Landesdirektion Sachsen
Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in
am 20. November 2012
5. Prüfungsaufgabe Öffentliches Finanzwesen, Wirtschaftslehre – kommunal – Arbeitszeit: 4 Stunden Hinweis:
Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an !
Öffentliches Finanzwesen - kommunaler Bereich (insgesamt 60 Punkte) 1. Sachverhalt:
8 Punkte
Während sich der kommunale Haushaltsplan in der Vergangenheit an den kommunalen Aufgaben orientierte, sind die Teilhaushalte nach dem neuen doppischen Haushaltsrecht produktorientiert zu bilden. Aufgaben: 1. Was versteht man unter einem Produkt? 2. Ordnen Sie die folgenden Sachverhalte der entsprechenden Produktgruppe zu. Schreiben Sie bitte nur die lfd.Nr. sowie die Produktgruppe in Ihre Aufzeichnungen! lfd. Nr.
Sachverhalt
1
Müllabfuhrgebühren
2
Schlüsselzuweisungen vom Land
3
Ersätze für die private Mitbenutzung der dienstlichen Fernsprechanlage im städtischen Museum
4
Hundesteuern
5
Erlös aus dem Verkauf eines abgängigen Fahrzeugs der Feuerwehr
6
Gebühren bei d. Kfz-Zulassungsstelle
7
Beiträge zum Ausbau der Theodor-Heuß-Allee (Gemeindestraße)
8
Zinszuschuss des Landes
9
Schutzkleidung für medizinisch-technische Assistentinnen im Blutspendendienst des Gesundheitsamtes
10
Gewerbesteuerumlage
11
Kosten für Stellenausschreibungen durch das Personalamt in einer Regional-Zeitung
12
Unterhaltung des Fahrstuhls im Altenwohnheim
13
Zuschuss an die private Konzertvereinigung
14
Vermischte Ausgaben bei der Volkshochschule
2. Sachverhalt:
Produktgruppe
21 Punkte
Stadt Fürstenruh ist mit der Aufstellung ihres Teilhaushaltes „Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr“ für das Haushaltsjahr 2013 beschäftigt. Folgende Positionen sollen noch in diesen Teilhaushalt aufgenommen werden:
Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für 2013.
Der Anschaffungspreis für das Fahrzeug bei der Firma Fahrzeugwerk GmbH Deutschland beträgt 250.000 EUR. Anschaffungszeitpunkt (vereinfachend) 01.01.2013. Nutzungsdauer des Fahrzeuges: 10 Jahre Für diese Anschaffung rechnet die Stadt mit einer Förderung von 75% durch den Freistaat Sachsen.
Personalaufwendungen 230.000 EUR
Aufwendungen für Heizung und Stromlieferungen 24.700 EUR
Aufwendungen für Büromaterial 1.300 EUR
interne Leistungsverrechnungen für Verwaltungsdienstleistungen anderer Organisationseinheiten (Personalverwaltungs-, DV-Dienstleistungen) 2.500 EUR
Baumaßnahme Anbau bei Wache Nord 50.000 EUR (Inbetriebnahme Januar 2014)
Aufgabe: Erläutern Sie für jede Position einzeln anhand der Rechtsvorschriften des doppischen Haushaltsrechtes, welche Beträge jeweils im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt „Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr“ eingestellt werden müssen! 3. Sachverhalt:
18 Punkte
Stellen Sie sich vor, Sie sind im Jahre 2013 in die Geschäftsbuchhaltung versetzt worden. Der von Ihnen aufgestellte Teilhaushalt „Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr“ der Gemeinde Fürstenruh ist in Kraft getreten und wird ausgeführt. Dabei sind von Ihnen folgende Geschäftsfälle zu bearbeiten:
Lieferung und Inbetriebnahme des bestellten Feuerwehrfahrzeuges am 24.01.2013 Eingangsrechung am 24.01.2013 über 250.000 EUR einschließlich USt.
Bezahlung der Eingangsrechnung zum Feuerwehrfahrzeug am 07.02.2013
Ertragwirksame Auflösung des Sonderpostens für empfangene Investitionszuwendungen von 187.500 EUR, anteilig für das Haushaltsjahr 2013 (Siehe SV 1)
Abschreibungen des Feuerwehrfahrzeuges für das Haushaltsjahr 2013 (Siehe SV 1)
Eingangsrechnung über 50 Pack Kopierpapier á 500 Blatt zu 285 EUR (einschl. USt.)
