Amtsblatt

Saale-Holzland-Kreis

des Saale-Holzland-Kreises

Jahrgang 09 · 19. September · 9/2012

Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de

Kreissportbund Saale-Holzland e.V. - Früher an Morgen denken

Inhalt: Nichtamtlicher Teil • Ministerpräsidentin auf „Thüringen-Tour International“ ..............S. • Kreisheimattag 2012 ...S. • Sommercamp der Kreisjugendfeuerwehren ......S. • Erster Kreisausscheid der besten Radfahrer....S. • Unternehmen in Verantwortung .........S. • In Eichenberg wurde gefeiert ......................S. • Bauliche Tätigkeiten an den Schulen ...........S. • Schulen im SHK...........S. • Grundsteinlegung ........S. • Tag der offenen Tür: Kläranlage Stadtroda ...S. • 21. Radwanderung......S. • Sommerfest der Sparkasse SHK ......S.

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Amtlicher Teil Vertreterinnen der Sparkasse gratulierten dem Siegerteam der Mühltalspatzen beim 25. BummiSportfest im Sparkassen-Knax-Klub. Die Sparkasse macht die „Aktion Erstklässler“ möglich und unterstützt damit die Bemühungen des Kreissportbundes für seine Vereine (Foto: KSB). Der Kreissportbund SaaleHolzland e.V. steht mit seinen Vereinen und Verbänden vor großen Herausforderungen. Prof. Dr. Manfred Thieß konstatiert als Vorsitzender in seiner Halbjahresbilanz dem Sport im Landkreis eine gute Entwicklung, weist aber auch auf Reserven hin. Der Kreissportbund hat aktuell 117 Mitgliedsvereine mit 11.137 Sportlerinnen und Sportlern. Das Wechselspiel, das gegenseitige Vertrauen und die Akzeptanz der Vereine und Fachverbände zum Sportbund sei weiter gefestigt worden und die Basis für eine zukunftsfähige Zusammenarbeit. Gerade in puncto der Aus- und Fortbildungen gibt es eine kontinuierliche Abstimmung. Die demografische Entwicklung mit immer mehr älteren Menschen und weniger Nachwuchs, bietet eine neue

Chance für Sportangebote in den Vereinen. Thieß plädiert für eine Vielfalt in der Angebotspalette der Vereine. Es gibt immer mehr Gruppen, für die allein der Gesundheitssport und die Bewegung in der Gemeinschaft vordergründig erscheint. Der Wettkampfsport wird weiter seine Bedeutung erhalten, aber der Drang nach Bewegung stärker in den Vordergrund rücken. Damit die Vereine weiterhin auf das Ehrenamt setzen können, macht Thieß den Vorschlag, für einen Trainerposten mehrere Personen zu gewinnen, damit sich die Aufgaben und die zeitliche Belastung verteilen. So seien Menschen eher zu motivieren, als wenn sie neben dem Beruf allein Verantwortung für eine Mannschaft hätten. Eine konkrete Maßnahme, um Vereine zu fördern und gleichzeitig die inhaltliche

Arbeit anzukurbeln, ist die „Aktion Erstklässler“. Wie die Sparkasse JenaSaale-Holzland unterstrich, wurde die Aktion auch im neuen Schuljahr weitergeführt. Sie macht es möglich, dass auch 2012/13 alle ABC-Schützen in Sportvereinen mit 24 Euro im Jahr unterstützt werden. Schirmherr der Aktion ist Landrat Andreas Heller. Er begrüßt diese Aktion und übernimmt gern die Schirmherrschaft: „In der heutigen Zeit ist es wichtig, dass sich Kinder frühzeitig sportlich betätigen. Das macht jedem Freude und tut auch jedem gut. Sei es allein oder im Verein, sei es als Freizeit- oder Leistungssport. Im Sport lassen sich gut neue Freunde gewinnen. Von daher ist die Erstklässler-Aktion eine gelungene Kombination aus Sport und Spaß, die zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühles beiträgt.“

Informationen aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Informationen aus den Ämtern • Umweltamt................S. 10 • Ordnungsamt ............S. 12 • Sozialamt .................S. 13 • Jugendamt ................S. 13 • Schulverwaltungsund Kulturamt............S. 13 Freistaat Thüringen/Landesamt für Bau und Verkehr Abfallwirtschaftsbetrieb Landratsamt SHK Zweckverbände • Zweckverband BrehmGedenkstätte Renthendorf ..............S. 14

Das nächste Amtsblatt erscheint am 24.10.2012 Der nächste Redaktionsschluss ist am 10.10.2012

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Nichtamtlicher Teil Ministerpräsidentin auf „Thüringen-Tour International“

Sommercamp der Kreisjugendfeuerwehren aus dem Saale-Holzland-Kreis

(Foto: Polizeiinspektion Saale-Holzland)

v.l.: Geschäftsführerin der VACOM GmbH Dr. Ute Bergner; Erster Beigeordneter des Landratsamtes Dr. Dietmar Möller; Mitglied des Thüringer Landtages Dr. Mario Voigt; Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht; Landrat Andreas Heller; Bürgermeister Dieter Plog; Mitarbeiter der Firma Steffen Kämmnitz (Foto: LRA) Schwerpunkt der ThüringenTour, die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht im August auch in den Saale-Holzland-Kreis führte, war die Internationalisierung. Im Fokus standen vorrangig Unternehmen, Firmen oder Institutionen, die im besonderen Maße exportstark und international engagiert sind oder in multinationalen Verbünden arbeiten bzw. forschen.

Besucht wurden die Firma VACOM in Großlöbichau, die Firma WEICO in Crossen, die Firma Sanitärtechnik in Eisenberg und die Firma H.C. Starck in Hermsdorf. In ihrem Resümee lobte die Ministerpräsidentin das große unternehmerische und soziale Engagement der Firmen, die dieses stellvertretend für viele Firmen im Saale-HolzlandKreis widerspiegeln.

Nach vielen Jahren auf einem Campingplatz in Rossbach fand das diesjährige Camp erstmalig in Bitterfeld am „Goitzsche See“ statt. Die Bedingungen sind hier sehr gut, stellte der stell. Kreisjugendfeuerwehrwart Klaus Fickler fest. „Wir werden hier nächstes Jahr bestimmt wieder unsere Zelte aufschlagen.“ Wie auch in allen anderen Jahren besuchte der Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler, Landrat Andreas Heller, der Leiter des Katastrophenschutzes Volker Gidde sowie der Leiter der Polizeiinspektion Saale-Holzland Peter Oertel, die Kinder und Jugendlichen des diesjährigen Zeltlagers.

Das Wetter meinte es sehr gut mit dem Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren. Der erste und zweite Durchgang konnte bei bestem Badewetter absolviert werden. So gab es neben Sport und Spiel eine Lagerolympiade, ein Neptunfest sowie eine Fahrt mit einem richtigen Piratenschiff. Natürlich durfte eine Nachtwanderung nicht fehlen. Ansonsten lautete das Motto: baden, baden und nochmals baden. Viele Jugendliche sind zum wiederholten Male mit dabei und finden es immer wieder aufregend und toll. Einen herzlichen Dank auch an alle Organisatoren und Betreuer ohne die so ein Camp nicht funktionieren würde.

Kreisheimattag 2012 Traditionell am 4. Dienstag im August, fand am 28. August der XI. Kreisheimattag der Region Saale-Holzland statt. Ausrichter war in diesem Jahr die Gemeinde Serba, die den Gemeindesaal dafür kostenfrei zur Verfügung stellte. Rund 120 Gäste, Heimatpfleger, Ortschronisten und an der Heimatpflege interessierte Bürger waren der Einladung des Kreisheimatpflegers, Norbert Klose, und des Landratsamtes gefolgt. Wissenswerte und interessante Dinge zum Thema „Wandel und Geschichte zur Ernährungskultur in Thüringen“ erläuterten insgesamt fünf Referenten. Praktisch konnten sich dann die Gäste in der Pause vom guten Geschmack der Thüringer Rostbratwurst überzeugen.

Anlässlich des XI. Kreisheimattages wurden für langjährige und außergewöhnliche Verdienste in der Heimatpflege Herr Hartmut Liebe aus Stadtroda und Herr Dietmar Zinke aus Klengel mit dem von der Sparkasse Jena SaaleHolzland gesponserten „Kreisheimatpflegepreis 2012“ ausgezeichnet. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Glückwunsch. Ein besonderes Dankeschön sei auch an die Sponsoren der Veranstaltung gerichtet: die „Gönnataler Putenspezialitäten“, die „ML und C Service GmbH“, den „AmbienteFloristik-Service Graitschen“ und die Gemeinde Serba. Des Weiteren gilt der Dank der Pfingstgesellschaft Serba für das Braten der Rostbratwürste und dem Gemeindear-

v.l.n.r.: Bürgermeister der Gemeinde Serba Hans Steudtner, Landrat Andreas Heller, Geehrter Hartmut Liebe, Erster Beigeordneter Dr. Dietmar Möller, Kreisheimatpfleger Norbert Klose (Foto: LRA) beiter, Herrn Schuster, für seine Geduld und Hilfe bei der Vorbereitung und Durchfüh-

rung dieser gelungenen Veranstaltung.

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Erster Kreisausscheid der besten Radfahrer im Saale-Holzland-Kreis Erstmalig wurde am 16. Juli der Kreisausscheid „Bester Radfahrer im Saale-HolzlandKreis“ unter Schülern der 4. Klassen aller Grundschulen ausgetragen. In enger Zusammenarbeit bereiteten das Schulverwaltungsund Kulturamt des Landratsamtes und die Polizeiinspektion Saale-Holzland diese Bestenermittlung vor. Und das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Als um 09.00 Uhr die Sonderbusse mit Schülern aus allen Teilen des Landkreises am Verkehrsgarten Hermsdorf eintrafen, schien sogar wieder die Sonne. Nach Eröffnung durch Nadine Stenzel, die den Landrat Andreas Heller, den Leiter der Polizeiinspektion Saale-Holzland Peter Oertel und die Mitarbeiterinnen des Schulverwaltungs- und Kulturamtes herzlich begrüßte, richtete der Landrat Andreas Heller ermunternde Worte an die Schüler,

hier zu zeigen, was sie im Verkehrsunterricht gelernt haben. Anschließend erläuterte die Organisatorin die Bedingungen zum Wettbewerb. In drei Stationen warteten die Kinder auf ihren Einsatz. Hoch motiviert absolvierten sie den Kurs mit Hindernissen auf der Fahrradstrecke. Anschließend waren an zwei präparierten Fahrrädern 10 Mängel zu finden und es gab ein anspruchsvolles Verkehrsquiz. Schließlich konnten die drei Besten ermittelt werden, die einen Pokal und eine Urkunde erhielten. Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb war die Erfüllung der theoretischen Fahrradausbildung an den Schulen mit mindestens 40 Punkten und Nullfehler in der praktischen Prüfung im Verkehrsgarten. Nach der Siegerehrung für die Plätze 1 bis 3, die an Hanna Bolten von der „Milo Barus“ Schule Stadtroda, Yannek Bähr von der „Martin-Luther“ Schu-

Die glücklichen Gewinnerinnen/Gewinner bei der Siegerehrung (Foto: PI Saale-Holzland). le in Eisenberg sowie Jessica Buchda aus der „Novalis“ Schule in Schlöben vergeben wurden, erhielten auch alle anderen Kinder eine Teilnehmerurkunde. Als die Busse zur Rückfahrt der Kinder in ihre Schulen vorgefahren waren, gab es die

übereinstimmende Meinung, dass es auch im nächsten Jahr einen solchen Wettbewerb geben soll. Die zwei besten Schüler werden den Landkreis im September beim Landeswettbewerb der besten Radfahrer in Erfurt vertreten.

Unternehmen in Verantwortung – Hochtechnologie - Laserzentrum Schorcht Der Physiker Peter Schorcht studierte an der Uni Jena. Er gründete sein Unternehmen im Eisenberger Gewerbepark „Am Petersberg“ 1995. Aus dem Nichts heraus - wie er sagt. Was nicht stimmt. Er brachte mit seinen Erfahrungen an der Uni, bei Meditec in Jena und bei Biehler in Halblech/ Füssen das geistige Kapital, sein Schwager Jörg Zipprich als Techniker und Werkzeugspezialist seine Kompetenz ein. Zwei Bekannte, die darauf bauten, steuerten fehlendes Geld dazu bei. Sie setzten auf die „Marktnische“ Laserbearbeitung. „Mit zurzeit 20 Mitarbeitern gehören wir zu den größeren auf das Schweißen, Schneiden, Bohren und Gravieren von Metallen spezialisierten LaserDienstleistern, nach 17 Jahren ganz sicher zu den erfahrensten. Allerdings entwickelt sich die Lasertechnik rasant. Es ist existenziell wichtig - wenn auch nicht einfach realisierbar - über den entsprechenden Stand bei der wissenschaftlichen Erkenntnis und bei der Laserausstattung zu verfügen. Mit unserer Laserausstattung bewegen wir uns an der oberen Grenze des Entwicklungsstandes. Das ge-

(Foto: W. Schaffer) stattet uns, an zukunftsweisenden Projekten teilzunehmen und an deren Ergebnissen teilzuhaben. Was wir schon wissen und können steht noch nicht alles im Internet.“ Das EU-Projekt COPIRIDE beispielsweise, befasst sich mit dem Schweißen dicht gepackter Stapel sehr dünner, mikrostrukturierter und beschichteter Metallfolien mittels Faserlaser - für Katalysatoren und Wärmetauscher, beispielsweise für Energieumwandlungssysteme, die aus

Propan über Katalysator und Brennstoffzelle elektrische Energie erzeugen, u.a. für mobile Verkehrsleiteinrichtungen. Ein anderes Projekt mit der TU Chemnitz betrifft Online-Qualitätsprüfverfahren für das Laserschweißen. Im Internetportal des Laserzentrums steht das „Normale“: 122 500 Löcher von 0,02 mm im Abstand von 0,1 mm in ein 35 mal 35 mm großes Blech von 0,15 mm Dicke bohren. „AgniLaser“ nannte Peter Schorcht, einst passionierter Hochgebirgstrekker mit Hima-

laya-Erfahrung, sein 2008 gegründetes Tochterunternehmen zur Herstellung lasertechnischer Ausrüstungen, das seine Frau Heike führt. „Agni“, der vedische Gott, verbindet Menschen und Götter durch das Feuer, das alles Alte verbrennt und so den Boden für Neues bereitet. Gleich dem Laserstrahl, der zerstört, um z. B. im Laserzentrum Schorcht zielgerichtet Neues entstehen zu lassen. Zielgerichtet auch im Interesse der Existenz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Dafür, die zu erhalten, auch in Krisenzeiten, sehen sich Heike und Peter Schorcht in der Verantwortung. Dass der Bund für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft, ein wirtschaftspolitisches Netzwerk zum Gedanken- und Informationsaustausch, Peter Schorcht jüngst zum Senator berief, kann dabei nur hilfreich sein. Hoch in die geliebten „schneebedeckten Göttersitze“ geht es allerdings nicht mehr. Derlei Strapazen tun seinen „Zwischenlagen“ nicht gut. Nach wie vor kann sich aber der Eisenberger Tierpark über einen treuen Förderer freuen. Wi.

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In Eichenberg wurde gefeiert

Bauliche Tätigkeiten an Schulen im SHK während der Ferien

(Foto: E. Beuthe) Vor 950 Jahren die urkundliche Erwähnung von Eichenberg, einer der drei Orte in der Gemeinde Eichenberg des Saale-Holzland-Kreises - das war es wert zu feiern, vom 13. bis 15. Juli 2012. Am Freitagabend trafen sich, im Festzelt auf dem Sportplatz, heutige und ehemalige Eichenberger gemeinsam mit zahlreichen Gästen zur Eröffnungsveranstaltung. Begrüßt wurden zahlreiche Politiker, Bürgermeister und Gäste der Region. Auch aus dem Ort Eichenberg, zwischen Suhl und Hildburghausen gelegen, kamen Gratulanten. Als Gastgeschenk überreichten sie ein in der dortigen Flur aufgewachsenes junges Eichenbäumchen. Es folgten Ansprachen und kurze Darstellungen historischer Ereignisse des Ortes. Unterstützung erhielten die Veranstalter an diesem Abend vom „Brunnen & Denkmalverein” aus Kleinbucha und aus Dienstädt, den beiden anderen Ortsteilen der Gemeinde. Am Sonnabend wurde im prächtig herausgeputzten Dorf gefeiert, auf Höfen und Spielflächen, den Straßen, im Grünen und in der Kirche. Den Tag eröffnete die Schützengemeinschaft Orlamünde mit Salutschüssen aus Kanone und Gewehr. Das Motto der Festveranstaltung „Eichenberg durch die Jahrhunderte” war im ganzen Ort präsent, z.B. durch alte Kostüme, frühere Gewerke, traditionelle bäuerliche Erzeugnisse und in Ausstellungen. Auch bei der Besichtigung des gut restaurierten ehemaligen Rittergutes und anderen privaten Höfen im Ort. Landrat Heller überzeugte sich selbst bei seinem Besuch wie die Eichenberger, durch ihren persönlichen Einsatz und großen Zeitaufwand, zum guten Gelingen des Festes beigetragen haben. Mit seiner positiven Wertschätzung des Festes war er sich in dieser

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Aussage mit über 1000 Gästen einig. Am Nachmittag unterhielten die „Dienstädter Blasmusikanten” und der „Reinstädter Männerchor” die Besucher, moderiert von Dietmar Hild. Ein Trompetenkonzert, dargeboten vom Erfurter Kammerorchester, war ein klangvoller Abschluss. Zwischenzeitliche Regenschauer schafften es nicht, die Gäste zu vertreiben. Das kulinarische Angebot bestand aus Bratwurst, Spanferkel, Kaffee, Kuchen und noch vielem mehr. Der Sonntag begann mit einem gemeinsamen Mittagessen. 500 Portionen verschiedener Bratengerichte und Klöße wurden ausgegeben wenn das kein Lob für die Eichenberger Köchin und ihre Helfer ist! Die Schalmeienkapelle Thierbach begeisterte nachmittags die Gäste. Den Abschluss der Jubiläumsfeier bildete der Festgottesdienst, der durch den Orlamünder Kirchenchor umrahmt wurde. Das gute Gelingen dieses Festes ist dem Sportplatzverein, dem Jugendclub, der freiwilligen Feuerwehr Eichenberg und natürlich allen fleißigen Eichenbergern und ihren Helfern zu verdanken. Zu danken ist auch den Gemeinden Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda und Röttelmisch sowie dem Burg-, Feuerwehrund Schützenverein der Stadt Orlamünde für ihre Unterstützung. Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben, besonders bei den Sponsoren, ohne die wir vieles nicht hätten durchführen können. Nicht alle können genannt werden. Im Ort Eichenberg wurde von daher die Liste der Sponsoren öffentlich gemacht. Bürgermeister Edgar Beuthe fasste zusammen: „Mich erfüllt es mit Stolz, Bürgermeister einer Gemeinde mit derart aktiven und einsatzbereiten Bürgern zu sein.“

Ort

Maßnahme

GS „Saaletalblick“ Orlamünde

energetische Sanierung der Turnhalle

GS „Heinrich Heine“ Königshofen

Dachsanierung Turnhalle

GS „Heinrich Heine“ Königshofen

Erneuerung der Fenster

GS „Talblick“ Stiebritz

Teilsanierung Klassen- und Horträume, Erneuerung Werkraum

GS „Im Gleistal“ Golmsdorf

Verbesserung baulicher Bedingungen für die integrative Beschulung

GS „Milo Barus“ Stadtroda

Teilsanierung Fassade

GS „Altstadtschule“ Kahla

Schaffung eines Hortraumes und Teilumzug ins FÖZ Kahla

GS „Elstertal“ Crossen

Einbau Akustikdecke in Klassenraum

GS „Im Saaletal“ Camburg

Einbau Akustikdecke Speisesaal

FÖZ „Siegfried Schaffner“ Kahla

Sanierung Pausenhof und Bau einer Außensportanlage

RS „Karl Christian Friedrich Krause“ Eisenberg

Einbau eines Wärmetauschers

Friedrich-SchillerGymnasium Eisenberg

Sanierung Außentreppe, Hofeinläufe, Aufzugsschacht, Einbau Prall- und Akustikwände in alte Turnhalle, Akustik Raum 414

Das Foto zeigt die Grundschule „Heinrich Heine“ in Königshofen und deren umfassende Sanierungsarbeiten im Fensterbereich. (Foto: LRA)

Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich: Diamantene Hochzeit Elfriede und Erhard Stelzner, Ruttersdorf Johanna und Alfred Kriebus, Kahla

Eiserne Hochzeit Ruth und Leo Schorcht, Lehesten Gisela und Hans Thielsch, Kahla Elly und Rudi Seidl, Bucha

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Schulen im SHK – Zahlen, Daten, Fakten • Schülerbeförderung Für 2.804 Schüler wurden Schülerkarten bestellt, das sind 98 mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Von den insgesamt 646 Erstklässlern fahren 242 mit dem Bus zur Schule sowie 122 aus den Klassen 11 und 12. Insgesamt besuchen 6771 Schüler die Staatlichen Schulen des Saale-Holzland-Kreises, davon 2552

Grundschüler in 21 Grundschulen

1713

Regelschüler in 7 Regelschulen und einer Gemeinschaftsschule

1677

Gymnasiasten in 4 Gymnasien

1239

Förderschüler in 3 Förderzentren und

1590

Berufsschüler in einem Berufsschulzentrum.

Die Vollsperrung in Erdmannsdorf aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt zu Beginn des Schuljahres die umfangreichste Baumaßnahme dar, die eine großzügige Umleitungen über die Kreuzstraße erforderlich macht. Das Verkehrsunternehmen „Schröder“ hat dafür einen Fahrplan erstellt, der während der Bauarbeiten, bis voraussichtlich Ende November, gültig ist und der allen betroffenen Schulen in und um Stadtroda noch am Ende des vergangenen Schuljahres zugegangen ist. Insgesamt werden innerhalb des SHK 85 Schüler mit Behinderungen von 10 Verkehrsunternehmen befördert, die an 14 Schulen unterrichtet werden. Darüber hinaus werden 13 Schüler von drei Unternehmen an sechs Jenaer Schulen befördert sowie ca. 14 Schüler an Förderschulen innerhalb Thüringens (Weimar, Arnstadt, Keilhau, Schleiz).

• Beschaffung von beweglichem Inventar Es erfolgte die Neuausstattung des Lehrerzimmers an der Regelschule „Auf der Schönen Aussicht“ Stadtroda im Wert von 6.000,- EUR sowie die Ausstattung eines neuen Fachraumes und eines Vorbereitungsraumes Werken an der Staatlichen Grundschule „Talblick“ Stiebritz im Wert von 23.500,- EUR. Die Lieferung und Montage einer neuen Doppelschaukel auf dem Spielplatz der Staatlichen Grundschule „Milo Barus“ Stadtroda war im Wert von 2.500,- EUR möglich. Die Bereitstellung von Sonderausstattungen (Möbel, Lehrmittel, Seh- und Lesehilfsmittel) für den „Gemeinsamen Unterricht“ von Schülern mit teilweiser Hör-, Seh- oder Körperbehinderung nahm man in mehreren Schulen des Landkreises im Wert von ca. 6.000,- EUR vor. Die Ausstattung aller Staatlichen Schulen des SHK mit neuen Multifunktionsgeräten (Dru-

5 cken/Kopieren/Faxen/Scannen) im Verwaltungsbereich und neuen Kopiergeräten für den Bereich Lehrer/Schüler auf Mietbasis konnte durchgeführt werden. Der Umzug der 3. + 4. Klassen der Staatlichen Grundschule „Altstadtschule“ Kahla erfolgte in das Schulgebäude des Staatlichen Förderzentrums „Siegfried Schaffner“ Kahla. In diesem Zusammenhang erhält die Grundschule „Altstadtschule“ auch teilweise neue Schulmöbel im Wert von 12.000,- EUR. Hinsichtlich des EU-Schulobstprogrammes erhielt der Landkreis auch in diesem Jahr erneut eine Teilnahmebestätigung für das Schuljahr 2012/13. Teilnehmer sind 19 Grundschulen und zwei Förderzentren mit insgesamt 2.413 Schülern. Zweimal pro Woche erhält jeder Schüler eine Portion Obst/Gemüse. Zwei Grundschulen führen 7 Projekttage durch, sodass 183 Schüler über dieses Programm versorgt werden. Das Kostenvolumen umfasst ca. 43.000,00 EUR.

Zu Besuch bei den „Frechen Früchtchen“ in Bobeck

Spatenstich: Logistiker TSL erweitert Standort

Am 30. August war Landrat Andreas Heller zu Besuch im Kindergarten „Freche Früchtchen“ in Bobeck. Begleitet wurde er von Frau Marion Riske (Mitarbeiterin des Jugendamtes im Landratsamt), Herrn Roland Panitz (Bürgermeister von Waldeck) und Herrn Wolfgang Hartung (Bürgermeister von Bobeck). Derzeitig besuchen 30 Kinder die Einrichtung, von denen im September sieben stolze Erstklässler geworden sind. 23 Kinder starteten in das neue Kindergartenjahr. Sie bekommen im Laufe des Jahres Spielgefährten aus Bobeck, Waldeck, Albersdorf und Bürgel. Der Kindergarten arbeitet mit einem sogenann-

Am 31. August erfolgte in Hermsdorf-Ost ein weiterer Spatenstich des Logistikunternehmens TSL. Den Spatenstich führten Architekt HansJürgen Wittig, Bürgermeister Gerd Pillau, Buchhalterin Frau Anka Kutschbach, Geschäftsführer Werner Sölch, Landrat Andreas Heller und Vertreter der Firma Logwin Herr Wolfgang Dettmann aus Berlin (v.l.n.r.) aus. Die logistisch hervorragende Lage Hermsdorfs stellt einen wichtigen Grund für diese Er-

ten psychomotorischen Konzept, d.h. unter Einbeziehung aller Sinne. Für dieses Konzept hat die Mehrzahl aller Erzieherinnen eine Zusatzausbildung. Landrat Andreas Heller konnte sich selbst davon überzeugen. Die Kinder haben einen kurzen Regenschauer genutzt, um barfuß in Pfützen und nassen Sand zu spielen sowie nasses Gras zu durchlaufen. Der Kindergarten ist im Gemeinde- und Vereinsleben gut vernetzt. Hervorzuheben ist ebenfalls die sehr gute Zusammenarbeit mit den Eltern, ohne die in der heutigen Zeit vieles nicht möglich wäre. (Foto: LRA)

weiterung dar. Im geplanten Lager wurden Landrat Heller und Bürgermeister Pillau über das geplante Auslieferungssystem von BMW-Ersatzteilen informiert. Es sollen in den folgenden Monaten zwei Logistikhallen mit einer Gesamtfläche von rund 3000 Quadratmetern entstehen. Die Investition wird ca. drei Millionen umfassen und schafft gleichzeitig neue Arbeitsplätze. (Foto: LRA)

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Tag der offenen Tür am 11. Juli: Kläranlage in Stadtroda Prämierung des Mal- und Bastelwettbewerbes der Grundschulen zum Thema „Wasser und Nahrungssicherheit“ 2012. Wasser: Wir trinken es, nutzen es zum Kochen, gießen Blumen und Felder, gewinnen aus Wasser Energie, gehen darin schwimmen, waschen uns mit Wasser, fahren darauf Boot, „spannen“ es ein für unsere Zwecke. Wasser ist treibende Kraft und hat reinigende Wirkung, war „Motor“ wirtschaftlicher Entwicklungen (Dampfmaschine) und überbrückt Kontinente, liefert uns Nahrung. Den Wert unseres Wassers erkennen wir aber erst im Mangel - wenn das Grundwasser durch Umweltverschmutzungen und Gifte nicht mehr verwendbar ist, Quellen versiegen, Flüsse und Seen absterben. Sauberes Wasser wird mehr und mehr zu einem kostbaren Gut. Der diesjährige Weltwassertag am 22. März stand unter dem Motto „Wasser und Nahrungssicherheit“. Dieses globale Thema hat nicht nur besondere Bedeutung in wasserarmen Entwicklungsländern, sondern durchaus auch für unsere Region, denn Trinkwasser ist und bleibt unser wichtigstes Lebensmittel. Auch wenn wir hier in Thüringen aufgrund günstiger klima-

tischer Verhältnisse nicht mit Dürren und Wasserknappheit zu kämpfen haben, müssen wir uns doch neuen Herausforderungen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stellen, um die wichtigen Wasserressourcen auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Die W+A Holzland GmbH hat sich das Ziel gesetzt, die Wasserver- und Abwasserentsorgung für alle Gemeinden in den Verbandsgebieten des ZWA „Thüringer Holzland“ und des AZV Gleistal stabil, technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar zu gestalten und damit auch Verantwortung in der Region zu übernehmen. Um den Menschen in unserer Region die inhaltlichen Schwerpunkte des Weltwassertages bezogen auf die Situation hier vor Ort näher zu bringen und auch die Jüngsten schon für diese Thematik zu interessieren, hat die W+A Holzland GmbH am 11. Juli einen Tag der offenen Tür auf der Kläranlage in Stadtroda ausgerichtet. An diesem Tag fand ebenfalls die öffentliche Prämierung des Mal- und Bastelwettbewerbes zum Thema „Wasser und Nahrungssicherheit“ statt, der unter den

v.l.n.r.: Geschäftsführer der Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft „Thüringer Holzland“ mbH Steffen Rothe und Landrat Andreas Heller Grundschulen des Verbandsgebietes ausgeschrieben war. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Gästen, u.a. Herrn Landrat Andreas Heller, Herrn Hans-Peter Perschke, Verbandsvorsitzender ZWA „Thüringer Holzland“, Frau Gabriele Klotz, Bürgermeisterin Gemeinde Bad Klosterlausnitz und natürlich allen interessierten Besuchern, die an diesem Tag zu uns gefunden haben, um sich rund um das Thema Wasser zu informieren. Ein ganz besonderer Dank gilt natürlich allen Schulen bzw. Klassen, die sich mit vielen sehr kreativen und schönen Arbeiten an unserem Malund Bastelwettbewerb beteiligt haben. Die Gewinnerklas-

sen der Grundschulen „Tälerschule“ Ottendorf, Klasse 2 (Platz 1) und Klasse 3 (Platz 2), „Novalis“ Schlöben, Klasse 1 b (Platz 2) und „Hermann Sachse“ Bad Klosterlausnitz, Klasse 4 (Platz 3) waren vor Ort, um sich ihre Preise abzuholen und konnten sich auf der Kläranlage Stadtroda umfassend zum Thema Wasser und Abwasser informieren und auch selbst kleine Experimente mit Trinkwasser durchführen. Alle eingegangenen Mal- und Bastelarbeiten wurden zu einer Ausstellung zusammengefasst und können im Hause der W+A Holzland GmbH in Hermsdorf besichtigt werden.

21. Radwanderung

Die 21. Familien-Radwanderung lockte ca. 400 kleine und große Fahrradfahrer am 02. September an. Die Barmer GEK und die Sparkasse waren auch in diesem Jahr die Organisatoren der Wanderung. Bei schönstem Sonnenschein fuhren die Naturverbundenen durch Wiesen und Wälder un-

seres Landkreises. Die längste Strecke legten Kahlaer Bürger mit einer Gesamtdistanz von ca. 70 km zurück. Am Ende begrüßte Georg Zurawski alle Radwanderer in seinem „AmViehTheater“ in Beulbar mit kulturellen und kulinarischen Höhepunkten. (Foto: LRA)

Drei Schülerinnen des Friedrich-Schiller Gymnasiums Eisenberg besuchten am 17. Juli gemeinsam mit ihren Lehrer Dr. Olaf Popp, Landrat Andreas Heller und informierten sich über seinen Arbeitsalltag als Landrat. Dabei standen nicht nur Fragen zu seiner Tätigkeit im Vordergrund, sondern sie zeigten sich auch in Bezug auf bauliche Veränderungen in und an ihrem Gymnasium interessiert. Landrat Heller freute sich über den Besuch der Schülerinnen und über deren Wissbegierigkeit. Das Interview bildet die Grundlage für ein schulinternes Informationsblatt. (Foto: LRA)

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Sparkasse Jena-Saale-Holzland lud zum Sommerfest auf den Dornburger Schlössern ein Neuer Vorstand wurde ins Amt eingeführt und ehemaliger Vorstand verabschiedet Am 26. Juni 2012 feierte die Sparkasse Jena-Saale-Holzland ein Sommerfest in einmaliger Konstellation. In der romantischen Kulisse der Dornburger Schlösser lustwandelten die Gäste durch die Gärten. Anlass für diese Kundenveranstaltung war der Wechsel im Vorstand der Sparkasse sowie die Bestätigung der Verwaltungsratsvorsitzenden in ihren Ämtern. Martin Fischer, der fast 18 Jahre an der Spitze des Vorstandes stand und Anton von Keitz, langjähriges Vorstandsmitglied, wurden in den Ruhestand verabschiedet. Schließlich wurde die Verantwortung symbolisch an den neuen Vorstand unter der Führung von Erhard Bückemeier übergeben. Der neue Vorstandschef und bisherige stellvertretende Vorstandsvorsitzende dankte in seiner Begrüßungsrede den ausscheidenden Vorstandskollegen für das große Engagement zum Wohle der Sparkasse Jena-SaaleHolzland. Besonderer Dank galt aber insbesondere den Kunden für das Vertrauen und den Mitarbeitern für ihr Engagement. Mit gewohntem Charme präsentierte Kristin Gräfin von Faber-Castell im Rahmen einer unterhaltsamen Talkrunde eine Reihe von Persönlichkeiten und

Kunden. So konnte unter anderem Dr. Albrecht Schröter, Jenas Oberbürgermeister und amtierender Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse und Andreas Heller, Landrat des Saale-Holzland-Kreises, auf der Bühne begrüßt werden. Weitere Talkrundenteilnehmer waren Prof. Dr. Norbert Kleinheyer, stellvertretender Präsident des Sparkassen - und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Landrat a.D. Jürgen Mascher, Dr. HansHeinrich Matthias, Geschäftsführer der TRIDELTA-Gruppe in Hermsdorf und Rainer Dippold, Geschäftsführer der Niersberger Gruppe in Erlangen. Erwähnt wurden die Klippen, die es in den letzten zwei Jahrzehnten zu umschiffen galt, ebenso wie die Erfolge, die

man nach engagiertem Handeln für die Region erreichen konnte. Fischer und seine Kollegen waren 1994 angetreten, die damalige Sparkasse Jena in eine Fusion mit den Sparkassen Eisenberg und Stadtroda - und aus der Krise zu führen, in die sie durch die vormaligen Vorstände hineingeraten war. Ein harter Sanierungskurs durch viele Jahre hinweg brachte schließlich das Haus „Sparkasse“ wieder in ruhiges und stabiles Fahrwasser. Erhard Bückemeier wird als neuer Vorsitzender die Geschäfte koordinieren. Seine Erfahrungen sind Garantie für einen nahtlosen Übergang in eine neue Zeit. „Dienstleistung heißt für uns Erreichbarkeit rund um die Uhr, „von 8 bis 8“ von Mensch zu Mensch in

Filialen und den Fachberaterzentren“, so Bückemeier. „Nähe ist für uns kein Zufall, sondern aktiv gelebte Strategie. Transparente, verständliche und ganzheitliche Beratung ist ausgerichtet an den Bedürfnissen der Kunden. Durch unsere Kreditbereitschaft stärken und befördern wir die regionale Wirtschaft.“ Als „Neue“ im Team stellten sich schließlich Vertriebsvorstand Thomas Schütze und Kreditvorstand Christian Leege vor. Der routinierte Kreditmann Leege kommt aus Wuppertal und kann bereits auf eine 34 jährige Dienstzeit in der Sparkassenorganisation zurückblicken. Thomas Schütze hingegen kommt aus dem privaten Bankgewerbe. Seine umfangreichen Erfahrungen im nationalen und internationalen Bankgeschäft kann er gut in den Kompetenzenpool des neuen Vorstandsgespannes einbringen. Verwaltungsratsspitze und neuer Vorstand gaben abschließend eine Positionsbestimmung der Sparkasse JenaSaale-Holzland in Zeiten der Finanzkrise. Das Haus „Sparkasse Jena-Saale-Holzland“ ist gut aufgestellt und gewappnet für eine dynamische Zukunft in einer aufstrebenden Wachstums- und Leuchtturmregion. Text: Thomas Neupert Foto: Sparkasse Jena-Saale-Holzland

Saale-Holzland-Splitter • Der • des

17. Frauensporttag Kreissportbundes „Saale-Holzland“ findet am Sonnabend, dem 13. Oktober ab 9 Uhr in der Hermsdorfer Werner-Seelenbinder-Sporthalle statt. Es wird in diesem Jahr drei Arbeitsgruppen geben: Wellness-Gymnastik, Zumba und Yoga. Alle drei Angebote werden hintereinander vorgestellt, sodass alle Teilnehmerinnen die Chance haben, sich an allen zu beteiligen.



Seit September werden im Rudolf-Elle-Waldkrankenhaus (REK) zehn neue Auszubildende zum Gesundheits- und Krankenpfleger angelernt. Für die-

se Ausbildungsrichtung sind dem REK circa 500 Bewerbungen zugegangen. Pflegedienstleiterin Susanne Graudenz und Praxisanleiterin Ute Streipart sind froh, qualifizierte Bewerber gefunden zu haben. Begrüßt wurden die Neuen mit einer gut gefüllten Schülertasche. Gleichzeitig begannen sieben junge Leute ein freiwilliges soziales Jahr am REK. 03. September bis • Vom 21. September wird in der Außenstelle Stadtroda von der Landvolkbildung Thüringen e.V. die Ausstellung „Europa 2020 - Was haben wir davon“ ge-

zeigt. Die Präsentation wird vom Weimarer Büro des CDU-Europaabgeordneten Dieter-Lebrecht Koch auf Tour durch Thüringen geschickt. bester Holzrü• Thüringens cker 2012 heißt Jens Nattermann. Er ist 43 Jahre alt und konnte mit seinem Pferd Hans bei den Thüringer Meisterschaften in Camburg überzeugen. Insgesamt waren 14 Holzrücker an den Start gegangen. Jens Nattermann betreibt als einziger in Thüringen das Holzrücken noch als Hauptgewerbe. Annie Stoye erwarb den ersten Platz der Thüringer Junioren-Meisterschaft.

Ende des Nichtamtlichen Teiles

Die zehnjährige Camburgerin nahm zum dritten Mal bei einer Meisterschaft teil. Der Thüringer Tourismus• verband Jena-Saale-Holzland e.V. hat Mitte Juli die neuen Gastgeberverzeichnisse herausgebracht. Unter dem Titel „Gäste (ver)führer“ werden Unterkünfte, Ausflugstipps und Veranstaltungshöhepunkte aufgelistet. Das Verbandsgebiet wurde dabei in acht Urlaubsregionen aufgeteilt. Die Gäste finden zunächst Erläuterungen zu Sehenswürdigkeiten in Wort und Bild, danach folgen Übersichten zu Hotels und Pensionen.

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Amtlicher Teil 1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des § 60 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Thüringen, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) erlässt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises aufgrund der Kreistagsbeschlüsse K 325-14/12 und K 32614/12 vom 20.06.2012 sowie des Kreistagsbeschlusses K 345-15/12 vom 12.09.2012 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes (einschl. ggf. bisheriger Nachträge) gegenüber bisher auf nunmehr verändert EUR EUR

erhöht um

vermindert um

EUR

EUR

a) im Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben

905.100 905.100

0 0

77.117.200 77.117.200

78.022.300 78.022.300

b) Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben

576.000 576.000

0 0

7.299.600 7.299.600

7.875.600 7.875.600

§2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleibt unverändert. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleibt unverändert. §4 Die Kreisumlage und Schulumlage wird wie folgt neu festgesetzt: Umlagesatz erhöht um v. H. 1. Kreisumlage

gegenüber bisher

auf nunmehr

Umlagesoll bisher

Umlagesoll nunmehr

Änderung

v.H.

v.H.

EUR

EUR

EUR

33,35

34,30

20.317.000

20.540.600

223.600

0,32

3,42

3,10

2.055.600

1.832.000

-223.600

0,32

36,77

37,40

22.372.600

22.372.600

0

0,95

2. Schulumlage Gesamt

Umlagesatz vermindert um v. H.

0,95

Die Kreisumlage und die Schulumlage sind in 12 Monatsraten jeweils am 25. des laufenden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage/Schulumlage werden gem. § 29 Abs. 2 ThürFAG von den säumigen Kommunen Zinsen in Höhe von 0,5 vom Hundert für jeden angefangenen Monat erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert. §6 Für das Haushaltsjahr 2012 gilt der vom Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010 beschlossene Stellenplan mit den durch den 1. Nachtragshaushaltsplan erfolgten Änderungen. §7 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Eisenberg, den 13.09.2012 - Im Original gezeichnet und gesiegelt Vorstehende Fassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Schreiben vom 13.09.2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß §§ 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung und § 28 Abs. 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz die in § 4 Ziffer 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2012 festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 20.540.600 EUR und einem Umlagesatz in Höhe von 34,30 v.H. rechtsaufsichtlich genehmigt.

Saale-Holzland-Kreis Heller Landrat Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 20. September 2012 bis 10. Oktober 2012 beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises in 07607 Eisenberg, Im Schloß, Haus 4, Zimmer 103, während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

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Informationen aus dem Kreistag und seinen Ausschüssen Auf Einladung des Landrates trat am Mittwoch, dem 20.06.2012, der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises im Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg zu seiner 14. Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen 43 Kreistagsmitglieder, Gäste sowie Vertreter der Presse teil. Die Sitzung war unterteilt in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Sitzungsteil.

Beschluss K 322-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Richtlinie zur Vergabe eines Förderpreises zur Würdigung herausragender Bemühungen und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umwelt und Naturschutzes sowie der Energieeinsparung im Saale-HolzlandKreis. (Zustimmung)

Tagesordnung:

Beschluss K 323-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Förderrichtlinie „Seniorenarbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis“. (Zustimmung)

öffentliche Sitzung 1. Vergabe der Förderpreise für zukunftsweisende Projekte für Schülerinnen und Schüler des Landkreises 2012 2. Abberufung/ Berufung sachkundiger Bürger 3. Abberufung/Bestellung Schriftführerin 4. Richtlinie zur Vergabe eines Förderpreises zur Würdigung herausragender Bemühungen und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umwelt und Naturschutzes sowie der Energieeinsparung im Saale-Holzland-Kreis 5. Änderung der Förderrichtlinie „Seniorenarbeit vor Ort im SHK“ 6. Jahresrechnung 2011 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung/-plan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 8. Erwerb der Gesellschafteranteile der JENOPTIK AG und Änderung des Gesellschaftervertrages der Verkehrslandeplatz Jena - Schöngleina GmbH 9. Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten 10.Anfragen 11.Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Kreistages vom 14.03.2012 12.Informationen

Beschluss K 324-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt den Schluss der Beratung zu TOP 7. (Zustimmung) Beschluss K 325-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen. (Zustimmung) Beschluss K 326-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt den dem Nachtragshaushaltsplan 2012 gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung beigefügten Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm. (Zustimmung)

Beschluss K 317-14/12 Auf Vorschlag der FDP-Fraktion beruft der Kreistag des SaaleHolzland-Kreises mit sofortiger Wirkung Herrn Dr. Gert Meißner, wohnhaft in Tröbnitz, als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. (Zustimmung)

Beschluss K 327-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises fasst folgenden Beschluss: 1. Der Saale-Holzland-Kreis erwirbt Anteile der JENOPTIK AG an der Verkehrslandeplatz Jena-Schöngleina GmbH in Höhe von 13 % zum Preis von 4.000 EUR auf der Grundlage des Kauf- und Abtretungsvertrages. 2. Der sich aus dem Beschlusspunkt 1. notwendiger Weise ergebenden Änderung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt. (Zustimmung)

Beschluss K 318-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Uwe Schwittlich, wohnhaft in Bürgel, als sachkundigen Bürger aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ab. (Zustimmung)

Beschluss K 328-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises wählt Herrn Dr. Dietmar Möller zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten des Saale-Holzland-Kreises. (sh. Wahlniederschrift)

Beschluss K 319-14/12 Auf Vorschlag der FDP-Fraktion beruft der Kreistag des SaaleHolzland-Kreises mit sofortiger Wirkung Herrn Uwe Schwittlich, wohnhaft in Bürgel, als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. (Zustimmung)

Beschluss K 329-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift seiner 13. Sitzung vom 14.03.2012. (Zustimmung)

Der Kreistag fasste in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse:

Beschluss K 320-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt unter Zugrundelegung der §§ 112, 42 Thüringer Kommunalordnung Frau Dörthe Rieboldt als Schriftführerin für die zu fertigenden Niederschriften der Sitzungen des Kreistages abzuberufen. (Zustimmung) Beschluss K 321-14/12 Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt unter Zugrundelegung der §§ 112, 42 Thüringer Kommunalordnung Frau Kristin Möbius zur Schriftführerin für die zu fertigenden Niederschriften der Sitzungen des Kreistages zu bestellen. (Zustimmung)

Informationen aus dem Kreisausschuss Der Kreisausschuss fasste in seiner 21. Sitzung am 06.06.2012 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: Beschluss KA 106-21/12 Ausschreibung von 100 % Ökostrom (grünen Strom) für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Zustimmung) Beschluss KA 107-21/12 Genehmigung der Niederschrift 29.02.2012 (Zustimmung)

seiner

20.

Sitzung

vom

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Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss fasste in seiner 13. Sitzung am 16.05.2012 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: JHA 61-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises räumt Frau Dr. Reich sowie Frau Sämann vom Verein zur Förderung der Kinder-, Jugend-, Familien und der Altenhilfe im Saale-Holzland-Kreis Rederecht zu TOP 1 ein. (Zustimmung) JHA 62-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises empfiehlt dem Landrat, die Fachberatung für die Kindertagesbetreuung im Saale-Holzland-Kreis weiterhin entsprechend des in der Anlage beigefügten Konzeptes des Jugendamtes umzusetzen. (Zustimmung) JHA 63-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises räumt Herrn Batz, dem Geschäftsführer des AWO Kreisverbandes Saale-Holzland e. V. Rederecht zu TOP 2 ein. (Zustimmung) JHA 64-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt, dass zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Einrichtungen und Angebote im Bereich der offenen Jugendarbeit im Einvernehmen mit dem Träger wie folgt verfahren wird: 1. Die Angebote des Jugendhauses „SICOR“ werden zum 31.12.2012 eingestellt. 2. Die Nachnutzung der Räumlichkeiten erfolgt für Projekte in den Bereichen Jugendarbeit und Soziales entsprechend des vorgelegten Konzeptes. (Zustimmung) JHA 65-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises beschließt, in der heutigen Sitzung über die Beschlussvorlage JHA 03-13/12 (Empfehlung zum Nachtragshaushalt 2012) nicht abzustimmen. (Ablehnung)

JHA 66-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises empfiehlt dem Kreistag den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2012 im Bereich des Jugendamtes zur Beschlussfassung. (Zustimmung) JHA 67-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises räumt Frau Just vom Bildungswerk BLITZ e.V. Rederecht zu TOP 4 ein. (Zustimmung) JHA 68-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-HolzlandKreis erteilt dem Bildungswerk BLITZ e.V. zur Sanierung der sanitären Anlagen im Mehrgenerationenhaus/Jugendcafè KAUZ in Stadtroda eine Förderzusage in Höhe von 3.300,00 EUR. (Zustimmung) JHA 69-13/12 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreises genehmigt die Niederschrift der 12. Sitzung vom 16.02.2012. (Zustimmung)

Informationen aus dem Werkausschuss Der Werkausschuss fasste in seiner 12. Sitzung am 14.05.2012 nachfolgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung: Beschluss WA 46-12/12 Rederecht für den Geschäftsleiter des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO), Herrn Wagner (Zustimmung) Beschluss WA 47-12/12 Genehmigung der Niederschrift 23.01.2012 (Zustimmung)

seiner

11.

Sitzung

vom

Informationen aus den Ämtern Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde Auf Grund gehäufter Rauch- und Geruchsbeschwerden, verursacht durch Feststoffheizungsanlagen sehen wir uns als Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis in der Pflicht, die betroffene Bevölkerung über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aufzuklären. Eine mögliche Ursache, der erhöhten Rauch- und Geruchsbelästigung, könnte im Einsatz des Brennstoffes zu suchen sein. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, nur die Brennstoffe zu verfeuern, die auch im Benutzungshandbuch des jeweiligen Ofens aufgeführt sind. Naturbelassenes Holz ist nur im luftgetrockneten Zustand einzusetzen. Damit Stückholz bei der Verbrennung nicht qualmt und einen hohen Heizwert hat, muss es in der Regel mindestens 2 Jahre regengeschützt und gut durchlüftet gelagert sein. Das Brennholz sollte höchstens 25 % Restfeuchte aufweisen. Das Verbrennen von gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz sowie daraus anfallende Reste und belastetes Altholz wie z.B.: Balken, Dachlatten, Zaunslatten usw. alte Türen ist nicht gestattet. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. In ihnen dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz oder Holzbriketts eingesetzt werden.

Feuerungsanlagen, die voranging zur Beheizung eines Raumes (Ofen) dienen, dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Jeder Ofen muss eine Bauartzulassung besitzen. Diese wird beim Kauf mit ausgehändigt bzw. ist beim Hersteller der Feuerungsanlage anzufordern. Welche Aufgabe hat der Schornsteinfeger? Er berät Sie nach der Errichtung oder nach einem Umzug (Betreiberwechsel der Feuerungsanlage) hinsichtlich der sachgerechten Bedienung, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen. Er setzt den Zeitpunkt fest, ab wann bestehende Feuerungsanlagen die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten müssen. Dies erfolgt spätestens bis zum 31.12.2012 im Rahmen der Feuerstättenschau. Er hat bereits bestehende Feuerungsanlage für feste Brennstoffe ab 2012 alle zwei Jahre zu überwachen. Der Betreiber einer bestehenden handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe muss sich bis einschließlich 31.12.2014 von einem Schornsteinfegermeister beraten lassen.

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Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung Die Firma meridian Neue Energien GmbH in 99257 Suhl, Schützenstraße 2, beabsichtigt am Standort Lindau/Böhlitz, einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen Typ Nordex N 100 zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich hierbei um eine Anlage (Windpark) nach Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV. Die Windenergieanlagen sollen auf folgende Leistungsdaten ausgelegt und auf nachfolgenden Grundstücken errichtet werden: Typ Nordex N 100 Standort Höhe in m ü.NN: Gesamthöhe in m: Gesamthöhe in m ü.NN: Nennleistung in MW Nabenhöhe in m Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke:

WEA 5 290 149,5 439,9 2,5 100 Schkölen Böhlitz 2 95/66

WEA 6 277 149,5 426,9 2,5 100 Schkölen Böhlitz 2 87/65

WEA 7 289 149,5 438,9 2,5 100 Heideland Lindau 1 72

Aufgrund der Anzahl und der Gesamthöhe von 149.90 m der hier am Standort Lindau/Böhlitz geplanten sechs Windenergieanlagen ist in Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Anlagen) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I. S 94) unter Nr. 1.6.3 Spalte 2 Buchstabe „A“ festgelegt, dass für eine Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windenergieanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3 c des UVPG durchzuführen ist. Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles, unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum ThürUVPG, wird gemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen Standorten keine Beeinträchtigung eines geschützten Gebietes im Sinne der Nummer 2 der Anlage 2 zum

WEA 8 283 149,5 432,9 2,5 100 Schkölen Böhlitz 2 70

WEA 9 289 149,5 438,9 2,5 100 Heideland Lindau 1 74

WEA 10 286 149,5 435,9 2,5 100 Heideland Lindau 2 484/55

ThürUVPG zur Folge haben kann und durch das Vorhaben auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2006 (GVBl. S 513) im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/ Untere Immissionsschutzbehörde, Schlossgasse 17, Zimmer 17, 07607 Eisenberg zugänglich. Eisenberg, den 15.08.2012 Schirmer Amtsleiter

Im Original gezeichnet und gesiegelt

Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung Die Gönnatal Agrar eG, Am Gönnabach 1, 07778 Lehesten OT Altengönna, beabsichtigt eine wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG der Milchvieh- und Putenmastanlage Zimmern vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um eine Anlage nach Nr. Nr. 1.4 b)aa), 7.1 d) und e), 8.6 und 8.12 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV. Die wesentliche Änderung der Milchvieh- und Putenmastanlage erstreckt sich auf: 1. Rekonstruktion des Milchviehbereiches durch: • Abbruch Stall 1, 2, 6, Teilabbruch Melkzentrum, Abbruch Sozialbereich, Abbruch zweier Siloflächen, Abbruch eines Lagergebäudes und eines Bergeraumes, Stilllegung der Ställe 8 und 16, Änderung der Belegung im Stall 4, • Nutzung des Fressstalles 5 als Kälberstall und Nutzung des Vorwartehofes als Standfläche für Kälberiglus, • Neubau eines Jungviehstalles für 552 Jungrinder und eines Milchviehstalles für 609 Rinderplätze, sowie eines Melkhauses mit Melkkarussell, • Errichtung einer Güllevorgrube und eines Güllekellers, drei abflussloser Gruben für Sanitärabwasser, Melkhaus- und Reinigungsabwasser, • Errichtung eines Gülleseparators innerhalb des bestehenden Bergeraumes. 2. Mastgeflügelbereich durch: • Abbruch der Stallgebäude 1.1 und 1.6 • Änderung der Tierbelegung in den Ställen 1.3, 1.4 und 1.5 bei gleichzeitig wechselnder Belegung im Stall 1.5 mit Puten und Gänsen, • Errichtung eines Wintergartens (1.8) am Stall 1.5 für die saisonale Belegung mit Gänsen, • Reduzierung des Gesamtbestandes der Anlage von 19.000 Tierplätzen auf 17.500 Tierplätze.

Aufgrund der Tierplatzkapazität der hier am Standort Zimmern betriebenen Milchvieh- und Putenmastanlage ist in Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Anlagen) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I. S 93) unter Nr. 7.4.3 (Anlagen zur Intensivhaltung oder Aufzucht von Truthühnern mit 15.000 bis weniger als 40.000 Tierplätzen) und 7.5.2 (Anlagen zur Intensivtierhaltung- und aufzucht von Rindern mit 800 oder mehr Plätzen) Spalte 2 festgelegt, dass für diese Anlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3 c des UVPG durchzuführen ist. Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles, unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum ThürUVPG, wird gemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen Standorten keine Beeinträchtigung eines geschützten Gebietes im Sinne der Nummer 2 der Anlage 2 zum ThürUVPG zur Folge haben kann und durch das Vorhaben auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2006 (GVBl. S 513) im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/ Untere Immissionsschutzbehörde, Schlossgasse 17, Zimmer 17, 07607 Eisenberg zugänglich. Eisenberg, den 31.08.2012 Schirmer Amtsleiter - im Original gezeichnet und gesiegelt -

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Untere Wasserbehörde Bekanntmachung Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Renaturierung Roda“ in Laasdorf Az.: 67.03/Mü/WW/691.17/40/11 Gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) wird das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG bekannt gemacht. Die Gemeinde Laasdorf stellte für dieses Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 06.Oktober 2011 (BGBl. Teil I Nr. 51 S. 1986). Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben richtet sich nach § 3 a Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 13.18.2 der Anlage 1 Spalte 2 des UVPG. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 und der Anlage 2 des UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die überschlägige Prüfung ergab, dass nachteilige erhebliche Auswirkungen hinsichtlich Schwere, Dauer, Komplexität und Reversibilität durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des ThürUIG - Thüringer Umweltinformationsgesetz vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 vom 19.10.2006 S. 513) ) im LRA SHK; Umweltamt, Untere Wasserbehörde zugänglich. Eisenberg, den 02.08.2012 Schirmer Amtsleiter

Im Original gezeichnet

Ordnungsamt Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Rothenstein vom 26. Juli 2012 Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540), verordnet das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises: §1 Öffnungszeiten (1) In Anlehnung an die Regelungen der Stadt Jena werden für die Gemeinde Rothenstein die Öffnungszeiten nach Absatz 2 festgelegt. (2) Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Rothenstein dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein: Tag Anlass 30. September 2012 Herbst- und Bauernmarkt 04. November 2012 Tag der Familie 02. Dezember 2012 Weihnachtsmarkt

12

§2 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen § 1 Abs. 2 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz und können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. §3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Eisenberg, 26. Juli 2012 Heller Landrat

Im Original gezeichnet und gesiegelt

Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Zöllnitz vom 26. Juli 2012 Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540), verordnet das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises: §1 Öffnungszeiten (1) In Anlehnung an die Regelungen der Stadt Jena werden für die Gemeinde Zöllnitz die Öffnungszeiten nach Absatz 2 festgelegt. (2) Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Zöllnitz dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein: Tag 30. September 2012 04. November 2012 09. Dezember 2012

Anlass Herbst- und Bauernmarkt Tag der Familie Weihnachtsmarkt

§2 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen § 1 Abs. 2 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz und können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. §3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Eisenberg, 26. Juli 2012 Heller Landrat - Im Original gezeichnet und gesiegelt -

Information für Bürgerinnen und Bürger Verwaltungssteuerung Am Mittwoch, dem 14.11.2012 von 7:00 bis 13:00 Uhr findet die Klimawartung 2012 im Rechenzentrum des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis statt. In dieser Zeit ist das Rechenzentrum komplett abgeschaltet, so dass ein Arbeiten an den Computern im gesamten Landratsamt SHK nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis für diese notwendigen Wartungsarbeiten.

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Sozialamt Der neue Rundfunkbeitrag Ab 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal wieviele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag bleibt gleich denn der Beitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt. Finanzielle Auswirkungen bestehen kaum: über 90 % der Betroffenen zahlen genauso viel wie heute oder weniger. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich. Er muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die darin leben. Demzufolge sparen Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften, die in der Vergangenheit mehrfach bezahlen mussten. Der Beitrag umfasst gleichzeitig alle privaten Autos der Bewohner, jedoch muss für eine Zweitwohnung die Zahlung erneut erfolgen. Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, zahlt einer die Summe für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Wer durch diese Regelung entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss die Änderung mitteilen. Dies könnte u.a. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, betreffen. Wer bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt hat, muss sich bis zum 01.01.2013 für den Rundfunkbeitrag bei der GEZ melden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Befreiungen und Ermäßigungen beantragt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es voraussichtlich ab November 2012 unter www.rundfunkbeitrag.de, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte mit dem passenden Nachweis im Dezember 2012 eingehen, damit die Befreiung/Ermäßigung ab Januar 2013 auch gewährt werden kann. Weitere Informationen erfahren Sie auf der Internetseite: www.rundfunkbeitrag.de!

Jugendamt Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes informiert: Pflegefamilientreffen Das Jugendamt plant das zweite Pflegefamilientreffen in diesem Jahr am 13. Oktober an einem der schönsten Orte des SaaleHolzland-Kreises, nämlich auf der Leuchtenburg. Wir werden zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr abwechslungsreiche Stunden verbringen und erwarten deshalb wieder einen guten Zuspruch der Pflegefamilien. Die Pflegefamilientreffen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Erfahrungsaustausch, sollen aber auch Anerkennung für die geleistete Arbeit sein.

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Für die Tätigkeit als Pflegeeltern erhält das Jugendamt immer wieder Nachfragen von interessierten Eltern. Zur genaueren Information können Kontakte zu Frau Matthes, Tel. 036691/70-214 und Frau Noth, Tel. 70-215 aufgenommen werden. Speziell für dieses Treffen auf der Leuchtenburg bieten wir Interessierten an, direkt vor Ort mit Pflegeeltern ins Gespräch zu kommen und so mehr über die verantwortungsvolle Tätigkeit zu erfahren.

Schulverwaltungs- und Kulturamt Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten Anträge auf Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2012/13 sind bis spätestens 30.09.2012 beim Schulverwaltungs- und Kulturamt zu stellen. Dies betrifft insbesondere Erstklässler bzw. Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/13 die Schule wechseln (z.B. von der Grundschule zur Regelschule/Gymnasium). Die entsprechenden Formulare sind beim Schulverwaltungs- und Kulturamt (Tel. 03669170201 Frau Werner) und der jeweiligen Schule erhältlich. Außerdem können diese auch im Internet unter: www.saaleholzlandkreis.de -> Bürgerservice -> Formularservice > Leistungskategorie:Schule“ -> Antrag auf Erstattung Schülerbeförderungskosten“ heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz - Schüler von Grund- und Regelschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien, die nicht an ihre „zuständige“ Schule gehen - Schüler des Beruflichen Gymnasiums, des BVJ, der zweijährigen FOS und Berufsfachschulen, die keine berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln und eine Berufsschule außerhalb des Saale-Holzland-Kreises besuchen.

Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. 17-N0008/2012-1121-03 und N0009/2012-1121-03 Das Landesamt für Bau und Verkehr gibt bekannt, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Rudolstädter Straße 39 in 07745 Jena einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden Mittelspannungsfreileitungen nebst Masten mit einer Schutzstreifenbreite von 15 m gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Altengönna, Flur 4, Flurstücke 346, 348/2, 349/1 und Nerkewitz, Flur 4, Flurstücke 356/1, 356/2, 359, 360, 361, 362, 363, 364/1, 365/1, 366/1, 366/2, 367/1, 368, 369, 376, 376/1, 377, 797, 798 und 819 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 3, (Telefon 03632 654-312), von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Das Landesamt für Bau und Verkehr erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachen-

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rechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV - vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in § 9 Abs. 3 GBBerG geregelt. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von einer Leitung betroffen sind oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Straße 15 in 99085 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Erfurt, den 25.07.2012 Im Auftrag gez. Reiner Spring

Saal-Holzland-Kreis LANDRATSAMT Abfallwirtschaftsbetrieb Fälligkeit 2. Rate der Abfallgebühren Am 15.09.2012 war die 2. Rate der Abfallgebühren fällig. Der Abfallwirtschafts-betrieb des Saale-Holzland-Kreises macht darauf aufmerksam, dass in den nächsten Tagen die noch nicht beglichenen Forderungen angemahnt werden. Dafür fallen Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge an. Um dies zu vermeiden, überweisen Sie bitte umgehend noch ausstehende Zahlungen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb (Telefon: 036691/48015 und 48016).

Zweckverbände Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Brehm-Gedenkstätte Renthendorf“ (Landkreis Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2012 und 2013 Auf der Grundlage der §§ 23 und 36 ThürKGG i.V.m. § 57 ThürKO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012/2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt 2012 2013 in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.400 64.800 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.

Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Saale-Holzland-Kreises Redaktion: Pressestelle Anschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; PF 1310, 07602 Eisenberg Telefon: 036691/70 107, 70 108, Fax: 036691/70 166 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: Allgemeine Bezugsbedingungen gültig ab: 25.03.2009 Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare kostenlos gegen Erstattung der Portogebühren vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Pressestelle, PF 13 10, 07602 Eisenberg bezogen werden. Im Abonnement sind die Amtsblätter über die Verlag + Druck LINUS WITTICH KG zu beziehen. Der Zustellpreis beträgt 2,50 €/Ausgabe. Das Amtsblatt ist auch im Internet nachzulesen unter www.saaleholzlandkreis.de, Rubrik Aktuelles

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§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Verwaltungsumlage Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 500,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2013 auf 1.000,00 EUR je Gemeinde die den Zweckverband angehören festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.700,00 EUR f. 2012 und 10.000,00 EUR f. 2013 festgesetzt. §6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über 500,00 EUR. §7 Diese Haushaltssatzung tritt betreffend das Haushaltsjahr 2012 mit dem 1. Januar 2012 und betreffend das Haushaltsjahr 2013 mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Tröbnitz, den 01.08.2012 V. Bauer Verbandsvorsitzender

Impressum:

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- Im Original gezeichnet -

Bekanntmachungsvermerk: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Brehm - Gedenkstätte Renthendorf“ hat am 25.07.2012 (Beschluss - Nr. 02/2012) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und 2013 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes liegt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 26.07.2012 vor. Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit in dem Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsicht in der Zeit vom 19.09.2012 bis 03.10.2012 in der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ 07646 Tröbnitz, Pfarrwinkel 10, Zimmer 16 während der Sprechzeiten aus. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan an den o.g. Stellen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsplanes 2012 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Volker Bauer Verbandsvorsitzender

- Im Original gezeichnet -

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