Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel
Abteilung Weinbau und Oenologie
Integrierter Weinbau Rahmenempfehlungen 2010 www.dlr-mosel.rlp.de
Inhaltsübersicht Teil A: Rebschutz
Seite
Allgemeine Hinweise
1
Wasserrahmenrichtlinien - WRRL
2
Schutz vor Pilzkrankheiten, Vergilbungskrankeit (Schwarzholzkrankheit)
3-6
Schutz vor tierischen Schaderregern, Raubmilbenschonung
7 - 10
Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau – 2010
11 - 13
Zusatzbestimmungen
14
Anti-Resistenzmanagement
15 - 16
Mischbarkeitsprobleme von Pflanzenschutzmitteln
17
Hubschraubereinsatz
17 - 18
Berechnung des Pflanzenschutzmittelaufwandes pro ha
19 - 20
Neue Abstandsauflagen zu Gewässern, Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“
21 - 22
Bodenbewirtschaftung - Herbizide
23
Applikationstechnik, Abdrift
23 - 24
Gerätekontrolle
24
Zugelassene Kontrollbetriebe für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
25
Amtlich anerkannte, prüfberechtigte Personen für Schlauchspritzgeräte
26
Verpackungsentsorgung Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel
27 28 - 40
Teil B: Düngung 41
Allgemeine Hinweise; Bodenprobenahme Vom Analysenausdruck zu den Düngungsmaßnahmen
41-43
Organische Düngung, Blattdüngung
43 - 48
Merkblatt zur Rebendüngung unter Beachtung der Düngeverordnung
49 - 59 60
Organische Düngemittel und Spezialdünger Blattdünger
61 -62
Wichtige Telefonnummern
63
Formular zur Pflanzenschutz-Dokumentation
64
Herausgeber:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR Mosel) Abteilung Weinbau und Oenologie 54470 Bernkastel-Kues Ansprechpartner: Teil A: Werner Silvanus (0651/9776-316), Hans Schlemmer (0651/9776-308) Dr. Wilfried Zipse (06531/956-401), Franz-Josef Treis (0172/ 6133516) Christopher Jung 01723257743 Teil B: Dr. Hans-Norbert Resch (0651/9776-319)
Kostenlose Rebschutzmitteilungen erhalten Sie per e-Mail. Mailen Sie Ihre e-Mail-Adresse bitte an:
[email protected]
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Teil A: Rebschutz 1. Allgemeine Hinweise: Gesunde, von jeglichen Schadorganismen befallsfreie Trauben sind u.a. Voraussetzung für gesunde, reintönige und sortenspezifische Weine. Diese Forderung ist mit den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes in Einklang zu stellen. Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird (aus d. Pfl.-Sch.-Gesetz v. 1998 § 2 Abs. 2).
Voraussetzungen, diese Forderung zu erfüllen, sind u.a.:
•
Optimale Standweiten und Laubarbeiten
•
Flexibler nützlingsschonender Rebschutzmitteleinsatz
•
Wirkstoffwechsel im Sinne eines Resistenzmanagments
•
Rebschutzgeräte auf dem neuesten technischen Stand (Düsen, Dichtungen, Ventile)
•
Regelmäßige Pflanzenschutzgeräteprüfung, Prüfplakette 2 Jahre gültig
•
Tägliche Witterungsaufzeichnungen, insbesondere während der Vegetationsperiode
•
Führung eines Spritztagebuches, wie unser Notizheft für den integrierten Weinbau
•
Häufige und termingerechte Kontrollen der Schaderreger
•
Intensive Beobachtungen des Nützlingsbesatzes
•
Das Wissen um die Biologie der Schaderreger und Nützlinge
1.1 Dokumentationspflicht: Die Dokumentationspflicht ist geregelt in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58a vom 24. 03. 2005. Dort wird klargestellt, dass es zur guten fachlichen Praxis gehört, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren. Soweit Schläge vorliegen, hat dies schlagspezifisch zu geschehen. Damit wird die in § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verankerte Forderung nach einer schlagspezifischen Dokumentation über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts umgesetzt und spezifiziert. Folgende Aufzeichnungen sind zu dokumentieren: Datum der Anwendung, Anwendungsfläche, Schadorganismus, Name des Pflanzenschutzmittels, Aufwandmenge je Flächeneinheit, besondere Beobachtungen. Die Aufzeichnungen können auch in einer Schlagkartei erfolgen. Ein Dokumentationsformular finden sie auf der Seite 64.
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1.2 EU- Wasserrahmenrichtlinie - WRRL Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Zentrale Aufgaben der Gewässerschutzpolitik in Deutschland sind, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, eine geregelte Abwasserreinigung sicher zu stellen und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, möglichst im Einklang mit dem Schutz der Gewässer langfristig zu sichern. Ein Schwerpunkt ist auf die sachgerechte Gerätereinigung und den Umgang mit Pflanzenschutzmittelresten zu legen. „Kanalauflage“ NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regenund Abwasserkanäle: • • •
z.B. Überlauf von Spritzbrühe beim Befüllen des Spritz-/Sprühgerätes, „Entsorgen“ von Spritzbrüheresten in den Hofablauf („Ablassen“), Eintrag beim Reinigen des Spritz-/Sprühgerätes (Innen- und Außenreinigung; besonders an Sprühgeräten können außen beträchtliche Mengen PSM anhaften; • Abwaschen von außen anhaftenden PSM – Resten bei im Freien abgestellten Pflanzenschutzgeräten durch Niederschläge (bes. bei Sprühgeräten), • Ausspülen von PSM – Behältern im Hof, • Abschwemmen von PSM nach Herbizid - Behandlung von befestigten Hofflächen nach Niederschlägen (absorbierte PSA werden oft über längere Zeiträume nach Niederschlägen gelöst und abgeschwemmt). PSM – Wirkstoffe werden im Wasser bzw. in Kläranlagen praktisch nicht abgebaut. Die grundlegenden Maßnahmen bezüglich des Umgangs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beziehen sich auf • die Beschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf das notwendige Maß, • die sichere Gestaltung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, • und besonders: der sichere Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bei der Spritzenbefüllung, Spritzenreinigung und der Entsorgung von Restmengen.
Bei der Applikationstechnik sind: -
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten;
-
abdriftreduzierende Technik einzusetzen, um Abstände zu reduzieren.
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2. Schutz vor Pilzkrankheiten: 2.1 Roter Brenner: Ab Entfaltung des 3. bis 5. Blattes ist eine Infektion bei stärkerem Niederschlag möglich. Eine wirksame Bekämpfung ist nur vorbeugend bei entsprechenden Witterungsbedingungen und schleuderbereiten Apothezien möglich. Eine 2. Behandlung kann bei unbeständiger Witterung im Abstand von 8 – 10 Tagen, je nach Zuwachs, erforderlich sein. Der weitere Schutz vor RoterBrenner Infektionen erfolgt durch die Peronosporabekämpfung mit Fungiziden, die zugleich anerkannte Roter-Brenner-Wirkung haben (siehe Seite 11). 2.2 Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit): Dieser Pilz tritt in unserem Beratungsgebiet nur sporadisch auf. Sollten Symptome, die über das 1. Internodium am einjährigen Holz hinausgehen, beobachtet werden, sind Behandlungen im Abstand von 8 – 10 Tagen ab Austrieb bis zum Anschluß an die Peronosporabehandlungen zu empfehlen (siehe Fungizide Seite 11). 2.3 Peronospora: Eine vorgezogene Bekämpfung (5 – 7 Blatt-Stadium) ist dann anzuraten, wenn die rechtzeitige Roter-Brenner-Bekämpfung unterlassen wurde. Auch bei der Peronospora ist gleich, wie beim Oidium, die Blütephase die für Infektionen gefährlichste Zeit. Hier empfiehlt es sich, tiefenwirksame Fungizide einzusetzen und die Spritzintervalle möglichst kurz zu halten. Die 1. Nachblütespritzung darf sich nicht nach der Zeitspanne zur letzten Vorblütespritzung richten, sondern sollte sich am Zeitpunkt, an dem 75 % der Blüte erfolgt ist, orientieren. Dies ist auch der Termin, an dem die Wirkung der Hubschrauberapplikation durch eine Spritzung von Hand maßgeblich unterstützt werden kann. Infolge der schnellen Zunahme der Blatt- und Beerenoberfläche ist das Intervall von der ersten zur zweiten Nachblütebehandlung zu verkürzen. Häufig werden die Bekämpfungsmaßnahmen zu früh beendet. Die letzte Behandlung sollte ca. Mitte August erfolgen. Junganlagen sind bis zum Ende der Vegetationsphase (Wachstum) zu behandeln. (siehe Fungizide Seite 11). 2.4 Oidium Nach wie vor sind frühe Bekämpfungsmaßnahmen mit Netzschwefel, auch im Hinblick auf die Hemmung der Blattgall- und Kräuselmilbemilbe, zu empfehlen. Besonderes Augenmerk ist kurz vor und während der Rebblüte der Oidiumbekämpfung zu schenken. Die letzte Vorblüte- sowie die 1. und 2. Nachblüte-Spritzung sollte mit einem der neueren Präparate durchgeführt werden. Das Spritzintervall zwischen 1. u. 2. Nachblütebehandlung ist, je nach Witterung, deutlich zu verkürzen. Keine Azole in letzte Vorblüte- sowie die 1. und 2. Nachblüte-Spritzung Um Spätinfektionen zu verhindern und das Laub gesund zu erhalten, ist die Abschlußspritzung nicht vor Mitte August zu setzen (siehe Fungizide Seite 11).
-42.5 Schwarzfäule (Black Rot) Die Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass nur durch Einhaltung einer richtigen Spritzfolge mit schwarzfäulewirksamen Fungiziden sowie der Beseitigung von Drieschen ein Bekämpfungserfolg weiterhin garantiert ist. Die Überwinterung des Pilzes erfolgt im befallenen Laub und in den mumifizierten Trauben am Rebstock oder am Boden. Im Frühjahr können schon bei relativ geringen Niederschlagsmengen erste Infektionen an den jungen Blättern erfolgen. Ab der Blüte bis Reifebeginn können auch die sich entwickelnden Trauben infiziert werden. Optimale Entwicklungsbedingungen findet der Pilz bei feuchtwarmer Witterung. Alle Rebsorten, auch interspezifische wie beispielsweise Regent, sind anfällig. Bekämpfung Indirekte Bekämpfungsmaßnahmen: • Termingerechte Laubarbeit (zur schnelleren Abtrocknung der Rebbestände) • Luftige Erziehung (z. B. Teilentblätterung der Traubenzone) zur Verbesserung der Applikationsqualität • Fruchtmumien aus den Weinbergen entfernen oder in den Boden einarbeiten • Keinen Trester mit Fruchtmumien in Weinberge einbringen (eventuell Kompostierung) • Befallenes Holz möglichst aus Rebanlagen entfernen Direkte Bekämpfungsmaßnahmen: • Zur Bekämpfung der Schwarzfäule ist Universalis zugelassen. • Außerdem sind nach § 18a folgende Produkte genehmigt: Flint, Polyram WG, Systhane 20 EW • Darüber hinaus haben verschiedene andere Fungizide eine gute Zusatzwirkung gegen Schwarzfäule. In Gebieten mit Schwarzfäulegefahr ist daher darauf zu achten, dass immer ein wirksames Fungizid bei der Behandlung gegen Roter Brenner, Peronospora oder Oidium in der zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt wird, damit auch ein Schutz gegen die Schwarzfäule besteht. • Behandlungsbeginn je nach Witterung zwischen ES 15 (fünftes Blatt entfaltet) und ES 57 (Gescheine voll entwickelt), • Ende der Behandlungen ES 81 (Beginn der Reife), • Behandlungsabstände maximal 12 Tage • Spritzungen möglichst vor Niederschlägen • Resistenzmanagement beachten! Um eine langfristige und nachhaltige Entspannung der Befallssituation zu erreichen, kommt der konsequenten Beseitigung von Infektionsherden (z. B. Rodung von Drieschen) weiterhin eine wichtige Rolle zu. Fungizide mit Zulassung, Genehmigung und guter Zusatzwirkung gegen Schwarzfäule Fungizidgruppe Dithiocarbamate
Strobilurine
Triazole
Produkte Dithane NeoTec Electis Polyram WG2) Cabrio Top, Collis, Flint2) Universalis1) Stroby/Discus Castellan Systhane 20 EW2) Topas Vento Power
1)
: Zulassung gegen Schwarzfäule
2)
: § 18a-Genehmigung gegen Schwarzfäule
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2.6 Botrytis: Seit Jahren zeichnet sich ab, dass unter den geänderten Klimabedingungen der alleinige Einsatz von Spezialbotrytiziden keine ausreichenden Wirkungsgrade mehr bringt und durch weinbauliche Maßnahmen unterstützt werden muss. Die Wirkungsgrade des Einsatzes von Spezialbotrytiziden können durch Kombination mit weinbaulichen Maßnahmen wie der Vollentblätterung der Traubenzone oder einer Teilentblätterung in Verbindung mit Traubenteilen wesentlich verstärkt werden. Eine Entblätterung der Traubenzone kurz vor der Blüte bis spätestens zum Entwicklungsstadium der Erbsengröße bringt mehr Aroma, Farbe und Phenole in der Beerenschale durch gute Belichtung. Es erfolgt eine Abhärtung der Beerenhaut, womit Botrytisbefall und Sonnenbrandschäden vermindert werden und eine spätere Lese möglich wird. Voraussetzung für eine gute Botrytiswirkung ist fehlender Sauerwurmbefall. Besondere Bedeutung erhält diese Erkenntnis bei der Gesunderhaltung von Rotweinsorten und Lesegut, welches für die Gewinnung von Sektgrundweinen Verwendung findet. Der Einsatz von Spezialbotrytiziden zur 1. Nachblütespritzung ist nur dann zu empfehlen, wenn es zu Blüteverzögerungen und schlechtem Putzen der Blütenrückstände kommt. In unserem Anbaugebiet hat sich in der Vergangenheit ein zweimaliger Einsatz von Spezialbotrytiziden zu den Entwicklungsstadien 77 (kurz vor Traubenschluss) und 81 (Reifebeginn) bewährt.
2.7 Esca: Diese Krankheit hat sich inzwischen im Weinbaugebiet von Mosel und Ahr etabliert. Befallene Rebstöcke zeigen an den Blättern eine starke Nekrotisierung der Ränder und Interkostalfelder. Die Blätter fallen vorzeitig ab, die Beeren zeigen zum Teil braun-violette bis schwarze Flecken (Pusteln) und schrumpfen zusammen. Diese Symptome werden von verschiedenen Pilzen, die über Wunden ins Holz eindringen und den Holzkörper partiell zerstören, verursacht. Kommt es zum Zusammenbruch der Wasser- und Nährstoffversorgung durch Zerstörung der Leitbahnen, vertrocknen plötzlich die Triebe, die Blätter und Trauben welken und der Rebstock stirbt ab (Apoplexie). Bekämpfungsmaßnahmen siehe Eutypa.
2.8 Eutypa: Diese Krankheit tritt vor allem an älteren Reben auf und wird durch den holzbewohnenden Pilz Eutypa lata verursacht, der außer der Rebe auch zahlreiche Obstarten und andere Gehölze befällt. Die Infektion erfolgt bei feuchtem Wetter über größere, frische Wunden, die z.B. beim Rückschnitt der Reben zur Verjüngung oder nach Winterfrostschäden entstehen. Infizierte Stöcke treiben verspätetet aus und starker Befall kann zu Augenausfall führen. Entwicklung von schwachen, verkümmerten Trieben mit verkürzten Internodien und kleinen, oft chlorotischen, eingerollten oder verkräuselten und deformierten Blättern ist die Folge (Verwechslung mit Kräuselmilbenbefall). Der Blühvorgang ist gestört und es kommt zur Ausbildung kleinbeeriger Trauben. Das mehrjährige Holz ist im Inneren braunschwarz verfärbt und verhärtet. Der Wasser- und Nährstofftransport wird durch die zerstörten Leitungsbahnen behindert. Das Wachstum der Rebe wird verringert, bis schließlich der Stock teilweise oder ganz abstirbt.
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Bekämpfungsmaßnahmen Eutypa und Esca: Eine direkte Bekämpfung der Krankheiten ist nicht möglich. Indirekte Maßnahmen: • Wenn Symptome auftreten, befallene Stöcke rechtzeitig kennzeichnen und getrennt schneiden • Vermeidung größerer Schnittflächen • Bestreichen der Schnitt- u. Wundflächen mit Baumwachs bzw. Wundbehandlungsmittel • Befallene Reben sind zu entfernen und das Holz zu verbrennen • Rückschnitt befallener Rebstöcke bis etwa 20 cm über dem Boden und Stock neu aufbauen • Vermeidung von mechanischen Verletzungen des alten Holzes und des Wurzelstammes
2.9 Schwarzholzkrankheit Die Schwarzholzkrankheit ist eine Vergilbungskrankheit der Rebe, die von sogenannten Phytoplasmen verursacht wird. Diese Phytoplasmen werden von der Winden-Glasflügelzikade (Hyalesthes obsoletus) übertragen. Die stärkste Verbreitung ist in den Steillagen von Mosel, Rhein und Nahe zu beobachten. Befallene Reben entwickeln an allen grünen Teilen Symptome. Die Blätter rollen sich ein, verfärben sich goldgelb oder vergilben, an den Blattadern beginnend. Befallene Triebe verholzen nicht oder nur unvollständig (bleiben grün) und sterben im Winter ab. Die Trauben haben einen bitteren Geschmack und verlieren ihr sortenspezifisches Aroma. Als Wirtspflanzen dient den Zikaden neben der Acker - und Zaunwinde die Große Brennnessel. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich, jedoch kann durch eine mechanische oder chemische Beseitigung der Wurzeln dieser Wirtspflanzen der Infektionsdruck gesenkt werden. Es ist darauf zu achten, dass jede Art der Bearbeitung (Mähen, Mulchen oder Herbizidanwendung) nicht während des Fluges der Zikaden (Anfang Juni bis Ende Juli) durchgeführt wird, da sie sonst vermehrt die Reben aufsuchen. Eine Beseitigung der Wirtspflanzen im Umfeld, auf so genanntem Nichtkulturland, ist genehmigungspflichtig (ADD Trier). Ein Entfernen von symptomtragenden Rebteilen durch Grünschnitt im Sommer kann unter Umständen zur Wiedergenesung von erkrankten Stöcken führen. Dazu sollten diese zur weiteren Kontrolle während der Vegetation gekennzeichnet werden.
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3. Schutz vor tierischen Schaderregern: 3.1 Austriebsschädlinge: Gegen Dickmaulrüßler und Erdraupen sind zurzeit in Ertragsanlagen keine Mittel zugelassen. Gegen Springwurm, Rhombenspanner, Kräuselmilben und Pockenmilben wurden einige Mittel im Rahmen der Lückenindikation nach § 18a des Pflanzenschutzgesetzes zur Bekämpfung zugelassen (siehe Seite 12 und 13). Eine wirksame Bekämpfung des Springwurmes muss frühzeitig (3-Blatt-Stadium) erfolgen. Eine zweite Behandlung ist im Abstand von 10 Tagen erforderlich. 3.2 Zikaden: Befallssymptome der 1. Generation können nach unseren Beobachtungen vernachlässigt werden, da diese im weiteren Verlauf der Vegetationsperiode auswachsen bzw. durch Neuzuwachs eliminiert werden. (Zur Verhinderung von Qualitätsverlusten sollten die Triebspitzen im oberen Laubwandbereich und die Geiztriebe nicht radikal zurückgeschnitten werden). Eine Bekämpfung der 2. Generation empfiehlt sich ab einem durchschnittlichen Besatz von 2 – 5 Larven pro Blatt (Mittel siehe Seite 13).
3.3 Traubenwickler/Heu- und Sauerwurm: Um eine Bekämpfung dieses Wicklers im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes durchführen zu können, ist zu beiden Generationen eine intensive Mottenflugkontrolle Voraussetzung. Der aktuelle Mottenflugverlauf kann im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de abgerufen werden. Bei Einsatz der Verwirrungsmethode wird wegen der Zunahme des bekreuzten Wicklers in unserem Beratungsgebiet nur RAK 1 + 2 SD empfohlen. Die infrage kommende Rebfläche sollte mindestens 10 ha gross sein und nicht zu viele Jungfelder und Brachflächen beinhalten. Die auf Seite 12 aufgeführten Mittel müssen rechtzeitig appliziert werden. B-T-Mittel wirken nur nach Aufnahme in den Darm der Larven. Sauerwürmer nehmen den Wirkstoff besser auf, wenn zur Fraßstimulanz 1 Prozent (1 kg/100 l) Zucker zugegeben wird. Mimic und Runner sind Häutungsbeschleuniger und müssen von den Larven aufgenommen werden. Steward hat eine Kontakt- und Fraßwirkung gegen alle Larvenstadien, die gelähmt werden, keine Nahrung mehr aufnehmen und absterben. Bei längerer Schlupfperiode kann ein 2. Einsatz notwendig werden. 3.4 Spinnmilben: Durch Förderung und Schonung von Nützlingen, hauptsächlich von Raubmilben, ist eine chemische Bekämpfung meist nicht notwendig. Der wichtigste Beitrag zur Förderung der Raubmilben ist der Einsatz von raubmilbenschonenden Fungiziden (siehe Seite 11 – 12). In Parzellen mit starkem Wintereibesatz von über 30 Eiern pro Fruchtknoten sollte vor Schlupfbeginn (kurz vor dem Austrieb) eine intensive Behandlung (auf ausreichende Benetzung achten) mit einem Mineral- oder Rapsöl erfolgen. Während der Vegetation kann bei Überschreitung der Schadschwelle (Nachblüte 5-10 Milben/Blatt, Anfang August 1-2 Milben/Blatt) ein Akarizid (siehe Seite 13) eingesetzt werden. Die Weinberge sind insbesondere zum Ende der Spritzsaison auf Befall zu kontrollieren.
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RAUBMILBENSCHONUNG
.......die Punkte entsprechen der natürlichen Größe!
