PDF vom 13. 02. 2017
INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN Bauen/Wohnen
Seiten 8 - 9
Mobilität/Verkehr
Seiten 10 - 17
Bildung/Wissenschaft/Kultur
Seiten 18 - 19
Kinder/Jugend/Familie/Senioren
Seite 20
Stadtplanung/Stadtentwicklung
Seiten 21 - 56
Freizeit/Sport
Seiten 57 - 58
Umwelt/Grünraum/Energie
Seiten 59 - 62
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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2
ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE Was ist das Ziel der Vorhabenliste? Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen.
Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun? Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht.
Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste? Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium (Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat).
Wann kommen Vorhaben auf die Liste? Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden.
Wer aktualisiert die Vorhabenliste? Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem zuständigen Stadtsenatsreferentin/en.
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen
V. Gries
Bauen/Wohnen Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Wirtschaft/Tourismus Soziales
17. 01. 2017
8
14.14.0 Bebauungsplan "Reininghaus Parkquartier - Brauhausstraße"
XIV. Eggenberg
Bauen/Wohnen
20. 01. 2017
9
Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/ Puntigamer Straße
VII. Liebenau
Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie
14. 01. 2015
10
Geh-und Radweg Andritzbach
XII. Andritz
Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie
12. 01. 2017
11
Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf
Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung
13. 01. 2017
12
Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018
Gesamtstädtisch
Mobilität/Verkehr
22. 12. 2015
13
Gehsteig Ziegelstraße
XII. Andritz
Mobilität/Verkehr
12. 01. 2017
14
Gehsteig Kahngasse
III. Geidorf
Mobilität/Verkehr
12. 01. 2017
15
Gehsteig Sternäckerweg
VII. Liebenau
Mobilität/Verkehr
12. 01. 2017
16
Planungen für verkehrstechnische Aufschließung Reininghaus (Planungen für Rad-, Fuß-und KfzVerkehr)
V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf
Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie
17. 01. 2017
17
Schulausbauprogramm 2014 - 2020
V. Gries VI. Jakomini VII. Liebenau XI. Mariatrost XII. Andritz XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang Gesamtstädtisch
Bildung/Wissenschaft/ Kultur Bauen/Wohnen Kinder/Jugend/Familie/ Senioren
07. 12. 2016
18
Umfeldgestaltung Bildungscampus Algersdorf
XIV. Eggenberg
Bildung/Wissenschaft/ Kultur Mobilität/Verkehr Kinder/Jugend/Familie/ Senioren
17. 01. 2017
19
Neubau & Sanierung von Jugendzentren
IV. Lend VI. Jakomini VII. Liebenau
Kinder/Jugend/Familie/ Senioren
08. 02. 2016
20
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
1.0 Räumliches Leitbild (RLB)
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
22. 06. 2016
21
Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie
08. 02. 2017
22
11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
XI. Mariatrost
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
15. 02. 2016
23
4.0 Flächenwidmungsplan
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
22. 06. 2016
24
05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"
V. Gries
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
05. 01. 2017
25
16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str."
XVI. Straßgang
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
15. 02. 2016
26
16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
05. 01. 2017
27
05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse
V. Gries
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
06. 06. 2016
28
4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
22. 06. 2016
29
04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West"
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
23. 05. 2016
30
Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus
V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf
Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie
20. 07. 2015
31
04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
32
04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai Buhnengasse"
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
33
12.22.0 Bebauungsplan "ProchaskagasseRadegunder Str.-Schöckelbach
XII. Andritz
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
34
07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Ostbahn"
VII. Liebenau
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
35
12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung
XII. Andritz
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
36
06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"
VI. Jakomini
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
27. 09. 2016
37
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"
V. Gries
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
03. 10. 2016
38
14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
09. 01. 2017
39
14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße Handelstraße - Straßganger Straße"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
09. 01. 2017
40
08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)"
VIII. St. Peter
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
09. 01. 2017
41
06.22.0 Bebauungsplan "Conrad-vonHötzendorfstraße/Fröhlichgasse"
VI. Jakomini
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
05. 10. 2016
42
04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
05. 01. 2017
43
Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung
III. Geidorf
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
02. 03. 2016
44
02.13.0 Bebauungsplan Rechbauerstrasse Herrandgasse
II. St. Leonhard
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 06. 2016
45
14.16.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße Eggenberger Allee - Prangelgasse"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
09. 01. 2017
46
15.07.0 Bebauungsplan "Wetzelsdorfer Straße Reininghaus Quartier 7"
XV. Wetzelsdorf
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
20. 01. 2017
47
05.20.0 Bebauungsplan "Karlauer Straße Köstenbaumgasse"
V. Gries
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
08. 11. 2016
48
02.14.0 Bebauungsplan "Merangasse Leonhardgürtel - Morellenfeldgasse"
II. St. Leonhard
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
27. 07. 2016
49
16.21.0 Bebauungsplan "Ankerstraße Straßganger Straße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
27. 09. 2016
50
07.22.0 Bebauungsplan "Kloiberweg"
VII. Liebenau
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
14. 10. 2016
51
08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse"
VIII. St. Peter
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
14. 10. 2016
52
07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Stangelmühlgasse"
VII. Liebenau
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
21. 10. 2016
53
14.19.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 6a Süd, Wetzelsdorfer Straße"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
15. 11. 2016
54
04.08.1 Bebauungsplan "Lendkai - Netzgasse Neubaugasse - Pflanzengasse", 1. Änderung
IV. Lend
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
07. 02. 2017
55
16.23.0 Bebauungsplan "Kärntner Straße Seiersbergstraße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/ Stadtentwicklung
13. 02. 2017
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Sanierung Merkur Eisstadion u. Umbau Merkur Arena
VII. Liebenau
Freizeit/Sport
23. 11. 2016
57
Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig
XV. Wetzelsdorf
Freizeit/Sport Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Umwelt/Grünraum/ Energie
14. 10. 2016
58
Gestaltung Grünraum Südgürtel bzw. Trassenpark
VII. Liebenau
Umwelt/Grünraum/ Energie Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Stadtplanung/ Stadtentwicklung Freizeit/Sport Soziales
18. 10. 2016
59
Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen
I. Innere Stadt
Umwelt/Grünraum/ Energie
30. 06. 2015
60
Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse
XIV. Eggenberg
Umwelt/Grünraum/ Energie Bauen/Wohnen Stadtplanung/ Stadtentwicklung
27. 01. 2017
61
Zentraler Speicherkanal (ZSK)
Gesamtstädtisch
Umwelt/Grünraum/ Energie
26. 01. 2017
62
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Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Zur Neugestaltung des Griesplatzes wurden ab 2015 vorbereitende Maßnahmen gestartet. Die TU Graz - Institut für Wohnbau hat ab dem Wintersemester 2015/16 für drei Semester das Thema Griesviertel als Institutsschwerpunkt. StudentInnen befassen sich in mehreren Lehrverantaltungen zum Thema Griesviertel und entwickeln Projektideen. Eine breite BürgerInnenbeteiligung sowie eine städtebauliche Potentialuntersuchung für das Griesviertel sind ebenso vorgesehen, um mögliche Entwicklungschancen zu untersuchen. Basierend auf den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess, der wissenschaftlichen Begleitung und der städtebaulichen Potenzialuntersuchung soll ein Architektur- und Gestaltungswettbewerb voraussichtlich 2018 ausgelobt und durchgeführt werden.
