitel 4 Grundsätze der Erbringung der Rechtsberatung

§8 Allgemeine Grundsätze der Erbringung der Rechtsberatung 1.

Die Kanzlei erbringt Rechtsberatung aufgrund der von einem Mandanten geschickten Informationen und Unterlagen.

2.

Die Ausführung des Auftrags erfolgt durch Sendung des Gegenstands der ausgeübten Dienstleistung mittels elektronischer Post an die im Anmeldungsformular angegebene E-Mail- Adresse bzw. falls es sich aus einem bestimmten Vertrag ergibt, durch Ausübung anderer rechtlichen oder tatsächlichen Tätigkeiten.

3.

Wird die Rechtsberatung nicht in der Frist ausgeführt, ist der Mandant berechtigt, den Auftrag zu kündigen.

4.

In dem im Absatz 3 geregelten Fall, wird die Vergütung dem Mandanten zurückgegeben.

5.

Die Kanzlei hat sich das Recht vorbehalten, die Annahme des Auftrags aus wichtigen Gründen im Sinne der geltenden Vorschriften, die die Berufsausübung durch den Rechtsberater regeln, zu verweigern. §9 Rechtliche Beratung

1.

Zum Zwecke der Anfertigung einer rechtlichen Beratung durch die Kanzlei, sollte der Mandant im Anmeldungsformular seine Frage stellen, die: a)

auf kurze und präzise Weise formuliert werden sollte,

b)

ein Problem in seinem Inhalt beinhalten sollte sowie

c)

alle wesentlichen faktischen Umstände, die notwendig zur Erteilung einer rechtlichen Beratung durch die Kanzlei sind.

2.

Wird der Auftrag als rechtliche Beratung qualifiziert, wird eine zusätzliche Frage des Mandanten als ein gesonderter Auftrag betrachtet.

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§ 10 Vertretung 1.

Ein Auftrag, der eine Vertretung umfasst, wird von der Kanzlei als Vertretung vor den Gerichten und Behörden in Polen betrachtet. In Warschau führt die Kanzlei den Auftrag selbständig aus. Außerhalb Warschaus wird die Vertretung durch Vermittlung der aufgrund der geltenden Vorschriften berechtigten Subjekten, die mit der Kanzlei zusammenarbeiten, geleistet, wobei der Mandant damit einverstanden ist, dass dem Mitarbeiter der Kanzlei eine Untervollmacht zur Vornahme bestimmten Handlungen im Namen des Mandanten erteilt wird.

2.

Die gerichtliche Vertretung wird von der Kanzlei in folgenden Angelegenheiten geleistet: a)

Zivilangelegenheiten;

b)

Verwaltungsangelegenheiten;

c)

Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten;

d)

besondere Verfahren, darunter auch in den Angelegenheiten der öffentlichen Aufträge bzw. Disziplinarverfahren, wenn der Verfahrensweg die gerichtliche Vertretung durch den Anwalt vorgesehen ist.

3.

Die Bedingung für die Vertretung durch die Kanzlei ist, dass der Mandant eine ordnungsmäßige Vollmacht erteilt. Die Kanzlei vertritt den Mandanten gemäß den geltenden Vorschriften und den Grundsätzen des Standesrechts, insbesondere ist die Kanzlei nicht an die Anweisungen des Mandanten hinsichtlich der Vornahme bestimmten Tätigkeiten gebunden und darf die Vornahme von bestimmten Tätigkeiten im Namen des Mandanten verweigern, wenn sie feststellt, dass die Vornahme offensichtlich unbegründet und unzulässig ist § 11 Sonstige Regeln der Rechtsberatung

1.

Falls ein Auftrag rechtliches Audit, ein Gutachten oder Anfertigung eines Vertragsentwurfs, Schreibenentwurfs, Registrierung von Subjekten bzw. Vertretung umfasst, sollte ein Mandant alle notwendigen, ausführlichen und genauen

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Informationen hinsichtlich des Sachverhalts angeben, als auch alle notwendigen Unterlagen zusenden. 2.

Wenn die Kanzlei die im Absatz 1 bestimmten Informationen nicht erhält, hat sich die Kanzlei das Recht vorbehalten, den Auftrag nicht auszuführen.

3.

Falls

der

Auftrag

Schreibentwurfs

Anfertigung

umfasst,

hat

eines

ein

Gutachtens,

Mandant

das

Vertragsentwurfs

Recht

zwei

oder

zusätzlichen

unentgeltlichen Fragen, die die Rechtsberatung präzisieren, innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Realisierung der aufgezählten rechtlichen Dienstleistungen zu senden. § 12 Ausführungsfrist 1.

2.

