Jugend und Medien Die Eltern sind in der Pflicht

Juni 2010 Jugend und Medien – Die Eltern sind in der Pflicht Wie schützen wir Kinder und Jugendliche vor medialen Inhalten, die sie und ihre Entwickl...
Author: Gabriel Böhmer
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Jugend und Medien – Die Eltern sind in der Pflicht Wie schützen wir Kinder und Jugendliche vor medialen Inhalten, die sie und ihre Entwicklung gefährden? Bei Hörfunk und Fernsehen gibt es bereits einen recht umfassenden Jugendmedienschutz, jetzt haben die Ministerpräsidenten mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine Grundlage geschaffen, um entsprechende Regelungen für das Internet zu verwirklichen. Und dabei gilt, was auch bisher die notwendige und richtige Grundlage für den Schutz von Kindern und Jugendlichen war: Am Ende müssen die Eltern ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Aufsichtspflicht für den eigenen Nachwuchs wahrnehmen. Zugegeben, die multimediale Welt ist komplizierter und komplexer geworden. Niemand wird behaupten wollen, es wäre einfach, in Zeiten der Chatrooms, sozialen Netzwerke und kommunikativen Rund-um-die-Uhr-Angeboten diese Aufgabe zu erfüllen. Wo es früher ausreichte, sich das Radio- und Fernsehprogramm anzuschauen und dann zu entscheiden, welche Sendungen Söhne und Töchter konsumieren dürfen, ist es nun das Riesenangebot des Internets, in dem es gilt auszuwählen. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen erhalten die Eltern nun so etwas wie einen Werkzeugkasten, der sie bei ihrer Aufgabe unterstützt. Die Alterskennzeichnung und die Möglichkeit, nicht gekennzeichnete Angebote herausfiltern zu lassen sind eine gute Basis, den Jugendmedienschutz auch Online zu befördern. Notwendig wäre es aber sicherlich, mit einer breiten Kampagne, diese Möglichkeiten auch publik zu machen und den Eltern praktische Hilfestellungen zu geben. Denn vielen ist das Problem leider noch nicht bewusst, oder sie sind mit der neuen Technik nicht vertraut genug, um das Angebot für einen besseren Schutz ihrer Kinder nutzen zu können. Hier ist Aufklärung gefragt, denn sonst erreicht das gute Vorhaben wieder nur diejenigen, die nicht erst überzeugt werden müssen. Ja, die Eltern sind in der Pflicht, sich auch in den neuen Medien um den Schutz ihrer Kinder vor Inhalten zu kümmern, die für sie nicht altersgemäß sind. Aber die Politik ist auch in der Pflicht, die gesetzlichen Möglichkeiten so zu vermitteln, dass sie dann auch praktische Anwendung finden.

Michael Sommer

Themen: DGB zu Datenschutz

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Verbände zu Pressefreiheit 2 Thesen zur Netzpolitik

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Initiative zu Urheberrecht

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Rundfunkbeitrag kommt

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Doku Eckpunkte zur Gebühr 5 Jugendmedienschutz

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Politikanteile bei Privaten

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Anstalten zu neuem Beitrag 10 Gericht urteilt gegen Zeit

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Studie: Junge Migranten u. Medien 11 DGB-Filmpreis

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Veranstaltungen

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Impressum

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Sommer: Kritik an Datenschutzgesetz für Beschäftigte DGB-Vorsitzender Michael Sommer hat den Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz kritisiert: „Wir fordern eine deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet.“ Hauptkritikpunkt der Gewerkschaften ist, dass von dem ursprünglichen Ansatz, den Schutz von Beschäftigten vor Bespitzelung und Überwachung zu verbessern, nichts mehr erkennbar ist. „Wir verstehen die Vorschläge vielmehr so, dass mit den Neuregelungen dem Arbeitgeber ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden soll, mit dem er Bespitzelungen und Überwachungen rechtfertigen kann. Wir halten dies für falsch.“, betonte Michael Sommer. Damit würde die Position der Beschäftigten nicht verbessert, sondern erheblich verschlechtert werden. „Aus unserer Sicht ist damit kein politischer Mehrwert verbunden, sondern das reale Schutzniveau wird teilweise sogar unterschritten. Auch bestehen erhebliche Bedenken, dass ein solches Gesetz den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz auch im Arbeitsverhältnis aufgestellt hat, gerecht wird“, sagte Sommer.