Politische Beschlusslage
Die Projektgenehmigung des Gemeinderates zu den vorbereitenden Maßnahmen erfolgte am 9. Juli 2015.
Umsetzungszeitraum
2015 bis 2018
Kostenrahmen
Für die vorbereitenden Maßnahmen werden EUR 460.000,- veranschlagt.
Aktueller Stand des Vorhabens
Eine erste Informationsveranstaltung zum Thema Griesplatz fand im März 2015 statt. Mit den vorbereitenden Maßnahmen wurde im 2. Halbjahr 2015 begonnen. 2016 fanden zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten statt. Hierzu wurde im März 2016 ein privates Team zur Unterstützung beauftragt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
Griesplatz
Themenbereich(e)
Bauen/Wohnen, Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Wirtschaft/Tourismus, Soziales
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Ein BürgerInnenbeteiligungskonzept wurde von der Stadtbaudirektion erarbeitet. Im Zuge des Beteiligungsprozesses sollen Workshops mit den unterschiedlichen Zielgruppen, Aktivitäten vor Ort, Begehungen u. v.m. sowie eine breite Information für alle Interessierten stattfinden. Bestehende Initiativen (Pro Gries, Unser Griesplatz), der MigrantInnenbeirat und das Citymanagement sowie Vereine und Institutionen (z.B. Religionsgemeinschaften im Umfeld, MigrantInnenvertretungen, Frauenorganisationen, Sozialvereine, Schulen etc.) sollen aktiv eingebunden werden. Zur Unterstützung der Stadtbaudirektion in der Detailkonzeption und Durchführung der Beteiligungsangebote wurde ein externer Träger beauftragt. Gemeinsam mit der Stadtbaudirektion wurden im Jahr 2016 unterschiedliche Formate der BürgerInnenbeteiligung durchgeführt.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Die Entwicklungsmöglichkeiten des Griesviertels sollen untersucht und definiert werden. Teilaspekte sind die Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, sowie der Nutzungsqualitäten im speziellen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion Mag. Simone Reis Tel.: +43 316 872-3514 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Projekt-Homepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/ziel/6501103/DE/
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14.14.0 Bebauungsplan "Reininghaus - Parkquartier Brauhausstraße"
9
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 36.931m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (3.20 Flächenwidmungsplan-Änderung) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015-2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=109
Themenbereich(e)
Bauen/Wohnen
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich fand am 23. Juni 2016 um 18.00 Uhr, in der green box, Eggenberger Allee 31, eine Informationsveranstaltung der Stadt Graz statt.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Suzanne Artés Tel.: +43 316 872-4712 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße 10 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung
Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2017 - 2018
Kostenrahmen
Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des Vorhabens
Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der BürgerInnenbeteiligung entwickelt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen, die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung präsentiert.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen, Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver Fußgängerbereiche Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872-3522 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Geh-und Radweg Andritzbach
11
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden. Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt.
Politische Beschlusslage
Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016 die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Sommer 2014 bis Herbst 2016
Kostenrahmen
330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie 120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung.
Aktueller Stand des Vorhabens
Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen werden. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der Landesstraße begonnen. Im Dezember 2016 wurde der Geh-Radweg fertig gestellt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
12
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen.
Politische Beschlusslage
Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2017 (Planung & Erwirken erforderlicher Bescheide)
Kostenrahmen
Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen.
Aktueller Stand des Vorhabens
Einreichplanung
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer Verkehrspolitik
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion Dipl.-Ing. Klaus Masetti Tel.: +43 316 872-3506
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018
13
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 12. 2015 Inhaltliche Beschreibung
Im Rahmen des Radschwerpunktes 2016, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-, Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2018 vorgesehen. Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet.
Politische Beschlusslage
Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 17.12.2015 beschlossen und die notwendigen Mittel werden ab 2016 bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum
2016 - 2018
Kostenrahmen
EUR 1.550.000,-
Aktueller Stand des Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/
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Gehsteig Ziegelstraße
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
In der Ziegelstraße wird vom Viktor-Zack-Weg bis Rainleiten ein Gehsteig bzw. Gehweg errichtet. Im Abschnitt vom Viktor-Zack-Weg bis zur Inge-Morath-Straße wird der Gehsteig an der Nordseite der Ziegelstraße situiert werden, da an dieser Seite über die gesamte Länge Zugänge zu Wohnhäusern vorhanden sind. In diesem Bereich wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Im Abschnitt von der Inge-Morath-Straße bis Rainleiten wird der Gehweg an der Südseite der Ziegelstraße gebaut. Ziel ist es, dass der Gehsteig möglichst zeitgleich mit den Ausbaumaßnahmen des Stufenbaches errichtet wird. Bedingt durch die für den Bachausbau erforderlichen Arbeiten im Straßenraum, wird der Bau des Gehsteiges in Abstimmung mit dem Bachausbau erfolgen.
Politische Beschlusslage
Der Bau des Hochwasserschutzes am Stufenbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Ziegelstraße beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Begleitend zum Ausbau des Stufenbaches, 2016 und 2017
Kostenrahmen
EUR 534.500,00 für Planungen, Grundeinlösen, Beleuchtung und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des Vorhabens
Die erforderlichen Grundeinlösen konnten positiv abgeschlossen werden. Die straßenrechtliche Bewilligung für den Bau des Gehsteiges liegt vor. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist im Gange. Der erste Teilabschnitt des Gehsteiges ist bereits fertig gestellt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Ziegelstraße, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im erforderlichen straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" sollen Haltestellen auf attraktiven Wegen erreichbar sein.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax.: +43 316 872-2889 E-Mail:
[email protected]
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Gehsteig Kahngasse
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
In der Kahngasse wird im Bereich vom Haus Nr. 1 ein Gehsteig errichtet. Der Gehsteig wird an der Westseite der Straße gebaut. Die Fahrbahn wird vom Gehsteig durch einen Grünstreifen mit Bäumen getrennt.
Politische Beschlusslage
Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Kahngasse beschlossen.