Die Frist bei der Ausführung einer Dienstleistung beträgt: a)

im Falle einer rechtlichen Beratung – 24 Stunden;

b)

im Falle eines rechtlichen Gutachtens – 48 Stunden;

c)

im Falle eines Vertragsentwurfs – 48 Stunden;

d)

im Falle eines Schreibentwurfs – 48 Stunden;

e)

im Falle eines rechtlichen Audits – 96 Stunden.

Die Frist bei der Registrierung eines Subjektes sowie bei der Vertretung wird in jedem Fall individuell in der Antwort bzw. in einer im § 7 Abs. 5 geregelten zusätzlichen Bestätigung, bestimmt.

3.

Die Ausführungsfrist wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, in dem die Kanzlei eine Bestätigung vom Mandanten erhält, die im § 7 Abs. 7 geregelt ist bzw. ab der Vornahme anderer Tätigkeiten bei der Vertretung, auf die in der Antwort hingewiesen wird.

4.

Die Kanzlei kann die Ausführung des Auftrags davon abhängig machen, wenn sie Vergütungs- und Kostenvorschuss in der in der Antwort bzw. in der zusätzlichen Bestätigung, die in im § 7 Abs. 5 geregelt ist, bestimmten Höhe, erhält, insbesondere in dem Falle, wenn Ausführungsbeginn des Auftrags von den Aufwendungen abhängt. Ist der Vorschuss, der in dem vorangehenden Satz geregelt ist, auf dem Konto der Kanzlei in der Frist von 24 Stunden ab dem Zugang der Bestätigung des Mandanten, die im § 7 Abs. 7 geregelt ist, nicht eingegangen, darf die Kanzlei den Auftrag

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kündigen, was als wichtiger Grund im Sinne der geltenden Vorschriften betrachtet wird und die Ausführung des Auftrags aufgrund der früher bestimmten Bedingungen verweigern. 5.

Dem Mandanten wird mittels einer Nachricht, die auf die im Anmeldungsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, mitgeteilt, dass Vergütungs- und Kostenvorschuss auf dem Bankkonto der Kanzlei in der Frist von 24 Stunden ab dem Erhalt der Einzahlungsbestätigung gutgeschrieben ist.

6.

Die im Absatz 1 bestimmten Fristen können Veränderungen unterliegen, was von dem dargestellten Sachverhalt und von der Ausführlichkeit der von dem Mandanten angegebenen Informationen abhängen kann, wobei in diesem Falle auf die Ausführungsfrist der Rechtsberatung in der Antwort bzw. in der zusätzlichen Bestätigung, von der im § 7 Abs. 5 die Rede ist, hingewiesen wird

7.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind ausschließlich Montag bis Freitag an den Arbeitstagen ab 9.30 bis 17.30. § 13 Vergütung

1.

Der Kanzlei steht für die Rechtsberatung das Recht auf eine Vergütung zu.

2.

Die Vergütungshohe wird in der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste der Rechtsberatung festgelegt.

3.

Im Falle der Erbringung der im § 2 Pkt. 15 lit. a, lit. b, lit. c, lit. d, bestimmten Rechtsberatung in einer Fremdsprache (Englisch bzw. Deutsch), steigt die Vergütungshöhe um 50 % der Vergütung brutto, dagegen im Falle des Bedarfs an die Rechtsberatung in einer Fremdsprache (Englisch bzw. Deutsch) wird die zusätzliche Vergütung individuell in der Antwort bzw. in der im § 7 Abs. 5 geregelten Bestätigung festgesetzt.

4.

In dem Falle wenn der Auftrag einen besonders komplizierten Sachverhalt betrifft, der zusätzlichen Arbeitsaufwand verlangt, kann sich die Höhe der Vergütung ändern. In diesem Falle wird die Höhe der Vergütung in der Antwort bzw. in der im § 7 Abs.5 geregelten zusätzlichen Bestätigung bestimmt.

5.

Der Mandant ist nicht verpflichtet die Vergütung zu bezahlen, bevor er die Rechtsberatung seitens der Kanzlei erhalten wird, d. h. bevor dem Mandanten das

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Ergebnis der Rechtsberatung gesandt wird, jedoch in den im § 12 Abs. 4 geregelten Fällen darf die Kanzlei den Vorschuss verlangen. 6.

Die Frist für die Zahlung der Vergütung wird jeweils in der Antwort bzw. in der zusätzlichen Bestätigung, die im § 7 Abs. 5 geregelt ist, bestimmt.

7.