Zahlung der Zinsen für einen Investitionskredit über 1.000 EUR
Verkauf eines nicht mehr benötigten Löschfahrzeuges (Buchwert 10.000 EUR) zum Preis von 12.000 EUR
Aufgabe: Bilden Sie die Buchungssätze zu den Geschäftsfällen! Beziehen Sie dabei den Kommunalen Kontenrahmen für den Freistaat Sachsen ein (VwV KomHSys, Anlage 2 zu Ziffer II Nr. 2 Buchst. b)! Hinweis: Die Gemeinde Fürstenruh bebucht die Finanzrechnung originär nach VwV KomHSys, Anlage 2 zu Ziffer II Nr. 2 Buchst. e) aa). Dementsprechend wird das Konto Liquide Mittel (und ggf. alle Unterkonten) nur statistisch mitgeführt.
4. Sachverhalt:
13 Punkte
Die Stadt Steinbach will bereits 2012 nach dem doppischen Haushaltsrecht wirtschaften. Leider verzögerte sich wegen schwierigen Bewertungsproblemen die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Mitte April 2012 wurde aber nun die erste doppische Haushaltssatzung durch die Kämmerei fertig gestellt. Es gelang leider nicht, ein positives Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt auszuweisen. Aufgrund der verstärkten Investitionstätigkeit in den letzen Jahren ist der Ergebnishaushalt in besonders starker Weise durch Abschreibungen belastet. Investitionskredite sind u.a. auch aus diesem Grunde in der ersten doppischen Haushaltssatzung nicht vorgesehen. Sorgen bereitet auch die Beendigung der Bauarbeiten am neuen Parkplatz vor dem sanierten Verwaltungsgebäude. Aufgrund des milden Herbstes im Vorjahr ist der Bau schneller als erwartet vorangeschritten und soll nun schnellstens bis Mitte April 2012 abgeschlossen werden. Dafür werden noch ca. 50.000 EUR benötigt. Eine Kreditermächtigung über 2 Mio. EUR hatte man lediglich in der Vorjahressatzung festgesetzt. Diese Ermächtigung wurde 2011 zu 95% ausgeschöpft. Haushaltssatzung der Stadt Steinbach für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund von § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Steinbach in der Sitzung am 17. April 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Steinbach voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf des Ergebnishaushaltes als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. §5 Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf für die Gewerbesteuer auf
54.046.119 57.811.546 -3.765.427 3.000 40.000 -37.000 -3.765.427 -37.000 -3.802.427
-544.430 3.036.636 5.009.019 -1.972.382 -2.516.813 0 572.751 572.751 -3.088.813
216.000
12.000.000
350 v.H. 540 v.H. 450 v.H.
Steinbach, den 17. April 2012 Steffen Fuchs Bürgermeister
Dienstsiegel
Aufgaben/Fragen: 1. Muss die Haushaltssatzung von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden? 2. Wäre es der Gemeinde möglich, 70.000 EUR Kredit aufzunehmen, nachdem die vorliegende Haushaltssatzung in Kraft getreten ist, um die Bauarbeiten am neuen Parkplatz abschließen zu können?
Wirtschaftslehre (insgesamt 35 Punkte) Aufgabe 1
(6 Punkte)
Zwei Unternehmen haben ihren Sitz in der Freihandelszone Dreiländereck. Der Landwirt Bauer produziert Weizen und Milch. Die Milch wird an die Molkerei Lepper für 800 EUR und für 200 EUR nach Polen veräußert. Der Weizen wird für 1.000 EUR komplett ins Ausland verkauft. In der Molkerei Lepper wird aus der Milch Joghurt produziert. Für die Produktion werden aus dem Ausland noch Früchte für 100 EUR eingekauft. Die gesamte Joghurtproduktion wird von den Endverbrauchern für 1.400 EUR verkonsumiert. An Löhnen zahlt der Landwirt Bauer 800 EUR. Von diesen werden 500 EUR an Ausländer überwiesen (Grenzgänger). Für Saatgut muss der Landwirt Bauer 500 EUR an das Ausland entrichten. Sein Gewinn (Landwirt Bauer) beträgt 700 EUR. Der Landwirt Bauer hat seinen Wohnsitz in der Freihandelszone Dreiländereck. Die Molkerei Lepper zahlt an Löhnen 200 EUR und der Gewinn beträgt 300 EUR. Der Gewinn wird an den Eigentümer der Molkerei Lepper ins Ausland transferiert. Die im Dreiländereck wohnenden Menschen erhalten Erwerbs- und Vermögenseinkommen vom Ausland in Höhe von 1.800 EUR. Die Investitionen, Abschreibungen, Subventionen und Steuern sind alle null! a)
Wie hoch ist das Bruttoinlandsprodukt mittels der Entstehungsrechnung?
b)
Wie hoch ist das Bruttonationaleinkommen?