Umsetzungszeitraum
voraussichtlich 2017
Kostenrahmen
EUR 97.200,00 für Planungen, Grundeinlösen und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des Vorhabens
Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Bewilligung für die Entfernung der vorhandenen Bäume, inklusiver Verpflichtung von Neupflanzungen liegt vor. Die Ausschreibung ist in Vorbereitung.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Kahngasse, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail:
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Gehsteig Sternäckerweg
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Im Sternäckerweg wird im Abschnitt von der Liebenauer Hauptstraße bis zur Ostbahn an der Südseite ein Gehsteig errichtet. Für die Errichtung eines Gehweges an der Südseite des Sternäckerweges ist es erforderlich die Fahrbahn nach Norden zu verschieben und auch an der Nordseite den Gehweg neu zu errichten. Auf Grund der erforderlichen Straßenentwässerung kann kein Gehsteig mit Randleisten, sondern nur ein fahrbahnniveaugleicher Gehweg vorgesehen werden. Im Bereich der Einmündung des Banngrabenweges wird eine Querungshilfe für zu Fuß gehende Personen vorgesehen werden, ein Schutzweg ist auf Grund der Nähe zur Eisenbahnkreuzung nicht möglich.
Politische Beschlusslage
Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehweges im Sternäckerweg beschlossen.
Umsetzungszeitraum
im Sommer 2016 umgesetzt
Kostenrahmen
EUR 400.000,00 für Planungen und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des Vorhabens
Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Umsetzung erfolgte in den Sommermonaten 2016.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges im Sternäckerweg, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 311 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 e-mai:
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Planungen für verkehrstechnische Aufschließung Reininghaus (Planungen für Rad-, Fuß-und Kfz-Verkehr)
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Im Zuge der Erstellung des "Rahmenplans Graz-Reininghaus" wurde für den gesamten Stadtteil als Grundlage für das Stadtteilentwicklungskonzept ein Straßennetz erarbeitet, das einerseits eine optimale Erschließung sicherstellen und andererseits für die Zukunft eine flexible Verkehrsorganisation und Querschnittgestaltung ermöglichen soll. Für die einzelnen Straßen wurden Querschnittstypen entwickelt, die als Basis für die Flächensicherung verwendet wurden. Aufbauend auf diese Konzeptplanungen und Gestaltungsvorschläge werden für die einzelnen Straßenabschnitte und Kreuzungsbereiche Einreich- und Ausführungsplanungen erstellt, die städtebaulichen Aspekte berücksichtigen und Grünraumelemente mit entwickeln.
Politische Beschlusslage
Der "Rahmenplan" für die Quartiersentwicklung Reininghaus wurde vom Gemeinderat am 25.2.2010 beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der verkehrstechnischen Aufschließung erfolgte am 4.7.2013. Der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen (Verkehrsplanungen) erfolgte im Stadtsenat am 28.8.2015.
Umsetzungszeitraum
Beginn Herbst 2015 und begleitend mit der Quartiersentwicklung
Kostenrahmen
Planungskosten insgesamt EUR 600.000,00.
Aktueller Stand des Vorhabens
Teilabschnitte stehen vor der straßenrechtlichen Einreichung (Genehmigung der Straßenbehörde für die Umsetzung der Planungen)
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Da die verkehrstechnische Aufschließung bzw. Straßenraumgestaltung im vom Gemeinderat beschlossenen "Rahmenplan Reininghaus" bereits definiert wurde, besteht diesbezüglich kein Gestaltungspielraum. Es ist jedoch eine umfassende BürgerInnen- Information zu aktuellen Planungsständen und den folgenden Baugeschehen vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Umsetzung des Maßnahmenprogramms "Öffentlicher Verkehr", "Fuß- und Radwegenetz", "Mobilitätsmanagement und Parkraummanagement" sowie "Kfz-Verkehr, Straßennetz und Parkraum" unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der "sanften Mobilität" aus dem Rahmenplan Graz-Reininghaus
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
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Schulausbauprogramm 2014 - 2020
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 12. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Die Stadt Graz ist als gesetzlicher Pflichtschulerhalter für die ausreichende Bereitstellung von Schulplätzen verantwortlich. Durch die steigende Zahl an SchulanfängerInnen in Graz ist eine Erweiterung von Schulplätzen notwendig. Zur Umsetzung des "Standortentwicklungskonzept für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz 2020", das der Gemeinderat im März 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde das Grazer Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS) entworfen. Das Investitionsprogramm beinhaltet Sanierungen, Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Schulstandorten. Die Neubaumaßnahmen betreffen die Volksschulen Algersdorf und Smart City Waagner Biro Straße.
Politische Beschlusslage
Der erste Beschluss zum Grazer Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS) wurde am 20.03.2014 vom Grazer Gemeinderat gefasst. Das GRIPS wurde mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.06.2014, 22.10.2015 und 16.06.2016 erweitert.
Umsetzungszeitraum
2014 - 2020
Kostenrahmen
43 Millionen Euro (Stand 16.06.2016)
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Baumaßnahmen in den Volksschulen (VS) Mariagrün, Brockmann, Viktor Kaplan, Peter Rosegger, Algersdorf und Rosenberggürtel sind bereits fertig gestellt. Folgende Fertigstellungstermine sind geplant: Herbst 2017: VS Straßgang Herbst 2018: VS Murfeld, VS Triester Herbst 2019: VS Smart City
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries, VI. Jakomini, VII. Liebenau, XI. Mariatrost, XII. Andritz, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang, Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Bildung/Wissenschaft/Kultur, Bauen/Wohnen, Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften für den Schulbau gibt es einen sehr eingeschränkten Gestaltungsfreiraum. Bei Schulbauvorhaben arbeiten Abteilungen der Stadt Graz übergreifend zusammen (Abteilung für Bildung und Integration, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadtbaudirektion) und zusätzlich wird das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau hinzugezogen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept Graz 4.0 (vertiefende Betrachtungen S. 93): Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Pflichtschulplätzen und deren Erreichbarkeit
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Abteilung für Bildung und Integration Frau Helga Fuchs +43 316 872-7201
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage der Abteilung für Bildung und Integration: http://www.graz.at/cms/beitrag/10014565/267006
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Umfeldgestaltung Bildungscampus Algersdorf
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Die Stadt Graz erweiterte die bestehende Volks- und Neue Mittelschule (NMS) Algersdorf zu einem Schul- und Bildungscampus. Für den Bildungscampus wurde eine 16-klassige Volksschule mit 4 Klassen für bilingualen Unterricht und ein Ganztagesschulbereich neu errichtet sowie die Neue Mittelschule Algersdorf ausgebaut. Zukünftig ist am neuen Bildungscampus mit 700 SchülerInnen und 120 Beschäftigten zu rechnen. Im gesamten Umfeld einschließlich Bildungscampus, Schulschwestern und GIBS wird bis 2020 mit ca. 2600 SchülerInnen und Kindergartenkindern sowie 364 Beschäftigten gerechnet. Das bedeutet eine Zunahme von ca. +10% bis +13% an Kindergartenkindern, SchülerInnen und Beschäftigten. Das Umfeld des neuen Bildungscampus Algersdorf wurde daher durch entsprechende Verkehrs-, und verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen sowie Grünraummaßnahmen umgestaltet. Diese Maßnahmen umfassen den Fußgänger- und Radverkehr, Verbesserungen in der Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs und die Einrichtung von Haltebereichen für den Individualverkehr. Das Planungsgebiet umfasste den unmittelbaren Bereich der Georgigasse einschließlich der Verkehrsregelungen und Fußgängerführungen an den Kreuzungen Georgigasse-Algersdorfer Straße und Georgigasse-Janzgasse. Weiters erstreckte sich das Planungsgebiet auf die Algersdorfer Straße bis einschließlich der Druckknopfampel nördlich der Rochelgasse und der sich dort befindlichen Bushaltestellen.
