Info. Gemeinde Gurmels. Flyer Spitex Ried und Umgebung. Aus den Verhandlungen des Gemeinderates. Beiliegend Abfuhrplan 2015

Info Gemeinde Gurmels E-Mail: [email protected] Cordast Gurmels Guschelmuth Kleingurmels Liebistorf Monterschu Wallenbuch Nr. 4 - Dezember 2014 T...
Author: Swen Hafner
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Info Gemeinde Gurmels E-Mail: [email protected]

Cordast Gurmels Guschelmuth Kleingurmels Liebistorf Monterschu Wallenbuch

Nr. 4 - Dezember 2014

Tel. 026 674 93 33 • Fax 026 674 93 39 Verwaltung: Schlösslistrasse 1, 3212 Gurmels Öffnungszeiten: MO bis FR 08.30 -11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Der Gemeinderat

rechnung 2014, welcher mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Mai 2015 versandt wird, aufgeführt.

Der Gemeinderat: Daniel Riedo Gurmels Gemeindepräsident Gesamtorganisation; Finanzen; Steuern

Heinz Schneider Cordast Vize-Gemeindepräsident Soziales; Gesundheit

Pascal Aeby Cordast Öffentliche Sicherheit; Primarschule

• genehmigt die Leistungsvereinbarung bezüglich dem Winterdienst im Ortsteil Guschelmuth mit Herrn Heribert Schöpfer. Er bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei Herrn Bruno Bertschy für die jahrelangen geschätzten Winterdienstarbeiten. • stellt Herrn Olivier Spicher aus Düdingen per 1. Februar 2015 als neuen Mitarbeiter des Werkdienstes an. • genehmigt die Abrechnungen von verschiedenen Investitionskrediten. Die einzelnen Kredite werden im Bericht zur Jahres-

Nadine Vogel Wallenbuch Orientierungsschule; Volkswirtschaft

• behandelt zuhanden der Kantonalen Steuerverwaltung diverse Stellungnahmen zu Steuererlassengesuchen. • legt das Investitionsprogramm 2015-2020 fest und überarbeitet auf der Grundlage des Voranschlages 2015 den Finanzplan 2015-2020. • nimmt Kenntnis von den Austritten von Frau Tina Bertschy und Herrn Jerôme Hayoz aus der Kulturkommission. Die beiden Personen werden vorläufig nicht ersetzt. • wählt Frau Susan Zimmermann aus Cordast als Ersatz von Cornelia Riedo per 1. Jan. 2015 in die Jugendkommission.

Der Gemeinderat und die Gemeindeangestellten wünschen der ganzen Bevölkerung eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage, Gesundheit und Wohlergehen im neuen Jahr.

Thomas Fontana Liebistorf Kultur; Jugend; Freizeit

Jean-Marc Sciboz Guschelmuth Strassen; Werkhof; Umwelt

Monika Haueter Liebistorf Wasser; Abwasser; Raumplanung; Hochbau

Internet: www.gurmels.ch

Bitte beachten und aufbewahren!

Bitte beachten und aufbewahren!

Beiliegend Flyer Spitex Ried und Umgebung Beiliegend Abfuhrplan 2015 (Siedlungs- und Grünabfälle)

Cordast Liebistorf

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Gurmels Monterschu

Guschelmuth Wallenbuch

Kleingurmels

Bewilligte Baugesuche Cordast Horner Christian Horvat Sebastijan + Daniela Parpan Denis

Wechsel Heizsystem (Elektro -> WP L/W aussen) Erstellen Carport Wechsel Heizsystem (Elektro -> WP L/W aussen)

Gurmels Fahrni Heinz + Pia FC Gurmels Humm Bruno + Astrid Jungo Stefan + Tina Koch Cédric + Ilona Krüttli Frédéric + Tatjana

Neubau EFH, ged. Terrasse und PV-Anlage Neubau versenkbare Mulde für Rasenentsorgung Anbau Balkon OG und seitl. Verglasung Terrasse EG Erweiterung Parkplatz, Erstellen Gartenstützmauern Einbau Garagentor Neubau Schwimmbad mit Überdachung + WP, Autoabstellplatz