Aufgabe 2
[Betriebsabrechnungsbogen]
(4 Punkte)
Beim Betriebsabrechnungsbogen werden im letzten Schritt die Gemeinkostenzuschläge ermittelt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Formeln in der Anlage 1 (Aufgabe 2) und geben diese Blätter ausgefüllt und geheftet an Ihrer Prüfungsarbeit mit ab! Aufgabe 3
[Kosten- und Leistungsrechnung] (2,5 Punkte)
Aus welchen Kosten setzen sich die Herstellkosten zusammen? Bitte ergänzen Sie das entsprechende Schaubild in der Anlage 1 (Aufgabe 3) und geben diese Blätter ausgefüllt und geheftet an Ihrer Prüfungsarbeit mit ab!
Aufgabe 4
[Zuschlagskalkulation] (5,5 Punkte)
Der Leitpfostenwaschgeräteaufsatz der Straßenmeisterei des Landkreises ist defekt. Die Instandsetzung kann durch die eigene Werkstatt oder durch ein fremdes Unternehmen durchgeführt werden. Es wird mit einem Materialeinsatz von 2.000 EUR und Einzelkosten der Fertigung von 400 EUR gerechnet. Die Werkstatt hat einen Materialgemeinkostenzuschlagsatz von 40 %, einen Fertigungsgemeinkostenzuschlagsatz von 200 % und einen Verwaltungsgemeinkostenzuschlagsatz von 20 %. Ermitteln Sie die Selbstkosten für die selbst durchgeführte Instandsetzung! Aufgabe 5
[Kostenvergleichsrechnung] (12 Punkte)
Durch eine Organisationsuntersuchung wurde festgestellt, dass die Sachbearbeiter in den nachgeordneten Behörden der oberen Landesbehörde O. sehr viel „Wegezeit“ benötigen, um dringende Kopien zu fertigen. Jedes Amt hatte bisher zwei leistungsfähige Kopierer und einen Großkopierer für größere Druckaufträge in der Organisationseinheit. Der Großkopierer wird vom Servicepool der Organisationseinheit bedient. Dort werden Mehrfachkopien, z. B. das Kopieren von Akten für die Gerichte und größere Druckaufträge erledigt. Dies soll auch so bleiben. Der Weg zu den zwei leistungsfähigen Kopierern war für die Sachbearbeiter teilweise sehr zeitaufwändig, um z. B. nur eine Kopie zu fertigen. War der Kopierer gerade durch eine oder mehrere Kolleginnen bzw. Kollegen in Gebrauch, fielen zusätzlich längere Wartezeiten an. Man entschloss sich nunmehr, schrittweise die leistungsfähigen Kopierer durch mehrere Kleinkopierer zu ersetzen und diese dezentral in den Sachgebieten aufzustellen. Mit den Kopierern werden ausschließlich Einzelkopien in DIN A 4 und DIN A 3 gefertigt. Sie arbeiten im Referat Beschaffung in einer oberen Landesbehörde. Dort wird die Beschaffung aller Geräte über einen Anschaffungswert von 2.500 EUR zentral für die nachgeordneten Behörden durchgeführt. Ihnen liegen zwei Angebote vor. Die beiden Kleinkopierer unterscheiden sich durch folgende Funktionalitäten: Kopiergerät 1
Kopiergerät 2 nur einseitige Kopien, kopiert nur DIN A4 und DIN A3, keine Heftung, keine Lochung, keine automatische Bindung, Kopien nur einseitig, max. 30 Kopien pro Minute, einfache Handbarkeit
Anschaffungskosten
elektronischer Speicher für max. 300 Kopien, automatische Vergrößerung und Verkleinerung der Vorlagen in alle DIN-Formate, Kopierfunktion doppelseitig, automatische Lochung und Heftung, max. 60 Kopien pro Minute, komplexe Menüführung 11.500,- EUR
Preis für Toner
300,- EUR für 10.000 Kopien
200,- EUR für 5.000 Kopien
Restwert am Ende
1.000,- EUR
500,- EUR
Sonstige fixe Kosten
100,- EUR pro Jahr
20,- EUR pro Monat
Wartung
pauschal 1.000,- EUR pro Jahr
pauschal 300,- EUR pro Jahr plus 200,- EUR pro Wartung nach 5.000 gefertigten Kopien
Servicefunktionen der Kopierer
7.500,00,- EUR
der Nutzungsdauer
Vergleichsdaten aus
zuverlässig
zuverlässig
der Nutzung Wartungsservice
Reparatur innerhalb von 6 Stunden Reparatur zum garantiert Arbeitstag garantiert
nächsten