Raubmilbe
Rote Spinne
Typhlodromus pyri
Panonychus ulmi
WARUM RAUBMILBENSCHONUNG ? Für uns sind Milben meist Schädlinge, aber es gibt viele Milben-Arten, die im abgestorbenen Laub, im Boden oder auf Pflanzen leben und sich räuberisch ernähren. Für sie alle gilt der Sammelbegriff RAUBMILBEN. Auf dem Laub der Weinberge der Mosel kommt fast nur die Art TYPHLODROMUS PYRI vor. Sie ist weit verbreitet, was ein Aussetzen erübrigt. Man muss Raubmilben erkennen und durch Schonung die Population aufbauen. Raubmilben sind SCHUTZRÄUBER, weil sie vor den Schädlingen da sein müssen und dann den Wiederbefall verhindern, im Gegensatz zu Säuberungsräubern (z.B. Marienkäfer), die nach einem Befall erscheinen. Dies ist möglich, weil Raubmilben ortstreu und keine Nahrungsspezialisten sind. Sie ernähren sich von vielen Kleintieren, aber auch von Pocken- und vor allem Spinnmilben. Raubmilben können u.U. ohne tierische Nahrung überleben, indem sie Pollen und Perldrüsen verzehren. Wichtig ist, dass vor einem Rote-Spinne-Befall eine Raubmilbe pro Blatt (Mindestzahl) vorhanden ist, dann gibt es keine Spinnmilbenprobleme. Mit dem Praktizieren der raubmilbenschonenden Spritzfolge kann langfristig auf Akarizidzusätze verzichtet werden, was nicht nur Geld spart, sondern auch die Umwelt schont. Der große Vorteil von Raubmilben ist, dass jeder Winzer unabhängig von dem was sein Nachbar tut, seine Raubmilben in seinem Weinberg schonen kann. Solch ein Glücksfall ist bei Nützlingen sehr selten. Raubmilben schützen vor Neubefall auch im August und September, wenn die Weinbergsspritzungen schon längst abgeschlossen sind. DAS ERKENNEN VON RAUBMILBEN Am einfachsten beginnt man in Weinbergen OHNE SPINNMILBENPROBLEME. Werden die Verstecke dem Licht ausgesetzt oder angehaucht, dann bewegen sich Raubmilben sofort. Wer die Rote Spinne ohne Lupe erkennt, der findet auch Raubmilben ohne Lupe. Zwischen den Blatthaaren der beginnenden Blattadern sitzen Raubmilben. Es sind milchig-weiße, opalisierende, birnenförmige, nur 0,4 mm große Tiere. Nach dem Verzehr der Roten Spinne sind Raubmilben rötlich. Die milchig-weißen, ovalen, ca. 0,1 mm großen Eier werden an den Blattadern abgelegt (Starke Lupe!!). Perldrüsen sind viel größer.
Blattunterseite
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DAS ANSIEDELN VON RAUBMILBEN Besonders in Junganlagen besteht ein sehr hohes Befallsrisiko durch Spinnmilben und insbesondere durch Kräuselmilben. Vor allem Anlagen zwischen dem zweiten und fünften Standjahr zeigen oft Wachstumsdepressionen, welche durch Kräuselmilbenbefall verursacht sind. Der Grund für deren explosionsartige Vermehrung ist ein geringer oder fehlender Raubmilbenbesatz in den betroffenen Rebanlagen. Mit dem großflächigen Abräumen der alten Rebstöcke werden auch die Raubmilben entfernt, da diese an den Stämmen überwintern. Eine natürliche Zuwanderung von Nützlingen aus umliegenden Ertragsanlagen kann bei großen Flächen nach der Neuanpflanzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Kräuselmilben dagegen siedeln sich wesentlich schneller an. Es sollten daher spätestens im zweiten Standjahr Raubmilben angesiedelt werden. Während der Vegetationsruhe bindet man von Raubmilben befallenes mehrjähriges Holz an den Rebstamm. Im Sommer ist dasselbe mit Ausbrech- oder Gipfellaub möglich. Der Aufwand lohnt sich in jedem Fall, eine chemische Bekämpfung von Kräuselmilben ist nicht immer von durchschlagendem Erfolg. Die biologische Bekämpfung funktioniert dagegen sehr effektiv, in raubmilbenbesetzten Ertragsanlagen treten keinerlei Kräuselmilbenprobleme auf. Wichtig ist, dass keine raubmilbenschädigenden Mittel verwendet werden und somit die zunächst schwache Population konsequent aufgebaut wird. Da Raubmilben vom Wind verbreitet werden, sollte nach dem unten abgebildeten Schema verfahren werden.
Ansiedlung von Raubmilben über Schnittholz im Winter von einer Spender- zur Empfängerpflanze
Stock
2-jähriges Holz 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Reihe
Hauptwindrichtung
DIE RAUBMILBENSCHONENDE SPRITZFOLGE Um eine raubmilbenschonende Spritzfolge zu gewährleisten sind ausschließlich Pflanzenschutzmittel zu verwenden, welche in der "Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau" verzeichnet sind unter strikter Einhaltung der dort vorgegebenen Zahl der Anwendungen in der Vorblüte und Nachblüte (Rahmenempfehlungen des DLR Mosel). Die Mittel sind in Raubmilbenklassen I = nicht schädigend, II = schwach schädigend und III = schädigend eingeteilt. Grundsätzlich sind Raubmilben beim Hubschraubereinsatz, besonders in der Nachblüte, weniger gefährdet. Der Einsatz eines INSEKTIZIDES oder AKARIZIDES sollte grundsätzlich erst nach dem Überschreiten der Schadschwelle durch den Schädlingsbefall erfolgen. Schädling Schadschwelle Austriebsschädlinge
1-5 pro Stock beim Austrieb, je nach Schädling
Heuwurm
10 - 30 % der Gescheine
Sauerwurm
3-5 % der Trauben
Rote Spinne Wintereier bis 5-Blattstadium bei letzter Spritzung
> 30 je Fruchtknoten 5-10 je Blatt 1-2 je Blatt
Viele andere Nützlinge (meist Insekten) halten auch die Population anderer Weinbauschädlinge in Grenzen, so dass deren Hilfe ebenfalls willkommen ist. Viele Untersuchungen belegen, dass ein gewisser UNKRAUTBESTAND nicht nur für die Schattengare und als Erosionsschutz, sondern auch für Nützlinge incl. der Raubmilben von Vorteil ist. Besonders nachteilig ist, wenn das Unkraut radikal und nachhaltig entfernt wird.
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3.5 Reblaus: Die Reblausgefahr ist nach wie vor groß. Sie darf nicht unterschätzt werden. Man muss auf Grund von Beobachtungen der letzten Jahre davon ausgehen, dass sie sogar wächst, was u. a. auch durch die zunehmende Klimaerwärmung begünstigt wird. Auch wächst die Gefahr, weil die Reblausproblematik in der Praxis zu wenig ernst genommen wird. An Stelle der früheren flächendeckenden staatlichen Reblauskontrolle wird heute auf die Eigenverantwortlichkeit der Winzer gesetzt. Sie ist in der neuen “Reblausverordnung“ geregelt. Hiernach obliegen dem Winzer u.a. neben der Bekämpfungspflicht auch eine Anzeigepflicht, wonach er verpflichtet ist, der zuständigen Behörde das Auftreten und der Verdacht des Auftretens der Reblaus unverzüglich anzuzeigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Anzeigepflicht vielfach – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrgenommen wird. Die Folgen für die Winzer, aber auch für den Weinbau, können schwerwiegend sein. Auch in unserem Gebiet müssen wir von einer Ausbreitung der Reblaus bzw. von einem latenten Befall ausgehen. Die Blattreblaus wird in immer mehr Drieschen, Wustflächen und Böschungen bei Stockausschlägen von Unterlagen gefunden. Hier ist ersichtlich, wie wichtig eine konsequente Durchführung der "Drieschenverordnung" ist, damit eine starke Vermehrung und die Ausbreitung der Reblaus unterbunden bleibt bzw. wird. Neben vorbeugenden Maßnahmen ist eine chemische Bekämpfung der Blattreblaus in Rebmuttergärten, Junganlagen und auch mittlerweile in Ertragsanlagen möglich. Um der Ausbreitung der Reblaus, die zunehmend auch Unterlagen schädigt, entgegen zu wirken, sind vom Winzer, auch im eigenen Interesse, unbedingt einige Grundregeln zu beachten: Î seit dem 1. August 2006 dürfen in Rheinland-Pfalz keine wurzelechten Reben und die Unterlage 26 G mehr angepflanzt werden (die Liste der nicht von der Reblaus befallenen Gemeinden und Ortsteile wurde aufgehoben), d. h. es dürfen nur noch Pfropfreben angepflanzt werden, deren Unterlage als nicht anfällig für die Wurzelreblaus gilt.
•
Die Edelreiswurzeln müssen in Pfropfrebenanlagen unbedingt entfernt werden. Damit es nicht so weit kommt, ist beim Pflanzen darauf zu achten, dass die Veredlungsstelle ca. 5 cm über dem Boden steht.
•
Keine Fehlstellen mit “Absenkern“ ausbessern. Diese vermehrt anzutreffende Methode der Nachpflanzung ist nicht erlaubt. – ebenso das Nachpflanzen mit Blindholz.
•
Bei der Rodung von Rebflächen ist darauf zu achten, die Reben so weit zu entfernen, dass es nicht zu Ausschlägen der Unterlagen kommt. In vorhandenen Drieschen sollte dies nachgeholt werden, ebenso in unzulänglich gerodeten Flächen.
•
Reblausbefall bzw. der Verdacht auf Reblausbefall muss der zuständigen Stelle - DLR Rheinpfalz - gemeldet werden. Es muss alles getan werden, um die Ausbreitung der Reblaus zu stoppen bzw. den Reblausbefall einzudämmen, zumal eine höhere Population die Bildung neuer Reblausrassen begünstigt. Solche könnten den Weinbau in erheblichem Maße schädigen bzw. ruinieren. Mittlerweile sind in Rheinland-Pfalz alle innerhalb der EU klassifizierten und nicht für die Wurzelreblaus anfälligen Unterlagen für den Anbau zugelassen.
- 11 Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau – 2010
Stand Jan. 2010
Fungizide Indikation
RM Klasse1)
Anwendungen Vorblüte (ES 01-60) Nachblüte (ES 61-81)
Peronospora, Phomopsis, Roter Brenner Aktuan 7) Delan WG 700 Cabrio Top 4) 5) Equation Pro 4) 5) 7) Flint 3) 5) 6) Galactico 4) 5) 7) Univeralis 5) 6) Folpan 500 SC 4) Folpan 80 WDG Forum Star 4) Forum Gold 4) Melody Combi Vincare 4) Polyram WG 6) Mildicut 4) Kupferoxychlorid 2) 4) Cueva 4) Cuprozin Flüssig 4) Dithane NeoTec Electis 4) Penncozeb / Tridex DG 3) Fantic F Ridomil Gold Combi 4) Oidium Netzschwefel 2) Gruppe Azole: Systhane 20 EW 6) Topas Gruppe Strobilurine: Cabrio Top 5) Collis 5) Discus 5) / Stroby WG 5) Flint 5) 6) Universalis 5) 6) Prosper / Impulse Talendo / Talius Vento power Vivando Cueva 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
I I II I I I I I I I I II II II II I II I II II II
max. 3 Anwendungen max. 8 insgesamt max. 3 Anwendungen dieser Mittel (gegen alle Schaderreger)
insgesamt max. 5 Anwendungen dieser Mittel
insgesamt max. 3 Anwendungen dieser Mittel
je Mittel max. 3 insgesamt max. 2 Anwendungen dieser Mittel (inklusive Oidium) siehe auch Zusatzbestimmungen insgesamt max. 2 dieser Mittel
keine
I
max. 2
II
bevorzugt zum Austrieb und in der Vorblüte
I I II I I I I II I I I II
insgesamt max. 4 Anwendungen dieser Mittel (gegen alle Schaderreger)
insgesamt max. 3 Anwendungen dieser Mittel (gegen alle Schaderreger)
max. 2 insgesamt max. 3 Anwendungen dieser Mittel max. 3 max. 2 (gegen alle Schaderreger)
Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff keine Zulassung gegen Peronospora keine Zulassung gegen Phomopsis und Roten Brenner zur Vermeidung von Resistenz sollten diese Mittel insgesamt nicht häufiger als 3 Mal angewendet werden inclusive Anwendungen gegen Schwarzfäule zur Vermeidung von Resistenz sollten die Mittel Aktuan, Equation Pro, Galactico insgesamt nicht mehr als 3 Mal ausgebracht werden
- 12 Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau – 2010
Stand Jan. 2010
Fungizide Indikation
RM Klasse1)
Anwendungen Vorblüte (ES 01-60) Nachblüte (ES 61-81)
Botrytis (Spezialbotrytizide) Cantus Scala Switch Teldor
I I I I
keine
je Mittel max. 1
Schwarzfäule Systhane 20 EW 5) (Gruppe Azole)
I
Flint 5) Universalis 5) (Gruppe Strobilurine)
I I
Polyram WG
II
insgesamt max. 3 Anwendungen aus dieser Mittelgruppe insgesamt max. 3 Anwendungen aus dieser Mittelgruppe insgesamt max. 3 Anwendungen dieses Mittels
1) Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend 5) zur Vermeidung von Resistenz sollten diese Mittel insgesamt nicht häufiger als 3 Mal angewendet werden
Gegen die Schwarzfäule ist darüber hinaus im Rahmen der Spritzfolgen gegen Peronospora, Phomopsis, Roter Brenner und Oidium die Zusatzwirkung der Mittel aus der Gruppe der Azole (Castellan, Topas), der Strobilurine (Cabrio Top, Collis, Discus / Stroby WG) und der Dithiocarbamate (Dithane Neo Tec, Electis, Penncozeb / Tridex DG) zu nutzen.
Insektizide / Akarizide Indikation
RM Klasse1)
Anwendungen
Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) RAK 1 neu; RAK 1+2 SD
I
Pheromone im Konfusionsverfahren
Bacillus thuringiensis Mittel 2)
I
Heu- und Sauerwurm
Steward 3)
I
max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Mimic 4) / SpinTor
I
max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Runner
I
insgesamt max. 3
Springwurm, Rhombenspanner Steward 3)
I
max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
Mimic 4)
I
max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
SpinTor
I
max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
1) 2) 3) 4)
Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit ausschließlich diesen Wirkstoffen jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 3 Anwendungen eingesetzt werden jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 4 Anwendungen eingesetzt werden
- 13 Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau – 2010
Stand Jan. 2010
Insektizide / Akarizide RM Klasse1)
Anwendungen
Mineralöle / Rapsöle 2) Apollo Envidor Masai
I I II II
gegen Wintereier der Roten Spinne nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwelle mit vorheriger Anmeldung und Zustimmung der Bewilligungsbehörde 5)
Ordoval
II
nur in der Vorblüte
Indikation Spinnmilben
Kräuselmilbe, Blattgallmilbe Thiovit Jet II Sufran WG / Jet II Asulfa WG / Jet II Rapsöle 2) 6) II Grüne Rebzikade Steward 3)
I
nur zu Austriebs- und Vorblütebehandlungen
max. 1, nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwelle
1) 2) 3) 5)
Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit ausschließlich diesen Wirkstoffen jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 3 Anwendungen eingesetzt werden Bewilligungsbehörde: FUL/PAULa - Teilnehmer = Kreisverwaltung KUW - Teilnehmer = staatliche Beratungsstelle 6) nur zur Anwendung gegen Kräuselmilben genehmigt
Lockerung des Traubenstielgerüstes: Die Anwendung von Regalis (Wirkstoff: Prohexadion Calcium) wurde nach § 18a PflSchG zur Lockerung des Traubenstielgerüstes und zur vorbeugenden Behandlung von Essigfäule und Botrytis genehmigt. Der einmalige Einsatz ist auf die Sorten Riesling, St. Laurent und Sauvignon Blanc mit max. 1,8 kg/ha beschränkt.
Herbizide: KUW: Der Herbizideinsatz darf nur als Unterstockbehandlung mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden, die ausschließlich die Wirkstoffe Glufosinat oder Glyphosat enthalten, durchgeführt werden.
PAULa: Umweltschonende Wirtschaftsweise im Weinbau Der Herbizideinsatz darf pro Vegetationsperiode nur als einmalige Unterstockbehandlung mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden, die ausschließlich die Wirkstoffe Glufosinat oder Glyphosat enthalten, durchgeführt werden.
Steil- und Steilstlagenweinbauprogramm PAULa: Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau FUL 2000 Prog. III: Umweltschonende Rebflächenbewirtschaftung Steil- u. Steilstlagen Der Herbizideinsatz darf mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden durchgeführt werden.
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4. Zusatzbestimmungen: Restbestände: Restbestände von Mitteln, die in den Vorjahren in vorliegender Liste aufgeführt waren, dürfen noch 2 Jahre nach Ablaufen der Zulassung eingesetzt werden, sofern kein Anwendungsverbot besteht.
Mittel mit Anwendungsverbot: Achtung! Mittel für die ein Anwendungsverbot verhängt wurde, dürfen nicht mehr eingesetzt werden!
Ergänzung der „Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau“ um neu zugelassene Mittel: Nach Versand der jährlich gültigen „Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau“ neu zugelassene Pflanzenschutzmittel, die in die vorliegende Liste aufgenommen und damit eingesetzt werden dürfen, können die Teilnehmer über die Kreisverwaltung erhalten. Die Aktualisierungen sind ebenfalls im Internet, auf der Seite www.pflanzenbau.rlp.de im weiterführenden Link PAULa/FUL verfügbar.
Kupfermittel im Ökologischen Weinbau Behandlung mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. Weiterhin sind die Vorgaben der ÖkoWeinbau-Verbände (Reinkupfermenge 3 kg/ha und Jahr) einzuhalten. Ö Kupferoxychlorid (Zulassungs-Nr. 05726-XX. z.B. Funguran, Bayer Garten Kupferkalk, Kupferspritzmittel, Universal Pilz-frei Kupfer Konz. 45) darf max. mit dem nach Entwicklungsstadium zugelassenen Mittelauf-wand und mit max. 6,7 kg/ha und Jahr (entspricht 3 kg Reinkupfer pro ha und Jahr) angewendet werden. Ö Kupferoktanoat (Zulassungs-Nr. 004456-XX) (z.B. Cueva, Cueva Pilzfrei, Cueva Wein-Pilzfrei) kann im ökologischen Weinbau mit der maximalen Zahl der Behandlungen (bis 10 mal in der Vegetationsperiode laut Zulassung) mit dem nach Entwicklungsstadium zugelassenen Mittelaufwand angewendet werden.
- 15 5. Antiresistenz-Management gewährleistet langfristig die Fungizidwirkung! (DLR Rheinpfalz, Abt. Phytomedizin, Neustadt) 5.1. Grundsätze des Antiresistenz-Managements (ARM) • Bevorzugt vorbeugende Bekämpfung anstreben • Gute Applikationstechnik sicherstellen (z.B. angepasste Fahrgeschwindigkeit) • Gebrauchsanweisungen der Hersteller beachten (Anwendungskonzentrationen usw.) • Nutzung kulturtechnischer Maßnahmen zur Befallsvorbeugung • Wechsel von Fungiziden mit verschiedenen Wirkungsmechanismen (Wirkstoffgruppenwechsel) Die derzeitige Fungizidpalette ermöglicht dem Praktiker ein optimales Antiresistenz-Management (ARM). Dabei müssen zwei Gruppen von Fungiziden unterschieden werden: 5.2. Fungizide mit unspezifischem Wirkungsmechanismus (Resistenzgefahr gering!) Fungizide dieser Gruppe (Tabelle 1) greifen unspezifisch an mehreren Orten im Stoffwechsel des Pilzes an. Die Gefahr der Resistenzentwicklung ist daher auch bei wiederholter Anwendung nur gering. Aus Sicht des ARM kann bei diesen Produkten die maximal zulässige Anzahl an Anwendungen ausgebracht werden. Anwendungsbeschränkungen können sich jedoch z. B. durch die unterschiedliche Verträglichkeit gegenüber Raubmilben ergeben. Solange es der Befallsdruck in den Weinbergen zulässt, ist aus resistenztechnischer Sicht die Verwendung von unspezifisch wirkenden Kontaktfungiziden zu bevorzugen. Tabelle 1: Fungizide mit geringer Resistenzgefahr (unspezifische Wirkungsmechanismen) Handelsname
Unspezifischer Wirkstoff
Dithane NeoTec Mancozeb Tridex WG Polyram WG Metiram Delan WG 700 Dithianon Folpan 80 WDG Folpet Folpan 500 SC Funguran Cu-Oxychlorid Cuprozin flüssig Cu-Hydroxid Cueva Cu-Oktanoat Thiovit Jet, Kumulus Netzschwefel usw.
Wirkstoffgruppe
Empfohlene Anzahl Anwendungen max. 2
Dithiocarbamate Chinone
max. 3 max. 8
Phtalimide
max. 5
Cu-Mittel
max. 2
Schwefel
nur im Vorblütebereich
5.3. Fungizide mit spezifischem Wirkungsmechanismus (Antiresistenz-Management notwendig!) Fungizide dieser Gruppe enthalten Wirkstoffe mit sehr spezifischen Wirkungsmechanismen, die in der Regel nur an einer speziellen Stelle im Stoffwechsel der Pilze angreifen. Die Gefahr der Resistenzentwicklung ist bei diesen Wirkstoffen deutlich erhöht; die Grundsätze des AntiresistenzManagements müssen beachtet werden. In Tabelle 2 sind alle Weinbaufungizide, bei denen das Antiresistenz-Management gilt, aufgelistet. Wichtigstes Element des ARM bleibt weiterhin der Wechsel von Fungiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen innerhalb einer Vegetationsperiode. In Tabelle 2 sind dazu weitere Informationen zusammengestellt.