Politische Beschlusslage
Die Projektgenehmigung wurde am 16.6.2016 im Gemeinderat beschlossen.
Umsetzungszeitraum
August - September 2016
Kostenrahmen
Planungs- und Baukosten EUR 650.000
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Umfeldgestaltung wurde im September fertiggestellt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Themenbereich(e)
Bildung/Wissenschaft/Kultur, Mobilität/Verkehr, Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Bestmögliche Erschließung von Schulstandorten durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie durch Fuß- und Radwege ( 4.0 Stadtentwicklungskonzept, Kapitel 7.1 Soziale Infrastruktur Bildung)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail:
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Neubau & Sanierung von Jugendzentren
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Die Grazer Jugendzentren sind ein fester Bestandteil der Grazer Jugendkultur. Die Stadt Graz bietet jungen Menschen im gesamten Stadtgebiet 13 Jugendzentren, die einen breiten Themenbereich für die Lebenswelten von Jugendlichen abdecken. Der inhaltliche Schwerpunkt bei allen Aktivitäten liegt immer auf den Feldern der Partizipation, Prävention und der Ermöglichung von Entwicklungschancen für alle jungen Grazerinnen und Grazer. Das über die gesamt Stadt verteilte Netz der Jugendzentren weist eine breite Qualitätsspanne hinsichtlich der baulichen Zustände auf. Zur Analyse aller Standorte wurde 2015 eine bauliche Bewertung durchgeführt. Die Analyse führte zu dem Ergebnis, dass die Standorte der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) und Dietrichskeusch`n, (Dietrichsteinplatz 9) weder von ihrer baulichen Substanz, noch von ihrer Raumstruktur her, den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeit entsprechen. Auf Basis dieser Analyse wurde der Neubau der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) sowie die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Dietrichskeusch`n beschlossen.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat vom 21. Mai 2015 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss für beide Neubauprojekte und die Sanierung beschlossen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Durchführung der Projekte beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Fertigstellung soll bis Herbst 2017 erfolgen.
Kostenrahmen
2.065.000,--
Aktueller Stand des Vorhabens
Phase 1: Projektentwicklung und -planung bis Herbst 2016 Phase 2: Baubeginn Herbst 2016/Frühjahr 2017
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend, VI. Jakomini, VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Laut Leitfaden der Offenen Jugendarbeit 2009 wird die Umsetzung der Innenraumgestaltung unter Beteiligung der Jugendlichen erfolgen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Bedarfsgerechte Errichtung neuer Jugendzentren
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Amt für Jugend und Familie Referat für Offene Kinder- und Jugendarbeit Mag. Markus Schabler Tel.: +43 316 872-3190 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Angebote für Jugendliche in Graz: http://www.graz.at/cms/ziel/313755/DE/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
1.0 Räumliches Leitbild (RLB)
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22 Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung. Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten. Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten Gebietscharakters.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2016 die Auflage des 1.0 Räumlichen Leitbildes als Sachprogramm zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Auflagebeschluss Juni 2016 - Rechtskraft voraussichtlich Frühjahr 2017
Kostenrahmen
ca. 100.000 EUR für die externe Vorbereitung, weiters werden vor allem personelle Ressourcen im Stadtplanungsamt gebunden.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Entwurf des 1.0 Räumlichen Leitbildes ist in der Frist von 23.Juni 2016 bis 02.September 2016 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Der Entwurf des 1.0 Räumlichen Leitbildes (RLB) wird nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit besteht für BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt. Die öffentliche Auflage des Entwurfes des Räumlichen Leitbildes erfolgt zeitgleich mit der öffentlichen Auflage des Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplans. 4 öffentliche Informationsveranstaltungen sind zur Vorstellung und Diskussion der Entwürfe vorgesehen. In den Veranstaltungen wird der Entwurf des Räumlichen Leitbildes ausgestellt. Anschließend an die Präsentation von Aufbau und Inhalten des Räumlichen Leitbildes besteht die Möglichkeit zur Diskussion im Plenum.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur." § 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7 StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren"
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanung DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro 22 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen, Plätze und Straßen.
Politische Beschlusslage
Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet. Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt werden sollen.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
ca. EUR 200.000,-
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Ideenwettbewerb wurde am 20.04.2016 ausgelobt, die Preisgerichtsentscheidung fand am 22. und 23.09.2016 statt. Das Verfahren des Ideenwettbewerbes ist damit abgeschlossen. Beteiligungsangebote bei den folgenden Planungsschritten sind in Vorbereitung.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - AnsprechpartnerInnen sind drei MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 gibt es auch eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes mit eingeflossen. Mit Vorliegen der beiden Siegerprojekte werden derzeit weitere Planungsschritte festgelegt, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für BürgerInnen entwickelt werden.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
23
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden.
Aktueller Stand des Vorhabens
Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XI. Mariatrost
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. geordnete Siedlungsentwicklung 2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
4.0 Flächenwidmungsplan
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien, denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten Stadtentwicklung kontrolliert. Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt. Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der Stadt Graz.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2016 die öffentliche Auflage des 2.Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplanes beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Anfang 2017 andauern.