Verbände zum Pressefreiheitsgesetz In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich Verdi, der DJV, ARD, ZDF und die Verlegerverbände zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht, kurz Pressefreiheitsgesetz, geäußert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt die Stellungnahme. Laut Koalitionsvertrag soll insbesondere im Strafgesetzbuch sichergestellt werden, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Darüber hinaus soll der Beschlagnahmeschutz für Journalisten dergestalt geändert werden, dass künftig eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sein soll. Das Vorhaben wird von den Stellung nehmenden Verbänden und Unternehmen begrüßt. Es sei ein weiterer Schritt hin zur Sicherstellung der in Art. 5 des Grundgesetzes verbürgten Pressefreiheit, die die Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen schützt, heißt es in der Stellungnahme. Nicht in allen Punkten werde jedoch der Entwurf den Bedürfnissen der Medienangehöri-

DGB-Entwurf Arbeitnehmerdatenschutzgesetz: www.dgb.de/-/amV Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes: www.dgb.de/-/amg

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gen gerecht, es werde Änderungsbedarf gesehen. Dies gelte für die Formulierungen zu solchen Handlungen, die vor der Offenbarung eines Geheimnisses liegen. Diese sollen nach dem Entwurf grundsätzlich strafbar bleiben, auch wenn sie lediglich Beihilfehandlungen sind. Zudem solle auch die Anstiftung zum Verrat straflos sein, anders, als das der Entwurf bisher vorsieht. Auch zum Thema Beschlagnahme gibt es nach Auffassung der Unterzeichner noch Korrekturbedarf.

De Maizière: 14 Thesen zur Netzpolitik Mit einer Grundsatzrede hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière Mitte Juni 14 Thesen zur Netzpolitik vorgestellt. Sie sind das Ergebnis seiner netzpolitischen Dialogreihe. De Maizière formuliert damit die Grundlagen für die Rolle des Staates bei der weiteren Ausgestaltung des Internets. "Die Politik hat das Phänomen Internet erst ignoriert, dann bestaunt und teils zu zögernd, teils zu forsch gehandelt", stellte de Maizière fest. Übersicht und sachliche Gelassenheit seien jetzt ebenso gefragt wie die nötige Entschlossenheit, klaren Risiken und Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehöre auch das Recht, Informationen über sich und andere zu verarbeiten. Ein solches „Recht auf persönliche Datenverarbeitung“ könne aber mit den Freiheiten anderer kollidieren. Hier müsse es einen Interessenausgleich geben. Der Staat solle hierfür in erster Linie zivilrechtliche Regeln zur Verfügung stellen und das Gebot der Rücksichtnahme stärken. De Maizière hob den Schutz der informationellen Selbstbestimmung gegenüber Unternehmen und dem Staat hervor: Der Einzelne müsse die Kontrolle über seine Daten behalten. Hierzu seien sichere elektronische Identitäten wichtig sowie mehr Möglichkeiten, die bestehenden Datenschutzrechte „per Mausklick“ ausüben zu können. Zudem brauche der Einzelne eine echte Verfügungsmacht über seinen „virtuellen Hausrat“; er müsse z.B. seine Daten in einem sozialen Netzwerk mitnehmen können, wenn er einen Anbieter wechselt. Die Verantwortung für die Sicherheit des Internets sieht der Bundesinnenminister nicht allein beim Staat. Auch Nutzer und Unternehmen müssten hierzu ihren Beitrag leisten. Für Provider schloss de Maizière eine Haftung für die „Verkehrssicherheit“ ihrer Angebote nicht aus. Eine inhaltliche Kontrolle durch die Anbieter lehnte er ab. „Eine starke und innovative nationale IT-Wirtschaft ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen ebenso wichtig wie für die technologische Souveränität und Sicherheit unseres Landes“, sagte de Maizière. Der Staat werde seine Angebote im Internet systematisch ausbauen. Im Mittelpunkt müsse der Nutzen für möglichst viele Bürger stehen. Kernaufgaben des Staates wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssten dabei ebenso angemessen berücksichtigt werden wie die Möglich-