- 16 Tab. 2: Fungizide mit erhöhter Resistenzgefahr (spezifische Wirkungsmechanismen) PERONOSPORA-Fungizide Kat. A
Handelsname
Spezifischer Wirkstoff
Cabrio Top
Pyraclostrobin
A
Universalis
Azoxystrobin
B
Aktuan
Cymoxanil Famoxadone + Cymoxanil
A/B Equation Pro A/B Galactico
Famoxadone + Cymoxanil
C C
Forum Gold Forum Star
Dimethomorph
C
Melody Combi
Iprovalicarb
C D D E F
Vincare Benthiavalicarb Fantic F Benalaxyl - M Ridomil Gold C.* Metalaxyl-M Electis * Zoxamide Mildicut Cyazofamid OIDIUM-Fungizide Handelsname
Spezifischer Wirkstoff
A A
Kresoxim-Methyl + Boscalid Cabrio Top Pyraclostrobin Discus, Stroby WG Kresoxim-methyl
A
Flint
Trifloxystrobin
A G G G H J
Universalis Castellan Systhane 20 EW Topas Prosper * Talendo
J
Vento power
K
Vivando
Azoxystrobin Fluquinconazol Myclobutanil Penconazol Spiroxamine Proquinazid Quinoxyfen + Myclobutanil Metrafenone
A/L Collis
Wirkstoffgruppe
Unspezifischer Weitere Anzahl Wirkstoff Indikationen Anwendungen Metiram
Oidium Phom., RB, Achtung : Folpet SF, Oidium Maximal drei Anwendungen Phom., RB Azetamide Dithianon pro Saison über Oxazolidinedione alle Indikationen + Azetamide für Fungizide, mit demselben Oxazolidinedione Buchstaben + Azetamide Folpet (siehe Spalte Kat.) Dithianon Morpholine Dies gilt Folpet Phom., RB, unabhängig davon, wie viele Folpet Valinamide Bot. Behandlungen für ein Mittel Folpet Phenylamide zugelassen sind. Mancozeb Benzamide Sulfonamide * Möglichst nur 2 Anwendungen Unspezifischer Weitere von Mitteln mit Wirkstoffgruppe Wirkstoff Indikationen demselben Buchstaben (Kat.) Strobilurine + in Folge! Carboxyanilide Metiram Pero Strobilurine Phom., RB, SF Folpet Pero, SF Azole SF Spiroketalamine Quinazolinone Chinoline + Azole Benzophenone Strobilurine
BOTRYTIZIDE Handelsname L M
Cantus Scala
M/N Switch O
Teldor
Spezifischer Wirkstoff Boscalid Pyrimethanil Cyprodinil + Fludioxonil
Carboxyanilide Anilinopyrimidine Anilinopyrimidine + Phenylpyrrole
Fenhexamid
Hydroxyanilide
Wirkstoffgruppe
Anzahl Anwendungen Aufgrund des besonders hohen Resistenzrisikos bei Botrytis sollten mit den Spezialbotrytiziden pro Mittel maximal 1 Behandlung pro Vegetationsperiode durchgeführt werden!
Die Buchstaben A-O kennzeichnen unterschiedliche Wirkstoffgruppen bzw. Wirkungsmechanismen. Fungizide mit denselben Buchstaben enthalten Wirkstoffe, die denselben Wirkungsmechanismus besitzen. Dies ist bei der Planung der Spritzfolge und der Anzahl der Spritzungen pro Fungizid zu berücksichtigen. Beispiel 1: Wer zweimal Equation Pro (Kat. A/B) gegen die Peronospora einsetzt, kann beispielsweise nur noch einmal Flint (Kat. A) gegen Oidium einsetzen. Beispiel 2: Wer einmal Cantus (Kat. L) gegen Botrytis verwendet, darf nur noch zweimal Collis (Kat. A/L) gegen Oidium einsetzen. * Electis und Prosper maximal 2 Anwendungen wegen Raubmilbenschädigung (RM II); * Ridomil Gold Combi maximal eine Anwendung pro Vegetationsperiode wegen erhöhter Resistenzgefahr Bot. = Botrytis; RB = Roter Brenner; Pero = Peronospora; Phom. = Phomopsis; SF = Schwarzfäule
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6. Mischbarkeitsprobleme von Pflanzenschutzmitteln Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei Tankmischungen, oft auch mit Blattdüngerzusätzen, Ausflockungen und Verfärbungen bzw. ein Gerinnen der Spritzbrühe eintrat. Dadurch können Minderwirkung, Pflanzenschäden oder auch Verstopfungen an Filtern und Düsen auftreten. Da die Formulierung der einzelnen Mischpartner oft unterschiedlich ist –Pulver, Granulat, Emulsion oder Suspension- kann schon die Reihenfolge der Zugabe zur Spritzbrühe zu diesen unliebsamen Erscheinungsbildern führen. Bei der Vielzahl möglicher Mischungskombinationen ist es bei Unsicherheit oft sinnvoll, selbst einen Versuch mit den entsprechenden Mischungspartnern durchzuführen. Die Herstellerangaben sind unbedingt zu beachten!
7. Hubschraubereinsatz: Der Hubschrauber nimmt eine Sonderstellung bei den im Rebschutz eingesetzten Verfahrenstechniken ein. Sein Einsatz ist derzeit die einzige Alternative zum Schlauchspritzverfahren in Steil-, Steilst- und Terrassenlagen. Die gemeinschaftliche Hubschrauberspritzung entbindet den einzelnen Winzer nicht von der Verantwortung für seinen Weinberg. Er hat seine Weinberge weiterhin auf Krankheits- oder Schädlingsbefall zu kontrollieren, um diesen gegebenenfalls sofort dem Spritzausschuss mitzuteilen und evtl. eine Handspritzung durchzuführen. Die Verantwortung für die Befallsfreiheit seiner Weinberge trägt der Winzer selbst und nicht der Spritzausschuss. Die Hubschrauberspritzung soll den Winzer insbesondere arbeitswirtschaftlich entlasten. Die Sachkunde, Einsatzbereitschaft und das Verantwortungsbewußtsein der Hubschrauberspritzausschüsse sowie der Agrarpiloten ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche und komplikationslose Durchführung der Hubschrauberspritzung. Zur weiteren Verminderung der Abdrift sind nur noch Injektordüsen erlaubt. Der Hubschraubereinsatz zum Rebschutz nach guter fachlicher Praxis wird nur in der Zeit ab Rebenentwicklungsstadium ES 16 (6 Blätter) bis ES 77 (Beginn Traubenschluss) empfohlen. Um eine gute Wirksamkeit zu erreichen, ist eine rechtzeitige Laubarbeit unabdingbar. Nach Beendigung der Hubschrauberspritzungen, muss der Winzer eine bzw. zwei Nachbehandlungen vom Boden aus durchführen. 7.1 Resistenzmanagement: Wie Untersuchungen in der Vergangenheit gezeigt haben, ist die Bereitschaft zur Bildung von resistenten Stämmen sowohl des Oidium- als auch des Peronosporapilzes gegenüber bestimmten Wirkstoffgruppen der Oidium- und Peronosporafungizide gegeben. Deshalb sind diese Wirkstoffe entsprechend Seite 16 einzusetzen. Es muss von Seiten des Hubschrauberspritzausschusses dafür Sorge getragen werden, in geeigneter Form die vom Hubschrauber während der Spritzsaison ausgebrachten Wirkstoffe den Teilnehmern der Hubschrauberspitzgemeinschaften mitzuteilen. Bei zusätzlichen Handspritzungen sind die vom Hubschrauber ausgebrachten Wirkstoffe entsprechend den Empfehlungen zu berücksichtigen. 7.2 Mitteleinsatz nach FUL/PAULa-Richtlinien: Da in der vom Hubschrauber beflogenen Fläche auch Weinberge liegen, die nach der Steilund Steilstlagenförderung bezuschusst werden, dürfen vom Hubschrauber nur die Fungizide ausgebracht werden, die in der FUL/PAULa-Richtlinie ausgewiesen sind (siehe Seite 11 - 12). Diese Liste wird nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse aktualisiert.
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7.3 Vorteile des Hubschraubereinsatzes im Steil- und Steilstlagenweinbau:
• • • • • • •
Behandlung großer Flächen in kürzester Zeit möglich. Gute Kontrollmöglichkeiten über Art und Menge der ausgebrachten PS-Mittel. Kontrolle des Spritzzeitpunktes durch die Buchführungspflicht der Piloten. Vermeidung von Brühe- und Präparateresten. Arbeitsentlastung speziell in der Phase der höchsten Arbeitsbelastung der Betriebe. Wegfall der Gesundheitsbelastung des einzelnen Anwenders. Neue Erkenntnisse finden schnellen Eingang in die Praxis.
7.4 Voraussetzungen bzw. Auflagen beim Hubschraubereinsatz:
• Der Einsatz des Hubschraubers ist nur in ausgewiesenen Steil- und Steilstlagen (EU• • • •
• • • • • • • •
Weinbaukartei) erlaubt! Anzeigepflicht: - spätestens 14 Tage vor Beginn an DLR (Fachstelle) - spätestens 48 Stunden vor Beginn an Ortspolizeibehörde Unterrichtung der Öffentlichkeit spätestens 48 Stunden vor dem Einsatz. Arbeitsflugplätze dürfen nicht in Wasserschutzgebieten und nicht im Moselvorgelände eingerichtet werden. Absperrmaßnahmen und Markierung: - entsprechend § 1 des Pflanzenschutzgesetzes - Markierung der zu behandelnden Flächen - Arbeitsflugkarten (Eintragung der gefährdeten Objekte) Keine Ausbringung: - bei horizontalem Wind über 3 m/ sec oder bei einsetzender Thermik - bei Lufttemp. über + 25 °C im Schatten Ausreichende Sicherheitsabstände zu gefährdeten Objekten, wie z.B. bebaute und bewohnte Flächen, Erholungs- und Freizeitanlagen, Straßen, Gewässer und Naturschutzgebiete. Erstellung von Spritzplänen durch die Spritzausschüsse sowie die Vorlage und die Abzeichnung bei dem zuständigen DLR. Keine Ausbringung von Insektiziden und Akariziden mittels Hubschrauber (gilt auch für bienenungefährliche Präparate). Nur raubmilbenschonende Spritzfolge. Unterrichtung der Öffentlichkeit über voraussichtlichen Zeitpunkt der Hubschrauberspritzung und der dabei zum Einsatz kommenden Mittel (ortsüblich). Einhaltung der Hygienevorschriften - Rauchen und Alkohol ist grundsätzlich verboten - Essen und Trinken hat in Arbeitspausen stattzufinden Beim Anmischen der Spritzbrühe darf kein Mittel, auch nicht verdünnt auf den Boden gelangen. Mit der nötigen Sorgfalt ist zu arbeiten.
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8. Berechnung des Pflanzenschutzmittelaufwandes pro ha (auszugsweise aus der Veröffentlichung v. Dr. D. Lorenz u. Dr. Fr. Louis i. Deutschen Weinmagazin Nr. 7/99) Bei allen Pflanzenschutzmitteln, die nach dem 01.01.99 zugelassen wurden, wird die Mittelaufwandmenge nur noch in kg/ha bzw. l/ha angegeben. Da in Raumkulturen wie im Weinbau während der Vegetationsperiode die einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen zu unterschiedlichen Rebenentwicklungsstadien (ES) durchgeführt werden, hat man diese in 4 Blöcke aufgeteilt. Block 1: ES 00 bis ES 61 (Austrieb bis Beginn der Blüte) Block 2: ES 61 bis ES 71 (Beginn der Blüte bis Fruchtansatz) Block 3: ES 71 bis ES 75 (Fruchtansatz bis Beeren erbsengroß) Block 4: ES 75 bis ES 81 (Beeren erbsengroß bis Beginn der Reife) Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) beschreibt die neue Vorgehensweise zur Berechnung des Pflanzenschutzmittelaufwandes folgendermaßen: Der zur Austriebspritzung notwendige Mittelaufwand stellt den Basiswert (auf der Verpackung/Gebrauchsanleitung angegeben) dar. Die Aufwandmenge ist im Verlauf der Vegetationsperiode kontinuierlich den Entwicklungsstadien der Reben anzupassen. Sie errechnet sich aus dem Basisaufwand, welcher bis zum Erreichen des ES 61 mit dem Faktor zwischen 1 u. 2, bis zum ES 71 mit dem Faktor zwischen 2 u. 3 und bis zum ES 75 mit dem Faktor zwischen 3 u. 4 zu multiplizieren ist. Die Aufwandmenge zum ES 75 (Basisaufwandmenge X Faktor 4) ist dann in Ertragsanlagen bis zum ES 81 (Abschlussspritzung) einzuhalten. In Junganlagen ist die Behandlung bis zum ES 93 durchzuführen, die Aufwandmenge ist der Laubentwicklung anzupassen. Da im Steilhang die zu behandelnde Fläche im Durchschnitt 25% höher liegt als die im Kataster ausgewiesene Grundfläche, ist die Mittelaufwandmenge entsprechend anzupassen.
Berechnung des Pflanzenschutzmittelbedarfes pro ha
Entwicklungsstadien der Rebe Termine
Beispiel Polyram WG = Basisaufwand: 0,8 kg/ha
11 – 16 1. Vorblütebehandlg.
17 – 61 2. Vorblütebehandlg.
68 – 69 71 abgehende 2.NachblüteBlüte behandlg.
73 - 75 75 - 81 Ab 3.Nbl. je nach Laubwanddichte
400
400
600-800
1000
1200
1400-1600
1600
400
400
600 – 800
800
800
800
800
100
100
150 – 200
250
300
350 – 400
400
x1
x1
x 1,5 bis 2
x 2,5
x3
x 3,5 bis 4
x4
0,8 kg
0,8 kg
1,2 – 1,6 kg
2,0 kg
2,4 kg
2,8 – 3,2 kg
3,2 kg
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An die Entwicklung angepaßte Wasserberechnungsgrundlage für Spritzverfahren in l/ha Applikation im Sprühverfahren mit hohen (max.) Wassermengen in l/ha Applikation im Sprühverfahren mit niedrigen (min.) Wassermengen in l/ha Pflanzenschutzmittelbedarf in kg bzw. l/ha: Basisaufwand multipliziert mit Faktor
00 – 09 Winter/ Austrieb
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9. Neue Abstandsauflagen zu Gewässern Seit dem Jahre 2002 werden neben den abstandsrelevanten Gegebenheiten, wie dichte Uferbepflanzung, Größe des Gewässers etc., auch verlustmindernde Geräte bzw. abdriftarme Düsen zur Abdriftminderung herangezogen. Die folgenden Tabellen geben eine aktuelle Übersicht über die für den Weinbau als verlustmindernd anerkannten Pflanzenschutzgeräte bzw. Gebläse-Düsen-Kombinationen. Bei den aufgeführten Düsen handelt es sich immer um abdriftarme Injektor- oder Antidriftdüsen. Kurzfassung des Verzeichnisses "Verlustmindernde Geräte" Weinbau Die Übersicht wurde nach bestem Wissen erstellt, für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Gebrauch liegt alleine im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die offizielle und vollständige Fassung steht auf der Homepage des Julius-Kühn Instituts www.jki.bund.de; Stand: Januar 2010
Abdriftminderungsklasse 50 %
Gerät
Düsen
Jacoby Gebläse K 600
AVI 80-015; 80-02; 80-03 ID 90-015 C; 90-02 C; 90-025 C; 90-03 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015
Anz. Reihen nur nach innen sprühen 2
Abdriftminderungsklasse 75 % Axialsprühgeräte mit max. 20 000 m³ Gebläseleistung u. folgenden Düsen: AVI 80-015; 80-02; 80-03 AD 90-04 C; DG 8004 VS; 8005 VS ID 90-02 C; 90-015 C; 90-025 C; 90-03 C; IDK 90-015 C; 90-02 C
3
TD 80 02 Keramik; TVI 80-005; 80 015 AVI 80-01; 015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C; 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015
Holder Secureliner (PSV 30 Gebläse) Jacoby Gebläse K 600 und JACOlogic Wanner SZA 24 Gebläse (Gebläse auch in Kombination mit anderen Fabrikaten) Vicar mit Gebläse 460 Vicar mit Gebläse 440 Quattro und einer 50 cm Rohrverlängerung Kulturhöhe max. 1,80 m
Jacoby Gebläse K 600
Weber QU 14 H (Düsen in Fahrtrichtung vor Gebläseauslass)
Fischer 561 H
AD120-04 C (2,5 bar) TDJ, AVI 80-01 AD 90-02 C; 90-03 C; 90-04 C DG 8002 VS; 8003 VS; 8004 VS TDJ AVI 80-01 AD 90-02 C; 90-03 C; 90-04 C DG 8002 VS; 8003 VS; 8004 VS TDJ AVI 80-01; AD 90-02 C; 90-03 C; 90-04 C; DG 8002 VS; 8003 VS; 8004 VS AVI 80-015; 80-02; 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C; 90-025 C; 90-03 C IDK 90-015C, 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 TDJ AVI 80-01; AD 90-02 C; 90-03 C; 90-04 C; DG 8002 VS; 8003 VS; 8004 VS AVI 80 01; 80 015; 80 02; 80 03 ID 90 015 C; 90 02 C; 90 025 C; 90 03 C; IDK 90-015C; 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015
Geräte mit Schlauchspritzanlage
1
0 1
1
3
3
1
3
4
- 22 -
Abdriftminderungsklasse 90 %
Gerät
Alle Geräte mit vertikalenSpritzgestängen ohne Luftunterstützung
Düsen AVI 80-015; 80-02; 80-03 ID 90-015 C; 90-02 C; 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C; 90-02 C TD 80-02, TVI 80-005; 80-015 alle Düsen
Tunnelgeräte Fa. Lipco Holder Secureliner (PSV 30 Gebläse)
Lochmann Plantatec RP 80 UQ (Umkehraxialgebläse) max. 400 U/min Wanner SZA 24 Gebläse (Gebläse auch in Kombination mit anderen Fabrikaten) Wanner SZA 28 Gebläse (Gebläse auch in Kombination mit anderen Fabrikaten)
Wanner Radialgebläse NGR 40, DGR 40, SGR 40
Vicar mit Gebläse 460
Vicar mit Gebläse 440 Quattro und einer 50 cm Rohrverlängerung Kulturhöhe max. 1,80 m Weber QU 14 H (Düsen in Fahrtrichtung vor Gebläseauslass)
AVI 80-01; 015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C; 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C; 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C, 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C, 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-015; 80-02, 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C, 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-02; 80-015; 80-03, TD 80-02, ID 90-015 C, 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C IDK 90-015 C, 90-02 C DG 80-05 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-02; 80 03, TD 80-02, ID 90-015 C, 90-02 C, 90-025 C, 90-03 C DG 80-05 VS TVI 80-005; 80-015 AVI 80-015; 80-02; 80-03, ID 90-015 C; 90-02 C; 90-025 C; 90-03 C IDK 90-015 C; 90-02 C DG 8005 VS TVI 80-005; 80-015
Anz. Reihen nur nach innen sprühen 0
0
3
2
1
3
3
1
3
1
Sprühgeräte mit Kollektor -Recyclingeinrichtungen WKR
0
Sprühgeräte mit Hardi Spargelspritzgestänge NK-SB nur mit spezieller Düsenbestückung (verschiedene ID - Düsen)
0
Pflanzenschutzgeräte mit Wanner Spargelspritzgestänge; nur mit spezieller Düsenbestückung (verschiedene TD - Düsen)
0
HMF 1600 3 und 4 (Spargelspritzgestänge der Fa. Hermeler Maschinenbau, Sassenberg-Füchtorf)
0
AB B 2 2001 (7 reihiges selbstfahrendes Spargelspritzgerät der Fa. Obermaier)
0
Spezialanwendungen - Geräte und Düsen (Abdriftminderungsklasse 90 %) Unterstockspritzgeräte
IS 80-02 POM; IS 80-03 POM
0
Horst Knewitz, Applikationstechnik Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach
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10. Bodenbewirtschaftung – Herbizide 10.1 Bodenbewirtschaftung: Wo es der Standort zuläßt (Wasserversorgung, Mechanisierbarkeit) sollte man im Hinblick auf Erosionsgefahr und Nützlingsschonung auf eine artenreiche Begrünung mit einem hohen Kräuteranteil Wert legen. Bei Böden mit der Gefahr zu geringer Wasserversorgung kann ein flaches Umbrechen jeder 2. Zeile im Mai erfolgen. Ist eine reine Begrünung nicht möglich, kann mit bodenschonenden Verfahren gearbeitet werden: "MINIMALE BODENBEARBEITUNG", ABDECKUNG und BEGRÜNUNG können ein über die andere Zeile kombiniert werden. Unter minimaler Bodenbearbeitung versteht man, dass während der Vegetationszeit bei Bedarf gemulcht wird oder notfalls ein Herbizideinsatz (s.u.) erfolgt. Die o.a. Bodenpflege fördert die RÄUBER DER BODENZONE, wie Laufkäfer, Steinkriecher, Sichelwanzen, Spinnen, weil mehr Schutz und Nahrung für diese vorhanden sind. Erdraupen, Dickmaulrüßler usw. haben damit mehr natürliche Gegenspieler. 10.2 Herbizide: Aus oben angeführten Gründen empfehlen wir weitestgehend auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten. Insbesondere Herbizide, die im Vorauflaufverfahren eingesetzt werden bzw. Herbizide mit Langzeitwirkung führen oft zur Selektion verschiedener Pflanzenarten bzw. zu einer Ausdünnung der Artenvielfalt. Je nach Herbizid ist eine für die empfohlene Wassermenge geeignete Düse zu verwenden und der erforderliche Spritzdruck einzuhalten. Bei Rückenspritzen und Schlauchspritzanlagen Dosierventile verwenden. Geschwindigkeit (m/min), Arbeitsbreite bzw. Spritzbreite (m) und Düsenausstoß (l/min) ergeben den Spritzbrüheaufwand (l/ha) unter Berücksichtigung der Bewuchshöhe. Hierzu sollten Vorversuche gemacht werden! Je nach Förderprogramm sind folgende Auflagen zu beachten: KUW: Der Herbizideinsatz darf nur als Unterstockbehandlung mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden, die ausschließlich die Wirkstoffe Glufosinat oder Glyphosat enthalten, durchgeführt werden. PAULa: Umweltschonende Wirtschaftsweise im Weinbau Der Herbizideinsatz darf pro Vegetationsperiode nur als einmalige Unterstockbehandlung mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden, die ausschließlich die Wirkstoffe Glufosinat oder Glyphosat enthalten, durchgeführt werden. Steil- und Steilstlagenweinbauprogramm PAULa: Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau FUL 2000 Prog. III: Umweltschonende Rebflächenbewirtschaftg. Steil- und Steilstlagen Herbizideinsatz darf mit allen im Weinbau zugelassenen Herbiziden durchgeführt werden.
11. Applikationstechnik, Abdrift Beim Sprühgerät sollte zur Verhinderung von Abtropfverlusten die Wasseraufwandmenge bei voller Belaubung max. 800 ltr/ha betragen. 400 ltr/ha sollten insbes. bei der Oidiumbekämpfung nicht unterschritten werden. Zur Vermeidung von Abdrift eignen sich Injektordüsen (siehe Seite 21 und 22). Unterschiedliche Farbcodes irritieren bei der Düsenwahl und der Ermittlung der Ausstoßmenge. Deshalb sind die Düsentabellen der einzelnen Hersteller unbedingt zu beachten! Ab der Blüte sollte jede Zeile befahren werden. Bei der SCHLAUCHSPRITZUNG sollte der Spritzdruck 45-55 bar betragen. Bei Verwendung von ordnungsgemäßen Geräten und Düsenplättchen mit Bohrungen von 1,0 bis max. 1,5 mm können die Aufwandmengen erheblich reduziert werden. Die Düsenplättchen sind jährlich zu wechseln.
