Infoveranstaltung Hausarbeitserstellung und Recherche Hausarbeitserstellung und Recherche

Infoveranstaltung Hausarbeitserstellung und Recherche Hausarbeitserstellung und Recherche Seite 1 Warum ich? Frühe Semester = Keine Erfahrung Haus...
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Infoveranstaltung Hausarbeitserstellung und Recherche

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Warum ich? Frühe Semester = Keine Erfahrung Hausarbeit gehört zum Studium, Sie kommen nicht daran vorbei. Hausarbeitserstellung und Recherche

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Warum ich? JurSERVICE, Ass. iur., „Erfahrung“ -egalHausarbeitserstellung und Recherche

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Wie erstelle ich eine Hausarbeit? Worauf muss ich achten?

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Einfache Fehler vermeiden, Angreifbarkeit verringern.

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1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Planung Formalien Wissenschaftliches Arbeiten Zitieren Stil Unpraktische Hinweise Weiterführende Literatur

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1. Planung  Erstellen Sie einen realistischen Plan für die Semesterferien  Praktikum, Urlaub, Arbeit, Hausarbeit  Planen Sie für die Hausarbeit genügend Zeit ein!  Soll ich zwei Hausarbeiten schreiben? Nein.  Die nachgestellte Planung geht von einem ganzen Arbeitstag aus

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1. Planung Sachverhalt lesen Querlesen

1 Woche

Lösungsskizze anfertigen

Materialen sammeln Gutachten schreiben

2 Wochen

Überarbeitung des Gutachtens Prolog anfertigen Formatierung und Layout Korrekturlesen

1 Woche

Korrekturen vornehmen Drucken und Binden

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2. Formalien Die Hausarbeit muss folgende Teile enthalten:       

Deckblatt Aufgabentext Gliederung Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Gutachten/Aufgabenbearbeitung Eigenhändigkeitserklärung

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2. Formalien  Gebundene Arbeit  Kein doppelseitiger Druck

 Vorgegebene Formalien des Bearbeitungshinweises unbedingt einhalten!  insbesondere Schriftart, Zeilenabstand, max. Seitenzahl Laufweite nicht verändern  Seitenzahlen • Prolog: Römische Ziffern • Gutachten: Arabische Ziffern Hausarbeitserstellung und Recherche

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2. Formalien - Deckblatt  Matrikelnummer, Fachsemester, Veranstaltung, Semester  kein Name, keine Anschrift  keine Bilder, Tabellen, etc.  Deckblatt zählt als erste (römische) Seite, hat aber keine Seitenzahl!

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2. Formalien - Deckblatt Matrikelnummer: 1234567 3. Fachsemester

Hausarbeit Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Professor Dr. Muster Wintersemester 2012/13

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2. Formalien - Aufgabentext  Original, keine Abschrift!  Speichern Sie den Hausarbeitstext als Datei oder legen Sie ein sauberes Exemplar beiseite!  Zählt für die römische Nummerierung mit (II bzw. II und III bei mehreren Seiten), Seitenzahlen sind jedoch auch nicht abgedruckt

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2. Formalien - Gliederung  Aushängeschild für den Korrektor  schneller Überblick über die Schwerpunktsetzung  alphanummerisches System: A.

I. 1. a) aa) (1)

 Kein 1. ohne 2.! Hausarbeitserstellung und Recherche

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2. Formalien – Literaturverzeichnis  Nur tatsächlich verwendete Literatur  Keine Gerichtsentscheidungen oder Gesetze  Keine Titel (Prof., Dr., LL.M. etc.) aufführen  Möglichkeit 1: Alphabetische Auflistung der gesamten Literatur  Möglichkeit 2: Auflistung nach Sachgruppen (Kommentare, Lehrbücher, Monographien, Aufsätze) (weniger üblich)

 Achten Sie auf Einheitlichkeit  Legen Sie von Anfang an eine Tabelle an Hausarbeitserstellung und Recherche

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2. Formalien – Literaturverzeichnis Beispiel:

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2. Formalien - Abkürzungsverzeichnis Beispiel:

Abkürzungsverzeichnis Hinsichtlich der verwendeten Abkürzungen wird verwiesen auf Kirchner, Hildebert / Pannier, Dietrich, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Auflage, Berlin 2008 [aktuell wählen].