Guschelmuth Keine bewilligten Baugesuche Kleingurmels Brügger Philippe + Noémi Niklaus Daniel + Nathalie Wider Heribert

Anbau und Aufstockung Attikawohnung Abbruch + Neubau Gartenhaus Neubau Autounterstand mit Geräteraum

Liebistorf Heinzelmann Jeannette Herren Madeleine Jungo Jean-Claude + Mary Noth Alois + Lotti Vogel Markus + Andrea

Erstellen Gartenstützmauern Erstellen Gartenhaus Erstellen Gerätehaus Neubau Lärmschutzwand Wechsel Heizsystem (WP Erdsonde-> Elektro)

Wallenbuch Raemy Kanis

Teilabbrüche Bauernhaus (Nebenbauten)

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag, 22.12.2014 und Dienstag, 23.12.2014 Mittwoch, 24.12.2014 - Freitag, 26.12.2014 Montag, 29.12.2014 und Dienstag, 30.12.2014 Mittwoch, 31.12.2014 - Freitag, 02.01.2015 Ab Montag, 05.01.2015 gelten die normalen Öffnungszeiten.

08.30 – 11.45 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr geschlossen 08.30 – 11.45 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr geschlossen

Schliessung der Sporthallen über Weihnachten / Neujahr Wir bitten alle Benützer Kenntnis davon zu nehmen, dass die Sporthallen der Gemeinde Gurmels über die Festtage grundsätzlich wie folgt geschlossen bleiben: Samstag, 20. Dezember 2014 bis Sonntag, 4. Januar 2015

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Kleingurmels

Personelles Neuer Mitarbeiter Werkdienst Auf die Ausschreibung der Stelle als Werkhofmitarbeiter sind während den Eingabefrist über 70 Bewerbungen eingegangen. Es freut uns, dass wir aus diesen Kandidaten Herrn Olivier Spicher als neuen Werkhofmitarbeiter ab dem 1. Februar 2015 begrüssen dürfen. Olivier Spicher ist 29-jährig, im Weiler Schlattli in Düdingen wohnhaft und ledig. Er arbeitet zurzeit noch als Landschaftsgärnter bei der Firma Vorlet Paysages in Rossens.

Photovoltaikanlage Cordast in Betrieb Am 21. November 2014 konnte die neue Photovoltaikanlage auf dem Schulhaus Cordast in Betrieb genommen werden. Die Installationszeit betrug mit durchschnittlich 4 bis 6 Personen total rund 4 Wochen. Die installierte Leistung der Anlage beträgt 108.4 kWp (spezifischer Jahresertrag 1020 kWh). Ein Drittel der produzierten Energie wird gebraucht für den Eigenbedarf des Schulhaus. Der restliche Drittel wird zurück ins Netz eingespiesen. Ein Informationsdisplay im Eingangbereich des Schulhauses informiert jeweils über die aktuelle Tagesleistung. Bis zum 8.12.2014 produziert: 1703,2 kWh Bisher vermiedene 1‘141kg CO2 entspricht: 143l Heizöl 198m3 Erdgas 213kg Steinkohle Demnächst folgen weitere Informationen unter www.gurmels.ch

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Gurmels Monterschu

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Kleingurmels

Einwohnerkontrolle

Wir bitten die Personen, welche im Dezember 2014 aus der Gemeinde wegziehen, den Heimatschein abzuholen oder die Personen welche aus einer anderen Gemeinde zuziehen sich ordnungsgemäss vor dem 30.12.2014 anzumelden. Besten Dank.

Brandgefahr an Weihnachten Unsere Freizeit – für ihre Sicherheit

Feuerwehr Region Gurmels

Es ist Dezember und die Weihnachtszeit hat begonnen. Draussen wird es tagtäglich kälter und man trifft immer öfters auf beleuchtete Häuser und bunte Weihnachtsdekoration. Wir von der Feuerwehr Gurmels wünschen Ihnen frohe Weinachten und angenehme Festtage. Wir möchten Sie um Vorsicht im Umgang mit Weihnachtsdekoration bitten und Sie auf eine erhöhte Brandgefahr hinweisen. Brennende Kerzen und dürre Tannenäste stellen Jahr für Jahr ein Risiko dar, welches Ihre Sicherheit gefährdet. Es ist darauf zu achten, brennende Kerzen nie unbeobachtet und nicht zu nahe beieinander oder in der Nähe von trockenen Ästen stehen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich ein Löschmittel, zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer Wasser, bereit zu halten. Sollte doch etwas passieren, zögern Sie nicht uns anzurufen. Denn auch während der Festtage erledigen wir im Notfall rund um die Uhr Hausbesuche.