- 24 Eine PFLANZENSCHUTZGERÄTELISTE ist unter www.jki.bund.de (Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, ehemals BBA) einzusehen. Hier sind alle Pflanzenschutzgeräte bzw. Geräteteile, die derzeit in Verkehr gebracht werden dürfen, registriert. Anerkennungszeichen und -nummer in schwarzem Druck auf weißem Grund. Gebrauchtgeräte dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette in Verkehr gebracht werden. Beim Kauf von neuen Geräten muss vorher eine Prüfung durchgeführt werden. Die Gerätereinigung (Innen und Außen) hat grundsätzlich im Weinberg zu erfolgen. Im letzten Weinberg ist das Gerät leer zu spritzen. Danach ist mit frischem Wasser gründlich nachzuspülen. Nur so ist zu vermeiden, dass Hofgrundstücke überlastet werden und/oder über die Kläranlage Pflanzenschutzmittel in öffentliche Gewässer gelangen (siehe WRRL Seite 2). ABDRIFT: Pflanzenschutz sollte bei über 25°C bzw. 5 m/sec. Wind nicht durchgeführt werden. Der Anwender hat sachkundig, zuverlässig und sorgfältig Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, weinbaulich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auszubringen.
11.1 Gerätekontrolle: Die zweijährige Kontrolle von Sprühgeräten ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung geregelt. Sie gilt für alle Sprühgeräte die ab dem 01. Mai 2002 eingesetzt werden Die Kontrollplakette gilt für 2 Jahre. Adressen von zugelassenen Kontrollbetrieben sind auf Seite 25 zusammengestellt. Kontrolle auch für Spritzgeräte ohne Gebläse Mit der 4. Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 26.11.2003 (Bgbl. I, S. 2438) wurde die Kontrollpflicht ausgeweitet. Damit sind alle Spritz- und Sprühgeräte, alle Herbizidspritzgeräte sowie Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistolen im Weinbau prüfpflichtig. Geräte in kombiniertem Einsatz (z.B. Fungizid- und Herbizidbehandlungen oder Sprühverfahren und Schlauchspritzung) sind komplett zur Prüfung anzustellen. Damit ist im Prüfbericht die Einsatzmöglichkeit aller Gerätekomponenten dokumentiert. Ausgenommen davon sind nur von Personen tragbare Pflanzenschutzgeräte. Die Kontrolle von Schlauchspritzanlagen wurde vereinfacht und bedarf zukünftig lediglich einer Sichtprüfung, welche vor Ort durchgeführt werden kann. Amtlich anerkannte, prüfberechtigte Personen für die Durchführung der Prüfung sind auf Seite 26 aufgeführt. Geräte ohne gültige Prüfplakette werden von den zuständigen Behörden stillgelegt. Nach Beginn der Prüfpflicht wird bei Betriebskontrollen auch auf eine gültige Plakette am Pflanzenschutzgerät geachtet. Wurden die Gerätekontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, hat dies, neben einem Bußgeldverfahren, auch Auswirkungen auf eventuell erhaltene Beihilfen.
11.2. Zugelassene Kontrollbetriebe für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten in Raumkulturen (Region Mosel-Ahr) PLZ 54349 54441 56856 54453 54498 54536 54439 54487
Ort Trittenheim Kirf-Beuren Zell/Mosel Nittel Piesport Kröv Saarburg Wintrich
Straße Moselweinstr. 69 Gartenfeldstr. 1 Notenau 29 Uferstr. 10 Bahnhofstr. 32 Moselweinstrasse 110 Irscher Str. 39 Moselweinstr. 84a
Telefon Nr. 06507 / 5260 06583 / 572 06542 / 98760 06584 / 91510 06507 / 92500 06541/812088 06581 / 91540 06534 / 718
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
RWZ Kontrollort Bruttig RWZ Kontrollort Bullay RWZ Kontrollort Kröv RWZ Kontrollort Longuich RWZ Kontrollort Mehring RWZ Kontrollort Oberemmel RWZ Kontrollort Nittel Wenn Agrartechnik GmbH Kontrollort 1: LVF Vertriebs GmbH & Co. KG Kontrollort 2: Schüttler Landmaschinen GmbH Kontrollort 3: Maas Landmaschinen Willerscheid Heinz Schlagwein
56814 56859 54536 54340 54346 54329 54453 56294 56070 53501 56332 53474 53474
Bruttig Bullay Kröv Longuich Mehring Konz / Oberemmel Nittel Münstermaifeld Koblenz Grafschaft-Leimersdorf Wolken Bad Neuenahr Ahrweiler Heimersheim
Raiffeisenmarkt Am Kleinbahnhof Im Horn 1 Raiffeisenstr. 1 Neustr. 20 Karlbergstr. 3-5 Bachstr. 1a Bahnhofstr. Züchner Straße 6-8 Landeskroner Straße 118 Gewerbegebiet Wehrscheid 1 Ehlinger Str. 11
02671 / 6001670 06542 / 93700 06541 / 810031 06502 / 2360 06502 / 913630 06501 / 99544 06584 / 812 02605 / 847777 0261 / 23051 02641 / 24477 02607 / 4801 02641 / 36259 02641/907662
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1 2 3 4 5 6 7 8
Firma Backes Landmaschinen Breit Landmaschinen Carl Kessler Nachfolger KG Hoffmann Landmaschinen Hoffmann Landmaschinen Hoffmann Landmaschinen Metrich GmbH RWZ Wintrich Organisation von Prüfungen an verschiedenen Standorten
11.3 Amtlich anerkannte, prüfberechtigte Personen für Schlauchspritzgeräte Nr. Vorname
Straße
Gotthard Emmerich Hauptstraße 80 c Peter Fritzen Trierer Straße 14 Werner Gansen Ellerer Str. 59 Manfred Graf Moselweinstrasse 40 Hermann Illigen Zur Grotte 1 Wolfgang Hillesheim Blücherstr. 55 B Peter Hohn In der Gartenley 50 Hans -Rudolf Kiesgen Zum Niederberg 38 Kurt Kranz Bornwiese 6 Florian Kröber Hahnenstr. 14 Gerd Kröber Winzerhof am Hohen Rain Paul Lenz Fährgasse 4 MBR Trier-Wittlich; Herr Arenz Stefan Europaallee 5 Rudolf Müller Im Goldbäumchen 1 Hans-Peter Müllers Robert-Schuman-Str. 226 Peter Newel Olkenstr. 6, Oliver Platz Bornwiese 6 Hans B. Pütz Schulstr. 9 Edmund Palzer Paulinstr. 44 Klaus Rees Hauptstrasse 171 Karl Schauf St. Jakobstr. 18 Jonas Schöneberger Zelkesgasse 12 Andreas Schreiner Bahnweg 3 Hans Stassen Am Laubloch 41 Bernhard Werner Römerstrasse 17 Moselland e. Dollt Thomas Bornwiese 6
PLZ
Ort
Telefon Nr.
56599 54518 56812 54341 54662 56349 56599 54470 54470 56333 56333 56812 54343 56821 54536 54340 54470 54470 54518 56867 56814 56154 53506 56841 54340 54470
Leutesdorf Osann-Monzel Cochem Fell-Fastrau Beilingen Kaub Leutesdorf Lieser Bernkastel-Kues Winningen Winningen Cochem-Cond Föhren Ellenz/Mosel Kröv Pölich Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues Kesten Briedel Ediger-Eller Boppard Rech Traben-Trarbach Leiwen Bernkastel-Kues
02631 / 72922 06535 / 584 02671 / 5273 06502 / 5758 06562 / 1345 06774 / 277 02631 / 71817 06531 / 2545 06531 / 57-0 02606 / 351 02606 / 2262 02671 / 4533 06502 / 995858 02673 / 1413 06541 / 814771 06507 / 4887 06531 / 57-161 06531 / 3341 06535 / 7177 06542 / 41276 0160 94757905 06742 / 2371 06541 / 9921 06507 / 4341 06531 / 57-261
- 26 -
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
Name
Stand: Januar 2010
- 27 -
12. Verpackungsentsorgung Pamira:
• •
Vollkommen leere Behälter mit „Grünem Punkt“ in den gelben Sack. Übrige Pflanzenschutz-Verpackungen können mit PAMIRA – PAckMIttel Rücknahme Agrar – kostenfrei bei autorisierten Sammelstellen entsorgt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen • Flüssigdünger-Verpackungen • Sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln • Behälter über 60 Liter durchtrennen • Verpackungen restlos entleert, gespült und trocken anliefern • Verpackungen offen anliefern - Verschlüsse separat abgeben Die Sammelstellen in unserer Nähe sind: RWZ Rhein-Main eG, Trier-Ruwer, Ruwerer Str. 33, Tel. 0651 / 958 02 15 RWZ Rhein-Main eG, Wittlich, Max-Planck-Str. 2, Tel. 06571 / 690 31 22 RWZ Rhein-Main eG, Kaisersesch, Bahnhof 48, Tel. 02653 / 998 30 RWZ Rhein-Main eG, Kastellaun, Raiffeisenstr. 4, Tel. 06762 / 10 05 RWZ Rhein-Main e G, Andernach, Augsbergweg 43, Tel. 02632 / 3097643 Raiffeisen Voreifel-Ahr Grafschaft-Gelsdorf, Grafschaft-Gelsdorf, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenstr. Tel. 02225 / 9996220 RWZ Rhein-Main eG, Merzig, Blättelbornweg, Tel. 06861 / 7141 Termine für 2010:
Trier-Ruwer am 09.09.10 und 10.09.10 Wittlich am 01.10.10 Kaisersesch am 05.10.10 Kastellaun am 06.10.10 und 07.10.10 Andernach am 29.09.10 und 30.09.10 Merzig am 24.09.10
Weitere Informationen unter: www.pamira.de
• •
Behälter mit einem Restinhalt von Pflanzenschutzmitteln sind Sondermüll und sind entsprechend zu entsorgen (Auskunft zuständige Kreisverwaltung). größere Restmengen können kostenpflichtig entsorgt werden bei der Firma Horsch Entsorgungs GmbH, 54294 Trier, Gottbillstr 16, 0651/ 8277555
13. Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Anwendungsvorschriften der Hersteller sind unbedingt zu beachten !!
Phomopsis - Roter Brenner Hinweise
0,3 kg/ha ES 61: 0,6
Phomopsis/Roter Brenner 0,075 % je 3 49 Tg Anw. insgesamt max. 8 Anw.
Dithane NeoTec, Mancozeb ,Detia***Pilzol, Mancofor DG
0,8 kg/ha ES 61: 1,6
56 Tg Roter Brenner 0,2 % max. 3 Anw. Phomopsis 0,2 % max. 4 Anw. Insges. max. 6 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen ! An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät.
Tridex DG
Mancozeb
0,8 kg/ha ES 61: 1,6
Roter Brenner 0,2 % max. 3 Anw. Phomopsis 0,2 % max. 4 Anw. Insges. max. 6 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen ! An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät.
Flint
Trifloxystrobin
60 g/ha ES Phomopsis 0,015 % max. 3 Anw. 61: 0,12 Roter Brenner 0,015 % max 3.Anw. Insgesamt max. 3 Anw.
35 Tg
Folpan 80 WDG
Folpet
0,6 kg/ha ES 61: 1,2
Phomopsis 0,15 % max. 4 Anw. Roter Brenner 0,15 % max. 3 Anw. Insgesamt max. 5 Anwendungen
35 Tg
Melody Combi
Folpet + Iprovalicarb
0,6 kg/ha ES 61: 1,2
Phomopsis/Roter Brenner 0,15 % je 3 28 Tg Anw. insges. max. 5 Anw. in der Vegetation Abstandsauflagen zu Nachbarflächen, zu Oberfächengewässern nur mit verlustmindernd. Gerät
Wirkstoff
Aktuan
Dithianon + Cymoxanil
Delan WG
Dithianon
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Phomopsis 0,125 % max. 3 Anw. Roter Brenner 0,125 % max. 3 Anw.
Wartezeit (Tage) 35 Tg
F
Abstd Gewässe r 20 m 50%:15 75%:10 90%: 5 20 m 50%:15 75%:10 90%: 5 90% 15m
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN134 nicht schädigend B4
Kontakt u. Tiefenwirkung zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw in der Vegetation
NN134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung
NN 234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung: zur Raubmilben- schonung nur 2 Anw. v.d.Blüte Zugelassen für Tafeltrauben
50%-20 75%-15 90%-10
NN 234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung: zur Raubmilben- schonung nur 2 Anw. v.d.Blüte zugelassen für Tafeltrauben
10 m oder 50% 5 75% 5 30 m A: * B:10 m C:15 m D:20 m 90% 20m
NN 134 nicht schädigend B4
zugelassen für Tafeltrauben
NN 134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung
NN 234 schwach schädigend B4
Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw.
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Basisaufw. Aufwand in ES 0,5 kg/ha ES 61: 1,0
Produkt
Stand Jan. 2010
13. Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Phomopsis - Roter Brenner Produkt
Wirkstoff
POLYRAM WG, GemüseSpritzmittel Polyram WG, Compo Pilzfrei Polyram WG
Metiram
Universalis
Azoxystrobin + Folpet
Basisaufw. Aufwand in ES 0,8 kg/ha ES 61: 1,6
Hinweise
0,8 l/ha ES 61: 1,6
Roter Brenner/Phomopsis 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät !
Roter Brenner 0,2 % max. 2 Anw. Phomopsis 0,2 % max. 2 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen ! An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät.
Wartezeit (Tage) 56 Tg
Abstd Gewässe r 90% 10m 75% 20m
35 Tg
Wartezeit (Tage) 35 Tg
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN 234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
50% 20 75% 15 90% 10
NN 134 nicht schädigend B4
Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw.
Abstd Gewässe r 10 m 50% 5 75% 5
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung
Schwarzfäule Wirkstoff
Flint
Trifloxystrobin
POLYRAM WG, GemüseSpritzmittel Polyram WG, Compo Pilzfrei Polyram WG
Metiram
Systhane 20 EW
Myclobutanil
Universalis
Azoxystrobin + Folpet
Basisaufw. Aufwand in ES 60 gr/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 0,8 kg/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
Hinweise
56 Tg Schwarzfäule 0,2 % max. 6 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen ! An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät.
90% 15m
NN 234 schwach schädigend B4
60 ml/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 0,8 l/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
Schwarzfäule 0,015 % max. 3 Anw.
28 Tg
NW 642
NN 134 nicht schädigend B4
Schwarzfäule 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät !
35 Tg
75% 20 90% 15
NN 134 nicht schädigend B4
Schwarzfäule 0,015 % max. 3 Anw. Insgesamt max. 3 Anw.
NN 134 nicht schädigend B4
Kontakt u. Tiefenwirkung zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw in der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben Kontaktwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
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Produkt
Kontaktwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RP max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. Gärverzögerung möglich
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Peronospora Basisaufw. Aufwand in ES 0,5 kg/ha ES 61: 1,0 ES 71: 1,5 ES 75: 2,0 0,8 kg/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2 4,0 l/ha ES 61: 8,0 ES 71:12,0 ES 75:16,0
Hinweise
Peronospora + Oidium 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderdem Gerät Peronospora + Oidium 1,0 % max. 10 Anwendungen
35 Tg
35 Tg
Kupferhydroxid
0,4 l/ha ES 61: 0,8 ES 71: 1,2 ES 75: 1,6
Peronospora 0,1 % max. 2 Anw.
Delan WG
Dithianon
Dithane NeoTec, Pilzfrei Dithane, Detia***Pilzol, Mancofor DG
Mancozeb
0,2 kg/ha ES 61: 0,4 ES 71: 0,6 ES 75: 0,8 0,8 kg/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
Electis
Mancozeb + Zoxamide
0,72 kg/ha ES 61: 1,44 ES 71: 2,16 ES 75: 2,88
Peronospora 0,18 % max.4 Anw. in 56 Tg der Vegetation, davon 2x n.d.Blüte Abstandsauflagen zu Nachbarflächen An Oberfächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät
Equation pro
Famoxadone + Cymoxanil
Fantic F
Folpet + Benalaxyl-M
0,16 kg/ha ES 61:0,32 ES 71:0,48 ES 75:0,64 0,6kg/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
Peronospora 0,04 % max. 3 Anw. an Oberflächengewässern nur mit verlustminderdem Gerät Peronospora 0,15 % max. 3 Anw.
Produkt
Wirkstoff
Aktuan
Dithianon + Cymoxanil
Cabrio Top
Metiram + Pyraclostrobin
Cueva Cueva Wein-Pilzfrei Cueva Pilzfrei
Kupferoktanoat
Cuprozin Flüssig
Abstd Gewässe r 20 m 50%:15 75%:10 90%: 5 90%: 15
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN134 nicht schädigend B4
Kontakt u. Tiefenwirkung zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw in der Vegetation
NN 234 schwach schädigend B4
Tiefen- u. Kontaktwirkung. Zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw. in der Vegetation
10 m oder 50%: 5 75%: 5
NN 234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung: max. 2 Anw. nach der Blüte zugelassen für Tafeltrauben
35 Tg
15 m oder 50%:10 75%: 5
NN134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung: max. 2 Anw. nach der Blüte zugelassen für Tafeltrauben
Peronospora 0,05 % insges. max. 8 Anwendungen
49 Tg
NN134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung
Peronospora 0,2 % max. 6 Anw. in der Vegetation, davon 2x n.d.Blüte Abstandsauflagen zu Nachbarflächen An Oberfächengewässern nur mit verlustmindernd. Gerät
56 Tg
20 m 50%:15 75%:10 90%:5 90%: 15
NN 234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung: zur Raubmilben- schonung nur 2 Anw. v.d.Blüte zugelassen für Tafeltrauben
50% 20 75% 10 90% 10
NN 234 schwach schädigend B4
Tiefen- u. Kontaktwirkung Empfehlung: zur Raubmilben- schonung nur 2 Anw. vor d. Blüte zugelassen für Tafeltrauben
28 Tg
50% 20 75% 15 90% 10
NN134 nicht schädigend B4
42 Tg
90% 20
NN 134 nicht schädigend B4
Tiefen- u. Kontaktwirkung. Zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw. in der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben Kontakt- und systemische Wirkung Empfehlung max. 2 Anw. in der Vegetation
Peronospora 0,125 %
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DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Wartezeit (Tage) 35 Tg
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Peronospora Basisaufw. Aufwand in ES 0,6 l/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
Hinweise
Folpet
0,4 kg/ha ES 61: 0,8 ES 71: 1,2 ES 75: 1,6
Peronospora 0,1 % max. 5 Anw., Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
Forum
Dimethomorph
0,48 l/ha Peronospora 0,12 % ES 61: 0,96 max.6 Anw. ES 71: 1,44 ES 75:1,92
35 Tg
Forum Gold
Dimethomorph+Dithianon
Peronospora 0,12 % 0,48kg/ha ES 61: 0,96 max.3 Anw. ES 71: 1,44 ES 73: 1,56
35 Tg
20 m 50% 15 75% 10 90% 5
NN 134 nicht schädigend B4
Forum Star
Dimethomorph + Folpet
0,48 kg/ha Peronospora 0,12 % ES 61: 0,96 max.3 Anw. ES 71: 1,44 ES 75:1,92
35 Tg
NN 134 nicht schädigend B4
Kontakt- u. Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. Gärverzögerung möglich
Funguran
Kupferoxychlorid
1,0 kg/ha ES 61: 2,0 ES 71: 3,0 ES 75: 4,0
35 Tg Peronospora 0,25 % max. 4 Anw, insgs. nicht mehr als 6,7 kg/ha/Jahr (bei niedrigerer Dosierung ökol. Weinbau- kann die max. Zahl d. Anw. erhöht werden, der Gesamtmittelaufwand darf jedoch nicht überschritten werden)
30 m A: * B:5 m C:10 m D:15 m 20 m 50% 15 75% 10 90% 5
NN 134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutz-dienstes max. 2 Anw. nach der Blüte. Die max. Aufwandmenge von 3 kg Reinkupfer pro ha/Jahr auf derselben Fläche darf – auch in Kombination mit anderen Kupfermitteln – nicht überschritten werden. zugelassen für Tafeltrauben
GALACTICO
Folpet+Cymoxanil+ Famoxadone
0,6 kg/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
Peronospora 0,15 % max. 3 Anw.
NN 134 nicht schädigend B4
Tiefen- u. Kontaktwirkung. Zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw. in der Vegetation
Produkt
Wirkstoff
Folpan 500 SC
Folpet
Folpan 80 WDG
35 Tg
28 Tg
Abstd Gewässe r 30 m A: * B:10 m C:15 m D:20 m 30 m A: * B:10 m C:15 m D:20 m 10 m verlustmind. 5m
15m 50%10 75% 5
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN 134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung Gärverzögerung möglich
NN 134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung Gärverzögerung möglich
NN 134 nicht schädigend B4
Tiefenwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienstes max. 3 Anw. davon nur 2x in Folge zugelassen für Tafeltrauben Kontakt- und Tiefenwirkung zugelassen für Tafeltrauben
- 31 -
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Peronospora 0,15 % max. 5 Anw.
Wartezeit (Tage) 35 Tg
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Peronospora Wirkstoff
Melody Combi
Folpet + Iprovalicarb
Mildicut
Cyazofamid
POLYRAM WG, GemüseSpritzmittel Polyram WG, Compo Pilzfrei Polyram WG
Metiram
Ridomil Gold Combi
Metalaxyl + Folpet
Universalis
Azoxystrobin + Folpet
Vincare
Benthiavalicarb+Folpet
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Basisaufw. Aufwand in ES 0,6 kg/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
1,0 l/ha ES 61: 2,0 ES 71: 3,0 ES 75: 4,0 0,8 kg/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
0,6 kg/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4 0,8 l/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2 0,5 kg/ha ES 61: 1,0 ES 71: 1,5 ES 75: 2,0
Hinweise
Wartezeit (Tage) 28 Tg
Abstd Gewässe r 90% 20 m
Peronospora 0,25 % max. 8 Anw.
21 Tg
10 m NN 234 schwach oder 50% schädigend B4 5
Peronospora 0,2 % 6 Anw. insges. max. 6 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät !
56 Tg
90% 15m NN 234 schwach schädigend B4
Peronospora 0,15 % max. 3 Anw.