Kostenrahmen
Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des Vorhabens
2015 wurde der 1. Entwurf des Flächenwidmungsplanes öffentlich aufgelegt. Das Stadtplanungsamt hat auf Basis der im Auflagezeitraum 2015 eingegangenen Einwendungen und internen Überlegungen einen 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni 2016 die öffentliche Auflage des 2. Entwurfes beschlossen. Sämtliche Einwendungen zum 1. Entwurf bleiben im Verfahren und werden im Zuge des Endbeschlusses im Gemeinderat behandelt werden.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz hat im Frühjahr 2015 bereits 8 Informationsveranstaltungen zum 1. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes abgehalten. Dabei wurden vor allem die grundsätzlichen Strategien präsentiert. Nunmehr werden für den 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplans 4 weitere Veranstaltungen geplant. Es soll vor allem über die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf berichtet werden.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/ 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"
25
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 17.11.2016 beschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 15. September 2016, um 18.00 Uhr, im Jugend- und Familiengästehaus, Idlhofgasse 74, eine Informationsveranstaltung abgehalten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10271795/1345794/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str."
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2016
Kostenrahmen
Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 16.06.2016 beschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 22.9.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10253249/1345794/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse
28
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.600 m² groß. Ziel des 05.24.0 Bebauungsplanes "Niesenbergergasse Idlhofgasse - Annenstraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015-2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12.05.2016 vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 25.05.2016 veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=72
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 23.09.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung http://www.graz.at/cms/beitrag/10253254/4200710/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Die 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes präzisiert die bestehenden Festlegungen. Davon betroffen sind einerseits die Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren und deren Flächenausmaß sowie andererseits die Baulanddurchgrünung. Weiters werden punktuelle Änderungen im Entwicklungsplan vorgenommen. Diese können nach den Themenkreisen Funktionsänderungen, Grüngürtelanpassungen, Grenzkorrekturen, Waldanpassungen und Funktionsnachführungen unterteilt werden. Weiters werden die Deckpläne zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept aktualisiert.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.Juni 2016 die öffentliche Auflage des 2.Entwurfes der 2. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Anfang 2017 andauern.
Kostenrahmen
Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des Vorhabens
2015 wurde der 1. Entwurf zur Änderung des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes öffentlich aufgelegt. Auf Basis der im Auflagezeitraum eingegangene Einwendungen hat das Stadtplanungsamt den Entwurf überarbeitet. In seiner Sitzung am 16.Juni 2016 hat der Gemeinderat die Auflage des 2. Entwurfs zur Änderung des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes Änderung beschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes vor. Der Entwurf der Änderung muss für mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekannt geben. Da die Änderung parallel zur 2. Auflage des 4.0 Flächenwidmungsplanes erfolgen wird, wird die Stadt Graz wie bereits im Auflagezeitraum 2015 BürgerInnen-Informationsveranstaltungen anbieten, die sowohl die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes als auch den 4.0 Flächenwidmungsplan zum Thema haben werden. Insgesamt werden 4 Veranstaltungen geplant.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Die Fortführung des Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872 - 4713 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 05. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6.700m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.22) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 12. Mai 2016 vom Gemeinderat beschlossen
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=76
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 4.2.2016 bis zum 7.4.2016 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 10.3.2016 statt.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: www.graz.at/stadtplanung Homepage Smart City Graz: www.smartcitygraz.at
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 07. 2015 Inhaltliche Beschreibung
Der Rahmenplan von Graz-Reininghaus stellt die Basis für alle folgenden Planungsschritte dar und legt die öffentlichen Räume fest. Bei der Entwicklung der Quartiere müssen übergeordneten Ziele des Rahmenplans eingehalten werden. Attraktive öffentliche Räume, öffentliche Freiraumausstattung und soziale Infrastrukturen sind Voraussetzung für eine nachhaltige urbane Entwicklung des Stadtteils. Die zentralen Grün- und Freiräume sollen möglichst bald, jedenfalls jedoch mit Entstehung des ersten zentralen Stadtquartiers, realisiert werden. Vor dem Hintergrund laufender Bebauungsplanungen und von voraussichtlich 2015 beginnender Bautätigkeit soll nun ein Wettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen Raums der Achse des zukünftigen öffentlichen Nahverkehrs (ÖV-Achse) ausgelobt werden. Ziel des Wettbewerbes ist eine zusammenhängende Gestaltung dieser Achse - im Norden an der Reininghausstraße mit einem großen Platz beginnend bis hinunter zu einer weiteren Platzfläche im Süden an der Wetzelsdorfer Straße. In Summe weist das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von rund 42.300 m² auf.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 den Rahmenplan für GrazReininghaus einstimmig beschlossen. Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept wurde der Verlauf der zukünftigen Straßenbahnführung in dieser Achse festgelegt und im 3.0 Flächenwidmungsplan i.d.g.F. der Bereich als Verkehrsfläche ausgewiesen, die mittlerweile in das öffentliche Gut übernommen wurde. In den beiden Stadtsenatssitzungen vom 26.03.2015 und 17.07.2015 wurde das Gesamtbudget für das Wettbewerbsverfahren beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Frühjahr bis Ende 2015
Kostenrahmen
ca. EUR 160.000,00.-
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Einladung zum Wettbewerb erfolgt durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und in der Grazer Zeitung ab 21.07.2015. Die Frist zum Download der Wettbewerbsunterlagen startet mit 24.07.2015.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=68
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Offen
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
In der Wettbewerbsvorbereitung wurden in einem Stakeholder-Workshop Inhalte der Auslobungsunterlagen diskutiert. Im weiteren Planungsprozess wird geprüft, ob und inwieweit BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"
32
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 13.180 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
Bis 2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.03.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=66
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai - Buhnengasse"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 8.250 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
Bis 2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.03.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=67
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
12.22.0 Bebauungsplan "Prochaskagasse-Radegunder Str.-Schöckelbach
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 30.000 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 7. Juli 2016 vom Gemeinderat beschlossen und am 20.07.2016 im Amtsblatt kundgemacht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=80
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 31.3. bis 27.5.2016 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 03. Mai 2016 statt.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Ostbahn"
35
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 9.300 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002, 22. Änderung, (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde vom 06.10.2016 bis 01.12.2016 öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=81
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 12.10.2016 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung
36
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 5.060 m². Es soll die Fläche des dortig geplanten Hochwasser-Rückhaltebeckens verkleinert und das Bauland dafür vergrößert werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Es existiert der rechtsgültige 12.16.0 Bebauungsplan "Puchleitnerweg". Die 1. Änderung wurde am 7. Juli 2016 vom Gemeinderat beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 07.07.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=82
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich wurden die grundbücherlichen Eigentümer der zum Planungsgebiet angrenzenden Grundstücke angehört.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"
37
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 09. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bauland östlich der Pfarre Münzgrabenstraße, zwischen den Straßenzügen Hafnerriegel und Münzgrabengürtel gelegen, soll bebaut werden. Die Fläche hat ein Ausmaß von 7.700 m². Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