Veranstaltungskalender Dezember 2014 – März 2015 26. Dez. 2014

Lotto

Mehrzweckhalle Tribüne

Schützengesellschaft LiebistorfKleinbösingen-Wallenbuch

2. Jan. 2015 14:30 Uhr

Lotto

Mehrzweckhalle Tribüne

Schützengesellschaft Gurmels

18. Jan. 2015 09:30 - 11:30 Uhr

Projekt «ä Halle wo's fägt»

Mehrzweckhalle Cordast

Verein Chindaktiv

30. Jan. 2015

Audition (Vortragsübung)

Aula der OS Gurmels

Jungmusig Gurmels

31. Jan. 2015

Racletteabend

Mehrzweckhalle Cordast

Schützengesellschaft Cordast-Burg-Guschelmuth

31. Jan. 2015

Skitag

Adelboden

Sportfreunde DC

1. Feb. 2015

Lotto

Aula OS Gurmels

Cäcilienverein Gurmels

7. Feb. 2015 13:30 - 18:30 Uhr

Jassen für Alle

Pfarr-Schür

CVP Region Gurmels

8. Feb. 2015 09:30 - 11:30 Uhr

Projekt «ä Halle wo's fägt»

Mehrzweckhalle Cordast

Verein Chindaktiv

22. Feb. 2015 09:30 - 11:30 Uhr

Projekt «ä Halle wo's fägt»

Mehrzweckhalle Cordast

Verein Chindaktiv

8. März 2015

Abstimmung

Gemeindeverwaltung

Gemeinde

14. März 2015

Regionale Meisterschaften Gerätetrunen Mädchen

Mehrzweckhalle Tribüne

TSV Gurmels

Unterhaltungsabend

Mehrzweckhalle Cordast

Jodlerklub Cordast

21. März 2015 und 22. März 2015

Den aktuellen Kalender finden Sie auch auf der Homepage www.gurmels.ch. 4

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Kleingurmels

Merkblatt betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien gültig ab 1. Januar 2015 Der Staat gewährt Beiträge für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Für das Jahr 2015 werden diese Beiträge auf der Basis des Ausführungsgesetzes vom 24. November 1995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) und der Staatsratsverordnung vom 8. November 2011 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) gewährt. 1. Wer hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung? Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die nachstehend aufgeführten Einkommensgrenzen unterschreitet, haben Anrecht auf Prämienverbilligung (gegebenenfalls auch für ihren Ehegatten und ihre unterhaltsberechtigten Kinder):

Ohne unterhaltsberechtigtes Kind

ledig / geschieden verwitwet / getrennt Fr. 36’000.--

Ehepaar Fr.

53’900.--

1 unterhaltsberechtigtes Kind

Fr.

57’400.--

Fr.

65’400.--

2 unterhaltsberechtigte Kinder

Fr.

68’900.--

Fr.

76’900.--

3 unterhaltsberechtigte Kinder

Fr.

80’400.--

Fr.

88’400.--

4 unterhaltsberechtigte Kinder

Fr.

91’900.--

Fr.

99’900.--

5 unterhaltsberechtigte Kinder

Fr.

103’400.--

Fr. 111’400.--

6 unterhaltsberechtigte Kinder

Fr.