35 Tg
NN134 nicht schädigend B4
Kontakt- und systemische Wirkung vorbeugend einsetzen - Empfehlung max. 2 Anw. in der Vegetation
Peronospora + Oidium 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät ! Peronospora 0,125 % max. 6 Anw.
35 Tg
20 m 50% 15 75% 10 90% 5 75% 20 90% 15
NN 134 nicht schädigend B4
90% 20 m
NN 234 schwach schädigend B4
Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. Gärverzögerung möglich Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw.
Peronospora 0,15 % insges. max. 5 Anw. in der Vegetation Abstandsauflagen zu Nachbarflächen An Oberfächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät
35 Tg
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN 234 schwach schädigend B4
Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. Gärverzögerung möglich Kosten Kontakt- und systemische Wirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben Kontaktwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
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Produkt
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Oidium Wirkstoff
Cabrio Top
Metiram + Pyraclostrobin
Collis
Boscalid + Kresoximmethyl
Cueva Cueva Wein-Pilzfrei Cueva Pilzfrei
Kupferoktanoat
Discus / Stroby WG
Kresoxim-methyl
Flint
Trifloxystrobin
Netzschwefel KUMULUS WG, Netzschwefel Stulln, Thiovit jet, Sufran Jet, Asulfa Jet, Netzschwefelit WG, Netzschwefel WG Microthiol WG
Netzschwefel
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Basisaufw. Aufwand in ES 0,8 kg/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2 0,16 l/ha ES 61:0,32 ES 71:0,48 ES 75:0,64 4,0 l/ha ES 61: 8,0 ES 71:12,0 ES 75:16,0 60 gr/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 60 gr/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 ES 09: 3,6 ES 61: 4,8 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
ES 09: 3,6 ES 61: 4,8 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
Hinweise
Oidium + Peronospora 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen zu Oberflächengewässern nur mit verlustminderd. Gerät Oidium 0,04 % max. 3 Anw.
Wartezeit (Tage) 35 Tg
Abstd Gewäs ser 90% 15 m
28 Tg
10 m oder 50% 5m 10 m oder 50%: 5 75%: 5 10 m 50% 5 75% 5
Oidium + Peronospora 1,0 % insgesamt max. 10 Anwendungen
35 Tg
Oidium 0,015 % max. 3 Anw
35 Tg
Oidium 0,015 % max. 3 Anw. Insgesamt max. 3 Anw.
35 Tg
insges. max. 8 Anw. 56 Tg Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
insges. max. 8 Anw. 56 Tg Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN 234 schwach Tiefen- u. Kontaktwirkung. schädigend Zur Vermeidung von Resistenz B4 max. 3 Anw. in der Vegetation NN 134 nicht schädigend B4
Kontakt u. Tiefenwirkung zur Vermeidung von Resistenz max. 3 Anw in der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben NN 234 schwach Kontaktwirkung schädigend Empfehlung: max. 2 Anw. nach der B4 Blüte zugelassen für Tafeltrauben NN 134 nicht Kontakt u. Tiefenwirkung schädigend zur Vermeidung von Resistenz B4 max. 3 Anw in der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben 10 m NN 134 nicht Kontakt u. Tiefenwirkung 50% 5 schädigend zur Vermeidung von Resistenz 75% 5 B4 max. 3 Anw in der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben NN 234 schwach Kontaktwirkung 5m schädigend bevorzugt zum Austrieb und in der B4 Vorblüte zugelassen für Tafeltrauben (WZ 28 Tage) NN 234 schwach Kontaktwirkung 10 m 50%:10 schädigend bevorzugt zum Austrieb und in der 75%: 5 B4 Vorblüte zugelassen für Tafeltrauben (WZ 28 Tage)
Stand Jan. 2010
- 33 -
Produkt
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel
Oidium Wirkstoff
Prosper/Impulse
Spiroxamine
Systhane 20 EW
Myclobutanil
Talendo / Talius
Proquinazid
TOPAS
Penconazol
Universalis
Azoxystrobin + Folpet
Vento power
Quinoxyfen + Myclobutanil
Vivando
Metrafenone
Basisaufw. Aufwand in ES 0,2 l/ha ES 61: 0,4 ES 71: 0,6 ES 75: 0,8 60 ml/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 0,1l/ha ES 61: 0,2 ES 71: 0,3 ES 75: 0,375 60 ml/ha ES 61: 120 ES 71: 180 ES 75: 240 0,8 l/ha ES 61: 1,6 ES 71: 2,4 ES 75: 3,2
Hinweise
Oidium 0,05 % max. 6 Anw. im Wechsel mit anderen Wirkstoffen einsetzen
Wartezeit (Tage) 35 Tg
Abstd Gewäs ser 20 m verlustmind. 5m NW 642
Raubmilben- u. Sonstiges : Bieneneinstufung NN234 schwach schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 2 Anw.
NN 134 nicht schädigend B4
Kontaktwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 4 Anw. zugelassen für Tafeltrauben Kontaktwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
Oidium 0,015 %
max. 8 Anw.
28 Tg
Oidium 0,025 %
max.4 Anw.
28 Tg
NN 134 nicht 15 m 50% 10 schädigend 75% 5 B4
Oidium 0,015 %
max. 6 Anw
35 Tg
NW 642 NN134 nicht schädigend B4
35 Tg
75% 20 NN 134 nicht 90% 15 schädigend B4
28 Tg
NW 642 NN134 nicht schädigend B4
28 Tg
NW 642 NN134 nicht schädigend B4
Oidium + Peronospora 0,2 % insges. max. 3 Anwendungen An Oberflächengewässern nur mit verlustminderndem Gerät !
0,4 l/ha Oidium 0,1 % max. 4 Anw. ES 61: 0,8 ES 71: 1,2 ES 75: 1,6 80 ml/ha Oidium 0,02 % max. 3 Anw. ES 61:0,16 ES 71:0,24 ES 75:0,32
Kontaktwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtl. Rebschutzdienstes max. 3 Anw. Gärverzögerung möglich Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben Kontakt- und Tiefenwirkung Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienst RLP max. 3 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
- 34 -
Produkt
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Botrytis Wirkstoff
Cantus
Boscalid
Melody Combi
Folpet + Iprovalicarb
Scala
Pyrimethanil
Switch
Cyprodinil + Fludioxonil
Teldor
Fenhexamid
Basisaufw. Aufwand in ES 0,3 kg/ha ES 61: 0,6 ES 71: 0,9 ES 75: 1,2 0,6 kg/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
0,5 l/ha ES 61: 1,0 ES 71: 1,5 ES 75: 2,0 0,24 kg/ha ES 61:0,48 ES 71:0,72 ES 75:0,96 0,4 kg/ha ES 61: 0,8 ES 71: 1,2 ES 75: 1,6
Hinweise
Botrytis 0,075 % max. 1 Anw. Tafel- u. Keltertrauben
Wartezeit (Tage) 28 Tg
Abstd Raubmilben- u. Gewäs Bieneneinstufung ser NW 642 NN 134 nicht schädigend B4
Sonstiges :
Kontaktwirkung 1 Anw. In der Vegetation zugelassen für Tafeltrauben
Botrytis 0,15 % max. 4 Anw. 28 Tg insges.max. 5 Anw. in der Vegetation Abstandsauflagen zu Nachbarflächen, an Oberfächengewässern nur mit verlustmindernd. Gerät
90% 20 m
NN 234 schwach Kontakt- und Tiefenwirkung schädigend keine Empfehlung dieser Indikation B4 Gärverzögerung möglich
Botrytis 0,125 % max. 3 Anwendungen ES 57-81
28 Tg
NN 134 nicht schädigend B4
Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienstes 1 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
Botrytis 0,06 % max. 2 Anw.
35 Tg
NN 134 nicht schädigend B4
Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienstes 1 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
Botrytis 0,1 % max. 2 Anw.
21 Tg
10 m verlustmind. 5m 20 m 50%:15 75%:10 90%:5 10 m A: * B: * C: * D: 5 m
NN134 nicht schädigend B4
Empfehlung des amtlichen Rebschutzdienstes 1 Anw. zugelassen für Tafeltrauben
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Stand Jan. 2010 DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
- 35 -
Produkt
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Akarizide Wirkstoff
Basisaufw. Aufwand in ES
Hinweise
Wartezeit (Tage)
Abstd Raubmilben- u. Sonstiges : Gewäss Bieneneinstufung er Gefahrklasse
Apollo
Clofentezin
120 ml/ha ES 61: 240 ES 71: 360 ES 75:480
Spinnmilben 0,03 % 1 Anw. ES 11 - 81
35 Tg
NW 642 NN 134 nicht schädigend B4, Xn
Kontaktwirkung besonders auf Eier und Junglarven zugelassen für Tafeltrauben
Envidor
Spirodiclofen
-,-- l/ha ES 61:0,32 ES 71:-,ES 75:0,64
Spinnmilbe max. 1 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
14 Tg
5m
Kontaktwirkung zugelassen für Tafeltrauben
KIRON
Fenpyroximat
0,6 l/ha ES 61: 1,2 ES 71: 1,8 ES 75: 2,4
Spinnmilben 0,15 % 35 Tg 1 Anw. ES 11-57 oder ES 71-81 max. 1 Anw. in der Vegetation
NN 134 nicht 20 m 50%:15 schädigend 75%:10 B4, Xn 90%:5
Entwicklungshemmer zugelassen für Tafeltrauben
Masai
Tebufenpyrad
100 g/ha ES 61:200 ES 71:300 ES 75:400
Spinnmilben 0,025 % in Ertragsanlagen max. 1 Anw.;
10 m 50% 5
Entwicklungshemmer zugelassen für Tafeltrauben
Ordoval
Hexythiazox
160 g/ha ES 61:320
Spinnmilben bei beginnendem Schlupf; in Ertragsanlagen max. 1 Anw. nur in der Vorblüte
F
NW 642 NN 234 schwach schädigend B4
Wirkung nur auf Eier und Junglarven zugelassen für Tafeltrauben
Promanal Neu (alle)
Mineralöl
8 l/ha
Spinnmilben Wintereier 2,0 % zum Austrieb ES 07-11, 1 Anw.
F
Compo Austr.spr.mittel, Austriebsspritzmittel:-Weißöl, - Eftol Öl, Bayer Garten-Austr.,
Mineralöl
8 l/ha
Spinnmilben Wintereier 2,0 % zum Austrieb ES 07-11, 1 Anw.
F
NW 642 NN 134 nicht schädigend B4 NW 642 NN 134 nicht schädigend B4
bei beginnendem Schlupf der Wintereier ausbringen zugelassen für Tafeltrauben bei beginnendem Schlupf der Wintereier ausbringen zugelassen für Tafeltrauben
Para-Sommer
Mineralöl
4 l/ha
F
Micula, Schädlingsfrei Naturen, Celaflor Schädlingsfrei
Rapsöl
8 l/ha
Spinnmilben 1,0 % beim Austrieb - zum Schlupf aus den Eiern 1 Anw. Spinnmilben 2,0 % zum Austrieb ES 05-11, 1 Anw. Kräuselmilben ES 02 - 05 1 Anw. insges. 1 Anw./Jahr Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
NW 642 NN 134 nicht schädigend B4 5m NN134 nicht schädigend B4
bei beginnendem Schlupf der Wintereier ausbringen zugelassen für Tafeltrauben bei beginnendem Schlupf der Wintereier ausbringen zugelassen für Tafeltrauben
Thiovit Jet, Sufran Jet, Asulfa Jet
Netzschwefel
ES 09: 3,6 ES 61: 4,8 ES 71: -,ES 75: -,-
Blattgallmilbe max. 5 Anw Kräuselmilbe max. 5 Anw ES 05 - 57 insgesamt max. 8 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
5m
Kontaktwirkung ab Knospenaufbruch zugelassen für Tafeltrauben
14 Tg
F
56 Tg
NN 234 schwach schädigend B1(bienengef.)
NN 234 schwach schädigend B4, Xn
NN 234 schwach schädigend B4
- 36 -
Produkt
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Insektizide Produkt
Wirkstoff
Basisaufw. Hinweise Aufwand in ES
DIPEL ES
Bacillus thuringiensis
Xentari
Bacillus thuringiensis
0,5 l/ha ES 61:1,0 ES 71:1,5 ES 75:2,0 0,4 kg/ha ES 61: 0,8 ES 71: 1,2 ES 75: 1,6
KIRON
Fenpyroximat
0,6 l/ha ES Rebzikaden 0,15 % 1 Anw. ES 11 - 81 35 Tg 61: 1,2 ES 71: max. 1 Anw. in der Vegetation 1,8 ES 75: 2,4
50%:20 NN 134 nicht 75%:15 schädigend 90%:10 B4, Xn
Entwicklungshemmer zugelassen für Tafeltrauben
Mimic
Tebufenozid
200 ml/ha Traubenwickler 0,05 % Heu- u. ES 61: 400 ES Sauerwurm max. 2 Anw. je Gener. Rhombenspanner max. 1Anw. 71: 600 ES Springwurm max. 2 Anw. 75: 800
21 Tg
15 m NN 134 nicht 50%:10 schädigend 75%:10 B4 90%: 5
Häutungsbeschleuniger Firmenempfehlung 1 Anw./Gen. zugelassen für Tafeltrauben
RAK 1 + 2 SD
(E)7-(Z)9-Dodecadienylacetat 500 + Z-9-Dodecenylacetat Ampull. /ha
F
NN134 nicht schädigend
RAK 1 Neu
Z-9-Dodecenylacetat 12Ac
Runner
Metthoxyfenozide
Steward
Indoxacarb
Traubenwickler 0,1 % Heuwurm + Sauerwurm ab Befallsbeginn max. je 2 Anw.
F
Traubenwickler 0,1 % Heuwurm + Sauerwurm max.3 Anw. je Generation, insgesamt max. 6 Anw.
F
einbind. + bekreuzt. Traubenwickler (Heu + Sauerwurm) ab ES 12 aufhängen
F 500 Ampull./ha Traubenwickler (einbindig) Heu- u. Sauerwurm Konfusionsverfahren ab ES 12 aufhängen 14 Tg 0,16 l/ha ES Traubenwickler 0,04 % Heu- u. Sauerwurm max. 3 Anw. Insgesamt 61:0,32 ES max. 3 Anw. 71:0,48 ES 75:0,64 50 g/ha 14 Tg ES Traubenwickler 0,0125 % Heu- u. 61: 100 ES Sauerwurm max. 3 Anw. 71: 150 ES Rhombenspanner 0,0125 % ab 75: 187 ES 01 - 15 max. 1 Anw. Springwurm 0,0125 % ab ES 05 - 56 max 3 Anw Rebzikaden 0,0125 % max. 3 Anw. insgesamt max. 3 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
Abstd Raubmilben- u. Gewäss Bieneneinstufung er Gefahrklasse
5m oder 50%: 5
Sonstiges :
NN 134 nicht schädigend B4
Zur Verbesserung der Wirkung wird der Zusatz von Zucker empfohlen (Gebrauchsanweisung)
NN 134 nicht schädigend B4
Zur Verbesserung der Wirkung wird der Zusatz von Zucker empfohlen (Gebrauchsanweisung) zugelassen für Tafeltrauben
- 37 -
Z9-
Wartezeit (Tage)
biotechnisches Verfahren B4 zugelassen für Tafeltrauben
B4
biotechnisches Verfahren zugelassen für Tafeltrauben
NW 642 NN134 nicht schädigend
Häutungsbeschleuniger B4 zugelassen für Tafeltrauben
NW 642 NN134 nicht schädigend
B4
Kontakt- und Fraßwirkung
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Insektizide Produkt
Wirkstoff
Basisaufw. Hinweise Aufwand in ES
SpinTor
Spinosad
40 ml/ha ES 61: 80 ES 71: 120 ES 75: 160
Imidacloprid
ES 13: 80 g ES Reblaus in Junganlagen, Rebschulen 39:160g und Muttergärten max. 2 Anw. ab ES 13; Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
Imidacloprid
ES 71: 160g
Reblaus in Ertragsanlagen Anw.
NeemAzal-T/S Klick&GO Azadirachtin (Neem) Naturen Schädlingsfrei Neem
3 l/ha
Reblaus in Muttergärten, Rebschulen max. 2 Anw. ab ES 12 bis ES 53
F
Trafo WG; Karate mit Zeon Lambda-Cyhalothrin Technologie
0,05%
Reblaus an Pfropfreben dem Pflanzen tauchen max. 1 Anw
F
Confidor WG 70 Kohinor 70 WG 700 WG
Warrant
Confidor WG 70 Kohinor 70 WG 700 WG
Warrant
Warrant
Confidor WG 70 Kohinor 70 WG 700 WG
Warrant
Vertimec
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Traubenwickler 0,01 % Heu- u. 14 Tg Sauerwurm max. 4 Anw. Rhombenspanner 0,01 % ab ES 01 - 15 max. 1 Anw. Springwurm 0,01 % ab ES 05 61 max 2 Anw insgesamt max. 4 Anw. Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
max. 1
vor
Imidacloprid
ES 11: 40 g ES Thripse in Junganlagen, Muttergärten, 61:160 g Rebschulen max. 2 Anw. im Abstand von 10 Tagen Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
Imidacloprid
ES 71: 160g
Thripse in Ertragsanlagen Anw.
Abamectin
ES11: 0,3 l ES75: 1,2 l
Thripse in Junganlagen max. 2 Anw. im Abstand von 10 Tagen Abstandsauflagen zu Nachbarflächen
max. 1
Abstd Raubmilben- u. Gewäss Bieneneinstufung er Gefahrklasse
Sonstiges
75%:15 NN134 nicht 90%:10 schädigend
Fraß- und Kontaktwirkung B1 zugelassen für Tafeltrauben
F
15 m NN 134 nicht 50% 10 schädigend 75% 5 B1
zugelassen für Tafeltrauben
35 Tg
15 m NN 134 nicht 50% 10 schädigend 75% 5 B1
zugelassen für Tafeltrauben
NN 134 nicht schädigend B4
- 38 -
Confidor WG 70 Kohinor 70 WG 700 WG
Wartezeit (Tage)
F
15 m NN 134 nicht 50% 10 schädigend 75% 5 B1
zugelassen für Tafeltrauben
35 Tg
15 m NN 134 nicht 50% 10 schädigend 75% 5 B1
zugelassen für Tafeltrauben
75%:15 raubmilben 90%:10 schädigend B1
zugelassen für Tafeltrauben
F
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Herbizide Produkt
Wirkstoff
Aufwand/ha Hinweise Ganzfläche
Basta, RA-200-flüssig
Glufosinat
5 l/ha 2x oder 1x 7,5 l
Dominator ultra, Dominator Neotec, Purgarol, Berghoff Glyphosat ultra, Plantaclen 360, ETNA
Glyphosat
Abstd Raubmilben- u. Sonstiges : Gewäss Bieneneinstufung er
ein- u. zweikeimbl. Unkräuter; ab 2. 14 Tg Standjahr bis 25 cm Unkrauthöhe 5 l/ha max. 2 Anw.; sonst 7,5 l/ha max. 1 Anw. 30 Tg. 5 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, oder 1x 10 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. im Abstand von 3 Monaten oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr
NW642 B4 bzw. 5m
Sofortwirkung - Abbrenner Abstandsauflagen zu Nachbarflächen ! Nur Geräte mit Spritzschirm einsetzen
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen und Gewässern
5 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, oder 1x 10 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr
30 Tg
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung
- 39 -
Glyphosat GLYFOS/ Keeper Unkrautfrei/ Detia-Total Neu/ Gabi Unkrautvernichter/ Compo Filatex Unkrautfrei/ Vorox Unkrautfrei/ Weedkill, Bayer Garten Unkrautfrei
Wartezeit (Tage)
Glyper / Glyphosat Berghoff
Glyphosat
5 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, Frühjahr 30 Tg oder 1x 10 l + Sommer 2 Anw. oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung
Roundup TURBO
Glyphosat (AmmoniumSalz)
30 Tg. 2,65 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, oder 1x 5,3 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. im Abstand von 3 Monaten oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr 5 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, 30 Tg oder 1x 10 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen und Gewässern
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflagen zu angrenzenden Flächen und Gewässern
Glyphosat ROUNDUP Ultra, Roundup LB Plus, EtissoTotal-Unkrautfrei, Roundup Roto
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen, genehmigten und vertriebenen Pflanzenschutzmittel Herbizide Wirkstoff
Aufwand/ha Hinweise Ganzfläche
DURANO, CLINIC, NUFOSATE, GlyphosatBerghoff, Glyphogan, Profi-Glyphosat
Glyphosat
Roundup Ultra Max
Glyphosat
30 Tg. 5 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, oder 1x 10 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. im Abstand von 3 Monaten oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr 30 Tg 4 l/ha 2x ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, oder 1x 8 l Frühjahr + Sommer 2 Anw. im Abstand von 3 Monaten oder gegen Ackerwinde im Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr 5 l/ha ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, 30 Tg Frühjahr oder Sommer 1 Anw. ab 4. Standjahr bei 15-20 cm Wuchshöhe d. Unkräuter
Glyphosat (AmmoniumTouchdown QUATTRO, Vorox Garten Unkrautfrei, Salz) Herburan GL, Stakkato GA,
Wartezeit (Tage)
Abstd Raubmilben- u. Sonstiges : Gewäss Bieneneinstufung er NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflagen zu angrenzenden Flächen und Gewässern
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen und Gewässern
NW 642 B4
Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen und Gewässern Keine Wirkung gegen Ackerwinde Vorauflauf- u. Nachauflaufmittel mit Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen und Gewässern ab April nur Unterstock ab Mai ganzflächig bis Juni
Katana, Chikara
Flazasulfuron
200 g/ha
ein- u. zweikeimbl. Unkräuter, 90 Tg Frühjahr 1 Anw. ab 4. Standjahr bis 10 20 cm Wuchshöhe d. Unkräuter; möglichst vor dem Austrieb der Reben; Abdrift vermeiden !