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2. Formalien - Gutachten  Vorgegebene Formalien des Bearbeitungshinweises unbedingt einhalten!  ansonsten kann es zu Punktabzug kommen  Keine Verdeutlichung im Gutachten durch Farbe, Unterstreichungen oder fett  Einheitliche Formatierung  Seitenzahlen Hausarbeitserstellung und Recherche

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2. Formalien - Eigenhändigkeitserklärung

Erklärung Hiermit erkläre ich, diese hier vorliegende Hausarbeit nur mit den angegebenen Hilfsmitteln und Quellen persönlich und ohne die Hilfe Dritter angefertigt wurde.

Hannover, den 28. März 2013

1234567

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2. Formalien Marschroute hinsichtlich der Formalien: Nicht angreifbar machen! Kein Korrektor korrigiert nur eine Hausarbeit, ergo: Zeichenabstandsmodifikationen (Laufweite)!!!

fallen

auf

Korrektur ist immer Ermessensentscheidung, wollen Sie wirklich ein negatives Gesamtbild vermitteln? Ersteller der Hausarbeit kann Umfang abschätzen

 „Niemals schaffe ich das in den geforderten 20 Seiten!“

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2. Formalien Marschroute hinsichtlich der Formalien: Keiner muss das Rad neu erfinden! „Das hat doch überhaupt nichts mit Jura zu tun, mir wegen solcher Fehler Notenpunkte abzuziehen ist ungerechtfertigt.“ Der Bewertungsmaßstab Disposition des Prüflings.

steht

nicht

zur

Hat es sehr wohl, Zwischenprüfungsordnung, Studienordnung und Verordnung über eine Notenund Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung schließen es nicht aus. Prüfungsentscheidung ist Ermessensentscheidung! Hausarbeitserstellung und Recherche

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3. Wissenschaftliches Arbeiten

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3. Wissenschaftliches Arbeiten Wissenschaftliches Arbeiten ist u.a. die korrekte und kritische Auswertung der Literatur/Quellen! Dazu gehört: a) Auffinden brauchbarer Quellen b) Sorgsame Auswertung c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

Von der Grobgliederung zum Feintuning  Beginn der Recherche mit Lehrbüchern und Handkommentaren  zu Aufbaufragen und für allerersten Überblick auch Skripten

 Inhaltliche Tiefe/Wissenschaftlichkeit verleihen: durch gezielte Recherche und korrektes Zitieren

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

Gezielte Recherche – Wo? • •

In der Literatur aus der Bibliothek  Datenbank-Infosystem (TIB) nutzen In juristischen Datenbanken

Beck-Online: MüKo und NJW sind umfangreich genug um einen Überblick zu bekommen und ausführlich genug, die meisten Spezialprobleme zu erkennen. Auch Beck-OK zitierfähig. Hausarbeitserstellung und Recherche

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

• Juristische Datenbanken: Alle weiteren über das Universitätsnetzwerk frei zugänglichen Internetdatenbanken finden Sie unter: http://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Wolf/pdfs/Datenbanken2.pdf

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

Wie wird „richtig“ recherchiert? 

Von erstem Dokument sukzessive weiterführenden Hinweisen folgen – von Quelle zu Quelle arbeiten  zum Einstieg in Ordnung: allgemeine Aufsätze eignen sich als Fußnotenfundgrube, online beste Voraussetzungen!

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

Wie wird „richtig“ recherchiert?  Wichtig: Auswahl des Dokumententyps       

Allgemeine Lehrbücher (verschaffen Überblick) Lehrbücher zu besonderen Gebieten (Hinweise auf Spezialprobleme) Kommentare (Erläuterungen/Hinweise auf Fundstellen zu Einzelpr.) Rechtsprechungsnachweise (Behandlung von str. Fragen in Praxis) Fachzeitschriften/Aufsätze (Meinungen und Lösungsansätze) Dissertationen, Monographien (Behandlung von Spezialthemen) Gesetzesmaterialien (für die Auslegung von Normen) Hausarbeitserstellung und Recherche

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3. Wissenschaftliches Arbeiten a) Auffinden brauchbarer Quellen

„Dazu gibt es nichts. Ganz sicher nicht. Ich habe überall geguckt.“ Stimmt nicht.