3.22 Flächenwidmungsplan (Rechtswirksam seit 01.07.2015): Eine Fläche im Ausmaß von 7.700 m² ist als "Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,4 ausgewiesen. Aufgrund des öffentlichen Interesses zur geordneten Siedlungsentwicklung wurde die Bebauungsplanpflicht gemäß § 29 Abs 3 Z 3 StROG 2010 festgelegt.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 22.09.2016 beschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=83
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Es wurde eine frühzeitige Planungs-Beteiligung formal angeregt und vom zuständigen Stadtsenatsreferenten aufgegriffen. AnrainerInnen des Bebauungsplangebietes wurden daher bereits vor der Erarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Entsprechend dem Raumordnungsgesetz wurde der Entwurf vom 28.04.2016 bis zum 23.06.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 31.05.2016 eine Informationsveranstaltung veranstaltet.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10267347/1345767/ Protokoll der Informations- und Diskussionsveranstaltung: http://www.graz.at/cms/beitrag/10264547/425927/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"
38
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 16.6.2016 vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 29.6.2016 veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=88
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 10.3.2016 bis zum 12.5.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung am 11.4.2016 angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung 05.27.0 Bebauungsplan: http://www.graz.at/cms/beitrag/10265057/4200710/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"
39
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.068 m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 22.9.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 5.10.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=96
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 28.04.2016 bis zum 23.06.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 7.06.2016 in der Pfarre Don Bosco eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße - Handelstraße - Straßganger Straße"
40
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.750 m² groß und liegt an der Reininghausstraße im Bezirk Eggenberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Mit der 22. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016 / 2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=97
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 6.10.2016 bis einschließlich 1.12.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 10. Oktober in der "Greenbox" in der Eggenberger Alle eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 11.900 m² groß und liegt im Bezirk St. Peter, östlich des ORF-Parks. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17.11.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.11.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=98
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 21.07.2016 bis einschließlich 29.09.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 14. September in der Volksschule St. Peter eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
06.22.0 Bebauungsplan "Conrad-von-Hötzendorfstraße/Fröhlichgasse"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 5.035m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat am 22.9.2016 beschlossen und wird am 6.10.2016 rechtswirksam.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=95
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde ein Bebauungsplan-Entwurf erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf vom 27.5.2016 bis zum 22.7.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 29.6.2016 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 E-mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/311412/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"
43
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet, welches an der Wiener Straße, Fichtegasse und Grüne Gasse liegt (ehemaliges Areal der Firma Salis und Braunstein), ist ca. 11.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Zusätzlich wird ein 2000 m² großer öffentlicher Platz entstehen. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 17.11.2016 beschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=101
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 5. Juli 2016, um 18.00 Uhr, in der HLW Schrödingerschule, Schrödingergasse 5, eine Informationsveranstaltung abgehalten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Sicherung eines ca. 2000 m² großen öffentlichen Platzes 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Beabsichtigt sind im Rahmen der verhältnismäßig geringen Budgetmittel eine teilweise Sanierung der Platzoberfläche und eine Verbesserung der Gestaltung des Geidorfplatzes. Die Fläche um die Stände und vor dem Kino soll mit einem Plattenbelag versehen und zusätzlich sollen Bäume gepflanzt werden. Im Bereich des Marktes, der bestehenden Rampe und der Stiegenanlage sind funktionelle Verbesserungen angedacht. Für die Eingangssituation auf den Platz im Kreuzungsbereich wird eine großzügigere, einladendere Öffnung angestrebt. Generell ist eine Attraktivierung der Möblierung vorgesehen.
Politische Beschlusslage
In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2016 wurde die Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen. Im Bezirksrat Geidorf wurden für eine Verschönerung des Geidorfplatzes Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst.
Umsetzungszeitraum
Sommer 2016
Kostenrahmen
280.000 .-EUR
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Stadtbaudirektion koordiniert das Projekt. Das Stadtplanungsamt arbeitet den Sanierungs- und Gestaltungsverbesserungsplan aus. Die Umsetzung erfolgt durch die Holding Graz.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=94
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln gibt es nur einen sehr geringen Gestaltungsspielraum. Es kann daher keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Eine Information über die Sanierung und mögliche Gestaltungsverbesserungen ist im Rahmen einer öffentlichen Bezirksratssitzung vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Koordination: Stadtbaudirektion DI Gerald Maurer Tel.: +43 316 872-3517 Fax: +43 316 872-3509 Email:
[email protected] Planung: Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
02.13.0 Bebauungsplan Rechbauerstrasse - Herrandgasse
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.400 m² groß. Ziel des 02.13.0 Bebauungsplanes "Rechbauerstrasse Herrandgasse - Schützenhofgasse - Naglergasse - Krenngasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=89
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach Tel.: +43 316 872-4728 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
14.16.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße - Eggenberger Allee - Prangelgasse"
46
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.600 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016-2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=102
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24.10.2016 eine Informationsveranstaltung (Eggenberger Allee GreenBox) angeboten.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung 14.16.0 Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10275626/4200523/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
15.07.0 Bebauungsplan "Wetzelsdorfer Straße - Reininghaus Quartier 7"
47
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 29.008m² groß, liegt im Bezirk Wetzelsdorf und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (3.20 Flächenwidmungsplan-Änderung) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 20.10.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 02.11.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=114
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich fand am 19.9.2016 um 18.00 Uhr, in der Pfarre Don Bosco, Südbahnstraße 100, 8020 Graz, eine Informationsveranstaltung statt.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Suzanne Artés Tel.: +43 316 872-4712 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
05.20.0 Bebauungsplan "Karlauer Straße - Köstenbaumgasse"
48
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 8.800 m² groß. Ziel des 05.20.0 Bebauungsplanes "Karlauer Straße Köstenbaumgasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016/2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=119
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz veranstaltet am 8. November 2016 um 18.00 Uhr in den Geriatrischen Gesundheitszentren, Hörsaal, Albert-Schweitzer-Gasse 36, 8020 Graz, eine Informationsveranstaltung.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach Tel.: +43 316 872-4728 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
02.14.0 Bebauungsplan "Merangasse - Leonhardgürtel - Morellenfeldgasse"
49
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 07. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3.750 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016 - 2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
II. St. Leonhard
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=118
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
16.21.0 Bebauungsplan "Ankerstraße - Straßganger Straße"
50
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 09. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6500 m²groß. Das Planungsgebiet liegt im Kreuzungsbereich Ankerstraße/ Straßgangerstraße (ehemalige Zielpunkt - Filiale). Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016/2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=121
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
07.22.0 Bebauungsplan "Kloiberweg"
51
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2,5 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=122
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse"
52
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 1,8 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=123
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße Stangelmühlgasse"
53
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im 4.0 Flächenwidmungsplan Entwurf - 2. Auflage wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.
Umsetzungszeitraum
2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=125
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
14.19.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 6a Süd, Wetzelsdorfer Straße"
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 29.100 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zur 20. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016/2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=129
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
04.08.1 Bebauungsplan "Lendkai - Netzgasse Neubaugasse - Pflanzengasse", 1. Änderung
55
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Gebiet der Bebauungsplan-Änderung ist ca. 4.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert der rechtswirksame 04.08.0 Bebauungsplan "Lendkai/Netzgasse/Neubaugasse/Pflanzengasse". Ein Teil davon soll nun geändert werden.
Umsetzungszeitraum
2016 - 2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf, 1. Änderung, wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=124
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
16.23.0 Bebauungsplan "Kärntner Straße - Seiersbergstraße"
56
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.580 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2017
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=132
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email:
[email protected]
Weitere Informationen
http://www.graz.at/bebauungsplanung
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Sanierung Merkur Eisstadion u. Umbau Merkur Arena
57
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Das Merkur Eisstadion wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist das Merkur Eisstadion als wichtige Spielstätte für die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung des Merkur Eisstadions unumgänglich ist. Auch im Bereich der Merkur Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien gleichzeitig zu erledigen sind.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung des Merkur Eisstadions und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions, der Merkur Arena, beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Sämtliche Arbeiten sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
Kostenrahmen
Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der Merkur Arena veranschlagt sind.
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Sanierung des Merkur Eisstadions ist weitgehend abgeschlossen. Die größte noch vorzunehmende Maßnahme ist die Einhausung der Freieisfläche. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Merkur Arena wurden bis auf die Neugestaltung des Vorplatzes abgeschlossen. Dies wird voraussichtlich 2017 in Angriff genommen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Beim Merkur Eisstadion wird nur der denkmalgeschütze Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden beim Merkur Eisstadion und der Merkur Arena die NutzerInnen miteinbezogen.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des Eissportes.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
[email protected] | www.graz.at
Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig
58
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
An der Ecke Krottendorfer Straße/Ekkehard-Hauer-Straße besteht bereits ein kleiner Sportplatz der Pfarre Christkönig. Die Stadt Graz hat diesen Platz und das danebenliegende Grundstück in der Ekkehard-Hauer-Straße (Gesamtfläche 2.662 m²) von der Diözese Graz-Seckau für die Dauer von 25 Jahren gepachtet, um einen neuen Bezirkssportplatz anbieten zu können. Das Areal des bestehenden Sportplatzes bleibt unverändert. Auf dem zusätzlichen Areal sollen Sportarten möglich sein, die für Jugendliche attraktiv sind und die auch möglichst lange im Jahresverlauf betrieben werden können, wie z.B. Fußball oder Beachvolleyball.
Politische Beschlusslage
Mit Stadtsenatsbeschluss vom 11.7.2014 wurde die Gesamtfläche angepachtet. Der Beschluss zur Errichtung des Bezirkssportplatzes wurde in der Stadtsenatssitzung am 09.10.2015 gefasst.
Umsetzungszeitraum
Fertigstellung Sommer 2016
Kostenrahmen
100.000,- Euro
Aktueller Stand des Vorhabens
Der Beachvolleyballplatz wurde bereits fertiggestellt und kann seit August 2016 bespielt werden. Bei der allgemeinen Ballspielfläche muss das Gras noch besser anwachsen. Erst dann wird der Bauzaun entfernt. Die Ersatzpflanzung von Bäumen wird im Oktober erfolgen. Die Lümmelbankerl und Bankerltore werden je nach Witterung noch im heurigen Jahr, bzw. im Frühjahr 2017 aufgestellt. Die Bolzplatztore beim bestehenden Fußballplatz werden noch heuer gegen Netztore ausgetauscht. Eine Verbesserung der Spielfläche des bestehenden Fußballplatzes erfolgt im Frühjahr 2017.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=79
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Eine Befragung der aktuellen NutzerInnen des kleinen Sportplatzes hat stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Befragung und die Ergebnisse aus der Veranstaltung vor Ort, die am 20. Oktober 2015 stattgefunden hat, wurden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und soweit möglich in die Planung des Sportamtes einbezogen. Zu der Veranstaltung vor Ort wurden die AnrainerInnen und insbesondere jugendliche NutzerInnen eingeladen. Die Einladung erfolgte über eine Haushaltseinladung im Umfeld des Platzes und über einen Aushang am bestehenden kleinen Sportplatz.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 316 872 7870 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Sportamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10018999/310831
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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Gestaltung Grünraum Südgürtel bzw. Trassenpark
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung
Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur. Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße. Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 1,8 ha großer Park, der Trassenpark Südgürtel sowie eine Allee entlang der Engelsdorferstraße und weitere öffentliche, trassenbegleitende Grünflächen im Ausmaß von ca. 3,3 ha entstehen. Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums hat die Stadt Graz zusammen mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern durchgeführt.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtel am 7. Juli 2011 und den Ausbau des Landschaftsbaus bzw. des Grünraums (inkl. Möblierung) am 22. September 2016 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2014-2017
Kostenrahmen
EUR 670.000 für Landschaftsbau bzw. Grünraumgestaltung und Möblierung
Aktueller Stand des Vorhabens
Die Planungen für die Grünraumgestaltung sind abgeschlossen.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport, Soziales
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt in der Anregungen und Ideen zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 bis 14. Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen und Anregungen wurden geprüft und so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen. Im Rahmen einer 2. BürgerInnen-Veranstaltung am 8. Juli 2015 wurde der Gestaltungsvorschlag des WettbewerbSiegerprojektes präsentiert und mit den BürgerInnen diskutiert und weitere Vorschläge in die Planungen aufgenommen. Die finalisierte Gestaltungsplanung wurde am 10. März 2016 in einer 3. BürgerInnen Veranstaltung präsentiert.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw. Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für die Bevölkerung. Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks integraler Bestand des Projektes Südgürtel ist.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel
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Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 30. 06. 2015 Inhaltliche Beschreibung
Basierend auf dem Masterplan Stadtpark 2010 wurden im Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 2012 notwendige kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Erhalt des Stadtparks festgelegt. Die vordringlichsten Maßnahmen in den nächsten 1-3 Jahren sind: 1. Planung der gesamthaften Entwicklung der sog. ,,Pfauengarten Partie" (zwischen Sauraugasse und Aufgang Burggarten) aufgrund der aktuellen Bauentwicklung am Pfauengarten (vorgezogene Fertigstellung Sommer/Herbst 2015)und Herstellung des Wegeanschlusses von der Stadtmauer in den Park. Dies beinhaltet mittelfristig auch die Absiedlung des Verkehrserziehungsgartens und die Verlegung des Gartenstützpunktes der Holding Graz an die Sauraugasse. Durch diese Absiedlung/Verlegung wird die notwendige Erweiterung des Kinderspielplatzes ermöglicht. 2. Jahnallee - Baumerneuerung und Standortverbesserung für die parkseitigen Baumstandorte. 3. Gutachten zur Sanierung des Stadtparkbrunnens
Politische Beschlusslage
Mit Gemeinderatsbeschluss und Stadtsenatsbeschluss am 21.05.2015 werden die notwendigen Mittel bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2017
Kostenrahmen
EUR 320.000.--
Aktueller Stand des Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Natur- und Denkmalschutz ist kein Handlungsspielraum für das Angebot eines Beteiligungsprozesses in den Planungen gegeben. Über die Ergebnisse von Planungen und Gutachten soll im Naturschutzbeirat und bei Bedarf in einer öffentlichen Informationsveranstaltung informiert werden.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Erhaltung des Stadtparks als Naherholungsoase sowie Sanierung und Entwicklung der Parkanlage um auch künftigen Nutzerinnen zur Verfügung zu stehen. Planungen und Gutachten als Vorbereitung für die nachfolgende Sanierung und Entwicklung der Parksubstanz.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer DIin Christine Radl Tel.: +43 316 872-4021 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Stadtpark-Homepage: www.graz.at/stadtpark
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Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Der Rahmenplan Graz-Reininghaus dient als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte und gibt auch die Lage, Größe und zeitliche Entwicklung der Freiräume im neuen Stadtteil vor. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen der zentralen Quartiere und der Achse für den öffentlichen Verkehr wurde 2016 ein Realisierungswettbewerb für die Gestaltung des Reininghausparks und der Grünachse, die das grüne Rückgrat des Stadtteils darstellen werden, ausgelobt. Ziel des Wettbewerbes war die Gestaltung einer öffentlichen Parkanlage mit übergeordneter Bedeutung und des ersten Abschnitts der Grünachse als attraktive und zusammenhängende Grünflächen. In Summe weist das Wettbewerbsgebiet (Park und Grünachse - 1. Abschnitt) eine Gesamtfläche von rund 3,8 ha auf.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wurde am 25.02.2010 der Rahmenplan für Graz-Reininghaus einstimmig beschlossen. Am 21. Mai 2015 erfolgte per Beschluss durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Realisierungswettbewerb Reininghaus Park - Grünachse" und damit die Durchführung des Realisierungswettbewerbs für die öffentliche Parkanlage. Am 6. Nov. 2015 hat der Stadtsenat die Erstellung der Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
ca. Euro 200.000,00.-
Aktueller Stand des Vorhabens
Am 5. Oktober 2016 wurde das Siegerprojekt "Rein in [den] Park" des Wiener Landschaftsarchitekturbüros zwoPK von der Wettbewerbsjury ausgewählt und bei der Pressekonferenz Ende Oktober mit anschließender Ausstellungseröffnung den BürgerInnen vorgestellt. Derzeit wird ein Projektantrag über die Finanzierung der Planungs- und Umsetzungsmittel des Wettbewerbsergebnisses vorbereitet und sobald der neue Gemeinderat 2017 beschlussfähig ist, eingereicht.
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie, Bauen/Wohnen, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung
Im EU-weit, offenen, anonymen Realisierungswettbewerb selbst konnte keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im weiteren Planungsprozess wird jedoch geprüft in welcher Form eine BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann.
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz wurden folgende Zielsetzungen für das Stadtentwicklungsgebiet Graz-Reininghaus formuliert: Großer Wert ist auf ausreichende Durchgrünung, gute Verteilung künftiger öffentlicher Freiflächen und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu legen. Diese Ziele werden insbesonders durch die Schaffung eines öffentlichen Parks und die Umsetzung einer grünen Wegeverbindung (Grünachse), eine wichtige Erweiterung des Grünen Netzes der Stadt Graz, angestrebt.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Abteilung Grünraum und Gewässer Ulrike Simschitz Tel.: +43 316 872-4024 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz |
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Zentraler Speicherkanal (ZSK)
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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung
Derzeit wird das Abwasser in Graz durch rund 860 km Kanal entsorgt, davon rund 70 Prozent im Mischsystem (Regen- und Schmutzwässer im gleichen Rohr). Die bei Starkregen anfallenden Regenmengen können jedoch nicht in die Kläranlage geleitet werden, daher gibt es auch 35 Entlastungen an der Mur. Diese belasten bei Starkregen den Fluss mit Schmutz. Der ZSK speichert Mischwässer, welche sonst bei Starkregen ungeklärt in die Mur abfließen würden und leitet diese Wässer zur Reinigung in die Kläranlage. Der ZSK führt daher zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässerqualität. Im Jahr 2006 haben die Projektpartner das Konzept des Speicherkanals entwickelt. Aufgrund der Synergien mit dem Kraftwerk Graz - sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Bauausführung und den Bewilligungen - ist es notwendig diesen Kanal zeitgleich mit dem Kraftwerk Graz zu errichten. Eckdaten zum aktuellen ZSK-Projekt: Länge: 5,2 km von Hortgasse bis Radetzkybrücke (3,2km von der Kläranlage in Gössendorf bis zur Hortgasse bereits errichtet) Volumen: Speichervolumen ca. 69.000m³, Speicherraum im Kanalnetz wird mehr als verdoppelt
Politische Beschlusslage
Der ZSK wurde am 22.09.2016 im Gemeinderat beschlossen
Umsetzungszeitraum
2017 - 2022
Kostenrahmen
81,4 Mio. EUR für den ZSK sowie ca. 3,0 Mio. für Grünraumgestaltung
Aktueller Stand des Vorhabens
Baubeginn Frühjahr 2017
Bezirk(e) / Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)
Im Wasserrechtsgesetz ist festgeschrieben, dass der sogenannte "Stand der Technik" einzuhalten ist. Um diesen zu erreichen ist es erforderlich den ZSK zu errichten. Die derzeitige Situation, nämlich dass im Durchschnitt das Abwasser von rund 28.000 Einwohnern täglich ungeklärt in die Mur fließen, ist langfristig nicht tragbar.
Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn
Holding Graz Wasserwirtschaft DI Werner Pirkner Abteilungsleiter Projektentwicklung Tel.: +43 316 887-3720 E-Mail:
[email protected]
Weitere Informationen
Homepage Holding Graz: http://www.holding-graz.at/wasserwirtschaft/wasserbaustellen/planungsprojekt-zkshortgasse-bis-radetzkybruecke.html
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