Die Vergütung für die Rechtsberatung ist auf die Rechnung der Kanzlei zu überweisen bzw. mittels einer Geldkarte zu bezahlen, es sei denn auf der Internetseite auf die Möglichkeit der Zahlung mittels einer Geldkarte hingewiesen wurde, nach der Schätzung des Auftrags in der Antwort bzw. in der zusätzlichen Bestätigung, die im § 7 Abs. 5 geregelt ist, sowie nachdem die Bestätigung der Auftragsbedingungen vom Mandanten gesandt wurden, die im § 7 Abs. 7 geregelt ist. Die Überweisung sollte die E-Mail-Adresse, die im Anmeldungsformular angegeben wurde, sowie die Auftragsnummer, die im § 7 Abs. 4 der Ordnung geregelt ist, aufweisen.

8.

Falls die Höhe der Vergütung 300,00 PLN (wörtlich: dreihundert PLN) übersteigt, besteht die Möglichkeit die Vergütung auf Raten zu verteilen. Die Zahlungsfristen der Raten sowie deren Höhe werden in der Antwort bzw. in der im § 7 Abs. 5 geregelten zusätzlichen Bestätigung, bestimmt.

9.

Auf den vom Mandanten erklärten Wunsch stellt die Kanzlei auf die in der E-Mail angegebene Adresse innerhalb von 7 Tagen ab der Einzahlung für Rechtsberatung auf Bankkonto der Kanzlei eine Mehrwertsteuerrechnung aus. Durch Annahme dieser Ordnung erklärt der Mandant sein Einverständnis mit der Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung ohne seine Unterschrift.

10.

Auf

den

vom

Mandanten

Mehrwertsteuerrechnung

in

erklärten

Wunsch

elektronischer

kann Form

die

Kanzlei

ausstellen.

eine Eine

Mehrwertsteuerrechnung in elektronischer Form wird unverzüglich an die im Anmeldungsformular gegebene E-Mail-Adresse gesendet. 11.

Durch Annahme dieser Ordnung bevollmächtigt der Mandant die Kanzlei die Rechnung ohne Unterschrift des Empfängers auszustellen. Die Rechnungen werden auf den Wunsch eines Mandanten ausgestellt.

12.

Als Zeitpunkt der Vergütungszahlung wird der Zeitpunkt betrachtet, in dem die Vergütung auf Bankkonto gutgeschrieben ist.

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§ 14 Vertragszeit und Vertragsauflösung 1.

Ein Vertrag zwischen der Kanzlei und dem Mandanten ist für die Dauer der Rechtsberatung geschlossen.

2.

Der Mandant darf den Vertrag im Falle der groben Vertragsverletzung durch die Kanzlei fristlos kündigen, indem eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der Kanzlei mit folgenden Angaben gesendet wird: a)

mit der Auftragsnummer;

b)

mit der im Anmeldungsformular angegebenen E-Mail;

c)

mit der Bestimmung der groben Vertragsverletzung durch die Kanzlei.

Im Falle der begründeten Kündigung wird die erhobene Vergütung dem Mandanten zurückgegeben. 3.

Durch Annahme dieser Ordnung erklärt ein Mandant sein Einverständnis mit der Aufnahme der Rechtsberatungsausführung durch die Kanzlei vor Ablauf von 10 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, gemäß dem individuell eingereichten Auftrag. Dadurch nach Art. 10 Abs. 3 Pkt. 1 des Gesetzes vom 2. März 2000 über den Schutz einiger Rechte der Verbraucher sowie über die Haftung für den durch ein gefährliches Produkt verursachten Schaden (Polnisches Gesetzblatt vom 2000, Nr. 22, Pos. 271 mit späteren Änderungen), steht dem Verbraucher kein Recht nach dem obigen Gesetz vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kanzlei innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss Ausführung der Rechtsberatung aufnimmt.

4.

Der Mandant darf den Vertrag in jeder Zeit nach den allgemeinen Grundsätzen kündigen. § 15 Reklamationsverfahren

1.

Eine Reklamation ist schriftlich innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Ausführung der Dienstleistung an die Adresse der Kanzlei mit der Nachschrift „Szulikowski Online – Reklamation“ einzureichen.

2.

Das Recht eine Reklamation einzureichen steht ausschließlich den Mandanten zu.

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3.

Die Kanzlei wird die Reklamationen der Mandanten aufgrund der Ordnung untersuchen.

4.

Eine Reklamation sollte Folgendes enthalten: a)

Vorname und Name des Mandanten sowie die Auftragsnummer,

b)

Konkrete sachliche Einwendungen bzw. Einwendungen bezüglich der Nichteinhaltung der Frist mit der Begründung des Wesens der Billigkeit,

c) 5.

Datum und die Unterschrift der die Reklamation vorbringenden Person.

Dem Mandanten wird die Entscheidung hinsichtlich der Untersuchung der Reklamation an die in der Reklamation angegebene Adresse geschickten Einschreiben innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Reklamationszugang mitgeteilt.

6.