Die Thesen als PDF: http://tinyurl.com/385yoqh

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keiten politischer Willensbildung über das Internet. Die Thesen für eine gemeinsame Netzpolitik der Zukunft können ab sofort online diskutiert werden. Auf www.e-konsultation.de/netzpolitik können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bis 23. Juli in die Diskussion einbringen und eigene Vorschläge machen.

Initiative Urheberrecht lobt Rede der Justizministerin Die Initiative Urheberrecht hat die Berliner Rede von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Urheberrecht begrüßt. Nach einem Treffen in Berlin teilte die Initiative mit, sie teile die Prämissen des Ministeriums zur Weiterentwicklung des Urheberrechts in der digitalen Welt. Die Ministerin hatte angekündigt, die Reform des Urheberrechts unter den Bedingungen der „digitalen Revolution“ vorantreiben zu wollen, um die Selbstbestimmung der Urheber und ihre Persönlichkeitsrechte zu sichern, Leistungsgerechtigkeit herzustellen und Regeln zu schaffen, die das Auskommen der Urheber sichern. Die Initiative habe zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Ministerin Vorstellungen von einer unreglementierten Nutzung geschützter Werke und Darbietungen im Internet eine klare Absage erteilt hat. Es erfülle die Verbände mit Sorge, wie die Urheber immer mehr an den Rand urheberrechtlicher Debatten gedrängt würden. Deswegen sei es an der Zeit gewesen, dass die Ministerin die Urheber wieder in das Zentrum der Überlegungen gerückt habe. Insbesondere in der europäischen Diskussion werde der Stellenwert der Kreativen vernachlässigt. Die Initiative Urheberrecht mahnte zugleich weiteren Reformbedarf an. Nach wie vor seien die gesetzlichen Regelungen zu wenig geeignet, die wirtschaftlich schwache Position der Urheber zu verbessern. Dies zeige sich etwa an unzureichenden Bestimmungen zur Durchsetzung gesetzlicher Vergütungsansprüche, beim Verleihrecht oder für privates Kopieren, aber durchaus auch im Verhältnis zu Verlagen und anderen Verwertern. Die Ministerin hat rechtliche Rahmenbedingungen in Aussicht gestellt, die die Leistungsgerechtigkeit für Urheber und ausübende Künstler sichern. Die Initiative Urheberrecht erwarte, dass dabei die ideellen und materiellen Interessen der Urheber auch real in den Mittelpunkt des Urheberrechts gestellt würden. Bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens müsse dies als Maßstab angelegt werden. Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von Verbänden der Urheber und ausübenden Künstler aus allen Bereichen des kreativen Schaffens, wurde vor 10 Jahren gegründet, um gemeinsam die Stimme der Urheber zu Gesetzesvorhaben zu artikulieren. Ihr gehören auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalistenverband an.

Die Rede im Wortlaut: http://tinyurl.com/33vemlm

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Ab 2013 kommt der Haushaltsbeitrag Die Rundfunkkommission der Länder hat sich Anfang Juni auf ein neues Modell für die Rundfunkgebühr geeinigt. Demnach wird es ab 2013 einen Beitrag pro Haushalt oder Betriebsstätte geben, anstatt der bisher gerätebezogenen Gebühr. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, und der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, Koordinator für Medien der unionsgeführten Länder teilten mit, Ziel der Länder sei es, eine gerechte und zukunftssichere Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Deutlich reduziert werden solle die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems und vor allem solle auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont werden. „Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodells entfallen die Mehrfachbeitragspflichten in Haushalten wie zum Beispiel für Kinder mit eigenem Einkommen“, so Beck und Mappus. Mit einem Beitrag pro Haushalt (Wohnung) seien alle Nutzungsmöglichkeiten der dort leben Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abgegolten. Gleiches gelte auch im nichtprivaten Bereich. Dort soll pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, der Beitrag erhoben werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel. Es soll bei einem Betrag von 17,98 Euro bleiben, die Unterscheidung zwischen TV, Radio, Handy und PC fällt weg. Nun wird von der Rundfunkkommission der Länder ein Staatsvertragstext ausgearbeitet. Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird auch eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ein Verbot von Werbung haben die Länderchefs nicht beschlossen. Dem Vernehmen nach scheiterte dies an dem Votum der CDU-Länder. Zum Finanz- und Strukturausgleich innerhalb der ARD wurden die Intendanten gebeten, bis zur Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten 2011 einen Vorschlag zu machen.