Für einige nachgeordnete Behörden steht die Anschaffung neuer Kopiergeräte auf der Tagesordnung. Für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen wird eine Nutzungsdauer von 7 Jahren bei den Kopierern unterstellt. Als Abschreibungsmethode wird die lineare Abschreibung verwendet. Der kalkulatorische Zinssatz wird mit 6,5 % angesetzt. a. Berechnen Sie die jährlichen Kosten für Kopierer 1 und für Kopierer 2 bei 20.000 Kopien pro Jahr! Beachten Sie, dass gemäß der Arbeitsanleitung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesfinanzministeriums der Restwert bei den kalkulatorischen Zinsen nicht zu berücksichtigen ist! Stellen Sie die einzelnen Rechenschritte übersichtlich dar! Die einzelnen Kostenbestandteile werden separat bewertet. b. Wählen Sie das wirtschaftlichste Angebot aus! [kurze Begründung] c. Stellen Sie die Kostenfunktion auf und berechnen Sie die kritische Menge! Angenommen die Anzahl der Kopien steigt auf 25.000 Kopien pro Jahr. Welches Gerät ist nun der kostengünstigste Kopierer? Aufgabe 6
(5 Punkte)
Erläutern Sie kurz, was die variablen und die fixen Kosten sowie die Einzel- und Gemeinkosten unterscheidet und was Sie unter kalkulatorischen Kosten verstehen! Geben Sie zu jeder Kostenart ein Beispiel aus der öffentlichen Verwaltung an!
Punkteverteilung: Öffentliches Finanzwesen
60 Punkte
Wirtschaftslehre
35 Punkte
Aufbau, Gliederung und Stil
5 Punkte
Anlage 1 Wirtschaftslehre, Aufgaben 2 u. 3
Prüfungsnummer:
Geben Sie diese Anlage geheftet mit Ihren Ausarbeitungen ab!
Aufgabe 2 Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Formeln! Materialgemeinkosten-
Materialgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz
Fertigungsgemeinkosten-
Fertigungsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz
Verwaltungsgemeinkosten-
Verwaltungsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz
Vertriebsgemeinkosten-
Vertriebsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz
Aufgabe 3 [Kosten- und Leistungsrechnung] Aus welchen Kosten setzen sich die Herstellkosten zusammen? Bitte ergänzen Sie das entsprechende Schaubild!
+ + + +
=
Herstellkosten
Lösungen Öffentliches Finanzwesen: 1. Sachverhalt:
8 Punkte
1. Aufgabe: Nach § 59 Nr. 39 SächsKomHVO-Doppik versteht man unter einem Produkt eine (Verwaltungs-)Leistung bzw. eine Gruppe von Leistungen, die für Stellen innerhalb oder außerhalb einer Verwaltungseinheit erbracht werden.
1
2. Aufgabe: Die Zuordnung der Sachverhalte zu Produktgruppen richtet sich nach dem Kommunalen Produktrahmen für den Freistaat Sachsen (VwV KomHSys, Anlage 1). Der Produktrahmen enthält die verbindliche Untergliederung in Produktbereiche, Produktgruppen sowie einzelne Produktuntergruppen (VwV KomHSys II.,1. a) lfd. Nr.
Sachverhalt
ProduktGruppe nach Kommunalen Produktrahmen
1
Müllabfuhrgebühren
537
0,5
2
Schlüsselzuweisungen vom Land
611
0,5
3
Ersätze für die private Mitbenutzung der dienstlichen Fernsprechanlage im städtischen Museum
252
0,5
4
Hundesteuern
611
0,5
5
Erlös aus dem Verkauf eines abgängigen Fahrzeugs der Feuerwehr
126
0,5
6
Gebühren bei d. Kfz-Zulassungsstelle
122
0,5
7
Beiträge zum Ausbau der Theodor-Heuß-Allee (Gemeindestraße)
541
0,5
8
Zinszuschuss des Landes
611 bzw. 612
0,5
9
Schutzkleidung für medizinisch-technische Assistentinnen im Blutspendendienst des Gesundheitsamtes
412
0,5
10
Gewerbesteuerumlage
611
0,5
11
Kosten für Stellenausschreibungen durch das Personalamt in einer Regional-Zeitung
111
0,5
12
Unterhaltung des Fahrstuhls im Altenwohnheim
315
0,5
13
Zuschuss an die private Konzertvereinigung
262
0,5
14
Vermischte Ausgaben bei der Volkshochschule
271
0,5
2. Sachverhalt:
21 Punkte
Aufgabe: Entsprechend den Angaben im Sachverhalt geht es um die Aufstellung des Teilhaushaltes „Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr“ für das Haushaltsjahr 2013. Dieser THH ist nach § 75 Abs. 3 SächsGemO i.V.m. § 4 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Der Ergebnishaushalt enthält nach § 75 Abs. 1 SächsGemO alle anfallenden Erträge und Aufwendungen, der Finanzhaushalt alle ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen.