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3. Wissenschaftliches Arbeiten Wissenschaftliches Arbeiten ist die korrekte und kritische Auswertung der Literatur/Quellen! Dazu gehört: a) Auffinden brauchbarer Quellen b) Sorgsame Auswertung

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3. Wissenschaftliches Arbeiten b) Sorgsame Auswertung

 Quellen lesen, auswerten und entscheiden, ob Verwendung in der Hausarbeit finden soll. Stichwort: Diversifizierung.  Nur aktuelle Literatur – aktuellste Auflage verwenden!  Sorgsame inhaltliche Auswertung – Quelle darf inhaltlich keine Auffassung zugeordnet werden, für die sie nicht steht – korrektes inhaltliches Verständnis, Fachbereich beachten.

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3. Wissenschaftliches Arbeiten b) Sorgsame Auswertung

Primärquellen sind vorrangig!

 Primärliteratur: Problem wird dort das erste Mal erörtert, vertieft o. erschöpfend behandelt, neue Begründungen gefunden, neue Variante aufgedeckt (z.B. Monographien, Lehrbücher, Kommentare etc.)  Sekundärliteratur: Werke (Aufsätze o.ä.), in denen Andere über die Primärliteratur geschrieben haben (z.B. Besprechungen anderer Werke) Nicht als Quelle aufführen: Musterfälle, Fallsammlungen, AG-Unterlagen, Skripten Hausarbeitserstellung und Recherche

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3. Wissenschaftliches Arbeiten b) Sorgsame Auswertung

Damit Hand in Hand geht: Was wollen Sie eigentlich belegen?

Der Klassiker, Strafrecht: 1. Eine Meinung Nach einer hauptsächlich in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung… 2. Andere Meinung Nach einer vielfach vertretenen Literaturmeinung… 3. Noch eine Meinung […] Hausarbeitserstellung und Recherche

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3. Wissenschaftliches Arbeiten Wissenschaftliches Arbeiten ist die korrekte und kritische Auswertung der Literatur/Quellen! Dazu gehört: a) Auffinden brauchbarer Quellen b) Sorgsame Auswertung c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

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3. Wissenschaftliches Arbeiten c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

Ein nicht ausgewiesenes direktes oder indirektes Zitat – Ausführung wird fälschlich als eigene Leistung dargestellt, ohne Quelle zu nennen „Anmaßung fremder geistiger Leistung“ = Plagiat. Warum das riskieren? Anders als in Aufsätzen oder Doktorarbeiten (o.ä.) kommt es nicht auf den Umfang der Eigengeistigkeit an!

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3. Wissenschaftliches Arbeiten c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

Wohin mit den sorgsam ausgewerteten Nachweisen aus Primärquellen?! Typischerweise: Definition, Argumente in der Streitdarstellung.

Nicht so prickelnd: Sachverhaltsfußnoten, Nachweise die konkreten Sachverhaltsbezug haben = Abstrakt formulieren.

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3. Wissenschaftliches Arbeiten c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

A?! B?!

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3. Wissenschaftliches Arbeiten c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

Denken Sie nach: Dazu müsste der A den B körperlich misshandelt haben.1 Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn der A dem B eine üble unangemessene Behandlung zu Teil werden lässt, welche die Erheblichkeitsschwelle überschreitet.2 So nicht! Beides nicht!

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3. Wissenschaftliches Arbeiten c) Korrektes Zitieren der verwendeten Quellen

Denken Sie nach: Dazu müsste der A den B körperlich misshandelt haben. Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden in nicht nur unerheblicher Art und Weise beeinträchtigt worden ist.1 Vorliegend hat der A… So schon eher!

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4. Zitierweise Grundsätzlich gilt: Jeder Gedanke, der nicht vom Autor der Hausarbeit selbst, sondern von einem anderen stammt, muss kenntlich gemacht werden.  Definitionen, Begründungen, Meinungen oder Theorien sind stets mit Quellenhinweisen zu hinterlegen  Eine Quelle wird in einer Hausarbeit durch eine Fußnote dargelegt

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4. Zitierweise – im Text Direktes (wörtliches) Zitat Bei einem wörtlichen Zitat muss der zitierte Text buchstabengetreu wiedergegeben werden, d.h. Rechtschreibfehler oder eine veraltete Orthographie werden unverändert wiedergegeben.  Wörtliches Zitat in Anführungszeichen setzen. Nicht mehr als ein bis zwei Sätze  Wörtliche Zitate sind in Hausarbeiten die Ausnahme. Vorzugswürdig: Den Text mit eigenen Worten wiedergeben und den Quellennachweis nicht vergessen!!! Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise – im Text Beispiel aus einer Hausarbeit - direktes (wörtliches) Zitat Hierfür müsste ein wirksamer Vertrag zwischen G und M zustande gekommen sein. „Ein wirksamer Vertrag liegt vor, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen und jeder Vertragspartner seine Leistung nur um der Gegenleistung willen verspricht.“¹

 Das wörtliche Zitat geht fehl. Eine sinngemäße Wiedergabe ist vorzugswürdig und die absolute Regel!