5m 50% 5 75% 5
Kerb 50 W
Propyzamid
5 kg/ha
einkeimblättrige Unkräuter und F Vogelmiere max. 1 Anwendung in der Vegetationsruhe (Winter) ab 2. Standjahr
NW 642
B4
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Produkt
Dauerwirkung Abstandsauflage zu angrenzenden Flächen
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
DLR Mosel, Fachgruppe Weinbau
Stand Jan. 2010
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Teil B: Düngung 1. Allgemeine Hinweise: Jeder gewachsene Mutterboden ernährt die Reben ohne jährliche Düngung, da in aller Regel im Weinberg ein geschlossener Kreislauf vorliegt. Außerdem unterschätzt die Bodenanalyse das tatsächliche Nährstoffnachlieferungsvermögen eines humusreichen Oberbodens. Düngemaßnahmen sind aus ökologischen sowie aus ökonomischen Gründen auf der Basis von Bodenuntersuchungen durchzuführen. Gleichzeitig haben Düngemaßnahmen der guten fachlichen Praxis zu entsprechen. Die gute fachliche Praxis ist u.a. in der Düngeverordnung verankert. 1.1 Düngeverordnung: Der Vollzug der Düngeverordnung beinhaltet sowohl die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen als auch die Dokumentation sämtlicher Düngemaßnahmen in schriftlicher Form, um den Nachweispflichten zu genügen. Dazu haben die Abteilung Weinbau und Oenologie des DLR Mosel in Verbindung mit der Staatlichen Weinbauberatung ein Merkblatt entwickelt, das die Düngebedarfsermittlung, den Nährstoffvergleich als Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhren und Nährstoffabfuhren sowie die Dokumentation dieser Maßnahmen abhandelt. Dieses Merkblatt ist im Tabellenanhang unter Punkt 6.1 abgedruckt oder nach telefonischer Anforderung beim DLR Mosel Abteilung Weinbau und Oenologie erhältlich.
2. Bodenprobenahme Eine unter fachlichen Gesichtspunkten gezogene Bodenprobe ist die Voraussetzung für realitätsnahe Analysenwerte. Die Bodenprobenahme ist ganzjährig möglich, jedoch nicht unmittelbar nach einer Düngungsmaßnahme. Eine Bodenprobe ist eine Mischprobe aus mehreren Teilproben. Sie sollte 100-200 g Bodenmaterial beinhalten, bei höherem Steingehalt 200-400 g Boden. Die Anzahl der Teilproben ist in der Regel bei homogenen Flächen mit einer Teilprobe pro 10 ar (10 Teilproben pro ha) festzulegen. Inhomogene Flächen erfordern eine höhere Anzahl von Teilproben (bis 3 Teilproben/5 ar). Die Teilprobe kann mit einem Bohrstab, mit dem Spaten oder einer Flachhacke (Schiefer) entnommen werden. Sie umfasst: a) bei Ertragsanlagen den 0-30 cm Oberbodenhorizont b) bei Neuanlagen getrennt den 0-30 cm Oberbodenhorizont und den 30-60 cm Unterbodenhorizont
3. Vom Analysenausdruck zu den Düngungsmaßnahmen Das Probenmaterial ist in außen beschrifteten Plastiktüten bei einem zugelassenen Labor (Adressen siehe S. 61) oder beim MBR Trier-Saarburg abzugeben oder diesen postalisch zuzustellen. Für die Bodenanalyse sollte nur ein zugelassenes Bodenlabor beauftragt werden. Aus der folgenden Abbildung sind die wichtigsten Handlungsanweisungen zur Düngung im Weinbau ausgehend von einem Laborausdruck der Abteilung Weinbau und Oenologie des DLR Mosel – Dienstsitz Trier zu entnehmen:
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Mittelwerte von 30.000 Bodenproben Düngung im Weinbau wann, was, warum nach Bodenanalyse
Nov.
Dez.
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Jun
Jul
Kalk kleiner pH 6
1000 kg/ha
kleiner pH 5 kleiner pH 4
2000 kg/ha
Magnesiummergel
3000 kg/ha
Phosphat größer 10 mg/100g
keine Phosphatdüngung
kleiner 10 mg/100 g
100 kg/ha Superphosphat (18) jährlich oder Pendeldüngung mit: 300 kg/ha Superphosphat (18) alle 3 Jahre
Kali größer 15 mg/100 g
keine Kalidüngung
kleiner 15 mg/100 g
200 kg/ha 40er Kornkali jährlich oder Pendeldüngung mit: 600 kg/ha 40er Kornkali alle 3 Jahre
Stickstoff Humusgehalt größer 2,5 % Humusgehalt kleiner 2,5 %
Aufbau einer Dauerbegrünung
Liegt der Humusgehalt unter 2,5 %, und ist sowohl eine Phosphat- als auch Kalidüngung notwendig
keine N-Düngung bis zur Blüte 150 kg/ha Kalkammonsalpeter
Nitrat-Blattstieltest zur Blüte: größer 250 mg/l Nitrat Æ keine N-Düngung
In den ersten 3 Jahren 300 kg/ha Kalkammonsalpeter, danach N-Düngung wieder reduzieren
300 kg/ha Volldünger
Bodenprobenahme ganzjährig möglich, nur nicht nach Düngung
Aug
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• Eine Liste der empfohlenen Mineraldünger ist im Tabellenanhang auf • •
Seite 53 abgedruckt. Eine ausführliche Düngemittelliste kann im Internet unter der Adresse www.dlr-mosel.rlp.de abgefragt werden oder ist auf Anfrage bei dem DLR Mosel – Dienstsitz Trier erhältlich. Die chemische Bodenanalyse gibt keine Informationen über die bodenphysikalische Situation des Standortes. Bei bodenphysikalischen Problemen sind daher eine Ortsbesichtigung und eine eingehende feldbodenkundliche Begutachtung erforderlich. Dazu wenden Sie sich an die staatliche Weinbauberatung (DLR Mosel - Tessenowstr. 6, 54295 Trier Tel.Nr.: 0651/9776-319).
4a. Organische Düngung Werden betriebseigene organische Düngemittel in großen Mengen und/oder stetig eingesetzt, dann empfiehlt sich ihre Untersuchung (Preise: nur Humusgehalt und Gesamtstickstoff ca. 25,00 €; Vollanalyse ca. 50,00 €). Organische Handelsdünger sind oft kaum dazu geeignet, den Humusgehalt langfristig anzuheben, da sie a) oft nur Nährhumus enthalten, der sich schnell zersetzt b) zu viele Nährstoffe nach der Düngeverordnung enthalten, was zu einer Überdüngung führt und auch sehr teuer sein kann (hoher Aufbringungsaufwand im Steilhang). Mit der organischen Düngung bzw. Abdeckung sollen in Ertragsanlagen nur bis maximal 120 kg ausnutzbarer Stickstoff pro ha im 3jährigen Turnus eingebracht werden. Zur Erhöhung von Humusgehalten in Ertragsanlagen können in der Regel daher nur nährstoffarme, holzreiche Schreddermaterialien bzw. Stroh zur Anwendung kommen. In Neuanlagen, z.B. nach einer Flurbereinigung und vor Neuanpflanzung ist eine Bodenuntersuchung dringend erforderlich, da sehr häufig sterile Unterböden jetzt im Oberboden anstehen. Untrügliches Zeichen ist ein C/N-Verhältnis von 8:1 und kleiner. In solchen Fällen ist der Standort mit einer organischen Düngung zu sanieren, deren Erfolg über den Aufwuchs von Begrünungspflanzen im darauf folgenden Jahr bestätigt wird. Vor der Neuanpflanzung ist die Begrünung in den Boden einzuarbeiten. Da zu verwendende organische Düngemittel und die Art der Begrünung sollte einzelfallbezogen mit der Beratung abgestimmt werden. Die organische Substanz in pflanzlichen und tierischen Abfall- und Reststoffen stellt Energieund Nährstofflieferant für das Bodenleben dar. So werden meist mehr als 90 % des Kohlenstoffes in diesem Nährhumus veratmet und als CO2 an die Atmosphäre abgegeben. Die verbleibenden Kohlenstoffmengen gehen als Huminstoffe in den Dauerhumusbestand ein. Die freigesetzten Nährelemente stehen Reben und Begrünungspflanzen zur Verfügung. Wenn keine intensive Bodenbearbeitung erfolgt, besteht die pauschale Annahme, dass von den meisten Humusdüngern der Stickstoff in den ersten drei Jahren nur zu 50 % pflanzenverfügbar wird. Bei leicht zersetzbaren Abfällen, z. B. Hefe oder Vorklärtrub, wird dagegen mit einer N-Verfügbarkeitsrate von 75 % im ersten Jahr gerechnet. Bei den übrigen Hauptnährstoffen wird von einer vollständigen Verfügbarkeit ausgegangen. Es gilt jedoch besonders zu berücksichtigen, das organische Düngemittel wie Hühnermist, Hornmehl u.a. in ökologisch bewirtschaftenden Betrieben sehr beliebt - die Mineralisierung der bodenbürtigen Humusmengen verstärkt anregt, so dass die im Boden freigesetzte Menge an Nitratstickstoff die organisch verabreichte Bilanz-Stickstoffmenge bei weitem übertrifft (Priming-Effekt). Dies ist dann leicht an einer üppigen Bestandsentwicklung abzulesen. Beim
- 44 Nährstoffvergleich nach Dünge-VO gilt allerdings zu beachten, dass alle Nährstoffe, auch der Stickstoff, als Gesamtgehalte zu bilanzieren sind. Die aktuellen Regelungen zu Cross-Compliance fordern für leichte Böden (bis 13 % Tonanteil) Humusgehalte über 1 % und für schwerere Böden (über 13 % Tonanteil) mindestens 1,5 %. Auswahl und Bemessung der Humusdünger Wegen des verhältnismäßig geringen Stickstoffbedarfes der Rebe, muss sich die Bemessung der Humusdünger an deren N-Gehalt orientieren. So sollten mit einer Dreijahresgabe höchstens 150 kg pflanzenverfügbarer Stickstoff/ha (= 300 kg Gesamt-N/ha) ausgebracht werden. Die von der Bioabfall-VO erlaubten Ausbringmengen (20 bzw. 30 t TM/ha alle 3 Jahre) können bei N-reichen Produkten für den Weinbau zu hoch sein. Von Hefe und Vorklärtrub sollte mit einer Gabe lediglich ein Einjahresbedarf (40 – 80 kg/ha pflanzenverfügbarer Stickstoff) ausgebracht werden. Im Einzugsbereich von Wassergewinnungsanlagen mit durchlässigen Böden wäre es dienlich, wenn vorzugsweise N-arme Humusdünger (Stroh, Rinde, Holzschredder) zum Einsatz kämen. N-reiche Humusdünger (z. B. Biokomposte, Grünschnittkompost, Stallmist) sollten nur bei weitgehender Verrottung (Rottegrade 4 – 5) und möglichst nur in kleineren Gaben eingesetzt werden. Neben dem Stickstoff kann auch Phosphat ein begrenzender Faktor für die Anwendung von manchen Humusdüngern darstellen. Mit einer Humusgabe, die sich an einem Dreijahresbedarf von Stickstoff orientiert, werden häufig Phosphatmengen für 5 bis 10 Jahre mitgeliefert. Aber auch die Kalizufuhr kann sich auf Mengen für 4 bis 7 Jahre belaufen. Eine entsprechende Berücksichtigung bei der übrigen Düngung ist darum dringend erforderlich. Wie alle mineralischen Dünger sollten auch die organischen Düngemittel gleichmäßig in der Fläche verteilt werden. Sehr beliebte Praktik ist das mehrjährige Verbringen von Trester an immer gut befahrbare, betriebsnahe gleiche Flächen oder Steilstlagen mit dem höchsten Neigungsgrad. Die Folge ist eine jahrelange Überdüngung mit Stickstoff und den bekannten negativen Auswirkungen. Besonders auf diesen Flächen ist eine intensive Bodenbearbeitung zu unterlassen. Geruchsintensive Humusdünger Beim Umgang und der landbaulichen Verwertung von Humusdüngern mit höherer Geruchsintensität ist folgendes zu beachten: o Stärker nach Ammoniak riechende Komposte sind ein Zeichen für den noch nicht abgeschlossenen Rotteprozess. Bei längerer Rottedauer und konsequent aerober Behandlung riechen die Komposte nicht, sondern duften nach Boden. o Geruchsintensive Wirtschaftsdünger oder Sekundärrohstoffdünger (Bioabfallkompost, Klärschlamm) sind ein Zeichen schlechter Kompostierqualität und sollten in oder in der Nähe von Weinbaugemarkungen in der Zeit zwischen Rebblüte und Traubenlese (Juni - Oktober) weder gelagert noch ausgebracht werden. o In Siedlungsnähe sind möglichst Grünschnittkomposte, Baumrinde oder gut verrottete Produkte einzusetzen. Bei Bestellung und Bezug von Komposten ist darauf zu achten, dass möglichst nur Rottegrad 5 zur Verwendung kommt (angenehmer Bodengeruch). o Für die Ausbringung in Ortsnähe sind nur die weniger kritischen Wintermonate zu bevorzugen. Eine längere Zwischenlagerung ist zu vermeiden. Bei witterungsbedingten Verzögerungen kann eine Abdeckung die Geruchsintensität etwas abschwächen. o Bei auftretenden Geruchsbelästigungen sind die Dünger sofort einzuarbeiten.
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Weitere Vorgaben von Dünge-VO und Bioabfall-VO zum Einsatz von Humusdüngern • Eine Aufbringung von Humusdüngern ist nur erlaubt, wenn deren Gehalte an Gesamtstickstoff und Phosphat bekannt sind (Analyse, Richtwerte). • Kieselgur und Mischprodukte dürfen nicht in trockenem Zustand ausgebracht werden. Sie müssen sofort nach der Ausbringung eingearbeitet werden. (Gilt auch für kleinere Mengen.) • Je nach Schwermetallgehalt dürfen mit Bioabfällen alle 3 Jahre höchstens 20 bzw. 30 t Kompost-TM/ha ausgebracht werden. • Produkte mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff (> 1,5 N i. TM) und Phosphat (> 0,5 % P2O5 i. TM) dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. • Bei der ersten Aufbringung von behandelten Bioabfällen nach dem Jahr 1998 ist die Aufbringungsfläche innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (Referat 31) anzuzeigen. • Bei der erstmaligen Aufbringung von Bioabfällen von Herstellern, die kein Mitglied in einer Gütegemeinschaft sind, ist eine Bodenuntersuchung auf Schwermetalle und pHWert durchzuführen und innerhalb von 3 Monaten der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Referat 31 vorzulegen.
Zwischenlagerung und Kompostierung von Humusdüngern Humusdünger dürfen nur kurzfristig am Weinbergsrand zwischengelagert werden. Sie sind unverzüglich im Weinberg auszubringen. Muss für die Zwischenlagerung der öffentliche Wegebereich in Anspruch genommen werden, empfiehlt sich die Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt bei der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung. Auf keinen Fall darf eine Zwischenlagerung auf Biotopflächen erfolgen. Auch der Randbereich von Gewässern ist strikt zu meiden. Kleinere Kompostierungen dürfen nur mit betriebseigenen Wirtschaftsdüngern durchgeführt werden. Dabei sollten die rheinland-pfälzischen Vorgaben für die Festmist-Zwischenlagerung in der freien Feldflur beachtet werden (siehe www.pflanzenbau.rlp.de => organische Düngung). Humusdünger für den Weinbau Inhaltsstoffe in kg/Einheit Produkt Trester 3 (1 m = 0,4 - 0,5 t) Tresterkompost (40 % TM) Stroh Rindermist (25 % TM) Rinderm.-Tiefstall (25 % TM) Schweinemist (25 % TM) Pferdemist (25 % TM) 3 Baumrinde (1 m = 0,4 t) Biokomposte (Mittelwerte) Grünschnittkomposte (Mittelwerte)
Einheit t m³ t t t t t t m³ t t
Humus (o.S.) 330 150 300 800 200 200 200 200 200 300 250
N 8 3,5 12 4 5,5 6,5 9 4,5 1 12 6
P2O5 3 1,3 5 2 4 3 7 3 0,4 5,5 2,5
K2O 13 5,8 17 12 8 10 7 8 0,8 10 5
MgO 1 0,4 2 2 1 1 2 1 0,4 5,5 3
Gaben Einh. pro ha für 3 Jahre 25 40 50 85 15 25 5 15 35 55 30 45 20 35 40 70 50 100 15 25 30 50
MgO 0,3 0,5
Gaben Einh. pro ha für 1 Jahr 6 13 5 9
Kellereiabfälle zur Verwendung im Weinbau
Produkt Weinhefe, flüssig (20 % TM) 3 Weinhefe, filtriert (40 % TM) (1 m = 0,7 )
Einheit m³ m³
Inhaltsstoffe in kg/Einheit Humus N P2O5 K2O (o.S.) 160 8 3 12 220 11 4 17
Weitere Informationen:
[email protected]
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4b. Trester und andere Kellereiabfälle zur Rebendüngung Mit steigenden Düngemittelpreisen werden die wertvollen organischen Reste der Traubenverarbeitung als Humus- und Nährstofflieferanten immer interessanter. Mit ihrer konsequenten weinbaulichen Verwertung kann der größte Teil der mit den Trauben abgeführten Nährstoffe wieder in den Weinberg zurückgeführt werden. Inhaltsstoffe von Trester und anderen Kellereiabfällen Inhaltsstoffe in kg/Einheit Produkt Ein- Humus heit (o.S.) N P2O5 Trester t 330 8 3 (1 m3 = 0,4 - 0,5 t) m³ 150 3,5 1,3 Tresterkompost (40 % TM) t 300 12 5 Mosttrub, flüssig m³ 70 5,0 0,3 Weinhefe, flüssig (20 % TM) m³ 160 8 3 Weinhefe, filtriert (40 % TM) t 320 16 6 (1 m3 = 0,7 t) m³ 220 11 4
K2O 13 5,8 17 3,0 12 24 17
MgO 1 0,4 2 0,1 0,3 0,7 0,5
Ihr Einsatz zur Rebendüngung setzt voraus, dass sich die Bemessung am Stickstoff- und teilweise auch am Phosphat- und Kaligehalt orientiert. In diesem Zusammenhang muss aber auch die Freisetzungsgeschwindigkeit der Nährstoffe berücksichtigt werden. Während bei Trester und noch mehr bei Tresterkompost mit einer langsameren Abbaurate zu rechnen ist (Verfügbarkeit 50 % des Gesamt-N in 3 Jahren), muss bei Trub und Hefe von einer raschen Mineralisation ausgegangen werden (Verfügbarkeit 75 % des Gesamt-N im 1. Jahr). So kann Trester im dreijährigen Turnus mit einem Gesamt–N-Gehalt von 200 bis 300 kg Stickstoff/ha ausgebracht werden. Trub und Hefe sind dagegen nur als Einjahresgaben mit 50 bis max.100 kg N/ha zu bemessen. Düngeempfehlung Frische Traubentrester: Tresterkompost: Mosttrub: Flüssige Weinhefe (20 % TM): Filtrierte Weinhefe (40 % TM):
50 bis 85 m3/ha = 25 bis 40 t/ha für 3 Jahre 20 bis 30 m3/ha = 15 bis 25 t/ha für 3 Jahre 10 bis 20 m3/ha = 10 bis 20 t/ha für 1 Jahr 7 bis 13 m3/ha = 7 bis 13 t/ha für 1 Jahr 5 bis 9 m3/ha = 3 bis 7 t/ha für 1 Jahr
Mitgelieferte Inhaltsstoffe bei der Düngung beachten Mit der Höchstgabe von 85 m3/ha Trester (= 40 t/ha) werden 110 kg P2O5 und 490 kg K2O ausgebracht. Damit wird der Phosphat- und Kalibedarf eines Weinbergs für 5 bis 6 Jahre gedeckt. Auch das Bor reicht für 4 bis 6 Jahre (0,5 kg B). Der Düngebedarf an Magnesium wird mit 34 kg MgO dagegen nur für ein gutes Jahr gedeckt. Bei der Ausbringung dieser Höchstmenge sollte in normal versorgten Böden (Versorgungsstufe C) die Stickstoffdüngung erst nach 3 - 4 Jahren wieder aufgenommen werden. Zur Optimierung der N-Versorgung kann der Stickstoffstatus zur Zeit der Rebblüte mittels eines Nitratschnelltestes der Blattstiele oder einer Blattanalyse im Labor geprüft werden. Phosphat-, kali- und borhaltige Dünger sind erst im 7. Jahr wieder erforderlich.
- 47 Humus- und Nährstofflieferung von 40 t/ha Trester (= 85 m3/ha) Ausbringmenge 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr pro ha 13,2 t org. S. Humus Humus Humus 300 kg N N N N N Stickstoff 110 kg P2O5 P Phosphat 490 kg K2O K Kali 0,5 kg B B Bor Mg Mg Mg Mg Mg Mg Magnesium 34 kg MgO Wasser- und Umweltschutz Um die N-Mineralisation und damit die Auswaschungsgefahr nicht all zu sehr zu fördern, sollte zwischen der Trester- bzw. Hefeausbringung und der Kalkung mindestens ein Jahr liegen. Aus dem gleichen Grund sollten frisch gedüngte Weinberge nicht zu häufig und intensiv bearbeitet werden. Überall dort, wo keine Dauerbegrünung besteht, ist in den folgenden Winterhalbjahren eine starkwüchsige Gründüngung einzusäen. Wie alle Humusdünger dürfen Trester nur kurzfristig am Weinbergsrand zwischengelagert werden. Ihre Ausbringung im Weinberg muss unverzüglich erfolgen. Muss für die Zwischenlagerung der öffentliche Wegebereich in Anspruch genommen werden, empfiehlt sich die Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt bei der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung. Auf keinen Fall darf eine Zwischenlagerung in ausgewiesenen Wasserschutz- und Naturschutzflächen erfolgen. Auch der Randbereich von Gewässern ist strikt zu meiden. Ausbringung und Kompostierung Bei Ausbringung frischer Abfälle ist auf eine dünne und gleichmäßige Verteilung zu achten. Die Ausbringung frischer Trester, Trub und Hefe sollte nur in bereits abgeernteten Weinbergen erfolgen. Darum gibt es eventuell in manchen Betrieben Schwierigkeiten mit der Ausbringung auf Flächen mit spät reifenden Rebsorten. Hier, aber auch für weiter vom Betrieb entfernte Flächen, gilt zu prüfen, ob nicht eine Zwischenlagerung mit Kompostierung einzuplanen ist. Kleinere Kompostierungen dürfen allerdings nur mit betriebseigenen Wirtschaftsdüngern durchgeführt werden. Dabei müssen die rheinland-pfälzischen Vorgaben für die FestmistZwischenlagerung in der freien Feldflur beachtet werden (siehe www.pflanzenbau.rlp.de => organische Düngung). Landbauliche Verwertung von Kieselgur-Filterrückständen Verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen aus Kieselgur dürfen nicht in trockenem Zustand ausgebracht werden. Sie sind unmittelbar nach der Aufbringung in den Boden einzuarbeiten. Um N-Überdüngung, aber auch Geruchsbelästigungen zu vermeiden, ist eine Menge von 15 – 20 t/ha Frischmasse (= 1,5 – 2,0 kg/m2) nicht zu überschreiten. Nährstoffvergleich Die Berücksichtigung der Trester-, Trub- und Hefedüngung im jährlichen Nährstoffvergleich ist abhängig von der Frage, ob der Betrieb seine Ernte als Trauben oder als Wein abbucht. Genossenschaftsbetriebe, die zweckmäßigerweise die Nährstoffmenge von Trauben abbuchen, verrechnen Trester und Hefe wieder als Nährstoffzufuhr. Selbst Wein ausbauende Betriebe (Fass-, Flaschenvermarkter) müssen den Trester aus ihrer Produktion nicht berücksichtigen, wenn sie als Abfuhr lediglich die Nährstoffmenge von Wein abbuchen. Wenn jedoch solche Betriebe, z B. als Brennereibetriebe betriebsfremden Trester oder Hefeschlempe in ihren eigenen Weinbergen düngen, muss dessen Nährstoffmenge als Zufuhr in die Nährstoffbilanz einbezogen werden. Weitere Informationen:
[email protected]
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5. Blattdüngung Blattdüngung sollte generell nur als Ausnahmemaßnahme angesehen werden. In Zweifelsfällen kann vor dem Einsatz von Blattdüngern die staatliche Beratung konsultiert werden. Eine Blattdüngung empfiehlt sich bei akutem (sichtbarem) Mangel, in Streßsituationen, wie Luftmangel im Boden, Trockenheit oder aber, wenn im Unterboden die Nährstoffversorgung im Gegensatz zum Oberboden mangelhaft ist. Dies gilt für Spurenelemente und Hauptnährstoffe. Eine Liste ausgewählter Blattdünger für den Weinbau nebst Nährstoffgehalten und Anwendungskonzentration sind auf den Seiten 61 - 62 ausgedruckt.
