PDF vom 13. 02. 2017

INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN Bauen/Wohnen

Seiten 8 - 9

Mobilität/Verkehr

Seiten 10 - 17

Bildung/Wissenschaft/Kultur

Seiten 18 - 19

Kinder/Jugend/Familie/Senioren

Seite 20

Stadtplanung/Stadtentwicklung

Seiten 21 - 56

Freizeit/Sport

Seiten 57 - 58

Umwelt/Grünraum/Energie

Seiten 59 - 62

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

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ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE Was ist das Ziel der Vorhabenliste? Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen.

Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun? Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht.

Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste? Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium (Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat).

Wann kommen Vorhaben auf die Liste? Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden.

Wer aktualisiert die Vorhabenliste? Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem zuständigen Stadtsenatsreferentin/en.

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Vorhaben

Gebiet

Themen

Stand

Seite

Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen

V. Gries

Bauen/Wohnen Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Wirtschaft/Tourismus Soziales

17. 01. 2017

8

14.14.0 Bebauungsplan "Reininghaus Parkquartier - Brauhausstraße"

XIV. Eggenberg

Bauen/Wohnen

20. 01. 2017

9

Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/ Puntigamer Straße

VII. Liebenau

Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie

14. 01. 2015

10

Geh-und Radweg Andritzbach

XII. Andritz

Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie

12. 01. 2017

11

Planung Straßenbahnlinie Reininghaus

V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf

Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung

13. 01. 2017

12

Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018

Gesamtstädtisch

Mobilität/Verkehr

22. 12. 2015

13

Gehsteig Ziegelstraße

XII. Andritz

Mobilität/Verkehr

12. 01. 2017

14

Gehsteig Kahngasse

III. Geidorf

Mobilität/Verkehr

12. 01. 2017

15

Gehsteig Sternäckerweg

VII. Liebenau

Mobilität/Verkehr

12. 01. 2017

16

Planungen für verkehrstechnische Aufschließung Reininghaus (Planungen für Rad-, Fuß-und KfzVerkehr)

V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf

Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie

17. 01. 2017

17

Schulausbauprogramm 2014 - 2020

V. Gries VI. Jakomini VII. Liebenau XI. Mariatrost XII. Andritz XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang Gesamtstädtisch

Bildung/Wissenschaft/ Kultur Bauen/Wohnen Kinder/Jugend/Familie/ Senioren

07. 12. 2016

18

Umfeldgestaltung Bildungscampus Algersdorf

XIV. Eggenberg

Bildung/Wissenschaft/ Kultur Mobilität/Verkehr Kinder/Jugend/Familie/ Senioren

17. 01. 2017

19

Neubau & Sanierung von Jugendzentren

IV. Lend VI. Jakomini VII. Liebenau

Kinder/Jugend/Familie/ Senioren

08. 02. 2016

20

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Vorhaben

Gebiet

Themen

Stand

Seite

1.0 Räumliches Leitbild (RLB)

Gesamtstädtisch

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

22. 06. 2016

21

Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie

08. 02. 2017

22

11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378

XI. Mariatrost

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

15. 02. 2016

23

4.0 Flächenwidmungsplan

Gesamtstädtisch

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

22. 06. 2016

24

05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"

V. Gries

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

05. 01. 2017

25

16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str."

XVI. Straßgang

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

15. 02. 2016

26

16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße"

XVI. Straßgang

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

05. 01. 2017

27

05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse

V. Gries

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

06. 06. 2016

28

4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung

Gesamtstädtisch

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

22. 06. 2016

29

04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West"

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

23. 05. 2016

30

Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus

V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf

Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie

20. 07. 2015

31

04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

32

04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai Buhnengasse"

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

33

12.22.0 Bebauungsplan "ProchaskagasseRadegunder Str.-Schöckelbach

XII. Andritz

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

34

07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Ostbahn"

VII. Liebenau

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

35

12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung

XII. Andritz

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

36

06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"

VI. Jakomini

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

27. 09. 2016

37

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Vorhaben

Gebiet

Themen

Stand

Seite

05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"

V. Gries

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

03. 10. 2016

38

14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"

XIV. Eggenberg

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

09. 01. 2017

39

14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße Handelstraße - Straßganger Straße"

XIV. Eggenberg

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

09. 01. 2017

40

08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)"

VIII. St. Peter

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

09. 01. 2017

41

06.22.0 Bebauungsplan "Conrad-vonHötzendorfstraße/Fröhlichgasse"

VI. Jakomini

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

05. 10. 2016

42

04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

05. 01. 2017

43

Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung

III. Geidorf

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

02. 03. 2016

44

02.13.0 Bebauungsplan Rechbauerstrasse Herrandgasse

II. St. Leonhard

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 06. 2016

45

14.16.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße Eggenberger Allee - Prangelgasse"

XIV. Eggenberg

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

09. 01. 2017

46

15.07.0 Bebauungsplan "Wetzelsdorfer Straße Reininghaus Quartier 7"

XV. Wetzelsdorf

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

20. 01. 2017

47

05.20.0 Bebauungsplan "Karlauer Straße Köstenbaumgasse"

V. Gries

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

08. 11. 2016

48

02.14.0 Bebauungsplan "Merangasse Leonhardgürtel - Morellenfeldgasse"

II. St. Leonhard

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

27. 07. 2016

49

16.21.0 Bebauungsplan "Ankerstraße Straßganger Straße"

XVI. Straßgang

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

27. 09. 2016

50

07.22.0 Bebauungsplan "Kloiberweg"

VII. Liebenau

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

14. 10. 2016

51

08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse"

VIII. St. Peter

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

14. 10. 2016

52

07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Stangelmühlgasse"

VII. Liebenau

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

21. 10. 2016

53

14.19.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 6a Süd, Wetzelsdorfer Straße"

XIV. Eggenberg

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

15. 11. 2016

54

04.08.1 Bebauungsplan "Lendkai - Netzgasse Neubaugasse - Pflanzengasse", 1. Änderung

IV. Lend

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

07. 02. 2017

55

16.23.0 Bebauungsplan "Kärntner Straße Seiersbergstraße"

XVI. Straßgang

Stadtplanung/ Stadtentwicklung

13. 02. 2017

56

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Vorhaben

Gebiet

Themen

Stand

Seite

Sanierung Merkur Eisstadion u. Umbau Merkur Arena

VII. Liebenau

Freizeit/Sport

23. 11. 2016

57

Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig

XV. Wetzelsdorf

Freizeit/Sport Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Umwelt/Grünraum/ Energie

14. 10. 2016

58

Gestaltung Grünraum Südgürtel bzw. Trassenpark

VII. Liebenau

Umwelt/Grünraum/ Energie Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Stadtplanung/ Stadtentwicklung Freizeit/Sport Soziales

18. 10. 2016

59

Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen

I. Innere Stadt

Umwelt/Grünraum/ Energie

30. 06. 2015

60

Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse

XIV. Eggenberg

Umwelt/Grünraum/ Energie Bauen/Wohnen Stadtplanung/ Stadtentwicklung

27. 01. 2017

61

Zentraler Speicherkanal (ZSK)

Gesamtstädtisch

Umwelt/Grünraum/ Energie

26. 01. 2017

62

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Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Zur Neugestaltung des Griesplatzes wurden ab 2015 vorbereitende Maßnahmen gestartet. Die TU Graz - Institut für Wohnbau hat ab dem Wintersemester 2015/16 für drei Semester das Thema Griesviertel als Institutsschwerpunkt. StudentInnen befassen sich in mehreren Lehrverantaltungen zum Thema Griesviertel und entwickeln Projektideen. Eine breite BürgerInnenbeteiligung sowie eine städtebauliche Potentialuntersuchung für das Griesviertel sind ebenso vorgesehen, um mögliche Entwicklungschancen zu untersuchen. Basierend auf den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess, der wissenschaftlichen Begleitung und der städtebaulichen Potenzialuntersuchung soll ein Architektur- und Gestaltungswettbewerb voraussichtlich 2018 ausgelobt und durchgeführt werden.

Politische Beschlusslage

Die Projektgenehmigung des Gemeinderates zu den vorbereitenden Maßnahmen erfolgte am 9. Juli 2015.

Umsetzungszeitraum

2015 bis 2018

Kostenrahmen

Für die vorbereitenden Maßnahmen werden EUR 460.000,- veranschlagt.

Aktueller Stand des Vorhabens

Eine erste Informationsveranstaltung zum Thema Griesplatz fand im März 2015 statt. Mit den vorbereitenden Maßnahmen wurde im 2. Halbjahr 2015 begonnen. 2016 fanden zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten statt. Hierzu wurde im März 2016 ein privates Team zur Unterstützung beauftragt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries

Adresse/Link Stadtplan

Griesplatz

Themenbereich(e)

Bauen/Wohnen, Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Wirtschaft/Tourismus, Soziales

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Ein BürgerInnenbeteiligungskonzept wurde von der Stadtbaudirektion erarbeitet. Im Zuge des Beteiligungsprozesses sollen Workshops mit den unterschiedlichen Zielgruppen, Aktivitäten vor Ort, Begehungen u. v.m. sowie eine breite Information für alle Interessierten stattfinden. Bestehende Initiativen (Pro Gries, Unser Griesplatz), der MigrantInnenbeirat und das Citymanagement sowie Vereine und Institutionen (z.B. Religionsgemeinschaften im Umfeld, MigrantInnenvertretungen, Frauenorganisationen, Sozialvereine, Schulen etc.) sollen aktiv eingebunden werden. Zur Unterstützung der Stadtbaudirektion in der Detailkonzeption und Durchführung der Beteiligungsangebote wurde ein externer Träger beauftragt. Gemeinsam mit der Stadtbaudirektion wurden im Jahr 2016 unterschiedliche Formate der BürgerInnenbeteiligung durchgeführt.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Die Entwicklungsmöglichkeiten des Griesviertels sollen untersucht und definiert werden. Teilaspekte sind die Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, sowie der Nutzungsqualitäten im speziellen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion Mag. Simone Reis Tel.: +43 316 872-3514 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Projekt-Homepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/ziel/6501103/DE/

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14.14.0 Bebauungsplan "Reininghaus - Parkquartier Brauhausstraße"

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 36.931m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (3.20 Flächenwidmungsplan-Änderung) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2015-2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=109

Themenbereich(e)

Bauen/Wohnen

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich fand am 23. Juni 2016 um 18.00 Uhr, in der green box, Eggenberger Allee 31, eine Informationsveranstaltung der Stadt Graz statt.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Suzanne Artés Tel.: +43 316 872-4712 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

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Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße 10 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung

Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen.

Umsetzungszeitraum

2017 - 2018

Kostenrahmen

Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar

Aktueller Stand des Vorhabens

Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der BürgerInnenbeteiligung entwickelt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen, die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung präsentiert.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen, Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver Fußgängerbereiche Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872-3522 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740

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Geh-und Radweg Andritzbach

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden. Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt.

Politische Beschlusslage

Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016 die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Sommer 2014 bis Herbst 2016

Kostenrahmen

330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie 120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung.

Aktueller Stand des Vorhabens

Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen werden. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der Landesstraße begonnen. Im Dezember 2016 wurde der Geh-Radweg fertig gestellt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XII. Andritz

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/

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Planung Straßenbahnlinie Reininghaus

12

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen.

Politische Beschlusslage

Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013.

Umsetzungszeitraum

2015 - 2017 (Planung & Erwirken erforderlicher Bescheide)

Kostenrahmen

Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen.

Aktueller Stand des Vorhabens

Einreichplanung

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer Verkehrspolitik

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion Dipl.-Ing. Klaus Masetti Tel.: +43 316 872-3506 [email protected]

Weitere Informationen

Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/

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Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 12. 2015 Inhaltliche Beschreibung

Im Rahmen des Radschwerpunktes 2016, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-, Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2018 vorgesehen. Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet.

Politische Beschlusslage

Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 17.12.2015 beschlossen und die notwendigen Mittel werden ab 2016 bereitgestellt.

Umsetzungszeitraum

2016 - 2018

Kostenrahmen

EUR 1.550.000,-

Aktueller Stand des Vorhabens

Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/

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Gehsteig Ziegelstraße

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

In der Ziegelstraße wird vom Viktor-Zack-Weg bis Rainleiten ein Gehsteig bzw. Gehweg errichtet. Im Abschnitt vom Viktor-Zack-Weg bis zur Inge-Morath-Straße wird der Gehsteig an der Nordseite der Ziegelstraße situiert werden, da an dieser Seite über die gesamte Länge Zugänge zu Wohnhäusern vorhanden sind. In diesem Bereich wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Im Abschnitt von der Inge-Morath-Straße bis Rainleiten wird der Gehweg an der Südseite der Ziegelstraße gebaut. Ziel ist es, dass der Gehsteig möglichst zeitgleich mit den Ausbaumaßnahmen des Stufenbaches errichtet wird. Bedingt durch die für den Bachausbau erforderlichen Arbeiten im Straßenraum, wird der Bau des Gehsteiges in Abstimmung mit dem Bachausbau erfolgen.

Politische Beschlusslage

Der Bau des Hochwasserschutzes am Stufenbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Ziegelstraße beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Begleitend zum Ausbau des Stufenbaches, 2016 und 2017

Kostenrahmen

EUR 534.500,00 für Planungen, Grundeinlösen, Beleuchtung und Bau des Gehsteiges

Aktueller Stand des Vorhabens

Die erforderlichen Grundeinlösen konnten positiv abgeschlossen werden. Die straßenrechtliche Bewilligung für den Bau des Gehsteiges liegt vor. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist im Gange. Der erste Teilabschnitt des Gehsteiges ist bereits fertig gestellt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XII. Andritz

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Ziegelstraße, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im erforderlichen straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" sollen Haltestellen auf attraktiven Wegen erreichbar sein.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax.: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected]

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Gehsteig Kahngasse

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

In der Kahngasse wird im Bereich vom Haus Nr. 1 ein Gehsteig errichtet. Der Gehsteig wird an der Westseite der Straße gebaut. Die Fahrbahn wird vom Gehsteig durch einen Grünstreifen mit Bäumen getrennt.

Politische Beschlusslage

Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Kahngasse beschlossen.

Umsetzungszeitraum

voraussichtlich 2017

Kostenrahmen

EUR 97.200,00 für Planungen, Grundeinlösen und Bau des Gehsteiges

Aktueller Stand des Vorhabens

Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Bewilligung für die Entfernung der vorhandenen Bäume, inklusiver Verpflichtung von Neupflanzungen liegt vor. Die Ausschreibung ist in Vorbereitung.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

III. Geidorf

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Kahngasse, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected]

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Gehsteig Sternäckerweg

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 12. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Im Sternäckerweg wird im Abschnitt von der Liebenauer Hauptstraße bis zur Ostbahn an der Südseite ein Gehsteig errichtet. Für die Errichtung eines Gehweges an der Südseite des Sternäckerweges ist es erforderlich die Fahrbahn nach Norden zu verschieben und auch an der Nordseite den Gehweg neu zu errichten. Auf Grund der erforderlichen Straßenentwässerung kann kein Gehsteig mit Randleisten, sondern nur ein fahrbahnniveaugleicher Gehweg vorgesehen werden. Im Bereich der Einmündung des Banngrabenweges wird eine Querungshilfe für zu Fuß gehende Personen vorgesehen werden, ein Schutzweg ist auf Grund der Nähe zur Eisenbahnkreuzung nicht möglich.

Politische Beschlusslage

Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehweges im Sternäckerweg beschlossen.

Umsetzungszeitraum

im Sommer 2016 umgesetzt

Kostenrahmen

EUR 400.000,00 für Planungen und Bau des Gehsteiges

Aktueller Stand des Vorhabens

Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Umsetzung erfolgte in den Sommermonaten 2016.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges im Sternäckerweg, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz "Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 311 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 e-mai: [email protected]

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Planungen für verkehrstechnische Aufschließung Reininghaus (Planungen für Rad-, Fuß-und Kfz-Verkehr)

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Im Zuge der Erstellung des "Rahmenplans Graz-Reininghaus" wurde für den gesamten Stadtteil als Grundlage für das Stadtteilentwicklungskonzept ein Straßennetz erarbeitet, das einerseits eine optimale Erschließung sicherstellen und andererseits für die Zukunft eine flexible Verkehrsorganisation und Querschnittgestaltung ermöglichen soll. Für die einzelnen Straßen wurden Querschnittstypen entwickelt, die als Basis für die Flächensicherung verwendet wurden. Aufbauend auf diese Konzeptplanungen und Gestaltungsvorschläge werden für die einzelnen Straßenabschnitte und Kreuzungsbereiche Einreich- und Ausführungsplanungen erstellt, die städtebaulichen Aspekte berücksichtigen und Grünraumelemente mit entwickeln.

Politische Beschlusslage

Der "Rahmenplan" für die Quartiersentwicklung Reininghaus wurde vom Gemeinderat am 25.2.2010 beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der verkehrstechnischen Aufschließung erfolgte am 4.7.2013. Der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen (Verkehrsplanungen) erfolgte im Stadtsenat am 28.8.2015.

Umsetzungszeitraum

Beginn Herbst 2015 und begleitend mit der Quartiersentwicklung

Kostenrahmen

Planungskosten insgesamt EUR 600.000,00.

Aktueller Stand des Vorhabens

Teilabschnitte stehen vor der straßenrechtlichen Einreichung (Genehmigung der Straßenbehörde für die Umsetzung der Planungen)

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf

Themenbereich(e)

Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Da die verkehrstechnische Aufschließung bzw. Straßenraumgestaltung im vom Gemeinderat beschlossenen "Rahmenplan Reininghaus" bereits definiert wurde, besteht diesbezüglich kein Gestaltungspielraum. Es ist jedoch eine umfassende BürgerInnen- Information zu aktuellen Planungsständen und den folgenden Baugeschehen vorgesehen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Umsetzung des Maßnahmenprogramms "Öffentlicher Verkehr", "Fuß- und Radwegenetz", "Mobilitätsmanagement und Parkraummanagement" sowie "Kfz-Verkehr, Straßennetz und Parkraum" unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der "sanften Mobilität" aus dem Rahmenplan Graz-Reininghaus

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Rahmenplan Reininghaus: www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/

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Schulausbauprogramm 2014 - 2020

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 12. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Die Stadt Graz ist als gesetzlicher Pflichtschulerhalter für die ausreichende Bereitstellung von Schulplätzen verantwortlich. Durch die steigende Zahl an SchulanfängerInnen in Graz ist eine Erweiterung von Schulplätzen notwendig. Zur Umsetzung des "Standortentwicklungskonzept für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz 2020", das der Gemeinderat im März 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde das Grazer Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS) entworfen. Das Investitionsprogramm beinhaltet Sanierungen, Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Schulstandorten. Die Neubaumaßnahmen betreffen die Volksschulen Algersdorf und Smart City Waagner Biro Straße.

Politische Beschlusslage

Der erste Beschluss zum Grazer Investitionsprogramm für Pflichtschulen (GRIPS) wurde am 20.03.2014 vom Grazer Gemeinderat gefasst. Das GRIPS wurde mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.06.2014, 22.10.2015 und 16.06.2016 erweitert.

Umsetzungszeitraum

2014 - 2020

Kostenrahmen

43 Millionen Euro (Stand 16.06.2016)

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Baumaßnahmen in den Volksschulen (VS) Mariagrün, Brockmann, Viktor Kaplan, Peter Rosegger, Algersdorf und Rosenberggürtel sind bereits fertig gestellt. Folgende Fertigstellungstermine sind geplant: Herbst 2017: VS Straßgang Herbst 2018: VS Murfeld, VS Triester Herbst 2019: VS Smart City

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries, VI. Jakomini, VII. Liebenau, XI. Mariatrost, XII. Andritz, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf, XVI. Straßgang, Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Bildung/Wissenschaft/Kultur, Bauen/Wohnen, Kinder/Jugend/Familie/Senioren

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften für den Schulbau gibt es einen sehr eingeschränkten Gestaltungsfreiraum. Bei Schulbauvorhaben arbeiten Abteilungen der Stadt Graz übergreifend zusammen (Abteilung für Bildung und Integration, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadtbaudirektion) und zusätzlich wird das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau hinzugezogen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Stadtentwicklungskonzept Graz 4.0 (vertiefende Betrachtungen S. 93): Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Pflichtschulplätzen und deren Erreichbarkeit

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Abteilung für Bildung und Integration Frau Helga Fuchs +43 316 872-7201 [email protected]

Weitere Informationen

Homepage der Abteilung für Bildung und Integration: http://www.graz.at/cms/beitrag/10014565/267006

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Umfeldgestaltung Bildungscampus Algersdorf

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 17. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Die Stadt Graz erweiterte die bestehende Volks- und Neue Mittelschule (NMS) Algersdorf zu einem Schul- und Bildungscampus. Für den Bildungscampus wurde eine 16-klassige Volksschule mit 4 Klassen für bilingualen Unterricht und ein Ganztagesschulbereich neu errichtet sowie die Neue Mittelschule Algersdorf ausgebaut. Zukünftig ist am neuen Bildungscampus mit 700 SchülerInnen und 120 Beschäftigten zu rechnen. Im gesamten Umfeld einschließlich Bildungscampus, Schulschwestern und GIBS wird bis 2020 mit ca. 2600 SchülerInnen und Kindergartenkindern sowie 364 Beschäftigten gerechnet. Das bedeutet eine Zunahme von ca. +10% bis +13% an Kindergartenkindern, SchülerInnen und Beschäftigten. Das Umfeld des neuen Bildungscampus Algersdorf wurde daher durch entsprechende Verkehrs-, und verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen sowie Grünraummaßnahmen umgestaltet. Diese Maßnahmen umfassen den Fußgänger- und Radverkehr, Verbesserungen in der Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs und die Einrichtung von Haltebereichen für den Individualverkehr. Das Planungsgebiet umfasste den unmittelbaren Bereich der Georgigasse einschließlich der Verkehrsregelungen und Fußgängerführungen an den Kreuzungen Georgigasse-Algersdorfer Straße und Georgigasse-Janzgasse. Weiters erstreckte sich das Planungsgebiet auf die Algersdorfer Straße bis einschließlich der Druckknopfampel nördlich der Rochelgasse und der sich dort befindlichen Bushaltestellen.

Politische Beschlusslage

Die Projektgenehmigung wurde am 16.6.2016 im Gemeinderat beschlossen.

Umsetzungszeitraum

August - September 2016

Kostenrahmen

Planungs- und Baukosten EUR 650.000

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Umfeldgestaltung wurde im September fertiggestellt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Themenbereich(e)

Bildung/Wissenschaft/Kultur, Mobilität/Verkehr, Kinder/Jugend/Familie/Senioren

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Bestmögliche Erschließung von Schulstandorten durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie durch Fuß- und Radwege ( 4.0 Stadtentwicklungskonzept, Kapitel 7.1 Soziale Infrastruktur Bildung)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail: [email protected]

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Neubau & Sanierung von Jugendzentren

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Die Grazer Jugendzentren sind ein fester Bestandteil der Grazer Jugendkultur. Die Stadt Graz bietet jungen Menschen im gesamten Stadtgebiet 13 Jugendzentren, die einen breiten Themenbereich für die Lebenswelten von Jugendlichen abdecken. Der inhaltliche Schwerpunkt bei allen Aktivitäten liegt immer auf den Feldern der Partizipation, Prävention und der Ermöglichung von Entwicklungschancen für alle jungen Grazerinnen und Grazer. Das über die gesamt Stadt verteilte Netz der Jugendzentren weist eine breite Qualitätsspanne hinsichtlich der baulichen Zustände auf. Zur Analyse aller Standorte wurde 2015 eine bauliche Bewertung durchgeführt. Die Analyse führte zu dem Ergebnis, dass die Standorte der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) und Dietrichskeusch`n, (Dietrichsteinplatz 9) weder von ihrer baulichen Substanz, noch von ihrer Raumstruktur her, den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeit entsprechen. Auf Basis dieser Analyse wurde der Neubau der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) sowie die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Dietrichskeusch`n beschlossen.

Politische Beschlusslage

Im Gemeinderat vom 21. Mai 2015 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss für beide Neubauprojekte und die Sanierung beschlossen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Durchführung der Projekte beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Die Fertigstellung soll bis Herbst 2017 erfolgen.

Kostenrahmen

2.065.000,--

Aktueller Stand des Vorhabens

Phase 1: Projektentwicklung und -planung bis Herbst 2016 Phase 2: Baubeginn Herbst 2016/Frühjahr 2017

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend, VI. Jakomini, VII. Liebenau

Themenbereich(e)

Kinder/Jugend/Familie/Senioren

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Laut Leitfaden der Offenen Jugendarbeit 2009 wird die Umsetzung der Innenraumgestaltung unter Beteiligung der Jugendlichen erfolgen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Bedarfsgerechte Errichtung neuer Jugendzentren

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Amt für Jugend und Familie Referat für Offene Kinder- und Jugendarbeit Mag. Markus Schabler Tel.: +43 316 872-3190 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Angebote für Jugendliche in Graz: http://www.graz.at/cms/ziel/313755/DE/

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1.0 Räumliches Leitbild (RLB)

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22 Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung. Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten. Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten Gebietscharakters.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2016 die Auflage des 1.0 Räumlichen Leitbildes als Sachprogramm zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Auflagebeschluss Juni 2016 - Rechtskraft voraussichtlich Frühjahr 2017

Kostenrahmen

ca. 100.000 EUR für die externe Vorbereitung, weiters werden vor allem personelle Ressourcen im Stadtplanungsamt gebunden.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Entwurf des 1.0 Räumlichen Leitbildes ist in der Frist von 23.Juni 2016 bis 02.September 2016 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Der Entwurf des 1.0 Räumlichen Leitbildes (RLB) wird nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz über mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit besteht für BürgerInnen die Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen an das Stadtplanungsamt. Die öffentliche Auflage des Entwurfes des Räumlichen Leitbildes erfolgt zeitgleich mit der öffentlichen Auflage des Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplans. 4 öffentliche Informationsveranstaltungen sind zur Vorstellung und Diskussion der Entwürfe vorgesehen. In den Veranstaltungen wird der Entwurf des Räumlichen Leitbildes ausgestellt. Anschließend an die Präsentation von Aufbau und Inhalten des Räumlichen Leitbildes besteht die Möglichkeit zur Diskussion im Plenum.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur." § 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7 StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren"

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanung DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro 22 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen, Plätze und Straßen.

Politische Beschlusslage

Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet. Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt werden sollen.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

ca. EUR 200.000,-

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Ideenwettbewerb wurde am 20.04.2016 ausgelobt, die Preisgerichtsentscheidung fand am 22. und 23.09.2016 statt. Das Verfahren des Ideenwettbewerbes ist damit abgeschlossen. Beteiligungsangebote bei den folgenden Planungsschritten sind in Vorbereitung.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - AnsprechpartnerInnen sind drei MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 gibt es auch eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes mit eingeflossen. Mit Vorliegen der beiden Siegerprojekte werden derzeit weitere Planungsschritte festgelegt, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für BürgerInnen entwickelt werden.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden.

Aktueller Stand des Vorhabens

Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XI. Mariatrost

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. geordnete Siedlungsentwicklung 2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

4.0 Flächenwidmungsplan

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien, denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten Stadtentwicklung kontrolliert. Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt. Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der Stadt Graz.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2016 die öffentliche Auflage des 2.Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplanes beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Anfang 2017 andauern.

Kostenrahmen

Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.

Aktueller Stand des Vorhabens

2015 wurde der 1. Entwurf des Flächenwidmungsplanes öffentlich aufgelegt. Das Stadtplanungsamt hat auf Basis der im Auflagezeitraum 2015 eingegangenen Einwendungen und internen Überlegungen einen 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni 2016 die öffentliche Auflage des 2. Entwurfes beschlossen. Sämtliche Einwendungen zum 1. Entwurf bleiben im Verfahren und werden im Zuge des Endbeschlusses im Gemeinderat behandelt werden.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz hat im Frühjahr 2015 bereits 8 Informationsveranstaltungen zum 1. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes abgehalten. Dabei wurden vor allem die grundsätzlichen Strategien präsentiert. Nunmehr werden für den 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplans 4 weitere Veranstaltungen geplant. Es soll vor allem über die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf berichtet werden.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/ 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"

25

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 17.11.2016 beschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 15. September 2016, um 18.00 Uhr, im Jugend- und Familiengästehaus, Idlhofgasse 74, eine Informationsveranstaltung abgehalten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10271795/1345794/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str."

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XVI. Straßgang

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße"

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden.

Umsetzungszeitraum

2015 - 2016

Kostenrahmen

Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 16.06.2016 beschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XVI. Straßgang

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 22.9.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10253249/1345794/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse

28

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.600 m² groß. Ziel des 05.24.0 Bebauungsplanes "Niesenbergergasse Idlhofgasse - Annenstraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2015-2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 12.05.2016 vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 25.05.2016 veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=72

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 23.09.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung http://www.graz.at/cms/beitrag/10253254/4200710/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Die 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes präzisiert die bestehenden Festlegungen. Davon betroffen sind einerseits die Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren und deren Flächenausmaß sowie andererseits die Baulanddurchgrünung. Weiters werden punktuelle Änderungen im Entwicklungsplan vorgenommen. Diese können nach den Themenkreisen Funktionsänderungen, Grüngürtelanpassungen, Grenzkorrekturen, Waldanpassungen und Funktionsnachführungen unterteilt werden. Weiters werden die Deckpläne zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept aktualisiert.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.Juni 2016 die öffentliche Auflage des 2.Entwurfes der 2. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Die Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Anfang 2017 andauern.

Kostenrahmen

Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.

Aktueller Stand des Vorhabens

2015 wurde der 1. Entwurf zur Änderung des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes öffentlich aufgelegt. Auf Basis der im Auflagezeitraum eingegangene Einwendungen hat das Stadtplanungsamt den Entwurf überarbeitet. In seiner Sitzung am 16.Juni 2016 hat der Gemeinderat die Auflage des 2. Entwurfs zur Änderung des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes Änderung beschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes vor. Der Entwurf der Änderung muss für mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekannt geben. Da die Änderung parallel zur 2. Auflage des 4.0 Flächenwidmungsplanes erfolgen wird, wird die Stadt Graz wie bereits im Auflagezeitraum 2015 BürgerInnen-Informationsveranstaltungen anbieten, die sowohl die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes als auch den 4.0 Flächenwidmungsplan zum Thema haben werden. Insgesamt werden 4 Veranstaltungen geplant.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Die Fortführung des Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872 - 4713 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West"

30

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 05. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6.700m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.22) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 12. Mai 2016 vom Gemeinderat beschlossen

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=76

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 4.2.2016 bis zum 7.4.2016 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 10.3.2016 statt.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: www.graz.at/stadtplanung Homepage Smart City Graz: www.smartcitygraz.at

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 07. 2015 Inhaltliche Beschreibung

Der Rahmenplan von Graz-Reininghaus stellt die Basis für alle folgenden Planungsschritte dar und legt die öffentlichen Räume fest. Bei der Entwicklung der Quartiere müssen übergeordneten Ziele des Rahmenplans eingehalten werden. Attraktive öffentliche Räume, öffentliche Freiraumausstattung und soziale Infrastrukturen sind Voraussetzung für eine nachhaltige urbane Entwicklung des Stadtteils. Die zentralen Grün- und Freiräume sollen möglichst bald, jedenfalls jedoch mit Entstehung des ersten zentralen Stadtquartiers, realisiert werden. Vor dem Hintergrund laufender Bebauungsplanungen und von voraussichtlich 2015 beginnender Bautätigkeit soll nun ein Wettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen Raums der Achse des zukünftigen öffentlichen Nahverkehrs (ÖV-Achse) ausgelobt werden. Ziel des Wettbewerbes ist eine zusammenhängende Gestaltung dieser Achse - im Norden an der Reininghausstraße mit einem großen Platz beginnend bis hinunter zu einer weiteren Platzfläche im Süden an der Wetzelsdorfer Straße. In Summe weist das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von rund 42.300 m² auf.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 den Rahmenplan für GrazReininghaus einstimmig beschlossen. Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept wurde der Verlauf der zukünftigen Straßenbahnführung in dieser Achse festgelegt und im 3.0 Flächenwidmungsplan i.d.g.F. der Bereich als Verkehrsfläche ausgewiesen, die mittlerweile in das öffentliche Gut übernommen wurde. In den beiden Stadtsenatssitzungen vom 26.03.2015 und 17.07.2015 wurde das Gesamtbudget für das Wettbewerbsverfahren beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Frühjahr bis Ende 2015

Kostenrahmen

ca. EUR 160.000,00.-

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Einladung zum Wettbewerb erfolgt durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und in der Grazer Zeitung ab 21.07.2015. Die Frist zum Download der Wettbewerbsunterlagen startet mit 24.07.2015.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=68

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Offen

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

In der Wettbewerbsvorbereitung wurden in einem Stakeholder-Workshop Inhalte der Auslobungsunterlagen diskutiert. Im weiteren Planungsprozess wird geprüft, ob und inwieweit BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 13.180 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

Bis 2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.03.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=66

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai - Buhnengasse"

33

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 8.250 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

Bis 2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.03.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=67

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

12.22.0 Bebauungsplan "Prochaskagasse-Radegunder Str.-Schöckelbach

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 30.000 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 7. Juli 2016 vom Gemeinderat beschlossen und am 20.07.2016 im Amtsblatt kundgemacht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XII. Andritz

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=80

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 31.3. bis 27.5.2016 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 03. Mai 2016 statt.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße - Ostbahn"

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 9.300 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002, 22. Änderung, (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde vom 06.10.2016 bis 01.12.2016 öffentlich aufgelegt.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=81

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 12.10.2016 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung

36

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 5.060 m². Es soll die Fläche des dortig geplanten Hochwasser-Rückhaltebeckens verkleinert und das Bauland dafür vergrößert werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Es existiert der rechtsgültige 12.16.0 Bebauungsplan "Puchleitnerweg". Die 1. Änderung wurde am 7. Juli 2016 vom Gemeinderat beschlossen.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 07.07.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XII. Andritz

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=82

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich wurden die grundbücherlichen Eigentümer der zum Planungsgebiet angrenzenden Grundstücke angehört.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"

37

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 09. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bauland östlich der Pfarre Münzgrabenstraße, zwischen den Straßenzügen Hafnerriegel und Münzgrabengürtel gelegen, soll bebaut werden. Die Fläche hat ein Ausmaß von 7.700 m². Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

3.22 Flächenwidmungsplan (Rechtswirksam seit 01.07.2015): Eine Fläche im Ausmaß von 7.700 m² ist als "Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,4 ausgewiesen. Aufgrund des öffentlichen Interesses zur geordneten Siedlungsentwicklung wurde die Bebauungsplanpflicht gemäß § 29 Abs 3 Z 3 StROG 2010 festgelegt.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 22.09.2016 beschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VI. Jakomini

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=83

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Es wurde eine frühzeitige Planungs-Beteiligung formal angeregt und vom zuständigen Stadtsenatsreferenten aufgegriffen. AnrainerInnen des Bebauungsplangebietes wurden daher bereits vor der Erarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Entsprechend dem Raumordnungsgesetz wurde der Entwurf vom 28.04.2016 bis zum 23.06.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 31.05.2016 eine Informationsveranstaltung veranstaltet.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10267347/1345767/ Protokoll der Informations- und Diskussionsveranstaltung: http://www.graz.at/cms/beitrag/10264547/425927/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"

38

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 16.6.2016 vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 29.6.2016 veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=88

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 10.3.2016 bis zum 12.5.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung am 11.4.2016 angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung 05.27.0 Bebauungsplan: http://www.graz.at/cms/beitrag/10265057/4200710/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"

39

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.068 m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 22.9.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 5.10.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=96

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 28.04.2016 bis zum 23.06.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 7.06.2016 in der Pfarre Don Bosco eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße - Handelstraße - Straßganger Straße"

40

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.750 m² groß und liegt an der Reininghausstraße im Bezirk Eggenberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Mit der 22. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016 / 2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=97

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 6.10.2016 bis einschließlich 1.12.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 10. Oktober in der "Greenbox" in der Eggenberger Alle eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)"

41

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 11.900 m² groß und liegt im Bezirk St. Peter, östlich des ORF-Parks. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 17.11.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 30.11.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VIII. St. Peter

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=98

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten vom 21.07.2016 bis einschließlich 29.09.2016 Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 14. September in der Volksschule St. Peter eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

06.22.0 Bebauungsplan "Conrad-von-Hötzendorfstraße/Fröhlichgasse"

42

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 5.035m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat am 22.9.2016 beschlossen und wird am 6.10.2016 rechtswirksam.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VI. Jakomini

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=95

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde ein Bebauungsplan-Entwurf erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf vom 27.5.2016 bis zum 22.7.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 29.6.2016 eine Informationsveranstaltung angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 E-mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10020472/311412/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"

43

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet, welches an der Wiener Straße, Fichtegasse und Grüne Gasse liegt (ehemaliges Areal der Firma Salis und Braunstein), ist ca. 11.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Zusätzlich wird ein 2000 m² großer öffentlicher Platz entstehen. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 17.11.2016 beschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=101

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 5. Juli 2016, um 18.00 Uhr, in der HLW Schrödingerschule, Schrödingergasse 5, eine Informationsveranstaltung abgehalten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Sicherung eines ca. 2000 m² großen öffentlichen Platzes 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Beabsichtigt sind im Rahmen der verhältnismäßig geringen Budgetmittel eine teilweise Sanierung der Platzoberfläche und eine Verbesserung der Gestaltung des Geidorfplatzes. Die Fläche um die Stände und vor dem Kino soll mit einem Plattenbelag versehen und zusätzlich sollen Bäume gepflanzt werden. Im Bereich des Marktes, der bestehenden Rampe und der Stiegenanlage sind funktionelle Verbesserungen angedacht. Für die Eingangssituation auf den Platz im Kreuzungsbereich wird eine großzügigere, einladendere Öffnung angestrebt. Generell ist eine Attraktivierung der Möblierung vorgesehen.

Politische Beschlusslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2016 wurde die Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen. Im Bezirksrat Geidorf wurden für eine Verschönerung des Geidorfplatzes Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst.

Umsetzungszeitraum

Sommer 2016

Kostenrahmen

280.000 .-EUR

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Stadtbaudirektion koordiniert das Projekt. Das Stadtplanungsamt arbeitet den Sanierungs- und Gestaltungsverbesserungsplan aus. Die Umsetzung erfolgt durch die Holding Graz.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

III. Geidorf

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=94

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln gibt es nur einen sehr geringen Gestaltungsspielraum. Es kann daher keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Eine Information über die Sanierung und mögliche Gestaltungsverbesserungen ist im Rahmen einer öffentlichen Bezirksratssitzung vorgesehen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Koordination: Stadtbaudirektion DI Gerald Maurer Tel.: +43 316 872-3517 Fax: +43 316 872-3509 Email: [email protected] Planung: Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

02.13.0 Bebauungsplan Rechbauerstrasse - Herrandgasse

45

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 06. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 18.400 m² groß. Ziel des 02.13.0 Bebauungsplanes "Rechbauerstrasse Herrandgasse - Schützenhofgasse - Naglergasse - Krenngasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

II. St. Leonhard

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=89

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach Tel.: +43 316 872-4728 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

14.16.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße - Eggenberger Allee - Prangelgasse"

46

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 09. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.600 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016-2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Beschluss wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=102

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24.10.2016 eine Informationsveranstaltung (Eggenberger Allee GreenBox) angeboten.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung 14.16.0 Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10275626/4200523/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

15.07.0 Bebauungsplan "Wetzelsdorfer Straße - Reininghaus Quartier 7"

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 29.008m² groß, liegt im Bezirk Wetzelsdorf und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (3.20 Flächenwidmungsplan-Änderung) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan wurde am 20.10.2016 im Gemeinderat beschlossen und wurde am 02.11.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XV. Wetzelsdorf

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=114

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich fand am 19.9.2016 um 18.00 Uhr, in der Pfarre Don Bosco, Südbahnstraße 100, 8020 Graz, eine Informationsveranstaltung statt.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Suzanne Artés Tel.: +43 316 872-4712 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

05.20.0 Bebauungsplan "Karlauer Straße - Köstenbaumgasse"

48

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 8.800 m² groß. Ziel des 05.20.0 Bebauungsplanes "Karlauer Straße Köstenbaumgasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016/2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

V. Gries

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=119

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz veranstaltet am 8. November 2016 um 18.00 Uhr in den Geriatrischen Gesundheitszentren, Hörsaal, Albert-Schweitzer-Gasse 36, 8020 Graz, eine Informationsveranstaltung.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach Tel.: +43 316 872-4728 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

02.14.0 Bebauungsplan "Merangasse - Leonhardgürtel - Morellenfeldgasse"

49

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 07. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3.750 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016 - 2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

II. St. Leonhard

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=118

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

16.21.0 Bebauungsplan "Ankerstraße - Straßganger Straße"

50

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 09. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6500 m²groß. Das Planungsgebiet liegt im Kreuzungsbereich Ankerstraße/ Straßgangerstraße (ehemalige Zielpunkt - Filiale). Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016/2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XVI. Straßgang

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=121

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

07.22.0 Bebauungsplan "Kloiberweg"

51

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 2,5 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=122

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

08.21.0 Bebauungsplan "St.-Peter-Hauptstraße Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse"

52

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 1,8 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (Deckplan 1 zum 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VIII. St. Peter

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=123

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

07.24.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße Stangelmühlgasse"

53

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im 4.0 Flächenwidmungsplan Entwurf - 2. Auflage wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet festgelegt.

Umsetzungszeitraum

2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=125

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

14.19.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 6a Süd, Wetzelsdorfer Straße"

54

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 29.100 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zur 20. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2016/2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=129

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

04.08.1 Bebauungsplan "Lendkai - Netzgasse Neubaugasse - Pflanzengasse", 1. Änderung

55

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 07. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Gebiet der Bebauungsplan-Änderung ist ca. 4.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert der rechtswirksame 04.08.0 Bebauungsplan "Lendkai/Netzgasse/Neubaugasse/Pflanzengasse". Ein Teil davon soll nun geändert werden.

Umsetzungszeitraum

2016 - 2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf, 1. Änderung, wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

IV. Lend

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=124

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

16.23.0 Bebauungsplan "Kärntner Straße - Seiersbergstraße"

56

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.580 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.

Politische Beschlusslage

Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.

Umsetzungszeitraum

2017

Kostenrahmen

Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XVI. Straßgang

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=132

Themenbereich(e)

Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected]

Weitere Informationen

http://www.graz.at/bebauungsplanung

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Sanierung Merkur Eisstadion u. Umbau Merkur Arena

57

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 23. 11. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Das Merkur Eisstadion wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist das Merkur Eisstadion als wichtige Spielstätte für die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung des Merkur Eisstadions unumgänglich ist. Auch im Bereich der Merkur Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien gleichzeitig zu erledigen sind.

Politische Beschlusslage

Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung des Merkur Eisstadions und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions, der Merkur Arena, beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen.

Umsetzungszeitraum

Sämtliche Arbeiten sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

Kostenrahmen

Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der Merkur Arena veranschlagt sind.

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Sanierung des Merkur Eisstadions ist weitgehend abgeschlossen. Die größte noch vorzunehmende Maßnahme ist die Einhausung der Freieisfläche. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Merkur Arena wurden bis auf die Neugestaltung des Vorplatzes abgeschlossen. Dies wird voraussichtlich 2017 in Angriff genommen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Adresse/Link Stadtplan

8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz

Themenbereich(e)

Freizeit/Sport

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Beim Merkur Eisstadion wird nur der denkmalgeschütze Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden beim Merkur Eisstadion und der Merkur Arena die NutzerInnen miteinbezogen.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des Eissportes.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig

58

Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

An der Ecke Krottendorfer Straße/Ekkehard-Hauer-Straße besteht bereits ein kleiner Sportplatz der Pfarre Christkönig. Die Stadt Graz hat diesen Platz und das danebenliegende Grundstück in der Ekkehard-Hauer-Straße (Gesamtfläche 2.662 m²) von der Diözese Graz-Seckau für die Dauer von 25 Jahren gepachtet, um einen neuen Bezirkssportplatz anbieten zu können. Das Areal des bestehenden Sportplatzes bleibt unverändert. Auf dem zusätzlichen Areal sollen Sportarten möglich sein, die für Jugendliche attraktiv sind und die auch möglichst lange im Jahresverlauf betrieben werden können, wie z.B. Fußball oder Beachvolleyball.

Politische Beschlusslage

Mit Stadtsenatsbeschluss vom 11.7.2014 wurde die Gesamtfläche angepachtet. Der Beschluss zur Errichtung des Bezirkssportplatzes wurde in der Stadtsenatssitzung am 09.10.2015 gefasst.

Umsetzungszeitraum

Fertigstellung Sommer 2016

Kostenrahmen

100.000,- Euro

Aktueller Stand des Vorhabens

Der Beachvolleyballplatz wurde bereits fertiggestellt und kann seit August 2016 bespielt werden. Bei der allgemeinen Ballspielfläche muss das Gras noch besser anwachsen. Erst dann wird der Bauzaun entfernt. Die Ersatzpflanzung von Bäumen wird im Oktober erfolgen. Die Lümmelbankerl und Bankerltore werden je nach Witterung noch im heurigen Jahr, bzw. im Frühjahr 2017 aufgestellt. Die Bolzplatztore beim bestehenden Fußballplatz werden noch heuer gegen Netztore ausgetauscht. Eine Verbesserung der Spielfläche des bestehenden Fußballplatzes erfolgt im Frühjahr 2017.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XV. Wetzelsdorf

Adresse/Link Stadtplan

http://www4.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=79

Themenbereich(e)

Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Eine Befragung der aktuellen NutzerInnen des kleinen Sportplatzes hat stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Befragung und die Ergebnisse aus der Veranstaltung vor Ort, die am 20. Oktober 2015 stattgefunden hat, wurden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und soweit möglich in die Planung des Sportamtes einbezogen. Zu der Veranstaltung vor Ort wurden die AnrainerInnen und insbesondere jugendliche NutzerInnen eingeladen. Die Einladung erfolgte über eine Haushaltseinladung im Umfeld des Platzes und über einen Aushang am bestehenden kleinen Sportplatz.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 316 872 7870 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Sportamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10018999/310831

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Gestaltung Grünraum Südgürtel bzw. Trassenpark

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 10. 2016 Inhaltliche Beschreibung

Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur. Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße. Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 1,8 ha großer Park, der Trassenpark Südgürtel sowie eine Allee entlang der Engelsdorferstraße und weitere öffentliche, trassenbegleitende Grünflächen im Ausmaß von ca. 3,3 ha entstehen. Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums hat die Stadt Graz zusammen mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern durchgeführt.

Politische Beschlusslage

Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtel am 7. Juli 2011 und den Ausbau des Landschaftsbaus bzw. des Grünraums (inkl. Möblierung) am 22. September 2016 beschlossen.

Umsetzungszeitraum

2014-2017

Kostenrahmen

EUR 670.000 für Landschaftsbau bzw. Grünraumgestaltung und Möblierung

Aktueller Stand des Vorhabens

Die Planungen für die Grünraumgestaltung sind abgeschlossen.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

VII. Liebenau

Themenbereich(e)

Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport, Soziales

BürgerInnenbeteiligung

Ja

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt in der Anregungen und Ideen zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 bis 14. Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen und Anregungen wurden geprüft und so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen. Im Rahmen einer 2. BürgerInnen-Veranstaltung am 8. Juli 2015 wurde der Gestaltungsvorschlag des WettbewerbSiegerprojektes präsentiert und mit den BürgerInnen diskutiert und weitere Vorschläge in die Planungen aufgenommen. Die finalisierte Gestaltungsplanung wurde am 10. März 2016 in einer 3. BürgerInnen Veranstaltung präsentiert.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw. Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für die Bevölkerung. Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks integraler Bestand des Projektes Südgürtel ist.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel

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Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 30. 06. 2015 Inhaltliche Beschreibung

Basierend auf dem Masterplan Stadtpark 2010 wurden im Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 2012 notwendige kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Erhalt des Stadtparks festgelegt. Die vordringlichsten Maßnahmen in den nächsten 1-3 Jahren sind: 1. Planung der gesamthaften Entwicklung der sog. ,,Pfauengarten Partie" (zwischen Sauraugasse und Aufgang Burggarten) aufgrund der aktuellen Bauentwicklung am Pfauengarten (vorgezogene Fertigstellung Sommer/Herbst 2015)und Herstellung des Wegeanschlusses von der Stadtmauer in den Park. Dies beinhaltet mittelfristig auch die Absiedlung des Verkehrserziehungsgartens und die Verlegung des Gartenstützpunktes der Holding Graz an die Sauraugasse. Durch diese Absiedlung/Verlegung wird die notwendige Erweiterung des Kinderspielplatzes ermöglicht. 2. Jahnallee - Baumerneuerung und Standortverbesserung für die parkseitigen Baumstandorte. 3. Gutachten zur Sanierung des Stadtparkbrunnens

Politische Beschlusslage

Mit Gemeinderatsbeschluss und Stadtsenatsbeschluss am 21.05.2015 werden die notwendigen Mittel bereitgestellt.