Dokumentation der Eckpunkte zur Finanzierung I. Wechsel zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell 1. Ziele des Modellwechsels - Die Konvergenzproblematik der Geräte wird gelöst. - Für den typischen Privatnutzer erhöht sich die bisherige Belastung in Höhe von 17,98 € nicht.

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- Eine verlässliche zeitgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks wird geschaffen. - Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle durch Beauftragte wird verkleinert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird. - Privater und nichtprivater Bereich (Wirtschaft und öffentliche Hand) tragen im bisherigen Umfang zur Finanzierung bei. 2. Grundstruktur des Modells - Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte (nur noch ein Beitrag pro Haushalt/bei Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeitern). - Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung/eine Betriebsstätte (typische Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nichtprivaten Bereich). - Die Höhe des Beitrags ist einheitlich berechnet auf Grundlage der bisherigen vollen Rundfunkgebühr (derzeit monatlich 17,98 €). Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr und damit zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. 3. Privater Bereich - Es muss nur ein Beitrag für alle in einer Wohnung wohnenden Personen geleistet werden. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Ehegatte und sonstigen Lebenspartnern. - Es besteht Gesamtschuldnerschaft aller volljährigen Bewohner. - Die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen entfällt. - Für Zweit-/Ferienwohnungen ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten. 4. Nichtprivater Bereich - Im nichtprivaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen gestaffelt: „1. bis vier Beschäftigte ein Drittel des Rundfunkbeitrags, 2. mit fünf bis 14 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag, 3. mit 15 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge, 4. mit 50 bis 249 Beschäftigten vier Rundfunkbeiträge, 5. mit 250 bis 499 Beschäftigten acht Rundfunkbeiträge, 6. mit 500 bis 999 Beschäftigten zwölf Rundfunkbeiträge, 7. mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten 20 Rundfunkbeiträge, 8. mit 5.000 bis 9.999 Beschäftigten 60 Rundfunkbeiträge, 9. mit 10.000 bis 19.999 Beschäftigten 100 Rundfunkbeiträge, 10. mit 20.000 oder mehr Beschäftigten 150 Rundfunkbeiträge.“

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- Wegfall des Beitrags für die berufliche Nutzung in einer privaten Wohnung (Arbeitszimmer). - Für alle nichtprivaten Kfz ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten. - Betriebe, in denen typischerweise Geräte Dritten zur Nutzung überlassen werden (z.B. Hotels), unterliegen einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages pro Zimmer. - Weiterhin beitragspflichtig bleibt die öffentliche Hand. 5. Befreiungsrecht - Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert; für bestimmte „Härtefälle“ (Grenzfälle) werden zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen. - Die Befreiung wirkt für den Beitragspflichtigen und seinen Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. - Eine rückwirkende Befreiung ist bei entsprechendem Sozialbescheid möglich (Antragstellung innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum). - Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen haben einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden. - Die Befreiungstatbestände im nichtprivaten Bereich für die bisher begünstigten Einrichtungen können entfallen, da die Beitragslast durch die Staffelregelung bereits vermindert ist. Für bestimmte nichtprivate Einrichtungen (gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, für Behinderte, Suchtkranke und Nichtsesshafte, eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Schulen und Universitäten, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr und Katastrophenschutz) ist der Rundfunkbeitrag jedoch auf höchstens einen Beitrag pro Betriebsstätte begrenzt. 6. Sonstiges - Der bestehende Datenbestand wird grundsätzlich übernommen bei Korrekturmöglichkeit durch die Beitragspflichtigen, d.h. keine gesonderte Datenerhebung. - Ein einmaliger stichtagsbezogener Meldedatenabgleich zur Überprüfung des Datenbestandes wird durchgeführt. - Die durch den Modellwechsel verursachten Einnahmeverschiebungen innerhalb der ARD werden intern ausgeglichen.