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4. Zitierweise - im Text Indirektes (sinngemäßes) Zitat Ein indirektes Zitat zeichnet sich dadurch aus, dass eine Aussage eines Autors sinngemäß mit eigenen Worten wiedergegeben wird.  Das übliche Vorgehen: Umfang eines sinngemäßen Zitats muss klar erkenntlich und durch eine Belegangabe nachprüfbar sein.

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4. Zitierweise - Fußnoten Fußnoten dienen als Beleg für die im Text in Bezug genommenen fremden Ansichten/behaupteten Tatsachen.  Zusammen mit dem Literaturverzeichnis bilden Fußnoten das wissenschaftliche Rückgrat der Arbeit.  Ein Hinweis von Byrd/Lehmann (S. 73): Eine „Zitierwut“, die die Fußnoten über die Hälfte der Seite anwachsen lässt, ist selten sinnvoll. Allein aus einer Vielzahl von Quellen wird eine Arbeit nicht wissenschaftlich.  Nur Quellen verwenden, die wirklich einen Wert für die Arbeit haben. Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Fußnoten Eine Quelle wird in einer Hausarbeit durch eine Fußnote dargelegt.

 Keine eigenmächtigen Kreationen oder Endnoten-Funktion: … Somit wird auch die Informationsbeschaffung geschützt³.  Fußnotenziffer ist typographisch hochgestellt Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Fußnote  Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren  Fußnotenzeichen steht entweder hinter Begriff/Wort/ Wendung, die erläutert werden soll, oder hinter dem Satzzeichen der Phrase, die belegt werden soll.

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4. Zitierweise - Wo keine Fußnote?  NICHT: Überschriften und Obersätze mit Fallbezug  Wiederholungen: Wird dieselbe Definition mehrmals gebraucht, muss nicht jedes Mal die gleiche Fußnote gesetzt werden. 

Gesetzestext: durch korrekte Angabe der Norm im Text

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4. Zitierweise Hinweis: Hüten Sie sich vor Blindzitaten.  Blindzitat: Fundstelle wird einfach aus dem Kommentar o.ä. abgeschrieben, ohne sie nachzulesen.  Gefährlich, weil Fehler entstehen und die Brauchbarkeit für und Anwendbarkeit auf den Sachverhalt nicht beurteilt werden kann.  Blindzitate aus Standartwerken werden leicht erkannt!

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4. Zitierweise - Wie viele Fußnoten?  Keine allgemeine Vorgabe für die notwendige Anzahl an Fußnoten möglich: durchschnittlich 4 bis 5 Fußnoten pro Seite mit mindestens einem Nachweis/einer Quelle  Eine schlanke, gute, kompakte Lösung kommt meist mit weniger Fußnoten aus.  Es müssen nicht alle Sätze, insbesondere keine Selbstverständlichkeiten, mit Fußnoten versehen werden.

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Seite 49

4. Zitierweise - Fußnotenapparat  Fußnotenapparat: Bereich unter der Drittellinie unten auf der jeweiligen Seite (und nicht am Ende der Arbeit):

 Stets mit Großbuchstaben beginnen, Punkt am Ende nicht vergessen!  Schriftgröße 10 pt  Schriftart und Ränder wie im Text, auch Blocksatz  Ggf. geringerer Zeilenabstand als im Text Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Fußnotenapparat Reihenfolge der verschiedenen Quellen: Rspr. vor Schrifttum (dieses alphabetisch oder nach Quellenarten) Quelle so präzise wie möglich angeben – Angabe differenziert nach Quellenart:  Rechtsprechung: 1. Beginn mit Gericht der höchsten Rangfolge (BVerfG, BGH dann OLG, LG und AG) 2. Entscheidungen chronologisch aufsteigend sortieren 3. Entscheidungssammlungen vor Zeitschriftenpublikationen 4. Anfangsseite und Kernseite(n) nennen, nicht „ff.“ 13 BGHSt