114’900.--

Fr. 122’900.--

2. Berechnung des anrechenbaren Einkommens Der ordentlichen Steuer unterstellte Personen Als anrechenbares Einkommen im Sinne vom Artikel 14 KVGG gilt das Nettojahreseinkommen gemäss der Steuerveranlagung des Kantons Freiburg (Code 4.910), dabei wird die Steuerperiode berücksichtigt, die zwei Jahre vor dem Jahr liegt, für welches die Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung überprüft wird (Jahr x - 2 Jahre), erhöht um : a) für die steuerpflichtigen Personen mit unselbständiger Erwerbstätigkeit, sowie Rentner/Innen : - die Versicherungsprämien und –Beiträge (Code 4.110 – 4.140) - die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30 000 Franken übersteigen (Code 4.210) - die privaten Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie 15 000 Franken übersteigen (Code 4.310) - ein Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens (Code 7.910) b) für die steuerpflichtigen Personen mit selbständiger Tätigkeit : - die Prämien an die Kranken- und Unfallversicherung (Code 4.110) - die anderen Prämien und Beiträge (Code 4.120) - den Einkauf von Beitragsjahren (2. Säule, Pensionskasse), soweit er 15 000 Franken übersteigt (Code 4.140) - die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30 000 Franken übersteigen (Code 4.210) - die privaten Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie 15 000 Franken übersteigen (Code 4.310) - ein Zwanzigstel (5%) des steuerbaren Vermögens (Code 7.910)





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Ausnahme: Keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen oder Familien, deren Bruttoeinkommen oder deren Bruttovermögenswerte (Position 3.910 der Steuererklärung) 150'000 Franken Einkommen oder 1 Million Franken Vermögen übersteigen und Personen die von Amtes wegen steuerlich veranlagt wurden. Der Quellensteuer unterstellte Personen Bei quellensteuerpflichtigen Personen entspricht das anrechenbare Einkommen 80% des steuerbaren Bruttoeinkommens zuzüglich eines Zwanzigstel des steuerbaren Vermögens, entsprechend den am 1. Januar des laufenden Jahres verfügbaren Steuerdaten. 3. Einreichung des Gesuches: Wann und wo? Das Antragsformular Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Beilagen bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse einzureichen. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Verfügung oder Korrespondenz. Das Gesuch zur Verbilligung der Krankenkassenprämien muss bis spätestens den 31. August des laufenden Jahres eingereicht werden. Die kantonale AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Kasse) tritt auf nach dieser Frist eingereichte Gesuche nicht mehr ein. 4. Beginn des Anspruchs auf Prämienverbilligung Der Anspruch auf Prämierverbilligung beginnt frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Gesuch bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht wird. 5. Zum Antragsformular erforderliche Unterlagen: Mit jedem Gesuch müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: x

Lohnausweis 2014 für quellensteuerpflichtige Personen;

x

Versicherungsausweis(e) der Krankenkasse, gültig ab dem 1. Januar 2015;

x

Studienbescheinigungen oder Kopien der Lehrverträge für unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 19 bis 25 Jahren;

6. Lehrlinge und Studierende Grundsätzlich können Lehrlinge und Studierende unter 25 Jahren kein eigenes Gesuch einreichen. Sie müssen in dem Gesuch ihrer Eltern mitaufgeführt werden. 7. Von der Einreichung eines (neuen) Gesuches sind befreit: a) Versicherte, die schon im Jahre 2014 Anrecht auf eine Prämienverbilligung hatten: der Anspruch für das Jahr 2015 wird von der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse von Amtes wegen überprüft. Eine neue Verfügung wird Anfang des Jahres 2015 zugestellt. b) Personen, die schon für das Jahr 2014 ein Gesuch gestellt haben und die noch keinen Entscheid erhalten haben: der Anspruch für das Jahr 2015 wird ebenfalls von Amtes wegen überprüft. c) AHV/IV-Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten einen Pauschalbetrag der dem Betrag der regionalen Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht. Dieser Pauschalbetrag wird direkt den Krankenkassen überwiesen. Die Krankenkassen werden diesen Betrag den Versicherten gutschreiben. Die Abteilung Ergänzungsleistungen wird der Abteilung Krankenversicherung diejenigen Personen melden die Bezüger/In von Ergänzungsleistungen sind. 6

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8. Höhe der Prämienverbilligung Für das Jahr 2015 wird die Prämienverbilligung in Prozenten der regionalen Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die vom Staatsrat festgelegt wird, berechnet. Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 16% haben Versicherte, deren anrechenbares Einkommen weniger als 15% unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt; Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 33% haben Versicherte, deren anrechenbares Einkommen zwischen 15 und 29,99% unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt; Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 56% haben Versicherte, deren anrechenbares Einkommen zwischen 30 und 59,99% unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt; Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 68% haben Versicherte, deren anrechenbares Einkommen 60% oder mehr unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt; Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr, deren Eltern zu den Anspruchsberechtigten gemäss Artikel 2 der vorgenannten Staatsratsverordnung gehören, beträgt der Ansatz der Verbilligung mindestens 50% der regionalen Durchschnittsprämie; Die Prämienverbilligung darf nicht höher sein als 100% der Nettoprämie, die der Versicherte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung schuldet. Beispiel:

Einkommensgrenze Anrechenbares Einkommen

CHF 76‘900.-- (Ehepaar und 2 Kinder) CHF 58’000.-- (Differenz: - 18‘900.--)

Das anrechenbare Einkommen liegt 24.58% (18‘900 geteilt durch 76‘900 multipliziert mit 100) unter der gesetzlichen Einkommensgrenze. Somit haben die Eltern dieser Familie Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 33% und die Kinder auf eine Prämienverbilligung von 50%. Die monatliche Durchschnittsprämie wurde für das Jahr 2015 wie folgt festgesetzt : Region 1 (Saanebezirk): Fr. 391.--pro Monat für Erwachsene, Fr. 365.-- pro Monat für Jugendliche im Alter von 19 bis 25 Jahren und Fr. 92.-- pro Monat für Kinder bis und mit 18 Jahren. Region 2 (Broye-, Glane-, Greyerz-, See-, Sense und Vivisbachbezirk): Fr. 356.-- pro Monat für Erwachsene, Fr. 329.-- pro Monat für Jugendliche im Alter von 19 bis 25 Jahren und Fr. 82.-- pro Monat für Kinder bis und mit 18 Jahren. 9. Auskunftspflicht Die kantonale AHV-Ausgleichskasse muss vom Gesuchsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter über jede erhebliche Änderung seiner persönlichen Lage informiert werden. Zudem ist unverzüglich zu melden: x

jeder Wechsel des Wohnsitzes;

x

jeder Wechsel der Krankenkasse mit dem neuen Versicherungsausweis;

x

der Studien- oder Ausbildungsabschluss eines Kindes;

x

die Geburt eines Kindes;

x

allfällige Zivilstandsänderungen mit Beweismittel;

x

die eingetragene Partnerschaft.

Zu Unrecht bezogene Beträge für die Prämienverbilligung müssen vom Begünstigten oder von seinen Erben rückerstattet werden.

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4 Änderung Zivilstand Änderungen des Zivilstandes die ab dem 1. Januar eines Jahres eintreten, werden ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres, unter Berücksichtigung der neuen Steuerveranlagung der nächsten Steuerperiode, berücksichtigt. Änderung der Einkommens-Vermögenssituation Änderungen der Einkommens-Vermögenssituation die im Verlaufe des Jahres eintreten, werden nicht sofort berücksichtigt. Einzig die Steuerveranlagung des Kantons Freiburg, dabei wird die Steuerperiode berücksichtigt, die zwei Jahre vor dem Jahr liegt, für welches die Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung überprüft wird (Jahr x - 2 Jahre) ist massgebend. 10. Entscheide Dem Gesuchsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter wird mit einer Verfügung, mit Hinweis auf den Rechtsweg, mitgeteilt, ob er Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat. Der Betrag für die Prämienverbilligung wird direkt der betreffenden Krankenkasse überwiesen, die ihn dem Anspruchsberechtigten gutschreibt. 11. Kantonswechsel Wechseln Versicherte ihren Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen, so besteht der Anspruch auf Prämienverbilligung für die ganze Dauer des Kalenderjahres nach dem Recht jenes Kantons, in welchem die Versicherten am 1. Januar ihren Wohnsitz hatten. Weitere Auskünfte erteilt die kantonale AHV-Ausgleichskasse, Postfach, 1762 Givisiez. Hotline Deutsch Hotline Französisch E-Mail Internet

026 305 45 01 026 305 45 00 [email protected] www.caisseavsfr.ch/ipv

Dieses Merkblatt enthält nur einen kurzen Überblick über die geltenden Bestimmungen. Für die Regelung einzelner Fälle sind deshalb nur die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

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Schul- und Ferienplan 2014 / 2015 Schule Herbstferien Schule Weihnachtsferien Schule Fastnachtsferien Schule Osterferien Schule Sommerferien

Donnerstag Montag Montag Montag Montag Montag Montag Freitag Montag Montag

28. Aug. 20. Okt. 03. Nov. 22. Dez. 05. Jan. 16. Febr. 23. Febr. 03. April 20. April 06. Juli

2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015

– – – – – – – – – –

Freitag 17. Okt. Freitag 31. Okt. Freitag 19. Dez. Freitag 02. Jan. Freitag 13. Febr. Freitag 20. Febr. Donnerstag 02. April Freitag 17. April Freitag 03. Juli Mittwoch 26. Aug.

2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015

– – – – – – – – – –

Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Donnerstag Freitag Freitag Mittwoch

2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016

Schulfrei sind ferner • MO • DO • FR • MO • DO • FR

08. Dez. 2014 14. Mai 2015 15. Mai 2015 25. Mai 2015 04. Juni 2015 05. Juni 2015

Unbefleckte Empfängnis Auffahrt Brücke nach Auffahrt Pfingstmontag Fronleichnam Brücke nach Fronleichnam

Schul- und Ferienplan 2015 / 2016 Schule Herbstferien Schule Weihnachtsferien Schule Fastnachtsferien Schule Osterferien Schule Sommerferien

Donnerstag Montag Montag Montag Montag Montag Montag Freitag Montag Montag

27. 19. 02. 21. 04. 08. 15. 25 11. 11.

Aug. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. Febr. März April Juli

Schulfrei sind ferner • DI 08. Dez. 2015 • DO 05. Mai 2016 • FR 06. Mai 2016 • MO 16. Mai 2016 • DO 26. Mai 2016 • FR 27. Mai 2016

Maria unbefl. Empfängnis Auffahrt Brücke nach Auffahrt Pfingstmontag Fronleichnam Brücke nach Fronleichnam 9

2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016

16. Okt. 30. Okt. 18. Dez. 01. Jan. 05. Febr. 12. Febr. 24. März 08. April 08. Juli 24. Aug.

Liebistorfer -

o Schützen-Lr 2o01t4t ezembe Freitag, 26.UhDr, Abend: 20 Uhr Nachmittag: 14 de vorher jeweils 1 Stun Kartenverkauf

Numéros aussi en français

In der

geheizten Sporthalle Gurmels Jeweils 20 Serien Extra-Carton (Quines, Doubles-Quines, Cartons Neu: 6er-Karten zu Fr. 55.–)

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- Bauernschinken, Kartoffelsalat Herzlich laden ein: SG Liebistorf, Kleinbösingen, Wallenbuch

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(Vortragsübung) (Vortragsübung) gendmusik Jugendmusik Ju urmels Gurmels SG OS er O der la d Aula Au

5 15 Januar 1 0. Januar 30. reitag, 3 F Freitag,

.00 Uhr 19.00

Jahreskonzert Jahreskonzert

April 15 25. April Samstag, 25. Samstag, ril 15 April 6. Ap 26. Sonntag, 2 Sonntag,

20.00 Uhr 17.00 Uhr

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esttage und Festtage ö ne F schöne hnen sch ünscht IIhnen wünscht usikgesellschaft w Musikgesellschaft nd M und gendmusik u Jugendmusik ie Ju Die D hr. Jahr. eue Ja Neue ns N utsch iins Rutsch uten R guten i nen g e einen berbringen. überbringen. reude zu ü Freude viel F 015 viel 2015 m2 usik iim Musik nserer M unserer it u mit h nen m ns, IIhnen uns, frreuen u ir freuen Wir W ! 10

C Gurmels

Lotto Abfahr tsor te

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des Cäcilienvereins Gurmels

06.45h 07.05h

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Erwachsene Jugend 1616 19 Jahre Kinder 66 15 Jahre

Sonntag, 1. Februar 2015, um 14 Uhr

CHF 89.³ 89. CHF 75.³ CHF 62.³ 62.

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Anmelden: [email protected] oder 079 227 14 88 bis 17.01.2015

10. Serie: Fr. 200.- Bargeld 20. Serie: Fr. 200.- Bargeld

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Herzlich lädt Sie ein: Cäcilienverein Gurmels

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Samstag, 14. März 2015

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Regionale Meisterschaften

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