14. RÄStV zum Jugendmedienschutz unterzeichnet Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RAStV) zur Novellierung des Jugendmedienschutzes, ist von allen anwesenden Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz Mitte Juni in Berlin unterzeichnet worden. Er soll nach der Ratifizierung

14. RÄStV als PDF: http://tinyurl.com/3ye2o53 Die Begründung: http://tinyurl.com/394b988

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durch die Landesparlamente am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder sagte: „Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten. Denn nur so können sie die großartigen Chancen und Angebote, die das Netz bereitstellt, sinnvoll nutzen.“ Seit 2003 tragen private Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und staatliche Stellen gemeinsam die Verantwortung für die Regulierung im Jugendmedienschutz. Das Modell wurde vom Hans-Bredow-Institut wissenschaftlich evaluiert. „Die Evaluation bestätigt, dass die Anpassung des Jugendmedienschutzes notwendig ist. Jugendschutz ist dabei in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Dabei soll es mit dem Staatsvertrag auch bleiben. Die Länder sehen sich aber als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können. Diesem Ziel kommt der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nach“, so Beck. Die freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten soll anerkannten Jugendschutzprogrammen als Filterkriterium dienen. Das sind Programme, die Eltern auf ihrem Rechner installieren und aktivieren können, wenn ihr Kind im Netz surft. Nur wenn sich Eltern dafür entscheiden, ein Jugendschutzprogramm zu aktivieren, werden anhand der freiwillig vorgenommenen Alterskennzeichnung Inhalte ausgefiltert, die oberhalb der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Ob nicht gekennzeichnete Seiten ausgefiltert werden, können Eltern bei der Aktivierung des Programms gesondert einstellen. Die Filterung findet also ausschließlich durch den Nutzer selbst und nicht netzseitig statt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Jugendschutz nur dort effektiv wirkt, wo er nötig ist. Damit verbunden ist eine freiwillige Alterskennzeichnung der InhalteAnbieter. Die Alterstufen (0, 6, 12, 16, 18 Jahre) werden aus dem geltenden Jugendschutzgesetz übernommen. Diese Alterskennzeichnung in Kombination mit den Jugendschutzprogrammen gibt den Eltern die Sicherheit, dass ihre minderjährigen Kinder nicht von jugendgefährdenden Angeboten tangiert werden. Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen. Die Eltern sollen freiwillig entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt und damit, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden. Wie schon nach derzeitigem Recht wird es auch zukünftig möglich sein, nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet jugendbeeinträchtigende Angebote erst ab 22 oder 23 Uhr abzurufen. Das ist eine Alternative zur Alterskennzeichnung. Die unterschiedliche Kennzeichnungspraxis der freiwilligen Selbstkontrollen sollen vereinheitlicht werden, um die gegenseitige Anerkennung der Alterskennzeichnung zu ermöglichen. Die Inhalteanbieter sollen unterstützt werden, wenn

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sie sich für eine freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots entscheiden. Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem dafür werden die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung stellen.