14, 261; 27, 381 (383). 15 BVerfGE 65, 1 (44-47); BGH NJW 2011, 240 (242). Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Fußnotenapparat  Lehrbücher / Monographien, wie z.B. Dissertationen: Nachnamen des Verfassers, Titel, Randnummer, hilfsweise Gliederungspunkte, Kapitel oder Seite

Achtung: Kapitel und Randnummer angeben, wenn die Randnummerierung in jedem Kapitel neu beginnt. Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Fußnotenapparat  Aufsätze in Fachzeitschriften: Nachname des Verfassers, Zeitschrift, Jahrgang, Anfangs- und Kernseite (ohne Verwendung von S. und ohne Titel!)

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4. Zitierweise - Fußnotenapparat  Gedächtnis- und Festschriften: Nachname des Verfassers, der Bedachte/FS für…, Anfangs- und Fundstellenseite

 Andere Sammelwerke: Verfasser, „in“, Herausgeber, Name des Sammelwerkes, Anfangs- und Fundstellenseite

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4. Zitierweise - Fußnotenapparat  Kommentare Titel des Kommentars, Kommentator/Bearbeiter, Vorschrift/kommentierte Passage, Randnummer

 Mehrere Texte desselben Verfassers: ders. oder dies. ² Schultz, JZ 1982, 544, 545; ders., MDR 1984, 212, 217; … Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise - Literaturverzeichnis In das Literaturverzeichnis gehören alle in den Fußnoten genannten Quellen - und nur diese!  Rechtsprechung und Gesetze bilden eine Ausnahme.  Beides gehört nicht in das Literaturverzeichnis!  Gleiches gilt für amtliche Veröffentlichungen.

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4. Zitierweise - Literaturverzeichnis Formale Anforderungen an das Literaturverzeichnis:  Bei Verwendung einer verkürzten Zitierweise in den Fußnoten: Im Literaturverzeichnis muss eine „Erklärung“ erfolgen, z.B.: (zit. MüKo StGB-Bearbeiter)

 Internetquellen zurückhaltend verwenden (Autor, Titel, Stand, Datum des Abrufs sowie Homepage nennen) Hausarbeitserstellung und Recherche

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4. Zitierweise / Literaturverzeichnis  Lehrbücher / Monographien, wie z.B. Dissertationen: Verfasser (Nachname, Vorname); Titel; Auflage; Erscheinungsort; Erscheinungsjahr Auflage nur angeben, wenn es nicht die erste Aufl. ist Verlagsnamen nicht erwähnen Flume, Werner

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. II: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl. Berlin 1992

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4. Zitierweise / Literaturverzeichnis Kommentare Bei Herausgebern: Name, Vorname (Hrsg.), Titel, Auflage, Ort, Jahr Palandt, Otto, BGB Kommentar, 69. Aufl., München 2010

Bei Eigennamen: Werktitel, hrsgg. von: Name, Vorname, Titel, Aufl., Ort, Jahr Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hrsgg. von Dieterich, Thomas et al., 8. Aufl., München 2008

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5. Juristischer Stil

„Zur Rechtsanwendung gehört auch die Fähigkeit, sich bei Falllösungen wie überhaupt bei Rechtsausführungen grammatikalisch korrekt, in verständlicher Sprache und in einem sachgemäßen Stil in Wort und Schrift auszudrücken.“ (OLG Hamm, NWVBl. 1995, 229)

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5. Juristischer Stil Was ist juristischer Stil? 

Präzision



(deutsche) Fachsprache, Juristenlatein seltenst erforderlich



Überzeugend argumentieren, Gedankengänge entwickeln (Ergebnis nicht voranstellen)



Gutachtenstil/Urteilsstil

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5. Juristischer Stil Formulieren Sie kurz und prägnant •

Keine langen Schachtelsätze



Genaue Benennung u. Bezeichnung der Vorschriften



Keine weitschweifenden Formulierungen: „Will man nunmehr ein Ergebnis formulieren, so scheint es in der Tat angemessen, die im Vorherigen geprüfte (Strafbarkeit, Vertragsschluss, Willenserklärung) als vorliegend bezeichnen zu können“

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Seite 62

5. Juristischer Stil •

Keine Verstärker „zweifellos“, „selbstverständlich“, „ohne Frage“, „gewiss“, „offensichtlich“



Keine unklaren Formulierungen „vermutlich“, „gewissermaßen“, „eventuell“



Abwechslungsreiche Bindewörter „folglich“, „mithin“, „somit“, „daher“, „demnach“, „infolgedessen“,…

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Seite 63

5. Juristischer Stil •

Zu viele Füllwörter z.B. „wohl“, „echt“, „voll“. „dann“, „sehr“, „äußerst“, „unzweifelhaft“, „unproblematisch“, „offensichtlich“.