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6.1 Merkblätter zur Rebendüngung unter Beachtung der Düngeverordnung
Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe – Düngejahr 2009 Weinbaubetriebe über 10 ha Ertragsrebfläche sind zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleiches verpflichtet. Dieser ist auf Betriebsebene als Flächenbilanz oder als Zusammenfassung der Nährstoffbilanzen aller Schläge auf Grundlage einer Schlagkartei für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Nährstoffbilanzierung Die Dünge-VO verlangt lediglich eine Bilanzierung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat. Um jedoch dem Winzer einen umfassenderen Überblick über die Düngungslage seines Betriebes zu verschaffen, empfiehlt es sich auch Kali und Magnesium zu erfassen. Dabei sind folgende Vorgänge zu dokumentieren: 1. Nährstoffzufuhren (Formblatt Teil A – Zeilen 4 bis 16) s. S. 57 a) durch Kauf und Übernahme von • mineralischen und organischen Düngemitteln • Humusdüngern incl. Sekundärrohstoffdüngern (Mist, Komposte, Stroh, Rinde u. a.) • Produkten zur Weiterverarbeitung (z.B. Zukauf von Trauben, deren Trester, Trub und Hefe im eigenen Betrieb landbaulich entsorgt werden). Die Ausbringmengen und Nährstoffgehalte sind Schlagkartei, Rechnungen, Lieferscheinen und anderen Begleitpapieren zu entnehmen. b) durch Stickstoffbindung von Leguminosen in Weinbergsbegrünungen (Kleearten, Wicken, Erbsen, Esparsetten, Lupinen, Bohnen u. a.). Die N-Menge wird durch eine Schätzung des Leguminosenanteils im Begrünungsgemenge im Weinberg und unter Zuhilfenahme der Tabelle 1 ermittelt. Tab. 1: Abschätzung der N-Bindung durch Leguminosen (kg N/ha) Deckungsgrad der Leguminosen in Begrünung 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %
Flächenanteil an begrüntem Boden 40 %
80 %
100 %
jede 2. Gasse 6 13 19 26 32
jede Gasse 13 26 38 51 64
ganzflächig 16 32 48 64 80
2. Nährstoffabfuhren (Formblatt Teil B – Zeilen 17 bis 24) s. S. 58 durch Verkauf und Abgabe von • Trauben (Z. 17), Most (Z. 18) und Wein (Z.19) • Reststoffen der Weinbereitung (z. B. Abgabe von Hefe (Z. 20) an Brennerei, wenn die Rückstände dort verbleiben) • Schnittholz, bei der Erzeugung von Edelreisern. Zur Abschätzung der Nährstoffabfuhren durch Most und Wein können die Angaben der Traubenerntemeldung, so wie von Rechnungen, Lieferscheinen und Begleitscheinen des betreffenden Düngejahres übernommen werden. Während Trauben abgebende Betriebe zweckmäßigerweise die Nährstoffmengen von Trauben abbuchen (Z. 17), werden Fass- und Flaschenvermarkter, wo Trester und die anderen Kellereireststoffe im Betrieb verbleiben, lediglich mit den Nährstoffgehalten von Most (Z. 18) und/oder Wein (Z. 19) rechnen. Nährstoffe, die im Betriebskreislauf bleiben, sind nicht zu bilanzieren Nährstoffe in Erzeugnissen, die den Betrieb nicht verlassen, müssen nicht erfasst werden. So brauchen die im eigenen Betrieb erzeugten und landbaulich verwerteten Reststoffe der Weinbereitung, wie Trester, Trub und Hefe, bei dem Nährstoffvergleich nicht berücksichtigt werden.
- 50- 50 - 3. Berechnung des Nährstoffvergleiches vom aktuellen Düngejahr (Teil C – Zeilen 25 und 26) Von der Summe der Nährstoffzufuhren (Z. 16) sind die Nährstoffabfuhren (Z. 24) abzuziehen. Daraus ergibt sich die Bilanz des aktuellen Düngejahres. Diese Differenzbeträge können sowohl Nährstoffüberschüsse als auch Nährstoffdefizite sein. In Zeile 26 sind die Differenzbeträge je Hektar Ertragsrebfläche zu ermitteln. 4. Mehrjähriger betrieblicher Vergleich der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat (Teil D) Für Stickstoff und Phosphat sind aus den Nährstoffvergleichen des aktuellen und der vorausgegangenen Düngejahre Durchschnittswerte zu berechnen. Dabei ist für Stickstoff der Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für Phosphat der letzten 6 Jahre zu errechnen. Tab. 2: Nährstoffgehalte in Produkten des Weinbaues Produkte Trauben / Maische Most Wein Trester, frisch (40 % TM // 1m3 = 0,45 t) Trester, kompostiert (40 % TM) Mosttrub, flüssig (1m3 = 1 t) Weinhefe, flüssig (20 % TM // 1m3 = 1 t) Weinhefe, filtriert (40 % TM // 1m3=0,7 t) Rebholz
kg Nährstoff/ t bzw. 1000 L N 2,5 0,6 0,2 8,0 12,0 5,0 8,0 16,0 3,6
P2O5 1,0 0,4 0,2 3,0 5,0 0,3 3,0 6,0 1,1
K2O 4,0 1,4 0,7 13,0 17,0 3,0 12,0 24,0 5,0
MgO 0,4 0,1 < 0,1 1,0 2,0 0,1 0,3 0,7 0,8
Formulare für den Nährstoffvergleich Für die manuelle Erstellung des Nährstoffvergleiches kann das Formular der amtlichen Weinbauberatung verwendet werden. Außerdem steht eine Excelanwendung im Internet unter www.dlr.rlp.de => Weinbau => Düngung - Bodenpflege => Bemessung und Dokumentation zu Verfügung. Termine und Fristen Der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr ist bis spätestens zum 31. März des Folgejahres zu erstellen. Ab 2006 sind die Aufzeichnungen mindestens 7 Jahre nach dem Ablaufen des Düngejahres aufzubewahren. Für ältere Unterlagen gilt eine 9-jährige Aufbewahrungsfrist. Ausnahmen Rebschul-, Baumschul- und Baumobstflächen, sowie nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus müssen nicht in den Nährstoffvergleich einbezogen werden. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff (mehr als 50 kg N/ha und Jahr) oder Phosphat (mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr) und keine Abfälle zur Beseitigung nach § 27 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufbringen, müssen keinen Nährstoffvergleich erstellen. Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches Auf Anforderung sind die Nährstoffvergleiche zur Bewertung vorzulegen. Die Anforderungen der Dünge-VO gelten als erfüllt, wenn folgende betriebliche Nährstoffüberschüsse nicht überschritten werden: Stickstoff 1) Durchschnitt von 2007 bis 2009 80 kg N/(ha*Jahr) Durchschnitt von 2008 bis 2010 70 kg N/(ha*Jahr) 2009 bis 2011 und später begonnene Düngejahre 60 kg N/(ha*Jahr) 1) Vom Betriebsleiter nicht zu vertretende Ernteausfälle, wie z. B. witterungs- und krankheitsbedingte Missernten, können zu unvermeidlichen Stickstoffüberschüssen führen. Abzüge hierzu können nur nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stellen (DLR RNH) festgesetzt werden. Phosphat Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre 20 kg P2O5/(ha*Jahr) 2) 2) Kann überschritten werden, wenn der Durchschnitt (gewogenes Mittel) aller Parzellen über 1 ha bei der Bodenuntersuchung weniger als 20 mg CAL-P2O5/100 g Boden oder 25 mg DL-P2O5/100 g Boden oder 3,6 mg EUF-P/100 g Boden aufweist. DLR-Rheinpfalz (0911)
- 51 -
6.2 Stickstoffdüngung im Weinbau Vor der Ausbringung von mehr als 50 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr muss laut Düngeverordnung der Düngebedarf für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Diese Stickstoffdüngermenge wird in allen Weinbergen mit einem Humusgehalt > 2,5 % nicht benötigt, vor allen Dingen, wenn die Weinberge offen gehalten und bodenbearbeitet werden. Die Weinbauberatung empfiehlt hierfür das folgende Schätzverfahren nach Richtwerten, das bei Vorliegen von Humusanalysen noch optimiert werden kann. Ermittlung des Stickstoffbedarfes nach ertragsorientierten Richtwerten Grundbedarf bei einem Traubenertrag von 14 t/ha 40 kg N/ha* * das entspricht in etwa dem Grundumsatz (Mineralisierung) eines Rebstandortes bei 2,5 % Humusgehalt. Zu- und Abschläge zum Grundbedarf Traubenertrag 7 t/ha = 50 hl/ha 10 t/ha = 75 hl/ha 20 t/ha = 150 hl/ha Rebenwachstum starke bis sehr starke Wüchsigkeit schwache bis sehr schwache Wüchsigkeit
- 20 kg N/ha - 10 kg N/ha + 15 kg N/ha
- 20 bis – 40 kg N/ha + 10 bis + 35 kg N/ha
Humusgehalt im Oberboden (0 – 30 cm) geringer Humusgehalt (leichte Böden < 1,5 %; mittlere – schwere B. < 1,8 %) *) + 10 bis + 20 kg N/ha normaler Humusgehalt (leichte Böden 1,5 – 2,0 %; mittlere – schwere B. 1,8 – 3,0 %) 0 kg N/ha erhöhter Humusgehalt (leichte Böden > 2,0 %; mittlere – schwere B. > 3,0 %) - 20 bis – 40 kg N/ha *) Humuszufuhr empfehlenswert
Bodenpflege Grasdauerbegrünung Leguminosenbegrünung Dauerbegrünungsumbruch - nicht empfehlenswert (Schichtgrubber verwenden) Klonenvermehrungsanlagen
0 bis + 20 kg N/ha 0 bis - 40 kg N/ha - >100 kg N/ha + 10 bis + 15 kg N/ha
- 52 Beispiele: Grundbedarf Ertrag 14 t/ha = 105 hl/ha Schwächerer Wuchs Geringer Humusgehalt Offengehaltener Boden Düngebedarf
40 kg N/ha 0 kg N/ha + 10 kg N/ha + 10 kg N/ha - 20 kg N/ha 40 kg N/ha
Grundbedarf Ertrag 14 t/ha = 105 hl/ha Stärkerer Wuchs Normaler Humusgehalt Wintergründüngung mit Leguminosen jede 2. Gasse Düngebedarf
40 kg N/ha 0 kg N/ha - 20 kg N/ha - 40 kg N/ha - >100 kg N/ha 0 kg N/ha
Weitere Möglichkeiten der N-Bemessung im Weinbau Bemessung nach Nmin- oder EUF-Bodenuntersuchung Bemessung nach Nitratkonzentration in Blattstielen oder nach Blattanalyse
Empfehlungen zu N-Düngung o Mineralische N-Bodendünger sind im Zeitraum April bis Juni auszubringen. o Bei Auftreten von Stickstoffmangel während der Vegetation kann eine StickstoffBlattdüngung nach der Rebblüte bis Traubenschluss das Defizit vermindern. o Mit Humusdüngern sollte nicht mehr als der dreifache Jahresbedarf an pflanzenverfügbarem Stickstoff ausgebracht werden. o In ganzflächig begrünten Weinbergen hat sich die bandweise Ausbringung von Stickstoff unter der Begrünungsnarbe bewährt (CULTAN-Verfahren). o In Weinbergen mit häufigerem Befall von Pilzkrankheiten (insbes. Botrytis, Peronospora) aber auch Stielerkrankungen ist die N-Düngungshöhe zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. o Die Zufuhr von Stickstoff durch N-fixierende Pflanzen (Leguminosen) muss bei der Düngung berücksichtigt werden. o Wird die Ernte von Eiswein angestrebt, muss jede N-Düngung und Bodenbearbeitung unterbleiben um einen hohen Verholzungsgrad der Traubenstiele zu erreichen.
- 53 Wichtigste N-Dünger Reinnährstoffgehalte in % Synthet./mineral. Düngemittel
N
P2O5
K2O
MgO
S
Bestandteile, Sonstiges
Harnstoff
46
Carbamid
Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lös. (flüssig)
28
1/4 Nitrat, 1/4 Ammon. 1/2 Harnstoff
Kalkammonsalpeter
27
Kalkammonsalpeter mit Magnesium
27
1/2 Nitrat, 1/2 Ammonium 4
1/2 Nitrat, 1/2 Ammonium
Ammonsulfatsalpeter (ASS)
26
14 mind. 5 % Nitrat, Rest Ammonium
ENTEC 26
26
13 DMPP; ¼ Nitrat, ¾ Ammonium
Bor-Ammonsulfatsalpeter (Bor-ASS)
26
Stickstoff-Magnesia
22
Schwefelsaures Ammoniak
21
Kalkstickstoff
20
Kalksalpeter
15,5
14 Ammonsulfatsalpeter + 0,2 % Bor 7
Nitrat, Ammonium 24 Ammonsulfat Calciumcyanamid Calciumnitrat
NPK perfekt (z.B. Nitrophoska perfekt)
15
5
20
2
8
ENTEC perfekt
14
7
17
2
11 DMPP, chloridarm
ENTEC avant
12
7
16
4
5
NK-Dünger (z.B. Nitroka plus)
12
18
6
6
NPK blau (z.B. Nitrophoska spezial)
12
17
2
6
12
Chloridarm
DMPP, chloridreduziert
Chloridarm
Organische Düngemittel Hornspäne, -mehl Rizinusschrot Hühnerdung, getrocknet
13-15
nur aus Schlachtabfällen
5,7
2,4
1,4
0,8
3,5-5,1
2,0-3,6
2,0-2,7
0,6-1,0
Maltaflor
5
3
5
Rapsschrot
5
2,3
1,6
Vinasse (flüssig)
5
0,3
5,5
Malzkeimdünger 0,8 Zuckerrübenverarbeitung
6.3. Grundnährstoffdüngung Phosphat-, Kali-, Magnesium und Bordüngung im Weinbau Ein harmonisches Nährstoffangebot für die Rebe ist nur bei Kenntnis der Bodengehalte möglich. Darum ist die chemische Bodenanalyse eine zwingende Voraussetzung für die Düngung nach guter fachlicher Praxis. Auch wenn die Düngeverordnung nur eine Phosphatuntersuchung von Schlägen über 1 ha Größe im Abstand von 6 Jahren und nur bei Gaben von über 30 kg P2O5/ha vorschreibt, empfiehlt die Weinbauberatung auch kleinere Parzellen auf pH-Wert, Phosphat, Kali, Magnesium und Humus, so wie evtl. auf Bor zu untersuchen. Dies erfordert eine repräsentative Bodenprobenentnahme (10 bis 20 Bohrstockeinschläge auf Parzellen bis 1 ha). Während in Weinbergen, deren Böden schon häufiger tief rigolt wurden, eine Entnahme des Oberbodens (0 – 30 cm) ausreicht, sollte auf neueren Rebstandorten, so wie in Weinbergen mit Verdacht auf Ernährungsstörungen, auch der Unterboden (30 – 60 cm) in die Untersuchung mit einbezogen werden. Bevor Weinberge neu angelegt werden, sollte generell der Unterboden mitbeprobt und untersucht werden; insbesondere dann, wenn massive Planierarbeiten im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren fast sterile Unterböden an die Oberfläche befördert haben. Die Proben werden intensiv gemischt, gröbere Bestandteile sind zu entfernen. Ca. 250 bis 300 g Boden je Probe sind abzupacken. Auf eine wasserfeste Beschriftung mit ausreichender Information zu Betrieb, Standort, Probe und Untersuchungsgegenstand ist zu achten. Empfohlene Bodenlabors finden sich unter www.dlr.rlp.de -> Pflanzenbau -> Düngung -> Grundnährstoffe.
- 54 -
Angestrebte Bodengehalte (Versorgungsstufe C) Boden Bodenart Tongehalt pH-Wert Phosphat (mg P2O5/100 g Boden) Kali (mg K2O/100 g Boden) Magnesium (mg Mg/100 g Boden) Bor (mg B/1000 g Boden) Humusgehalt (%)
leicht S - l`S 0 - 12 %
mittel lS - sL/uL >12 - 25 %
schwer t`L, tL, lT, T > 25 %
5,4 - 6,3
6,1 - 7,0
6,4 - 7,2
12 - 20 10 - 20
15 - 25
20 - 30
10 - 15 0,7 - 0, 9 1,5 - 2,0
1,8 - 2,4
2,0 - 2,9
Weist der Analysenbefund des Bodenlabors Nährstoffgehalte im anzustrebenden Versorgungsbereich (Versorgungsstufe C) auf, reicht für die Grundnährstoffe eine einfache, am Entzug orientierte Erhaltungsgabe. Werden die angestrebten Bodengehalte überschritten, kann die Düngung mit diesen Grundnährstoffen bis zur nächsten Bodenuntersuchung eingestellt werden. In dieser Situation ist die Düngung mit Volldüngern ökologisch und ökonomisch Unsinn. Liegen dagegen die Nährelementgehalte unter den Sollwerten, sind die Erhaltungsgaben um 50 bis 100 % zu erhöhen. Bei Traubenerträgen von 12 – 14 t/ha ist mit folgenden Erhaltungsgaben pro Jahr zu kalkulieren: Phosphat 15 bis 25 kg P2O5/ha Kali 60 bis 80 kg K2O/ha Magnesium 20 bis 30 kg MgO/ha Bor 0,1 kg/B/ha Diese Erhaltungsgaben entsprechen dem Entzug der Reben und beinhalten den kompletten einjährigen Zuwachs der Rebe. Dieser entspricht aber nicht dem Nährstoffexport aus dem Boden, da Blätter und Schnittholz in der Regel unmittelbar in den Bodenkreislauf zurückgelangen (siehe Tabelle - Nährstoffgehalte in Produkten des Weinbaues). In solchen Fällen ist eine gezielte Nährelementzufuhr fast ausschließlich mit Einzelnährstoffdüngern möglich. Die meisten Böden der Schieferverwitterung weisen z. B. bei Phosphat Versorgungsstufen weit über der gewünschten Versorgungsstufe C auf, dem zu Folge sollen keine teuren Mehrnährstoffdünger verwendet werden, sondern vielmehr Einzelnährstoffdünger zur Verwendung kommen. Um den arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand zu kompensieren, kann auf mittleren bis schweren Böden die Grundnährstoffversorgung in Form einer 5jährigen Schaukeldüngung ausgebracht werden.
- 55 Kalkdüngung im Weinbau Sowohl für die Bodengesundheit als auch für die Nährstoffverfügbarkeit wird im Weinbau eine schwach sauere bis neutrale Bodenreaktion angestrebt. Mit den Ergebnissen der pH-Untersuchung kann die Bodenreaktion und das Kalkungsbedürfnis eines Bodens abgeschätzt werden. Dazu ist die Kenntnis der Bodenart wichtig. Im Gegensatz zu den anderen Nährstoffen kann sich die Calcium- und Magnesiumzufuhr nicht nur am Traubenentzug orientieren, sondern muss in erster Linie die hohe Auswaschungsrate der beiden basischen Elemente berücksichtigen. Für Böden mit pH-Werten im anzustrebenden Bereich (siehe Tabelle oben) wird für leichte Böden eine Erhaltungskalkung in Höhe von 200 bis 350 kg CaO/ha und Jahr für mittlere bis schwere Böden 450 – 650 kg CaO/ha und Jahr empfohlen. Wegen des häufig anzutreffenden Düngungsbedarfes an Magnesium sind magnesiumhaltige Kalke zu bevorzugen. Leichteren Böden und feinerdearmen Gesteinsverwitterungsböden sind ausschließlich die langsamer verfügbaren Kalke, wie kohlensaurer Kalk, Carbokalk oder Silikatformen aus der Hüttenindustrie (Hüttenkalk u. a.) zuzuführen. Mittlere und schwere Böden können sowohl diese als auch Branntkalk erhalten. Auch hier kann aus arbeitswirtschaftlichen Überlegungen eine Schaukeldüngung im 3-JahresRhythmus erfolgen. Für stärker versauerte Böden werden einmalige Gesundungskalkungen in Höhe von 2 bis 5 t CaO/ha empfohlen. Erhaltungskalkung in Gaben für 3 Jahre (bei Versorgungsstufe C) Leichte Böden Mittlere Böden Kohlensaurer Kalk Magnesiummergel 1,5 – 2,0 t/ha 3,0 - 3,5 t/ha Hüttenkalk Branntkalk Magnesiumbranntkalk nicht geeignet 1,4 – 1,7 t/ha
Schwere Böden 3,5 - 4,0 t/ha
1,8 – 2,0 t/ha
Empfehlungen zur N-Düngung siehe Merkblatt „Stickstoffdüngung im Weinbau“.