2
Die einzelnen Positionen des SV müssen folgendermaßen bei der Veranschlagung berücksichtigt werden: Aufwendungen – Teil-EHH
Anschaffung des Feuerwehr-Fahrzeuges (planmäßige Abschreibungen)
4
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind nach § 44 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Lt. SV beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre. Als Basiswert der Abschreibung sind die vollständigen Anschaffungskosten des Fahrzeuges von 250.000 EUR zugrunde zu legen, da nach § 36 Abs. 6 empfangene Zuwendungen für Investitionen nicht vom damit finanzierten Vermögen abgesetzt werden dürfen (Bruttoprinzip). Als Abschreibungsbetrag für das erste Nutzungsjahr wird daher 10% von 250.000 EUR - 25.000 EUR im Teilergebnishaushalt nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SächsKomHVODoppik unter der Position 3 des Musters 8 „planmäßige Abschreibungen“ veranschlagt.
Personalaufwendungen
2
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 11 SächsKomHVO-Doppik sind Personalaufwendungen in Höhe von 230.000 EUR unter Position 3 des Musters 8 unter „Personalaufwendungen“ zu veranschlagen
Aufwendungen für Heizung und Stromlieferungen sowie Aufwendungen für Büromaterial
2
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 13 SächsKomHVO-Doppik sind diese Aufwendungen in Höhe von insgesamt 26.000 EUR (24.700+1.300) unter Position 3 des Musters 8 unter „sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu veranschlagen
interne Leistungsverrechnungen für Verwaltungsdienstleistungen anderer Organisationseinheiten (Personalverwaltungs-, DV-Dienstleistungen) Nach § 4 Abs. 3 Nr. 7 SächsKomHVO-Doppik sind Aufwendungen für innere Leistungsverrechnung in Höhe von 2.500 EUR unter Position 7 des Musters 8 unter „Aufwendungen für interne Leistungsverrechnung“ zu veranschlagen.
2
Erträge – Teil-EHH
ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens Zuwendungen für Investitionen
3
Nach § 40 Abs. 1 i. V. m. § 59 Nr. 38 und 46 SächsKomHVO-Doppik sind Zuwendungen für Investitionen als Sonderposten zu passivieren und entsprechend § 36 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik i.V.m. § 40 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik ertragswirksam entsprechend der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufzulösen. In unserem Fall verteilt sich der Bilanzwert des bezuschussten Vermögensgegenstandes (Feuerwehrfahrzeug) über eine Nutzungsdauer des Fahrzeuges von 10 Jahren, so dass 10% der Zuwendungssumme (18.750 EUR) im Teilergebnishaushalt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik bei Position 1 des Musters 8 „aufgelöste Sonderposten“ veranschlagt werden müssen. Einzahlungen in den Teil-FHH
Anschaffung des Feuerwehr-Fahrzeuges (Investitionszuschuss)
2
Laut Sachverhalt erhält die Stadt 75% des Anschaffungspreises als Investitionszuschuss vom Land (250.000 EUR x 0,75 = 187.500 EUR). Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine anteilige Einzahlung aus Investitionszuwendungen in den Teil-Finanzhaushalt nach § 4 Abs. 4 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 18 SächsKomHVODoppik. Diese Einzahlung wird unter der Position 6 des Musters 10 „anteilige Einzahlung aus Investitionszuwendungen“ veranschlagt. Auszahlungen aus dem Teil-FHH
Anschaffung des Feuerwehr-Fahrzeuges (Zahlung des Kaufpreises)
1
Die anteilige Auszahlung für den Kaufpreis des Fahrzeuges über 250.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 4 Nr. 7 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 29 SächsKomHVO-Doppik unter der Position 7 des Musters 10 „anteilige Auszahlungen für den Erwerb von übrigen Sachanlagevermögen“ veranschlagt.