Wird der Reklamation stattgegeben, wird die Kanzlei die Rechtsberatung ohne zusätzlicher Vergütung aufzufordern erneut erbringen oder dem Fall entsprechend wird die Vergütung im Ganzen oder teilweise zurückgegeben.

7.

Wird der Reklamation nicht stattgegeben, steht dem Mandanten das Recht zu, seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. § 16 Haftung der Kanzlei

1.

Die Kanzlei haftet nicht für den Inhalt der Rechtsberatung im Falle der unpräzisen Darstellung des Sachverhalts durch den Mandanten, aufgrund dessen die Kanzlei die Rechtsberatung ausführt.

2.

Die Kanzlei hat das Recht im Falle der Notwendigkeit einer Instandhaltung, Reparatur, Erweiterung der Gerate bzw. der Software die Ausführung der Rechtsberatung vorübergehend aufzuhören oder zu beschränken. In diesem Falle werden die Aufträge, die vor der Entstehung des im vorstehenden Satz bestimmten Umstands angenommen wurden, von der Kanzlei ausgeführt.

3.

Die Kanzlei haftet nicht für Schäden des Mandanten bzw. eines Dritten, die infolge des Fehlens des Internetzugangs oder der Unterbrechung der Internetverbindung, die sich aus den nicht von der Kanzlei abhängigen Gründen ergeben, verursacht werden.

4.

Die Kanzlei haftet nicht für Schäden des Mandanten oder eines Dritten, die mit der Möglichkeit der Datenstörung oder EDV-Vorrichtungen verbunden sind.

Die in dieser Ordnung enthaltenen Lösungen stellen Gegenstand des Urheberrechtsschutzes der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner dar.

5.

Dem Mandanten wird das Risiko mitgeteilt, dass mit der Anwendung von EDVVorrichtungen, elektronischer Post, Telekommunikationsnetz, mit der Möglichkeit des widerrechtlichen Eingriffs eines Dritten bzw. Schadprogramme ohne Wissen und Wollen der Kanzlei verbunden ist. Kapitel 5 Schlussbestimmungen § 17 Personaldaten des Mandanten

1.

Zur Verarbeitung der Personaldaten im Sinne des Gesetzes vom 29. August 1997 über Personaldatenschutz (Polnisches Gesetzblatt vom 2002, Nr. 101, Pos. 926) im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen auf dem elektronischem Wege, werden die Vorschriften des o.g. Gesetzes sowie des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die auf dem elektronischen Wege erbrachten Dienstleistungen (Polnisches Gesetzblatt vom 2002, Nr. 144, Pos. 1204) angewendet.

2.

Die Personaldaten eines Mandanten werden ausschließlich zum Zwecke der Rechtsberatung in dem durch das Gesetz vom 18. Juni 2002 über die auf dem elektronischen Wege erbrachten Dienstleistungen (Polnisches Gesetzblatt vom 2002, Nr. 144, Pos. 1204) festgesetzten Umfang verarbeitet.

3.

Die Personaldaten werden vom Mandaten freiwillig angegeben und ihm steht das Recht, Einsicht in den Inhalt seiner Daten zu nehmen sowie deren Änderung zu. § 18 Änderung der Ordnung

1.

Die Ordnung tritt am Tag der Veröffentlichung auf der Webseite www.szulikowski.pl in Kraft und ist ab dem Tag der Bekanntmachung für alle aufgenommenen Aufträge bindend. Die Änderung der Ordnung wahrend der Dauer des Vertrages wird dem Mandanten elektronisch auf die im Anmeldungsformular gegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Die in dieser Ordnung enthaltenen Lösungen stellen Gegenstand des Urheberrechtsschutzes der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner dar.

2.

Im Falle der Änderung der Ordnung während der Dauer des Vertrages, darf der Mandant mittels elektronischer Post innerhalb von 24 Stunden den Vertrag kündigen. Wenn ein Mandant in der oben genannten Frist keine Kündigungserklärung abgibt, wird es angenommen, dass er mit den Änderungen einverstanden ist und diese binden ihn ab dem Zeitpunkt, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist. § 19 Die in der Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten

Für alle in dieser Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten werden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches sowie anderer Gesetze angewendet, die Vertrage dagegen unterliegen dem polnischen Recht. § 20 Gerichtszuständigkeit 1.

Für alle aus der Erbringung der Rechtsberatung folgenden Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der Kanzlei zuständig.

2.

Im Falle des Vertrages mit einem Verbraucher ist für alle aus der Ausführung der Rechtsberatung folgenden Streitigkeiten das Gericht nach den allgemeinen Grundsätzen zuständig.

Die in dieser Ordnung enthaltenen Lösungen stellen Gegenstand des Urheberrechtsschutzes der Anwaltskanzlei M. Szulikowski und Partner dar.