6.4 Humusversorgung im Rahmen der Düngeverordnung Bei Berücksichtigung der Bestandsabfälle der Reben werden jährlich, nach Erfahrungen des DLR Mosel, in vorwiegend offen gehaltenen Böden 0,5 bis 1 t organischer Kohlenstoff pro ha benötigt. Überall dort, wo diese Menge nicht durch Begrünungen geliefert werden kann, ist eine regelmäßige Humuszufuhr erforderlich. Dabei ist folgendes zu beachten: o Die Mengenbemessung muss sich am N-Gehalt der Humuslieferanten orientieren. Mit einer Gabe sollte nicht mehr als der Bedarf an pflanzenverfügbarem Stickstoff von drei Jahren ausgebracht werden (90 - 150 kg N/ha). Je nach Zusammensetzung und Abbaubarkeit der Produkte wird von einer Verfügbarkeitsrate in den ersten drei Jahren von 50 bzw. 75 % ausgegangen. Die mit dem Humus ausgebrachten Nährstoffe sind bei der mineralischen Düngung einzusparen.
- 56 o o Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff (> 1,5 % N i. TM) und Phosphat (> 0,5 % P2O5 i. TM) dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Eine Ausnahmeregelung ist nicht mehr vorgesehen. o Kieselgur und Mischprodukte dürfen nicht in trockenem Zustand ausgebracht werden. Sie müssen nach der Ausbringung sofort eingearbeitet werden. o Eine Aufbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngern ist nur erlaubt, wenn deren Gehalt an Gesamt-N und Phosphat ermittelt wurde oder wenn entsprechende Richtwerte vorliegen. o Von allen außerlandwirtschaftlichen Produkten sind generell aktuelle Analysenergebnisse unabhängiger Labors (z.B. Fremdüberwachungszeugnis für Biokompost) notwendig. Bei Aufbringung von Bioabfällen von Herstellern, die kein Mitglied in einer Gütegemeinschaft sind, ist eine Bodenuntersuchung auf Schwermetalle und pH-Wert durchzuführen und innerhalb von 3 Monaten der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Referat 31 zu melden. o Nach der Bioabfall-VO (1998) dürfen Biokomposte je nach Schwermetallgehalt alle 3 Jahre zu maximal 20 bzw. 30 t Trockensubstanz/ha ausgebracht werden Innerhalb von 2 Wochen ist vom Bewirtschafter oder einem beauftragten Dritten der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion, Referat 31, die Aufbringungsfläche anzuzeigen. o Mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft dürfen im Betriebsdurchschnitt 170 kg N/ha nicht überschritten werden. o Organische oder organisch-mineralische Handelsdünger, die zumeist N-Gehalte zwischen 3 und 14 % aufweisen, sind für die Behebung von Humusdefiziten wenig geeignet. Ihr hoher N-Gehalt und dessen schnelle Verfügbarkeit lässt die Ausbringung von Mengen, die einen nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Humusbilanz leisten könnten, nicht zu. o Geruchsintensive Wirtschaftsdünger oder Sekundärrohstoffdünger (Bioabfallkompost) sollten in Weinbaugemarkungen nicht in der Zeit zwischen Rebblüte und Traubenlese (Juli - Oktober) ausgebracht werden. o In Siedlungsnähe sind möglichst Grünschnittkomposte, Baumrinde oder nur gut verrottete Produkte einzusetzen. Bei auftretenden Geruchsbelästigungen sind die Dünger sofort einzuarbeiten.
6.5 Weitere Vorgaben der Düngeverordnung o Die Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und technisch in Ordnung sein. o Beim Ausbringen von Düngemitteln ist dafür zu sorgen, dass kein direkter Eintrag oder ein Abschwemmen in die Oberflächengewässer erfolgt. Bei der Ausbringung von Düngern mit wesentlichen Nährstoffgehalten (> 1,5 % N in Trockenmasse; >0,5 % P2O5 in Trockenmasse) muss von oberirdischen Gewässern mind. ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Weitere Informationen, Formulare und EDV-Anwendungen siehe www.dlr.rlp.de bZ DLR3 - 0612
Nährstoffvergleich für Weinbaubetriebe bzw. Betriebszweig Weinbau 1) Erläuterungen zum Nährstoffvergleich siehe: www.dlr.rlp.de -> Weinbau -> Düngung-Bodenpflege -> Bemessung und Dokumentation Betrieb:
Düngejahr
2009
1
Gesamtrebfläche
............ ha
2
Nicht in Ertrag stehende Rebflächen (1. Jungfeldjahr, Rebbrache, Rebschule)
............ ha
3
Ertragsrebfläche
(Zeile 1 minus Zeile 2)
............. ha
Alle folgenden Eintragungen beziehen sich auf die Verwertung oder Erzeugung im Laufe des Berichtszeitraumes.
A) Nährstoffzufuhren (Zukäufe und andere Übernahmen, sowie N-Bindung durch Leguminosen) Düngemittel 2) (mineralische u. organische)
Ausbringmengen Anzahl
kg/Einheit
Einheit (z.B.
u. andere Zufuhren
N
P2O5
dt, t)
1
2
kg gesamt
K2O
MgO
N
3
4
5
6
Sp.2 x Sp.3
6 7 8 9
12 13 14
MgO
Sp.2 x Sp.4
Sp.2 x Sp.5
Sp.2 x Sp.6
- 57 -
5
11
K2O
Angabe freiwillig 3)
4
10
P2O5
Angabe freiwillig 3)
Summen Nährstoffzufuhren durch Düngemittel Zufuhr durch Stickstoffbindung durch Leguminosen (N-sammelnde Pflanzen) 4)
(Summe von Zeilen 4 bis Zeile 9)
Zusammenfassen einheitlicher Parzellen (Sp. 1) Leguminosenanteil in Begrünung abschätzen – N-Bindung aus Tabelle entnehmen und in Sp. 2 eintragen.
15
Summe Stickstoffzufuhr durch Leguminosen
16
Summen Nährstoffzufuhren gesamt
Rebfläche (ha)
N-Bindung (kg N/ha)
1
(Summe von Zeile 11 bis Zeile 14) (Summen von Zeile 10 und Zeile 15)
2
N (kg gesamt) Sp. 1 x Sp. 2
B) Nährstoffabfuhren (Verkäufe und andere Abgaben) Mengen
kg/ Einheit
Produkte zur Vermarktung
N Anzahl
1
17 18 19 20
P2O5
Einheit 2
kg gesamt
K2O
MgO
Angabe freiwillig 3) 5 6
3
4
Trauben Most
t 1000 Liter
2,5 0,6
1,0 0,4
4,0 1,4
0,4 0,1
Wein Weinhefe, flüssig (20 % TM)
1000 Liter 1000 Liter
0,2 8,0
0,2 3,0
0,7 12
0,3
N
P2O5
K2O
MgO
Angabe freiwillig 3) Sp.2 x Sp.3
Sp.2 x Sp.4
Sp.2 x Sp.5
Sp.2 x Sp.6
N
P2O5
K2O
MgO
21 22 23 24
Summen Nährstoffabfuhren
(Summen von Zeile 17 bis Zeile 23)
25
Differenzen zwischen Zufuhr und Abfuhr (kg gesamt)
26
Differenzen je Hektar (kg pro ha Ertragsrebfläche)
( Zeile 16 minus Zeile 24) (Zeile 25 geteilt durch Zeile 3)
D) Mehrjähriger betrieblicher Vergleich der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat Übertrag von
2004
2005
Vorjahre 2006
2007
2008
Düngejahr 2009 (Zeile 26)
Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr
kg N/ha kg P2O5/ha
Ort, Datum, Unterschrift des Betriebsleiters: 1) 2) 3) 4)
………………………………………………………………………..
Der Nährstoffvergleich kann manuell mit diesem Formular oder einem EDV-gestützten Programm erstellt werden; z.B. Excelanwendung unter www.dlr.rlp.de -> Weinbau -> Düngung. Handelsdünger, betriebsfremde Wirtschaftsdünger und Sekundärrohstoffdünger, sowie Produkte zur Weiterverarbeitung, deren Reststoffe als Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb verwendet werden (z. B. durch Zukauf von Trauben, Most, Hefe – entsprechende Nährstoffgehalte aus Zeilen 17 – 20 übernehmen). Die Angaben zu den Nährstoffen Kali und Magnesium sind freiwillig und dienen lediglich zur Orientierung des Betriebsleiters. Erfassung des Stickstoffanteils der durch Leguminosen (z. B. Klee, Wicken, Ebsen) in Begrünungen gebunden wird. Schätzung des Deckungsgrades der Leguminosen im Begrünungsbestand erforderlich. Siehe Tabelle in Erläuterungen unter www.dlr.rlp.de. (DLR-Rheinpfalz 0908)
- 58 -
C) Berechnung des Nährstoffvergleiches
- 41 - - 59
Übersicht 1: Nährstoffgehalte in Produkten des Wein- und Obstbaues Einheit
Weinbau Nährstoffzu- und abfuhren durch Ernte, An- und Verkäufe, sowie Entsorgung u.a. Abgaben Trauben / Maische Most / Wein Trester Trester Weinhefe, flüssig (20 % TS) Weinhefe, filtriert (40 % TS) Weinhefe, filtriert (40 % TS) Holz, normal Holz, wüchsig
dt dt oder hl dt m3 hl m3 dt ha ha
mittlerer Ertrag dt/ha 400 200 200 100 100
Obstbau Kernobst Steinobst Erdbeeren Himbeeren Johannisbeeren
Nährstoffgehalt in kg N
P2O5
K 2O
0,22 0,02 0,8 3,5 0,8 11,2 1,6 10 20
0,10 0,02 0,3 1,3 0,3 4,2 0,6 4 8
0,45 0,07 1,3 5,8 1,2 16,8 2,4 15 30
Nährstoffgehalt in kg/dt N P2O5 K2O 0,11 0,03 0,19 0,25 0,06 0,4 0,17 0,05 0,28 0,2 0,04 0,2 0,2 0,04 0,2
N 44 50 34 20 20
Nährstoffabfuhr in kg/ha P2O5 K2O 12 76 12 80 10 56 4 20 4 20
Übersicht 2: Nährstoffgehalte in organischen Düngern Produkt Einheit Stroh (1 dt = 7 Hochdruckb.) FESTMIST, frisch Rindvieh (23 % TS) Schweine (20 % TS) Hühner (44 % TS) Baumrinde (1 m3 = 4 dt) Biokomposte 1) Kompost aus getrennter Sammlung von Haus- u. und Gartenabfällen Grünkomposte 1) aus zerkleinerten und kompostierten Gartenu.a. Grünabfällen Organ. Düngemittel Hornspäne, -mehl Terragon Rizinusschrot
dt
Stickstoff (N) gesamt verfügbar kg/Einheit kg/Einheit
Phosphor P2O5 kg/Einheit
Kalium K2O kg/Einheit
0,4 0,05
0,2 0,025
0,2
HD-Ball.
1,2 0,2
dt dt dt dt m³
0,4 0,5 1,7 0,3 1,2
0,2 0,25 0,85 0,15 0,6
0,2 0,7 1,6 0,1 0,4
0,5 0,5 0,9 0,2 0,8
t
7-12
3,5 - 6,0
3-5
6-9
m³
4-6
2,0 - 3,0
2-3
3-4
t
4-5
2,0 - 2,5
2-3
4-6
m³
3-4
1,5 - 2,0
1-2
3-4
dt dt dt
14 4,1 5,7
10,5 3,1 4,3
3,6 2,4
2,7 1,4
- 60Organ. Masse
Reinnährstoffgehalte in % Organische Düngemittel
N
P2O5
K2O
MgO
Kosten
%
Bestandteile, Sonstiges
80
nur aus Schlachtabfällen getrockneter Tresterkompost
€/Einheit
Hornspäne, mehl
13-15
Humulus TK 42 streufertig
1,8
0,6
2
0,2
55
Hühnerdung, getrocknet
3,5-5,1
2,0-3,6
2,0-2,7
0,6-1,0
60 - 70
Maltaflor
5
3
5
Rapsschrot
5
2,3
1,6
0,8
80
210
5,7
2,4
1,4
0,8
80
310
5
0,3
5,5
Rizinusschrot Vinasse (flüssig)
80
575
250 Malzkeimdünger
Zuckerrübenverarbeitung
400
240
Spezialdünger zur Bodendüngung Düngemittel
Nährstoffgehalte (%) N
Basacote Plus 6M
16
P2O5 K2O MgO 8
12
B
2
6
Eisenchelat gegen Chlorose BorBodendünger
11
Crescal FE
6
Lebo-Fer
6
Sequestren 138 Fe Granulat
6
Eisenchelat gegen Chlorose Eisenchelat gegen Chlorose Eisenchelat gegen Chlorose
Aufwand- Mittlere menge Kosten kg bzw l/ha
Sonstige
+ SPE 0,4 (umhüllter Depotdünger)
Basafer
Borax
Fe
Anwendung
Neupflanzungen 5 - 20 g/Rebe Jungreben 3 - 7,5 g/Rebe; Ertragsreben 10 20 g/Stock Bei Bormangel ca. 3 - 5 kg Borax/(ha*Jahr) 3 - 20 g/Stock ; Lanzen in 20 bis 30 cm Tiefe Lanzen 8 - 10 g/Stock + 1 L Wasser 10 - 20 g/Stock; Ausbringung: streuen, lanzen + gießen
25
€/ha
80
179
80
1086
20
21
20 - 50
473
40
50
698
80
1980
40
10
40
-
-
-
-
- 61 Blattdünger Düngemittel
Albatros sprint
10
Aminosol
9
Azolon Fluid
28
Basfoliar 36 Extra
27
P2O5 K2O MgO
52
B
10
Sonstige
Fe
0,2
3
Bortrac
+ SPE
1,0 % Mn + SPE
11
Calcinit Epso microtop
Anwendung
Nährstoffgehalte (%) N
16 15
(Bittersalz mit B und Mn)
EpsoTop (Bittersalz)
1
3
35
1
-
AT - TS 4 x
3
-
5
NBL - AS 2 - 3
5
-
10
0,3 - 0,6 %
2
VBL
1
-
2
NBL - TS 0,5 - 3 %
15
-
30
NBL - TS 0,5 - 3 %
15
-
30
VBL - NBL alle 10 - 12 Tage
2,5
-
3,3 2,48 Mn
Fetrilon - Combi
9
0,5
-
2
AT - VBL 2 x; NBL 2-4 x; 0,1 0,5 %
Folicin-Bor plus flüssig
0,5
4
1,5 Cu, 4,0 Mn, 0,1 Mo 1,5 Zn
9,3
Goemar Fruton Spezial
5
4,8
1,7
0,5
-
2
1
-
3
1,4 % Mn
1 - 3 x, max. 1 %
1
-
3
Meeresalgen
VBL - NBL 3 x NBL - TS 0,5 %
8
6
+SPE
Lebosol-Bor (11% B)
11
Lebosol-Eisen-Citrat 3
Lebosol-Kalium-Plus
3
Lebosol-Magnesium
400
Lebosol-Magnesium
500
Lebosol-Magnesiumnitrat Lebosol-Magnesium-plus
VBL - NBL mehrmals
31 27
3 2
-
5
4
-
6
-
1
3
-
5
VBL - Blühbeginn 2 x
4,4
Lebosol-Kalium 450
6
max. 1 %
11 6,8
8
8
VBL - AS 2 - 3 x; 0,1 - 0,5 %; Rebsorten beachten
Folicin-Mg plus flüssig
46
-
NBL 2 x
13
Harnstoff
6
9
Fetrilon 13 %
Kamasol blau 8+8+6
3 7,5
TS - AS 0,5 - 1,0 %
Fertileader Fe Mn 7
4,5
1,0 Mn
83
Fertileader Magnum Mg
3
0,3 %
0,2 2,8 Mn, 1,0 Zn
Falnet
kg bzw l/ha VBL - NBL
26 % CaO
16
Eurofit Max
Aufwandmenge
4
VBL 1 -2 x, TS - AS 1 - 2 x
18
VBL - NBL mehrmals
2
-
3
Mg-Carbonat
33 7 10
4
VBL - AS mehrmals
10 26
5
7
2
-
3
+ SPE
VBL - NBL mehrmals
Lebosol-Mangan 500
27 Mn
VBL - NBL 2 - 3 x
1
Lebosol-Zink 700
39,8 % Zn
VBL
1
Eiweißhydrolysat, Braunalgenextr.
VBL
Lysodyn Eisen-Express
4
5
1,5
2
- 62 Blattdünger Düngemittel
Anwendung
Nährstoffgehalte (%) N P2O5 K2O MgO
B
Aufwandmenge
Sonstige
Fe
kg bzw l/ha
Magnisal / Magnesiumnitrat
11
16
NBL - TS max. 0,5 %
3
-
6
Magnitra
7
10
NBL mehrfach
4
-
6
2
NBL - TS 0,5 %
3
-
6
Multi KMg (Kaliumnitrat mit Mg
12
Optileader B
4
43 6
4
Phosfik
3
27 18
Phosfik
3
27 18
3,2
3 +SPE
0,01 0,02 0,02 Mn, 0,02Cu, 0,02 Zn
Phytoamin - Meeresalgensaft Rizammina
TM
13
Safe - K
3
Siapton
9
8
21
2
0,10 0,08 Cu; 0,1 Mn; tw. organ.
33
VBL - TS mit > 400 L/ha Brühe, Mix? VBL 2 x; NBL 2 x
3
-
ab AT mehrmals
2
-
Solubor DF
18
4 3 2,5
NBL 2 - 3 x TS - AB 2 x
Aminosäuren
3,5
3
-
5 3
0,3 - 0,5 % AT - NBL 1 - 3 x (max. 0,3 %)
1
-
3
VBL 2x 0,3 - 0,5% NBL 0,5%
1
-
3
VBL - NBL mehrmals
2
-
5
VBL - NBL mehrmals
3
-
5
VBL - NBL
2
-
3
NBL - TS
9
-
10
VBL 2 x
2
-
3 3
NBL - AS 2 - 3 x,
4
-
5
SPE = Spurenelemente SprintAlga TM
12
Harnstoff-N + Algen
Tracer
0,2 0,6 0,6 Mn, 0,35 Zn u.a. SPE
Weinbau Eisen
3
Wuxal Eisen plus
5
Wuxal Amino
9
4,3
3,1 5
Wuxal Aminocal
Aminosäuren 15 % Ca, 0,5 % Mn, Aminosäuren
0,5
0,8 Mn, 0,5 Zn; BraunalgenSuspension
2
2,5
VBL - NBL 1 - 2 x
Wuxal Ascofol Wuxal Boron
2 8
Wuxal Calcium
10
Wuxal Combi Fe
10
20
2
0
1
0,05 Cu, 0,05 Mn, 0,05 Zn
VBL + NBL 3 - 4 x
5
Wuxal Combi Mg
20
15
4
0
0,1
0,05 Cu, 0,05 Mn, 0,05 Zn
3 - 5 x (max. 0,5 %)
5
Wuxal K 40
3
25
2
TS - AS 3 x
5
NBL - AS 1 - 3 x
5
0,5 Cu, 1,5 Mn, 0,01 Mo, 1,0 Zn
NBL - AS 2 - 3 x
1
6 % Zn
VBL - NBL 1 - 2 x
10
7
3 0,1 +SPE
VBL - NBL 3 x
15 CaO, 0,04 Cu, 0,1 Mn, 0,02
2
Wuxal Magnesium Wuxal Microplant
5
Wuxal Zink
5
AT = Austriebsbehandlung VBL = Vorblütenbehandlung NBL = Nachblütenbehandlung TS = Traubenschlussbehandlung AS = Abschlussbehandlung
10
0,1 0,1 Zn
0,1 + SPE
12
0,3
3
0,3
1,0 Mn, 0,7 Zn, Aminosäuren
1
1
-
1,5
- 63 -
Wichtige Telefonnummern: Frage Rebschutz und Düngung
Zugelassene Bodenlabors
Sammelstelle für Bodenuntersuchungen Bei Lagerung u. Transport von Pflanzenschutzmittel Bei Abfallentsorgung von Pflanzenschutzmittel: Verpackungen Verpackungen Verpackungen Restmengen Bei Umweltproblemen durch Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei Beschwerden über Beeinträchtigung durch Pflanzenschutzmaßnahmen: Bei gesundheitlichen Beschwerden nach Kontamination mit Pflanzenschutzmittel:
Anzurufende Institution DLR Mosel Dienstsitz: Bernkastel-Kues Dienstsitz: Trier
06531/956-0 0651/9776-0
- Bodenuntersuchungslabor Bolamix, Mühlenweg 3, 56288 Leideneck - LUFA, landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer, Obere Langgasse 40, 67346 Speyer - Agrolab Labor GmbH, Kirschstr. 2, 85416 Oberhummel - BGD, Bodengesundheitsdienst GmbH Postfach 1164, 97195 Ochsenfurt - Maschinenringe Trier-Wittlich e.V. Europa-Allee 5, 54343 Föhren Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord; Regionalstelle Gewerbeaufsicht
06762/5561
ART RWZ Trier-Ruwer RWZ Wittlich RWZ Koblenz Fa. Horsch Trier Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 42
0651/94911414 0651/95802-15/-50 06571/69031-22/-40 0261/8086-53/-38 0651/8277555 0651/9494-631
DLR Mosel Dienstsitz: Bernkastel-Kues Dienstsitz: Bernkastel-Kues Dienstsitz: Trier Hausarzt Informations- und Behandlungszentren: Bonn Homburg Mainz
EDV-gestützte Anbau- und Düngeplanung
Telefonnummer
Maschinenringe Trier-Wittlich e.V. Europa-Allee 5 54343 Föhren Anzeigepflicht bei der Ausbringung SGD Nord von Biokompost Neustadt 21 56068 Koblenz
06232/1360
08761/761321 09331/91481
06502/995858 0651/4601-205/-206
06531/956-401 0172/6133516 0651/9776-316
02 28 / 1 92 40 und 02 28 / 2 87-332 11 0 68 41 / 1 92 40 und 0 68 41 / 16 83 14 0 61 31 / 1 92 40 und 0 61 31 / 23 24 66 06502/995858
0261/12025-92
Pflanzenschutz-Dokumentation im Weinbau
Pflanzenschutzmittel Mittel Herbizid
……………..
……………..
Traubenwickler
……………..
Schädlinge
Botrytis
Schwarzfäule
Peronospora
Oidium
Krankheiten Roter Brenner
…………… Jahr Lfd. Datum Nr.
Betrieb:
Aufwandmenge kg/ha
Behandelte Fläche
Anwender
Parzellen, oder Schläge, oder Alle
Name
oder
ltr/ha
- 64 -