Baumaßnahme Anbau bei Wache Nord
1
Die anteilige Auszahlung für Baumaßnahme Anbau bei Wache Nord über 50.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 4 Nr. 7 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 28 SächsKomHVO-Doppik. unter der Position 7 des Musters 10 „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ veranschlagt.
Personalauszahlungen Personalaufwendungen führen in gleicher Höhe zu anteiligen Personalauszahlungen. Diese Auszahlungen sind nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 10 SächsKomHVO-Doppik in Höhe von 230.000 EUR unter der Position 3 des Musters 10 „anteilige Personalauszahlungen“ zu veranschlagen.
1
Auszahlungen für Heizung und Stromlieferungen sowie Auszahlungen für Büromaterial
1
Auszahlungen für Heizung und Stromlieferungen sowie Auszahlungen für Büromaterialführen in gleicher Höhe zu anteiligen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nach § 4 Abs. 4 Nr. i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 12 SächsKomHVO-Doppik sind diese Auszahlungen in Höhe von insgesamt 26.000 EUR (24.700+1.300) unter Position 3 des Musters 10 unter „anteilige Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ zu veranschlagen 3. Sachverhalt:
18 Punkte
Lieferung und Inbetriebnahme des bestellten Feuerwehrfahrzeuges am 24.01.2013 Eingangsrechung zum gelieferten Feuerwehrfahrzeug am 24.01.2013 über 250.000 EUR einschließlich USt. 061 Fahrzeuge
250.000
an 2511 Verbindlichkeiten aus LL.
250.000
2
Bezahlung der Eingangsrechnung zum Feuerwehrfahrzeug am 07.02.2013 2511 Verbindlichkeiten aus LL
250.000
an 7832 Erwerb von zu aktivierenden bewegl. Vermögensgegenständen
250.000
(an 1711 Sichteinlagen bei Banken
250.000)
3
Ertragwirksame Auflösung des Sonderpostens für empfangene Investitionszuwendungen von 187.500 EUR, anteilig für das Haushaltsjahr 2013 (Siehe SV 1) 2119 Sonstige SoPo für empfangene Investitionszuwendungen
18.750
an 3161 Auflösung von SoPo aus Zuwendungen
18.750
2
Abschreibungen des Feuerwehrfahrzeuges für das Haushaltsjahr 2013 (Siehe SV 1) 4711 Abschreibungen auf Sachvermögen
18.750
an 061 Fahrzeuge
18.750
2
Eingangsrechnung über 50 Pack Kopierpapier á 500 Blatt zu 285 EUR (einschl. USt.) 081 Rohstoffe und Fertigungsmaterial
285
an 2511 Verbindlichkeiten aus LL
285
2
Zahlung der Zinsen für einen Investitionskredit über 1.000 EUR 451-B Zinsaufwendungen
1.000
an 751-B Zinsauszahlungen
1.000
(an 1711 Sichteinlagen bei Banken
1.000)
3
Verkauf eines nicht mehr benötigten Löschfahrzeuges (Buchwert 10.000 EUR) zum Preis von 12.000 EUR 6832 Veräußerung v. aktivierten beweglichen Vermögensgegenständen (1711 Sichteinlagen bei Banken
12.000
4
12.000)
an 061 Fahrzeuge
10.000
an 5062 Erträge aus d. Veräußerung von bewegl. Vermögensgegst.
2.000
Alternative Lösung nach § 2 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik 5162 Aufwendungen aus der Veräußerung von bewegl. Vermögensgeg.
10.000
an 061 Fahrzeuge
10.000
6832 Veräußerung v. aktivierten beweglichen Vermögensgegenständen
12.000
(1711 Sichteinlagen bei Banken
12.000)
an 5062 Erträge aus d. Veräußerung von bewegl. Vermögensgegst. 4. Sachverhalt:
2.000 13 Punkte
1. Aufgabe: Muss die Haushaltssatzung von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden? Wenn eine Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile enthält, darf sie nach § 76 Abs. 3 SächsGemO erst dann öffentlich bekannt gemacht werden und danach in Kraft treten, nachdem die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt wurde.
1
Genehmigungspflichtige Teile der Haushaltssatzung sind: Nach § 81 Abs. 4 bedarf der Gesamtbetrag der VE im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die vorliegende Haushaltssatzung enthält zwar VE – im Sachverhalt gibt es aber keinen Anhaltspunkt, dass in späteren Haushaltsjahren Kreditaufnahmen vorgesehen sind.