ALM: Kritik an Politikanteilen bei den Privaten RTL und Sat.1, die beiden Marktführer bei den privat-kommerziellen Fernsehvollprogrammen, geben ihren Nachrichtensendungen zunehmend unterschiedliche Stellenwerte. Während das Nachrichtenvolumen von RTL relativ konstant bei ca. 60 Minuten pro Tag liegt, ist es bei Sat.1 seit 2007 kontinuierlich abgesunken – auf mittlerweile ca. 30 Minuten pro Tag. Das stellt der neueste Programmbericht der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) fest. Denselben Trend zeigt auch ein Vergleich aller Vollprogramme der beiden Senderfamilien RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG. Das gemeinsame Nachrichtenvolumen von Sat.1, ProSieben und kabel eins liegt unter einer Stunde pro Tag. RTL, RTL II und VOX kommen zusammen auf 1 Stunde und 45 Minuten. Zwar unterschieden sich die privaten Vollprogramme und Senderfamilien im Umfang ihrer Nachrichtenangebote, so der Programmbericht. Was sie jedoch verbinde, sei der geringe Stellenwert der Politik als potentieller Gegenstand von Nachrichtenbeiträgen. „In der Regel wird in diesen Programmen weniger als ein Drittel der verfügbaren Nachrichtenzeit für die politische Berichterstattung verwendet. Umgekehrt ist die politische Informationsleistung der privaten Vollprogramme weitgehend auf das beschränkt, was im Rahmen von Nachrichtensendungen über Politik berichtet wird. Das gilt besonders für die Vollprogramme der ProSiebenSat.1 Media AG“, erläuterte der wissenschaftliche Leiter der Göfak Medienforschung GmbH, Potsdam, Prof. Dr. Hans-Jürgen Weiß bei der Vorstellung des Berichts. Lediglich bei RTL sind etwa im gleichen Umfang wie in den Nachrichten weitere politische Beiträge in Magazin-, Reportage- und Dokumentationssendungen zu finden. Gleichzeitig ist der Anteil an Boulevard-Themen bei RTL am höchsten. Gegen den Trend, aus Renditegründen mehr und mehr auf Nachrichten und Informationsprogramme zu verzichten, müsse etwas getan werden. „Um es ganz klar zu sagen: Informationen über das aktuelle Zeitgeschehen und seine Hintergründe sind Wesensmerkmale von Vollprogrammen, die nicht zur freien Disposition stehen“, sagte der Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Thomas Langheinrich. Um zeitnah die Informationsvielfalt in privaten Fernsehvollprogrammen zu sichern, wollen die Landesmedienanstalten in Gesprächen mit der RTL-Mediengruppe und der ProSiebenSat-1-Gruppe eine Einigung auf unverzichtbare Mindestinhalte in den Programmen erreichen. Das soll vor allem für die reichweitenstärksten Vollprogramme gelten. Im Gegenzug sollen die Sender positive Anreize erhalten. Auf Grund dieser Entwicklung wollen die Landesmedienanstalten darum zukünftig konkrete Anforderungen an

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland – ALM (Hrsg.): Fernsehen in Deutschland 2009. Programmforschung und Programmdiskurs. Berlin: VISTAS 2010 (19,-- €).

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die Inhalte von Vollprogrammen anhand ihrer Reichweite staffeln. Die Landesmedienanstalten wollen gegebenenfalls gemeinsam mit den Sendergruppen ein Gutachten in Auftrag geben, das die rechtlichen Möglichkeiten eines Anreizsystems für Vollprogramme ausloten soll.

Anstalten begrüßen neuen Rundfunkbeitrag ARD, ZDF und Deutschlandradio haben die Entscheidung der Ministerpräsidenten für einen neuen Rundfunkbeitrag begrüßt. ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust sieht darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: „Es ist ein modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und vieles einfacher und nachvollziehbarer macht. Auch wenn das aktuelle Gebührenmodell noch bis 2013 gilt, ist mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nun das Ziel klar bestimmt.“ ZDF-Intendant Markus Schächter sagte in Mainz, die Neuausrichtung sei folgerichtig und zielführend. Schächter: „Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags als Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist zukunftssicher und, wie das Gutachten von Prof. Kirchhof gezeigt hat, mit Grundgesetz und Abgabenrecht vereinbar. Das neue System wird einfacher und verständlicher.“ Deutschlandradio-Intendant Willi Steul erklärte: „Dieses wesentlich klarere und einfachere System hat die Chance, die Akzeptanz eines Rundfunkbeitrages zu erhöhen, wenn auch die Detailgestaltung noch Risiken birgt.“

Zeit-Verlag: Gericht untersagt Autorenverträge Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat dem Zeit-Verlag untersagt, die „Vereinbarung“ zu verwenden. Die Richter gaben damit einem Antrag der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in vollem Umfang statt. Nach dem Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die verlangte Kombination dieser

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Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen sagte: „Das Urteil bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien Journalistinnen und Journalisten.“ DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG und gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als „wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten“.

Junge Migranten nutzen neue Medien seltener In Deutschland nutzen junge russische Aussiedler und Jugendliche türkischer Herkunft den PC und das Internet im Durchschnitt etwas seltener als Jugendliche, die keinen Migrationshintergrund haben. Besonders die Nutzung der digitalen Medien für Schule, Ausbildung und Beruf ist bei jugendlichen Migranten schwächer ausgeprägt als bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Studie, die im Auftrag der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) durchgeführt wurde. In NRW wurden jeweils rund 300 russische Aussiedler und 300 Personen türkischer Herkunft im Alter zwischen zwölf und 29 Jahren zu ihrer Mediennutzung und Medienkompetenz befragt. Dabei ging es sowohl um die Nutzung der klassischen Massenmedien Presse, Hörfunk und Fernsehen als auch um den Umgang der jungen Migranten mit den neuen Individualmedien PC, Internet, Handy und digitalen Spielen. Unabhängig davon, dass sich die türkischstämmigen Jugendlichen und jungen russischen Aussiedler in ihren konkreten Migrationserfahrungen, ihrem Verhältnis zu Deutschland und in ihren Sprachgewohnheiten deutlich voneinander unterscheiden, gehen sie mit den „alten“ und den „neuen“ Medien sehr ähnlich um. Das Fernsehen ist in beiden Gruppen das wichtigste Massenmedium, aber auch Internet und Computer gehören für rund zwei Drittel der Befragten zum alltäglichen Medienumgang. Deutlich geringer ist dagegen die Bedeutung von Radio und Zeitung für junge Migranten. Nur 20 Prozent der zwölf- bis 29jährigen russischen Aussiedler und 28 Prozent der gleichaltrigen türkischstämmi-

Joachim Trebbe, Annett Heft, Hans-Jürgen Weiß: Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund. Umfragen und Gruppendiskussionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen. Berlin (Vistas) 2010. Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien NordrheinWestfalen (LfM), Band 63. ISBN 978-3-89158-518-4, 221 Seiten, 15,- Euro

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gen Jugendlichen lesen regelmäßig eine Zeitung. Was diese beiden Gruppen junger Migranten miteinander und ebenso mit Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund verbindet, ist – bei allen Unterschieden im Detail – ein jugendkulturell geprägter Mediennutzungsstil, der sich ganz besonders im Umgang mit den neuen digitalen Medien zeigt. Die Telefonumfragen und zusätzlich durchgeführte Gruppendiskussionen belegen nachdrücklich, dass es vollkommen falsch wäre, von einer „digitalen Kluft“ zwischen der Mediennutzung von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund zu sprechen.

Das ist nicht damit gleichzusetzen, dass die jeweiligen Migrationsmilieus für die Mediennutzung und Medienkompetenz der Jugendlichen keine Bedeutung haben. Zum Beispiel wenden sich die jungen russischen Aussiedler stärker und häufiger exklusiv den deutschen Medien zu, während die türkischstämmigen Jugendlichen häufiger türkisch- und deutschsprachige Medienangebote kombinieren und insgesamt seltener auf Medien aus ihrem Herkunftskontext verzichten. Bedeutsamer jedoch als der Migrationshintergrund sind soziale Faktoren, die die Lebenswelt und auch das Mediennutzungsverhalten von jungen Migranten bestimmen. An erster Stelle sind dabei der sozioökonomische Status und insbesondere die formale Bildung (besuchter Schultyp/ Schulabschluss) zu nennen. So nehmen die Nutzungswerte für PC und Internet in beiden Migrantengruppen mit zunehmendem Bildungsstatus deutlich zu, sie liegen bei den Gymnasiasten um rund 20 Prozentpunkte höher als bei den Hauptschülern. Anders als die formale Bildung ist die Bedeutung des Geschlechts für die Mediennutzung eng mit dem jeweiligen Migrationsmilieu verknüpft. Während die türkischstämmigen Mädchen einen deutlich geringeren Zugang zu PC und Internet haben als ihre männlichen Altersgenossen, gibt es bei den jungen russischen Aussiedlern in dieser Hinsicht keine Unterschiede. Die LfM will auch weiterhin spezielle Schwerpunkte bei ihrer Medienkompetenzförderung setzen, vor allem in den Bereichen Bildung (Hauptschulprojekte/ Unterrichtsprojekte) und Mediensozialisation (Mädchenprojekte unter Berücksichtigung des konkreten Migrationsmilieus; Eltern- und insbesondere Mutter/Kind-Projekte).