Umsetzungszeitraum

2015 - 2017

Kostenrahmen

EUR 320.000.--

Aktueller Stand des Vorhabens

Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

I. Innere Stadt

Themenbereich(e)

Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Natur- und Denkmalschutz ist kein Handlungsspielraum für das Angebot eines Beteiligungsprozesses in den Planungen gegeben. Über die Ergebnisse von Planungen und Gutachten soll im Naturschutzbeirat und bei Bedarf in einer öffentlichen Informationsveranstaltung informiert werden.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Erhaltung des Stadtparks als Naherholungsoase sowie Sanierung und Entwicklung der Parkanlage um auch künftigen Nutzerinnen zur Verfügung zu stehen. Planungen und Gutachten als Vorbereitung für die nachfolgende Sanierung und Entwicklung der Parksubstanz.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Abteilung für Grünraum und Gewässer DIin Christine Radl Tel.: +43 316 872-4021 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Stadtpark-Homepage: www.graz.at/stadtpark

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Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 27. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Der Rahmenplan Graz-Reininghaus dient als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte und gibt auch die Lage, Größe und zeitliche Entwicklung der Freiräume im neuen Stadtteil vor. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen der zentralen Quartiere und der Achse für den öffentlichen Verkehr wurde 2016 ein Realisierungswettbewerb für die Gestaltung des Reininghausparks und der Grünachse, die das grüne Rückgrat des Stadtteils darstellen werden, ausgelobt. Ziel des Wettbewerbes war die Gestaltung einer öffentlichen Parkanlage mit übergeordneter Bedeutung und des ersten Abschnitts der Grünachse als attraktive und zusammenhängende Grünflächen. In Summe weist das Wettbewerbsgebiet (Park und Grünachse - 1. Abschnitt) eine Gesamtfläche von rund 3,8 ha auf.

Politische Beschlusslage

Im Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wurde am 25.02.2010 der Rahmenplan für Graz-Reininghaus einstimmig beschlossen. Am 21. Mai 2015 erfolgte per Beschluss durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Realisierungswettbewerb Reininghaus Park - Grünachse" und damit die Durchführung des Realisierungswettbewerbs für die öffentliche Parkanlage. Am 6. Nov. 2015 hat der Stadtsenat die Erstellung der Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb beschlossen.

Umsetzungszeitraum

2016

Kostenrahmen

ca. Euro 200.000,00.-

Aktueller Stand des Vorhabens

Am 5. Oktober 2016 wurde das Siegerprojekt "Rein in [den] Park" des Wiener Landschaftsarchitekturbüros zwoPK von der Wettbewerbsjury ausgewählt und bei der Pressekonferenz Ende Oktober mit anschließender Ausstellungseröffnung den BürgerInnen vorgestellt. Derzeit wird ein Projektantrag über die Finanzierung der Planungs- und Umsetzungsmittel des Wettbewerbsergebnisses vorbereitet und sobald der neue Gemeinderat 2017 beschlussfähig ist, eingereicht.

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

XIV. Eggenberg

Themenbereich(e)

Umwelt/Grünraum/Energie, Bauen/Wohnen, Stadtplanung/Stadtentwicklung

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung

Im EU-weit, offenen, anonymen Realisierungswettbewerb selbst konnte keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im weiteren Planungsprozess wird jedoch geprüft in welcher Form eine BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann.

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz wurden folgende Zielsetzungen für das Stadtentwicklungsgebiet Graz-Reininghaus formuliert: Großer Wert ist auf ausreichende Durchgrünung, gute Verteilung künftiger öffentlicher Freiflächen und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu legen. Diese Ziele werden insbesonders durch die Schaffung eines öffentlichen Parks und die Umsetzung einer grünen Wegeverbindung (Grünachse), eine wichtige Erweiterung des Grünen Netzes der Stadt Graz, angestrebt.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Abteilung Grünraum und Gewässer Ulrike Simschitz Tel.: +43 316 872-4024 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/

Stadt Graz | Referat für BürgerInnenbeteiligung | Rathaus | 8011 Graz | [email protected] | www.graz.at

Zentraler Speicherkanal (ZSK)

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Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 01. 2017 Inhaltliche Beschreibung

Derzeit wird das Abwasser in Graz durch rund 860 km Kanal entsorgt, davon rund 70 Prozent im Mischsystem (Regen- und Schmutzwässer im gleichen Rohr). Die bei Starkregen anfallenden Regenmengen können jedoch nicht in die Kläranlage geleitet werden, daher gibt es auch 35 Entlastungen an der Mur. Diese belasten bei Starkregen den Fluss mit Schmutz. Der ZSK speichert Mischwässer, welche sonst bei Starkregen ungeklärt in die Mur abfließen würden und leitet diese Wässer zur Reinigung in die Kläranlage. Der ZSK führt daher zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässerqualität. Im Jahr 2006 haben die Projektpartner das Konzept des Speicherkanals entwickelt. Aufgrund der Synergien mit dem Kraftwerk Graz - sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Bauausführung und den Bewilligungen - ist es notwendig diesen Kanal zeitgleich mit dem Kraftwerk Graz zu errichten. Eckdaten zum aktuellen ZSK-Projekt: Länge: 5,2 km von Hortgasse bis Radetzkybrücke (3,2km von der Kläranlage in Gössendorf bis zur Hortgasse bereits errichtet) Volumen: Speichervolumen ca. 69.000m³, Speicherraum im Kanalnetz wird mehr als verdoppelt

Politische Beschlusslage

Der ZSK wurde am 22.09.2016 im Gemeinderat beschlossen

Umsetzungszeitraum

2017 - 2022

Kostenrahmen

81,4 Mio. EUR für den ZSK sowie ca. 3,0 Mio. für Grünraumgestaltung

Aktueller Stand des Vorhabens

Baubeginn Frühjahr 2017

Bezirk(e) / Gesamtstädtisch

Gesamtstädtisch

Themenbereich(e)

Umwelt/Grünraum/Energie

BürgerInnenbeteiligung

Nein

Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept)

Im Wasserrechtsgesetz ist festgeschrieben, dass der sogenannte "Stand der Technik" einzuhalten ist. Um diesen zu erreichen ist es erforderlich den ZSK zu errichten. Die derzeitige Situation, nämlich dass im Durchschnitt das Abwasser von rund 28.000 Einwohnern täglich ungeklärt in die Mur fließen, ist langfristig nicht tragbar.

Zuständige Stelle – AnsprechpartnerIn

Holding Graz Wasserwirtschaft DI Werner Pirkner Abteilungsleiter Projektentwicklung Tel.: +43 316 887-3720 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen

Homepage Holding Graz: http://www.holding-graz.at/wasserwirtschaft/wasserbaustellen/planungsprojekt-zkshortgasse-bis-radetzkybruecke.html

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