1
1
Nach § 82 Abs. 2 SächsGemO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Da in der Haushaltssatzung keine derartigen Kredite vorgesehen sind, ist § 82 Abs. 2 SächsGemO nicht anwendbar.
1
Nach § 84 Abs. 3 SächsGemO bedarf der Höchstbetrag der Kassenkredite im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der in Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt.
1
Zwischenrechnung: ordentliche Aufwendungen
57.811.546
geplanter Höchstbetrag des Kassenkredits 12.000.000
Gegenüberstellung ordentliche Aufwendungen/Kassenkredit
1 12.000.000/
= ~20,76 %
57.811.546*100 Da der Höchstbetrag des Kassenkredites ein Fünftel der in Ergebnishaushalt veran- 1 schlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt, bedarf der Kassenkredit im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtaussichtsbehörde. 2. Aufgabe: Da die Gemeinde in ihrer Haushaltssatzung 2012 keine Kreditermächtigung vorgesehen 2 hat, ist eine Kreditaufnahme auf der Grundlage der Haushaltssatzung von 2012 nicht möglich. Lt. SV wurde jedoch die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung des Jahres 2011 nur 2 zu 95% ausgeschöpft. Nach § 82 Abs. 3 SächsGemO gilt diese Kreditermächtigung weiter bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist. Die Gemeinde verfügt also bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2013 noch über eine 2 Kreditermächtigung von 100.000 EUR (5% von 2 Mio. EUR der Kreditermächtigung von 2011) auf Basis der Haushaltssatzung von 2011 und könnte einen Kredit von 70.000 EUR zum Abschluss der Bauarbeiten am neuen Parkplatz aufnehmen.
Lösung Wirtschaftslehre 2012 Aufgabe 1 (6 Punkte) Da die Subventionen und Steuern null sind, ist in unserem Fall das Bruttoinlandsprodukt identisch mit der Bruttowertschöpfung. Die Bruttowertschöpfung errechnet sich für den Landwirt und die Molkerei wie folgt: Landwirt
-
Molkerei
800 EUR
Verkauf Milch Inland
200 EUR
Verkauf Milch Ausland
1.000 EUR
Verkauf Weizen Ausland
2.000 EUR
Produktionswert (1,5 P.)
500 EUR
Saatgut Ausland
1.400
Verkauf Joghurt
1.400
Produktionswert (0,5 P.)
-
800
Vorleistung Milch
-
100
Früchte Ausland
500 EUR
Wertschöpfung
Gesamt 1.500 EUR
Wertschöpfung (0,5 P.)
2.000 EUR
+
0 EUR
Gütersteuern
+
0 EUR
Gütersteuern
-
0 EUR
Subventionen
-
0 EUR
Subventionen
Bruttoinlands-
2.000 EUR
(1 P.) 2.000 EUR
produkt
Das BIP beträgt 2.000 EUR.
Bruttoinlandsprodukt
-
500 EUR
Vom Bauer gezahlte Löhne an Ausländer
-
300 EUR
Gewinntransfer der Molkerei an den ausländischen Eigentümer
+
1.800 EUR
Erhaltene Erwerbs-und Vermögenseinkommen vom Ausland
=
3.000 EUR
Bruttonationaleinkommen
Das Bruttonationaleinkommen beträgt 3.000 EUR. (1,5 Punkte)
(1 P.)
Aufgabe 2 (4 Punkte) (jeweils 1 P.) Materialgemeinkosten-
Materialgemeinkosten * 100 = Materialeinzelkosten
Zuschlagsatz Fertigungsgemeinkosten-
Fertigungsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz
Fertigungseinzelkosten
Verwaltungsgemeinkosten-
Verwaltungsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz Herstellkosten Vertriebsgemeinkosten-
Vertriebsgemeinkosten * 100 =
Zuschlagsatz Herstellkosten Aufgabe 3 (2,5 Punkte) Materialeinzelkosten
0,5 P.
+
Materialgemeinkosten
0,5 P.
+
Fertigungseinzelkosten
0,5 P.
+
Fertigungsgemeinkosten
0,5 P.
+
Sondereinzelkosten der Fertigung
0,5 P.