DGB-Filmpreis für AIDS-Drama Den Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes für gesellschaftlich besonders engagierte Filme hat in diesem Jahr Stefanie Sycholt für das Aids-Drama „Themba“ erhalten. DGB-Landesvorsitzender Hartmut Tölle überreichte die Auszeichnung Anfang Juni im Rahmen des Internationalen Filmfestes EmdenNorderney. Der Film um einen jungen mit HIV infizierten Fußballspieler hatte in Emden Weltpremiere und erhielt vom Publikum die höchste Wertung. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert und wurde zum 13. Mal vergeben. Ein Teil des Preisgeldes will die Regisseurin an ein Kinderheim in Südafrika spenden.

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Veranstaltungstipps Was wirklich wichtig ist und wie Medien sein sollten Dienstag, 29. Juni, 17:00 - 18:00 Uhr Köln, Staatenhaus am Rheinpark, raum.eins

Alle Infos und Anmeldung: www.medienforum.nrw.de/

Im Rahmen des medienforum nrw 28. – 30. Juni 2010 Während die Primetime des Fernsehens mit Unterhaltungsware gefüllt wird, werden auf Information, Kultur und Bildung angelegte Formate zunehmend in Randzeiten verdrängt. Die Darstellung gesellschaftlicher Lebensformen spiegelt immer seltener die Lebenswirklichkeit der Zuschauenden wider. Der Trend zur Inszenierung von „Wirklichkeit“ hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wertekodex der Zuschauer. Die gesellschaftlich relevanten Gruppen beklagen, dass die aus ihrer Sicht entscheidenden Themen und Werte in den Medien immer seltener vorkommen und kaum positiv dargestellt werden. Was ist also wirklich wichtig, und wie sollten Medien sein? Es diskutieren: Klaus Müller (Verbraucherzentrale NRW), Heinz Hilgers (Deutscher Kinderschutzbund), Guntram Schneider (DGB NRW), Stephan J. Kramer (Zentralrat der Juden in Deutschland)

"Fakten für Fiktionen - Wenn Experten die Wirklichkeit dran glauben lassen"

Programm und Anmeldung unter netzwerkrecherche.de/

Jahreskonferenz 2010 netzwerk recherche am 9. und 10. Juli NDR-Konferenzzentrum in Hamburg Rund 100 Vorträge, Workshops, Debatten und Erzählcafés bieten praktisches Wissen für Recherchearbeit und die Gelegenheit, sich mit medienkritischen Themen auseinanderzusetzen. Zu den Diskutanten und Vortragenden zählen u.a. die Chefredakteure Georg Mascolo (Spiegel), Ulrich Reitz (WAZ), Lorenz Maroldt (Tagesspiegel), Ines Pohl (taz), FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher, Undercover-Journalist Günter Wallraff, die Programmdirektoren Volker Herres (ARD) und Thomas Bellut (ZDF) und Medienjournalist Stefan Niggemeier.

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Referat Medienpolitik, Henriette-HerzPlatz 2, 10178 Berlin. Redaktion: Dr. Sabine Nehls Tel: 02129-959644 [email protected] Der medien-newsletter kann abonniert werden über: www.dgb.de/service/newsletter