Keine Erklärungen oder Einfügungen in Klammern



Keine Erklärungen zum Aufbau (Regieanweisungen)



Nennen Sie Schlagwörter/juristische Termini

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Seite 64

5. Juristischer Stil 

Keine Überheblichkeit „Bekanntermaßen“, „Die andere Ansicht verkennt offensichtlich...“, „Die erste Meinung ist falsch...“, „Dieses Argument ist unverständlich…“



Keine Ich-Form „Meiner Meinung nach“, „Meines Erachtens…“, „Ich schließe mich xy an…“



Erklären Sie Ihren Aufbau nicht! „Zu prüfen ist, ob…“, „Als nächster Prüfungspunkt…“

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Seite 65

5. Juristischer Stil 

Rechtschreibfehler, Zeichensetzung und Grammatik „Bekanntermaßen“, „Die andere Ansicht verkennt offensichtlich...“, „Die erste Meinung ist falsch...“, „Dieses Argument ist unverständlich…“

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Seite 66

6. Unpraktische Hinweise Die nachfolgenden Hinweise sind aus Veranschaulichungsgründen offensichtlich in das Gegenteil verkehrt.

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Seite 67

6. Unpraktische Hinweise  Auf keinen Fall ein Programm mit Rechtschreibprüfung verwenden, der kann man ohnehin nicht trauen  Zeit auf JEDEN FALL für das Suchen abgelegener Monographien verwenden, die Hausarbeit ist mit den Mitteln der Bibliothek garantiert nicht lösbar  Text niemals sichern, erst recht nicht online  Machen Sie es auf jeden Fall so wie Ihre Nachbarn in der Bibliothek! 100.000 Lemminge können nicht irren! Hausarbeitserstellung und Recherche

Seite 68

6. Unpraktische Hinweise  Auf gar keinen Fall Blocksatz verwenden, dass sieht viel zu ordentlich aus.  Im Zweifel: Der Korrekturassistent merkt es eh nicht!  Von anderen kleinere Passagen abschreiben oder kopieren ist völlig ok, das macht doch jeder.  Wenn ich alles so wie in der Schule mache, komme ich locker durch und werde ein richtig guter Student.

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Seite 69

6. Unpraktische Hinweise  Es ist in der Regel kein Problem, dass Literaturverzeichnis noch am letzten Tag zu machen. Parallel das Literaturverzeichnis zu pflegen bietet sich nicht an; viel zu umständlich.  Wenn ich durchgefallen bin, ist auf JEDEN FALL jemand anders Schuld. Viele Aufgaben sind viel zu schwer, ganz viele Korrektoren sind dumm/unaufmerksam/ungerecht und haben keinen juristischen Sachverstand oder es war ein blöder Zufall, der sich garantiert nicht wiederholt. Ganz sicher.  Formalien sind nicht so wichtig und interessieren nicht so richtig, es kommt NUR auf den Inhalt an. Hausarbeitserstellung und Recherche

Seite 70

6. Praktische Hinweise

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Befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen Entspricht (7 bis 9 Punkte). Ausreichend Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (4 bis 6 Punkte).

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7. Weiterführende Literatur

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7. Weiterführende Literatur Es gibt zahlreiche gute Werke. Nachfolgend eine kleine Auswahl:

 Hermann Butzer/ Volker Epping, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, Vom Sachverhalt zur Lösung. Methodik – Technik – Materialerschließung, 3. Auflage 2005.  Roland Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 12. Aufl. 2016  Thomas Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 7. Aufl., 2014. Hausarbeitserstellung und Recherche

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7. Weiterführende Literatur  B. Sharon Byrd, Matthias Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Auflage 2016  Holm Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 5. Auflage 2014  Thomas Mann, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 5., überarbeitete Auflage 2015

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Fragen?

www.jura.uni-hannover.de

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