=
Herstellkosten
Aufgabe 4 [Zuschlagskalkulation] (1)
(5,5 Punkte)
Materialeinzelkosten
(2)
+
Materialgemeinkosten (40 % von Materialeinzelkosten)
(3)
=
Materialkosten
(4)
2.000 EUR 0,5 P. 800 EUR 0,5 P. 2.800 EUR 0,5 P.
Lohneinzelkosten oder Einzelkosten der Fertigung
400 EUR 0,5 P. 800 EUR 0,5 P.
(5)
+
Fertigungsgemeinkosten (200 % von Lohneinzelkosten)
(6)
+
Sondereinzelkosten der Fertigung
(7)
=
Fertigungskosten
(8)
Herstellkosten = Materialkosten (3) + (7) Fertigungskosten
---------------1.200 EUR 0,5 P. 4.000 EUR 0,5 P.
(9)
Verwaltungsgemeinkosten (20 % von Herstellkosten)
800 EUR 0,5 P.
(10) +
Vertriebsgemeinkosten
----------------
(11) +
Sondereinzelkosten des Vertriebs
----------------
(12) =
Verwaltungs- und Vertriebskosten
800 EUR 0,5 P.
(13) Selbstkosten = Herstellkosten (8) + (12) Verwaltungs- und Vertriebskosten
4.800 EUR
1 P.
Die Selbstkosten betragen 4.800 EUR.
Aufgabe 5
Kostenvergleichsrechnung
1. Anschaffungskosten 2. Restwert
Zinssatz i = 6,5 % Kopierer 1
Kopierer 2
11.500
7.500
1.000
500
7
7
3. Nutzungsdauer in Jahren 4. Leistung pro Jahr
Punkte
20.000
20.000
1.500
1.000
1 P.
373,75
243,75
1 P.
1.000
300
1 P.
5. Fixe Kosten in Euro pro Jahr 5.1 kalkulatorische Abschreibungen (Anschaffungskosten - Restwert) Nutzungsdauer 5.2 kalkulatorische Zinsen (Anschaffungskosten)
*i
2 5.3 Reparaturen (leistungsunabhängig) 5.4 sonstige fixe Kosten
5.5 Summe fixe Kosten
100 (0,5)
2.973,75
240 (1 P.)
1,5 P.
1783,75
6. variable Kosten 6.1.1 Toner für Kopierer 1
1 P.
300 EUR : 10.000 Kopien = 0,03 EUR/Kopie 20.000 Kopien * 0,03 EUR/Kopie =
600
6.1.2 Toner für Kopierer 2
1 P.
200 EUR : 5.000 Kopien = 0,04 EUR/Kopie 20.000 Kopien * 0,04 EUR/Kopie = 6.2 leistungsabhängige Wartung 200 EUR pro 5.000 Kopien 200 EUR : 5.000 Kopien = 0,04
800 1 P.
20.000 Kopien * 0,04 =
800
6.3 Summe variable Kosten
600
1.600
9. Gesamtkosten
3.573,75
3.383,75
1 P.
Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist Kopierer 2 anzuschaffen, da die Kosten für Kopierer 2 bei einer Leistung v. 0,5 P
von 20.000 Kopien pro Jahr niedriger als bei Kopierer 1 sind. Kostenfunktion allgemein:
K gesamt = K fix + k variabel * Menge
Kostenfunktion Kopierer 1 = 2.973,75 EUR + 0,03 EUR/Kopie * x
v. 2 P
Kostenfunktion Kopierer 2 = 1.783,75 EUR + 0,08 EUR/Kopie * x Gleichsetzen:
Kostenfunktion Kopierer 1 = Kostenfunktion Kopierer 2
2.973,75 EUR + 0,03 EUR/Kopie * x = 1.783,75 EUR + 0,08 EUR/Kopie * x x = 23.800 Kopien, d. h., bei einer Kopierleistung von 23.800 Kopien sind die Kosten von Kopierer 1 und Kopierer 2 identisch. v. 1 P
Bei 25.000 Kopien ist Kopierer 1 kostengünstiger.
Aufgabe 6 (5 Punkte) (jeweils 1 Punkt) a. zu den einzelnen Begriffen: (Bsp.: aus der Verwaltung selbst gewählt) Fixe Kosten = Invariant gegen Beschäftigungs- oder Produktionsänderungen, Kosten der Aufrechterhaltung der Produktionsbereitschaft, Variable Kosten = beschäftigungs- bzw. produktionsabhängige Kosten, Kosten der Produktion, mengenabhängig,
Einzelkosten = direkt jedem einzelnen Produkt zuordenbare Kosten,
Gemeinkosten = nicht direkt einem einzelnen Produkt zuzuordnen,
Kalkulatorische Kosten = Kosten, denen kein Aufwand oder Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht, kalkulatorische Miete, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse